Väternotruf

2019

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. 

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.  


 

 


Plenarprotokoll 19/133

Deutscher Bundestag

Stenografischer Bericht133. Sitzung

Berlin, Mittwoch, den 11. Dezember 2019


16565

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 133. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Dezember 2019



Katja Dörner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Also, der Kindeswohlvorrang, wie ihn die UN-Kinderrechtskonvention formuliert, die ja für uns bindend ist, findet in Ihrer Formulierung keinen Widerspruch.


Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:

Kein Widerspruch.


Katja Dörner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sie sprechen davon, dass in der Abwägung das Kindes-wohl „angemessen berücksichtigt“ werden muss. Dieses Wort „angemessen“ gibt ganz offensichtlich keine Zielrichtung vor. Was beinhaltet bei Ihnen diese Formulierung „angemessene Berücksichtigung“?


Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:

Grundrechte bilden die Werteordnung unseres Gemeinwesens ab. Da werden verschiedene Grundwerte festgeschrieben. Unter Juristen nennt man es „praktische Konkordanz“, wenn verschiedene Grundrechte gegeneinander abzuwägen sind. Dadurch, dass ich Kindergrundrechte ausdrücklich erwähne, erfahren sie selbstverständlich eine Berücksichtigung auf Augenhöhe, die sie bisher nicht hatten. Deswegen ist es keineswegs so, wie Sie es beschreiben, dass ich diese Rechte nicht abbilden würde. Im Gegenteil: Sie bekommen jetzt sogar eine Extrabenennung. Das ist gut so. In dieser Abwägung muss das Kindeswohl bei jedem staatlichen Handeln, sei es bei der Verwaltung, sei es im Gerichtsverfahren, sei es bei uns als Gesetzgeber, ange-messen berücksichtigt werden. Ich glaube, das ist längst überfällig. Deswegen habe ich diesen Vorschlag vorgelegt.(Beifall bei der SPD)


Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:

Michel Brandt, Die Linke, möchte auch eine Nachfrage stellen. – Nein, das ist offenbar ein Irrtum.


Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE):Vielen Dank, Herr Präsident. – Norbert Müller ist mein Name, nicht Michel Brandt.


Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:

Ich bitte um Entschuldigung. Das ist mir falsch aufgeschrieben worden. Irren ist menschlich.


Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE):

Das ist überhaupt kein Problem. Allerdings ist „Müller“ auch ein schöner Name. Frau Ministerin, Sie haben jetzt wortreich ausgeführt, warum Sie an Ihrem Vorschlag festhalten. Dann stelle ich mir die Frage, wie Sie sich angesichts der öffentlichen Debatte, die danach eingesetzt hat, eigentlich vorstellen, dass dieser Vorschlag Bundestag und Bundesrat passieren soll. Die Koalitionsfraktionen scheinen ja nicht in der Lage zu sein, Gespräche zu führen, um die nötige Zweidrittelmehrheit zu erreichen, und verschieben es oder warten auf die Kabinettsentscheidung und darauf, dass die Bundesregierung einen Schritt weitergeht und Ihren Vorschlag bestätigt. Mich würde interessieren: Planen Sie denn im Bundesrat und im Bundestag mit den notwendigen Partei-, Fraktions- und Ländermehrheiten zusammenzukommen und diesen Vorschlag möglicherweise noch zu qualifizieren? Oder was ist der Plan B, wenn Sie damit ins Rennen gehen, wohl wissend, dass er möglicherweise so keine Mehrheit findet?


Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:

Eine Veränderung der Grundrechte ist schon eine ganz besondere gesetzgeberische Maßnahme. Deswegen ist es gut und richtig, dass wir eine ganz intensive Debatte darüber führen. Die Debatte der letzten Wochen hat gezeigt, dass dabei ganz unterschiedliche Interessen und auch Befürchtungen eine Rolle spielen. Diese Befürchtungen müssen entsprechend berücksichtigt und ausgeräumt werden, weil ich finde, dass viele von ihnen einer Grundlage entbehren. Es wird keinen Eingriff in das Kind-Eltern-Verhältnis geben; das ist mir auch bei diesem Vorschlag ganz wichtig. Sie haben zu Recht angemerkt, dass wir für eine Änderung des Grundgesetzes eine Zweidrittelmehrheit brau-chen, sowohl hier im Bundestag als auch im Bundesrat. Selbstverständlich werden wir mit allen Fraktionen über diesen Entwurf sprechen und im parlamentarischen Verfahren die nötigen Mehrheiten organisieren. Ich sage es noch mal: Wir haben jetzt ein Zeitfenster, das wirklich genutzt werden muss. – Im Koalitionsvertrag haben wir uns auf die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz verständigt. In 15 Landesverfassungen sind die Kinderrechte verankert. Ich freue mich, dass Frau Kramp-Karrenbauer, die Vorsitzende der CDU, -

Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:Ampel, Ampel!

Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:

– sich in einem Interview ausdrücklich dazu bekannt hat. Diese Möglichkeit will ich nutzen.


Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:

Vielen Dank. – Die Kollegin Katja Keul, Bündnis 90/ Die Grünen, möchte noch eine Nachfrage stellen. Das ist die letzte Nachfrage, die ich zulasse. Die nächste Frage stellt dann der Kollege Peterka von der AfD.


Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, wir haben jetzt mehrere Vorschläge im Raum. Wir kennen Ihren Referentenentwurf. Es gibt presseöffentliche Vorschläge aus der Union, die davon abweichen; es gibt einen Grünengesetzentwurf. Sie haben uns ermuntert, wir sollten doch jetzt die Debatte führen und das Zeitfenster nutzen. Genau das wollen wir auch tun. Deswegen frage ich Sie: Geben Sie mir recht, dass es sinnvoll wäre, wenn zu dem Gesetzentwurf der Grünen zeitnah eine Anhörung durchgeführt würde? Der Gesetzentwurf wurde in den Bundestag eingebracht, und wir warten seit Monaten auf einen Termin für eine Anhörung im Rechtsausschuss. Dieser Termin wird von den Koalitionsfraktionen nicht vereinbart.

(Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Den haben wir doch heute beschlossen!)

Aufgrund der Anhörung würden wir über weitere Expertise verfügen, sodass wir intensiv diskutieren können.


Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:

Frau Kollegin, ich halte es für sinnvoll, wenn eine solche Anhörung den Entwurf der Bundesregierung mit umfasst. Dann wäre das eine sehr sinnvolle Anhörung. Sie wird zu Recht eine große Dimension haben, weil viele Aspekte zu berücksichtigen sind. Wir befinden uns in der Regierung in der Abstimmung. Das ist manchmal nicht ganz so einfach. Aber mein Lebensmotto ist: Wenn es einfach wäre, würden es andere machen. – Deswegen bemühe ich mich darum, dass wir alsbald einen abgestimmten Entwurf in das parlamentarische Verfahren einbringen können.(Beifall bei der SPD)


Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:

Vielen Dank. – Ich möchte dafür plädieren, Frau Kollegin, dass wir die Tagesordnung für das Parlament und die Ausschüsse möglichst im Bundestag selbst festlegen und dazu nicht die Regierung befragen. Das ist in anderen Ländern auch so. Ich glaube, wir sollten dabei bleiben, dass wir das selber machen. Sie haben in Ihrer früheren Eigenschaft als Parlamentarische Geschäftsführerin genau so agiert.

Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:

 

Ich bin ja auch Teil des Parlaments.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19133.pdf


 

 


 

 

 


Familie und Partnerschaft Arbeitsgruppe zur Reform des Sorge- und Umgangsrechts

Die Expertinnen und Experten der Arbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht, insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung“ haben sich auf Thesen zu einer Reform des Sorge- und Umgangsrechts verständigt. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird diese Thesen jetzt prüfen und auswerten.

Die Arbeitsgruppe war im April 2018 im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzt worden, um den Reformbedarf im Sorge- und Umgangsrecht, auch im Hinblick auf Fälle des Wechselmodells, umfassend zu erörtern. Ziel ist eine Reform, die auch moderne Betreuungsmodelle besser als bisher abbildet, einvernehmliche Lösungen erleichtert sowie die elterliche Verantwortung unter Berücksichtigung von Kindeswohl und Kindeswillen stärkt.

Die Arbeitsgruppe war mit acht im Bereich des Familienrechts tätigen Sachverständigen aus Rechtswissenschaft, Justiz und Anwaltschaft besetzt. Es handelte sich um:

Eva Becker, Rechtsanwältin, Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein,
Prof. em. Dr. Michael Coester,
Prof. Dr. Isabell Götz, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München und Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstags und Honorarprofessorin an der Universität Mannheim,
Dr. Stephan Hammer, Richter am Kammergericht Berlin,
Prof. Dr. Stefan Heilmann, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt und Honorarprofessor an der Frankfurt University of Applied Science,
Prof. Dr. Frank Klinkhammer, Richter am Bundesgerichtshof und Honorarprofessor an der Universität Marburg,
Prof. Dr. Eva Schumann, Professorin an der Georg-August-Universität Göttingen und
Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf-Kravets, Professorin an der Evangelischen Hochschule Nürnberg.

Grundlegende Reform des Kindschaftsrechts

Die Arbeitsgruppe sah aufgrund der geänderten Lebenswirklichkeiten vieler Familien und der gesellschaftlichen Entwicklungen mehrheitlich Bedarf für eine grundlegende Reform im Bereich des Kindschaftsrechts.

Zu den mehrheitlich getragenen, wesentlichen Ergebnissen der Arbeitsgruppe zählen:

Die elterliche Sorge soll den rechtlichen Eltern eines Kindes von Anfang an gemeinsam zustehen.
Die elterliche Sorge soll nicht mehr entzogen werden können. Elternkonflikte sollen durch Regelung der Ausübung der elterlichen Sorge entschieden werden. Dies gilt insbesondere auch für die Betreuung des Kindes.
Ein Umgangsrecht soll es nur noch für Dritte geben.
Es soll kein gesetzliches Leitbild für ein bestimmtes Betreuungsmodell eingeführt werden. Vielmehr sollen alle Betreuungsformen bis hin zum Wechselmodell im Rahmen einer am Kindeswohl orientierten Einzelfallentscheidung angeordnet werden können.
Einer Sonderregelung für das Wechselmodell bedarf es deshalb nicht.
Es kann, wenn es dem Kindeswohl am besten entspricht, wie jede andere Betreuungsform folglich auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden.
Der Kindeswillen soll künftig stärker berücksichtigt werden.
Die elterliche Verantwortung soll gestärkt und einvernehmliche Lösungen sollen erleichtert werden.

Ziel der Arbeitsgruppe

Die Arbeitsgruppe zum „Sorge- und Umgangsrecht, insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung“ nahm im April vergangenen Jahres ihre Arbeit auf. Ihre Zielsetzungen ist im Koalitionsvertrag verankert. Dort ist festgestellt, dass Eltern nach einer Trennung zumeist beide intensiv in die Erziehungsverantwortung für ihre Kinder eingebunden bleiben wollen. Zudem ist festgehalten, dass dies beim Umgang (und im Unterhalt s.o.) stärker berücksichtigt werden soll, wenn die Eltern sich über die Betreuungsform einig sind oder Gründe des Kindeswohls vorliegen.


Stand: 29. Oktober 2019


https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/102919_AG_SorgeUndUmgangsrecht.html

 




Thesenpapier der Arbeitsgruppe

Thesen zu einer Reform des Sorge- und Umgangsrechts(PDF, 411KB, Datei ist nicht barrierefrei)

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/News/Artikel/102919_Thesen_AG_SorgeUndUmgangsrecht.pdf;jsessionid=1DB87E6F9910D315B3A80F4547D8A5C8.1_cid289?__blob=publicationFile&v=2

 

 

 

Thesenpapier der Arbeitsgruppe

Thesen zu einer Reform des Sorge- und Umgangsrechts(PDF, 411KB, Datei ist nicht barrierefrei)

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/News/Artikel/102919_Thesen_AG_SorgeUndUmgangsrecht.pdf;jsessionid=1DB87E6F9910D315B3A80F4547D8A5C8.1_cid289?__blob=publicationFile&v=2

 

 

 


 

 

Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof - IV AR(VZ) 2/18 - hat den informations- und bürgerfeindlichen Gerichten einen deutlichen Dämpfer verpasst.

Die Bundesregierung (Bundesjustizministerium) hat mal wieder die Entwicklung verschlafen, kein Wunder wird doch das Bundesjustizministerium seit Jahren von der im politischen Tiefschlaf und Sinkflug befindlichen staatsbürokratischen SPD geführt.

Schlaf weiter SPD und tritt alsbald von der politischen Bühne ab wie die SED.

 

 

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
IV AR(VZ) 2/18
vom
25. September 2019
in dem Verfahren
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
GVG §§ 21e Abs. 9 Halbsatz 1, 21g Abs. 7
1. Über die Einsichtnahme in einen spruchkörperinternen Geschäftsverteilungsplan hat der Präsident oder aufsichtführende Richter des jeweiligen Gerichts zu entscheiden.
2. Die Einsichtnahme setzt nicht die Darlegung eines besonderen Interesses voraus.
3. Über das Ersuchen auf Übersendung eines Ausdrucks oder einer Kopie des Geschäftsverteilungsplans ist nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.
BGH, Beschluss vom 25. September 2019 - IV AR(VZ) 2/18 - OLG Düsseldorf
- 2 -
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, den Richter Felsch, die Richterin Harsdorf-Gebhardt, den Richter Lehmann und die Richterin Dr. Bußmann
am 25. September 2019
beschlossen:
Auf die Rechtsbeschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düs-seldorf vom 29. November 2018 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels in dem Ausspruch zu 2 abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst:
Der Antragsgegner wird, insoweit unter Aufhebung des Bescheids vom 22. März 2018, verpflichtet, dem Antragsteller auf der vom Antragsgegner bestimmten Geschäftsstelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf Einsicht in den senatsinternen Geschäftsverteilungsplan des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf für das Jahr 2018 einschließlich etwaiger Änderungsbeschlüsse zu gewähren.
Der Antragsgegner wird weiter verpflichtet, das Ersuchen des Antragstellers um Übersendung eines Ausdrucks / einer Kopie des genannten Geschäftsverteilungsplans unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu bescheiden.
Von den Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens tragen der Antragsgegner 80 % und der Antragsteller 20 %.
- 3 -
Beschwerdewert: 5.000 €

...


http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=3&nr=100232&pos=12&anz=463


 


 

 


LG Berlin: Facebook-Beschimpfungen gegen Künast keine Beleidigungen

zu LG Berlin , Beschluss vom 19.09.2019 - 27 AR 17/19

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, gegen Beschimpfungen auf Facebook gegen sie vorzugehen. Laut einem Beschluss des Landgerichts Berlin, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, stellen entsprechende Kommentare "keine Diffamierung der Person der Antragstellerin und damit keine Beleidigungen" dar. Unbekannte hatten Künast unter anderem als "Stück Scheisse", "Pädophilen-Trulla" und "Geisteskranke" bezeichnet. Andere Bezeichnungen waren noch drastischer, auch sexistische Posts gab es. Die "Berliner Morgenpost" berichtete zuerst darüber (Az.: 27 AR 17/19).

...

Das Berliner Landgericht begründete seinen Beschluss auch damit, dass die Öffentlichkeit Künasts Einwurf als Zustimmung zu dem Beschluss der NRW-Grünen wahrgenommen habe. "Von einer Schmähung kann nicht ausgegangen werden, wenn die Äußerung in dem Kontext einer Sachauseinandersetzung steht." ...

https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/lg-berlin-beschimpfungen-gegen-kuenast-zulaessig

 

 


 

 

 

Veranstaltung mit FDP zum Wechselmodell


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: A. Beer (Liberale Maenner) [mailto:liberale.maenner@jg-nf.de]
Gesendet: Samstag, 14. September 2019 20:07
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: 18. Sep., Erfurt: Veranstaltung mit FDP zum Wechselmodell

Liebe Kollegen vom Väternotruf,

vielleicht wissen Sie es schon. Falls nicht, würde ich mich freuen, wenn Sie Ihre Mitglieder und Sympathisanten über folgenden Vortragsabend informieren würden:

Am Mittwoch, 18. September 2019 (18:30 Uhr) spricht im Classico (Brühler Str. 60, 99084 Erfurt) Frau Katja Suding (FDP, MdB, Stellv. Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, familienpolitischer Sprecher der FDP) über das von der FDP geforderte Wechselmodell (gemeinsame Kinderbetreuung als Regelfall). Gastgeber sind: Internationaler Vatertag Deutschland und Aktion Kinderschuhe Sorgerecht. Auf Facebook finden Sie weitere
Informationen: https://www.facebook.com/events/500872390705808/

Mit freundlichen Grüßen

A. Beer


 


 

 

 

Wenn Väter nicht zahlen : Staat kann Unterhaltsvorschuss nur selten zurückholen

05.09.2019

Wenn die Ex-Partner nicht für ihre Kinder zahlen, springt der Staat ein - in den meisten Fällen auf Dauer, wie Familienministerin Giffey hat ausrechnen lassen. Nur bei einer Minderheit kann der Staat Geld zurückfordern. Wo die Väter nicht zahlen, zahlt Vater Staat: In den meisten Fällen können die Behörden den Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden nicht zurückfordern.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) präsentierte am Donnerstag in Berlin neue Berechnungen ihres Ministeriums, wonach 61 Prozent der unterhaltspflichtigen Elternteile finanziell gar nicht in der Lage sind, für ihre Kinder aufzukommen. In 90 Prozent aller Fälle sind das die Väter.

Im vergangenen Jahr erhielten 805.000 von rund 2,1 Millionen Kindern alleinerziehender Eltern den Unterhaltsvorschuss. Das bedeutet auch, dass es bei 1,3 Millionen Kindern keine Probleme mit den Zahlungen gibt - oder die Mütter keinen Unterhaltsvorschuss beantragen.

...
Nach Giffeys Angaben gaben Bund und Länder im vergangenen Jahr 2,1 Milliarden Euro für den Unterhaltsvorschuss aus. Davon konnten 13 Prozent zurückgeholt werden. In


Seit der Reform im Jahr 2017 hat sich die Zahl der Kinder, die Unterhaltsvorschuss bekommen, verdoppelt. Entsprechend erhöhten sich die Ausgaben von 2017 bis 2018 um rund eine Milliarde Euro. Ziel war es, den Alleinerziehenden zu helfen, unter denen die Armutsquote besonders hoch ist. Während bis Mitte 2017 der Vorschuss höchstens sechs Jahre lang und nur bis zum 12. Lebensjahr gezahlt wurde, gibt es ihn heute bis zum 18. Geburtstag. Die Kinder haben, je nach Alter, Anspruch auf 150 bis 272 Euro im Monat.
...

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/staat-kann-unterhaltsvorschuss-meist-nicht-zurueckholen-16369932.html





Kommentar Väternotruf:

Selten so viel Unsinn auf so wenig Zeilen gelesen und das auch noch in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, ist die inzwischen zum SPD-Zentralorgan mutiert? Zum einen die implizite Unterstellung in der Überschrift, nur Väter würden "nicht zahlen", natürlich zahlen auch Mütter nicht, wenn die Kinder überwiegend vom getrennt oder allein erziehenden Vater betreut werden.

Dann der Unsinn, der Staat würde zahlen, der Staat zahlt gar nichts, zahlen tut immer der Dumme und das sind die Steuerzahler/innen. Ohne die Steuerzahler/innen würde es diesen SPD-CDU Staat keine drei Tage mehr geben. Die ganzen Beamten würden ihre Arbeitsstellen verlassen und sich um ihren Garten kümmern oder von der Brücke springen, je nach Mentalität.

Die sogenannten "Alleinerziehenden Mütter", überwiegend eine Erfindung der Anti-Väterpartei SPD, die aus getrennt erziehenden Müttern alleinerziehende Mütter qua Definition macht, um diese dann in einem milliardenschweren, Steuerzahler/innen ausplündernden Projekt samt zugehöriger SPD Bürokratie in den Unterhaltsvorschusskassen auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung mit der Gießkanne zu subventionieren.

 


 


 

 

Mi 03.07.2019 - 20:45Uhr 29:30 min

Exakt - Die Story Heute Mama, morgen Papa

Der Streit ums Wechselmodell

Film von Claudia Euen

Komplette Sendung

Heute Mama, morgen Papa - Der Streit ums Wechselmodell
30 min
Wenn ein Elternpaar sich trennt, dann bedeutet das nicht nur das Ende eines Traums von einer gemeinsamen Zukunft, auch das Bild von Familie geht kaputt. So passierte es Annett W.: vor drei Jahren trennt sie sich von ihrem Mann. Als Vater hatte er sich bisher nur wenig um das gemeinsame Kind gekümmert, will nach der Trennung seinen Sohn aber plötzlich häufiger sehen. Weil die Mutter sich weigert, geht er vor Gericht. Das ordnet per Beschluss das so genannte Wechselmodell an - gegen den Willen der Mutter. Seitdem lebt der sechsjährige Sohn eine Woche bei der Mutter, eine Woche beim Vater. Für Miriam Hoheisel, Geschäftsführerin vom Bundesverband für alleinerziehender Mütter und Väter ein Unding: "Eine Trennung ist ja kein Tabula rasa, sondern sollte an das anknüpfen, was Eltern vorher gelebt haben. Und es ist weiterhin so, dass Paarfamilien viel traditioneller leben als die Diskussion uns denken lässt", sagt Hoheisel.

Jörg Schneider aus der Nähe von Altenburg hätte sich für seine Kinder das Wechselmodell gewünscht. Doch die Mutter seiner Kinder ist dagegen, genauso wie das zuständige Amtsgericht. Obwohl seine Kinder trotzdem fast 45 Prozent der Zeit bei ihm lebten, sollte der Familienvater vollen Unterhalt zahlen. Weil er weitaus weniger verdiente und sich weigerte zu zahlen, wurde sein Konto gepfändet: "In der Zeit habe ich mir Geld zusammengeborgt, um wenigstens Miete und Strom bezahlen zu können", erinnert sich Schneider. Im Fall eines paritätischen Wechselmodells hätte er keinen Unterhalt zahlen müssen. Für die Jura-Professorin Hildegund Sünderhauf-Kravets müsste nicht nur das Unterhaltsrecht novelliert werden. "Das Wechselmodell als Leitbild würde bei Trennung und Scheidung die Frage stellen: Wie können wir erreichen, dass Mutter und Vater beide im Boot bleiben? Denn die Frage, wer der bessere Elternteil ist, darf nicht mehr gestellt werden, weil Mutter und Vater wichtig sind."

Familie Geyer lebt das Wechselmodell bereits. Zwei Elternhäuser, zwei Betten, jede zweite Woche Tasche packen. "Wir muten unseren Kindern viel zu", sagt Mutter Isabel. Aber beide Eltern wollen am Leben der Kinder teilnehmen. "Ich hab zwei zu Hause", sagt Tochter Magda und ist nicht unglücklich darüber.

Es schlägt sich ein Graben quer durch Deutschland und es wird erbittert gestritten. Laut einer Allensbach-Umfrage will die große Mehrheit, 77 Prozent der Trennungseltern, dass Kinder bei Vater UND Mutter aufwachsen. Doch die Realität sieht anders aus. Oft lebt das Kind nach der Trennung bei der Mutter und der Vater zahlt. Immer mehr Väter fordern das Recht ein, sich um ihre Kinder kümmern zu können. Doch in Deutschland ist im Gegensatz zu den meisten anderen europäischen Ländern das Wechselmodell noch nicht im Gesetz verankert. Dabei fordert das der Europarat schon seit 2015. Die FDP kämpft nun dafür, die LINKE ist dagegen.

Woher kommt das Konfliktpotenzial? Welches ist der beste Weg für die Kinder? Und welche Vorgaben sollte die Politik machen? "exakt - Die Story" wirft einen Blick hinter die Kulissen dieser hoch emotionalen Familienstreitigkeiten.

https://www.mdr.de/tv/programm/sendung843588.html

 

 


 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 20. April 2019 09:15
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Rente / Kindererziehungszeiten

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit grossem Interesse habe ich Ihren Web-Veroeffentlichung ueber "Muetterrente" ([1] gelesen.

Dabei geht es groesstenteils ueber moegliche Diskriminierung von Vaetern im Gesetz.

Haben Sie aber auch Erfahrungen mit moeglicher Diskriminierung bei der Anwendung der bestehenden Gesetze?

Mir ist in diesem Zusammenhang folgendes passiert:

Bei meinem aelteren Sohn (heute sechs) hatte ich mich waehrend der bei der Rente anrechenbaren ersten drei Jahre ueberwiegend gekuemmert. Schon waehrend der Mutterschutzfrist, als eine Erwerbstaetigkeit fuer sie nicht oder nur eingeschraenkt zulaessig gewesen waere, ist sie zu Vorbereitungsterminen fuer eine zukuenftige Erwerbstaetigkeit gefahren, und hat Zeit fuer ihr Studium benoetigt. Schon in dieser Zeit war ich oefter mit meinem Sohn allein. Wir hatten damals eine Milchpumpe angeschafft, so dass ich ihn auch in der ersten Zeit, als er nur Muttermilch bekommen sollte, ernaehren konnte.

Bei meinem juengeren Sohn (heute drei) ist es ausgeglichener. Aber auch bei ihm koennte man nicht behaupten, ich wuerde mich gar weniger kuemmern als die Mutter. Fuer mich war und ist es bei beiden Kindern wichtig, moeglichst viel schon von dieser ersten Lebenszeit mitzubekommen.

Wir haben daher bei der Rentenversicherung uebereinstimmend angegeben, dass die Erziehung des aelteren Kindes ueberwiegend durch mich erfolgte, und die des juengeren Kindes zu gleichen Teilen.

Die Rentenversicherung sieht es aber anders. Diese hat mir einen Teil der Zeiten wieder aberkannt. Waehrend der Mutterschutzfrist sei es nicht zu erwarten, dass sich der Vater ueberwiegend kuemmert. Fuer andere aberkannte Zeitintervalle fehlt eine Begruendung ganz.

Naeheres weiss ich wohl erst nach Studium der Veraltungsakte.

Mich interessiert aber, ob Ihnen aehnliche Erfahrungen vorliegen. Vielleicht ist ja eine Vernetzung moeglich mit anderen Betroffenen.

Beste Gruesse

... 


 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Montag, 21. April 2019 12:33
An: ...
Betreff: AW: Rente / Kindererziehungszeiten


Gegen eine Entscheidung der Rentenversicherung können sie Widerspruch einlegen. Wird der Widerspruch abgelehnt, können sie vor dem zuständigen Gericht, das ist dann wohl das Sozialgericht klagen.

Vermutlich muss in dieser Sache ein Präzedenzfall hoch zum Bundesverfassungsgericht geschaffen werden, da die etablierte Politik, insbesondere die beiden närrischen Antiväterparteien CDU und SPD die Väterdiskriminierung de facto zum heimlichen Parteiprogramm erhoben haben.


Anton

Väternotruf

www.vaeternotruf.de

 

 

 


 

 

 

Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV)

Der sogenannte "Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V." (VAMV), eine über die Jahre von der SPD mit dem Geld der Steuerzahler/innen künstlich aufgeblähte Organisation, die großspurig und wahrheitswidrig in einer Presseerklärung vom 11.03.2019 behauptet: 

"Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein."

Wie der VAMV auf die Phantasiezahl von 2,7 Millionen Alleinerziehenden kommt, bleibt schleierhaft, Propagandaminister Josef Goebbels hätte sicher seine Freude an einer solchen abenteuerlicher Behauptung.

Die SPD, der politische Arm des VAMV, kommt allerdings nicht ganz umhin, die Realität wenigstens ein wenig anzuerkennen, sonst gibt es bald keinen Vater mehr, der diese Karnevalspartei für "alleinerziehende" Mütter wählt. Familienministerin Franziska Giffey (SPD) - bekannt für ihre abstrusen Ideen zu Fahrverboten für Väter - hat hoffentlich etwas mehr Durchblick als der VAMV, damit sich die SPD sich nicht völlig als Spaß- und Antiväterpartei etabliert und den Ast endgültig absägt, auf dem sie mit Mühe und Not grad noch so sitzt.

 

 

Kindesunterhalt: VAMV warnt vor Milchmädchenrechnungen
und fordert Solidarität nach Trennung!
Berlin, 11. März 2019. „Familienministerin Franziska Giffey will Trennungsväter beim Kindesunterhalt entlasten – für die Alleinerziehenden wird es wichtig sein, keine Milchmädchenrechnungen aufzumachen sondern faire Lösungen zu finden“, warnt Erika Biehn, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). Knapp 90 Prozent der Alleinerziehenden sind Mütter.

 

 

Starkes-Familien-Gesetz
für alle Alleinerziehenden verbessern!
Berlin, 11. März 2019. „Der Kinderzuschlag muss konsequent für alle Alleinerziehenden verbessert werden, unabhängig davon wie alt ihre Kinder sind, fordert Erika Biehn, Vorsitzende des Verbands alleiner-ziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) anlässlich der heutigen Anhörung zum „Starke-Familien-Gesetz“ im Bundestag. „Wir appellieren an die Abgeordneten des Bundestages, sich der Empfehlung des Bundesrates anzuschließen und den sogenannten 100-Euro-Deckel aus dem Starke-Familien-Gesetz zu streichen“, unterstreicht Biehn. Der Deckel benachteiligt in der Wirkung besonders Alleinerziehende mit älteren Kindern. ... 

 

 

Statt 2,7 Millionen "Alleinerziehende" der der VAMV fabuliert, stellt ein Beitrag im Spiegel die Zahl von 1,5 Millionen fest und selbst diese Zahl ist mindestens doppelt so hoch als es sich in Wirklichkeit verhält: 

"Am 31. Dezember 2017 wurde Unterhaltsvorschuss an insgesamt 641.000 Kinder gezahlt (siehe Bundestagsdrucksache 19/4019). Deren empirische Verteilung ist durchaus interessant: Es leben ungefähr 1,5 Millionen alleinerziehende Personen in Deutschland (88 Prozent Frauen, zwölf Prozent Männer), davon ungefähr 60 Prozent (860.000) mit Kindern unter 18 Jahren. Von den alleinerziehenden Müttern haben 55 Prozent ein minderjähriges Kind, 34 Prozent zwei Kinder, elf Prozent drei oder mehr. Vier Prozent der Mütter sind verwitwet (neun Prozent der Männer). Daraus errechnet sich für 2017 überschlägig eine Zahl unterhaltsberechtigter Kinder von 800.000 (alle Zahlen aus Destatis: "Alleinerziehende in Deutschland 2017").

..."

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/unterhalt-wird-nicht-gezahlt-explosion-der-vaeterkriminalitaet-a-1255639.html

 

Ganz nebenbei bemerkt, werden mit dem Unterhaltsvorschuss auch gut verdienende Mütter von der SPD mit dem Geld der Steuerzahler/innen übergossen, wenn diese getrennt vom Vater des gemeinsamen Kindes leben. Lebt eine gut verdienende Mutter, so z.B. eine Lehrerin dagegen mit einem armen Vater zusammen (Künstler) dann gibt es für diese Familie kein zusätzliches Geld von der steuergelderveruntreuenden SPD und der merkwürdig farblos wirkenden CDU, die sich der Steuergeldervernichtungspartei SPD in Nibelungentreue angeschlossen hat und jegliches eigenes Profil zugunsten von Gerechtigkeit und Ehrlichkeit vermissen lässt. Gibst du mir, geb ich dir, die SPD gibt dafür ihre Stimme für die Erhöhung der Rüstungsausgaben, ein weiteres Steuerzahlergeldvernichtungsprogramm.

Wirklich arme und "alleinerziehende" Mütter haben von dem Unterhaltsvorschuss rein gar nichts, weil der mit der Sozialhilfe oder dem ALG II verrechnet wird, ein gigantisches Bürokratiegesetz, wie es nur die unfähige staatsbürokratische SPD hinkriegen kann.

 

 

 


 

 

 

 


Unterhaltsvorschuss Warum holt der Staat das Geld nicht zurück?

Stand: 01.03.2019 13:50 Uhr

Hunderttausende Alleinerziehende erhalten einen Unterhaltsvorschuss, weil der andere Elternteil nicht für das gemeinsame Kind zahlt. Der Staat treibt das Geld in nur 13 Prozent der Fälle wieder ein. Woran liegt das?

Von Andrej Reisin, NDR

Der Unterhaltsvorschuss wird seit einer Reform 2017 nicht mehr nur für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, sondern bis zum 18. Geburtstag gewährt. Laut Bundesfamilienministerin Franziska Giffey stieg die Zahl der Kinder, für die der Staat einen Unterhaltsvorschuss bezahlt, von 370.000 auf 780.000. 91 Prozent dieser Kinder wohnen laut Familienministerium bei ihren Müttern. Zahlungspflichtig sind demnach in neun von zehn Fällen die Väter.

Das Familienministerium wertet die erhöhte Zahl der Kinder, die einen Unterhaltsvorschuss erhält, als Erfolg, denn viele seien dadurch aus "verdeckter Armut" herausgekommen. Und in absoluten Zahlen habe der Staat auch mehr Geld von den zahlungspflichtigen Elternteilen zurückgeholt: 270 Millionen Euro (2018) im Vergleich zu 209 Millionen Euro (2017). Allerdings kletterten die Ausgaben in diesem Zeitraum von 1,2 Milliarden auf 2,1 Milliarden Euro - ein Anstieg um 75 Prozent. Die Rückholquote bei dem Unterhaltsvorschuss liegt damit bei gerade 13 Prozent.

Wer seine Strafzettel nicht bezahlt, bei dem klingelt irgendwann der Gerichtsvollzieher. Wer seine Eltern im Alter unterstützen muss, weil deren Einkünfte und Ersparnisse nicht ausreichen, muss damit rechnen, dass das Sozialamt auf Zahlung klagt. Warum also ist dies bei denjenigen, die die Unterstützung ihrer Kinder dem Staat aufbürden, nicht so?

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In der NDR-Dokumentation "Rabenväter - wenn Papa keinen Unterhalt zahlt" sagte Iris Prieß-Bartsch, Sachbearbeiterin im Jugendamt in Plön: "Wir haben immer das Problem, wenn uns jemand nicht die Wahrheit sagt, das auch tatsächlich zu beweisen. Uns fehlt einfach das Personal, um da hinterzuhaken." Dabei haben die Ämter nach dem Gesetz durchaus Auskunftsansprüche an Finanzämter, Krankenkassen und Arbeitgeber. Sie müssen aber vor Gericht ziehen, um sich einen Titel gegen die säumigen Unterhaltspflichtigen zu besorgen. Das kostet Zeit und Ressourcen.

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https://www.tagesschau.de/faktenfinder/inland/unterhaltsvorschuss-111.html

 

 

 

Unterhaltsvorschuss

Im Staatsfernsehen, also in dem über Zwangsgebühren finanzierten, sogenannten öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ARD, ZDF und regionale Kanäle wie dem NDR, in denen nicht nur im Halbstundentak sinnentleerte Talkshows über das halbgebildete Publikum gegossen, sondern die Zuschauer auch mit peinlichen Quizsendungen von Nachdenken über das eigene langweilige Leben abgehalten werden, wird der Abwechslung halber in regelmäßigen Abständen die Sau durchs Dorf gejagt. Ein bisschen (sadistischer motivierter) Spass muss sein. In Rom hatte man dafür Gladiatoren, wo, sehr zur Freude des Publikum, der eine den anderen schließlich aufspießte. Seit dem das verboten wurde, müssten Ersatzdummys her, auf die man einschlagen kann. Sehr beliebt für diese Rolle sind beim Staatsfernsehen und anderen staatsnahme Medien Väter, die sich angeblich oder tatsächlich vor Unterhaltszahlungen drücken. Hitler hätte diese asozialen Väter gleich ins KZ eingesperrt, auf das sie lernen: Unterhalt zahlen macht frei. Aber das darf man heute nicht mehr, dabei wäre das doch ein ein toller Wahlslogen für die SPD: Wir bringen Väter hinter Gitter.

Heute ist man also etwas behutsamer, das liegt auch daran dass diese Asozialen in aller Regel wenigstens Steuern zahlen, und wenn es auch nur die exorbitanten 19% Umsatzsteuer ist, die vom Staat bei jedem Einkauf bei Aldi bei diesen Vätern einbehalten wird. Mit diesen Steuern kann die SPD dann ihre Wahlgeschenke bezahlen, um die Wähler damit zu korrumpieren.

Diesmal durfte die Hatz durchs Dorf ein Herr Andrej Reisin vom NDR erledigen. Seinen peinlichen Beitrag platziert das Staatsfernsehen unter der dummdödel Überschrift: Hunderttausende Alleinerziehende erhalten einen Unterhaltsvorschuss, weil der andere Elternteil nicht für das gemeinsame Kind zahlt.

Wer keine Ahnung hat, sollte Rosinenpfücker werden oder wenigstens Pferdeäpfelsammler.

In das Unterhaltsvorschussgesetz sollte man wenigstens mal reingeschaut haben, dann würde man, genügend Verstand vorausgesetzt, dass auch viele getrennt erziehende Eltern Unterhaltsvorschuss beziehen, es reicht dafür sogar aus, wenn sie im Jahr eine Sekunde mehr Betreuungszeit leisten als der andere getrennt erziehende Elternteil. Echte Alleinerziehende, die es wirklich betreffen würde, gibt es kaum, die abenteuerliche Behauptung von angeblich 2,7 Millionen Alleinerziehenden wie vom VAMV in die Welt posaunt, ist eine reine Phantasiezahl, die wahrscheinlich real wird, wenn man sie auf 10 % herunterdampft, also 270.000. Aber daran hat das Zentralorgan des VAMV, das SPD geführte Bundesministerium für Familie und Gedöns anscheinend kein Interesse.  

Andrej Reisin vom NDR hätte bei Joachim Herrmann, oberster Chef für Agitation beim ZK der SED, sicher steile Karriere machen können. Aber wegen der Gnade der späten Geburt ist ihm das vermutlich erspart geblieben, zumal fraglich ist, ob Herr Reisin überhaupt DDR-Bürger war. Als Bürger der imperialistischen BRD hätte er im DDR System trotz seines an Trump erinnernden Habitus wohl wenig Chancen gehabt, aber immerhin hatte man als geifender Wessi in Sonderfall auch Karrierechancen in der DDR, wenn man nur mal an Sudel-Ede, also den berühmt-berüchtigten Karl-Eduard von Schnitzler denkt.

In bester Trump Manier produziert Herr Andrej Reisin Fake News, in dem er suggeriert, bei unterhaltspflichtigen Vätern (und Müttern) würde nicht auch am Ende der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen. Der Reisin hätte zu DDR Zeiten einen tollen Bezirksreporter im Erfurter SED-Blatt abgegeben, der so lange an der Realität herumschraubte, bis die Leute zu der Überzeugung kamen, der Kaffe-Mix (Erichs Krönung) würde nun doch besser schmecken als Bohnenkaffee.

2018 mussten die deutschen Steuerzahler ca. 1.8 Milliarden Euro für den teuren SPD-Irrsinn namens Unterhaltsvorschuss bezahlen (zuzüglich Bürokatiekosten in geschätzter Höhe von 100 Millionen Euro: Zahlen liefert das SPD geführte Bundesfamilienministerium verständlicherweise nicht, man stellt sich lieber scheintot), nur damit Frau Studienrätin mit 4.000 € Netto, örtliche SPD-Parteifunktionärin, die früher mit so einem SPD-Künstler liiert war, der aber mit seiner Kunst nichts verdient und nach der Trennung auch noch angefangen hat zu saufen, für die zwei missratenen Kinder, der eine kifft, die andere klaut, auf Kosten der Steuerzahler jeden Monat  zwei mal 272 Euro zusätzlich bekommt.

Der Wahnsinn hat einen Namen und der heißt SPD. Langsam spricht sich das rum.

Anton Schwarz

http://www.vaeternotruf.de

 

 

 

 


 

 


Deutscher Juristinnenbund

Stellungnahme zum Wechselmodell

Stellungnahme vom 11.02.2019

anlässlich der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 13. Februar 2019 zum Antrag der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Roman Müller-Böhm, Dr. Marco Buschmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP (BT-Drucksache 19/1175): Getrennt leben – Gemeinsam erziehen: Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall einführen und zum Antrag der Abgeordneten Katrin Werner, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE (BT-Drucksache 19/1172): Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen – Keine Festschreibung des Wechselmodells als Regelmodell
I. Keine Festschreibung des Wechselmodells als Regelfall

Die Anträge sind exemplarisch für die seit Jahren geführte Diskussion über eine gesetzliche Regelung des Wechselmodells. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat den Prozess kritisch begleitet und positioniert sich zu den Forderungen zusammenfassend wie folgt:

keine Festschreibung des Wechselmodells als gesetzlichen „Regelfall“,
mit Bedacht geführte Diskussionen zu Änderungen im Kindesunterhalt,
die Entwicklung tragfähiger Lösungen für paritätische Betreuungsmodelle auch für getrenntlebende Eltern und ihre Kinder im Grundsicherungsbezug, zum Beispiel durch die Einführung eines Umgangsmehrbedarfs,
keine Benachteiligung des einkommensschwächeren Elternteils, in der Regel noch immer die Mutter, durch die Übernahme von Betreuung,
jede gesetzliche Änderung hat unter dem Vorbehalt des Kindeswohl zu stehen.

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https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K2/st19-04/

 

 

Kommentar Väternotruf:

wie zu erwarten hat der Deutsche Juristinnenbund - eine einstmals fortschrittliche Organisation - sich gegen eine nachhaltige Stärkung des sogenannten Wechselmodells ausgesprochen.

Was in der Begründung nicht steht, das lautet so:

§ 1 Mutti hat immer recht

§ 2 hat Mutti einmal nicht recht, dann tritt automatisch §1 in Kraft.

 

Logisch, dass sich der Deutsche Juristinnenbund auch nicht gegen die väterdiskriminierende "Mütterrente" positioniert, denn das hieße ja anzuerkennen, das Väter gleichwertige Elternteile sind. Das will die deutsche Juristin natürlich nicht und ist sich da in so fern wohl mit Adolf Hitler einig:

Zitat: Dabei "betonte der Führer (Adolf Hitler) mit aller Entschiedenheit, daß nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind"

zitiert nach Schubert, Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus, 1993, 703,704

 

Seltsame Koalitionen, die sich da bilden, wenn es darum geht, Väter zu diskriminieren und der "deutschen Mutter" das Hoheitsrecht zu verleihen.

In so fern kann man vom Deutschen Juristinnenbund leider nur abraten, was einstmals gut begann, ist inzwischen zum ideologischen Bollwerk versteinert.

 

 


 

 

 

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen uud Jugend (aber nicht für Männer, weil diese sind Dreckscheine, daher dürfen die im Ministeriumsnamen nicht erwähnt werden, man will sich ja nicht mit Dreckschweinen beschäftigen, dafür gibt es ja Gefängnisse, wohin die SPD am liebsten alle Männer einsperren würde, die nicht auf SPD-Linie sind)

 

Unterarbeitsgruppe: „Quantifizierung und Statistik“
„Kurzübersicht“ zur Vorlage in der
Arbeitsgruppe „SGB VIII: Mitreden-Mitgestalten“
2. Sitzung am 12. Februar 2019. Sitzung am 21. Januar

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Im Jahr 2017 wurden Eltern bzw. Personensorgeberechtigten in Deutschland in 16.486 Fällen das Sorgerecht entweder ganz oder teilweise entzogen. Gegenüber dem Jahr 2016 ist die Zahl geringfügig um 682 (4 %) zurückgegangen. Seit 2013 variiert das Fallzahlen-volumen zwischen jährlich rund 15.000 und knapp 17.200.
In 6.209 dieser familiengerichtlichen Verfahren, die 2017 mit einem vollständigen oder teilweisen Sorgerechtsentzug endeten, waren die betroffenen Kinder unter 6 Jahre alt. Dies entspricht 38 % aller Verfahren. Bezogen auf die Gruppe der Gleichaltrigen in Deutschland lag 2017 die Quote von Sorgerechtsentzügen pro 10.000 der unter 6-Jährigen bei knapp 14 entsprechenden Maßnahmen (vgl. Amt-liche Kinder- und Jugendhilfestatistik - Pflegschaften, Vormundschaften, Beistand-schaften, Pflegeerlaubnis, Sorgerechtsentzug, Sorgeerklärungen).

 

Kommentar Väternotruf:

Angeblich gab es im Jahr 2017 16.486 Sorgerechtsentzüge. Das ist mal wieder so eine typische SPD-Lüge, grad wie das Märchen von den Millionen von Alleinerziehenden, natürlich in der Regal arme Mütter, die von gewissenlosen Vätern im Stich gelassen wurden, so die SPD-Lesart in Schwarz-Weiß, das einem schon Brechreize kommen, wenn man nur das Kürzel SPD liest.

Die Zahl der Sorgerechtsentzüge liegt leider viel höher als bei 16.486, denn die Sorgerechtsentzüge nach dem verfassungswidrigen §1671 BGB werden mal eben einach unterschlagen, Josef Goebbels hätte seine Freude an den SPD-Märchenerzählern.

 

 

 


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