Väternotruf

November 2008


 

 

 

Demo in Freiburg am 28.11.2008 gegen Missstände in Jugendämtern und Familiengerichten

 

 

 

Demo für Kinderrechte vor dem Oberlandesgericht Freiburg am 28.11.2008 um 14 Uhr (Augustinerplatz) Freitag, 28. November 2008 um 14:00 Uhr

Augustinerplatz, Freiburg

 

Diese Veranstaltung kostet keinen Eintritt

 

Beschreibung

Demo für Kinderrechte vor dem Oberlandesgericht Freiburg am 28.11.2008 um 14 Uhr (Augustinerplatz)

Die Problematik, mit welcher wir es in Freiburg zu tun haben ist bundesweit fast immer dieselbe:

Eltern trennen sich, die Kinder bleiben fast immer bei der Mutter. Und wenn diese sich gegen Umgang sperrt, was ebenfalls nicht selten ist, wird es sehr schwierig für die betroffenen Kinder wie die Väter, einander weiter auch nur zu sehen.

Gegen den Widerstand von Müttern findet dann vor Gericht meist nur eine Pro forma - Veranstaltung statt, an deren Ende die Mütter sich verpflichten, Umgang zu gewähren - und es dann oftmals weiter nicht zu Umgang kommt, angeblich weil die Kinder nicht - mehr - zum Vater wollten. Oder - wenn die Mütter nicht ganz so geschickt taktieren, behaupten diese, sie würden sich schützend vor die Kinder stellen müssen, diese seien beim Vater gefährdet. Dann heisst es gerne die Kinder würden unter dem Umgang leiden, einnässen, hätten Neurodermitis, Angstzustände. In Extremfällen behaupten Mütter gerne auch, die Kinder seien bei ihren Vätern dem Risiko einer Entführung oder Misshandlung ausgesetzt.

Das Problem wird von uns darin gesehen, dass eine gerichtliche Aufklärung dieser Behauptungen von Mütter so gut wie nie stattfindet. Stattdessen delegieren die notorisch überlasteten Gerichte die Aufgabe der Wahrheitsfindung ab.

Sie bestellen wirtschaftlich meist völlig von entsprechenden Aufträgen abhängige Verfahrenspfleger, entweder ansonsten arbeitslose Psychologinnen oder Psychologen, manchmal auch nur Personen von zweifelhafter Qualifikation, da eine solche vom Gesetz nicht als Voraussetzung der Ausübung des Berufs genannt ist, oder auch ansonsten auf andere Aufträge vergeblich hoffende Anwältinnen oder Anwälte. Menschen eben, die froh sind, wenigstens diese Gerichtsaufträge zu erhalten, um überleben zu können.

Man kann sich denken, dass diese von Gerichtsaufträgen abhängigen Personen kaum dazu bereit sind, ihre eigenen Überzeugungen zu vertreten, sondern versuchen, dem mutmasslichem Wunsch ihres Auftraggebers zu entsprechen, nämlich die Akten schnell los zu werden. Schon jetzt bekamen die Verfahrenspfleger nur eine geringe Vergütung hierfür, so dass der Aufwand, den sie bereit waren zu treiben, gering blieb.

Am 27.06.2008 hat der Bundestag zudem das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit [FamFG] beschlossen. Die Reform sieht einen Verfahrensbeistand vor, der im gerichtlichen Verfahren die Interessen des Kindes vertreten soll. In der Folge hat der Bundestag in § 158 FGG-RG die Pauschalierung der Vergütung des neuen Verfahrensbeistands beschlossen. Danach soll die Vergütung für den zukünftigen Verfahrensbeistand pauschal auf 350 € bzw. 550 € begrenzt werden.

Wie aber kann bei einem solchen Pauschalsatz gewährleistet sein, dass der Sachverhalt dann aufgeklärt wird? Tatsächlich erfolgt dies auch einfach schon jetzt in der Regel nicht - zukünftig wird dies umso weniger so erwarten sein, sondern der Verfahrenspfleger liest die Akten höchstens oberflächlich, geht ein oder zwei Mal zur Mutter, spricht mit den Kindern, bzw. versucht es und wenn er nicht sogleich - was so gut wie nie passiert - Erfolg hat, berichtet er dem Gericht unter Rückgabe der Akten über die angeblich ausweglose Situatiuon mit dem Tenor: Die Kinder wollen halt nicht, da könne man nichts machen.

So wird dann auch das Gericht die Akten schnell los: Dem Gesetz ist genüge getan, der Verfahrenspfleger hat statt des Gerichts den Sachverhalt angeblich aufgeklärt und das Gericht macht nach kurzer Anhörung der Eltern seinen Beschluss: Umgangsrecht wird ausgesetzt, da die Kinder nicht wollten.

Der anwaltlich vertretene Vater hat ein weiteres vor allem auch finanzielles Problem: Der Streitwert von Umgangsverfahren ist minimal und selbst wenn er seinen Anwalt auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes bezahlt, verdient der Anwalt für das ganze Verfahren nur 542,50 Euro. In Prozesskostenhilfesachen ca. 100 Euro weniger. Was kann man von einem Anwalt hierfür im Allgemeinen erwarten? Für eine Erstberatung darf er schon 190 Euro abrechnen. Wie sollte er sich es antun, für ca. 450 Euro in einer Prozesskostenhilfe-Umgangssache mehr als ein oder zwei Schreiben zu verfassen und 1 Termin wahrzunehmen?

Erfolgshonorar darf der Anwalt nicht nehmen und zu Stundenhonorar sind die wenigsten Väter - die natürlich auch Unterhalt bis zur Grenze des notwendigen Selbstbehalts von 900 Euro monatlich zahlen müssen - nicht in der Lage.

Aussergerichtliche Beratung wird nach aktueller Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr staatsfinanziert, die Jugendämter seien eine ausreichende Alternative, Beratungshilfe hierfür wird nicht mehr gewährt.

Und Beratungshilfe wird nach aktueller Reform des Gesetzes weiter eingeschränkt. Bleibt noch zu erwähnen, dass auch dort der Anwalt früher nur 23 Euro für eine Erstberatung erhielt, 56 Euro für vollständige aussergerichliche Vertretung.

Schliesslich kommt das Gericht in schwierigen Fällen an einem Sachverständigengutachten nicht vorbei. Und dort wird dann ebenfalls oftmals nur aufs Geld geschaut: Nur wenige Gutachten entsprechen den "Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten" des Berufsverbandes Deutscher Psychologen e.V.

Viele Gutachter verfügen nicht über eine entsprechende Ausbildung und sind noch nicht einmal in der Lage, die von ihnen angewendeten Methoden und Tests zu erläutern. Gerichte benennen Gutachter, ohne sich über die Ausbildung der jeweiligen Person hinreichend zu informieren.

Es gibt in Deutschland keine unabhängige Qualitätssicherung für psychologische Gutachten. Betroffene stehen oft völlig hilflos da und wissen nicht, an wen sie sich wenden sollen. Viele Gutachter haben keine Kassenzulassung, sind existentiell auf die Erstellung von psychologischen Gutachten angewiesen und bestreiten damit ihren Lebensunterhalt. Sie stehen oft in einem Abhängigkeitsverhältnis zu dem beauftragenden Richter und sind deshalb keinesfalls unabhängig. Ein falsches Gutachten und der Richter wird diesen Gutachter nicht mehr beauftragen, wobei falsch oftmals nur bedeutet, dass der Richter den Fall nicht schnell los wird.

Standardempfehlung aus Gutachten ist dann oftmals:

Wenn der Umgang nicht reibungslos stattfinden kann, muss er auf Jahre ausgesetzt werden.

Verkannt wird hierbei oftmals, dass dem umgangsberechtigten Vater an dem nicht reibungslose funktionierenden Umgang kein Verschulden treffen muss, es reicht für eine solche Gutachtenempfehlung aus, dass die Mutter den Umgang boykottiert - es wäre schon dem Kindeswohl abträglich, so diese Gutachter, die Mutter zu zwingen, da sich dies negativ auf die Kinder auswirken würde.

Zu erwähnen ist noch, dass gegen die oftmals mehrere Jahre lang wirkenden einstweiligen Anordnungen in Umgangssachen - also zum Beispiel Beschränkung in der Form nur beaufsichtigten Umgangs oder Ausschluss kein Rechtsmittel existiert.

Wenn aber Kinder 1, 2 oder 3 Jahre lang, bis das Verfahren nach Gutachtenerstellung dann abgeschlossen ist, ihren Vater nicht mehr gesehen haben, muss sich niemand über die dann eingetretenen Entfremdung wundern.

Wir wollen durch die Demonstration darauf aufmerksam machen, dass die Familiengerichtsbarkeit unseres Erachtens fast bundesweit durchgehend

- die zugrundeliegenden Sachverhalte nicht angemessen selbst aufklärt

- Kinder nur in den seltensten Fällen selbst anhört oder im Umgang mit dem ausgegrenzten Elternteil selbst beobachtet

- stattdessen die Sachverhaltsaufklärung Dritten überlässt, deren Qualifikation nicht geprüft wird, an deren Unabhängigkeit Zweifel bestehen

- aufgrund unzureichender Aufklärung dann über essentielle Fragen entschieden wird mit grössten Auswirkungen für die betroffenen Kinder und Väter.

Es darf nicht so weitergehen, dass u.a. aus Sparaspekten heraus der Rechtsschutz ausgehöhlt wird und Kinder und deren Väter schutzlos bleiben.

Rechtsanwalt Oliver Kloth

Albrecht-Dürer-Str. 14 b

79331 Teningen

Tel. 07641 9593930

Fax 07641 9593938

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

Mitte

Mann stürzt sich am Potsdamer Platz in den Tod

Ein 52-Jähriger hat sich mit einem Sprung von einem Hochhaus am Potsdamer Platz am Donnerstagabend das Leben genommen. Der Unglücksort musste zeitweise gesperrt werden.

14.11.2008

Berlin - Am Donnerstagabend hat sich ein 52-Jähriger aus Niedersachsen von der Aussichtsplattform "Panoramapunkt" am Potsdamer Platz in die Tiefe gestürzt. Die Polizei geht nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen von Selbstmord aus, da sie am Tatort einen Abschiedsbrief fand.

Ein Zeuge beobachtete den Vorfall gegen 18.30 Uhr, als er gerade am Gebäude vorbeilief. Der 52-Jährige stürzte 95 Meter in die Tiefe, schlug auf ein fünf Meter hohes Gerüst auf, das über dem Gehweg vor dem Gebäude aufgestellt ist, und blieb dort regungslos liegen. Für ihn kam jede Hilfe zu spät. Während der Bergung des Toten war die Alte Potsdamer Straße zwischen Varian-Fry-Straße und Potsdamer Platz bis 19 Uhr 30 gesperrt. (nal)

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Mitte-Suizid;art126,2661255

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Arnim Franz, geboren am 19.04.1956, gestorben am 13.11.2008 beim Sprung vom Hochhaus am Potsdamer Platz.

Sprung eines Vaters von einem Hochhaus am Potsdamer Platz. Tragisches Ende eines beim Amtsgericht Nauen und dem Jugendamt Landkreis Havelland (Falkensee) ausgetragenen Familienkonfliktes zwischen einer machtversorgten Mutter und einem sich ohnmächtig fühlenden Vater.

"Das Kind soll endlich zur Ruhe kommen", dieser Leitsatz vieler Alleinvertretung beanspruchender Mütter, konservativer Jugendamtsmitarbeiter und Familienrichter, hier wird er nun Wirklichkeit - kein Vater mehr, der Widerspruch anmeldet und Beamtenseelen aus dem Gleichgewicht bringt. Nun kann man im Amt endlich die Akte schließen, tief durchatmen und den nächsten Fall in der gewohnten bürokratischen Weise abarbeiten.

 

 

 

Ein Nachruf von Daniela Quennet

Freundin von Arnim Franz - geboren im Frühling der Hoffnung in Konstanz am 19.04.1956, gestorben im Herbst der Hoffnungslosigkeit in Berlin am 13.11.2008 nach einem Sprung von einem Hochhaus im Herzen der Stadt am Potsdamer Platz und doch so unendlich allein.

http://www.die4ma-music.de/

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: 

Gesendet: Dienstag, 30. Dezember 2008 12:21

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Eine traurige Geschichte

 

Guten Tag,

im Anhang finden Sie "Eine traurige Geschichte".

Mein Lebenspartner beging am 13.11.2008 Suizid. Den Verlust kann ich kaum ertragen, da alles so unendlich traurig und unnötig war.

Arnim könnte noch leben!!!! Nur die grenzenlose Verzweiflung trieb ihn in diese Tat.

Für Risiken und Nebenwirkungen brauche ich nicht meinen Arzt Apotheker fragen.

- Frau Passerini, Richterin am Familiengericht in Nauen

- Frau Olbert, Jugendamt in Falkensee

- Frau Kunze, Jugendamt in Falkensee

- Frau Haehne, Jugendamt Falkensee

und natürlich die NOCH Ehefrau. Es wird am 13.1.2009 eine Anhörung im Jugendamt geben. Ich hoffe, die Mutter des Kindes wird dann ...

Ich will, dass Verantwortung übernommen wird!

Viele Grüße

Daniela Quennet

 

 

 

Eine traurige Geschichte

Ich möchte mit dem Ende beginnen. Am 13.11.2008 verstarb mein

Lebens-Seelen- und Herzenspartner Arnim. Arnim ist aus 95m Höhe am Potsdamerplatz, in Berlin, in die Tiefe gesprungen. Seither hat mein Leben eine andere Qualität bekommen. Zuerst bin ich jedes Mal zusammen gezuckt, wenn der Schlüssel ins Türschloss gesteckt wurde. Ich kann nicht länger als zwei Stunden am Stück schlafen, lese immer und immer den Abschiedsbrief, habe ständig Kopfschmerzen, denke was er während des Sprungs gedacht haben mag, was, wenn er dann doch nicht wollte.....

Mein Name ist Daniela Quennet, Deutsch/Amerikanerin, ich bin 43 Jahre alt, habe Musikwissenschaften und Psychologie studiert. Ich habe eine 17 jährige Tochter, einen Hund, eine Katze, ein Pferd. Ich lebe in z.Zt. in Wolfsburg, die schrecklichste Stadt, die man sich vorstellen kann. Aber nur temporär. Wenn ich groß bin, gehe ich wieder zurück nach Köln.

Es geht aber nicht um mich. Oder vielleicht auch. Ich habe beschlossen diese/meine/unsere Geschichte aufzuschreiben und sie großzügig zu verteilen. Eigentlich möchte ich diese grenzenlose Ungerechtigkeit in Welt schreien. Aber wer würde mir zuhören? Wenn ich es aufschreibe, kann jeder entscheiden, ob er/sie es lesen wollen.

Unsere Geschichte begann vor ca. drei Jahren. „Interessant“ ist sie aber erst vor 1.5 Jahren geworden. An dem Tag als Arnim seine Frau final verließ. Getrennt von Tisch und Bett waren sie zu diesem Zeitpunkt schon sehr lange. Um genau zu sein Jahre. Und um noch genauer zu sein, war Arnim schon ein Jahr nach der Begegnung mit seiner Frau nicht mehr glücklich. Allerdings wusste er es zu diesem Zeitpunkt nicht.

Vor 1.5 Jahren nach seinem Eingeständnis vor sich und mir, dass aus Freundschaft Liebe wurde und nach einer sehr gewalttätigen Handlung seiner Frau, verließ er seine Frau, die Ehe, das Haus uns sein bis dahin geführtes Leben. Er verließ NICHT seine Tochter. Voller Euphorie blickte er in eine besser Zukunft.

Während der Woche lebte er im Osten der Republik, er hasste es. Zu diesem Zeitpunkt machte sein Job ihm allerdings viel Spaß und entschädigte für das Leben in Frankfurt/Oder. Arnim war Physiker. Ein Physiker mit vielen Patenten. Er hat u.a. dazu beigetragen, dass der Euro eingeführt wurde. Dies war allerdings vor seiner Zeit in der Solar-Industrie. Die Wochenenden verbrachten wir bei mir.

Vom ersten Tag an führte seine Frau Krieg. Der Einsatz war immer seine geliebte heute 8 jährige Tochter. Das Fatale ist, dass erst im Unterschied Defizite erkannt werden. Will heißen; Bis zur finalen Trennung war ihm nicht klar, was alles falsch gelaufen ist. Mit seiner Frau, mit der Kindererziehung, mit allem was sein Leben bis dahin ausmachte.

Bei manchen Menschen tut es weh zu sehen wie täglich ein Kind dazu eingesetzt wird, die Macht, den Versorger, den Status wieder herzustellen. Manche leiden und einige begehen Suizid.

Er (wir) haben uns Tag und Nacht mit seiner Frau auseinander setzen müssen. Telefonisch und per Email . Und immer wieder hat sie das Kind eingesetzt. Du kannst das Kind nur sehen, wenn dies oder das erfüllt wird.... waren immer die Sätze, die angeführt wurden.

Bei manchen Menschen tut es weh, zu sehen wie täglich ein Kind dazu eingesetzt wird, die Macht, den Versorger, den Status wiederherzustellen. Manche leiden und einige begehen Suizid.

Zu allem fing Arnims Frau dann an das Kind zu vernachlässigen. Sie wollte nicht, dass das Kind Zeit in unserem Haushalt verbringt, weil sie nicht wollte, dass die Kleine Zeit mit mir verbringt. Dies alles obwohl die Kleine meine Tochter und mich sofort in ihr kleines Herz geschlossen hatte. Die Zeichen für Patchwork Familie standen so günstig. Eine damals 15- jährig, eine damals 6-jährige, Arnim und ich haben uns miteinander so gut gefühlt. Es hat nicht sollen sein.

Bei manchen Menschen tut es weh zu sehen wie täglich ein Kind dazu eingesetzt wird, die Macht, den Versorger, den Status wieder herzustellen. Manche leiden und einige begehen Suizid.

Arnims Frau hat ihn, mich und meine Tochter unentwegt schikaniert. Z.B. hat sie meiner Tochter und mir unterstellt, schwerste Psychopharmaka in den Rucksack ihrer Tochter getan zu haben.

Bei manchen Menschen tut es weh zu sehen wie täglich ein Kind dazu eingesetzt wird, die Macht, den Versorger, den Status wieder herzustellen. Manche leiden und einige begehen Suizid.

Arnim war ein ruhiger, warmherziger, respektvoller und introvertierter Mensch. Wir haben alle zur Verfügung stehenden Instanzen eingeschaltet. Jugendamt, Gericht, Familientherapeutin. Sie haben es nicht hören wollen, es relativiert, die Vernachlässigung nicht gesehen, die Lieblosigkeit ignoriert und Arnim als einen „Übertreiber“ hingestellt.

In Deutschland ist es offensichtlich so, dass man eigene Fehler nicht korrigieren darf. Das ist unglaubwürdig. Wir haben reformierte Gesetze. Gemeinsames Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. In der täglichen Praxis ist es nicht anwendbar. Im täglichen Leben schikaniert die Mutter des Kindes täglich den Vater und keiner will es wissen...... Keiner will wissen, dass das Kind emotional vernachlässigt wird!!!!

Bei manchen Menschen tut es weh zu sehen wie täglich ein Kind dazu eingesetzt wird, die Macht, den Versorger, den Status wiederherzustellen. Manche leiden und einige begehen Suizid

Im April diesen Jahres der erste Suizid versuch. Ganz im Stil von Rainer Barschel. Es hat nicht geklappt. Ich war froh und glücklich. Er konnte die täglichen Auseinandersetzungen nicht mehr ertragen.... schrieb er in einem langen Brief an mich. Er konnte die Lügen seiner Frau, die Schikanen, den Stress im Job gepaart mit der Sorge um seine Tochter und die gemeinsamen Schulden (mit seiner Frau), nicht mehr aushalten. Wie kann ein Vater etwas tun, wenn die Instanzen es nicht wissen wollen....

Im Anschluss an diesen Suizid dachte ich wir finden gemeinsam Lösungen. Es sah auch so aus. „Die depressive Verstimmung ist vollständig abgeklungen“. So lautete der Bericht des Oberarztes der Charite, in Berlin.

Bei manchen Menschen tut es weh zu sehen wie täglich ein Kind dazu eingesetzt wird, die Macht, den Versorger, den Status wiederherzustellen. Manche leiden und einige begehen Suizid.

Aber, die Schikanen wurden schlimmer. Arnim hat von April bis August, seine Tochter nicht sehen dürfen. Seine Frau hat ihm als nächste Tat den erweiterten Suizid unterstellt. Dies alles, obwohl es ein psychiatrisches Gutachten des Oberarztes der Charite Berlin zu diesem Thema gab. Das Jugendamt hat dieses völlig ignoriert und nur das berücksichtigt, was die Mutter des Kindes vortrug. Er/wir haben seine Tochter dann einmal pro Woche im Kinderhort besucht, um eine völlige Entfremdung zu vermeiden. Eine Richterin die ... , eine Richterin die ... . Ein Jugendamt, dass bewusst und nachweislich ... hat. Ein Jugendamt, dass ein Mutter die ihr Kind massiv vernachlässigt und nach einem Hausbesuch bescheinigt: Die Mutter behandelt das Kind vorbildlich!!!! Mich wollte das Jugendamt nicht anhören. Sie hatten die Mutter des Kindes befragt, ob es ihr recht sei. Diese wollte es nicht. Erst nachdem mein Anwalt das Jugendamt darüber informierte, dass sie mich anhören müssen, konnte ich meine Angaben machen. Geholfen hat es nicht. Was kann ich auch schon zu allem sagen.....

Ab August gab es wieder regelmäßigen (alle zwei Wochen) Kontakt. Allerdings immer unter sehr schweren Bedingungen. Da immer und ich meine IMMER, seine väterliche Kompetenz, die Liebe zu seiner Tochter und die Liebe des gemeinsamen Kindes seitens der Mutter in Frage gestellt wurde. Per Email, Telefon und Auge in Auge.

Es gibt unendlich viele Emails. Ich habe schlimmste Telefonate miterlebt....

Bei manchen Menschen tut es weh zu sehen wie täglich ein Kind dazu eingesetzt wird, die Macht, den Versorger, den Status wiederherzustellen. Manche leiden und einige begehen Suizid.

Arnim fuhr am Sonntag vor seiner Tat zu seiner Frau, um nochmals zu versuchen, ohne Familientherapeutin und in Ruhe mit ihr über seine Sorge um das gemeinsame Kind und die finanziellen Verhältnisse zu reden. Ich habe nach diesem Termin einen völlig resignierten Menschen am Telefon gehabt. Seine Frau hat ihn wie immer in die Sprachlosigkeit versetzt. Ich sagte ihm, dass wir am Wochenende nochmals über alles reden sollten. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt eine sehr schwere Grippe und lag mit über 39 Grad Fieber im Bett.

Bei manchen Menschen tut es weh, zu sehen wie täglich ein Kind dazu eingesetzt wird, die Macht, den Versorger, den Status wiederherzustellen. Manche leiden und einige begehen Suizid.

Arnims Frau bekam seinen Abschiedsbrief am Tattag morgens. Sie hat alles dafür getan, dass ich nicht informiert werde. Ich weiß nicht, was in diesem Brief stand. Ich weiß aber, was in meinem Stand. Meinen bekam ich allerdings erst einen Tag nach seinem Sprung aus 95m. Die Kripo hatte mich ca. 2 Stunden vor seinem Sprung informiert. Dies nachdem die Kripo bei seinem Arbeitgeber war und dieser der Kripo mitgeteilt hat, dass Arnim schon seit Jahren nicht mehr mit seiner Frau zusammen lebt, sondern mit mir und auch hier seinen ersten Wohnsitz hat. Es gab dann viele Fehler im System. Die Kripo ist nicht an den Ort gefahren, wo ich ihn vermutet habe. Die Kripo hat auch nichts von dem angenommen, was ich ihnen gesagt habe. Die Ehefrau hat es verboten, war die Aussage. Und ich, wer bin ich schon, für den Gesetzgeber.......

Was ist geschehen:

Arnims streng katholische Familie, seine Frau, Schwiegereltern und in jedem Fall nicht seine Freunde, haben Arnim am Freitag, den 5.12. beigesetzt. Meiner Tochter und mir wurde untersagt, der Trauerfeier beizuwohnen. Das Beerdigungsunternehmen durfte mir nicht mitteilen, wo ich meinen Kranz niederlegen darf. Seine Frau war die Witwe, seiner Tochter wurde gesagt, dass ... ist, meine Tochter war mit einem Nervenzusammenbruch im Krankenhaus. Arnims Freunde und Mitarbeiter sind der Beisetzung fern geblieben. ... .

Ich nenne Arnims Frau übrigens nur so, weil ich keinen Namen nennen möchte. Per Gericht ist das offizielle Ende der Ehe 1.5.2008.

Ich werde nichts unversucht lassen, die ganz Geschichte zu erzählen. Diese unsere Geschichte betrifft vielleicht nicht in diesem Ausmaß, aber sicherlich viele Väter. Ich möchte, dass Jugendämter, Therapeuten und Richter Verantwortung übernehmen. Für ihren Beruf, für SÄMTLICHE Beteiligten, vor allem für die Kinder und letztlich auch für Moral, Menschlichkeit, Ehre und Würde.

Ich bin keine berühmte Persönlichkeit. Ich stehe nicht im Rampenlicht. Wenn dies so wäre, gäbe es sicherlich viele die über dieses schreckliche Geschehen berichten würden wollen. In der ganzen Ausführlichkeit und allen Niederschriften. Wenn ich aber nicht versuche die Geschichte zu erzählen, werde ich nie erfahren, ob sich jemand dafür interessiert hätte.

Arnim hat leider nicht annehmen können, dass ich ihn nicht für das geliebt habe was er hatte, sonder für das was er war.

UMSONST GESTORBEN DAFR ER NICHT SEIN!!!!!!!!!!!

Es gibt Menschen, die es nicht ertragen können. Suizid wird nicht aus Langeweile begangen und Menschen die es tun sind niemals zu verurteilen.

 

Falls Sie bis zum Schluss gelesen haben, vielen Dank!

Ich wünsche Ihnen Love, Joy and Happiness

Ihre

Daniela Quennet

http://www.die4ma-music.de/

 

 

 

 


 

 

Prügelnde Frauen müssen in Kurs

 

Baselland lanciert Pilotprojekt gegen häusliche Gewalt speziell für Frauen

 

Michael Rockenbach

 

Laut Statistik werden die Frauen immer gewalttätiger. Baselland reagiert als erster Kanton auf diesen Trend mit einem neuen Lernprogramm gegen häusliche Gewalt.

Er schlägt, sie weint, leidet still vor sich hin oder flüchtet. Das ist die klassische Rollenverteilung bei häuslicher Gewalt. Seit einigen wenigen Jahren zeichnet sich nun aber ein neuer Trend ab: Immer häufiger schlagen auch Frauen zu. Das zeigt sich auch im Baselbiet. Bei Hinweisen auf häusliche Gewalt stellte die Polizei dort zwischen 2005 und 2007 eine Zunahme der weiblichen Tatverdächtigen von 15 auf 20 Prozent fest. Gegen 35 Frauen wurde schliesslich ein Strafverfahren eröffnet. Eine ähnliche Entwicklung zeichnet sich in den übrigen Kantonen ab: 2007 wurden in der Schweiz 1300 Frauen wegen Körperverletzung bestraft – 122 Prozent mehr als fünf Jahre zuvor.

Als erster Kanton reagiert Baselland nun auf diesen Trend: Seit Mai wird in Liestal ein Lernprogramm gegen häusliche Gewalt speziell für Frauen angeboten. Derzeit hat der Kurs vier Teilnehmerinnen, zwei kommen freiwillig, die beiden anderen wurden von einem Statthalteramt und einer Vormundschaftsbehörde zugewiesen. An 21 Kursabenden setzen sie sich mit ihren Aggressionen und den Folgen für ihr Umfeld auseinander.

Schlimm für Kinder. Ein wichtiges Thema sind dabei die Kinder. «Die Gewalt von Frauen richtet sich häufig auch gegen sie», sagt Christine von Salis, Co-Leiterin der Baselbieter Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt. Die Täterinnen sind überfordert; von der Arbeit im Haushalt und allenfalls noch auswärts, von den quängelnden Kindern und fordernden Jugendlichen. Sie fühlen sich alleingelassen und schlagen irgendwann auf die Kinder oder den Partner ein. Und die meisten tun es immer wieder. «Für Kinder ist das besonders schlimm. Sie werden traumatisiert, und ihre ganze seelische Entwicklung kann massiv beeinträchtigt werden», sagt von Salis.

Das soll mit dem Kurs verhindert werden. «Möglich ist das nur, wenn die Täterinnen ihr Verhalten reflektieren», sagt von Salis. Wie funktioniere ich? Wie kann ich in heiklen Momenten eine Eskalation verhindern? Mit diesen Fragen beschäftigen sich die Kursteilnehmerinnen. Dabei gibt es auch einfache Lösungen: Wegzugehen zum Beispiel ist viel besser, als die Kontrolle über sich zu verlieren.

Verletzende Worte. Ein ähnliches Programm wie jetzt für Frauen bieten die beiden Basel seit 2001 auch für Männer an – mit Erfolg, wie Christine von Salis sagt: «Die meisten Teilnehmer sehen im Laufe des Kurses ein, dass sie ihr Verhalten ändern müssen und das Opfer darunter gelitten hat.» Körperliche Gewalt üben sie in der Regel keine mehr aus. «Die Abwertungen und Respektlosigkeiten gehen nach Aussage der Opfer aber leider häufig weiter», sagt von Salis. Das ist ein Grund, warum sich Paare auch nach einem Kurs trennen. Von Salis kann das akzeptieren: «Es ist wichtiger, die Gewalt zu stoppen, als die Beziehung zu retten.»

www.interventionsstelle.bl.ch

 

 

«Frauen sind zu allem fähig»

Neue Forschung. Die Frau als Gewalttäterin, der Mann als Opfer – das widerspricht dem klassischen Rollenbild. Darum waren gewalttätige Frauen lange ein Tabuthema, auch in der Forschung. Doch nun beginnen sich Wissenschaftler allmählich für das Phänomen zu interessieren. Abschliessende Erklärungen über die Zunahme der Frauengewalt gibt es allerdings noch nicht. «Auch Frauen sind zu allem fähig», stellte Franziska Lamott von der Forensischen Psychotherapie der Universität Ulm an einer Fachtagung in Wiesbaden lapidar fest, über die die «NZZ am Sonntag» berichtet hat. Auch die Emanzipation ist nach Ansicht von Lamott keine Erklärung für zunehmende Gewaltbereitschaft: «Die Emanzipation ist eher Folge als Ursache: Nur wenn die Frauen aggressiv sind, können sie sich auch emanzipieren.» Ebenfalls umstritten ist, in welchem Ausmass Frauengewalt tatsächlich zugenommen hat. Die Forscher führen die steigenden Werte nämlich auch darauf zurück, dass Männer inzwischen eher bereit sind, sich als Opfer zu outen, weil häusliche Gewalt allgemein zum Thema geworden ist. Fest steht dagegen, dass Gewalt häufig wechselseitig ist: Er schlägt sie, sie schlägt ihn. Ebenso bekannt ist, dass häufig auch die Täterinnen leiden − unter psychischen Krankheiten wie Wahnvorstellungen oder Depressionen. Vielfach hatten sie auch im eigenen Elternhaus Gewalt erfahren. Forscherinnen wie Lamott sind zudem überzeugt, dass Frauen aus einem anderen Grund gewalttätig werden als Männer: Sie wollen Distanz schaffen, Männer eher Macht demonstrieren und die Frau von einer drohenden Trennung abhalten. rock

© Basler Zeitung; 24.11.2008; Seite bazab33

http://verlag.baz.ch/archiv/

 

 


 

 

BGH: Kindergartenbeiträge sind in den Unterhaltsbeträgen der Düsseldorfer Tabelle nicht enthalten

Experte: Hans-Otto Burschel

Direktor des Amtsgerichts

02.06.2009, 10:30 Uhr

Unter teilweiser Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung hat der BGH mit Urteil vom 26.11.2008 (XII ZR 65/07) festgestellt:

1. Beiträge für den Kindergarten bzw. anderer vergleichbarer Einrichtungen sind Bedarf des Kindes, nicht etwa des betreuenden Elternteils.

2. Diese Beiträge sind in den Unterhaltsbeträgen der Düsseldorfer Tabelle nicht enthalten.

3. Für diesen Mehrbedarf des Kindes haben beide Elternteile entsprechend ihren Einkommensverhältnissen aufzukommen.

4. Die in einer Kindereinrichtung anfallenden Verpflegungskosten sind hingegen mit dem Tabellenunterhalt abgegolten.

Zur Begründung führt der BGH aus, ...

...

 

http://blog.beck.de/2009/06/02/bgh-kindergartenbeitraege-sind-in-den-unterhaltsbetraegen-der-duesseldorfer-tabelle-nicht-enthalten

 

 

 


 

 

Ressort Thüringen

Rechtsprechung

Verband: Kürzungen gefährden Rechtshilfe für Arme

Freies Wort E-Paper

Jena - Geht es nach dem Willen der Bundesländer, werden Bedürftige nach Meinung von Experten künftig kaum noch Rechtshilfen von Anwälten in Anspruch nehmen können.

«Die Pläne der Länder führen faktisch zur Abschaffung der Beratungshilfen», sagte der Vorsitzende des Thüringer Anwaltsverbandes, Andreas Schiller, in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. Hintergrund ist ein Gesetzesentwurf zur Änderung des Beratungshilferechts, den der Bundesrat in den Bundestag eingebracht hat. Darin fordert die Länderkammer höhere Hürden für die Bewilligung der Beratungshilfe.

Das Beratungshilfegesetz gilt seit 1981 und stellt sicher, dass Bedürftige bei Problemen, die das Zivil-, Verwaltungs-, Verfassungs- oder Sozialrecht betreffen, professionelle Hilfe erhalten. Das zuständige Amtsgericht prüft zuvor die Finanzverhältnisse des Antragstellers. Die Einkommensgrenze liegt nach Angaben von Schiller bei 850 Euro. Für eine Beratung zahlt der Staat dem Anwalt 30 Euro.

Laut Länder-Entwurf soll der Eigenanteil der Hilfesuchenden für eine Beratung von derzeit 10 auf 20 Euro erhöht werden. «Für Hartz-IV-Empfänger sind das bis zu 15 Prozent des Einkommens und damit viel Geld», sagte Schiller. Er befürchtet, dass viele Betroffene die Rechtshilfe dann nicht mehr in Anspruch nehmen können.

Zudem sollen die Voraussetzungen für die Beratungshilfe demnächst genauer geprüft werden. «Demnach sollen die Hilfesuchenden zunächst an andere Stellen verwiesen werden», erklärte Schiller. Dabei handele es sich jedoch meist um die Behörde, wegen der die Betroffenen einen Anwalt aufsuchten. «Wenn jemand von einer Behörde wie dem Jugendamt einen Bescheid erhält, macht es in der Regel wenig Sinn, mit ihr nochmals über diesen Bescheid zu verhandeln», sagte Schiller. «Aus unserer Sicht ist das völlig absurd.»

Als «Unding» bezeichnete er die Länder-Pläne, wonach ein Hilfesuchender keinen nachträglichen Antrag auf Rechtshilfe beim Anwalt stellen darf. Anwälte gerieten dadurch in eine Zwickmühle. «Es bedeutet, dass ich eine Vertretung nicht mehr ungeprüft übernehmen kann.» Zwar seien Anwälte zur Hilfe verpflichtet. «Kein Anwalt kann es sich aber leisten, kostenlos zu arbeiten.»

Hintergrund für die Gesetzesinitiative der Bundesländer sind die in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Kosten. Allein in Thüringen sind sie nach Angaben von Schiller von rund 764 000 Euro im Jahr 2004 auf 2,8 Millionen Euro 2006 gestiegen. «Im Entwurf der Bund-Länder-Kommission wird ohne Prüfung die Schuld den Anwälten zugeschoben», kritisierte Schiller. Der Grund für die drastisch gestiegene Nachfrage liegt seiner nach Ansicht nach an anderer Stelle. «Viele Beratungen betreffen die Hartz-IV-Gesetze.» Diese seien sehr kompliziert und für viele Bürger unverständlich. Schiller appellierte an den Bundestag, den Gesetzentwurf der Länder genau zu überdenken. «Durch die Vorschläge wird bedürftigen Menschen ganz klar der Zugang auf Recht verwehrt.» (dpa)

Erschienen am 30.11.2008

http://www.freies-wort.de/nachrichten/thueringen/seite2thueringenfw/art2437,904401

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Probleme mit dem Ex-Partner und Vater des gemeinsamen Kindes? Kein Problem, gehen Sie zum Rechtsanwalt, der berät Sie über Beratungshilfe kostenlos wie Sie dem Vater am besten das Sorgerecht entziehen lassen. Bezahlen müssen Sie nichts, wenn Sie arm sind, dann bezahlt der Steuerzahler, der Idiot, für Sie.

Lassen Sie sich ja nicht einreden, eine gemeinsame Beratung mit dem Vater bei einer Beratungsstelle wahrzunehmen, um die Probleme aus der Welt zu schaffen. Das wäre das schlimmste was Sie tun könnten, denn dann können wir Ihre über Prozesskostenhilfe finanzierte kostenintensive Vertretung vor dem Familiengericht nicht mehr wahrnehmen und werden womöglich noch arbeitslos, das können Sie doch im Ernst nicht wollen.

Viele Grüße

 

Die Rechtsanwälte.

 

 

 


 

 

Urteil in der Strafsache gegen Mutter und Tochter wegen Tötung des Familienvaters rechtskräftig

Am 29.03.2005 hatte eine jetzt 43 Jahre alte Frau der Polizeiinspektion Bitburg mitgeteilt, sie habe ihren zuvor von der Mutter mit Medikamenten betäubten Vater mit einem Segeltau erdrosselt und die Leiche in einem Waldstück in Südfrankreich versteckt. Beweggründe für die Tat seien die Gewalttätigkeiten des Vaters gewesen.

Die Leiche des Vaters war bereits entdeckt worden, ohne dass die französischen Behörden sie hätten identifizieren können. In enger Zusammenarbeit mit französischen Stellen und in Anwesenheit von Beamten der Staatsanwaltschaft und der Polizeidirektion Trier konnte geklärt werden, dass es sich um das Tatopfer des hiesigen Verfahrens handelte.

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier verurteilte am 17.04.2008 die Tochter wegen Totschlags usw. zu einer Freiheitsstrafe von 10, die Mutter zu einer solchen von 12 Jahren.

Durch Beschluss vom 19.11.2008 verwarf der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Revision der Ehefrau des Tatopfers als unbegründet. Die Tochter hatte, ebenso wie die Staatsanwaltschaft, deren Antrag die Schwurgerichtskammer vollumfänglich gefolgt war, auf eine Revisionseinlegung verzichtet. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

gez. ( Roos )

Leitender Oberstaatsanwalt

 

Datum: 28.11.2008

Herausgeber: Staatsanwaltschaft Trier

http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/634/634b8378-d698-11d4-a73d-0050045687ab,08531e76-42ed-1133-e2dc-6169740b3ca1,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

 

 

 


 

 

 

 

Der Untergang des Sachverstands

 

In Berlin soll die einzige Professur für Rechtspsychologie abgeschafft werden - mit verheerenden Folgen für die Strafjustiz.

 

Von Sabine Rückert

Auch beim "Holzklotzprozess" wird es nicht ohne den Rechtspsychologen gehen. Das Landgericht Oldenburg muss in diesen Tagen klären, ob es tatsächlich der Angeklagte Nicolas H. war, der das sechs Kilogramm schwere Pappelstück am Abend des vergangenen Ostersonntags von einer Autobahnbrücke auf einen fahrenden Pkw fallen ließ und damit eine Frau tötete. Als der rauschgiftsüchtige H. von der Polizei festgenommen worden war, hatte er zunächst ein Geständnis abgelegt. Später widerrief er seine Aussage mit der Begründung, er habe bei der Vernehmung unter Entzugserscheinungen gelitten und deshalb alles Gewünschte zugegeben. Was die Wahrheit ist, Geständnis oder Widerruf, soll jetzt im Auftrag des Gerichts der bekannteste Aussageanalytiker Deutschlands, der Rechtspsychologe Max Steller, herausfinden.

Steller ist Wissenschaftler am Institut für Forensik der Berliner Charité und der einzige deutsche Professor für Rechtspsychologie. Bei den Gerichten gilt er in Fragen der Aussage- und Glaubhaftigkeitspsychologie als kompetentester Fachmann im Land. 1999 beriet er als Sachverständiger den Bundesgerichtshof bei der Entwicklung von Standards für Glaubhaftigkeitsgutachten, die den Instanzgerichten helfen sollen, gute von schlechten Gutachten zu unterscheiden. Auch in vielen spektakulären Strafprozessen spielten Stellers Expertisen eine entscheidende Rolle, so in den berühmten "Wormser Prozessen", bei denen in den Jahren 1994 bis 1997 ganzen Familien aufgrund falscher Aussagen schwerster Kindesmissbrauch vorge worfen worden war. Alle 24 Angeklagten wurden schließ lich freigesprochen, eine weitere Angeklagte war in der Untersuchungshaft verstorben. Auch beim Vergewaltigungsprozess gegen den TV-Moderator Andreas Türck, der im Sommer 2005 vor dem Landgericht Frankfurt am Main stattfand, trug Steller zur Klärung der Schuldfrage und zum Freispruch des Angeklagten bei.

 

Die Bedeutung der forensischen Glaubhaftigkeitsgutachten wächst unentwegt. Opferentschädigungsstellen, die sich nicht sicher sind, ob sie es mit echten Opfern zu tun haben, suchen den Sachverstand des Rechtspsychologen ebenso wie Familiengerichte, die entscheiden müssen, ob sie ein Kind aufgrund bestimmter Vorwürfe in Obhut nehmen lassen. Vor allem aber setzen Staatsanwaltschaften und Strafgerichte auf die Aussageanalyse. Mehr als 150 Anfragen erreichen Steller und seine Mitarbeiterin Renate Volbert mittlerweile pro Jahr - weit mehr, als die beiden bewältigen können. Die Strafjustiz will wissen, ob Zeugen, die jemanden eines Mordes oder einer Sexualstraftat beschuldigen, wissentlich oder unwissentlich lügen, möglicherweise von interessierten Dritten beeinflusst worden sind oder die Wahrheit sagen. In ihren Expertisen decken die Sachverständigen immer wieder Falschaussagen auf und verhindern so, dass Unschuldige verurteilt werden. Weit häufiger jedoch verhelfen sie tatsächlich Geschädigten zu ihrem Recht. Auf die Unterstützung von Aussagepsychologen sind vor allem jene Verbrechensopfer angewiesen, die selber hilflos sind: Kinder, die missbraucht wurden; minderbegabte Frauen, die vergewaltigt wurden; psychisch Kranke, die einem Verbrechen zum Opfer fielen, deren Berichte aber zunächst als Fantasiegespinste abgetan wurden.

Umso härter trifft es die Opfer, die Strafjustiz und damit die ganze Gesellschaft, dass die Professur von Max Steller nun auf der Einsparungsliste steht. Mit seiner Pensionierung soll auch die Stelle Ende März 2009 ersatzlos gestrichen werden. Das Berliner Uniklinikum Charité kann die Professur nicht mehr bezahlen, und seine Mutter, die Freie Universität Berlin, sieht bislang keinen Grund, die Verantwortung für diese Wissenschaft zu übernehmen. Dabei wird die Bedeutung der Rechtspsychologie für die Rechtssicherheit im Land ganz offensichtlich unterschätzt.

 

Natürlich kann man die Frage stellen, warum ein forensisches Fach, das vor allem den Strafverfolgungsbehörden unverzichtbare Dienste leistet, von einer Universität finanziert werden soll. Dazu muss man Folgendes wissen: Die forensischen Wissenschaften wie die Gerichtsmedizin und die damals noch zu ihr gehörende Kriminalpsychiatrie wurden in den zwanziger Jahren ganz bewusst aus der Strafjustiz herausgelöst und den Hochschulen angegliedert. Dahinter steckte die Erkenntnis, dass ein abhängiges Fachgebiet dem Druck aus der Strafjustiz weit weniger widerstehen kann als eine selbstbewusste, auf Autonomie bedachte Universitätsdisziplin. Eine der Justiz unterworfene Wissenschaft wird im Laufe der Zeit auf eine Legitimationsfunktion herabgewürdigt. Der abhängige Sachverständige wird sich mehr und mehr den Vorgaben der Richter beugen und dazu neigen, deren Einschätzung (oder gar jene der Polizei) zu bestätigen. Wo die Schuldfrage eines Angeklagten von der Abwägung und Interpretation des Sachverständigen abhängt, ist die Gefahr, "gewünschte Ergebnisse" zu erzielen und damit Justizirrtümer zu produzieren, sehr groß. Deshalb sind die Rechtsmedizin, die Kriminalpsychiatrie und auch die ihr verschwisterte Rechtspsychologie bei den Universitäten gut aufgehoben.

Die deutschen Gerichte nehmen die aktuelle Bedrohung der kleinen Rechtspsychologie nicht schweigend hin: Der Präsident des Berliner Landgerichts wandte sich an den Präsidenten der Freien Universität mit der Bitte, er möge all seinen Einfluss ausüben und der Stellenstreichung "nach Kräften entgegentreten". Und der Vorsitzende des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs, Clemens Basdorf, forderte die Berliner Justizsenatorin auf, sich im Interesse der Allgemeinheit der Tilgung der Berliner Rechtspsychologie zu widersetzen: Deren Arbeit sei für die Gerichte "unverzichtbar", schreibt er. Ihre "hohe Qualität" trage nicht selten dazu bei, dass landgerichtliche Urteile vor dem Bundesgerichtshof Bestand hätten.

Sollten all die Appelle an die Freie Universität verhallen, wären die Folgen landesweit gravierend: Die aussagepsychologische Forschung wird zusammenbrechen, es wird keine Diplomanden und Doktoranden in diesem Fach mehr geben und schließlich auch keine Experten. Das Thema dürfte in den Masterstudiengängen der allgemeinen Psychologie notfallmäßig mitabgedeckt werden und nach und nach versickern.

Die Fragen werden bleiben. Doch Antworten gibt es bald nicht mehr

 

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Die Fragen der Gerichte (zum Beispiel: "Ist das Geständnis des Herrn H. oder dessen Widerruf wahr?") werden bleiben - doch die Gutachter, denen sie gestellt werden, haben keine fundierten Antworten mehr. Die Zahl der unschuldig Verurteilten wird steigen, weil niedergelassene aussagepsychologische Autodidakten auf den Markt drängen, die nicht mehr die Wahrheit im Blick haben, sondern die eigene Kasse. Und über kurz oder lang wird es wieder Justizkatastrophen geben wie die "Wormser Prozesse", wo Sachverständige nach ihrem Bauchgefühl beurteilten, wer die Wahrheit sprach und wer nicht. Solche Katastrophen kosten den Staat Millionen - die Professur von Max Steller kostet inklusive wissenschaftlicher Mitarbeiterin 160.000 Euro im Jahr.

Wer lebensgefährlich erkrankt, geht nicht zum Allgemeinmediziner, sondern in die Universitätsklinik - dorthin, wo sich das Wissen über sein Leiden konzentriert. Die Gesellschaft leistet sich Professoren, die Zeit haben, komplexe Krankheiten zu erforschen und zu bekämpfen. Sollen unschuldig Angeklagte oder Vergewaltigungsopfer, denen niemand glaubt, künftig aus Kostengründen darauf verzichten müssen, dass ihre Sache vor Gericht mit maximaler Kompetenz behandelt wird? Ihre Existenz ist ähnlich vital bedroht wie die medizinisch Kranker, und ihre Not ist sicher nicht geringer.

 

Aus DIE ZEIT :: 27.11.2008

http://www.academics.de/wissenschaft/der_untergang_des_sachverstands_35534.html;jsessionid=fdc-4bt1wlx7qf3.?page=1

 

 

Kommentar Väternotruf:

Der Sachverstand an den deutschen Amtsgerichten und der dort - von wenigen löblichen Ausnahmen wie sicher auch Herrn Steller abgesehen - herumschwadronierenden und wahrsagenden Gutachtern - ist seit Jahrzehnten in einem betrüblichen bis skandalösen Zustand - da wird man das Fehlen einer Professorenstelle für die Disziplin der sogenannten Rechtspsychologe in Berlin nicht sonderlich merken.

Im übrigen ist die öffentliche Finanzkrise auch ein Ergebnis der skandalösen staatlichen Elternentsorgung nach §1671 und §1626a BGB, durch die jährlich immer noch Tausende von Eltern und insbesondere Väter an den Rand der psychischen Existenz und damit auch Arbeitsfähigkeit gebracht werden. Wo aber die Arbeitsfähigkeit der Basis verloren geht, da gehen auch die Steuer- und Beitragseinnahmen zurück, so dass die staatlich marodierenden Drohnen und Faulbienen im staatlich-bürokratischen Überbau, nicht mehr genügend Futter bekommen, um ihrer gewohnten destruktiven Arbeit nachzugehen.

Zudem gibt es genügend vernagelte Professoren aus der Psychologenzunft, die sich ungehindert von Sparmaßnahmen dem Thema der Elternentsorgung und anderer Unverschämtheiten mehr oder weniger inkompetent widmen, Namen wollen wir hier nicht nennen, sonst müsste der eine oder andere Professor oder Professorin wegen aufgedeckter Dummheit entlassen werden. Doch wir wollen die ohnehin hohe Suizidrate im Bereich der Psychologen nicht noch weiter in die Höhe treiben. Schließlich sollen bei den deutschen Familiengericht auch in Zukunft noch viele Eltern und insbesondere Väter ent-sorgt und vom Kontakt zu ihren Kindern abgeschnitten werden, wozu diese Sorte von Psychologen als willige Gerichtsbüttel und Gerichtstrottel dringend gebraucht werden.

 

 


 

 

 

Wege in die Politik

Abgeordnete und ihre Berufe: Der Tierarzt

Wilhelm Priesmeier, SPD

 

© DBT/Studio Kohlmeier

 

Damenschneiderin und Förster, Dolmetscherin und Winzer - die Abgeordneten im Deutschen Bundestag kommen aus ganz verschiedenen Berufen. Die am häufigsten vertretene Berufsgruppe bilden mit 23 Prozent die Juristen. Der Rest der insgesamt 612 Abgeordneten hat in 121 anderen Berufen und Berufungen Erfahrungen gesammelt. In unserer Serie "Wege in die Politik" stellen wir heute den Tierarzt Wilhelm Priesmeier (SPD) vor.

Geboren wurde Wilhelm Priesmeier am 25. Juli 1954 im westfälischen Rahden. Bereits als Kind hatte er täglich mit Tieren zu tun, denn er wuchs auf einem Bauernhof auf. Zwölf Kühe und ein paar Schweine hielt die Familie auf ihrem 15 Hektar großen Hof. Da kam bereits der Wunsch auf, Tierarzt zu werden.

Priesmeier studierte nach dem Wehrdienst an der Tierärztlichen Hochschule Hannover. Dort war er als Assistent am Institut für Pharmakologie tätig. 1981 wurde er zum Doktor der Veterinärmedizin ernannt.

Patient Rind

Drei Jahre arbeitete der Westfale als Praxisassistent. 1984 gründete er seine eigene Praxis im niedersächsischen Dassel-Markoldendorf. Er spezialisierte sich auf die Nutztiermedizin und befasste sich vor allem mit Rindern.

"Als Tierarzt ist man 24 Stunden im Einsatz", so der Vater von vier Kindern. Hunde, Katzen und Meerschweinchen gehören jedoch ebenso zu seinen Patienten wie ganze Rinderherden und Schweinebestände.

Leidenschaft für Politik

Seine Leidenschaft für die Politik wurde schon früh geweckt, nämlich Ende der sechziger Jahre, als die junge Republik politisch in Bewegung geriet. Mit 16 Jahren trat Priesmeier der SPD bei und engagierte sich bei den Jusos. In den achtziger Jahren nahm er verschiedene Funktionen innerhalb der Partei auf Ortsvereins- und Unterbezirksebene wahr und übte kommunalpolitische Mandate in Stadtrat und Kreistag aus.

Neben dem Beruf legte Priesmeier großen Wert auf sein kommunalpolitisches Engagement und setzte sich auch für seinen Berufsstand ein, unter anderem in der Kammerversammlung der Landestierärztekammer Niedersachsen.

Weg den Bundestag

2002 wurde Wilhelm Priesmeier in den Deutschen Bundestag gewählt. Dort vertritt er den niedersächsischen Wahlkreis Goslar-Northeim-Osterode. Die Umstellung auf den parlamentarischen Alltag fiel ihm leicht, wurde er doch gleich mit einer verantwortungsvollen Aufgabe betraut: Seit 2003 ist Priesmeier Tierschutzbeauftragter der SPD-Fraktion. So kann der Tierarzt seine Intentionen und seine Berufsethik in die Politik übertragen.

Schwerpunkt Agrarpolitik

"Ich kümmere mich um eine verantwortungsvolle und zukunftsgerichtete Politik für ländliche Räume", so Priesmeier. Sein Arbeitsschwerpunkt liegt auf dem Feld der Agrar- und Verbraucherschutzpolitik. Seit 2004 ist der Abgeordnete stellvertretender agrarpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.

Im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bringt der Tierarzt seine Spezialkenntnisse ein. Durch seine Erfahrungen mit Nutztieren und der Landwirtschaft kann er die Folgen bestimmter Gesetzesvorhaben besser abschätzen: zum Beispiel im Bereich der Lebensmittelsicherheit oder bei Regelungen zum Arzneimittelgesetz.

Für immer Tierarzt

Da Wilhelm Priesmeier immer noch als Tierarzt tätig ist, hat er den Bezug zum Beruf nie verloren. Gelegentlich arbeitet der Abgeordnete noch in seiner Praxis: "Ein guter Ausgleich zum parlamentarischen Alltag", betont Priesmeier. Besonders viel Spaß macht ihm die Betreuung bestimmter Kleintierzuchten, etwa von Hühnern und Kaninchen. Und eines Tages möchte er sich auch wieder ganz den Tieren widmen.

Stand: 24.11.2008

 

http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2008/22793333_kw47_wege_priesmeier/index.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Die am häufigsten im Bundestag vertretene Berufsgruppe bilden mit 23 Prozent die Juristen, kein Wunder, wenn die Politik den Juristen das Geld, wo es nur geht, in den Arsch schiebt. Normalerweise dürften diese 23 Prozent der Abgeordneten bei Abstimmungen über Belange der Juristen gar nicht mit abstimmen, so wie man auch keinen Abgeordneten, der als Manager bei der Lufthansa arbeitet, über die Anhebung der Kerosinsteuer abstimmen lassen sollte.

Bis zu einem Abstimmungsverbot für Rechtsanwälte in eigener Sache ist noch ein Stück des Weges zurückzulegen, denn verständlicherweise werden die Herren und Damen Juristen nicht gerne an dem Ast sägen, auf dem sie selber sitzen, es sei denn man macht ihnen klar, dass Arbeitsverweigerung beim erforderlichen Sägen bestraft wird, denn mit Strafen kennen sich die Herrn und Damen Juristen bestens aus. Man könnte auch meinen, sie hätten ein ausgesprochenes Strafbedürfnis, das vermutlich aus unbewältigten Kindheits - und Partnerschaftskonflikten stammt. Doch dafür gibt es Therapeuten, vielleicht brauchen die Herren und Damen Juristen dann nicht mehr so viel zu projizieren.

 

 


 

 

 

10 Jahre neues Kindschaftsrecht

 

www.vaeterradio.de

Liveempfang

Väterradio direkt über Livestream zu empfangen!

20.11.2008 von 19.00 Uhr - 19.50 Uhr http://cms.radiocorax.de/index.php?option=com_content&task=view&id=159&Itemid=30

10 Jahre neues Kindschaftsrecht

eine Geburtstagssendung mit Bezug auf den 7. Familienkongress

1982 wurde der Bundesregierung vom Bundesverfassungsgericht der Auftrag erteilt, das Kindschaftsrecht zu reformieren. Eheliche und nichteheliche Kinder sollten per Gesetz gleichgestellt werden. 1998 war es dann soweit. Die gemeinsame Sorge wurde zum Regelfall nach einer Scheidung.

Für nichteheliche Kinder gab es diesen Regelfall nicht, die Mutter entscheidet über die Vergabe des gemeinsamen Sorgerechtes. Das Bundesverfassungsgericht hat dies mit dem Grundgesetz vereinbar gesehen, wenn die Annahme stimmt, dass eine Mutter diese Regelung nicht missbraucht. Dazu wurde der Bundesregierung der Auftrag erteilt, dies zu überprüfen und die Rechtssprechung ggf. zu ändern.

So wurden vom BMJ Rechtsanwälte befragt und es wurde erst 2008 festgestellt, dass eine wissenschaftliche Untersuchung erfolgen und 2010 vorliegen soll. Der Väteraufbruch legte zum diesjährigen Familienkongress eine erste Studie vor. Scheidungsbegleiter und Politiker sprechen von ihren Erfahrungen und Wünschen im Bezug auf das Kindschaftsrecht. Wir hören darüber hinaus vom 7. Familienkongress am 08. und 09. November in Halle.

 

Gäste:

- Ute Granold - Familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU

- Bernhard Bönisch - iLandtagsabgeordneter der CDU in Sachsen-Anhalt

Weiterhin habe ich verschiedene Beratungsstellen in Halle zu ihren Erfahrungen und Wünschen befragt. So hören wir von Politikern des Bundestages Ute Granold von der CDU/CSU und von der Landtagsebene Bernhard Bönisch von der CDU, von den Beratungsstellen Gerlinde Geiler vom Regenbogenzentrum, Kathi Riesner von der AWO, Brunhild Ott vom Kinderschutzbund, Reinhard Grohmann vom FAZ des CVJM, Petra Eichler als Rechtsanwältin, Steffen Dauer vom Institut für Rechtspsychologie, Klaus Ulrich vom Jugendamt Saalekreis und Katharina Brederlow vom Jugendamt Halle.

 

Dietmar Nikolai Webel

 

 


 

 

'Familie - wie passt das noch?' - Familienpolitische Podiumsdiskussion

Datum:

20.11.2008, 19:30 Uhr

Preis:

kostenlos

Beschreibung:

Sind Eltern wirklich "frei" in der Wahl ihrer elterlichen Verantwortung? Oder ist die jeweilige Verantwortung doch nur die Summe aus ökonomischer Logik, plus politischer und juristischer Prämissen?

Was passiert mit bereits beschrittenen Bildungswegen und Start-Up-Karrieren, wenn sich ein Kind ankündigt?

Welchen äußeren Zwängen unterliegen die Eltern in diesem Lebensabschnitt?

Es ist in der heutigen Elterngeneration so selbstverständlich, wie es in der Großelterngeneration befremdlich war:

Mädchen und Jungen, junge Frauen und Männer, sie alle haben in der heutigen gesellschaftlichen Realität unbestreitbar gleichermaßen Zugang zu Bildung und beruflicher Karriere (Chancengleichheit). Zusehends überholen Mädchen die Jungen gar in der Leistungsgesellschaft. Sie absolvieren ihr Abitur besser und studieren im Durchschnitt schneller als ihre männlichen Studienkollegen.

Aber auch Jungen sind auf dem Vormarsch: Sie stellen die Mehrheit auf den Hauptschulen und bei den Jugendlichen ohne Bildungsabschluss. Insbesondere dann, wenn sie einen Migrationshintergrund haben.

Kinder und auch Familie sind jedoch nach wie vor "das Ergebnis höchstmöglicher Übereinstimmung zwischen Mann und Frau". Was machen wir nun, mit den veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in der Gegenwart?

Gibt es für bildungsbiografische Durchschnittsmänner noch einen Platz in der Familie und damit in einer vermeintlich sozialkorrekten Gesellschaft? Andererseits: Entsteht für "Mädchen auf der Überholspur" - die sog. "Alphamädchen" - allein aufgrund ihrer berufliche Erfolge bereits eine moralische Verantwortung und Verpflichtung gegenüber "Mann und Kindern", so wie es bisher andersherum selbstverständlich war und vielfach auch noch ist?

Junge Eltern sehen sich mit stetig wachsenden Herausforderungen konfrontiert: Sie sollen beide eine ansehnliche Erwerbsbiographie aufbauen. Gleichzeitig sollen sie eine "bestandserhaltende" Anzahl Kinder in die Welt setzen, damit unsere nationale Gesellschaft nicht ausstirbt und das Rentensystem nicht kollabiert.

Frauen sollen sich nicht länger in den "Hausarbeitskäfig" locken lassen, während selbiger den Männern mittels politischen Anreizen, wie dem "Elterngeld", angeboten wird. Am Ende hängen Beide zwischen den Stühlen und damit in der Zwickmühle: "Kind oder Karriere"?

Meist stellt sich dem Paar diese Frage aber erst, nachdem beide Partner mit ihrer bis dahin individuellen Erwerbsbiographie begonnen haben. Kündigt sich dann der Nachwuchs an, so lautet die Gretchen-Frage: "Wer tritt denn jetzt von seiner individuellen Planung zurück?" Hier ist beiderseits Kompromissbereitschaft gefragt.

Veranstaltungsart:

Podiumsdiskussion

Zielgruppe:

Väter und deren Partnerinen

Leitung / Referent/in:

Leitung: Roger Lebien

 

PodiumsteilnehmerInnen:

Prof. Dr. Heather Hofmeister, Institut für Soziologie der RWTH Aachen Gender Studies)

Dr. Thomas Gesterkamp, Buchautor zu Väterthemen

Dr. Karin Jäckel, Kinderbuchautorin

Martin Verlinden, Väterforum Köln

 

Veranstaltungsort:

'Kurpark - Terrassen', Aachen-Burtscheid

Dammstr. 40

52066 Aachen

 

Veranstalter:

Väteraufbruch für Kinder e.V. - Aachen-Euregio

Laurensberger Str. 124

52072 Aachen

Ansprechpartner/in: Roger Lebien

Telefon: (0173) 2800820

Fax: (0173) 50 2800820

Webseite: www.vaeterhilfe-aachen.de

 

 

 


 

 

 

Die Fesseln des Richters

700 Anfragen pro Jahr. Das war Amtsrichter Michael Irmler zu viel. Deshalb ließ er Bewohner von Pflegeheimen an die Betten fesseln, ohne die Notwendigkeit solcher „Fixierungen“ nachzuprüfen. Jetzt steht er wegen Freiheitsberaubung vor Gericht. Und mit ihm ein unmenschliches System

 

Von Philipp Maußhardt, Nürtingen

25.10.2008

 

Manchmal wünscht sich Michael Irmler die Zeit zurück, die er eigentlich verflucht hat. Jene Tage, an denen sich auf seinem Schreibtisch im Amtsgericht von Nürtingen die Aktenberge stapelten und er nicht mehr wusste, welchen Stapel er zuerst abarbeiten sollte. Den geplanten Zoobesuch mit seiner Tochter hatte er nun schon das dritte Mal verschoben, und sein Pferd stand seit Tagen ungesattelt im Stall. Die Ehe existierte nur noch auf dem Papier, seine Mutter war schwer krank … Irmler stöhnte über die nie kleiner werdende Flut von Verfahren. Mietstreitigkeiten, Verkehrsdelikte, Nachbarschaftsklagen.

Und dann waren da noch die vielen Fälle, in denen er als „Betreuungsrichter“ über Bettgitter für Demenzkranke oder Bauchgurte für Rollstuhlfahrer zu entscheiden hatte. Etwa zwei Mal jeden Tag meldeten sich Senioren- und Pflegeheime aus der Umgebung, um von ihm für die aus ihrer Sicht notwendige „Fixierung“ von Heimbewohnern den richterlichen Segen zu erhalten. Irmler, der immer Richter hatte werden wollen, fühlte sich verraten und verkauft. Das war nicht der Traumberuf, für den er sich entschieden hatte.

Richter Irmler, randlose Brille, weißes Hemd, blaue Krawatte, sitzt dieser Tage wieder im Gerichtssaal, nur auf der gegenüber liegenden Seite des Richtertisches. Irmler ist angeklagt wegen Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung, Urkundenfälschung in mindestens 62 Fällen.

Wann genau Amtsrichter Irmler damit begann, auf die ihm eigene Weise die Verfahren zu straffen und wieder mehr Zeit zu gewinnen, ist nicht genau belegt. Doch Richterkollegen erinnern sich daran, dass er darum bat, noch mehr Altenheime betreuen und dafür die lästigen Zivilverfahren abgeben zu dürfen. Die Anträge von Heimleitungen, ihre Patienten am Bett festzubinden oder durch Gitter vor dem Herausfallen zu schützen, hatten in den vergangenen Jahren ein Ausmaß angenommen, dass im kleinen Nürtinger Amtsgericht eine ganze Richterstelle damit ausgefüllt werden konnte. Mehr als 700 Anträge aus über 40 Heimen mussten bearbeitet werden. Richter Irmler war für alle Heime „rechts des Neckars“ zuständig. Und Irmler war erstaunlich schnell.

Kam wieder ein Fax, legte Irmler den Antrag erst einmal in eine Ablage und wartete, bis noch mehr dazukamen. Wegen eines einzelnen Patienten ins Auto zu steigen, möglicherweise bis auf die Schwäbische Alb hinaufzufahren, um dann am Bett eines nicht mehr ansprechbaren alten Menschen ein Häkchen in das Kästchen zu machen „Fixierung wird genehmigt“, das machte für ihn keinen Sinn. Er stellte stets Touren von vier oder mehr Patienten zusammen, damit sich die Fahrt auch lohnte. Dass dabei manche Anträge mehrere Tage wenn nicht sogar Wochen in seiner Ablage vergilbten, war Teil des „Irmler-Systems“.

Auch beim Besuch der Heime hatte der Richter den Zeitaufwand optimiert: Meist hingen im Eingangsbereich Listen mit den Namen der Heimbewohner, das genügte ihm, um auf seinem Zettel festzustellen: „Patient anwesend, Fixierung genehmigt.“ In mindestens 62 Fällen, so wird Irmler von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, habe er der Fixierung von Menschen zugestimmt, obwohl er sie nicht einmal persönlich an ihrem Bett aufgesucht habe. Bei dem 88-jährigen Herrn S. in einem Nürtinger Pflegeheim machte Irmler sein Häkchen – da war Herr S. schon einige Tage tot.

Rechtsbeugung nennt das Strafgesetzbuch ein solches Verhalten, dazu Urkundenfälschung und Freiheitsberaubung. Als am 9. November 2006 Kriminalbeamte in Begleitung einer Staatsanwältin das Privathaus und die Amtsräume des Richters durchsuchten, dämmerte es Irmler, dass er etwas falsch gemacht hatte. Nun sitzt der 45-jährige Amtsrichter schon den dritten Verhandlungstag im Gerichtssaal des Stuttgarter Landgerichts, und auf seinen hängenden Schultern liegt nicht nur die Last des eigenen Versagens, sondern die Last der ganzen Gesellschaft, die ihre Alten und pflegebedürftigen Menschen in Heime abschiebt, wo sie an Betten und Rollstühle geschnallt den Tod erwarten.

In den vergangenen zwei Jahren, nachdem er von seinem Richteramt vorläufig suspendiert worden war, hat Irmler das getan, was er als Richter auch tat: Akten wälzen. Nur waren es dieses Mal seine eigenen. „Was hätte ich tun sollen“; sinniert er, „wo Ärzte, Betreuer und Pflegepersonal doch eine solche Fixierung bereits für gut geheißen hatten?“ In 99 Prozent aller Fälle, so sagte ein anderer Amtsrichter im Zeugenstand aus, würden die Richter einem Antrag auf „freiheitsbeschränkende Maßnahmen“, wie es im besten Amtsdeutsch heißt, entsprechen. „Dieses Verfahren“, so der Zeuge, sei deshalb „eine einzige Farce“.

Tatsächlich steht in Saal 16 des Stuttgarter Landgerichts ein ganzes System vor Gericht. Ein menschenverachtendes System, das hilfsbedürftigen Menschen anstelle von Zuwendung immer öfter nur noch den Lederriemen oder das Eisengitter bereithält. Weil in den meisten Pflegeeinrichtungen das Personal fehlt, nehmen die Anträge auf Fixierungen vor allem während der Nachtzeit ständig zu. Auch, weil sich die Heime rechtlich absichern wollen und im Falle von Stürzen aus dem Bett die Regressforderungen der Angehörigen fürchten.

In München ergab eine Studie vor wenigen Jahren, dass von den rund 6000 untersuchten Heimbewohnern 41 Prozent zumindest zeitweise an Bett oder an den Rollstuhl „fixiert“ wurden. Eine erschreckende Zahl, die in anderen Regionen nicht viel niedriger liegen dürfte. Noch erschütternder ist das Ergebnis einer Untersuchung von Rechtsmedizinern der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Sie fanden heraus, dass im Zeitraum von 1997 bis 2006 insgesamt 29 Menschen in Münchner Heimen durch das fehlerhafte Anlegen der Gurte zu Tode kamen. Die meisten von ihnen hatten sich selbst stranguliert.

Das Arsenal von Fesseln und die Methoden, mit denen man Heimbewohner dingfest macht, sind ausgeklügelt: Um regelmäßiges Ausbüxen zu verhindern, legen Pfleger oftmals den Patienten Handfesseln, Fußfesseln, Körperfesseln oder Bauchgurte an, die die Bewohner nicht lösen können. Stühle mit „Sicherheitsgurt“, die sich vom Bewohner nicht lösen lassen, Verschließen des Zimmers oder der Pflegestation, Vortäuschung einer Verriegelung oder Verwendung von Trickschlössern gehören ebenso zum Repertoire viele Heime. Dazu wird häufig auch psychischer Druck ausgeübt („Die Türklinke steht unter Strom“), Schuhe werden weggenommen oder Drohungen ausgesprochen.

Wer verhaltensauffällig ist, häufig unruhig oder durch Demenzerkrankung nicht mehr Herr seiner Sinne, läuft am häufigsten Gefahr, „fixiert“ zu werden. Der Freiburger Rechts- und Verwaltungswissenschaftler Thomas Klie kämpft seit vielen Jahren gegen die seiner Meinung nach „viel zu häufige Anwendung“ dieser Methoden. In Deutschland, so schätzt Klie, werden pro Jahr rund 400 000 Menschen angebunden oder festgezurrt. Nur als „letztes Mittel“ lässt er solche Fixierung gelten, zusammen mit dem Bundesministerium für Familie hat er die Aktion „ReduFix“ gestartet, um durch Schulungen von Pflegepersonal die Zahl der Fixierungen in deutschen Heimen zu reduzieren.

Um Missbrauch zu begegnen, müssen seit 1992 Fixierungen von einem Betreuungsrichter genehmigt werden. Die Idee war wohl gut gemeint. Nur haben die dafür zuständigen Amtsgerichte dafür kein neues Personal erhalten. Über 700 Fälle allein im Nürtinger Gerichtsbezirk pro Jahr überforderten nicht nur Michael Irmler. Er sieht sich als Opfer, nicht als Täter, auch wenn er vor Gericht zugab, er hätte sich intensiver um den Einzelfall kümmern müssen. Dass er weder die Heime geschweige denn die einzelnen Bewohner aufgesucht habe und stattdessen nur auf dem Papier seine Einwilligung zur Fesselung gab, bestreitet er heftig. Davon aber hängt ab, ob das Gericht ihn wegen Rechtsbeugung verurteilt. Dann verliert Irmler nicht nur seinen Beamtenstatus, auch sein Pensionsanspruch als Richter ist dahin.

Als ein ehemaliger Richterkollege in den Zeugenstand tritt und erst einmal mit donnernder Stimme der Vorsitzenden Richterin eine kleine rechtliche Belehrung erteilt, sinkt Irmler noch tiefer in das Polster seines Angeklagtenstuhles. Sie haben ihn zum schwarzen Schaf gestempelt, denkt er wohl, und ein psychologischer Gutachter, der direkt hinter ihm sitzt, hat ihm „depressive Neigungen“ attestiert.

„Vielleicht“, so sinniert Irmler wenig später auf dem Gerichtsflur, „hat mich die Situation in den Pflegeheimen ja auch so deprimiert, dass ich es nicht mehr ausgehalten und ohne zu prüfen meine Zustimmung erteilt habe.“ Vielleicht. Sicher ist dagegen, dass der Gerichtssaal Nummer 16 im Stuttgarter Landgericht viel zu klein für diesen Prozess ist. Die Zuhörer und Medienvertreter stehen bis an die Wand gedrängt. Es bräuchte einen Marktplatz, eine riesige Halle, ja das ganze Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Denn dieser Prozess geht jeden an.

 

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/;art1117,2644569

 

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 25.10.2008)

 

 

 


 

 

Wegen Rechtsbeugung

Amtsrichter muss ins Gefängnis

Pflegeheim [Großansicht]

Das Anlegen eines Bauchgurts darf nicht vom Schreibtisch aus angeordnet werden.

Foto: factum/Weise

Stuttgart - Ein Nürtinger Amtsrichter hat alten Menschen in Heimen ohne Anhörung Bauchgurte und Bettgitter verordnet - jetzt hat das Landgericht Stuttgart ihn zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Hobby und Familie seien ihm wichtiger gewesen als seine Arbeit.

Von Susanne Janssen

 

Mit schnellen Schritten flüchtet der 45-jährige Amtsrichter aus dem Gerichtsgebäude. Den Fernsehkameras und Mikrofonen will er sich nach dem Urteil nicht stellen. Bis zuletzt hat der Angeklagte die Vorwürfe bestritten und nur einige Fehler eingeräumt, die aber jedem passieren könnten. Die 16. Strafkammer war anderer Ansicht: Sie verurteilt den 45-Jährigen zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe. Eine Bewährung ist bei dieser Höhe nicht mehr möglich.

Richterin glaubt dem Angeklagten nicht

Der suspendierte Amtsrichter aus Nürtingen hat nach Ansicht der Kammer in 47 Fällen das Recht gebeugt, indem er die Senioren, bei denen er über freiheitsentziehende Maßnahmen entscheiden sollte, nicht persönlich aufgesucht hat. "Dabei bestand eine konkrete Gefahr für die Betroffenen", erklärte die Vorsitzende Richterin Helga Müller. Sieben Fälle wertete das Gericht als Versuch, weil die Senioren zum Zeitpunkt der Anordnung schon verstorben waren. Dass der Angeklagte die Protokolle hier fingiert hatte, brachte die Ermittlungen gegen ihn ins Rollen.

Der Erklärung des Amtsrichters, er habe die Verstorbenen besuchen wollen, aber wohl mit anderen verwirrten alten Leuten gesprochen, schenkte Müller keinen Glauben: "Die Belegliste wird nach einem Todesfall in den Heimen am nächsten Tag, spätestens aber nach drei Tagen geändert."

Viele Zeugenaussagen hätten die Erklärung des Amtsrichters widerlegt: Ein Pflegedienstleiterin erklärte, der Richter habe die alten Leute gar nicht sehen wollen: "Das reicht schon so", habe er bei seinem Kurzbesuch erklärt. "Schwester Susi", mit der er eine Frau besucht haben wollte, hatte den Richter noch nie gesehen. Die Behauptung des Angeklagten, es sei möglich, nach Aktenlage zu entscheiden, wies Helga Müller ebenfalls zurück: "In allen Kommentaren steht klipp und klar, dass sich ein Richter einen persönlichen Eindruck verschaffen muss."

Bis zum Schluss keine Einsicht gezeigt

Die standardisierten Protokolle und Beschlüsse, bei denen nur Kreuzchen gemacht werden mussten, seien ein Beleg für die oberflächliche Arbeitsweise des Mannes. Einer Frau, die durchaus noch orientiert war und die Bettgitter ablehnte, wurde so durch zwei Kreuze die Freiheit entzogen. "Der Angeklagte hat in hohem Maße das Gesetz missachtet", erklärte die Vorsitzende Richterin. Dass die so verordneten Maßnahmen in den meisten Fällen gerechtfertigt waren, sei keine Entschuldigung.

Bis zum Schluss hatte der Amtsrichter keine Einsicht gezeigt und die Schuld bei anderen gesucht. Das Gericht sah keine Anzeichen für ein Komplott gegen ihn. Vielmehr habe der Richter, der wegen seiner Scheidung in einer schwierigen Situation gewesen war, mehr Zeit für Familie und Hobby haben wollen - und nebenbei Vorträge und Vorlesungen über das Betreuungsrecht gehalten.

Der Verteidiger kündigte an, das Urteil anzufechten. Unterdessen sehen Richterkollegen auch die Justizverwaltung in der Pflicht: Thomas Schulte-Kellinghaus, Mitglied im Bundesvorstand der Neuen Richtervereinigung, erklärte, die Atmosphäre an den Amtsgerichten sei so, dass die Qualität nicht zähle - nur die Zahl der erledigten Fälle.

14.11.2008

http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/1874149

 

 


 

 

 

Prozess

Sohn ertränkt - in "guter Absicht"

Erst ertränkt die Mutter ihren achtjährigen Sohn in der Badewanne, dann will sie sich selbst umbringen - und scheitert. Jetzt soll sie für neun Jahre ins Gefängnis gehen.

14.11.2008

Lübeck - Aus Verzweiflung über ihre schlechte finanzielle Lage hat eine Mutter ihren achtjährigen Jungen in der Badewanne ertränkt. Nun soll sie nach dem Willen der Anklage neun Jahre ins Gefängnis. Die Staatsanwältin forderte am Freitag vor dem Lübecker Landgericht eine Verurteilung wegen Totschlags. Die 46 Jahre alte Angeklagte hatte bereits zu Prozessbeginn Ende Oktober gestanden, ihren Sohn wegen Geldsorgen getötet zu haben. Nach Aussage eines psychiatrischen Sachverständigen leidet die Mutter unter einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung und war zur Tatzeit nur bedingt schuldfähig. Ursprünglich lautete die Anklage auf heimtückischen Mord.

"Ich habe meinem Kind durch meine Tat die Möglichkeit genommen, ein eigenes Leben nach seinen Vorstellungen zu führen. Ich wünschte, ich könnte das Rad zurückdrehen und es ungeschehen machen", sagte die Angeklagte in ihrem Schlusswort. Nach ihren eigenen Aussagen hatte sie ihren Sohn am 26. Mai dieses Jahres mit Beruhigungsmitteln betäubt und zunächst versucht, ihn mit einem Kissen zu ersticken. Als das fehlschlug, legte sie ihn in die gefüllte Badewanne und drückte ihn so lange unter Wasser, bis er kein Lebenszeichen mehr von sich gab. Anschließend versuchte sie, sich mit großen Mengen Schlaf- und Beruhigungsmitteln das Leben zu nehmen, wurde aber noch rechtzeitig gefunden.

Totschlag, nicht Mord

Das für eine Verurteilung wegen Mordes erforderliche Merkmal der Heimtücke sei in diesem Fall nicht gegeben, argumentierte die Staatsanwältin Stefanie Gropp in ihrem Plädoyer. Die Mutter habe aus ihrer Sicht in guter Absicht gehandelt. "Sie sah keinen anderen Ausweg, als sich selbst umzubringen und ihr Kind mit in den Tod zu nehmen, um es nicht unversorgt zurückzulassen", sagte Gropp. Die Verteidigung fordert eine Verurteilung wegen Totschlags in einem minderschweren Fall und beantragte eine Haftstrafe im unteren Bereich des gesetzlichen Rahmens. Der liegt bei Totschlag im minderschweren Fall zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Die schlimmste Strafe habe die Angeklagte schließlich schon bekommen, nämlich das Wissen, dass sie ihren geliebten Sohn getötet habe, sagte der Verteidiger. (bai/dpa) 

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Kriminalitaet-Totschlag;art1117,2661318

 

 

 


 

 

Ehefrau auf der Straße erstochen

Haftbefehl wegen Mordes gegen 56-Jährigen erlassen

Katrin Bischoff

CASEKOW. Udo M. bedrohte seine Ehefrau schon einmal mit einem Messer. Er drohte auch, das Haus und die Scheune niederzubrennen. Das war Anfang Oktober im gemeinsamen Haus in Casekow (Uckermark). Die alarmierte Polizei verwies den 56-Jährigen damals aus dem Haus und verbot ihm, zurückzukehren. Wenig später erließ das Amtsgericht Schwedt gegen Udo M. eine richterliche Anordnung. Danach durfte sich der arbeitslose Mann seiner Ehefrau und dem Haus nicht mehr als einhundert Meter nähern und seine Frau auch nicht anrufen. Bis zu 250 000 Euro Ordnungsgeld drohten ihm bei Zuwiderhandlungen.

Das richterliche Verbot nutzte Ingelore M. nichts. Am Mittwoch wurde sie von ihrem betrunkenen Ehemann auf offener Straße niedergestochen. Die 52-Jährige starb kurz darauf in der Rettungsstelle eines Krankenhauses an ihren schweren Stichverletzungen.

Es war am frühen Abend gegen 18 Uhr, als Ingelore M. über den Notruf die Polizei anrief und berichtete, ihr betrunkener Ehemann stehe vor der Tür. Wenig später, so die Ermittlungen, verschaffte sich Udo M. gewaltsam Eintritt in das Haus, in dem Ingelore M. und der gemeinsame 28-jährige Sohn leben. "Daraufhin flüchteten die Frau und ihr Sohn aus dem Haus auf die Straße", sagte Michael Neff, der Sprecher der Staatsanwaltschaft in Frankfurt (Oder), gestern.

Doch Udo M. lief seiner Ehefrau hinterher. Er stach auf der Straße mehrfach auf sie ein. Die alarmierte Funkstreifenbesatzung hatte keine Chance, rechtzeitig zur Stelle zu sein und die Tat zu verhindern. Das Tötungsverbrechen ereignete sich nach Angaben eines Polizeisprechers "in sehr kurzer Zeit" nach dem Anruf der Frau. Der Sohn konnte sich in Sicherheit bringen.

Udo M. floh nach dem Angriff zunächst, konnte aber wenig später von einer Polizeistreife festgenommen werden. Bei ihm wurde ein Blutalkoholgehalt von mehr als 1,5 Promille festgestellt. Wegen seiner Gewaltausbrüche soll er bereits in Behandlung gewesen sein. Gestern erließ ein Richter gegen den Mann Haftbefehl wegen Mordes. Die Ermittler werfen Udo M. vor, seine Ehefrau aus niederen Beweggründen umgebracht zu haben. Der Mann, der 32 Jahre mit Ingelore M. verheiratet war, kam in die Justizvollzugsanstalt Wulkow.

14. 11.2008

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2008/1114/brandenburg/0044/index.html

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wegweisung für den Mann nach dem Gewaltschutzgesetz und das war es dann auch. Dass den weggewiesenen Männer und auch Frauen, also die sogenannten Täter und Täterinnen, wie auch den per Gerichtsbeschluss als Opfer definierten Frauen und Männern kein Konfliktlotse verbindlich an die Seite gestellt wird, dürfte ein gewichtiger Grund dafür sein, dass trotz des Gewaltschutzgesetzes von Weggewiesenen immer wieder Tötungen stattfinden.

In der Politik wie auch bei Gericht scheint sich für diese Frage niemand interessieren und so werden wir wohl bald wieder von einem tragischen Tötungsfall hören. Verantwortlich dafür ist dann von offizieller Seite wie immer niemand.

 

 

 


 

 

 

Uni Leipzig lädt zur öffentlichen Tagung über "Neue Väter" ein

Leipzig. Am 3. November ist Welttag des Mannes. Anlass genug für das Zentrum für Frauen- und Geschlechterforschung der Universität Leipzig eine Tagung unter dem Motto "Neue Väter" zu veranstalten. In der Villa Tillmanns in der Wächterstraße 30 soll am 6. November zwischen 9 und 18 Uhr diskutiert werden, welche Chancen und Probleme aus neuen Rollenverteilungen resultieren, teilte die Universität am Donnerstag mit.

Auch in Zeiten der Gleichberechtigung werde der Großteil der Erziehungs- und Hausarbeit durch Frauen geleistet, heißt es weiter in der Mitteilung. Während den Männern immer noch die Rolle des "Ernährers der Familie" zugeschrieben wird. Doch die Einführung des Elterngeldes und sogenannter Vätermonate hätten dazu beigetragen Männern auch bei der Betreuung der Kinder neue Rollen zuzuweisen. Welche Konsequenzen das für die herkömmlichen Konzepte von Vaterschaft, sowie für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit sich bringt, würde Thema der öffentlichen Tagung sein.

Es diskutieren Barbara Drinck von der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig, Wassilios Fthenakis vom Institut für Bildungswissenschaften der Freien Universität Bozen und Claudia Born von der Universität Bremen (Fachbereich Human- und Gesundheitswissenschaften). Ergänzt werde die Debatte durch eine Führung am 2. November um 11 Uhr im Museum der bildenden Künste zum Thema "Viele Männer sind im Mann" und durch die Fotoausstellung "Zusammen wachsen", die vom 3. bis zum 30. November im Neuen Rathaus Väter mit ihrem Kindern zeigt.

ast, LVZ-Online

30.10.2008

www.lvz-online.de/aktuell/content/77550.html

 

 

 


 

 

Einladung zum Familienkongress in Halle

Eltern ohne Kinder – wer nach Trennung oder Scheidung den Kontakt zu seinen Kindern verliert, versteht die Welt nicht mehr: Während die Familienpolitik Väter stärker in die Erziehung ihrer Kinder einbinden will, hilft das Scheidungsrecht den Ex-Partnerinnen, engagierte Väter wieder vor die Tür zu setzen. Manchmal läuft es auch umgekehrt, denn zunehmend sind auch Mütter von Ausgrenzung und Entfremdung zu ihren Kindern betroffen. Diese Eltern verstehen nicht, warum es Politik und Fachwelt nicht gelingt, die elementaren Bedürfnisse der Kinder nach beiden Eltern durchzusetzen.

Dabei hat der Gesetzgeber mit seiner Reform des Kindschaftsrechts im Jahr 1998 einen Weg in die richtige Richtung eingeschlagen: weg von widerstreitenden Elternrechten hin zu den Rechten der Kinder. Seit dieser Reform sind nun 10 Jahre vergangen. Bereits damals gab es erbitterten Streit, ob die Rechte der Kinder auf Umgang mit beiden Eltern und die gemeinsame Sorgeverantwortung beider Eltern der richtige Weg sei.

Was ist aus dieser Reform geworden? Hat sie Verbesserung gebracht? Welche Erwartungen blieben unerfüllt? Wo gibt es noch Defizite? Kann die FGG-Reform diese Lücken schließen? Gibt es weiteren Reformbedarf? Welche Hausaufgaben muss die Politik noch erledigen? Was kann in der Fachwelt besser umgesetzt werden?

 

Mit diesen Fragen beschäftigt sich der 7. Familienkongress am 8. und 9. November in Halle/Saale. Der Väteraufbruch für Kinder e.V. konnte engagierte Referenten gewinnen, die mit der damaligen Reform und ihrer Umsetzung in die Praxis beschäftig waren.

Prof. Roland Proksch hat im Auftrag des Bundesjustizministeriums eine umfassende Begleitforschung zur Kindschaftsrechtsreform durchgeführt und wird über die Ergebnisse und Schlussfolgerungen für die Zukunft berichten. Da Verbesserungen im Scheidungsrecht nur mit Müttern und Vätern gemeinsam erreicht werden können, freuen wir uns, dass Jutta Wagner, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, ebenfalls auf dem Familienkongress referieren wird. Außerdem haben wir u.a. Herrn Prof. Dr. Siegfried Willutzki, Ehrenvorsitzender des deutschen Familiengerichtstages und Direktor des Amtsgerichts Brühl a.D. angefragt.

Aus der Praxis werden weiterhin Familienrichter Hans-Christian Prestien aus Potsdam (ehem. Bundesvorstand „Verband Anwalt des Kindes“) und Dierk Schäfer von der Evangelischen Akademie in Bad Boll (Ausbildung Verfahrenspfleger) vortragen.

Zu dem Kongress sind Mitarbeiter der Professionen ebenso eingeladen, wie engagierte Eltern, damit sowohl Theorie, als auch Praxis ausgewogen behandelt werden können.

 

4 Nähere Informationen finden Sie unter www.familienkongress.vaeteraufbruch.de. Die Seite wird fortlaufend mit zusätzlichen Dokumenten aktualisiert.

4 Dort sind ebenfalls die organisatorischen Details, Anreise und Übernachtungshinweise aufgeführt.

4 Das Programm steht unter www.familienkongress.vaeteraufbruch.de/programm.pdf zum Download als PDF zur Verfügung,

4 ebenfalls ein Anmeldeformular unter www.familienkongress.vaeteraufbruch.de/anmeldung.pdf

 

Die Teilnehmerzahl müssen wir leider begrenzt halten. Daher bitten wir um baldmögliche Anmeldung. Wir freuen uns nun auf den 7. Familienkongress, sicher wird es wieder viele spannende Diskussionen geben.

 

Mit herzlichen Grüßen

 

 

Rüdiger Meyer-Spelbrink

Bundesgeschäftsführer

 

Bundesgeschäftsstelle

Palmental 3, 99817 Eisenach

Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83), Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29)

eMail bgs@vafk.de

WEB: www.vaeteraufbruch.de

 

 


 

 

 

„Das neue Unterhaltsrecht – Was Männer hoffen und Frauen fürchten“ 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Bundesvorsitzende der Liberalen Frauen e.V., Frau Mieke Senftleben MdA, und die Vorsitzende der Liberalen Frauen Berlin, Frau Dr. Frauke Jung-Lindemann,

laden Sie ein zur Podiumsdiskussion:

 

„Das neue Unterhaltsrecht – Was Männer hoffen und Frauen fürchten“ mit

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger MdB,

Bundesministerin a.D.

Stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion

 

Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit,

Senatorin für Justiz a.D.

Rechtsanwältin

 

Dr. Birgit Grundmann,

Ministerialdirigentin im BM der Justiz, Abteilung Bürgerliches Recht

 

Dr. Kerstin Niethammer-Jürgens,

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

 

Moderation: Mieke Senftleben MdA,

Bundesvorsitzende Liberale Frauen e.V.

 

 

Die Veranstaltung findet statt am 11. November 2008 und 19.30 Uhr

im Abgeordnetenhaus von Berlin, Preußischer Landtag, Raum 377

 

 

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Holz

 

Büro Mieke Senftleben MdA

Sprecherin für Bildung, Familie und Religionsgemeinschaften

FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin

Preußischer Landtag

10111 Berlin

 

Tel: 030.23 25 23 67

Fax: 030.23 25 23 29

Kerstin.Holz.mda-mit@fdp.parlament-berlin.de

 


 

 

Der öffentliche Streit um Leoni

Montag erscheint ein 224-Seiten-Roman aus der Sicht von Michael Klubschewsky

VON JENS REICHENBACH

 

Bielefeld. Erbittert kämpften Michael Klubschewsky und Tanja Müller aus Brackwede nach ihrer Trennung um das Sorgerecht für ihre gemeinsame Tochter Leoni. Er verlor den Streit und tauchte aus Verzweiflung am 30. Juni 2007 mit seiner eigenen Tochter für 64 Tagen unter (die NW berichtete mehrfach). Am Montag erscheint der Tatsachenroman "Nicht ohne Leoni" von Heiger Ostertag, nach Aufzeichnungen und Erinnerungen von Kindesentzieher Michael Klubschewsky.

"Leoni hatte noch nie so viel Spaß wie in diesen Wochen", sagte Michael Klubschewsky nach seiner Verhaftung. Schon während des Gerichtsverfahrens hatte er ein Buch angekündigt - mit allen Details. Seine Tochter Leoni hatte er zu diesem Zeitpunkt schon längst deutschlandweit und über die Grenzen hinaus bekannt gemacht. Nach einer Polizeifahndung mit Hilfe der TV-Sendung "Aktenzeichen XY" war der 40-jährige Klubschewsky im österreichischen Örtchen Rust am See mit Leoni entdeckt und festgenommen worden. Im November 2007 wurde er wegen Kindesentziehung zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Autor und Historiker Heiger Ostertag hatte bereits über Freunde von dem ungewöhnlichen Fall gehört, als der kleine Stuttgarter SWB-Verlag an ihn herantrat: "Der Verleger hat sich auf Menschen mit einer eigenwilligen Biographie spezialisiert und mich gefragt, ob mich der Fall Leoni interessieren würde", erzählt der 55-Jährige, der mit seinem Roman auf die Ungleichbehandlung der Männer in Sorgerechtsfragen hinweisen will. Alle Entscheidungen in diesem Familienstreit seien von Frauen getroffen worden: beim Jugendamt, bei der Polizei, bei Gericht. Das Interesse des Vaters sei stets ignoriert worden.

"Ich wollte das Skript, das Herr Klubschewsky in der Untersuchungshaft damals angefertigt hatte, als Grundlage für einen realistischen aber freien Millieu-Roman verwenden", sagt Ostertag. Mehrfach trafen sich der Autor und Klubschewsky, der inzwischen nach Minden gezogen ist. Sie sprachen über die Ereignisse im Sommer 2007, tauschten sich telefonisch oder per Email aus. "Herr Klubschewsky ist kein Unschuldslamm - das sagt er selbst -, aber er hat mir auch Fakten vorgelegt, die zuvor nicht gehört oder als taktische Lügen abgetan wurden." Tanja Müllers schwere Kindheit, ihre Alkoholprobleme, ihre reale soziale Verwahrlosung, das seien Fakten. "Die Chancen eines Vaters", so Ostertag im Vorwort des Romans, "vor allem eines nicht-ehelichen, das Sorgerecht für sein Kind zu bekommen oder dieses Recht zu teilen, sind nach wie vor schlecht."

Ostertag will trotzdem nicht behaupten, dass in diesem Streit nur einer Recht hat. "Herr Klubschewsky hat in seiner Lebensplanung auch viele Fehler gemacht." Mit Tanja Müller habe er trotzdem nie geredet. "Ich habe mit Müttern gesprochen, die ein ähnliches Schicksal hatten. An Tanja Müller war kein Rankommen." Die 32-jährige Brackwederin ist über Ostertags Aussage erstaunt: "Der Autor hat mich nie angesprochen. Ich wusste nur, dass Leonis Vater ein Buch angekündigt hat."

Müllers Rechtsanwalt Ulrich Laux erwartet die Veröffentlichung des Buches mit großem Interesse. "Wir hatten den Verlag angeschrieben; ihm angeboten, im Vorwege schwierige Passagen juristisch zu prüfen." Der Verlag habe daraufhin lediglich erklärt, einen fiktiven Milieu-Roman zu veröffentlichen - eine Vorabversion habe er nicht erhalten. Laux zweifelt an dieser Fiktion, auch wenn die Protagonisten scheinbar anders dargestellt würden. "Allein die Pressetexte des Verlages beziehen sich konkret auf den Fall, nennen Namen und Hintergründe. Die Bielefelder kennen diese Zusammenhänge." Der Verlag müsse daher mit einstweiligen Verfügungen rechnen, sollten sich in dem Roman Sachverhalte ergeben, die seine Mandantin oder ihre Tochter konkret betreffen. Geschwärzte Passagen wären die Folge.

Im Roman heißt Leonis Vater zwar Klaus Gruschki und seine Mutter Michaela. Aber Ostertag schreibt in seinem Vorwort: "In den Kernaussagen und im Handlungsgrundgerüst folgt der Roman anhand vorliegender Dokumente einer mitunter sehr bedrückenden Wirklichkeit."

 

Michael Klubschewsky hat zu "Nicht ohne Leoni" ein Nachwort verfasst. Dort betont er, den Kampf um Leoni auch künftig nicht aufzugeben, "denn meine Tochter ist der wichtigste Mensch in meinem Leben". Mehrfach betonte er, dass seine Tochter eines Tages das Buch lesen und vieles verstehen werde. Vielleicht versteht sie dann auch, warum sie schon berühmt war, bevor sie überhaupt sprechen konnte.

"Nicht ohne Leoni" von Heiger Ostertag erscheint am Montag, 3. November, im SWB-Verlag im Buchhandel.

Neue Westfälische Bielefeld, 1.11.2008

 

http://www.heigerostertag.de/index.php?page=70

 

 

 

Dr. Heiger Ostertag

70567 Stuttgart

E-Mail: heigerostertag@yahoo.de

Internet: www.heigerostertag.de

 

Dr. Heiger Ostertag, Sachbuchautor, Historiker und eine Zeitlang Waldorflehrer

 

 


 

 

Presseinformation der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 14.11.2008

 

Findelkind "Johannes" in Schillig; Anklage gegen Mutter wegen Aussetzung erhoben

Gegen die 26jährige Mutter des Findelkindes "Johannes" hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg Anklage vor dem Amtsgericht Jever wegen Aussetzung erhoben. Der jungen Kenianerin wird vorgeworfen, am Morgen des 08.08.2007 ihren Sohn unmittelbar nach der Geburt auf dem Gelände der Sankt Nikolai-Kirche in Schillig abgelegt und unversorgt zurückgelassen zu haben.

Der dunkelhäutige, nur in eine weiße Strickjacke gehüllte Säugling war am späten Vormittag desselben Tages entdeckt worden. Er war stark unterkühlt und musste einige Tage im Krankenhaus behandelt werden, ehe er in eine Pflegefamilie gegeben werden konnte. Die Ärzte im Krankenhaus hatten ihm den Namen "Johannes" gegeben.

Die Angeschuldigte war im März 2007 als Au-pair nach Deutschland gekommen und hatte mit ihrer Gastfamilie aus Hessen im August 2007 Urlaub in Schillig gemacht.

Ein Hinweis aus Hessen hatte die Ermittler ca. ein Jahr nach der Tat auf die Spur der Angeschuldigten gebracht, deren Aufenthaltsort zunächst unbekannt war. Die Angeschuldigte meldete sich über einen Verteidiger selbst bei der Staatsanwaltschaft. Sie hat die Tat gestanden.

Dr. Frauke Wilken

Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Oldenburg

 

http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C51433251_N8808793_L20_D0_I3749624

 

 

 


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