Väternotruf

Juli 2013


 

 

 

 

20. Deutscher Familiengerichtstag 2013

18. bis 21. September 2013

in Brühl.

 

http://dfgt.de/

 

 


 

 

 

 

Piratenpartei - Gemeinsames Sorgerecht

 

Gemeinsames Sorgerecht - keine Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder

 

Die Piratenpartei nimmt die folgenden Grundsätze in ihr Programm auf:

 

Allen Eltern, unabhängig ob verheiratet oder nicht verheiratet, steht gemäß Artikel 6 Grundgesetz die elterliche Sorge für ihr Kind zu.

 

Die elterliche Sorge ist laut Grundgesetz Artikel 6 ein sogenanntes Pflichtrecht, aus dem kein Elternteil entlassen oder ausgegrenzt werden darf.

 

Alle Kinder unabhängig davon, ob frei oder in einer bürgerlichen Ehe geboren, haben das Recht auf elterliche Sorge durch Mutter und Vater.

 

Nichtverheirateten Vätern wird mit der rechtlichen Anerkennung ihrer Vaterschaft automatisch die Inhaberschaft der elterlichen Sorge von Amts wegen kostenlos beurkundet, die sie gemäß § 1627 BGB in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen mit der Mutter des gemeinsamen Kindes wahrnehmen.

...

https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/2222.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

Die Piratenpartei Deutschland und die FDP, dies sind im Moment die beiden einzigen Parteien in denen es ernsthafte Bemühungen gibt, die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder ohne Wenn und Aber zu beenden. CDU, SPD, Grüne und Linke beharren nach wie vor auf der Beibehaltung der sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder: Kosmetische Reformvorschläge wie der von der Langweilerpartei SPD taugen bestenfalls als Klopapier, mit dem man sich den Arsch abwischen kann. Da nimmt man dann doch als Mensch mit Charakter lieber das echte Klopapier von der Drogeriekette DM.

Mehr zum Thema Piratenpartei unter

http://www.piratenpartei.de

 

 


 

 

22.07.2013

Thüringer Generalstaatsanwaltschaft

Medieninformation der Staatsanwaltschaft Mühlhausen

Sohn erwürgt Mutter - Staatsanwaltschaft Mühlhausen beantragt Unterbringung in psychiatrischer Klinik

Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat bei dem Landgericht Mühlhausen die Unterbringung eines 45-jährigen Mannes aus Nordthüringen in einer psychiatrischen Klinik beantragt.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in den Abendstunden des 30.03.2013 in Sondershausen, seine damals 82-jährige Mutter getötet zu haben.

Gegen 21.00 Uhr des Tattages soll sich der Beschuldigte in das Wohnhaus seiner Mutter begeben haben. Dort griff er sie sofort an, stieß sie zu Boden, zog sie an den Haaren und schlug auf sie ein. Über einen Zeitraum von nahezu drei Stunden misshandelte er seine Mutter, bis sie schließlich leblos am Boden lag. Die rechtsmedizinische Untersuchung hat ergeben, dass die Frau erwürgt wurde.

Zu seinem Motiv hat der Beschuldigte lediglich erklärt, dass ihn seine Mutter am Tattag in seiner Wohnung besucht hat und ihm Süßigkeiten brachte. Bei dieser Gelegenheit soll sie eine Schlafanzughose des Beschuldigten im Badezimmer gesehen haben. Diese Schlafanzughose hatte der Beschuldigte zuvor ausgewaschen, weil sich daran Spermaspuren befanden. Der Beschuldigte fühlte sich von seiner Mutter erwischt“. Die Situation war ihm peinlich.

Wenig später aß er von den Süßigkeiten seiner Mutter und legte sich zu Bett. Als er Geräusche hörte und seine Hoden warm wurden, führte er dies auf die von der Mutter übergebenen Schokoladeneier zurück. Daraufhin entschloss er sich seine Mutter zu töten.

Eine forensische Untersuchung des Beschuldigten hat ergeben, dass er unter einer schweren paranoiden Psychose leidet. Zum Tatzeitpunkt war der Beschuldigte nicht schuldfähig. Da jedoch in Folge seiner psychischen Erkrankung weitere erhebliche Straftaten zu erwarten sind, strebt die Staatsanwaltschaft Mühlhausen mit ihrer Antragsschrift die Unterbringung des Beschuldigten in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung an (Maßregelvollzug).

Derzeit befindet sich der geständige Beschuldigte aufgrund eines Unterbringungsbefehls des Amtsgerichts Mühlhausen in einer psychiatrischen Klinik.

Germerodt

Staatsanwalt

(Pressesprecher)

 

http://www.thueringen.de/th4/thgsta/presse/data/73323/index.aspx

 

 

Kommentar Väternotruf

Scheint mal wieder ein typischer Fall von unabgelöster Muttersohn erschlägt überbehütende Mutter zu sein. Wäre mal interessant zu recherchieren, ob der Mann als Scheidungskind ohne Vater aufgewachsen ist und falls ja, wer hierfür die Verantwortung zu tragen hat.

Die Mutter kann man ja nun nicht mehr befragen, vielleicht kommt wenigstens jemand in der Psychiatrie auf die Idee dies zu tun.

Doch wie auch immer. Zahlen für den voraussichtlich langen Aufenthalt in der Psychiatrie oder im Strafvollzug müssen die Beitragszahler/innen oder die Steuerzahler/innen. Der typische Effekt bei Muttersöhnen und ihren Besitz ergreifenden Müttern. Die Kosten werden auf die Gesellschaft umgelegt.

 

 

 

 


 

 

 

Mo, 08.07.2013

Lonnerstadt in Mittelfranken

Sekten-Ehepaar verliert Sorgerecht für Kinder

Das Amtsgericht Erlangen hat einem Sekten-Ehepaar aus Mittelfranken in weiten Teilen das Sorgerecht für seine drei Kinder entzogen. Laut einem Fernsehbericht sind sie bislang ohne Medikamente, Krankenversicherung, Süßigkeiten und Spielsachen aufgewachsen.

Auf Beschluss des Amtsgerichts Erlangen sind in Mittelfranken zwei Jungen im Alter von elf und 14 Jahren sowie ihre neunjährige Schwester aus der Familie geholt und in ein Heim gebracht worden. Den Eltern, die Mitglieder einer Sekte sind, wurde das Sorgerecht entzogen, wie Justizsprecher Michael Hammer sagte. Er beschrieb die Eltern als kooperativ. Sie hätten deshalb ihre Kinder zunächst begleiten dürfen.

[mehr] <http://www.vaeteraufbruch.de/index.php?id=42&tx_ttnews[tt_news]=16289&cHash=88bea6fd2c706469afd548b071254730>

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Der Herr gibt es, der Herr nimmt es, wie im Himmel, so auf Erden. Sorgerecht "verloren", kein Problem, gehen Sie mal zum Fundbüro, vielleicht hat es ein ehrlicher Finder dort abgegeben.

 

 

 


 

 

Geschäftsverteilungsplan

Wird an einigen deutschen Gerichten wie eine Geheime Verschlusssache behandelt. Bloß nicht im Internet veröffentlichen, da könnten sich die Bürgerinnen und Bürger ja unbürokratisch informieren, welche Richter für welche Angelegenheiten zuständig ist. 

Besonders informationsfeindlich ist die Justiz derzeit noch in Bayern, Brandenburg, Hessen und in Schleswig-Holstein. 

 

 

Amtsgericht Dachau - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden. 

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

12.06.2013

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Sonnabend, Klaus-Jürgen ...

Gesendet: Donnerstag, 13. Juni 2013 08:10

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: AW: Amtsgericht Dachau - Geschäftsverteilungsplan

Die Einsichtnahme in den GVP richtet sich auch hier nach § 21e IX GVG und hat sich bewährt.

Klaus Jürgen Sonnabend

Direktor des Amtsgerichts Dachau

email: ...

Tel.: ...

www.justiz.bayern.de/gericht/ag/dah/

 

 

 

Lieber Herr Sonnabend,

das freut uns, dass sich einiges bewährt hat. Auch die Buschtrommel und die Dampfmaschine haben sich bewährt, später kam dann das Telefon und die Diesellok. Heute telefonieren wir per Funk, fliegen mit dem Flugzeug und nutzen das Internet zur Kommunikation. Goethe musste noch tagelang mit der Kutsche reisen, um zu seinem Verleger in Berlin zu kommen, heute würde er über E-Mail kommunizieren. Das ist der Fortschritt, den man nicht aufhalten kann.

Und so haben Sie sicher Verständnis dafür, dass wir nicht mit der Postkutsche nach Dachau fahren werden, um in der dortigen Geschäftstelle des Amtsgerichtes Einblick in den Geschäftsverteilungsplan nehmen.

Wir bitten daher weiterhin um Übersendung des Geschäftsverteilungsplanes per E-Mail und bedanken uns schon jetzt für Ihr Engagement im Dienste der Bürger/innen und der Informationsfreiheit.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

www.vaeternotruf.de

20.06.2013

 

 

 

 

Lieber Herr Sonnabend,

mit Mail vom 20.06.2013 baten wir Sie erneut um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Möglicherweise konnten Sie unserer Bitte auf Grund großer Arbeitsbelastung noch nicht entsprechen. Wir bitten Sie daher, dies nun zeitnah nachzuholen.

 

Vielen Dank auch im Namen der Informationsfreiheit.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

www.vaeternotruf.de

24.07.2013

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Sonnabend, Klaus-Jürgen ...

Gesendet: Mittwoch, 24. Juli 2013 15:01

An: info@vaeternotruf.de

Cc: ...

Betreff: AW: Amtsgericht Dachau - Geschäftsverteilungsplan

Sehr geehrte (r ? ...?) Anton, die Anfrage ist bereits beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

Sonnabend

Direktor des Amtsgerichts Dachau

 

 

 

Lieber Herr Sonnabend,

 

das ist doch keine Anwort, sondern eine Bemerkung:

"Die Einsichtnahme in den GVP richtet sich auch hier nach § 21e IX GVG und hat sich bewährt."

 

 

Stellen Sie sich mal vor, Sie gehen in ein Restaurant und bestellten ein Bier und der Kellner sagt:

 

"Die Einsichtnahme in die Getränkevitrine richtet sich auch hier nach § 21e IX GVG und hat sich bewährt."

Da würden Sie vermutlich einen Lachanfall bekommen und den Geschäftsführer zu einer Aussprache kontaktieren.

 

Seien Sie also bitte so nett, neben der Mitteilung was sich bei ihnen bewährt hat, uns eine konkrete Antwort auf unsere Anfraeg zu geben.

Eine klare Antwort, ja oder nein, das sollte doch unter gebildeten Meschen kein großes Problem sein.

 

Liebe Grüße nach Bayern.

 

Anton

www.vaeternotruf.de

24.07.2013

 

 

 

 

§ 21e

(1) Das Präsidium bestimmt die Besetzung der Spruchkörper, bestellt die Ermittlungsrichter, regelt die Vertretung und verteilt die Geschäfte. Es trifft diese Anordnungen vor dem Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer. Der Präsident bestimmt, welche richterlichen Aufgaben er wahrnimmt. Jeder Richter kann mehreren Spruchkörpern angehören.

(2) Vor der Geschäftsverteilung ist den Richtern, die nicht Mitglied des Präsidiums sind, Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

(3) Die Anordnungen nach Absatz 1 dürfen im Laufe des Geschäftsjahres nur geändert werden, wenn dies wegen Überlastung oder ungenügender Auslastung eines Richters oder Spruchkörpers oder infolge Wechsels oder dauernder Verhinderung einzelner Richter nötig wird. Vor der Änderung ist den Vorsitzenden Richtern, deren Spruchkörper von der Änderung der Geschäftsverteilung berührt wird, Gelegenheit zu einer Äußerung zu geben.

(4) Das Präsidium kann anordnen, daß ein Richter oder Spruchkörper, der in einer Sache tätig geworden ist, für diese nach einer Änderung der Geschäftsverteilung zuständig bleibt.

(5) Soll ein Richter einem anderen Spruchkörper zugeteilt oder soll sein Zuständigkeitsbereich geändert werden, so ist ihm, außer in Eilfällen, vorher Gelegenheit zu einer Äußerung zu geben.

(6) Soll ein Richter für Aufgaben der Justizverwaltung ganz oder teilweise freigestellt werden, so ist das Präsidium vorher zu hören.

(7) Das Präsidium entscheidet mit Stimmenmehrheit. § 21i Abs. 2 gilt entsprechend.

(8) Das Präsidium kann beschließen, dass Richter des Gerichts bei den Beratungen und Abstimmungen des Präsidiums für die gesamte Dauer oder zeitweise zugegen sein können. § 171b gilt entsprechend.

(9) Der Geschäftsverteilungsplan des Gerichts ist in der von dem Präsidenten oder aufsichtführenden Richter bestimmten Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsichtnahme aufzulegen; einer Veröffentlichung bedarf es nicht.

http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__21e.html

 

 

 


 

 

Landgericht Kassel - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden. 

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

13.06.2013

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Poststelle@LG-Kassel.justiz.hessen.de [mailto:Poststelle@LG-Kassel.justiz.hessen.de]

Gesendet: Dienstag, 18. Juni 2013 14:57

An: inf@vaeternotruf.de

Betreff: AW: Landgericht Kassel - Geschäftsverteilungsplan

Landgericht Kassel

Der Präsident

Az.:320/4E LG

Der Geschäftsverteilungsplan kann hier auf der Geschäftsstelle der Verwaltungsabteilung eingesehen werden.

Eine Übersendung des Geschäftsverteilungsplans erfolgt nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Auf Anordnung

Hans Stäbe

Landgericht Kassel

- Verwaltungsabteilung -

Frankfurter Str. 7

34117 Kassel

...

 

 

 

 

Lieber Herr Stäbe,

das ist keine Antwort, sondern ein Verdikt. Mithin also dem Informationszeitalter höchst unangemessen.

Bitte legen Sie daher unsere Anfrage dem Präsidenten des Landgerichtes zur persönlichen Beantwortung vor.

Wir freuen uns über einen positiven Bescheid im Sinne der Informationsfreiheit und der Bürgerinnen und Bürger.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

www.vaeternotruf.de

01.07.2013

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: 

Gesendet: Dienstag, 2. Juli 2013 13:51

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Ihre Anfrage vom 1. Juli 2013

Sehr geehrter Herr Schwarz,

 

anliegendes Schreiben wird mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt; eine Übersendung in Papierform erfolgt nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Auf Anordnung

Eigenbrodt

Justizangestellte

 

 

Landgericht Kassel

- Der Präsident -

Frankfurter Straße 7

34117 Kassel

 

 

 

 

 

Landgericht Kassel

Der Präsident

34117 Kassel × Frankfurter Straße 7

Telefon: (0561) 912 0

Telefax: (0561) 912 1010

E-Mail: verwaltung@lg-kassel.justiz.hessen.de

Die Einreichung elektronischer Dokumente ist in den

zugelassenen Verfahren möglich, siehe: www.lgkassel.de

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag bis Donnerstag: 7.30 Uhr - 16.30 Uhr und

Freitag: 7.30 Uhr - 14.30 Uhr

Besuche möglichst in der Zeit von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

oder nach Vereinbarung

Landgericht Kassel × Der Präsident × 34111 Kassel

Elektronische Post

Herrn

Anton Schwarz

Aktenzeichen:

Dst.-Nr.: 0246

Bearbeiter: Herr Liebermann

Durchwahl: (0561) 912 - 1223

Fax: (0561) 912 - 1010

E-Mail: verwaltung@lg-kassel.justiz.hessen.de

Ihr Zeichen:

Ihre Nachricht vom

Datum: 2. Juli 2013

Ihre Anfrage vom 1. Juli 2013

Sehr geehrter Herr Schwarz,

der jeweils aktuelle Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Kassel ist für jedermann einsehbar zu den üblichen Geschäftszeiten in den Räumen der Verwaltungsabteilung (( 0561/912-1214).

Ein Anspruch auf Übersendung, gleich ob in elektronischer oder in schriftlicher Form, besteht nicht, auf § 21e Abs. 9 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) weise ich hin.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez. Liebermann

 

 

 

 

Liebe Frau Eigenbrodt, lieber Herr Liebermann,

Vielen Dank für Ihre Mühe zur Beschaffung des aktuellen Geschäftsverteilungsplanes.

Eine Zusendung in Papierform wollten wir allerdings nicht, wir wollen die Umwelt möglichst wenig belasten und bitten daher um Zusendung per Mail.

Uns ist bekannt, dass es hierzu derzeit noch keinen Rechtsanspruch gibt, es gibt aber die Informationsfreiheit als zentrales gesellschaftliches Prinzip. Zur Informationsfreiheit gehört es auch, die Bürgerinnen und Bürger nicht erst durch die ganze Bundesrepublik reisen zu lassen, um dann in der Geschäftsstelle des Landgerichtes Einblick in den dort ausliegenden Geschäftsverteilungsplan zu nehmen.

Schaun Sie einfach mal auf

http://www.ag-duisburg.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/index.php

Da sehen Sie, wie kinderleicht das ist. Was aber in Nordrhein-Westfalen möglich ist, dass sollte doch auch in Hessen möglich sein. Hessen liegt ja nicht in der Walachei, wo man meinen könnte, die Zeit der Völkerwanderung wäre grad erst vorbei.

 

Wir bitten nunmehr unsere Anfrage dem Präsidenten des Landgerichtes Kassel zur persönlichen Beantwortung zuzuleiten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

www.vaeternotruf.de

02.07.2013

 

 

 

 

 


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