Ethik


 

 

Der Führer

Dabei "betonte der Führer (Adolf Hitler) mit aller Entschiedenheit, daß nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind"

zitiert nach Werner Schubert "Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus", 1993, 703,704

 

"Der Präsident des Oberlandesgericht Nürnberg, Burghardt, brachte mit herzlichen und überzeugenden Worten auf die glückhafte Zukunft des neuen deutschen Reiches ein dreifaches Sieg-Heil aus, in das die Versammlung begeistert einstimmte."

Scheppler, Deutsche Richterzeitung, DRiZ 1933, 19

zitiert nach: "Der Bayerische Richterverein im Jahre 1933", Dr. jur. utr.  Heinz Ponnath, Vorsitzender Richter am Landgericht Bayreuth in: "Deutsche Richterzeitung", Mai 2007, S. 150

 

 

 

Der Reichsführer SS mit Tochter. 

Gudrun und Heinrich Himmler im März 1938. - Foto: Ullstein

 

 

 

 

Heinrich Himmler besuchte mehrmals Ravensbrück, das zentrale Ausbildungslager für SS-Aufseherinnen; 

Foto aus dem SS-Fotoalbum

 

www.ravensbrueck.de/mgr/deutsch/frauen-kz/index.htm

 

 

 

Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen

 

 


 

 

 

Säulen richterlichen Handelns

– Gedanken zu einer Ethik richterlichen Verhaltens –

Schleswiger Ethikrunde

Mai 2007

 

 

Herausgegeben von der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen

Oberlandesgerichts, Konstanze Görres-Ohde (V.i.S.d.P.)

Gottorfstraße 2, 24837 Schleswig

 

Inhaltsverzeichnis

I. Der Bürger und ich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

1. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

2. In der Verhandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

3. Außerhalb der Verhandlung . . . . . . . . . . . . . . . . 8

II. Die Öffentlichkeit und ich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

1. Presse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

2. Fachöffentlichkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

3. Auftreten in der Öffentlichkeit . . . . . . . . . . . . . . . 11

III. Die Rechtsprechung und ich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

1.

Anvertraut“ i.S.v. Artikel 92 GG . . . . . . . . . . . . . 13

2.

Unabhängig“ i.S.v. Artikel 97 GG . . . . . . . . . . . . . 15

IV. Der Justizapparat und ich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

1. Richter in der dienstlichen Hierarchie . . . . . . . . . . 17

2. Richter im Team . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

V. Die Robe und ich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

warum brauchen Richterinnen und Richter Ethikregeln? Und wenn ja, warum müssen diese schriftlich niedergelegt werden? Diese Fragen haben wir uns, die Mitglieder der ”Schleswiger Ethikrunde“, viele Sitzungen lang gestellt.

Die Schleswiger Ethikrunde ist ein Zusammenschluss von schleswigholsteinischen Richterinnen und Richtern, die seit Mai 2006 über dieses Thema nachdenken. Richterliche Ethikregeln, die es bereits in vielen anderen Ländern gibt, sind nicht mehr, aber auch nicht weniger als Verhaltensregeln. Hinweise, wie Richterinnen und Richter sich ethisch zu verhalten haben, finden wir im Grundgesetz (Artikel 92, 97 GG), im Deutschen Richtergesetz (§§ 38 – 43 DRiG) und in den jeweiligen Richtergesetzen der Länder.

Aber reichen die gesetzlichen Normen aus, um uns im Berufsalltag in ethischen Fragen eine Hilfestellung zu geben? Die ”Schleswiger Ethikrunde“ wollte auf keinen Fall mit der Aufstellung richterlicher Ethikregeln Gebote und Verbote formulieren. Auch sollten keine ”beruflichen Nebenpflichten“ eingeführt werden. Zu tief ist die Befürchtung – mag sie berechtigt oder unberechtigt sein –, von den Dienstvorgesetzten bei Nichtbeachtung einzelner Regeln, in welcher Form auch immer, diszipliniert zu werden.

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Und so entstand die Idee, nicht Regeln aufzustellen, sondern Fragen zu formulieren, ohne Antworten zu geben. Wir möchten damit erreichen, dass Richterinnen und Richter für ethische Fragen sensibilisiert werden und für sich Antworten suchen. Nicht alle Fragen werden Ihre Zustimmung finden. Aber gerade das kann zu einem ”provozierten Diskurs“ führen, den wir uns wünschen.

 

Schleswig, 1. Mai 2007

Herbert Bolk, Direktor des Amtsgerichts

Dr. Sven Diercks, Richter am Amtsgericht

Konstanze Görres-Ohde, Präsidentin des Oberlandesgerichts

Dr. Klaus Grammann, Richter am Landgericht

Barbara Krix, Vizepräsidentin des Landgerichts

Lysann Mardorf, Richterin

Christine Nordmann, Richterin am Verwaltungsgericht

Ingo Socha, Richter am Amtsgericht

Britt Tönsmeyer, Richterin

Dr. Wolf Reinhard Wrege, Richter am Amtsgericht

Dietmar Wullweber, Vors. Richter am Landgericht

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....

 

http://www.deontologie-judiciaire.umontreal.ca/fr/codes%20enonces%20deonto/documents/code_allemagne.pdf

 

 

 

 


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