Bastard


 

 

 

Bastard 

Bastard ist eine alte abwertende Bezeichnung für ein uneheliches Kind, häufig das Kind einer ledigen Mutter. Heute ist der Ausdruck fast nur noch als Schimpfwort üblich. In der Biologie oder Zucht ist Bastard eine veraltete Bezeichnung für eine Hybride.[1]

Geschichte

Die Bezeichnung „Bastard“ betraf vor allem Söhne, die adlige Männer mit Frauen niederen Standes gezeugt haben, mit denen sie in der Regel nicht verheiratet waren. Bastarde behielten im Abendland normalerweise den Stand ihrer Mutter und hatten keinerlei Privilegien. Wenn jedoch die Gemahlin eines Adligen unfruchtbar war oder alle seine Nachkommen vorzeitig verstarben, konnte ein Bastard die Erbfolge antreten, so wie ein Adliger natürlich auch andere nahe Verwandte als seinen Erben einsetzen konnte.

Diese Prinzipien haben bis heute Gültigkeit in Familien, die auf ihre Abstammung von Herrscherfamilien wert legen, und wurden schon oft als Motiv für Erzählungen und Filme verwendet, etwa in Der kleine Lord.

Abwertender Sprachgebrauch

Die Verwendung als Schimpfwort geht darauf zurück, dass Bastarde aus Sicht Adeliger „unreinen Blutes“ waren, also minderwertiger als echte Adelige. Hinzu kommt der Aspekt von Schmutzigkeit/Sündhaftigkeit außerehelicher Kinder, der durch die christlichen Kirchen geprägt wurde.

Mit dem Wandel zur Demokratie wurde diese Deutung als Schimpfwort von den „gewöhnlichen“ Bevölkerungsschichten aufgenommen und findet sich heute beispielsweise in der Parole All Cops are Bastards. Auch verlagerte sich die Interpretation des Begriffs „Bastard“ vom außerehelichen Nachkommen eines männlichen Adeligen zum außerehelichen Kind.

http://de.wikipedia.org/wiki/Bastard

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

In der Bundesrepublik Deutschland werden nichteheliche Kinder von Staats wegen weiterhin als Bastarde behandelt. So hat das nichteheliche Kind kein Recht auf elterliche Sorge seines Vaters. Diese diskriminierende Praxis wurde vom Bundesverfassungsgericht unter seinem Präsidenten Hans-Jürgen Papier noch im Jahr 2003 unterstützt. Die Bundesregierung hat die Bastardisierung nichtehelicher Kinder im deutschen Recht  bis zum heutigen Tag noch nicht beendet.

05.05.2010

 

 

 

 


 

 

Feindeskind - Mein Vater war ein deutscher Soldat

Erstausstrahlung

Anlässlich des Jahrestags des Kriegsendes zeigt PHOENIX exklusiv "Feindeskind" von Susanne Freitag und Claudia Döbber. Die Dokumentation greift ein Thema auf, das lange totgeschwiegen wurde: Das Schicksal von Kindern deutscher Wehrmachtssoldaten.

Allein in Frankreich sollen es über 200.000 sein. Sie wurden von der Gesellschaft und sogar den eigenen Familien verachtet. Sie galten als "deutsche Bastarde". Ihre Mütter wurden kahl geschoren, durch die Dörfer getrieben und als Nazi-Huren beschimpft. Viele von ihnen haben ihr Leben lang nach ihren Vätern gesucht. Nur wenige finden schließlich heraus, wer ihre Väter waren.

 

Die Mitarbeiter der Berliner Wehrmachts-Auskunftsstelle versuchen heute, den inzwischen selbst alt gewordenen „Kindern“ auf der Suche nach den eigenen Wurzeln zu helfen und sie mit ihren deutschen Familien in Kontakt zu bringen. Die Autorinnen begleiten Monique Badens und Francis Boulouart auf dem langen Weg zum ersten Treffen mit ihren Halbgeschwistern.

Jeanine Nivoix hat einen Verein gegründet, um all denen zu helfen, die in der gleichen Lage sind. Innerhalb kürzester Zeit ist die Zahl der Mitglieder explodiert.

Die "Kinder der Schande" schweigen nicht mehr. Eines der letzten Tabus des Zweiten Weltkrieges wird gebrochen. Eine bewegende Dokumentation, die die Leiden des Krieges von einer selten angesprochenen Seite her zeigt.

Film von Susanne Freitag und Claudia Döbber

 

 

www.phoenix.de/feindeskind_mein_vater_war_ein_deutscher_soldat/2007/05/09/0/130407.1.htm

 

Sendetermine

Di, 08.05.07, 20.15 Uhr

Mi, 09.05.07, 07.30 Uhr

Mi, 09.05.07, 13.45 Uhr

Do, 17.05.07, 18.00 Uhr

Fr, 18.05.07, 14.00 Uhr

 

 

 


 

 

 

 

Sybille Buske

Fräulein Mutter und ihr Bastard

Eine Geschichte der Unehelichkeit in Deutschland 1900-1970

Wallstein Verlag, 2004

400 Seiten, 40 €

 

Rezension in "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 2007, Heft 6, S. 438-439

 

 


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