Väternotruf

April 2005


 

 

 

Umgangskosten und Selbstbehalt

 

Umgangskosten können zu einer Erhöhung des unterhaltsrechtlichen Selbstbehaltes führen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.02.2005 – XII ZR 56/02

veröffentlicht in: „Kind-Prax“, 4/2005, S. 144-146

 

 


 

 

 

BGH-Entscheidung

Umgangrecht für leiblichen aber nicht rechtlichen Vater

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Umgangsrecht eines nicht verheirateten, jedoch und nicht rechtlichen Vaters gestärkt und ihm zugestanden, auch gegen den Willen der Mutter Umgang mit seinem Kind zu haben. Wenn er in der Vergangenheit Verantwortung für das Kind getragen habe und eine nahe Bezugsperson gewesen sei, müsse ihm ein regelmäßiger Kontakt eingeräumt werden, befanden die Karlsruher Richter. Voraussetzung sei jedoch, dass der Kontakt dem Kindeswohl dient.

Dumm für den Vater nur, dass inzwischen 5 Jahre vergangen sind, seitdem die Mutter im Jahr 1999 den Kontakt zwischen dem Vater und seiner Tochter unterbunden hat.

Zuständig war der 3. Zivilsenat als Senat für Familiensachen des Berliner Kammergerichts. Beschluss vom 23.01.2002

Letztlich ist das ganze Gerichtsverfahren eine einzige Staatliche Posse, die den Vater in die Situation eines Michael Kohlhaas zu bringen scheint, gewonnen und doch verloren. Armes Deutschland, dass mit einem solchen Gesetzgeber gestraft ist.

 

 

Beschluss des BGH vom 09.Februar 2005

XII. Zivilsenat des BGH

Vorsitzende Richterin Dr. Hahne

Richter Sprick

Richter Weber-Monecke,

Richter Prof. Dr. Wagenitz

Richter Dose

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Das BGH Urteil ist von der Zeitung "Die Welt" missverständlich wiedergegeben worden. Allerdings ist der BGH daran nicht ganz unschuldig, den für Leute die sich mit dem Thema auskennen, ist der Fall nicht klar genug geschildert. Man kann daran sehen, dass auch Richter am Bundesgerichtshof sich nicht  immer so klar ausdrücken, dass sie auch von Journalisten verstanden werden. Juristen und Journalisten, fängt zwar beides mit J an, aber da schienen die Ähnlichkeiten auch schon aufzuhören

 

Nichtverheiratete Väter haben seit dem 1. Juli 1998 ein gesetzliches Umgangsrecht, was ganz sicher 43 Jahre nach dem schmählichen Untergang des pathologisch mütterkultischen NS-Regimes schon beschämend genug ist und zeigt, wes Geistes Kind bis 1998 in Deutschland Gesetzestexte geschrieben und beschlossen hat.

Der BGH hat hier jedoch in einem Fall geurteilt, wo der Mann gar nicht als gesetzlicher Vater feststand, von daher auch bisher kein Umgangsrecht hatte, da er rechtlich als nicht verwandt mit dem Kind galt.

 

Der klagende biologische Vater hat jetzt einen Erfolg errungen. Die Sache geht zurück ans Berliner Kammergericht und wird wohl vorerst enden wie die Geschichte vom Michael Kohlhaas, gewonnen und doch verloren in den Mühlen staatlicher männerfeindlicher Justizpolitik. Infolge des eingetretenen Zeitablaufes, seit Mai 1999 hat die Mutter den Kontakt zwischen Vater und Tochter offenbar unterbunden, wird das Kammergericht in seiner unendlichen Weisheit wohl schlussfolgern, dass nun ein erzwungener Umgang zwischen Vater und der nun neunjährigen Tochter nicht dem Kindeswohl dienen würde, was zur erneuten Abweisung des Vaters führen würde. Dem Vater bleibt dann noch der Gang zum Bundesverfassungsgericht und so dieses schlafen sollte, noch zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wo Deutschland ein weiteres Mal mehr wegen Verletzung der Menschenrechte verurteilt werden dürfte.

 

02.04.2005

 

 


 

 

Mit der CSU vorwärts zurück in die fünfziger Jahre. Es lebe der Polizeistaat.

Wer sich aufmerksam den Bundesratsentwurf der CSU vorliest, wird feststellen, dass die CSU in wesentlichen Fragen eine Demontage des Eltern-, Kind- und familienorientierten Kinder- und Jugendhilfegesetz fordert.

Man ist ja schon genug mit abenteuerlichen Gesetzesinitiativen der Grünen und der SPD konfrontiert, so z.B. mit dem vorhaben eines sogenannten Antidiskriminierungsgesetz, das in Wirklichkeit ein Männerdiskriminierungsgesetz ist. Doch während die rot-grüne Regierung Gesetzesinitiativen um ihrer selbst und zur Bedienung der zahlreichen rot-grünen Verordnungsprofiteure macht, will die CSU einfach mal fünfzig Jahre zurück gehen. Warum nicht gleich die Wiedererrichtung der DDR unter Führung der CSU?

Einer der wenigen überlegenswerten Vorschläge in dem CSU Papier, der Vorschlag für die Eltern eine angemessene Kostenbeteiligung bei verschiedenen Jugendhilfeleistungen einzuführen. Dass könnte tatsächlich helfen, die überbordenden Ausgaben im Bereich der Jugendhilfe in den Griff zu kriegen und trotzdem das vorhandene Angebot zu erhalten oder durch die zusätzlichen Mittel sogar qualitativ auszubauen.

Väternotruf, 02.04.2005

 

http://www1.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/Drucksachen/2004/0712_2D04,property=Dokument.pdf

 

 

 

 


 

 

30. März 2005

 

Erstes Männerhaus in Italien für verarmte Geschiedene

Bozen (dpa) - Das erste Männerhaus für verarmte geschiedene Väter in Italien wird jetzt in Bozen eröffnet. Das vom Land Südtirol finanzierte Haus ist für Geschiedene, die nach Zahlungen für Kinder und Ex-Frau nicht mehr als 650 Euro monatlich zur Verfügung haben. Da Scheidungen seit einiger Zeit auch in Italien zunehmen, gerieten immer mehr Männer in eine Lage, "in der ihnen kaum noch genug zum anständigen Leben bleibt", sagte ein Verantwortlicher.

 

http://www.gmx.net/de/themen/nachrichten/panorama/skurril/629040.html

 

 


 

 

 

Kalenderprojekt 2006

Kinder brauchen ihre Väter, Väter ihre Kinder. Dass ein Vater-Kind-Gespann auch "schön" aussehen kann ist das Anliegen eines Kalenderprojektes 2006. Zusammen mit Berliner FotografInnen werden in den kommenden Monaten Väter und ihr (e) Kind(er) fotografieren und die aussagekräftigsten Bilder in Form eines Kalenders für das Jahr 2006 zusammenstellen. Die Väter werden ihre Bilder kommentieren bzw. mit kurzen Texten versehen. Unterstützt und vertrieben wird der Kalender vom alektor-Verlag www.alektor.de

Das Layout und die Gestaltung übernimmt die Agentur dakato.com aus Berlin. Mittlerweile haben sich bereits zwölf Vater-Kind-Gespanne aus Berlin, Hamburg und Schleswig-Holstein gemeldet, um das Projekt bzw. den Kalender zu unterstützen bzw. sich für den Kalender fotografieren zu lassen! Weitere Informationen und Kontakt über www.wortraum-berlin.de.

04/2005

 

 

 


 

 

 

 

Väterfeindliche Einstellung beim Berliner Kindernotdienst?

 

Zur Zeit läuft in der Berliner U-Bahnwerbung (Monitore) eine Werbung vom Berliner Kindernotdienst mit Sitz in der Gitschiner Straße 48/49 in Berlin, Telefon (030) 61 00 61

www.kindernotdienst.de

info@kindernotdienst.de

 

 

Zu sehen ist dabei ein Mann, möglicherweise soll es einen Vater darstellen, der sein Kind (einen Jungen) schlägt.

Eingeblendet wird der Text "Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung" und die Telefonnummer vom Kindernotdienst sowie die Internetadresse www.kindernotdienst.de.

 

 

Die unter dem Label des Kindernotdienst firmierende Darstellung präsentiert der ohnehin zumeist schon desinformierten Öffentlichkeit einen schlagenden Vater, nicht aber die schlagende Mutter, die es nach vorliegenden Untersuchungen (siehe "Kind-Prax", 4/2004, S. 125) wesentlich häufiger gibt als schlagende Väter. Der Kindernotdienst bedient damit herrschende sexistische Klischees vom gewalttätigen Mann (Täter) und unschuldigen Frauen.

31.03.05

 

In einer vorherigen Kampagne hat der Kindernotdienst durch die Art der gewählten Darstellung den Eindruck vermittelt, dass nur Männer gewalttätig gegen ihrer Partnerinnen sind und nicht auch umgekehrt Frauen gegen ihre Partner.

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Mütter schlagen häufiger als Väter

"Sozialwissenschaftliche Erhebungen und Darlegungen zu Ausmaß und Verteilung körperlichen Strafens (in den Vereinigten Staaten) zeigen zahlreiche Differenzierungen (Giles-sims et al., 1995; Day et al., 1998; Straus & Stewart, 1999). Demnach schlagen Mütter häufiger als Väter, ..."

 

"Leichte körperliche Bestrafung. Psychologischer Erkenntnisstand, fachliche und öffentliche Debatte. Teil 1"

Josef A. Rohmann

in "Kind-Prax, 4/2004, S. 125

 

 


 

 

 

In den letzten Tagen haben und einige mails und Newsletters erreicht, mit der Frage:

> Männerfeindliche Einstellung beim Berliner Kindernotdienst?

>

>

> Zur Zeit läuft in der Berliner U-Bahnwerbung (Monitore) eine Werbung vom

> Berliner Kindernotdienst mit Sitz in der Gitschiner Straße 48/49 in Berlin,

> Telefon (030) 61 00 61

>

> www.kindernotdienst.de

>

> info@kindernotdienst.de

Wir würden uns freuen, wenn Sie sich die Mühe machen und die folgende Stellungnahme dazu zu lesen und bei Bedarf auch weiter zu leiten.

Vielen Dank für Ihr Interesse!

Stellungnahme zu dem Kindernotdienst-Spot im Berliner Fenster:

Der Kindernotdienst hat vier Spots zur Information über das Beratungsangebot im KND entwickelt, die gleichsam einen Teil der präventiven Öffentlichkeitsarbeit darstellen.

 

Spot 1)

Zeigt ein Handgemenge, zwei "verwischte" Personen, ein Mann und eine Frau. Sie schreien sich an, die Frau geht vor - möglicherweise schreit sie den Mann an - der Mann geht vor, - holt aus - möglicherweise schlägt er die Frau. Im Hintergrund sieht man zwei Kinder, sie sind stumme Zuschauer, sie ducken sich weg, sie haben Angst, sie sind Zeugen dieses Streits, dieses Handgemenges, dieser Schlägerei, dieser Misshandlung...

Dazu gibt es den Text, der verschränkt mit den Bildern eingeblendet wird.

Kinder sollen sich gewaltfrei einigen...

Erwachsene auch!

Beratung für Familien in Krisensituationen.

Wir wissen nicht, wie die Geschichte in diesem Spot angefangen hat und wir wissen nicht wie sie endet...

Wir wissen aber, dass Kinder unter der Atmosphäre der häuslichen Gewalt enorm leiden. Wir wissen, dass sie leiden, wenn Eltern sich streiten schlagen, einander anschreien, misshandeln oder sogar töten. Kinder, die im Kindernotdienst Aufnahme finden, haben häufig so etwas erlebt. Teilweise sind sie selber seit Jahren von Misshandlungen betroffen oder müssen miterleben, wie ihre Geschwister geschlagen werden. Überwiegend werden wir in unserer Arbeit mit akuten Krisensituationen, und bei den dann folgenden Aufnahmen, mit Schilderungen über körperliche Angriffe eines Lebenspartners gegen die Mutter konfrontiert. Durch telefonische Beratungen von Angehörigen, Vätern, Lebenspartnern der Mütter oder Dritten, erfahren wir auch, (auf Nachfrage, ob es zu tätlichen Auseinandersetzungen gekommen ist), dass es zu wechselseitiger Gewalt kam, oder dass der Mann von seiner Partnerin z.B. angegriffen, mit Gegenständen beworfen oder geohrfeigt wurde. Anzeigen wegen "häuslicher Gewalt" sind uns hier nicht bekannt geworden.

Auch wenn diese Fälle von "häuslicher Gewalt" anteilig seltener vorkommen, können sie weder unter den Tisch gekehrt noch vernachlässigt werden. Auch in diesen Fällen sind die Kinder oft Zeugen der häuslichen Gewalt. Auch hier sind sie Mitbetroffene, sind verängstigt und verstört und brauchen Unterstützung. Die Forderung nach einer sofortigen Beendigung der Gewalttaten, einer "Inverantwortungnahme" der Gewaltausübenden, gilt selbstverständlich auch auch hier.

Schauen wir uns die Dynamik der Gewalthandlungen an, stellt sich immer heraus, dass sehr wohl beide Partner einen Anteil am Gewaltgeschehen haben und beide für ihr Tun oder für ein unterlassenes Handeln verantwortlich sind. Wir müssen an dieser Stelle sowohl den/die gewalttätig Agierenden, als auch den/die Gewalt Akzeptierenden zugestehen, sich offenbar genau so und eben nicht anders entschieden zu haben. Eine Einteilung in Täter und Opfer ist bei der Frage der Selbstbestimmung und Verantwortungsübernahme für die minderjährigen Kinder nur wenig hilfreich, wenn die Erwachsenen ihre jeweils eigenen Anteile am Gewaltgeschehen nicht reflektieren.

Unserer Erfahrung nach ist die häusliche Gewalt meist nur "die Spitze eines Eisberges" dar. Von Gewalt betroffene Partner oder Partnerinnen leben häufig seit Jahren in Beziehungen, die von einer Atmosphäre gegenseitiger Gewalt, Missachtung und verbalen Beschimpfungen gekennzeichnet sind.

Der Kindernotdienst bietet übrigens allen Betroffenen Rat und Unterstützung an. Sowohl Väter als auch Mütter (wenn alle Frauenhäuser belegt sind) , wenn sie Schutz und Hilfe nach häuslicher Gewalt benötigen, können im KND gemeinsam mit ihren Kindern kurzfristig Aufnahme finden! Dieses Angebot besteht seit drei Jahren und ist vielleicht noch wenig bekannt.

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema wenden sie sich bitte unter 610061 an uns.

Im Berliner Kindernotdienst sind 12 Kinder seit Oktober 2004 aufgenommen worden, deren Mütter (5) vom Vater getötet wurden. In drei Fällen direkt vor den Augen der Kinder. 82 Kinder wurden nach häuslicher Gewalt im Jahr 2004 im Kindernotdienst aufgenommen. Die von Gewalt Geschädigten waren in diesen Fällen fast ausschließlich Mütter mit ihren Kindern.

Siehe Anlage Stellungnahme zur häusliche Gewalt

 

zu Spot 2)

Hier wird eine Frau gezeigt, möglicherweise die Mutter (verwischt), die vor Zigaretten, Tabletten und verschiedenen alkoholischen Getränken sitzt. Sie ist - wahrscheinlich ziemlich im Rausch, das Kind neben ihr, ein Mädchen, findet keine Beachtung. Die Mutter hat keinen Blick für sie...

Entscheiden Sie sich für ihr Kind,... gegen die Sucht..... Wir können Sie unterstützen!

Wir wissen nicht, wann sie angefangen hat sich zu berauschen, wie gut oder wie schlecht sie sich um ihr Kind kümmert, ob das Kind mit der Mutter alleine ist oder ob die Familie gut eingebunden ist...

Wir wissen aber, dass die Alkohol-, Drogen und Tablettensucht eines oder beider Elternteile für Kinder ein riesiges Problem ist. Enorm viele der im KND aufgenommenen Kinder, sind entwichklungsverzögert, vernachlässigt, verwahrlost, allein gelassen und müssen in sehr jungen Jahren viel zu viel Verantwortung übernehmen. Manche Kinder sehen ihre Mutter oder ihren Vater an der Sucht sterben. Sie leiden enorm und sind als Jugendliche äußerst gefährdet, nach ähnlichen Lösungsmitteln zu greifen...

Die hier gezeigte Mutter soll dem Zuschauer nicht vermitteln, alle Mütter trinken und vernachlässigen ihre Kinder.

Anzunehmen ist eher, dass jeder registriert, es gibt Eltern - hier dargestellt als eine Mutter , die haben Suchtprobleme und das ist insbesondere für die Kinder ein Problem.

Wir bieten an, bei diesem Problem zu helfen. Allen Beteiligten - und auch Leuten, die sich um Kinder sorgen.

 

zu Spot 3)

Hier wird ein Kind - ein Junge ca. 12 Jahre- gezeigt, der einen Erwachsenen- einem Mann - möglicherweise den Vater, möglicherweise dem Lebenspartner der Mutter, möglicherweise einem Lehrer oder einem Fremden - einen Vogel zeigt und die Zunge raus streckt. Der Erwachsene lässt sich provozieren - er deutet einen Schlag an, oder schlägt möglicherweise zu. Das Kind zuckt zusammen, duckt sich weg. Vielleicht war der Schlag schmerzhaft. Vielleicht schütz sich das Kind, weil es Angst hat es könnte noch weiter gehen...

Lassen sie sich den Rücken stärken...

bevor sie schwach werden...

Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung.

Wir wissen nicht was das Kind gesagt und getan hat, wir wissen nicht wie sehr es den Mann oder Vater provoziert hat, wie sehr die Erziehung des Pubertierenden bisher gelungen ist, wie herzlich oder kalt die Beziehung zu seinen Eltern ist...

Wir wissen aber, dass Jungen und Mädchen in diesem Alter einerseits besonders provokant sein können und deshalb besonders gefährdet sind, von ihren Müttern und/oder Vätern oder Dritten geohrfeigt, geschlagen oder misshandelt zu werden. Kinder erzählen uns etwa im gleichen Maße von ihren Müttern oder Vätern (Lebenspartnern der Mütter, Stiefvater) geschlagen worden zu sein.

Der hier gezeigte Mann soll dem Zuschauer nicht vermitteln, dass alle Männer oder Väter ihre Kinder oder Söhne schlagen. Wir wissen auch um das glückliche und friedliche Zusammenleben zigtausenden Familien, in denen Gewalt kategorisch abgelehnt wird. Mit diesen Familien, haben wir im Kindernotdienst auch so gut wie nie zu tun!

Unsere Intention war es, dem Zuschauer zu zeigen, dass es auch ein provokantes Verhalten von Kindern/Jugendlichen gibt, auf das man/frau gewaltfrei reagieren sollte, auch wenn es schwer fällt.

Lassen Sie sich den Rücken stärken bevor sie schwach werden...

Wir können sie dabei unterstützen!

Wir erhalten täglich viele, viele Anrufe von Eltern, die Sorge haben auszurasten, die mit den Nerven fertig sind, die nicht mehr weiter wissen.

Beratung für Mütter und Väter gehört zu unserer täglichen Beratungsarbeit. Sie finden Gehör, Rat, Vermittlung, Krisenintervention. Wenn es nötig ist, fahren wir auch vor Ort. Rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr.

Die verkürzte Formel des Väternotrufs:"Schlagender Mann wurde dargestellt, also ist der Kindernotdienst männerfeindlich" ist wirklich sehr undifferenziert und auch unzutreffend. Dennoch tut es mir leid, wenn es Väter gibt, die dies als Botschaft aus dem Spot gezogen haben sollten. Vielleicht sagt dies ja eher etwas über die Brisanz und das gegenseitige Misstrauen zu dem Thema der gemeinsamen Elternschaft aus. In der Tat bekommen wir seit 25 Jahren viele Fälle von völlig ungerechtfertigter Zurückweisung, gegenüber interessierten, liebevollen und bemühten Väter mit. Über die Kinder werden schreckliche Grabenkämpfe der Erwachsenen ausgetragen. Sorgerechts-, Umgangs-, und Unterhaltsstreitigkeiten werden bis aufs Messer geführt und es gibt am Ende nur Verlierer. Kinder leiden unendlich unter diesen Streits und Stress. Sehr viele Kinder, die in den Kindernotdienst kommen, kennen ihren Vater überhaupt nicht, haben keinen Kontakt zu ihm oder der Kontakt wurde bisher von der Mutter nicht gestattet. Viele Väter sind aber auch ihrerseits an einem Kontakt zu den Kindern überhaupt nicht interessiert oder lehnen den Kontakt sogar in Notlagen ihrer Kinder völlig ab.

. Wir unterstützen Mädchen und Jungen bei ihrem Wunsch Kontakt zu ihrem Vater aufzunehmen bzw. Umgang mit ihm zu haben. Wir setzen uns vehement für das Recht der Kinder auf beide Elternteile, also auch für den regelmäßigen Kontakt und Umgang der Kinder mit ihrem Vater, ein.

Der 4. Spot des KND befasst sich genau mit diesem Thema. Zu sehen sein wird ein Mann und eine Frau, die erst einander zu - dann einander abgewandt sind. Ein kleines Kind (verwischt), das die Arme ausstreckt und einen Vater der die Arme ausstreckt. Sie werden sich aber nicht in die Arme nehmen, weil der Kontakt verhindert wird. Dazu wird ein Text eingeblendet, der darauf aufmerksam macht, dass Kinder ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern haben... auf Mutter .... und Vater. (zur Veröffentlichung zur Zeit fehlt noch die Finanzierung, aber die Ausstrahlung im Berliner Fenster ist ab September geplant)

Da es erfreulicherweise immer mehr Väter gibt, die sich auch als alleinerziehende Väter um ihre Kinder kümmern, haben wir unerfreulicherweise auch immer häufiger damit zu tun, dass die Kinder gibt, die keinen Kontakt mehr zu ihren Müttern haben dürfen oder sollen.

Pauschalisierungen helfen bei diesem Thema wirklich niemanden weiter.

Selbstverständlich können Väter oder Männer, die sich um Kinder sorgen auch ausschließlich an einem männlichen Berater im Kindernotdienst wenden.

 

Ich bedanke mich für die Weiterleitung an die entsprechenden Beratungsstellen und Notrufe für Männer. Ich bitte um Kennzeichnung meines Textes im Namen und Einrichtung. Auszüge aus der Stellungnahme bitte ich als solche zu kennzeichnen.

Ich verbleibe mit freundlichen Gruß und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Beate Köhn,

Mitarbeiterin im Kindernotdienst

Berlin, den 7.04.2005

 

 

 

 

 


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