Väternotruf informiert zum Thema

Bayerischer Verfassungsgerichtshof


 

 

Bayerischer Verfassungsgerichtshof

Prielmayerstraße 5

80335 München

 

(im Gebäude des Oberlandesgerichts München,

in der Nähe des Hauptbahnhofs)

 

Postanschrift:

Bayerischer Verfassungsgerichtshof

80097 München

 

Telefon: 089 / 5597-3178

Fax: 089 / 5597-3986

 

E-Mail:

Internet: www.bayern.verfassungsgerichtshof.de

 

 

Internetauftritt des Bayerischer Verfassungsgerichtshof (02/2022)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden

 

 

Bundesland Bayern

 

 

Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs: Dr. Hans-Joachim Heßler (geb. 16.03.1958 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München / Präsident am Oberlandesgericht München (ab 01.10.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1988 unter dem Namen Hans-Joachim Heßler nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 ab 01.02.1990 als Oberregierungsrat im Bayerischen Staatsministerium für Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.07.1993 als Regierungsdirektor im Bayerischen Staatsministerium für Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1997 als Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium für Justiz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2002 als Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium für Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 06.10.2008 als Vizepräsident am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.05.2011 als Vizepräsident am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2018 ab 01.07.2011 als Präsident am Landgericht München I aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Ab 16.03.2009 Vorsitzender Richter des Senats für Landwirtschaftssachen am Oberlandesgericht München - www.der-neue-zöller.de. "Hans-Joachim Heßler (* 16. März 1958) ist ein deutscher Jurist. Er ist Präsident des Oberlandesgerichts München und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Heßler war der erste Präsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts nach dessen Wiedererrichtung. Nach dem Studium der Rechte und Promotion wurde er 1985 als Mitarbeiter in der Abteilung für Bürgerliches Recht im bayerischen Justizministerium eingesetzt. Nach einer Tätigkeit als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I und als Richter am Amtsgericht München wechselte er 1990 erneut in das bayerische Justizministerium als Mitarbeiter in der Personalabteilung, ab 1994 als Leiter eines Referats in der Abteilung für Bürgerliches Recht. 2000 bis 2001 war er als Richter am Oberlandesgericht München tätig. Später übernahm er die Leitung des Referats für Familien- und Erbrecht, 2006 des Referats für Zivilprozessrecht. Mit Wirkung vom 6. Oktober 2008 wurde er zum Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts München ernannt, ab 1. Juli 2012 war er Präsident des Landgerichts München I. Er war vom 15. September 2018 bis 30. September 2021 Präsident des wieder errichteten Bayerischen Obersten Landesgerichts. Seit 1. Oktober 2021 ist er Präsident des Oberlandesgerichts München und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Hans-Joachim Heßler ist Mitautor mehrerer zivilprozessualer Standardwerke, so des Zöller und des Münchener Kommentars zur Zivilprozessordnung, Band 2, §§ 355–945b." - https://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Joachim_He%C3%9Fler_(Richter)  

 

Generalsekretärin des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs: Dagmar Ruderisch - Generalsekretärin des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs / Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2009)

 

 

Der Verfassungsgerichtshof besteht aus dem Präsidenten, 22 berufsrichterlichen Mitgliedern, 15 weiteren Mitgliedern und deren Vertretern (Art. 3 Abs. 1 VfGHG).

Alle Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs müssen das 40. Lebensjahr vollendet haben; sie sollen sich durch besondere Kenntnisse im öffentlichen Recht auszeichnen (Art. 5 Abs. 1 Sätze 1 und 2 VfGHG).

Der Präsident und die berufsrichterlichen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs werden vom Landtag auf die Dauer von acht Jahren gewählt (Art. 68 Abs. 3 Satz 1 BV, Art. 4 Abs. 1 Satz 1 VfGHG). Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs ist aus den Präsidenten der drei bayerischen Oberlandesgerichte München, Nürnberg und Bamberg zu wählen (Art. 68 Abs. 2 BV, Art. 5 Abs. 3 Satz 1 VfGHG). In der Vergangenheit war meist der Präsident des Oberlandesgerichts München zugleich Präsident des Verfassungsgerichtshofs. Dies ist auch derzeit der Fall. Die übrigen berufsrichterlichen Mitglieder müssen Richter auf Lebenszeit an einem Gericht des Freistaates Bayern sein (Art. 5 Abs. 3 Satz 2 VfGHG). Die Berufsrichter sind also - anders als beim Bundesverfassungsgericht - nur im Nebenamt am Verfassungsgerichtshof tätig. Eine Ausnahme bildet der Generalsekretär, der als

Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht für die Tätigkeit am Verfassungsgerichtshof ganz freigestellt ist (Art. 12 Abs. 1 VfGHG).

Die weiteren (nichtberufsrichterlichen) Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs und ihre Vertreter wählt jeweils der neu konstituierte Landtag am Beginn der fünfjährigen Legislaturperiode für die laufende Periode (Art. 68 Abs. 2 BV). Für wie viele Richter die einzelnen Fraktionen Vorschläge unterbreiten können, richtet sich nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts (Art. 4 Abs. 2 VfGHG). Die Zusammensetzung der nichtberufsrichterlichen Mitglieder stellt also ein Spiegelbild des parteipolitischen Kräfteverhältnisses im Landtag dar. Nach Art. 5 Abs. 2 VfGHG können sie nicht Mitglieder des Landtags, der Staatsregierung oder eines entsprechenden Organs des Bundes oder eines anderen Landes sein. Damit wird dem Grundsatz der Gewaltenteilung Rechnung getragen. Sie sollen die Befähigung zum Richteramt haben oder Lehrer der Rechtswissenschaft an einer bayerischen Universität sein (Art. 5 Abs. 1 Satz 3 VfGHG); zwingende Voraussetzung ist dies aber nicht.

 

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse von Verwaltungsgerichten zum Themenkreis Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Gerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihren Psychiater

 

Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs: 

Dr. Hans-Joachim Heßler (geb. 16.03.1958 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München / Präsident am Oberlandesgericht München (ab 01.10.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1988 unter dem Namen Hans-Joachim Heßler nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 ab 01.02.1990 als Oberregierungsrat im Bayerischen Staatsministerium für Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.07.1993 als Regierungsdirektor im Bayerischen Staatsministerium für Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1997 als Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium für Justiz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2002 als Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium für Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 06.10.2008 als Vizepräsident am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.05.2011 als Vizepräsident am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2018 ab 01.07.2011 als Präsident am Landgericht München I aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Ab 16.03.2009 Vorsitzender Richter des Senats für Landwirtschaftssachen am Oberlandesgericht München - www.der-neue-zöller.de. "Hans-Joachim Heßler (* 16. März 1958) ist ein deutscher Jurist. Er ist Präsident des Oberlandesgerichts München und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Heßler war der erste Präsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts nach dessen Wiedererrichtung. Nach dem Studium der Rechte und Promotion wurde er 1985 als Mitarbeiter in der Abteilung für Bürgerliches Recht im bayerischen Justizministerium eingesetzt. Nach einer Tätigkeit als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I und als Richter am Amtsgericht München wechselte er 1990 erneut in das bayerische Justizministerium als Mitarbeiter in der Personalabteilung, ab 1994 als Leiter eines Referats in der Abteilung für Bürgerliches Recht. 2000 bis 2001 war er als Richter am Oberlandesgericht München tätig. Später übernahm er die Leitung des Referats für Familien- und Erbrecht, 2006 des Referats für Zivilprozessrecht. Mit Wirkung vom 6. Oktober 2008 wurde er zum Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts München ernannt, ab 1. Juli 2012 war er Präsident des Landgerichts München I. Er war vom 15. September 2018 bis 30. September 2021 Präsident des wieder errichteten Bayerischen Obersten Landesgerichts. Seit 1. Oktober 2021 ist er Präsident des Oberlandesgerichts München und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Hans-Joachim Heßler ist Mitautor mehrerer zivilprozessualer Standardwerke, so des Zöller und des Münchener Kommentars zur Zivilprozessordnung, Band 2, §§ 355–945b." - https://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Joachim_He%C3%9Fler_(Richter)   

 

Berufsrichterliche Mitglieder:

l Dr. Erwin Allesch, Vorsitzender Richter am Bayer. Verwaltungsgerichtshof

l Michael Happ, Vorsitzender Richter am Bayer. Verwaltungsgerichtshof

l Peter Hilzinger, Richter am Oberlandesgericht Nürnberg

l Rolf Hüffer, Präsident des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs,

Erster Vertreter des Präsidenten

l Andrea Kempmann, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München

l Stephan Kersten, Vizepräsident des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs

l Peter Küspert, Präsident des Landgerichts Regensburg

l Michael Lorbacher, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München

l Angelika Mack, Präsidentin des Landesarbeitsgerichts München,

Zweite Vertreterin des Präsidenten

l Ivo Moll, Präsident des Verwaltungsgerichts Augsburg

l Judith Müller, Richterin am Bayer. Verwaltungsgerichtshof

l Andreas Polloczek, Vorsitzender Richter am Bayer. Verwaltungsgerichtshof

l Dieter Rojahn, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München

l Dagmar Ruderisch, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München, Generalsekretärin des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs

Dagmar Ruderisch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.07.2003, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1994 als Richterin am Oberlandesgericht München - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.07.2003 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München - abgeordnet - aufgeführt, zugleich auch Generalsekretärin des Bayrischen Verfassungsgerichtshofes. Namensgleichheit mit: Matthias Ruderisch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Landgericht München I (ab , ..., 2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2000 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Landgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.1997 als Vorsitzender Richter am Landgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.04.2000 als Vorsitzender Richter am Landgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 

l Dr. Andrea Schmidt, Vorsitzende Richterin am Landgericht München I

l Andreas Schmitz, Richter am Bayer. Verwaltungsgerichtshof

l Raphael Singer, Präsident des Landgerichts München II

l Prof. Dr. Karl Thiere, Präsident des Landgerichts Memmingen

l Maria Vavra, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München

l Walter Weidenkaff, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München

l Dr. Hans-Jürgen Zimniok, Vorsitzender Richter am Bayer. Verwaltungsgerichtshof

l Dr. Dieter Zöllner, Richter am Bayer. Verwaltungsgerichtshof

 

Weitere (nichtberufsrichterliche) Mitglieder:

·

l

Prof. Dr. Herbert Buchner, emeritierter Ordinarius

l

Maria Lauckner, Notarin

l

Dr. Herbert Kempfler, Rechtsanwalt

l

Peter Welnhofer,

l

Hermann Leeb, Staatsminister a. D.

l

Otto Schaudig, Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

l

Dr. Eva-Maria Hepp, Notarin

l

Dr. Hans-Jochen Vogel, Bundesminister a. D.

l

Carmen König-Rothemund, Rechtsanwältin

l

Dr. Klaus Hahnzog, Rechtsanwalt

l

Prof. Dr. Stephan Lorenz, Universitätsprofessor

l

Reinhard Brey, Präsident der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und

Rechtspflege in Bayern

l

Helmut Wilhelm, Richter am Amtsgericht Regensburg

l

Angelika Lex, Rechtsanwältin

l

Christian Herden, Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof a. D.

 

 

Stellvertreter der weiteren (nichtberufsrichterlichen) Mitglieder:

l

Eva Maria Brandt, Notarin

l

Prof. Dr. Wilfried Berg, Universitätsprofessor a. D.

l Prof. Dr. Dirk Heckmann, Universitätsprofessor

l

Peter Kadlubski, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Regensburg a. D.

l

Dr. Herbert von Golitschek, Präsident des Verwaltungsgerichts Würzburg a. D.

l

Dagmar Schuchardt, Präsidentin des Landgerichts Nürnberg-Fürth

l

Dr. Winfried Kössinger, Notar

l

Reiner Knäusl, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Bayerischen Städtetags

l

Hilmar Schmitt, Rechtsanwalt

l

Dr. Manfred Worm, Vorsitzender Richter am Landgericht Memmingen a. D.

l

Robert Mader, Vorsitzender Richter am Landgericht Landshut

l

Ernst Krug, Vorsitzender Richter am Sozialgericht Nürnberg

l

Anne Riethmüller, Rechtsanwältin

l

Dr. Stefan Wagner, Rechtsanwalt

l

Elke Wendland-Braun, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München

 

 

 

Nicht mehr als Richter am Bayerischer Verfassungsgerichtshof tätig:

Prof. Dr. Reinhard Böttcher (geb. 29.07.1937) -  Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bamberg / Präsident am Oberlandesgericht Bamberg (ab 01.08.1994 , ..., 2002) - im Handbuch der Justiz ab 01.01.1980 als leitender Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.1994 als Präsident am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 als stellvertretender Präsident am Bayerischen Verfassungsgerichtshof aufgeführt.

Dr. Klaus Hahnzog

* Geb. 1936

* 1966-1990 Staatsanwalt, Richter, Stadtrat, Rechtsanwalt bzw. Bürgermeister

* 1978-1990 Richter am Bayrischen Verfassungsgerichthof

* Seit 1990 Mitglied des Bayrischen Landtages (Vorsitzender des Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen)

* Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ)

http://www.humanistische-union.de/wir_ueber_uns/verein/beirat/

Dr. Karl Huber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München / Präsident am Oberlandesgericht München (ab 01.03.2005, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1986 ab 01.02.1984 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.06.1988 Regierungsdirektor im Bayerischen Staatsministerium für Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.04.1991 als Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium für Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.12.1995 als Vizepräsident am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.12.2001 als Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.03.2005 als Präsident am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 01.05.2011 als Präsident am Oberlandesgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Karl Huber war auch Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2010, 01.01.2015: Präsident am Oberlandesgericht München. Karl Huber ist auch Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.

 

 

Rechtsanwälte:

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

 


zurück