Väternotruf
2019
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.
Plenarprotokoll 19/133
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht133. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 11. Dezember 2019
16565
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 133. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11.
Dezember 2019
Katja Dörner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Also, der Kindeswohlvorrang, wie ihn die UN-Kinderrechtskonvention formuliert,
die ja für uns bindend ist, findet in Ihrer Formulierung keinen Widerspruch.
Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:
Kein Widerspruch.
Katja Dörner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Sie sprechen davon, dass in der Abwägung das Kindes-wohl „angemessen
berücksichtigt“ werden muss. Dieses Wort „angemessen“ gibt ganz offensichtlich
keine Zielrichtung vor. Was beinhaltet bei Ihnen diese Formulierung „angemessene
Berücksichtigung“?
Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:
Grundrechte bilden die Werteordnung unseres Gemeinwesens ab. Da werden
verschiedene Grundwerte festgeschrieben. Unter Juristen nennt man es „praktische
Konkordanz“, wenn verschiedene Grundrechte gegeneinander abzuwägen sind.
Dadurch, dass ich Kindergrundrechte ausdrücklich erwähne, erfahren sie
selbstverständlich eine Berücksichtigung auf Augenhöhe, die sie bisher nicht
hatten. Deswegen ist es keineswegs so, wie Sie es beschreiben, dass ich diese
Rechte nicht abbilden würde. Im Gegenteil: Sie bekommen jetzt sogar eine
Extrabenennung. Das ist gut so. In dieser Abwägung muss das Kindeswohl bei jedem
staatlichen Handeln, sei es bei der Verwaltung, sei es im Gerichtsverfahren, sei
es bei uns als Gesetzgeber, ange-messen berücksichtigt werden. Ich glaube, das
ist längst überfällig. Deswegen habe ich diesen Vorschlag vorgelegt.(Beifall bei
der SPD)
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Michel Brandt, Die Linke, möchte auch eine Nachfrage stellen. – Nein, das ist
offenbar ein Irrtum.
Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE):Vielen Dank, Herr Präsident. – Norbert
Müller ist mein Name, nicht Michel Brandt.
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Ich bitte um Entschuldigung. Das ist mir falsch aufgeschrieben worden. Irren ist
menschlich.
Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE):
Das ist überhaupt kein Problem. Allerdings ist „Müller“ auch ein schöner Name.
Frau Ministerin, Sie haben jetzt wortreich ausgeführt, warum Sie an Ihrem
Vorschlag festhalten. Dann stelle ich mir die Frage, wie Sie sich angesichts der
öffentlichen Debatte, die danach eingesetzt hat, eigentlich vorstellen, dass
dieser Vorschlag Bundestag und Bundesrat passieren soll. Die
Koalitionsfraktionen scheinen ja nicht in der Lage zu sein, Gespräche zu führen,
um die nötige Zweidrittelmehrheit zu erreichen, und verschieben es oder warten
auf die Kabinettsentscheidung und darauf, dass die Bundesregierung einen Schritt
weitergeht und Ihren Vorschlag bestätigt. Mich würde interessieren: Planen Sie
denn im Bundesrat und im Bundestag mit den notwendigen Partei-, Fraktions- und
Ländermehrheiten zusammenzukommen und diesen Vorschlag möglicherweise noch zu
qualifizieren? Oder was ist der Plan B, wenn Sie damit ins Rennen gehen, wohl
wissend, dass er möglicherweise so keine Mehrheit findet?
Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:
Eine Veränderung der Grundrechte ist schon eine ganz besondere gesetzgeberische
Maßnahme. Deswegen ist es gut und richtig, dass wir eine ganz intensive Debatte
darüber führen. Die Debatte der letzten Wochen hat gezeigt, dass dabei ganz
unterschiedliche Interessen und auch Befürchtungen eine Rolle spielen. Diese
Befürchtungen müssen entsprechend berücksichtigt und ausgeräumt werden, weil ich
finde, dass viele von ihnen einer Grundlage entbehren. Es wird keinen Eingriff
in das Kind-Eltern-Verhältnis geben; das ist mir auch bei diesem Vorschlag ganz
wichtig. Sie haben zu Recht angemerkt, dass wir für eine Änderung des
Grundgesetzes eine Zweidrittelmehrheit brau-chen, sowohl hier im Bundestag als
auch im Bundesrat. Selbstverständlich werden wir mit allen Fraktionen über
diesen Entwurf sprechen und im parlamentarischen Verfahren die nötigen
Mehrheiten organisieren. Ich sage es noch mal: Wir haben jetzt ein Zeitfenster,
das wirklich genutzt werden muss. – Im Koalitionsvertrag haben wir uns auf die
Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz verständigt. In 15
Landesverfassungen sind die Kinderrechte verankert. Ich freue mich, dass Frau
Kramp-Karrenbauer, die Vorsitzende der CDU, -
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:Ampel, Ampel!
Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:
– sich in einem Interview ausdrücklich dazu bekannt hat. Diese Möglichkeit will
ich nutzen.
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Vielen Dank. – Die Kollegin Katja Keul, Bündnis 90/ Die Grünen, möchte noch eine
Nachfrage stellen. Das ist die letzte Nachfrage, die ich zulasse. Die nächste
Frage stellt dann der Kollege Peterka von der AfD.
Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, wir haben jetzt mehrere
Vorschläge im Raum. Wir kennen Ihren Referentenentwurf. Es gibt
presseöffentliche Vorschläge aus der Union, die davon abweichen; es gibt einen
Grünengesetzentwurf. Sie haben uns ermuntert, wir sollten doch jetzt die Debatte
führen und das Zeitfenster nutzen. Genau das wollen wir auch tun. Deswegen frage
ich Sie: Geben Sie mir recht, dass es sinnvoll wäre, wenn zu dem Gesetzentwurf
der Grünen zeitnah eine Anhörung durchgeführt würde? Der Gesetzentwurf wurde in
den Bundestag eingebracht, und wir warten seit Monaten auf einen Termin für eine
Anhörung im Rechtsausschuss. Dieser Termin wird von den Koalitionsfraktionen
nicht vereinbart.
(Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Den haben wir doch heute beschlossen!)
Aufgrund der Anhörung würden wir über weitere Expertise verfügen, sodass wir
intensiv diskutieren können.
Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:
Frau Kollegin, ich halte es für sinnvoll, wenn eine solche Anhörung den Entwurf
der Bundesregierung mit umfasst. Dann wäre das eine sehr sinnvolle Anhörung. Sie
wird zu Recht eine große Dimension haben, weil viele Aspekte zu berücksichtigen
sind. Wir befinden uns in der Regierung in der Abstimmung. Das ist manchmal
nicht ganz so einfach. Aber mein Lebensmotto ist: Wenn es einfach wäre, würden
es andere machen. – Deswegen bemühe ich mich darum, dass wir alsbald einen
abgestimmten Entwurf in das parlamentarische Verfahren einbringen
können.(Beifall bei der SPD)
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Vielen Dank. – Ich möchte dafür plädieren, Frau Kollegin, dass wir die
Tagesordnung für das Parlament und die Ausschüsse möglichst im Bundestag selbst
festlegen und dazu nicht die Regierung befragen. Das ist in anderen Ländern auch
so. Ich glaube, wir sollten dabei bleiben, dass wir das selber machen. Sie haben
in Ihrer früheren Eigenschaft als Parlamentarische Geschäftsführerin genau so
agiert.
Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:
Ich bin ja auch Teil des Parlaments.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19133.pdf
Familie und Partnerschaft Arbeitsgruppe zur Reform des Sorge- und Umgangsrechts
Die Expertinnen und Experten der Arbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht,
insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung“ haben sich
auf Thesen zu einer Reform des Sorge- und Umgangsrechts verständigt. Das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird diese Thesen jetzt
prüfen und auswerten.
Die Arbeitsgruppe war im April 2018 im Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz eingesetzt worden, um den Reformbedarf im Sorge- und
Umgangsrecht, auch im Hinblick auf Fälle des Wechselmodells, umfassend zu
erörtern. Ziel ist eine Reform, die auch moderne Betreuungsmodelle besser als
bisher abbildet, einvernehmliche Lösungen erleichtert sowie die elterliche
Verantwortung unter Berücksichtigung von Kindeswohl und Kindeswillen stärkt.
Die Arbeitsgruppe war mit acht im Bereich des Familienrechts tätigen
Sachverständigen aus Rechtswissenschaft, Justiz und Anwaltschaft besetzt. Es
handelte sich um:
Eva Becker, Rechtsanwältin, Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein,
Prof. em. Dr. Michael Coester,
Prof. Dr. Isabell Götz, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München und
Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstags und Honorarprofessorin an der
Universität Mannheim,
Dr. Stephan Hammer, Richter am Kammergericht Berlin,
Prof. Dr. Stefan Heilmann, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt
und Honorarprofessor an der Frankfurt University of Applied Science,
Prof. Dr. Frank Klinkhammer, Richter am Bundesgerichtshof und Honorarprofessor
an der Universität Marburg,
Prof. Dr. Eva Schumann, Professorin an der Georg-August-Universität Göttingen
und
Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf-Kravets, Professorin an der Evangelischen
Hochschule Nürnberg.
Grundlegende Reform des Kindschaftsrechts
Die Arbeitsgruppe sah aufgrund der geänderten Lebenswirklichkeiten vieler
Familien und der gesellschaftlichen Entwicklungen mehrheitlich Bedarf für eine
grundlegende Reform im Bereich des Kindschaftsrechts.
Zu den mehrheitlich getragenen, wesentlichen Ergebnissen der Arbeitsgruppe
zählen:
Die elterliche Sorge soll den rechtlichen Eltern eines Kindes von Anfang an
gemeinsam zustehen.
Die elterliche Sorge soll nicht mehr entzogen werden können. Elternkonflikte
sollen durch Regelung der Ausübung der elterlichen Sorge entschieden werden.
Dies gilt insbesondere auch für die Betreuung des Kindes.
Ein Umgangsrecht soll es nur noch für Dritte geben.
Es soll kein gesetzliches Leitbild für ein bestimmtes Betreuungsmodell
eingeführt werden. Vielmehr sollen alle Betreuungsformen bis hin zum
Wechselmodell im Rahmen einer am Kindeswohl orientierten Einzelfallentscheidung
angeordnet werden können.
Einer Sonderregelung für das Wechselmodell bedarf es deshalb nicht.
Es kann, wenn es dem Kindeswohl am besten entspricht, wie jede andere
Betreuungsform folglich auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet
werden.
Der Kindeswillen soll künftig stärker berücksichtigt werden.
Die elterliche Verantwortung soll gestärkt und einvernehmliche Lösungen sollen
erleichtert werden.
Ziel der Arbeitsgruppe
Die Arbeitsgruppe zum „Sorge- und Umgangsrecht, insbesondere bei gemeinsamer
Betreuung nach Trennung und Scheidung“ nahm im April vergangenen Jahres ihre
Arbeit auf. Ihre Zielsetzungen ist im Koalitionsvertrag verankert. Dort ist
festgestellt, dass Eltern nach einer Trennung zumeist beide intensiv in die
Erziehungsverantwortung für ihre Kinder eingebunden bleiben wollen. Zudem ist
festgehalten, dass dies beim Umgang (und im Unterhalt s.o.) stärker
berücksichtigt werden soll, wenn die Eltern sich über die Betreuungsform einig
sind oder Gründe des Kindeswohls vorliegen.
Stand: 29. Oktober 2019
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/102919_AG_SorgeUndUmgangsrecht.html
Thesenpapier der Arbeitsgruppe
Thesen zu einer Reform des Sorge- und Umgangsrechts(PDF, 411KB, Datei ist nicht
barrierefrei)
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/News/Artikel/102919_Thesen_AG_SorgeUndUmgangsrecht.pdf;jsessionid=1DB87E6F9910D315B3A80F4547D8A5C8.1_cid289?__blob=publicationFile&v=2
Thesenpapier der Arbeitsgruppe
Thesen zu einer Reform des Sorge- und Umgangsrechts(PDF, 411KB, Datei ist nicht
barrierefrei)
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/News/Artikel/102919_Thesen_AG_SorgeUndUmgangsrecht.pdf;jsessionid=1DB87E6F9910D315B3A80F4547D8A5C8.1_cid289?__blob=publicationFile&v=2
Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof - IV AR(VZ) 2/18 - hat den informations- und bürgerfeindlichen Gerichten einen deutlichen Dämpfer verpasst.
Die Bundesregierung (Bundesjustizministerium) hat mal wieder die Entwicklung verschlafen, kein Wunder wird doch das Bundesjustizministerium seit Jahren von der im politischen Tiefschlaf und Sinkflug befindlichen staatsbürokratischen SPD geführt.
Schlaf weiter SPD und tritt alsbald von der politischen Bühne ab wie die SED.
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
IV AR(VZ) 2/18
vom
25. September 2019
in dem Verfahren
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
GVG §§ 21e Abs. 9 Halbsatz 1, 21g Abs. 7
1. Über die
Einsichtnahme in einen spruchkörperinternen Geschäftsverteilungsplan hat
der Präsident oder aufsichtführende Richter des jeweiligen Gerichts zu
entscheiden.
2. Die Einsichtnahme setzt nicht die Darlegung eines
besonderen Interesses voraus.
3. Über das Ersuchen auf Übersendung eines
Ausdrucks oder einer Kopie des Geschäftsverteilungsplans ist nach
pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.
BGH, Beschluss vom 25. September
2019 - IV AR(VZ) 2/18 - OLG Düsseldorf
- 2 -
Der IV. Zivilsenat des
Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, den Richter
Felsch, die Richterin Harsdorf-Gebhardt, den Richter Lehmann und die
Richterin Dr. Bußmann
am 25. September 2019
beschlossen:
Auf die
Rechtsbeschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des 3. Zivilsenats
des Oberlandesgerichts Düs-seldorf vom 29. November 2018 unter Zurückweisung
des weitergehenden Rechtsmittels in dem Ausspruch zu 2 abgeändert und
insoweit wie folgt neu gefasst:
Der Antragsgegner wird, insoweit unter
Aufhebung des Bescheids vom 22. März 2018, verpflichtet, dem Antragsteller
auf der vom Antragsgegner bestimmten Geschäftsstelle des Oberlandesgerichts
Düsseldorf Einsicht in den senatsinternen Geschäftsverteilungsplan des 19.
Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf für das Jahr 2018
einschließlich etwaiger Änderungsbeschlüsse zu gewähren.
Der
Antragsgegner wird weiter verpflichtet, das Ersuchen des Antragstellers um
Übersendung eines Ausdrucks / einer Kopie des genannten
Geschäftsverteilungsplans unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats
neu zu bescheiden.
Von den Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens tragen
der Antragsgegner 80 % und der Antragsteller 20 %.
- 3 -
Beschwerdewert: 5.000 €
...
LG Berlin: Facebook-Beschimpfungen gegen Künast keine
Beleidigungen
zu LG Berlin , Beschluss vom 19.09.2019 - 27 AR
17/19
Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast ist vor Gericht mit
dem Versuch gescheitert, gegen Beschimpfungen auf Facebook gegen sie vorzugehen.
Laut einem Beschluss des Landgerichts Berlin, der der Deutschen Presse-Agentur
vorliegt, stellen entsprechende Kommentare "keine Diffamierung der Person der
Antragstellerin und damit keine Beleidigungen" dar. Unbekannte hatten Künast
unter anderem als "Stück Scheisse", "Pädophilen-Trulla" und "Geisteskranke"
bezeichnet. Andere Bezeichnungen waren noch drastischer, auch sexistische Posts
gab es. Die "Berliner Morgenpost" berichtete zuerst darüber (Az.: 27 AR 17/19).
...
Das Berliner Landgericht begründete seinen Beschluss auch damit, dass die Öffentlichkeit Künasts Einwurf als Zustimmung zu dem Beschluss der NRW-Grünen wahrgenommen habe. "Von einer Schmähung kann nicht ausgegangen werden, wenn die Äußerung in dem Kontext einer Sachauseinandersetzung steht." ...
https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/lg-berlin-beschimpfungen-gegen-kuenast-zulaessig
Veranstaltung mit FDP zum Wechselmodell
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: A. Beer (Liberale Maenner) [mailto:liberale.maenner@jg-nf.de]
Gesendet: Samstag, 14. September 2019 20:07
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: 18. Sep., Erfurt: Veranstaltung mit FDP zum Wechselmodell
Liebe Kollegen vom Väternotruf,
vielleicht wissen Sie es schon. Falls nicht, würde ich mich freuen, wenn Sie
Ihre Mitglieder und Sympathisanten über folgenden Vortragsabend informieren
würden:
Am Mittwoch, 18. September 2019 (18:30 Uhr) spricht im Classico (Brühler Str.
60, 99084 Erfurt) Frau Katja Suding (FDP, MdB, Stellv. Vorsitzende der
FDP-Bundestagsfraktion, familienpolitischer Sprecher der FDP) über das von der
FDP geforderte Wechselmodell (gemeinsame Kinderbetreuung als Regelfall).
Gastgeber sind: Internationaler Vatertag Deutschland und Aktion Kinderschuhe
Sorgerecht. Auf Facebook finden Sie weitere
Informationen: https://www.facebook.com/events/500872390705808/
Mit freundlichen Grüßen
A. Beer
Wenn Väter nicht zahlen : Staat kann Unterhaltsvorschuss nur selten zurückholen
05.09.2019
Wenn die Ex-Partner nicht für ihre Kinder zahlen, springt der Staat ein - in
den meisten Fällen auf Dauer, wie Familienministerin Giffey hat ausrechnen
lassen. Nur bei einer Minderheit kann der Staat Geld zurückfordern. Wo die Väter
nicht zahlen, zahlt Vater Staat: In den meisten Fällen können die Behörden den
Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden nicht zurückfordern.
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) präsentierte am Donnerstag in
Berlin neue Berechnungen ihres Ministeriums, wonach 61 Prozent der
unterhaltspflichtigen Elternteile finanziell gar nicht in der Lage sind, für
ihre Kinder aufzukommen. In 90 Prozent aller Fälle sind das die Väter.
Im vergangenen Jahr erhielten 805.000 von rund 2,1 Millionen Kindern
alleinerziehender Eltern den Unterhaltsvorschuss. Das bedeutet auch, dass es bei
1,3 Millionen Kindern keine Probleme mit den Zahlungen gibt - oder die Mütter
keinen Unterhaltsvorschuss beantragen.
...
Nach Giffeys Angaben gaben Bund und Länder im vergangenen Jahr 2,1 Milliarden
Euro für den Unterhaltsvorschuss aus. Davon konnten 13 Prozent zurückgeholt
werden. In
Seit der Reform im Jahr 2017 hat sich die Zahl der Kinder, die
Unterhaltsvorschuss bekommen, verdoppelt. Entsprechend erhöhten sich die
Ausgaben von 2017 bis 2018 um rund eine Milliarde Euro. Ziel war es, den
Alleinerziehenden zu helfen, unter denen die Armutsquote besonders hoch ist.
Während bis Mitte 2017 der Vorschuss höchstens sechs Jahre lang und nur bis zum
12. Lebensjahr gezahlt wurde, gibt es ihn heute bis zum 18. Geburtstag. Die
Kinder haben, je nach Alter, Anspruch auf 150 bis 272 Euro im Monat.
...
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/staat-kann-unterhaltsvorschuss-meist-nicht-zurueckholen-16369932.html
Kommentar Väternotruf:
Selten so viel Unsinn auf so wenig Zeilen gelesen und
das auch noch in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, ist die inzwischen zum
SPD-Zentralorgan mutiert? Zum einen die implizite Unterstellung in der
Überschrift, nur Väter würden "nicht zahlen", natürlich zahlen auch Mütter
nicht, wenn die Kinder überwiegend vom getrennt oder allein erziehenden Vater
betreut werden.
Dann der Unsinn, der Staat würde zahlen, der Staat
zahlt gar nichts, zahlen tut immer der Dumme und das sind die
Steuerzahler/innen. Ohne die Steuerzahler/innen würde es diesen SPD-CDU Staat
keine drei Tage mehr geben. Die ganzen Beamten würden ihre Arbeitsstellen
verlassen und sich um ihren Garten kümmern oder von der Brücke springen, je nach
Mentalität.
Die sogenannten "Alleinerziehenden Mütter",
überwiegend eine Erfindung der Anti-Väterpartei SPD, die aus getrennt
erziehenden Müttern alleinerziehende Mütter qua Definition macht, um diese dann
in einem milliardenschweren, Steuerzahler/innen ausplündernden Projekt samt
zugehöriger SPD Bürokratie in den Unterhaltsvorschusskassen auf Kosten der
arbeitenden Bevölkerung mit der Gießkanne zu subventionieren.
Mi 03.07.2019 - 20:45Uhr 29:30 min
Exakt - Die Story Heute Mama, morgen Papa
Der Streit ums Wechselmodell
Film von Claudia Euen
Komplette Sendung
Heute Mama, morgen Papa - Der Streit ums Wechselmodell
30 min
Wenn ein Elternpaar sich trennt, dann bedeutet das nicht nur das Ende eines
Traums von einer gemeinsamen Zukunft, auch das Bild von Familie geht kaputt. So
passierte es Annett W.: vor drei Jahren trennt sie sich von ihrem Mann. Als
Vater hatte er sich bisher nur wenig um das gemeinsame Kind gekümmert, will nach
der Trennung seinen Sohn aber plötzlich häufiger sehen. Weil die Mutter sich
weigert, geht er vor Gericht. Das ordnet per Beschluss das so genannte
Wechselmodell an - gegen den Willen der Mutter. Seitdem lebt der sechsjährige
Sohn eine Woche bei der Mutter, eine Woche beim Vater. Für Miriam Hoheisel,
Geschäftsführerin vom Bundesverband für alleinerziehender Mütter und Väter ein
Unding: "Eine Trennung ist ja kein Tabula rasa, sondern sollte an das anknüpfen,
was Eltern vorher gelebt haben. Und es ist weiterhin so, dass Paarfamilien viel
traditioneller leben als die Diskussion uns denken lässt", sagt Hoheisel.
Jörg Schneider aus der Nähe von Altenburg hätte sich für seine Kinder das
Wechselmodell gewünscht. Doch die Mutter seiner Kinder ist dagegen, genauso wie
das zuständige Amtsgericht. Obwohl seine Kinder trotzdem fast 45 Prozent der
Zeit bei ihm lebten, sollte der Familienvater vollen Unterhalt zahlen. Weil er
weitaus weniger verdiente und sich weigerte zu zahlen, wurde sein Konto
gepfändet: "In der Zeit habe ich mir Geld zusammengeborgt, um wenigstens Miete
und Strom bezahlen zu können", erinnert sich Schneider. Im Fall eines
paritätischen Wechselmodells hätte er keinen Unterhalt zahlen müssen. Für die
Jura-Professorin Hildegund Sünderhauf-Kravets müsste nicht nur das
Unterhaltsrecht novelliert werden. "Das Wechselmodell als Leitbild würde bei
Trennung und Scheidung die Frage stellen: Wie können wir erreichen, dass Mutter
und Vater beide im Boot bleiben? Denn die Frage, wer der bessere Elternteil ist,
darf nicht mehr gestellt werden, weil Mutter und Vater wichtig sind."
Familie Geyer lebt das Wechselmodell bereits. Zwei Elternhäuser, zwei Betten,
jede zweite Woche Tasche packen. "Wir muten unseren Kindern viel zu", sagt
Mutter Isabel. Aber beide Eltern wollen am Leben der Kinder teilnehmen. "Ich hab
zwei zu Hause", sagt Tochter Magda und ist nicht unglücklich darüber.
Es schlägt sich ein Graben quer durch Deutschland und es wird erbittert
gestritten. Laut einer Allensbach-Umfrage will die große Mehrheit, 77 Prozent
der Trennungseltern, dass Kinder bei Vater UND Mutter aufwachsen. Doch die
Realität sieht anders aus. Oft lebt das Kind nach der Trennung bei der Mutter
und der Vater zahlt. Immer mehr Väter fordern das Recht ein, sich um ihre Kinder
kümmern zu können. Doch in Deutschland ist im Gegensatz zu den meisten anderen
europäischen Ländern das Wechselmodell noch nicht im Gesetz verankert. Dabei
fordert das der Europarat schon seit 2015. Die FDP kämpft nun dafür, die LINKE
ist dagegen.
Woher kommt das Konfliktpotenzial? Welches ist der beste Weg für die Kinder? Und
welche Vorgaben sollte die Politik machen? "exakt - Die Story" wirft einen Blick
hinter die Kulissen dieser hoch emotionalen Familienstreitigkeiten.
https://www.mdr.de/tv/programm/sendung843588.html
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 20. April 2019 09:15
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Rente / Kindererziehungszeiten
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit grossem Interesse habe ich Ihren Web-Veroeffentlichung ueber "Muetterrente"
([1] gelesen.
Dabei geht es groesstenteils ueber moegliche Diskriminierung von Vaetern im
Gesetz.
Haben Sie aber auch Erfahrungen mit moeglicher Diskriminierung bei der Anwendung
der bestehenden Gesetze?
Mir ist in diesem Zusammenhang folgendes passiert:
Bei meinem aelteren Sohn (heute sechs) hatte ich mich waehrend der bei der Rente
anrechenbaren ersten drei Jahre ueberwiegend gekuemmert. Schon waehrend der
Mutterschutzfrist, als eine Erwerbstaetigkeit fuer sie nicht oder nur
eingeschraenkt zulaessig gewesen waere, ist sie zu Vorbereitungsterminen fuer
eine zukuenftige Erwerbstaetigkeit gefahren, und hat Zeit fuer ihr Studium
benoetigt. Schon in dieser Zeit war ich oefter mit meinem Sohn allein. Wir
hatten damals eine Milchpumpe angeschafft, so dass ich ihn auch in der ersten
Zeit, als er nur Muttermilch bekommen sollte, ernaehren konnte.
Bei meinem juengeren Sohn (heute drei) ist es ausgeglichener. Aber auch bei ihm
koennte man nicht behaupten, ich wuerde mich gar weniger kuemmern als die
Mutter. Fuer mich war und ist es bei beiden Kindern wichtig, moeglichst viel
schon von dieser ersten Lebenszeit mitzubekommen.
Wir haben daher bei der Rentenversicherung uebereinstimmend angegeben, dass die
Erziehung des aelteren Kindes ueberwiegend durch mich erfolgte, und die des
juengeren Kindes zu gleichen Teilen.
Die Rentenversicherung sieht es aber anders. Diese hat mir einen Teil der Zeiten
wieder aberkannt. Waehrend der Mutterschutzfrist sei es nicht zu erwarten, dass
sich der Vater ueberwiegend kuemmert. Fuer andere aberkannte Zeitintervalle
fehlt eine Begruendung ganz.
Naeheres weiss ich wohl erst nach Studium der Veraltungsakte.
Mich interessiert aber, ob Ihnen aehnliche Erfahrungen vorliegen. Vielleicht ist
ja eine Vernetzung moeglich mit anderen Betroffenen.
Beste Gruesse
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Montag, 21. April 2019 12:33
An: ...
Betreff: AW: Rente / Kindererziehungszeiten
Gegen eine Entscheidung der Rentenversicherung können sie Widerspruch einlegen.
Wird der Widerspruch abgelehnt, können sie vor dem zuständigen Gericht, das ist
dann wohl das Sozialgericht klagen.
Vermutlich muss in dieser Sache ein
Präzedenzfall hoch zum Bundesverfassungsgericht geschaffen werden, da die
etablierte Politik, insbesondere die beiden närrischen Antiväterparteien CDU und
SPD die Väterdiskriminierung de facto zum heimlichen Parteiprogramm erhoben
haben.
Anton
Väternotruf
Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV)
Der sogenannte "Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V." (VAMV), eine über die Jahre von der SPD mit dem Geld der Steuerzahler/innen künstlich aufgeblähte Organisation, die großspurig und wahrheitswidrig in einer Presseerklärung vom 11.03.2019 behauptet:
"Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein."
Wie der VAMV auf die Phantasiezahl von 2,7 Millionen Alleinerziehenden kommt, bleibt schleierhaft, Propagandaminister Josef Goebbels hätte sicher seine Freude an einer solchen abenteuerlicher Behauptung.
Die SPD, der politische Arm des VAMV, kommt allerdings nicht ganz umhin, die Realität wenigstens ein wenig anzuerkennen, sonst gibt es bald keinen Vater mehr, der diese Karnevalspartei für "alleinerziehende" Mütter wählt. Familienministerin Franziska Giffey (SPD) - bekannt für ihre abstrusen Ideen zu Fahrverboten für Väter - hat hoffentlich etwas mehr Durchblick als der VAMV, damit sich die SPD sich nicht völlig als Spaß- und Antiväterpartei etabliert und den Ast endgültig absägt, auf dem sie mit Mühe und Not grad noch so sitzt.
Kindesunterhalt: VAMV warnt vor Milchmädchenrechnungen
und fordert Solidarität nach Trennung!
Berlin, 11. März 2019. „Familienministerin Franziska Giffey will Trennungsväter
beim Kindesunterhalt entlasten – für die Alleinerziehenden
wird es wichtig sein, keine Milchmädchenrechnungen
aufzumachen sondern faire Lösungen zu finden“, warnt Erika Biehn,
Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter
e.V. (VAMV). Knapp 90 Prozent der Alleinerziehenden sind Mütter.
Starkes-Familien-Gesetz
für alle Alleinerziehenden verbessern!
Berlin, 11. März 2019. „Der Kinderzuschlag muss konsequent für alle
Alleinerziehenden verbessert werden, unabhängig davon wie alt ihre Kinder sind,
fordert Erika Biehn, Vorsitzende des Verbands alleiner-ziehender Mütter und
Väter e.V. (VAMV) anlässlich der heutigen Anhörung zum „Starke-Familien-Gesetz“
im Bundestag. „Wir appellieren an die Abgeordneten des Bundestages, sich der
Empfehlung des Bundesrates anzuschließen und den sogenannten 100-Euro-Deckel aus
dem Starke-Familien-Gesetz zu streichen“, unterstreicht Biehn. Der Deckel
benachteiligt in der Wirkung besonders Alleinerziehende mit älteren Kindern. ...
Statt 2,7 Millionen "Alleinerziehende" der der VAMV fabuliert, stellt ein Beitrag im Spiegel die Zahl von 1,5 Millionen fest und selbst diese Zahl ist mindestens doppelt so hoch als es sich in Wirklichkeit verhält:
"Am 31. Dezember 2017 wurde Unterhaltsvorschuss an insgesamt 641.000 Kinder gezahlt (siehe Bundestagsdrucksache 19/4019). Deren empirische Verteilung ist durchaus interessant: Es leben ungefähr 1,5 Millionen alleinerziehende Personen in Deutschland (88 Prozent Frauen, zwölf Prozent Männer), davon ungefähr 60 Prozent (860.000) mit Kindern unter 18 Jahren. Von den alleinerziehenden Müttern haben 55 Prozent ein minderjähriges Kind, 34 Prozent zwei Kinder, elf Prozent drei oder mehr. Vier Prozent der Mütter sind verwitwet (neun Prozent der Männer). Daraus errechnet sich für 2017 überschlägig eine Zahl unterhaltsberechtigter Kinder von 800.000 (alle Zahlen aus Destatis: "Alleinerziehende in Deutschland 2017").
..."
Ganz nebenbei bemerkt, werden mit dem Unterhaltsvorschuss auch gut verdienende Mütter von der SPD mit dem Geld der Steuerzahler/innen übergossen, wenn diese getrennt vom Vater des gemeinsamen Kindes leben. Lebt eine gut verdienende Mutter, so z.B. eine Lehrerin dagegen mit einem armen Vater zusammen (Künstler) dann gibt es für diese Familie kein zusätzliches Geld von der steuergelderveruntreuenden SPD und der merkwürdig farblos wirkenden CDU, die sich der Steuergeldervernichtungspartei SPD in Nibelungentreue angeschlossen hat und jegliches eigenes Profil zugunsten von Gerechtigkeit und Ehrlichkeit vermissen lässt. Gibst du mir, geb ich dir, die SPD gibt dafür ihre Stimme für die Erhöhung der Rüstungsausgaben, ein weiteres Steuerzahlergeldvernichtungsprogramm.
Wirklich arme und "alleinerziehende" Mütter haben von dem Unterhaltsvorschuss rein gar nichts, weil der mit der Sozialhilfe oder dem ALG II verrechnet wird, ein gigantisches Bürokratiegesetz, wie es nur die unfähige staatsbürokratische SPD hinkriegen kann.
Unterhaltsvorschuss Warum holt der Staat das Geld nicht zurück?
Stand: 01.03.2019 13:50 Uhr
Hunderttausende Alleinerziehende erhalten einen Unterhaltsvorschuss, weil der
andere Elternteil nicht für das gemeinsame Kind zahlt. Der Staat treibt das Geld
in nur 13 Prozent der Fälle wieder ein. Woran liegt das?
Von Andrej Reisin, NDR
Der Unterhaltsvorschuss wird seit einer Reform 2017 nicht mehr nur für Kinder
bis zum 12. Lebensjahr, sondern bis zum 18. Geburtstag gewährt. Laut
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey stieg die Zahl der Kinder, für die der
Staat einen Unterhaltsvorschuss bezahlt, von 370.000 auf 780.000. 91 Prozent
dieser Kinder wohnen laut Familienministerium bei ihren Müttern.
Zahlungspflichtig sind demnach in neun von zehn Fällen die Väter.
Das Familienministerium wertet die erhöhte Zahl der Kinder, die einen
Unterhaltsvorschuss erhält, als Erfolg, denn viele seien dadurch aus "verdeckter
Armut" herausgekommen. Und in absoluten Zahlen habe der Staat auch mehr Geld von
den zahlungspflichtigen Elternteilen zurückgeholt: 270 Millionen Euro (2018) im
Vergleich zu 209 Millionen Euro (2017). Allerdings kletterten die Ausgaben in
diesem Zeitraum von 1,2 Milliarden auf 2,1 Milliarden Euro - ein Anstieg um 75
Prozent. Die Rückholquote bei dem Unterhaltsvorschuss liegt damit bei gerade 13
Prozent.
Wer seine Strafzettel nicht bezahlt, bei dem klingelt irgendwann der
Gerichtsvollzieher. Wer seine Eltern im Alter unterstützen muss, weil deren
Einkünfte und Ersparnisse nicht ausreichen, muss damit rechnen, dass das
Sozialamt auf Zahlung klagt. Warum also ist dies bei denjenigen, die die
Unterstützung ihrer Kinder dem Staat aufbürden, nicht so?
...
In der NDR-Dokumentation "Rabenväter - wenn Papa keinen Unterhalt zahlt" sagte
Iris Prieß-Bartsch, Sachbearbeiterin im Jugendamt in Plön: "Wir haben immer das
Problem, wenn uns jemand nicht die Wahrheit sagt, das auch tatsächlich zu
beweisen. Uns fehlt einfach das Personal, um da hinterzuhaken." Dabei haben die
Ämter nach dem Gesetz durchaus Auskunftsansprüche an Finanzämter, Krankenkassen
und Arbeitgeber. Sie müssen aber vor Gericht ziehen, um sich einen Titel gegen
die säumigen Unterhaltspflichtigen zu besorgen. Das kostet Zeit und Ressourcen.
...
https://www.tagesschau.de/faktenfinder/inland/unterhaltsvorschuss-111.html
Unterhaltsvorschuss
Im Staatsfernsehen, also in dem über Zwangsgebühren finanzierten, sogenannten öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ARD, ZDF und regionale Kanäle wie dem NDR, in denen nicht nur im Halbstundentak sinnentleerte Talkshows über das halbgebildete Publikum gegossen, sondern die Zuschauer auch mit peinlichen Quizsendungen von Nachdenken über das eigene langweilige Leben abgehalten werden, wird der Abwechslung halber in regelmäßigen Abständen die Sau durchs Dorf gejagt. Ein bisschen (sadistischer motivierter) Spass muss sein. In Rom hatte man dafür Gladiatoren, wo, sehr zur Freude des Publikum, der eine den anderen schließlich aufspießte. Seit dem das verboten wurde, müssten Ersatzdummys her, auf die man einschlagen kann. Sehr beliebt für diese Rolle sind beim Staatsfernsehen und anderen staatsnahme Medien Väter, die sich angeblich oder tatsächlich vor Unterhaltszahlungen drücken. Hitler hätte diese asozialen Väter gleich ins KZ eingesperrt, auf das sie lernen: Unterhalt zahlen macht frei. Aber das darf man heute nicht mehr, dabei wäre das doch ein ein toller Wahlslogen für die SPD: Wir bringen Väter hinter Gitter.
Heute ist man also etwas behutsamer, das liegt auch daran dass diese Asozialen in aller Regel wenigstens Steuern zahlen, und wenn es auch nur die exorbitanten 19% Umsatzsteuer ist, die vom Staat bei jedem Einkauf bei Aldi bei diesen Vätern einbehalten wird. Mit diesen Steuern kann die SPD dann ihre Wahlgeschenke bezahlen, um die Wähler damit zu korrumpieren.
Diesmal durfte die Hatz durchs Dorf ein Herr Andrej Reisin vom NDR erledigen. Seinen peinlichen Beitrag platziert das Staatsfernsehen unter der dummdödel Überschrift: Hunderttausende Alleinerziehende erhalten einen Unterhaltsvorschuss, weil der andere Elternteil nicht für das gemeinsame Kind zahlt.
Wer keine Ahnung hat, sollte Rosinenpfücker werden oder wenigstens Pferdeäpfelsammler.
In das Unterhaltsvorschussgesetz sollte man wenigstens mal reingeschaut haben, dann würde man, genügend Verstand vorausgesetzt, dass auch viele getrennt erziehende Eltern Unterhaltsvorschuss beziehen, es reicht dafür sogar aus, wenn sie im Jahr eine Sekunde mehr Betreuungszeit leisten als der andere getrennt erziehende Elternteil. Echte Alleinerziehende, die es wirklich betreffen würde, gibt es kaum, die abenteuerliche Behauptung von angeblich 2,7 Millionen Alleinerziehenden wie vom VAMV in die Welt posaunt, ist eine reine Phantasiezahl, die wahrscheinlich real wird, wenn man sie auf 10 % herunterdampft, also 270.000. Aber daran hat das Zentralorgan des VAMV, das SPD geführte Bundesministerium für Familie und Gedöns anscheinend kein Interesse.
Andrej Reisin vom NDR hätte bei Joachim Herrmann, oberster Chef für Agitation beim ZK der SED, sicher steile Karriere machen können. Aber wegen der Gnade der späten Geburt ist ihm das vermutlich erspart geblieben, zumal fraglich ist, ob Herr Reisin überhaupt DDR-Bürger war. Als Bürger der imperialistischen BRD hätte er im DDR System trotz seines an Trump erinnernden Habitus wohl wenig Chancen gehabt, aber immerhin hatte man als geifender Wessi in Sonderfall auch Karrierechancen in der DDR, wenn man nur mal an Sudel-Ede, also den berühmt-berüchtigten Karl-Eduard von Schnitzler denkt.
In bester Trump Manier produziert Herr Andrej Reisin Fake News, in dem er suggeriert, bei unterhaltspflichtigen Vätern (und Müttern) würde nicht auch am Ende der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen. Der Reisin hätte zu DDR Zeiten einen tollen Bezirksreporter im Erfurter SED-Blatt abgegeben, der so lange an der Realität herumschraubte, bis die Leute zu der Überzeugung kamen, der Kaffe-Mix (Erichs Krönung) würde nun doch besser schmecken als Bohnenkaffee.
2018 mussten die deutschen Steuerzahler ca. 1.8 Milliarden Euro für den teuren SPD-Irrsinn namens Unterhaltsvorschuss bezahlen (zuzüglich Bürokatiekosten in geschätzter Höhe von 100 Millionen Euro: Zahlen liefert das SPD geführte Bundesfamilienministerium verständlicherweise nicht, man stellt sich lieber scheintot), nur damit Frau Studienrätin mit 4.000 € Netto, örtliche SPD-Parteifunktionärin, die früher mit so einem SPD-Künstler liiert war, der aber mit seiner Kunst nichts verdient und nach der Trennung auch noch angefangen hat zu saufen, für die zwei missratenen Kinder, der eine kifft, die andere klaut, auf Kosten der Steuerzahler jeden Monat zwei mal 272 Euro zusätzlich bekommt.
Der Wahnsinn hat einen Namen und der heißt SPD. Langsam spricht sich das rum.
Anton Schwarz
Deutscher Juristinnenbund
Stellungnahme zum Wechselmodell
Stellungnahme vom
11.02.2019
anlässlich der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht
und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 13. Februar 2019 zum Antrag
der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Roman Müller-Böhm, Dr. Marco Buschmann,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP (BT-Drucksache 19/1175): Getrennt
leben – Gemeinsam erziehen: Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall
einführen und zum Antrag der Abgeordneten Katrin Werner, Dr. Petra Sitte, Doris
Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE (BT-Drucksache
19/1172): Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen – Keine Festschreibung des
Wechselmodells als Regelmodell
I. Keine Festschreibung des Wechselmodells als
Regelfall
Die Anträge sind exemplarisch für die seit Jahren geführte
Diskussion über eine gesetzliche Regelung des Wechselmodells. Der Deutsche
Juristinnenbund e.V. (djb) hat den Prozess kritisch begleitet und positioniert
sich zu den Forderungen zusammenfassend wie folgt:
keine Festschreibung
des Wechselmodells als gesetzlichen „Regelfall“,
mit Bedacht geführte
Diskussionen zu Änderungen im Kindesunterhalt,
die Entwicklung tragfähiger
Lösungen für paritätische Betreuungsmodelle auch für getrenntlebende Eltern und
ihre Kinder im Grundsicherungsbezug, zum Beispiel durch die Einführung eines
Umgangsmehrbedarfs,
keine Benachteiligung des einkommensschwächeren
Elternteils, in der Regel noch immer die Mutter, durch die Übernahme von
Betreuung,
jede gesetzliche Änderung hat unter dem Vorbehalt des Kindeswohl
zu stehen.
...
https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K2/st19-04/
Kommentar Väternotruf:
wie zu erwarten hat der Deutsche Juristinnenbund - eine einstmals fortschrittliche Organisation - sich gegen eine nachhaltige Stärkung des sogenannten Wechselmodells ausgesprochen.
Was in der Begründung nicht steht, das lautet so:
§ 1 Mutti hat immer recht
§ 2 hat Mutti einmal nicht recht, dann tritt automatisch §1 in Kraft.
Logisch, dass sich der Deutsche Juristinnenbund auch nicht gegen die väterdiskriminierende "Mütterrente" positioniert, denn das hieße ja anzuerkennen, das Väter gleichwertige Elternteile sind. Das will die deutsche Juristin natürlich nicht und ist sich da in so fern wohl mit Adolf Hitler einig:
Zitat: Dabei "betonte der Führer (Adolf Hitler) mit aller Entschiedenheit, daß nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind"
zitiert nach Schubert, Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus, 1993, 703,704
Seltsame Koalitionen, die sich da bilden, wenn es darum geht, Väter zu diskriminieren und der "deutschen Mutter" das Hoheitsrecht zu verleihen.
In so fern kann man vom Deutschen Juristinnenbund leider nur abraten, was einstmals gut begann, ist inzwischen zum ideologischen Bollwerk versteinert.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen uud Jugend (aber nicht für Männer, weil diese sind Dreckscheine, daher dürfen die im Ministeriumsnamen nicht erwähnt werden, man will sich ja nicht mit Dreckschweinen beschäftigen, dafür gibt es ja Gefängnisse, wohin die SPD am liebsten alle Männer einsperren würde, die nicht auf SPD-Linie sind)
Unterarbeitsgruppe: „Quantifizierung und Statistik“
„Kurzübersicht“ zur Vorlage in der
Arbeitsgruppe „SGB VIII: Mitreden-Mitgestalten“
2. Sitzung am 12. Februar 2019. Sitzung am 21. Januar
...
Im Jahr 2017 wurden Eltern bzw. Personensorgeberechtigten in Deutschland in
16.486 Fällen das Sorgerecht entweder ganz oder teilweise entzogen. Gegenüber
dem Jahr 2016 ist die Zahl geringfügig um 682 (4 %) zurückgegangen. Seit 2013
variiert das Fallzahlen-volumen zwischen jährlich rund 15.000 und knapp 17.200.
In 6.209 dieser familiengerichtlichen Verfahren, die 2017 mit einem
vollständigen oder teilweisen Sorgerechtsentzug endeten, waren die betroffenen
Kinder unter 6 Jahre alt. Dies entspricht 38 % aller Verfahren. Bezogen auf die
Gruppe der Gleichaltrigen in Deutschland lag 2017 die Quote von
Sorgerechtsentzügen pro 10.000 der unter 6-Jährigen bei knapp 14 entsprechenden
Maßnahmen (vgl. Amt-liche Kinder- und Jugendhilfestatistik - Pflegschaften,
Vormundschaften, Beistand-schaften, Pflegeerlaubnis, Sorgerechtsentzug,
Sorgeerklärungen).
Kommentar Väternotruf:
Angeblich gab es im Jahr 2017 16.486 Sorgerechtsentzüge. Das ist mal wieder so eine typische SPD-Lüge, grad wie das Märchen von den Millionen von Alleinerziehenden, natürlich in der Regal arme Mütter, die von gewissenlosen Vätern im Stich gelassen wurden, so die SPD-Lesart in Schwarz-Weiß, das einem schon Brechreize kommen, wenn man nur das Kürzel SPD liest.
Die Zahl der Sorgerechtsentzüge liegt leider viel höher als bei 16.486, denn die Sorgerechtsentzüge nach dem verfassungswidrigen §1671 BGB werden mal eben einach unterschlagen, Josef Goebbels hätte seine Freude an den SPD-Märchenerzählern.