Väternotruf informiert zum Thema

Arbeitsgericht Bielefeld


 

 

Arbeitsgericht Bielefeld

Gerichtstraße 6

33602 Bielefeld

 

Telefon: 0521 549-0

Fax: 0521 549-1707

 

E-Mail: poststelle@arbg-bielefeld.nrw.de

Internet: https://www.arbg-bielefeld.nrw.de

 

 

Internetauftritt des Arbeitsgerichts Dortmund (12/2024)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 01.02.2024 - https://www.arbg-bielefeld.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/index.php

 

 

Bundesland Nordrhein-Westfalen

Bundesarbeitsgericht - in Erfurt

Landesarbeitsgericht Hamm

 

 

Direktor am Arbeitsgericht Bielefeld:  - Klevemann - Richter am Arbeitsgericht Bielefeld / Direktor am Arbeitsgericht Bielefeld (ab , ..., 2024) - Arbeitsgericht Bielefeld - GVP 01.02.2024.

Stellvertretender Direktor am Arbeitsgericht Bielfeld: 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen beschäftigen am Arbeitsgericht Bielefeld eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter:     

 

 

 

 

Nicht mehr als Richter am Arbeitsgericht Bielefeld tätig:

 

Rechtspfleger:

 

 

Rechtsanwälte: 

 

 

Gutachter:

 

 

Sonstige:

 

 

 


 

 

Bielefeld: Trans-Person gewinnt 239 Prozesse

10.12.2024

Eine Trans-Person aus Dortmund verklagt Firmen wegen Diskriminierung und hat bisher 239 Prozesse gewonnen, zuletzt vor dem Arbeitsgericht Bielefeld. Kritiker sprechen von einem Geschäftsmodell, die Person selbst sagt, sie setze nur ihr Recht durch.

...

Der Unternehmer sagte, er empfinde das als ungerecht und warf der Person vor, Klagen als Geschäftsmodell zu betreiben. Dazu sagte Arbeitsgerichtsdirektor Kleveman, das sei in anderen Ländern nicht möglich: „Verstößt dort eine Firma gegen das Benachteiligungsverbot, muss sie ein Bußgeld zahlen. In Deutschland überlässt der Staat die Verfolgung solcher Verstöße dagegen dem Einzelnen – und genau das tut der Kläger.“
„Konservativ geschätzt 240.000 Euro eingenommen“

Kleveman sagte, dass die Klageserie der Person aus Dortmund bisher einen sechsstelligen Betrag beschert habe. „240.000 Euro, wenn wir ganz konservativ davon ausgehen, dass es pro Klage nur 1000 Euro gab. Tatsächlich sind die Summen aber oft genug höher.“

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https://www.westfalen-blatt.de/owl/bielefeld/trans-person-prozesse-klage-schmerzensgeld-3207025

 

 

 



Transfrau entdeckt Diskriminierungsklagen als lukratives Geschäftsmodell „Haben ein System, das in die falsche Richtung kippt“

VERÖFFENTLICHT AM 21. Dez 2024
2 Kommentare

Von Kai Rebmann

Immer öfter stößt man auf Meldungen, die einen inständig hoffen lassen, es möge sich dabei bitte um Satire handeln. So wie jetzt beim Fall einer Transfrau aus Dortmund, die seit Jahren von Bürgergeld lebt – und nicht zuletzt von Prozessen gegen oft mittelständische Unternehmen und diese im jeweiligen Einzelfall um mehrere tausend Euro bringt.

Wie das „Westfalen-Blatt“ berichtet, soll die 47-Jährige, die als Junge geboren wurde, auf diese Weise innerhalb der letzten acht Jahre ein kleines Vermögen angehäuft haben – das sie zudem ohne jede Abzüge beim Bürgergeld und obendrein steuerfrei kassiert. Von 239 Prozessen und mindestens 240.000 Euro Schadensersatz ist da die Rede, allein in diesem Jahr sollen demnach 25.000 Euro in die Taschen der fast schon gewerbsmäßigen Diskriminierungsklägerin geflossen sein.

1.577 Bewerbungen, 239 Prozesse, 0 Jobs

Die Masche ist dabei denkbar einfach: die Langzeit-Arbeitslose schrieb in den letzten Jahren insgesamt 1.577 Bewerbungen. Jedoch offenbar nicht, um endlich wieder einen Job zu finden, sondern um im großen Stil abkassieren zu können. Denn angeschrieben werden stets nur solche potenziellen Arbeitgeber, in deren Stellenausschreibungen sich Formfehler finden, die gegen die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verstoßen.

So wie im jüngsten Fall, als sich die Transfrau einen Hersteller von Dachzelten für Wohnmobile als Opfer ausgeguckt hat. Die in Gütersloh ansässige Firma vergaß bei der Suche nach „einem/-r Bürokaufmann/-frau“ das obligatorische „d“ für divers bei der Geschlechtsangabe und warb mit einem „jungen Team“ um potenzielle neue Kollegen. Für die Dauer-Klägerin ein klarer Fall von geschlechtsspezifischer sowie Altersdiskriminierung – und sie bekam Recht und vor dem Arbeitsgericht 3.750 Euro Schadensersatz zugesprochen.

In anderen Fällen wurden Arbeitgebern auch schon Formulierungen wie „belastbar“ zum Verhängnis oder der Umstand, dass ein Stellengesuch nicht auch bei der Agentur für Arbeit gemeldet wurde. Beides kann – und wird – von der Bürgergeld-Empfängerin, die zudem zu 50 Prozent schwerbehindert ist, als Diskriminierung von Menschen mit entsprechenden Einschränkungen ausgelegt.

Fast noch schlimmer ist aber, dass die Gerichte solchen Argumenten fast schon in Vasallentreue folgen, obwohl der missbräuchliche Charakter dieser Klagewelle nicht erst jetzt offenkundig ist. Mehr noch: die Richter machen aus dieser Einschätzung nicht einmal mehr ein Geheimnis. So soll die Klägerin nach der jüngsten Verhandlung gegen das Gütersloher Unternehmen mit der sarkastischen Bemerkung „Bis morgen!“ aus dem Gerichtssaal verabschiedet worden sein.
Rechtsstaat führt sich selbst ad absurdum

Weshalb bieten Politik und Justiz diesem bizarren Treiben aber trotzdem keinen Einhalt? Ist es die Angst vor dem kleinen, aber umso lautstärkeren woken Mob in Medien und Gesellschaft?

Denn klar ist: So wichtig der Schutz vor echter Diskriminierung ist, so wehrhaft muss sich der Rechtsstaat gegen offenkundigen und vor allem vorsätzlichen Missbrauch zur Wehr setzen. Letzterer ist strafbar – gerade im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht und sich daraus ergebender (vermeintlicher) Diskriminierung, aber eben nur sehr theoretisch.

Juristen sprechen hier vom sogenannten „AGG-Hopping“ und meinen damit genau das, was die Transfrau in Westfalen seit Jahren betreibt. Gemäß einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Juli 2023 ist „die rechtsmissbräuchliche, klageweise Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen […] als Betrug strafbar“, wie die Fachkanzlei Bird & Bird dazu auf ihrer Homepage ausführt.

Absurd: Ausgerechnet das Bundesarbeitsgericht (BAG) wirkt solchen Bemühungen entgegen und stellt entsprechenden Klagen mit mutmaßlicher Betrugsabsicht quasi einen Freifahrtschein aus. Die Kanzlei erläutert dies wie folgt: „Dabei ist das BAG selbst für diesen Zustand verantwortlich, nachdem es die (vom Bewerber darzulegende) Ernsthaftigkeit einer Bewerbung nicht mehr als Voraussetzung des Entschädigungsanspruchs qualifiziert.“

Im Klartext heißt dies, dass es dem Arbeitgeber obliegt, den entsprechenden Nachweis zu führen – was sich in den meisten Fällen eben als sehr schwierig bis unmöglich erweisen dürfte. Denn gerade in Streitereien zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gehen die Erfolgsaussichten für Arbeitgeber vor deutschen Gerichten regelmäßig gegen Null.

Dass es aber doch auch ganz anders geht, zeigte das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG) im Dezember 2023. Nur wenige Kilometer von Dortmund entfernt, erteilten die Richter einem „AGG-Hopper“ eine Abfuhr. Dieser, ebenfalls ein Bürgergeld-Empfänger, hatte sich wiederholt auf eine Stelle als „Sekretärin“ beworben und dabei die (gewünschte) Absage erhalten. Das LAG durchschaute das Spiel und rügte unter anderem, dass der Kläger es unterlassen hatte, ausdrücklich geforderte Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse oder Motivationsschreiben einzureichen. Zudem – und in diesem Zusammenhang ganz wichtig – verwiesen die Richter darauf, dass der Kläger in der Vergangenheit unter anderem durch eine außergewöhnlich hohe Zahl an Entschädigungsprozessen aufgefallen war.

Worin liegt jetzt aber der Unterschied zum aktuellen Fall? Richtig, beim „AGG-Hopper“ in Hamm handelte es sich eben um einen „normalen“ Mann, in Dortmund haben es die Richter mit einer Transfrau zu tun. Jedes Urteil gegen eine solche Person birgt gewaltigen gesellschaftlichen, politischen und nicht zuletzt ideologischen Sprengstoff. Und welcher Richter möchte sich dem mit rationalem Blick auf seine Zukunft als hochdotierter Beamter aussetzen?

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https://reitschuster.de/post/transfrau-entdeckt-diskriminierungsklagen-als-lukratives-geschaeftsmodell/

 

 

 


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