Väternotruf

Januar 2005


 

 

 

Mahnwache mit Familie Görgülü

Wenn der Staat über die Einhaltung der Grundrechte nicht wacht, dann ist eine Mahnwache Bürgerpflicht

 

Wir laden deutschlandweit zur Mahnwache am 25.01.05 ein.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Nikolai Webel

Väteraufbruch für Kinder e.V. Sachsen-Anhalt Mitte

www.vafk-sa-mitte.de

Väterradio

http://www.vaeterradio.de

 

 

 

Mahnwache mit Familie Görgülü

Wenn der Staat über die Einhaltung der Grundrechte nicht wacht, dann ist eine Mahnwache Bürgerpflicht

WANN: Dienstag, den 25.01.2005

WO: Jugendamt Wittenberg, Dessauer Straße 13

 

Solidarität mit Kazim Görgülü

 

Deutschland mutet einem türkischen Vater nun schon 5 Jahre zu, den deutschen Staat an den Schutz seines Familienlebens zu erinnern. Dieses Grundrecht wird ihm in der Grundordnung garantiert. Deutschland hat auch die Menschenrechtskonvention unterschrieben.

 

Für den Rechtsstaat – gegen Willkür durch Gerichte oder Ämter

 

• Kinder wollen ihre Väter – Stärkung der Väterrechte

• Einhaltung von Grundrechten durch staatliche Behörden und Gerichte

• Gerichtsbeschlüsse umsetzen

• durchsetzbarer Umgang

• Gemeinsames Sorgerecht für Väter von Geburt an

• Das Recht auf Familienleben schützen und keine Zwangsadoption

 

Dieser Widerstand soll still geschehen. Bitte bringt Kerzen mit, Transparente und Eure Hoffnung auf Veränderung und Einsicht.

 

Hier der Link:

http://www.vafk.de/themen/Tagebuch/PM501021_Mahnwache.htm

 

 

 


 

 

 

Einmalig in Deutschlands Geschichte:

Bundesverfassungsgericht bescheinigt Naumburger OLG-Richtern „Willkür“!

Nachdem Kazim Görgülü an Heiligabend Verfassungsbeschwerde gegen einen weiteren unsäglichen Beschluss des OLG Naumburg einlegte, entschied das Bundesverfassungsgericht außergewöhnlich schnell am 28.12.2004 und legte nunmehr unmissverständlich und mit aller Deutlichkeit fest, dass

der Umgang des Vater Kazim Görgülü mit seinem Sohn am 8. Januar 2005 zu beginnen habe,

dass die Pflegeeltern dem Vater einen Entwicklungsbericht bis zum 6. Januar 2005 vorzulegen haben und dass die Kosten des Rechtsstreits dem Land Sachsen-Anhalt auferlegt werden.

In ungewöhnlich scharfer Form wurde der 14. Senat des OLG Naumburg (Anmerkung: RiOLG Deppe-Hilgenberg, RiOLG Kawa, RiOLG Materlik) von den Karlsruher Richtern gerügt:

„Ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG liegt unter anderem dann vor, wenn sich eine Entscheidung bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem sie beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen, also willkürlich ist. Diese Voraussetzungen dürften hier erfüllt sein. Der bisherige objektive Verfahrensablauf legt die Vermutung nahe, dass sich das OLG bei seiner Entscheidung von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen ...“

Außerdem rügten die Verfassungshüter, dass das OLG Naumburg zum wiederholten Male nicht die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrecht aus Strasbourg beachtet habe.

Deutlicher geht es nicht mehr. Was offenbar die Karlsruher Richter besonders geärgert haben dürfte: am 20.12.04 hoben die Naumburger Richter einen ihrer eigenen Beschlüsse wieder auf (Umgang mit dem Vater wird unterbunden), informierten das Bundesverfassungsgericht davon, welches logischerweise davon ausgegangen sein dürfte, dass der Umgang nun stattfindet. Weit gefehlt!

Am gleichen Tag, also am 20.12.04 entschied derselbe 14. Senat des OLG Naumburg in einem Beschwerdeverfahren des Jugendamtes und Pflegeeltern wegen Untätigkeit gegen die Amtsrichterin in Wittenberg - ein Verfahren mit neuem Aktenzeichen, neue Akten, neues Outfit – jedoch der selbe Inhalt. Dieses neue Verfahren wegen angeblicher Untätigkeit nutzten die Naumburger OLG-Richter, um den Umgang Kazim Görgülüs mit seinem Sohn auszuschließen. Was sie Karlsruhe natürlich nicht mitteilten!

 

Rechtsbeugung am OLG Naumburg?

Die Beschwerde Kazim Görgülüs machte auch auf diesen Missstand aufmerksam. Folgerichtig erkannten die Karlsruher Richter: „Das Oberlandesgericht hat die Umgangsregelung des Amtsgerichts zum Nachteil des Beschwerdeführers abgeändert, ohne nachvollziehbar zu begründen, wieso es dazu im Verfahren gegen die Untätigkeitsbeschwerde befugt ist.“

Und könnte dies auf Rechtsbeugung hinweisen? Die obersten Verfassungshüter stellten nüchtern fest: „Zudem erscheint es nach dem bisherigen Verfahrensablauf nicht ausgeschlossen, dass das Oberlandesgericht mit der angegriffenen Regelung die Vorschrift des § 620 c, Satz 2 ZPO hat umgehen wollen.“ (AZ: 1 BvR 2790/4, 26)

Es erscheint nicht ausgeschlossen, dass ein deutsches Oberlandesgericht Gesetze hat umgehen wollen? Man meint, den Augen nicht zu trauen, nicht richtig zu lesen.

 

Einmalig: Urteil des BVerfG innerhalb von 2 Tagen!

Besonders auffällig: erstmals wurde in Deutschland ein Urteil des höchsten deutschen Gerichtes innerhalb von nur 2 Tagen beschlossen. Beobachter gehen davon aus, dass die deutsche Politik im Fall Görgülü unter immensen internationalem Druck steht und „hinter den Kulissen“ heftig gerangelt wurde. Darüber, ob die Fälle Haase und Görgülü auch Gesprächsthema waren beim Treffen des Bundestagspräsidenten Thierse mit Bundesverfassungsrichtern vor kurzem in Berlin – darüber kann nur spekuliert werden.

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 117/2004 vom 29. Dezember 2004

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Dezember 2004 - 1 BvR 2790/04 -

 

Herzliche Grüße

 

Rüdiger Meyer-Spelbrink

Bundesvorstand/Koordination

meyer-spelbrink@vafk.de

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Bundesgeschäftsstelle

Palmental 3, 99817 Eisenach

Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83)

Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29)

eMail bgs@vafk.de

 

 

 


 

 

 

"Väter ohne Rechte?"

 

"Die Zeit"

www.zeit.de

Essay

 

Donnerstag, 20.01.2005

 

Armer Papa

Im Streit um Vaterschaftstests werden Väter vor allem als dubiose Figuren dargestellt. Dabei brauchen sie mehr Zuspruch denn je

Von Jörg Lau

 

 

http://www.zeit.de/2005/04/V_8ater_2fLau_04

 

 

 

 

VATERSCHAFTSTEST A B S T A M M U N G S L E H R E

Angst vor dem Verrat

Warum ist die biologische Herkunft so wichtig? Eine Kulturgeschichte der Familienforschung

Von Jens Jessen

 

 

http://www.zeit.de/2005/04/V_8ater_2fJessen_04

 

 

 

VATERSCHAFT T E S T E R G E B N I S

Nicht ganz der Vater

Was, wenn man an seinem Kind hängt – und merkt, dass es nicht das eigene ist? Die Geschichte einer privaten Katastrophe

Von Jörg Burger

 

http://www.zeit.de/2005/04/V_8ater_2fBurger_04

 

 

 

 

Martin Klingst

VATERSCHAFTSTEST S O R G E R E C H T

Er oder sie?

 

http://www.zeit.de/2005/04/V_8ater_2fSorgerecht_04

 

 

 

 

 

Martin Klingst

VATERSCHAFTSTEST U N T E R H A L T

 

http://www.zeit.de/2005/04/V_8ater_2fUnterhalt_04

 

 

 

 

Martin Klingst

VATERSCHAFTTEST K U C K U C K S K I N D E R

Vater, von Rechts wegen

 

 

http://www.zeit.de/2005/04/V_8ater_2fKuckuckskinder_04

 

 

 


 

 

pater semper incertus

 

Vaterschaft ist (nimmer) ungewiss 

 

 

Väternotruf zur Debatte um sogenannte heimliche Vaterschaftstests.

 

www.vaeternotruf.de

 

Was manche Politiker/innern zum Thema sogenannter "heimlicher Vaterschaftstests" teilweise an verlauten lassen oder veröffentlichen ist teilweise unrichtig, tendenziös oder schlichtweg unsinnig. Es ist mutet schon abenteuerlich an, wenn ein Mann über einen privat in Auftrag gegebenen Abstammungstest Klarheit darüber erlangt, dass er nicht der Vater ist und ihm bei der derzeitigen Gesetzeslage durch höchstrichterliche Rechtssprechung seitens des Bundesgerichtshofes verweigert wird, die Vaterschaft vor Gericht anzufechten, wenn er außer der absolut sicheren Aussage des Testes keine weiteren Verdachtsmomente vorbringen kann.

In welchem Land leben wir eigentlich, in Absurdistan?

 

Der dpa Titel: "BGH schafft Klarheit: Heimliche Gentests sind rechtswidrig", klingt ja erst einmal super überzeugend, ist es aber in Wirklichkeit nicht. Der BGH hat lediglich seine Rechtsauffassung mitgeteilt. Die deckt sich jedoch nicht mit der Rechtsauffassung vieler Menschen in der Bundesrepublik. In so fern hat der BGH nur Klarheit darüber geschaffen, was die betreffenden Richter am BGH zum Thema "heimliche Vaterschaftstests" meinen, nicht jedoch die Bevölkerung, insbesondere die Mehrheit der Männer. Die Geschichte ist geduldig, in 10 Jahren wird sich wohl kaum noch ein Mensch erinnern, was der BGH mal im Jahr 2005 so zum Besten gegeben hat. 

Der BGH hat ja schon einige Korken knallen lassen. An diese würde sich kaum noch jemand erinnern, wenn es nicht Menschen wie Peter Derleder gäbe, die im reichen Fundus des BGH suchen würden und dann juristische Kostbarkeiten wie den folgenden Knaller wieder veröffentlichen:

"Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, daß sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt. Wenn es ihr infolge ihrer Veranlagung oder aus anderen Gründen, zu denen die Unwissenheit der Eheleute gehören kann, versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe doch von ihr eine Gewährung ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit zur Schau zu tragen. Denn erfahrungsgemäß vermag sich der Partner, der im ehelichen Verkehr seine natürliche und legitime Befriedigung sucht, auf die Dauer kaum jemals mit der bloßen Triebstillung zu begnügen, ohne davon berührt zu werden, was der andere dabei empfindet."

Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) 1967

veröffentlicht in: NJW 1967, 1078

entnommen aus "Das Jahrhundert des deutschen Familienrechtes"

Peter Derleder in: "Kritische Justiz", 1/2000, S. 2-21

 

 

13.01.2005

 

 


 

 

 

 

Lübecker Nachrichten

 

Tests sind notwendig

Gewißheit über die Vaterschaft kann kaum auf andere Art erlangt werden. Ein Gerichtsurteil sorgt für Wirbel: Nach Meinung des BGH dürfen keine heimlichen Vaterschaftstests durchgeführt werden. Es regt sich Wiederstand gegen das Urteil. So auch vom Elsmhorner Verein Väteraufbruch für Kinder.

Von Eveline Düstersiek

Elmshorn. Eine Frau klagt auf Erhöhung des Unterhalts. Zusätzlich soll der von ihr geschiedene Mann eine Nachzahlung auf einige Monate leisten. Der Vater nimmt das Urteil vom Mai an. Die Mutter schränkt die Umgangszeiten mit dem gemeinsamen Kind immer mehr ein.

Der Geschiedene geht vor Gericht um die Erweiterung des Umgangsrechts per Urteil zu erreichen. Schon vor der Verhandlung behauptet die Mutter, er habe dazu kein Recht, weil er nicht der Vater des Kindes sei. Zur Verhandlung erschien sie mit zwei Ergebnissen von Vaterschaftstests, die bereits im April gemacht wurden.

Der geschiedene Mann ist nicht der leibliche Vater des Kindes. Das wußte die Mutter bereits, als sie den Unterhalt gerichtlich erhöhen ließ. Der Vater hatte schon länger Zweifel daran, aber keine Möglichkeit, einen Vaterschaftstest zu machen.

Den Preis von damals rund 3000 Euro konnte er nicht zahlen. Inzwischen sind die Tests mit 200 bis 300 Euro erschwinglich geworden, ihre Durchführung soll aber strafbar werden, wenn es nach den Vorstellungen von Justizministerin Brigitte Zypries geht.

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt die Ministerin. Ein heimlich gemachter Vaterschaftstest verletze das Persönlichkeitsrecht des Kindes, so die Begründung aus Karlsruhe.

So ein Gesetz würde den Betrug einer Frau am Vater und am Kind legalisieren, findet Volker Stüben. Der Vorsitzende des Elmshorner Vereins Väteraufbruch für Kinder (VafK) beschäftigt sich seit langem mit dem Familienrecht. Für das Kind sei es von existentieller Wichtigkeit, zu wissen, wer sein leiblicher Vater ist, so Stübens Erfahrung.

Es ist in Ordnung, wenn ein Test vor Gericht nicht als Beweis anerkannt wird, äußerte sich Stüben im UeNa-Gespräch. Die Möglichkeit zur Durchführung müsse aber bestehen bleiben. Nur so ließen sich Zweifel eindeutig be- oder widerlegen. Die Mutter weiß immer, daß sie die Mutter ist, gab Stüben zu bedenken. Für Väter sei ein Test häufig die einzige Möglichkeit, Gewißheit zu erhalten.

Unterstützung erhielt der Vereinsvorsitzende vom Bundestagsabgeordneten Dr. Ole Schröder. Während seines gestrigen Besuchs in Elmshorn ließ Schröder sich die Ansicht Betroffener vom Verein vortragen. Die CDU sei gegen das von Zypries geplante Gesetz, versicherte er Stüben. Auch FDP und Grüne hätten sich bereits dagegen ausgesprochen.

Was Stüben besonders ärgert: Sollte ein Gesetz die Durchführung der Tests als strafbare Handlung einstufen, sei das weder der Gleichstellung noch der Gleichberechtigung von Mann und Frau dienlich. Das wäre ein unnützes Gesetz.

Das Wissen der biologischen Zusammengehörigkeit ist für Kinder und Eltern gleichermaßen wichtig.

 

nordClick/uena vom 14.01.2005 22:47

 

http://www.ln-online.de/news/archiv/?id=1572818

 

 

 

Anmerkung Väternotruf:

Eine kleine Korrektur zu dem ansonsten zu begrüßenden Aufsatz. Der Bundesgerichthof hat nicht geurteilt, dass "keine heimlichen Vaterschaftstests durchgeführt werden" dürfen, sondern er hat geurteilt, dass solche Tests nicht vor Gericht verwertbar wären. Das ist ein wichtiger Unterschied. Vom rechtlichen Vater "heimlich" eingeholte Abstammungstest sind also weiterhin rechtlich zulässig.

 

 

 


 

 

Mutter hat immer recht

Das Verbot heimlicher Vaterschaftstests unterhöhlt die Gleichberechtigung der Eltern

von Gerhard Amendt

Daß Männer nicht nur Väter sein wollen, sondern auch wissen wollen, ob sie die Väter sind, für die sie sich halten, sollte niemanden überraschen. Daß bei einer fetzigen Scheidung zurückliegende Zweifel an der Urheberschaft des Kindes neu erwachen oder ledige Väter als Zahlmeister zugelassen, aber zum Kind nicht vorgelassen werden, auch das macht Zweifel an ihrer Vaterschaft verständlich. Denn welche gute Mutter wird ihrem Kind schon den Vater vorenthalten, nur weil sie ihn als Ehemann nicht oder nicht mehr haben will?

Ausschließen sollte man auch nicht, daß mancher Vater im Scheidungsprozeß seine letzte Hoffnung auf eine DNA-Analyse setzt, um sich seinen Pflichten zu entziehen. Wahrscheinlicher aber ist, daß er vielleicht aus Enttäuschung, verlassen worden zu sein, seine Frau nachträglich in den Ruch einer "Schlampe" bringen möchte. Dazu taugt der DNA-Verdacht nun allemal, auch wenn er sich nicht bestätigt. Dann wäre die DNA-Analyse ein männliches Stilmittel im Rosenkrieg, vergleichbar dem weiblichen Stilmittel, Väter als "sexuelle Mißbraucher" zu benennen, um die Kinder ihnen entziehen zu können. Auch sie erreichen, was sie bewirken sollen: den Ruf des Vaters für immer zu schädigen.

Wer die heimliche DNA-Analyse unter Strafe stellen möchte, sollte nicht vergessen, den unbegründeten Mißbrauchsvorwurf genauso zu ahnden. Doch die Frauen, die vor Gericht dieser Lüge überführt werden, bleiben ungeschoren. Wäre nicht hier die naive Frage der Justizministerin modifiziert zu wiederholen: warum so viele Frauen ihren Männern nach der Scheidung auf einmal mißtrauen und nur noch Böses unterstellen?

Daß die Männer DNA-Tests klammheimlich machen, liegt nahe. Erstens bedarf es großen Mutes, offen zu tun, was rechtlich und umständlich möglich wäre, aber peinlich, wenn es als unbegründet sich erweist. Und alle Frauen werden sich dagegen wehren, wenn sie die Wahrheit fürchten - wenn es aber keinen Grund zur Furcht gibt, wollen sie begreiflicherweise der Demütigung sich entziehen. Das sind ausgewählte Aspekte sich bekämpfender Erwachsener, die ihre Liebe durch deren Negativ, den Haß, ersetzt haben.

An den Interessen der Kinder geht das alles vorbei. Sie wollen und müssen wissen, ob der Vater ihr Vater ist oder nicht. Ist er es nicht, so wollen sie den wirklichen finden - wie es Adoptivkinder auch tun. Das sichert ihnen bestehendes Recht. Was für eine Frau zur Peinlichkeit werden kann, ist für die Kinder eine existentielle Frage. Wer sich dem verschließt, erklärt die Kinder zu einem Körperteil der Mutter ohne psychische Eigenständigkeit und folglich eigene Rechtssubjektivität. Und weil noch immer gemunkelt wird, daß Mutter immer nur das Richtige tut, kann der Eingriff in deren Selbstbestimmungsrecht durch klammheimliche Analysen umstandslos als Verletzung kindlicher Interessen beschrieben werden. Obwohl im Kindschaftsrecht 1998 die gleichwertige Bedeutung von Vater und Mutter zur Kenntnis genommen und eine überragende Bedeutung der Mutter verworfen wird, zeigt sich, wie wenig im Justizministerium die Weiterungen der elterlichen Gleichwertigkeit bislang verstanden werden.

Auf diesem Unverständnis beruht der Ruf nach strenger Strafe: ein Jahr Gefängnis für die Suche nach gesicherter Vaterschaft! Denn, so eine Grüne: "Wer es ernst meint mit dem Gesetz, der muß auch ordentliche Strafen vorsehen." Wer als Mann existentiell Bedeutsames für sich und seine Kinder wissen will, weil er Zweifel an seinem und der Kinder Wissen hat und deshalb beider Identitätsentwürfe zur Herkunft und Zukunft gefährdet sieht, der soll dafür ins Gefängnis gehen. Das ist absurd und eine geschichtsvergessene Selbstgerechtigkeit.

Denn der Wunsch der Männer nach gesicherter Väterlichkeit ist psychologisch genauso hoch anzusetzen wie der Wunsch der Frauen, nicht in die Zwangsmutterschaft getrieben zu werden. Gesicherte Vaterschaft ist für die Beziehung zu den Kindern so wichtig wie die gewollte Schwangerschaft durch die Frau; eben die Gewißheit, Mutter werden zu wollen. Die Möglichkeit abzutreiben sichert Frauen diese Freiheit, sich nicht in erzwungene Mutterschaft begeben zu müssen. Es ist ihre eigene Entscheidung. Abtreibung ist nicht erlaubt; sie bleibt entgegen komplexer Überlegungen letztlich ein Verstoß gegen das Tötungsverbot. Aber sie wird hingenommen, weil die Gewißheit der Frau, aus intimen Gründen nicht Mutter werden zu wollen, so ernstgenommen wird, daß sie nicht zum Gebären gezwungen wird, weil es obendrein zum Nachteil der Kinder wäre. Die Quintessenz ist: Eine Frau darf nicht zur Mutterschaft gezwungen werden. Das ist der mit Einwänden befrachtete gegenwärtige Zustand. Denn unerwünscht geboren und aufwachsen zu müssen birgt für Kinder Risiken, die wir ihnen nicht zumuten wollen. Das ist erforscht, und darüber besteht Einvernehmen. Deshalb wurde die Abtreibung hingenommen, ohne ihre Unrechtmäßigkeit aufzuheben.

 

Ist es deshalb nicht geschichtsvergessen, wenn die Neugier der Männer an der Triftigkeit ihrer Vaterschaft bestraft werden soll, aber die Beendigung der Lebensentstehung im Interesse selbstbestimmter Mutterschaft straffrei endet? Man sollte Männer und Frauen annähernd gleich behandeln.

 

Gerhard Amendt ist Professor für Gender- und Generationsforschung an der Universität Bremen.

 

Artikel erschienen am Fr, 14. Januar 2005

 

www.welt.de/data/2005/01/14/387768.html?search=amendt&searchHILI=1

 

 

 


 

 

Die Justizministerin irrt: Heimliche Vaterschaftstests müssen möglich sein. Das Strafrecht hat hier nichts verloren

Von Bernd Ulrich

Ja, in so einer Welt möchten wir leben: Wo es zwischen den Menschen keine Geheimnisse gibt, vor allem keine dunklen. Wo einer dem anderen stets sagen kann, nein: muss, was ihn umtreibt. Wo es nur eine Form der Kommunikation gibt: die Auge in Auge, ehrlich, ungeschminkt. »Du, der Kevin ist nicht von dir.« – »Du, ich weiß, ich habe einen Vaterschaftstest machen lassen.«

In einer solchen Geradeheraus-Welt würden wir im Grunde nur eines vermissen: die Politik. Die kommt nämlich ohne Geheimnisse, auch dunkle, keine Sekunde lang aus. Und warum nicht? Weil die Politiker böse sind und hinterhältig? Nein, weil immer alle ihr Gesicht wahren wollen, weil man unnötige Konflikte um der Sache oder des Koalitionsfriedens willen zu vermeiden sucht, weil Machtbedürfnisse nur so im Zaum gehalten werden können.

In der Welt, in der wir nicht leben wollen, aber leben, ist es allerdings genauso wie in der Politik. Damit nicht alles auseinander fliegt, greifen Väter oder Mütter manchmal zu Geheimnissen – zum nicht gestandenen, aber folgenreichen Seitensprung ebenso wie zum heimlichen Vaterschaftstest. Schön ist das nicht, gut schon gar nicht – aber strafbar eben auch nicht, bisher jedenfalls.

Das möchte die Justizministerin nun ändern. Also, nur das mit den testenden Vätern, nicht das mit den verheimlichenden Müttern. Dabei hüllt sich die Ministerin in das hellste Weiß gespielter Naivität. Es gehe nur um das Selbstbestimmungsrecht des Kindes, sagt sie. Und wer wollte den informationellen Missbrauch eines Kindes nicht unter Strafe stellen? Leider geht es darum in Wahrheit gar nicht. Denn das informationelle Selbstbestimmungsrecht des unmündigen Kindes wird auch durch den von Vater und Mutter gemeinschaftlich und ganz legal verübten Vaterschaftstest verletzt. Nein, es geht Brigitte Zypries ausschließlich um die Sache zwischen Mann und Frau.

Die steht jedoch exakt eins zu eins. Die Information über die wahre Vaterschaft geht den Vater genauso viel an wie die Mutter. Die Information ist sozusagen ein Gemeinschaftsgut. Mit einem Unterschied: Sie weiß (meistens) – er nicht. Wenn der Mann heimlich testet, verletzt er darum nicht das Selbstbestimmungsrecht der Frau, sondern ihr Vertrauen. In einer Welt jedoch, wo zwischenmenschlicher Vertrauensbruch mit Gefängnis oder hohen Geldstrafen belegt wird – in einer solchen Welt wollen wir nicht leben. Schon, weil es darin keine Politik gäbe, keine Regierung und keine Justizministerin.

www.zeit.de/2005/03/contra_Gesetz

 

 


 

 

 

12.01.2005 17:56

 

BGH schafft Klarheit: Heimliche Gentests sind rechtswidrig

 

Karlsruhe (dpa) - Mit seinem Urteil zu heimlichen Vaterschaftstests stößt der Bundesgerichtshof (BGH) mitten in eine heftige rechtspolitische Debatte. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will solche Tests unter Strafe stellen, wenn die Betroffenen nicht eingewilligt haben - was ihr Kritik auch aus dem Regierungslager eingetragen hat. Das BGH-Urteil dürfte ihr den Rücken stärken.

Denn der BGH hat ausdrücklich festgestellt, dass heimliche Gentests verfassungswidrig sind. Zwar ist anerkannt, dass auch der Mann ein rechtlich geschütztes Interesse daran hat, sich Gewissheit über seinen angeblichen Nachwuchs zu verschaffen. Der BGH räumt allerdings dem Persönlichkeitsrecht des Kindes den Vorrang ein, genauer: der Befugnis, über die Verwendung persönlicher Daten selbst zu bestimmen.

Dass genetische Daten äußerst sensibel sind, hat diese Woche der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bekräftigt. Sie können beispielsweise Aufschluss über die gesundheitliche Disposition geben. Zwar wies am Mittwoch der Bundesverband der Sachverständigen für Abstammungsgutachten darauf hin, dass bei Vaterschaftstests keine genetisch bedingten Krankheiten ausgeforscht würden - dies sei ein völlig neuer Test und «kein automatisches Nebenergebnis eines Vaterschaftstests», sagte der Verbandsvorsitzende Jürgen Henke in einem dpa-Gespräch.

Dennoch ist die Missbrauchgefahr nicht von der Hand zu weisen - zumal für einen nicht einmal 200 Euro teuren Abstammungstest schon Speichelreste an einem Trinkglas oder einem Schnuller reichen. Die nordrhein-westfälische Datenschützerin Bettina Sokol entwirft das Szenario einer netten Nachbarschaftseinladung: Der böswillige Gastgeber schafft hinterher Becher und Tassen ins Labor, findet heraus, dass in der Nachbarsfamilie ein «Kuckuckskind» ist - und tratscht das im Viertel herum.

Damit wird klar: Die Zulassung heimlicher Tests zum «Papacheck» wäre riskant, weil missbrauchanfällig. Gleichzeitig macht das Karlsruher Verfahren aber deutlich, dass der angebliche Vater die Möglichkeit haben muss, berechtigten Zweifeln an der Abstammung der Kinder nachzugehen - von der ja beträchtliche Unterhaltspflichten abhängen. Aus der CDU-Fraktion kommt deshalb die Forderung, die Hürden für die gerichtliche Anfechtung der Vaterschaft deutlich zu senken - ein Weg, den am Mittwoch auch die Grünen-Politikerin Irmingard Schewe-Gerigk als erwägenswert bezeichnete. Bisher lehnen die Gerichte solche Verfahren auf einen nicht näher belegten Verdacht hin ab.

Zwar bringen Rechtsstreitigkeiten erhebliche Unruhe in eine Familie - doch der nagende Zweifel kann ebenso zersetzend sein. Hinzu kommt: Muss ein nicht ehelicher Partner - der im Unterschied zum Ehemann erst mit der Anerkennung der Vaterschaft als Erzeuger gilt - damit rechnen, spätere Zweifel nicht mehr geltend machen zu können, dann müsste sein Anwalt ihm raten, den Nachwuchs erst nach einer Laborüberprüfung zu akzeptieren.

 


 

 

12.01.2005 17:56

 

BGH: Heimliche Vaterschaftstests sind vor Gericht nicht verwertbar

 

Karlsruhe (dpa) - Heimliche Vaterschaftstests sind vor Gericht als Beweismittel unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Nach dem Grundsatzurteil verletzt ein Gentest, der ohne Einwilligung der Betroffenen zustande gekommen ist, das Persönlichkeitsrecht des Kindes.

Damit können Männer ihre Vaterschaft nicht unter Berufung auf solche Tests anfechten, sondern müssen andere konkrete Verdachtsmomente nennen, die Zweifel an ihrer Vaterschaft wecken. (Az.: XII ZR 60/03 u. 227/03 vom 12. Januar 2005)

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), die heimliche Vaterschaftstests unter Strafe stellen will, begrüßte das Urteil. Sie sehe sich in ihrer Haltung bestätigt, sagte sie in Berlin. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) und der CDU-Rechtspolitiker Norbert Röttgen bezeichneten dagegen eine Strafdrohung für Väter als den absolut falschen Weg.

Das Karlsruher Gericht bestätigte zwei Urteile der Oberlandesgerichte Celle und Jena, in denen es um die Abstammung eines 1994 geborenen Mädchens beziehungsweise eines 1986 geborenen Sohnes ging. In beiden Fällen hatten die Gerichte die Tests - wonach die vermeintlichen Väter nicht als Erzeuger in Betracht kamen - nicht als Beweismittel zugelassen. Der Thüringer Kläger kündigte am Mittwoch den Gang zum Bundesverfassungsgericht an.

Die Männer waren beide nicht mit den Müttern verheiratet. Sie hatten ihre Vaterschaft zunächst anerkannt, sie aber Jahre nach der Geburt der Kinder mit Hilfe der Privatgutachten gerichtlich angefochten. Dazu hatten sie in einem Fall ein Kaugummi mit Speichelresten, im anderen Fall ein ausgerissenes Haar des Kindes ins Labor gebracht. Beide Mütter hatten das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder und verweigerten in deren Namen die Zustimmung zu den Tests.

Nach den Worten des BGH-Familiensenats verstößt die Untersuchung des genetischen Materials eines anderen Menschen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung gegen das Grundrecht auf «informationelle Selbstbestimmung», also die Befugnis, selbst über die Verwendung persönlicher Daten zu verfügen. Das Interesse des Mannes, Gewissheit über seine biologische Vaterschaft zu erlangen, sei nicht vorrangig. Damit seien heimliche Tests rechtswidrig und dürften vor Gericht nicht verwendet werden. Dies gelte unabhängig vom Ausgang des aktuellen Gesetzgebungsvorhabens der Bundesjustizministerin.

Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) forderte am Mittwoch, heimliche Tests für die zur Anfechtung der Vaterschaft Berechtigen - also Vater, Mutter und Kind - gesetzlich zuzulassen. Seine bayerische Kollegin Merk plädierte dagegen für «eine ausgewogene Lösung, die den berechtigten Interessen der Väter und dem Kindeswohl in gleicher Weise Rechnung trägt.» Die CDU- Bundestagsabgeordnete Ute Granold hält es für nötig, die Hürden für eine Vaterschaftsanfechtung zu senken. Auch ihre Kollegin Irmingard Schewe-Gerigk (Grüne) hält diesen Weg für erwägenswert.

Die Karlsruher Richter stellten zugleich klar, dass heimliche Tests auch nicht dazu genutzt werden können, um ein Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft überhaupt erst in Gang zu bringen. Dazu müsse der angebliche Vater «konkrete Umstände» nennen, die seine Zweifel an der Vaterschaft als «nicht ganz fern liegend» erscheinen ließen. Auch die verweigerte Zustimmung der Mutter zu einem Test könne einen solchen «Anfangsverdacht» nicht begründen.

 

 


 

 

 

12.01.2005 16:04

 

Vaterschaftstests gibt es schon zum Schnäppchenpreis

 

Karlsruhe (dpa) - Inzwischen gibt es den Vaterschaftstest zum Schnäppchenpreis - Anzeigen im Internet bieten Sonderaktionen für 199 Euro oder werben mit «Markenqualität» ab 280 Euro. Männern, die Zweifel an ihrer Vaterschaft hegen, drängt sich da eine einfache Rechnung auf: Lässt sich belegen, dass ihnen ein Kuckuckskind untergeschoben wurde, werden sie Unterhaltspflichten los, die auf lange Sicht sechsstellige Summen ausmachen können.

Vor diesem Hintergrund spielt sich die derzeit heftig geführte Diskussion über heimliche Vaterschaftstests ab, die nicht nur wegen des Preises, sondern auch wegen ihrer Einfachheit so verlockend sind. Ein ausgerissenes Haar oder ein weggeworfener Kaugummi genügen, um dem angeblichen Vater Gewissheit zu verschaffen. Dabei berührt das von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) angestrebte strafrechtliche Verbot nur einen Teil des Problems.

Ob heimliche Tests gesetzlich verboten werden sollten, ist nicht nur politisch, sondern auch unter Experten umstritten. Zu den Befürwortern gehört Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar: «Genetische Daten sind besonders schutzwürdig», sagte er. Sie seien nur mit Einwilligung der Betroffenen zulässig, andernfalls drohe ein «nicht mehr kontrollierbarer Dammbruch».

Auch Gerd Brudermüller, Vorsitzender des Deutschen Familiengerichtstages, favorisiert aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes ein Verbot. Allerdings hält er es für unnötig, mit der schweren Keule des Strafrechts zuzuschlagen. Eine verfahrensrechtliche Regel, nach der heimliche Tests im Prozess nicht verwertbar sind, sei ausreichend, sagte er der dpa.

Auch die Familienrechtsexpertin im Deutschen Anwaltverein, Ingeborg Rakete-Dombek, würde Strafgesetze lieber aus dem Familienrecht raushalten: «Mit Verboten kommt man doch nie weiter.» Dann, so die Erfahrung der Berliner Rechtsanwältin, denken sich die Männer eben neue Tricks aus, um andere mögliche Erzeuger ins Spiel zu bringen.

 

 


 

 

 

12.01.2005 17:40

 

Stichwort: Vaterschaftstest

 

Hamburg (dpa) - Ein Vaterschaftstest, auch Abstammungsuntersuchung genannt, dient der Klärung von familienrechtlichen Beziehungen. Dazu wird von der betreffenden Person nur eine geringe Menge an Körperzellen benötigt, wie sie in Sperma, Blut oder Hautschuppen enthalten sind.

Aus ihnen wird eine DNA-Kette (Träger der Erbinformation) mit unterschiedlichen, für jede Person charakteristischen Eigenschaften isoliert und in einzelne Fragmente zerlegt. Ein sachverständiger Arzt fertigt ein Gutachten an, in dem die Gensequenzen des mutmaßlichen Vaters und des Kindes verglichen werden.

Der Nachweis oder Ausschluss einer genetischen Verwandtschaft erfolgt durch eine Analyse mehrerer dieser charakteristischen Merkmale. Hieraus lässt sich eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit einer Vaterschaft treffen. Dass sich die Erbmuster zweier Menschen entsprechen, ist dabei sehr unwahrscheinlich. Die Chance liegt zwischen eins zu einigen Millionen und eins zu einigen Milliarden.

Mit einem Vaterschaftstest wird die Wahrscheinlichkeit ermittelt, mit der ein Mann der biologische Vater eines Kindes ist. Im Rechtsstreit um die Vaterschaft wird der Test von gerichtlicher Seite angefordert und dient als wichtigstes Beweismittel.

 

 


 

 

http://archiv.tagesspiegel.de/forum/viewtopic.php?t=846

 

 

Sollen heimliche Vaterschaftstests verboten werden?

ja 10

nein 90

 

Stimmen insgesamt 148

 

 

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will im Jahr 2005 heimliche Vaterschaftstest verbieten lassen. In der Zeitschrift "Brigitte" kündigte sie einen Gesetzentwurf dazu an. Bestraft werden sollen demnach Männer, die ohne schriftliche Einwilligung der betroffenen Frauen genetische Spuren testen lassen. Auch Labors, die eine solche Untersuchung vornehmen, sollen mit Strafe bedroht werden.

Zypries äußerte sich empört über das florierende Geschäft mit den Vaterschaftstests. Es handle sich dabei "um einen schweren Eingriff in die Intimsphäre".

Gegen das geplante Verbot regt sich Widerstand. Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) hält ein Verbot ohne Ausnahmen für verfassungswidrig. Zudem brächte eine offene Anfechtung der Vaterschaft vor Gericht - die einzige Alternative - viel Misstrauen in die Familie.

Was meinen Sie? Sollen heimliche Vaterschaftstest verboten werden?

Mehr zum Thema:

Heimliche Abstammungskontrollen: Vater im Test

Gentests: Heimlich ist unheimlich

Unterhaltspflichten: Alle Kinder sind gleich

Zuletzt bearbeitet von Tagesspiegel Online am 07.01.05, 14:48, insgesamt einmal bearbeitet

 

 

Anmeldung: 14.12.2003

Beiträge: 30

Wohnort: Berlin-Wilmersdorf

Verfasst am: 07.01.05, 18:28 Titel: Regelungswut

--------------------------------------------------------------------------------

 

Noch so ein Bereich, der wohl unbedingt geregelt sein muss nach Ansicht mancher Bürokraten und Politiker; gleichzeitig werden die Gerichte beschäftigt, so dass die Verfahren, die wirklich wichtig sind, noch länger hinausgeschoben werden. Der Sinn einer solchen Regelung ist mir überhaupt nicht klar. Das Ganze hat einen radikal-feministischen Beigeschmack. Es ist, wie in andern Fällen auch, wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten.

Im Übrigen, wenn man es nicht in Deutschland machen kann, geht man ins Ausland. ORBITAL hat das Wesentliche schon gesagt!

Man könnte den Gedanken ja auch umkehren:

bei der Geburt wird automatisch neben der Blutgruppe auch die DNA (Abschnitt Abstammung) festgestellt.

 

Nach oben

 

khoan

 

 

Anmeldung: 12.05.2003

Beiträge: 45

Wohnort: Schöneberg

Verfasst am: 07.01.05, 18:59 Titel: Regelungswut

 

 


 

 

Hamburger Justizsenator kritisiert BGH-Urteil

Kusch: Ohne Vaterschaftstest keine Gewissheit

 

veröffentlicht: 14.01.05 - 09:19

 

Roger Kusch kritisiert den BGH.

 

Foto: AP Berlin (rpo).

Hamburgs Justizminister Roger Kusch (CDU) kritisierte das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) über heimliche Vaterschaftstests, die nun nicht mehr vor Gericht als Beweismittel gelten. Die Tests verletzen laut BGH das Persönlichkeitsrecht des Kindes. Kusch: "Damit wird dem zweifelnden Vater die letzte Instanz aus der Hand genommen."

Für die Grünen sind das Persönlichkeitsrecht des Kindes und das des Mannes miteinander zu vereinbaren.

Denn angesichts der Debatte um heimliche Vaterschaftstests beabsichtigen die Grünen, Anfechtungsklagen zu erleichtern. Dazu solle eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden, sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irmingard Schewe-Gerigk, der "Berliner Zeitung".

"Ziel ist es, in den nächsten zwei Wochen Vorschläge zu erarbeiten, mit denen Vaterschaftsanfechtungsklagen erleichtert werden", sagte Schewe-Gerigk. "Die Klagen haben derzeit sehr hohe Hürden." Zudem solle eine Lösung gefunden werden, wie die Vaterschaft angefochten werden kann, ohne dass das Verhältnis zwischen Vater und Kind zu großen Schaden nimmt, unterstrich die Grünen-Politikerin.

Kusch: Urteil ist kritikwürdig

 

 

 

MEHR ZUM THEMA

Heimlicher Vaterschaftstest ist kein Beweis

Schreiben Sie Ihre Meinung zu diesem Thema ins Forum

 

 

Roger Kusch plädierte dafür, die Erlaubnis für einen heimlichen Vaterschaftstest rechtlich festzuschreiben. Er halte das Urteil des BGH für "kritikwürdig", sagte Kusch dem "Hamburger Abendblatt". Der Gerichtshof hatte entschieden, dass heimliche Vaterschaftstests auch weiterhin vor Gericht als Beweismittel nicht zugelassen werden.

Ein solcher anonymer, ohne das Einverständnis der Frau und des Kindes gemachter Test reiche nicht aus, um eine Vaterschaftsklage zu erwirken. Der Vaterschaftstest eröffne als einziger dem Mann einen zugang zum Gericht, wenn er Zweifel an der Abstammung des Kindes hege. Ein Mann, der seine Vaterschaft anfechten wolle, brauche einen Zugang zum Gericht.

 

http://www.rp-online.de/public/article/nachrichten/politik/deutschland/74962

 

 


 

 

"Verbot heimlicher Vaterschaftstests" - TV Sender sucht betroffene Väter

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: 

[mailto:

Gesendet: Montag, 10. Januar 2005 14:58

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: TV-Anfrage

 

Hallo!

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie diese TV-Anfrage auf Ihre Seite stellen könnten.

Wir suchen für unser ARD-Magazin Kontraste zum aktuellen Thema "Verbot heimlicher Vaterschaftstests" betroffene Väter. Wir beschäftigen uns mit der Fragen, welche Vorteile haben heimliche Tests bzw. welche Alternativen haben Väter heute. Dazu suchen wir vor allem Väter, die gerade vor Gericht kämpfen, einen Vaterschaftstest machen zu können bzw. die gerade vom Gericht abgewiesen wurden (und eventuell dann einen heimlichen Test gemacht haben).

 

 

 

Interessenten melden sich bitte bei info@vaeternotruf.de

 

 


 

 

 

(09.01.2005 )

Warum soll eine Frau die Folgen ihres Betruges nicht tragen?

„Union und Grüne gegen Verbot von Vaterschaftstests“ vom 8. Januar 2005, „Datenschützer gegen heimliche Vaterschaftstests“, „Heimlich ist unheimlich“ vom 5. Januar 2005 und „Ganz der Papa – oder?“ vom 13. Dezember 2004

Die Pläne von Bundesjustizministerin Zypries zur Strafverfolgung heimlicher Vaterschaftstests halte ich für hanebüchen und ausgesprochen männerfeindlich. Seit Bestehen der Menschheit ist bekannt, dass zwar immer die Mutter des Kindes feststeht, der Vater jedoch nicht sicher in seiner Rolle sein kann.

Jetzt den Test von der Zustimmung der Mutter abhängig zu machen, macht den Bock zum Gärtner. Die Frau weiß doch genau, ob der Verdacht des Mannes gerechtfertigt ist. Wenn ja, wird sie den Test wegen der möglichen Folgen in der Regel verweigern. Wenn nein, wird sie zur Erhaltung des Familienfriedens wohl zustimmen, aber wegen des geäußerten Misstrauens und eventuell auch wegen der Kosten verärgert sein. Soweit dient der heimliche Test durchaus dem Familienfrieden. Die Erzwingung des Tests auf dem Rechtsweg dürfte für den Mann mit erheblichen Kosten verbunden sein und zudem steht dann zu erwarten, dass im Gesetz zum Schutz der Frau festgehalten wird, die Zustimmungsverweigerung der Frau dürfe im Rechtsverfahren nicht belastend verwertet werden. Von einem sie entlastenden heimlichen Test wird die Frau möglicherweise nie etwas erfahren, was dem Familienfrieden dient.

Erbringt der Test jedoch ein "Kuckucksei", muss die Frau die Folgen Ihres Betruges ertragen. Was ist daran falsch?

Ich glaube, dass mit dem geplanten Gesetz die Rechte des Mannes erheblich verletzt werden, weil es die Wahrheitsfindung wesentlich erschwert.

Ich denke, dass der „Schutz der Intimsphäre“ der Frau nicht soweit gehen darf, dass er der Deckung eines Betruges dient.

Das schreibt ein Vater von vier Kindern, der nie Zweifel an seiner Vaterschaft hatte. Aber die Entwicklung der heutigen Gesellschaft sorgt leider für viele berechtigte Zweifel an der eigenen Vaterschaft, so dass der heimliche Test immer noch besser ist als der auf dem Rechtsweg erzwungene.

Winfried Berndt, Berlin-Wannsee

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Berndt,

zunächst muss man wissen, dass das Verbot der heimlichen Vaterschaftstests Teil eines Gesetzes - dem Gendiagnostikgesetz - ist, das den Umgang mit genetischen Daten allgemein regelt. Für die meisten DNA-Untersuchungen reicht heute ein Schnuller, ein benutztes Trinkglas, Blutspuren an einem Pflaster oder ein Zigarettenstummel. Wir wollen ganz generell regeln, dass niemand durch solche Proben die genetischen Daten einer Person bestimmen lassen kann - ohne dass der Betroffene seine Einwilligung erteilt hat. Bürgerinnen und Bürger müssen vor Übergriffen in ihre höchstpersönlichen Daten geschützt werden. Dieses Verbot ist umso notwendiger, weil sich die Genforschung in den vergangenen Jahren ständig fortentwickelt hat. Schon jetzt ist vieles möglich, was wir uns vor wenigen Jahren noch nicht vorstellen konnten. So kann man beispielsweise schon heute bestimmte Krankheiten und Dispositionen relativ einfach genetisch nachweisen. In dem Gendiagnostikgesetz wollen wir auch regeln, ob Arbeitgeber und Versicherungen solche Informationen verlangen dürfen. Wir müssen auch sicherstellen, dass vor einem Gentest eine umfassende Beratung stattfindet. Schließlich enthalten genetische Daten hochsensible Informationen.

Zweifel von einigen Männern an ihrer Vaterschaft gibt es seit jeher. Deshalb sieht das Zivilrecht in Deutschland seit Jahrzehnten ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren vor. Damit kann der Vater seine Vaterschaft anfechten, wenn das Kind in die Ehe geboren wurde und deshalb von Gesetz wegen als sein Kind gilt. Hat der Vater in diesen Fällen ernsthafte Zweifel daran, dass er auch der biologische Vater des Kindes ist, kann er das vor Gericht vorbringen. Die Richter können dann einen Gentest anordnen - gegebenenfalls auch gegen das Einverständnis der Mutter. Bei nichtverheirateten Paaren muss der Mann die Vaterschaft ohnehin ausdrücklich anerkennen, gilt also nicht von vornherein als der rechtliche Vater. Ich meine, dass auch der Ehemann die Rechte des Kindes und seiner Frau respektieren muss und halte deshalb grundsätzlich auch in der Ehe die Zustimmung von Mutter und Kind - beziehungsweise dessen gesetzlichen Vertreter - für genetische Untersuchungen für erforderlich. Selbstverständlich gilt das auch für jeden anderen, der genetisches Material untersuchen lassen will. Dies darf nicht ohne das Einverständnis des Betroffenen geschehen.

Um es noch einmal ganz klar zu sagen: Ich habe nichts gegen Vaterschaftstests. Ein Mann hat das Recht zu wissen, ob er der Vater ist. Ich will lediglich verhindern, dass diese Tests hinter dem Rücken der Betroffenen gemacht werden. Sind alle Betroffenen einverstanden, steht einer genetischen Untersuchung nichts im Wege.

 

 

— Brigitte Zypries (SPD), Bundesjustizministerin

 

 

http://www.tagesspiegel.de/lesermeinung/index.asp?gotos=http://archiv.tagesspiegel.de/toolbox-neu.php?ran=on&url=http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/09.01.2005/1575361.asp#art

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Bundesjustizministerin Zypries weiß entweder nicht von was sie redet, dann sollte sie besser den Mund halten oder sie redet und will absichtlich Verwirrung stiften. Eins wäre genau so schlimm wie das andere.

"Wir wollen ganz generell regeln, dass niemand durch solche Proben die genetischen Daten einer Person bestimmen lassen kann - ohne dass der Betroffene seine Einwilligung erteilt hat.", sagt Frau Zypries.

Nun ist jedoch der Unterschied, dass "der Betroffene", wie ihn oder sie Frau Zypries bezeichnet, das rechtliche Kind des Vaters ist und nicht irgend eine beliebige Person, wie z.B. mein achtzigjähriger Wohnungsnachbar der aus dem Fenster spuckt oder die Bundesjustizministerin, die bei einer Pressekonferenz ihr vollgeschneuztes Papiertaschentuch unachtsam wegwirft und sich ein fremder Mensch dieses kostbaren genetischen Materials unbefugt bemächtigt und auf genetische Daten untersuchen lässt. Dagegen können sich mein Nachbar und Frau Zypries zu Recht verwehren, auch wenn die Auswertung des Materials vielleicht zufällig das Ergebnis erbracht hätte, dass mein Nachbar der biologische Vater von Frau Zypries ist und für Frau Zypries nun das große Rätselraten anfangen würde, warum ihr ihre Mutter jahrzehntelang einen anderen Mann als Vater untergejubelt hat.

Es geht schlicht um die Tatsache, ob ein Mann der rechtlich als Vater seines Kindes zählt, dass Recht hat, bezüglich dieses Kindes, für das er auch rechtliche Verantwortung trägt, zu prüfen, ob es tatsächlich auch von ihm abstammt. Dies ist nicht nur im Interesse des Mannes, sondern auch des Kindes, das durch einen Test eine Klärung seiner Identität erfährt. Letztlich ist es auch von Interesse mit der Mutter, denn wenn sie das Kind mit einem anderen Mann gezeugt hat, muss sie nun nicht mehr länger mit einer Lebenslüge gegenüber dem rechtlichen Vater und dem Kind leben. Lügen haben bekanntlich kurze Beine und bei all der globalen Flutwellen ist da einfach die Gefahr des Ertrinkens in all den Lügen größer, als wenn die Mutter, so wie Claudia Schiffer, die bekanntlich noch nie gelogen hat, auf langen Beinen stehen würde, so wie man sie als Frau bekommt, wenn man kaum lügt.

Falls Sie nun prüfen, ob Frau Zypries oder ihre Ehefrau auch lange Beine haben oder gar kurze, sei hier eine Entwarnung angebracht. Kurze Lügenbeine sind auch vererbbar. Gut möglich, dass in den vorherigen Generation, so wie weiland beim Baron von Münchhausen, kräftig gelogen wurde. Das dauert dann einige Generationen, bis sich das wieder rauswächst. Doch jede Lebenslüge zwischendurch führt unweigerlich wieder zu Rückfällen und kurzen Beinen.

 

 


 

 

Folgende Infos aus: RoteMännerInfo 80

 

redaktion@rotemaenner.de

 

http://www.rotemaenner.de

 

Die Zeitschrift „brigitte“ interviewte die Bundesjustizministerin unter anderem zu Thema Unterhaltsrecht – das Frau Zypries einer Reform zuführen möchte. Dabei brachte die Redakteurin Ursula Ott eine richtige kleine Preziose am Rande zustande: Im Zusammenhang mit der Kürzung des Ehegattenunterhalts (zugunsten höherer Sätze für Kinder) gab sie zu bedenken: „Manche Frauen werden sehr empört sein. Sie haben ja geheiratet, um vom Mann versorgt zu werden.“ – Ein Maß an Ehrlichkeit, das man sich viel häufiger wünschen möchte!

http://www.brigitte.de/frau/familie/zypries/index.html

 

 

 

WAS DIE REPUBLIK ERSCHÜTTERT:

DER HEIMLICHE VATERSCHAFTSTEST, SEINE STRAFBARKEIT, SEINE VERWERFLICHKEIT UND SEINE RECHTLICHE FOLGENLOSIGKEIT

Was Frau Zypries sagte, war nicht neu, außer der Ankündigung, nicht von den Müttern autorisierte Vaterschaftstests mit bis zu einem Jahr Haft ahnden zu wollen. Vor allem, weil die Bundesjustizministerin es „unglaublich“ findet, dass die einschlägigen Genlabors „sogar in der U-Bahn werben.“ Sehr überraschend, so eine plötzliche Zivilisationskritik durch die Bundesregierung! Zypries’ Ratschlag:

„Wenn ein Mann Zweifel hat, soll er mit der Frau darüber reden.“

http://www.brigitte.de/frau/familie/zypries/index.html

 Offenbar kennt

Frau Ministerin weder ihre Geschlechtsgenossinnen noch die unberechenbare Dynamik in vielen Beziehungen (vielleicht kennt Sie auch die Männer nicht, Anmerkung Väternotruf). Wie soll das eigentlich ablaufen? „Schatz, ich glaube, du hast anderswo rumgevögelt, bist du einverstanden, wenn wir das mal testen?“ Komische Auffassung von familiären Lebenswelten bei der Ministerin, oder? Zumal sie offenbar davon ausgeht, dass das den Familienfrieden nicht nennenswert berührt.

Den Vogel schoss bei der Debatte um die Vaterschaftstests die grüne Schrappe Biggi Bender ab, als sie Zypries’ (vom Kanzler gebilligtes! - wen wundert es, ist halt ein vaterlos aufgewachsener Mann, Anmerkung Väternotruf) Dampfgeplauder über Haftsanktionen mit den Worten unterstützte, es dürfe „keinen Bonus für männliche Feigheit“ geben.

http://www.sueddeutsche.de/,poll1/deutschland/artikel/642/45597/

Ein bekannter Satiriker fragte mal in einem ganz anderen Zusammenhang, was eigentlich die Steigerungsform von Arschloch ist. Darüber hinaus stellt sich die Frage, was Miss Biggi hier eigentlich meint mit dem Vorwurf der Feigheit: Ist es die Tatsache, dass die Männer, die heimlich einen Test durchführen, das darin liegende Konfliktpotenzial für ihre Familien – also auch für ihre Kinder! – gering halten wollen? Ist es die Tatsache, dass sie ihre Frauen, denen sie misstrauen, nicht direkt ohne klare Handhabe beschuldigen wollen? Ist es die Tatsache, dass sie den Eklat gerade NICHT wollen – und in der Konsequenz vermutlich auch bereit sind, vor allem im Fall des widerlegten Misstrauens konstruktiv am Fortbestand der Familie mitzuwirken – ja sich diesen sogar wünschen?

Feiglinge also? Nein, Miss Biggi! Menschen mit Verantwortung aber sehr wohl – im Gegensatz zu solchen Damen, die sich offenbar lieber am Elend der Familien und der Notlage mancher Männer weiden. Immerhin wollen wir an dieser Stelle aber nicht vergessen, dass Benders Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckhardt die vorgebrachten Absichten inhaltlich so kritisierte, dass selbst wir dem nichts hinzuzufügen hatten: „Durch eine offene Anfechtung der Vaterschaft vor Gericht - die einzige Alternative zu heimlichen Tests - würde Familien oft mehr geschadet.

Falls sich der Kuckuckskind-Verdacht als falsch herausstelle, sei die Beziehung ohne Not beschädigt. Außerdem dürften Männer nicht benachteiligt werden. Sie müßten genauso sicher wie die Frau wissen dürfen, ob sie der Vater sind.“

http://www.welt.de/data/2005/01/07/384973.html

 

 

Zwischenzeitlich hatte es hier und da den Anschein, als hätte die Büchsenspanner des Feminismus den Bogen mit der Absicht der strafrechtlichen Sanktionierung unabgesprochener Vaterschaftstests so weit überspannt, dass jetzt das ganze Projekt einem raschen Tod entgegen sehen könnte. Auch solche Mitstreiterinnen des Feminismus, die ihr Denken noch nicht völlig auf egomanische Reflexe umgestellt haben, verloren vernehmbar das Verständnis, wie Frau Göring-Eckhardt.

Überraschend war ja vor allem, dass nach Frau Zypries’ Plänen SORGEBERECHTIGTE Väter keinen Test ohne die Einwilligung der Mutter veranlassen dürfen. Da teilte denn auch der Hamburger Datenschutzbeauftragte Lubomierski mit, die datenschutzrechtlichen Begründungen, die Frau Zypries anführt, seien abwegig:

http://www.abendblatt.de/daten/2005/01/10/385244.html

Seine Kollege in Schleswig-Holstein, und auch noch einige andere, waren allerdings anderer Meinung. Für Lateiner: Cujus regio, ejus religio.

 

 

Da sprangen denn die sozialdemokratischen Juristen (AsJ) ihrer Justizministerin rasch und beflissen zur Seite – doch mochten auch sie die strafrechtliche Ahndung am Ende nicht mittragen.

http://www.spd.de/servlet/PB/menu/1009332/1043466.html

Wir haben bei den Genossen mal nachgefragt, wieso die informationelle Selbstbestimmung des Kindes bei Zustimmung der Mutter gewahrt bleibt, während sie dies angeblich bei einer eigenmächtigen Maßnahme des (sorgeberechtigten!) Vaters nicht wäre. Ferner wollten wir wissen, ob das Sorgerecht der Mutter einseitig höher zu bewerten ist als das des Vaters, oder ob zukünftig grundsätzlich nur noch gemeinsame Entscheidungen über die Sorge für die Kinder Gültigkeit haben sollen.

Nun ist das „Recht“ ja eine heikle Materie, die es wahlweise unterschiedlichen Parteien ebenso wie unterschiedlichen Gerichten erlaubt, mal den Wortlaut des Gesetzes, mal seine mehr oder weniger denkbaren (und oft sehr gegensätzlichen) Interpretationen ins Feld zu führen. Die sozialdemokratischen Juristen antworteten rasch und verwiesen auf den § 1627 BGB: „Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen und zum Wohl des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen.“ Wären sie aus politischen oder moralischen Erwägungen zu einem anderen Ergebnis gekommen, hätte ihnen vermutlich auch der Hinweis keine Schwierigkeiten bereitet, dass dieser Paragraph im Falle eines gravierenden Interessenkonflikts der Eltern untereinander wenig Sinn und Überzeugungskraft aufweist und deswegen kreativ zu interpretieren ist. Eben das ist ja wohl auch die Intention der Justizministerin, die aber überhaupt keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf hätte, hätten ihre Parteijuristen Recht! Nur die Strafbarkeit der Verstöße stünde dann noch zur Debatte – aber die wiederum lehnen ja die sozialdemokratischen Juristen ab!

Interessant war dazu der folgende Kommentar unseres Lesers Benno: „Klar ist doch, dass ein untergeschobenes Kind Betrug ist ... Vielleicht habe ich ja etwas verpasst. Denn wie sagte die Anwältin meiner Exe so schön:

‚Diebstahl (von gemeinsamen Sachen) in der Ehe gibt es nicht!’ So sah dann auch mein Haushalt aus. Betrug in der Ehe gibt es anscheinend auch nicht. Aber Gewalt in der Ehe gibt es. Aber das machen ja immer nur die Männers.“

In den Medien gab es eine Menge Vernünftiges – und wie immer auch eine Menge Blödsinn – zu lesen. Zu den überzeugenden Beiträgen gehörte der von Markus Schulte von Drach in der „Süddeutschen Zeitung“, wo wir lasen: „Ein heimlicher Vaterschaftstest ist … gerade für jene Väter interessant, die zwar einen Verdacht haben, denen die Beziehung zu Frau und Kind jedoch so wichtig ist, dass sie erst Klarheit haben wollen, bevor sie Konsequenzen ziehen. Etwas anders liegt der Fall, wenn ein rechtlicher Vater, der nicht mit der Mutter zusammenlebt, den Anspruch auf Unterhaltzahlungen in Frage stellt. In diesem Fall wird nicht die Beziehung zur Partnerin gefährdet, ein heimliches Vorgehen ist nicht notwendig. Doch sogar in diesem Fall sind die Datenschutz-Argumente von Justizministerin Brigitte Zypries, die solche heimlichen Tests unter Strafe stellen möchte, äußerst schwach. ‚Die Gefahr besteht’, so die SPD-Politikerin, ‚dass sich jedermann leicht zu erlangendes genetisches Material besorgt und testen lässt.’ Das müsse verhindert werden.

Richtig, das muss verhindert werden. Heimliche Vaterschaftstests dürfen nur dann stattfinden, wenn es nachgewiesenermaßen die rechtlichen Väter sind, die testen lassen. Das Argument von Frau Zypries, genetische Daten seien ‚das Wertvollste, das der Mensch hat’, spricht jedoch nicht gegen die heimlichen Tests. Es geht schließlich dem Mann um die Frage:

Sind es seine genetischen Daten, die das Kind trägt oder die eines Fremden? Hat er also nicht genauso das Recht, über seine wertvollen Daten Bescheid zu wissen, wie die Frau, die ja immer weiß, dass das Kind von ihr ist? Schließlich interessieren den Vater nicht die Daten seiner Frau, von denen er ja weiß, dass das Kind sie trägt. Die Information, die er erhält, ist, ob er der biologische Vater ist, oder nicht. Sonst nichts.“

http://www.sueddeutsche.de/,tt1l3/deutschland/artikel/898/45853/

 

 

Sehr treffend stellte Christian Rath in der „taz“, die tagelang beredt geschwiegen hatte, zu dem Beschluss des BHG vom 12. Januar fest: „Das gestrige BGH-Urteil wird von der politischen Entwicklung überholt werden.“ http://www.taz.de/pt/2005/01/13/a0061.nf/text

 

 

 

 

Das Pro und Contra einer Reaktion, die sich nicht einigen konnte, bekamen wir – statt wie erwartet von der „taz“ – dann von der „Zeit“, wo Bernd Ulrich feststellte: Dass die heimlichen Tests nicht strafbar sind, „möchte die Justizministerin nun ändern. Also, nur das mit den testenden Vätern, nicht das mit den verheimlichenden Müttern. Dabei hüllt sich die Ministerin in das hellste Weiß gespielter Naivität. Es gehe nur um das Selbstbestimmungsrecht des Kindes, sagt sie. Und wer wollte den informationellen Missbrauch eines Kindes nicht unter Strafe stellen? Leider geht es darum in Wahrheit gar nicht. Denn das informationelle Selbstbestimmungsrecht des unmündigen Kindes wird auch durch den von Vater und Mutter gemeinschaftlich und ganz legal verübten Vaterschaftstest verletzt. Nein, es geht Brigitte Zypries ausschließlich um die Sache zwischen Mann und Frau. …. An der Entscheidung, ob heimliche Vaterschaftstests strafbar sind oder nicht, führt jedoch kein Weg vorbei. Zypries sollte es lassen und ihre strafbewehrte Volkspädagogik aufgeben.“

http://www.zeit.de/2005/03/contra_Gesetz

 

 

 

Die Gegenposition vertrat in derselben Zeitung Martin Klingst mit formaljuristischem Bedenkenträgertum, das in einem ärgerlichen Popanz gipfelte, als Klingst sich die Frage nicht verkniff, ob „ein Vater, der sich aus dem Staub macht, nachdem er herausgefunden hat, dass er gar nicht der leibliche Vater ist, eigentlich das Kindeswohl“ verletze.

http://www.zeit.de/2005/03/pro_Gesetz

Natürlich tut er das, und wir haben für diese Männer nicht die geringste Sympathie. Nur ist dies hier überhaupt nicht die Frage, um die es geht. Der (heimliche) Test allein nützte auch vor dem BGH-Urteil vom 12. Januar nichts. Vielmehr geht es um die Frage, ob und wie ein juristischer Vater die Verhältnisse auf gerichtlichem Wege prüfen und korrigieren lassen kann. – Er kann es aber nur in den ersten zwei Jahren, was tatsächlich seine Berechtigung im Interesse der Kinder hat, denen man sich nicht über Jahre als Vater präsentieren kann, um das später doch wieder in Frage zu stellen.

 

Der Kölner Stadtanzeiger fragte: „Haben etwa Männer kein Recht, aus ethischen wie finanziellen Gründen die Wahrheit über die Abstammung der ihnen zugerechneten Kinder zu erfahren? Gerade im zwar legalen, aber auch langwierigen Gerichtsweg sehen zweifelnde Männer die ungleich höhere Belastung gegenüber einem diskreten Schnelltest. Dass bei deutschen Vätern die Angst vor ‚Kuckuckskindern’ umgeht, liegt ja nicht nur an der aggressiven Werbung der Institute, sondern auch daran, dass bei den Tests in jedem vierten Fall ein Betrug ans Licht kommt - meist mit verheerenden Konsequenzen für die betroffenen Familien.“

http://www.ksta.de/servlet/CachedContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1105553521113&openMenu=987490165154&calledPageId=990463457062&listid=994347600305

 

Das Irre ist aber, dass DAFÜR – für die verheerenden Konsequenzen nämlich – in der Regel bloß die Männer verantwortlich gemacht werden.

 

 

Wer einen Kommentar lesen wollte, bei dem einem regelrecht schlecht werden konnte, der musste die „Frankfurter Rundschau“ zu Rate ziehen:

Den Männern gehe es in Wirklichkeit nur um Unterhalt und Erbe.

Argumente, die nach Ansicht der Autorin Katharina Sperber nur als krämerisch anzusehen sind: Der Unterhalt – ein sechsstelliges Trinkgeld! Dass 75 Prozent der Tests die biologische Vaterschaft bestätigen, belegt nach Frau Sperber, wie überflüssig, aber vor allem wie emotional riskant diese Tests sind, die das Recht der Kinder angeblich mit Füßen treten. Ein Viertel bewiesener Betrugsvorgänge sind für eine richtige Wandermöse keine signifikante Größe!

http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/die_seite_3/?cnt=616999

 

Gottlob, bei der Frankfurter Rundschau sind nicht alle völlig bescheuert: Knut Pries schrieb einen ganz anderen Text:

http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/die_seite_3/?cnt=617492

 

 

 

Am Ende stehen da jetzt zwei Väter, die wissen, dass ihre Kinder nicht von ihnen stammen. Die aber trotzdem keine Chance haben, etwa aus der Unterhaltspflicht heraus zu kommen. Männer, die für den Betrug, dessen Opfer sie geworden sind, weiterhin noch viele Jahre lang bezahlen müssen. Allerdings stehen da auch zwei Kinder, denen eine der beiden wichtigsten Personen in ihrem Leben abhanden zu kommen droht. ...

All’ diese Verwerfungen ließen sich auf relativ einfachem Weg beseitigen, wenn nämlich bereits kurz nach der Geburt ein obligatorischer Vaterschaftstest stattfände. Obligatorisch, weil sich dann keine Frau (und auch kein stolzer Vater, dem die Zweifel erst Jahre später kommen könnten) beleidigt fühlen muss. Im Sinne der Kinder wird man sich mit der Situation arrangieren müssen, die dann entsteht, wenn der vermeintliche nicht der biologische Vater ist. Das dann aber im vollem Wissen und Bewußtsein. Jedenfalls würde später kein plötzlich durchdrehender Scheinvater ein Kind sitzen lassen, das SEINS ist, weil es ihn von Geburt an zu lieben gelernt hat, und dessen Gefühle urplötzlich nicht mehr erwidert würden.

 

... 

Ebensowenig konnten wir den brillianten Beitrag von Martin Reichert in der „taz“ noch berücksichtigen, wir hätten ihm aber auch wenig hinzuzufügen gehabt. Umso mehr empfehlen wir ihn vor allem denen, die die (ziemlich pluralistische) „taz“ gerne mal verfluchen, nicht nur weil auch die RotenMänner hier Erwähnung fanden:

http://www.taz.de/pt/2005/01/15.nf/magText.tname,a0287.re,hi.idx,0

 

 

 

 


 

 

 

aus: RoteMännerInfo 80

 

redaktion@rotemaenner.de

 

Infos von http://www.rotemaenner.de

 

 

 

KARLSRUHE WATSCHT OLG NAUMBURG KRÄFTIG AB

Noch vor Ablauf des vergangenen Jahres gelang es dem

Bundesverfassungsgericht tatsächlich, uns mal POSITIV zu überraschen, indem es qua einstweiliger Anordnung Kazim Görgülü, dessen Sohn Christopher von dessen Mutter zur Adoption freigegeben worden war und der diesen seither nicht mal mehr sehen durfte, ein wöchentliches Umgangsrecht gab. Das Oberlandesgericht Naumburg, der letzte Sachwalter nationalsozialistischer Lebensborn-Ideologie, hatte dem Jungen ungeachtet der gegenläufigen Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte seinen leiblichen Vater beharrlich vorenthalten und dessen Überstellung an Pflegeeltern mit Zähnen und Klauen auch noch gegen jede kleinste Konzession verteidigt. Die Begründung aus Karlsruhe – die nur vorläufig Geltung hat – war denn auch tatsächlich eine dieser berühmten „schallenden Ohrfeigen“ für das OLG.

Einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts konnte man den folgenden wohltuend deutlichen Passus entnehmen: Die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte „hat das OLG ersichtlich abermals nicht beachtet. Insbesondere hat es sich nicht ansatzweise mit der Frage auseinander gesetzt, wie der Bf eine Familienzusammenführung überhaupt erreichen kann, wenn ihm der Aufbau jeglicher Kontakte mit seinem Kind versagt bleibt. Auch hat es sich nicht hinreichend mit den Erwägungen des EGMR befasst, wonach es dem Kindeswohl entspreche, die familiären Beziehungen aufrechtzuerhalten, da der Abbruch solcher Beziehungen die Trennung des Kindes von seinen Wurzeln bedeute, was nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen gerechtfertigt sei. Dass die vom OLG pauschal erwogene und mit keinen konkreten Tatsachen belegte Kindeswohlgefährdung durch die vom Amtsgericht angeordnete Anwesenheit einer geschulten Begleitperson gebannt werden kann, hat das OLG ebenso wenig in Betracht gezogen wie die Tatsache, dass der Umgang ohnehin nur für eine Dauer von zwei Stunden pro Woche vorgesehen ist. Die Anordnung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet, dass die amtsgerichtliche Umgangsregelung für die Dauer der durch das Bundesverfassungsgericht erlassenen einstweiligen Anordnung Bestand hat und von daher - vorbehaltlich einer Änderung der Sachlage – solange einer gerichtlichen Überprüfung durch das OLG entzogen ist.“ (Beschluss vom 28. Dezember 2004 – 1 BvR 2790/04)

http://www.bundesverfassungsgericht.de/bverfg_cgi/pressemitteilungen/bvg04-117.html

 

Das ist in der Tat mal ein Hammer – und obendrein ein juristisch erfreulicher. DEM OLG Naumburg wird schlicht die Kompetenz aberkannt.

Damit wurde zwar nur das Offensichtliche gesehen und entsprechende Fakten geschaffen. Aber schon dies kann im deutschen Rechtsstaat in ausgewählten Fällen durchaus eine Sensation sein! Einen deutlichen Kommentar zu diesem Vorgang lasen wir u.a. in der „Süddeutschen Zeitung“:

http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/833/44789/print.html

 

 

 


 

 

Eine Familienbeziehung in den Mühlen der deutschen Justiz zermalmt - wer übernimmt dafür die Verantwortung?

Eine Familie erfährt nicht den staatlich garantierten Schutz, sondern der bestellte Amtsvormund des Jugendamtes hat bisher alles unternommen, diese Familie zu zerstören. Anfangs wurde das Kind widerrechtlich in eine Pflegefamilie zur Adoption gegeben, der Vater ist nicht einmal angehört worden. Der Vater hat jetzt 5 Jahre durch ALLE Instanzen gekämpft, er hat ein Urteil des Gerichtshofes für Menschenrechte in der Tasche und auch mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichtes. Am 28.12.04 hat das Bundesverfassungsgericht schließlich nach 5 Jahren den Umgang des Kindes zum Vater angeordnet. Der Amtsvormund des Kindes, Edeltraud Seidel teilte dem Vater mit, dass er sein Kind nicht sehen wird, trotz Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.

Ist damit das Bundesverfassungsgericht abgesetzt und welchen Wert haben eigentlich diese Urteile noch? Wer korrigiert ein Jugendamt? Wer ist überhaupt in der Lage dazu? Das Landesjugendamt? oder der Landrat Hartmut Dammer? Welcher Minister auf Landes oder Bundesebene? Dieser spektakuläre Fall illustriert die Willkür und Ohnmacht im Familienrecht.

Gäste -Azime Zeycan

-

Rechtsanwältin des Vaters

 

-Dietlind Weinland

-

Pressesprecher des Bundesverfassungsgerichtes

 

-Frau Luchs

-

Pressesprecher für das AG Wittenberg

 

-Kazim Görgülü

-

Vater

 

-Celsestina Görgülü

-

engagiert für ihren Ehemann Kazim

 

-Frau Kremer

-

Landesjugendamt Halle Saale

 

 

Sendezeit am Donnerstag, den 17.02.2005 auf Radio Corax von 19.00 - 19.50 Uhr

Vom 24.06.04 an streamt Radio Corax ab 18.00 Uhr die Sendungen live ins Internet.

Alles was Ihr braucht ist ein einfacher Winamp-player.

 

Väterradio

 

http://www.vaeterradio.de

 

 

 


 

 

LANDKREIS WITTENBERG

 

Jugendamt

 

Postadresse: Landkreis Wittenberg

Breitscheidstr. 3

06886 Lutherstadt Wittenberg

Besucheradresse: 06886 Lutherstadt Wittenberg, Dessauer Str. 13

Tel. 03491 / 454411

Fax: 03491 / 454469

 

Sprechzeiten: Dienstag 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr

Donnerstag 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

(Termine außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung)

 

Amtsleiterin: Frau Petra Wistuba

Tel. 03491 / 454412

 

Sekretariat: Frau Monika Friedrich

Tel. 03491 / 454411

 

E-Mail: jugendamt@landkreis.wittenberg.de

 

 

Formulare und Anträge: Formularseite

Abteilung Allgemeiner Sozialdienst

Abteilungsleiterin

Frau Heidrun Pelz Tel. 03491 / 454415

 

Allgemeiner Sozialdienst

Bezirkssozialarbeiter

Frau Trabitzsch Tel. 03491 / 54441

Herr Wolfgang Hübner Tel. 03491 / 454442

Herr Michael Müller Tel. 03491 / 454443

Frau Jutta Schamberger Tel. 03491 / 454444

Herr Graf Tel. 03491 / 45446

Frau Sigrid Puletz Tel. 03491 / 454446

Frau Weise Tel. 03491 / 33121 (Di + Do)

Frau Weise Tel. 03491 / 454446 (Mo, Mi + Fr

Frau Edda Amtage Tel. 03491 / 454447

Frau Ira Knecht Tel. 03491 / 454448

Frau Henning Tel. 034953 / 33133 (Di + Do)

Frau Henning Tel. 03491 / 454448 (Mo, Mi + Fr)

Frau Jahn Tel. 03537 / 262428 (Di + Mi)

Frau Jahn Tel. 03491 / 454453 (Mo, Do + Fr)

Frau Präger Tel. 03491 / 454453

Frau Eckelmann Tel. 03537 / 262424 (Di + Mi)

Frau Eckelmann Tel. 03491 / 454454 (Mo, Do + Fr)

 

Frau Lehmann Tel. 03537 / 262205 (Di + Mi)

Frau Lehmann Tel. 03491 / 454454 (Mo, Do + Fr)

 

Jugendgerichtshilfe

Jugendgerichtshelfer

Frau Christine Stein Tel. 03491 / 454451

Herr Torsten Patyna Tel. 03491 / 454452

Herr Roland Schneider

 

Adoptionsvermittlung/ Pflegekinderwesen

Sozialarbeiter

Frau Angelika Rathmann Tel. 03491 / 454461

Frau Peggy Steinbiß Tel. 03491 / 454462

 

Leitung der Verwaltung

Abteilungsleiterin

Frau Monika Hannusch Tel. 03491 / 454417

 

Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe

Sachbearbeiter

Frau Müller Tel. 03491 / 454421

Frau Yvonne Schmidt Tel. 03491 / 454421

Frau Nadin Skirl Tel. 03491 / 454423

 

Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe/Haushalt

Sachbearbeiter

Frau Bang Tel.03491 / 454424

 

Sachgebiet Vormundschaften/Beistandschaften

Sachbearbeiter

Frau Sybille Stude Tel. 03491 / 454431

Frau Werner Tel. 03491 / 454432

Frau Lindgard Thamm Tel. 03491 / 454468

Frau Lück Tel. 03491 / 454464

Frau Edeltraud Seidel Tel. 03491 / 454433

 

Erlaß und Ermäßigung von Elternbeiträgen

Sachbearbeiter

Frau Carmen Poser Tel. 03491 / 454426

Frau Ines Falke Tel. 03491 / 454427

Frau Ursula Gorsitzki Tel. 03491 / 454429

 

Unterhaltsvorschußgeld

Sachbearbeiter

Frau Petra Reinecke Tel. 03491 / 454436

Frau Angelika Gläser Tel. 03491 / 454437

Frau Corina Burg Tel. 03491 / 454439

Frau Walter Tel. 03491 / 454466

Frau Gödicke Tel. 03491 / 454467

 

Abteilung Kinder- und Jugendarbeit/Jugendhilfeplanung

Abteilungsleiterin

Ansprechpartner

Frau Cornelia Rohrbeck Tel. 03491 / 454414

Koordinierungsstelle LOS (Lokales Kapital für soziale Zwecke)

Ansprechpartner

Frau Doreen Hantsche Tel. 03491 / 454438

Bildungsreferentin / Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit

Ansprechpartner

Frau Iris Thimm Tel. 03491 / 454471

Jugendschutzbeauftragte

Ansprechpartner

Frau Angelika Zimmermann Tel. 03491 / 454472

KITA-Fachberatung

Ansprechpartner

Frau Christa Kuss Tel. 03491 / 454474

Frau Manuela Jenichen Tel. 03491 / 454475

Fördermittelbearbeitung

Ansprechpartner

Frau Annegret Maas Tel. 03491 / 454473

 

Nachgeordnete Kinder- und Jugendeinrichtungen des Jugendamtes

Kindertreff Wittenberg

Hallesche Str.30

06886 Wittenberg

 

Tel: 03491 / 402477

Fax: 03491 / 432882

 

Freizeittreff "Wiesengrund" Jessen

August-Berger-Str.14

06917 Jessen

 

Tel: 03537 / 212549

Fax: 03537 / 212549

 

Schülerfreizeitzentrum Gräfenhainichen

Ludwig-Jahn-Str.03

06773 Gräfenhainichen

 

Tel: 034953 / 22189

Fax: 034953 / 22189

 

Jugendhaus "Pferdestall" Wittenberg

Neustraße 10a

06886 Wittenberg

 

Tel: 03491 / 419942

Fax: 03491 / 419943

 

 

http://www.landkreis-wittenberg.de/verwaltung/struktur/amt51/

 

 

 


 

 

 

 

"Rechtsschutz gegen staatliche Erziehungsfehler: Das Vormundschaftsgericht als Erzieher"

Siegfried Bäuerle / Hans-Martin Pawlowski (Hrsg.). - 1. Aufl. - Baden-Baden : Nomos Verl-Ges., 1996

ISBN 3-7890-4415-6

NE: Bäuerle, Siegfried [Hrsg.]

 

 

Vorwort

Wissenschaftliche Untersuchungen und Analysen können ihre Wurzeln auch in dem Schicksal einzelner Familien haben. Ausgehend von dem mehrfach in der Presse publizierten Fall Binckli` beschäftigen sich in diesem Sammelband Autoren verschiedener Fachdisziplinen (Juristen, Ärzte, Psychologen, Sozialarbeiter) mit jugendamtlichen und vormundschaftsgerichtlichen Entscheidungen sowie mit ärztlichen, psychiatrischen Gutachten, die diesem Fall zugrunde liegen und auf den wissenschaftlichen Prüfstand gelegt werden sollen.

Es geht um die Frage, inwieweit Entscheidungen von Vormundschaftsgerichten und Jugendämtern in den erzieherischen Rahmen von einzelnen Familien eingreifen dürfen und können, ohne selbst massive Schädigungen bei Kindern auszulösen. Unbestritten ist, daß die Justiz mit ihren vielfältigen Entscheidungen (Strafen u.a.) nicht nur den einzelnen Fall treffen will, sondern auch immer die Wirkung für die große Masse der Nichtangeklagten im Auge hat. Damit wird die Bereitschaft der Mehrheit der Bevölkerung, sich in den rechtlichen Rahmen einbinden zu lassen, gestärkt.

(1)Vgl. die interessanten Ausführugen von Fromm über `Der Staat als Erzieher - Zur Psychologie der Strafjustiz` (Fromm, E.: Gesamtausgabe, Band 1, Analytische Sozialpsychologie. München 1959, S. 7 - 10). Er schreibt: `Die Bedeutung der Strafjustiz liegt durchaus nicht nur darin, daß sie eine Gesellschaft vor dem Verbrecher schützen und diesen bessern soll: eine ihrer wesentlichen Funktionen ist es vielmehr, die Masse in dem von den Herrschenden gewünschten Sinn psychisch zu beeinflussen.“ (Fromm 1989d, S. 10)

 

Bei gerichtlichen Fehlurteilen muß andererseits auch von negativen Einflüssen auf die Bevölkerung ausgegangen werden, die möglicherweise das Ansehen und die Stabilität der Justiz und damit auch der Gesellschaft selbst gefährden. Insofern darf diese Abhandlung nicht nur als die Bearbeitung des `Falles Binckli` angesehen werden, sondern die differenzierte Diskussion über einen einzigen Fall ist notwendig, um möglicherweise größeren Schaden von unserer Gesellschaft fernzuhalten.

Absicht der Autoren ist es, mit der Veröffentlichung des `Falles Binckli` eine breite öffentliche Resonanz auszulösen und eine differenzierte wissenschaftliche Diskussion in Gang zu bringen, was das Spannungsfeld zwischen den individuellen Handlungsweisen von Menschen (in der Familie) und den Reaktionen staatlicher, altehrwürdiger und autoritätsgetragener Institutionen, wie der Justiz, angeht, die von einem immer größeren Teil von aufgeklärten Menschen durchschaut wird.

So kann anhand dieses Beispielfalles diskutiert werden, ob und inwieweit die moderne Justiz den seit Jahrzehnten als überwunden geglaubten Gedanken der Rache heute immer noch pfleglich behandelt und die vor allem psychologischen Überlegungen zu Strafen als ein weitgehend untaugliches Mittel zur Besserung von Tätern in ihr Reaktionsarsenal aufgenommen hat. Auch über den Standard von Gutachten, die von hochrangigen und gut dotierten Psychiatern und Psychotherapeuten dem Gericht vorgelegt werden, kann reflektiert werden.

Prüfkriterium für die Fortschrittlichkeit und damit Glaubwürdigkeit und Effizienz unserer Justiz sind die Erfahrungen in den Gerichtssälen und die Urteile der Gerichtspraxis, nicht aber die der jeweiligen intellektuellen Mode verpflichteten Thesen `fortschrittlicher Juristen auf Kongressen und sich modern gebender Psychoanalytiker auf Fachtagungen.

Beleuchtet man einmal einen konkreten Fall etwas genauer, so können nicht wenige Defizite und Fehler ausfindig gemacht werden. Die Autoren dieses Sammelbandes gehen durchaus nicht von behördlichen Entscheidungen ohne Fehl und Tadel aus. Da wir aber mit fehlbaren Menschen rechnen, müssen Fehler auch korrigiert werden und zwar nicht nur auf der individuellen, sondern auch auf der staatlichen Seite. Nicht bloße Verurteilung von Menschen, sondern gute Problemlösungen beweisen menschliche Vernunft und Größe.

Der Leser möge selbst entscheiden, inwieweit er diese Vernunft und den bloßen Menschenverstand bei den Verantwortlichen des Jugendamts in Freiburg (Breisgau) und bei den mit dem `Fall Binckli´ befaßten Richtern und Gutachtern entdeckt.

Karlsruhe, März 1996

Siegfried Bäuerle

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

Einführung:

Hans-Martin Pawlowski

Kapitel 1: Zum Beispiel `Binckli´

Hans-Martin Pawlowski

Kapitel 2: Zum Schutz gegen fehlerhafte Gutachten

a) System- und prozeßorientiertes Vorgehen aus kinder- und jugend-psychiatrischer Sicht bei zu erwägendem Sorgerechtsentzug wegen Verdacht auf Kindesmißhandlung

Claus Heinemann

 

 

b) Fehlleistungen medizinischer Gutachter

Matthias Winzer

Kapitel 3: Gewalt gegen Kinder

- Zum ´Kindeswohl in psychologischen Gutachten

Siegfried Bäuerle

 

Kapitel 4: Überlegungen aus der Sicht des Jugendamts

Wilhelm Gerber

Kapitel 5: Zur Beschränkung der elterlichen Sorge

- Die Rechtsstellung der Eltern und Verwandten des Kindes bei staatlichen Eingriffen in die Familie -

Volker Lipp

Kapitel 6: Das Vormundschaftsgericht: Gericht oder Verwaltungsbehörde?

- Wie kann man Neutralität und Unparteilichkeit gewährleisten? -

Hans-Martin Pawlowski

 

Menschlicher Epilog eines Psychologen

- Eine Pathographie von institutionellen Strukturen und Entscheidungsprozessen -

Georg Hertel

 

 

 

 


 

 

Umgangskosten als Spaßfaktor - mit freundlichem Gruß Ihr Bundesfinanzhof

 

 

Bundesfinanzhof

III R 141/95

19.4.2001

 

1. Abziehbarkeit von Kontaktpflegeaufwendungen nach Wegfall des § 33a Abs 1a EStG (Besucherfreibetrag)?

2. Verfassungsmäßigkeit des Kinderlastenausgleichs für Eltern mit zwei Kindern im Jahre 1990?

-- Zulassung durch BFH --

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 24.06.2004, unbegründet.

EStG § 33a Abs 1a; EStG § 33; EStG § 32 Abs 6

Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 10.11.1992 (15 K 1327/92 E)

 

 

www.bundesfinanzhof.de

 

 


 

 

 

Verstärkte Erwerbsobliegenheit

So heißt das Zauberwort mit dem landauf landab in Deutschland, Trennungsväter von Behörden, Rechtsanwälten und Familienrichtern zur Arbeit und zum Geldverdienen angetrieben werden. Von wegen Teilzeit arbeiten, erst Kohle ranschaffen für die Kinder, wenn es Not tut dann eben auch noch am Wochenende Zeitungsaustragen. 

 

Was, Sie fauler Hund, Sie wollen weiter in Hamburg wohnen bleiben, obwohl in Bayern im Wildbad Kreuth gerade ein Hausmeister für die Tagungsstätte der CSU gesucht wird? Na wir werden Sie schon Mores lehren, Sie bewegungsunfreudiger Mann. Unterhaltsklage wird sofort vom Beistand im Jugendamt eingereicht. Der Richter steht auf unserer Seite und dann werden Sie erst einmal zu fiktiven Unterhalt verdonnert. Wenn wir dann das Urteil haben, wird vollstreckt bis zum Sozialhilfeniveau, Sie fauler Sack.

Wir arbeiten hier jede Woche 40 Stunden im Jugendamt und Sie denken, Sie können sich aus der Leistungsgesellschaft ausklinken. Vielleicht noch eine Ayruveda Kur in Thailand machen wie unser Altbundeskanzler Kohl und die Monsterwelle überleben und dann den humanitären Spendensammler abgeben? solche Gefühlsduselei gibt`s bei uns nicht, hier bei uns im Jugendamt herrscht noch Zucht und Ordnung. 

 

Was Sie wollen Ihr Kind zur Hälfte der Zeit selber betreuen? Wo gibt`s denn so was? Das gab`s bei uns hier im Jugendamt Schwarzwald noch nie und so lange ich hier in der Abteilung Beistandschaften für Sie zuständig bin, wird`s das auch nie geben. Und überhaupt, wo soll denn so was hinführen, dann hat die Mutter die halbe Zeit gar nichts mehr zu tun und wird womöglich depressiv, weil ihr der Lebenssinn abhanden gekommen ist. Depressive Frauen gibt´s schon genug, fragen Sie mal meine Kollegin aus dem Sozialamt, mit der ich in der Mittagspause immer alle Fälle bespreche. Was Datenschutz? In unserem Amt gibt`s kein Datenschutz. Alle für einen einer für alle. Das machen wir schon immer so. Was, Sie wollen Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen? Können Sie ruhig machen, können Sie gleich bei mir in den Papierkorb werfen, ist genau so wirksam, als wenn Sie es an meinen Chef schicken. Wir halten hier alle zusammen, Sie kleiner verstärkt unterhaltspflichtiger Fuzzi.

 

Und überhaupt. Wissen Sie wie viele Frauen bei uns im Landkreis schon seit Jahren in der Sozialhilfe sind und auch noch bis an ihr Lebensende dort bleiben werden? Es gibt einfach keine Jobs für diese armen Frauen, meistens sind es Mütter. Wir schicken Sie zwei mal im Jahr zur Weiterbildung, ist richtig teuer, und hinterher - gibt`s keine Jobs. Und wissen Sie auch warum? Weil lauter Männer die Jobs besetzen. Bei mir im Haus wohnt ein Mann, der besetzt gleich drei Jobs auf einmal. 40 Wochenstunden Arbeit als Gebäudereiniger, 5 Stunden Hausmeisterstelle und am Wochenende geht der auch noch 6 Stunden auf den Wochenmarkt Gemüse verkaufen. Ist auch so ein armes Würstchen - ein verstärkt unterhaltspflichtiger Vater. Setzt drei Kinder in die Welt, rackert wie blöde und kümmert sich nicht um seine Frau und die Kinder. Da blieb ihr ja nichts anderes übrig, als sich von ihm zu trennen. Glücklicherweise hat sie mir gleich alles erzählt, seitdem nennen wir uns immer beim Vornamen, sie heißt Ramona. Ich habe sie zu meiner Busenfreundin Ingrid, geschickt, Sie wissen ja, die vom Sozialamt, mit der ich in der Mittagspause immer alle Fälle bespreche. Wenn ich dabei auf solchen Unsinn wie den Datenschutz achten würde, hätte Ramona nie die Hilfe bekommen, die sie von uns beiden braucht.

Nun haben ich und meine Kollegin erst mal für Jahre Arbeit. Bei mir leider nur, bis die drei Kinder volljährig sind. Meine Kollegin Ingrid hat`s da besser, sie betreut Ramona bis sie stirbt. Denn für weibliche Sozialhilfeempfängerinnen gibt´s ja keine freien Stellen, die sind immer von den Männern besetzt. Und wenn doch mal eine frei ist, nach so vielen Jahren Erwerbslosigkeit kann man das Ramona gar nicht mehr zumuten, sich dem rauhen Erwerbsalltag zu stellen. Nachher stirbt die uns noch weg und dann haben die Kinder keine Mutter mehr, dann müssen die Kinder ins Kinderheim, das macht meine Kollegin Ursula vom sozialpädagogischen Dienst, die sitzt hinten im Flur, wir rauchen immer zusammen und tauschen uns dabei aus. Eigentlich gilt ja Datenschutz zwischen ihrer und meiner Abteilung, aber das interessiert doch eh keinen. Wir haben in all den Jahren mindestens schon 20.000 Zigaretten gemeinsam geraucht, da ist Datenschutz nun wirklich kein Thema mehr.

Ursula besorgt dann drei Heimplätze, kostet unseren Landkreis 15.000 Euro im Jahr. Für unsere Kinder ist uns hier im Schwarzwald eben nichts zu schade.

Was meinen Sie, die Kinder könnten ja auch zum Vater? so was gibt´s bei uns nicht, hat`s noch nie gegeben. Und überhaupt, wie soll das denn mit dem Kindesunterhalt klappen, der Mann ist verstärkt unterhaltspflichtig und hat drei Jobs, wie soll er da die drei Kinder versorgen? Nee, nee, der soll man brav seinen Unterhalt zahlen. 723 Euro für drei Kinder, die müssen erst mal erwirtschaftet werden. Die ziehen wir dann von den 15.000 Euro Heimkosten ab, schließlich sollen auch wir im Jugendamt zur Kostenentlastung für den Landkreis beitragen.

 

 

Kommentar Väternotruf:

Ähnlichkeiten mit lebenden Personen sind mit Sicherheit nicht unbeabsichtigt.

10.01.05

 

 

 


 

 

Biggi Bender - Big green mama ist watching you

 

"... Die Grünen-Gesundheitsexpertin Biggi Bender meldete sich mit der Bemerkung, es dürfe keinen "Bonus für männliche Feigheit geben". Derartige Tests seien gegen die Interessen von Frauen und Kindern gerichtet und müssten bestraft werden. Bislang gilt jedes Kind als ehelich, das in einer Ehe geboren wird - unabhängig davon, ob der biologische Vater der Ehemann ist oder nicht. Nach Schätzungen sind in Deutschland bis zu zehn Prozent der Kinder nicht vom angenommenen Vater." 

09.01.2005

http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/10/0,3672,2246666,00.html

 

 


 

 

 

 

 

P R E S S E M I T T E I L U N G E N

mother’s baby, fathers maybe – Michaela Noll gegen Verbot heimlicher Vaterschaftstests

 

 

„Kinder haben das Recht zu wissen, woher sie stammen, Väter das Recht zu wissen, ob es tatsächlich ihr Kind ist.“ Damit wendet sich die CDU-Bundestagsabgeordnete Michaela Noll gegen ein Verbot heimlicher Vaterschaftstest, wie es die Bundesjustizministerin Zypries vorschlägt. Das Recht und das Wissen über die eigene Herkunft seien für jeden Menschen elementar und für die persönliche Entwicklung von großer Bedeutung.

„Vermutlich hat jedes zehnte Kind, das in Deutschland geboren wird, mehr als einen Vater“, erläuterte die Familienpolitikerin, „einmal den biologischen Vater, der es gezeugt hat und dann den ‚Versorger-Vater’, der offiziell als der richtige Vater gilt.“ Die Feststellung einer Vaterschaft über den offiziellen Rechtsweg sei aber oft langwierig und belaste sowohl die Vater-Kind-Beziehung als auch die Beziehung zwischen Vater und Mutter erheblich.

 

http://www.michaela-noll.de/presse.php#

 

 

 

 

(08.01.2005 )

Union und Grüne gegen Verbot von Vaterschaftstests

Berlin - Die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Maria Böhmer, lehnt den Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ab, heimliche Vaterschaftstests mit einer Strafe von bis zu einem Jahr Haft zu ahnden. Böhmer sagte dem Tagesspiegel: „Ich glaube, es bedarf einer zügigen Regelung im Zusammenhang mit allen Fragen der Gendiagnostik. Aber der Weg, den Frau Zypries einschlägt, ist kein gangbarer Weg.“ Ein Verbot wie die Strafandrohung für heimliche Vaterschaftstests würde in den betroffenen Familien zu zusätzlichen Belastungen führen. Eine gesetzliche Regelung müsse dem Kindeswohl hohe Priorität einräumen. Auch die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Katrin Göring-Eckardt, wandte sich gegen ein solches Verbot. tib

 

 

http://www.tagesspiegel.de/politik/index.asp?gotos=http://archiv.tagesspiegel.de/toolbox-neu.php?ran=on&url=http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/08.01.2005/1580539.asp#art

 

 


 

 

 

07.01.2005 20:04

 

Streit um Vaterschaftstests: Zypries macht Rückzieher

 

Berlin (dpa) - Nach heftigen Protesten gegen ein Verbot heimlicher Vaterschaftstests will Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ihren Gesetzentwurf überarbeiten. «Wir denken darüber nach, das offizielle Verfahren zu vereinfachen, mit denen Väter ihre Vaterschaft feststellen lassen können.»

Das sagte die Ministerin der «Saarbrücker Zeitung». Genetisches Material dürfe aber nicht ohne Zustimmung des Betroffenen untersucht werden. Die rot-grüne Koalition will ihren Streit mit Hilfe einer Arbeitsgruppe intern beilegen.

Die CSU und auch die FDP sind gegen Zypries' Pläne, heimliche Vaterschaftstests mit einer Strafe von bis zu einem Jahr Haft zu ahnden. Auch die Grünen und Teile der SPD wehren sich dagegen. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) ist in der Frage offensichtlich noch nicht festgelegt.

Zypries kündigte an, in der Grundfrage hart bleiben zu wollen. Man müsse einfach Sicherungen einziehen, weil bereits jetzt bestimmte Krankheiten genetisch nachweisbar seien, sagte sie der Zeitung. In diesem Grundsatz sei sie sich auch mit den Grünen einig.

Eine Sprecherin Zypries' sagte, derartige Tests seien «ein schwerwiegender Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht». Deshalb müsse es auch eine Strafe geben. Es soll sich dabei um ein Antragsdelikt handeln, bei dem die Staatsanwaltschaft nicht von sich aus tätig wird. Laut Regierungssprecher Béla Anda kann der Bundeskanzler Zypries Argumente nachvollziehen. Er sei aber für eine offene Diskussion.

Die Grünen lehnen eine Bestrafung ab, weil sie damit eine Beschädigung ohne Not von Partnerschaften befürchten - vor allem wenn sich der Verdacht auf ein «Kuckuckskind» nicht bestätigt, sagte die Grünen-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, der «Süddeutschen Zeitung».

Auch in der SPD-Fraktion gibt es Bedenken. «Ein gesetzliches Verbot muss auch im Hinblick auf die Stabilität der Familie klare Vorteile bringen», sagte der SPD-Abgeordnete Martin Dörmann dem «Kölner Stadt-Anzeiger». Seiner Auffassung nach stellt das Entfernen von Haaren aus einer Bürste zu Testzwecken «keinen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes» dar.

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Zeitlmann sagte der «Bild»- Zeitung: «Ein Mann muss klären können, ob er Vater ist. Dieses Recht ausschließlich von der Zustimmung der Frau abhängig zu machen, ist lebensfremd.» Für den FDP-Familienexperten Klaus Haupt kann ein heimlicher Test den Klageweg vermeiden und damit dem Familienfrieden dienen.

Eine Zypries-Sprecherin betonte, das Interesse des Mannes sei legitim, seine Vaterschaft feststellen zu lassen. Es gehe aber darum, dass genetische Daten nur im Einvernehmen mit den Betroffenen erhoben werden dürften. Der Umgang mit diesen Daten soll in dem neuen Gendiagnostik-Gesetz geregelt werden. Bislang gilt jedes Kind als ehelich, das in einer Ehe geboren wird - unabhängig davon, ob der biologische Vater der Ehemann ist oder nicht. Nach Schätzungen sind in Deutschland bis zu zehn Prozent der Kinder nicht vom angenommenen Vater.

 

 

 

 


 

 

Tagesschau

 

Verbot heimlicher Vaterschaftstests

 

Wachsender Widerstand gegen Zypries-Vorstoß

 

Mit ihren Vorstoß, heimliche Vaterschaftstests künftig mit bis zu einem Jahr Haft zu ahnden, ist Bundesjustizministerin Zypries auf großen Widerstand gestoßen - auch beim Koalitionspartner, den Grünen. Die Koalition will den Streit über die Bestrafung heimlicher Vaterschaftstests jetzt intern beilegen. Dazu sei eine Arbeitsgruppe gebildet worden, teilten Vertreter der Regierung in Berlin mit. Bundeskanzler Gerhard Schröder ist in der Frage offensichtlich noch nicht festgelegt.

Zypries sagte der "Saarbrücker Zeitung", im Gegenzug zu der strafrechtlichen Verfolgung werde darüber nachgedacht, das offizielle Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft zu vereinfachen. Die Ministerin betonte allerdings, in der Grundfrage hart bleiben zu wollen. Genetisches Material dürfe nicht ohne Zustimmung des Betroffenen untersucht werden.

Auch Zypries' Sprecherin Christiane Wirtz verteidigte die grundsätzlichen Pläne der Ministerin. Die Tests seien "ein schwerwiegender Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht". Deshalb müsse es auch eine Strafe geben. Sie betonte aber: "Das Gesetz richtet sich nicht speziell gegen Männer." Das Interesse des Mannes sei legitim, seine Vaterschaft feststellen zu lassen. Es gehe aber darum, dass genetische Daten - etwa aus Haaren - nur im Einvernehmen mit den Betroffenen erhoben werden dürften.

 

 

Grüne: Recht auf Klarheit über Vaterschaft

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt sagte der "Süddeutschen Zeitung", sie werde der vorgeschlagenen Regelung nicht zustimmen. Durch eine offene Anfechtung der Vaterschaft vor Gericht - die einzige Alternative zu heimlichen Tests - würde Familien oft mehr geschadet. Falls sich der "Kuckuckskind"-Verdacht als falsch herausstelle, sei die Beziehung ohne Not beschädigt, argumentierte die Grünen-Politikerin. Außerdem dürften Männer nicht benachteiligt werden, sondern müssten genauso sicher wie die Frau wissen dürfen, ob sie der leibliche Vater sind.

Zuvor hatte bereits der Parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer der Grünen, Volker Beck, erklärt, seine Partei halte vor allem die vorgesehenen Strafen für "verfehlt". Der Entwurf des Gendiagnostik-Gesetzes sei "noch nicht überzeugend".

 

Auch Opposition für Beibehaltung heimlicher Tests

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Zeitlmann griff in der "Bild"-Zeitung Zypries an. "Ein Mann muss klären können, ob er Vater ist. Dieses Recht ausschließlich von der Zustimmung der Frau abhängig zu machen, ist lebensfremd", sagte Zeitlmann, der Mitglied des Rechtsausschusses des Bundestages ist. Auch die FDP verteidigte die heimlichen Vaterschaftstests. Familien-Experte Klaus Haupt sagte im selben Blatt, es liege nicht im Kindeswohl, wenn ein Vater ständig zweifele oder gar klagen müsse. "Ein heimlicher Test kann den Klageweg vermeiden und dient damit dem Familienfrieden."

"Lügen der Mütter unter staatlichem Schutz"Der mit 3000 Mitgliedern bundesweit tätige Verein "Väteraufbruch e. V." kritisierte die Pläne ebenfalls scharf. Bundesvorstandsmitglied Dietmar Nikolai Webel sagte: "Das Verbot stellt die Lügen der Mütter unter staatlichen Schutz."

Die Justizministerin hatte angekündigt, mit dem Gesetz noch in diesem Jahr alle heimlichen Vaterschaftstests verbieten zu lassen. Sowohl Väter als auch Laborbetreiber, die heimliche Tests durchführen oder in Auftrag geben, sollen demnach mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden.

Stand: 07.01.2005 23:26 Uhr

 

 

http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID3949790,00.html

 

 


 

 

 

"Gentests. Heimlich ist unheimlich"

Warum ein Verbot "heimlicher Vaterschaftstests" unsinnig und verlogen ist.

Jost Müller-Neuhof schreibt im Berliner "Tagesspiegel" vom 5. Januar 2005 auf der Titelseite unter der Überschrift "Gentests. Heimlich ist unheimlich" zum Thema sogenannter "heimlicher Vaterschaftstests", zu deren Verbot sich die derzeit amtierende Bundesjustizministerin Brigitte Zypries offenbar als vermeintliche Speerspitze einer nicht näher definierten Bewegung für das angebliche Recht von Mutter und Kind auf informationelle Selbstbestimmung versteht.

Der Autor scheint, wie auch die Bundesjustizministerin einiges durcheinander zu bringen. Zum einen ist der Begriff "Gentest" irreführend, da es sich nicht um Verfahren zur Feststellung des genetischen Codes einer konkreten Person geht, sondern um einen Identitätsabgleich zwischen zwei dem Gesetz nach verwandte Personen, nämlich dem rechtlichen Vater und seinem rechtlichen Kind. Wenn der Mann aber rechtlicher Vater ist und ihm damit nach Grundgesetz Artikel 6 auch das unveräußerliche Recht und die Pflicht der elterlichen Sorge für sein Kind gegeben ist, warum sollte er dann nicht wie auch gleichfalls nach Artikel 6 Grundgesetz sorgeberechtigte und sorgeverpflichtete Mutter das Recht haben, auch seine biologische Vaterschaft zu überprüfen und damit gleichzeitig auch das Recht des Kindes auf Feststellung der Wahrheit über seine Herkunft zu unterstützen? So wie die Eltern auch in anderen das Kind betreffenden Fragen berechtigt sind, für ihr Kind zu entscheiden, so sind die auch berechtigt, einen Identitätsabgleich vorzunehmen.

Der Hinweis von Jost Müller-Neuhoff, Väter könnten ja auf dem Rechtsweg die Zustimmung auf eine offenen Vaterschaftstest klagen, zeugt schlichtweg von Unwissenheit. Für eine sogenannte Anfechtungsklage muss der Vater nach §1600b BGB dem Gericht begründete Zweifel vortragen, die gegen die Vaterschaft sprechen. Einfache Verdachtsmomente reichen dafür nicht aus. Zum anderen gilt derzeit für eine gerichtliche Anfechtung eine Zweijahresfrist. "Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen." Überschreitete der rechtliche Vater diese Frist, so wird ihm der gerichtliche Weg zur Klärung absolut verwehrt.

Verlogen ist die Verbotsabsicht deshalb, weil die gleiche Ministerin, die hier die Trommeln rührt, bisher soweit bekannt nichts unternommen hat, um die eklatanten Rechtsbrüche in der bundesdeutschen Gesetzgebung gegenüber nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern zu beenden. Tausendfach finden jährlich in Deutschland innerdeutsche Kindesentführungen statt. Die Entführer sind überwiegend Mütter. Während das Strafrecht für Entführungen ins Ausland Geldstrafen und Haft bis zu 5 Jahren, werden innerdeutsche Kindesentführungen nicht selten im Nachhinein durch deutsche Gerichte legalisiert. 

Und da stellt sich die Bundesjustizministerin allen Ernstes hin und will ein Verbot heimlicher Vaterschaftstest durchsetzen und mit dem Strafrecht kriminalisieren. Dabei macht der Vater nichts anderes, als sich davon zu überzeugen, ob das Kind auch tatsächlich von ihm abstammt. 

Väternotruf 5.1.05

 

 


 

 

 

Bundesjustizministerin kündigt Gesetzesvorhaben gegen heimliche Vaterschaftstests an

Heimliche Vaterschaftstests sollen in Zukunft strafrechtlich verfolgt werden. Diese Neuregelung kündigte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in einem Gespräch mit der Zeitschrift BRIGITTE über ihre familienpolitisch relevanten Gesetzesvorhaben im Jahr 2005 an. Bestraft werden sollen jene Männer, die ohne schriftliche Einwilligung der betroffenen Frauen (und Kinder) genetische Spuren testen lassen, ebenso Labors, die solche Untersuchungen vornehmen.

Zypries zeigte sich empört über das florierende Geschäft mit dem Zweifel vieler Männer an ihrer Vaterschaft. Sie finde es „unglaublich", so die Ministerin weiter „dass Labors sogar in der U-Bahn werben, man solle anonym genetische Spuren einschicken. Dabei handelt es sich um einen schweren Eingriff in die Intimsphäre." Das Verbot wird Teil des geplanten Gendiagnostikgesetzes sein. Bei einem Verstoß soll nach Vorstellung von Brigitte Zypries eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr drohen.

Ihr sei bewusst, erklärte Zypries, dass das Gesetz umgangen werden könne, da die Tests in zahlreichen europäischen Nachbarländern erlaubt sind. Sie wolle sich deshalb für eine europäische Regelung einsetzen. Gleichzeitig sei es wichtig, in Deutschland eine öffentliche Diskussion über das Problem anzustoßen und zu fragen, „warum Männer den Frauen so massiv misstrauen", dass sie heimliche Tests machen lassen.

Quelle: ots-Originaltext vom 3.1.2005

 

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Statt sich mit mütterpopulistisch orientierten Gesetzesvorhaben zu profilieren, sollte Frau Zypries endlich einmal ihre Hausaufgaben machen und mit dem Besen im eigenen Haus ausfegen, damit endlich die schon jahrzehntelange andauernde sorgerechtliche Diskriminierung Hunderttausender nichtverheirateter Väter beendet wird. So lange dies nicht geschieht, ist die SPD für nichtverheiratete Väter einfach keine wählbare Partei und die Stimme ist als Wähler der politischen Mitte dann besser bei der Familienpartei www.familienpartei.de aufgehoben, als an die SPD mit ihren männerfeindlichen Exponenten verschwendet.

 

 

 


 

Schwein sein ist schön

"... Mit den Majestäten sind die Majestätsbeleidigungen geschwunden. Gerichtlich verhandelt wird die politische Satire gleichwohl in kaum nachlassender Frequenz. Nach wie vor nimmt sie sich - als Schriftwerk, Kabarett oder Karikatur - des Personals der Politik an. Exemplarisch für die politische Satire sei hier der Fall `Strauß-Karikaturen` herausgegriffen. Das BVerG hat 1987, etwa ein Jahr vor dem Tod des damaligen bayerischen Ministerpräsidenten, mehrere Karikaturen des Zeichners Hachfeld für das Magazin `Konkret` verboten, in welchen Strauß als Schwein dargestellt war, das mit anderen, teilweise in Justiztracht gezeichneten Schweinen, kopulierte. ..."

 

Bernhard von Becker, Rechtsanwalt in München

"Rechtsfragen der Satire"

in: "GRUR - Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht", 2004, Heft 11, S. 908-913

 

 

 


 

 

Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz

1. Der Tatbestand des § 1 Abs. 2 Nr. 2 a GewSchG verlangt, dass ein Eindringen in die Wohnung stattgefunden hat.

2. Der Tatbestand des § 1 Abs. 2 Nr. 2 b GewSchG ist nicht erfüllt, wenn der Antragsgegner - ohne dass Wiederholungsgefahr dargelegt ist, innerhalb weniger Minuten zweimal Mails versandt hat, in denen er einmal seine Liebe zur getrennt lebenden Ehefrau zum Ausdruck bringt und einmal Fragen des Umgangs mit der gemeinsamen Tochter anspricht.

 

Beschluss des Amtsgerichts Flensburg vom 21.1.2004 - 94 Fa 8/04 Gew.

mitgeteilt von Dr. Hans van Els, Solingen an

"Zentralblatt für Jugendrecht", 1/2005, S. 378

 


 

 

 

Abtreibungen bei Teenagern nehmen zu

Im Zeitraum zwischen 1996 und 2003 ist nach Angaben der Bundesregierung die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche bei Minderjährigen weiter gestiegen. Auch die Zahl der Geburten bei Frauen unter 18 Jahren ist in diesem Zeitraum leicht gestiegen.

Während die Zahl der Minderjährigen, die sich für ein Kind entscheiden, in dem Zeitraum von 1996-2003 nur leicht von 4.766 auf 5.131 gestiegen ist, hat die Zahl der Abtreibungen deutlich zugenommen und zwar von 4.724 auf 7.645. Diese Entwicklung setzte sich nach Daten des Statistischen Bundesamtes auch im ersten Halbjahr 2004 fort. Insgesamt haben sich in diesem Zeitraum 66.402 Frauen für Schwangerschaftsabbrüche entschieden, davon waren 4.111 Frauen minderjährig.

Über die Ursachen für die vermehrte Zahl von Teenagerschwangerschaften konnte die Bundesregierung keine sicheren Angaben machen und verwies auf die Fachliteratur. Dort werden Teenagerschwangerschaften insbesondere mit den psychosozialen Voraussetzungen begründet, also den sozio-ökonomischen Faktoren, dem Bildungsniveau und dem Wissen über Art und Handhabung von Verhütungsmitteln. Umfragen in verschiedenen Bundesländern zeigen, dass sich überwiegend Frauen mit eingeschränkten Berufs- und Lebensperspektiven für das Kind entscheiden, während junge Frauen mit höherer Bildung und beruflicher Perspektive sich eher für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden.

Einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zufolge fordern insbesondere junge Väter ein umfassenderes Beratungsangebot. Sie beklagen, dass es über rechtliche und wirtschaftliche Belange hinaus für sie keine Anlaufstellen gibt, die auch bei der emotionalen Bewältigung der Situation Unterstützung bieten.

BSMO, 18.01.2005

Quelle: Nach Informationen des Deutschen Bundestages

 

 

 

http://www.lifeline.de/cda/page/center/0,2845,8-16597,FF.html

 

gefunden am 18.01.2005

 

 


 

 

Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Christel Riemann-Hanewinckel

 

Geboren am 6. April 1947 in Bad Tennstedt, Thüringen; evangelisch; verheiratet, zwei Kinder. 1965 Abitur. 1965 bis 1968 Buchhändlerin. 1970 bis 1976 Theologiestudium in Halle/Saale, Diplom 1976. 1976 bis 1990 Pfarrerin in der Kreispfarrstelle für Klinikseelsorge, Halle/Saale. 1980 bis 1990 Mitglied des Präsidiums der Kreissynode Halle, 1988 bis 1990 stellvertretende Superintendentin des Evangelischen Kirchenkreises Halle/Saale, 1990 Abschluss als Supervisorin der Pastoralpsychologie.

Seit 1981 aktiv in der Friedensbewegung, Mitbegründerin der SDP in Halle im Oktober 1989, seit 1993 Vorsitzende des SPD-Stadtverbandes. Dezember 1989 bis Mai 1990 Moderatorin des Runden Tisches der Stadt Halle. 1990 bis 1992 Stadträtin und Vizepräsidentin der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Halle. Seit Mai 2002 stellvertretende SPD-Landesvorsitzende Sachsen-Anhalt. Mitglied des Bundestages seit 1990 (Sachsen-Anhalt, Wahlkreis 073 Halle); 14. Legislaturperiode: Mitglied des SPD-Fraktionsvorstandes, Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Seit Oktober 2002 Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

 

 

 

http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Ministerium/parlamentarische-staatssekretaerin.html

 

 

 

 

Anmerkung Väternotruf:

Dass Frau Christel Riemann-Hanewinckel mal irgend was für die Verbesserung der Lage von Trennungsvätern gemachte hätte, ist uns bisher noch nicht zu Ohren gekommen.

Immerhin können Frauen wie Christel Riemann-Hanewinckel wenigstens Beten. Besser als gar nichts. So kann sie jedem Tag ihrem Vater im Himmel beichten, was sie schon wieder nicht für die Trennungsväter getan hat. Und der Herr in seiner Güte sagt ihr jedes mal: "Ändere Dich, es wird höchste Zeit". Und sie kann ihm jedes Mal sagen:  Ich will ja, aber ich kann nicht. Der Geist ist willig doch das Fleisch ist schwach.

Und der himmlische Vater in seiner Güte sagt jedes mal. Ich will Dir noch eine Chance geben. Wenn Du die nicht nutzt, musst Du Dich dereinst vor meinem Jüngsten Gericht der Verantwortung stellen.

14.01.05

 

 

 

 

 


 

 

Schöne neue Welt

Dass frau nicht unbedingt eine Schönheit sein muss und trotzdem bei den Menschen beliebt sein kann, hat die verstorbene ehemalige Brandenburger SPD Ministerin Regine Hildebrandt bewiesen. Selbst eine Reihe von eigenartig anmutenden Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, tat ihrer Popularität keinen Abbruch.

Andere sind weder eine Schönheit, noch scheinen sie bei den Menschen, insbesondere bei den Trennungsvätern dieser Republik besonders beliebt zu sein.

Das Leben ist mitunter sehr ungerecht und das Glück macht manchmal einen großen Bogen um die Sessel von Staatssekretären und -sekretärinnen.

Glücklicherweise ist jede Amtszeit mal vorbei und so dürfen sich die Trennungsväter in Deutschland freuen, dass Frau Niehuis seit 2002 nicht mehr als Staatssekretärin tätig ist und auch im Bundestag keinen Schaden anrichten kann, da dort nicht mehr Mitglied..

13.01.2005

 

 

 

Edith Niehuis

 

http://www.bundestag.de/mdb15/mdb14/bio/N/niehued0.html

 

 

Diplompädagogin, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

 

 

Geboren am 2. August 1950 in Gölriehenfeld; evangelisch-lutherisch; verheiratet, zwei Kinder.

1969 Abitur. Studium in Oldenburg und Göttingen; 1972 erste Staatsprüfung für das Lehramt an Volksschulen und 1977 Diplom in Erziehungswissenschaften an der Pädagogischen Hochschule Niedersachsen, 1983 Dr. phil. an der Georg-August-Universität Göttingen.

1973 pädagogische Mitarbeiterin in der ländlichen Erwachsenenbildung (LEB), 1973 bis 1976 wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Paritätischen Bildungswerk, 1976 bis 1979 pädagogische Mitarbeiterin an der Heimvolkshochschule (HVHS) Jägerei Hustedt, 1980 bis 1987 an der ländlichen Heimvolkshochschule Mariaspring.

Veröffentlichungen: Analyse der Erwachsenenbildung in der BRD und in der DDR (1973); Dezentraler Kindergarten, Elternmitwirkung und Elternbildung (1976); Politische Erwachsenenbildung in Landgemeinden (zusammen mit M. Hasselhorn, 1976); Das Landjahr. Eine Jugenderziehungseinrichtung in der Zeit des Nationalsozialismus (1984); Orientierungskurs für Frauen in der Lebensmitte (zusammen mit M. Hasselhorn, 1986).

Mitglied in der GEW, in der Arbeiterwohlfahrt, im DRK und im Marie-Schlei-Verein.

1972 Mitglied der SPD, seit 1987 Mitglied des Bezirksvorstandes im SPD-Bezirk Hannover.

Mitglied des Bundestages seit 1987; 1990 bis 1994 Vorsitzende des Ausschusses für Familie und Jugend und 1994 bis 1998 des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; seit 27. Oktober 1998 Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

 

 

 

 

Sperrfrist: Beginn der Rede Es gilt das gesprochene Wort

 

ERÖFFNUNGSSTATEMENT ZUR INTERNATIONALEN FACHTAGUNG ZUM BEAUFSICHTIGTEN UND BEGLEITETEN UMGANG NACH TRENNUNG UND SCHEIDUNG IM STAATSINSTITUT FÜR FRÜHPADAGOGIK AM 09. JULI 2001 IN MÜNCHEN

 

Dr. Edith Niehuis Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Fthenakis, sehr geehrte Damen und Herren,

ich darf Sie im Namen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dieser Internationalen Fachtagung ganz herzlich begrüßen. Diese Tagung steht in einem engen inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem aus Mitteln des Bundesministeriums geförderten Projekt „Entwicklung von Interventionsansätzen im Scheidungsgeschehen – Beaufsichtigter und Begleiteter Umgang“, das gegenwärtig vom Bayrischen Staatsinstitut für Frühpädagogik hier in München im Zusammenarbeit mit dem Institut für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung an der Universität Potsdam durchgeführt wird. Das im Familienrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelte Umgangsrecht hat seine aktuelle Fassung durch die Kindschaftsrechtsreform erhalten, die zum 01. Juli 1998 in Kraft getreten ist. Ziele dieser Reform waren,

• die Verstärkung der Rechtsstellung der Eltern,

• die Verbesserung der Rechte des Kindes,

• die Flankierung durch Beratungs- und Unterstützungsangebote der Jugendhilfe. In kaum einem anderen Bereich des Kindschaftsrechts wird die Umsetzung dieser Ziele so plastisch wie im Bereich des Umgangsrechts: Die Stärkung der Rechtsstellung des Kindes wird durch ein eigenständiges Recht des Kindes auf Umgang mit seinen Eltern dokumentiert. Dieses Recht war zunächst im Regierungsentwurf nicht enthalten, sondern ist durch die parlamentarischen Beratungen in den Gesetzentwurf eingefügt worden. Die Stärkung der Elternautonomie wird insbesondere dadurch dokumentiert, dass mit der Kindschaftsrechtsreform beide Elternteile das Recht auf Umgang mit dem Kind behalten – unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet sind. Damit ist vor allem die Rechtsposition der Väter nichtehelicher Kinder entscheidend verbessert worden. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber aber auch das Ziel, die elterliche Autonomie durch Beratungs- und Unterstützungsangebote zu flankieren und auf diese Weise die elterliche Erziehungsverantwortung zu stärken, in vielfacher Weise konkretisiert, nämlich

--------------------------------------------------------------------------------

Page 2

- 2 -

• in der Verknüpfung kindschaftsrechtlicher Verfahren mit Beratungsangeboten der Kinder- und Jugendhilfe: so soll nach § 52 FGG das Gericht die Beteiligten auf bestehende Möglichkeiten der Beratung durch die Beratungsstellen und –dienste der Träger der Jugendhilfe insbesondere zur Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und der elterlichen Verantwortung hinweisen. Darüber hinaus soll das Gericht, soweit dies nicht zu einer für das Kindeswohl nachteiligen Verzögerung führt, das Verfahren aussetzen, wenn • die Beteiligten bereit sind, außergerichtliche Beratung in Anspruch zu nehmen oder

• nach freier Überzeugung des Gerichts Aussicht auf ein Einvernehmen der Beteiligten besteht; in diesem Fall soll das Gericht den Beteiligten nahe legen, eine außergerichtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Schließlich hat der Gesetzgeber auch noch ein spezifisches gerichtliches Vermittlungsverfahren für Fälle der Umgangsvereitelung oder Umgangserschwerung eingeführt (§ 52a FFG). Vor dem Hintergrund dieser Gesetzesänderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gewinnen auch die Beratungs- und Unterstützungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe zusätzliche Bedeutung. Der Gesetzgeber bringt unmissverständlich zum Ausdruck, dass er einer Konfliktlösung durch die betroffenen Eltern selbst, die durch Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe unterstützt und gefördert wird, den Vorrang vorgerichtlichen Entscheidungen einräumt. Fast auf den Tag genau sind inzwischen drei Jahre vergangen, seit die Kindschaftsrechtsreform in Kraft ist. Man möchte meinen, dass dies ein ausreichend langer Zeitraum wäre, um die Auswirkungen der Reform beurteilen zu können. Wie sich jedoch aus den Stellungnahmen der Landesjustizverwaltungen und der Obersten Landesbehörden zum Ende des letzten Jahres ergibt, lassen sich allenfalls Trends feststellen, im einzelnen gibt es durchaus divergierende Auffassungen. Auch die Ergebnisse der vom Bundesministerium der Justiz initiierten Begleitforschung zur Umsetzung der Neuregelungen der Reform des Kindschaftsrechts liegen noch nicht vor. Dies gilt insbesondere für die Ergebnisse der erneuten schriftlichen Befragung von Scheidungsfamilien, deren Scheidungsverfahren nach dem neuen Recht durchgeführt wurde und vor allem für die abschließende Expertenbefragung von Richtern, Staatsanwälten und Jugendamtsmitarbeitern. Experten, wie etwa der Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstages, Prof. Willutzki, meinen sogar, bis der durch die Kindschaftsrechtsreformintendierte Bewusstseinswandel in der breiten Bevölkerung Fuß gefasst habe, bedürfe es einer ganzen Generation. Eine der zentralen Streitpunkte im Gesetzgebungsverfahren zwischen Regierung und Opposition – aber auch zwischen den Frauen und Männern im Parlament – war die Frage nach der Aufgabe des Staates zur Sicherung des Kindeswohls anlässlich von Trennung und Scheidung der Eltern. Der von der damaligen Bundesregierung vorgelegte Entwurf verfolgte eine lupenreine Antragslösung, überließ die Entscheidung, ob die gemeinsame Sorge fortgeführt oder durch einen ausdrücklichen Antrag ein Verfahren auf Zuweisung der Alleinsorge eingeleitet werden sollte, ausschließlich den Eltern. Im Gesetzgebungsverfahren ist es dann immerhin gelungen, dieses reine Antragsprinzip mit Informationspflichten seitens des Familiengerichts und des Jugendamts über Beratungsangebote zu flankieren und den Richter dazu verpflichten, die Eltern im Scheidungsverfahren auch zur elterlichen Sorge anzuhören. Ich gestehe, das ich von Anfang an diesen Ansatz kritisch gesehen habe, weil ich die Sorge hatte und weiterhin habe, dass die gemeinsame elterliche Sorge in vielen Fällen fortgeführt wird, ohne dass ihr eine ausreichende gemeinsame Verantwortung zugrunde liegt. Dabei darf auch nicht vergessen werden, dass Väter und Mütter vor der Scheidung in aller Regel sehr unterschiedliche Rollen innehatten, d.h. in der Lebenswirklichkeit die Mutter die Hauptlast der Erziehungsverantwortung trägt. Etwas überspitzt könnte man formulieren, dass de facto alle Mütter alleinerziehende Elternteile sind. Der Frankfurter Kindschaftsrechtler Ludwig Salgo, der auch als Sachverständiger in einer Anhörung des Deutschen Bundestages präsent war, hat sich in einem Zwischenruf wie folgt geäußert:

--------------------------------------------------------------------------------

Page 3

- 3 -

„Elterlicher Kooperationswille stellt die unverzichtbare sachliche Voraussetzung für die Belassung gemeinsamer elterlicher Sorge nach Scheidung dar („gemeinsam sorgen muss man wollen“). Gefordert ist eine reflektierte Entscheidung der Eltern, wozu qualifizierte Beratung entsprechend § 17 KJHG sehr hilfreich sein kann. Das gesellschaftlich wünschbare kann und soll ruhig den Eltern vor Augen geführt werden, eine fürsorgliche Bevormundung sollte aber unter allen Umständen vermieden werden. Der Wortlaut des Regierungsentwurfs lässt sogar – so fährt Salgo fort – die Fortführung gemeinsamer elterlicher Sorge gegen den erklärten Willen eines Elternteils zu; das ist völlig inakzeptabel. Angesichts der Pluralität der Wert- und Lebensauffassungen in einer offenen Gesellschaft zu Fragen von Ehe und Partnerschaft und wegen dadurch bedingter Ungleichzeitigkeiten in der Entwicklung empfiehlt sich auch ein differenziertes und pluralistisches Regelungsangebot mit gewissen Variationsmöglichkeiten und nichtein Regelungsgebot, von dem abzuweichen Eltern oder Elternteile, zumeist Frauen, zu „Störenfrieden“ diskreditiert. Angesichts des Familienalltags würden häufig, wenn nicht gar überwiegend, die Frauen es sein, die beim Regelfallmodell einen Antrag auf das alleinige Sorgerecht stellen müssten. Dieses Modell schiebt zumeist Frauen in eine Rolle hinein, die sie – tragen sie doch nach wie vor die Hauptverantwortung für die Kinder – nicht verdient haben.“ (Ludwig Salgo, Zur gemeinsamenelterlichen Sorge nach Scheidung als Regelfall – ein Zwischenruf, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 1996, S. 449, 450). Im neuesten Heft der Zeitschrift „Sozialmagazin“, das sich unter dem Titel „Vaters Freuden und Mutters Pflichten“ mit den Folgen der Kindschaftsrechtsreform befasst, wird unter Verweis auf den ersten Zwischenbericht von Prof. Proksch festgestellt: „Nach wie vor ist es so, dass in 85 Prozent aller Fälle die Kinder ihren Aufenthalt bei der Mutter haben, auch bei gemeinsamer Sorge leben die Kinder zu 80 % bei den Müttern.“ Ein paar Seiten weiter ist zu lesen:“ Die Prokschen Untersuchungsergebnisse zeigen, dass das gemeinsame Sorgerecht erhebliche Schwierigkeiten für die Eltern mit sich bringt. Gerade von den Elternteilen, bei denen die Kinder leben, sind viele unzufrieden und wünschen sich mehr Unterstützung durch den familienfernen Elternteil. (Scheffler, Ist eine Reform notwendig ? Sozialmagazin Heft 6/2001S. 15 und 17). Es bleibt deshalb abzuwarten, ob die hohen Raten gemeinsamer elterlicher Sorge, die aufgrund des Regelungsmechanismus der Kindschaftsrechtsreform zu erwarten waren, Indikatoren für eine gemeinsame Verantwortung und ein gemeinsames Interesse beider Elternteile an der Fortführung der Elternschaft sind. Es gibt nicht wenige professionelle Scheidungsbegleiterinnen und Scheidungsbegleiter, die befürchten, dass der gesetzliche Regelungsmechanismus, der gewissermaßen zu einer Automatik der Fortführung der gemeinsamen Sorge führt, die Anforderungen der Eltern an Kooperationsfähigkeit und Kooperationswilligkeit unterschätzt. Gelingt es nämlich den Eltern nicht, Konflikte auf der Elternebene auch dort zu bearbeiten, sondern sie auf das Eltern-Kind-Verhältnis durchschlagen zu lassen, so wird die Ausgestaltung des Umgangs zum neuen Kriegsschauplatz des fortschwehlenden Elternstreits werden. Wir haben deshalb seinerzeit als SPD-Fraktion die Eltern zur Vorlage eines Sorgeplans im Scheidungsverfahren verpflichten wollen, um sie auf diese Art und Weise zu einer aktiven Gestaltung der nachehelichen elterlichen Sorge zu veranlassen. Im schon zitierten aktuellen Sozialmagazin heißt es dazu: “Der Vorschlag, den Wunsch von Eltern, die Sorge gemeinsam auszuüben, durch eine Sorgevereinbarung zu dokumentieren, ist in Anbetracht der vorliegenden Erfahrungen aktueller denn je“ (Sozialmagazina.a.O.S.17). Den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe kommt damit eine zentrale Bedeutung zur Förderung des Kindeswohls beim Umgangsstreit der Eltern zu. Sie werden dieser Aufgabe künftig nur gerecht werden können,

• wenn die Beratungsangebote räumlich gut erreichbar und fachlich kompetent ausgestaltet sind

• wenn alle Verfahrensbeteiligten die Eltern ermutigen und unterstützen, fortbestehende Partnerkonflikte hinten anzustellen und im Interesse des Kindeswohles, dem sie auch nach Trennung und Scheidung verpflichtet bleiben, Beratung in Anspruch zu nehmen um auf diese Weise selbst die Ausgestaltung des Umgangs zu regeln. Sicherlich ist sich der Gesetzgeber auch der Tatsache bewusst, dass es nicht in allen Fällen gelingt, die Elternteile zur Einsicht und zur Bereitschaft zu bringen, über ihre Haltung nachzudenken und Beratung in

--------------------------------------------------------------------------------

Page 4

- 4 -

Anspruch zu nehmen, so dass auf die Möglichkeit einer gerichtlichen Konfliktregelung in keinem Fall verzichtet werden kann. Deshalb sieht § 1684 BGB auch nach der Reform die Möglichkeit vor, das Umgangsrecht einzuschränken oder auszuschließen. Dem Familiengericht stehen mehrere Möglichkeiten zur Auswahl, das Umgangsrecht einzuschränken. Eine der Entscheidungsalternativen ist, die Ausübung des Umgangs nur in Anwesenheit einer dritten Person zu gestatten. Diese Alternative, die als begleiteter oder beschützter Umgang bezeichnet wird, hat der Gesetzgeber nun ausdrücklich in § 1684 Abs. 4 Satz 3 und 4 BGB geregelt. Dabei darf aber nichtvergessen werden, dass Gerichte schon vor der Kindschaftsrechtsreform im Einzelfall einen begleiteten Umgang angeordnet haben. Vor allem aber enthält § 18 SGB VIII bereits seit seinem Inkrafttreten am01.01.1991 die Verpflichtung für die Jugendhilfe, bei der Herstellung von Umgangskontakten und bei der Ausführung gerichtlicher oder vereinbarter Umgangsregelungen zu vermitteln und in geeigneten Fällen Hilfestellung zu leisten. Ohne Frage hat der begleitete bzw. beschützte Umgang durch die Kindschaftsrechtsreform wesentlich an Bedeutung gewonnen. Dies belegen nicht nur die Diskussionen zur Umsetzung dieser Vorschriften in den Fachgremien der Jugendhilfe, sondern auch die Versuche, Empfehlungen zu Standards für die Praxis zu entwickeln. Der betreute bzw. begleitete Umgang ist eine Herausforderung an die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Justiz, zwischen Familienrichter und Jugendamt und/oder dem im Einzelfall beteiligten freien Träger. Wegen des hohen Konfliktniveaus wird in der Regel eine fachlich qualifizierte Person den Umgang begleiten müssen. Von daher kommen insbesondere Fachkräfte des Jugendamts bzw. freier Träger für die Begleitung in Betracht. Dies bedeutet, dass eine gerichtliche Anordnung eines begleitenden Umgangs ins Leere geht, wenn sie nicht im Konsens mit dem am Verfahren beteiligten Jugendamt getroffen wird. Richter und Jugendhilfe sind – wenn man so will – zur Zusammenarbeit im Interesse des Kindeswohls verdammt. Dies bedeutet einerseits, dass das Gericht frühzeitig das Jugendamt beteiligen und dessen fachlichen Rat einholen muss. Dies bedeutet aber auch andererseits, dass das Jugendamt die Verpflichtung hat, zu gewährleisten, dass die zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen, um Vorsorge dafür zu treffen, dass der begleitete Umgang auch tatsächlich praktiziert werden kann. Damit kommen wir zu einem sensiblen Punkt bei der Umsetzung der gesetzgeberischen Ziele der Kindschaftsrechtsreform. Deren Konzeption, die Kindeswohlverwirklichung stärker der Elternverantwortung zu überlassen, diese aber durch Beratungsangebote zu flankieren, kann nur dann realisiert werden, wenn Jugendämter und Freie Träger mit ihren Diensten für diese Aufgabe auch gerüstet sind. Die kommunalen Gebietskörperschaften als Träger der Jugendämter und als Institutionen, die die Gesamtverantwortung für die Bereitstellung eines ausreichenden Angebots zu tragen haben, sind aufgerufen, insbesondere die Beratungsdienste zu qualifizieren und bedarfsgerecht auszubauen. Denn neues Recht trifft auf alte Anwender, was bedeutet, die Fortbildung aller beteiligten Fachkräfte ist geboten, damit sie den neuen Anforderungsprofilen gerecht werden können. Nur so wird es gelingen, dass die neue Kindschaftsrechtsreform die in sie gesetzten Erwartungen erfüllen kann. Der Bund leistet über die Gesetzgebung hinaus seinen Beitrag zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe durch die Initiierung und Finanzierung von Fachtagungen, Symposien und Modellprojekten. Zu diesen Modellprojekten gehört - neben der mehrfach erwähnten Evaluationsstudie von Prof. Proksch -die Entwicklung von Interventionsansätzen im Scheidungsgeschehen – beaufsichtigter und begleiteter Umgang –. Mit der Differenzierung zwischen „begleiteten“ und „beaufsichtigten“ Umgang wird auf Literatur und Erfahrungen der Praxis zurückgegriffen. So haben Sie, Herr Professor Fthenakis, bereits imJahre 1996 zwischen begleiteten und beaufsichtigten Kontakten differenziert. Begleitete Kontakte sindnur dann sinnvoll, wenn sie als Teil einer Interventionsstrategie zur Wiederherstellung der Eltern-Kind-Beziehung stattfinden.

--------------------------------------------------------------------------------

Page 5

- 5 -

Beaufsichtigte Kontakte sind in Fällen nötig, in denen das Kind diese Kontakte wünscht und von ihnen profitieren kann, aber eine für das Kind vorliegende potentielle Gefahr ausgeschlossen werden muss. Auch diese Begegnungen sind in eine Intervention einzubetten. Die Entwicklung qualitativer Standards steht jedoch in Deutschland erst am Anfang. Mit dem Projektsoll diese Lücke geschlossen werden. Dabei bietet es sich an auf Diskussionen und Erfahrungen in anderen Ländern zurückzugreifen. So sind in der internationalen Literatur seit Mitte der 90er Jahre die ersten evaluierten Programme veröffentlicht worden. Ich freue mich, dass nicht zuletzt auf der Grundlage der international verfügbaren Standards ein erster Entwurf fertiggestellt werden konnte, der Standards für die Praxis in Deutschland enthält. Die Fachtagung heute und morgen gibt allen noch einmal die Gelegenheit, Einblick in die Diskussion und die Entwicklung in Ländern zu erhalten, die sich dieser Thematik bereits seit längerer Zeit angenommen haben. Ich hoffe und wünsche, dass es uns mit diesem Projekt gelingt, die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe in einem entscheidenden Aspekt weiter zu qualifizieren und damit gleichzeitig die Kooperation zwischen Familiengericht und Jugendhilfe zu verbessern – vor allem aber, dass damit ein wichtiger Beitrag dazugeleistet wird, um Kindern und umgangsberechtigten Elternteilen trotz vorhandener Belastungen und Risiken einen kindeswohlgerechten Umgang zu ermöglichen. Ich wünsche Ihnen allen eine interessante Tagung und hoffe, dass sie wichtige Impulse für die weitere fachliche Diskussion in Deutschland und das Modellprojekt liefert.

www.ifp-bayern.de/cms/BU_Niehuis.pdf

 

 

http://www.google.de/search?q=cache:vreCpYcMEGcJ:www.ifp-bayern.de/cms/BU_Niehuis.pdf+gemeinsame+elterliche+sorge+ein+zwischenruf&hl=de&lr=lang_de

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf

Wenn eine Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einem Vortrag den Frankfurter Juristen Ludwig Salgo zitiert, weiß jeder einschlägig Informierte , dass es wieder einmal um Mütterinteressen geht. Doch wie sollte das auch anders sein, kommt sie doch aus einem Bundesministerium dass sich ausgewiesener Maßen nicht für Männer zuständig fühlt.

Die Argumentation von Niehuis:

"... Der Wortlaut des Regierungsentwurfs lässt sogar – so fährt Salgo fort – die Fortführung gemeinsamer elterlicher Sorge gegen den erklärten Willen eines Elternteils zu; das ist völlig inakzeptabel. Angesichts der Pluralität der Wert- und Lebensauffassungen in einer offenen Gesellschaft zu Fragen von Ehe und Partnerschaft und wegen dadurch bedingter Ungleichzeitigkeiten in der Entwicklung empfiehlt sich auch ein differenziertes und pluralistisches Regelungsangebot mit gewissen Variationsmöglichkeiten und nichtein Regelungsgebot, von dem abzuweichen Eltern oder Elternteile, zumeist Frauen, zu „Störenfrieden“ diskreditiert. Angesichts des Familienalltags würden häufig, wenn nicht gar überwiegend, die Frauen es sein, die beim Regelfallmodell einen Antrag auf das alleinige Sorgerecht stellen müssten. Dieses Modell schiebt zumeist Frauen in eine Rolle hinein, die sie – tragen sie doch nach wie vor die Hauptverantwortung für die Kinder – nicht verdient haben.“ (Ludwig Salgo, Zur gemeinsamenelterlichen Sorge nach Scheidung als Regelfall – ein Zwischenruf, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 1996, S. 449, 450). Im neuesten Heft der Zeitschrift „Sozialmagazin“, das sich unter dem Titel „Vaters Freuden und Mutters Pflichten“ mit den Folgen der Kindschaftsrechtsreform befasst, wird unter Verweis auf den ersten Zwischenbericht von Prof. Proksch festgestellt: „Nach wie vor ist es so, dass in 85 Prozent aller Fälle die Kinder ihren Aufenthalt bei der Mutter haben, auch bei gemeinsamer Sorge leben die Kinder zu 80 % bei den Müttern.“ Ein paar Seiten weiter ist zu lesen:“ Die Prokschen Untersuchungsergebnisse zeigen, dass das gemeinsame Sorgerecht erhebliche Schwierigkeiten für die Eltern mit sich bringt. Gerade von den Elternteilen, bei denen die Kinder leben, sind viele unzufrieden und wünschen sich mehr Unterstützung durch den familienfernen Elternteil. (Scheffler, Ist eine Reform notwendig ? Sozialmagazin Heft 6/2001S. 15 und 17). Es bleibt deshalb abzuwarten, ob die hohen Raten gemeinsamer elterlicher Sorge, die aufgrund des Regelungsmechanismus der Kindschaftsrechtsreform zu erwarten waren, Indikatoren für eine gemeinsame Verantwortung und ein gemeinsames Interesse beider Elternteile an der Fortführung der Elternschaft sind. Es gibt nicht wenige professionelle Scheidungsbegleiterinnen und Scheidungsbegleiter, die befürchten, dass der gesetzliche Regelungsmechanismus, der gewissermaßen zu einer Automatik der Fortführung der gemeinsamen Sorge führt, die Anforderungen der Eltern an Kooperationsfähigkeit und Kooperationswilligkeit unterschätzt. ..."

 

zeigt, dass sich Niehuis hinter Salgo und einer Frau Scheffler versteckt und so stellt sich die Frage, wer im Bundesfrauenministerium eigentlich die Politik macht, Herr Salgo, eine Frau Scheffler, die im "Sozialmagazin" veröffentlicht oder die zuständige Staatssekretärin Niehuis?

Man kann nur hoffen, dass der Applaus im Institut Professor Fthenakis ein reiner Höflichkeitsapplaus war, den man halt zu liefern bereit ist, um im Gegenzug an ministerielle Finanzen heranzukommen. 

 

So lange Frau Niehuis im sogenannten Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.in Amt und Würden ist, sieht es für die Väter in Deutschland sicher nicht so gut aus. Aber nichts ist von Dauer und wir wünschen Frau Niehuis von ganzen Herzen den Ruhestand oder falls sie das betreffende Alter noch nicht erreicht hat eine Umversetzung in das Bundesamt für Reaktorsicherheit, Abteilung Störfälle.

 

 


 

 

"Verarbeitung von Angaben über das Einkommen und Vermögen der potenziell Unterhaltspflichtigen durch die Jugendämter im Rahmen der Beratung und Unterstützung der Personensorge nach § 18 SGB VIII"

Sabine Rudolph:

 

in: "Zentralblatt für Jugendrecht", 2004, Heft 12, S. 455

 

 

 


 

 

 

Ist der bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber schäbig und perfide?

Ja, könnte man meinen, wenn man die Meinungsäußerung von Bundesfinanzminister Eichel über Stoiber zur Kenntnis nimmt.

Dabei hat Eichel nach Angaben der Financial Times Deutschland lediglich "die Äußerungen des bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber als schäbig und perfide" bezeichnet.

Hier stellt sich die Frage, ob Äußerungen eines Menschen von dem betreffenden Menschen zu trennen sind oder nicht.

Kann jeder in Deutschland ungestraft sagen, die Äußerungen des Bundeskanzlers, der Bundesjustizministerin oder der Toilettenfrau Klothilde Wassermann wären "schäbig und perfide", nur weil diese Personen vielleicht gesagt haben: "aber ich will den jetzt nicht streitig stellen, solange ich nicht weiß, wie der Bundeskanzler den finanzieren will in den nächsten Jahren."

Zum Glück gilt in Deutschland Meinungsfreiheit. Und so darf jeder sagen, was er will, solange er nicht die Gesetze übertritt. Wann diese als übertreten gelten, dazu fragen Sie besser nicht Ihre Klofrau und auch nicht den Bundeskanzler, die wissen das nämlich auch nicht. Falls Sie krankenversichert sind, fragen Sie vielleicht besser Ihren Arzt oder Apotheker, die haben doch immer einen guten Rat parat. Bis auf die Praxisgebühr und die Zuzahlung muss eh die Krankenkasse alles bezahlen. Und wozu zahlen Sie denn sonst so viele Krankenkassenbeiträge, obwohl Sie schon seit Jahrzehnten nicht mehr beim Arzt waren?

 

 

Aus der FTD vom 10.1.2005

Schröder weist Kritik der Opposition an Fluthilfe zurück

Von Timm Krägenow, Berlin

Bundeskanzler Gerhard Schröder hat vor einem Streit der Parteien über die 500 Mio. Euro umfassende deutsche Fluthilfe für Asien gewarnt. Aus der Opposition kamen Forderungen zum Einsatz von Arbeitslosen in den betroffenen Gebieten.

...

Die Debatte, ob sich Deutschland eine solch großzügige Unterstützung des Wiederaufbaus leisten könne, sei "reichlich kleinlich", sagte Schröder am Sonntag im ZDF. Er wies darauf hin, dass angesichts der 251 Mrd. Euro, die der Bundeshaushalt umfasse, die angebotene Hilfe nur "0,04 Prozent des Etats bezogen auf fünf Jahre" ausmache. Zuvor hatte schon Bundesfinanzminister Hans Eichel die Kritik der Opposition zurückgewiesen. Er bezeichnete die Äußerungen des bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber als schäbig und perfide: "Die Aufgabe können wir leicht schultern, da muss sich Herr Stoiber keine Sorgen machen."

Stoiber hatte gesagt, 500 Mio. Euro seien ein großer Betrag, "aber ich will den jetzt nicht streitig stellen, solange ich nicht weiß, wie der Bundeskanzler den finanzieren will in den nächsten Jahren." Je schwächer Deutschland volkswirtschaftlich sei, desto weniger könne es helfen.

...

Damit ist der innenpolitische Streit über die Fluthilfe für Asien endgültig eröffnet. Die Bundesregierung kann mit dem selbstlosen Einsatz für Indonesien und Sri Lanka Handlungsfähigkeit beweisen. Die Opposition will verhindern, dass allzu sehr von der schlechten Wirtschaftslage im Inland abgelenkt wird. Politiker von Union und FDP schlugen am Wochenende vor, Arbeitslose aus Deutschland zum Wiederaufbau in den Flutgebieten einzusetzen. Die Bundesregierung solle zusammen mit den Hilfsorganisationen qualifizierten Arbeitslosen gezielt Zeitverträge anbieten, forderte der FDP-Vize Rainer Brüderle.

 

...

 

http://www.ftd.de/pw/de/1105178044213.html?nv=7dm

 

 

 

 

Kardinale Predigt entsetzt

In seiner Dreikönigtags-Predigt vergleicht Kölns Erzbischof Meisner Abtreibung mit biblischem Kindermord und Holocaust. Zentralratspräsident fordert Distanzierung

KÖLN taz Als "eine Beleidigung der Millionen Opfer des Holocaust" und "im höchsten Maße empörend" hat der Präsident des Zentralrats der Juden, Paul Spiegel, Äußerungen des Kölner Erzbischofs Joachim Meisner bezeichnet. Meisner hatte in einer Predigt am Dreikönigstag in Köln Abtreibung mit dem biblischen Kindermord und den Verbrechen Hitlers und Stalins verglichen. "Als Würdenträger und Respektperson kann und darf Meisner sich so etwas nicht leisten", sagte Spiegel zur taz.

Wörtlich hatte Meisner gesagt: "Zuerst Herodes, der die Kinder von Bethlehem umbringen lässt, dann unter anderem Hitler und Stalin, die Millionen Menschen vernichten ließen, und heute, in unserer Zeit, werden ungeborene Kinder millionenfach umgebracht." Er erwarte vom 71-jährigen Kardinal "eine eindeutige und unmissverständliche Distanzierung", sagte Spiegel der taz. Es habe schon Personen des öffentlichen Lebens gegeben, "die haben auf Grund solcher Äußerungen von ihren Ämtern zurücktreten müssen", so der Zentralratspräsident. "Was soll man von der Jugend erwarten, wenn ein katholischer Würdenträger auf diese Weise und ungestraft den millionenfachen Mord an Juden relativieren kann?"

Erzbistumssprecher Manfred Becker-Huberti wies Spiegels Kritik zurück. Meisner habe "nicht die Juden verunglimpft, sondern die Verbrechen von Hitler und Stalin angeprangert". Er habe zwar "das Verbrechen der Abtreibung in Zusammenhang gebracht mit den großen historischen Verbrechen", jedoch nur, weil sie alle "Folgen eines Aufbegehrens gegen Gott" seien. Damit habe er aber nicht die Einzigartigkeit des Genozids an den Juden unter Hitler relativiert. Allerdings war Meisner bei seiner Silvesterpredigt noch über den jetzigen Vergleich hinausgegangen: Er hatte Abtreibung als einen "Tatbestand" bezeichnet, "der wohl alle bisherigen Verbrechen der Menschheit in den Schatten stellt".

Volker Beck, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, nannte dies eine "Ungeheuerlichkeit": Wer so etwas äußere, "dem sind die moralischen Kategorien völlig durcheinander geraten", sagte er zur taz. Mit solchen Entgleisungen, die leider keine Einzelfälle wären, verspiele die Kirche "ihr moralisches Kapital, das so dringend gebraucht" würde bei Themen wie Fortpflanzungsmedizin oder Einsatz der Gentechnik in der Humanmedizin. Auch Beck forderte von Meisner eine Distanzierung: "Für diesen Kardinal steht schon länger ein Schuldbekenntnis aus." 

taz Nr. 7559 vom 8.1.2005, Seite 6, 84 Zeilen (TAZ-Bericht), PASCAL BEUCKER

 

http://www.taz.de/pt/2005/01/08/a0054.nf/text

 

 

 

 

(08.01.2005 )

Zentralrat der Juden: Meisner beleidigt Opfer

Köln - Kölns Erzbischof Kardinal Joachim Meisner ist wegen seines Vergleichs zwischen Abtreibungen und den Massenmorden Hitlers und Stalins in die Kritik geraten. In seiner Predigt zum Dreikönigstag hatte Meisner im Kölner Dom gesagt: „Wo der Mensch sich nicht relativieren und eingrenzen lässt, dort verfehlt er sich immer am Leben: zuerst Herodes, der die Kinder von Bethlehem umbringen lässt, dann unter anderem Hitler und Stalin, die Millionen Menschen vernichten ließen, und heute, in unserer Zeit, werden ungeborene Kinder millionenfach umgebracht.“ Der Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, nannte den Vergleich unzulässig und eine Beleidigung von Millionen Holocaust-Opfern. Grünen-Chefin Claudia Roth schloss sich Spiegels Kritik an. Der Sprecher des Kölner Erzbistums, Manfred Becker-Huberti, sagte, Meisner habe „nicht die Juden verunglimpft, sondern die Verbrechen von Hitler und Stalin angeprangert“. ddp/dpa

 

 

http://www.tagesspiegel.de/politik/index.asp?gotos=http://archiv.tagesspiegel.de/toolbox-neu.php?ran=on&url=http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/08.01.2005/1579949.asp#art

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wenn der Erzbischof Kardinal Joachim Meisner die Abtreibungen in Deutschland in einem Zusammenhang mit dem Massenmord unter Hitler und Stalin bringen darf, ohne, dass er deswegen staatliche Repressalien befürchten muss, so darf sicher in Deutschland auch öffentlich die Frage gestellt werden, ob die derzeitige Praxis der sorgerechtlichen Ausgrenzung nichtverheirateter Väter in Deutschland, nicht so etwas ähnliches ist, wie die unter der der DDR-Volksbildungsministerin Margot Honecker betriebenen Zwangsadoptionen von Kindern, deren Eltern in den Westen geflüchtet waren oder dem Staat in anderer Weise missliebig waren. Herrscht in der Bundesrepublik Deutschland gegenüber nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern etwa das Honeckersche Demokratieverständnis? Und wenn ja, wer hätte das zu verantworten? Der Bundeskanzler, die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die den Vätern bisher nur durch ihre peinliche Verbotskampagne sogenannter Vaterschaftstests aufgefallen ist. Oder sind es subalterne Beamte im Bundesjustizministerium, graue und innovationsunfähige Beamte, die die seit Jahren längst überfällige Reformen zur Beendigung der Diskriminierung von Vätern und ihren Kindern blockieren? Und wenn ja, wäre es dann im Rechtsstaat gestattet von diesen Leuten, die die Grundrechte von Tausenden Männern und ihren Kindern missachten, als Schreibtischtäter zu sprechen oder dürfen als Schreibtischtäter nur die willfährigen Beamten im NS-Staat bezeichnet werden? 

Ist es im Rechtsstaat gestattet, öffentlich zu fragen, wann die für die jahrzehntelangen Diskriminierungen verantwortlichen Leute endlich aus ihrer Stellung entlassen werden und ob es nicht gut wäre, sie, wie 1989 den Mitarbeitern der DDR Staatsicherheit geschehen, in die Produktion zu schicken, so z.B. als Verkäufer bei Aldi oder als Komiker in den Zirkus?

So viele Fragen, doch der deutsche Wald steht schwarz und schweiget, und aus den Wiesen steiget, der deutsche Mief von Schreibtischtätern hoch - wunderbar.

 

 


 

 

 

 

 

Der wichtigste Grund für Kinderlosigkeit: Es fehlt „der“ Partner

Das Fehlen eines geeigneten Partners, die Zufriedenheit mit einem Leben ohne Kinder, höhere Lebenshaltungskosten und die Sorge um den Arbeitsplatz sind die wichtigsten Motive, warum sich immer mehr Frauen und Männer in Deutschland gegen die Gründung einer Familie entscheiden. Fehlende Betreuungsmöglichkeiten spielen hingegen nur eine untergeordnete Rolle bei der Entscheidung, ohne Kinder zu leben.

Das ist das Ergebnis einer bundesweiten Umfrage und Fragebogenaktion unter 40.000 Männern und Frauen im Alter zwischen 18 und 49 Jahren, mit der die Zeitschriften „Eltern“ und „Eltern for family“ das Meinungsforschungsinstitut Forsa beauftragt hatten. Die Umfrage, die sich sowohl an Eltern als auch an Kinderlose richtete, wurde am 11.1.2005 in Berlin vor dem Hintergrund des dramatischen Rückgangs der Geburten in Deutschland vorgestellt. Nach jüngsten Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Geburten in Deutschland in den vergangenen vierzig Jahren fast halbiert. Während 1964 noch 1.357.304 Kinder geboren wurden, kamen 2003 nur noch 706.721 Kinder zur Welt, etwa 60.000 weniger als noch im Jahr 2000. Zugleich ist der Anteil der Frauen des Jahrgangs 1965, der keine Kinder hat, auf fast ein Drittel gestiegen. Das Durchschnittsalter der Mütter bei der Geburt des ersten Kindes erhöhte sich stetig und lag 2002 bei 29,3 Jahren.

44 Prozent der befragten Kinderlosen verzichten demnach auf Nachwuchs, weil ihnen der geeignete Lebenspartner fehlt. Genauso viele wollen keine Familie gründen, weil sie auch ohne Kinder mit ihrem Leben zufrieden sind. Fast 40 Prozent der Kinderlosen und 45 Prozent der befragten Eltern verzichten auf (weitere) Kinder, „weil man heute nicht mehr wissen kann, ob man seinen Arbeitsplatz behält und sich (weitere) Kinder leisten kann“. Nur neun Prozent der Kinderlosen und 21 Prozent der Eltern wollen keine (weiteren) Kinder, weil es an Krippen- und Kindergartenplätzen fehlt.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 12.1.2005

 

 

 


 

KLAX gGmbH

 

Veranstaltungshinweis

- Vorträge für Eltern -

 

 

Vaterliebe

Die besondere Bedeutung der Vater-Kind-Beziehung für die Identitätsentwicklung des Kindes

 

Was heißt Vatersein heute? Autoritätsverlust, veränderte Männerbilder, Patchwork-Familien - kaum eine Rolle ist so sehr im Umbruch, wie die des Vaters.

Welche Bedeutung haben Väter in der heutigen Zeit? Welche Erwartungen und Hoffnungen haben Kinder ihren Vätern gegenüber? Wie sehen die Aufgaben des Vaters in den einzelnen Lebensphasen aus? Kann diese Aufgaben auch jemand anderes als der Vater übernehmen?

Dr. Karl Gebauer, Erziehungsexperte und Autor zahlreicher Bücher, setzt sich mit diesen Fragen anhand neuester Forschungsergebnisse auseinander und gibt Antworten.

Und was meinen Sie als Vater oder Mutter? Diskutieren erwünscht!

 

Ohne Chaos geht es nicht

Überlebenstipps für Familien

Ordnung ist zwar das halbe Leben, doch Chaos prägt die andere Hälfte. Und deshalb kommt es mehr denn je darauf an, sich zum Mut zur Unvollkommenheit zu bekennen. An vielen Alltagssituationen - morgendliche Trödelei, Stress mit den unaufgeräumten Zimmern, Schlacht beim Essen, häufig abwesende Väter, mit-erziehende Großeltern oder schlechtes Gewissen von berufstätigen Müttern - zeigt Dr. Jan-Uwe Rogge, wie eine Portion Gelassenheit in der Erziehung den Alltagsstress reduzieren hilft. Es geht darum, sich in seiner Unvollkommenheit anzunehmen und in der Kunst des „Durchwurstelns“ zu üben.

Der Familienberater und Erfolgsautor Jan-Uwe Rogge macht mit seinen oft verblüffenden Lösungsvorschlägen Mut, den partnerschaftlichen Weg in der Erziehung zu gehen.

 

Die neue Vortragsreihe will Ratgeber bei Fragen zu Kind und Erziehung sein. Schwerpunkt sind moderne pädagogische Themen, die von namhaften Experten verständlich und unterhaltsam vermittelt werden. Rein wissenschaftliches Referieren wird vermieden. Die Vorträge werden anschaulich gestaltet und die Themen erfahrbar mit Beispielen aus der Praxis vermittelt.

 

Termine

19.01.2005

Die besondere Bedeutung der Vater-Kind-Beziehung für die Identitätsentwicklung des Kindes

Dozent: Dr. Karl Gebauer, Pädagoge, Grundschulrektor im Ruhestand

Autor von: "Väter gesucht, 16 exemplarische Geschichten" (Walter-Verlag)

09.02.2005

Ohne Chaos geht es nicht - Überlebenstipps für Familien

Dozent: Dr. Jan-Uwe Rogge, Familien- und Kommunikationsberater in eigener Praxis, Autor zahlreicher Bücher wie "Lauter starke Jungen" und kürzlich erschienen "Wenn Kinder trotzen"

 

Veranstalter: KLAX gGmbH

Wo: KLAX-Familienzentrum, Langhansstr. 74B, 13086 Berlin (Weißensee)

Wann: immer 19-21 Uhr

Eintritt: 13,50 Euro

Vorverkauf KLAX-Familiencafé

Infos: Tel. 030 / 47796107/108

 

Pressekontakt:

KLAX gGmbH · Andrea Stadtaus und Simone Dittmar · Arkonastr. 45-49 · 13189 Berlin

Tel: 47796-126/127 · Fax: 47796-204 · marketing@klax-online.de

 · www.klax-online.de

 

 


 

 

 

Tipps für Eltern zum Umgang mit der Berichterstattung über die Flutkatastrophe

Seit Tagen laufen die Nachrichten und Bilder von der schrecklichen Flutkatastrophe in Südasien über die Medien: Bilder von Toten, Zerstörung und verzweifelten Überlebenden sind rund um die Uhr zu sehen. Die Kinder von den Informationen über die Katastrophe abzuschirmen, halten Medienpsychologen für bedenklich. Bewusst mit den Kindern fernzusehen und die Nachrichten und Bilder mit den Kindern gemeinsam zu besprechen, sollte die Devise sein.

Tipps und Ratschläge zum Umgang mit der Bilderflut von der Flutkatastrophe in Südasien sind in SCHAU HIN! Spezial zu erhalten – unter anderem exklusiv von dem renommierten Medienpädagogen Prof. Dr. Stefan Aufenanger. Mehr unter www.schau-hin.info

 

SCHAU HIN! ist eine Initiative der Programmzeitschrift HÖRZU und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Partnerschaft mit dem Telekommunikationsunternehmen Arcor und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF. Die Kampagne informiert Eltern und Erziehungsverantwortliche über elektronische Medienangebote und deren Handhabung, verbunden mit gezielten Erziehungstipps für die 3- bis 13-Jährigen.

Quelle: Presseinformation der Initiative SCHAU HIN! vom 6.1.2005

 

 


 

 

Ulrike Lehmkuhl

Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters, Universitätsmedizin Berlin - Charité, Campus Virchow Klinikum

 

 

Ulrike Lehmkuhl

"Entwicklungschancen von Kindern aus Trennungsfamilien"

in: "Kindheit und Entwicklung", 13 (4), 212-216, 2004

 

 


 

Liebe Kollegen in der Maenner- und Vaeterarbeit in DL und A

das Internet macht es möglich, dass innovative Ideen auch grenzüberschreitend wirken können. Bei unseren Vorbereitungsarbeiten zum Projekt "Väter gewinnen" fanden wir viel Inspiration im Netz - und die Gewissheit, dass wir mit unseren Anliegen nicht alleine sind bzw. nicht so exotisch dastehen, wie dies zuweilen im provinziellen Alltag erscheinen mag.

Für all diese Impulse aus eurem jeweiligen Erfahrungshintergrund herzlichen Dank.

Es ist ermutigend zu sehen, wie etwa in Nordrhein-Westfalen oder in Österreich die Väterarbeit bereits offizielle Anerkennung geniesst bzw. von Seiten einzelner Ministerien unterstützt und gefördert wird. Da braucht es bei uns in der Schweiz wohl noch grosse Schritte, bis Themen wie Väter- oder Männerarbeit gesellschaftlich akzeptiert oder gar Bestandteil der politischen Agenda sind.

Dennoch: Mit Unterstützung des "eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann" kann der Verein ForumMann das zweijährige Projekt "Väter gewinnen - Vernetzung und Coaching von Männern in der Haus- und Familienarbeit" durchführen. Die Auftaktverantstaltung findet am 6.Januar 05 in St.Gallen/Schweiz statt. Herzliche Einladung, wem's nicht zu weit ist....

und vielen Dank für allfällige Weiterempfehlung.

Ansonsten: auf Wiedersehen im Netz, viel Erfolg für Eure Männer-/Väter-Arbeit im 2005 und auch persönlich alles Gute.

Christoph Popp

 

 

 

 

ForumMann St.Gallen

Christoph Popp, Projektleiter

Niedern 649, 9043 Trogen

071 344 45 53

projekt-leitung@forummann.ch

www.forummann.ch

 


 

 

Christoph Horst

 

Volksgeisterstunde

Ein ehemaliger Waldorflehrer ist heute bei der NPD. Wen wundert´s?

Andreas Molau war Lehrer für Deutsch und Geschichte an der Waldorfschule Braunschweig, heute ist er wissenschaftlicher Mitarbeiter und schulpolitischer Berater der NPD-Landtagsfraktion in Sachsen und Autor der Nazi-Zeitung "Deutsche Stimme". Er ist sich treu geblieben. Volksgeister, "degenerierte Rassen" und phrenologische (also von der Schädelform abgeleitete) Charakterisierungen der Schüler spielen in der Waldorfpädagogik eine Rolle, an niederländischen Waldorfschulen wurde bis vor wenigen Jahren noch Rassenkunde unterrichtet. Viele hätten Molau "von seinem Aussehen" her als linksliberal eingeschätzt, gab sich die esoterikfreundliche "Taz" überrascht. Wer allerdings Informationen über Molau wünschte, die über die Farbe seiner Hose hinausgehen, konnte leicht in Erfahrung bringen, daß er schon früher für die rechtsextremen Zeitschriften "Nation und Europa", "Junge Freiheit" und "Criticon" arbeitete und seine Examensarbeit über die Heldentaten Alfred Rosenbergs geschrieben hat. Der Leiter der Braunschweiger Waldorfschule will nichts geahnt haben, obwohl doch Hausbesuche bei Lehrern und Schülern die Durchsetzung des richtigen Glaubens garantieren sollen.

Wenigstens der Geschäftsführer des Bundes der Freien Waldorfschulen, Walter Hiller, sollte Bescheid wissen: Er hat selbst schon für die "Junge Freiheit" geschrieben. Eine anthroposophische, also dem Waldorfguru Steiner wohlwollende Kommission, hat inzwischen immerhin festgestellt, daß mindestens 16 Aussagen aus Steiners Werk nach heutigem Recht als diskriminierend eingestuft werden müssen und 62 besser nicht unkommentiert bleiben sollten. Um das Buch eines Steiner-Schülers mit dem Titel Atlantis und das Rätsel der Eiszeit, in dem ein okkulter Ariermythos beschworen wird, kümmerte sich Ende 2000 das Bundesfamilienministerium per Verbotsantrag. In dem Standardwerk der Waldorflehrerausbildung heißt es: "Der Keim zum Genie ist der arischen Rasse bereits in ihre atlantische Wiege gelegt worden."

Es bleibt aber nicht bei grauer Theorie: Paul Spiegel, der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, berichtete vor einigen Jahren über antisemitische Vorfälle an Waldorfschulen - doch Anthroposoph Otto Schily stellt sich, wenn es heikel wird, schützend vor seine Glaubensbrüder. Das Land Niedersachsen hält sich im Fall Molau nicht für zuständig, da Waldorfschulen als private Träger kaum in ihrer Personalpolitik kontrolliert werden können. Darüber hinaus erklärte ein Sprecher des Kultusministeriums, es sei kein Problem, wenn ein NPD-Mann an staatlichen Einrichtungen unterrichte, solange er nicht zu offensiv für seinen Verein werbe. Bei Antifaschisten im Schuldienst ist dies bekanntlich anders.

Molau hat sich in seinem Geschichtsunterricht sicherlich streng an Steiners didaktische Vorgaben gehalten. Dort heißt es z.B.: "Nachdem die Seele durch Geschichtsunterricht gefügig gemacht worden ist, Unterschiede der Volkscharaktere besprechen."

 

 

http://www.konkret-verlage.de/kvv/txt.php?text=volksgeisterstunde&jahr=2004&mon=12

 

"Konkret", 12/2004, S. 11

 

 


 

 

 

 

Kinderkommission informiert über den turnusgemäßen Wechsel im Vorsitz

Am 16. Dezember 2004 hat turnusmäßig der Vorsitz in der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission) des Deutschen Bundestages gewechselt. Wurde die Kommission im zweiten Viertel der Legislaturperiode von Ingrid Fischbach (CDU/CSU) geleitet, so übernimmt nunmehr Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) das Amt. Die Kinderkommission nimmt dies zum Anlass, bei der Pressekonferenz am 17.1.2005 in Berlin (12.00 Uhr, Paul-Löbe-Haus, Raum E 200) über ihre Arbeit unter dem Vorsitz von Ingrid Fischbach sowie über die geplanten Schwerpunkte in der Amtszeit von Ekin Deligöz zu informieren.

Beratungsschwerpunkte in der Vorsitzzeit von Ingrid Fischbach waren die Themen Kinder und Medien, Kinder und Kultur/Kulturtechniken und Frühförderung/Pädiatrie. Aufgegriffen wurden aber auch immer wieder Themen, die sich aus der aktuellen politischen Diskussion ergaben. Themenschwerpunkte von Ekin Deligöz werden Kinder und Migration/Integration, Kinder und Ernährung/Verbraucherschutz sowie Kinder und Bildung/Pädagogik sein.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Bundestags vom 10.1.2005

 

 


 

 

Agatha und der Sturm ( AGATA E LA TEMPESTA )

 

Land/Jahr: IT/SCHWEIZ/GB 2004

Regie: SILVIO SOLDINI (Brot und Tulpen)

Darsteller: LICIA MAGLIETTA, GIUSEPPE BATTISTON, EMILIO SOLFRIZZI

Drehbuch: DORIANA LEONDEFF, FRANCESCO PICCOLO, SILVIO SOLDINI

120 Min. FSK: ohne

 

INHALT: Im Leben der 40jährigen Buchhändlerin Agata (Licia Maglietta) geht es buchstäblich stürmisch zu: In ihrer Nähe brennen nicht nur Glühbirnen durch, stürzen Computer ab oder beginnen Ampeln zu flackern, auch in ihrem Beziehungsleben herrscht das reinste Chaos. Ihr junger Geliebter Nico (Claudio Santamaria) ist verheiratet, scheint aber Frau und Freundin auch noch mit einer hübschen Blondine zu betrügen und beteuert, es handele sich alles um eine Verwechslung. Gleichzeitig behauptet ein gewisser Romeo (Giuseppe Battiston), der leibliche Bruder von Agatas geliebten Bruder Gustavo (Emilio Solfrizzi) zu sein. Für Agata beginnt eine aberwitzige Suche nach tatsächlicher Verwandtschaft, echten Gefühlen und sonstigen Lebenswahrheiten. Liebe nicht ausgeschlossen…

.........

 

Nach meinen zwei letzten Filmen – beide mit klassisch narrativer Struktur – empfand ich das Bedürfnis an einer Geschichte mit mehreren Handlungssträngen auf mehreren Ebenen zu arbeiten, schon bei meinem ersten Langfilm L’ARIA SERENA DELL’OVEST, aber in etwas ironischer und leichterer Form. AGATA UND DER STURM ist eine Komödie. Der Ton und die Atmosphäre ähneln denen von BROT & TULPEN aber durch die in sich verwobenen Erzählungen greift der Film das Leben in seiner Komplexität und Gegensätzlichkeit auf. Und Agata ist mitnichten so eine naive und einfache Frau Rosalba: Sie verfügt über eine bestimmte Kultur, ihre Vergangenheit ist durch emotionale Wirren geprägt, durch Sprünge und Unterbrechungen und immer wieder Neubeginn.

...........

 

Mit ihren über 40 Jahren hält sie ihr Leben fest in beiden Händen – sie einen Job, den sie liebt, eine zwanzigjährige Tochter, die flügge wird und sie verlässt. Ich porträtiere diese dynamische Frau in einem stürmischen Moment ihres Lebens. Nebenbei bringt Agata surreales Element in den Film ein – Glühbirnen zerplatzen in ihrer Gegenwart. Das ist etwas, was sie nicht versteht und was sie ängstigt. Eine Sache, die sie nicht in den Griff bekommt, bis zwei Jahre später ihr Leben in etwas ruhigeres Fahrwasser gerät und sie etwas gelernt zu haben scheint. Trotz aller Märchenhaftigkeit basiert die Geschichte auf einer uns allen bekannten Realität. Die Idee des Films liegt darin, die Charaktere in ihrer Vielfältigkeit zu zeigen, mit allem, was dazu gehört – Schwäche,Gegensätze, Herzlichkeit,Unvollkommenheit, dunkle Seiten, ihre Fähigkeit lustig und tiefschürfend zugleich zu sein, in ihrer ganzen Menschlichkeit. Silvio Soldini Regie

Nach dem preisgekrönten Publikumsliebling BROT & TULPEN verzaubert Italiens Meisterregisseur Silvio Soldini erneut mit einer warmherzigen Geschichte über die Zufälle des Lebens und der Liebe.

 

http://www.mmeansmovie.de/filmstart_dezember4_4.html#0

 

 

 

 

Anmerkung Väternotruf:

Ganz nebenbei schildert der Film auch die Suche von Gustavo nach seinem leiblichen Vater. Die Suche endet auf überraschende Weise erfolgreich.

 

 

 


zurück