Beratungshilfe

Beratungshilfegesetz


 

 

 

Die Gewährung von Beratungshilfe unterliegt ähnlichen Voraussetzungen wie die Gewährung von Prozesskostenhilfe. In vereinfachter Form nachzulesen in der Broschüre "Guter Rat ist nicht teuer", des Bundesministeriums für Justiz.

Mit dem Beratungshilfeschein kann der Berechtigte zu einem Anwalt gehen und sich dort beraten lassen. Sein selbst beizubringender Eigenanteil  beträgt maximal 10 Euro.

Der Anwalt kann den Beratungshilfeschein bei der Justizkasse abrechnen und erhält dort zwischen 20 und 60 Euro erstattet.

Im Bundesland Berlin wurden im Jahr 2001 im Rahen der Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit 22.225.000 Beratungshilfescheine erteilt. Bei angenommenen durchschnittlichen 40 Euro Kosten je Schein, wären das ca. 800.000 Euro jährliche Kosten. Nun, da geht die Welt nicht unter. Aber es ist auch nicht gerade wenig, zumal aus Steuermitteln finanziert. Guter Rat ist nicht teuer, das trifft zweifellos auf denjenigen zu, der einen Beratungshilfeschein erhalten hat. Für die Staatskasse ist der Rat dann aber doch nicht so billig, wie es die schöne Broschüre aus dem Bundesministerium der Justiz vermuten lässt.

 

 


 

 

 

 

Ressort Thüringen

Rechtsprechung

Verband: Kürzungen gefährden Rechtshilfe für Arme

Freies Wort E-Paper

Jena - Geht es nach dem Willen der Bundesländer, werden Bedürftige nach Meinung von Experten künftig kaum noch Rechtshilfen von Anwälten in Anspruch nehmen können.

«Die Pläne der Länder führen faktisch zur Abschaffung der Beratungshilfen», sagte der Vorsitzende des Thüringer Anwaltsverbandes, Andreas Schiller, in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. Hintergrund ist ein Gesetzesentwurf zur Änderung des Beratungshilferechts, den der Bundesrat in den Bundestag eingebracht hat. Darin fordert die Länderkammer höhere Hürden für die Bewilligung der Beratungshilfe.

Das Beratungshilfegesetz gilt seit 1981 und stellt sicher, dass Bedürftige bei Problemen, die das Zivil-, Verwaltungs-, Verfassungs- oder Sozialrecht betreffen, professionelle Hilfe erhalten. Das zuständige Amtsgericht prüft zuvor die Finanzverhältnisse des Antragstellers. Die Einkommensgrenze liegt nach Angaben von Schiller bei 850 Euro. Für eine Beratung zahlt der Staat dem Anwalt 30 Euro.

Laut Länder-Entwurf soll der Eigenanteil der Hilfesuchenden für eine Beratung von derzeit 10 auf 20 Euro erhöht werden. «Für Hartz-IV-Empfänger sind das bis zu 15 Prozent des Einkommens und damit viel Geld», sagte Schiller. Er befürchtet, dass viele Betroffene die Rechtshilfe dann nicht mehr in Anspruch nehmen können.

Zudem sollen die Voraussetzungen für die Beratungshilfe demnächst genauer geprüft werden. «Demnach sollen die Hilfesuchenden zunächst an andere Stellen verwiesen werden», erklärte Schiller. Dabei handele es sich jedoch meist um die Behörde, wegen der die Betroffenen einen Anwalt aufsuchten. «Wenn jemand von einer Behörde wie dem Jugendamt einen Bescheid erhält, macht es in der Regel wenig Sinn, mit ihr nochmals über diesen Bescheid zu verhandeln», sagte Schiller. «Aus unserer Sicht ist das völlig absurd.»

Als «Unding» bezeichnete er die Länder-Pläne, wonach ein Hilfesuchender keinen nachträglichen Antrag auf Rechtshilfe beim Anwalt stellen darf. Anwälte gerieten dadurch in eine Zwickmühle. «Es bedeutet, dass ich eine Vertretung nicht mehr ungeprüft übernehmen kann.» Zwar seien Anwälte zur Hilfe verpflichtet. «Kein Anwalt kann es sich aber leisten, kostenlos zu arbeiten.»

Hintergrund für die Gesetzesinitiative der Bundesländer sind die in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Kosten. Allein in Thüringen sind sie nach Angaben von Schiller von rund 764 000 Euro im Jahr 2004 auf 2,8 Millionen Euro 2006 gestiegen. «Im Entwurf der Bund-Länder-Kommission wird ohne Prüfung die Schuld den Anwälten zugeschoben», kritisierte Schiller. Der Grund für die drastisch gestiegene Nachfrage liegt seiner nach Ansicht nach an anderer Stelle. «Viele Beratungen betreffen die Hartz-IV-Gesetze.» Diese seien sehr kompliziert und für viele Bürger unverständlich. Schiller appellierte an den Bundestag, den Gesetzentwurf der Länder genau zu überdenken. «Durch die Vorschläge wird bedürftigen Menschen ganz klar der Zugang auf Recht verwehrt.» (dpa)

Erschienen am 30.11.2008

http://www.freies-wort.de/nachrichten/thueringen/seite2thueringenfw/art2437,904401

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Probleme mit dem Ex-Partner und Vater des gemeinsamen Kindes? Kein Problem, gehen Sie zum Rechtsanwalt, der berät Sie über Beratungshilfe kostenlos wie Sie dem Vater am besten das Sorgerecht entziehen lassen. Bezahlen müssen Sie nichts, wenn Sie arm sind, dann bezahlt der Steuerzahler, der Idiot, für Sie. 

Lassen Sie sich ja nicht einreden, eine gemeinsame Beratung mit dem Vater bei einer Beratungsstelle wahrzunehmen, um die Probleme aus der Welt zu schaffen. Das wäre das schlimmste was Sie tun könnten, denn dann können wir Ihre über Prozesskostenhilfe finanzierte kostenintensive Vertretung vor dem Familiengericht nicht mehr wahrnehmen und werden womöglich noch arbeitslos, das können Sie doch im Ernst nicht wollen.

Im übrigen gibt es neben der Beratungsgebühr von 30 € - bei 2 Mandanten pro Stunde wären das dann immerhin 60 € Stundensatz, auch noch die Geschäftsgebühr von 70 € und die Einigungsgebühr in Höhe von 125 €, das wird in der ganzen Diskussion gerne verschwiegen - http://www.forum-familienrecht.de/neu/dateien/0404/s_198-202.pdf

 

Viele Grüße

 

Die Rechtsanwälte.

 

 

 


 

 

"Beratungshilfe - ein Überblick"

Diplom-Rechtspfleger Stefan Lissner, Konstanz

in. "Der Deutsche Rechtspfleger", 9/2007, S. 448-457

 

 


 

 

Beratungshilfe für eine Beratung durch einen Rechtsanwalt in Umgangssachen ist nur dann zu gewähren, wenn eine vorherige Beratung durch das Jugendamt ergebnislos geblieben ist.

(Leitsatz Väternotruf)

 

Amtsgericht Zeven - Beratungshilfegesetz § 1 II Nr. 2

Beschluss vom 14.08.2007 - 6 II 171/07

 

veröffentlicht in "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 2008, Heft 2, S. 165

 

 

 


 

 

Beratungshilfestatistik 

Die vom Bundesjustizministerium erstellte Beratungshilfestatistik (Berichtigte Fassung Stand 02.11.2005 für die Jahre 1981 bis 2004) gibt für 2004 die Summe der in 14 Bundesländern für Beratungshilfe aufgewandten Kosten mit 28,5 Millionen Euro an. Bremen und Hamburg sind dabei nicht berücksichtigt, da dort sogenannte öffentliche Rechtsberatungsstellen existieren und das Beratungshilfegesetz keine Anwendung findet.

Die Statistik ist veröffentlicht auf:

www.bmj.bund.de

unter der Rubrik Service/Statistiken/Beratungshilfe/Dokumente:Beratungshilfestatistik2004.pdf bzw. Beratungshilfestatistik2004.xls

 

http://www.bmj.bund.de/enid/8fc3e67815cf1c8430166485a9574445,0/Statistiken/Beratungshilfe_64.html

 

 

 


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