Väternotruf

September 2001


 

 

 

Kein Vater, kein Sohn

"Der verlorene Sohn - er ist nach schwerem Weg heimgekehrt"

Der Dokumentarfilm ´Verlorene Söhne` zeichnet das Doppelbild des Antifaschisten Hans Canje und seines Sohnes Ingo Hasselbach, ehemaliger Neonazi"

Angelika Nguyen

in: "Disput" Mitgliederzeitschrift der PDS, 9/2001, S. 32-33

 

"...

3. Kein Vater, kein Sohn

Ingo Hasselbach als leiblicher Sohn eines Antifaschisten wurde nicht aus Überdruss der ewig gleichen Leitbilder des Vaters Neonazi. So einfach war das nicht. Was auf den ersten Blick wie ein Vater-Sohn-Konflikt aussieht, ist keiner: Ingo hatte Hans nie als Vater und Hans ihn nie als Sohn. Sie wurden früh getrennt. Es folgten das Versagen einer Mutter, die aggressive Eifersucht eines unreifen Stiefvaters. Diese beiden Menschen waren in erster Linie lieblos und erst in zweiter Linie SED-Mitglieder. Die politische Angepasstheit jener Menschen, die ihm Liebe versagten, hatte Ingos Feindbild DDR nachhaltig geprägt. Uber die Ursprünge seines rechtsextremen Weltbildes sagt Ingo Hasselbach: »Ich wurde im Hochsicherheitstrakt mit solchen Altnazis wie dem Mörder von Oradour, Heinz Bart und Henry Schmidt, Gestapochef von Dresden, zusammengebracht. (...) Die hätten gar nicht so viel machen müssen. Zu dieser Zeit war es eigentlich egal, wer da gekommen wäre, Hauptsache, das war nichts, was mit Antifaschismus zu tun hat. Es hätten wahrscheinlich auch die Scientologen sein können.«

Zu dieser Zeit wird mit Mutter und Stiefvater nicht mehr geredet, Hans Canje ist weit weg. Er, der Chef des Jugendradios, besucht seinen jugendlichen Sohn nicht im Gefängnis. Wer ruft »Die Mauer muss weg«, der ist nicht mehr sein Freund. Teuflische Kontinuität. Die Abwesenheit des Vaters im Leben des Kindes setzt sich, als es dringender denn je Rückhalt braucht, bei dem Jugendlichen fort. Wer statt dessen mit ihm sprach in dieser Zeit, waren die Alt-Nazis Bart und Schmidt.

Der Weg des Ingo Hasselbach in die Führungsgremien der Neo-Naziszene des vereinten Deutschland hat eine private und eine höchst politische Seite.

...

Das Beispiel Ingo Hasselbach entmystifiziert die Aura von Nazis, dass sie Tiere seien oder Ungeheuer...

Hans Canje deutet dasselbe an, indem er schonungslos und offen darüber spekuliert, was aus ihm selbst geworden wäre, wenn es das faschistische Deutschland weiter gegeben hätte: »Ich hätte einer von diesen fanatisierten Hitlerjungen werden können. Ein Killer.«

Im Film gab es kein Happy End, aber in Wirklichkeit.

Zwei denkende, politisch engagierte Menschen haben sich wiedergetroffen, sie sind Vater und Sohn geworden. Ingo Hasselbach ist, um bei dem biblischen Bild vom »Verlorenen Sohn« zu bleiben, nach einem radikalen, schweren, bitteren Weg heimgekehrt."

 

"Disput" Mitgliederzeitschrift der PDS.

Redaktion: 030-24009510, e-mail: disput@pds-online.de

 


 

Gerd Postel über seine Psychiatrie-Erfahrung als Oberarzt: "Auch eine dressierte Ziege kann Psychiatrie ausüben"

 

Anmerkung Väternotruf: 

Der Fall Gerd Postel zeigt in schöner Weise, dass man es auch ohne formale Qualifikation zum anerkannten Professionellen bringen kann und möglicherweise nur wenig Schaden anrichtet. Doch wer schützt die Klienten vor Professionellen, die zwar ein gültiges Diplom oder einen gültigen Doktortitel haben, aber hochstaplerische, neurotische, arrogante und besserwisserische, machtgeile und sadistische Charakterzüge aufweisen? Der "Verbraucherschutz", der vor solchen Professionellen schützt, ist reichlich unterentwickelt. Die Erlangung eines Diploms und eines Doktortitels sagt in der Regel nichts über die menschlichen Qualitäten des/der Graduierten aus. In der Praxis angekommen, können dann nicht selten mehr oder weniger ungehindert die neurotischen Charakterstrukturen ausgelebt werden. Und wo könnte mann oder frau das besser als da, wo man unmittelbar Macht über andere Menschen besitzt, z.B. als Jugendamtsmitarbeiter/in, Gutachter/in, Richter/in, etc?

Ist es dann doch einmal zu einer Beschwerde  von Betroffenen über solche Profis gekommen, stellen sich "Professionelle" nicht selten gegenseitig Persilscheine aus. Möglicherweise von Betroffenen angerufene Beschwerdeinstanzen bei den gewählten Volksvertretungen (Kreistag,  Landtag, Bundestag) machen sich nur selten die Mühe, kompetente, unbeteiligte und externe Fachleute hinzuzuziehen, um die Stichhaltigkeit einer Beschwerde zu überprüfen. Es bedarf dann schon einiger Kompetenz, Durchsetzungskraft und Öffentlichkeitsarbeit von Betroffenen, um wenigstens einen Teil des von "Professionellen" verursachten Schadens ans Licht der Öffentlichkeit zu bringen. Der Väternotruf kann davon ein Lied singen.

Angesichts des aktuellen Amoklaufes in der Schweiz stellt sich die Frage, ob nicht mancher Amoklauf auch mit ein Ergebnis einer eskalierenden Arbeitsweise von Professionellen ist und sie damit mitschuldig am Tod unbeteiligter Menschen geworden sind.

27.9.01


 

"Muttermord durch die Tochter - Familiendynamik und Mythologie"

Gunther Klosinski

in: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie"

45 (1996), S. 217—222

Deskriptoren: Familie Müttergewalt Frauengewalt Muttermord

Prädikat: Empfehlenswert

 

 

"In einer ausführlichen Kasuistik, die sich auf eine forensische Begutachtung durch den Autor stützt, wird ein Familiendrama beleuchtet, bei dem eine l9jährige Tochter die alkohol- und tablettenabhängige Mutter auf mehrfache Weise umbrachte, den Leichnam später mit Hilfe der drei Jahre jüngeren Schwester in einem ""Sarkophag"" in der Wohnung eingipste. Es werden die besonderen Lebensumstände, die Familien- und die Psychodynamik der Tat eingehend beleuchtet. Neben einem Literaturüberblick zum Muttermord (Matrizid) durch die Tochter wird die Dynamik des Matrizids auch vor dem Hintergrund der griechischen Tragödien Elektra (Sophokles) und Medea (Euripides) erörtert. Das Opfer wird mit der Rolle Medeas, die Tochter mit dem Schicksal Elektras verglichen.

 


 

"Wenn Scheidung normal wird"

Elisabeth Beck-Gernsheim

in: "Pädagogik", 7-8/1997, S. 21-25

Deskriptoren: Familie Scheidung

Prädikat: gut

 


 

Kindergeldkürzungsgesetz

 

AmtsG Husum, 22 F 279/00 UK vom 25.07.2001: § 1612b Abs. 5 BGB ist verfassungswidrig

Die Entscheidung liegt jetzt als *.gif bzw. *.pdf-File (bitte Gewünschtes angeben) vor und kann angefordert werden.

MfG

P. Szettele

mail: pszettele@01019freenet.de

 

21.9.01


 

"Der Erwachsenenpsychiater als Gutachter in Familienstreitsachen des Sorge- und Umgangsrechts"

M.M. Weber, U. Rüth

in: "Nervenheilkunde", 1997, S. 447-450

Deskriptoren: Familie Gutachter Sorgerecht Umgangsrecht Psychiatrische Begutachtung Erziehungsfähigkeit

Unser Prädikat: geht so

Hinweis: Auf die Rechtslage vor dem 1.7.1998 beziehend

"Nervenheilkunde", ISSN 0722-1541

 


 

"Vaterwerden als Chance der Entwicklung des Mannes"

Sonya Kübbers in "Die Hebamme", 12(März)/1999

 

 


 

Geschlechtsspezifischer Trauer

 

· Chetik, Neil: Fatherloss, How Sons of All Ages Come to Terms with the Death of Their Dads. (2001) Hyperion Place of Publication: New York USA

www.fatherloss.com

 

· Müller-Commichau, Wolfgang & Schäfer, Roland (2000):

Wenn Männer trauern. Über den Umgang mit Abschied und Verlust.

Mainz, Matthias Grünewald Verlag

 

· Sluis, Claudia va der: Mein Vater ist ein Wolkenmann, Elefanten-Press, Berlin 1999

(Das Buch beschreibt den Tod des Vaters aus Sicht des 6jährigen Bolle - ab ca 6 Jahre)

 

· Männerarbeit der EKD (Hg.) [1998]: männerforum Nr. 18: Männer, Tod und Tränen. Über das Sterben, den Abschied und die Trauer. Kassel: Selbstverlag, 36 Seiten. ISSN 0935-1094. DM 7,00 zzgl. VK; Bezug: Männerarbeit der EKD, Garde-du-Corps-Str. 7, 34117 Kassel, Tel.: 0561 - 71 01 81, Fax: -83

 

· Some, Malidoma Patrice (2000): Die Kraft des Rituals, Diederichs Eugen, München, DM 19,80 (Afrikanischer Schamane, Wissenschaftler, Seminare für Männer. Er schreibt über die Notwendigkeit der Trauer aus männlicher Sicht)

 

· Otzelsberger, Manfred (1999): Suizid - Das Trauma der Hinterbliebenen. Erfahrungen und Auswege, Seite 54, 71, 91, 105, 121 usw.

 

· Goldbrunner, Hans (1996): Trauer und Beziehung. Mainz, Matthias Grünewald Verlag, DM 32.00

 

· Arnold, Gabriele: Frauen Leben - Frauen Sterben

in: CLIO - Eine Zeitschrift für Frauengesundheit, Nr. 48 / 1999 / S. 20-21,

DM 6,-- zzgl. VK, Feministisches Frauen Gesundheits Zentrum e. V. Berlin, Bamberger Str. 51, 10777 Berlin, Tel.: 030 - 213 95 97, Fax: 030 - 214 19 27, ffgz@berlinet.de

 

Literaturangaben am Ende des Artikels:

- Cline, Sally: Frauen sterben anders, Bergisch Gladbach, 1997

- Lohner, Marlene: Was willst du, du lebst. Trauer und Selbstfindung in Texten von Marie Luise Kaschnitz, Frankfurt 1991

- Beutel, Helmuth / Tausch, Daniela (Hg.): Sterben - eine Zeit des Lebens, Stuttgart 1990 (oder 1996 Gütersloher / Chr. Kaiser, Gütersloh DM 24,80)

- Aus Datenbank evt.: Lohner, Marlene Plötzlich allein (1997), Fischer Tb, Frankfurt, DM 14.90 EUR 7.62

 

 


 

Kuriose Anfragen:

 

Kann man sich auch Scheiden lassen, ohne einen Anwalt? Bei meiner Hochzeit war auch keiner dabei.

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

H., 20.9.01

 


 

 

Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder 

 

 

Bis heute haben die maßgeblichen Instanzen der westlichen Gesellschaft noch nicht akzeptiert, daß eine Frau genau soviel wert ist wie ein Mann, und noch weniger, daß ein Vater ebensoviel wert ist, wie eine Mutter. 

Elisabeth Badinter, 1992 (XY - Die Identität des Mannes, S. 216) 

 

Dank an Rechtsanwalt Dr. Peter Koeppel (München) - www.kindschaftsrecht2010.de - für den Hinweis auf dieses Zitat. 

 

 

Das gesamte Gesetzeswerk des Familien- bzw. Kindschaftsrecht ist durchdrungen vom Geist der Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder. Betroffen sind zehntausende Väter (Männer) aus allen sozialen Schichten, Lehrer, Sozialarbeiter, Mauerer, Sozialpädagogen, Tischler, Bundeswehrangehörige, Kriminalisten, Polizisten, Schlagersänger, Mitarbeiter von Bundesministerien, Geschäftsmänner, Millionäre, Sozialhilfeempfänger, Müllfahrer, Mitarbeiter von Bundesverwaltungen und Ministerien, Arbeitslose, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Politiker, Psychologen und Familienberater, Hausmeister und Journalisten. Ihnen gegenüber stehen eine Handvoll Politiker/innen in den Entscheidungsgremien von Bundesregierung und Bundestag, die sich als Lobbyisten "alleinsorgebeanspruchender Mütter und Frauen" verstehen. 

Eine ähnliche Arroganz und Selbstherrlichkeit gegenüber Menschen auf Grund ihres Geschlechtes ist wohl in keinem anderen Politikbereich anzutreffen. Die Diskriminierung trifft die Väter ungeachtet ihrer parteipolitischen Präferenzen, wobei es insbesondere die "neuen Väter" sind, die real von den ihnen politisch nahestehenden Parteien diskriminiert werden.

Die betroffenen Väter, häufig gestandene und lebenserfahrene Männer,  schauen, sofern sie sich ein wenig kundig gemacht haben, wie gebannt auf die Vorlagen zweier Amtsgerichte an das Bundesverfassungsgericht, dass irgendwann einmal darüber befinden wird, ob die Herren und Damen, die diesem Gremium angehören, den Schandparagraphen 1626 a BGB für verfassungswidrig halten oder nicht. Wenn ja, dann werden eventuell noch mal 16 Jahre vergehen, wie 1982 bei der Entscheidung des BVerG zur Gemeinsamen Elterlichen Sorge, bevor die politisch Verantwortlichen im Deutschen Bundestag und der Bundesregierung, den Paragraphen 1626a endlich ersatzlos streichen. Selbst die verantwortlichen Bundestagspolitiker/innen zeigen, Beschwörungsformeln sprechend nach Karlsruhe, als wenn der Gesetzgeber dort sitzen würde und nicht in ihrem eigenem Haus im Bundestag in Berlin. 

Daß es auch anders geht zeigt die "Kampfhundproblematik" und "BSE". Wenn die Damen und Herren Volksvertreter/innen merken, dass Druck aus der Bevölkerung, insbesondere von den betroffenen Vätern kommt, geht alles plötzlich ganz schnell. Dann brauchen wir auch kein jonglierendes, nach Berlin schielendes und auf Spitzfindigkeiten balancierendes Bundesverfassungsgericht.

 

Die Hauptverantwortlichen für den gesellschaftspolitischen Skandal seien hier benannt: 

 

Ministerin Frau Christine Bergmann (SPD), Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen, Männer und Jugend,  Glinkastr.18-24, 10117 Berlin

 

Ministerin Frau Herta Däubler-Gmelin (SPD), Bundesministerium der Justiz, Jerusalemer Str.24-28, 10117 Berlin

 

Christel Hanewinckel (SPD),  Vorsitzende des Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen, Männer und Jugend des Deutschen Bundestages

 

Rolf Stöckel, Mitglied des Deutschen Bundestages. Kinderbeauftragter der SPD Fraktion im Deutschen Bundestag

 

Ekin Deligöz - Mitglied des Deutschen Bundestages Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestages, Bundestagsfraktion Bündnis90/Grüne,  

 

Christina Schenk, familienpolitische Sprecherin der PDS-Fraktion im Deutschen Bundestag

 

Rosel Neuhäuser, Mitglied des Deutschen Bundestages, Kinderbeauftragte der PDS

 

Klaus Haupt, Mitglied des Deutschen Bundestages, Kinderbeauftragter der FDP

 

Ingrid Fischbach, Mitglied des Deutschen Bundestages, kinderpolitische Sprecherin der CDU/CSU

 

Adresse: Kinderkommission Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Tel: (030) 227 3 29 48

Fax: (030) 227 3 60 55

E-mail: Kinderkommission@bundestag.de

 

 

Das von den konservativen auf die Ehe fixierten Parteien CDU und CSU kein Engagement gegen die Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder kommt, verwundert nicht. 

Daß aber die sogenannten "progressiven" Parteien den "Schwarzen" in nichts nachstehen, verwundert schon. Als nichtverheirateter Vater ohne Sorgerecht kann man unter diesem Gesichtspunkt keiner der Bundestagsparteien seine Stimme geben, denn von allen werden nichtverheiratete Väter weiterhin diskriminiert und damit als Mensch zweiter Klasse behandelt.

 

Fragt sich nur noch, wann machen die vielen zehntausende und  betroffene Väter endlich den nötigen Druck, den unsere PolitikerInnen augenscheinlich so dringend bedürfen. Ohne diesen Druck werden die Väter vergeblich auf Veränderungen reformunwilliger Politikerinnen und Politiker warten.

Wer etwas tun möchte ist hier gut aufgehoben: 

Väteraufbruch für Kinder e.V. (Bundesverein) www.vafk.de

 

 

Väternotruf, 19.09.2001

 


 

Der neue Paps ist da!

Frisch aus der Presse: das Oktober-Heft von „Paps – Welt der Väter“!

Das Titelthema: Entdecken die Firmen die Väter? - Väterfreundliche Betriebe. Werner Sauerborn stellt im Interview BMW und die Commerzbank vor, Gisela Erler beschreibt väterfreundliches Management in den USA, Thomas Gesterkamp sieht die negativen Auswirkungen der flexiblen Arbeitszeit auf die Familie und Ralf Ruhl stellt einen Fall von Diskriminierung in der „Elternzeit“ dar.

Außerdem sinniert Lutz Debus in seinem Essay „Paula, Paul und Papa“ über den kleinen Unterschied im väterlichen Erziehungsalltag und Udo Lange von „bagage e.V.“ gibt Anregungen für die Gestaltung des Spielumfeldes in Kindergärten.

Und natürlich wie immer aktuelle Meldungen, Rezensionen, CD- und Video-Tipps.

Paps erscheint vierteljährlich. Einzelpreis DM 7, 30. Jahresabonnement DM 28,- Im Moment gibt es paps nur im Abonnement und an ausgewählten Verkaufsstellen. Probeexemplare bitte bestellen bei paps-Leserservice, Velber im OZ-Verlag, Im Brande 21, 30926 Seelze, Tel.: 05137/882001, Fax 05137/881712, e-mail: velber@saz.net

 

Als Bonus gibt es im Abo zu jedem Paps-Heft, also vier mal im Jahr, „spielen und lernen“ kostenlos dazu! Mit der kommentierten TV-Vorschau aufs Kinderprogramm!

 

Internet:

www.paps.de

 


 

Deutscher Familiengerichtstag 2001

 

Ehren-Vorsitzender

Prof. Siegfried Willutzki, Direktor des AG Brühl a.D., Köln

Vorsitzender

Dr. Gerd Brudermüller, Richter am OLG Karlsruhe

Stellvertretende Vorsitzende

Dr. Ulrich Deisenhofer, Direktor des AG Kaufbeuren

Jutta Puls, Richterin am OLG Hamburg

Beisitzer

Dieter Bäumel, Direktor des AG Hainichen

Dr. Helmut Büttner, Vorsitzender Richter am OLG Köln

Dr. Ingrid Groß, Rechtsanwältin, Augsburg

Dagmar Perlwitz, Rechtsanwältin, Delitzsch

Klaus Pütz, Richter am AG a.D., Brühl

Wolfgang Schwackenberg, Rechtsanwalt und Notar, Oldenburg

Dr. Dr. (univ.Prag) Joseph Salzgeber, Diplom-Psychologe, öffentlich

beeidigter und bestellter Sachverständiger für Forensische Psychologie

Pressesprecher

Dieter Bäumel, Direktor des AG Hainichen

Telefon: 037207-63140

eMail: dbaeumel@web.de

 

Verwaltung der Homepage

Dr. Dr. (univ.Prag) Joseph Salzgeber, Dipl.-Psych. GWG-München,

eMail: salzgeber@gwg-institut.com

 

Geschäftsstelle (Frau Hommelsheim)

Hauptstr. 97 a, 50321 Brühl

Tel.: 02232 / 22097

Fax: 02232 / 22095

 

 

Kommissionen (Leitung)

Kinderrechtskommission:

Wolfgang Schwackenberg, Rechtsanwalt und Notar, Oldenburg

Unterhaltskommission:

Jutta Puls, Richterin am OLG Hamburg

Versorgungsausgleichskommission:

Dr. Ulrich Deisenhofer, Direktor des AG Kaufbeuren

 

 


 

"Stellungnahme des Deutschen Vereins zur Umsetzung und Weiterentwicklung des neuen Kindschaftsrechts"

in: NDV 4/2001, S. 102-107

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat eine Stellungnahme zur Umsetzung und Weiterentwicklung des neuen Kindschaftsrechts vom 07. März 2001 vorgelegt.

Bezug: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Am Stockborn 1-3, 60439 Frankfurt/Main, E-Mail: Kontakt@deutscher-verein.de, Fax (0 69) 9 58 07 - 1 65.

Bedauerlicherweise geht die Stellungnahme mit keinem Wort auf die anhaltende Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder beim Sorgerecht ein.

 


 

 

Bundesfamilienministerium legt Studie zur Situation der Alleinerziehenden in Deutschland vor

Schon der Titel ist wertend: "Alleinerziehen - Vielfalt und Dynamik einer Lebensform" heißt eine neue Studie des Bundesfamilienministeriums mit über 450 Seiten Umfang, die jüngst vorgelegt und in der Schriftenreihe des Ministeriums veröffentlicht wurde. "Vielfalt" und "Dynamik" sind wahrlich keine sehr kritischen Begriffe und passen in einen frauenbewegten Diskurs, in dem die Alleinerziehenden häufig als Pioniere (Pionierinnen?) entfesselter Weiblichkeit gefeiert werden. "Am schönsten ist's mit Kind und ohne Mann," trällerte erst kürzlich der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) in seinem Infoblättchen. (Was die dort organisierten alleinerziehenden Väter dazu gesagt haben, ist leider nicht bekannt; es stellt sich die Frage, ob es sie in diesem Verein tatsächlich gibt.) Dieser Geist zieht sich auch durch die Studie des Ministeriums - aber nicht nur: Die Ergebnisse der Erhebungen passen zu guten Teilen gar nicht zur feministischen Ideologie. Und in dem fünfköpfigen Forscher-Team scheint es deswegen heftig gekracht zu haben. Die folgende Auseinandersetzung mit der Studie bezieht sich - ... - im wesentlichen auf das Kapitel 7 über den "anderen leiblichen Elternteil". Eine intensivere Auseinandersetzung mit den Erkenntnissen zum Thema "Unterhalt" im selben Kapitel ist derzeit noch in Arbeit.

 

Bislang gehen die vorhandenen einschlägigen Arbeiten davon aus, „dass zwischen dem nicht im Haushalt lebenden Elternteil, in der Regel dem Vater, und den Kindern eher ein geringer oder gar kein Kontakt besteht.“ (S. 232) Dem widerspricht nicht nur Michael Matzner in seinem 1998 erschienen Buch „Vaterschaft heute. Klischees und soziale Wirklichkeit“, auf das ich beim Lesen der BMFSFJ-Studie immer neugieriger geworden bin. Matzner „nennt eine Vielzahl von Problemen, die es den Vätern erschweren, über die Scheidung hinaus einen ‚normalen’ Umgang mit ihren Kindern zu pflegen. ... wie zum Beispiel strittige Besuchsregelungen und würdelose Kindesübergaben. Auch die Aussetzung der Besuchsregelung erschwert dem Vater den Zugang zu seinen Kindern und stellt – nach Matzner – eine von vielen Umgangsbeschränkungen und –verwehrungen dar.“ (ebd.)

Die jetzt vom BMFSFJ vorgelegte Studie kommt immerhin ebenfalls zu einem erfreulichen Ergebnis: „Die Bereitschaft zur Kontaktaufnahme zu dem Kind gilt als ein wichtiges Indiz für das Interesse an dieser Beziehung.“ Bisher jedoch habe man aufgrund der vorgelegten wissenschaftlichen Erkenntnisse vermuten müssen, „dass der andere Elternteil wenig Initiative diesbezüglich zeigt. Die Erkenntnisse der vorliegenden Studie belegen das Gegenteil: Am häufigsten nimmt der andere Elternteil Kontakt auf ... Neben dem hohen Grad an Initiative von seiten des anderen Elternteils erstaunt die Anzahl von nicht im Haushalt lebenden Eltern und Kindern, die ein gemeinschaftliches Interesse äußern.“ (S. 235)

Neben solchen interessanten Ergebnissen krankt die Studie daran, dass sie eben nur eine Befragung der Alleinerziehenden ist. ...  So tritt denn auch über weite Strecken der Suche nach den Ursachen des Alleinerziehenden-Booms einmal mehr das variable Klischee vom mal desinteressierten, mal überforderten, mal gewalttätigen, dann wieder drogen- oder alkoholabhängigen oder spielsüchtigen Mann in den Vordergrund. Immerhin habe ich auch eine Stelle gefunden, wo eine kaufsüchtige Ehefrau die Familie ruiniert hat: Der Mann trennte sich, arbeitete im Vierschichten-Rhythmus, um sich selbst möglichst schnell eine materielle Grundlage zurück zu erobern, und gewann nach zweijährigem Bemühen den Kampf um das Sorgerecht. (S. 57 f.)

Daneben aber auch immer wieder das Übliche: Ausschließlich Frauen geben an, vor gewalttätigen Männern das Weite gesucht zu haben, ebenso ausschließlich betrifft Alkoholismus, Drogen- oder Spielsucht in den Aussagen unserer Alleinerziehenden die Männer. Aus einer empirischen Kritik dieser Studie könnte man immerhin noch das Fazit ziehen: Alleinerziehende Männer suchen offenbar bei weitem nicht so häufig nach einem Opferstatus, der ihnen nun ein Leben auf Kosten der Allgemeinheit ermöglicht, sondern gehen die Situation (in der sie ja nun leider aber viel seltener sind!) pragmatischer und engagierter an. Das hat zweifelsohne auch damit zu tun, dass einem auf dem Sozialamt herum jammernden Staplerfahrer oder Krankenpfleger nur Wenige dieselbe Compassion entgegen bringen werden wie der der in ihrem Job durchaus ähnlich dotierten Fachverkäuferin oder Rechtsanwaltsgehilfin.

Umgang und Umgangsverweigerung 

Einen Tiefpunkt erreicht die Studie, als sie der Frage nachgeht, von wem der Kontakt (zwischen Kind und „anderem“ Elternteil) abgebrochen wird und warum. Gerade mal eine Seite ist den Autoren das Thema wert, und ein Hinterfragen und Durchleuchten der Angaben unserer – wie gesehen nicht allzu selbstkritischen – Alleinerziehenden kann man offenbar auch hier nicht erwarten. 

„Die Interviewten vermuten in der Mehrzahl, dass kein Interesse mehr an dem Kind besteht. Weitere Begründungen für den Abbruch der Kontakte stellen der Alkoholismus des Vaters und fehlende Unterhaltszahlungen dar. Die Kinder kündigen die Beziehung zum Vater auf, weil sie Verhaltensweisen kritisieren, ihn z.B. unzuverlässig erleben, nicht in seine neue Familie integriert werden, vom Vater enttäuscht sind und sich von ihm verlassen fühlen.“ (S. 237 f.)

Lust auf mehr in dieser Preislage? Na gut, hier kommt eine Zugabe, die es in sich hat:

„Die Mütter (!) beenden die Beziehung zwischen Vater und Kind v.a. wegen der Nichteinhaltung von Terminen und Versprechungen gegenüber dem Kind, wegen des Wechsels des Wohnortes, aber auch (!!), um die Beziehung des Vaters zu Kind endgültig zu unterbinden. Der Kontaktbruch wird demnach am häufigsten durch den Vater veranlasst (!!!), möglicherweise weil die Konflikte zwischen den Eltern als unlösbar eingeschätzt werden und auch die Eltern-Kind-Beziehung einschließen oder um ein anderes Leben zu beginnen, das mit der ‚alten Familie’ nicht vereinbar war.“ (S. 238)

... , ich schwöre, ich habe dieses Zitat nicht gekürzt oder verfremdet; das einzige, das dabei von mir ist, sind die Ausrufezeichen, ein jedes steht für ein lautes „Ha!“ Die gesamte, in diesem Bereich bestehende Konfliktlage in Bezug auf Umgangsverweigerung und -vereitelung ist den AutorInnen offenbar gar nicht bekannt. Dabei haben selbst Zeitschriften wie „Eltern“ und „Brigitte“ schon darüber berichtet. Die Unbekümmertheit, mit der hier offenkundiger Rechtsbruch und seelische Misshandlung der Kinder beschrieben werden, wird nur noch getoppt durch den messerscharfen Schluss, dass „demnach“ am häufigsten der Vater den Kontaktabbruch „veranlasst“. ...

Dabei ist wohl nicht zu bezweifeln, dass auch viele Väter in einer für uns beschämenden Weise ein Desinteresse an ihren Kindern deutlich machen. Aber selbst da wäre im Einzelfall  Ursachenforschung angebracht. Doch hat dies die intellektuellen Kapazitäten und das beschränkte Erkenntnisinteresse unserer Autoren wohl ebenso überfordert wie die Objektivität der Alleinerziehenden. Auch der geradezu hirnerweichende Widerspruch zu den oben erwähnten Erkenntnissen der eigenen Studie, die nur fünf Seiten früher dargestellt werden, macht unseren Wissenschaftlern offenbar keine Probleme – oder doch? Immerhin nehmen sie nach diesem akademischen Tohuwabohu schließlich doch noch zur Kenntnis, dass „diese Angaben ... lediglich die Sicht des alleinerziehenden Elternteils wiedergeben.“ S. 240)

Wechselbad der Erkenntnisse

Genau das ist aber die Krux, dass diese Sicht – und nicht etwa auch das Wohl der mitbetroffenen Kinder – im Grunde das alleinige Interesse der Studie ist. Eine (ideologie-)kritische Auseinandersetzung mit den Alleinerziehenden und ihrer Lebensform kann vor diesem Hintergrund nicht stattfinden. Im Gegenteil kommt da schon mal ein Lamento wie das folgende: „Ende der 80er Jahre schienen die Diskriminierungen der Gruppe Alleinerziehender weitgehend abgebaut. Mit der neuen Sorgerechtsregelung laufen sie Gefahr, gleichsam durch die Hintertür’ erneut aufzukommen.“ (S. 285)

Apropos „Lebensform“: Der Begriff legt ja einen gewissen Modellcharakter nahe. Dem treten die Autoren allerdings entgegen, dies wollen sie – jedenfalls grundsätzlich – erst mal nicht propagieren. Vielmehr sei deutlich geworden, dass „die Lebensform ‚Alleinerziehende’ ... nicht als bewußt geplante Lebensform entsteht.“ (S. 38) Das gibt es in den Fällen, die geschildert werden, zwar auch, kann jedoch demnach nicht als die Regel angesehen werden. Das Wechselbad der Erkenntnisse geht im übrigen weiter. Auf Seite 251 wird festgestellt, die bisherigen Studien ergäben, dass Väter nach der Trennung zu ihren Kindern nur noch selten und unregelmäßigen Kontakt hätten. „Die vorgelegten Untersuchungsergebnisse können diese Befunde nicht so pauschal bestätigen, belegen aber eine hohe Brisanz in dieser Beziehung, die sich zum Teil in der Widersprüchlichkeit der Aussagen der Befragten widerspiegelt.“ In dieser Situation dann auf jede psychologische Auswertung dieser brisanten Konstellationen zu verzichten, ist – angesichts eines wissenschaftlichen Teams von fünf (!) Personen – eigentlich sträflich und entwertet eine Studie, die somit nur durch ihre eigene Widersprüchlichkeit (und ihren unkritischen Positivismus) zu einem Nachdenken reizt, das die Arbeit selbst weitgehend schuldig bleibt.

 

Erstaunlich ist, welch dezidierte – meist negative – Bewertungen die Studie für die alleinerziehenden Väter findet, die ihre Expartnerinnen angeblich immer so negativ beurteilen - im Gegensatz zu den befragten Frauen! Angesichts der Tatsache, dass der Ausarbeitung in diesem Bereich gerade mal die Befragung von sieben alleinerziehenden Männern – im Gegensatz zu 111 befragten Frauen – zugrunde lag (S. 265), hätten sich die Autoren da doch besser ein wenig zurückgenommen. 

Unterhalt: "Aber keinen Pfennig mehr!"

In anderen Bereichen war die Erhebungsgrundlage offenbar breiter (Telefonbefragung), so bei Unterhaltsfragen. Hier ergab sich: "Alleinerziehende Väter erhalten zu einem Viertel Unterhalt für ihre Kinder, bei den alleinerziehenden Müttern sind es 67 %. ... Augenfällig ist, dass darüber hinaus 39 % der alleinerziehenden Väter keinen Unterhalt wollen, alleinerziehende Mütter verzichten nur in 5 % der Fälle auf ihren Anspruch.

Zudem ist ....der Aufenthaltsort unterhaltspflichtiger Väter häufiger unbekannt (27 %) als der unterhaltspflichtiger Mütter (6 %)." (S. 278) Hier wird auch festgestellt - was andernorts in der selben Studie in Abrede gestellt wurde -, dass es einen "signifikanten Zusammenhang zwischen der Kontakthäufigkeit des Unterhaltsverpflichteten zum Kind und den Unterhaltszahlungen" gibt: Je seltener und unregelmäßiger dieser Kontakt war, "desto wahrscheinlicher ist es, dass für das Kind keine Unterhaltszahlungen erfolgen. Besteht auf der Eltern-Kind-Ebene kein Kontakt, dann erhalten 46 % der Kinder Unterhalt. Findet der Kontakt hingegen mindestens alle zwei bis vier Wochen statt, so erhalten mindestens 80 % der Kinder Unterhalt." (ebd.) Und schließlich: "Alle unterhaltspflichtigen Väter mit gemeinsamem Sorgerecht kommen ihren Unterhaltsverpflichtungen nach." (S.279)

Dort wo kein Unterhalt gezahlt wird, liegt in den seltensten Fällen eine tatsächliche "Unterhaltsflucht" vor, sondern in aller Regel eine Zahlungsunfähigkeit des Pflichtigen aufgrund von Arbeitslosigkeit und/oder Sozialhilfebedürftigkeit. Grundsätzlich sollte dies niemanden wundern, denn das Unterhaltsrecht ist strafrechtlich bewehrt, und wer beharrlich die Zahlungen verweigert, wird entweder gepfändet oder wandert sogar ins Gefängnis. Und die Vorauszahlungen leistenden Jugend- und Sozialämter achten mit Argusaugen darauf, dass sie ihr Geld wiederkriegen. Dennoch ist die Paranoia vom allgegenwärtigen Unterhaltsverweigerer fast schon ein Gemeinplatz. Nach den durch die Studie vorgelegten Zahlen darf man wohl sagen: eine männerfeindliche Ideologie. Nur glaube keiner, dass die Studie dies offen ausspräche! Das könnte dann ja den feministischen Grundkonsens gefährden.

Deutlich macht dies aber auch, dass die Motivation eines Vaters, mehr Geld zu verdienen, deutlich steigt, wenn er das Kind, für das er den Unterhalt erwirtschaften soll, regelmäßig sieht. Wen kann dies eigentlich wundern? Dass Väter, denen gerade mal der Selbstbehalt bleibt - und die auch dann keinen Pfennig mehr in der Tasche haben, wenn sie Überstunden leisten, weil alles in den Unterhalt fließt - keinen Anlass sehen, auch nur einen Handschlag mehr zu tun, wenn sie zu ihren Sprößlingen nicht mal eine Beziehung aufbauen dürfen, ja diese sogar aggressiv unterbunden wird, können wahrlich nur die borniertesten ... nicht verstehen. Den Geist der Studie macht aber vor allem der folgende Satz deutlich: "(...) die Mehrzahl der Unterhaltsberechtigten erhält den gerichtlich festgelegten Betrag und - wie es Alleineriehende vielfach betonen - ‚keinen Pfennig mehr'." (S. 279) Nachdem die Lüge von der Unterhaltsverweigerung widerlegt ist, wird zugegeben, dass die Väter ihrer Pflicht nachkommen. Und um nur ja nicht von dem anklagenden Gestus zurücktreten zu müssen, wird jetzt betont: Aber mehr als ihre Pflicht tun sie nicht. Man fragt sich, was das eigentlich aussagen soll. Aber richtiggehend ratlos mag man werden, wenn nicht einmal zehn Zeilen später festgestellt wird, dass es eine hohe Beteiligung der Unterhaltspflichtigen über den Unterhaltsbetrag hinaus gebe: "Von 58 Unterhaltszahlenden beteiligen sich 40 an weiteren materiellen Ausgaben. In der Regel geht es dabei um Bekleidung der Kinder, Anschaffungen für das Kinderzimmer, Spielsachen und Taschengeld." (S. 280)

Doch die beckmesserische Kritik folgt - wie könnte es anders sein? - auf dem Fuße, dass diese Leistungen "erst auf Nachfrage der Alleinerziehenden" stattfanden. Nach dem Motto: Es kann ja wohl kein positives Verhalten der Unterhaltspflichtigen geben, dass sich nicht irgendwie relativieren lassen müsste!

Selbst zahlungsunfähige Unterhaltspflichtige sind offenbar bemüht, ihrer Pflicht auf anderem Weg nachzukommen. So ergab die Studie, dass diese zu handwerklichen Hilfen im Haushalt zur Verfügung standen oder etwa Gemüse aus dem Garten u.ä. mitgebracht hätten. "Geschenke erfolgen in der Regel nur (!) zum Geburtstag der Kinder und zu Weihnachten. Die Unterhaltsverpflichteten versuchen also zum Teil ihre Zahlungsunfähigkeit auszugleichen und einen Kompromiss zwischen den Ansprüchen der Befragten und den ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu schließen." (S. 281) Weshalb das in dieser Studie ständig mit hinter... Einwänden konterkariert wird, darüber mag man spekulieren. Vielleicht hätten die nackten Tatsachen zu sehr an dem Mythos gekratzt, dass Frauen, zumal die alleinerziehenden, bessere Menschen sind. 

 

...

Joachim Bell, Berlin, 10.9.01

jobel7@hotmail.com

 

 


 

Männer schmutzen nur!

Eine Untersuchung über alleinerziehende Mütter in einem Mutter-Kind-Programm

Astrid Cierpka, Gabriele Frevert, Manfred Cierpka

in: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie", 41, 1992, S. 168-175

Deskriptoren: Familie Vater Mutter Alleinerziehende

Prädikat: Empfehlenswert

"Zusammenfassung

Im Rahmen des Mutter und Kind-Programms in Ulm konnte in der sozialarbeiterischen Betreuung der alleinerziehenden Mütter häufig beobachtet werden, daß alleinerziehende Frauen entweder gleich zu Beginn einer Beziehung zu einem Mann oder kurz nach der Geburt des Kindes die Beziehung zum Vater abbrechen. Empirisch zeigte sich in einer Fragebogenuntersuchung, daß die Frauen, die keine Beziehung zum Kindesvater aufrechterhalten, ihre Herkunftsfamilien als signifikant schlechter einschätzen als die Frauen mit einer Beziehung. Dies scheint überwiegend mit der wahrscheinlich als mangelhaft erlebten Bindungsfähigkeit des Vaters der Frauen zu tun zu haben. Auf tragische Weise wiederholt sich für die alleinerziehende Mutter die Instabilität in der Ehe ihrer Eltern in ihrer eigenen Partnerschaft.

...

Die Ergebnisse unserer Untersuchung weisen darauf hin, daß der das generationenübergreifende Instabilitätsmuster ,unterbrechende Dritte‘ der Vater oder der Bruder in der Herkunftsfamilie sein könnte. Für die aktuelle Beziehung der alleinerziehenden Mütter gilt das gleiche:

Eine große Rolle spielen supportive partnerschaftliche Beziehungen mit dem Kindesvater oder einem anderen Mann, die zur Unterbrechung der generationsübergreifenden ungünstigen Muster beitragen. Leider werden die Beziehungen zu enttäuschend erlebten Männern von einem Teil der Frauen auch aus neurotischen Gründen unbewußt gesucht, um die mit der gewünschten Beziehung verbundenen heftigen Affekte (z. B. der Sehnsucht, Wut, Trauer) abzuwehren. Die Bemerkung, ,Männer schmutzen nur‘, muß als Selbstschutz verstanden werden. Aufgrund der eigenen inneren Unordnung muß eine enge Beziehung zu einem Mann vermieden werden, um nicht erneut enttäuscht zu werden. Zu wünschen ist den Frauen, daß sie den Zyklus der neurotischen Wiederholungen in Beziehungen mit Männern, die aufgrund der internalisierten heterosexuellen Erfahrungen und der abgewehrten Affekte gemacht werden, im Kontext von neuen Erfahrungen mit einem Partner durcharbeiten und verändern können. ..."


 

ZEIT vom 6.09.2001

Artikel zur Familienförderung

 

Teure Familien

Der Staat zahlt immerhin 317 Milliarden Mark

(...) Eine neue Untersuchung des Instituts für Weltwirtschaft in Kiel führt erstmals auf, welche Leistungen der Staat und die Arbeitgeber für Familien finanzieren - und kommt zu einem überraschenden Ergebnis: Fast die Hälfte der durchschnittlichen Ausgaben für ein Kind trägt demnach die öffentliche Hand. 321 Milliarden Mark an Familienleistungen kommen allein im Jahr 2001 zusammen, 317 Milliarden davon zahlt der Staat. Zum Vergleich: Der Bundeshaushalt 2001 hat ein Volumen von 477 Milliarden Mark. Akribisch haben die Wissenschaftler Haushaltsposten zusammengetragen, von denen in der Familiendebatte selten die Rede ist: Das Baukindergeld etwa, das sich auf immerhin 6,5 Milliarden Mark Belastung für den Bundeshaushalt summiert. Oder die Besoldungszulagen für Eltern im Öffentlichen Dienst, die den Staat in diesem Jahr 14,3 Milliarden Mark kosten. Über einige Positionen in der Kieler Liste lässt sich streiten: So werden 48,7 Milliarden Mark an Steuerausfällen durch das Ehegattensplitting mitgezählt, obwohl davon auch Kinderlose profitieren. Auch 90,2 Milliarden Mark für Schulen sind im engeren Sinne kein Instrument der Familienpolitik. Doch andere Ausgaben haben die Experten eher zurückhaltend geschätzt. Fazit: In der Familiendebatte darf nicht nur über neue Ausgaben gestritten werden - es muss auch darum gehen, das ohnehin verteilte Geld sinnvoller zu bündeln.

(Elisabeth Niejahr)

 

Was in dem Artikel nicht drin steht, das Geld, das der Staat für Familien ausgibt, hat er vorher von seinen Steuerzahler/innen abkassiert. Man bräuchte nur weniger abkassieren, dann brauch man auch nicht so viel zu verteilen, weil die Leute das Geld gleich behalten. Man spart ausserdem eine Menge Personal in Finanzämtern etc.

Es ist ausserdem ein Skandal, der Staat Familien, bei denen die Mutter oder der Vater im Öffentlichen Dienst ist über die Besoldungszulagen 14,3 Milliarden Mark zuschiesst. Geld das auch alle anderen nicht im Öffentlichen Dienst arbeitenden Steuerzahler/innen eingezahlt haben, von dem sie und ihre Kinder aber nichts wiedersehen.

 

Philipp, 7.9.01


 

 

Nicht der Richter Schill ist das Problem, sondern der Politiker

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs war zu erwarten - sie entspricht der Tradition

VON CHRISTIAN BOMMARIUS

 

"Mit der Rechtsbeugung verhält es sich in Deutschland folgendermaßen: Sie findet nicht statt. Nicht einer der 106 Berufsrichter und 179 Staatsanwälte des nationalsozialistischen Volksgerichtshofs ist jemals von einem bundesdeutschen Gericht wegen Rechtsbeugung zur Verantwortung gezogen worden, alle 5243 Todesurteile des Blutgerichts blieben ungesühnt. Und selbst, nachdem der Bundesgerichtshof im November 1995 seine weithin zu Recht als anstoßig empfundene Interpretation der Rechtsbeugung aufgegeben und damit die Verurteilung einiger weniger DDR-Richter und Staatsanwälte ermöglicht hatte, wirken sich willkürliche Fehlurteile, offensichtliche Auslegungsfehler und gröbste handwerkliche Schnitzer für die Täter auch weiterhin schlimmstenfalls als Karrierehindernisse aus. Denn das ist seit Jahr und Tag gesicherte Erkenntnis der deutschen Justiz: Mag ein Richter das Recht auch brechen, beugen kann er es nicht. Davor bewahrt ihn die Justiz.

Deshalb, nur deshalb muss der Hamburger Amtsrichter Ronald Barnabas Schill vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen werden. Deshalb, nur deshalb war es richtig, dass der Bundesgerichtshof gestern die Verurteilung Schills aufgehoben, die Sache an das Hamburger Landgericht zurückverwiesen und den hanseatischen Kollegen gleich die Begründung für den stillschweigend verlangten Freispruch mitgeliefert hat.

..."

 

Berliner Zeitung 5.9.01, S. 4

 

 


 

Infobroschüre der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und sonstiger Rentenversicherungsträger zum Thema Rente

 Seite 53, Thema: Kindererziehungszeiten

.

"Bei einer gemeinsamen (Hervorhebung vn.de) Erziehung von Mutter und Vater ist grundsätzlich die Mutter wegen der Kindererziehung versicherungspflichtig. Die Kindererziehungszeit kann dem Vater nur durch eine besondere Erklärung beider Elternteilen zugeordnet werden."

9/2001

 


 

"Der Beistand und die Staatsanwaltschaft

Anmerkung zur Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht aus der Sicht des Jugendamtes"

Heinz Roos

in: "Das Jugendamt", 6/2001, S. 269-270

Deskriptoren: Familie, Kindesunterhalt, Strafanzeige, Unterhaltspflicht

Heinz Roos ist Amtsvormund und Beistand im Jugendamt der Stadt Erkrath

Unter "III. Lösungswege für die Betroffenen" spricht Roos nur vom Staatsanwalt, Jugendamtsmitarbeiter; Mutter und Kind. Der Vater wird nicht erwähnt, als ob er gar nicht betroffen wäre und als ob es nicht er wäre, der im Fall einer Verurteilung möglicherweise sogar eine Haftstrafe antreten muss.

 

 


 

"Entscheidungsorientierte psychologische Gutachten für das Familiengericht"

Karl Westhoff, Patricia TErlinden-Arzt & Antje Klüber

2000

149 Seiten

 

Das auch ExpertInnen nicht davor gefeit sind, gravierende Fehler zu begehen, zeigen die AutorInnen auf S. 86:

"1. Fragestellung des Familiengerichtes

In der Familiensache betreffend das Kind ... soll zur Vorbereitung einer Entscheidung ein familienpsychologisches Gutachten eingeholt werden ... Ausgangspunkt ist der Antrag des leiblichen Vaters ... auf Umgangsregelung...."

Ende des Zitats. An keiner Stelle  taucht eine gerichtliche Fragestellung auf. Auf Seite 87 findet sich dann folgendes paradoxe Zitat: "Aus dieser Fragestellung des Gerichts wurden die folgenden psychologischen Fragestellungen abgeleitet. ..."

Es erstaunt, wie die Gutachter aus einer nicht vorhandenen Fragestellung des Gerichtes eine vorhandene herbeizaubern. Bei einem Berufsanfänger wäre das vielleicht noch zu verkraften, nicht aber Gutachtern, die in der deutschen Gutachterlandschaft eine führende Stellung einnehmen.

Philipp, 3.9.01


 

Supervision und Balintarbeit

Supervision und Balintarbeit sind zwei wichtige Methoden zur berufsbezogenen Reflektion und Psychohygiene. Dies ist im Bereich professioneller Arbeit mit strittigen und hochstrittigen, teilweise hochaggressiven Klienten und Klientinnen eigentlich unverzichtbar, hat man es hier doch mit enormen emotionalen "Sprengstoff" zu tun, dessen Wirkung sich auch nicht die am Verfahren professionell Beteiligten entziehen können. Ob Professionelle aber Balintarbeit, Supervision oder ähnliche Unterstützungen nutzen bleibt ihnen weitestgehend selbst überlassen. Was an und für sich erst einmal richtig ist, denn sie sollten selbst entscheiden, welche Unterstützungen sie für sich organisieren. Doch scheint diese Freiheit nicht selten dazu zu führen, daß Professionelle, z.B. Familienrichter und Jugendamtsmitarbeiterin versuchen im einsamen Arbeitszusammenhang durchzukommen. Die Folgen sind überforderte Professionelle, Burn out  Syndrom und Fehlentscheidungen. Die Krankenraten in den Jugendämtern dürfte im Vergleich zur Krankenrate von Bauämtern erheblich höher sein.

 Philipp, 3.9.01


 

"Lernen durch erlebte Einsicht. Psychoanalyse für andere Berufsgruppen, am Beispiel der Balintgruppenarbeit mit Familienrichtern, Vormundschaftsrichtern und Rechtsanwälten"

 Angelika Köhler-Weisker, in: "psychosozial", III/2000, s. 29-40

 

Ein ausgezeichneter Artikel zur Balintarbeit mit Familienrichtern und Rechtsanwälten, um den sich in der Praxis aber wahrscheinlich wenige Professionelle bemühen werden. Zum Schaden von Kindern und Eltern.

Balintarbeit ist eine berufsreflektierende Gruppenarbeit von Professionellen, z.B. Ärzten, mit einem psychologisch oder therapeutisch geschulten Gruppenleiter.

Die Balintarbeit (benannt nach dem 1970 gestorbenen ungarischen Arzt und Psychoanalytiker Michael Balint) hilft den Beteiligten, eigene Übertragungen, Gegenübertragungen, Verstrickungen, Identifizierungen mit Klienten zu erkennen und sich daraus zu befreien. Beispiel: Psychotische Mutter und der "normale" Vater streiten im familiengerichtlichen Verfahren um das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Der traditionelle Richter gibt der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht, weil ihm die Mutter leid tut und er sie mit dem Kind psychisch stützen will (was auf Beteiligung am Kindesmissbrauch hinausläuft). In der Balintarbeit erkennt der Richter seine Motive und wird dadurch in die Lage versetzt fachlich statt gefühlsmässig zu entscheiden.

Die Zeitschrift kann bezogen werden über:

Psychosozialverlag: Tel 0641-77819

eMail: info@psychosozial-verlag.de

eMail: hans-juergen.wirth@psychosozialverlag.de

 

 


 

Vatersuche

Hallo ihr,

ich bin inzwischen 31 Jahre alt und heiße Solveig Fritsche.
Ich habe meinen Vater nie kennengelernt und möchte ihm nun endlich, nach so
vielen Jahren, einmal gegenüber stehen können.

Mein Vater heißt Josef Szabo und kommt aus Ungarn (der letzte mir bekannte
Wohnort ist Hedervar). Das einzige, was ich weiß ist, daß er monatliche
Unterhaltszahlungen an meine Mutter Marianne Fritsche geb. Führbach gezahlt
hat über eine ungarische Bank.

Ich wurde am 23.12.1969 in Eilenburg geboren. Zu dieser Zeit war mein Vater noch in Deutschland, Parey/ Elbe bei Magdeburg. Er hat hier damals gearbeitet
zusammen mit anderen Landsleuten.

Besteht die Möglichkeit, daß ihr mir vielleicht helfen könnt bei der Suche
nach meinem biologischen Vater? Oder kennt ihr eine Institution, mit welcher
ich mich in Verbindung setzen kann?

Vielen Dank für eure Mühe

Solveig Fritsche, 2.9.01

 

Wer Solveig bei der Suche unterstützen kann, wird gebeten sich unter

webmaster@vaeternotruf.de zu melden.

 

Danke


 

Folgenden kleinen Einspalter brachte das "Wiesbadener Tagesblatt" am 30. August 2001:

FRAU TÖTETE AUS GELDNOT

Geldnot war die Ursache für das tödliche Familiendrama in Butzbach (Wetteraukreis), bei dem eine 46 Jahre alte Mutter am Montag ihren sechsjährigen Sohn getötet hatte. Zu diesem Ergebnis ist die Staatsanwaltschaft Gießen gekommen. Die Krankenpflegerin habe sich wegen hoher Schulden in einer ausweglosen Situation befunden, sagte ein Behördensprecher. Zwei Pflegeheime der Frau seien Pleite gegangen. ----

Tja, wer mag ihr da noch einen Vorwurf machen?

Arne

 


Leistungsfähigkeit des Barunterhaltspflichtigen: Anrechnung von Umgangskosten bei großer Entfernung

DIJuF-Rechtsgutachten

in: "Das Jugendamt", 6/2001, S. 279-280

 

Fazit: Sind die Umgangskosten aussergewöhnlich hoch, sind diese bezüglich des festzulegenden Kindesunterhalts einkommensmindernd zu berücksichtigen.


 

Elternzeit

Elternzeit heisst seit dem 1. Januar 2001 der ehemalige Erziehungsurlaub. Ein längst überfälliger Schritt, denn die ständige Betreuung von Kindern ist nun wirklich nicht als Urlaub zu bezeichnen.

Ein negativer Beigeschmack bleibt, nichtverheiratete Väter, denen der Staat ein eigenständiges Sorgerrecht verweigert, bleiben von der Wahrnehmung der Elternzeit weiterhin ausgeschlossen.

Viel beklagt, der bisherige sehr niedrige Anteil von nur 2 Prozent der Väter, die Erziehungsurlaub nehmen. Daß das aber bisher auch hieß, daß 98 Prozent der Mütter sich nicht für das Geldverdienen und damit für die materielle Absicherung der Kinder verantwortlich zu fühlen scheinen, wurde noch nie erwähnt. Mit dem neuen Elternzeitgesetz können nun - zumindest Väter und Mütter, die in Betrieben mit über 15 Beschäftigen arbeiten in Elternzeit gehen und dabei verkürzt arbeiten. Mal sehen, ob sich dadurch mehr als die bisher 2 Prozent der Mütter auch für die materielle Versorgung des Kindes zuständig fühlen werden.

 

 

Mehr Infos unter www.bmfsfj.de

 


"Vatersöhne"

Volker Elis Pilgrim

Rowohlt 1993, ISBN 3-498-05284-5

Deskriptoren: Vater, Sohn

 

 


 

Väterstudie

Institut für Geschlechter- und Generationenforschung, Universität Bremen, Prof. Dr. Gerhard Amendt

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Sehr geehrter Herr ...

Vor nun fast einem Jahr haben wir Sie gebeten, unsere Väterstudie weiterzuempfehlen.Dank Ihrer freundlichen Unterstützung ist es uns gelungen, mehr als 2000 Scheidungsväter zu befragen. Das ungebrochene Interesse an der Väterstudie hat uns veranlasst, die Studie zu erweitern und wir beginnen jetzt mit einer zweiten Befragungsrunde. Den modifizierten Fragebogen finden Sie ab sofort unter

www.vaeterstudie.de

 

Wir freuen uns sehr, wenn Sie weiterhin durch Weiterleitung an Interessierte und Verlinkung auf den Fragebogen hinweisen. Währenddessen beginnen wir mit den Auswertungen der ersten Befragungsrunde. Unter www.igg.uni-bremen.de werden die ersten Ergebnisse ab April 2002 veröffentlicht. Wir werden Sie selbstverständlich zum gegebenen Zeitpunkt darüber informieren.

Besten Dank für Ihre Mitarbeit und freundliche Grüsse

Elfriede Neustädter

igg@uni-bremen.de


 

Wiederanbahnung eines abgebrochenen Umgangskontakts; Pflicht zum Besuch einer Therapie zur Ermöglichung eines Umgangskontakts.

1. Zur Wiederanbahnung eines abgebrochenen Umgangskontakts.

2. Die Wohlverhaltenspflicht aus §1684 Abs. 2 S. 1 BGB beinhaltet auch die Verpflichtung der Eltern, zur Ermöglichung eines regelmässigen Umgangskontakts eine Therapie zu machen.

OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.07.2000 - 17 UF 99/00

 

ausführlich in: "Das Jugendamt", 1/2001, S. 45-46

und in "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", H14, 2001, S. 932-933

 

Ein verdienstvoller und längst überfälliger Beschluss  des 17. Zivilssenat - Familiensenat des OLG Stuttgart unter dem Vorsitzenden Richter Borth, des Richters Schwarz und des Richters Dr. Motzer. Denn bisher war die Praxis häufig so, dass die umgangsvereitelnde Mutter es sich beruhigt in ihrer Opferecke bequem machen konnte und es ihr nicht abverlangt wurde, im Interesse ihres Kindes eine Beratung oder Therapie in Anspruch zu nehmen.

 

Philipp


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