Väternotruf

September 2005


 

 

 

 

 

Vätergedöns - Eine Stimme für Väter

Zeitschrift PAPS fordert eigenständige Väterpolitik.

Wer auch immer die Bundestagswahl am 18. September gewinnen wird: Männer – die meisten davon Väter – haben eine satte Mehrheit im Bundestag. Den-noch werden die Interessen aktiver Väter in der Politik zu wenig vertreten. Meint jedenfalls PAPS e.V., Herausgeberverein der Zeitschrift „PAPS – Die Welt der Väter“ und setzt sich für einen Väterbeauftragten der Bundesregierung ein.

Zwei Drittel aller Bundestagsabgeordneten sind Männer. Damit müssten die Interessen von Vätern in der Politik bestens vertreten sein – sollte man meinen. In Wirklichkeit aber sind die politischen Rahmenbedingungen für Väter, die eine aktive Rolle in der Familie spielen wollen, unbefriedigend.

Gender Mainstreaming soll beiden Geschlechter dienen

Ob Vaterschaftsnachweis, Sorge- und Unterhaltsrecht oder Ehegattensplitting: „Politikfelder, von denen Väter existenziell betrof-fen sind, gibt es genug“, meint Tobias Bücklein, Mitherausgeber der Zeitschrift PAPS. „Aber die Stimme auch einmal für die Männer zu erheben, erscheint noch immer unzeitgemäß.“

Dabei ist zumindest auf dem Papier die „Frauenförderung“ inzwischen dem „Gender Mainstreaming“ gewichen, mit dem beide Geschlechter vor Benachteiligung geschützt und Männern wie Frauen gleiche Chancen garantiert werden sollen.

 

Vor allem aktive Väter werden benachteiligt

Der Alltag aber sieht anders aus: Mütter können ihren Männern den Vaterschaftsnachweis verwehren und unverheirateten Vätern das Sorgerecht vorenthalten. Das Ehegattensplitting subventioniert den Alleinverdiener-Papa, Teilzeitmodelle für (meist männliche) Führungskräfte sind unterentwickelt und geplante Arbeitszeiterhöhungen gehen zu Lasten der Familienzeit betroffener Väter. Ausgerechnet diejenigen Männer, die sich – wie vielfach gefordert – mehr um ihre Kinder kümmern wollen, kommen dadurch unter die Räder.

Väterbeauftragter weder von rot-grün noch schwarz-gelb geplant.

„Väter und Mütter beurteilen manche Problemlagen eben unterschiedlich“, meint Bücklein, „Da wäre es an der Zeit, der Familienministerin und den regionalen Frauenbeauftragten wenigstens gelegentlich einen Mann mit an den Tisch zu setzen.“

Schon seit 2001 existiert dafür in Österreich die „Männerpolitische Grundsatzabteilung, welche als notwendige Ergänzung zur Frauenpolitik letztlich beiden Geschlechtern“ dienen soll. Nur ein kleines Gegengewicht zum Frauen-Ministerium, aber immerhin! In Deutschland scheint das immer noch Zukunftsmusik zu sein. Weder eine rot-grüne noch eine schwarz-gelbe Regierung hat die Einführung eines Väterbeauftragten auf der Tagesordnung.

Teilzeit-Staatsmänner sind selten.

„Wir brauchen eine eigenständige Männer- und Väterpolitik für Deutschland“, fordert Bücklein folgerichtig im Editorial der aktuellen Ausgabe von PAPS. Und er weiß auch eine Antwort darauf, warum die Lage für aktive Väter trotz der Übermacht von Männern im Parlament so schlecht ist: „Die meisten Mandatsträger leben in traditionellen Partnerschaften oder sind – immer häufiger – kinderlos. Von Teilzeit-Staatsmännern ist bisher wenig bekannt…“

 

 

© Paps Presseservice 9/2005

Die Veröffentlichung ist honorarfrei, wir bitten um Nennung der Quelle und ein Belegexemplar. Bei Fragen rund um die Welt der Väter senden Sie bitte eine Email an presseservice@paps.de

Gerne vermittelt Paps-Presseservice auch Interviewpartner. Weitere Informationen finden Sie unter www.paps.de

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Politik für Väter - Wahlprüfsteine der Väterzeitschrift paps

 

 

Politik für Väter!

Aktive Väter brauchen gute Bedingungen

Väter wollen mehr sein als nur die Ernährer ihrer Familie. Dass sie bei der Geburt dabei sind und im Vorbereitungskurs ist schon so normal, dass man es kaum zu erwähnen braucht. Und nach einer Online-Umfrage auf www.familie.de glauben drei Viertel der Deutschen, dass Männer ihre Kinder genauso gut erziehen können wie Frauen. Wie wichtig Väter sind, das ist inzwischen im Bewusstsein der meisten Menschen verankert – besonders bei den Vätern selbst.

Warum also machen sie nicht, was immer mehr von ihnen wollen? Sicher könnten viele Männer mal etwas mehr Mut und Risikobereitschaft an der richtigen Stelle zeigen und einfach rein gehen in die aktive Vaterrolle.

Was dann auf sie zukommt, schreckt verständlicherweise viele ab. Obwohl die Gesellschaft den neuen Vater will, lässt sie Gesetze und Regelwerke fortbestehen, die Männer immer wieder in ihre traditionellen Rollen zurückdrängen.

Es gibt einen väterpolitischen Reformstau, der aufgelöst werden muss. Eine Anforderung, an der sich jedwede neue Bundesregierung wird messen lassen müssen.

1. Einkommensabhängiges Elterngeld – 80 Prozent im ersten Lebensjahr des Kindes! Derzeit ist Elternzeit zu 95Prozent Müttersache, weil meist der Einkommensausfall für die Familie zu groß wäre, wenn der Vater zu Hause bliebe. Ein nettolohnbezogenes Elterngeld würde den Väteranteil an der Elternzeit verfünffachen – das zeigen die skandinavischen Beispiele.

 

2. Öffentliche Betreuungsangebote: Recht auf einen Kindergartenplatz ab dem ersten Lebensjahr, Ausbau der Ganztagsschule zu einem integrierten Lernort, der musische, sportliche, soziale Fähigkeiten fördert – das würde die Vereinbarkeitsprobleme auch von Vätern lösen helfen!

 

3. Arbeitszeiten: Die Trendwende der letzten Jahre von der Verkürzung der Arbeitszeit zu ihrer Verlängerung ist ein geschlechterpolitischer Rückfall ohnegleichen. Die Männer, die immer noch immer noch den größeren Anteil zum Familieneinkommen beitragen, werden durch Arbeitszeitverlängerung immer mehr auf diese Rolle festgelegt. Sie werden immer weiter von ihren Kindern abgedrängt und zwangsläufig werden Frauen wieder stärker an Heim und Herd gefesselt. Deswegen: Männer gegen länger, wie eine paps-Kampagne firmierte, Arbeitszeitverkürzung statt Gute-Nacht-Kuss-Papi!

 

4. Familienfreundliche Betriebe: In der Alltagskultur von Unternehmen müssen auch Männer in ihren familiären Bezügen wahrgenommen werden. Auch Väter brauchen flexible Arbeitszeiten, um Kinder zur Schule bringen, vom Kindergarten abholen oder bei Krankheit versorgen zu können. Die biografisch unterschiedlichen Anforderungen an die Vaterrolle müssen in flexiblen Lebensarbeitszeitmodellen Berücksichtigung finden.

Familienfreundliche Betriebe nehmen auch Rücksicht auf die Sondersituationen von Trennungsvätern.

 

5. Teilzeitarbeit: Bisher eine Frauendomäne. Um den Männeranteil zu erhöhen, muss Teilzeitarbeit besser abgesichert werden. Teilzeitarbeit ist nicht Fahnenflucht vor der Arbeit, sonder Verantwortungsübernahme in der Familie. Deswegen darf Teilzeit nicht mit Einschränkungen der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten bestraft werden. Die Rückkehr auf einen gleichwertigen und für einen Mindestzeitraum von sechs Monaten auch auf den gleichen Arbeitsplatz muss garantiert werden.

6. Ehegattensplitting: ein Relikt aus patriarchaler Vorzeit. Mit dem Splittingvorteil wird das Zuhausebleiben der Mutti und die vorrangige oder alleinige Berufstätigkeit des Mannes gefördert. Um Kinder geht es gar nicht. Weg damit!

 

7. Sorgerecht: Noch immer können unverheiratete Männer das Sorgerecht nur bekommen, wenn die Mutter dem zustimmt. Vater von Mutters Gnaden? Wir fordern, dass grundsätzlich beide Eltern für ihre Kinder sorgeberechtigt sind!

 

8. Trennung und Scheidung: Nach einer Scheidung wird der getrennte Vater, bei dem das Kind nicht wohnt, wie ein Single besteuert. Obwohl für die Kinder in zwei Wohnungen Zimmer da sein müssen und eingerichtet sein wollen. Wir fordern: Gleiche steuerliche Veranlagung für Eltern, egal, ob sie getrennt oder zusammen wohnen! Außerdem besteht für Väter eine Pflicht, mit ihren Kindern Umgang zu haben. Da fallen oft erhebliche Fahrt- und Unterbringungskosten an. Wir fordern, Umgangskosten steuerlich geltend machen zu können!

 

9. Umgangsvereitelung: Viele getrennt lebende Väter beklagen, dass ihnen trotz richterlichen Beschlusses ihre Kinder immer wieder vorenthalten und Besuchszeiten nicht eingehalten werden. Wir fordern, Umgangsvereitelung tatsächlich zu bestrafen, wenn nötig sogar mit dem Entzug des Sorgerechts.

Die Verfahren müssen schnell durchgeführt werden, damit Väter und Kinder nicht dauerhaft entfremdet werden. In diesem Zusammenhang sind auch verpflichtende Fortbildungen für Richter und andere beteiligte Professionen sinnvoll.

 

10. Zweite Chance: Hohe Unterhaltskosten für die erste Ehefrau und ihre Kinder belasten Väter oft so erheblich, dass sie sich in einer neuen Partnerschaft keine weiteren Kinder leisten können. Wir fordern, Unterhaltshöhe und –dauer für die Ex-Ehefrau zu begrenzen und Kinder aus allen Partnerschaften gleichzustellen!

 

11. Hartz IV: Vom gerade mal die eigene Existenz sichernden Arbeitslosengeld II können nach einer Trennung Fahrtkosten zu Besuchen bei den Kindern meist nicht bezahlt werden. Außerdem führt die Begrenzung des Wohnraums von ALG-2-Empfängern dazu, dass getrennt lebende Väter ihren Kindern kein eigenes Zimmer mehr zur Verfügung stellen können. Hier muss dringend nachgebessert werden!

 

12. Väterbeauftragter: Männer- und Väterfragen müssen Bestandteil Bestandteil von Geschlechterpolitik in Ministerien, Verwaltungen und Unternehmen werden. Geschlechterdemokratie statt Geschlechterkampf!

 

 

Werner Sauerborn, Ralf Ruhl,

Vorstand von paps e.V.

Mit freundlichem Gruß

Ralf Ruhl

 

Redaktion "spielen und lernen"

Kaiser-Joseph-Str. 263

79098 Freiburg

Tel. 0761/70578535

Fax 0761/70578539

E-Mail: ralf.ruhl@familymedia.de

www.paps.de

www.familie.de

 

06.09.2005

 

 

 


 

 

 

SPD will Elterngeld bis zu 1800 Euro mit "Vatermonat".

Das von Familienministerin Renate Schmidt (SPD) angestrebte Elterngeld als Lohnersatz soll bis zu 1800 Euro monatlich betragen. Dabei sollen die Väter mit einem "Vätermonat" dazu gebracht werden, für mindestens vier Wochen die Kinderbetreuung zu übernehmen. Schmidt bezifferte das auf zwölf Monate angelegte Elterngeld auf 4,2 Milliarden Euro. Drei Milliarden kämen davon aus dem Erziehungsgeld, das wegfallen würde. Laut Schmidt kann das Elterngeld nach skandinavischen Vorbild bis 2008 eingeführt werden, sollte die SPD weiter in der Regierung sein. Es soll 67 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens und maximal 1800 Euro betragen. Für Elternteile, die vor der Geburt nicht erwerbstätig waren, soll es einen Sockelbetrag von 750 Euro geben.

dpa

11.08.2005

 

 

Kommentar Väternotruf:

Im Grundsatz sicher eine gute Idee, fragt sich nur wie die SPD mit denjenigen Vätern umgehen will, denen sie nach wie vor ein eigenständiges Sorgerecht vorenthält. Dürfen diese dann nicht den "Vätermonat" in Anspruch nehmen? Der SPD ist zu wünschen, dass sie bis zur möglichen Einführung eines Vätermonates alle rechtlichen Diskriminierungen beendet, durch die Väter bis heute daran gehindert werden ihre volle Verantwortung gegenüber ihren Kindern wahrnehmen zu können. Möglicherweise braucht es dazu anderer Ministerinnen, anstelle von Renate Schmidt und Brigitte Zypries, die ihre bisherige Regierungszeit in dieser  Frage schlicht verschlafen haben.

In diesem Sinne

Gute Nacht

 

 

 

 


 

 

 

 

Samenspende

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: 

Gesendet: Freitag, 23. September 2005 12:42

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Informationen auf Ihrer Seite zum Thema "Samenspende"

 

Sehr geehrte Betreiber der Internetseite Väternotruf.de,

ich bin beim googeln auf Ihre Seite gestoßen und habe in der Rubrik Samenspender einige Unrichtigkeiten gefunden. Habe zwei durch eine solche Spende entstanden Kinder und bin dieser Möglichkeit sehr dankbar. Daher wünsche ich mir, dass zu dem Thema real informiert wird, ohne dabei zu spekulieren.

"Es ist üblich, dass Samenspender aller 14 Tage " Samen", also Sperma, spenden. Dafür können sie jeweils 100 Euro " Entschädigung" bekommen."

So hoch sind die Beträge im allgemeinen nicht. Ich habe z.B. dieser Seite http://... gefunden, dass die Spender für 6 Spenden und 2 Gesundheitsuntersuchungen 450 Euro bekommen.

 

"Wie viele Kinder aus solchen " Spenden" hervorgehen ist unklar. Es könnten also ohne Probleme mindestens 20 Kinder pro Jahr sein."

Die maximale Anzahl der Kinder ist meist so auf 8 beschränkt. Übrigens bedarf es im Schnitt etwa 8 Versuche mit Heterologer Insemination, bevor überhaupt der gewünschte Erfolg eintritt.

 

"Der Gesetzgeber scheint das Problem auszusitzen, jedenfalls sind uns derzeit keine Aktivitäten der Bundesregierung bekannt geworden."

Da gebe ich Ihnen Recht, da muß dringend was passieren. Aber eher wegen dem Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung.

Der §73 STGB (Inzest) gehört übrigens abgeschafft. Es ist ein religiöses Relikt und greift in das Privatleben der Betroffenen ein.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Halbgeschwister durch Samenspende sich verlieben, ist äußerst gering. Wenn es denn aber so wäre, wäre es ihre Privatangelegenheit. Ohne Wissen der gleichen Herkunft wäre hier Inzest nicht strafbar, da ein Vorsatz hätte vorliegen müssen.

 

"In der deutschen Rechtspraxis ist es noch immer üblich, dass sich eine Frau künstlich befruchten lassen kann, sich dann später vom Jugendamt und Sozialamt Leistungen für das Kind auszahlen lässt"

Gilt hier aber nicht, weil erstmal in Deutschland "leider" keine assistierte Befruchtung bei allein stehenden Frauen oder lesbischen Frauen vorgenommen werden darf. Es muß ein sozialer Vater existieren, der auch vorher - meist per Notar - seine Bereitschaft erklären muß, dem Kind wie ein leiblicher Vater zu sein. Nach dem Kindschaftsverbesserungsgesetz besteht dann keine Chance, dies anzufechten. Leider sind diese Notarverträge nicht zwingend und werden nicht überall abgeschlossen. Hier bedarf es einer gesetzlichen Regelung. 

 

"Unterhaltsschuldende Männer (Väter) in Deutschland könnten sich unter Berufung auf die deutsche Rechtspraxis darauf berufen, dass sie sich gleichfalls nur als Samenspender verstanden wissen wollen und sie somit von der Unterhaltspflicht befreit sind."

Das ist nicht so. Samenspender, die identifiziert werden und wo vor der Übertragung von deren Spende kein Notarvertrag abgeschlossen wurde, wo der soziale Vater in alle Rechte eines Vaters einsteigt, laufen Gefahr, zum Unterhalt herangezogen zu werden. Da muss auch klar Abhilfe geschaffen werden. Ich finde es ungerecht, einem Samenspender, der doch nur helfen wollte, die Unterhaltspflicht für das Kind zuzuschieben. Gegen den Betrag, den dadurch zahlen müsste, wäre die Aufwandsentschädigung für die Spende Peanuts.

Ihre Beispiele aus den USA treffen nicht für Deutschland zu. Hilfreich wäre es, wenn Sie hier zur Rechtslage in Deutschland was schreiben.

Viele Grüße, ...

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Montag, 5. September 2005 14:14

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Leserbrief

 

Hallo,

hin und wieder lande ich auf Eurer Homepage und lese von den vielen Vätern, die ihre Kinder nicht sehen dürfen, von den Kindesmüttern verklagt und verdammt werden. Ich möchte dazu nur sagen, dass ich diese Mütter - egal wie klein oder groß die Kinder sind - absolut nicht verstehen kann! Die meisten Kinder wurden im Bewusstsein der Liebe zueinander gezeugt und manchmal sogar gemeinsam großgezogen ... bis die Trennung kam.

Ich selbst habe eine mittlerweile 17-jährige Tochter. Vom Kindesvater habe ich mich getrennt, als sie 9,5 Jahre alt war. Es war ein richtiger Kampf ihren Vater dazu zu bewegen, seine Tochter relativ regelmässig abzuholen oder mit ihr etwas zu unternehmen. Innerlich fiel mir das nicht leicht, denn er war gleich wieder neu liiert, aber dem Kind zuliebe zog ich das durch. Ich habe jahrelang nicht aufgegeben, um diese Vater-Kind-Beziehung aufrecht zu erhalten. Anfangs verzichtete ich sogar auf den von ihm zu zahlenden Mindestunterhalt, was letztendlich aber nichts brachte. Als er sich nach 3 Jahren noch immer nicht oder nur äußerst selten um seine Tochter kümmerte, bestand ich dann auf den monatlichen Unterhalt. Was hatte ich da nur angerichtet ... "er finanziert mir damit nicht mein dickes Auto" waren noch die harmlosesten Unterstellungen. Er hat in den letzten 3 Jahren alles versucht, um nicht zahlen zu müssen ... meldete sich arbeitslos, arbeitete weiter in der vorherigen Firma und bekam Schwarzkohle (was ich natürlich nicht beweisen kann), ließ sich nach einem Jahr "Staatsgehalt" wieder in der gleichen Firma fest anstellen und erhielt nun weniger Gehalt als vor der Arbeitslosigkeit. Er verklagte seine Tochter auf "Mangelfall", da er 2002 noch ein weiteres Kind in die Welt setzte und zahlt nun seit Januar 2005 keinen Cent mehr. Vielmehr hat er sein Konto ins Minus stürzen lassen und zahlt lieber die enormen Verzugszinsen und hat sogar eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass er keine weiteren Einkünfte bezieht. Ich habe 14 Jahre mit diesem Mann zusammengelebt und weiss ganz genau, dass dies alles gelogen ist und trotzdem wünsche ich mir, dass er sich einfach etwas mehr um seine Tochter kümmert. Ihre Sehnsucht interessiert ihn nicht, es tut ihr weh, wenn zum Geburtstag nur eine kurze SMS kommt und zu Weihnachten nicht einmal ein Gruß, sie möchte gern ihren Halbbruder öfter sehen, aber ... er hat kein Interesse. Wenn er sich dann mal meldet, ist er noch so dreist und verspricht ihr alles mögliche - nur vom Einlösen dieser Versprechungen hält er nichts.

Ich will hier nur mal sagen, dass es auch andere Mütter gibt. Ich bin auf sein Geld nicht angewiesen und verdiene selbst genug. Nur würde er endlich mal auch nur etwas zahlen, sollte ihm auch klar sein, dass ich nicht auch nur einen Cent davon für mich bzw. meine neue Familie ausgebe, sondern dies einzig und allein seiner Tochter zugute kommt. Somit gibt es auch Väter, die es überhaupt nicht interessiert, was ihre Kinder gern essen, was die Hobbys sind, welche Sorgen und Nöte sie beschäftigen, was gerade "in oder out" ist usw.

In diesem Sinne ...

 

 

 

 


 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Parteifreunde der FAMILIEN-PARTEI,

hiermit möchten wir Ihnen einen Überblick über die Sendetermine des TV- und des Radiowahlwerbespots der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS zur Bundestagswahl am 18.09.2005 geben:

 

Fernsehen:

ZDF Mittwoch 31.08.2005 17:55 Uhr

ARD Freitag 02.09.2005 17:47 Uhr

ZDF Samstag 10.09.2005 22:25 Uhr

ARD Donnerstag 15.09.2005 22:28 Uhr

 

Radio:

WDR 4 Dienstag 23.08.2005 13:05 Uhr

Deutschlandradio Kultur Donnerstag 25.08.2005 17:57 Uhr

SWR 4 Freitag 02.09.2005 07:55 Uhr

MDR JUMP Samstag 03.09.2005 08:50 Uhr

Deutschlandfunk Dienstag 06.09.2005 11:57 Uhr

NDR Info Dienstag 06.09.2005 11:58 Uhr

WDR 2 Montag 12.09.2005 15:05 Uhr

Bayern 1 Dienstag 13.09.2005 16:20 Uhr

MDR JUMP Mittwoch 14.09.2005 08:50 Uhr

NDR Info Mittwoch 14.09.2005 15:58 Uhr

SWR1 Mittwoch 14.09.2005 17:55 Uhr

Bayern 3 Donnerstag 15.09.2005 16:20 Uhr

 

Nach jetzigem Stand und vorbehaltlich der Zulassung durch die Landes- und Kreiswahlausschüsse bundesweit am heutigen Tag wird die FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein mit Landeslisten über die Zweitstimme für etwa 60 Prozent der wahlberechtigen Bürger wählbar sein. Dazu kommen noch einige Direktkandidaturen. Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie demnächst.

In den anderen Bundesländern konnten leider aufgrund der extrem kurzen Sammelzeit die jeweils erforderlichen 2.000 Unterstützungsunterschriften nicht eingebracht werden. Abhilfe könnte hier nur noch ein positiver Entscheid unserer die Reduzierung der Anzahl der Unterstützungsschriften betreffenden Klage beim Bundesverfassungericht bringen. Für den unermüdlichen Einsatz aller Beteiligten der FAMILIEN-PARTEI und des Kooperationspartners ödp beim Sammeln der Unterstützungsunterschriften möchten wir uns ganz herzlich bedanken!

 

Bitte senden Sie diese Information über Ihren eMail-Verteiler bzw. geben Sie sie bitte ausgedruck an vorhandene bzw. potentielle Unterstützer unserer politischen Ziele weiter. Vielen Dank.

Freundliche Grüße

Wolfgang Britz

Stellvertretender Bundesvorsitzender

der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS

Ahornweg 3

66571 Eppelborn-Bubach

Fon: 0 68 81.89 68 74

Fax: 0 18 05.060 33 44 98 49

eMail: newsletter@familien-partei.de

www.familien-partei.de

 

 

 

 


 

 

 

VaterSchafft

Väterliche Aufgaben und die Folgen gestörter Väterlichkeit

 

3. Tagung der Sektion "Männliche Identitäten in Psychotherapie und Gesellschaft"

Deutsche Gesellschaft für analytische Psychotherpie und Tiefenpsychologie

 

23. bis 25. September 2005 in Halle

 

Infos:

DP Frank Stechbarth

Wolfsgrube 2, 98527 Suhl

Fax 03681 720519

 

 

 

 

 

 


 

 

"1. Familienkongress Schleswig-Holstein"

 

23.09. und 24.09.2005 in Elmshorn

 

Eltern-Kind-Entfremdung

Erkennen - Abhilfe – Vorbeugen

 

dieser Familienkongress ist eine Bildungsveranstaltung des

Väteraufbruch für Kinder - Kreisverein Elmshorn/Pinneberg e.V

http://www.fk-sh.de/

 

Auszug der Fachreferenten:

Dr. Walter Andritzky

Soziologe, psychologischer Sachverständiger und Psychotherapeut.

Prof. Dr. Uwe-Jörg Jopt

Professor für Psychologie, forensischer Sachverständiger, Berater von Richtern, Jugendämtern, Psychologen. 2004 erhielt Prof. Dr. Jopt den Kinderrechtepreis des Vereins „Anwalt des Kindes e.V."

Matthias Matussek

Redakteur und Autor, kam über den "Stern" zum "Spiegel". 1991 Auszeichnung mit dem "Egon-Erwin-Kisch-Preis". Buchveröffentlichungen u.a.: "Die vaterlose Gesellschaft - Überfällige Anmerkungen zum Geschlechterkampf" (1998)

Prof. Dr. Horst Petri

Facharztausbildungen für Neurologie und Psychiatrie und für Kinder- und Jugendpsychiatrie, 1970 - 1975 Leiter der Polyklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie der Freien Universität Berlin, 1981 Habilitation Fachgebiet Psychotherapie und Psychosomatische Medizin, 1996 Auszeichnung mit dem Hans Czermak-Preis der Stadt Wien für "sein Gesamtwerk für eine gewaltfreie Erziehung".

Dipl.-Psych. Falk Sakewitz

Psychologischer Gutachter in Familien- und Strafsachen, wissenschaftlicher Mitarbeiter Uni Kiel,

RiAG Peter Ziehm

Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen, Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK), Fakultät für Soziale Arbeit und Gesundheit, Standort Holzminden, Und Richter am Amtsgericht Holzminden,

 

 

Mit freundlichem Gruß

 

Volker Stüben

 

1. Vorsitzender des

Väteraufbruch für Kinder - Kreisverein Elmshorn / Pinneberg e.V.

 

Postfach 1062 - 25310 Elmshorn

 

Mobil: +49 (0) 171 / 93 56 856

Tel.: +49 (0) 41 21 / 90 60 50

Fax: +49 (0) 41 21 / 90 60 52

 

stueben@vafk-elmshorn.de

http://www.vafk-elmshorn.de

 

 

Spendenkonto Nr.: 708 972 204

Bankleitzahl: 200 100 20

Bank: Postbank Hamburg

Kontoinhaber: Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Elmshorn/Pinneberg e.V.

 

 


 

 

 

 

"Zur Reform des Unterhaltsrechts"

 

Prof.. Dr. Dr. h.c. Dieter Schwab

in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", Heft 17, 2005, S. 1417-1425

 

 


 

 

 

"Die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde

Wie man das Unwahrscheinliche wahrscheinlicher macht."

 

Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff, Richterin am Bundesverfassungsgericht, Zweiter Senat, Professorin für Öffentliches Recht an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld

 in: "Anwaltsblatt",  August/September 2005, S. 509-517

 

 

 

Anmerkung Väternotruf:

Ein informativer Aufsatz. allerdings muss man manchmal auch zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen, weil man mit seinem Anliegen vom Bundesverfassungsgericht nicht oder nicht angemessen behandelt wird. spektakulär der Fall Görgülü, wo sich das Bundesverfassungsgericht erst weigerte, die Verfassungsbeschwerde des Vaters anzunehmen und sich dann das Bundesverfassungsgericht erst auf Grund der Entscheidung Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte genötigt sah, die jeder Beschreibung spottenden Zustände am verfahrensführenden Oberlandesgericht Naumburg eine klare Haltung entgegenzusetzen.

 

 

 


 

 

 

"Die rechtliche Stellung des nichtehelichen Kindes im preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794"

Eva Anette Büttner

in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 1994, Heft 23, S. 1497-1504

 

 

 


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