Väternotruf

Mai 2006


 

 

Deutschlandradio Kultur, Zeitfragen

08. Mai 2006

 

Und Papa holt mich am Wochenende

Gemeinsame Elternschaft nach der Kindschaftsrechtsreform

Von Sabine Voss

 

Mit Beiträgen von Roland Proksch, Rainer Balloff, Familienrichterin Susanne Müller, Frauke Decker - Zusammenwirken im Familienkonflikt, Rainer Sonnenberger - Väteraufbruch für Kinder e.V., Max, Katrin Bechler

 

www.dradio.de/download/52020

 

 

 

 

 


 

 

 

Fallstudie zur Umgangsverweigerung

 

Liebe Mitstreiter und Interessierte

 

vor rd. einem Jahr hatte Hans-Gerd Gerhards vom KV Aachen damit begonnen, eine Fallstudie zur Umgangsverweigerung zu erstellen, um verläßliches Zahlenmaterial zu bekommen. Zwischenzeitlich wurde der dritte Zwischenbericht vorgelegt, die Daten liegen aus dem gesamten Bundesgebiet vor. Im Sommer wollen wir diese Studie für Fachwelt und Politik veröffentlichen. Jede Kreisgruppe sollte dies auch als Argumentationsgrundlage zu Gesprächen mitnehmen.

 

Daher bitten wir Euch heute darum, in einem Endspurt bis zum 10. Mai 2006 daran zu beteiligen und den Online-Fragebogen auszufüllen. Es ist ein Zeitaufwand von wenigen Minuten. Auch wenn sich die Daten bereits jetzt verfestigen, ist natürlich eine möglichst große Teilnehmerzahl überzeugender. Insoweit kommt es nun auf jeden Einzelnen von Euch an.

 

Bitte macht mit und füllt den Fragebogen aus: http://www.vaeterhilfe-dueren.de/scheidung.htm

 

Der dritte Zwischenbericht steht ebenfalls Online zur Verfügung unter:

http://www.vaeterhilfe-dueren.de/Dritter_Zwischenbericht_zur_Fallstudie.pdf

 

Herzliche Grüße

 

Rüdiger Meyer-Spelbrink

Bundesvorstand/Koordination

meyer-spelbrink@vafk.de

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Bundesgeschäftsstelle

Palmental 3, 99817 Eisenach

Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83)

Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29)

eMail bgs@vafk.de bgs@vafk.de

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

Einladungen zum Dresdner Männersalon

 

 

Liebe Kollegen und Kolleginnen

 

 

Am Dienstag, dem 23. Mai 2006, findet um 19:30 Uhr bereits zum dritten Mal ein Männersalon in der Fachstelle für Jungen- und Männerarbeit Dresden auf der Schwepnitzerstraße 10 statt.

Das Thema „Trennung: Papa wo bist Du?“ birgt viel Gesprächstoff über die Möglichkeiten und Unmöglichkeiten nach der Trennung ein guter Vater zu sein.

Der Männersalon bietet interessierten oder betroffenen Männer in lockerer Atmosphäre die Möglichkeit, nach einer kurzen Einführung über das Thema zu diskutieren, sich zu informieren oder auch bei Drinks und Snacks entspannt „abzuschnacken“.

 

Wir bitten Sie möglichst viele Männer auf den Dresdner Männersalon hinzuweisen.

 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

 

Mit freundlichen Grüßen

Holger Strenz

 

Fachstelle Jungen- und Männerarbeit Dresden

Männernetzwerk Dresden e.V.

Schwepnitzer Straße 10

01097 Dresden

Tel.: 0351 7966352

Fax.: 0351 7966349

 

 


 

 

 

VÄTERAUFBRUCH FÜR KINDER BERLIN e.V.

 

Ansprechpartner: Jörg Oetker

Rostocker Str 12, 10553 Berlin

TEL. 030 - 3916455

E-Mail: joerg-oetker@gmx.de

 

 

 

Liebe Kinder, Eltern, Tagesgäste und Unentschiedene,

 

vielleicht hat der eine oder andere nicht mehr daran gedacht, wir gehen wie auch in den letzten zwei Jahren wieder mit unseren Kindern in das Frühlingscamp an den Mössensee.

 

Das Frühlingscamp findet vom 25.05 - 28.05.06 statt, wobei einige schon am 24.05 anreisen.

Kurzentschlossene möchten sich bitte schnell noch anmelden. Bisher haben sich 12 Eltern und 19 Kinder, also 31 Personen insgesamt angemeldet.

 

In diesen Jahr haben wir erstmals das örtliche Festzelt für uns als Küchenzelt für 20,- Euro/Tag reservieren können, es hat einen Holzfußboden, so, daß wir auch wenn es mal regnen sollte trockenen Fußes bleiben.

An Tischen in Form von Bierzeltgarnituren können wir uns mit Malen, Kartenspielen und anderen Aktivitäten dann die Zeit vertreiben.

 

Wer sich noch unentschlossen ist kann sich gern von unsere Photos von den letzten beiden Jahren auf unserer Homepage inspirieren lassen.

 

www.vafk.de/berlin

 

 

Sollte es noch Fragen geben, meldet euch unter den oben genannten Kontaktdaten. Ansonsten wünschen wir auch den anderen Eltern ein geruhsames Himmelfahrtswochenende.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Manfred Fallis Jörg Oetker

 

 

 


 

 

Richterschelte

 

"In den letzten Jahren hat sich die Gesellschaft grundlegend geändert, offenbar von den Gerichten unbemerkt. ... Letztlich ist zu konstatieren, dass die Rechtssprechung, wie schon vor 100 Jahren, immer 20-40 Jahre hinter der gesellschaftlichen Entwicklung zurückbleibt, von einigen wenigen mutigen Entscheidungen einmal abgesehen."

Norbert Maes, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht in: "VHTS Aktuell 1/2006", S. 11/12

 

 


 

 

 

Bundesverfassungsgericht - kein Anschluss unter dieser Nummer

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Parteifreunde der FAMILIEN-PARTEI,

hiermit erhalten Sie die die Pressemitteilung:

 

FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS (www.familien-partei.de)

Der Bundesvorstand

Berlin, den 15.05.2006

Pressemitteilung

 

 

Bundesverfassungsgericht lehnt auch die Verfassungsklage gegen die Annahmeablehnung der Verfassungsbeschwerde „Wahlrecht ab Geburt“ ab

Auch die neue Verfassungsklage wurde dem 1. Senat als gesetzlichen Richter vorenthalten

 

 

Wie bereits in der Pressemitteilung vom 10.03.2006 ausführlich beschrieben legte die FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS am 06.03.2006 eine Verfassungsklage gegen die Annahmeablehnung der Verfassungsbeschwerde „Wahlrecht ab Geburt“ des Bundesverfassungsgerichts vom 30.01.2006 ein. Mit der neuen Verfassungsklage erachtete sie die Annahmeablehnung der 3. Kammer des 2. Senats als nichtig, da der 1. Senat zuständig ist und den Beschwerdeführern verfassungswidrig der gesetzliche Richter vorenthalten wurde. Das Ziel der Klage war die Neuberatung über die Zuständigkeit, sodass sich der 1. Senat mit der eigentlichen Sache der gegenwärtigen Verletzung der Menschenwürde der minderjährigen Kläger hätte befassen müssen.

 

 

Diese neue Verfassungsklage wurde jedoch einfach in eine Gegenvorstellung umgedeutet, die die Annahmeablehnung als richterliche Entscheidung anfechtet. Sie wurde der nicht zuständigen 3. Kammer des 2. Senats vorgelegt und von dieser am 02.05.2006 als endgültig abgeschlossen abgelehnt. Ein weiterer Schriftwechsel wurde nicht mehr in Aussicht gestellt. Die neue Verfassungsklage wurde also nicht als solche zur Kenntnis genommen, sondern lediglich als „Schriftsatz“ behandelt und die Vergabe eines Akteneichens verweigert. Dass es sich um eine eigenständige Verfassungsklage handelte, ergab sich eindeutig aus der Überschrift.

 

 

Somit wurde auch diese neue Verfassungsklage wiederum dem 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts als zuständigen gesetzlichen Richter vorenthalten. Rechtsanwalt Dr. Kurt-Peter Merk wird nun den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzenden des 1. Senats Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier mit einem persönlichen Brief über den Sachverhalt informieren und daraufhin auch telefonisch nachfragen, ob dieses Schreiben bei ihm eingegangen ist. Damit ist dann sichergestellt, dass der 1. Senat über die Angelegenheit definitiv informiert ist, was zum jetzigen Zeitpunkt noch völlig unklar ist.

 

 

Sollte schließlich die Verfassungsbeschwerde „Wahlrecht ab Geburt“ nicht dem 1. Senat als zuständigen gesetzlichen Richter zur Beurteilung zugeführt werden, behält sich die FAMILIEN-PARTEI eine Klage beim Europäischen Menschenrechts-Gerichtshof vor. Die Voraussetzungen einer Klageerhebung werden bereits durch den Rechtsanwalt Dr. Kurt-Peter Merk geprüft. Bei einem dortigen positiven Entscheid erhielte die Bundesrepublik Deutschland eine Rüge und der 1. Senat müsste sich als zuständiger gesetzlicher Richter mit der ursprünglichen Verfassungsklage „Wahlrecht ab Geburt“ in der Sache der gegenwärtigen Verletzung der Menschenwürde der minderjährigen Kläger befassen.

 

Sämtliche Informationen zum Thema sind auf der Internet-Homepage unter www.familien-partei.de in der Rubrik „Wahlrecht ab Geburt“ zu finden.

gez. Wolfgang Britz

Stellvertretender Bundesvorsitzender

 

 

Ahornweg 3

66571 Eppelborn-Bubach

Fon: 0 68 81.89 68 74

Fax: 0 18 05.060 33 44 98 49

Internet: Pressemitteilungen

eMail: oeffentlichkeit@familien-partei.de

www.familien-partei.de

 

 

Bitte senden Sie diese Information über Ihren eMail-Verteiler bzw. geben Sie sie bitte ausgedruckt an vorhandene bzw. potentielle Unterstützer unserer politischen Ziele weiter. Vielen Dank.

Freundliche Grüße

Wolfgang Britz

Stellvertretender Bundesvorsitzender

der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS

Ahornweg 3

66571 Eppelborn-Bubach

Fon: 0 68 81.89 68 74

Fax: 0 18 05.060 33 44 98 49

eMail: newsletter@familien-partei.de

Internet: Newsletter

www.familien-partei.de

 

 


 

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Samstag, 13. Mai 2006 17:36

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Ihre Seite im Internet

 

Sehr geehrte Herren,

zunächst einmal habe ich größten Respekt vor Vätern, die um ihre nichtehelichen Kinder kämpfen, sich endlos vor den Ämtern und den "Ex Freundinnen" rechtfertigen (müssen), ihre Kinder unterstützen wo sie nur können und alles in ihrer Macht stehende für sie tun.

Leider wird es Vätern( die sich um Ihre Kinder kümmern wollen) in Deutschland nicht leicht gemacht:

1. Entweder man ist verheiratet und ist gesetlicher Vater (automatisch versteht sich); und dann ist das Kind von einem anderen und man kann nichts dagegen tun...

2. Oder man war nicht verheiratet und hat (außer die Vaterschaft anzuerkennen und zu zahlen) keine rechtliche Handhabe um sich um seine Kinder zu kümmern....

Ich verstehe sie also vollkommen, wenn sie als verantwortungsbewusste, liebende Väter eine Chance möchten, um es ihnen und allen Nachfolgenden leichter zu machen seine eigenen Kinder zu lieben und sich um sie zu kümmern.

Jedoch verstehe ich Ihren Einwand mit Art. 1 GG nicht:

Es ist zwar ungerecht, dass vorbildliche Väter von unehelichen Kindern kein Sorgerecht haben, aber warum tastet dies ihre Menschenwürde an?

Und zu Art. 6 Abs. 5 GG: Den unehelichen Kindern stehen die Gleichen Rechte zu wie den Ehelichen.

Doch auch die Mutter steht unter besonderem Schutz. (Art. 6 Abs. 4 GG).

Leider gibt es aber immer noch zuviele Väter die keinen Bock auf Kinder haben und auch nicht zahlen.

Aus diesem Grund ist es gesetzlich vertretbar, zunächst der Mutter das uneingeschränkte Recht auf die Sorge des Kindes zu übertragen!!

SIE ALS UNEHELICHE VÄTER SIND DANN IN DER PFLICHT ZU BEWEISEN, DASS SIE DIESES KIND WOLLEN UND FÜR DIESES KIND SORGEN WOLLEN UND VERANTWORTUNGSBEWUSST SIND!!

UND GEGEBENENFALLS IST DIE MUTTER DAZU NICHT IN DER LAGE UND SIE KÖNNEN DAS BEWEISEN!?!

ALSO: SUCHEN SIE NICHT IN DER VERFASSUNG NACH ARTIKELN DIE VOM STAAT UND DEN GESETZEN MISSACHTET WERDEN, SONDERN:

Erkennen Sie den Schutz dieser Regelung, und was viel wichtiger ist, kämpfen sie um ihre Kinder indem Sie nachweisen, dass Sie alle notwendigen Erfordernisse besitzen um das Sorgerecht zu bekommen...

Mit diesen Worten möchte ich mich verabschieden und wünsche Ihnen noch viel Glück

MfG ...

 

 

 

 

 

Lieber Herr/ Frau ...,

 

keine Mutter muss dem Staat beweisen, dass sie sorgefähig und willig ist. warum sollen das dann Väter. nur weil sie statt einer Muschi einen Schwanz haben?

 

Das verstehe wer wolle.

 

 

Gruß Anton

 

 

 


 

 

Mein Kind in Deinem Bauch

 

Das dunkle Geschäft mit den Leihmüttern

 

Ein Film von Valentin Thurn

Sendung: ZDF, Dienstag, 16. Mai 2006, 22.15 Uhr

in der Reihe 37°, Länge: 29 Min.

 

 

Leihmutterschaft ist verboten - so steht es im Gesetz. Doch in der Anonymität des Internets blüht der Schwarzmarkt. Dort stießen Hildegard und Anton auf Sarah. Die Zeugung ihres Kindes geschah auf einer Toilette, mit Hilfe einer Klistierspritze. Sie erzählen niemandem davon, nicht einmal ihren Eltern, ganz heimlich soll das Kind zur Welt kommen. Ganz anders ist der Fall bei Diana und Steffen, die eine Leihmutter in Südafrika fanden. Dort sind Leihmutterschaften legal und die Befruchtung wird in einer Klinik durchgeführt. Diana und Steffen haben es bereits Familie, Nachbarn und Arbeitskollegen erzählt. Sie sind davon überzeugt, dass die deutschen Jugendämter nichts dagegen unternehmen können, wenn sie das Baby nach südafrikanischem Recht adoptieren.

Valentin Thurn

Filmproduktion

Mauritiussteinweg 7

50676 Köln

Telefon: 0221 – 21 44 54

Fax: 0221 – 23 99 38

mobil: 0163 – 548 9353

e-mail: thurn@ndh.net

www.thurn.org

 

 

 

 


 

 

 

 

Familienleben von Jugendlichen deren Eltern geschieden sind,

Hallo liebe Leser,

wir sind eine TV-Produktionsfirma und suchen Kinder, Jugendliche und deren Familien für ein neues Sendeformat. Es handelt sich um eine Doku-Reportage, in der das Familienleben von Jugendlichen deren Eltern geschieden sind, dargestellt wird. Wie geht es euch mit der neuen Situation? Wie geht ihr damit um? Was hat sich in eurem Alltag alles verändert? Wenn ihr Lust habt den Familienalltag mal aus eurer ganz persönlichen Sicht zu erzählen, oder einfach mehr Infos zu diesem Projekt erhalten möchtet dann meldet euch doch einfach.

E-Mail an:

redaktion@together-productions.de

www.together-productions.de

 

oder ruft gleich an unter:

0221- 355 735 70

Vielen Dank im Voraus.

 

01.05.2006

 

 


 

 

 

Veranstaltungshinweis

Trennung von den Kindern

Väter nach Trennung und Scheidung

Vortrag und Diskussion

mit Annette Rossalidis vom Institut für Geschlechter- und Generationenforschung der Universität Bremen

 

am Dienstag, den 9. Mai 2006 um 19:30 Uhr

 

in der Lokalredaktion

Dingworthstraße in Hildesheim

Veranstalter: Väteraufbruch Hildesheim

absolut zu empfehlen!!!

 

Herzliche Grüße

 

Rüdiger Meyer-Spelbrink

Bundesvorstand/Koordination

06627 - 91 50 434 + 0162 - 83 99 123

meyer-spelbrink@vafk.de

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Bundesgeschäftsstelle

Palmental 3, 99817 Eisenach

Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83) oder 03691 - 7 33 90 67

Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29) oder 03691 - 7 33 90 77

eMail bgs@vafk.de

 

 

 

 


 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V, Kreisgruppe Fulda

 

Einladung

zum zweiten bundesweiten Treffen des Eltern- und Zweitfamilienforums VafK am 27./28. Mai 2006 in Eiterfeld-Arzell

Teilnehmen können alle.......

Eltern, Unterhaltszahler und -empfänger, Alleinerziehende, Wochenendeltern und Zweitpartner, zum konstruktiven Gedankenaustausch.

Hier könnt Ihr Gleichgesinnte finden und vielleicht den einen oder anderen Rat mit Heim nehmen.

Bestimmt aber trefft Ihr auf offene Ohren.

An erster Stelle jedoch steht, SPASS HABEN..!!

 

Allgemeine Infos zum Treffen:

Treffpunkt Eiterfeld-Arzell.

Das Dorf Arzell mit 824 Einwohnern liegt in Deutschland im Bundesland Hessen. Genauer gesagt, liegt es zwischen Bad Hersfeld und Hünfeld (beide Städte sind ungefähr 15km von Arzell entfernt). Arzell gehört zum Landkreis Fulda und zur Marktgemeinde Eiterfeld. Auf der unten abgebildeten Karte könnt Ihr in etwa sehen, dass Arzell regelrecht im Herzen der Bundesrepublik Deutschland liegt:

 

weitere Infos findet Ihr auch unter

www.Arzell.de

 

 

Das Dorfgemeinschaftshaus steht uns ab dem 27.05.2006 ab 13:00 h zur Verfühgung.

Die Räumlichkeiten teilen sich wie folgt auf:

Konferenzraum für bis zu 50 Personen

Eine voll eingerichtete Küche und eine Mehrzweckhalle/Sporthalle.

Ganz in der Nähe befindet sich für unsere kleinen Gäste ein Kinderspielplatz.

Bei schönen Wetter besteht die Möglichkeit zu Grillen.

Möglichkeiten zur Übernachtung sind nach Absprache auch gegeben!

 

 

Zur Verpflegung sei zu sagen:

Jeder bringt das mit was er kann und möchte, alles andere wird (günstig) besorgt und ebenfalls auf die Teilnehmer umgelegt.

Sollte jemand nicht in der Lage sein sich an den Kosten beteiligen zu können,

kein Problem, eine kurze Info an uns und wir werden das regeln..!!!

Auch wenn die Anreise ein Problem darstellen sollte, bitte keine Scheu, wir können Fahrgemeinschaften bilden.

Dem einen oder anderen mach auch ein kleiner Umweg nichts aus!

Der Abschluss des Treffens wird dann ein gemeinsames Frühstück am 28.05.2006 sein.

Anmelden könnt Ihr Euch :

per Mail an:

Fam.L.D@gmx.de

Tel:. 06672 - 511

Mobil 0172 5723317

per Fax an: 06672 - 7256

oder an

Bertram Lange & Heike Dietrich

Schodersstr.19

36132 Eiterfeld-Arzell

 

 

www.VafK-Fulda.de

 

 

 


 

 

Prozesskostenhilfe auf dem Prüfstand?

Dem Land Baden-Württemberg entstand durch die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) 2003 ein Nettoaufwand von fast 57 Mio. €. Hiervon entfielen allein 70% auf Familiensachen vor den Amtsgerichten. 36 % der landesweiten PKH-Bewilligungen betrafen Eheverfahren. 38 % aller Parteien erhielten in diesen Verfahren PKH, dabei 29 % aller Parteien PKH ohne Raten. Der Prozentsatz für PKH ohne Raten lag deutlich über den Sozialhilfequoten vergleichbarer Bevölkerungsgruppen. In 53 % der Eheverfahren trug das Land zumindest für eine Partei die Gerichts- und Anwaltskosten. Während in Eheverfahren Parteien ohne PKH zu 64 % anwaltlich vertreten waren, waren es bei den Parteien mit PKH 98 %. Die höhere Anwaltsquote führt zu Mehrausgaben des Landes von 6 Mio. €. Von den 63.472 Familiensachen entfielen 30.339 auf Eheverfahren (48 %), davon 29.980 auf Scheidungsverfahren (47 % der Familiensachen). Bei den Eheverfahren handelte es sich weitestgehend um Scheidungsverfahren (99 %). In den 30.339 Eheverfahren gab es 22.885 PKH-Bewilligungen (75 %, d. h. 38% aller Parteien), bei den sonstigen Familiensachen betrug diese Relation 68 %. Etwa 36 % aller PKH-Bewilligungen im Land entfielen auf Scheidungsverfahren. In 53 % aller Eheverfahren wurde einer oder beiden Parteien PKH bewilligt. Damit wurden Scheidungskosten in mehr als der Hälfte aller Verfahren zumindest teilweise von der öffentlichen Hand getragen. In 41 % der Eheverfahren erhielten beide Parteien PKH. In über der Hälfte der Verfahren wurde demnach der gegnerischen Partei keine PKH bewilligt. Der Rechnungshof hält es für geboten, den Anteil der PKH-Bewilligungen in Eheverfahren zu senken. PKH wurde in Familiensachen vor den Amtsgerichten in 77 % der Fälle ohne Raten und 23 % mit Raten bewilligt. Bei PKH-Bewilligungen mit Raten flossen tatsächlich etwa 66 % des festgesetzten Betrags in den Landeshaushalt zurück. Bezogen auf den Gesamtaufwand für PKH betrug die Rückflussquote etwa 16 %. Die Ablehnungsquote bei PKH-Anträgen wegen mangelnder Bedürftigkeit oder fehlender Erfolgsaussicht lag bei 4%. Die Ablehnungsquote betrug in Eheverfahren 2,7 % und in sonstigen Familiensachen 6,1 %. Ursache dürfte sein, dass bei Scheidungsverfahren die „Erfolgsaussicht“ regelmäßig gegeben ist. Die fehlende Erfolgsaussicht spielt jedoch auch bei sonstigen Familienverfahren eine geringe Rolle. Bei den Bewilligungskennzahlen der geprüften 26 Familiengerichte waren erhebliche Bandbreiten festzustellen, die sich nicht allein auf die Sozialstruktur der Antragsteller zurückführen ließen. Die Bedürftigkeitsprüfung wurde von den Richtern häufig unzureichend durchgeführt. Bei den geprüften Familiensachen fehlte in den PKH-Akten in 6% der Antrag, die Angaben im Vordruck waren in 28 % unvollständig. Unvollständig waren in 62 % der Anträge die Belege und in 79 % die Zahlungsnachweise. Eine Einkommensberechnung der Richter war in 76 % der Fälle nicht aktenkundig. Das Beschwerderecht der Staatskasse gegen PKH-Bewilligungen wurde von den Bezirksrevisoren mit sehr unterschiedlicher Intensität ausgeübt. 30% der Bezirksrevisoren üben das Beschwerderecht gar nicht aus. In 54 % der PKH-Bewilligungen in Familiensachen vor dem Amtsgericht wird auf eine nachträgliche Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ohne Begründung verzichtet.

Die PKH wurde im Gesetz über die PKH vom 13. Juni 1980 ab 1981 eingeführt. Sie hat das bis dahin geltende Armenrecht abgelöst. Seither wurden die gesetzlichen Regelungen mehrfach geändert. Die Zahl der Ehescheidungen hat sich in Baden-Württemberg zwischen 1980 bis 2004 fast verdoppelt. Im Jahr 2004 wurden 95 % der Scheidungen nach einjähriger oder dreijähriger Trennung ausgesprochen. In 47 % der geschiedenen Ehen waren keine minderjährigen Kinder vorhanden. Auf Bundesebene werden aufgrund der prekären Finanzlage der öffentlichen Haushalte verschiedene Sozialleistungen auf den Prüfstand gestellt.

Prüfung der Prozesskostenhilfe in Baden-Württemberg

Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 13 / 4610, 19. 08. 2005

 

 


 

 

Der Tages-Vater

Manfred Wolf kümmert sich seit vier Jahren um die Kinder anderer Leute - er macht es aus Überzeugung

Miriam Müller

In den 1980er-Jahren war Manfred Wolf der erste, der in Rheinland-Pfalz eine Großraum-Disco aufmachte. Er schlug sich die Nächte um die Ohren und lebte für die Musik. In den 1990er-Jahren lief Manfred Wolf als Immobilienkaufmann jeden Tag im Anzug herum und verhandelte mit Baulöwen und Bankern. Heute ist der 49-Jährige Tagesvater und sitzt in Shorts und T-Shirt auf seiner Gartenterrasse in Steglitz-Zehlendorf.

Um ihn herum tollen Magdalena und Konstantin. Bei der zweijährigen Lenchen ist Manfred Wolf ständig hinterher. "Sie greift sich einfach alles, wie ein neugieriger Krake", sagt er lächelnd. Von dem einjährigen Konstantin bekommt er Steinchen geschenkt, jeden einzelnen lobt er ausgiebig, bevor sie auf dem Terrassentisch landen. Dort liegen noch Taschentücher, Kindersonnenmilch, ein Fotoapparat sowie Obst und Lätzchen. Alles ist auf Kinder eingestellt. Von seiner Discozeit ist eine Juke-Box im Wohnzimmer übrig geblieben, von seiner Zeit in der Immobilienbranche ein Handy, das noch öfter klingelt.

Irritation bei den Kollegen

Manfred Wolf ist seit vier Jahren Tagesvater und kümmert sich um die Kinder anderer Leute. Tagesväter gibt es nicht viele in Berlin, und als er seinen Kollegen aus dem Immobiliengeschäft vom neuen Job erzählte, musste er das Wort zwei Mal wiederholen. Auch seine Krankenkasse konnte sich nicht viel unter dieser Tätigkeit vorstellen.

Tagesvater. In Berlin gibt es über tausend bezirklich registrierte Tagesmütter, aber nur rund ein Dutzend Tagesväter. "Wir haben von Männern nicht die große Masse an Bewerbungen, aber sie sind nicht mehr völlige Exoten", sagt die für Tagespflege zuständige Evelyn Kubsch von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport. Dabei seien Tagesväter nicht nur bei allein erziehenden Müttern beliebt - als männliches Pendant in der Erziehung und Autoritätsperson. Doch die Männer sind längst noch nicht so weit, wie die hitzige Diskussion um das für 2007 geplante Elterngeld zeigt. Dass auch Väter zwei Monate Elternzeit nehmen sollen, wurde von vielen als Zwang zum "Wickelvolontariät" abgetan.

Die Bereitschaft zu Hause zu bleiben, muss von Herzen kommen, sagt Manfred Wolf. "Wenn da Zwang oder Geld dahinter steht, ist das alles nicht mehr echt." Schon bei seiner zehn Jahre alten Tochter Lisa war er als selbstständiger Immobilienkaufmann oft zu Hause, bei seinem nun fünfjährigen Sohn Robin blieb er es ganz. "Die Zeit mit den Kindern kann mir kein Mensch mehr nehmen", sagt er. Er empfehle es jedem Mann, eine Zeit lang zu Hause zu bleiben, sonst kenne man die Kinder nur noch von den Erzählungen der Frau.

"Ich bin richtig kinderverrückt, ich liebe Kinder", sagt Manfred Wolf. Von acht Uhr morgens bis nachmittags um 15 Uhr passt er auf Konstantin, Magdalena und Nick auf, um sie später einmal, wie er sagt, "gut erzogen" der Kita übergeben zu können. Manfred Wolf hat über Erziehung klare Vorstellungen: "Lieb und streng". Er macht auf der Wippe für die Kinder den Clown, kommen sie jedoch im Garten dem angrenzenden Tümpel zu nahe, schaut er böse und schleppt sie wortlos weg.

Es ist ein Job, der jede Sekunde Aufmerksamkeit erfordert. Doch Manfred Wolf hat Spaß an den Kindern. Wegen des Geldes mache er es jedenfalls nicht, betont er. Rund 1 070 Euro bekommt er vom Bezirksamt. Davon muss er noch das Essen für die drei Kinder bezahlen, die Windeln bringen die Eltern mit. Ein Traumverdienst ist das nicht, deshalb achtet das Jugendamt auch darauf, dass bei den Tagesvätern und -müttern noch ein Gehalt vom Partner da ist.

In Manfred Wolfs Fall bringt seine Frau das Geld nach Hause. Anfangs sei es für sein Selbstwertgefühl "schwer" gewesen, nicht mehr jeden Abend etwas Spannendes erzählen zu können, sagt er. "Manchmal denke ich, ich bin zu viel zu Hause, müsste mehr raus." Doch Kinder seien ihm wichtiger als alle Projekte, und seine Frau schätzt seine Arbeit. Sie weiß, wie sehr ihn die Kinder tagsüber auf Trab halten. Zumal ja nachmittags nach den Tageskindern die eigenen kommen. Abends erzählt Manfred Wolf von den Kindern und seine Frau von der Arbeit. "Bei uns ist alles ein bisschen umgekehrter", sagt er.

Berliner Zeitung, 03.06.2006

 

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/555866.html

 

 

 

 


zurück