Väternotruf

September 2000


 

 

 

 

Öffentliche ExpertInnenanhörung der PDS-Bundestagsfraktion

 "Zwei Jahre Kindschaftsrechtsreform - Erfahrungen und gesetzlicher Handlungsbedarf."

 

Am 8.9.2000, 10-16.30 Uhr, Berlin, Deutscher Bundestag, Reichstagsgebäude, Raum 2S036

 Anmeldungen und Infos über: Dr. Christiane Schindler, Büro MdB Christina Schenk, Tel. 030-22773682

Ablauf:  

Eröffnung und Begrüssung: MdB Christina Schenk (für PDS)

  

Eingangsreferat wird gehalten von dem "Mütterrechtler" Prof. Dr. Ludwig Salgo, der sich im Vorfeld der Reform deutlich gegen die Einführung der "Gemeinsamen Elterlichen Sorge im Regelfall" wandte.  

Weiterhin:

 Susanne Pötz-Neuburger, Rechtsanwältin Hamburg, Redakteurin der "feministischen" Rechtszeitschrift "Streit"

 Prof. Fegert, Uni Rostock "Altes neues Kampffeld Umgangsrecht"

 Edith Schwab, Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. Bonn "Alleiniges Sorgerecht: ein Auslaufmodell?"

 Lela Lähnemann, Fachbereich für gleichgeschlechtliche Lebensweisen in der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport, Berlin: "Soziale Eltern im Kindschaftsrecht.

 "Gewaltverhältnisse und Kindschaftsrecht", Dr. Brigitte Sellbach, Bundesweite Frauenhaus-Koordination

 "Binationale Eltern im Kindschaftsrecht", Vertreterin des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften iaf e.V.  

Vertreter von Vätervereinen sind wie üblich nicht als Referenten geladen. 

 

 

 

 

 


 

 

 

Am Montag, dem 18. September 2000 um 19 Uhr findet in Osnabrück eine Podiumsveranstaltung mit Diskussion statt, zum Thema

"Elternteil-Entfremdung als Straftatbestand"

 

Geplante Podiumsteilnehmer:

Prof. Dr. G. Schusser, Erziehungswissenschaftler, Uni Osnabrück

Prof. Dr. (?) , Kath. FH Nord, Osnabrück

Alexander Alte, Rechtsanwalt, Strafrechtler, Osnabrück

Hartmut Böhm, Gerichtsgutachter

Beate Storner, Mediatorin in der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienmediation

Vertreter des Jugendamtes der Stadt Osnabrück

weitere Vertreter aus Jugendhilfe und Mediation

Veranstalter: Arbeitskreis Elterliche Sorge und Kindeswohl Osnabrück

AVRK Osnabrück, Tel./Fax 0541 123543 (Fritz Baumgartner)

Veranstaltungsort: Gebäude der der Innungskrankenkasse (IKK), Rheiner Landstraße 95

Interessierte mögen sich unter der o.g. Telefon/Faxnummer bis zum 14.9.00 anmelden oder schriftlich bei Friedrich Baumgartner, Triftstr. 21, 49090 Osnabrück.

 

 


 

 

 

"Der pflegliche Umgang mit Kindern in Umgangsfragen"

 

Dokumentation

Evangelische Akademie Bad Boll

21.-22.9.2000 Protokolldienst 1/01

ISSN 0170-5970

 

Tel 07164-79-210

Fax 07164-79-440

e-mail: pos@ev-akademie-boll.de

 

 


 

 

Provinzposse am Amtsgericht Idstein

 

 

Die „unbefleckte Empfängnis „ ist rechtskräftig

Kopfschütteln über das Urteil

Kopfschütteln löste der WAZ-Bericht über den Amtsrichter aus, der einer Frau eine „unbefleckte Empfängnis“ bescheinigt hatte. Die ungewöhnliche Zeugung kostet den Ex-Ehemann der Frau rund 60.000 Mark.

Vor dem Beschluss des hessischen Richters steht eine gescheiterte Ehe: Wolfhard Weiß (49) ließ sich 1998 von seiner Frau scheiden. Das Paar hat zwei Töchter und –so glaubte Weiß damals- einen Sohn.

Erst 1997 erfuhr der Frühpensionär, dass seine Frau 1986 mit einem unbekannten Mann in einem Hotel gesehen wurde.

1986 wurde auch Weiß` Sohn gezeugt. Der vermeintliche Vater fragte sich, ob der heute 13-Jährige überhaupt sein Kind sei.

Ein DNA-Test bewies: Der Hesse kann nicht der Vater sein. Die Ehefrau behauptete allerdings, nur mit ihrem Gatten geschlechtlich verkehrt zu haben. Weiß zeigt seine Frau wegen Falschaussage an, denn wenn er nicht der Vater sein konnte, woher kam das Kind?

Amtsrichter Fritz Henge (60) wies die Klage ab. Er glaubte den Ausführungen der Frau. Die hatte zugegeben, in besagtem Hotel mit einem Mann übernachtet zu haben. Aber: „Nach Aussage unserer Mandantin waren beide unbekleidet und hatten Körperkontakt. Zum Geschlechtsverkehr sei es nicht gekommen“, so Anwalt Helmut Rachelmann.

Richter Henge begründete seine Entscheidung laut Rainer Wild, Sprecher des Idsteiner Amtsgerichts, wie folgt: „Im Regelfall entsteht eine Schwangerschaft durch den Vollzug des Geschlechtsverkehrs. Ausnahmen sind wissenschaftlich ebensowenig auszuschließen, wie der sehr seltene Fall der Parthenogenese (unbefleckte Empfängnis)“. Damit sei nicht zweifelsfrei zu beweisen, dass die Frau die Geschichte der „unbemerkten Spermaübertragung“ erfunden habe.

Für Weiß bedeutet die bereits rechtskräftige und damit endgültige Entscheidung den Verlust von 60.000 Mark. Er zahlte elf Jahre Unterhalt für ein fremdes Kind. „Außerdem verlangt mein ehemaliger Arbeitgeber, die Telekom, eine Rückzahlung von 7.000 Mark.“ Weiß bekam als Beamter Ortszuschläge für seinen vermeintlichen Sohn.

„Meine Ex-Frau kennt den Namen ihrer Hotel - Bekanntschaft angeblich nicht“, so Weiß.

Ohne den Namen aber kann er niemanden auf Schadensersatz verklagen. Den müsste der leibliche Vater des Kindes zahlen.

 

WAZ vom 07.09.2000

 

www.rechtsanwalt-bultmann.de/index.php?newwebID=887&newwpID=39968&MttgSession=789b1b164d1bf5e9675569896498661e

 

 

 

 

 

 


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