Elterngeld


 

 

 

 

Elterngeld Plus

Bundesregierung fördert Sorgerechtsentzug durch das sogenannte "Elterngeld Plus"

Ausführlich siehe unter:

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=76746.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

Sogenannte "Alleinerziehende" sollen das "Elterngeld Plus" nur dann erhalten, wenn Sie im Besitz des alleinigen Sorgerechtes sind. Dies teilt der VAMV mit, eine Interessenorgansation sogenannter "Alleinerziehender" - https://www.vamv.de

Ein klares Signal der Bundesregieruung an entsorgungswütige Elternteile: Entsorgte den anderen Elternteil, dann kriegt ihr mehr Geld vom Staat.

Pfui Deibel, kann man da nur sagen.

 

 

 


 

 

Zahl der Väter in Elternzeit auf neuem Höchststand

Der Anteil der Väter, die Elterngeld in Anspruch nehmen, hat einen neuen Höchststand erreicht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben Väter von 181 000 der insgesamt rund 663 000 im Jahr 2011 geborenen Kinder Elterngeld bezogen. Dies entspricht einer Väterbeteiligung von 27,3 %. Damit ist die Väterbeteiligung gegenüber dem Vorjahr noch einmal deutlich um 2 Prozentpunkte angestiegen. Mütter bezogen in durchschnittlich 95 % der Fälle Elterngeld. Die höchste Väterbeteiligung gab es wie schon in den letzten Jahren in Bayern (35,8 %) und Sachsen (35,6 %). Sie war dort somit mehr als doppelt so hoch wie im Saarland, das mit 17,5 % nach wie vor das Schlusslicht bildet.

Auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte wies die thüringische Stadt Jena mit 47,2 % die höchste Väterbeteiligung auf, gefolgt vom bayerischen Landkreis Cham (46,2 %). In mehr als jedem dritten Kreis (in 143 von insgesamt 402 Landkreisen und kreisfreien Städten) lag die Väterbeteiligung mittlerweile über 30 %. Die geringsten Werte gab es in den nordrhein-westfälischen Städten Hagen und Gelsenkirchen mit jeweils rund 10 %. …

 

weiterlesen

http://vaeter-und-karriere.de/blog/index.php/2013/05/27/vaterbeteiligung-beim-elterngeld-mit-273-auf-neuem-hochststand/

Juni 2013

 

 


 

 

 

Statistisches Bundesamt: Höchste Väterbeteiligung beim Elterngeld weiterhin in Jena

Väter in der thüringischen Stadt Jena nahmen am häufigsten Elterngeld für ihre 2009 geborenen Kinder in Anspruch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag die Väterbeteiligung für Nachwuchs, der im Jahr 2009 geboren wurde, dort bei mehr als 42 Prozent. Schon im Jahr 2008 hatte Jena mit 43 Prozent deutschlandweit den Spitzenwert. Die zweithöchste Quote hatte wie schon im gleichen Vorjahreszeitraum die brandenburgische Landeshauptstadt Potsdam mit fast 40 Prozent. Die geringste Beteiligung von Vätern gab es in den Städten Bremerhaven und Emden (jeweils 9 Prozent). Bei Müttern gab es keine nennenswerten regionalen Schwankungen. Die Inanspruchnahme lag im Durchschnitt bei 96 Prozent.

In 167 (2008: 112 Kreise) der bundesweit insgesamt 412 kreisfreien Städte und Landkreise lag die Väterbeteiligung bei mindestens 25 Prozent. Dabei zeigt sich eine klare regionale Konzentration im Süden und Südosten Deutschlands, und zwar in Bayern, Sachsen und dem südlichen Thüringen. Aber auch in vielen Kreisen Brandenburgs nimmt mehr als jeder vierte Vater Elterngeld in Anspruch.

Die Höhe des Elterngeldes ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen abhängig vom bisherigen Einkommen der Elterngeldbeziehenden. Hier gab es deutliche regionale Unterschiede. So lag der durchschnittliche Elterngeldanspruch von Vätern, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, in jedem dritten Kreis (in 132 von insgesamt 412 Kreisen) im ersten Bezugsmonat bei mindestens 1.200 Euro. Diese Kreise lagen schwerpunktmäßig im Süden und Südwesten Deutschlands. Einen durchschnittlichen Elterngeldanspruch von weniger als 1.000 Euro hatten Väter in 63 kreisfreien Städten und Landkreisen, die bis auf wenige Ausnahmen in den ostdeutschen Bundesländern lagen. Väter in der bayerischen Stadt Ingolstadt hatten mit 1.387 Euro den höchsten durchschnittlichen Elterngeldanspruch.

Den niedrigsten Anspruch hatten Väter im Landkreis Altenburger Land (Thüringen) mit 768 Euro. Anders als bei Vätern lag der vergleichbare durchschnittliche Elterngeldanspruch von Müttern nur in elf Kreisen bei 1.000 Euro und mehr. Den höchsten Anspruch von Müttern, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, gab es in München (1.088 Euro), Frankfurt am Main (1.067 Euro) und Düsseldorf (1.065 Euro). Am geringsten war der durchschnittliche Elterngeldanspruch im ersten Bezugsmonat im niedersächsischen Landkreis Wittmund mit 663 Euro.

Diese und weitere Ergebnisse der Elterngeldstatistik für im Jahr 2009 geborene Kinder zu allen 412 Kreisen in Deutschland sowie dazugehörige Kreiskarten sind kostenlos abrufbar im Publikationsservice von Destatis unter www.destatis.de/publikationen (Suchbegriff: „Elterngeld Kreise“).

Bei der Elterngeldstatistik steht die rückwirkende Betrachtung der beendeten Leistungsbezüge im Vordergrund. Aussagen über die aktuelle Inanspruchnahme des Elterngeldes sind damit nicht möglich.

Quell: ots-Originaltext: Statistisches Bundesamt vom 21.06.2011

 

 


 

 

Elterngeld: Väterbeteiligung im Jahresverlauf 2009 weiter gestiegen

Der Anteil der Väter, die Elterngeld in Anspruch nehmen, ist auch im Jahresverlauf 2009 weiter gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben Väter bei rund 157.000 der insgesamt 665.000 im Jahr 2009 geborenen Kinder Elterngeld bezogen. Dies entspricht einer Väterbeteiligung von 23,6 Prozent. Wie bereits im Jahr 2008, ist die Väterbeteiligung im Zeitverlauf angestiegen; und zwar von 23,0 Prozent im ersten Quartal auf 23,9 Prozent im dritten und vierten Quartal. Mütter bezogen in durchschnittlich 96 Prozent der Fälle Elterngeld.

Am häufigsten bezogen nach wie vor Väter in Sachsen (30,7 Prozent) Elterngeld, gefolgt von Bayern (30,2 Prozent) und Berlin (29,6 Prozent). In Sachsen stieg die Väterbeteiligung von 29,9 Prozent im ersten auf 32,0 Prozent im vierten Quartal 2009. Die mit Abstand geringste Inanspruchnahme des Elterngeldes gab es bei Vätern im Saarland (14,0 Prozent). Aber auch hier stieg die Quote an: von 12,2 Prozent im ersten auf 14,9 Prozent im vierten Quartal.

Veränderungen bei der Dauer der Inanspruchnahme gab es kaum. Nach wie vor bezogen drei von vier Vätern Elterngeld für maximal zwei Monate. Der Anteil der Väter mit einer zweimonatigen Bezugsdauer an allen Vätern mit Elterngeldbezug ist im Jahr 2009 gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen, und zwar von rund 72 Prozent auf fast 75 Prozent. Mütter bezogen weiter in neun von zehn Fällen das Elterngeld für zwölf Monate.

Der durchschnittliche Elterngeldanspruch von Vätern, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, lag im ersten Bezugsmonat bundesweit bei 1.171 Euro und damit mehr als ein Drittel (36 Prozent) höher als der vergleichbare Anspruch bei Müttern (861 Euro). Während der Anspruch bei Vätern sich im ersten Bezugsmonat um 40 Euro (+ 3,5 Prozent gegenüber 2008) erhöhte, stieg der Anspruch bei den Müttern um durchschnittlich 17 Euro beziehungsweise 2,0 Prozent.

Detaillierte Ergebnisse der Elterngeldstatistik für im Jahr 2009 geborene Kinder sind abrufbar im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de/publikationen) unter dem Stichwort „Elterngeld“. Bei der Elterngeldstatistik steht die rückwirkende Betrachtung der beendeten Leistungsbezüge im Vordergrund. Aussagen über die aktuelle Inanspruchnahme des Elterngeldes sind damit nicht möglich.

Quelle: ots-Originaltext: Statistisches Bundesamt vom 19.5.2011

 

 

 


 

 

Bundesvergleich

Berliner Väter beziehen am häufigsten Elterngeld

Nirgendwo in Deutschland beziehen mehr Männer Elterngeld als in Berlin. Der Anteil bewilligter Elterngeldanträge von Vätern liegt in der Hauptstadt bei 17,1 Prozent. Allerdings haben in Berlin nur 69 Prozent der Antragssteller vor der Geburt ihres Kinds einen Job.

Berlin/Wiesbaden - Seit Einführung Anfang 2007 erhalten Berliner Väter am häufigsten Elterngeld. In der Bundeshauptstadt seien von Januar vergangenen Jahres bis Juni 2008 insgesamt 28.742 Anträge auf Elterngeld für 2007 geborene Kinder bewilligt worden, teilte das Amt für Statistik in Wiesbaden mit. Davon waren 17,1 Prozent von Männern und 82,9 Prozent von Frauen gestellt worden. Der Anteil an bewilligten Elterngeldanträgen für Väter lag in Berlin damit im Bundesvergleich am höchsten, gefolgt von Bayern mit 16,4 und Brandenburg mit 16,1 Prozent.

31 Prozent der Berliner Väter sind arbeitslos

Den höchsten Anteil an erwerbstätigen Vätern vor der Geburt stellte Bayern mit 86 Prozent. Dagegen hatten in Berlin mit 69 Prozent deutlich weniger Väter vor der Geburt ihres Kindes einen Job. Von den Berliner Müttern gingen 50 Prozent einer Erwerbstätigkeit nach.

Der durchschnittliche monatliche Elterngeldbetrag lag bei den bewilligten Anträgen von Januar 2007 bis Juni 2008 bundesweit bei 643 Euro. Während Väter im Schnitt 973 Euro erhielten, wurde Müttern im Durchschnitt 590 Euro gezahlt. In Berlin bekamen Väter durchschnittlich 806 Euro und Frauen 594 Euro. (iba/ddp)

 

10.12.2008

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Elterngeld;art270,2681664

 

 


 

 

 

Bei mehr als 100.000 Babys bezieht der Vater Elterngeld

Bis Juni 2008 wurden in Deutschland rund 103.000 Elterngeldanträge von Vätern für 106.000 im Jahr 2007 geborene Kinder bewilligt. Bezogen auf die insgesamt 685.000 geborenen Kinder entspricht dies einem Anteil von 15 Prozent. Dies geht aus den neuesten Ergebnissen der Elterngeldstatistik hervor, die das Statistische Bundesamt (Destatis) erstmals unter Bezug zur Geburtenstatistik 2007 veröffentlicht.

Bei 17 Prozent der Kinder, die zwischen Januar und Juni 2007 geboren wurden, bezogen die Väter Elterngeld. In der zweiten Jahreshälfte war die Väterbeteiligung niedriger, allerdings können für seit Juli 2007 geborene Kinder die Eltern immer noch Anträge auf Elterngeld stellen.

Von den bundesweit rund 103.000 Elterngeldanträgen von Vätern wurden rund 2.500 für Mehrlingsgeburten mit insgesamt 5.200 Kindern bewilligt. Daraus ergibt sich eine Gesamtzahl von rund 106.000 Neugeborenen, bei denen der Vater Elterngeld bezogen hat. Beim Bezug von Elterngeld zeigen sich deutliche regionale Unterschiede. Während in Berlin und Bayern bei über 19 Prozent der Neugeborenen der Vater Elterngeld in Anspruch genommen hat, lag dieser Wert im Saarland bei sieben Prozent. Bei einer Bezugsdauer von zwölf Monaten lag der Anteil der Väter in Bayern am niedrigsten (acht Prozent der Väter, die Elterngeld bezogen). 74 Prozent der Elterngeld beziehenden Väter in Bayern erhielten dagegen Elterngeld für zwei Monate. Am häufigsten nahmen Väter in Bremen Elterngeld für zwölf Monate in Anspruch (24 Prozent).

Differenzierte Ergebnisse der Elterngeldstatistik von Januar 2007 bis Juni 2008 für im Jahr 2007 geborene Kinder sind abrufbar im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/publikationen (Suchbegriff: „Elterngeld").

Quelle: ots-Originaltext: Statistisches Bundesamt vom 29.8.2008

 


 

 

Bundesfamilienministerin: „Elterngeld erfüllt alle Erwartungen"

„Fast jede Familie in Deutschland, die in den ersten Monaten dieses Jahres ein Kind bekommen hat, beantragt das Elterngeld. Damit wurden unsere Erwartungen zum Elterngeld voll erfüllt." Dieses positive Fazit zur ersten Halbjahresstatistik nach Einführung des Elterngeldes am 1. Januar 2007 zieht Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen. Vom ersten zum zweiten Quartal hat sich die Zahl der Anträge von zunächst 60.000 auf 140.000 pro Quartal mehr als verdoppelt.

„Im ersten Halbjahr wurden insgesamt 200.000 Elterngeldanträge bewilligt, das ist eine hohe Zahl – vor allem wenn wir wissen, dass das Elterngeld typischerweise erst ein, zwei Monate nach der Geburt beantragt wird. Wir haben in der Auswertung also die Kinder, die bis einschließlich April geboren wurden", so die Ministerin.

„Ich freue mich vor allem darüber, dass das Elterngeld auch für die Väter attraktiv ist. Die Väter in Berlin (11,1 Prozent) und Brandenburg (10 Prozent) sind die Vorreiter", so die Ministerin.

„Die aktuellen Zahlen belegen deutlich, dass immer mehr junge Paare die Kindererziehung und die Verantwortung für den Einkommenserwerb teilen wollen. Im vergangenen Jahr haben nur 3,5 Prozent der Väter Elternzeit genommen, heute sind es im Bundesdurchschnitt bereits 8,5 Prozent", erklärt von der Leyen. „Diese Werte passen zum Ergebnis einer ganz aktuellen repräsentativen Befragung vom Institut Demoskopie Allenbach von Anfang August, die wir heute erhalten haben: 71 Prozent der Bevölkerung bewerten das Elterngeld als positiv", so die Bundesministerin.

Die Antragszahl von 200.000 bestätigt auch die Ergebnisse einer repräsentativen Befragung der elterngeldberechtigten Väter und Mütter durch das Institut Demoskopie Allensbach im Juni 2007.

92 Prozent der Mütter und 30 Prozent der Väter wollten die Leistung beantragen. Die Eltern beantragen innerhalb von vier Wochen das Elterngeld, der Bescheid folgt dann in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen. Das Bearbeiten der Anträge erfolgt fast in allen Fällen sehr zügig. Nur sieben der Befragten berichteten über Bearbeitungszeiten von mehr als acht Wochen. Mehr als zwei Drittel der Eltern mit einem beschiedenen Antrag empfanden die Bearbeitung als schnell.

Diese Befragung des Instituts Demoskopie Allenbach im Auftrag des Bundesfamilienministeriums ist der erste Teil einer mehrteiligen Evaluierung des Elterngeldes, die bis 2009 Wirkung und Wirksamkeit des Elterngeldes umfassend untersucht.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.8.2007

 

 


 

 

 

Stau bei Elterngeld-Bearbeitung

Jugendamt behilft sich mit Freitag als Schließtag

 

Im Jugendamt Pankow kommt es wie auch in anderen Berliner Jugendämtern zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge auf Elterngeld. Der wesentliche Hintergrund ist die Komplexität der Berechnungsmodalitäten. Bis auf Weiteres entfallen daher ab 3. August 2007 die öffentlichen Sprechzeiten in der Elterngeldstelle an jedem Freitag in der Zeit von 9 - 12 Uhr. Freitag ist der von Antragstellern am wenigsten genutzte Tag. Für den Publikumsverkehr ist die Elterngeldstelle des Bezirksamtes im ehemaligen Rathaus Weißensee, Berliner Allee 252-260, 13187 Berlin, dann jeweils am Dienstag von 9 - 12 Uhr und Donnerstag von 15 – 18 Uhr geöffnet. Eine telefonische Erreichbarkeit unter Tel.: 030 90295-7483 ist außerhalb der öffentlichen Sprechzeiten gewährleistet und wird zur einfachen Beratung empfohlen, da die Mitarbeiterinnen zu den öffentlichen Sprechzeiten sich den Besuchern widmen müssen.

 

17.08.2007

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Pressestelle

Tobias Schietzelt

Tel.: +49-30-90295-2306

Fax: +49-30-90295-2444

 

 


 

 

 

 

Väter, die in Elternzeit gehen

 

Seit Jahresbeginn hat sich der Anteil von Vätern, die in Elternzeit gehen, verdoppelt; er lag im ersten Quartal bei sieben Prozent. Dabei nehmen in Berlin und Brandenburg mehr als doppelt so viele Väter Elterngeld in Anspruch wie im Südwesten der Republik - das zeigen die Ergebnisse der Elterngeldstatistik für das erste Quartal 2007. Besonders hohe Werte meldet Bayern. Dass die Mehrzahl der Väter nur für eine relativ kurze Zeit Elterngeld beanspruchen will, liegt vor allem an der Sorge um die berufliche Zukunft, fand das Institut Allensbach in einer Umfrage unter jungen Eltern heraus.

weiter

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Politikbereiche/familie,did=100250.html

 

15.08.2007

 

 

 


 

 

 

 

Elterngeld: VAMV fordert die Gleichstellung von Alleinerziehenden

Ein Bündnis von Sachverständigen und Verbänden hat am 12.9.2006 einen gemeinsamen Alternativvorschlag zur Berechnung des Elterngeldes bei Mehrkindfamilien vorgestellt. Die Vorschläge werden in einer ungewöhnlichen Breite unterstützt von Wissenschaftler(inne)n, Praktiker(inne)n, Unternehmerverbänden, Gewerkschaften, Sozialverbänden, Familien- und Frauenverbänden.

Der Vorschlag sieht einen Geschwisterbonus von 10 Prozent zum Elterngeld mindestens jedoch 75 Euro monatlich für Familien mit zwei Kindern unter drei Jahren oder drei und mehr Kindern unter 6 Jahren vor.

Außerdem sollen die Elterngeldzeiten aus dem maßgeblichen Einkommenszeitraum herausgerechnet werden, damit keine Benachteiligungen bei kurzen Geburtenfolgen entstehen. Der bisher vorgesehene Geschwisterzuschlag soll gestrichen werden.

Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV erläutert: „Das vorgeschlagene Modell berücksichtigt besonders die Lebenssituation von Alleinerziehenden, die auch neben der Betreuung von kleinen Kindern erwerbstätig sein müssen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Hier stellt die Erhöhung des Elterngeldsatzes für Geschwisterkinder eine echte Verbesserung gegenüber dem Gesetzentwurf dar.“

Korrekturen sind auch bei der Regelung zu den „Partnermonaten“ notwendig. Zurzeit hätten Alleinerziehende mit gemeinsamer Sorge keinen Anspruch auf die zwei Bonusmonate, da außerhalb des Haushalts lebende Partner(inne)n das Elterngeld nicht beziehen können. Die beiden Monate würden so verfallen. „Diese Regelung ist eine Benachteiligung von Alleinerziehenden.“ so Edith Schwab „Wenn getrennte Eltern mit gemeinsamer Sorge keine Möglichkeit haben, die Bonusmonate zu erhalten, werden zukünftig mehr Mütter und Väter die Alleinsorge anstreben.“ Der vorliegende Gesetzentwurf muss so geändert werden, dass alle Alleinerziehenden unabhängig von ihrer Sorgeregelung die zwei zusätzlichen Monate beziehen können. Dazu wurden im parlamentarischen Verfahren vernünftige Vorschläge unterbreitet, ohne dass sie bisher erkennbar aufgegriffen worden wären.

Quelle: Pressemitteilung des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e. V. vom 12.9.2006

 

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

"Ein Bündnis von Sachverständigen und Verbänden" hat sich mal wieder versammelt, um die Klagen sogenannter "alleinerziehender Mütter" Gewicht zu verleihen. Die "Deutsche Liga für das Kind" greift diese Klage in ihrem Newsletter Nr. 186 vom 14. September 2006 auf, man kann sich nicht erinnern, dass die "Deutsche Liga für das Kind" - post@liga-kind.de - einmal Statments des "Väteraufbruch für Kinder e.V." veröffentlicht hätte, des größten deutschen Interessenverbandes getrennt erziehender Väter und Mütter. Ob das für oder gegen die "Deutsche Liga für das Kind" spricht, mag jeder für sich selbst beantworten.

 

Komisch, dass sich von dem eigenartigen Bündnis von Sachverständigen und Verbänden" niemand dafür zu interessieren scheint, wie auch getrennt lebende Väter wenigstens zwei Elternmonate in Anspruch nehmen können. Dabei wäre das ganz einfach. Man könnte zum Beispiel eine solche Regelung treffen, dass diese Eltern die zwei Monate auch bis zum 6. Lebensjahr des Kindes nehmen können. So bliebe beispielsweise diesen Vätern die Möglichkeit, den Kontakt zum Kind in aller Ruhe zu entwickeln und später, so z.B. auch im fünften Lebensjahr die beiden Elternmonate zu nutzen.

Statt einen solchen vernünftigen Vorschlag zu entwickeln, droht Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV, durch die Hintertür verstärkte Anträge auf Entzug der elterlichen Sorge für Väter an. Das ist nicht nur unfein, sondern sogar irgendwie ziemlich mies.

 

 

 

 


 

 

 

Bundesfamilienministerin von der Leyen begrüßt Kabinettsbeschluss zum Elterngeld

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen freut sich über die Entscheidung des Bundeskabinetts, das am 14. Juni den Gesetzentwurf zur Einführung eines Elterngeldes beschlossen hat. „Es steht 1:0 für Familien, das Elterngeld kommt!“, sagte von der Leyen. Das Bundeskabinett habe mit dem Beschluss deutlich gemacht, dass es der Bundesregierung nicht gleichgültig ist, ob sich junge Menschen für ein Kind entscheiden.

In den vergangenen Wochen war die Ressortabstimmung erfolgt sowie Länder und Verbände waren angehört worden. „Wir haben Anregungen angenommen, an der großen Linie des Elterngeldes wurde jedoch nichts mehr verändert“, so von der Leyen. „Wir sind beispielsweise auf möglichen Missbrauch hingewiesen worden. Hier haben wir korrigiert: Das Elterngeld wird nicht wie vorgesehen auf der Basis der letzten drei Einkommensmonate vor dem Mutterschutz oder der Geburt berechnet. Auf Wunsch der Länder wird nun einheitlich für alle Eltern ein Zwölfmonatszeitraum bei der Einkommensermittlung berücksichtigt.“

„Das Elterngeld gibt jungen Müttern und Vätern einen Schonraum, sich ohne finanziellen Druck Zeit für ihr Neugeborenes zu nehmen“, so von der Leyen. „Die meisten jungen Familien brauchen und wollen heutzutage dauerhaft zwei Einkommen. Die Konzentration auf 14 Monate zeigt auch, dass es akzeptiert ist, bald wieder Kontakt zum Beruf zu haben und soll dazu beitragen, dass Mütter und Väter den Lebensunterhalt ihrer Kinder selbst sichern können“, sagte die Bundesministerin.

Von der Leyen sieht das Elterngeld als eine von drei tragenden Säulen in der Familienpolitik. „Das Elterngeld steht nicht für sich allein. Mindestens so wichtig sind der weitere Ausbau der Kinderbetreuung und kinderbewusste Strukturen in der Arbeitswelt, damit Familien auch über das erste Lebensjahr des Kindes hinaus planen können“, hebt die Bundesministerin hervor.

Wie sieht das Elterngeld im Gesetzentwurf aus? Das Elterngeld wird im Kernzeitraum zwölf Monate gezahlt. Zwei zusätzliche Partnermonate kommen hinzu, wenn sich der jeweils andere Partner Zeit für das Kind nimmt und im Beruf kürzer tritt. Die insgesamt 14 Monate können somit frei zwischen Vater und Mutter aufgeteilt werden, mindestens zwei Monate sind allein für den Vater oder die Mutter reserviert.

Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende. 67 Prozent des wegfallenden Einkommens, mindestens 300 Euro, maximal 1.800 Euro werden ersetzt, wenn die Arbeitszeit auf maximal 30 Stunden pro Woche reduziert wird. Nimmt der Vater oder die Mutter die zwei Partnermonate nicht in Anspruch, so wird für diese zwei Monate kein Elterngeld, auch kein Mindestelterngeld, gezahlt.

Das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro wird im Kernzeitraum von zwölf Monaten immer gezahlt, wenn ein Elternteil das Kind betreut, unabhängig davon, ob der Elternteil vorher erwerbstätig war. Das betrifft Transferempfänger ebenso wie Einverdienerfamilien. Das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro wird während der Kernzeit von zwölf Monaten nicht als Einkommen auf andere Sozialleistungen oder Wohngeld angerechnet.

Alleinerziehende, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, erhalten das Elterngeld 14 Monate, da sie Vater- und Muttermonate erfüllen. Bei der Geburt eines weiteren Kindes innerhalb von 24 Monaten wird zusätzlich zum neuen Elterngeld ein Geschwisterbonus gezahlt. Er errechnet sich aus der Hälfte der Differenz der höchstmöglichen Elterngelder für beide Kinder.

Für Geringverdiener gibt es ein erhöhtes Elterngeld. Ist das zugrunde liegende Nettoeinkommen geringer als 1.000 Euro monatlich, wächst der Einkommensersatz bis zu 100 Prozent. Je 20 Euro geringerem Einkommen erhöht sich die Ersatzrate um jeweils ein Prozent. Das Elterngeld kann bei gleichem Gesamtbudget auch auf den doppelten Zeitraum (auf bis zu 28 Monate) gestreckt werden, dann werden die halben Monatsbeträge gezahlt.

Maßgeblich für die Berechnung des Elterngeldes ist der Durchschnittsbetrag aus dem Einkommen der vergangenen zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes bzw. vor der in Anspruch genommenen Mutterschutzfrist. So wird sichergestellt, dass auch befristet Beschäftigte und Selbstständige mit unregelmäßiger Auftragslage angemessen berücksichtigt werden.

Das Gesetz zum Elterngeld soll zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Es gilt die Stichtagsregelung. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren werden, gibt es das Elterngeld. Für Kinder, die vor dem 1. Januar 2007 zur Welt kommen, gilt das bisherige Bundeserziehungsgeldgesetz.

Das Elterngeld ist steuerfinanziert. Es ist für die Einkommenssteuer progressionsrelevant: Es wird zum Einkommen hinzugerechnet und bestimmt die Höhe des Steuersatzes. Selbst wird es nicht versteuert und ist abgabenfrei.

Das Elterngeld kostet ab dem Jahr 2009, wenn es das Bundeserziehungsgeld nicht mehr gibt, rund 3,9 Mrd. Euro für den Bund. Im Übergangszeitraum, in dem es das Bundeserziehungsgeldgesetz noch für Kinder gilt, die vor dem 1. Januar 2007 geboren werden, fallen voraussichtlich folgende Kosten an: 2007: 3,5 Mrd. Euro; 2008: 4,4 Mrd. Euro.

Grundlage der Berechungen: Die Angaben basieren darauf, dass 27 Prozent der Väter die Partnermonate in Anspruch nehmen. Derzeit sind es etwa fünf Prozent. In Deutschland wurden im vergangenen Jahr 676.000 Kinder geboren. Das Familienministerium geht davon aus, dass etwa 40.000 Familien das Elterngeld nicht beantragen werden, da die Eltern vollerwerbstätig bleiben und somit mit dem Überschreiten der 30 Wochenarbeitsstunden keinen Anspruch auf das Elterngeld haben. Die etwa 10.000 Mehrlingsgeburten berücksichtigt, ergibt dies 620.000 Elternhaushalte als Berechnungsgrundlage. Diese Zahlen wurden vom Fraunhofer Institut im Auftrag des Bundesministeriums ermittelt.

Weitere Informationen: Gesetzentwurf Elterngeld vom 14. Juni 2006 (PDF) www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Internetredaktion/Pdf-Anlagen/gesetzentwurf-elterngeld,property=pdf,rwb=true.pdf

 

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.6.2006

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Auch beim sogenannten Elterngeld bleibt die Bundesregierung ihrer Politik der Väterdiskriminierung treu. Sogenannte "Alleinerziehende" bekommen 14 Monate Elterngeld. Der nichtverheiratete Vater, den die nichtverheiratete Mutter aus der elterlichen Sorge mit dem Segen der Familienministerin aussperren darf (§1626a BGB), bekommt keine finanziellen Mittel zugestanden, sich zwei Monate um sein Kind zu kümmern.

Das neue Elterngeld wieder sich daher als staatliche Einladung an nichtverheiratete Mütter erweisen, den Vater des gemeinsamen Kindes aus der elterlichen Sorge auszusperren, denn nur so kann die Mutter in den ersehnten Status einer Alleinerziehenden treten.

Immerhin: "Das Elterngeld ist steuerfinanziert." So kommt der nichtverheiratete Vater wenigstens in den fragwürdigen Genuss, der "alleinerziehenden" Mutter 14 Monate Elterngeld zu finanzieren. Perverser geht es wohl kaum.

Wenn politische Dummheit klingeln würde, dann müssten die Abgeordneten im Deutschen Bundestag den ganzen Tag mit Ohrenschützern umherlaufen

 

21.06.2006

 

 


 

 

 

 

Väter-Komponente

"Das ist nicht verhandelbar"

Trotz Widerstandes in der Union will Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) das geplante Elterngeld nur dann ein volles Jahr auszahlen, wenn auch Väter mindestens zwei Monate Auszeit nehmen.

 

"Die Väter-Komponente ist nicht verhandelbar", sagte sie dem "Mannheimer Morgen". "Sie wird kommen." Es gehe darum, die Freuden und Pflichten für Kinder gleichmäßig zu verteilen.

 

Die Politik müsse den Vätern mehr Beachtung schenken, sagte die Ministerin. "Auch viele junge Männer haben Sorge, Familie und Beruf nicht unter einen Hut bringen zu können." Laut Umfragen wolle mehr als jeder Zweite von ihnen gerne Elternzeit nehmen, wenn er in dieser Zeit ein Einkommen hätte. Die skandinavischen Länder hätten mit dem Modell gute Erfahrungen gemacht.

 

Union und SPD wollen das Elterngeld 2007 einführen. Der Elternteil, der zu Hause bleibt, soll im ersten Jahr nach der Geburt eines Kindes rund zwei Drittel seines letzten Nettoeinkommens erhalten. Das Elterngeld soll laut Plänen der großen Koalition jedoch nur zehn Monate ausgezahlt werden, wenn ein Elternteil allein die Leistung in Anspruch nimmt. Das stößt in der Union auf Kritik, weil sie die Alleinverdiener-Familie benachteiligt sehen.

 

Der "Heilbronner Stimme" sagte von der Leyen: "Einem Paar fällt die Entscheidung für ein zweites oder drittes Kind leichter, wenn der Vater seine Vaterrolle von Anfang an sehr aktiv wahrnimmt und die Mutter mit der Verantwortung für die Kinder nicht alleine dasteht." Außerdem rückt der kostenlose Kindergarten auf der politischen Prioritätenliste der Familienministerin weiter nach oben: "Über kurz oder lang werden wir diese Gebühren abschaffen, wie wir aus guten Gründen vor vielen Jahren auch das Schulgeld oder das Lehrgeld abgeschafft haben."

 

 

Samstag, 4. März 2006

 

 

http://www.n-tv.de/640633.html

 

 


 

 

Bundesfamilienministerin prüft Einführung eines Elterngeldes im ersten Lebensjahr des Kindes

Bundesfamilienministerin Renate Schmidt will die Einführung eines Elterngeldes im ersten Lebensjahr des Kindes prüfen lassen. Renate Schmidt: „Im Rahmen unserer nachhaltigen Familienpolitik prüfen wir, ob ein angemessener Ersatz des wegfallenden Erwerbseinkommens für einen vernünftig begrenzten Zeitraum für eine Familiengründung hilfreicher sein kann als das bisherige Erziehungsgeld. Das bisherige Erziehungsgeld könnte, so die Empfehlungen vieler Experten, bis zum Jahr 2010 durch ein auf das erste Lebensjahr des Kindes konzentriertes Elterngeld ersetzt werden. Es geht um eine Art Lohnersatzleistung dem Arbeitslosengeld oder Krankengeld vergleichbar, die Verdienstausfall ausgleichen soll. Für nichterwerbstätige Eltern und Geringverdiener soll es einen Sockelbetrag geben. Viele Eltern würden so besser dastehen als heute. Unsere nördlichen Nachbarn in Schweden und Dänemark beispielsweise machen bereits positive Erfahrungen mit einem Elterngeld. Dort unterbrechen auch wesentlich!

mehr Väter die Berufstätigkeit für ihr Kind. Bei uns gibt es ebenfalls zunehmend „neue Väter", die sich als Miterzieher begreifen – aber lediglich als Potenzial, nur zu 5 Prozent als Realität. Die Idee, ein Elterngeld einzuführen, scheint einen Nerv getroffen zu haben: Zwei Drittel der Bevölkerung befürworten nach einer aktuellen Umfrage der Meinungsforscher von Emnid meinen Vorschlag, der bis Frühjahr 2006 vorliegen kann.“

Quelle. Newsletter Zukunft Familie Nr. 4/2004

 

 

 


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