Erzeuger


 

 

 

Erzeuger:

Abwertende Bezeichnung für einen nichtverheirateten biologischen / leiblichen Vater eines Kindes.

 

 

 

Von "Erzeugern", "Erzeugerinnen" und "Werferinnen"

Neulich war ich mal im Jugendamt in der schönen Stadt B., beruflich. Ich hatte im "Wartezimmer" zu tun, die umliegenden Türen der Sachbearbeiterinnen waren geöffnet, so dass ich trotz vorgeschriebenen Datenschutz, das Gespräch zwischen einer Jugendamtsdame und einem Mann hörte. Der Mann erkundigte sich offensichtlich, was er tun müsse, um das Kind seiner Freundin adoptieren zu können. Die Dame teilte ihm mit "Da müssen wir dann auch noch den Erzeuger fragen." Da fiel mir erst einmal die Kinnlade hinunter, angesichts einer solch abwertenden Bezeichnung eines Mannes, der nun einmal der Vater des Kindes ist. Die Dame müsste dann in ihrer einen Mann abwertenden Sprechweise schon konsequent sein und die Mutter des Kindes als "Erzeugerin" bezeichnen oder vielleicht auch als "Werferin", wenn man das Kind konsequenter "Wurf" nennt.

 

 


 

 

 

 

"Deutsches Familienrecht vernachlässigt Kindeswohl"

 

Anwaltsverein für Stärkung der Kindergrundrechte

 

Moderation: Katrin Heise

*Die Leiterin der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein, Ingeborg Rakete-Dombek, hat dafür plädiert, die Kindergrundrechte in die Verfassung aufzunehmen. Im deutschen Familienrecht gehe es vorwiegend um die Rechte der Eltern am Kind, kritisierte Rakete-Dombek.

*

 

Katrin Heise: Kinder haben das Recht auf Umgang mit ihren Erzeugern. So steht es sowohl in der EU-Menschenrechtskonvention als auch in der UN-Kinderrechtskonvention und seit 1998, nach der Modernisierung des Kindschaftsrechts, auch im deutschen Gesetzbuch. Karlsruhe muss nun entscheiden, ob dieser Umgang erzwungen werden soll. Der Fall des Vaters, der jeglichen Kontakt zu seinem achtjährigen Sohn ablehnt, erhitzt die Gemüter. Im Radiofeuilleton äußerten sich unsere Hörer betroffen.

 

Hörer 1: Ich bin der Meinung, dass das Kind sehr wohl ein Recht darauf

hat, seinen leiblichen Vater kennenzulernen. Aber ich würde schon zu

bedenken geben, wenn das gerichtlich erzwungen wird, dass dann natürlich

Protesthaltungen in dem Vater entstehen.

 

Hörer 2: Ich finde, was Kinder wirklich brauchen, ist Liebe. Und man

kann keine Liebe erzwingen. Und ich finde das von dieser Mutter wirklich

ganz entsetzlich.

 

Hörer 3: Es kann ja auch psychologisch gesehen sehr, sehr schlecht sein.

Das Kind kann ganz große Probleme bekommen, einfach aufgrund dieses

Zusammenpressens mit einem Vater, das das Kind ablehnt.

 

Hörer 4: Selbstverständlich ist es wichtig für ein Kind, die leiblichen

Eltern zu kennen. Ich bin heute 50 Jahre alt, und mein Vater will bis

heute nichts von mir wissen. Und da ist die eine Hälfte der Herkunft so

im Dunkeln, im Trüben, und das ist ein Drama, das trägt man sein ganzes

Leben mit sich herum.

 

Heise: Ich begrüße jetzt Ingeborg Rakete-Dombek, Fachanwältin für

Familienrecht, gleichzeitig leitet sie die Arbeitsgemeinschaft

Familienrecht im Deutschen Anwaltverein. Guten Tag, Frau Rakete-Dombek!

 

Ingeborg Rakete-Dombek: Guten Tag!

 

Heise: Zurzeit sind Sie grad in Köln bei der Herbsttagung Ihrer

Arbeitsgemeinschaft?

 

Rakete-Dombek: Ja.

 

Heise: Wie wird denn da der aktuelle Fall diskutiert?

 

Rakete-Dombek: So ähnlich, wie eben von Ihren Hörern. Es ist ja auch

juristisch nicht leicht zu fassen. Ich muss sagen, jeder, der sich bei

Ihnen jetzt eben geäußert hat, hat ja irgendwie recht. Die Frage ist

nur, wie wird das Bundesverfassungsgericht damit umgehen können. Wir

haben also im Gesetz nicht nur den Umgang zum Erzeuger (Hervorhebung Väternotruf), sondern es steht

drin, jedes Kind hat das Recht auf Umgang mit seinen Eltern, und die

Eltern haben die Pflicht dazu. Und das muss man jetzt anschauen und muss

man auslegen. Und gleichzeitig steht im Gesetz, dass es zum Wohl des

Kindes gehört, dass es Umgang mit beiden Elternteilen hat. Das war eine

Definition von 1998. Und ich frag mich heute, ob es so gut war, das ins

Gesetz zu nehmen.

 

....

 

 

Heise: Umgangsrecht und Umgangszwang. Ich sprach mit Ingeborg

Rakete-Dombek, Familienrechtsanwältin und Spezialistin im Deutschen

Anwaltverein.

 

 

 

http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/700664/

 

 

23.11.2007

 

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wer wissen will, wie die Leiterin der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein, Rechtsanwältin Ingeborg Rakete-Dombek über Männer und Väter denkt, der muss nur genau nachlesen.

Sie sagt: "Wir haben also im Gesetz nicht nur den Umgang zum Erzeuger, sondern es steht drin, jedes Kind hat das Recht auf Umgang mit seinen Eltern, und die Eltern haben die Pflicht dazu. ..."

 

Männer und Väter sind also "Erzeuger". Warum dann nicht auch mal über Erzeugerinnen sprechen? Frauen und Mütter sind Erzeugerinnen von Kindern. Oder von Kindern als Produkte? Kinder sind Produkte der Zusammenkunft eines Erzeugers mit einer Erzeugerin.

Oder von der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein als Zusammenkunft potentieller Erzeuger und Erzeugerinnen kruder Gedanken?

Lieber Gott, lass Verstand regnen oder verschone uns von dem Übel.

 

 

 

 

 


zurück