Väternotruf

Februar 2007


 

 

 

 

 

"Gewalttätigen Vätern Besuch ihrer Kinder verbieten"

 Mittelbayrische Zeitung 15.02.2007

 

Kommentar Väternotruf:

Mitarbeiterinnen des Frauenhaus Regensburg setzen sich dafür ein, gewalttätigen Vätern den Kontakt zu ihren Kindern zu verbieten. Das ist für den begründeten Einzelfall eine richtige Forderung, die Schwierigkeit ist allerdings dass man nur selten voraussehen kann, ob ein Elternteil, sei es Vater oder Mutter gewalttätig gegen das Kind oder den Ex-Partner vorgehen wird.

 Dass sich die Frauen vonm Regensburger Frauenhaus aber nicht auch dafür einsetzten, mit gewalttätigen Müttern genau so wie mit gewalttätigen Vätern umgehen, lässt ihre Forderung als heuchlerisch erscheinen und überdies die Frage aufkommen, ob da nicht auch gewalttätige Mütter geschützt werden sollen, die im Frauenhaus Regensburg Aufnahme und Beistand finden.

Dass viele Frauen, die im Frauenhaus aufgenommen werden, vorher gewalttätig gegen ihre Kinder und den Ex-Partner waren, wird für gewöhnlich verschwiegen. Dabei zünden ach so arme Opferfrauen mitunter sogar ein Frauenhaus an:

 

 

"Frau wollte Frauenhaus anzünden

Potsdam - Nach einer versuchten Brandstiftung in einem Potsdamer Frauenhaus ist eine 24-Jährige in die Psychiatrie eingewiesen worden. Die offenbar geistig verwirrte Frau hatte am Montag Benzin auf einem Flur des Hauses ausgeschüttet und zu Streichhölzern gegriffen. Eine Mitarbeiterin hinderte sie am Anzünden."

"Der Tagesspiegel", 29.11.2006, S. 15 

 

 

ZWEIJÄHRIGER VERHUNGERT UND VERDURSTET IN BERLINER WOHNUNG

Die Mutter hatte ihr Kind im November zurückgelassen, um zu ihrem Freund zu ziehen. Der Junge hat einen langen Todeskampf hinter sich:

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,175970,00.html

 

Pikant bei dem Fall, die Mutter war vor dem Tod des Jungen in einem Frauenhaus, in dem nach landläufiger Meinung nur arme weibliche Opfer Zuflucht suchen, aber keine Täterinnen.

 

Die Polizeidirektion Regensburg, Stefan Hartl, Kriminaloberkommissar, teilt auf eine telefonische Anfrage vom 16.02.2007 mit Schreiben vom 21.02.2007 mit, dass "im Bereich der Stadt und des Landkreises Regensburg, im Jahr 2006, insgesamt 414 Fälle häuslicher Gewalt registriert wurden. ... Im Stadtgebiet traten in 42 Fällen, im Landkreis in 47 Fällen Frauen als Täter in Erscheinung". 

In cirka 20 Prozent aller Fälle sind Frauen als Täterin in Erscheinung getreten. Ob das Frauenhaus Regensburg auch diese gewalttätigen Frauen Obdach gewähren würde, ist uns nicht bekannt, erschient aber nicht unwahrscheinlich - gemäß der ideologischen Parole: Im herrschenden Patriarchat sind alle Frauen Opfer.

 

12.11.2007

 

 


 

 

Bundesgerichtshof - Urteil vom 28. Februar 2007 – XII ZR 161/04

AG Bamberg – Entscheidung vom 4.12.2003 – 1 F 1176/03 ./. OLG Bamberg – Entscheidung vom 27.7.2004 – 2 UF 25/04

http://rhgsig.wordpress.com/2007/03/01/bgh-kindesuntehalt-und-wechselmodell/

 

 

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle

Nr. 32/2007

Kindesunterhalt bei abwechselnder Betreuung eines Kindes durch beide Elternteile

Die 1991 geborenen Klägerinnen nehmen ihren Vater, den Beklagten, auf Zahlung von Kindesunterhalt in Anspruch. Sie leben überwiegend bei ihrer Mutter, während sich die weitere 1986 geborene Tochter überwiegend beim Vater aufhält. Beiden Elternteilen steht die elterliche Sorge für die Kinder gemeinsam zu. Sie betreuen die Kinder abwechselnd, und zwar bezüglich der Zwillinge in der Weise, dass diese sich von Mittwochabend bis Montagmorgen beim Vater aufhalten und sodann nach der Schule in den Haushalt der Mutter wechseln, wo sie bis zum Mittwochabend der folgenden Woche bleiben. Die Ferien verbringen die Zwillinge jeweils hälftig bei einem der Elternteile.

Das Oberlandesgericht ist davon ausgegangen, dass beide Eltern für die Zwillinge Barunterhalt zu leisten hätten. Denn diese hielten sich in weitergehendem Umfang bei dem Vater auf als im Rahmen eines üblichen Umgangsrechts. Ihr Bedarf sei deshalb nicht nur nach dem Einkommen des Vaters, sondern nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Elternteile zu bestimmen und um die beim Vater zusätzlich anfallenden Wohnkosten zu erhöhen. Für diesen Bedarf hätten die Eltern anteilig nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen aufzukommen. Die so ermittelten Anteile seien allerdings in Höhe der jeweils erbrachten Betreuungsleistungen gedeckt, so dass nur der jeweils verbleibende Betrag als Barunterhalt verlangt werden könne. Der Vater schulde deshalb keinen höheren Unterhalt als vom Amtsgericht zuletzt in Höhe von monatlich jeweils 142 € ausgeurteilt.

Die Revision des Vaters hatte keinen Erfolg.

Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat allerdings die Auffassung vertreten, dass die Mutter ihre Verpflichtung, zum Unterhalt der Zwillinge beizutragen, allein durch deren Pflege und Erziehung erfüllt, während der Vater allein für deren Barunterhalt aufzukommen hat. Diese Aufteilung von Bar- und Betreuungsunterhalt ist so lange nicht in Frage zu stellen, wie das deutliche Schwergewicht der Betreuung bei einem Elternteil liegt, dieser mithin die Hauptverantwortung für ein Kind trägt. Das ist grundsätzlich auch dann der Fall, wenn sich ein Kind im Rahmen eines über das übliche Maß hinaus wahrgenommenen Umgangsrechts bei einem Elternteil aufhält und sich die Ausgestaltung des Umgangs bereits einer Mitbetreuung annähert. Solange der andere Elternteil die Hauptverantwortung für ein Kind trägt, muss es dabei bleiben, dass er seine Unterhaltspflicht durch die Pflege und Erziehung des Kindes erfüllt. Anders kann es sein, wenn sich die Eltern die Verantwortung für ein Kind in etwa hälftig teilen. Zur Beantwortung der Frage, ob ein Elternteil die Hauptverantwortung für ein Kind trägt, kommt der zeitlichen Komponente der von ihm übernommenen Betreuung indizielle Bedeutung zu, ohne dass die Beurteilung sich allein hierauf zu beschränken braucht.

Im vorliegenden Fall entfällt auf den Beklagten ein Betreuungsanteil von etwas mehr als 1/3 (gerundet 36 %), so dass die Eltern keine Betreuung in einem Wechselmodel mit im Wesentlichen gleichen Anteilen praktizieren. Daher ist für die Zwillinge nur der Vater barunterhaltspflichtig mit der Folge, dass der Barunterhalt allein nach seinem Einkommen zu bemessen ist. Der entsprechende Bedarf kann zwar teilweise durch Naturalleistungen des betreuenden Elternteils gedeckt sein. Das war hier aber nicht der Fall, so dass der Beklagte jedenfalls Unterhalt in dem vom Amtsgericht ausgeurteilten Umfang schuldet. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Vater die ältere Tochter überwiegend betreut. Den für diese schuldet nicht er, sondern die Mutter Barunterhalt.

Urteil vom 28. Februar 2007 - XII ZR 161/04

AG Bamberg – Entscheidung vom 4.12.2003 – 1 F 1176/03 ./. OLG Bamberg - Entscheidung vom 27.7.2004 – 2 UF 25/04

Karlsruhe, den 1. März 2007

Pressestelle des Bundesgerichtshof

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-5013

Telefax (0721) 159-5501

 

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2007-2&nr=39033&linked=pm&Blank=1

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Manche krude Logik kann man einfach nicht begreifen, außer man versteht sie ideologisch motiviert, das gilt auch für Urteile des Bundesgerichtshofes. Man stelle sich einmal vor, jemand lebt nur ein dritte des Jahres in einer Wohnung und verlangt deshalb vom Vermietet für dieses Zeit Kostenfreiheit gewährt zu bekommen.

Wollen wir hoffen, dass sich das anhaltend trübe Wetter in Karlsruhe mal wieder bessert.

 

 

 


 

 

Kritik

Oberster Verfassungsrichter rügt Politiker

Hans-Jürgen Papier beklagt im Gespräch mit WELT.de, dass die Politiker wichtige Entscheidungen bewusst nach Karlsruhe abschieben. "Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass manchmal wichtige Entscheidungen, die von der Politik getroffen werden müssten, auf das Bundesverfassungsgericht verlagert werden", so der Präsident des Bundesverfassungsgerichts.

Von Thorsten Jungholt

 

Auftritt in Amt und Würden: Bundesverfassungsrichter Hans-Jürgen Papier

 

Damit kritisierte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts zum ersten Mal die deutschen Parlamentarier für ihre Entscheidungsschwäche. Als konkretes Beispiel für seine Kritik nannte Papier die jüngste Entscheidung des Gerichts zum Thema Erbschaftsteuer. "Vielen Akteuren in der Politik war seit Langem klar, dass hier gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht", sagte Papier. "Gleichwohl hat man sich in der Vergangenheit des Themas nur zögerlich angenommen " in der Hoffnung auf Vorgaben durch das Verfassungsgericht." Generell zögere die Politik wichtige Weichenstellungen heraus, um die Einigung zwischen den Parteien durch Vorgaben der Karlsruher Richter zu erleichtern. Das sei ein Grund für "bestehende Handlungsblockaden". Andererseits könne man die Neigung beobachten, "bei allen möglichen medial inszenierten Anlässen durch ein kurzatmiges Anwerfen der Gesetzesmaschinerie zu reagieren. Dabei kommt dann bisweilen eine Art Placeboeffekt heraus", sagte Papier.

 

Papier kritisierte auch, dass die deutschen Parlamentarier ihre Möglichkeiten der Einflussnahme auf Ebene der Europäischen Union nicht wahrnähmen. "Es ist bedauerlich, dass die im Grundgesetz vorgesehene Mitwirkung des Bundestags an der Rechtsetzung auf der Gemeinschaftsebene nicht optimal funktioniert", sagte Papier. Das sei in anderen Mitgliedstaaten anders.

In der Debatte um ein europaweites Rauchverbot hätte die deutsche Politik stärker auf die Durchsetzung des Subsidiaritätsprinzips achten müssen, sagte Papier. Die EU dürfe nur tätig werden, wenn eine Aufgabe auf der Ebene der Mitgliedstaaten nicht mehr ausreichend wahrgenommen werden kann. Das werde in der Praxis aber nicht ausreichend ernst genommen. Daraus folge eine Zentralisierung und Überregulierung. "Dies aber ist einer der Gründe dafür, dass die Bürger in zunehmendem Maße nicht mehr die Vorzüge der EU sehen. Stattdessen nehmen sie Europa als gesichtslose Bürokratie wahr, die die Gesellschaft mit einem Normendickicht überzieht", sagte Papier.

In der Debatte um ein Luftsicherheitsgesetz warnte Papier Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble vor einem erneuten Anlauf. "Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass es mit dem Grundrecht auf Leben und mit dem Schutz der Menschwürde nicht vereinbar ist, ein gekapertes Flugzeug samt Passagieren und Besatzung abzuschießen. Dem wird auch in der weiteren politischen Diskussion Beachtung zu schenken sein, zumal die Menschenwürdegarantie des Artikel eins nach der Ewigkeitsklausel des Grundgesetzes auch nicht durch eine Verfassungsänderung infrage gestellt werden kann", sagte Papier. Karlsruhe hatte vor einem Jahr das Luftsicherheitsgesetz der ehemaligen rot-grünen Bundesregierung für verfassungswidrig erklärt.

Artikel erschienen am 17.02.2007

 

 

http://www.welt.de/data/2007/02/17/1216843.html

 

 

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

Da können wir Herrn Papier wenigstens einmal zustimmen. Papier hat sich ja bei der kruden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter nicht gerade einen guten Namen gemacht. Die mehr als lasche männerfeindliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (Urteil des Ersten Senats vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 - Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder) verträgt sich weder mit Artikel 1 des Grundgesetzes (Schutz der Menschenwürde) noch war sie für die durch notorische Reformunfreudigkeit gekennzeichnete Bundesregierung ein ernstes Signal, §1626a ersatzlos zu streichen und der nach dem Grundgesetz verankerte Gleichheit von Müttern und Vätern rechtliche Geltung zu verschaffen.

18.02.2007

 

 

 

 


 

 

 

 

 

Beispiel einer Umgangsregelung, nebst Anordnung von Ergänzungspflegschaft (Umgangspflegschaft) wegen beharrlicher unbegründeter Umgangsverweigerung durch den betreuenden Elternteil.

OLG Zweibrücken - Senat für Familiensachen

6 UF 37/06 

Entscheidungsdatum 12.02.2007

PDF Datei hier aufrufen.

 

NJW-RR 2007, 730-732

vorhergehend Amtsgericht Landau in der Pfalz, 7. Februar 2007, Az: 2 F 302 / 05

 

 


 

 

Zweierlei Maß für Frauen und Männer

Gastkommentar Abtreibung und Vaterschaftstest / Von Gerhard Amendt

Von Gerhard Amendt

 

Was treibt die Bundesministerin der Justiz dazu, Männern unbedingt strafbares Verhalten anhängen zu wollen? Dem Klagenden beim Bundesverfassungsgericht blieb nichts anderes übrig, als heimlich seine Vaterschaft zu testen, weil zurzeit für Väter nur notwehrähnliche Handlungen möglich sind. Vielleicht schlägt in der Schärfe der Justizministerin eine traditionelle weibliche Sicht von Geschlechterrollen durch: Männern ist einfach mehr zuzumuten als Frauen? Früher vor allem im Berufsleben, demnächst beim Zumessen von Strafmaßen.

Männlichkeit, Väterlichkeit und Vaterschaft sind so schützenswert wie Mutterschaft, Mütterlichkeit und Weiblichkeit. Und hierzu zählt die Schwangerschaft - sei sie gewollt oder nicht. Schützenswertes sollte allerdings für Männer wie Frauen gleichermaßen gelten. Dann wäre die Intimität der ungewissen Vaterschaft so schützenswert wie eine Abtreibung. Stattdessen will die Ministerin Strafen für gar zu neugierige Männer verhängen. Andererseits aber ist die Abtreibung straffrei. Obwohl sie rechtlich eine strafwürdige Handlung ist. Für abtreibende Frauen gilt aber, dass auf Strafe wegen der Nähe der Entscheidung zur weiblichen Kernidentität verzichtet wird. Viele sind darüber entsetzt, nicht weil die Frauen straffrei ausgehen, sondern weil sie fürchten, dass damit der Schutz des Lebens Schaden nehmen könnte. Statt zu strafen, lässt der Staat abtreibende Frauen amtlich beraten und übernimmt in den meisten Fällen sogar die Finanzierung, obwohl er das nur bei nachgewiesener Bedürftigkeit tun sollte.

Vielleicht hat sich diese Routine nicht ganz ungewollt eingestellt, weil man zu Recht davon ausgeht, dass, wer zahlt, zuständig ist und somit auch die Verantwortung an ihm hängen bleibt. Man könnte auch sagen: Die Frauen sollen sich keine Gedanken machen, das tun die anderen für sie. Ob das fürsorglich oder bevormundend ist, muss jeder und jede für sich entscheiden.

Mit diesem Hinweis auf eine seltsame Ungleichheit in der Sicht auf Männer und Frauen wird keineswegs ein salomonischer Deal ins Auge gefasst, um die Strafvernarrtheit der Ministerin zu erweichen. Etwa dergestalt, dass keiner die Frage nach der Strafbefreiung bei der Abtreibung stellt, wenn sie heimliche Vaterschaftsanalysen außer Verfolgung stellt - obwohl die Abtreibung Leben verhindert, während die Verletzung der informationellen Selbstbestimmung das nicht annähernd tut. Um keinen pragmatischen Deal geht es, sondern allein um den Wunsch, das Missverhältnis beim Wahrnehmen von Männern und Frauen zu beleuchten.

Die gegen die Männer gerichtete Strafwut scheint symbolisch hoch aufgeladen. Männer sollen über die Klärung der Vaterschaft hinaus irgendwie in die Knie gezwungen werden. Das hat selbst jene Männer, die beim Anblick von Frauen nur Unschuld vermuten, ziemlich hart getroffen. Ein Aufschrei geht quer durch die Parteien: Nicht mit uns! Indes warten einige noch ab, weil sie männliche Selbstverleugnung noch immer mit männlicher Tugend verwechseln und Empörung nur äußern, wenn Frauen ihnen zuvor das gestattet haben.

Was aber bringt die Justizministerin so in Fahrt, dass sogar ihr Ruf als hervorragende Juristin beschädigt wird? Liegt es vielleicht daran, dass ihr Gefühl für Gerechtigkeit in der Politik hier auf Frauen begrenzt bleibt? Allzu überraschend wäre es nicht, zumal in den letzen Jahren in der Politik die Bevorzugung von Frauen mit der Schmähung der Männer korrespondierte. Nun wird diesmal der Strom der Männermissachtung sichtbar. Es ist wie mit dem Krug, der so lange zum Brunnen geht, bis er bricht. Denn was soll das Gerede von Gleichheit und Gerechtigkeit, wenn es vielmehr um Zerstörungswünsche gegen Männer geht, ja, um zweierlei Maß?

Die Versessenheit auf Strafe für Männer, die ihrer Frau misstrauen, erhält dann plötzlich einen verstehbaren Sinn. Keinen angenehmen, aber einen sehr realen und vor allem einen ernst zu nehmenden. Diese Verachtung für das männliche Geschlecht gerät dem Verachtenden nicht zum Vorteil. Und geht es im Kern nicht sogar darum, dass man Männer beim heimlichen Vaterschaftstest strenger als Frauen bei der Abtreibung behandeln soll? Wenn das nicht eine neue Erscheinungsweise des traditionsreichen Geschlechterarrangements und ein höchst unliebsamer Refrain auf das Vorurteil ist, nach dem man Frauen nicht ernst nehmen soll! Ist das der vertrackte Sinn der Debatte?

Der Autor ist Professor für Geschlechter- und Generationenforschung an der Universität Bremen

 

 

"Die Welt"

Artikel erschienen am 19.02.2007

 

 

 

 

 


 

 

Zitierung: BVerfG, 1 BvR 421/05 vom 13.2.2007, Absatz-Nr. (1 - 102), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20070213_1bvr042105.html

Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

L e i t s ä t z e

zum Urteil des Ersten Senats vom 13. Februar 2007

- 1 BvR 421/05 -

 

Der Gesetzgeber hat zur Verwirklichung des Rechts des rechtlichen Vaters auf Kenntnis der Abstammung seines Kindes von ihm (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) ein geeignetes Verfahren allein zur Feststellung der Vaterschaft bereitzustellen.

Es entspricht dem Grundgesetz, wenn die Gerichte die Verwertung heimlich eingeholter genetischer Abstammungsgutachten wegen Verletzung des von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Rechts des betroffenen Kindes auf informationelle Selbstbestimmung als Beweismittel ablehnen.

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 1 BvR 421/05 -

 

 

 

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20070213_1bvr042105.html

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Während dem Leitsatz 1 des Bundesverfassungsgericht zugestimmt werden kann, vermag der Leitsatz 2 nicht überzeugen. Dies liegt darin begründet, dass der rechtliche Vater des Kindes nach Artikel 6 Grundgesetz eben gerade nicht gegen das Grundrecht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung verstößt, denn das Kind steht unter elterlicher Sorge des Vaters. So wie der Vater bis zum 18. Lebensjahr des Kindes rechtlich befugt und im Einzelfall auch verpflichtet ist, in den Schulranzen seines Kindes zu gucken, ob das Kind seine Schulsachen eingepackt hat oder bei älteren Kindern, ob dieses keine Schreckschusspistole in die Schule mitnimmt, so ist der rechtliche Vater auch berechtigt und verpflichtet, sich darüber Gedanken zu machen, ob das Kind von ihm ist oder nicht. Hat der rechtliche Vater Zweifel an der biologischen Vaterschaft dient es gerade dem Familienfrieden und dem Kindeswohl, wenn der rechtliche Vater die Zweifel ausräumen kann oder aber die Zweifel sich bestätigen und der rechtliche Vater überlegen kann, wie er zukünftig mit dieser Tatsache umgehen will.

Dass das Bundesverfassungsgericht eine gerichtliche Nichtverwertbarkeit eines gegenüber der Mutter des Kindes heimlich eingeholten Abstammungstest postuliert, hat damit zu tun, dass das Bundesverfassungsgericht selbst auf schwankenden Boden bezüglich der Vorgaben des Grundgesetzes steht, denn dort heißt es für alle die des Lesens kundig sind, gut lesbar:

Artikel 6 Satz 2 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

 

Ob am Bundesverfassungsgericht alle Beschäftigten auch gut lesen können, muss man angesichts der kritikwürdigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich der Diskriminierung von nichtverheirateten Vätern und ihrer Kinder und auch derjenigen Väter denen das nach Grundgesetz Artikel & zustehende Sorgerecht auch nach BGB zugesichert wird, bezweifeln. Wenn es aber so wäre, dass am Bundesverfassungsgericht alle relevanten entscheidenden Richter gut lesen können, dann muss man sich fragen, warum sie diese Fähigkeit nicht nutzen und auch den Text lesen, der vor ihrer Nase liegt. Und wenn sie lesen können und lesen und sich dennoch in Gegensatz zu den Vorgaben des Grundgesetzes stellen, dann kann man fragen, ob die betreffenden Richter nicht den falschen Job haben und nicht hätten vielleicht Politiker werden sollen, wo man heute dies sagen kann und morgen etwas ganz anderes tut ohne sich dabei im geringsten zu schämen..

 

 

 


 

 

 

Heimlicher Vaterschaftstest darf im gerichtlichen Verfahren nicht verwertet werden

Es entspricht dem Grundgesetz, wenn die Gerichte die Verwertung heimlich eingeholter genetischer Abstammungsgutachten wegen Verletzung des Rechts des betroffenen Kindes auf informationelle Selbstbestimmung als Beweismittel ablehnen. Der Gesetzgeber hat aber zur Verwirklichung des Rechts des rechtlichen Vaters auf Kenntnis der Abstammung seines Kindes von ihm (neben dem Vaterschaftsanfechtungsverfahren) ein geeignetes Verfahren allein zur Feststellung der Vaterschaft bereitzustellen. Dem Gesetzgeber wird aufgegeben, bis zum 31. März 2008 eine entsprechende Regelung zu treffen. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom 13. Februar 2007. Der Verfassungsbeschwerde lag der Fall einer Vaterschaftsanfechtungsklage zugrunde, die auf einen heimlich eingeholten DNA-Vaterschaftstest gestützt war. Die Zivilgerichte hatten die Verwertung des Gutachtens als Beweismittel abgelehnt.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht vom 13.2.2007

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

Bei 20 Prozent aller ohne Wissen der Mutter eingeholten Abstammungstests, kommt heraus, dass der von der Mutter als angeblicher Vater angegebene Mann nicht der biologische Vater des Kindes ist, so sinngemäß Edith Schwab, die Bundesvorsitzende des sogenannten Verbandes Alleinerziehender Mütter und Väter (siehe: Pressemitteilung des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. vom 13.2.2007), einem Verband, der überwiegend die Interessen getrennt erziehender Mütter vertritt, die für sich das Alleinvertretungsrecht für das Kind reklamieren und es oft durch Steuergelder finanziert, auch mittels gerichtlich beantragten Sorgerechtsentzug für die Väter durchzusetzen versuchen.

Wer nicht weiterhin Kinder im Unklaren über ihre tatsächliche Identität lassen will oder diese Kinder sogar bewusst täuschen will, der muss es jedem Kind und jedem Mann ermöglichen, sich über eine Vaterschaft zu vergewissern und diese gegebenenfalls auch auszuschließen.

 

15.02.2007

 

 

 


 

 

 

Verfassungsgerichts-Urteil

Karlsruhe erleichtert Vaterschaftsnachweis

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Männern bei Vaterschaftstests gestärkt. Laut Urteil haben Männer grundgesetzlich verbürgtes Recht zu erfahren, ob sie der biologische Vater ihrer Kinder sind. (13.02.2007, 17:32 Uhr)

 

Karlsruhe - Bis März 2008 muss eine rechtliche Grundlage dafür geschaffen werden, dass Männer im Zweifel leichter als bisher ihre biologische Vaterschaft überprüfen lassen können. Heimliche Gentests sind jedoch weiterhin illegal und bleiben als Beweismittel unzulässig, weil sie gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes verstoßen.

 

Zum Thema

 

Hintergrund: Suche nach "Kuckuckskind" per DNA-Analyse

Der Erste Senat wies damit im Ergebnis die Verfassungsbeschwerde eines Mannes ab, der ohne Zustimmung der Mutter ein Kaugummi der zwölfjährigen Tochter seiner Ex-Partnerin im Labor hatte untersuchen lassen. Als der Test ihn zu 100 Prozent als biologischen Vater ausschloss, zog er vor Gericht - ohne Erfolg: Der Bundesgerichtshof lehnte vor zwei Jahren die Verwertung heimlicher Tests im Verfahren um die Anfechtung der Vaterschaft ab. Nach dem Urteil der Verfassungsrichter zeigte er sich "froh, dass sich nun gesetzlich etwas tut".

 

 

Heimliche Tests weiterhin unzulässig

An der Illegalität solch heimlicher Tests ändert sich zwar auch in Zukunft nichts. Laut Urteil haben Männer wie der Kläger jedoch ein grundgesetzlich verbürgtes Recht zu erfahren, ob sie auch der biologische Vater ihrer Kinder sind. Nach Maßgabe der Karlsruher Richter reicht künftig allein der "Zweifel an der Vaterschaft" aus, um solch ein Verfahren einleiten zu können. Das Vaterschaftsanfechtungsverfahren sei dafür jedoch nicht der geeignete Weg. An dessen Ende stehe bei einem negativen Gentest immer die zwingende rechtliche Trennung von Vater und Kind. Es gebe aber durchaus Fälle, in welchen Männer sich Kindern so verbunden fühlen, dass sie weiterhin für sie sorgen wollen, obwohl sie nicht deren Erzeuger sind.

Weil deshalb das Recht auf Kenntnis der Vaterschaft nicht zwingend darauf abzielt, eine Vaterschaft zu beenden, darf der Gesetzgeber laut Urteil an das neue zusätzliche Verfahren auch nicht die selben hohen Anforderungen stellen wie an eine Anfechtungsklage. Weil die Grundrechte der Mütter dann auch weniger schwer wiegen als die der Väter, müssen sie in Vaterschaftstests einwilligen. Zwar dürfe eine Mutter grundsätzlich selbst darüber befinden, ob und wem sie Einblick in ihr Intimleben gebe. Doch weil sie den Mann zuvor "an ihrem Geschlechtsleben hat teilhaben lassen", habe sie damit das "Kenntnisinteresse des Mannes an der Abstammung ihres Kindes mitbegründet".

Ministerium prüft Möglichkeit der gerichtlichen Anordnung

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Alfred Hartenbach (SPD), sagte, Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) habe die Entscheidung des Gerichts erwartet. Es werde nun geprüft, ob ein Vaterschaftstest etwa gerichtlich angeordnet werden kann, wenn solch ein Gentest zuvor dem rechtlichen Vater verweigert worden war. Für diese Lösung hatte der Präsident des Karlsruher Gerichts, Hans-Jürgen Papier, bei der Urteilsverkündung plädiert und auf einen entsprechenden Gesetzesentwurf Bayerns hingewiesen. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) sagte mit Blick auf diesen Gesetzentwurf der "Augsburger Allgemeinen", es sei dringend notwendig, Vätern bessere Mittel der Aufklärung an die Hand zu geben.

Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jürgen Gehb, forderte, dass anonyme Vaterschaftstests zum Schutz des Familienfriedens weiter möglich sein sollen. Es sei für ihn unverständlich, wenn Zypries beabsichtige, dass der "gehörnte, zur Unterhaltszahlung für ein Kuckuckskind verpflichtete Zahlvater" für die Nutzung eines anonymen Abstammungstests auch noch mit einer Freiheitsstrafe belegt werden soll". Ähnlich äußerte sich der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg van Essen. Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth forderte, bei der nun fälligen Neuregelung die Interessen des Kindes zu berücksichtigen. 

13.02.2007

http://www.tagesspiegel.de/politik/nachrichten/vaterschaftstests-urteil/91989.asp

 

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

Bei den Journalisten ist es immer noch nicht angekommen, dass es sich bei einem Abstammungsgutachten nicht um einen Gentest handelt, wie irreführend suggeriert wird, und wie dies offenbar auch noch im Bundesjustizministerium falsch verstanden wird, sondern um den Vergleich bestimmter Sequenzen in dem Probematerial von Kind und vermeintlichen Vater.

 

Das Bundesverfassungsgericht hätte sich seine Arbeit auch sparen können, wenn im Bundesjustizministerium unter Leitung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vernünftige Arbeit geleistet worden wäre. Statt dessen hat Brigitte Zypries in der Vergangenheit versucht, Männer, die einen Abstammungstest in Auftrag geben zu kriminalisieren. Dass die SPD das Wort "demokratisch" in ihrem Parteinahmen führt, mutet da schon wie ein Witz an.

 

16.02.2007

 

 

 


 

 

 

Paps Pressedienst 2-2007

 

Klarheit über die Herkunft wichtig für Kinder

Gutes Urteil

 

Als weiteren Meilenstein auf dem Weg zur Anerkennung der Bedeutung von Vätern für Kinder wertet paps das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Legalität von Vaterschaftstest. Hauptgewinner des Urteils sind Kinder, deren Anspruch auf Kenntnis ihrer Herkunft gestärkt wird. Kinder möglicherweise ein Leben lang im Unklaren über ihren Vater zu lassen oder sie mit Lügen und Irreführungen über ihre Herkunft aufwachsen zu lassen, stellt einen Eingriff in ihre Menschenrechte dar.

Das Urteil, mit dem der Gesetzgeber zu einer entsprechenden Regelung verpflichtet wird, bedeutet keine Infragestellung oder Abwertung sozialer Vaterschaft. Die Rolle von Männern, die, ohne leibliche Väter zu sein, Verantwortung für Kinder übernehmen, wird in Zukunft viel besser wahrzunehmen sein, wenn sie auf der Anerkennung der Wahrheit über die Herkunft des Kindes basiert.

Paps hofft, dass diesem Urteil weitere Schritte gegen die Anonymisierung von Vaterschaft folgen werden, etwa ein Verbot anonymer Samenbänke. Es kann kein Recht an sich auf ein Kind geben. Die Kenntnis der eigenen Ursprünge bleibt bei aller medizinischen Machbarkeit für die Identitätsbildung sowohl von Jungen als auch von Mädchen eminent wichtig.

Nach der Reform des Kindschaftsrechts von 1998, die das gemeinsame Sorgerecht etabliert und die nicht eheliche Vaterschaft anerkannt hat und nach der Einführung des Elterngeldes zu Anfang des Jahres, durch die der Anteil der Väter an der frühkindlichen Erziehung spektakulär steigen wird, müssen auf diesem Weg weitere Schritte folgen. Nun ist die Justizministerin am Zuge. Kritisch gespannt erwarten wir ihre Gesetzesinitiative.

 

Kontakt: Ralf Ruhl 0551 - 77 440 51

 

 

http://www.paps.de/

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

Kundgebung in Berlin „ Allen Kinder ECHTE Eltern“ am 13.2.2007

 

Unter dem Motto: „Allen Kinder ECHTE Eltern“ und „Rote Karte für ein Testverbot“ versammelten sich Väter in Berlin.

 

Mit einer spontanen Kundgebung, anlässlich der Urteilsverkündung zu den sogenannten „heimlichen Vaterschaftstests" durch das Bundesverfassungsgericht am Vormittag, zogen Väter durch die Berliner Innenstadt, um ihre Forderungen nach einer auf fairen und auf sicherer Grundlage stehenden Elternschaft zu Gehör zu bringen.

Zwar sehen wir mit dem Karlsruher Urteil die Rechte der Väter auf eine grundsätzliche Anerkennung ihres Rechts auf Kenntnis über ihre biologische Vaterschaft gestärkt. Dennoch zeigt sich, dass der Gesetzgeber endlich Klarheit schaffen muss, wie durch eine gesetzliche Regelung diese Gewissheit ohne die hohen Hürden eines Gerichtsverfahrens zu erlangen ist. Es dient wenig dem Familienfrieden, wenn man ständig die Gerichte bemühen muss, wo auch andere Wege möglich sind. Deshalb bleiben wir dabei: Testen muss straffrei bleiben!

Mit großen Interesse wurden unsere Flugblätter angenommen und wir hörten so manchen positiven Kommentar von Passanten. In der Mehrheit der Bevölkerung stößt ein mögliches Testverbot nach wie vor auf Unverständnis und man ist mit uns einer Meinung: Kinder mögen eben echte Väter am liebsten.

 

Abschließend trafen sie sich vor dem Bundesjustizministerium von Frau Zypries.

Ein Vertreter des Ministeriums, Herr Dr. Schomburg, fand sich zu einem kurzen Gespräch bereit und erhielt eine „Rote Karte für ein Testverbot" und das Demoflugblatt überreicht. Er erklärte, dass das Ministerium bei den notwendigen Gesetzesänderungen durchaus zum Dialog mit den interessierten Väterverbänden bereit sei und dass hier mehr Kooperation über die bereits bestehenden Gesprächskontakte hinaus denkbar ist.

Insbesondere sah er, wie wir, die Notwendigkeit, dass gerade bei einer zweifelhaften Vaterschaft auch ein enormer Beratungsbedarf für den betroffenen Vater besteht und diese Väter bisher kaum Anlaufmöglichkeiten finden. Allerdings wies Dr. Schomburg darauf hin, dass solche Vorschläge dann in Länderkompetenz umgesetzt werden müssten, da der Bund hier keine Vorgaben machen könne.

 

An der Kundgebung beteiligten sich engagierte Mitglieder von: Väteraufbruch für Kinder – Berlin eV. www.vafk-berlin.de, dem Netzwerk pro Vaterschaftstests www.pro-test.net und anderen Vereinen. Veranstalter war der Berliner FamilienInfoTreff e.V.

Michael Stiefel

 

 

 

http://www.vafk.de/themen/ProTest/070213_Demobericht.htm

 

 


 

 

 

 

Jedem Kind seinen echten Vater

 

12. Februar 2007

Aktion

 

Demo: 13.02.07, S-Bhf. Friedrichstraße, 12 Uhr

Jedem Kind seinen echten Vater

Das Bundesverfassungsgericht verkündet zum Thema "Vaterschaftstests" am 13.2.07 ein Urteil, das bereits vorab für breite öffentliche Aufmerksamkeit sorgt. Wir veranstalten deshalb am gleichen Tag eine Demonstration. Wir setzen uns dafür ein, dass jedes Kind weiß, wer sein echter Vater ist, und fordern einen bessere Förderung von Vätern, damit sie sich mehr um ihre Kinder kümmern können und dürfen.

Die Demo findet am 13.02.07 um 12 Uhr statt. Wir treffen uns auf dem südlichen Vorplatz des Bahnhofs Friedrichstraße, dem Dorothea-Schlegel Platz. Von dort geht es dann durch die Friedrichstraße und die Mohrenstraße zum Justizministerium. Bitte kommt zur Demo, damit wir etwas bewegen können.

 

 

 

anbei der Link zum Aufruf für das VAFK-Portal: (wie immer "aus der Hüfte" geschossen)

http://vafk-berlin.de/modules/news/article.php?storyid=17

 

 

Rainer Sonnenberger

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Generation „Neue Väter“

„Sie bekommt ein Baby - und ich die Krise“

Von Karen Krüger

 

 

 

Angeblich kann er zwei Kinder auf einmal wickeln: Familienvater Brad Pitt mit prominentem Anhang

20. Februar 2007

Im Geburtsvorbereitungskurs lernt ein werdender Vater, wie er das Neugeborene badet. Plagt ihn die Sorge, das Kleine ungeschickt anzufassen, hilft ein Baby-Schwimmkurs. Kommt er abends erst nach Hause, wenn der Nachwuchs schon schläft, holt er beim Vater-Kind-Wochenende die versäumte Spielzeit mit Indianergeheul und Kletterkursus nach. Und sollte er einmal gar nicht wissen, womit er seinem Nachwuchs eine Freude bereiten könnte, findet er Hilfe im „Väter-Online-Shop“ - in Deutschland erleben Vater-Kind-Angebote derzeit einen Boom.

 

„Neue Väter“ brauche das Land, verkündete schon im November 2005 die designierte Familienministerin Ursula von der Leyen - und fordert seither ein Ende der „vaterlosen Gesellschaft“. Wenn Männer sich künftig nicht genauso an der Erziehung ihrer Kinder beteiligen wollten wie Frauen, fänden sie keine Partnerin mehr, prophezeit die Ministerin. Partnerschaftlich orientiert, offen für Erziehungszeiten, geduldig und ihrem Kind zugewandt sollen die „neuen Väter“ sein. In anderen europäischen Ländern gilt ein Vater, der sich nicht für seine Kinder interessiert, als unschicklich - nun ist dies offenbar auch in Deutschland der Fall.

 

Mindestens einem Kind im Haushalt

 

Jeder zweite Mann in Deutschland zwischen 35 und 40 Jahren lebt mit mindestens einem Kind im Haushalt zusammen. Wieviele von diesen Vätern das Label „neu“ verdienen, ist ungewiss. Verschiedene Indizien weisen jedoch darauf hin, dass die Bereitschaft, nach neuem Leitbild zu leben, steigt: Der Anteil der Väter, die in Elternzeit gehen, ist seit dem Jahr 2001 von zwei auf rund fünf Prozent gestiegen. Laut einer Umfrage der Zeitschrift „Eltern“ sind die Väter von heute ihren Kindern so nah wie keine Generation vor ihnen. Zu einem ähnlichen Ergebnis gelangten auch die Frankfurter Soziologen Andrea Bambey und Hans-Walter Gumbinger in ihrer jüngst abgeschlossenen Studie „Neue Väter - andere Kinder?“, für die sie 1500 Väter von Grundschulkindern befragten. Als resistent gegen die Aufweichung traditioneller Geschlechterrollen outeten sich aber immerhin fast 18 Prozent: Für sie ist Kindererziehung reine Frauensache. Rund 28 Prozent der Männer entsprechen dagegen dem Leitbild des „neuen Vaters“.

 

Einer von ihnen ist Andreas Beune. Seit fünf Monaten beginnt der Arbeitsalltag des freiberuflichen Autors erst um 17 Uhr, wenn seine Freundin von der Arbeit nach Hause kommt. Bis dahin steht der Fünfunddreißigjährige nur seinem Sohn Simon zur Verfügung; wickelt, wäscht, füttert, trocknet Tränen und pendelt zwischen Spielplatz und Krabbelgruppe hin und her. Das erste Jahr hatte seine Freundin das Kind betreut, dann kehrte sie in ihren Beruf als Werbetexterin zurück. Bis dahin hatte Andreas Beune im Kinderzimmer hauptsächlich assistiert. Als Vollzeit-Papa lernte er eine neue, schwierige, doch auch bereichernde Form der Verantwortung kennen: „Es ist ein großer Unterschied, ob man nur der im Familienalltag nicht präsente Geldbeschaffer ist, oder derjenige, der darauf achtet, dass das Kind satt ist, schläft oder sich nicht weh tut.“ Freundlich und neugierig hätten die Frauen in der Krabbelgruppe reagiert, als statt seiner Freundin plötzlich ein Mann in ihrem Kreis saß - in kleineren Städten wie Bielefeld, wo das Paar lebt, sind „Vollzeit-Väter“ noch eine Seltenheit. Vor allem aber waren die Frauen froh, dass endlich einmal ein Mann ihren täglichen Einsatz wertschätzen konnte. Sie helfen, wenn Andreas mit seinem Baby-Latein am Ende ist. „Der Austausch ist ganz wichtig, wenn man Neuland betritt“, sagt er.

 

Es bleibt bei der Wunschvorstellung

 

Immer mehr Männer wollen engagierte Väter sein. Es bleibt jedoch bei der Wunschvorstellung, wenn die Emanzipation von der traditionellen männlichen Vaterrolle nicht wirklich gelingt: Gesellschaftliche Leitbilder verändern sich schneller als Geschlechteridentitäten; viele Männer hinken der Entwicklung hinterher. Das zeichnete sich auch in der Studie der Frankfurter Soziologen ab: Der sogenannte „fassadenhafte Vater“ (25 Prozent), wie Gumbinger und Bambey diesen Typ Vater nennen, will für sein Kind da sein und verurteilt das traditionelle Rollenmodell. In der Praxis jedoch überlässt er den Nachwuchs meistens der Mutter: Er fühlt sich in Erziehungsfragen überfordert und reagiert hilflos, wenn es um das Lösen von Aufgaben im Haushalt geht. „Das Vaterbild vieler Männer ist kognitiv geprägt“, erklärt Gumbinger. „Sie haben keine eigenständige Haltung, sondern suchen eine Position zwischen den Erwartungen ihrer Partnerinnen und dem gesellschaftlichen Leitbild von Vaterschaft.“ Mitverantwortlich für das Scheitern vieler Männer am eigenen Ideal scheint mitunter aber auch die Partnerin zu sein: Jeder zehnte Befragte gab an, von seiner Lebensgefährtin nicht akzeptiert zu werden, wenn es um Erziehungsfragen geht. Bei rund zwölf Prozent der befragten Männer führt der innere Widerstreit zwischen der neuen und traditionellen Rollenerwartung zu einer Unsicherheit, die sich in Gereiztheit und Ungeduld gegenüber dem Kind entlädt.

 

Der Geist ist willig, doch die eigene Sozialisationserfahrung wiegt schwer. Den meisten jungen Vätern fehlt es an Vorbildern in der eigenen Familie, wie sich Vaterschaft „ganzheitlich“ leben lässt. Sie gehören einer Generation an, deren Väter als Brötchenverdiener sehr viel weniger Zeit mit dem Nachwuchs verbrachten als die Hausfrauen-Mütter. Das männliche Rollenrepertoire, das sie auf diese Weise in ihrer Kindheit kennenlernten, sieht Verantwortung bei der Erziehung und emotionale Nähe zwischen Papa und Kind nur in minimalen Dosen vor - und dann vor allem auf traditionell männlichen Gebieten wie Sport und Technik. Unbewusst greifen die Jungen von damals bei der Erziehung der eigenen Kinder auf diese Erfahrung zurück - was man als Kind und Jugendlicher lernt, hält unter Umständen ein Leben lang. Sich davon zu lösen erfordert einen tiefen Reflexionsprozess. „Viele der Männer, die das neue Leitbild leben, nannten als Motivation den Wunsch, es besser zu machen als der eigene, fast immer abwesende Vater“, erzählt Andrea Bambey. Die Kinder, glaubt sie, werden es ihnen danken: Psychologen haben festgestellt, dass der Vater für ein Kind fast ebenso wichtig ist wie die Mutter. Bleibt er auf Distanz, kann er zur Traumfigur werden, die alle Probleme lösen soll. Oder aber zum Feindbild, das für alle Miseren verantwortlich gemacht wird.

 

„Schluss ist, wenn die Hebamme abpfeift“

 

Bücher mit Titeln wie „Der Bauch ist rund - und Schluss ist, wenn die Hebamme abpfeift“, „Sie bekommt ein Baby - und ich die Krise“ oder „Bleib locker, Papa“, verstopfen die Regale der Ratgeberliteratur und finden großen Absatz. Dass es auch etwas unaufgeregter gehen kann, beweisen Initiativen wie „Väter e. V.“ in Hamburg. Volker Baisch hat den Verein im Jahr 2001 gegründet. Als der Leiter einer Jugendeinrichtung sich Elternzeit nahm, suchte er zum Erfahrungsaustausch nach anderen Vollzeit-Vätern - seine ehemaligen Kollegen standen als tägliche Gesprächspartner kaum mehr zur Verfügung oder fanden keinen Zugang zu der Welt, die sich dem Vater durch den Alltag mit seinen zwei Kindern erschloss. „Immer mehr Väter wollen nicht nur Erzeuger sein, sondern Vaterfigur. Das Problem ist aber, dass viele Männer eine engagierte Vaterschaft nicht mit Männlichkeit verbinden. Sie fürchten, nicht mehr als ganze Kerle zu gelten, wenn sie traditionell weibliche Aufgaben wie Wickeln oder Füttern übernehmen und beim Spielen mit dem Kind ihre weiche Seite zeigen. Dabei ist auch das eine Facette von Männlichkeit“, sagt Baisch. Mit dem Slogan „Für Männer, die Väter sind“ will sein Verein für die Vereinbarkeit von Mann-Sein und Vaterschaft werben. Baisch, der auch Mitbegründer des bundesweiten Netzwerkes „Väter-Experten-Netz-Deutschland“ ist, berät Unternehmen bei der Einführung von familienfreundlichen Teilzeitmodellen und Väter, die ihre Arbeitszeit flexibilisieren oder in Elternzeit gehen möchten. Achtzig bis neunzig Prozent der Gespräche, die seine Klienten mit ihren Arbeitgebern wegen Elternzeit führen, verlaufen nach der Beratung erfolgreich. Viele Väter seien überrascht, wie bereitwillig ihr Chef dem Wunsch nach Erziehungszeit zustimmt.

 

Studien haben gezeigt, dass Väter nach der Geburt des Nachwuchses nicht weniger, sondern mehr arbeiten. Zu Hause fühlen sie sich überflüssig, also machen sie sich am Arbeitsplatz unentbehrlich. Gleichzeitig wiegt die Verantwortung, allein eine Familie ernähren zu müssen, schwer. „Viele Männer sind überrascht, wie sehr ihre Partnerinnen nach der Geburt vom Kind in Beschlag genommen werden - für den Vater bleibt da wenig Spielraum“, sagt Baisch. Wenn der Vater nicht die Möglichkeit nutze, durch einen engen Kontakt zum Kind ähnliche Erfahrungen wie die Mutter zu machen, drohe die Entfremdung von Frau und Kind. Entscheidet sich ein Vater dafür, in Elternzeit zu gehen, hat er oft nur sehr vage Vorstellungen, wie diese Monate aussehen sollen, weiß Baisch aus seiner Beratertätigkeit. Die Väter beschäftigten ganz andere Fragen: „Wie sage ich's meinem Chef? Akzeptiert er mich noch als Mann, der Karriere machen will? Oder gelte ich im Betrieb von nun an als Weichei?“

 

Elternzeit oder Teilzeitmodell?

 

Baisch hilft den Männern, sich darüber klarzuwerden, wie lange ihre Elternzeit dauern soll oder ob ein Teilzeitmodell nicht sinnvoller wäre. Außerdem errechnet er finanzielle Einbußen - und inwieweit die Haushaltskasse sie trägt. Im zweiten Schritt werden die Aufgabengebiete am Arbeitsplatz resümiert und überlegt, welche Kollegen diese und laufende Projekte übernehmen könnten. Dann gilt es, das Umfeld am Arbeitsplatz zu analysieren: Wer könnte gegen die Elternzeit Stimmung machen? Wer gilt als Fürsprecher? Was für Argumente braucht der Chef, damit er gern zustimmt? Die Reaktion des Unternehmens hänge weniger von der Branche und strukturellen Zwängen am Arbeitsplatz ab, als mehr von der Unternehmenskultur und der persönlichen Erfahrung des Vorgesetzten, weiß Baisch. „Das Thema ist hochemotional besetzt. Ein konservatives Männerbild, Neid oder ein schlechtes Gewissen, bei den eigenen Kindern versagt zu haben, können dazu führen, dass der Vorgesetzte abwehrend reagiert“, sagt er. Ein Personalchef, der selbst Vater und nicht vom klassischen Familienmodell „Mama bleibt zu Hause“ geprägt sei, stimme dem Wunsch nach Elternzeit bereitwilliger zu.

 

In skandinavischen Ländern, wo es die Elternzeit schon seit den achtziger Jahren gibt, ist es selbstverständlich, dass Männer sich der Erziehung ihrer Kinder widmen. Aktive Vaterschaft ist ein männliches Statussymbol. Viele Unternehmen stellen nur Väter ein, die sich schon einmal während eines längeren Zeitraums aktiv um die Erziehung gekümmert haben. In Deutschland gilt dagegen noch immer die Mutter als Heldin der Familie - Männlichkeit misst sich bei uns vor allem an beruflichem Erfolg. Väter, die ihre Arbeit zugunsten ihrer Vaterrolle einschränken, sind oft mit offener Missbilligung konfrontiert. Noch mangelt es in großen Unternehmen an Vorbildern, dass es auch anders gehen kann. Doch ein Umdenken zeichnet sich bereits ab: Immer mehr Führungskräfte erkennen das Potential, das sich mit der Familienkompetenz von Mitarbeitern verbindet: Ein Mann, der gelernt hat, die Bedürfnisse seiner Kinder zu erkennen, reagiert sensibler auf die Wünsche von Geschäftskunden. Und wer schon einmal mit dem Baby auf dem Arm kochen und bügeln musste, bewältigt auch Multitasking im Büro.

 

Für ein neues Rollenverständnis

 

Die Commerzbank hat den Arbeitskreis „Fokus Väter“ eingerichtet, der für ein neues Rollenverständnis wirbt. Bei Ford werden Mitarbeiter mit dem Workshop „Neue Väter - Verpasse nicht die Rolle deines Lebens“ zur Elternzeit motiviert. Beim Flugzeughersteller Airbus wird Baisch demnächst die gesamte Führungsebene in familienfreundlichen Unternehmensstrategien coachen. „Das Unternehmen musste die Erfahrung machen, dass ein Ingenieur aus Toulouse irritiert reagiert, wenn er beim Bewerbungsgespräch auf seine Frage nach familienfreundlichen Maßnahmen nur Schulterzucken erntet.“

 

Forscher der TU Darmstadt haben herausgefunden, dass Väter, die im Bereich Technik und Naturwissenschaft arbeiten, erfolgreicher sind als ihre kinderlosen Berufsgenossen. Sie verdienen besser und verantworten mehr Personal und Budget. Gleichzeitig zeigte eine Studie von „Managementwissen online“, dass neunzig Prozent der in Vollzeit arbeitenden Väter das Gefühl der Überforderung kennen. Väter, die in Führungspositionen tätig sind, leiden eher unter dem Burn-out-Syndrom als Führungskräfte ohne Kinder. Besonders in den ersten zwei Lebensjahren des Kindes ist die Gefahr groß: Die Eltern schlafen wenig, und Ruhephasen am Wochenende fallen weg. Sie können die Qualität ihrer Arbeit nur aufrechterhalten, wenn ihr Unternehmen sie durch kinderfreundliche Teilzeitmodelle entlastet. Dann verbringen sie zwar weniger Stunden an ihrem Arbeitsplatz, doch dafür konzentriert.

 

Der amerikanische Männerforscher Michael Kimmel hat unlängst festgestellt, dass ein anderes Mann-Sein nur Bestand haben kann, wenn die Politik entsprechende Rahmenbedingungen schafft. Das im Januar eingeführte Elterngeld ist gewiss ein erster Schritt in diese Richtung. Doch Emanzipation funktioniert nur, wenn der Mann nicht nur als Behandelter, sondern auch als Handelnder auftritt. Anders als in Skandinavien wird die Gleichstellungs- und Familienpolitik in Deutschland überwiegend von Frauen gemacht, die auf dem langen Weg zu mehr Gleichstellung gelernt haben, Wünsche zu definieren und flexibel auf Rollenerwartungen zu reagieren. Kampagnen und Initiativen, an denen Männer sich maßgeblich beteiligen, sind dagegen rar. Anstatt sich selbst zu engagieren, reagieren viele Männer träge oder fühlen sich in die Defensive gedrängt. Für Volker Baisch ist das ein fataler Reflex: „Der gesellschaftliche Wandel hat gerade erst begonnen und bietet unendliche Chancen. Wer etwas verändern will, muss am Ball bleiben!“

Text: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 18.02.2007, Nr. 7 / Seite 55

Bildmaterial: AP

 

http://www.faz.net/s/RubCD175863466D41BB9A6A93D460B81174/Doc~EAB6508A8DF9B4B24872859DA7EF23ED9~ATpl~Ecommon~Scontent.html

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

ARD Brisant

Geschichte einer Familie erzählen, die infolge eines negativen Vaterschaftstests neu zusammen gefunden hat

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

für ARD Brisant sind wir auf der Suche nach der berühmten „Nadel im Heuhaufen“ und hoffen, dass Sie uns unter Umständen weiterhelfen können.

 

Der Beitrag soll die Geschichte einer Familie erzählen, die infolge eines negativen Vaterschaftstests neu zusammen gefunden hat. Wie das neue Verhältnis konkret aussieht ist dabei weniger von Belang. Wichtig ist uns die Situation des Kindes. Besonders schön wäre ein Fall, in dem nach einem negativen Vaterschaftstest der biologische und der soziale Vater, sowie das Kind und vielleicht sogar die Mutter in einem guten Verhältnis, wenigstens in Kontakt zueinander stehen.

 

Ich weiß, dass es sich hier um einen echten Wunschzettel handelt. Vielleicht existieren im Rahmen Ihrer Initiative Menschen, die eine ähnliche Geschichte erlebt haben und sie für einen kurzen Film erzählen würden. Sie erreichen uns jederzeit herzlich gern über den unten angegebenen Kontakt.

 

Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen und schöne Grüße – Karsten Kretzer

 

_______________________________

Karsten Kretzer

media akzent tv-produktion gmbh

Luisenstr. 41

10117 Berlin

Germany

Tel.: +49 (0)30 30 88 13 - 35

Fax: +49 (0)30 30 88 13 - 33

E-Mail: kretzer@mediaakzent-tv.de

www.mediaakzent-tv.de

 

 

22.02.07

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Verena Bünten [mailto:Verena.Buenten@wdr.de]

Gesendet: Montag, 12. Februar 2007 12:05

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: ARD-Anfrage zum BVG-Urteil Vaterschaftstests

 

Liebe engagierte Väter in Sachen Vaterschaftstest,

ähnlich wie Sie beobachten wir von der ARD-Aktuell-Redaktion in NRW das morgige BVG-Urteil zu den Vaterschaftstest. Gerne würden wir für die ARD-Sendungen Berichterstattung über die Reaktionen auf das Urteil anbieten.

Dazu suchen wir noch betroffene Väter, die uns ihre Reaktion auf das Urteil vor ihrem persönlichen Hintergrund schildern. Da unser Berichtsgebiet NRW ist, müssten in unserem Falle diese Väter in NRW anässig sein.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns bei der Vermittlung von Kontakten behilflich sein könnten.

Mit besten Grüßen aus Köln,

Verena Bünten

Verena Bünten

Verena Bünten

ARD-aktuell

50600 Köln

Fon: 0221/ 220-9114

Fax: 0221/ 220-9122

Mobil: 0173/ 2776050

Verena.Buenten@wdr.de

 

 

 

 


 

 

 

 

Fragebogen-Aktion zur gemeinsamen elterlichen Sorge: Ein Zwischenstand

Die Resonanz auf unsere Fragebogen-Aktion zur gemeinsamen elterlichen Sorge hat unsere kühnsten Erwartungen übertroffen. Wir hatte vor Beginn der Aktion mit höchstens 300 Teilnehmern gerechnet. Inzwischen haben wir über 650 ausgefüllte Fragebögen – und das Ende er Aktion ist noch lange nicht erreicht.

Die ersten 600 anonymisierten Fragebögen werden zur Zeit von unseren Mitglieder durchgesehen. Wir freuen uns, dass viele Teilnehmer ihre Erfahrungen mit der gemeinsamen elterlichen Sorge ausführlich im drittletzten Textfeld dargestellt haben. Viele Teilnehmer können wir außerdem nochmals kontaktieren, weil sie sich entweder in unserem Portal registriert haben oder ihre Telefonnummer angegeben haben. Dadurch lassen sich evtl. Rückfragen klären und eine Validierung der Umfrage wäre ggf. auch möglich.

17.02.2007

http://vafk-berlin.de/modules/bmsurvey/survey.php?name=Sorgerecht_070116_ohne_reg

 

 

 

 


 

 

Und bist du nicht willig

Einem Scheidungskind droht die Einweisung in ein Heim, weil es seine Wochenenden nicht beim Vater verbringen will. Richter und Jugendamt wollen das ändern.

10.02.2007

Magazin - Seite M01,

Birgit Walter

Im Frühjahr rief ein besorgter Großvater in der Redaktion an. Er hatte in der Zeitung von Übergriffen eines Jugendamtes auf eine intakte Familie gelesen und befürchtete so ein Schicksal auch für seine Enkelin. "Kann man das Jugendamt wechseln?", fragte er. Seiner neunjährigen Lisa drohe allein deswegen eine Heimeinweisung, weil sie ihre Wochenenden nicht mit dem Vater verbringen wolle. In der Redaktion reagierte man ein bisschen ungläubig. "So schnell nimmt ein Jugendamt kein Kind weg", musste sich der Großvater anhören. Wenige Wochen später war er wieder am Telefon, mit tränenerstickter Stimme. Das Kind ist weg, sagte er, vom Jugendamt direkt aus der Schule geholt und fortgeschafft.

...

 

Lisa lebt derzeit bei ihrer Mutter, doch die Gefahr einer Heimeinweisung ist nicht gebannt. Die Pflegschaft für das Kind liegt seit Dezember bei einem Jugendamt im Land Brandenburg. Leider schätzt diese Behörde die Situation falsch ein. Sie legt fest und ordnet an, schriftlich. Zum Beispiel, dass Lisas nächster Umgang mit dem Vater am 26.1.2007, 16 Uhr im Hort zu beginnen hat. "Die Festlegungen sind einzuhalten." Vorschläge, wie das widerstrebende Kind dazu gebracht werden soll, liegen nicht bei.

Lisa wird ihrem Vater in absehbarer Zeit kaum verzeihen, dass er ihren Willen gebrochen hat. Der Vater, wir wollen das nicht außer Acht lassen, leidet auch unter dieser Entwicklung. Aber er hat auch zwei Jahre lang die Chance vertan, Lisas Zuneigung zu erwerben, statt sie zu erzwingen. Anna Meißner ist jetzt nach Berlin umgezogen und bringt ein entschlossenes Vertrauen in die Großstadt mit. Sie wird das Jugendamt wechseln. Sie hat Hoffnung dass die Menschen dort das Richtige für ihr Kind wollen. Mehr nicht.

 

ausführlich in:

Berliner Zeitung, 10./11.02.2007, Magazin

 

 

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2007/0210/magazin/0002/index.html?group=berliner-zeitung;sgroup=;day=today;suchen=1;keywords=und%20bist%20du%20nicht%20willig;search_in=archive;match=strict;author=Birgit%20Walter;ressort=Magazin;von=10.2.2007;bis=11.2.2007;mark=nicht%20und%20bist%20willig

 

 

 


 

 

 

 

Eine Unsitte greift um sich

Plädoyer eines Rechtsexperten gegen schädliche Heimeinweisungen von Kindern

10.02.2007

Magazin - Seite M02

Birgit Walter

Über Scheidungskinder vor Gericht und das Agieren von Behörden in Familienrechtsfällen sprechen wir mit Rainer Balloff, 62, Rechtspsychologe an der Freien Universität Berlin. Der studierte Jurist und promovierte Psychologe bildet in Deutschland, Österreich und der Schweiz Gerichtsbegutachter aus. Zu seinen Veröffentlichungen gehört das Buch "Kinder vor dem Familiengericht" (Reinhardt Verlag München, 2004). In den nebenstehend geschilderten Fall ist Rainer Balloff nicht involviert.

...

 

Ist es üblich, dass Jugendämter und Richter Kindern mit Heimeinweisung drohen, wenn sie etwa nicht folgsam zum Vater gehen wollen?

Eine solche Drohung ist absurd, sie verstößt gegen die Menschenwürde des Kindes. Eine Heimeinweisung wäre denkbar bei alkoholkranken Eltern, bei Sektenzugehörigkeit, eben bei Gefahren für das Kind. Aber offenbar ist es heute schick und modisch, der Ideologie des sogenannten Elternteilentfremdungssyndroms (Parental-Alienation-Syndrom, PAS) zu folgen. Deren Anhänger an Gerichten und Jugendämtern unterstellen grundsätzlich Manipulation durch den Elternteil, bei dem das Kind lebt, sobald es die Besuche mit dem anderen Elternteil ablehnt. Sie behaupten, das Kind sei unfrei ohne den fehlenden Vater oder die Mutter, deshalb bedürfe es für seine Entscheidung eines neutralen Ortes. In einigen Fällen erfolgte dann eine vorübergehende Heimeinweisung oder Pflegefamilie. Allein in Berlin-Brandenburg urteilen Familienrichter bis zu zehn Mal im Jahr in diesem Sinn. So etwas gab es früher nicht. Die Unsitte greift um sich.

 

...

An Neutralität mangelt es in dem hier geschilderten Fall offenbar sehr.

Er scheint höchst unprofessionell und zum Schaden des Kindes bearbeitet worden zu sein. Mit jedem erzwungenen Kontakt wird der Wille des Kindes gebrochen. Wenn sich der Fall verhält wie geschildert, braucht das Kind zunächst einmal zwei Jahre Ruhe, ohne väterlichen Kontakt. Diese Zeit muss genutzt werden, um den Faden zum Vater neu zu knüpfen - also die Mutter schickt ihm Zeugnisse und Fotos; er sollte das Recht haben, zu Weihnachten und zum Geburtstag Briefe zu schreiben und Kleinigkeiten zu schenken.

Das Gespräch führte Birgit Walter.

 

 

 

 

ausführlich in:

Berliner Zeitung, 10./11.02.2007, Magazin

 

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2007/0210/magazin/0015/index.html

 

 

 

 

 

Anmerkung Väternotruf:

Und bist Du Trennungsvater nicht willig, dann musst Du zukünftig ein ganzes Jahr lange ein Probeabo von der Berliner Zeitung beziehen. Außerdem musst du ein Jahr lang Vorlesungen bei dem "Rechtsexperten" Dr. Rainer Balloff besuchen, einschlafen ist bei Androhung von Zwangshaft streng verboten. Gemeinsam mit der Journalistin Birgit Walter begibst Du Dich auf eine Fußwanderung von Berlin nach Canossa, damit Du - böser Trennungsvater - endlich erkennst, welcher böser Geist in Dir wohnt, der Dich dazu bringt, Deinem armen Kind so viel Leid anzutun, anstatt so wie von der Mutter gewollt und von Dr. Rainer Balloff empfohlen "zunächst einmal zwei Jahre Ruhe" zu geben und zwischenzeitlich "zu Weihnachten und zum Geburtstag Briefe zu schreiben und Kleinigkeiten zu schenken."

In diesem Sinne

Guten Abend

 

 

 

 


 

 

 

Kontaktverbot für leibliche Mutter und Kind nach Adoption

 

Das Oberlandesgericht Stuttgart - 15. Zivilsenat hat in einem Beschluss vom 21.03.2006 - 15 UF 4/06 einer Mutter, der durch eine Adoption die rechtliche Mutterschaft aberkannt worden war, versagt, mit ihrem Kind Kontakte zu haben. Das Oberlandesgericht versagte der leiblichen Mutter auch das Auskunftsrecht nach §1686 BGB.

Der Beschluss ist veröffentlicht in "FamRZ", 2006, H 24, S. 1865-1867

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Die in der Bundesrepublik übliche Adoptionspraxis führt zum vollständigen Kontaktabbruch zwischen leiblichen Elternteil und dem "abgegebenen" Kind. Ein Zustand der gesellschaftspolitisch nicht hinnehmbar ist und die ersatzlose Streichung der Paragraphen §1741 bis §1766 notwendig macht.

Dem Schutz des Kindes kann auch durch weniger drastische Maßnahmen als der gesamten rechtlichen Kappung zu seinen leiblichen Eltern entsprochen werden.

 

15.02.2007

 

 

 

 

 


 

 

 

Nach 30 Jahren

 

Politik - Seite 04

 

Louise Arbour

Seit dieser Woche liegt das Internationale Übereinkommen über den Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen zur Unterzeichnung aus. Dieser Vertrag schließt eine erhebliche Lücke im internationalen Menschenrecht. Nun muss sichergestellt werden, dass das neue Übereinkommen sofort Anwendung findet, um die Hoffnungen und Ansprüche auf Gerechtigkeit seitens der Opfer und ihrer Familien zu erfüllen und ihr "Recht auf Wissen" zu befriedigen.

Es ist beinahe 30 Jahre her, dass die Mütter auf der Plaza de Mayo nach Aufklärung über das Schicksal ihrer Kinder riefen. Sie trugen ihren Schmerz auf die Straßen von Buenos Aires und brannten so die Misere der Verschwundenen unauslöschlich in unser kollektives Gedächtnis.

Diese schändlichen Praktiken, die weit davon entfernt sind, ein Relikt vergangener "schmutziger Kriege" zu sein, finden sich noch immer auf allen Kontinenten. Allein im Jahr 2006 erhielt die UNO-Arbeitsgruppe zur Frage des Verschwindenlassens von Personen über 300 neue Fälle aus weltweit zwölf Ländern. Und das ist nur die Spitze des Eisbergs, da viele Fälle der Arbeitsgruppe nicht einmal bekannt werden. Seit ihrer Gründung 1980 bis heute hat dieses Organ mehr als 51 000 Fälle untersucht, von denen die große Mehrheit noch immer von den 79 betroffenen Staaten endgültig geklärt werden muss. Ein dringendes Anliegen sind die Entführungen im Namen des weltweiten Kampfes gegen den Terrorismus sowie das Verschwindenlassen von Menschrechtsverfechtern, Familienangehörigen oder Zeugen.

Das neue Übereinkommen stellt genaue Verpflichtungen auf, die die Staaten erfüllen müssen. In Worten, die das absolute Folterverbot widerspiegeln, legt es fest, dass "niemand dem Verschwindenlassen unterworfen werden soll." Das Übereinkommen sieht keine Ausnahmeregel von diesem Grundsatz vor. Folglich können sich Staaten weder auf Kriegzustand, Kriegsgefahr, innenpolitische Instabilität noch auf öffentlichen Notstand berufen, um sich Ausnahmeregeln in besonderen Situationen zurechtzubiegen. Entscheidend ist, dass die Staaten aufgefordert sind, Verschwindenlassen als Straftatbestand in nationalen Gesetze fest zu schreiben. Das Übereinkommen schreibt auch vor, dass weitverbreitetes und systematisches Verschwindenlassen ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt. Dieses neue Instrument begründet das Recht der Opfer, die Wahrheit zu erfahren und Entschädigung für den erlittenen Schaden zu verlangen.

Was das Abkommen offensichtlich nicht vorsieht, ist eine Reihe von Sofortlösungen für ein Problem, das so beständig und fest verwurzelt ist wie das Verschwindenlassen. Diese Plage auszurotten ist nicht nur eine Frage der Anwendung der rechtlichen Bestimmungen des Übereinkommens, sondern auch - und zwar grundlegend - eine Frage des politischen Willens und der engagierten Durchsetzung. Wenn die Euphorie über diesen außergewöhnlichen Erfolg bei der Verbesserung der Menschenrechte abklingt, fängt die harte Arbeit erst an. Eine baldige Unterzeichnung und Ratifizierung des Übereinkommens wird einen großen Schritt bei der Förderung der menschlichen Sicherheit darstellen.

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Foto : Louise Arbour (60), kanadische Juristin, seit 2003 UN-Hochkommissarin für Menschenrechte.

 

 

 

 

Berliner Zeitung, 10./11.02.2007

 

 

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2007/0210/politik/0055/index.html?group=berliner-zeitung;sgroup=;day=today;suchen=1;keywords=nach%20drei%C3%9Fig%20jahren;search_in=archive;match=strict;author=;ressort=;von=10.2.2007;bis=;mark=jahren%20nach%20j%E4hren

 

 

 

Anmerkung Väternotruf:

Die in Deutschland gehandhabte Praxis der Adoptionen ist in gewisser Hinsicht durchaus vergleichbar mit dem Verschwinden lassen von Kindern in Argentinien, nur dass hier der hermetische Kontaktabbruch des adoptieren Kindes zu den leiblichen Eltern angeblich für die Sicherung des Kindeswohls notwendig ist. Das ist aber unsinnig, denn die gesetzlich verordnete Totalkontaktsperre des leiblichen Elternteils zu seinem Kind betrachtet nicht den Einzelfall, sondern bedient sich pauschaler Klischees.

Bezeichnenderweise wir im Bürgerlichen Gesetzbuch der Begriff der Adoption nicht mehr verwendet und statt dessen nur von "Annahme als Kind" gesprochen, eine typisch deutsche Sitte, die wahren Sachverhalte durch Sprache zu verschleiern. Victor Klemperer "LTI" (Die Sprache des Dritten Reiches) lassen grüßen.

 

Man darf davon ausgehen, dass das deutsche Adoptionsrecht in seiner heutigen Form verfassungswidrig ist.

 

12.02.2007

 

 

 


 

 

 

 

Weniger Adoptionen in Deutschland

Seit 1995 nimmt die Zahl der in Deutschland adoptierten Kinder ab. Während vor zwölf Jahren noch fast 8.000 Kinder adoptiert wurden, sind es im Jahr 2005 weniger als 5.000 gewesen. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (16/4094) auf eine Kleine Anfrage der FDP (16/3880). Gleich geblieben beziehungsweise auf beiden Seiten rückläufig sei dagegen das Verhältnis zwischen zur Adoption stehenden Kindern und potenziellen Adoptionseltern, heißt es. Genaue Gründe dafür seien der Regierung aber nicht bekannt. Grundsätzlich lägen aber private und wirtschaftliche Gründe einer „Adoptionsfreigabe“ zugrunde. Auch stehe via Internet allen Seiten ein größeres Informationsangebot zum Thema Adoption zur Verfügung.

Von den im Jahr 2005 in Heimen oder in Pflegefamilien 99.372 untergebrachten Kindern und Jugendlichen sind nach Regierungsangaben 431 adoptierte Kinder vorher in ein Heim und weitere 537 Kinder in eine Pflegefamilie aufgenommen worden. Die Regierung führt aus, derzeit würden die seit Anfang 2002 neu in Kraft getretenen Adoptionsvorschriften auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. International setze sich die Regierung für die Verbreitung des so genannten „Haager Adoptionsübereinkommens“ ein. Damit würden in allen Ländern gleiche Ansprüche und Standards für Adoptionen angestrebt. So könne auch effektiver zwischen wirklichen Adoptionen und Kinderhandel unterschieden werden.

Quelle: Heute im Bundestag vom 9.2.2007

 

 

 


 

»Missbrauchsverdacht - Fehldiagnose - Folge

Grenzen der Wiedergutmachung

Dieser Beitrag wurde als Vortrag an der evangelischen Akademie Arnoldshain am 14.05.06 gehalten und befasst sich im Wesentlichen mit Erkenntnissen des Verfassers aus seiner Tätigkeit als Strafverteidiger in den sogenannten “Wormser Kinderschänderprozessen” sowie nachfolgender, auch aktueller Rechtsprechung und Literatur.

...

 

Obst, Lermen & Kollegen - Rechtsanwälte

 

http://www.anwaltskanzlei-obst.de/2006/11/06/missbrauchsverdacht-fehldiagnose-folge/

 

 

 


 

 

 

 

Arbeitslosengeld II: Bedarfsgemeinschaften beider Elternteile

 

Interessante Petition, bitte beteiligt Euch!

 

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=367

 

 

 

Arbeitslosengeld II: Bedarfsgemeinschaften beider Elternteile

Eingereicht durch: Bruno Kraft am Mittwoch, 27. Dezember 2006

 

Der Petent fordert, dass nach einer Trennung bei gemeinsamer Ausübung der elterlichen Sorge die Kinder den Bedarfsgemeinschaften beider Elternteile im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende zugerechnet werden.

Begründung:

Im SGB II ist nicht berücksichtigt worden, dass inzwischen viele Eltern, auch Nichtverheiratete, das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder auch nach einer Trennung praktizieren. Es ist mittlerweile gesellschaftliche Realität, dass auch getrennt lebende Eltern sich die Erziehung und Betreuung der Kinder teilen, so daß Kinder in beiden Haushalten der Eltern mitleben. Dies bedeutet in der Praxis, dass die Kinder bei beiden Elternteilen ihre eigenen Zimmer in der Wohnung haben müssen, dass die Kinder bei beiden Elternteilen ernährt werden, usw. Dies ist bei den Leistungen nach Hartz IV nicht vorgesehen. In der bisher durchgeführten Praxis führt dies dazu, dass ein Elternteil das gemeinsame Kind nicht berücksichtigt bekommt und mit seinem Regelsatz die Unkosten auch noch für die Ausübung seiner Kinderverpflichtungen tragen muß. Das ist nicht machbar und führt dazu, dass über diese Regelung die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts und der geteilten Betreuung, d.h dass die Kinder beide Elternteile behalten können, vereitelt wird. Ich beantrage, dass dies so schnell wie möglich bei Hartz IV geändert werden soll, da die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts nicht durch die Verweigerung von Sozialleistungen an einen Elternteil unmöglich gemacht werden sollte.

 

 

Herzliche Grüße

 

Rüdiger Meyer-Spelbrink

Bundesvorstand/Koordination

03691 - 88 09 74 + 0162 - 83 99 123

meyer-spelbrink@vafk.de

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Bundesgeschäftsstelle

Palmental 3, 99817 Eisenach

Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83) oder 03691 - 7 33 90 67

Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29) oder 03691 - 7 33 90 77

eMail bgs@vafk.de

 

 

 


 

 

 

 

 

Vätergenesungswerk

Wussten Sie schon, dass das Müttergenesungswerk der Elly-Heuss-Knapp-Stiftung - www.muettergenesungswerk.de - in Kooperation mit dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung - www.bmgs.bund.de (Bestellnummer: A 334) jetzt mit einem Flyer (Stand Mai 2005)auch für Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter wirbt?

Warum es dann nicht auch ein Vätergenesungswerk gibt, werden Sie vielleicht fragen.

Nun das ist ganz einfach, Mütter sind einfach nicht nur die besseren und gesellschaftlich wertvolleren Elternteile, sondern auch die besseren Väter. Darum braucht es kein eigenständiges Vätergenesungswerk.

Das war früher bei den Kolonialmächten auch nicht anders, die kümmerten sich in ihren Kolonien fürsorglich um die minderbemittelten Schwarzen und wenn diese mal nicht parierten, was leider öfter vorkam, dann setzte es auch mal aus lauter Fürsorge ein paar ordentliche Hiebe.

Und da es nun leider keine Kolonien mehr gibt, müssen eben andere die entstandene Lücke ausfüllen. Zum Glück gibt es in Deutschland ein paar Millionen Väter, die dafür bestens geeignet sind.

Und wenn sie mal nicht so wie gewünscht parieren, so wie die Männer, die heimlich einen Vaterschaftstest machen lassen, dann setzt es ordentlich staatliche Hiebe und da die Gesetze leider noch keine Strafverfolgung dafür vorsieht, hat Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) im Jahr 2006 ernsthaft überlegt, ob sie nicht das Strafrecht so ändern kann, dass dieses widerborstigen Männer künftig abgeurteilt werden können.

 

 

 


 

 

Donnerstag, 8.02.2007 | 10.05 Uhr 

SWR2 Leben Väter ohne Kinder

Wenn der Umgang verweigert wird

Von Beate und Stefan Becker

"Ich bin heute hier, weil ich seit drei Jahren meine Tochter nicht mehr gesehen habe, trotz eines Umgangsurteils", erklärt Ralf, einer der ca. 400 Menschen, die sich in Berlin versammelt haben, um gemeinsam zum Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu marschieren.

Väter, denen durch eine Trennung der Umgang mit ihren Kindern verweigert wird, organisieren sich, demonstrieren für die Rechte ihrer Kinder an beiden Elternteilen oder bringen ihre Ohnmacht zum Ausdruck. Um ihre Kinder regelmäßig sehen zu können, führen sie langjährige Prozesse und fahren an Wochenenden kreuz und quer durch die Republik. Sie beschreiben auf ganz persönliche Art und Weise, wie sie mit ihrer Wut, ihrem Schmerz, aber auch mit der Hoffnung auf eine gemeinsame Zukunft mit ihren Kindern umgehen.

http://www.swr.de/swr2/programm/sendungen/leben/-/id=660174/nid=660174/did=1877166/z7ngss/index.html

 

 

 

Als Audio-on-demand ist der Beitrag vom 08.02 nicht erhältlich.

Falls du bestellst wird der Betrag (12.50 €) vom Konto abgebucht.

 

 

Bestellung per Telefon:

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Bestellung per Telefax:

07221-929 4511

 

 

 

 


 

 

Pressemitteilung

 

Do 01.02.2007

Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat eine Leiterin: Martina Köppen ins Amt eingeführt

ADS verzeichnet bisher mehr als 900 Kontakte mit Bürgerinnen und Bürgern, Arbeitgebern und Verbänden

Martina Köppen hat am 1. Februar die Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend übernommen. Damit hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) eine Leitung. Gegründet wurde die Stelle entsprechend den Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes bereits mit seinem Inkrafttreten am 18. August 2006. Seitdem verzeichnete die ADS mehr als 900 Kontakte: etwa 40 Prozent Anfragen von Betroffenen und rund 60 Prozent Anfragen von Verbänden, Arbeitgebern und aus der Wissenschaft. Die Anfragen der Betroffenen betrafen in erster Linie die Diskriminierungsmerkmale Alter, Behinderung, Geschlecht und Ethnische Herkunft. Bei Arbeitgebern besteht insbesondere eine Unsicherheit über den Inhalt von Stellenausschreibungen, den Ablauf von Bewerbungsverfahren sowie die zu benennenden Stellen, die in Betrieben und Behörden Beschwerden entgegennehmen sollen.

Die ADS ist in ihrer Arbeit unabhängig. Sie berät Menschen, die sich aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt fühlen. Alle vier Jahre leitet die ADS dem Deutschen Bundestag einen Bericht über Benachteiligungen aus den genannten Gründen zu; der erste Bericht wird voraussichtlich im Jahr 2009 vorgelegt. Außerdem hat die ADS den gesetzlichen Auftrag, Nichtregierungsorganisationen sowie Einrichtungen, die auf europäischer, Bundes- Landes- oder regionaler Ebene zum Schutz vor Benachteiligungen tätig sind, in ihre Arbeit mit einzubeziehen. Sie wird durch einen beratenden Beirat begleitet werden.

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hat Martina Köppen in ihr Amt eingeführt. Köppen war bis zur Übernahme ihrer neuen Aufgabe für den Bereich Europa im Kommissariat der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin, zuständig. Davor arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität der Bundeswehr Hamburg. Martina Köppen ist Volljuristin und promovierte in Europarecht. Die gebürtigere Bochumerin ist 49 Jahre, verheiratet, hat zwei Kinder und lebt in Berlin.

Kontakt:

Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Alexanderstraße 1

10178 Berlin

Tel. 030-18555-1865, Fax 030-18555-41865

E-Mail: ads@bmfsfj.bund.de

Besuchszeiten: Montag bis Donnerstag, 9 - 12 Uhr

 

 

http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Presse/pressemitteilungen,did=93608.html

 

 

 

 

 

 


 

 

 

Bundestag berät Anfechtung von „Scheinvaterschaften“

Berlin, 1. Februar 2007

Der Bundestag berät heute in erster Lesung einen Gesetzentwurf, der die Anfechtung von missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen ermöglicht. Staatliche Behörden erhalten künftig die Befugnis, Vaterschaftsanerkennungen dann anzufechten, wenn der Anerkennung weder eine sozial-familiäre Beziehung noch eine leibliche Vaterschaft zugrunde liegt. „Vaterschaften sollen um der Kinder Willen anerkannt werden, nicht allein wegen der Papiere. Daher sieht das Gesetz ein Anfechtungsrecht des Staates vor, wenn eine Vaterschaftsanerkennung ausschließlich auf Vorteile im Staatsangehörigkeits- und Ausländerrecht zielt. Der Gesetzgeber hat für den Aufenthalt in Deutschland Regelungen geschaffen, die dem Schutz der Familie ausgewogen Rechnung tragen. Diese Regelungen sollen nicht durch Missbrauch umgangen werden“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Beispiel:

Eine allein erziehende ausländische Frau lebt mit ihrem vierjährigen Sohn in Deutschland. Ihre Aufenthaltsgenehmigung läuft ab und wird nicht verlängert. Mit Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung ist sie ausreisepflichtig, muss also Deutschland verlassen. Um dies zu vermeiden, zahlt sie einem Obdachlosen mit deutscher Staatsangehörigkeit Geld dafür, dass er die Vaterschaft für ihren Sohn anerkennt. Weder die Mutter noch der „frischgebackene Vater“ haben ein Interesse daran, dass letzterer seinen „Sohn“ jemals treffen wird. Durch die Anerkennung wird der Sohn nach deutschem Staatsangehörigkeitsrecht automatisch deutscher Staatsbürger, seine Mutter darf dann auch in Deutschland bleiben.

Die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs:

1. Der Gesetzentwurf ergänzt die Regelungen zur Anfechtung der Vaterschaft im Bürgerlichen Gesetzbuch um ein Anfechtungsrecht für eine öffentliche Stelle.

2. Die für die Anfechtung zuständige Behörde sollen die Länder entsprechend den Bedürfnissen vor Ort selbst bestimmen können.

3. Die Anfechtung ist nur erfolgreich, wenn zwischen dem Kind und dem Anerkennenden keine sozial-familiäre Beziehung besteht oder im Zeitpunkt der Anerkennung bestanden hat. Dadurch wird verhindert, dass durch die Anfechtung eine vom Grundgesetz in Artikel 6 geschützte Familie auseinander gerissen wird.

4. Außerdem setzt die Anfechtung voraus, dass durch die Anerkennung der Vaterschaft rechtliche Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt des Kindes oder eines Elternteiles geschaffen werden. Dieses Kriterium dient dazu, die Missbrauchsfälle zu erfassen, die mit diesem Gesetz unterbunden werden sollen: Vaterschaften sollen um der Kinder Willen anerkannt werden, aber nicht allein wegen der Aufenthaltspapiere.

5. Gibt das Familiengericht der Anfechtungsklage statt, entfällt die Vaterschaft des Anerkennenden mit Rückwirkung auf den Tag der Geburt des Kindes.

Den Regelungsbedarf für diesen Regierungsentwurf zeigt eine Erhebung der Bundesinnenministerkonferenz. Danach erteilten die Behörden von April 2003 bis März 2004 in 2338 Fällen eine Aufenthaltserlaubnis an eine unverheiratete ausländische Mutter eines deutschen Kindes. Davon waren 1694 Mütter im Zeitpunkt der Vaterschaftsanerkennung ausreisepflichtig. Darunter sind auch die Fälle zu finden, in denen Männer die Vaterschaft anerkannt, aber tatsächlich keine Verantwortung für das Kind übernommen haben.

Der Regierungsentwurf wahrt das Konzept der Kindschaftsrechtsreform von 1998. Diese hat die Elternautonomie gestärkt und die Entstehung von Familien gefördert, indem sie das Zustandekommen einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung allein an formgebundene Erklärungen des Vaters (Anerkennung) und der Mutter (Zustimmung) knüpft. Vor 1998 musste der Amtspfleger einer Anerkennung im Regelfall zustimmen. Dies wurde mit Recht als eine unnötige Bevormundung der Eltern empfunden. Deshalb hat der Gesetzgeber 1998 bewusst auf Kontrollmechanismen verzichtet, weil der Anerkennende in der Regel Verantwortungsbereitschaft für das Kind zeigt. „An diesem Regelungskonzept halten wir fest. Es ermöglicht uns, nicht nur leibliche, sondern auch soziale Vaterschaften zu schützen. Nicht schützenswert sind jedoch Vaterschaften, die allein auf staatsangehörigkeits- und ausländerrechtliche Vorteile abzielen. In solchen Missbrauchsfällen soll künftig eine staatliche Stelle die Vaterschaft anfechten können“, sagte Brigitte Zypries.

 

 

http://www.bmj.de/enid/34a991bc2f8c15a17188bb528f7b78bc,1924cc706d635f6964092d0933393033093a0979656172092d0932303037093a096d6f6e7468092d093032093a095f7472636964092d0933393033/Pressemitteilungen_und_Reden/Pressemitteilungen_58.html

 

 

 

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

Am Beispiel des Gesetzentwurfes über die Anfechtung von „Scheinvaterschaften“ kann man wieder einmal die verzerrte Optik der Bundesregierung erkennen. Während sie Hundertausenden nichtverheirateten deutschen Vätern und ihren Kindern nach wie vor aus der eigenständigen Wahrnehmung der elterlichen Sorge ausgrenzt (§1626a BGB), macht man einen riesen Wirbel, wegen 2338 mutmaßlichen Fällen, in denen sich eine ausländische Mutter einen deutschen Mann als angeblichen Vater ihres Kindes geangelt hat.

 

Man kann das ganze, was die Bundesregierung da fabriziert, nur als riesige Lachnummer und populistische Schaumschlägerei bezeichnen.

Mal ganz abgesehen davon, dass von der Bundesregierung seit 1998 noch nicht zu vernehmen war, wie sie den Anspruch eines jeden Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung umzusetzen gedenkt. Bundesjustizministerin Zypries (SPD) kam gar auf die Idee, Väter, die sich und dem Kind Gewissheit über die Abstammung zu verschaffen, per Gesetz kriminalisieren zu wollen.

 

Dass sich die SPD da noch erdreistet, sich dem ahnungslosen Publikum als familienfreundliche Partei zu offerieren, der nichtehelich geborene Willy Brandt würde sich sicher im Grabe umdrehen.

04.02.2007

 

 

 

 


 

 

 

Frühjahrprogramm der Evangelischen Familienbildung Frankfurt 

Hallo Kollegen,

 

das Frühjahrprogramm der Evangelischen Familienbildung Frankfurt mit einem reichhaltigen Programm für Väter ist erschienen. Die Kurse bis März 2007 finden Sie in der Anlage.

Sie finden die Angebote auch unter www.khkohn.de in NEWS (mangels eigener Site der Familienbildung).

Ich bitte Sie dies bekannt zu machen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Kohn

Ev. Familienbildung Frankfurt

Väterarbeit

Darmstädter Landstrasse 81

60598 Frankfurt am Main

mail: vaeterarbeit@familienbildung-ffm.de

 

Posteingang 03.01.2007

 

 

 

 


 

 

 

(19.02.2007)

Herz mit neuer Hoffnung

1961: große Liebe, dann verschwindet ein Mann. Nun verfolgt seine Frau besonders aufmerksam, ob sich die Lage in Nordkorea ändert

Von Björn Rosen, Jena

 

 

Als ihr Mann sehr plötzlich nach Pjöngjang aufbrechen muss, trägt sie ihr zweites gemeinsames Kind schon in sich. Sie werden ihm hinterherreisen, denkt sie. Dass es dazu nicht kommen wird, ahnt Renate Hong in diesem Moment nicht.

Seine Briefe bewahrt sie heute sorgfältig in Pappkartons und Klarsichtfolien auf. Sie sind alles, was ihr außer Erinnerungen von dieser Liebe bleibt. Denn irgendwann kam kein Lebenszeichen mehr aus Nordkorea. Renate Hong hat gehofft, getrauert, sich nicht wieder verliebt. Irgendwann hat sie aufgegeben, 46 Jahre sind eine lange Zeit. Sie konnte nicht mehr glauben, ihn wiederzusehen. Bis dieses Schreiben kam.

 

 

Das Auswärtige Amt teilte ihr Ende Januar mit, dass der Mann, den sie suche, noch lebt. Auch was sie seither in den Zeitungen liest, macht Renate Hong wieder etwas Hoffnung. Mag sein, es ist schwieriger denn je, nach Nordkorea einzureisen. Doch das abgeschottete Nordkorea und der Rest der Welt verhandeln wieder miteinander. Immerhin.

„Sehr, sehr schöne Nachrichten“, sagt Renate Hong. Sie spricht langsam, ihr Ton ist nüchtern. Aber die Neuigkeiten der letzten Wochen haben sie aufgewühlt. Wenn sie von Ok-geun spricht, blickt sie auf den Couchtisch und streicht die Tischdecke glatt. Sie war 23, als er aus ihrem Leben verschwand, heute ist sie 69.

Renate Hong wohnt im neunten Stock eines Plattenhochbaus im Jenaer Stadtteil Lobeda, durch die Fenster ist die Autobahn Richtung Berlin zu sehen. Ein Buch des Journalisten Peter Scholl-Latour liegt herum, er schreibt darin auch über Nordkorea. Sie versucht immer noch, dieses Land zu verstehen. „Aber es gelingt mir nicht.“ Sie hatte aufgegeben, aber doch nicht ganz. Sie trägt noch den Namen ihres Mannes. Er steht im Telefonbuch, am Klingelschild und auf der Post, die sie bekommt. Renate Hong hat nie daran gedacht, ihn abzulegen – obwohl sie ihre Ehe formal vor 18 Jahren annullieren ließ. „Der Name“, sagt sie, „erinnert mich an die schönste Zeit meines Lebens.“

Diese Zeit begann im Jahr 1955. Renate Hong ist damals 18 Jahre alt und schreibt sich an der Uni Jena für Chemie und Biologie ein. Zur gleichen Zeit kommen rund 100 Austauschstudenten aus sozialistischen Bruderstaaten an die Universität, Rumänen, Bulgaren, Chinesen, Nordkoreaner; einer von ihnen ist der 21-jährige Ok-geun. Die Gäste sind eine Attraktion in Jena. Sie leben in einem eigenen Wohnheim. Im Hörsaal hat man für sie Plätze in der vordersten Reihe reserviert. Dort sieht Renate Hong ihren späteren Mann zum ersten Mal. Beim Immatrikulationsball kurz nach Semesterbeginn fordert er sie zum Tanz auf. Eine Band spielt Dixieland-Jazz und deutsche Schlager. Renate Hong trägt ein langes, grünliches Ballkleid, der Koreaner einen dunkelblauen Anzug. „Es war“, sagt Renate Hong heute, „Liebe auf den ersten Blick“.

Was ihr an ihm imponiert, sind seine Zuversicht und sein Humor. Renate Hong ist nicht nur überrascht, wie aufgeschlossen und locker Ok-geun ist. Sondern auch, wie viele Freiheiten die Koreaner genießen. Anders als die chinesischen Gaststudenten, die in Jena alles gemeinschaftlich unternehmen müssen.

Aber auch die Nordkoreaner haben einen Aufpasser aus der Heimat. Er kommt nachmittags ins Wohnheim und kontrolliert, ob die koreanischen Studenten an ihren Schreibtischen sitzen und lernen. Für den Aufenthalt in der DDR wurden nur die Besten ausgewählt; Nordkorea will, dass die Studenten mit dem Wissen aus Deutschland beim Wiederaufbau ihres durch den Koreakrieg schwer zerstörten Landes helfen. Dass sie über das Studium hinaus im Ausland bleiben, steht nie zur Debatte. Renate und Ok-geun Hong planen daher, gemeinsam nach Nordkorea zu gehen. Heute kommt ihr das naiv vor.

„Sicher hatten wir zu viele Illusionen. Wir konnten uns nicht vorstellen, je wieder getrennt zu sein“, sagt Renate Hong. Sie steht von ihrem Sofa auf und holt ein leicht vergilbtes Heft im DIN-A5-Format aus dem Wandschrank. Ein Heft mit chemischen Formeln, er hat es bei seiner Abreise vergessen. Es erinnert sie daran, wie schnell er Deutsch lernte. Und an seine Briefe. „Sie waren immer sehr schön formuliert.“ Für einen Moment wirkt Renate Hong sehr glücklich.

Auch Anfang des Jahres 1960 sah es nach Glück aus. Beide schließen ihr Studium ab. Im Februar heiraten sie, im Juni das erste Kind. Sie nennen den Sohn Hjon-zol, schließlich soll er in Nordkorea aufwachsen. Ok-geun erfährt, dass er ein weiteres Jahr in der DDR bleiben kann, um ein Praktikum in einem Chemiefaserwerk zu absolvieren. Im April 1961 aber gibt die nordkoreanische Botschaft in der DDR bekannt, dass Nordkoreaner das Land sofort verlassen müssen. Die Order kommt unerwartet, der Grund bleibt unklar. Möglich, dass das Regime in Nordkorea darauf reagiert, dass einige Landsleute aus der DDR nach Westdeutschland geflüchtet sind. Ok-geun soll sich binnen drei Tagen auf die Heimreise machen.

Der Tag des Abschieds hat sich in Renate Hongs Gedächtnis eingebrannt. Saalbahnhof, Jena. Sie trägt Hjon-zol auf dem Arm und einen zweiten Sohn im Leib. Sie hat Tränen in den Augen, wie ihr Mann, obwohl sie glauben, dass sie bald in Nordkorea zusammenleben werden.

Anfangs schreibt Ok-geun, „wie sehr er uns vermisst und wie hart das Leben in Nordkorea ist“, sagt Renate Hong. Später werden die Botschaften seltener, kürzer, irgendwann klingen sie formal. Ok-geun deutet an, dass die nordkoreanischen Behörden Post abfangen. Zwei Jahre nach seiner Abreise kommt keine Post mehr.

Renate Hong glaubt, dass der Kontakt von Nordkorea unterbrochen wurde. Ehen mit Ausländern waren in der dortigen Diktatur nicht erwünscht, Pjöngjang erkannte sie nicht an. Renate Hong bat die nordkoreanische Botschaft, ihrem Mann eine Reise in die DDR zu genehmigen. Die Antwort: Ok-geun werde in Nordkorea gebraucht. Das DDR-Außenministerium gibt Renate Hong zu verstehen, es habe nichts gegen eine Einreise von Ok-geun, aber man könne nicht sie nach Nordkorea lassen. Offizielle Begründung: Andere Frauen aus der DDR habe man von dort zurückholen müssen, weil sie nicht zurechtgekommen seien. Die katastrophale materielle Situation et cetera.

Renate Hongs Elan erlahmt. Sie arbeitet als Chemielehrerin, später in einer Arzneimittelfirma, sie hat einen Alltag zu bewältigen, zwei Kinder großzuziehen. In den 80er Jahren trifft sie zufällig einen alten Studienkameraden. Er sagt, ihr Mann lebe – in Hamhung. Sie lässt Ok-geun eine mündliche Botschaft übermitteln. Ob der Freund die Wahrheit gesagt, ob ihre Nachricht Ok-geun erreicht hat, weiß sie nicht. Nie kam etwas zurück.

Es fände sich in einer ihrer Kisten, wenn es so wäre. In drei Fotoalben hat Renate Hong dokumentiert, wie die beiden Söhne erwachsen wurden. „Ich dachte, das würde ihren Vater interessieren, sollte er es sich eines Tages anschauen können.“ Den älteren Sohn nennen inzwischen alle bei seinem deutschen Namen: Peter. Der jüngere, Uwe, ist wie sein Vater Chemiker geworden.

Die Frage ist, ob der Vater davon erfahren wird. Denn die ermutigenden Nachrichten sind das eine. Aber Nordkorea hat sich nach dem Zusammenbruch verbündeter kommunistischer Staaten noch stärker abgeschottet.

Doch im vergangenen Jahr hat Renate Hong noch einmal versucht, Ok-geun aufzuspüren. Auf einer Geburtstagsfeier hatte sie einen südkoreanischen Doktoranden kennengelernt. Sie erzählte ihm ihre Geschichte, er stellte sie ins Internet. Ein Journalist aus Südkorea erfuhr davon, er machte den Fall bekannt und riet Renate Hong, sich an das Auswärtige Amt zu wenden. Zwei Monate später kam die überraschende Nachricht. Der internationale Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes hatte herausbekommen, dass Ok-geun noch lebt. DRK und das Auswärtige Amt bieten weiter ihre Hilfe an. Renate Hong könnte demnach versuchen, eine Rot-Kreuz-Nachricht an ihn zu senden, einen Brief, der nicht verschlossen werden und keine politischen Inhalte enthalten darf. Das DRK würden den Brief übergeben. Nur, ob er Herrn Hong erreicht, weiß niemand.

Und was, wenn es so kommt. Wenn aber Herr Hong nichts mehr von seinem früheren Leben wissen will?

Das kann sich Renate Hong nicht vorstellen. Sie weiß, es ist unwahrscheinlich, dass sie ihn noch einmal sehen wird. Aber eben nicht ausgeschlossen. Sie weiß, dass Ok-geun in Nordkorea wohl nicht alleine geblieben ist und eine neue Familie hat. Sie würde das verstehen.

Aber schön wäre doch, wenn sich die Söhne und der Vater kennenlernten. Der Vater, glaubt Renate Hong, wäre stolz auf die Jungs.

 

 

 

http://www.tagesspiegel.de/dritte-seite/archiv/19.02.2007/3092389.asp

 

 

 

 

 


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