Väternotruf

1982


 

 

 

 

JUSTIZ

Abraham und Hagar

Die Vermittlung sogenannter Leihmütter per Annonce ist nicht erlaubt. Dies hat ein Gericht jetzt zum ersten Mal festgestellt.

Kinderlose Ehepaare", hieß es am 29. Juli letzten Jahres in einer Anzeige der Bielefelder "Neuen Westfälischen", "suchen 'Leihmütter' für Inseminationen mit nachfolgender Adoption. Unkosten werden erstattet."

Das Interesse war groß. Dutzende Frauen meldeten sich beim Inserenten, dem Heilpraktiker Alfred W. Hinzer, 60, aus Bad Oeynhausen, und bekundeten Bereitschaft. Aber auch die Justiz reagierte prompt: Wegen "Verstoßes gegen das Adoptionsvermittlungsgesetz" wurde Hinzer vom Bielefelder Amtsrichter Dieter Wißmann, 43, zu 5000 Mark Bußgeld verurteilt.

Inserat und Urteil sind einmalig. Denn bislang suchten Paare, die wegen Unfruchtbarkeit der Frau kein Baby bekommen können, eine Leihmutter insgeheim. S.86 Nun schaltete sich Hinzer dazwischen - als Makler.

Das Geschäft hat er in Amerika abgeschaut. Dort vermittelt, unter anderen, der Arzt Richard Levin zwischen Paaren und einer Frau, die auf künstlichem Wege den Samen des Mannes empfängt und das Kind austrägt. Das Honorar, zwischen 5000 und 20 000 Dollar, richtet sich nach dem sozialen Status der "surrogate mother". Eine Ingenieurin bekommt mehr als eine Arbeiterfrau.

Vertraglich verpflichtet sich das Ehepaar zur "Übernahme der Verantwortlichkeit für das Kind ohne Rücksicht auf dessen Gesundheitszustand". Die Leihmutter erklärt "Zustimmung zur Adoption durch das Ehepaar".

Heilpraktiker Hinzer schätzt, daß "in der Bundesrepublik einige Hunderttausende Ehen für eine Surrogat-Mutterschaft in Betracht kommen". Die oftmals "letzte Möglichkeit zur Verwirklichung des Kinderwunsches" sei für ihn ein "Akt humanistischer Nächstenliebe". Den hätten schon die Autoren des Alten Testaments beschrieben, als die unfruchtbare Sara ihrem Ehemann Abraham die junge ägyptische Magd Hagar zuführte. Hagar entband einen Knaben, der Abrahams Erbe antreten sollte.

Nach geltendem Recht dürfen jedoch nur Jugendämter oder mit amtlichem Segen ausgestattete Organisationen wie Caritas, Arbeiterwohlfahrt oder Diakonisches Werk Kinder an Familien vermitteln.

Geworben werden darf nicht. Wer, bestimmt Paragraph 14 des Adoptionsvermittlungsgesetzes, "öffentlich, insbesondere durch Zeitungsanzeigen oder Zeitungsberichte Kinder zur Annahme als Kind oder Adoptionsbewerber sucht oder anbietet", handelt ordnungswidrig. Ihm droht eine Geldbuße bis 10 000 Mark. Wer "gewerbsmäßig oder geschäftsmäßig ... einer Schwangeren zu der Weggabe ihres Kindes Hilfe leistet", muß mit 50 000 rechnen.

Als Hinzer annoncierte, wurde das Bielefelder Jugendamt sofort aktiv. Die Stadtverwaltung erließ einen Bußgeldbescheid über 5000 Mark, Hinzer legte Einspruch ein.

So landete der Heilpraktiker, der sich selbst als "Pionier der Ersatzmutterschaften" hierzulande sieht, vor dem Richter. Bei der Verhandlung gab er zu, pro Vermittlung rund 2500 Mark zu kassieren, wovon er allerdings die Inseminationskosten beim Gynäkologen bezahle. Das Honorar für die Leihmütter liegt zwischen 20 000 und 30 000 Mark. Hinzer: "In der Regel neun Monatsgehälter der Surrogat-Mütter."

Wie viele Kontakte er schon zuwege gebracht hat, wollte der Heilpraktiker nicht offenbaren. Hunderte Paare und Leihmütter, erklärte er als Beschuldigter pauschal, stünden bereit, wobei "auf ein kindsuchendes Ehepaar vier Bewerberinnen kommen, die bereit sind, die Mutterschaft zu übernehmen".

Während Hinzer sich für unschuldig hielt, weil er selbst keine Kinder vermittele, beharrte Richter Wißmann darauf, schon die Veröffentlichung des Inserats sei "ein Teilakt der Adoptionsvermittlung". So bestätigte er den Bußgeldbescheid. Zwar sei dieser Fall "juristisches Neuland", aber wer als "Gewerbetreibender" S.88 solches Neuland betrete, den treffe eine "Erkundigungspflicht".

Der hat sich Hinzer entledigt - aber nur halb. Als der Heilpraktiker beim Bundesjustizministerium die Rechtsproblematik von Leihschwangerschaften ermittelte, kam aus Bonn die Antwort, nichts verstoße dabei gegen Paragraphen. Seine eigene Vermittlertätigkeit hatte er jedoch nicht erwähnt; so konnte er vor Gericht auch nicht auf Verbotsirrtum plädieren.

Nach seiner Beschwerde gegen das Urteil muß sich nun das Oberlandesgericht Hamm mit dem Fall beschäftigen. Das Bielefelder Jugendamt wünscht eine OLG-Bestätigung des Richterspruchs: "Eine solche Marktlücke muß geschlossen bleiben."

Hinzer hingegen hofft auf rechtliche Rückenstärkung, weil er es "leid ist, ständigen Angriffen" ausgesetzt zu sein. Er will einen Verein gründen, der sich "die Wahrnehmung der Interessen der betroffenen Ehepaare und der Surrogat-Mütter zum Ziel setzt". Der Name steht schon fest: Eugenisch-humanistischer Interessenverband e. V.

DER SPIEGEL 42/1982

18.10.1982

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14351235.html

 

 

 

 

 

 

 


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