Doktorarbeit

Doktortitel


 

 

 

Amtsgericht Kerpen Doktortitel unrechtmäßig genutzt

Erstellt 08.07.2013

Ein Autohändler und Eventmanager aus Frechen ist derzeit wegen unbefugten Führens eines akademischen Grades“ vor dem Amtsgericht Kerpen angeklagt. Die Universität Warschau hat die Doktor-Urkunde niemals ausgestellt.

Von Udo Beissel

Frechen/Kerpen.

Er soll einen Doktor-Titel benutzt haben, obwohl er gar kein Studium hat. Die Anklage, die derzeit beim Amtsgericht Kerpen liegt, heißt offiziell: Unbefugtes Führen eines akademischen Grades“. Angeklagt hat die Staatsanwaltschaft Köln einen Autohändler und Eventmanager aus Frechen.

Dem Mann wird vorgeworfen, am 1. Februar 2013 bei einem Notar im Rahmen einer Namensänderung im Handelsregister den Doktortitel benutzt zu haben. Der Geschäftsführer der GmbH sollte dann einen Doktortitel haben. Außerdem soll der Frechener versucht haben, beim Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung seinen Personalausweis sowie den Reisepass um den Doktorgrad ergänzen zu lassen. Als Beweis soll eine Urkunde der Universität Warschau vorgelegt worden sein, aus der hervorgehe, dass ihm der Doktorgrad verliehen worden war.

Dokument geprüft

Nachdem Anzeige erstattet worden war, ließ die Staatsanwaltschaft das Dokument an höchster Stelle prüfen. Das Wirtschaftsministerium in Polen nahm sich des Falls an und stellte fest, dass das Dokument gefälscht ist. Das geht aus der Anklage hervor. Es stammt definitiv nicht von der Universität Warschau.

Wer es in Wahrheit allerdings ausgestellt hat, ist offenbar noch unklar. Vielleicht gibt die Verhandlung am Amtsgericht Kerpen, die in einigen Wochen stattfinden soll, Klarheit darüber.

Der Autohändler und Eventmanager zeigte sich auf Nachfrage unserer Zeitung empört. Er habe auch schon davon gehört, es müsse sich allerdings hier um ein Missverständnis handeln. Ich habe nirgendwo einen Doktortitel benutzt“, sagte der Frechener. Auf Nachfrage sagte er: Ich habe gar kein Studium“. Sein Anwalt würde sich jetzt der Angelegenheit annehmen.

Das Strafgesetzbuch sieht für den Missbrauch von Titeln eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor.

http://www.ksta.de/frechen/amtsgericht-kerpen-doktortitel-unrechtmaessig-genutzt,15189184,23638762.html

 

 


 

 

-----Original Message-----

From: ...

Sent: Thursday, October 20, 2011 1:39 PM

To: info@vaeternotruf.de

Subject: Justizskandal - Promotionen von Richtern

 

Hallo "unbekannte" Kämpfer für einen besseren Staat,

durch umfassende Recherchen bezüglich der u.g. Problematik, bei der auch Prof. ... nicht helfen konnte, fand ich nachstehendes:

http://www.vaeternotruf.de/sozialgericht...

 

...

Können Sie mir weiterhelfen?

Selbstverständlich würde ich jede irgendwie hilfreiche Geste ... völlig vertraulich behandeln, es geht mir um die Aufdeckung eines Justizskandals (ausnahmsweise Anerkennung des 2. Staatsexamens durch eine nicht mehr nachvollziehbare Promotion) als Voraussetzung für ein Richteramt), nachdem bereits eine staatsanwaltschaftliche Ermittlung wegen Rechtsbeugung abgelehnt wurde.

...

Vielen Dank im Voraus für Ihre Kooperation

MfG

...

 

 

 

Sehr geehrter Herr ...

wenn Ihnen die Auskunft verweigert wird, dann müssten Sie diesen Auskunftsanspruch gerichtlich einklagen.

 

 

Vielleicht wenden Sie sich aber vorher an den:

 

Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestr. 2 - 4

40213 Düsseldorf

 

Postanschrift:

Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Nordrhein-Westfalen

Postfach 20 04 44

40102 Düsseldorf

Tel.: 0211/38424-0

Fax: 0211/38424-10

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

 

https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/index.php

 

 

Der ist ja angeblich für die Informationsfreiheit zuständig. Also auch für die Frage, ob eine Amtsperson mit Doktortitel verpflichtet werden kann, auf Anfrage ihre Doktorarbeit vorzulegen.

Spätestens seit der Guttenbergaffäre dürfte es ja eine Selbstverständlichkeit sein, dass sich alle Träger eines Doktortitels im staatlichen Amt, auf Anfrage zu ihrer Doktorarbeit äußern, insbesondere wie diese heißt und wo man diese beziehen kann. Wer die Auskunft verweigert, der hat womöglich Dreck am Stecken.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Anton

 

 


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