Väternotruf

1966


 

 

 

 

"Sozialistisches Familienrecht. Zum ersten Familiengesetzbuch der `DDR`"

Thomas Raiser

in: "Juristenzeitung", 1. Juli 1966, S. 423-428

 

"Am 1. April dieses Jahres trat in Mitteldeutschland das neue Familiengesetzbuch der DDR (FGB) in Kraft. Damit löste sich das dort geltende Recht in einem weiteren wichtigen Bereich vom BGB, das, wenn auch stark angeschlagen, immer noch Zeuge gemeinsamen Rechts in beiden Teilen Deutschlands und damit ihrer Zusammengehörigkeit ist. Es ist der erklärte Wille des mitteldeutschen Regimes, dieses Band durch den Aufbau eines eigenen sozialistischen Rechts zu zerstören..

...

Der Verfasser hofft jedoch, daß es ihm gelungen ist, einen Eindruck davon zu vermitteln, inwiefern das FGB einerseits Ausdruck der marxistisch-leninistischen Staatsauffassung ist, andererseits aber auch moderne unpolitische Regelungen enthält, deren Übernahme im Rechtsstaat nichts im Wege steht und die daher de lege ferenda auch bei uns eine genaue Prüfung verdienen. Nach beiden Richtungen lohnt es, sich mit dem FGB eingehend zu befassen."

 

 


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