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Arbeitsgericht Bielefeld
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Bielefeld: Trans-Person gewinnt 239 Prozesse
10.12.2024
Eine Trans-Person aus Dortmund verklagt Firmen wegen Diskriminierung und hat bisher 239 Prozesse gewonnen, zuletzt vor dem Arbeitsgericht Bielefeld. Kritiker sprechen von einem Geschäftsmodell, die Person selbst sagt, sie setze nur ihr Recht durch.
...
Der Unternehmer sagte, er empfinde das als ungerecht und warf der Person vor,
Klagen als Geschäftsmodell zu betreiben. Dazu sagte Arbeitsgerichtsdirektor
Kleveman, das sei in anderen Ländern nicht möglich: „Verstößt dort eine Firma
gegen das Benachteiligungsverbot, muss sie ein Bußgeld zahlen. In Deutschland
überlässt der Staat die Verfolgung solcher Verstöße dagegen dem Einzelnen – und
genau das tut der Kläger.“
„Konservativ geschätzt 240.000 Euro eingenommen“
Kleveman sagte, dass die Klageserie der Person aus Dortmund bisher einen
sechsstelligen Betrag beschert habe. „240.000 Euro, wenn wir ganz konservativ
davon ausgehen, dass es pro Klage nur 1000 Euro gab. Tatsächlich sind die Summen
aber oft genug höher.“
...
https://www.westfalen-blatt.de/owl/bielefeld/trans-person-prozesse-klage-schmerzensgeld-3207025
Transfrau entdeckt Diskriminierungsklagen als lukratives Geschäftsmodell „Haben
ein System, das in die falsche Richtung kippt“
VERÖFFENTLICHT AM 21. Dez 2024
2 Kommentare
Von Kai Rebmann
Immer öfter stößt man auf Meldungen, die einen inständig hoffen lassen, es möge
sich dabei bitte um Satire handeln. So wie jetzt beim Fall einer Transfrau aus
Dortmund, die seit Jahren von Bürgergeld lebt – und nicht zuletzt von Prozessen
gegen oft mittelständische Unternehmen und diese im jeweiligen Einzelfall um
mehrere tausend Euro bringt.
Wie das „Westfalen-Blatt“ berichtet, soll die 47-Jährige, die als Junge geboren
wurde, auf diese Weise innerhalb der letzten acht Jahre ein kleines Vermögen
angehäuft haben – das sie zudem ohne jede Abzüge beim Bürgergeld und obendrein
steuerfrei kassiert. Von 239 Prozessen und mindestens 240.000 Euro
Schadensersatz ist da die Rede, allein in diesem Jahr sollen demnach 25.000 Euro
in die Taschen der fast schon gewerbsmäßigen Diskriminierungsklägerin geflossen
sein.
1.577 Bewerbungen, 239 Prozesse, 0 Jobs
Die Masche ist dabei denkbar einfach: die Langzeit-Arbeitslose schrieb in den
letzten Jahren insgesamt 1.577 Bewerbungen. Jedoch offenbar nicht, um endlich
wieder einen Job zu finden, sondern um im großen Stil abkassieren zu können.
Denn angeschrieben werden stets nur solche potenziellen Arbeitgeber, in deren
Stellenausschreibungen sich Formfehler finden, die gegen die Bestimmungen des
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verstoßen.
So wie im jüngsten Fall, als sich die Transfrau einen Hersteller von Dachzelten
für Wohnmobile als Opfer ausgeguckt hat. Die in Gütersloh ansässige Firma vergaß
bei der Suche nach „einem/-r Bürokaufmann/-frau“ das obligatorische „d“ für
divers bei der Geschlechtsangabe und warb mit einem „jungen Team“ um potenzielle
neue Kollegen. Für die Dauer-Klägerin ein klarer Fall von
geschlechtsspezifischer sowie Altersdiskriminierung – und sie bekam Recht und
vor dem Arbeitsgericht 3.750 Euro Schadensersatz zugesprochen.
In anderen Fällen wurden Arbeitgebern auch schon Formulierungen wie „belastbar“
zum Verhängnis oder der Umstand, dass ein Stellengesuch nicht auch bei der
Agentur für Arbeit gemeldet wurde. Beides kann – und wird – von der
Bürgergeld-Empfängerin, die zudem zu 50 Prozent schwerbehindert ist, als
Diskriminierung von Menschen mit entsprechenden Einschränkungen ausgelegt.
Fast noch schlimmer ist aber, dass die Gerichte solchen Argumenten fast schon in
Vasallentreue folgen, obwohl der missbräuchliche Charakter dieser Klagewelle
nicht erst jetzt offenkundig ist. Mehr noch: die Richter machen aus dieser
Einschätzung nicht einmal mehr ein Geheimnis. So soll die Klägerin nach der
jüngsten Verhandlung gegen das Gütersloher Unternehmen mit der sarkastischen
Bemerkung „Bis morgen!“ aus dem Gerichtssaal verabschiedet worden sein.
Rechtsstaat führt sich selbst ad absurdum
Weshalb bieten Politik und Justiz diesem bizarren Treiben aber trotzdem keinen
Einhalt? Ist es die Angst vor dem kleinen, aber umso lautstärkeren woken Mob in
Medien und Gesellschaft?
Denn klar ist: So wichtig der Schutz vor echter Diskriminierung ist, so wehrhaft
muss sich der Rechtsstaat gegen offenkundigen und vor allem vorsätzlichen
Missbrauch zur Wehr setzen. Letzterer ist strafbar – gerade im Zusammenhang mit
dem Arbeitsrecht und sich daraus ergebender (vermeintlicher) Diskriminierung,
aber eben nur sehr theoretisch.
Juristen sprechen hier vom sogenannten „AGG-Hopping“ und meinen damit genau das,
was die Transfrau in Westfalen seit Jahren betreibt. Gemäß einer Entscheidung
des Bundesgerichtshofs vom Juli 2023 ist „die rechtsmissbräuchliche, klageweise
Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen […] als Betrug strafbar“, wie die
Fachkanzlei Bird & Bird dazu auf ihrer Homepage ausführt.
Absurd: Ausgerechnet das Bundesarbeitsgericht (BAG) wirkt solchen Bemühungen
entgegen und stellt entsprechenden Klagen mit mutmaßlicher Betrugsabsicht quasi
einen Freifahrtschein aus. Die Kanzlei erläutert dies wie folgt: „Dabei ist das
BAG selbst für diesen Zustand verantwortlich, nachdem es die (vom Bewerber
darzulegende) Ernsthaftigkeit einer Bewerbung nicht mehr als Voraussetzung des
Entschädigungsanspruchs qualifiziert.“
Im Klartext heißt dies, dass es dem Arbeitgeber obliegt, den entsprechenden
Nachweis zu führen – was sich in den meisten Fällen eben als sehr schwierig bis
unmöglich erweisen dürfte. Denn gerade in Streitereien zwischen Arbeitgebern und
Arbeitnehmern gehen die Erfolgsaussichten für Arbeitgeber vor deutschen
Gerichten regelmäßig gegen Null.
Dass es aber doch auch ganz anders geht, zeigte das Landesarbeitsgericht Hamm
(LAG) im Dezember 2023. Nur wenige Kilometer von Dortmund entfernt, erteilten
die Richter einem „AGG-Hopper“ eine Abfuhr. Dieser, ebenfalls ein
Bürgergeld-Empfänger, hatte sich wiederholt auf eine Stelle als „Sekretärin“
beworben und dabei die (gewünschte) Absage erhalten. Das LAG durchschaute das
Spiel und rügte unter anderem, dass der Kläger es unterlassen hatte,
ausdrücklich geforderte Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse oder
Motivationsschreiben einzureichen. Zudem – und in diesem Zusammenhang ganz
wichtig – verwiesen die Richter darauf, dass der Kläger in der Vergangenheit
unter anderem durch eine außergewöhnlich hohe Zahl an Entschädigungsprozessen
aufgefallen war.
Worin liegt jetzt aber der Unterschied zum aktuellen Fall? Richtig, beim
„AGG-Hopper“ in Hamm handelte es sich eben um einen „normalen“ Mann, in Dortmund
haben es die Richter mit einer Transfrau zu tun. Jedes Urteil gegen eine solche
Person birgt gewaltigen gesellschaftlichen, politischen und nicht zuletzt
ideologischen Sprengstoff. Und welcher Richter möchte sich dem mit rationalem
Blick auf seine Zukunft als hochdotierter Beamter aussetzen?
...