Väter und Bundeswehr
Diskriminierung nichtehelicher Väter bei
Wehrdienstausnahmen beenden
Zur Ungleichbehandlung von Vätern ehelicher und Vätern nichtehelicher Kinder
bei der Zurückstellung vom Wehrdienst erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete
Dr. Edith Niehuis, Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend:
Am 1. Juli tritt das Kindschaftsreformgesetz in Kraft. Eines der Hauptziele ist
es, die rechtliche Diskriminierung von nichtehelichen Kindern zu beenden. Ab dem
1. Juli können darum auch unverheiratete Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben,
was bisher nur verheirateten Eltern rechtlich möglich war.
Dieses neue Kindschaftsrecht nimmt die Bundesregierung in die Pflicht, auch
selbst für eine Gleichbehandlung der Kinder, unabhängig vom Ehestand ihrer
Eltern, zu sorgen.
Bisher werden nur verheiratete Väter beziehungsweise Väter mit alleinigem
Sorgerecht vom Wehr-oder Zivildienst zurückgestellt.
Es ist nur folgerichtig, daß ab Inkrafttreten der Kindschaftsrechtsreform auch
nichteheliche Väter, die das gemeinsame Sorgerecht ausüben, nicht zum
Wehr-/Zivildienst herangezogen werden.
Bis heute ist die entsprechende Erlaßregelung des Bundesministeriums für
Verteidigung jedoch noch nicht verändert worden, was zur erheblichen
Verunsicherung der Betroffenen führt.
Ich fordere die Bundesregierung dringend auf, zum 1. Juli für eine Anpassung
von administrativen Regelungen an die dann geltende Rechtslage zu sorgen, damit
auch die Kinder, deren Eltern ohne Trauschein gemeinsam die Verantwortung für
sie tragen wollen, nicht wegen des Wehr-/Zivildienstes auf ihre Väter
verzichten müssen.
26. Juni 1998 - 0831
AG Familie, Senioren, Frauen &
Jugend