Väternotruf

November 2007


 

 

 

Chronisch auf Entzug

Wenn Eltern keinen Kontakt zu ihren Kindern mehr haben, leidet ihre Gesundheit immens.

 

Süddeutsche Zeitung 28.11.2007, S. 20

 

 

 


 

 

 

Rechtstipp: Häufiger Kinderbesuch rechtfertigt größere Wohnung

Alleinstehende Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf eine Wohnung für zwei Personen, wenn sie regelmäßig und häufig Kinder betreuen. Das entschied das Sozialgericht Aachen in Anlehnung an ein Urteil des Bundessozialgerichts. Demnach bildet ein Hilfebedürftiger, der regelmäßig Besuch von seinen beim Partner lebenden Kindern bekommt, zumindest zeitweise eine Bedarfsgemeinschaft und hat entsprechend Anspruch auf einen höheren Regelsatz. Wenn eine Bedarfsgemeinschaft bestehe, seien aber auch die angemessenen Wohnkosten höher als bei einem Single-Haushalt, folgerten die Aachener Richter.

Aktuelle Nachrichten - Aachen (ddp.djn). Alleinstehende Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf eine Wohnung für zwei Personen, wenn sie regelmäßig und häufig Kinder betreuen. Das entschied das Sozialgericht Aachen in Anlehnung an ein Urteil des Bundessozialgerichts

Demnach bildet ein Hilfebedürftiger, der regelmäßig Besuch von seinen beim Partner lebenden Kindern bekommt, zumindest zeitweise eine Bedarfsgemeinschaft und hat entsprechend Anspruch auf einen höheren Regelsatz. Wenn eine Bedarfsgemeinschaft bestehe, seien aber auch die angemessenen Wohnkosten höher als bei einem Single-Haushalt, folgerten die Aachener Richter.

Im konkreten Fall lebte der Kläger von seiner früheren Partnerin getrennt, bekam aber regelmäßig von Freitag bis Sonntag Besuch von den drei gemeinsamen Kindern. Die jüngste Tochter übernachtete zudem an zwei weiteren Wochentagen beim Kläger. Unter diesen Umständen müsse sich der Hilfebedürftige nicht mit einer Wohnung zufrieden geben, die für eine Person angemessen sei (höchstens 45 Quadratmeter Wohnfläche), entschieden die Richter. Wegen der häufigen Übernachtungsbesuche seiner Kinder sprachen sie dem Kläger eine Wohnungsgröße von 60 Quadratmetern zu.

(Sozialgericht Aachen, Urteil vom 19. November 2007, AZ: S 14 AS 80/07, nicht rechtskräftig)

http://www.ad-hoc-news.de/Marktberichte/de/14984977/Rechtstipp+H&aumlueufiger+Kinderbesuch+rechtfertigt

 

 

 


 

 

 

 

Klaus Kohlmann

Richter am Amtsgericht

Leiter der Familienabteilung des Amtsgerichts Nürnberg

 

Deutscher Bundestag

Rechtsausschuss

Nürnberg, 10.11.2007

 

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe ( Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz - PKHBegrenzG )

 

BT-Drucksache 16/1994 hier:

 

Stellungnahme zur Vorbereitung der Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 14.11.2007

 

Vorbemerkung

Die nachfolgenden Ausführungen befassen sich ausschließlich mit der Frage, ob aus der Sicht eines Familienrichters der 1. Instanz die vorgesehenen Gesetzesänderungen geeignet sind, den Zweck des Gesetzes ( Verringerung der Ausgaben für die Prozesskostenhilfe ) zu erreichen.

Rechtspolitische Bewertungen - insbesondere verfassungsrechtliche Überlegungen - sind nicht Gegenstand dieser Stellungnahme.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit folgen die Ausführungen dem Aufbau des Gesetzentwurfs.

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Page 2

- 2 - Artikel 1 ( Änderung der Zivilprozessordnung )Nr. 3 ( Änderung des § 114 ( Mutwilligkeit ) )

 

Prozesskostenhilfe wird bislang nur in Ausnahmefällen wegen Mutwilligkeit versagt. Durch die vorgesehene Änderung werden daher wesentliche Einsparungen nicht zu erzielen sein. Auch eine gesetzliche Definition der Mutwilligkeit ändert nichts daran, dass es sich insoweit zumeist um Bewertungen im Einzelfall handelt, die letztlich nur durch die Rechtsprechung erfolgen können.

Nr. 4 ( Änderung des § 115 ( Einsatz von Einkommen und Vermögen ) )Buchstabe a) ( Herabsetzung der Freibeträge )

 

Die vorgesehene Regelung ist geeignet, erhebliche Einsparungen herbeizuführen. Zum einen würde grundsätzlich die Zahl der Bewilligungen von Prozesskostenhilfe ohne Raten zurückgehen. Speziell für einvernehmliche Scheidungen, bei denen sich nach vorheriger Absprache nur eine Partei anwaltschaftlich vertreten lässt, hätten die Parteien seltener als bisher die Möglichkeit, sich die gesamte Scheidung durch den Staat finanzieren zu lassen, indem der Scheidungsantrag gezielt von demjenigen Ehegatten gestellt wird, der über geringeres Einkommen verfügt. Zum anderen würden der Staatskasse insgesamt deutlich höhere Leistungen aus den festzusetzenden Raten zufließen.

...

 

Klaus Kohlmann - Richter am Amtsgericht Nürnberg / Familiengericht (2007) - www.bundestag.de/ausschuesse/a06/anhoerungen/25_PKHBegrenzG/04_Stellungnahmen/Stellungnahme_Kohlmann.pdf

 

 

 


 

 

 

Voraussetzungen und Umfang der Ersetzung der Sorgeerklärung

BGH (XII ZB 136/04)

[...] zitiert in: BGH, Beschluß vom 15.11.2007 - Aktenzeichen XII ZB 136/04 DRsp Nr. 2007/23973 Voraussetzungen und Umfang der Ersetzung der Sorgeerklärung a) Die Ersetzung der Sorgeerklärung nach Art. 224 § 2 Abs. 3 EGBGB , § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB setzt die positive Feststellung voraus, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl dient.b) Durch die Ersetzung der Sorgeerklärung kann die gemeinsame elterliche Sorge nur umfassend und nicht lediglich für bestimmte Teilbereiche begründet werden. [...]

Das Oberlandesgericht hat dabei in tatrichterlicher Verantwortung das Verhalten der Eltern, insbesondere seit der Zeit ihrer Trennung, mit seinen möglichen Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes in rechtlich nicht angreifbarer Weise - unter Anwendung geeigneter Beurteilungsmaßstäbe und rechtlich zutreffender Kriterien - dahin gewertet, dass die Ersetzung der Sorgeerklärung der Mutter und die Begründung des gemeinsamen Sorgerechts der Eltern dem Kindeswohl nicht dient. a) Die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung setzt eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus und erfordert ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen ihnen (BVerfGE 107, 150, 173 = FamRZ 2003, 285, 289, unter C I 2 a aa; 92, 158, 178 f. = FamRZ 1995, 789, 792). [...]

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Der Bundesgerichtshof hat mal wieder zum Ausdruck gebracht, dass die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder von ihm nicht beanstandet wird.

Vielleicht Richter man mal für die hier urteilenden Richter vom Bundesgerichtshof Arbeitsplätze im Keller ein. Das wäre dann auch nicht zu beanstanden. Die Richter dürfen erst dann wieder Arbeitsräume mit Tageslicht beziehen, bis sie das Grundgesetz Artikel 6 verstanden haben. Aber das kann möglicherweise bei dem einen oder anderen Richter noch lange dauern, so lange bleibt er dafür eben im Keller.

 

 


 

 

"Hans Friedhelm Gaul zum 80. Geburtstag

Am 19. November 2007 vollendet Professor Dr. Dr, h.c. Hans Friedhelm Gaul, ein hervorragender Prozessrechtler unserer Zeit, sein 80. Lebensjahr

...

Einen normalen Abschluss der Schulausbildung verhinderte der 2. Weltkrieg, in dem er im letzten Kriegsjahr zum Militärdienst eingezogen und verwundet wurde."

in: "Juristenzeitung", 22/2007, S. 1093

 

In "Neue Juristische Wochenschrift" - NJW wird der Jubilar, Mitherausgeber der "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht" ebenfalls gewürdigt, nur dass dort sein Militärdienst "im letzten Kriegsjahr", nicht erwähnt wird. Diese Zeit überspringt man ganz galant so:

"Der Jubilar wuchs als Sohn eines Pfarrers der bekennenden Kirche in der Nähe von Dillenburg auf. Von 1948 bis 1952 studierte er in Frankfurt a.M. Rechtswissenschaften."

Immerhin wir erfahren hier, dass der Vaters des Jubilar ein Gegner der NS-Diktatur gewesen sein muss. Ob das auch dazu geführt hat, dass sein Sohn Hans beim "Militärdienst" nur mit Knallerbsen geworfen hat, wird nicht berichtet.

Da hatte es Helmut Kohl sicher einfacher, er empfing "die Gnade der späten Geburt", so wie wir, die wir einer späteren Generation angehören dass auch sagen können, auch wenn wir als Väter immer noch zu früh geboren wurden und die vielfältigen und von Juristen bis hin zu den Richtern an den Bundesgerichten zu verantwortenden rechtlichen Diskriminierungen von Vaterschaft ertragen zu müssen..

.

 

 


 

 

 

 

 

 

 

Besuchszwang für Väter

Nur Verlierer vor Gericht

In diesem Prozess kann es nur Verlierer geben. Der Vater, der seinen eigenen Sohn nicht sehen will und dafür sogar vor das Bundesverfassungsgericht zieht. Die Mutter, die ihren früheren Geliebten zu den Besuchen mit dem Jungen zwingen will. Und vor allem den inzwischen Achtjährigen, der nach Ansicht von Experten sowohl von seinem Vater wie auch von der Mutter verstoßen oder benutzt wird. Im Saal des Bundesverfassungsgerichts ist am Mittwoch die Betroffenheit in der mündlichen Verhandlung deutlich zu spüren. In den kommenden Monaten muss das höchste deutsche Gericht nun darüber urteilen, ob ein Elternteil gegen den deutlichen eigenen Willen sein Kind besuchen muss.

Der Fall hat auch für die Verfassungsrichter Seltenheitswert. Meist tun Väter auch nach einem folgenreichen Seitensprung alles, um wenigstens einige Stunden mit ihren unehelichen Kindern verbringen zu dürfen. Der 42-jährige Mann aus Brandenburg unternimmt dagegen alles, um seinen außerehelichen Sohn nicht sehen zu müssen. Er befürchtet, dass sich seine Ehefrau sonst von ihm trennen würde. Seine Argumente: Das im Grundgesetz garantierte Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit werde durch einen sogenannten Umgangszwang ebenso verletzt wie seine gesetzlich geschützte eheliche Familie gefährdet. Er will «Zahlvater» sein, mehr nicht. Ihr Mandant habe den inzwischen in einem Heim wohnenden Jungen noch nie gesehen und von Anfang an jede persönliche Beziehung abgelehnt, betont Anwältin Heike Hase.

Mit offenem Verständnis für seine Verfassungsbeschwerde kann der 42-Jährige bei den Karlsruher Richtern nicht rechnen. Juristen, Jugendschützer und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) betonen allerdings in der mündlichen Verhandlung, es müsse das Wohl des Kindes im Mittelpunkt stehen. Dies wird nach Überzeugung der Ministerin in der zur Prüfung vorliegenden Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg nicht deutlich genug gewichtet. Die Richter hatten vor drei Jahren entschieden, dass der Junge einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch hat, seinen Vater zu sehen. Weigere sich dieser, müsse er ein Zwangsgeld von bis zu 25 000 Euro zahlen.

«Ob zwischen dem Wohl des Kindes und dem Zwang zur Vollstreckung in diesem Fall richtig abgewogen wurde, daran habe ich meine Zweifel», kritisiert Zypries. Ein Verfahrenspfleger könnte ihrer Ansicht nach als «Anwalt des Kindes» eingesetzt werden. Die bestehende Rechtslage gebe den Richtern bereits «hinreichend Spielraum» für eine Entscheidung.

Kommendes Jahr will die Bundesregierung das Gesetz sogar noch verschärfen: Kann bisher nur Zwangsgeld vor einem Treffen ausgesprochen werden, so sollen verpasste Termine mit dem Kind künftig mit einem Bußgeld bestraft werden.

Der Bundesvorsitzende des Vereins «Väteraufbruch für Kinder» setzt sich gegen die Verfassungsbeschwerde ein: «Vom Vater werden bei einem solchen Treffen keine Gefühle von unauslotbarer Tiefe verlangt», meint Ulrich Mueller. Einem Vater sei der Umgang mit seinem Kind zuzumuten, diese Tür zum Zwang dürfe nicht durch das Gericht geschlossen werden. Dagegen warnt der Verband alleinerziehender Mütter und Väter vor den Zwangsbesuchen. «Es ist unwahrscheinlich, dass es gelingt, durch gerichtlichen Zwang eine positive Vater-Kind-Beziehung herzustellen», heißt es in der Stellungnahme des Verbands zu dem Fall. Eher unklar sind nach wie vor die Beweggründe der Mutter, die den Stein ins Rollen gebracht hatte. Nach Auffassung des Ex-Liebhabers geht es seiner früheren Geliebten lediglich darum, die einstige Beziehung zu ihm wiederzubeleben.

Eine Mitarbeiterin der Stadt Brandenburg vermochte schließlich, ein wenig Licht in die Gefühlslage des Jungen zu bringen: Der Kleine lebe seit einiger Zeit in einem Heim, sagte die Sozialpsychiaterin. «Es ist aber nach unserer Ansicht nicht sein ausgesprochener Wille, Kontakt zu seinem Vater zu haben», betonte sie. «Er hat keine Idee, wer oder wie sein Vater ist.» Ein erzwungenes Treffen könne entwicklungsstörend wirken. Die Mutter selbst verteidigte ihre Position zumindest nicht öffentlich: Sie hat ihre Geschichte exklusiv einem Internet-TV-Sender verkauft.

erstellt 21.11.2007

http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1195490432612&openMenu=987490165154&calledPageId=987490165154&listid=994342720546

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wie im Märchen von des Fischers Frau, den alleinerziehenden (Mütter)Verband VAMV, kann es niemand recht machen. Erst klagen die Jammerdamen von diesem Verband, dass Väter keinen Umgang wahrnehmen und wenn dann mal das Oberlandesgericht Brandenburg aus der Reihe der konservativen Oberlandesgerichtes heraustanzt und einen trägen Vater zu Kontakten mit seinem Sohn verpflichtet, dann ist es denn Alleinvertretungsdamen des VAMV`s auch wieder nicht recht.

Am besten man entzieht diesem Verband die staatliche Alimentierung, dann klappt das ganze Gebilde sicher recht schnell in sich zusammen.

21.11.2007

 

 


 

 

 

"Deutsches Familienrecht vernachlässigt Kindeswohl"

Anwaltsverein für Stärkung der Kindergrundrechte

Moderation: Katrin Heise

*Die Leiterin der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein, Ingeborg Rakete-Dombek, hat dafür plädiert, die Kindergrundrechte in die Verfassung aufzunehmen. Im deutschen Familienrecht gehe es vorwiegend um die Rechte der Eltern am Kind, kritisierte Rakete-Dombek.*

Katrin Heise: Kinder haben das Recht auf Umgang mit ihren Erzeugern. So steht es sowohl in der EU-Menschenrechtskonvention als auch in der UN-Kinderrechtskonvention und seit 1998, nach der Modernisierung des Kindschaftsrechts, auch im deutschen Gesetzbuch. Karlsruhe muss nun entscheiden, ob dieser Umgang erzwungen werden soll. Der Fall des Vaters, der jeglichen Kontakt zu seinem achtjährigen Sohn ablehnt, erhitzt die Gemüter. Im Radiofeuilleton äußerten sich unsere Hörer betroffen.

 

Hörer 1: Ich bin der Meinung, dass das Kind sehr wohl ein Recht darauf

hat, seinen leiblichen Vater kennenzulernen. Aber ich würde schon zu

bedenken geben, wenn das gerichtlich erzwungen wird, dass dann natürlich

Protesthaltungen in dem Vater entstehen.

 

Hörer 2: Ich finde, was Kinder wirklich brauchen, ist Liebe. Und man

kann keine Liebe erzwingen. Und ich finde das von dieser Mutter wirklich

ganz entsetzlich.

 

Hörer 3: Es kann ja auch psychologisch gesehen sehr, sehr schlecht sein.

Das Kind kann ganz große Probleme bekommen, einfach aufgrund dieses

Zusammenpressens mit einem Vater, das das Kind ablehnt.

 

Hörer 4: Selbstverständlich ist es wichtig für ein Kind, die leiblichen

Eltern zu kennen. Ich bin heute 50 Jahre alt, und mein Vater will bis

heute nichts von mir wissen. Und da ist die eine Hälfte der Herkunft so

im Dunkeln, im Trüben, und das ist ein Drama, das trägt man sein ganzes

Leben mit sich herum.

 

Heise: Ich begrüße jetzt Ingeborg Rakete-Dombek, Fachanwältin für

Familienrecht, gleichzeitig leitet sie die Arbeitsgemeinschaft

Familienrecht im Deutschen Anwaltverein. Guten Tag, Frau Rakete-Dombek!

 

Ingeborg Rakete-Dombek: Guten Tag!

 

Heise: Zurzeit sind Sie grad in Köln bei der Herbsttagung Ihrer

Arbeitsgemeinschaft?

 

Rakete-Dombek: Ja.

 

Heise: Wie wird denn da der aktuelle Fall diskutiert?

 

Rakete-Dombek: So ähnlich, wie eben von Ihren Hörern. Es ist ja auch

juristisch nicht leicht zu fassen. Ich muss sagen, jeder, der sich bei

Ihnen jetzt eben geäußert hat, hat ja irgendwie recht. Die Frage ist

nur, wie wird das Bundesverfassungsgericht damit umgehen können. Wir

haben also im Gesetz nicht nur den Umgang zum Erzeuger (Hervorhebung Väternotruf), sondern es steht

drin, jedes Kind hat das Recht auf Umgang mit seinen Eltern, und die

Eltern haben die Pflicht dazu. Und das muss man jetzt anschauen und muss

man auslegen. Und gleichzeitig steht im Gesetz, dass es zum Wohl des

Kindes gehört, dass es Umgang mit beiden Elternteilen hat. Das war eine

Definition von 1998. Und ich frag mich heute, ob es so gut war, das ins

Gesetz zu nehmen.

 

....

 

 

Heise: Umgangsrecht und Umgangszwang. Ich sprach mit Ingeborg

Rakete-Dombek, Familienrechtsanwältin und Spezialistin im Deutschen

Anwaltverein.

 

http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/700664/

23.11.2007

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wer wissen will, wie die Leiterin der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein, Rechtsanwältin Ingeborg Rakete-Dombek über Männer und Väter denkt, der muss nur genau nachlesen.

Sie sagt: "Wir haben also im Gesetz nicht nur den Umgang zum Erzeuger, sondern es steht drin, jedes Kind hat das Recht auf Umgang mit seinen Eltern, und die Eltern haben die Pflicht dazu. ..."

 

Männer und Väter sind also "Erzeuger". Warum dann nicht auch mal über Erzeugerinnen sprechen? Frauen und Mütter sind Erzeugerinnen von Kindern. Oder von Kindern als Produkte? Kinder sind Produkte der Zusammenkunft eines Erzeugers mit einer Erzeugerin.

Oder von der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein als Zusammenkunft potentieller Erzeuger und Erzeugerinnen kruder Gedanken?

Lieber Gott, lass Verstand regnen oder verschone uns von dem Übel.

 

 


 

 


"Kindesentführung: Im Inland erlaubt - ins Ausland auch erlaubt?"

Die  Staatsanwaltschaft Hamburg hat Herrn Olivier Karrer mit Schreiben vom 14.08.2002 mitgeteilt, ein Ermittlungsverfahren - Aktenzeichen Js 929/01 - Vorwurf der "Entziehung Minderjähriger" eingestellt zu haben. 

Das Kind war von der Mutter von Frankreich nach Deutschland verbracht worden.  

Die Staatsanwaltschaft trägt vor, eine "Entziehung Minderjähriger" wäre nicht zu bejahen, wenn das Kind ohne Anwendung von Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List den Eltern oder einem Elternteil entzogen oder vorenthalten wäre.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg trägt überdies vor, dass nur Kindesentziehungen von Deutschland in das Ausland verfolgt würden, nicht aber aus dem Ausland nach Deutschland. 

Dem kann sicher nicht gefolgt werden, denn es würde den ohnehin fehlenden Rechtsschutz für Entziehungen des Kindes im Inland die fehlenden Strafverfolgung im Strafrecht auch noch auf viele Fälle ins Ausland ausweiten.

Dies wäre im Zeitalter der Globalisierung eine weitere Einladung an Eltern, insbesondere Mütter das Kind von Deutschland ins Ausland zu verbringen.

 

Väternotruf

21.11.2007

 

 


 

 

 


"Kindesentführung: Ins Ausland verboten - im Inland erlaubt?"

Werner Gutdeutsch, Richter am OLG München und Rechtsanwalt Jürgen Rieck, München

in: "FamRZ" H 23 / 1998, S. 1488-1491

Zitat: "Wenn ein Sorgeberechtigter unter Beeinträchtigung des Sorgerechts des Partners das Kind mitnimmt, fehlt es am Strafrechtstatbestand. Der Frau wird deshalb meist geraten, im Fall eines Auszugs aus der Ehewohnung die Kinder mitzunehmen. ..."

Die Autoren schlagen eine Neuregelung vor: "Das Kindesentführungsabkommen ist über §1532 I  BGB auch auf entsprechende Sorgerechtsverletzungen im Inland anzuwenden, insbesondere in dem Fall, daß ein Elternteil ohne Zustimmung des anderen bei der Trennung die Kinder mitnimmt, obgleich die Betreuung der Kinder auch in der Wohnung möglich ist, und wenn ein Mitsorgeberechtigter sein Kind nach Ablauf des vereinbarten Umgangsrechts nicht zurückgibt."

 

 


 

 


 

 

 

Umgang gegen den Willen des umgangsverpflichteten Elternteil

Dirk F., Camilla P. und Sohn Fernando

November 2000 - Beschluss des Amtsgerichts ? - Abweisung des Antrages der Mutter auf Regelung des Umganges, bzw. Androhung  von Zwangsmaßnahmen zum Kontakt zwischen Kind und Vater

21.01.2004 Beschluss des Oberlandesgerichtes Brandenburg: "Das subjektive Recht des Kindes auf Umgang besteht auch dann, wenn der (nichteheliche) Vater den Kontakt nachhaltig ablehnt.

Bundesverfassungsgericht Verhandlung am 21.11.2007

 

"Die Welt" 18.11.2007

 

 

 


 

 

 

 

Oberbürgermeisterin Dagmar Szabados verteidigt das Betreuungskonzept des halleschen Jugendamtes.

Halle/MZ. Über die umstrittenen Pläne zum Umgang mit Heimkindern in Halle sprach unser Redakteur Alexander Schierholz mit Oberbürgermeisterin Dagmar Szabados (SPD).

Die Dienstanweisung zum Umgang mit Heimkindern wird überarbeitet. Haben Sie dem öffentlichen Druck nachgegeben?

Szabados: Man konnte die Dienstanweisung in ihrer ersten Form fehlinterpretieren, wenn man das wollte. Es gibt offensichtlich Interesse daran zu sagen, wir schicken Heimkinder zurück ins Elend, um Geld zu sparen. Das ist eine böswillige, verkürzte Darstellung. Für uns steht das Kindeswohl an erster Stelle.

Wer hat daran Interesse?

Szabados: Ich höre vor allem Einwände von Freien Trägern der Jugendhilfe, die auch Heime betreiben. Da ist natürlich ein Interesse da, die vorhandenen Heimkapazitäten auszulasten.

Wenn die Dienstanweisung nur fehlinterpretiert worden ist, warum wird sie dann überarbeitet?

Szabados: Sie ist zum Teil schlecht formuliert. Man muss noch deutlicher herausstellen, dass wir das Beste für die Kinder wollen und deshalb jedes Kind und jede Familie genau in den Fokus nehmen.

Aber diese Prüfungen sind doch ohnehin vorgeschrieben. Viele Mitarbeiter im Jugendamt sind verärgert und verunsichert und fühlen sich in ihren Kompetenzen angegriffen. Haben die alle so schlecht gearbeitet, dass man ihnen sagen muss, was zu tun ist?

Szabados: Unsere Mitarbeiter leisten in der Regel gute Arbeit. Wir haben sie geschult und arbeiten an dem Prozess der Umstrukturierung der Jugendhilfe, der da heißt "ambulant vor stationär", natürlich fachlich begründet, schon seit vielen Jahren. Dazu gehört auch, dass wir die bestmögliche Qualität erreichen im Sinne des Wohls der Kinder und deren Familien. Dabei ist es für die Leitungsebene des Jugendamtes legitim, die Fachlichkeit der Mitarbeiter - wobei auch Kostenbewusstsein hinsichtlich der eingesetzten öffentlichen Gelder dazugehört - zu bewerten. Manchen Mitarbeitern muss man deutlich machen, dass es noch mehr als Heime gibt. Sie wählen häufig eine Heimeinweisung, weil sie sich damit auf der sicheren Seite fühlen. Aber auch Heimerziehung kann falsch sein. In Familien, die durch ambulante Maßnahmen unterstützt werden können, sind Kinder in jedem Fall besser aufgehoben.

18.11.2007

www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1194628285247&openMenu=1013016724285&calledPageId=1013016724285&listid=1018881578312

 

 

 

 


 

 

Prozess

Kind gefesselt, gedemütigt und verprügelt

Von Michael Mielke

Ein Elternpaar musste sich vor einem Berliner Schöffengericht wegen gemeinschaftlicher Misshandlung von Schutzbefohlenen verantworten. Vater und Mutter folterten ihre Tochter physisch und psychisch, so die Richterin in dem Prozess. Das Urteil für die Misshandlungen: Bewährungsstrafen.

Die Richterin sagte unmissverständlich, worum es in diesem Strafprozess geht: „Das war Folter, was ihr Kind ertragen musste.“ Die Angesprochenen senkten die Köpfe: Silke R., 40 Jahre, gelernte Friseurin, seit vielen Jahren Hausfrau. Und ihr Mann Michael R., Elektroinstallateur, seit zwei Jahren arbeitslos. Beide erhielten von einem Moabiter Schöffengericht wegen „gemeinschaftlicher Misshandlung von Schutzbefohlenen“ zweijährige Bewährungsstrafen. Ihr Opfer war die heute zwölf Jahre alte Franziska (Name geändert). Sie ist das fünfte von acht Kindern des Ehepaars aus dem Berliner Stadtteil Tempelhof. Aber sie war ganz offenbar anstrengender, als die anderen Kinder, nervöser, unruhiger, aggressiver. So schilderten es vor Gericht zumindest Silke und Michael R.

Den Kopf mit Klebeband umwickelt

Im Anklagesatz wurde nüchtern geschildert, wie Franziska geprügelt wurde: mit der flachen Hand, oft auch mal mit einem Kochlöffel oder einem Staubsaugerrohr. Einmal schlug die Mutter dem Kind beim Waschen mit dem Duschkopf derartig kräftig gegen die Scheide, dass sie zu bluten begann. In einem anderen Fall knallte der Vater dem im Bett liegenden Kind unvermittelt den Kopf gegen das Auge. Am nächsten Morgen war das Auge blau angeschwollen.

Nicht selten musste Franziska nach der Schule stundenlang in ihrem Bett bleiben und durfte es – selbst wenn sie auf die Toilette musste – nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis der Mutter verlassen. Das Mädchen wurde an Armen und Beinen gefesselt, einmal sogar am Kopf mit Klebestreifen aus Plastik umwickelt, so dass nur eine Öffnung für den Mund blieb. Und auch die Ernährung geriet zur Tortur. Im Anklagesatz ist von in Wasser eingeweichten Cornflakes die Rede. Dieser Fraß wurde dem Kind vorgesetzt, verbunden mit dem Kommentar: „Friss oder stirb!“

Man müsse davon ausgehen, dass die jetzt verhandelten Vorwürfe „nur die Spitze des Eisberges“ sind, sagte eine Vertreterin der Nebenklage. Franziska sei letztlich seit ihrer Geburt in der Familie das schwarze Schaf gewesen. Die Anklage indes beschränkte sich auf den nachweisbaren Zeitraum von Anfang Juni bis zum 4. Juli 2003. Die siebenjährige Franziska war damals zur Zeugnisausgabe in der Schule nicht erschienen. Lehrer, die von Problemen in dieser Familie schon wussten, wurden aufmerksam und informierten das Jugendamt. So kam es zu einem plötzlichen Kontrollbesuch, der für das Mädchen die Erlösung bedeutete.

Der Körper des verstörten Kindes war mit Hämatomen übersät. Franziska verbrachte zwei Wochen im Krankenhaus. Anschließend wurde sie in eine Einrichtung der Jugendhilfe gegeben. Auch mit Einwilligung ihrer Eltern, die am 13. August 2003 in einem Brief an das Bezirksamt noch alle Vorwürfe bestritten und kühl mitteilten, dass es besser sei, Franziska kehre nicht in die Familie zurück. Wochen später gab es noch ein entlarvendes Telefongespräch. Da sagte Silke R. zur verängstigten Tochter, dass sie selbst Schuld habe an allem. „Keiner kann dich mehr leiden!“ Vor Gericht gestand das Ehepaar, die Tochter gequält und gedemütigt zu haben. Diese Aussagen verhalfen ihnen zu der milden Strafe, weil Franziska dadurch die Aussage erspart wurde.

Er habe damals noch gearbeitet und sei oft erst nach zwölf Stunden nach Hause gekommen, sagte Michael R. Die Familie lebe bis heute in einer nur 77 Quadratmeter großen Wohnung. Damals mit zehn Personen. Da sei er schon mal in Wut geraten, wenn Franziska Probleme bereitete. „Wir haben Fehler gemacht“, bekannte er. „Wir waren überfordert.“ Silke R. berichtete, dass auch sie als Kind geschlagen worden sei. Wenn sie mit schlechten Noten nach Hause kam, habe ihr Vater sie mit einer Hundepeitsche malträtiert, erzählte sie unter Tränen. Ob sie an diese schlimmen Erlebnisse auch gedacht habe, wenn sie die eigene Tochter quälte, wollte die Richterin wissen. Silke R. schüttelte den Kopf.

Das Kind gilt als seelisch behindert

Franziska lebt jetzt in einer Pflegefamilie. Sie habe sich gut eingelebt und entwickele „langsam eine eigene Identität“, berichtete die als Zeugin geladene Pflegemutter Karin S. Das Mädchen zeige „kaum noch Verhaltensauffälligkeiten“, treffe sich mit Freundinnen, treibe Sport in einer Akrobatikgruppe, zeichne und bastle sehr gern. In der Schule erziele sie „durchschnittliche Leistungen“. Die Misshandlungen durch die leiblichen Eltern habe Franziska trotz aller Fürsorge bis heute nicht verwunden, sagte die 45 Jahre alte Erzieherin. Sie leide noch immer unter Albträumen und befinde sich nach wie vor in therapeutischer Behandlung. Franziska werde vermutlich ihr Leben lang mit den Folgen zu tun haben, resümierte Karin S. „Das Kind gilt als seelisch behindert.“

 27. November 2007

http://www.welt.de/berlin/article1406482/Kind_gefesselt_gedemuetigt_und_verpruegelt.html

 

 

 


 

 

 

Fall Lea-Sophie: Jugendämter ohne Kontrolle, Druck auf Behörden

24. November 2007 | 00:15 Uhr | von Christopher Schäfer

Schwerin - Sparen die Kommunen im Lande ihre Jugendämter zu Tode? Brauchen die Behörden eine stärkere Kontrolle von oben? Anhaltspunkte für übertriebene Sparmaßnahmen im Jugendamt lieferte dieser Tage Schwerin: Die um 25 Prozent geschrumpfte Mitarbeiterschaft soll sich hier um dieselbe Fallzahl kümmern wie vor einigen Jahren. Ähnlich dürfte es auch in den anderen Kreisen und Städten des Landes aussehen. "Wenn gespart wird, dann zuerst in den Jugendämtern", beklagt Werner Freigang, Professor für Sozialpädagogik an der Hochschule Neubrandenburg.

Die kommunale Selbstverwaltung garantiert den Kommunen völlige Unabhängigkeit in der Jugendarbeit. Läuft etwas schief, halten dafür letztlich Landräte und Oberbürgermeister ihren Kopf hin. Lediglich das Innenministerium besitzt eine Rechtsaufsicht, die aber auf Hinweise und Ratschläge beschränkt ist. Ein Personalschlüssel ist in keinem Gesetz vorgeschrieben. Sparen bis zum Letzten ist möglich, oft bis zur personellen Schmerzgrenze.

Auch qualitativ scheint in den Jugendämtern einiges im Argen zu liegen. Studierte Sozialpädagogen seien "unbedingt nötig", aber nicht die Regel, sagt Freigang. Häufig seien nach der Wende Krippenerzieher kurzerhand umgeschult und ins Jugendamt versetzt worden.

Dabei ist gerade hier Weiterbildung wichtig: "Je weniger Grundqualifikation Mitarbeiter haben, desto wichtiger werden die Zusatzangebote", betont Freigang. Jugendämter entsenden ihre Mitarbeiter so gut wie gar nicht zu Weiterbildungen.

Die Leiterin des Weiterbildungszentrums "Schabernack" in Güstrow, Dr. Susanne Braun wird noch deutlicher: "Von 200 Teilnehmern, die unsere sieben Kurse zum Thema Kindeswohlgefährdung besuchen, kommt genau einer vom Jugendamt."

Im Parchimer Jugendamt beschreibt Sachgebietsleiterin Monika Thieß die Situation gar als dramatisch. Ihre Mitarbeiter würden "bis zum letzten kreuchen", da das Pensum kaum noch zu bewältigen sei.

http://www.svz.de/mecklenburg-vorpommern/artikeldetail/article/111/fall-lea-sop.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wer als Trennungsvater einmal die in Jugendämtern versammelte geballte Inkompetenz kennen lernen durfte, wird vielleicht zu der Überzeugung kommen, dass da auch Weiterbildung der Jugendamtsmitarbeiter nicht viel helfen wird, denn wie sagt der Volksmund: Dumm, bleibt dumm, da helfen keine Pillen.

Besser man entlässt mal ab und an einen der vielen unfähigen Jugendamtsmitarbeiter und stellt dafür neue engagierte und qualifizierte Mitarbeiter ein. 

 

 

 


 

 

Zeugin kam nicht zum Termin

28-Jähriger Mann aus Simtshausen steht wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht Marburg/Simtshausen. Wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes muss sich seit gestern ein 28-Jähriger vor dem Amtsgericht Marburg verantworten. Ein Urteil konnte noch nicht gefällt werden, da die als Zeugin geladene ehemalige Lebensgefährtin des Mannes nicht erschienen war.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, an einem nicht mehr feststellbaren Tag im Jahr 2004 in seiner Wohnung in Simtshausen vor den Augen seiner 2002 geborenen Tochter onaniert zu haben. Der Angeklagte bestreitet den Vorwurf. "Das ist erstunken und erlogen", sagte er vor Gericht. Die Mutter des Kindes beschuldige ihn, um das alleinige Sorgerecht zu erhalten.

Um das Sorgerecht streiten die beiden schon länger. Der vorsitzende Richter, Peter-Jürgen Taszis, verlas einen Antrag der Mutter vom 11. Juli 2003, in dem diese behauptet, der Vater würde sich nicht um das Kind kümmern.

Außerdem habe er sie mehrfach körperlich misshandelt und sei auch gegen das Kind schon fast gewalttätig geworden.

Der Angeklagte sagte dagegen, das Mädchen sei bei ihm besser aufgehoben, weil seine ehemalige Lebensgefährtin Probleme mit Alkohol habe und zudem unter epileptischen Anfällen leide. Gegen die Frau verhängte das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen ihres Nichterscheinens ein Ordnungsgeld von 50 Euro.

Die Verhandlung wird am 10 Dezember fortgesetzt. Dann sollen auf Antrag der Verteidigung auch zwei weitere Zeugen gehört werden, die aussagen sollen, dass die Misshandlungsvorwürfe der Frau nicht zutreffen. (kse)

http://www.hna.de/frankenbergstart/00_20071119181955_Zeugin_kam_nicht_zum_Termin.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Korrekterweise müsste es in dem Zeitungsartikel heißen: 28-Jähriger Mann aus Simtshausen steht wegen des Vorwurfs sexuellen Missbrauchs vor Gericht

Bis zu einer Verurteilung gilt jeder Beschuldigte / jede Beschuldigte als unschuldig, dem muss auch die Presse mit der Form ihrer Darstellung entsprechen, ansonsten könnte gegenüber dem Presseverantwortlichen leicht der strafrechtliche Vorwurf der üblen Nachrede geäußert werden.

26.11.2007

 

 


 

 

 

Umgangsrecht: Arbeitslosengeld II lässt für zusätzliche Fahrkosten nichts übrig

/12.11.2007/

Holt ein nichtehelicher arbeitsloser Vater sein Kind zu bestimmten

Zeiten vom Bahnhof ab, muss er dann aber wegziehen und aus finanziellen

Gründen auch noch seinen Pkw verkaufen, so dass er die Fahrkosten nicht

mehr aus seinem Arbeitslosengeld II bestreiten kann, so hat das

Familiengericht, um ihm das Umgangsrecht mit seinem Kind weiterhin zu

ermöglichen, eine andere "Übergaberegelung" zu beschließen. Hier reichte

sein S-Bahn-Sozialticket nur bis zu einem bestimmten Bahnhof, von wo er

sein Kind - solange er noch nicht wieder arbeiten und Geld verdienen

könne - abholen und wieder hinbringen wolle. Das Brandenburgische

Oberlandesgericht sah für das entsprechende Verfahren eine "hinreichende

Erfolgsaussicht", so dass dem Mann dafür Prozesskostenhilfe bewilligt

wurde. (AZ: 10 WF 49/07)

 

 

 

Kommentar:

 

Hallo, ihr alle,

ich frage mich, warum diese Zeitungsmeldung so unkommentiert veröffentlicht

wird, und dies nun schon wiederholt. Liegt es daran, daß hier wieder über

die ach so ungerechte deutsche Welt (und sie ist es ja tatsächlich) geklagt

werden soll? Oder ist es nur die der individuellen Lästigkeit - sich

ansonsten mit der tatsächlichen Rechtslage auseinander setzen zu müssen -

geschuldete Unkenntnis?

Letztendlich ist es jedoch egal. Jede/r muß die Folgen dafür tragen, was er

tut oder unterlässt. Und wer es in diesem Gemeinwesen Deutschland es

unterlässt, sich selber schlau zu machen, der wird halt von diesem

Gemeinwesen dafür dergestalt betraft, daß man ihn nach Strich und Faden

verarscht.

Ich kenne die zitierte Entscheidung schon eine Weile (sie wurde in

juristischen Zeitschriften veröffentlicht), aber ich kann für den

betroffenen Vater (obwohl er ja einen Teilerfolg erzielt hat) auch kein

bedauerndes Mitgefühl empfinden. Denn er hat den Kardinalfehler gemacht

(s.o., den übrigens viel zu viele machen): ER hat es unterlassen, sich

selbst schlau zu machen!

Hätte jener Vater sich schlau gemacht (und die Info ging ja nicht nur durch

diese Liste, sondern auch über die allgemeinen Medien), dann wüsste er, daß

(nach der Entscheidung des BSG vom 6.11.2006) das Sozialamt gem. SGB XII ihm

die vollen Fahrtkosten für die Ermöglichung des Umgangs (neben weiteren

Leistungen wie zeitanteilige Bedarfssätze des Kindes für Lebensmittel etc.,

Kosten für eine Wohnung für die Bedarfsgemeinschaft inklusive Kind)

finanzieren muß. So aber reiben sich die (noch nicht betroffenen) Bürokraten

bei Papa Staat lustvoll die Hände, weil sie wieder jemand nach Strich und

Faden verarscht haben.

Also, Aufgabe wäre es doch für alle Schreiber dieser Liste,

Aufklärungsarbeit zu leisten, und dazu ermuntern, sich nicht ständig

verarschen zu lassen, statt über das ach große Unrecht zu jammern.

 

Gruß

Manfred Herrmann

Eltern für Kinder im Revier e.V.

 

 

 


 

 

Lesung mit Nazi-Kind in der Akademie

Ein Sohn rechnet mit den Eltern ab

Wittenberg (wg). Niklas Frank ist der jüngste Sohn des 1939 von Adolf Hitler zum obersten Chef der Zivilverwaltung im Generalgouvernement Polen ernannten Dr. Hans Frank, der als „Schlächter von Polen“ in die Geschichte einging. Der Vater wurde 1946 im Nürnberger Prozess zum Tode durch den Strang verurteilt und hingerichtet. Noch im Gefängnis der Alliierten wollte der Vater dem Sohn weismachen, er wäre Weihnachten wieder zu Hause: die letzte Lüge in einem verbrecherisch geführten Dasein, das lange Schatten auf das Dasein der Nachkommen wirft.

Der ehemalige Stern-Journalist und Auslandskorrespondent Niklas Frank hat das Leben seiner Eltern recherchiert und in zwei Büchern aufgearbeitet: „Der Vater - Eine Abrechnung“ und „Meine deutsche Mutter“. Ebenso schonungslos wie kritisch setzt sich Frank mit dem Leben seiner Eltern in der NS-Zeit auseinander. In Wittenberg wird er aus beiden Büchern lesen, dabei zeichnet er ein gnadenloses Porträt und gewährt seinen Zuhörern tiefe Einblicke in das Familienleben, einschließlich privater Details. Frank gehört zu den ganz wenigen Nachkommen prominenter Nazis, die sich derart kritisch vom Dritten Reich und den eigenen Eltern distanzieren. Wie lebt es sich mit der Vorstellung, dass der Vater ein Nazi-Verbrecher war? Frank gibt darauf schonungslose Antworten...

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Engelbert Wistuba hat Niklas Frank eingeladen, weil dieser mit seinen Büchern einen sehr wichtigen Beitrag zur Vergangenheitsbewältigung leistet. Was Frank über das Wegschauen der Deutschen sagt, ist erschreckend aktuell. Es ist gerade mal zwei Generationen her, da braune Schläger Deutschland beherrschten und heute gibt es eine neue braune Front von Neonazis. Anhand seiner familiären Erfahrungen will Frank insbesondere Jugendlichen die Augen öffnen. „Wir müssen junge Leute in die Lage versetzen, sich kritisch mit der NS-Ideologie zu befassen, um sie gegen heutige rechtsradikale Parolen zu wappnen“, sagt Wistuba. Für Moderatorin Ines Grau ist es wichtig, dass es nach der Lesung auch zu Diskussionen und Gesprächen zwischen den Generationen kommt, denn das Schweigen sei in vielen Familien gegenwärtig, und wo keine Fragen gestellt würden, gäbe es auch keine Antworten. Zur Veranstaltung am Dienstag, dem 20. November, 18 Uhr, in der Evangelischen Akademie am Schlossplatz sind Jugendliche ab 15 Jahre und alle Erwachsenen herzlich eingeladen.

http://www.supersonntag-web.de/scms_show_data.php?mode=detail&category=25&entry=4858

 

 


 

 

 

Im Alleingang

Von Dorothea Siems

Warum Ministerin Ursula von der Leyen Freund und Feind gegen sich aufbringt. Initiative zum Gleichstellungsgesetz provoziert die Unionsfraktion

Der Brief, den Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) am vergangenen Dienstag aus der Unionsfraktion erhielt, ist mehr als unterkühlt: Er ist eisig. Die stellvertretende Fraktionschefin Ilse Falk (CDU) und der Familienpolitiker Johannes Singhammer (CSU) werfen der Ministerin darin einen erneuten Alleingang vor. Dieses Mal geht es nicht um Krippen, Betreuungsgeld oder Vätermonate beim Elterngeld. Es geht um das vor einem Jahr beschlossene Gleichstellungsgesetz.

Für die Union ist dies ein Reizthema. Denn vielen in CDU und CSU passt es nicht, dass die große Koalition auf Druck der SPD sogar noch schärfere Regelungen als die EU-Antidiskriminierungsrichtlinie durchsetzte. So dürfen hiesige Arbeitgeber oder Vermieter niemanden etwa wegen seiner sexuellen Ausrichtung, seines Alters oder seiner Religion diskriminieren. Von der Leyen hat jetzt einen 16-köpfigen Beirat für die in ihrem Haus angesiedelte Antidiskriminierungsstelle eingesetzt - ohne dem ausdrücklichen Wunsch der Fraktion nach vorheriger Rücksprache nachzukommen. Falk und Singhammer rügen, dass sie erst "durch eine Pressemitteilung" erfahren hätten, dass dieses wichtige Expertengremium am vergangenen Donnerstag schon zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetreten ist. "Wir halten die jetzige Zusammensetzung des Beirats nicht für ausgewogen: Es fehlt ein Vertreter eines Familienverbandes und einer der beiden christlichen Kirchen", heißt es in dem Schreiben, das der WELT vorliegt.

Unmissverständlich ermahnen die Unionspolitiker die Ministerin "nochmals nachdrücklich, unsere Fraktion bei so sensiblen Vorhaben künftig enger einzubeziehen, damit wir ihre Entscheidung dann auch mit Überzeugung öffentlich mittragen können".

Der Brief zeigt, wie stark das Vertrauensverhältnis zwischen der Ministerin und der Unionsfraktion zerrüttet ist. Da wird selbst die Besetzung eines Expertengremiums zu einem innerparteilichen Politikum. Es ist paradox: Ursula von der Leyen ist mit Abstand die beliebteste Familienministerin, die Deutschland jemals hatte. Doch das gilt nur für die Bevölkerung. In der Politik ist die CDU-Frau verhasst wie keiner ihrer Amtsvorgänger. Es ist keineswegs nur der familienpolitische Kurs der Ministerin, der viele Parteifreunde zur Weißglut treibt. Von der Leyen eckt auch deshalb ständig an, weil sie immer wieder vorprescht, ohne sich mit Partei, Fraktion oder den Fachkollegen der unionsregierten Länder abzustimmen.

Als von der Leyen im vergangenen Februar in einem Zeitungsinterview den Ausbau der Kinderkrippen ankündigte, überraschte sie damit nicht nur Fraktionschef Volker Kauder, sondern auch Bundeskanzlerin Angela Merkel. Verärgert trat Kauder auf die Bremse und verlangte, zunächst einmal zu prüfen, ob überhaupt der Bedarf für so viele Krippenplätze für die unter Dreijährigen besteht.

Am Ende aber musste der Fraktionsvorsitzende klein beigeben - was sein Verhältnis zu der Niedersächsin nicht verbessert hat.

"Noch einen Schuss hat die Ministerin nicht frei", hieß es daraufhin in Fraktionskreisen. Die Unionsspitze wies die Ministerin an, künftig auf solche Alleingänge zu verzichten. Auch musste die temperamentvolle Politikerin ihren angekündigten Plan, die Besteuerung von Ehen und Familien zu reformieren, begraben.

Nicht nur die CSU wirft der CDU-Politikerin vor, zu einseitig berufstätige Mütter in den Vordergrund ihrer Politik zu stellen und die Vollzeitmütter zu benachteiligen. Schließlich profitieren auch vom neuen Elterngeld vor allem Doppelverdienerpaare. Der frühere CSU-Chef Edmund Stoiber verlangte deshalb zur Kompensation von Eltern, die ihre Kinder nicht in eine Krippe geben wollen, ein Betreuungsgeld von bis zu 150 Euro im Monat. Im Frühjahr beschloss der Koalitionsausschuss beides: von der Leyens Krippenoffensive und Stoibers Betreuungsgeld. Allerdings soll die neue Familienleistung ebenso wie der geplante Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder ab einem Jahr erst 2013 eingeführt werden.

Zum Ärger der CSU machte von der Leyen jedoch von Beginn an keinen Hehl daraus, dass sie die neue Geldleistung ablehnt. Es sei "bildungspolitisch eine Katastrophe", Eltern eine Prämie von 150 Euro zu zahlen, wenn sie ihr Kleinkind nicht in eine Krippe gäben, wetterte die Christdemokratin noch jüngst im Fernsehen. Bildungsferne Schichten und insbesondere Kinder mit Migrationshintergrund würden die Angebote dann nicht wahrnehmen.

Auch warnte die siebenfache Mutter vor den Folgen, wenn Eltern künftig 150 Euro zusätzlich in die Hand bekämen. Viele von ihnen würden das Geld nicht in die Bildung ihrer Kinder stecken, sondern in "Flachbildschirme", prophezeite sie. Während die SPD von der Leyen für ihre provokanten Thesen Beifall klatschte, lösten die Äußerungen im eigenen Lager heftige Empörung aus. Selbst von der Leyens einstiger Förderer, Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff, äußerte unverhohlen Kritik. Die "Intonierung, das zusätzliche Geld könne in Flachbildschirme oder ähnliches investiert werden, anstatt den Kindern zugute zu kommen, regt zu Recht auf", sagte er dem Magazin "Cicero".

Unverdrossen weckte von der Leyen in den vergangenen Monaten den Eindruck, dass sie gar nicht daran denke, das Betreuungsgeld in Angriff zu nehmen. Darüber könne man erst 2013 reden, verkündete sie. Der Krippenausbau habe Priorität. Doch die CSU beharrte darauf, das Betreuungsgeld ebenso verbindlich in das geplante Krippengesetz aufzunehmen wie den von der SPD durchgesetzten Rechtsanspruch. "Entweder beides kommt oder nichts von beiden", so hieß die Devise in Bayern. Die CSU reagierte zunehmend genervt auf die ablehnende Haltung von der Leyens. Bei diesem monatelangen Kräftemessen musste schließlich von der Leyen aufgeben.

CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer rang der Ministerin vor einigen Wochen die verbindliche Zusage ab, das Betreuungsgeld nicht nur im allgemeinen Begründungsteil des geplanten Gesetzes aufzunehmen, sondern im konkreten Gesetzestext. Und tatsächlich hält sich von der Leyen an diese Absprache, wie der Referentenentwurf zur Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes zeigt. Darin heißt es: "Ab dem 01.08.2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von einem bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (z. B. Betreuungsgeld) eingeführt werden." Das Gesetz soll noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden. Zwar ist damit immer noch nicht sicher, dass die neue Familienleistung jemals kommt. Denn erst die nächste Bundesregierung kann dies haushaltswirksam beschließen. Doch verbindlicher, das weiß man auch bei den Befürwortern, lässt sich der Plan jetzt nicht fassen. Mit ihrem Schwenk brachte von der Leyen nun die SPD gegen sich auf. Sie sei "eingeknickt", mokieren sich die sozialdemokratischen Familienpolitiker.

Der Streit mit dem Koalitionspartner kommt der CDU-Ministerin indes sehr gelegen. Nicht zufällig wurde gerade jetzt der Referentenentwurf zum Krippengesetz in die Öffentlichkeit lanciert. Nach dem jüngsten Ärger mit dem Antidiskriminierungsgesetz will von der Leyen den engen Schulterschluss mit der Fraktion demonstrieren und damit den Vorwurf allzu großer Nähe zur SPD widerlegen.

Dass sich von der Leyen beim Thema Betreuungsgeld um Frieden mit dem eigenen Lager bemüht, hängt aber auch mit dem Debakel zusammen, dass die selbstbewusste Ministerin kürzlich beim Thema Jugendschutzgesetz erlebte.

Die Familienministerin hatte die Republik mit ihrem Plan aufgeschreckt, künftig Kinder im Staatsauftrag Gewaltvideos und Alkohol kaufen zu lassen. Familienverbände und Politiker jeder Couleur gingen auf die Barrikaden. "Kinderspitzel" im Kampf gegen jugendliches Komatrinken und Amoklaufen - das ging auch der Kanzlerin zu weit. Nachdem von der Leyen tagelang ihren Plan öffentlich verteidigte, zeigte ihr Angela Merkel die rote Kelle. Die Ministerin musste das Vorhaben zurückziehen.

Für von der Leyen war dies die erste derartige Erfahrung im Amt. Denn bislang konnte sie sich stets auf die Unterstützung der Kanzlerin verlassen. Doch der Schuss vor den Bug hat gezeigt, dass Merkel die Parteifreundin nicht um jeden Preis in Schutz zu nehmen gedenkt. Ohne Mitstreiter, das musste von der Leyen erleben, kann sie gar nichts durchsetzen.

2. November 2007

http://www.welt.de/welt_print/article1322290/Im_Alleingang.html

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Die sogenannte Antidiskriminierungsstelle im sogenannten Bundesfamilienministerium ist ein Witz. Meldet sich dort mal ein Mann und Vater wegen einer bestehenden gesetzlichen Diskriminierung (nichtverheiratete Väter müssen für die gerichtliche Beurkundung ihrer elterlichen Sorge durch das Familiengericht Geld bezahlen, Mütter erhalten die elterliche Sorge dagegen kostenlos bescheinigt), so antwortet beispielsweise am 31.10.2007 eine Frau Romy Krause vom Referat ADS-B, Beratung, Vermittlung, Mediation; Mail poststelle@ads.bund.de):

"Auf Grund der uns dazu erreichenden Anfragen haben wir überprüft, inwieweit das AGG hier Anwendung finden kann. Es ist durchaus möglich, dass auf Grund dieser Gesetzeslage im Einzelfall eine für die Betreffenden nachteilige Konstellation entsteht. Die Regelungen selbst bedeuten jedoch nicht generell eine unmittelbare Benachteiligung auf Grund des Geschlechts; auch Anhaltspunkte für eine mittelbare Beteiligung von Männern oder Frauen sind in diesem Zusammenhang nicht erkennbar. ..."

 

Ob die sogenannte "Antidiskriminierungsstelle" mit lauter blinden Mitarbeiter/innen besetzt ist, wissen wir nicht, es würde uns aber angesichts solcher Antworten nicht wundern.

 

 

 


 

 

 

heute im Bundestag Nr. 294 - Pressedienst des Deutschen Bundestages

Mi, 14. November 2007 Redaktionsschluss: 09:10 Uhr

Untätigkeitsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer einführen

...

 

 

 

1. Untätigkeitsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer einführen

Petitionsausschuss

Berlin: (hib/MIK) Für die Einführung einer Untätigkeitsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer bei Gericht hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt und die zugrundeliegende Eingabe am Mittwochmorgen einstimmig dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) "als Material" überwiesen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" gegeben. In seiner Eingabe beklagt der Petent die lange Verfahrensdauer vor Gericht. Seit drei Jahren führe er einen Zivilprozess wegen Baumängeln. Der beklagte Baukonzern unternehme alles, um den Prozess nach Einholung von zwei Gutachten, die Baumängel bestätigten, weiter in die Länge zu ziehen. Er möchte nun wissen, wie er das Verfahren beschleunigen könne. Dem Petenten ist unverständlich, warum er als Geschädigter zunächst einen Gerichtskostenvorschuss leisten muss, damit das Gericht überhaupt tätig wird, und warum für die Einholung von Sachverständigengutachten zusätzlich ein Auslagenvorschuss fällig sei. Bei der vom Ausschuss eingeholten parlamentarischen Prüfung führte das BMJ aus, dass die Justiz im Allgemeinen "durchaus zügig" arbeite. Statisch habe die durchschnittliche Erledigungsdauer im Jahr 2004 bei den Arbeitsgerichten in Zivilsachen bei 4,4 Monaten, in Familiensachen bei etwa 10,5 Monaten, in Strafsachen bei 4,3 und in Bußgeldsachen unter drei Monaten gelegen. Gleichwohl würden sich angesichts der hohen Belastung der Justiz und der beschenkten Haushaltsmittel in Einzelfällen längere Verfahrensdauern nicht immer vermeiden lassen. Die Ausstattung der Instanzgerichte sei Sache der Länder. Auf die Dauer gerichtlicher Verfahren könne nur insoweit Einfluss genommen werden, als der Gesetzgeber die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen oder Regelungen vorschlage, die den Gerichten ein zügiges Verfahren erlauben würden. Derzeit sieht das Prozessrecht keinen ausdrücklichen Rechtsbehelf vor, wenn ein Gerichtsverfahren unangemessen langsam verlaufe, so das BMJ. Diese Situation soll durch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung verbessert werden, der als neuen Rechtsbehelf "die Untätigkeitsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer" vorsehe. Ein Bürger könne danach Beschwerde bei dem Gericht einlegen, bei dem sein Verfahren anhängig sei und verlangen, dass seine Sache rasch und effektiv vorangebracht werde. Wenn das Gericht keine Maßnahmen treffen wolle, um dem zu entsprechen, könne es die Beschwerde nicht selbst zurückweisen, sondern müsse die Angelegenheit dem nächst höheren Gericht vorlegen. Wenn das Eingangsgericht zwar Abhilfe leiste, der Betroffene aber den Eindruck habe, dass die getroffenen Maßnahmen eine Verfahrensförderung nicht bewirken könne, könne er auch die Vorlage an das nächst höhere Gericht erzwingen. Das BMJ will den Gesetzentwurf "zügig" in den Bundestag einbringen.

 

 

Herausgeber: Deutscher Bundestag

PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

Dorotheenstraße 100

11011 Berlin

Telefon: 030/2 27-3 56 42

Telefax: 030/2 27-3 61 91

E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de

 

Verantwortlich: Uta Martensen

Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Günter Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Sabrina Sperlich, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ist so etwas ähnliches wie der Hase in der Geschichte vom Hasen und dem Igel, die um die Wette laufen. Immer wenn der Hase (Petitionsausschuss) ins Ziel kommt, ist der Igel (die Bundesregierung) schon längst da. Das liegt aber nicht daran, dass der Igel sonderlich schnell wäre. Immerhin 62 Jahre nach Ende des nationalsozialistischen Terrorregimes werden in Deutschland nichtverheiratete Väter bezüglich des Sorgerechtes immer noch wie eine Bande Aussätziger behandelt - schlichtweg also faschistoid. In 10 Jahren werden die Schlafmützen im Petitionsausschuss der Bundesregierung empfehlen, die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheiratete Väter und ihrer Kinder zu beenden. Dann wird die Bundesregierung den entsprechenden Gesetzesvorschlag schon lange vorgehalten haben.

Und so eine verschlafene parteienübergreifende Parlamentariertruppe bekommt auch noch über 7.000 Euro aus den Taschen der Steuerzahler/innen.

 

 

 


 

 

 

Boris Becker darf Anna wieder sehen

Mittwoch vor dem Londoner Familiengericht:

Boris Becker kämpfte um das gemeinsame Sorgerecht für seine Tochter Anna. Er will sich zukünftig aktiv in die Erziehung der Siebenjährigen einmischen. Der Grund: Ermakovas Extrem-Vermarktung der kleinen Anna ist ihm in der Vergangenheit übel aufgestoßen: "Es tut mir in der Seele weh, wenn Anna im Fernsehen auftreten muss wie eine Aufziehpuppe. Warum kann dieses Kind nicht in Ruhe und ohne Öffentlichkeit groß werden?" So schreibt er in seinem Buch "Was Kinder stark macht". Die Gerichtsanhörung war laut der "Bild"-Zeitung eine Tortur. Fast sechs Stunden lang stritten sich der Ex-Tennis-Star und seine Besenkammeraffäre Angela Ermakova. Dann endlich fällt die Richterin eine Entscheidung: Boris darf ab sofort regelmäßig Zeit mit seiner Tochter verbringen. Das zuletzt umstrittene Besuchsrecht ist damit offiziell geregelt. Bisher musste Boris Annas Mutter stets um Erlaubnis fragen, wenn er sie sehen wollte.

http://onunterhaltung.t-online.de/c/13/32/27/42/13322742.html

 

 

Posteingang 13.11.2007

 

 


 

 

Boris Becker im Kampf ums Sorgerecht

07.11.2007 | 16:03 | (DiePresse.com)

Tennis-As Boris Becker veröffentlicht ein Buch über Kinder und gibt gleichzeitig öffentlich bekannt, er kämpfe um das gemeinsames Sorgerecht für seine Tochter Anna. Das sei aber "keine PR-Kampagne".

Boris Becker bemüht sich um das gemeinsame Sorgerecht für seine siebenjährige Tochter Anna Ermakowa. Das sagte der 39-Jährige dem "Stern". "Bei meinen Söhnen habe ich gemeinsames Sorgerecht, bei meiner Tochter leider nicht. Sie können mir glauben, dass ich darum kämpfe", zitierte die Zeitschrift den Ex-Tennisstar.

"Das ist keine PR-Kampagne, sondern hier geht es um die Familie Becker. Meine Tochter hat es verdient, ihre Brüder und ihren Vater regelmäßig zu sehen", sagte der 39-jährige Deutsche.

Becker promotet gerade sein Buch "Was Kinder stark macht". Darin schreibt er laut Vorabdruck in der "Bild"-Zeitung, er habe seine Tochter am 25. Juni 1999 gezeugt, nachdem er sein letztes Tennismatch als Profi gespielt habe. In jenem Jahr habe er nach dem Tod seines Vaters zum ersten Mal eine große Lebenskrise erlebt. (Ag.)

http://www.diepresse.com/home/leben/mensch/341675/index.do

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Was sind das für mittelalterliche Zustände in den sogenannten zivilisieren europäischen Staaten, wo eine Vater, egal ob er nun Boris Becker oder Hans Müller heißt, kein Sorgerecht für sein Kind hat, weil eine kriminelle deutsche oder europäische Gesetzgebung ihnen das untersagt.

Wer in Deutschland auf Menschenrechtsverletzungen in Georgien, China oder Burma hinweist, der sollte auch auf die Menschenrechtsverletzungen hinweisen, die die deutsche Regierung jeden Tag begeht, an der sie die Paragraphen 1671 und 1626a BGB noch in Kraft lässt.

 

 

 


 

 

 

 

Hallo Listenteilnehmer

Heute ist zumindest im Duisburger Programmkino der Film `Gegenüber´ (Regie Jan Bonny) angelaufen. Dieser thematisiert das Tabu, dass Männer immer Täter und Frauen immer Opfer sind. Anne beruflich Lehrerin, Georg ihr Gatte ein korrekt arbeitender Polizist. Nach außen hin erscheint Georgs Ehe auch nach 20 Jahren tadellos und sehr harmonisch. Nur leider hat Anne kleine psychische Aussetzer, in denen sie ihren Mann schlägt. Demütig hält ihr Mann still.......

Der in Essen gedrehte Film erhielt bei den Festspielen in Cannes 2007 eine lobende Erwähnung und wurde mit dem bayrischen Filmpreis für das beste Drehbuch ausgezeichnet.

Der Film läuft als Erstaufführung in Duisburg noch bis zum 14.11. im Filmforum um 20:30 Uhr.

Grüße ... 

 

12.11.2007

 

 


 

 

Zypries sieht Lernbedarf bei Familienrichtern

Podiumsdiskussion: Bundesjustizministerin redet in Eppertshausen über Scheidungskinder

EPPERTSHAUSEN. Um das Schicksal von Scheidungskindernging es bei einer Podiumsdiskussion im Eppertshäuser Haus der Vereine. Eingeladen hatte dazu die Volksbank in Kooperation mit einem Arbeitskreis des Eppertshäuser Fußballvereins, der im vergangenen Jahr unter dem Stichwort „Familienbande“ einen der Bundespreise der „Sterne des Sports“ erhalten hatte.

„Bei der Preisverleihung in Berlin hatten wir Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gebeten, zu einer Podiumsdiskussion nach Eppertshausen zu kommen. Und jetzt hat das geklappt“, freute sich Lutz Murmann von der Volksbank und Mitorganisator der Podiumsdiskussion, zu der etwa 80 Zuhörern gekommen waren. Vor allem Väter fühlen sich bei Scheidungen oft als Zahlmeister und bei den Kontakten zu ihren Kindern im Nachteil. Das Thema war emotional. Einer der Väter war den Tränen nahe, als er seinen Fall schilderte. Der Familienrichter hatte ihm nach dem Wegzug seiner geschiedenen Frau zu einem neuen Freund einige hundert Kilometer Fahrt zugemutet, um sein Kind zu sehen. Auch die Ministerin sah Lernbedarf bei den Familienrichtern. Bei denen haben die Väter in der Regel bisher schlechte Karten, wenn eine Ehe zerbricht.

Kinderpsychologin Wera Fischer sagte, dass Scheidungskinder verlässliche und starke Eltern suchen, die beide für sie da sind. Es sei falsch, einem Elternteil die Verantwortung zu entziehen. Die Kinder brauchten Vater und Mutter. Aber: Die Kinder würden häufig in die Konflikte hineingezogen, regelrecht zerrissen, betonte Verone Schöninger vom Deutschen Kinderschutzbund.

Ismail Özdemir, engagiert im Projekt „Familienbande“, konstatierte, dass Kinder oftmals flunkerten, wenn sie etwa zur Mutter sagten, dass sie lieber bei ihr als bei ihrem Vater seien. Der Medizin-Soziologe Ulrich Müller sah Väter vor Gericht in einer schwachen Position, weil die Gesetze so ausgelegt würden. Das Sorgerecht sollte nicht so sehr in den Hintergrund gerückt, das Umgangsrecht nicht so in den Vordergrund gestellt werden, meinte er. Sonst werde der Vater nur zum Zoo- und Eisdielen-Papi für die Kinder.

Als nach eineinhalb Stunden die Bundesjustizministerin zu einem anderen Termin aufbrechen wollte, gab es noch Diskussionsbedarf, so dass sie länger als geplant Rede und Antwort stand.

bs

12.11.2007

http://www.echo-online.de/suedhessen/static/533935.htm

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Schön, dass sich Frau Zypries (SPD) auf dem Weg nach Eppertshausen gemacht hat. Den Lernbedarf bei Familienrichtern sehen wir schon lange, dazu braucht man nicht erst Bundesjustizminister/in zu werden.

Den Lernbedarf sehen wir aber vor allem der Justizministerin selber, wenn man nur mal ihre hochnotpeinlichen Bemühungen zur Kriminalisierung von Vaterschaftstest von Anfang dieses Jahres und ihr beharrliches Schweigen in Bezug auf die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder denkt.

Lernbedarf hat sie ganz sicher auch in Richtung der in Deutschland gesetzlich verordneten sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder nach §1626a BGB, der immerhin in ihrem eigenen Ministerium - wenn auch von Vorgänger/innen - erfunden wurde und deren Autoren dort sicher auch noch heute ihre fragwürdigen juristischen Ansichten in Gesetzesvorlagen gießen dürfen.

Vielleicht entlässt Justizministerin Zypries mal ein paar von der Diskriminierungsfraktion ihres Hauses in den unverdienten Ruhestand oder versetzt sie - wie es zu DDR-Zeiten in Ungnade gefallenen Funktionären geschah ins Bundesarchiv, auf dass sie dort den Rest ihrer Arbeitstage ohne viel Schaden anzurichten Akten sortieren.

12.11.2007

 

 

 

 


 

 

 

 

Freitag, 16. November 2007

Jugendfürsorge in Glückstadt

Skandal wird aufgerollt

Von Georg Ismar

Otto Behnck schüttelt immer wieder den Kopf: "Falscher Film", "Das ist irre", "Kann sich heute keiner mehr vorstellen" - so lauten Satzfetzen, die aus ihm raussprudeln. Der heute 56-Jährige war 1970 als Jugendlicher Insasse der Landesfürsorgeanstalt in Glückstadt an der Elbe, einem der berüchtigtsten westdeutschen Jugendheime der Nachkriegszeit. Verbrochen hatte Behnck nichts, er trug nur damals das Haar etwas zu lang und hatte Stress mit seinen Eltern. Drei Monate lang knüpfte er im Heim in Glückstadt Fischernetze. Für 1000 Maschen gab es eine "Aktive", eine Zigarette. Ein Anderer erhielt nach vier Jahren Arbeit in der Ziegelei 164 Mark. "Das war Zwangsarbeit", sagt Behnck. "Und die muss noch bezahlt werden." Nun soll das Thema aufgerollt werden.

Bis 1945 war das Gebäude in Glückstadt Konzentrationslager für Arbeitshäftlinge. Fünf Jahre später wurden hier aufmüpfige Jugendliche und Straftäter staatlicher Obhut anvertraut - bis 1974. Später wurde der historisch belastete Komplex abgerissen. Schläge, unbezahlte Zwangsarbeit und Drillich-Anzüge im Stil von KZ-Uniformen - Glückstadt war nach den Berichten früherer Insassen kein Hort der Nächstenliebe.

Bundestag prüft Entschädigungsansprüche

Medienberichte, Entschädigungsforderungen und 7000 im Staatsarchiv in Schleswig aufgetauchte Akten verleihen diesem bisher tabuisierten Justizskandal neue Brisanz. Offensichtlich seien die Betroffenen erst jetzt in der Lage, über ihre Erfahrungen zu reden, sagt Schleswig-Holsteins Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD). Die Frage von Entschädigungszahlungen müsse vom Petitionsausschuss des Bundestages geprüft werden. Die Ministerin will aber eine Aufarbeitung der Akten ermöglichen, dies wird 200.000 Euro kosten.

Otto Behnck in Glückstadt.Das Kieler Ministerium hat den Heimerziehungsforscher Prof. Christian Schrapper von der Universität Koblenz nun mit einer Analyse der Causa Glückstadt beauftragt. Er schätzt, dass in den 50er bis 70er Jahren bis zu 70.000 Jugendliche pro Jahr in staatliche Fürsorge kamen. Davon zu unterscheiden sind Hunderttausende Kinder und Jugendliche, die zum Beispiel als Waisenkinder in Heimen lebten. "Glückstadt gehörte unter den Fürsorgeeinrichtungen sowohl vom Zustand als auch vom Personal her zu den am wenigsten guten Heimen", sagt Schrapper diplomatisch. Er hält Berichte von Menschen wie Otto Behnck für authentisch.

Beschimpft und geprügelt

Behnck erzählt von Dingen wie diesen: Nach einem gescheiterten Fluchtversuch kam ein Erzieher nachts in sein Zimmer, zog die Decke weg und schrie "Du Hund! Du Hund!" Dabei schlug er mit einem Totschläger immer wieder zwischen die Beine des damals 19-Jährigen. Behnck war nach Glückstadt gebracht worden, weil sich seine Eltern guten Glaubens an das Jugendamt gewandt hatten. "Ich war Hippie, damit kamen sie nicht klar." Das Amtsgericht Ahrensburg ordnete "Staatliche Fürsorge" an.

Die Papiere eines Insassen der Landesfürsorgeanstalt

Die Polizei verhaftete Behnck in der elterlichen Wohnung, im Streifenwagen ging es nach Glückstadt, einer Kleinstadt 30 Kilometer westlich von Hamburg. "Es war alles so irreal, ich konnte es nicht glauben, ich war 19." Diese Maßnahme war möglich, weil in Westdeutschland ein junger Mensch bis in die 70er Jahre erst mit 21 Jahren volljährig wurde. Weihnachten 1970 besuchten ihn plötzlich die Eltern. "Meine Mutter wurde kreidebleich wegen der Zustände." Die Eltern setzten vor Gericht durch, dass sie wieder die Fürsorge übertragen bekamen.

Landesfürsorge ersetzt Arbeitslager

Im damaligen Verhalten der Erzieher und den Methoden sieht Behnck eine vielfältige Kontinuität zur Nazi-Zeit. So habe es Karteikarten gegeben, die noch aus der NS-Zeit stammten. Die Aufschrift "Arbeitserziehungslager" darauf wurde mit Bleistift durchgestrichen und mit "Landesfürsorgeheim" überschrieben. Als Grund der Einlieferung stand auf der Karte des mit 15 Jahren nach Glückstadt gekommenen Frank Leesemann: "Asozial, kriminell, kann sich der Gesellschaft nicht anpassen." Er hatte ein Mofa gestohlen.

"Die Ideologie lebte weiter. Ducken und Ja sagen, als solche Menschen sollten wir Glückstadt verlassen", sagt Behnck, der heute als Markthändler sein Geld verdient. Er spricht von Selbstmorden, die sich ereignet haben. Auch das mit dem Brechen und Kaputtmachen habe geklappt. Er zählt Namen von Heimkumpels auf und beschreibt den Werdegang nach der Entlassung: "9 Jahre Knast, 17 Jahre Knast, 20 Jahre Knast". Der Boock war auch in Glückstadt, sagt Behnk. Er meint Peter-Jürgen Boock, den Terroristen der Roten Armee-Fraktion. "Da ist mächtig was schiefgelaufen."

http://www.n-tv.de/880488.html

 

 

Weiterer Artikel:

http://www.welt.de/welt_print/article1365251/Das_Schicksal_der_Heimkinder.html

 

 

 


 

 

 

Liebe Väter!

 

Ich möchte Euch gerne mein neues Kinderbuch vorstellen:

 

 

IMMER WIEDER PAPAWOCHENENDE!

Jörg Stanko

Illustrationen von Heike Jankowski

Limette-Kinderbücher

ISBN 978-3-00-022515-4

20 Seiten, kartoniert

cellophanisierter Umschlag

12,50 € (D) / 13,50 € (A/CH)

 

"Heute ist Freitag. Papawochenende!"

"Papa holt mich jedes zweite Wochenende ab.Dann machen wir eine Sause."

So beginnt eine furiose, schöne und anrührende Vater-Sohn-Geschichte, die

die Energie und Gefühlslagen eines "Papawochenendes" wunderbar einfängt.

Zwischen Fußball, Schwimmbad und Sandburgenbau bleibt viel Zeit für

Zärtlichkeit und Emotionen.

Das Papa und Sohn sich gerne haben und (weiterhin) zusammengehören,

bleibt dabei völlig außer Frage.

Das Buch kann somit ein Trost- und Begleitbuch für alle "Papawochenendler"

(sowohl Kinder als auch Erwachsene) sein.

"Immer wieder Papawochenende!" ist wild, schön und ein

bisschen traurig, wie Papawochenenden nun mal so sind...

Der Autor Jörg Stanko ist selbst "Wochenendpapa".

 

 

Im Buchhandel, bei AMAZON, oder direkt unter http://www.limette-kinderbuecher.de erhältlich.

(Unter dieser Webadresse gibt es auch weiterführende Informationen und Abbildungen einiger Illustrationen).

 

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Stanko

 

 

Posteingang 08.11.2007

 

 


 

 

 

 

Polnischer Verband Eltern gegen Diskriminierung der Kinder in Deutschland e.V.

Polskie Stowarzyszenie Rodzice Przeciw Dyskryminacji Dzieci w Niemczech t.z.

Vorsitzender Wojciech Leszek Pomorski, Ernst-Mittelbach-Ring 36. 22455 Hamburg,

Tel. +49 40 53206306 Mobil(BRD):+491737169797, Mobil(Polska): +48694384788,

Email: w.pomorski@gmail.com

 

 

 

 

Einladung

 

zur Verhandlung ... am 9.11.2007 um 9.15 Uhr im Saal B 136, Gebäude B, Amtsgericht Tiergarten, Wilsnacker Str. 4, 10559 Berlin, Aktenzeichen: (246 Cs) 93 Js 3880/06 (374/06), Tel: 030/9014-2699, Fax: 030/9014-3035. Tatvorwurf: Verleumdung und üble Nachrede gegen Personen des politischen Lebens.

 

Hamburg, den. 07.11.2007

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich möchte Sie zu der o. g. Verhandlung einladen. Der Anlass dafür war eine angebliche Verleumdung und üble Nachrede betreffend der Bezirksbürgermeisterin Frau Ursula Meys der Leiterin des Jugendamtes und Bezirksamtes Berlin Spandau, in dem ein polnischer Vater Andrzej Luc am 10.03.2006 Suizid ... begonnen hatte.

 

 

...

 

 

Mit freundlichen Grüssen und mit Dank für Ihre Aufmerksamkeit

 

mgr Wojciech Leszek Pomorski

Vorsitzender

Polnischer Verband Eltern gegen Diskriminierung der Kinder in Deutschland e.V.

Polskie Stowarzyszenie Rodzice Przeciw Dyskryminacji Dzieci w Niemczech t.z.

 

 

 


 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

 

6. Familienkongress des VAfK am 10./11. November 2007

 

Halle/Saale

 

Programm (derzeitiger Planungsstand) und weitere Infos unter:

http://www.vafk.de/veranstaltung/Familienkongresse/2007/index.htm

 

 

 

 

Blockaden überwinden oder Trennungen wollen gelernt sein

Bereits am kommenden Samstag, den 10. November, findet zum sechsten Mal der Familienkongress des Vereins Väteraufbruch für Kinder e.V. in Halle statt und darauf darf man sich auch dieses Jahr wieder freuen.

Was beim ersten Mal noch niemand ahnen konnte: er ist mittlerweile zu einer festen Institution unseres Vereins geworden. Die Familienkongresse des Väteraufbruchs – anfangs noch belächelt –haben sich mittlerweile zu einem echten Geheimtipp entwickelt. Erinnert sei nur an die erste öffentliche Vorstellung der Cochemer Praxis, die nun bei Änderungen im Familienrecht berücksichtigt wurde. Erinnert sei auch an das Schwerpunktthema „Wechselmodell“, welches wiederum eine größere Akzeptanz in der Öffentlichkeit gefunden hat.

Der diesjährige Familienkongress möchte helfen, Blockaden zu überwinden. Habe ich Schwierigkeiten, mit meinen Kindern Kontakt zu halten? Ist er nach der Trennung oder Scheidung völlig abgebrochen? Schmerzt die Sehnsucht nach dem eigenen Kind? Es will nicht mit den Unterhaltszahlungen klappen? Den Kindern geht es nicht gut?

Trennungen wollen gelernt sein. Wie gehe ich mit diesen oder ähnlichen Problemen um? Dafür wurden wieder kompetente Referenten nach Halle eingeladen:

* Dr. Carsten Rummel, ehem. Deutsches Jugendinstitut München, Rechtsanwalt

* Dipl.-Psych. Ursula Kodjoe, Sachverständige, Freiburg

* Dr. Rüdiger Söhnen, Präsident des Oberlandesgerichts Dresden

* Lutz Bode, Richter am Amtsgericht Chemnitz, Vorstand Verband „Anwalt des Kindes“

* Heribert Giebels, langjähriger Jugendamtsmitarbeiter, Verfahrenspfleger im Saarland

* Christoph Bernd, Vorstand Bundesrechtsanwaltskammer und Mediator, Halle

 

Natürlich kommt auch die Geselligkeit bei diesen Veranstaltungen nicht zu kurz und ein ganz persönlicher Erfahrungsaustausch hat auch schon vielen Vereinsmitgliedern geholfen. Es ist auch schön, immer wieder neue Gesichter begrüßen zu dürfen.

Nähere Informationen über den Familienkongress und Mitfahrgelegenheiten unter www.familienkongress.vafk.de.

 

http://www.vafk.de/veranstaltung/Familienkongresse/2007/Dokumente/P011103_Trennungen.htm

 

 

 


 

 

 

"Papa unerwünscht!?"

Der Arbeitskreis Cochem hält am 17. November 2007 um 19.00 Uhr eine Öffentliche Veranstaltung mit Diskussion "Papa unerwünscht!?"

 

http://www.vafk.de/veranstaltung/Veranstaltungen/071107_Cochem.pdf

 

 

 


 

 

 

 

-------- Original-Nachricht -------- Betreff: Zusammenfassung Familienpolitischer Kongress 26./27.10.07

Datum: Wed, 7 Nov 2007 09:09:30 +0100

Von: <Familienkongress@gruene-bundestag.de>

An: <Familienkongress@gruene-bundestag.de>

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freundinnen und Freunde,

 

die Zusammenfassungen der Workshops und Panels vom Familienpolitischen Kongress am 26./27.10.07 sind online http://www.gruene-bundestag.de/cms/default/rubrik/11/11996.htm.

 

Wir bedanken uns für Ihre Teilnahme am Kongress und würden uns über Ihr Feedback zum Kongress freuen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Arbeitskreis 5

 

Daniela Preidel

 

 

 


 

Wenn die Abstammung erlischt - Interview mit Bianka Wolf, Mitglied eines Adoptionsarbeitskreises

von Ulrike Suppes

Die UN-Kinderrechtskonvention fordert für Kinder das Recht, Abstammung und Herkunftseltern zu kennen. Doch Adoption verschleiert diese Rechte...

...Natürliche Rechte auf Verwandschaft erlöschen.

Suppes: Frau Wolf, wann, warum und wie kam diese Arbeit zu Ihnen? Seit wann engagieren Sie sich?

Wolf: Im Sommer 2006 begann ich mich mit dem Thema Adoption in Deutschland auseinander zu setzen. Ich lernte im Internet adoptierte Erwachsene kennen, dessen Schicksal mir sehr nahe ging, da ich 1989 selbst ein Kind zur Adoption frei gab.

Zusammen mit anderen Herkunftsmüttern und Adoptierten setzte ich mich mit der Problematik der Adoptionsgesetze auseinander und erfuhr aus themenbezogenen Foren von dem Leid der Adoptierten und den Herkunftsmüttern. Um so mehr wir uns damit auseinander setzten, um so klarer wurde uns, dass wir keine Lobby haben. Daher versuchten wir mit unseren Internetseiten auf diese Probleme aufmerksam zu machen.

Suppes: Aus welchen Situationen heraus werden Kinder hierzulande zur Adoption frei gegeben?

Wolf: Es sind immer Notsituationen, aus denen heraus Kinder zur Adoption freigegeben werden. Der meistgenannte, mir bekannte Grund, ist die fehlende Unterstützung des Umfeldes. Schwangerschaften werden verschwiegen und versteckt, da die werdenden Mütter meinen, in einer ausweglosen Situation zu sein. Wenn dann die Familie und Freunde Hilfe versagen, bleibt oft nur noch der Weg zum Jugendamt.

Suppes: Wer entscheidet darüber, ob und wann ein Kind zur Adoption freigegeben wird?

Wolf: Offiziell entscheiden die Eltern selbst, ob ein Kind zur Adoption gegeben wird. Ausnahmen sind jene Familien, aus denen Kinder von Amtswegen nach Misshandlung oder Vernachlässigung genommen werden. Hier entscheidet das Jugendamt nach gerichtlichem Entschluss. In Fällen, in denen Eltern (hauptsächlich die Mütter) „freiwillig“ ihr Kind zur Adoption freigeben, entscheiden oftmals Eltern und Partner mit. Ferner werden sie von den Mitarbeitern der Adoptionsvermittlung beraten, es sei das Beste für ihr Kind, was sie tun können. Leider fehlt oft die Aufklärung über Alternativen.

Suppes: Haben Adoptionsvermittlerinnen und -vermittler eine besondere Ausbildung oder nach welchen Kriterien geschieht dies?

Wolf: Über eine besondere Ausbildung zum Adoptionsvermittler ist uns leider nichts bekannt. In den Jugendämtern arbeiten Beamte. Auch private oder kirchliche Vereine können eine Erlaubnis zur Adoptionsvermittlung bekommen. Auf Anfrage beim Jugendamt wurde uns aber mitgeteilt, dass es intern weiterführende Kurse für Adoptionsvermittler gibt.

Suppes: Ist eine Adoption eine endgültige Entscheidung?

Wolf: Eine Adoption ist absolut endgültig. Alle Rechte und Pflichten, die gesamte Verwandtschaft zur Herkunftsfamilie, werden ausgelöscht.

Suppes: Wer kommt zu Ihnen? Adoptierte? Adoptionswillige oder Adoptionsvermittler?

Wolf: Durch unsere Internetpräsenz kommen hauptsächlich Herkunftsmütter und Adoptierte zu uns. In dem vom uns eingerichteten öffentlichem Forum tauschen wir uns mit allen von Adoption Betroffenen aus. Also mit Adoptiveltern, Adoptivbewerbern, weniger mit Vermittlungsstellen.

Suppes: Mit welchen Anliegen kommen welche Menschen auf Sie zu?

Wolf: In den meisten Fällen kommen Adoptierte und Herkunftsmütter auf uns zu, um über ihr persönliches Leid zu reden, das sie durch Adoption erfahren haben. Adoptivbewerber kommen in unser Forum, um sich allgemein über Adoption zu informieren. Adoptiveltern haben dort die Möglichkeit die Dinge aus ihrer Sicht vorzutragen. Der Austausch zwischen allen Beteiligten liegt uns am Herzen, da man so für die Zukunft von einander lernen kann.

Suppes: Können Sie den LeserInnen und Lesern die Problematik Adoptierter, zur Adoption Freigebender und Adoptierende nahe bringen?

Wolf: Die Problematik von Adoption Betroffenen ist sehr umfangreich. Viele Adoptierte fühlen sich um einen Teil ihrer Identität beraubt, da es kein Zurück mehr für sie gibt. Bei einer Suche nach den ursprünglichen Wurzeln und den leiblichen Eltern kommen sie oftmals an ihre emotionalen Grenzen. Sie sitzen zwischen zwei Stühlen. Ihren Adoptiveltern wollen sie mit der Suche nach den eigenen Wurzeln nicht wehtun, verspüren aber den Drang nach Wissen, woher sie kommen. Es ist für viele Adoptierte ein Spagat zwischen Adoptiv- und Herkunftsfamilie. Einerseits verspüren sie Dankbarkeit, wenn sie es bei den Adoptiveltern gut hatten, andererseits quält die Ungewissheit, warum sie von den leiblichen Eltern nicht gewollt waren. Auch bekommen Adoptierte, dessen Adoption schon länger zurück liegt, wenig Unterstützung. Da die allermeisten Adoptionen inkognito durchgeführt werden/wurden, ist es schwer, die Daten der leiblichen also Herkunftsfamilie zu bekommen. Auch mit der Aktenaufbewahrungsfrist nahmen es einige Ämter in der Vergangenheit nicht so ernst, so dass es Adoptierte gibt, die nicht, oder nur schwer an diese Daten kommen. Es gibt Adoptierte, die durch ihren Status jahrelange seelische, wie körperliche Erkrankungen haben. Was weniger mit der Adoptivfamilie, als mehr mit dem Umstand des Adoptiertwordensein zusammenhängt. Abgebende Mütter berichten über das gleiche Leid. Viele beklagen, dass sie nicht richtig über die Konsequenzen aufgeklärt wurden, und keinerlei Alternativen zur Adoption bekommen haben. Sie leiden oftmals ein Leben lang darunter, ihr Kind in fremde Hände gegeben zu haben, und keinerlei Informationen zu bekommen. Sie bleiben ein Leben lang im Ungewissen, und dürfen nicht nach ihrem zur Adoption gegebenen Kind forschen. Allein die Hoffnung, dass das Kind von sich aus eines Tages nach ihnen Suchen wird, gibt ihnen die Kraft ein normales Leben zu führen, welches aber permanent mit Seelenschmerz umgeben ist.

Adoptiveltern haben da weniger Probleme, wird doch durch die Adoption eines Kindes ihr größter Wunsch erfüllt. Erfreulicherweise stellen wir fest, dass Adoptionsbewerber zunehmend im Vorfeld über die Problematik von den Adoptionsvermittlungsstellen aufgeklärt werden. Das ist positiv für alle Betroffenen. Sicherlich es für Adoptierende nicht einfach zu akzeptieren, dass sie selbst keine Kinder bekommen können (gilt nicht für alle, aber überwiegend). Während noch vor einigen Jahren die Adoptiveltern dazu neigten, die Kinder gar nicht, oder erst spät aufzuklären, ist es heute so, dass sie sehr viel offener mit dem Thema umgehen, und die Kinder frühzeitig aufklären.

Suppes: Sie haben nun eine Petition auf den Weg gebracht. Welche Forderungen sind darin formuliert?

Wolf: Die Petition dient in erster Linie dazu, die Menschen darauf aufmerksam zu machen, was Adoption für die Betroffenen bedeutet. Wir hoffen, Politiker zu erreichen, damit sich jemand mit den Missständen der Gesetze auseinander setzt.

Suppes: Was fordern Sie konkret?

Wolf: Ziel der Petition ist, die Adoptionsgesetzgebung dahingehend zu verändern, dass Menschenwürde und Menschenrechte aller Beteiligten gewahrt bleiben. Mit der Petition möchte der Petent erreichen, dass die Paragraphen 1741 bis 1766 des BGB und daraus folgend die weiteren Adoptionsgesetze entsprechend überarbeitet, geändert bzw. gestrichen werden.

Das Mindestalter des zu adoptierenden Kindes soll 12 Wochen betragen. Ist dieses Alter überschritten, muss ebenfalls eine 12 Wochen-Frist eingehalten werden. Während dieser Zeit müssen sich abgebende Eltern durch eine unabhängige Stelle beraten lassen. Hiermit soll erreicht werden, dass abgebende Eltern eine Beratungsbescheinigung vorzulegen haben, da sie meist aus einer Notsituation heraus handeln, ohne über die lebenslangen Folgen der Adoption für sich selbst und ihr Kind neutral aufgeklärt worden zu sein. Der Vorname des Kindes muss erhalten bleiben. Weitere Vornamen können hinzugefügt werden. Die Geburtsurkunde des Kindes darf nicht auf den Namen der Adoptiveltern abgeändert werden, sondern muss alle Elternteile beinhalten.

Der Petent fordert die Schaffung gesetzlicher Bestimmungen zur halboffenen und offenen Adoption. Analog zur Erwachsenen-Adoption sollen die Verwandtschaftsverhältnisse zur leiblichen Familie bestehen bleiben. Eine Inkognito-Adoption darf ausschließlich nach richterlichem Beschluss in Notfällen durchgeführt werden, da jede Inkognito-Adoption einen massiven Eingriff in die Identität des Adoptierten bedeutet.

Adoptiveltern müssen verpflichtet werden, den Kindern ihre Abstammung mitzuteilen, damit das Recht auf Kenntnis der Abstammung ab dem 16. Lebensjahr auch für adoptierte Menschen Gültigkeit hat. Für Adoptionen, die vor Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung durchgeführt wurden, wird ein lebenslanges Recht auf Adoptionsaufhebung, durch den Adoptierten selbst, gefordert. Ab Volljährigkeit mögen die Adoptierten selbst entscheiden, ob sie die rechtliche Stellung eines leiblichen Kindes der Annehmenden beibehalten, oder die rechtliche Stellung zu den leiblichen Eltern wieder aufleben lassen. Vom Inkognito betroffenen leiblichen Eltern, Großeltern, Geschwistern und Halbgeschwistern soll die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zum volljährigen Adoptierten über das Jugendamt / die Adoptionsvermittlungsstelle, ohne vorherige Erlaubniseinholung bei den Adoptiveltern, gestattet sein.

Nach heutiger Gesetzeslage liegt es einzig im Ermessen der Annehmenden, sich an einer Öffnung des Inkognitos zu halten. Inkognito und Ausforschungsverbot können zur Verschleierung der Herkunft führen. Eine Beratung von Herkunftseltern durch Adoptionsvermittler ist unredlich. Die Unaufhebbarkeit einer Adoption wird damit begründet, dass Adoptierte anderen Kindern völlig gleichgestellt seien und diese ihren Eltern auch die Verwandtschaft nicht aufkündigen könnten. Dies ist unzutreffend, da Scheineheliche ihren Status nach Erlangung der Volljährigkeit anfechten können. Es widerspricht der Menschenwürde, dass die Adoptionsgesetze das Leben erwachsener Adoptierter wie lebenslänglich entmündigender Einschränkungen regulieren.

Suppes: Was wollen Sie konkret erreichen und verbessern?

Wolf: Wir möchten, dass die Adoptionsgesetze so verändert werden, dass Adoptierte mehr Gerechtigkeit und Handlungsfreiheit erhalten. Dass abgebende Eltern besser aufgeklärt werden. Dass natürliche Rechte nicht einfach ausgelöscht werden können.

Suppes: Wie sind die Reaktionen auf Ihre Arbeit? Die der Adoptierten? Die der Adoptierenden? Die der Politik?

Wolf: Die Mehrheit der Adoptierten, mit denen wir gesprochen haben, reagiert positiv und dankbar auf unsere Arbeit. Die Herkunftsmütter ebenfalls. Leider findet man kaum Herkunftsväter, die sich mir diesem Thema befassen. Adoptiveltern äußern sich eher zwiespältig auf unsere Arbeit. Einerseits erleben wir ein Verstehen-Wollen, andererseits ist die Angst sehr groß, dass das adoptierte Kind nicht ganz und gar zu ihnen gehört. Aus der Politik haben wir bisher leider nichts zu unserer Arbeit erfahren. Da die eingereichte Petition aber nach Meinung des Petitionsausschusses nicht zu einer öffentlichen Diskussion dient, gehen wir davon aus, dass es politisch ein Tabuthema bleiben soll.

Suppes: Ich könnte mir vorstellen, dass Sie sich mit Ihrem Engagement oder Ihrer Tätigkeit in einem spannungsgeladen Bereich bewegen. Sind alle froh über Ihre Arbeit? Oder gibt es auch Angriffe? Auf die Veröffentlichung eines Fotos wollten Sie mit Rücksicht auf und zum Schutz Ihrer eigenen Familie lieber verzichten. Daraus ziehe ich den Rückschluss, dass Ihre Arbeit und Ihr Engagement von Angst und Angriffen begleitet sind. Wenn ja, wie gehen Sie damit um?

Wolf: So froh die Herkunftsmütter und viele Adoptierte über unsere Arbeit sind, so gibt es doch auch Menschen, die kein Verständnis dafür haben. Vielen Adoptivbewerbern/Adoptiveltern sind unsere kritischen Nachfragen nicht recht. Auch gibt es jene, die meinen, wir würden Adoptionen ganz abschaffen wollen, was nicht der Fall ist.

Dann gibt es die, die es unverschämt finden, dass gerade die Frauen, die selbst ein Kind zur Adoption gegeben haben, sich jetzt für Adoptierte engagieren. Es gab in der Vergangenheit verbale Angriffe von einzelnen Personen. Nachdem wir erfolglos mit diesen Personen diskutiert haben, sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass es besser ist, diese zu ignorieren, solange die Angriffe nicht zu persönlich werden.

Suppes: Was oder wer baut Sie auf?

Wolf: Wir stützen uns gegenseitig in unserer Arbeit, haben Familien und Freunde, die uns beistehen.

Suppes: Ich danke Ihnen für Ihr Interview und wünsche Ihnen Ausdauer, Einlenken und Einsicht seitens Adoptionsbehörden und Politik, Hilfe und Unterstützung durch Menschenrechtseinrichtungen und viel Kraft bei der Umsetzung Ihrer Petition, die sich wenn ich richtig verstanden habe, auf die UN-Kinderrechtskonvention stützt.

http://www.rp-online.de/hps/client/opinio/public/pjsub/production_long.hbs?hxmain_object_id=PJSUB::ARTICLE::247536&hxmain_category=::pjsub::opinio::/politik___gesellschaft/deutschland/personen_-_parteien

 

 

 

Posteingang 02.11.2007

 

 


 

 

 

Polizeiruf 110: Jenseits

Sendetermin: Sonntag, 4. November 2007, 20.15 Uhr

Fernsehfilm Deutschland 2007

Die allein erziehende Mutter Nina Hausner sorgt sich um ihren Sohn: Tim

müsste längst von der Schule zurückgekommen sein. Nina wird immer nervöser.

Dann bemerkt sie das Blaulicht, das sich in den Fenstern ihrer Wohnung

spiegelt. Allem Anschein nach wurde ein Junge von einem Auto überfahren.

Doch die Spurensicherung vermutet, dass der Bub wahrscheinlich schon tot

war, bevor er von dem Auto überrollt wurde.

 

Als Nina am Unfallort ankommt, kann sie nur erkennen, dass es sich um ein

Kind handelt. Gewissheit, dass es tatsächlich ihr Sohn ist, erhält Nina von

der Polizei nicht. Sie wird sogar daran gehindert, sich dem Unfallort zu

nähern. Wenig später erfährt sie die bittere Wahrheit: Der tote Junge ist

ihr Sohn Tim.

 

Die Kriminalhauptkommissare Jürgen Tauber und Jo Obermaier ermitteln nach

dem wahren Hergang der Tragödie. War es Totschlag oder Mord? Sie suchen den

Kontakt zu Bekannten und Angehörigen von Nina und Tim Hausner, die zur

Aufklärung beitragen könnten. Die Nachbarn wissen jedoch nicht viel über

Mutter und Kind, da diese erst kürzlich nach der Trennung von Tims Vater

Manfred eingezogen sind. Tims Vater ist Lkw-Fahrer und seit Tagen auf einer

Tour im Baltikum unterwegs. Und auch der Bruder des Vaters, Erwin Hausner,

kann den Kommissaren nicht weiterhelfen.

 

Dabei berührt Tims Tod die Kommissare emotional sehr: Obermaier lässt der

Gedanke nicht mehr los, dass es sich bei dem Kind um einen Jungen im Alter

ihres eigenen Sohnes handelt. Tauber ist vor allem im Umgang mit der

trauernden Mutter überfordert. Denn diese kann nicht begreifen, warum man

sie nicht zum Leichnam ihres Sohnes lässt, um von ihm Abschied nehmen zu

können. Auch wenn Tauber versteht, was in der Mutter vorgeht, steht es nicht

in seiner Macht, ihr zu helfen. Schließlich sind die rechtsmedizinischen

Ermittlungen noch nicht abgeschlossen.

 

http://www.daserste.de/programm/tvtipp.asp?datum=04.11.2007

 

 

 

 

Kommentar

Der Film war hart. Ein echtes Highlight, auch wenn der Täter der Vater war. Er zeigt sehr einfühlsam auf, in welche Tragödie eine Familie schlittern kann, wenn es zum Krieg ums Kind kommt. Am Ende gibt es keine Gewinner. Ein Stirnrunzeln hat bei mir allerdings der - für die Dramaturgie völlig unnötige - Einfall gesorgt, den Vater als in der Vergangenheit gewalttätig hinzustellen. Damit wird zumindest der Mutter (wieder mal) der moralische Sieg zugeschanzt.

So ganz ohne Parteinahme kommt man dann wohl doch noch nicht aus. Dennoch - der Film war jede seiner Sendeminuten wert. 

C.

 

 


 

 

 

 

Ehe light

 

Der zivile Solidaritätspakt wird zu einer normalen Form des Zusammenlebens in Frankreich

Französische Version :

Die Zahl der zivilen Solidariätspakte (Pacs) hat sich von 2000 bis 2006 verdreifacht. 2006 wählten schon 77 000 Paare diese 1999 geschaffene eheähnliche Form des Zusammenlebens. In dieser Zeit entwickelte sich die Gesetzgebung weiter und näherte den Solidaritätspakt in vieler Hinsicht der Ehe an, ganz besonders im Steuerrecht.

Parallel dazu haben sich die Charakteristika der über den Solidaritätspakt verbundenen Personen stark verändert. Die Anzahl der Partnerschaften gleichen Geschlechts - 2000 noch 25% der Fälle - ist auf 7% 2006 abgesunken. Das Durchschnittsalter der Partner ist im Laufe der Jahre auf 32,6 Jahre für die Männer und auf 30,4 Jahre für die Frauen zurück gegangen. Bei gleichgeschlechtlichen Partnern liegt der Altersschnitt höher. Die geographischen Unterschiede in Bezug auf die Anzahl der geschlossenen Solidaritätspakte sind fast gänzlich verschwunden. Paris nimmt hier allerdings mit einer weit überdurchnittlichen Anzahl von Pacs eine Sonderstellung ein.

Der im November 1999 geschaffene zivile Solidaritätspakt (Pacs) hat sich in der Gesellschaft schnell durchgesetzt. Seit 2005 ist die Zahl der abgeschlossenen Solidaritätspakte stark angestiegen (siehe Tabelle), was auf die Gesetzesänderung im selben Jahr zurückzuführen ist, die im Steuerrecht den PACS stark der Ehe angleicht. Dies gilt insbesondere für die gemeinsame steuerliche Veranlagung vom ersten Jahr an.

Entwicklung der Anzahl der zivilen Solidaritätspakte

Jahr Zahl der PACS Jährliche Entwicklung Durchschnittszahl pro Monat

1999 6 151 - 6 014*

2000 22 276 - 1 856

2001 19 632 11,9 1 636

2002 25 311 28,9 2 109

2003 31 585 24,8 2 632

2004 40 093 26,9 3 341

2005 60 473 50,8 5 039

2006 77 362 27,9 6 447

 

* Dezember 1999

Quelle : Ministère de la Justice - SDSED

 

 

Posteingang 11/2007

 

 

 


 

 

 

 

Mit Feuerlöscher erschlagen: Familie gesteht Mord

29.11.2007 | 13:27 | (DiePresse.com)

Frau, Schwiegermutter und Stiefsohn haben vor Gericht gestanden, einen 41-jährigen Wiener getötet zu haben. Der 17-jährige Stiefsohn erklärte, er hätte für seine Mutter alles getan.

Die Ehefrau, die Schwiegermutter und der Stiefsohn eines 41-jährigen Mannes hatten, laut Anklage, am 21. März 2007 ein Mordkomplott in Floridsdorf in die Tat umgesetzt. Nun legten sie am Straflandesgericht umfassende Geständnisse ab. Demnach musste der Familienvater sterben, weil seine Frau seine angebliche Vorliebe für außergewöhnliche Sexualpraktiken nicht mehr länger ertrug. Eine Scheidung konnte sie sich nicht vorstellen.

 

Frau beschloss ihr Mann müsse „weg“

Wochen vorher beschloss die 35-jährige Frühpensionistin mit ihrer Mutter, ihr Mann müsse "weg". Sie bekannte sich schuldig, ihren ältesten Sohn zu dem Mord angestiftet und sich an der Tat beteiligt zu haben. Ihr Mann soll seit Jahren "ekelhafte Sachen" von ihr verlangt haben. Es sei "immer schlimmer, immer ärger, immer öfter" geworden, hatte die Frau der Polizei erzählt. Zu weiteren Angaben war die Witwe nicht bereit.

Ihr Sohn zeigte sich gesprächiger: Am Frühstückstisch wurde er von seiner Mutter und Großmutter gefragt, ob er sich "zutraue" seinen Steifvater "auf illegale Weise wegzubringen". Unter Kokain-Einfluss wäre dies möglich, meinte der damals 17-Jährige. Seine Oma steckte ihm Bargeld zu. Sie meinte: "Die Mama derblast es nimma." Die Großmutter kaufte bei einem Bekannten eine Pistole – bezahlt wurde diese mit der Kreditkarte des Opfers.

Die Großmutter erklärte in ihrer Zeugenaussage, sie hätte nicht mitansehen können, wie ihre Tochter leidet. Den Ehemann beschrieb sie als "Einsiedler", der "nirgends hingehen" habe wollen. Ihren Enkelsohn habe sie miteinbezogen, weil er ein Bub ist. Nachdem die Staatsanwältin Katja Wallenscheswki meinte, die Frau hätte doch eine Pistole bedienen können und den Burschen aus dem Spiel lassen können, erklärte sie: "Wenn ich jünger gewesen wäre, vielleicht!"

 

Opfer wurde zunächst nur ins Knie geschossen

Am 21. März meinte die Familie: "Heute muss es passieren". Bei der Heimkehr des Mannes trat ihm sein Stiefsohn im Vorzimmer mit der gezückten Pistole gegenüber. "Dann hab ich einfach zwei, drei Mal abgedrückt. Urschnell", berichtete der 18-Jährige dem Gericht. Er traf ihn aber nur ins Knie. Deshalb stürzte er sich auf ihn und schlug mit der Waffe und der Faust auf ihn ein.

"Hilfe! Der will mich umbringen! Hilf mir!", soll das Opfer seiner Ehefrau zugerufen haben, ehe diese ihrem Sohn einen Feuerlöscher brachte. Mit dem schweren Gegenstand schlug der 17-Jährige seinem Stiefvater den Schädel ein. "Er hat noch geröchelt. Da hab ich ihm die Klinge ganz in den Bauch gestochen. Dann war's aus."

 

Sohn wollte sich Zuneigung der Mutter erkaufen

Seiner Darstellung zufolge wollte sich der Sohn mit dem Mord die Zuneigung seiner Mutter erkaufen. Nach dem Scheitern ihrer ersten Ehe hatte sie das Sorgerecht für den Buben und seinen jüngeren Bruder zugesprochen bekommen, trat dieses später jedoch freiwillig ab.

"Ich hab sie zum Geburtstag gesehen und zu Weihnachten einen Anruf gekriegt", erzählte der Jugendliche. Anfang 2007 änderte sich dieser Zustand. In Folge seiner Drogen- und Spielsucht schmiss er seine Lehre hin und zog zu seiner Großmutter mütterlicherseits. Von da an sah er seine Mutter mehrmals wöchentlich.

 

"Ich hätte für meine Mutter alles gemacht"

Auf die Frage, weshalb er sich zum Mord bereit erklärt habe, meinte der Jugendliche: "Ich hätte für meine Mutter alles gemacht. Ich hab mich geborgen gefühlt."

Der Sohn gab an, er habe gehofft, er bzw. sein jüngere Bruder könnten das Zimmer des Stiefvater beziehen. Abschließend machte er klar, dass er sich "benutzt" fühle und daraus seine Lehren fürs spätere Leben ziehen werde: "Ich mach nix mehr für jemand anderen!"

Auch die Großmutter bereut die Tat: "Wenn ich könnte, würde ich es ungeschehen machen."

http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/346431/index.do

 

 

 


 

 

 

Frauenhausverein e.V. Weißenfels

15 Jahre Frauenhaus

Birgit Peterz, Mitbegründerin des Frauenhausvereins Weißenfels und von Anfang an Leiterin des Frauenhauses: „Frauen müssen den Männern endlich gleichgestellt werden“.

Foto: Czerwinka

Weißenfels (kc). In diesem Monat feiert das Frauenhaus in Weißenfels 15jähriges Bestehen. Die Leiterin, Birgit Peterz, kann sich noch gut an die Anfänge im April 1991 erinnern. „Wir waren eine Hand voll Leute aus unterschiedlichen Berufsrichtungen und kannten alle jemanden, der von häuslicher Gewalt bedroht war“, berichtet Birgit Peterz. Sie gründeten den Verein „Frauenhaus e.V. Weißenfels“, der bis heute Träger des Frauenhauses ist. Anfangs orientierte sich die Arbeit daran, was in den westlichen Bundesländern für die bedrohten Frauen getan wurde. Bei den Behörden stieß damals die Idee zur Gründung eines Frauenhauses auf offene Ohren und bereits im Oktober des darauffolgenden Jahres wurde das Frauenhaus in Weißenfels eröffnet. „Die Anschubfinanzierung vom Land zu bekommen war kein Problem, denn der Bedarf war einfach da“. So etablierten sich Anfang der 90iger Jahre im Osten Frauenschutzhäuser und Schutzwohnungen. „Damals gab es 28 dieser Art in Sachsen-Anhalt. Derzeit sind es noch 20 im Land.“ Im Burgenlandkreis gibt es zusätzlich zum Frauenhaus Weißenfels eine Frauenschutzwohnung in Zeitz, die in Trägerschaft der Diakonie ist. Sieben Frauen können im Frauenhaus Weißenfels zeitgleich untergebracht werden. Sie kommen nicht nur aus dem Burgenlandkreis, sondern oft aus dem ganzen Bundesgebiet und nutzen die räumliche Entfernung für einen Neustart. Bis heute hat die Einrichtung 1.221 Frauen und Kinder aufgenommen. „Wir sind offen für alle Frauen, egal welcher Nationalität. Jede Frau entscheidet, wann sie zu uns kommt und wann sie wieder geht. Auch ob sie ihre Kinder mitbringt oder nicht, liegt in ihrer Hand“, erklärt die Leiterin. Im Durchschnitt sind die Frauen im vergangenem Jahr 57 Tage geblieben. Dabei umfasst die Betreuung das gesamte Leben der Frauen und ihrer Kinder. Einmal in der Woche findet im Frauenhaus die Hausversammlung statt, wo über Probleme diskutiert und geübt wird, Konflikte zu bewältigen. „Zusammen versuchen wir alternative Konfliktstrategien aufzuzeigen.“ Das Frauenhaus ist rund um die Uhr erreichbar. Die Telefonnummern sind unter den Notrufen in den Zeitungen veröffentlicht und Behörden, wie das Jugendamt, Sozialamt oder die Polizei können ebenfalls zum Kontakt verhelfen. Heute finanziert das Land Sachsen –Anhalt zu einem großen Teil die Einrichtung. Die restlichen Zuschüsse kommen vom Landkreis, der Stadt, einzelnen Verwaltungsgemeinschaften und der Agentur für Arbeit. Auch private Spender unterstützen die Einrichtung und jede betreute Frau zahlt eine tägliche Nutzungsgebühr von sieben Euro. „Wir sind immer durchschnittlich zu 70 Prozent ausgelastet“, berichtet die Leiterin. Ein enormer Anstieg mache sich in der ambulanten Beratung bemerkbar, ein sozialer Dienst, den das Frauenhaus parallel übernimmt. Doch Birgit Peterz betont, dass ihre Arbeit nicht nur auf die soziale Ebene reduziert werden dürfe: „Es ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, dass Frauen und Männer nicht gleichberichtigt sind“, erklärt sie den Ursprung allen Übels. „So lange dies jedoch nicht gelöst ist, wird der Bedarf an Frauenhäusern immer da sein.“

Super Sonntag (Freitag, den 09. November 2007 - 16:59 Uhr)

http://www.supersonntag-web.de/scms_show_data.php?mode=detail&category=23&entry=4801&print=yes

 

 

Kommentar Väternotruf:

Birgit Peterz, Mitbegründerin des Frauenhausvereins Weißenfels macht ganz offensichtlich einen Scherz, wenn sie davon spricht, Frauen müssten Männern gleichgestellt werden. Wenn das so wäre, müsste das Frauenhaus gleich geschlossen werden, denn im Burgenlandkreis gibt es so weit zu hören kein Männerhaus. Männern wird also ein gleicher Schutz wie Frauen verwehrt. 

Frauen müssten dann auch die Wehrpflicht oder den Zivildienst ableisten und nichtverheiratete Frauen würden das Sorgerecht nur noch nach vorheriger Zustimmung durch den nichtverheirateten Vater bekommen, so wie es aktuell in der Bundesrepublik ja den Männern zugemutet wird. 

Das kann doch im Ernst keine vernünftige Frau wollen. Statt dessen sollten endlich Männer Frauen gleichgestellt werden, dann müssten sie keinen Kriegsdienst mehr leisten, hätten das Sorgerecht für ihr Kind von Geburt an und im Burgenland gäbe es dann endlich auch ein Männerhaus.

11.2007

 

 


 

 

 

 

8. Internationaler Männertag am 3. November 2007

 

Am 3. November 2000 forderten Männer: Frauen, hört zu!

Männer sind benachteiligt, das haben jetzt auch die Vereinten Nationen erkannt und dem starken Geschlecht einen Tag zugewiesen, an dem die Welt seiner gedenkt. Der 3. November ist ab sofort der "Tag des Mannes"! Die Initiative hierfür kam aus Österreich: Vor allem die Stadt Wien und die Gorbatschow-Foundation hatten sich für die Einführung eines Men's World-Day stark gemacht. Was die Frauen seit 100 Jahren am 8. März tun, machen die Männer jetzt am 3. November. Vor allem Forderungen stellen: Wir brauchen einen Männerarzt!, heißt es etwa, und: Schluß mit der Vernachlässigung der Männer in der Forschung! Die wichtigste Forderung: Frauen müssen Zuhören lernen! (Smi)

 

 

 

 


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