Väternotruf

September 2002


 

 

 

 

Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes

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Nr. 329 vom 18. September 2002

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Mehr Kinder bei allein Erziehenden und Lebensgemeinschaften

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WIESBADEN - Wie das Statistische Bundesamt zum Weltkindertag am 20. September mitteilt, lebten im April 2001 in Deutschland 15,1 Mill. minderjaehrige Kinder bei ihren Eltern bzw. einem Elternteil. Vier von fuenf (81 %) dieser Kinder werden bei ihren verheiratet zusammen lebenden Eltern gross. Der Anteil der minderjaehrigen Kinder, die bei einem allein erziehenden Elternteil oder in Lebensgemeinschaften aufwachsen, ist gegenueber 1996 um drei Prozentpunkte auf 19 % im April 2001 gestiegen. Das zeigen die Ergebnisse des Mikrozensus, der groessten jaehrlichen Haushaltsbefragung in Europa, aus dem Jahr 2001. 

Waehrend im April 2001 im frueheren Bundesgebiet 83 % der minderjaehrigen Kinder bei Ehepaaren gross wurden, waren es in den neuen Laendern und Berlin-Ost nur 67 %. Bei allein erziehenden Muettern oder Vaetern wuchsen 13 % der westdeutschen und 20 % der ostdeutschen Minderjaehrigen auf. Bei einer Lebensgemeinschaft lebten zum Zeitpunkt der Befragung im April 2001 in Westdeutschland 4 % der minderjaehrigen Kinder; in Ostdeutschland lag dieser Anteil mit 13 % dagegen mehr als dreimal so hoch wie im Westen Deutschlands.

Die Anteile der minderjaehrigen Kinder bei Ehepaaren sind im Jahr 2001 gegenueber 1996 sowohl im Westen Deutschlands (- 3%-Punkte) als auch im Osten (- 8 %-Punkte) zurueck gegangen. Gleichzeitig sind die Anteile der bei Lebensgemeinschaften und allein Erziehenden aufwachsenden Minderjaehrigen gestiegen. Im frueheren Bundesgebiet erhoehte sich der Anteil der bei allein Erziehenden aufwachsenden Kinder um zwei Prozentpunkte, in den neuen Laendern und Berlin-Ost um fuenf Prozentpunkte. Der Anteil der Kinder, die bei Lebensgemeinschaften gross wurden, stieg im frueheren Bundesgebiet um einen Prozentpunkt, in den neuen Laendern und Berlin-Ost um drei Prozentpunkte.

Detaillierte Ergebnisse zu den Formen des Zusammen- und Alleinlebens enthaelt die Broschuere "Leben und Arbeiten in Deutschland - Ergebnisse des Mikrozensus 2001", die auch im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/presse/deutsch/pk/2002/mikrozensus2001b.htm

kostenlos abrufbar ist.

Die vollstaendige Pressemitteilung, incl. Tabelle, ist im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de zu finden.

 

Weitere Auskuenfte erteilt: Dr. Klaus-Juergen Duschek,

Telefon: (01888) 644-8720,

E-Mail: mikrozensus@destatis.de

 

Verbreitung mit Quellenangabe erwuenscht.

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Herausgeber: (c) Statistisches Bundesamt, Pressestelle

Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden

Telefon: +49 (0) 611 / 75 - 34 44, Telefax: +49 (0) 611 / 75 - 39 76

mailto:presse@destatis.de

http://www.destatis.de

 

 


 

Die Zeitschrift "paps ? Die Welt der Väter" berichtet in ihrer neuen Ausgabe (Heft 4/02) über Vater-Kind-Kuren. Hier eine gekürzte Fassung des Artikels von Ralf Ruhl:

Vater-Kind-Kuren helfen doppelt belasteten Männern

Etwa fünf Prozent der Eltern-Kind-Kuren würden von Vätern in Anspruch genommen, schätzt Hermann Bärenfänger von der Hauptverwaltung der Techniker Krankenkasse in Hamburg. Grundsätzlich bestehe kein Unterschied zu Mutter-Kind-Kuren. Jeder, der ein Kind erzieht und mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt lebt, könne einen Antrag stellen. Also nicht nur allein Erziehende, Hausmänner und Elternzeiter, sondern auch der aktive Vater, der sich um eine Kinder kümmert. Schließlich gehe es um die medizinische Notwendigkeit, nicht um die soziale Situation, obwohl da natürlich Zusammenhänge bestünden. Akute entzündliche und ansteckende Krankheiten, Psychosen und Suchterkrankungen seien in einer solchen Kur nicht zu behandeln.

Eine stationäre Kur ist dann angezeigt, wenn ambulante Maßnahmen vor Ort keine Aussicht auf Heilung versprechen. Die Erkrankung darf nicht so stark sein, dass keine Besserung zu erwarten ist. In der Regel dauert eine Kur drei Wochen, auf Antrag ist eine Verlängerung möglich. Der Patient muss pro Tag einen Kostenanteil von € 9,? tragen, Fahrtkosten über € 13,? übernimmt die Krankenkasse. In besonderen Härtefällen kann der Eigenanteil entfallen.

Für Kinder, die ebenfalls kurbedürftig sind, muss nichts bezahlt werden.

Diese Regelung ist seit neuestem Gesetz, bisher durften die Krankenkassen wählen, ob sie die Kosten für eine solche Rehabilitationsmaßnahme voll oder nur teilweise übernehmen.

Nach einer Untersuchung des Hochrhein-Instituts für Rehabilitationsforschung in Freiburg sind 97 Prozent der Menschen, die eine Kur verschrieben bekommen, wesentlich höheren nervlich-seelischen Belastungen ausgesetzt als der Durchschnitt der Bevölkerung. Und der Erfolg ist messbar: sechs Monate nach Ende der Kur ist der Rückgang der Belastung signifikant, so die Studie von Professor Wilfried Jäckel.

Entlastung haben Väter offenbar dringend nötig. Maria Schumacher, Diözesanreferentin für den Kurbereich bei der Caritas Münster, schilderte in einem Gespräch mit der Ärztezeitung, dass Männer in deutlich schlechterem Gesundheitszustand als Mütter in eine Eltern-Kind-Kur kommen.

"Männer brauchen schon eine handfeste Erkrankung und haben Probleme, zuzugeben, dass sie unter psychosomatischen Problemen leiden oder erschöpft sind", erklärt sie.

Ilse Krügel, Leiterin der Mutter-Kind-Klinik Feldberg im Schwarzwald, sieht bei Vätern grundsätzlich ähnliche Diagnosen wie bei Müttern:

psychovegetative Erschöpfungszustände, Anpassungsstörungen nach Verlust des Arbeitsplatzes, durch Trennung oder Tod der Partnerin, durch Mehrfachbelastung, z.B. als allein Erziehender mit mehreren Kindern, funktionelle Störungen des Bewegungsapparates, vor allem Rückenbeschwerden, und chronische Atemwegserkrankungen, z.B. Asthma.

Ilse Krügel hält daher auch Kuren in Vätergruppen für die sinnvollste und effektivste Variante. "Väter brauchen vor allem eine andere Art von Gespräch. Sie öffnen sich nicht so schnell und es fällt ihnen schwerer, sich problembelastet zu zeigen." Außerdem würden sie eine aktivere und sportivere Freizeitgestaltung vorziehen. Die Klinik hat sich darauf eingestellt. "Nicht nur mit Wandern und Schwimmengehen", verspricht sie.

Ihre Einrichtung bietet zwei Gruppenkuren für Väter und Kinder pro Jahr an, nach Möglichkeit wird zur ambulanten Nachsorge auf Männergruppen und ?initiativen am Wohnort hingewiesen. Das Personal besteht wie in allen Kurkliniken fast nur aus Frauen. Bei sozialpsychologischen Gesprächen werden jedoch männliche Therapeuten hinzugezogen.

"Wenn mehr Väter Kuren in Anspruch nehmen, werden die Kliniken auch mehr Männer einstellen", meint Winfried Weber, Leiter der Mutter-Kind-Klinik Borkum. Das sei nötig, um auch die Wirkungen des Partnerschaftsstresses auf die Gesundheit der Patienten besser bearbeiten zu können. "Wenn beide Partner Erziehungsaufgaben übernehmen, ist eine systemische Sicht, die alle einbezieht und die Familie stabilisiert, grundlegend", sagt er. Und dann hilft die Kur wirklich der ganzen Familie.

Mehr Infos unter www.paps.de

 

 


 

Die Zeitschrift "paps ? Die Welt der Väter" berichtet in ihrer neuen Ausgabe (Heft 4/02):

Sind ostdeutsche Väter anders?

Die Mehrheit ostdeutscher Väter hält ihre Vaterschaft für eine wichtige Säule ihrer Identität. Das fand der Psychologe Holger von der Lippe in einer qualitativen Kinderwunsch-Studie des Rostocker Max-Planck-Instituts für demographische Forschung heraus. Er befragte ostdeutsche Männer im Alter von 30 Jahren - über die Hälfte kinderlos - zu ihren Vorstellungen, Hoffnungen und Befürchtungen vor einer Familiengründung. Von der Lippe interpretiert die Ergebnisse als einen Hinweis auf zwei völlig verschiedene Typen des männlichen Kinderwunsches. Eine Gruppe begreift Vaterschaft als ein "Identitätsprojekt". In ihren Erzählungen finden sich eine Vielzahl individueller Motive, Werte und Ich-Aspekte. Eine andere Gruppe von Männern steht distanziert und eher fremdbezogen zu einer gewünschten Vaterschaft.

Der Wille der Partnerin und das sozial "Normale" begründen den Kinderwunsch bei dieser Gruppe. Die Ergebnisse deuten auf einen bislang unbeachteten Umbruch ostdeutscher Geschlechterrollen im Zuge der Wiedervereinigung hin.

 

Weitere Themen im Heft:

ß Vater sein, Mann bleiben (Ralf Ruhl)

ß Die "Entfernung" der Väter ? die mobile Gesellschaft führt zur

Entfremdung in der Familie (Werner Sauerborn)

ß Service: Vater-Kind-Kuren

Besuchen Sie unsere Internet-Seite www.paps.de!

Einzelheft € 3,75

Abonnement (vier Ausgaben) € 14,60

Bestellungen an velber@saz.net oder Tel. 05137/882001

 

 

Mit freundlichem Gruß

Ralf Ruhl

Velber im OZ-Verlag

Urachstr. 3

79102 Freiburg

Tel. 0761/7057835

Fax 0761/7057849

E-Mail: ruhl@oz-bpv.de

www.paps.de

 

 


 

Sozialhilfe

Hallo, Ihr getrennten Väter alle,

 

wer von Euch hat eine Ex-Partnerin, die seit der Trennung Sozialhilfe bezieht, und wo das jüngste Kind schon 3 Jahre oder älter ist?

 

Meldet euch bei uns, denn wir möchten eine entsprechende Fallsammlung aufbauen. Wir bitten um folgende Angaben:

 

Name der/s Alleinerzeihenden Elternteils

Sozialamt der Stadt/ des Kreises, welches die Sozialhilfe bewilligt hat Alter der Kinder (Geburtsdatum) Name und Adresse, Tel., email desjenigen, der uns die Daten übermittelt hat

 

Zum Hintergrund:

 

Wir kennen aus unserem Bereich (mittleres Ruhrgebiet) etliche Fälle, wo das Sozialamt sog. Alleinerziehenden (= hier speziell Elternteile, die den Rosenkrieg über die Kinder und unter williger Einbeziehung des Sozialamtes und dessen juristisch/ökonomischer Macht über die wirtschaftliche Vernichtung mit dem Ex-Partner führen) willig und hilfreich zur Seite steht, ungeachtet der gesetzlichen Bestimmung des BSHG § 18 Abs. 3.

In diesem § steht, daß das Sozialamt auch sog. Alleinerzeihende, deren jüngstes Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat, arbeiten schicken muß. Leider sind faßt alle Sozialamtsmitarbeiter bzgl. dieser Bestimmung völlig uninformiert (obwohl dies schon seit 1994 vom Bundestag beschlossenes geltendes Recht ist). Nach unserer Erfahrung nützt es leider auch nichts, die Sozialamtsmitarbeiter auf diese gesetzliche Bestimmung hinzuweisen. Denn immer, wenn wir das versucht haben, hat sich gezeigt, daß diese Mitarbeiter, bis hin zum Amtsleiter, zum Sozialdezernenten oder gar bis zum Oberbürgermeister eine sehr selektive Leseschwäche haben. Die können einfach den § 18 Abs. 3 BSHG nicht lesen (paßt halt nicht in den offiziellen Kanon der sog. political correctness, genauso wenig wie prügelnde Frauen). Diese Krankheit "partielle BSHG § 18 III Leseschwäche" ist derzeit noch nicht therapierbar, und sehr ansteckend, insbesondere für Leute, die einen Job im Sozialamt antreten.

Wir wollen über eine solche Fallsammlung das ausmaß dieser gesetzwidrigen Verschwendung öffentlicher Mittel aufzeigen, insbesondre, daß dies ein flächendeckendes Problem ist. Und das dies besonders schlimm ist angesichts der Ebbe in den öffentlichen Kassen.

 

In Erwartung von zahlreicher Rückmeldungen

 

Manfred Herrmann

vafk - mittleres Ruhrgebiet

0201-7491347

m.herrmann.essen@t-online.de

9/2002

 

 

Sehr geehrter Herr Herrmann,

auf ihre Internet-Adresse und die Informationen bin ich im Internet gestoßen.

Wie viele andere Männer auch bin seit einiger Zeit geschieden. Ich zahle den Kindesunterhalt seit mehreren Jahren. Aus der Klage an das Düsseldorfer Finanzgericht ist zu entnehmen, dass die Unterhaltszahlungen und die Realisierung der Umgangspflicht steuerlich geltend gemacht werden kann.

Da die Nachahmer erwünscht sind, so bitte ich um folgende Informationen:

- Soll beim Finanzamt ein formloser Antrag gestellt werden?

- Sollen die Beträge unter "Außergewöhnliche Belastung" angegeben werden?

- Können die Kosten abgesetzt werden, die länger als zwei Jahren zurückliegen?

- Was soll generell beachtet werden?

Für Ihre Hilfe vielen Dank im voraus.

G. K. 

 

 

 

Lieber G. K.,

in dem Verfahren vor dem FG Düsseldorf geht es darum, daß Kindergeld nur an die Mutter ausgezahlt wird. die Klage zielt auf die Verfassungswidrigkeit des § 64 EStG, der festlegt, das nur ein Elternteil bezugsberechtigt ist.

Kindergeld ist aber eine negative Steuer bzw. ein Steuerfreibetrag (vgl. Verknüpfung mit § 32 EStG: Kinderfreibetrag). Bzgl. des Kinderfreibetrages gilt aber der Halbteilungsgrundsatz (vgl. § 32 VI EStG), d.h.: jeder Elternteil - unabhängig davon ob verheiratet, getrennt, geschieden oder unverheiratet - hat Anspruch auf den halben Kinderfreibetrag und bekommt ihn auf der Steuerkarte eingetragen. Eine Übertragung ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BFH) nur mit Zustimmung desjenigen, der seinen Anteil abgibt, oder bei grober Verletzung der Unterhaltspflicht möglich. Diese Grundsätze müssen auch beim Kindergeld gelten. Denn es ist ein Äquivalent zum Kinderfreibetrag.

Bzgl. des Kindergeldes muß man nun bei der Familienkasse einen Anträge auf Kindergeld stellen. Wenn dieser Antrag mit Hinweis auf die alleinige Bezugsberechtigung der Mutter abgewiesen wird, muß man Widerspruch einlegen, und bei erneuter Ablehnung vor dem Finanzgericht klagen.

Ich werde über den Fortgang des Verfahrens berichten und würde mich freuen, wenn viele meinem Beispiel folgen, und dieses auch über die mailingliste kundtun. wir können uns gegenseitig unterstützen, in dem wir die Klageschriften etc. sowie die Beschlüsse austauschen.

Viele Grüße

Manfred Herrmann

vafk mittleres Ruhrgebiet

m.herrmann.essen@t-online.de

 

Sent: Tuesday, September 24, 2002

 

 

 


 

"Eltern bleiben Eltern - Hilfen für Kinder bei Trennung und Scheidung"

Die Broschüre kann kostenlos bei der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e.V. angefordert werden.

Tel 089/436 10 91

Fax 089 / 431 12 66

 


 

"Eltern bleiben Eltern!? - oder: Warum eine gute Idee manchmal scheitern muss"

 

Matthias Weber in: "Kind-Prax", 4/2002, S. 120-125

Ein kompetent geschriebener Aufsatz, der das Dilemma traditionell orientierter familiengerichtlicher und gutachterlicher Tätigkeit aufzeigt.

Nicht Sorgerechtsmodelle sind das Allheilmittel, sondern eine gute Lösung des Konfliktes der Eltern, für die in schwierigen Fällen einer guten professionellen Unterstützung bedarf.

 

Matthias Weber ist Diplom-Psychologe und Psychotherapeut, er leitet die Lebensberatungsstelle Neuwied

 


 

"Das psychologische Sachverständigengutachten im Familienrechtsstreit"

Hanspeter Cuvenhaus in: "Kind-Prax", 6/2001, S. 182-188

Cuvenhausen, Familien- und Vormundschaftsrichter am Amtsgericht Rheine, beschäftigt sich kritischen mit traditionellen Formen der Gutachtenerstellung im familiengerichtlichen Verfahren und gibt Ausblicke für die Entwicklung lösungsorientierter Formen familiengerichtlicher Sachverständigentätigkeit.

 

Ein sehr lesenswerter Beitrag.

 


 

"Die neue Beistandschaft

Hilfen des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft des Kindes und der Geltendmachung des Kindesunterhalts"

nennt sich eine in grünen Farbton gehaltene Informationsbroschüre des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ausgabe September 1999.

Auf dem Titelbild sehen wir eine Mutter mit ihren zwei Töchtern, Mama liest den Töchtern ein Buch vor. Den Vater sieht man nicht. Er ist eine Unperson, die es nicht wert ist auf dem Bild zu erscheinen, weder real, noch symbolisch, aber dafür gibt es den Staat als Ersatzvater, symbolisch in Form des Bundesadlers im linken oberen Rand. Er trohnt über Mutter und Kindern und drängt den wirklichen Vater ins Nichts, um sich selbst als der bessere Mann zu präsentieren. Gleichzeitig ruft er dem Vater zu, Kohle her, sonst knallt´s im Karton. Väter haben keine staatliche Lobby, weder in der Form einer Beistandschaft für den Vater zur Unterstützung seiner väterlichen Kompetenz, noch im Namen des eigentlich zuständigen Ministeriums, das sich für Männer und Väter nicht zuständig fühlt.

 

 

 


 

Abzweigung

Als Abzweigung bezeichnet man den Einbehalt eines Teils einer Person zustehender Leistungen zugunsten eines anderen Dritten. Die ist häufig der Fall, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil Arbeitslosengeld oder -hilfe bezieht und der anderen Elternteil oder das Sozialamt das für die Kinder Sozialhilfe zahlt, eine Abzweigung beim leistungsgewährenden Arbeitsamt beantragt. Es ist im Grunde nach eine Art Pfändung.

 

 

 

Nachfolgend eine hochbrisante Entscheidung des Landessozialgerichtes Niedersachsen/Bremen.

Sie ist hochrelevant für Eltern, die beide im Wechselmodell ihre Kinder betreuen und die infolge Arbeitslosigkeit/Sozialhilfebedürftigkeit in einer Mangelsituation leben.

Sofortige Vollziehung von Abzweigungsentscheidungen nach § 48a SGB I in Verbindung mit § 86a SGG ist rechtswidrig

Das Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen hat mit Beschluß vom 04.09.2002 dem Antrag eines alleinerziehenden gemeinsam sorgeberechtigten Vaters von drei Kindern auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der sofortigen Vollziehung eines Abzweigungsersuchens des Sozialamtes in den laufenden Arbeitslosengeld bzw. -hilfebezug nach § 48 SGB I, 86a SGG entsprochen.

Das Landessozialgericht hat festgestellt, daß die Einlegung eines Rechtsbehelfes "kraft Gesetzes" aufschiebende Wirkung entfaltet und die außergerichtlichen Kosten durch die Antragsgegnerin (Bundesanstalt für Arbeit) und Beigeladene (Stadt Osnabrück, Rechtsamt/Sozialamt) als Gesamtschuldner zu erstatten sind.

Der Beschluß ist nicht anfechtbar (§ 177 SGG). Aktenzeichen L 7 AL 283/02 ER

 

ausführlich hier

 


 

Eilt - Wer kann helfen?

Vater in Elternzeit gesucht

Wir sind zwei Freie Journalisten, und wir würden uns freuen, falls Sie uns Kontakt mit einem Vater, der seine Elternzeit in Anspruch nimmt, vermitteln können, der bereit ist, über seine Erfahrungen interviewt zu werden: z.B. Wie war die Reaktionen von Freunden, Arbeitsgebern etc., wie ist der Alltag, was sind die grössten Probleme und die grössten Freuden.

Das Interview wird teilweise in einer halbstündigen Sendung des Schwedischen Rundfunks (P1, vergleichbar mit Deutschlandfunk/DeutschlandRadio) verwendet werden, die die deutsche Familienpolitik zum Thema hat.

Leider eilt es sehr und das Interview müsste diese Woche stattfinden. In diesem Rahmen sind wir aber zeitlich sehr flexibel. Wir sind dankbar für jede Hilfe.

Andreas Altermann und Beate Schirrmacher

030 / 427 9 427

P.S. Das Interview wird selbstverständlich auf Deutsch geführt, und dauert vielleicht eine halbe Stunde.

 

Andreas.Altermann@t-online.de

 

9.9.02


 

 

Im Lokalteil unserer FAZ (Frankfurter Allgemeinen Zeitung) vom 10. Sept. 2002 wird heute folgender Artikel veröffentlicht:

"Kontakt der Kinder zu Vater verhindert: Gericht droht der Mutter"

Frankfurt (Ihe). Das Frankfurter Oberlandesgericht hat einer Mutter aus Hessen teilweise das Sorgerecht entzogen, weil sie seit zehn Jahren systematisch jeden Kontakt des Vaters zu ihren Kindern verhindert hat. Die Frau habe jede vor den Gerichten ausgehandelte Umgangsregelung kompromißlos verhindert und dem Vater noch nicht einmal Fotos der Kinder gegeben, teilte das Gericht gestern mit. Der Familiensenat setzte eine neue Umgangsregel in Kraft, die auch mit Zwang durchgesetzt werden kann..

Da die zehn Jahre alten Zwillinge ihren Vater noch nie bewußt getroffen haben, soll laut Gerichtsbeschluß eine Psychologin das Treffen vorbereiten und begleiten. Für diese Zeit wird der Psychologin als Ergänzungspflegerin das elterliche Sorgerecht übertragen. Das Jugendamt soll ebenfalls als Ergänzungspfleger dafür sorgen, daß der Vater Berichte und Fotos über die Entwicklung seiner Kinder erhält. Sowohl der Vater als auch die Kinder hätten ein Recht auf Umgang miteinander, hieß es in der Entscheidung (Ak tenzeichen: 1 UF 103/00). Die Mutter müsse hingegen alles unterlassen, was dem Verhältnis der Kinder zum Vater schaden könne. Sollte sich die Frau den neuen Regeln widersetzen, droht ihr neben einer Zwangshaft bis zu sechs Monaten der komplette Verlust des Sorgerechts.

J. Hoffmann, Männerzentrum Frankfurt

www.maennerfragen.de

 

 

 


 

Väterfeindliche "Block"Parteien buhlen um Wählerstimmen.

Alle vier Jahre tun die Politiker und Politikerinnen der im Bundestag vertretenen Parteien so, als ob sie die Sorgen und Meinungen der Bürger und Bürgerinnen ernsthaft interessieren würde. Die Väterzeitschrift Paps www.paps.de hat die Gunst der Stunde genutzt und einen Fragekatalog an FDP, SPD, Grüne, PDS, CDU und CSU gerichtet. Ausführlich unter www.paps.de

Während die FDP erst gar nicht geantwortet hat, wahrscheinlich gibt es dort niemanden, der überhaupt von Kindschaftsrecht eine Ahnung hat (und so eine Partei will ernsthaft 18 Prozent aller Stimmen),  setzen sich die andern Parteien, bis auf die SPD (und die hat vier Jahre in der Regierungsverantwortung nichts getan), für die Fortführung der Diskriminierung nichtehelicher Kinder und ihrer Väter im Sorgerecht ein. Die SPD will ihre Haltung davon abhängig machen, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet, eine schöne Partei, die noch nicht mal eine eigene Meinung hat. Aber dafür ist die SPD ja bekannt, dass sie immer dahin guckt, was die Mehrheit meint und danach ihre Politik ausrichtet. 

Die PDS nimmt ja für sich in Anspruch ungeheuer fortschrittlich zu sein. In Bezug auf die Väter kann man nur sagen, stockreaktionär die Partei. Man müsste glatt den Glatzen empfehlen, für die PDS zu stimmen.

Die Grünen haben die Frage offenbar gar nicht verstanden, ist eben Mist, wenn mensch und frau zwei dicke grüne Ohrenstöpsel trägt und dass für ein Zeichen von Emanzipation hält.

 

Die Wahlempfehlung für alle nichtverheirateten Väter kann zur Zeit nur lauten, keine müde Stimme für väter- und kinderfeindliche Parteien.

9/2002


 

Leserbrief

Beate Kricheldorf

Dipl.-Psychologin, Autorin

Kimicker Str. 6

57462 Olpe 06.09.02

 

ARTE – Zuschauerdienst

2A, rue de la Fonderie

F – 67080 Strasbourg Cedex

 

 

Sehr geehrtes Redaktionsteam,

Danke und Kompliment für die am 03.09.02 ( 20.45 Uhr) ausgestrahlte Sendung zur Kindesentziehung in binationalen Ehen bei Trennung und Scheidung.

Der Beitrag konnte sehr eindrucksvoll das Leid der betroffenen Kinder, das Leid der „verwaisten“ Elternteile und die Langsamkeit, Ignoranz und tlw. sogar Missachtung von Gesetzen ( bis hin zu Grundrechtsverletzungen) der deutschen Behörden und Gerichte vermitteln.

Daher möchte ich Sie ermutigen, das Thema weiterhin im Auge zu behalten und möchte ergänzend auf einen weiteren Aspekt aufmerksam machen.

Das Problem „Kindesentziehung“ betrifft keineswegs nur binationale Paare. Diese Fälle mögen spektakulärer ( und somit medienwirksamer) erscheinen – wenn es zum Beispiel um eine Entführung von oder nach Persien geht - , aber auch innerhalb Deutschlands sind Kindesentziehungen bei Trennungen/Scheidungen sozusagen an der Tagesordnung; mit den gleichen verheerenden Auswirkungen für das betroffene Kind und den ausgegrenzten Elternteil.

Hier kommt sogar noch ein Problem hinzu, das im öffentlichen Bewusstsein weitestgehend tabuisiert ist : nämlich dass es überwiegend Mütter sind, die Kinder entziehen und dass weiblich/mütterliches Fehlverhalten und Versagen im Sinn des feministischen Zeitgeistes nicht zu existieren hat und daher in den Köpfen von Jugendamtsmitarbeitern, Familienrichter, Psychologen usw. auch nicht existiert. Derartiges Fehlverhalten wird hilflos toleriert oder gebilligt, mitunter sogar entschuldigt oder unterstützt.

Jede dritte Ehe wird in Deutschland geschieden ( hinzu kommt die Dunkelziffer unverheirateter Paare) und meistens sind Kinder im Spiel. Es handelt sich also nicht um Einzelfälle, sondern fast schon um ein Massenphänomen.

Ähnlich wie die deutsche Familienpolitik keine Familienpolitik ist, sondern Politik von Frauen für Frauen, herrscht in der deutschen Familienrechtspraxis keine Gerechtigkeit, Gleichberechtigung oder Kindeswohlorientiertheit, sondern unumschränkte Mütterparteilichkeit.

Kein Wunder also, dass so viele Frauen/Mütter diese Chance wahrnehmen und die ihnen zugebilligte Narrenfreiheit gnadenlos ausnutzen.

D.h. sie betrachten Kinder als ihren „Besitz“ und instrumentalisieren diese ( als „Waffe“ ), um eigene Interessen ( insbes. Macht und Rache) durchzusetzen. Zum Beispiel setzt die Mutter sich völlig bedenkenlos und skrupellos über Gerichtsbeschlüsse ( Umgangsrecht für den Vater ) hinweg und boykottiert oder vereitelt den Umgang ohne mit irgendwelchen Konsequenzen oder Sanktionen rechnen zu müssen. Nur ganz selten wird ein Zwangsgeld verordnet und noch seltener das Sorgerecht entzogen.

Die eigene Befindlichkeit – z.B. der Exmann solle sie in Ruhe lassen und sich nicht mehr in ihr Leben einmischen - rangiert vor dem Interesse ( und dem Recht ! ) des Kindes, den Kontakt zum getrenntlebenden Elternteil zu behalten. Oftmals beeinflusst die Mutter auch das Kind im Sinn der eigenen Interessen. Das reicht von subtilen Signalen ( „Du darfst ja den Papa besuchen, wenn Du willst, aber wenn Du mich lieb hast, bleibst Du hier“) bis zu beabsichtigtem Aufhetzen.

Das Kind gerät in unerträgliche Loyalitätskonflikte und schizophrene Gefühlszustände, indem es einen Teil von sich ( die Liebe zum Vater) abspalten muss, um der Mutter gerecht zu werden. Aus Angst, die Mutter auch noch zu verlieren, greift das Kind sogar zu selbstzerstörerischen Mitteln ( Verleugnung eigener Gefühle), was lebenslange psychische Störungen zur Folge haben kann.

Fehlverhalten wie mangelnde Kooperations- und Kommunikationbereitschaft wird bei Müttern grundsätzlich nicht negativ bewertet ( soziale Inkompetenz), sondern im Gegenteil mit dem alleinigen Sorgerecht „belohnt“. So empfehlen Anwältinnen Müttern oftmals, sich noch ein bisschen mehr querzustellen ( Briefe nicht zu beantworten, Gespräche abzulehnen usw.), um mit dem Argument „keine Kooperation zwischen den Eltern möglich“ die Alleinsorge für die Mutter zu bewirken. Wobei selten gefragt wird, ob sie auch zu Alleinverantwortung befähigt ist oder über genügend Bindungstoleranz verfügt, sondern lediglich intendiert ist, ihr Alleinmacht zu geben.

Und der Verlockung, diese Macht zu missbrauchen, erliegen nur allzu viele Mütter; indem sie z.B. die Umgangskontakte noch kleinlicher zu reglementieren versuchen oder gar „betreuten“ Umgang fordern ; angeblich aus Besorgnis o.ä., in Wirklichkeit aus Machtlust und Schikane. Oder die Mutter zieht um und der Vater muss nun 600 km fahren, um seine Kinder zu sehen.

Es kann also passieren ( und passiert leider allzuoft ), dass einem Vater ohne jegliches eigene Verschulden ( nur aufgrund der fehlenden Kooperatiosbereitschaft und fehlenden Bindungstoleranz der Kindesmutter und vielleicht noch eines mütterparteilichen Gutachters) das Sorgerecht entzogen wird, ihm trotz Umgangsrecht die Kinder entzogen werden und er dennoch zu Unterhaltszahlungen verpflichtet wird ( manchmal bis zum Selbstbehalt des Sozialhilfesatzes). Zudem ist nicht nachvollziehbar, warum ein unterhaltspflichtiger Vater in die Lohnsteuerklasse 1 eingruppiert wird.

Wenn ein solcher Vater nun sein Umgangsrecht einklagt oder gegen eine richterliche Entscheidung Beschwerde einlegt, gilt er als Querulant und kann keinesfalls mit „Gerechtigkeit“ rechnen, sondern bekommt nun die geballte Müttermacht und Richtermacht zu spüren. Ist die Mutter skrupellos genug, zaubert sie nun einen Missbrauchsvorwurf hervor, womit der Umgang erstmal ausgesetzt wird.

Oder ein Familienrichter ( in seiner Eitelkeit gekänkt, wenn ein Beschluss angefochten wird ) denkt sich „Mal sehen, wer hier der Stärkere ist“ und missbraucht seine Macht nun ebenso gnadenlos wie die Mutter.

Fazit :

Durch mütterlichen Egoismus und Skrupellosigkeit ( gebilligt und unterstützt von mütterparteilichen Jugendämtern, Familiengerichten, Gutachtern ) bleiben die Kinder auf der Strecke. Oft entwickeln sie psychische Auffälligkeiten bis hin zu schwersten Verhaltensstörungen, womit mütterparteiliche Psychologen wiederum ihr Geld verdienen.

Und auch Männer/Väter bleiben auf der Strecke ( werden krank, arbeitslos), wenn sie sie ständig nur entrechtet und verpflichtet werden.

Mit dieser Schilderung soll keineswegs gesagt sein, dass alle Mütter sich in Trennungssituationen so verhalten.

Wenn ausnahmsweise ein Vater die Alleinsorge hat, ist dieser den Verlockungen von Machtmissbrauch und Skrupellosigkeit natürlich genauso ausgesetzt.

Dennoch handelt es sich bei dieser Schilderung nicht um Einzelfälle. Jeder, der als Betroffener oder „Professioneller“ mit Trennungsfamilien zu tun hat, erlebt solche Mechanismen tagtäglich.

Fall-Dokumentationen stelle ich gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Beate Kricheldorf

 


 

 

Kinderpsychologisches Gutachten

"Der konzentrierte Blick auf die Kinder ist methodisch gesehen ein Versuch, in den Kindern selbst Antworten auf Fragen zu finden, die an ihre Verhaltensweisen und ihre Entwicklungseinzelheiten zu stellen sind, gewissermaßen die Suche nach einem ´Krankheitsherd` in ihrem Inneren. Sie entspricht dem medizinischen Krankheitsverständnis, das den einzelnen mit seiner Symptomatik auf sich selbst beschränkt.

...

Neben diesen mehr allgemeinen Überlegungen gibt es einen familientheoretischen Grund, den Blick von den Kindern abzuwenden. Die systemisch-strukturelle Familientherapie hat nicht nur theoretisch, sondern ganz praktisch über die therapeutische Arbeit mit Familien herausgearbeitet, in welchem Maße der familiäre - und fachliche - Blick auf Kinder von den eigentlichen Problemen, Konflikten und Verstehensmöglichkeiten ablenkt: Der familiäre Symptomträger, der Identifizierte Patient (IP) zeigt zwar die Auffälligkeiten und Krankheitssymptome, die ihn leiden lassen und vielleicht in die Therapie führen, aber in jedem Falle ... spielt die familiäre Dynamik, spielen die familiären Beziehungen eine mehr oder weniger entscheidende Rolle bei der Entstehung und Aufrechterhaltung der Symptomatik. " (S. 143)

Günter Rexilius, Gutachter und Familientherapeut

in: "Lösungsorientierte Arbeit im Familienrecht. Intervention bei Trennung und Scheidung"

Bergmann, Jopt, Rexilius; Bundesanzeiger Verlag 2002, kritisch zum Wert sogenannter "Kinderpsychologischer Untersuchungen"

 

 

 

 

 


 

Bindungen

"Der Anspruch des Kindes auf den Schutz früher Bindungen sollte im Mittelpunkt des Handelns stehen. Dass Beziehungsabbrüche im Kindesalter Menschen lebenslang belasten und dazu führen, dass sie im Jugend- und Erwachsenenalter oft irreversible erhebliche seelische und soziale Probleme im Persönlichkeits- und Leistungsbereich entwickeln, wurde von Bettelheim, Erikson, Bowlby, Redl, Wineman u.v.a. eindrücklich dargestellt."

Wiemann, I., 1997

 

 


 

Väterdemo

Amberg, 29.08.02

Servus und hallo, liebe Freunde, Mitkämpfer und Unterstützer,

nach fast 600 km Fußmarsch von Regensburg nach Berlin werden wir bayerischen Trennungsväter und -mütter kommende Woche unsere letzte Etappe in Angriff nehmen und möchten Euch und alle Betroffenen sowie Interessierten deswegen zu einem Stück Wegstrecke und zu unserer

Abschlusskundgebung am Sonntag den 8. September 2002 in Berlin

ganz herzlich einladen!

Hier vorab die wichtigsten Infos:

Strecke der letzten Etappen:

Do, 05.09. Treuenbrietzen – Seddiner See (25 km)

Fr, 06.09. Seddiner See – Potsdam Zentrum (20 km)

Sa, 07.09. Potsdam – Berlin ICC Messecentrum (26 km)

(Abmarsch in Potsdam: 10 Uhr, Kreuzung Geschwister-Scholl-Straße und Leninallee)

So, 08.09. ICC Messecentrum Berlin – Schloß Bellevue (6 km)

Wer eine oder mehrere dieser Etappen mitgehen möchte, bitte vorher Kontakt aufnehmen mit Günter Mühlbauer (Tel. 0941/447 196 oder unterwegs 0175/ 764 1265). Übernachtungsmöglichkeiten können für Fr/Sa und Sa/So gestellt werden (Iso-Matte und Schlafsack mitbringen).

Abschlusskundgebung am Sonntag, 8. September:

Treffpunkt zum Abmarsch:

Internationales Congress Centrum ICC Berlin, Parkplatz P 3 Messedamm/Ecke Masurenallee vor den Hallen 16/17 um 10 Uhr. Anfahrt über A 115 (Avus) bis Ausfahrt Messe; Lageplan siehe auch http://www.messe-berlin.de!

Abmarschzeit: 11 Uhr via Kaiserdamm und Straße des 17.Juni zum Schloß Bellevue.

Vor dem Schloß Bellevue findet dann die Abschlusskundgebung statt (Übergabe der Unterschriften und Petition an Johannes Rau, Luftballonaktion und einiges anderes; lasst Euch mal überraschen!).

Ende der Veranstaltung gegen 14 Uhr.

Noch einige wichtige Hinweise:

- Um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, bräuchten ein paar Leute, die sich als Ordner zur Verfügung stellen.

- Transparente, Schilder u.ä. bitte selbst mitbringen!

- Für die geplante Pinnwand bitte für jedes Kind einen Stern mit 12 Ecken, 12 cm aus farbiger Pappe ausschneiden und den Namen des Kindes darauf schreiben.

- Um optisch besser aufzufallen, könnte die Kleidung blau/weiß gehalten werden. z.B. blaue Hose, weißes Hemd oder T-Shirt, ggf. blaue Mütze oder Kappe...

- telefonisch erreichbar sind wir am Sonntag unter 0171/3217465

So, das wäre wohl das Wichtigste zu unserer Aktion in Berlin selbst; für Fragen stehe ich gerne vorab zur Verfügung: Tel. 09621/789327. Bitte auf die TNetBox sprechen.

Jetzt würden wir uns riesig freuen, wenn sich möglichst viele Mütter und Väter auf den Weg machen würden und uns begleiten bzw. gemeinsam mit uns für unsere Kinder und alle Kinder in diesem Land aufstehen würden und um ihr Recht auf BEIDE Eltern kämpfen!!

In diesem Sinn: wir sehen uns in Berlin bei Johannes Rau!

Herzliche Grüße aus der Oberpfalz und Niederbayern

für alle

 

Reinhard Birner

1.Vorsitzender

"Trennungsväter e.V."

 

aktuelle Informationen und Fotos im Internet:

http://www.situationen.de/trennungsvaeter/AktionBerlin/AktionBerlin-2.htm

 

http://www.vaeter-aktuell.de/Berlin-2002/Marsch_nach_Berlin.htm

 


 

"EIN MAXIMUM AN GLÜCK!" - SCHEIDUNGSRATE AUF REKORDNIVEAU

Der Trend zu mehr Scheidungen wird sich nach Ansicht des Sozialrichters Jürgen Borchert aus Darmstadt fortsetzen, weil die Familien einem immer stärkeren finanziellen Druck ausgesetzt sind: "Geldsorgen bringen Partnerschaftstress, der dann oft zur Scheidung führt." In den alten Bundesländern wurden Ehen prozentual häufiger geschieden als in Ostdeutschland. - Und dabei sollte man aufmerken! Denn in Ostdeutschland ist der relative Anteil der erwerbstätigen Frauen trotz der gerade dort so hohen Arbeitslosigkeit deutlich höher als im Westen. Wir haben hier schon einmal anhand von psychologischen Studien nachgewiesen, dass Frauen, die ihr Selbstbewußtsein über einen eigenen ökonomischen Status festigen, es nicht nötig haben, wie die Blöden um sich zu schlagen und einen emotionalen und wirtschaftlichen Rachefeldzug gegen ihren einstigen Geliebten einzuschlagen.

Genauere Daten dazu in

http://www.sueddeutsche.de/aktuell/sz/getArticleSZ.php?artikel=artikel6479.php.

 

 

Einen anderen Erklärungsansatz liefert am 29. August ein Kommentar der Süddeutschen:

http://www.sueddeutsche.de/aktuell/sz/getArticleSZ.php?artikel=artikel6752.php

.

"Der Bund fürs Leben, so kommentiert der Münchner Familienforscher Wassilios Fthenakis den 2001 erreichten neuen deutschen Scheidungsrekord, werde nicht mehr vorwiegend wegen der Kinder eingegangen, sondern ‚um ein Maximum an Glück' in der Beziehung zu finden. Doch ‚diese hohen Erwartungen können mit einer Person auf Dauer nicht realisiert werden'." Dann werden - in der Regel den Männern - die Folterinstrumente (nicht nur) gezeigt. Denn das "Maximum an Glück", das darf man wohl vermuten, heißt für nicht wenige, dass der geschäftige Familienvater auch ein Maximum an Kohle nach Hause zu bringen hat. Das trägt ihm selbst in der Regel dann den Vorwurf ein, karrierefixiert zu sein und sich für seine Familie nicht sonderlich zu interessieren. Ist ihm aber die Familienarbeit wichtiger, sieht er sich flugs mit dem Vorwurf der Verantwortungslosigkeit konfrontiert. Weil er nämlich nicht in der Lage ist, als allein Erwerbstätiger den "vorgeburtlichen" Lebensstandard zu gewährleisten. Man sieht, dass sich Romantik und Glücksempfinden einer bestimmten Sorte Frauen in unserer Zeit messen lassen: in Euro!

Joachim Bell, 3.9.02

 

 


 

Väterausgrenzung

"Tabuisierungen und Ausgrenzungen können über Generationen Bedeutung für das Familiensystem haben, indem ein Familienmitglied über leidvolles und leidbringendes Verhalten, gar Todessehnsucht (sich) an diese wichtige tabuisierte oder nicht gewürdigte Person erinnert und mit ihr verbunden ist. Im inneren Bild von der Familie wird dann unbewusst ein Platz eingenommen, der Spielraum und Entwicklungsmöglichkeit einengt, da er nicht der richtige, kindgemäße Platz ist."

Michael Grabbe in "Lösungsorientierte Arbeit im Familienrecht", Bundesanzeiger Verlag 2002

 

 

 


 

Zärtlichkeit in Sangerhausen

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich wende mich in absoluter Enttäuschung meinem Rechtsempfinden gegenüber an Sie.

Ich bin vierundzwanzig Jahre alt und Vater einer knapp fünfjährigen Tochter. Diese lebt seit 3 Jahren bei Ihrer Mutter. Zum Zeitpunkt der Trennung von der Mutter war ich weder mit ihr verheiratet noch verlobt, wir lebten gemeinsam in einer Wohnung und ich bin als Selbständiger für den Zeitraum von knapp drei Jahren allein und vollständig für den Lebensunterhalt meiner Familie aufgekommen.

 

Nach der Trennung ging meine Firma pleite und ich schloss das letzte Buchungsjahr mit knapp 60.000 DM Verlusten ab. Zu diesem Zeitpunkt gab es eine aussergerichtliche Vereinbarung mit der Kindesmutter, in der ich mich zu 350 DM Unterhalt sowie der Zahlung der Miete der ehemals gemeinsamen Wohnung bereiterklärte. Nach sechs Monaten waren so bereits mehr als 4000 DM an "Unterhalt" geflossen.

 

Nach der Pleite war ich dazu nicht mehr fähig und sprach die Kindesmutter auf eine Neuregelung an, welche diese nicht akzeptierte. Da sich keine Einigung erzielen ließ ging diese zum zuständigen Jugendamt und ließ sich den Unterhalt aus der Unterhaltsvorschusskasse bezahlen. Ca. ein Jahr habe ich noch als Selbständiger versucht mein Geschäft zu retten und bin dann ein Angestelltenverhältnis eingegangen.

 

Dies habe ich der Kindesmutter mitgeteilt, nicht jedoch dem Jugendamt.

 

Am 09.01.2001 wurde ein Gerichtverfahren gegen mich wegen Verletzung §170 Strafgesetzbuch eingeleitet.

Am 15.08.2002 wurde ich wegen Verletzung §170 Stgb und Rückständen von 2550 € (!!!) an die Unterhaltskasse zu 6 Monaten Haft, ausgesetzt auf 2 Jahre Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte 3 Monate gefordert. Der Richter jedoch sah als erwiesen an ich würde nach der Devise "aus den Augen, aus dem Sinn" gehandelt haben. Die Kindesmutter hatte die ganze Zeit über meine Telefonnummer und auch Kontakt zu mir!

 

Ich werfe dem Gericht masslose Übertreibung vor. Es wurden weder meine bestehenden Gehaltspfändungen berücksichtigt noch wurde auf meine bestandene bzw. bestehende wirtschaftliche Lage Rücksicht genommen.

Ich war weder vorbestraft noch habe ich vorsätzlich keinen Unterhalt gezahlt.

 

Was soll ich jetzt tun? Ich bin als Consultant bei FUJITSU angestellt, meinen Job werde ich als Vorbestrafter verlieren. Die Kündigung steht noch aus. Falls Sie mir nicht weiter Helfen können, so bitte ich Sie zumindest diesen Fall auf ihrer Seite zu erwähnen, ich denke ich dürfte mit dieser Strafe zu den Spitzenreitern gehören. Wohlgemerkt: Ich bin weder vorbestraft gewesen, noch besonders auffällig. Habe weder mein Kind mißhandelt noch versucht dieses "nicht mehr sehen" zu wollen. Ganz im Gegenteil.

 

Über eine Antwort wäre ich sehr erfreut.

 

Mit besten Grüßen,

Daniel Laufer, 29.08.2002

daniel-laufer@uni.de

 

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hallo her laufer,

 

wir würden gerne ihre information auf www.vaeternotruf.de veröffentlichen und bitten um rückmeldung.

 

gruß anton

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Hallo,

ich möchte Ihnen meinen Dank ausprechen, eine so zügige Beantwortung meines Schreibens hatte ich nicht erwartet. Seit meiner Verurteilung sind nun zwei Wochen vergangen und dieses ist nun auch rechtskräftig. Es fällt mir sehr schwer mich unter den "Rechtsbrechern" und Vorbestraften zurechtzufinden, jedoch habe ich sehr viel Unterstützung durch Freunde und Kollegen erfahren.

Dies half und hilft mir sehr.

Dennoch- eine Entscheidung zur Weiterbeschäftigung steht noch aus.

Ein hilfreicher Tipp von mir am Rande. Durch meine Existenzangst habe ich einige unserer Betriebsräte aufgescheucht und zum Thema "Vorstrafen und Beschäftigung" befragt.

Grundsätzlich gilt eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber nur, wenn die laufende und zukünftige Beschäftigung des Vorbestraften durch die "Tat" welche zur Verurteilung führte auch diese Beschäftigungsfelder beeinträchtigt / betrifft.

Quasi kann eine Verurteilung wegen §170 Stgb nicht einen Bergarbeiter oder Automechaniker arbeitslos machen...

Sie dürfen selbstverständlich auch meine Mailadresse veröffentlichen, das zuständige Amtsgericht war (ist) das von der Stadt Sangerhausen, zuständiger Richter war Herr Zärtner (bekannt für Strafen jenseits von Gut und Böse).

Um es noch einmal zu verdeutlichen- es wurde und wird keinerlei Bezug auf meine eigene wirtschaftliche Lage genommen. Der Richter erstickte eine Bemerkung von mit dazu mit dem Hinweis "Ich solle meine Selbstmitleid für mich behalten" bereits im Keim.

Solange solche ... ihre Urteile nach dem Verlauf ihrer morgendlichen Rasur fällen dürfen, solange werden sich immer wieder unbescholtene, erfolgreiche und ehrgeizige Menschen auf dem Abstiegsgleis wiederfinden und sicherlich kein Interesse daran haben irgendwann einmal wieder Kinder zu zeugen.

Ich selbst bin mittlerweile, begründet in einer langen Krankheit und deren Behandlung, nicht mehr in der Lage selbst Kinder zu zeugen. Ich liebe meine Tochter und wünsche mir nichts mehr als mit ihr zusammen zu sein.

Die Erkenntnis, für etwas zu Unrecht bestraft worden zu sein hilft mir nicht dabei dies besser zu verarbeiten.

Viel geschrieben,

hoffentlich auch was gesagt dabei.

mit besten Grüssen,

Daniel Laufer, 1.9.02

 

 

Nachbemerkung Väternotruf:

Gegendarstellungen zu dem hier kritisierten Fall veröffentlichen wir auf Wunsch selbstverständlich ebenfalls.

 


 

 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier  veröffentlichen.

Bei Interesse Zusendung an: webmaster@vaeternotruf.de

 


 

Scheidungskosten

 

Wer soll das bezahlen,

wer hat so viel Geld,

wer hat so viel Pinke, Pinke?

Shell hat so viel Geld.

 

So singen Egon, Kjelt und Benny von der Olsenbande, dem Gaunertrio, in dem in der DDR zum Kultfilm gewordenen Streifen. Nun wissen wir, dass Shell überhaupt nicht geneigt ist, für die Scheidungskosten anderer Leute aufzukommen. Das muss auch nicht sein, denn es gibt einen anderen Dummerjahn, der die Zeche übernimmt und das ist der deutsche Steuerzahler. Millionenbeträge werden jährlich aus Steuergelder an Prozesskostenhilfe gezahlt, um den häufig geringverdienenden scheidungswilligen Frauen und Männer aus der Patsche zu helfen und den deutschen Anwälten eines der größten deutschen ABM-Programme zu finanzieren.

Den Staat (Bundesregierung), der so freigiebig das mühsam verdiente Geld anderer Leute aus dem Fenster rauswirft, interessiert es auch nicht einmal, wenn sich zwei Scheidungswillige einig sind uns bereit wären, sich gegen eine kleine Gebühr beim Standesamt scheiden zu lassen. Immerhin haben sie ja dort auch für eine kleine Gebühr heiraten dürfen. Nein, es muss unbedingt vor dem Scheidungsrichter sein und mindestens ein Anwalt ist vorgeschrieben.

 

Was heißt das für die Steuerzahler/innen? Wer viel verdient ist doppelt bestraft, denn erstens bezahlt er/sie den anderen wenig Verdienenden die Scheidungskosten und zweitens müssen die Besserverdienenden ihre eigenen Scheidungskosten selbst bezahlen und da der Streitwert meist sehr hoch ist, kostet das Verfahren gleich ein vielfaches der Verfahren der armen Scheidungsfreunde.

 

Helfen tut da den Steuerzahler/innen die Einführung einer obligatorischen Scheidungsversicherung, den alle heiratenden Männer und Frauen an die Scheidungsversicherungskasse einzuzahlen haben. Als wirtschaftlichen Anreiz kann man eine jährliche Degression der Beiträge einführen. Und wer das verflixte siebte Jahr  geschafft hat, wird beitragsbefreit. Außerdem wird der Anwaltszwang abgeschafft und die unstrittige Scheidung vor dem Standesamt ermöglicht.

Das ist wirkliche Innovation und nicht das Palaver von CDU, SPD und FDP und ähnlichen innovationsbedürftigen Parteien, die unter Innovation lediglich verstehen mit viel Geld wenig Arbeitsplätze zu schaffen und bestehende Arbeitsplätze in dreifacher Zahl damit wegzurationalisieren.


 

 

 

FREUDEN DER EHE - FREUDEN DER SCHEIDUNG

Manfred, Mitglied im Väteraufbruch (VAfK), schildert die Spätfolgen seiner Ehe. Eine "nette" Liste zum Abhaken, vielleicht auch für Überzeugungsarbeit geeignet, wenn ihr jemanden in der Gefahr seht, sein "Ja"-Wort geben zu wollen. Und denen, die schon verheiratet sind, kann man im Falle des Falles nur raten: Schmeißt lieber umgehend eueren Job hin, bevor ihr die Kinder mit ziehen lasst, denn dann seht ihr sie womöglich nie wieder - und von euerem Einkommen bleiben euch ohnehin nur Peanuts! Hier der Erlebnisbericht:

"Meine Ex hatte mir einen Tag vor ihrem Verschwinden mitgeteilt dass sie sich von mir trennt, dass sie die Scheidung will und dass ich nicht versuchen soll heraus zu finden wo sie untergetaucht ist. Sie hat ihre Forderungen gestellt wie sie sich die Trennung vorstellt. Diese Forderungen waren jedoch alle jenseits von Gut und Böse. Sie hat einen gemeinsamen Anwalt vorgeschlagen. Das Schreiben endet mit dem bezeichnenden Satz: ‚Ich hoffe auf eine faire Lösung (vor allem im Hinblick auf den Umgang mit Ramona).'

Nachdem ich ihre Hoffnungen natürlich nicht erfüllt habe kam das:

1. Scheidungsverfahren

2. Unterhaltsverfahren Trennungsunterhalt

3. Unterhaltsverfahren nachehelicher Unterhalt

4. Kindesunterhalt hat sie über das Amt für soziale Dienste regeln lassen

5. Hausratsaufteilungsverfahren

6. Zugewinnausgleichsverfahren - und zwischendurch und immer wieder

7. Verfahren auf Umgang

8. Verfahren auf Umgang mit Zwangsgeldandrohung

9. Verfahren über meinen Zwangsgeldantrag (abgelehnt)

10. Vermittlungsverfahren (gescheitert)

11. das Gericht beabsichtigt nun ein psychologisches Gutachten

12. Verfahren zur Abgabe einer Anlage U über gezahlten Unterhalt

13. demnächst folgt noch eine Änderungsklage über den nachehelichen Unterhalt weil sie mit ihrem neuen Lover zusammenlebt und von ihm nun schwanger ist 14. da eine Einigung über die gemeinsame Wohnung nicht möglich war mußte ich die Zwangsversteigerung beantragen 15. zwischendurch kam vom Amt für soziale Dienst die Aufforderung meine Unterlagen zur Überprüfung des Kindesunterhaltes vorzulegen weil zwei Jahre abgelaufen waren.

Dies läuft nun alles seit Oktober 1998 und hat mich bisher etwa 35.000,00 DM und 75 % meiner Nerven gekostet unter das unter Punkt 8 erreichte Umgangsrecht kann ich trotzdem nicht durchsetzen."

Na, noch Lust auf ne Hochzeit, hm? Gebt euer Geld lieber für eine Dauerkarte bei einem Fußballverein euerer Wahl aus, rät euch

Joachim, 3.9.02

 

 

 

 

 


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