Väternotruf

April 2012


 

 

 

 

 

 

 

 

Linke wollen Neuregelung des Sorgerechts für nicht miteinander verheiratete Eltern

Recht/Antrag - 26.04.2012

Berlin: (hib/BOB) Eine Neuregelung des Sorgerechts für nicht miteinander verheiratete Eltern fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (17/9402). Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf vorlegen. Das Thema ist heute auf der Tagesordnung des Plenums. Nach Auffassung der Linken diskriminiert das geltende Recht nichtverheiratete Väter, die wirkliche Verantwortung für ihre Kinder übernehmen wollen und können“. Nichtverheiratete und verheiratete Väter sollen laut Linken-Vorstoß weitgehend gleichgestellt werden und beiden Elternteilen unbürokratisch das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht“ ermöglicht werden.

Eltern sollen unabhängig von ihrem eherechtlichen Status mit der Anerkennung der Vaterschaft ein gemeinsames Sorgerecht erhalten, sofern der Vater die Übernahme der gemeinsamen Sorge erklärt, heißt es im Antrag. Dieses gemeinsame Sorgerecht habe auch bei späterer Trennung der Eltern Bestand. Seien sich beide Elternteile darüber einig, dass kein gemeinsames Sorgerecht entstehen solle, hätten sie das gegenüber dem Jugendamt anzuzeigen, so Die Linke weiter.

Wolle ein Elternteil das alleinige Sorgerecht gegen den Willen des anderen Elternteils erreichen, könne dies bei der Vaterschaftsanerkennung ebenfalls gegenüber dem Jugendamt erklärt werden. Könnten sich die Eltern nicht auf ein gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht einigen, sei das Jugendamt verpflichtet, ein Mediationsverfahren anzubieten. Fände dieses nicht statt oder führe es zu keinem Erfolg, stehe der Rechtsweg offen, erklärt Die Linke.

http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_04/2012_210/04.html

 

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/094/1709402.pdf

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Schön, dass die Linke mittlerweile ihre väterdiskriminierende Haltung, die sie unter der damaligen PDS-Abgeordneten Christina Schenk (zwischenzeitlich Christian Schenk) offen zur Schau getragen hat, zu großen Teilen aufgegeben hat. Die Linke wäre aber nicht die mütterlastige Linke, wenn sie das Vetorecht der nichtverheirateten Mutter dann nicht doch durch die Hintertür aufrechterhalten will. Bei Widerspruch der Mutter gegen das gemeinsame Sorgerecht soll - nach dem Vorschlag der Linken der Vater gezwungen sein, den gerichtlichen Weg mit all seinen konfliktverschärfenden und ruinösen Tendenzen gehen zu müssen.

 

 

 


 

 

Verordnung zur Bestimmung der Höhe der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Wohnaufwendungenverordnung WAV)

vom 03. April 2012 (GVBl. S. 99)

§ 1 - Anwendungsbereich

§ 2 - Begriffsbestimmungen

§ 3 - Datengrundlagen

§ 4 - Gesamtangemessenheitsgrenze

§ 5 - Quadratmeterhöchstmiete

§ 6 - Besondere Bedarfe für Unterkunft und Heizung zur Bestimmung der individuellen Angemessenheit

§ 7 - Überprüfung nach Neufestsetzung

§ 8 - Inkrafttreten

Anlage 1 (zu § 3 Absatz 4)

Anlage 2 (zu § 4)

Konzept zur Bestimmung der Höhe der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (Begründung gemäß § 22b Absatz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch)

 

....

 

 

 

§ 6 Besondere Bedarfe für Unterkunft und Heizung zur Bestimmung der individuellen Angemessenheit

 

(1) Sofern die tatsächlichen Aufwendungen der Leistungsberechtigten den Richtwert gemäß § 4 überschreiten, gelten wegen besonderer Bedarfe für Unterkunft und Heizung im Sinne von § 22b Absatz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch(Externer Link) zur individuellen Bestimmung der Angemessenheit abweichend von den Richtwerten nach § 4 die in den Absätzen 2 bis 9 getroffenen Sonderregelungen.

...

(9) Sofern sich Kinder des Leistungsempfängers regelmäßig bei dem getrennt lebenden anderen Elternteil aufhalten, ist der zur Wahrnehmung des Umgangsrechts des Leistungsempfängers notwendige zusätzliche Raumbedarf in der Regel durch Berücksichtigung des Richtwerts nach § 4 mit der entsprechenden Bedarfsgemeinschaftsgröße zuzuerkennen.

http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/rv/wav.html

 

 

 


 

 

19. April 2012

Künstliche Befruchtung: Ärzte müssen Unterhalt zahlen

Erst verhalfen sie zwei Kindern zum Leben, jetzt müssen sie tief in die Tasche greifen: Fünf Jahre nach einer künstlichen Befruchtung sind zwei Dortmunder Frauenärzte am Donnerstag verurteilt worden, den Unterhalt für die im November 2007 geborenen Zwillinge zu übernehmen.

...

Der 40-jährige Verpackungsdesigner aus Hattingen hatte das Sperma 2004 einfrieren lassen. Der Lagerungsvertrag war auf zwölf Monate abgeschlossen. Richterin Gisela Kothe-Pawel sagte in der Urteilsbegründung: «Nach einem Jahr wäre das Sperma zu vernichten gewesen.» Und: «Wir sind überzeugt, dass der Kläger nicht damit einverstanden war, dass das Sperma für eine künstliche Befruchtung benutzt wird.» Die Dortmunder Ärzte hatten im Prozess erklärt, dass sie nie mit Problemen gerechnet hätten, weil normalerweise nur Menschen zu ihnen kämen, die schon lange einen großen Kinderwunsch hätten.

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http://www.stern.de/panorama/aerzte-muessen-unterhalt-zahlen-1815791.html

 

 

 


 

 

 

Leipzigs Jugendamtsleiter verliert seinen Doktorgrad

Universität bestätigt Plagiatsvorwürfe gegen Siegfried Haller

Dem Leipziger Jugendamtsleiter Siegfried Haller ist der Doktortitel entzogen worden. Über die Aberkennung des akademischen Grades entschied am Mittwoch in Halle der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät I der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU). "Der Doktortitel ist durch Irreführung und Täuschung erworben worden und ist deshalb zu entziehen", sagte der Fakultätsdekan Burkhard Schnepel nach der Ratssitzung.

...

18.04.2012

http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/SACHSEN/Leipzigs-Jugendamtsleiter-verliert-seinen-Doktorgrad-artikel7964481.php

 

 

 


 

 

 

 

"Schutzmaßnahmen der Landesregierung gegen seelische Kindeswohlgefährdung"

 

Väteraufbruch für Kinder e.V..

*Kreisgruppe Kiel*

_Veranstaltungshinweis:_

Die Kreisgruppe Kiel vom "Väteraufbruch für Kinder" e. V. (VAfK), lädt ein zur Podiumsdiskussion am *26. April 2012 um 19:00 Uhr*, im Kommunikationszentrum "Pumpe" e.V. (Haßstr. 22), zum Thema:

"Schutzmaßnahmen der Landesregierung gegen seelische Kindeswohlgefährdung"

Anlass der Veranstaltung ist die bevorstehende Landtagswahl am 6. Mai,

und der weltweite "Tag der Eltern-Kind-Entfremdung", am 25. April.

 

Die Kreisgruppe des VAfK möchte allen im Landtag vertretenen Fraktionen die Möglichkeit geben ihre Positionen und Vorstellungen, zum Thema "Schutzmaßnahmen der Landesregierung gegen seelische Kindeswohlgefährdung", zu erläutern.

Folgende Gäste haben ihre Teilnahme bestätigt:

. Mark-Oliver Potzahr (MdL), CDU -- Jugendpolitischer Sprecher

. Bernd Heinemann (MdL), SPD -- Gesundheitspolitischer Sprecher

. Dr. Marret Bohn (MdL), Bündnis 90/Die Grünen - Sprecherin der LAG

Soziales und Gesundheit

. Antje Jansen (MdL), Die Linke -- Kinder- und Jugendpolitische

Sprecherin

. Flemming Meyer (MdL), SSW -- Sozialpolitischer Sprecher

. Pasquale Moritz -- Piratenpartei Schleswig Holstein

. Ernst Elmar Bergmann -- Rechtsanwalt, Familienrichter a. d.

. Dietmar Nikolai Webel, vom Bundesvorstand des VAfK, wird die Veranstaltung moderieren.

Herr Minister Dr. Heiner Garg (FDP) und Herr Adolf-Martin Möller (Stadtrat für Soziales) haben die Teilnahme an der Veranstaltung aus terminlichen Gründen und ohne Vertretung abgesagt.

Mit freundlichen Grüssen,

_ Karl Eckert _

VAfK-Kreisgruppe Kiel

 

*Allen Kindern beideEltern!*

*Die Kreisgruppe Kiel trifft sich zur Selbsthilfe für Betroffene an jedem

1. und 3. Donnerstag **im Monat **um 19:00 Uhr **in der Pumpe(Kiel) **.*

**Väteraufbruch für Kinder e.V.· Kreisgruppe Kiel · c/o

Karl-Heinz Eckert (Kreisgruppensprecher)

Telefon: 0431--668 77 56 · 

Mail: eckertkiel@web.de

Frank Gade (Vertretender Kreisgruppensprecher)

Telefon: 0171 / 54 11 566 

· Mail: Frank_Gade@web.de

 

Spendenkonto: Sozialbank Hannover BLZ 25120510 · Kto. 8443600 ·

Verwendungszweck: "Kreisgruppe Kiel"

*www.vafk.de*

 

_Zum "Väteraufbruch für Kinder e.V." (VAfK):_

Der VAfK ist bundesweit der größte Interessenzusammenschluss von Vätern, die ihre Kinder nicht mehr oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten sehen können oder dürfen.*Hauptanliegen des Vereins ist *die Aufrechterhaltung der Beziehung der Kinder zu beiden Elternteilen nach einer Trennung. Er setzt sich ein für das Recht der Kinder auf Vater und Mutter als unentziehbares und unverzichtbares Grund- und Menschenrecht.

Der Verein will insbesondere die Not der Kinder abwenden, die von Trennung und Scheidung ihrer Eltern betroffen sind. Der VAfK setzt sich für die Gleichstellung der nichtehelichen zu den ehelichen Kindern ein, die auch mit der am 01. Juli 1998 in Kraft getretenen Reform des Kindschaftsrechts nur unzureichend erfüllt wurde.

Seit Mai 2004 bietet die /Kreisgruppe Kiel/ allen Eltern Hilfe an, die nach der Trennung vom Partner den Kontakt zu ihren Kindern verloren haben oder zu verlieren drohen.

 

 

 

 


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