Väternotruf

August 2007


 

 

 

"Nichteheliche Elternschaft und Sorgerecht"

Prof. Dr. Michael Coester, München

 

in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 14/2007, S. 1137-1145

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Coester erörtert die derzeitige rechtliche und tatsächliche Lage nichtverheirateter Eltern und ihrer Kinder, insbesondere vor dem Hintergrund der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder.

Coester macht deutlich, dass eine Veränderung der derzeitigen Rechtspraxis ein Gebot der Zeit ist. Er bespricht verschiedene Veränderungsmodelle und favorisiert dabei eine Lösung, die eine tatsächliche Verringerung der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Vätern und ihren Kindern zum Ziel hat, wenn gleich er eine vollständige Beendigung der Diskriminierung nicht für anstrebenswert hält.

Coester stellt zutreffend fest:

"Das Ungleichgewicht zwischen Mutter- und Vaterrechten ist evident, und das BVerG selbst hat sich schwer getan, die geltenden Bestimmungen im Lichte des verfassungsrechtlichen Kindeswohlprinzips sowie von Artikel 6 II S. 1, 6 V und 3 I GG als noch zu rechtfertigen dargestellt.

... Jetzt ist es allmählich höchste Zeit, den Geburtsfehler des KindRG 1998 zu reparieren. Es wäre dem Ansehen des deutschen Gesetzgebers förderlich, wenn er dazu nicht auf eine Anordnung aus Karlsruhe oder Straßburg warten würde. Dann kann man sich auch in Europa wieder sehen lassen."

 

Coester kritisiert die Richter am Bundesverfassungsgericht, die mit ihrer Entscheidung vom 29.1.2003 und der sie entscheidungstragenden Vermutung "etwas ins Blaue" hinein aufgestellt worden ist.

 

Und an anderer Stelle:

"Auch die Rechtfertigungsstrategien des BVerfG v. 29.1.2003 stehen auf tönernen Füßen." (S. 1143)

 

Da ist Herr Coester allerdings noch richtig nett im Umgang mit den Hutträger/innen aus Karlsruhe. Wir dürfen da weniger rücksichtsvoll sein und behaupten, dass die betreffenden Richter am Bundesverfassungsgericht, so wie anno dazumal die Mitglieder des Politbüros der SED sich mit rosaroten Brillen ausgerüstet hatten, um die Wirklichkeit so zu sehen, wie man sie in Karlsruhe eben gerne sehen wollte. Wohin das im Fall der vergreisten DDR-Bonzen geführt hat, steht mittlerweile in jedem Geschichtsbuch.

Eigentlich schade, dass nicht jedes Jahre eine Revolution wie im Jahr 1989 stattfindet, als die alte SED-Riege abgesetzt wurde, denn dann würde sich endlich auch in der Residenzstaat Karlsruhe "der Muff von Tausend Jahren" ein wenig abmildern.

12.08.2007

 

 


 

 

 

 

Willensfreiheit eines 14 Jahre alten Kindes betreff Entscheidungen hinsichtlich der Organisation Scientology

Zur Absicherung der Willensfreiheit eines 14 Jahre alten Kindes betreff Entscheidungen hinsichtlich der Organisation Scientology durch Auflagen an die Eltern.

Amtsgericht Tempelhof/Kreuzberg - Familiengericht, Beschluss vom 08.08.2007 - 160 F 10520/07

in FamRZ 11/2009, S. 987

 

 

siehe hierzu auch die beiden folgenden Meldungen:

:

 

1. August 2007, 06:15 Uhr

Von Katrin Schoelkopf

Scientology-Ausstieg

14-Jährige in Obhut des Jugendamts

Nachdem die Stieftochter der Direktorin der Berliner Scientology-Zentrale nach Hamburg floh, ist das Mädchen in der Obhut des Jugendamtes der Hansestadt. Nun soll ein Familienrichter darüber entscheiden, ob das Mädchen zu seinen Eltern zurückkehren muss.

Nach der Flucht der 14-jährigen Stieftochter der Direktorin der Berliner Scientology-Zentrale nach Hamburg, ist das Mädchen in der Obhut des Jugendamtes der Hansestadt. Es warte jetzt darauf, dass ein Familiengericht über das Sorgerecht befindet. Das sagte am Dienstag die bei der Innenbehörde angesiedelte Scientology-Beauftragte der Hansestadt, Ursula Caberta. Ein Familienrichter werde entscheiden, ob das Mädchen zu seinen Eltern zurückkehren müsse, in einer Jugendwohnung oder bei einer Pflegefamilie untergebracht werde.

Das Mädchen war am Donnerstag vergangener Woche mit seinem elf Jahre älteren Stiefbruder nach Hamburg geflohen, um nicht von den Eltern auf ein Scientology-Internat in Dänemark geschickt zu werden. Bei der Mutter soll es sich nach Information von WELT ONLINE um die Direktorin der Berliner Scientology-Repräsentanz und Immobilienmaklerin Kirsten A. handeln.

Der Fall war am Montag bekannt geworden, nachdem sich die Geschwister am Wochenende bei der Scientology-Beauftragten Caberta gemeldet hatten. Von Flucht wollte Caberta nicht sprechen. Die beiden hätten aber „Hilfe und Beistand“ gesucht. Besonders „für Kinder, die da reingewachsen sind“, sei ein Ausstieg nicht einfach, sagte Caberta. Das Mädchen wolle „Abitur machen und außerhalb von Scientology seinen Weg gehen“ und nicht das dänische Internat besuchen. Dieses habe „nichts mit normaler Schulbildung zu tun“. Es gehe dort vielmehr darum, „linientreue Scientologen heranzuzüchten“.

In Berlin ist unterdessen ein Streit um die angemessene Betreuung von Scientology-Aussteigern entbrannt. Der Sektenbeauftragte der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg- schlesische Oberlausitz, Thomas Gandow, forderte in der Hauptstadt eine staatliche Einrichtung analog der Hamburger Anlaufstelle. „Die Gefahr von Scientology wird unterschätzt“, sagte Gandow. Die Ideologie sei ähnlich der der Nazis, weil sie gleichermaßen die Vernichtung von Menschen im Blickfeld habe. Der politische Wille zur Hilfe ist auch nach Ansicht von Ursula Caberta in der Hansestadt ausgeprägter als in Berlin.

Der innenpolitische Sprecher der CDU, Frank Henkel, kritisierte ebenfalls den Senat und forderte ein „Kompetenzzentrum Scientology“ nach Hamburger Vorbild. Bislang habe es der Senat nur fertiggebracht, sein spartanisches Serviceangebot etwas aufzupeppen. Jugendstaatssekretär Eckart Schlemm wies entsprechende Kritik zurück. „Berlin ist gut aufgestellt gegen Sekten“, sagte Schlemm und verwies auf die Senatsjugendverwaltung, die unter der Telefonnummer 90265574 Beratung und Information anbiete. „Wir machen dasselbe wie Frau Caberta in Hamburg“, sagte Reingart Stein am Dienstag von der Beratungsstelle.

http://www.welt.de/berlin/article1070273/14-Jaehrige_in_Obhut_des_Jugendamts.html

 

 

 

18. September 2007

Von Jens Anker

Flucht

Scientology-Kind wieder bei den Eltern

Die nach Hamburg geflüchtete 14-jährige Tochter der Berliner Sekten-Direktorin erhält einen Betreuer im Jugendamt. Das hat das Familiengericht Tempelhof beschlossen. Das Mädchen war ausgerissen, weil sie fürchtete, ihre Eltern wollten sie auf ein dänisches Internat der Organisation schicken. Auch der 25-jährige Sohn wollte aus der Sekte aussteigen. Beide hatten Zuflucht bei der Scientology-Expertin Ursula Caberta gesucht.

Ursula Caberta, die Scientology-Beauftragte der Hamburger Innenbehörde hat der umstrittenen Sekte den Kampf angesagt

Die beiden nach Hamburg geflohenen Kinder der Berliner Scientology-Direktorin sind wieder in Berlin. Die Eltern haben dem vom Familiengericht in Tempelhof vorgelegten Beschluss zugestimmt. Der 25-jährige Sohn und seine 14-jährige Schwester waren nach Hamburg zur dortigen Sektenbeauftragten und Scientology-Expertin Ursula Caberta geflohen, weil sie sich dem Einflussbereich der Sekte entziehen wollten.

Nach einer Anhörung im Familiengericht „wurde eine dem Wohl des Kindes entsprechende Regelung getroffen“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Demnach hat das Mädchen einen festen Ansprechpartner aus dem Jugendamt. Die Tochter war ausgerissen, weil sie fürchtete, ihre Eltern wollten sie auf ein dänisches Internat der Sekte schicken. „Ich hatte den Eindruck, dass sie sehr klare Vorstellungen hat, die sie wohl auch bei der Anhörung des Gerichts durchgesetzt hat“, sagte Caberta.

Der 25-jährige Sohn wollte aus der Sekte aussteigen. Inzwischen steht er nach Erkenntnissen der Hamburger Sektenbeauftragten wieder unter dem Einfluss der Organisation. „Ich bin trotzdem guten Mutes, dass er sich von der Sekte löst“, sagte Caberta am Dienstag. Der Absprung gelinge vielen Aussteigewilligen nicht beim ersten Mal.

Verbot weiterhin abgelehnt

Berlin will unterdessen die Einrichtung eines eigenen Sektenbeauftragten beschleunigen. „Wir werden bald einen Sektenbeauftragten haben“, sagte der Sprecher der SPD-Fraktion, Peter Stadtmüller. Die Finanzierung der Stelle sei gegenwärtig Gegenstand der Haushaltsberatungen. Ginge es nach Ursula Caberta, ist das jedoch nicht genug. „Eine Stelle wäre ein bisschen wenig“, sagte Caberta am Dienstag.

Ein Verbot der Sekte, die im Frühjahr eine neue Zentrale an der Otto-Suhr-Allee eröffnet hat, lehnt der Berliner Senat weiterhin ab. „Innensenator Ehrhart Körting wird aktiv keine Schritte in diese Richtung unternehmen“, sagte Nicola Rothermel, Sprecherin der Innenverwaltung.

Unter dem Titel „Totale Kontrolle: Scientology in Berlin“ lädt der Sektenbeauftragte der evangelischen Landeskirche, Pfarrer Thomas Gandow, heute um 20 Uhr im Privattheater „Tribüne“ an der Otto-Suhr-Allee 18, in unmittelbarer Nachbarschaft der Sektenzentrale, zu einer Diskussion ein. Als Gäste hätten sich Ursula Caberta und der Scientology-Aussteiger und frühere Wiener Direktor der Organisation, Wilfried Handl, angekündigt. Themen sind unter anderem die Ziele und Strategien von Scientology sowie ihre Gefährlichkeit. Der Eintritt kostet fünf, ermäßigt drei Euro.

http://www.welt.de/berlin/article1194634/Scientology-Kind_wieder_bei_den_Eltern.html

 

 


 

Kabinett beschließt Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung

(06.08.2007 - mg/bmj) Die Feststellung, von wem ein Kind abstammt, wird künftig erheblich erleichtert. Einen Regelungsvorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung beschlossen.

Die Frage, von wem ein Kind abstammt, ist für eine Familie von existentieller Bedeutung. Der rechtliche Vater möchte wissen, ob er auch der biologische Vater ist. Das Kind möchte wissen, von wem es abstammt, und zuweilen möchte auch die Mutter Klarheit schaffen. Dieses Klärungsinteresse, so hat das Bundesverfassungsgericht am 13. Februar 2007 entschieden, ist verfassungsrechtlich geschützt.

„Es kann allerdings keine Lösung sein, die Frage der Abstammung mit Hilfe von heimlichen Gen-Tests zu beantworten. Genetische Daten sind die persönlichsten Informationen, die es über einen Menschen gibt. Heimlich die Haare oder den Speichel eines Kindes in einem Labor prüfen zu lassen, stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht dar. Auch das hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung klar herausgestellt. Deshalb bieten wir jetzt ein einfaches Verfahren an, das aber sicherstellt, dass die Rechte aller Betroffenen gewahrt bleiben“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Nach geltendem Recht kann die Frage der Abstammung problemlos in einem privaten Gutachten geklärt werden, wenn alle Betroffenen einverstanden sind. Sperrt sich allerdings einer der Betroffenen, bleibt nur die Möglichkeit einer Anfechtungsklage (§§ 1600 ff. BGB), die innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Kenntnis der gegen die Vaterschaft sprechenden Umstände erhoben werden muss. Im Rahmen eines solchen Verfahrens kann die Abstammung zwar geklärt werden – stellt sich allerdings heraus, dass der rechtliche nicht der biologische Vater ist, wird damit zwangsläufig das rechtliche Band zwischen Vater und Kind zerrissen. Es besteht also bislang keine Möglichkeit, in einem Gerichtsverfahren die Abstammung zu klären, ohne juristische Konsequenzen für die rechtliche Beziehung zwischen Vater und Kind fürchten zu müssen. Mit dem neuen Gesetz soll das Verfahren für alle Beteiligten – also Vater, Mutter und Kind – erleichtert werden.

„Bei allem Interesse daran, die Abstammung zu klären, das Kindeswohl muss stets berücksichtigt werden. Häufig wird ein Kind zutiefst verunsichert sein, wenn es erfährt, dass sein rechtlicher Vater nicht der „echte“ Vater ist. Das Kind muss daher stabil genug sein, um eine solche Information verkraften zu können. Für Fälle, in denen das nicht gewährleistet ist, sieht unser Gesetzentwurf Härteklauseln vor“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Künftig wird es zwei Verfahren geben:

I. Verfahren auf Klärung der Abstammung II. Anfechtung der Vaterschaft

I. Anspruch auf Klärung der Abstammung (§ 1598a BGB n. F.)

Die neue Regelung sieht vor, dass Vater, Mutter und Kind jeweils gegenüber den anderen beiden Familienangehörigen einen Anspruch auf Klärung der Abstammung haben. Das heißt, die Betroffenen müssen in die genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen und die Entnahme der erforderlichen Proben dulden.

Der Anspruch ist im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an keine weiteren Voraussetzungen geknüpft. Auch Fristen sind nicht vorgesehen.

Wird die Einwilligung versagt, kann sie vom Familiengericht ersetzt werden.Um dem Kindeswohl in außergewöhnlichen Fällen (besondere Lebenslagen und Entwicklungsphasen) Rechnung zu tragen, kann das Verfahren ausgesetzt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass der Anspruch nicht ohne Rücksicht auf das minderjährige Kind zu einem ungünstigen Zeitpunkt durchgesetzt werden kann.

Beispiel: Das Kind ist durch eine Magersucht in der Pubertät so belastet, dass das Ergebnis eines Abstammungsgutachtens seinen krankheitsbedingten Zustand gravierend verschlechtern könnte (z.B. akute Suizidgefahr). Geht es dem Kind wieder besser, kann der Betroffene einen Antrag stellen, das Verfahren fortzusetzen.

II. Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft (§§ 1600 ff. BGB n.F.)

Das Anfechtungsverfahren ist unabhängig von dem Verfahren zur Durchsetzung des Klärungsanspruchs. Das zweifelnde Familienmitglied hat die Wahl, ob es eines oder beide Verfahren, d.h. zunächst Klärungsverfahren und dann Anfechtungsverfahren, in Anspruch nehmen will.

Modifikationen der Anfechtungsfrist a. Für die Anfechtung der Vaterschaft gilt auch in Zukunft eine Frist von zwei Jahren (§1600b BGB). Die Anfechtungsfrist hat zum Ziel, einerseits dem Betroffenen eine ausreichende Überlegungsfrist zu verschaffen sowie andererseits die Interessen des Kindes am Erhalt gewachsener familiärer Bindungen zu schützen und nach Fristablauf Rechtssicherheit zu schaffen. Für den Betroffenen bedeutet das: Erfährt er von Umständen, die ihn ernsthaft an seiner Vaterschaft zweifeln lassen, muss er seine Vaterschaft innerhalb von zwei Jahren anfechten. Diese Frist soll gehemmt sein, wenn der Vater ein Verfahren zur Klärung der Abstammung durchführt.Beispiel: Das Kind wird im Juni 1998 geboren. Der Ehemann (also der rechtliche Vater) erfährt im Juni 2008, dass seine Ehefrau im Herbst 1997 eine außereheliche Affäre hatte. Gemäß § 1600b BGB hat der Ehemann zwei Jahre Zeit, um seine Vaterschaft anzufechten. Die Frist läuft ab Kenntnis der Umstände, die ihn an seiner Vaterschaft zweifeln lassen – also ab Juni 2008. Lässt der Ehemann die Abstammung zunächst gerichtlich klären, wird die Anfechtungsfrist angehalten. Sie läuft erst sechs Monate, nachdem eine rechtskräftige Entscheidung im Klärungsverfahren ergangen ist, weiter. Ergeht also im Dezember 2008 eine rechtskräftige Entscheidung, läuft die Frist ab Juni 2009 wieder bis Juni 2011.

b. Als Folge des neu geschaffenen Klärungsanspruchs sind häufiger als bisher Fälle denkbar, in denen ein Mann aufgrund eines - legal eingeholten - Abstammungsgutachtens sicher weiß, dass er nicht der biologische Vater des Kindes ist, die Anfechtungsfrist aber bereits abgelaufen ist. Um den verschiedenen Interessen der Betroffenen in diesen Konfliktsituationen gerecht zu werden, soll in solchen Fällen ein Neubeginn der Anfechtungsfrist möglich sein. Voraussetzung ist aber, dass die Anfechtung das Wohl des minderjährigen Kindes nicht erheblich beeinträchtigt.

Beispiele: (1) Der Mann hat bereits seit mehreren Jahren konkrete Zweifel, biologischer Vater des Kindes zu sein. Um dem Kind ein Aufwachsen in der vertrauten Familie zu ermöglichen und die Beziehung zu seiner Frau nicht zu gefährden, lässt er die Zweifel auf sich beruhen. Die Anfechtungsfrist verstreicht. Die Ehe zerbricht trotzdem und der Kontakt zu dem Kind geht verloren. Durch einen Vaterschaftstest im Rahmen eines Klärungsverfahrens gewinnt der Mann Sicherheit, dass er tatsächlich nicht der biologische Vater ist. In einem solchen Fall soll der Vater trotz Fristablauf anfechten können. Nach Kenntnis von dem Abstammungsgutachten bleibt ihm dafür eine Frist von zwei Jahren.

(2) Die Partnerschaft zerbricht nach Ablauf der Anfechtungsfrist. Zwischen dem Mann und dem Kind besteht aber weiterhin eine enge Beziehung. Als die Frau einen neuen Partner findet, fühlt sich der Mann verletzt und will sich rächen. Zudem möchte er das Geld für den Unterhalt sparen. Er ficht sein Vaterschaft an, ohne sich darum zu kümmern, dass das Kind psychisch labil ist. In einem solchen Fall könnte eine erhebliche Beeinträchtigung des Kindeswohls vorliegen, die eine Anfechtung nach Fristablauf ausschließt.

Härteklausel zugunsten des KindesDas Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, im Anfechtungsverfahren das Kindeswohl zu wahren. Dies bedeutet darauf zu achten, dass das minderjährige Kind die Anfechtung in der jeweiligen Lebenssituation verkraften kann. In besonderen Härtefällen kann die Anfechtungsmöglichkeit daher zeitweise eingeschränkt werden. Wird die Anfechtungsklage wegen der Härteklausel abgewiesen, ist eine erneute Klage möglich. Die Anfechtungsfrist beginnt in diesem Fall erneut zu laufen.

Beispiel: Das Kind ist sehr krank. Der Verlust des rechtlichen Vaters wäre zusätzlich eine große Belastung. In einem solchen Fall kann die Anfechtungsklage aufgrund der Härteklausel abgewiesen werden. Nach Rechtskraft des Urteils kann der Vater innerhalb von zwei Jahren (§ 1600b BGB) erneut Anfechtungsklage erheben.

Der Gesetzentwurf ist heute vom Kabinett beschlossen worden und wird jetzt in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Ziel ist es, eine Neuregelung bis zum 31. März 2008 in Kraft zu setzen. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber aufgegeben, binnen dieser Frist ein vereinfachtes Verfahren zur Klärung der Abstammung zu schaffen.

Quelle: bmj/Bundesministrerium der Justiz

 

 

 

 

 


 

 

Wunschkind ohne Papa

Single-Frauen kaufen Samenspende

 

 

WDR Fernsehen

Sonntag 19. August 2007, 16.25 Uhr - 16.55 Uhr

Wiederholung, 22. August 2007, 10.45 Uhr - 11.15 Uhr

 

Trailer zur Sendung ansehen DSL | Modem/ISDN (0'37)

 

Sandra, 41, und Barbara, 38, haben es geschafft: sie haben beruflich Erfolg, ein gutes Einkommen, viele Freunde. Sie stehen mitten im Leben - und sind trotzdem nicht glücklich. Eine eigene Familie haben sie nicht gegründet. Wechselnde Beziehungen, schmerzhafte Trennungen und berufliche Herausforderungen haben sie den Zeitpunkt verpassen lassen. Jetzt rast die biologische Uhr, aber ein fester Lebenspartner ist nicht in Sicht. Auf eines wollen die Frauen aber dennoch nicht verzichten - auf ein eigenes Kind.

Sandra und Barbara gehen einen umstrittenen Weg: sie wollen allein erziehende Mütter werden - mit Hilfe einer Samenspende. Was in den USA, den Niederlanden und Dänemark selbstverständlich scheint, ist aufgrund der Rechtslage in Deutschland für alleinstehende Frauen kaum möglich. Deshalb organisieren Frauen in Deutschland Spendersamen aus dem Ausland, um sich in Dänemark oder den Niederlanden inseminieren - also künstlich befruchten - zu lassen. Frauen wie Sandra und Barbara sind keine Seltenheit mehr. Über Internet-Foren, Selbsthilfegruppen und Inseminationskliniken ist ein Markt entstanden, der die Sehnsucht von Single-Frauen nach einem eigenen Kind stillt.

tag7 begleitet Sandra und Barbara über mehrere Monate. Wie fühlen sich die Frauen mit ihrer Entscheidung, über einen gekauften Samen schwanger zu werden, dessen Spender sie nie persönlich kennenlernen? Wie wollen sie damit umgehen, wenn ihr Kind ihnen vorwirft, keinen Vater zu haben? Ist ihr so erfüllter Kinderwunsch nicht purer Egoismus? Ein Vorwurf, den Anna, (26), ihrer Mutter heute macht. Erst vor kurzem hat sie erfahren, dass sie durch eine Spendersamenbehandlung gezeugt worden ist - inzwischen sind die Daten ihres biologischen Vaters gelöscht. Niemals wird sie erfahren, wer ihr wirklicher Vater ist.

http://www.wdr.de/tv/gottunddiewelt/vorschau/sendungen/wunschkind_ohne_papa_190807.phtml

 

 


 

 

 

 

Grausiger Fund

Totes Baby in Waschmaschine

Das Neugeborene einer Schülerin aus Brandenburg lag tot in der Waschmaschine ihrer Eltern. Die 16-Jährige behauptet, das Kind sei tot zur Welt gekommen.

Nach ersten Erkenntnissen der Ermittler wurde der Junge nach seiner Geburt mit Schmutzwäsche in die Waschtrommel gesteckt und die Waschmaschine eingeschaltet. Ob es sich dabei um ein Versehen handelte, ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) vom Freitag unklar. Die Mutter gab an, sie habe das Kind in ihrem Elternhaus tot zur Welt gebracht.

Ob die Aussage der 16-Jährigen aus Ahrensfelde bei Berlin zutrifft, müssen die Rechtsmediziner herausfinden. Es gebe vermutlich kaum vergleichbare Fälle, mit deren Hilfe die Experten die Spuren am Körper des toten Jungen deuten können, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Scherding. Er rechne mit langwierigen Untersuchungen.

Versteckte Schwangerschaft

Dem Obduktionsergebnis zufolge handelte es sich um einen altersgerecht entwickelten Säugling. Weitere Angaben lehnte Scherding unter Verweis auf das Alter der Mutter ab. Die 16-Jährige hatte das tote Kind in der Nacht zum Mittwoch gemeinsam mit ihren Eltern in ein Berliner Krankenhaus gebracht. Ein Arzt alarmierte die Polizei.

Nach unbestätigten Zeitungsberichten, die sich auf Ermittlungsakten berufen, wussten die Eltern der 16-Jährigen nichts von der Schwangerschaft. Die Schülerin habe ihr Neugeborenes in der Wäsche versteckt.

31.08.2007

http://www.sueddeutsche.de/panorama/157/416923/text/

 

 


 

 

Schmerzensgeld wegen unfreiwilliger Beschneidung eines Jungen

Die im muslimischen Lebens- und Kulturkreis übliche Beschneidung von Jungen stellt ohne wirksame Einwilligung in die Vornahme des ärztlichen Eingriffs eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und rechtswidrige Körperverletzung dar, die ein Schmerzensgeld rechtfertigen kann. Dies hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main jetzt in einem Prozesskostenhilfeverfahren entschieden.

Der Antragsteller begehrte Prozesskostenhilfe für eine Klage, mit der er seinen Vater wegen seiner im 12. Lebensjahr veranlassten Beschneidung auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 10.000 Euro in Anspruch nehmen will.

Die Eltern des Antragstellers sind geschieden. Der Antragsteller wohnt bei seiner Mutter, die auch das alleinige Sorgerecht für ihn hat. Zum fraglichen Zeitpunkt verbrachte er jedoch die Ferien bei seinem Vater, einem streng gläubigen Moslem. Auf dessen Veranlassung hin wurde der Junge von einem Arzt beschnitten. Die Mutter, die nicht Muslima ist, hatte die Beschneidung stets abgelehnt.

Der Prozesskostenhilfeantrag hatte in 2. Instanz Erfolg, weil dem Antragsteller ein Entschädigungsanspruch wegen Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts und rechtswidriger Körperverletzung zustehen könne. Sein Vater habe den nicht einsichts- und nicht einwilligungsfähigen Jungen bewogen, sich der Beschneidung zu unterziehen, ohne Inhaber des elterlichen Sorgerechts zu sein und damit rechtswidrig in dessen Selbstbestimmungsrecht eingegriffen. Dabei lässt der Senat ausdrücklich offen, ob generell und bis zu welchem Alter die Einwilligung zu einer Beschneidung durch muslimische Eltern als vom Erziehungs- und Sorgerecht umfasst angesehen werden könnte. Die Beschneidung könne, auch wenn sie keine gesundheitlichen Nachteile mit sich bringe, im Einzelfall für das kulturell-religiöse und körperliche Selbstverständnis des Betroffenen von Bedeutung sein. Die Entscheidung hierüber falle deshalb in den Kernbereich des Rechts einer Person, über sich und ihr Leben zu bestimmen. Die Zubilligung eines Schmerzensgeldes setze nicht voraus, dass der Antragsteller tatsächlich körperliche oder seelische Nachteile erlitten habe oder erleiden werde. Angesichts der Schwere der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes rechtfertige allein schon die Genugtuungsfunktion eine Geldentschädigung. In welcher Höhe ein Schmerzensgeld letztlich gerechtfertigt sei, hänge

davon ab, ob und inwieweit der Antragsteller langfristig körperliche oder seelische Nachteile erleide oder, wie er behauptet, wegen seiner Andersartigkeit von gleichaltrigen verspottet werde. Diese Umstände bedürfen nach Auffassung des Senats noch der Darlegung im Einzelnen. Zu berücksichtigen sei dabei auch, dass die Beschneidung im Allgemeinen für die Sexualität des Mannes keine Bedeutung habe und der Antragsteller noch darlegen müsse, worin gerade für ihn in der Beschneidung ein Leiden liege. Über die endgültige Höhe des Schmerzensgeldes ist daher nunmehr im Klageverfahren zu befinden.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 21. August 2007 - Az: 4 W 12/07

Die Entscheidung ist in der Landesrechtsprechungsdatenbank (www.rechtsprechung.hessen.de) abrufbar.

 

Pressesprecher des Oberlandesgerichts: Dr. Wolfgang Weber

 

http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_Search/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/24c/24c33ea3-35d1-511a-eb6d-f144e9169fcc,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

 

 

Kommentar Väternotruf:

Während die genitale Verstümmelung bei Mädchen mittlerweile in Deutschland geächtet ist, wird die genitale Verstümmelung von Jungen noch immer als eine Art Kavaliersdelikt oder tolerierbares Brauchtum angesehen, dass der freien Verfügbarkeit sorgeberechtigter Eltern anheim gestellt ist. Nur wenn diese Verstümmelung durch einen staatlich entsorgten Vater veranlasst wird, bequemt man sich am Oberlandesgericht Frankfurt am Main mal aus dem bequemen Sessel seiner antiquierter ethischen Vorstellungen.

Genitale Verstümmelungen an Jungen sind in Deutschland nach wie vor erlaubt, allerdings nur dann wenn diese vom sorgeberechtigten  Elternteil veranlasst werden. Die Deutschen waren schon immer ein Bürokratenvolk, dem die Form wichtiger war und ist als der Inhalt. Pfui Deibel.

 

 


 

 

 

Auch "Indianer" kennen Schmerzen

Bayerische Beratungsstellen rüsten sich für die Betreuung sexuell missbrauchter Jungen

 

Information des Kinderschutz und Mutterschutz e.V. vom 20.08.2007

Jeder siebte bis zehnte Junge ist statistisch gesehen Opfer von sexueller Gewalt. In München ist die Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle für männliche Opfer sexueller Gewalt - kurz /kibs/ – seit rund acht Jahren Anlaufstelle für betroffene Jungen und deren Familien. Ein Team aus sozialpädagogischen, therapeutischen und psychologischen Fachkräften bietet den betroffenen Jungen ein breit gefächertes Hilfsangebot – von Beratungsgesprächen über längerfristige Begleitung, Vermittlung medizinischer, therapeutischer, juristischer Unterstützung bis hin zu Eltern- und Selbsthilfegruppen, Internetforen etc..

Bislang war /kibs/ bayernweit die einzige Beratungsstelle für männliche Opfer sexueller Gewalt. Um in Zukunft über die Grenzen der Landeshauptstadt München hinaus Hilfe für Opfer zu gewährleisten, initiierte das Bayerische Sozialministerium nun ein Modellprojekt: In den nächsten zwei Jahren werden landesweit Erziehungsberatungsstellen und Beratungsstellen wie etwa der Frauennotruf für die Betreuung von sexuell missbrauchten Jungen qualifiziert. Federführend in der Umsetzung des Projektes, das Staatssekretär Jürgen Heike Ende Juli in München vorstellte, ist die Beratungsstelle /kibs/ des Kinderschutz und Mutterschutz e.V.. 40.000 Euro investiert das Sozialministerium in den kommenden zwei Jahren in die Realisierung des Modellprojektes sowie in die wissenschaftliche Begleitung durch das Deutsche Jugendinstitut (DJI).

Ziel der Weiterbildung ist es, dass jeder Junge, dem sexuelle Gewalt widerfahren ist, in seiner Heimatregion eine qualifizierte Anlaufstelle findet. Da nicht jeder Betroffene sich als Opfer er- und bekennt und schon gar nicht jeder aus eigener Initiative eine Beratung aufsucht, gilt es unter anderem im Rahmen der Erziehungshilfe sensibel mit Verdachtsmomenten umzugehen: Nicht selten muss sexueller Missbrauch als mögliche Ursache für auffälliges Verhalten von Jungen in Betracht gezogen werden. Regionale Erziehungsberatungsstellen sind daher eine Hauptzielgruppe der Weiterbildungsmaßnahmen. Der Frauennotruf ist eine weitere Kontaktstelle, an die missbrauchte Jugendliche und Angehörige sich wenden können – die Ansprechpartner dort bieten jedoch bisher keine jungenspezifische Betreuung an und werden im Zuge des Modellprojektes dafür qualifiziert.

Im Rahmen von vier Weiterbildungsmodulen baut /kibs/ geschlechtsspezifisches Fachwissen bei den Beratungsstellen in der Region auf. In einem ersten Schritt wurden Fachkräfte aus den regionalen (Erziehungs-) Beratungsstellen bereits während eines eintägigen Seminars für das Thema sexuelle Gewalt gegen Jungen sensibilisiert und mit den geschlechtsspezifischen Grundlagen vertraut gemacht. In drei weiteren Modulen werden die Basisqualifikationen vertieft und ausgebaut. Die Sensibilisierung für mögliche Gefährdungsszenarien und Täterstrategien stehen dabei ebenso im Fokus wie die Vermittlung adäquater Handlungsstrategien beispielsweise zur Verdachtsabklärung und individuellen Fallbetreuung. Juristische Hintergründe und Aspekte der Netzwerkarbeit ergänzen das Schulungsprogramm. Die geschulten Fachkräfte sind schließlich in der Lage, betroffenen Jungen und Familien einfühlsame und qualifizierte Ansprechpartner zu sein und ihnen in dieser belastenden Situation gezielt zu helfen. Das Fachteam von /kibs/ steht den beratenden Institutionen bei Bedarf mit Rat und Tat zur Seite.

Kinderschutz und Mutterschutz e.V.

http://www.kinderschutz.de/news/382?PHPSESSID=563b0c2c394a6216bae34ede9125f647

 

http://www.kinderschutz.de/news/382?PHPSESSID=563b0c2c394a6216bae34ede9125f647

20.08.2007 | kibs http://www.kinderschutz.de/angebote/alphabetisch/kibs

 

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Kommentar Väternotruf:

 

Für sexuell missbrauchte Jungen soll nun der Träger "Kinderschutz und Mutterschutz e.V." "federführend in der Umsetzung" sein.

Nun ist es allerdings so, dass viele missbrauchte Jungen von der eigenen Mutter missbraucht werden.

 

 

Alexander Markus Homes

„Von der Mutter missbraucht – Frauen und die sexuelle Lust am Kind“ist im August 2004 in einer erweiterten Neuauflage bei Books on Demand (ISBN 3-8334-1477-4) erschienen. Es ist im Buchhandel erhältlich, kann aber auch beispielsweise über amazon.de bestellt werden.

 

Gerber, Hilke (2004): 

Frauen die Kinder sexuell missbrauchen. - Eine explorative Studie.

Pro Business Verlag, Berlin, ISBN 3-938262-02-8. Dissertation, Universität Augsburg.

 

 

Soll jetzt ein ausgewiesener Mutterschutzverein gleichzeitig für missbrauchte Jungen und deren missbrauchende Mütter zuständig sein? Und ein Frauennotruf Ansprechstelle für missbrauchte Jungen und junge Männer. Da ist doch etwas faul im Lande Bayern und man kann leicht den Eindruck bekommen, das einigen verantwortlichen Leuten im Sozialministerium in München der rechte Durchblick fehlt.

 


 

 

 

DIE GROßE REISE

 

Jörg Stanko

 

Kinderbuch von 0-99 Jahren

Illustrationen von Astrid Pomaska

Limette-Kinderbücher

ISBN-10: 3-00-013696-7

ISBN-13: 978-3000136962

12 Seiten, kartoniert

cellophanisierter Umschlag

9,90€

Im Buchhandel od. direkt unter http://www.limette-kinderbuecher.de erhältlich.

Unter dieser Webadresse gibts auch weitere Infos!!

 

 

 

Zum Inhalt:

 

Julius und Papa können sich nicht jeden Tag sehen.

Was und wie sie trotzdem zusammen (er-)leben, erzählt dieses Buch.

Eine Geschichte über Begrenzungen, die durch Liebe und Phantasie überwunden werden können.

Julius und Papa sind gemeinsam auf der Reise. Sie erleben verschiedenste Abenteuer: sie stehen unter einem Wasserfall, sitzen zusammen auf einem Stern, liegen auf einer Wiese und besuchen Opa Ostwind. Sie fühlen sich gut miteinander, haben viel Spaß und lernen noch einiges dabei.

Eine `Männerreise´, deren Höhepunkt... jetzt nicht verraten wird...

Ein Buch für Väter und ihre Kinder. Egal ob Wochenend-, Teilzeit-, Patchwork- oder `normale´ Väter. Väter sind Väter. Sie alle haben Spaß an und mit ihren Kindern. Insbesondere ist es aber denen gewidmet, die nicht soviel Zeit miteinander verbringen können (warum auch immer).

Ein gefühlvolles und liebenswürdiges Buch, das Mut macht, und vermittelt: wir gehören zusammen, egal was passiert.

Papa liebt dich!

...dieses bestimmte Vater-Sohn-Gefühl ist eben durch nichts zu ersetzen...!

 

Durch eine Trennung ist zumeist der zeitliche und räumliche Kontakt zwischen Vater und Kind verändert.

Die emotionale Verbindung bleibt jedoch immer bestehen.

Dieser Verbindung, die durch nichts zu trennen ist, spürt der Autor (der selbst Trennungsvater ist )in einer wunderbar feinsinnigen Art und Weise nach.

 

Stimmen zum Buch:

Die große Reise

Was auf den ersten Blick aussieht wie ein kleines Malbuch für Kinder, ist auf den zweiten Blick eine herzerwärmende Geschichte über Zusammengehörigkeit, Vaterliebe und die Kraft der Fantasie. Kurz aber sehr einprägsam wird erzählt, wie Julius und sein Vater abends gemeinsam einschlafen und im Traum auf die Reise gehen – durch den Wasserfall, zu den Sternen, von wo aus man die ganze Welt sehen kann, zur Sonne und zum Kaffeetrinken zum Ostwind, der so schöne Geschichten erzählen kann. Begleitet werden sie von einer kleinen lächelnden rosa Wolke, die in jeder der liebevoll gestalteten Illustrationen zu finden ist. Auch wenn Vater und Sohn sich nicht ständig sehen, wissen sie, dass sie durch diese gemeinsamen Reisen immer zusammen sein können, denn die Sonne scheint überall, die Sterne leuchten am ganzen Himmel und der Ostwind wirbelt in allen Straßen die Blätter von den Bäumen. Der Autor lebt selbst getrennt von seinem Sohn Julius, dem er mit diesem kleinen Buch ein berührendes Geschenk macht, was alle getrennt lebenden Elternteile einlädt, mit ihren Kindern zu träumen und durch die Fantasie zu reisen.

Katja Dieckmann, Rundbrief 3/2006 der Bundesarbeitsgemeinschaft SHG Stieffamilien

 

 

 

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Buch: Die große Reise

Im Mittelpunkt dieses Kinderbuches von Jörg Stanko stehen Julius und sein Papa, die sich nicht jeden Tag sehen können, aber trotzdem viele gemeinsame Abenteuer erleben.

Immer wenn sie einschlafen und ihr Stern zu Besuch kommt, begeben sie sich auf ausgedehnte Reisen:

zu einem beeindruckenden Wasserfall, zur Sonne oder zu Opa Ostwind, mit dem sie gerne mehrere Stücke Erdbeerkuchen verdrücken.

Autor Stanko, selbst Trennungsvater, zeigt in diesem Buch, wie Begrenzungen durch Liebe und Phantasie überwunden werden können.

Er widmet diese Erzählung allen Kindern und Vätern, die wissen, dass man sie nicht voneinander trennen kann - unabhängig davon, wie oft sie sich treffen können.

Illustrationen von Astrid Pomaska umrahmen das Buch und führen die Welt von Julius und seinem Papa farbenkräftig vor Augen.

LITERATUR: Stanko, Jörg: Die große Reise. Limette-Kinderbücher. Essen 2004. ISBN 3-00-013696-7

("beziehungsweise" Magazin des Österreichischen Instituts für Familienforschung)

 

 

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"Ein Kinderbuch für Trennungskinder, die ihre Zeit zwischen Vater und Mutter verbringen. Gerade in unserer Zeit, in der Trennungen keine Seltenheit mehr sind, ist dieses Buch eine Empfehlung."

Dietmar Nikolai Webel (Väterradio)

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Limette-Kinderbücher

Nieberdingstr. 5

D-45147 Essen

Tel: +49 (0)201/7499377

Mail: limettebuecher@aol.com

Web: http://www.limette-kinderbuecher.de

 

 

 


 

 

Väter, die in Elternzeit gehen

Seit Jahresbeginn hat sich der Anteil von Vätern, die in Elternzeit gehen, verdoppelt; er lag im ersten Quartal bei sieben Prozent. Dabei nehmen in Berlin und Brandenburg mehr als doppelt so viele Väter Elterngeld in Anspruch wie im Südwesten der Republik - das zeigen die Ergebnisse der Elterngeldstatistik für das erste Quartal 2007. Besonders hohe Werte meldet Bayern. Dass die Mehrzahl der Väter nur für eine relativ kurze Zeit Elterngeld beanspruchen will, liegt vor allem an der Sorge um die berufliche Zukunft, fand das Institut Allensbach in einer Umfrage unter jungen Eltern heraus.

weiter

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Politikbereiche/familie,did=100250.html

 

15.08.2007

 


 

 

 

Gutachter wegen Titelmissbrauchs verurteilt

Mehr als drei Jahre nach der Legionellen-Affäre im Klinikum von Frankfurt-Oder ist ein Gutachter des Falles wegen Urkundenfälschung und Titelmissbrauch verurteilt worden.

Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) verhängte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gegn den 71 Jahre alten Berliner. auf ihn war die Staatsanwaltschaft aufmerksam geworden, weil sein Gutachten widersprüchlich war. Der Mann sei in 13 Fällen verurteilt worden. Zudem muss er 2400 Euro Strafe zahlen.

Berliner Morgenpost, 16.08.2007

 

 

 


 

 

 

Neueste Ausgabe des Spiegel Spezial.August 2007

 

Themen u.a. Fall Görgülü, Väter, häusl. Gewalt, Unterhalt

 

http://www.spiegel.de/spiegelspecial/0,1518,ausg-4174,00.html

 

 

Aus der Ankündigung:

 

84 Kind im Kreidekreis

Seit acht Jahren streiten zwei Männer um einen Jungen: Der eine hat ihn gezeugt, der andere hat ihn aufgezogen. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht waren schon mit dem Streit befasst. Aber noch ist unklar, zu wem das Kind gehört.

 

114 Tödliche Aussprache

Der gefährlichste Ort für Frauen und Kinder ist das eigene Zuhause. Was als Liebe begann, endet manchmal in Hass und Gewalt. Dann wird der Hort der Geborgenheit zur Hölle.

 

118 Der Papa zieht aus

Jede dritte Ehe in Deutschland scheitert. Experten sehen dafür vor allem zwei Gründe: Die gesellschaftlichen Normen machen es leicht, auseinanderzugehen, die Arbeitswelt macht es schwer, zusammenzubleiben. Leidtragende der Trennung sind oft die Kinder.

 

122 Der Kampf ums Geld

Das geltende Unterhaltsrecht empfinden viele als ungerecht. Eine neue Familie zu ernähren ist oft nicht möglich. Nun soll die Regelung reformiert werden, und auch Mütter kleiner Kinder sollen, wenn möglich, arbeiten gehen.

 

 

Posteingang 13.08.2007

 

 

 


 

 

 

Wenn die Familienidylle platzt, werden Kinder oft zum Streitobjekt: Doch wer beim Umgangsrecht tricksen will, macht sich strafbar.

Neuer Freund soll der eigentliche Papa sein

Von Barbara Griesinger

Künzelsau - Er ist der eigentliche Papa. Zu ihm soll Nils Papa sagen. Ganz beiläufig beschrieb die Angeklagte das Verhältnis zwischen ihrem jetzigen Lebenspartner und ihrem fünfjährigen Sohn Nils. Für Künzelsaus Amtsrichter Roland Kipp war das indes ein zentraler Satz der Gerichtsverhandlung und die Erklärung für einen fingierten Umzug der jungen Frau. So habe die 27-jährige Einzelhandelskauffrau die Besuche des leiblichen Vaters verhindern wollen - mit Erfolg. Entziehung eines Minderjährigen nennt das Gesetz diesen Tatbestand, den der Richter als gegeben ansah und die gebürtige Sächsin zu einer Geldstrafe von 525 Euro verurteilte.

Im Dezember 2005 hatte sich die Mutter beim Künzelsauer Einwohnermeldeamt abgemeldet und den Vater ihres Sohnes über ihren Rechtsanwalt wissen lassen, sie sei nach Sachsen in den Wohnort ihrer Eltern gezogen. Dort könne er den gemeinsamen Sohn besuchen. Von einer Entziehung des Kindes könne keine Rede sein, unterstrich dagegen der Anwalt der Mutter. Der Vater des kleinen Nils habe von Anfang an Bescheid über den Umzug seiner Mandantin gewusst und hätte das Kind in Sachsen besuchen können. Er forderte deshalb den Freispruch der 27-Jährigen.

Es ging einfach nicht mehr, erklärte die Angeklagte Beziehungsprobleme zum Grund ihres Umzugs. Sie hätte sich Raum verschaffen wollen, um die Beziehung zu retten und tatsächlich seien die Probleme mittlerweile überwunden. Ihr Lebensgefährte ist inzwischen auch Vater ihres zweiten Kindes. Für Staatsanwalt und Richter war dies indes eine Schutzbehauptung;. Der Umzug nach Sachsen sei nichts als ein Scheinumzug, die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt Künzelsau eine ordnungswidrige Scheinabmeldung. Denn die Angeklagte hatte weiter in Künzelsau gearbeitet und ihren Sohn dort in den Kindergarten gebracht.

Vor Gericht gab sie sogar zu, dass sie unter der Woche weiter mit ihrem Freund in der gemeinsamen Wohnung gelebt und dort auch übernachtet habe.

Als wahren Grund sah das Gericht die Aushebelung des väterlichen Umgangsrechts. Darum war bereits im Vorfeld mehrfach und mit harten Bandagen vor Gericht gestritten worden.

Während die Mutter des kleinen Nils betonte, dessen leiblicher Vater sei oft gar nicht gekommen und habe kein Interesse an seinem Sohn gehabt, erklärte dieser, das Gegenteil sei der Fall. In den ersten Jahren habe es keine Probleme gegeben, wenn er seinen Sohn habe sehen wollen. Auch die gerichtlich festgelegten Besuchstermine seien aus unterschiedlichen Gründen immer wieder abgesagt worden. Als wahren Grund sieht er den neuen Partner seiner Ex-Freundin.

Und so sah das auch der Richter. Die Angeklagte habe im neuen Lebenspartner den eigentlichen Papa gesehen und den anderen ausschließen wollen und damit das Umgangsrecht, das das Gesetz schütze, vereitelt. Da sie sich vor Gericht nicht einsichtig zeigte, verurteilte er sie zu einer Geldstrafe, die zwar unter den Forderungen des Staatsanwalts, aber mit 35 Tagessätzen zu 15 Euro doch geringfügig über dem ursprünglichen Strafbefehl lag.

10.08.2007

http://www.stimme.de/nachrichten/hohenlohekreis/kuenzelsau/art1912,1068512

 

 


 

 

 

 

Generalstaatsanwalt pocht auf Anklage gegen Richter

Neue Runde im Streit um Sorgerecht

Generalstaatsanwalt pocht auf Anklage gegen Richter

Halle / Naumburg ( dpa ). Im Streit um das Sorgerecht eines türkischen Vaters für seinen in Deutschland geborenen Sohn hat das Landgericht Halle die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft gegen drei Richter abgelehnt. Ihnen war Rechtsbeugung vorgeworfen worden, teilte der stellvertretende Gerichtssprecher Axel Fichtner mit. In dem jahrelangen Streit sollen zwei Richter des Oberlandesgerichts ( OLG ) Naumburg und ein Richter des Landgerichts Halle nicht rechtmäßig gehandelt haben.

" Wir haben umgehend Beschwerde gegen den Nichteröffnungsbeschluss eingelegt ", sagt der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Klaus Tewes. Jetzt muss das Oberlandesgericht Naumburg über den Verlauf des Verfahrens entscheiden.

mehr.....

http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/sachsen_anhalt/?sid=b4fc12aa8f9f7c8bde267a95aefaec1f&em_cnt=352332

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Witz komm raus, Du bist umzingelt. Nicht nur, dass am Landgericht Halle darüber entschieden wird, ob einem Richter des gleichen Gerichtes ein Verfahren eröffnet wird, es soll ausgerechnet auch noch am Oberlandesgericht Naumburg darüber entschieden werden, ob gegen zwei Richter des gleichen Gerichtes - des Oberlandesgericht Naumburg - ein Verfahren wegen des Vorwurfes der Rechtsbeugung eröffnet wird.

Warum nicht gleich im Zentralkomitee der Sozialistischen Einheitspartei SED nachfragen, ob gegen den Generalsekretär des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei SED, Genossen Erich Honecker wegen des Verdachts der Untreue nicht ein Parteiverfahren eröffnet werden könne.

Oder etwas aktueller: Vielleicht fragt man der Abwechslung halber ja auch mal bei Osama Bin Laden oder beim Papst an, ob das Verfahren eröffnet werden soll. Der Unterhaltungswert wäre sicher der selbe.

01.08.2007

 

 


 

 

 

Nürnberg

Wurde 15-Jährige von Mutter erstochen?

Nürnberg (RPO). Ein 15 Jahre altes Mädchen ist am Sonntag in Nürnberg erstochen aufgefunden worden. Die Mutter steht unter Verdacht ihre Tochter getötet zu haben. Die 42-Jährige hatte blutverschmiert im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses vor ihrer Wohnung gesessen und um Hilfe gerufen.

Die Nachbarin ist schockiert. Nie habe es irgendwelche Auffälligkeiten gegeben, betont die 58-Jährige. "Es war immer alles ganz ruhig, damit hätte ja keiner gerechnet." Die Familientragödie hatte sich einen Stock unter ihrer Wohnung in ereignet.

Am Morgen gegen 7.30 Uhr habe sie blutverschmiert im Treppenhaus vor ihrer Wohnung in der dritten Etage gesessen und um Hilfe gerufen. Gegenüber einer anderen Hausbewohnerin, die herbeieilte, gab sie den Angaben zufolge an, dass sie ihre Tochter erstochen habe. Die Frau alarmierte daraufhin Polizei und Rettungskräfte. Sie fanden das Mädchen tot im Wohnzimmer. Ein Küchenmesser, das vermutlich die Tatwaffe war, wurde sichergestellt.

"Zuerst habe ich gar nichts mitbekommen. Erst als Polizei- und Krankenwagen vor dem Haus standen", sagt die 58-jährige Nachbarin betroffen. Mit der Mutter des Mädchens habe sie nicht näher in Kontakt gestanden. "Wir haben uns im Flur gegrüßt."

Da die 42-jährige Tatverdächtige selbst leichte Schnittwunden hatte, wurde sie am Sonntag zunächst in einem Krankenhaus ambulant behandelt und dann festgenommen. Woher die Verletzungen stammten, müsse noch geklärt werden, sagte der Polizeisprecher. Die Frau sei zunächst nicht vernehmungsfähig gewesen. Am Nachmittag wurde sie dann erstmals befragt. Vermutlich am Montag soll sie dem Haftrichter vorgeführt werden.

Die Frau lebte den Polizeiinformationen zufolge allein mit dem Kind in der Wohnung. Von dem Vater der Tochter war sie getrennt. Gerichtsmedizinische Untersuchungen sollen nun die genauen Todesumstände des Mädchens klären. Der Leichnam wird in den kommenden Tagen obduziert. Über das Motiv und ob es zuvor eine Auseinandersetzung zwischen Mutter und Kind gab, könnten noch keine Angaben gemacht werden, sagte der Sprecher

http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/panorama/deutschland/467918

Posteingang 13.08.2007

 


 

 

 

Konstanz

Mutter im Alkoholrausch

Konstanz (sk) Drei Kinder im Alter von elf Monaten bis elf Jahren hat die Polizei aus der Wohnung ihrer betrunkenen Mutter geholt.

Die Polizei wurde vom Vater von zweien der Kinder auf die Situation aufmerksam gemacht. Der 40-Jährige aus dem Schwarzwald bat die Polizei am Donnerstagnachmittag darum, die Wohnung seiner 42-jährigen Ex-Frau zu überprüfen, da er sich große Sorgen um seine neunjährige Tochter und seinen elfjährigen Sohn mache. Die Kinder hielten sich bei ihrer Mutter in Konstanz auf. Sie hatten ihren Vater im Schwarzwald angerufen und mitgeteilt, dass die Mutter Alkohol getrunken habe und sie jetzt Angst vor ihr hätten. Im Hintergrund habe er seine Ex-Frau schreien gehört. Die Beamten konnten die beiden Kinder sowie einen elf Monate alten Säugling in einer unsauberen Wohnung antreffen, heißt es im Polizeibericht. Die sichtlich alkoholisierte 42-jährige Mutter sei mit den Kindern überfordert gewesen. Sie habe stark geschwankt. Ein Alkomattest habe einen Wert über 2,5 Promille ergeben.

Das Kleinkind wurde dem neuen Lebensgefährten und Vater übergeben, die beiden neun und elf Jahre alten Kinder fuhren mit den Polizeibeamten im Polizeifahrzeug auf das Polizeirevier und wurden dort von ihrem aus dem Schwarzwald heraneilenden Vater abgeholt. Ein Bericht ans Jugendamt folgt, teilt die Polizei mit.

http://www.suedkurier.de/region/konstanz/art1077,2735508

04.08.2007

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wäre der Vater nichtverheiratet und hätte nach der skandalösen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes unter seinem Präsidenten Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier kein Sorgerecht, so hätte die Polizei die beiden Kinder erst mal dem Jugendamt übergeben, denn merke, Väter ohne Trauschein sind nach herrschender Ansicht am Bundesverfassungsgericht, Menschen zweiter Klasse und haben daher kein Recht sich persönlich um ihre Kinder zu kümmern, dies hat daher ersatzweise das Jugendamt zu übernehmen. Pfui Deibel Deutschland.

 

 


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