Soziale Diskriminierung nichtverheirateter Väter und Mütter und ihrer Kinder
"Keine Gleichstellung von Ehe und nicht ehelicher Lebensgemeinschaft bei tariflicher Befreiung von der Arbeitspflicht"
LAG Brandenburg, 31.3.99 - 6 Sa 794/98
Der nichtverheiratete Vater wollte anlässlich der Geburt seines Kindes eine
bezahlte Freistellung erhalten. Dies steht verheirateten Vätern zu. Der
Arbeitgeber hat dies mit Hinweis auf den BAT abgelehnt. Das LAG hat ihn darin
Recht gegeben.
"Die eheähnliche Gemeinschaft im
Sozialrecht"
Rehmsmeier/Steinbock in ""Sozialrecht in Deutschland"
4/99, S. 204-212
Fazit des informativen Artikels: Wenn der Staat im Sozialbereich sparen will, zählen
nichteheliche Partner als "Ehepaar", wenn es um Steuerfragen,
Entlohnung etc. geht, werden sie jedoch gegenüber der Ehe diskriminiert.
anders dagegen bei:
Ortszuschlag für Lesbe als "Co-Mutter"
Urteil des Arbeitsgerichtes Hamburg vom 1.12.99 - 11 Ca 137/99 (nicht rechtskräftig).
§229 B Abs.2,3 u. 4 BAT, Art.& Abs. 2 GG
"Lebt eine Angestellte im Öffentlichen Dienst in gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft auch mit Kindern der Freundin in einem Haushalt und gewährt ihnen tatsächlich Unterhalt, erhält sie den erhöhten kinderbezogenen Ortszuschlag nach dem BAT."
aus "Streit - Feministische Rechtszeitschrift" 2/2000