Babyleiche


 

 

Grausiger Fund

Vier Babyleichen in Charlottenburg entdeckt

Ein Mann fand die Überreste von vier Säuglingen beim Ausräumen der Wohnung einer Bekannten. Die Mutter der Babys hatte sich selber getötet.

Von Christoph Stollowsky und Daniel Stender

Beim Ausräumen der Wohnung einer verstorbenen Bekannten hat ein 49-jähriger Mann am Mittwochabend an der Krumme Straße 70 in Charlottenburg eine grauenhafte Entdeckung gemacht: Er fand verweste Leichenteile von vier Säuglingen. Ersten Ermittlungen zufolge hatte sich die 46 Jahre alte Frau Ende Juli das Leben genommen. Sie soll die Mutter der Babys gewesen sein. Unter welchen Umständen die Säuglinge ums Leben kamen und wie alt sie zu diesem Zeitpunkt waren, konnten Polizei und Staatsanwaltschaft gestern nicht sagen. Es wurde eine Obduktion angeordnet. Eine Mordkommission der Kriminalpolizei ermittelt seit gestern unter der Leitung der Berliner Staatsanwaltschaft.

Der 49-jährige Mann aus Potsdam habe die teils skelettierten und verwesten Leichenteile „in einem Hocker mit einem eingebauten Fach“ entdeckt, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner. Als der Mann sich nach dem ersten Schock wieder gefasst hatte, packte er den Hocker mitsamt den Überresten ins Auto und brachte den Fund zum Spandauer Polizeiabschnitt 22 an der Charlottenburger Chaussee. Weshalb er sich nicht an den viel näher gelegenen Polizeiabschnitt am Ernst-Reuter-Platz wandte, blieb gestern ungeklärt. Gegenüber den Beamten gab er an, er habe die Überreste der Kinder in der Wohnung der Frau in der vierten Etage des 19-stöckigen Hochhauses am U- Bahnhof Deutsche Oper entdeckt. Einen Verdacht gegen den Mann gebe es nicht, hieß es von Behördenseite. Gegen ihn werde nicht ermittelt. Dem Vernehmen nach war die 46-jährige Mutter der toten Säuglinge seine Freundin gewesen. Die Frau lebte in der Wohnung alleine. Er soll diese aber für sie angemietet haben.

Die Frau hatte sich Ende Juli aus dem Fenster ihrer Wohnung gestürzt und war dabei zu Tode gekommen. Ob sie damals einen Abschiedsbrief hinterlassen hatte, war gestern nicht zu erfahren. In dem Hochhaus leben mehr als 100 Mietparteien. Im Untergeschoss befindet sich ein Kaiser’s Supermarkt. Nach dem tödlichen Sprung hatte zwei Monate lang niemand mehr in ihrer Wohnung gelebt. Erst beim Ausräumen stieß der Bekannte dann auf die Leichenteile.

Eine erste gerichtsmedizinische Untersuchung ergab gestern, dass sie von vier verschiedenen Säuglingen stammten. Wann und in welchen Abständen sie zur Welt kamen, zu welchem Zeitpunkt nach der Geburt sie starben und wie lange ihre Überreste bereits in der Wohnung lagen, war gestern Abend noch ebenso ungeklärt wie die Frage, wer ihr Vater ist oder ob es möglicherweise mehrere Väter gibt. Man wisse auch nicht, ob die Kinder tot geboren oder getötet wurden – und falls ja, von wem, hieß es in Polizeikreisen. Die Ermittler gehen allerdings davon aus, dass die Babys schon vor dem Selbstmord der Frau gestorben sind und seither im Fach des Hockers versteckt waren. Vermutlich seien sie nicht zerstückelt worden, sondern beim Verwesen zerfallen.

Der grauenhafte Fund sprach sich gestern im Charlottenburger Kiez um das Hochhaus an der Oper schnell herum. Vor dem Eingang drängelten sich zahlreiche Fotografen und Pressevertreter. Nachbarn versammelten sich auf dem Bürgersteig und spekulierten über die Beweggründe der Frau, sich das Leben zu nehmen. Sie sei schwer krank gewesen, hieß es. Auch von Beziehungskummer war die Rede. Sie hatte offenbar anonym gelebt, denn an persönliche Begegnungen mit ihr konnte sich niemand erinnern. Etliche Mieter des Hauses äußerten allerdings ihre Verwunderung, dass die Polizei nach dem Suizid der Frau die Babyleichen nicht entdeckt hatte. Auch der Hausmeister, der das Gebäude mittels Kameras überwache, habe offenbar nichts bemerkt.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 02.10.2009)

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Charlottenburg-Babys-Leichenteile;art126,2914013

 

 

 


 

 

 

Fund einer Säuglingsleiche am 01.09.2008 – Verfahren eingestellt

2. Folgemiteilung

2030 Js 57183/08

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat das Ermittlungsverfahren gegen die Mutter des am 01.09.2008 in einer Abfallverwertungsfirma in Mayen aufgefundenen Säuglings wegen des Vorwurfes des Totschlags eingestellt.

Der 29-Jährigen aus Brohl-Lützing war vorgeworfen worden, das Kind heimlich auf der Toilette eines Restaurants in Andernach, in dem sie aushilfsweise als Küchenhilfe arbeitete, lebend zur Welt gebracht, erstickt und danach in der Biotonne des Restaurants „entsorgt“ zu haben.

Die Beschuldigte wurde auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft am 10.11.2008 aus der Haft entlassen und der Haftbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz durch das Amtsgericht Koblenz aufgehoben, da der gegen sie gerichtete dringende Verdacht des Totschlages nicht mehr aufrecht erhalten werden konnte.

Nach dem endgültigen Ergebnis der in Auftrag gegebenen rechtsmedizinischen Untersuchungen war aufgrund der bereits fortgeschrittenen Verwesung der Säuglingsleiche nicht mehr festzustellen, ob das Kind nach der Geburt gelebt hat. Es ist daher zugunsten der Beschuldigten davon auszugehen, dass das Kind bereits vor oder während der Geburt aufgrund eines Sauerstoffmangels und damit eines natürlichen Todes verstorben ist. Die Angaben der Beschuldigten, sie habe das Kind nach der Geburt für tot gehalten, da es weder geschrieen noch sich bewegt hat, ließen sich demnach nicht widerlegen.

Angesichts dieser Beweislage war eine Verurteilung der Beschuldigten nicht mehr als wahrscheinlich anzusehen.

Die Beschuldigte wurde über die Möglichkeit belehrt, eine Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft zu beantragen. Nach § 7 des Strafrechtsentschädigungsgesetzes besteht Anspruch auf Ersatz von Vermögensschaden, sofern dieser nachgewiesen werden kann. Hinzu kommt eine Entschädigung in Höhe von 11 EUR pro Tag der Untersuchungshaft, die vom 02.09.2008 bis 10.11.2008 andauerte.

Dr. Horst Hund

Leitender Oberstaatsanwalt

Datum: 22.12.2008

Herausgeber: Staatsanwaltschaft Koblenz

 

http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/634/634b8376-d698-11d4-a73d-0050045687ab,7bd792ae-06d5-e111-0104-36169740b3ca,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

 

 

 

 

Fund einer Säuglingsleiche am 01.09.2008 - Tatverdächtige bereits festgenommen

Erstmitteilung

Am 01.09.2008 gegen 13:30 Uhr wurde in einer Abfallverwertungsfirma in Mayen eine männliche Säuglingsleiche unter den dort angelieferten Speiseresten aufgefunden. Das Baby war in ein Handtuch eingewickelt.

Bereits in den Abendstunden des 01.09.2008 wurde die 29-jährige Mutter des toten Säuglings, die die Schwangerschaft verheimlicht hatte, ermittelt und vorläufig festgenommen.

Nach dem bisherigen Ergebnis der von der Kriminaldirektion Koblenz geführten Ermittlungen und dem vorläufigen Ergebnis der gestern abend durchgeführten Obduktion besteht der Verdacht, dass die 29-Jährige aus Brohl-Lützing das Kind heimlich auf der Toilette eines Restaurants in Andernach, in dem sie aushilfsweise als Küchenhilfe arbeitete, lebend zur Welt brachte und danach in der Biotonne des Restaurants „entsorgte“.

Die Tatverdächtige gibt zu, das Kind in die Abfalltonne gelegt zu haben. Sie sei nach eigenen Angaben jedoch davon ausgegangen, dass das Baby bereits tot gewesen sei.

Die deutsche Staatsangehörige ist verheiratet und hat bereits drei Kinder im Alter von 9, 7 und 6 Jahre.

Sie wird wegen des Verdachtes des Totschlages heute der Ermittlungsrichterin in Koblenz vorgeführt. Über den genauen Zeitpunkt der Vorführung werde ich aus Sicherheitsgründen keine näheren Angaben machen.

Das Ergebnis der Vorführung wird voraussichtlich am späten Nachmittag durch eine Folgemitteilung über den Newsmailer der Justiz veröffentlicht. Sie können die Pressemeldung auch sofort nach Einstellen unter www.justiz.rlp.de – Presse – einsehen.

 

Dr. Horst Hund

Leitender Oberstaatsanwalt

 

 

 

Hintergrundinformationen zur Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag:

Grundsätzlich fällt die Tötung eines Menschen unter den Straftatbestand des Totschlags (§ 212 des Strafgesetzbuches). Diese Vorschrift sieht einen Strafrahmen von fünf bis fünfzehn Jahren vor. Liegen besondere zusätzliche Merkmale vor, wird die Tat als Mord (§ 211 des Strafgesetzbuches) eingeordnet. Die Mordmerkmale sind ausdrücklich im Gesetz festgelegt und lauten

- Mordlust

- Befriedigung des Geschlechtstriebs

- Habgier

- niedrige Beweggründe

- Heimtücke

- Grausamkeit

- Gemeingefährliche Mittel

- Ermöglichung oder Verdeckung einer anderen Straftat.

Für Mord lautet die Strafandrohung lebenslange Freiheitsstrafe. Nur bei besonderen Strafmilderungsgründen kann das Gericht von der Verhängung dieser Höchststrafe absehen.

Datum: 02.09.2008

Herausgeber: Staatsanwaltschaft Koblenz

http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/634/634b8376-d698-11d4-a73d-0050045687ab,83a361de-4f12-c113-3e2d-c6169740b3ca,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

 

 

 


 

 

 

 

Babyleiche in Mülltonne gefunden

28.11.2008 | 14:58 Uhr

POL-LDK: Babyleiche in Mülltonne gefunden Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Limburg, Zweigstelle Wetzlar, und des Polizeipräsidiums Mittelhessen, Polizeidirektion Lahn-Dill

Dillenburg (ots) - Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Limburg, Zweigstelle Wetzlar, und des Polizeipräsidiums Mittelhessen, Polizeidirektion Lahn-Dill

Babyleiche in Mülltonne gefunden

Am Donnerstag, 27.11.2008, informierte eine Ärztin des Krankenhauses in Wetzlar die Polizei, dass eine dort mit Blutungen eingelieferte Patientin geäußert habe, dass ihr Säugling in einer Mülltonne läge. Im Rahmen der sofort eingeleiteten polizeilichen Ermittlungen konnte die Leiche eines weiblichen Säuglings in einer Mülltüte verpackt in einer Papiermülltonne in der verschlossenen Garage eines Anwesens in Mittenaar, wo die Kindesmutter mit ihrem Verlobten lebt, gefunden werden. Nach den bisherigen Erkenntnissen hat die Kindesmutter das Baby vermutlich in der Nacht vom 25. auf den 26.11.2008 in ihrer Wohnung zur Welt gebracht. Die Staatsanwaltschaft ordnete die Obduktion der Leiche zur Aufklärung der Todesursache sowie des Sachverhaltes an. Die in dem gerichtsmedizinischen Institut in Gießen heute durchgeführte Obduktion erbrachte, dass das Kind nach der Geburt gelebt hat und voll lebensfähig war. Die genaue Todesursache konnte noch nicht abschließend geklärt werden. Es bedarf ergänzender gerichtsmedizinischer Untersuchungen. Bei der Kindesmutter handelt es sich um eine 21jährige ledige deutsche Staatsangehörige. Sie hat sich zum Sachverhalt nicht geäußert. Sie wurde wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags vorläufig festgenommen und soll morgen dem Haftrichter beim Amtsgericht Wetzlar vorgeführt werden, der darüber zu entscheiden hat, ob Untersuchungshaft angeordnet wird. Polizeiliche Erkenntnisse liegen bzgl. der Tatverdächtigen nicht vor. Die Ermittlungen dauern an.

Oberstaatsanwalt Braun Staatsanwaltschaft Limburg, Zweigstelle Wetzlar Tel.: 06441 - 44 77 631

Torsten Liebig Polizeipräsidium Mittelhessen

 

ots Originaltext: Polizeipräsidium Mittelhessen

Digitale Pressemappe:

http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=56920

Bei Rückfragen:

Oberstaatsanwalt Braun

Staatsanwaltschaft Limburg,

Zweigstelle Wetzlar

Tel.: 06441 - 44 77 631

 

http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/56920/1310974/polizei_lahn_dill/

 

 


 

 

 

Mutter wirft Baby in Mülltonne

Rheinland-Pfalz

02.09.2008, 14:32

Eine 29-jährige Frau aus dem rheinland-pfälzischen Brohl hat gestanden, ihren neugeborenen Sohn in die Biotonne eines Restaurants gelegt zu haben. Offenbar lebte er zu dem Zeitpunkt noch.

Eine 29-jährige Mutter soll ihr neugeborenes Kind in eine Abfalltonne eines Restaurants in Andernach (Rheinland-Pfalz) gesteckt haben. Das in ein Handtuch gewickelte tote Baby war am Montag in einer Abfallverwertungsfirma in Mayen zwischen Speiseresten gefunden worden, wie die Staatsanwaltschaft Koblenz am Dienstag mitteilte.

Die Mutter, die bei einem Restaurant in Andernach als Aushilfe in der Küche arbeitet, wurde noch am gleichen Abend festgenommen und gestand die Tat

Tatmotiv Eheprobleme?

Sie habe nach eigener Aussage jedoch geglaubt, dass der kleine Junge bereits tot gewesen sei, berichtete der Leitende Oberstaatsanwalt Horst Hund.

Wie Hund ausführte, muss das Kind nach den ersten Ergebnissen der noch am Montag durchgeführten Obduktion bei der Geburt gelebt haben. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Haftbefehl wegen Totschlags gegen die 29-Jährige.

Nach Hunds Worten ist die Beschuldigte verheiratet und Mutter von bereits drei Kindern im Alter zwischen sechs und neun Jahren. Als Tatmotiv gehen die Ermittler von Eheproblemen aus. Die Tatverdächtige sollte noch am Dienstag der Haftrichterin vorgeführt werden.

(dpa/AP/grc)

http://www.sueddeutsche.de/panorama/698/308641/text/

 

 


 

 

 

Fund einer Säuglingsleiche am 01.09.2008 – Verfahren eingestellt

2. Folgemiteilung

2030 Js 57183/08

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat das Ermittlungsverfahren gegen die Mutter des am 01.09.2008 in einer Abfallverwertungsfirma in Mayen aufgefundenen Säuglings wegen des Vorwurfes des Totschlags eingestellt.

Der 29-Jährigen aus Brohl-Lützing war vorgeworfen worden, das Kind heimlich auf der Toilette eines Restaurants in Andernach, in dem sie aushilfsweise als Küchenhilfe arbeitete, lebend zur Welt gebracht, erstickt und danach in der Biotonne des Restaurants „entsorgt“ zu haben.

Die Beschuldigte wurde auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft am 10.11.2008 aus der Haft entlassen und der Haftbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz durch das Amtsgericht Koblenz aufgehoben, da der gegen sie gerichtete dringende Verdacht des Totschlages nicht mehr aufrecht erhalten werden konnte.

Nach dem endgültigen Ergebnis der in Auftrag gegebenen rechtsmedizinischen Untersuchungen war aufgrund der bereits fortgeschrittenen Verwesung der Säuglingsleiche nicht mehr festzustellen, ob das Kind nach der Geburt gelebt hat. Es ist daher zugunsten der Beschuldigten davon auszugehen, dass das Kind bereits vor oder während der Geburt aufgrund eines Sauerstoffmangels und damit eines natürlichen Todes verstorben ist. Die Angaben der Beschuldigten, sie habe das Kind nach der Geburt für tot gehalten, da es weder geschrieen noch sich bewegt hat, ließen sich demnach nicht widerlegen.

Angesichts dieser Beweislage war eine Verurteilung der Beschuldigten nicht mehr als wahrscheinlich anzusehen.

Die Beschuldigte wurde über die Möglichkeit belehrt, eine Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft zu beantragen. Nach § 7 des Strafrechtsentschädigungsgesetzes besteht Anspruch auf Ersatz von Vermögensschaden, sofern dieser nachgewiesen werden kann. Hinzu kommt eine Entschädigung in Höhe von 11 EUR pro Tag der Untersuchungshaft, die vom 02.09.2008 bis 10.11.2008 andauerte.

Dr. Horst Hund

Leitender Oberstaatsanwalt

Datum: 22.12.2008

Herausgeber: Staatsanwaltschaft Koblenz

 

http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/634/634b8376-d698-11d4-a73d-0050045687ab,7bd792ae-06d5-e111-0104-36169740b3ca,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

 

 

 

 

Fund einer Säuglingsleiche am 01.09.2008 - Tatverdächtige bereits festgenommen

Erstmitteilung

Am 01.09.2008 gegen 13:30 Uhr wurde in einer Abfallverwertungsfirma in Mayen eine männliche Säuglingsleiche unter den dort angelieferten Speiseresten aufgefunden. Das Baby war in ein Handtuch eingewickelt.

Bereits in den Abendstunden des 01.09.2008 wurde die 29-jährige Mutter des toten Säuglings, die die Schwangerschaft verheimlicht hatte, ermittelt und vorläufig festgenommen.

Nach dem bisherigen Ergebnis der von der Kriminaldirektion Koblenz geführten Ermittlungen und dem vorläufigen Ergebnis der gestern abend durchgeführten Obduktion besteht der Verdacht, dass die 29-Jährige aus Brohl-Lützing das Kind heimlich auf der Toilette eines Restaurants in Andernach, in dem sie aushilfsweise als Küchenhilfe arbeitete, lebend zur Welt brachte und danach in der Biotonne des Restaurants „entsorgte“.

Die Tatverdächtige gibt zu, das Kind in die Abfalltonne gelegt zu haben. Sie sei nach eigenen Angaben jedoch davon ausgegangen, dass das Baby bereits tot gewesen sei.

Die deutsche Staatsangehörige ist verheiratet und hat bereits drei Kinder im Alter von 9, 7 und 6 Jahre.

Sie wird wegen des Verdachtes des Totschlages heute der Ermittlungsrichterin in Koblenz vorgeführt. Über den genauen Zeitpunkt der Vorführung werde ich aus Sicherheitsgründen keine näheren Angaben machen.

Das Ergebnis der Vorführung wird voraussichtlich am späten Nachmittag durch eine Folgemitteilung über den Newsmailer der Justiz veröffentlicht. Sie können die Pressemeldung auch sofort nach Einstellen unter www.justiz.rlp.de – Presse – einsehen.

 

Dr. Horst Hund

Leitender Oberstaatsanwalt

 

 

 

Hintergrundinformationen zur Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag:

Grundsätzlich fällt die Tötung eines Menschen unter den Straftatbestand des Totschlags (§ 212 des Strafgesetzbuches). Diese Vorschrift sieht einen Strafrahmen von fünf bis fünfzehn Jahren vor. Liegen besondere zusätzliche Merkmale vor, wird die Tat als Mord (§ 211 des Strafgesetzbuches) eingeordnet. Die Mordmerkmale sind ausdrücklich im Gesetz festgelegt und lauten

- Mordlust

- Befriedigung des Geschlechtstriebs

- Habgier

- niedrige Beweggründe

- Heimtücke

- Grausamkeit

- Gemeingefährliche Mittel

- Ermöglichung oder Verdeckung einer anderen Straftat.

Für Mord lautet die Strafandrohung lebenslange Freiheitsstrafe. Nur bei besonderen Strafmilderungsgründen kann das Gericht von der Verhängung dieser Höchststrafe absehen.

Datum: 02.09.2008

Herausgeber: Staatsanwaltschaft Koblenz

http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/634/634b8376-d698-11d4-a73d-0050045687ab,83a361de-4f12-c113-3e2d-c6169740b3ca,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

 

 

 


 

 

Grausiger Fund in Elsterberg (Vogtland)

Beim Durchstöbern des Bodens haben die Eigentümer eines Einfamilienhauses in Elsterberg bei Plauen am Sonntagnachmittag eine Babyleiche entdeckt.

Der Säugling war unter dem Dach des Gebäudes an der Moschwitzer Straße in einem Pappkarton versteckt. Noch steht nicht endgültig fest, wer das Kind zur Welt gebracht hat, wo und wann es geboren wurde.

In diesem Zusammenhang laufen Ermittlungen gegen die 22-jährige Tochter der Familie. Sie wird von der Polizei in München vernommen. Darüber hinaus untersuchen am Montag Rechtsmediziner den Leichnam des Kindes.

Montag, 21. April 2008

www.sachsen-fernsehen.de/default.aspx?ID=4446&showNews=213692

 

 


 

 

 

 

Berlin

Kommt die Todes-Mutter früher raus?

MENSCHEN VOR GERICHT Von ANNE LOSENSKY

Kommt die Todes-Mutter früher raus?

Arzthelferin Sabine H. (41) bekommt neuen Prozess

Manchmal saß sie auf dem Balkon in ihrer Plattenwohnung. Sie will sich dann ihren unter den üppigen Kräutern in den Blumenkästen verscharrten Babys „nahe“ gefühlt haben – und alle neun Monate eine neue Babyleiche, ein neuer Blumentopf.

„Sie entwickelte im Gebären und Töten Routine“, hatte die Staatsanwältin gesagt und lebenslang wegen Mordes gefordert.

Doch das Urteil fiel milder aus: Todesmutter Sabine H. (41) wurde nur zu 15 Jahren Haft für acht getötete Kinder verurteilt. Für das neunte Baby war die Arzthelferin gar nicht erst angeklagt worden (verjährt).

Viele Menschen verstanden das nicht, waren empört.

Jetzt setzt der Bundesgerichtshof noch eins drauf: Die Strafe für die Todesmutter sei zu hoch! Sie habe ein von ihr „so nicht erwünschtes“ Leben geführt, früh drei Kinder bekommen.

Die Richter sehen eine „Persönlichkeitsstörung“: Sabine H. spiegelte vor, sich um Empfängnisverhütung zu kümmern, habe aber heimlich ein Kind nach dem anderen bekommen und getötet. Ihr „bizarrer“ Umgang mit den Blumenkübeln. Dass sie trotzdem für ihre vier lebenden Kinder eine „treu sorgende Mutter“ gewesen sei.

Sabine H. soll erleichtert sein: Im neuen Prozess kann sie mit einer geringeren Strafe rechnen.

05. April 2007

http://www.bz-berlin.de/archiv/kommt-die-todes-mutter-frueher-raus-article323214.html

 

 

 


 

 

 

Die neun toten Babys der Sabine H.

Von Barbara Möller 

Prozeßauftakt: Was war das Motiv für die schlimmste Serie von Kindstötungen in Deutschland? Angeklagte schweigt. Sie betrank sich immer, wenn die Wehen kamen, ließ dann die Säuglinge sterben und vergrub sie in Blumenkästen auf ihrem Balkon. Nicht einmal der Vater der Kinder will von all dem etwas bemerkt haben . . .

Frankfurt/Oder. Weil sie die Aussage verweigert, weiß man nicht, wie ihre Stimme klingt. Daß sie erst 40 ist, mag man kaum glauben, und wer ihr in die Augen schaut, ist vollends ratlos. Schön sind diese Augen: braun, weich und vielleicht eine Spur schwermütig.

Sie passen nicht zu der "Todesmutter", die die Boulevardzeitungen aus ihr gemacht haben. Obwohl andererseits unbestritten ist, daß Sabine H. zwischen 1992 und 1998 acht Kinder zur Welt brachte und sie sofort sterben ließ. Indem sie sich einfach nicht um sie kümmerte. Sie einfach "liegenließ". Sie nicht wärmte, nicht fütterte, nicht wiegte und nicht küßte. Eigentlich sind es sogar neun Babys gewesen, wenn man den ersten, inzwischen verjährten Fall mit dazurechnet. Sieben Mädchen und zwei Jungen.

"Unversorgt" habe sie diese Kinder dem Sterben preisgegeben, heißt es in der Anklageschrift. Diese Form der Unterlassung wird als Totschlag gewertet. Von einer Mordanklage ist die 2. Strafkammer des Landgerichts in Frankfurt an der Oder frühzeitig abgerückt. Begründung: Mordmerkmale wie Habgier, Heimtücke oder besondere Grausamkeit seien nicht zu erkennen gewesen. Sprachlos stehen die Prozeßbeteiligten vor diesem einzigartigen Fall, sogar der Anwalt der Angeklagten findet keine Erklärung. Auf die Frage der Journalisten, warum Sabine H. nie auf die Idee gekommen sei zu verhüten, antwortet Matthias Schöneburg: "Das habe ich meine Mandantin auch gefragt."

68 Zeugen sind geladen. Darunter auch die drei erwachsenen Kinder von Sabine und Oliver H., eine Schwester der Angeklagten und der Neffe Frank K., der im vergangenen Sommer beim Aufräumen die erste Babyleiche fand - in einer mit Blumenerde gefüllten Plastiktüte, die in einem alten Aquarium steckte. Acht Gutachter werden vor Gericht auftreten. Pathologen, Toxikologen und DNA-Spezialisten. Sie werden versuchen, dem Gericht zu sagen, wie die Kinder gestorben sind und daß Oliver H. in allen Fällen der Vater war. Der Mann, der gestern ebenfalls die Aussage verweigerte. Ein gutaussehender brünetter 43-Jähriger in Jeans, T-Shirt und Cordjackett, der - wie man den Akten entnehmen kann - von den vielen Schwangerschaften und toten Kindern nichts gewußt haben will.

Als Oliver H. den Gerichtssaal betrat, hat er seiner Ex-Frau kurz zugelächelt, und als er ihn fünf Minuten später wieder verließ, hat er sich mit einem freundlichen Nicken von ihr verabschiedet. Einvernehmen konnte man da erkennen. Und in diesem Moment hätte man eine Stecknadel fallen hören können, weil alle dasselbe dachten: Daß da zwei beschlossen haben könnten, sich nicht gegenseitig zu belasten.

1987 soll die Ehe geschieden worden sein. Anschließend sei Sabine H. "auf der Suche nach Abenteuern gewesen. Nach Männern. Nach Sex", hieß es nach ihrer Festnahme in der Boulevardpresse. Und: "Neue Männer, neue Schwangerschaften." Heute weiß man, daß es nicht so war. Alle Kinder stammten von dem Mann, den Sabine mit siebzehn kennengelernt und mit achtzehn geheiratet hatte: Oliver H.

Daß es von ihm hieß, er arbeite nicht nur für die Nationale Volksarmee, sondern auch für die Stasi, hat Sabine H. der Familie damals dramatisch entfremdet. Sie zog weg aus Brieskow-Finkenheerd. Weg vom Vater, der sie zu einer Ausbildung gedrängt hatte, die sie nicht wollte - Zahnarzthelferin statt Fotografin -, hin zu Oliver nach Frankfurt an der Oder. 1984 kam das erste Kind, ein Mädchen, 1986 und 1987 wurden die beiden Söhne geboren.

Das dritte Kind hat Oliver H. möglicherweise schon nicht mehr haben wollen. Deshalb die Scheidung. Beendet war die Beziehung damit nicht. Noch in der richterlichen Vernehmung vom 1. August 2005 hat Sabine H. "mein Mann" gesagt, wenn sie Oliver H. meinte. "Mein Mann war beim Zoll, als die nächste Geburt war . . . " "Als mein Mann nachmittags vom Dienst kam, war die Geburt schon vorbei . . . "

Aus dem Protokoll dieser Vernehmung hat der Vorsitzende Richter vorgelesen. Sätze, denen man die zusammenfassende Art der Beamten anhörte: "Ich hatte einmal regelmäßig in der Woche Geschlechtsverkehr", "Ich habe getrunken, wenn die Wehen kammen", "Ich kann mich nicht erinnern, irgendwann gewaltsam auf das Kind eingewirkt zu haben", "Ich wußte nachher nicht, welches Kind in welchem Behälter war . . . "

Daß Sabine H. ihre toten Babys in Eimern, Blumenkübeln und in einem ausrangierten Aquarium versteckt oder vergraben hat, hat die Öffentlichkeit an diesem Fall besonders aufgeregt. Eine Öffentlichkeit, die eine andere Frau frisch im Gedächtnis hatte, eine, die ihre toten Kinder in Tiefkühltruhen aufbewahrt hatte.

Die Überreste aller neun Kinder hat die Polizei in Brieskow-Finkenheerd gefunden. In einem zehn Kilometer südlich von Frankfurt an der Oder gelegenen Dorf mit gerade mal 2700 Einwohnern. Da, wo die Eltern von Sabine H. 60 Jahre lang gelebt haben. Eberhard K., der als Stellwerker bei der Bahn arbeitete, und seine Frau Martha, die sich um die drei Töchter kümmerte. Schon 1988 habe Sabine H. erstmals "einen Blumentopf aus Terrakotta" mit der Bemerkung angeschleppt, sie habe in ihrer kleinen Frankfurter Stadtwohnung keinen Platz dafür, phantasierte eine Zeitung, als Sabine H. gerade erst vom Untersuchungsrichter vernommen wurde.

Neun "Behälter" hat Sabine H. im Schuppen ihrer Eltern deponiert. Ausgerechnet da, wo sie nicht mehr willkommen war. Der psychiatrische Gutachter, den das Gericht bestellt hat, wird dazu sicher viel zu sagen wissen. Einer ihrer beiden Schwestern soll die Angeklagte nachdrücklich gesagt haben, sie möge diese "Behälter" bitte nicht wegwerfen: "Wegen der Blumenzwiebeln . . . "

Der Vater von Sabine H. ist inzwischen tot, die Schwestern und die 81jährige Mutter wollen mit ihr angeblich nichts mehr zu tun haben. Aber sie kümmern sich um ein weiteres Kind - die dreijährige Elisabeth -, das Sabine H. 2003 zur Welt gebracht hat. Das einzige Kind, das von einem anderen Mann stammt. Von dem hat sich die Vierzigjährige nach ihrer Verhaftung getrennt. Aus der Justizvollzugsanstalt Duben hat sie ihm einen entsprechenden Brief geschrieben.

Alles, was sie anfaßt, scheint kaputtzugehen. Dabei ist Sabine H., das bestätigen alle im Dorf, ein fröhliches Mädchen und eine erstklassige Schülerin gewesen. Sie hätte locker Abitur machen können, sagt ihr Verteidiger, und man hört das Bedauern über ein verpfuschtes Leben heraus. Matthias Schöneburg wird auch nicht müde zu beteuern, daß seine Mandantin "kein Ungeheuer" sei. Wenn er kampfeslustig fragt, "ob sieben der acht Kinder bei der Geburt überhaupt gelebt haben?", ahnt man, nach welcher Strategie er vorgehen will.

Daß Sabine H. an Krebs erkrankt ist, wollte Schöneburg gestern nicht bestätigen. Richtig sei allerdings, daß seine Mandantin "eine lebensnotwendige Operation" aufgeschoben habe: "Sie will erst den Prozeß hinter sich bringen." Sabine H. ist außerdem Alkoholikerin. Die neunmonatige Untersuchungshaft hat für sie automatisch Entzug bedeutet. Zwangsentzug. Sabine H. hat also keineswegs nur getrunken, "wenn die Wehen kamen".

Es gibt Baby-Klappen und Ehepaare, die sich nichts sehnlicher wünschen als Kinder. Warum hat Sabine H. ihre Babys nach der Geburt nicht einfach zur Adoption freigegeben, wenn sie sie selbst nicht haben wollte? Man weiß es - noch - nicht. In der Nachbarschaft will niemand etwas von den vielen Schwangerschaften bemerkt haben. Auch Rechtsanwalt Schöneburg findet das "völlig unerklärlich". Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) hat im Zusammenhang damit von einer "von der SED erzwungenen Proletarisierung" gesprochen - und dabei absichtsvoll übersehen, daß dieser Fall fast komplett in die wiedervereinte Wirklichkeit fällt.

Sabine H. drohen 15 Jahre Gefängnis. Das Urteil wird für den 30. Mai erwartet.

28. April 2006

http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article393877/Die-neun-toten-Babys-der-Sabine-H.html

 

 


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