Filizid

Infantizid - Kindstötung


 

 

 

Infantizid - Die Tötung eines Kindes, egal welchen Alters

Filizid - Tötung eines Kindes durch einen oder beide Elternteile. 

In der Regel sind es Säuglinge und Kleinkinder die zumeist von den Müttern getötet werden. Mit zunehmenden Alter töten auch Väter in stärkeren Maße ihre Kinder. Sehr selten ist die Tötung eines erwachsenen Kindes durch den eigenen Vater oder die eigene Mutter.

Neonatizid - (lateinisch/griechisch: Neugeborenentötung) bezeichnet die Tötung eines neugeborenen Kindes, in der Regel unmittelbar nach der Geburt

 

 

Patrizid - Tötung des Vaters durch die Tochter oder den Sohn 

Matrizid - Tötung der Mutter durch die Tochter oder den Sohn

Elternmord - Mord von Mutter und Vater durch die Tochter oder den Sohn 

 

 

 


 

 

 

Bezugnahme auf die Presseberichte vom 24.11.2009 bezüglich Vorfall in Frankfurt am Main/Riederwald

Presseinformation

Frankfurt am Main, 25. November 2009

 

Unter Bezugnahme auf die Presseberichte vom 24.11.2009 bzgl. des gestrigen Vorfalls in Frankfurt am Main/Riederwald, den 67-jährigen G. betreffend, wird folgendes mitgeteilt:

Gegen den 67-jährigen Beschuldigten G. wurde heute, 25.11.2009, 15:35 Uhr, von dem zuständigen Haftrichter, Richter am Amtsgericht Kroh, ein Haftbefehl wegen zweifachen Mordes erlassen.

Der Beschuldigte ist anwaltlich vertreten. Sein Anwalt konnte jedoch an dem Termin vor dem Haftrichter nicht teilnehmen. Auf Anraten seines Anwaltes bezog sich der Beschuldigte auf sein bereits bei der Polizei abgelegtes Geständnis. Daraus ergibt sich, dass der Beschuldigte, deutscher Staatsbürger, marokkanischer Herkunft, mit seinem Sohn in seiner Wohnung in einen Streit geriet und seinem Sohn dann in den Kopf schoss. Danach begab sich der Beschuldigte in die in der Nähe gelegene Wohnung seiner Ehefrau und schoss ihr, geradezu unvermittelt, ebenfalls in den Kopf.

Der Beschuldigte ist im Übrigen an Kehlkopfkrebs erkrankt; bei der Vorführung weinte er „ein wenig“.

Amtsgericht Frankfurt am Main, den 25.11.2009

http://www.ag-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/AMG_Frankfurt_Internet?rid=HMdJ_15/AMG_Frankfurt_Internet/sub/240/24021a99-6dd0-521f-012f-31e2389e4818,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

 

 


 

 

"Die Tötung von Kindern durch die eigenen Eltern: soziobiographische, motivationale und strafrechtliche Aspekte"

 

erschienen im Shaker-Verlag, 1997

www.shaker.de

 

 Autorin Diana Raic, € 29,50.

 

http://www.amazon.de/T%C3%B6tung-Kindern-durch-eigenen-Eltern/dp/3826527070

 

 


 

 

 

Mordprozess gegen Eltern

Baby zu Tode misshandelt

Wegen Mordes an seiner acht Monate alten Tochter steht ein Ehepaar seit Freitag vor dem Landgericht Limburg. Die 35 Jahre alte Mutter und der 24 Jahre alte Vater sollen die kleine Siri schon wenige Wochen nach der Geburt immer wieder "gequält und roh misshandelt" haben, wie Staatsanwalt Frank Späth in seiner Anklage sagte. Dabei hätten sie den Tod des Säuglings "billigend in Kauf" genommen.

Siri starb im Mai 2008 im mittelhessischen Wetzlar an einer Hirnschwellung, nachdem ihr Schädel durch rohe Gewalt von außen zertrümmert worden war. Den Eltern wird versuchter und vollendeter Mord sowie Misshandlung von Schutzbefohlenen vorgeworfen. Der gelernten Friseurin aus Kanada, die aus zwei früheren Beziehungen bereits zwei Kinder hat, und ihrem Partner, der keinen Beruf gelernt hat, drohen lebenslange Haftstrafen.

Seit ihrer Verhaftung schweigen die Eltern zu den Vorwürfen und machten auch zum Prozessbeginn keine Aussagen. Deswegen könne weder etwas zum Motiv gesagt werden, noch stehe fest, welcher Elternteil aktiv, welcher passiv war, ob die Eltern gemeinsam handelten und warum keiner der beiden Schritte zur Rettung Siris veranlasste, sagte Späth. Anhaltspunkte für den Konsum von Drogen gebe es bei dem Elternpaar nicht.

Niemand spricht mit Siri

Videoaufnahmen der Eltern zeigten die schweren Verletzungen des Babys. Ausschnitte aus den Videos wurden am Freitag im Gerichtssaal gezeigt. Minutenlang wurde Siri gefilmt, während sie auf einem Bett lag und weinte. Immer wieder wurde sie hingesetzt und kippte um, weil sie sich wegen mehrerer Knochenbrüche nicht halten konnte. Niemand sprach mit ihr. In einer anderen Sequenz tauchte ihr blutverschmiertes Gesichtchen mit den großen Augen und der Stupsnase auf, aber ihre Eltern machten keine Anstalten, Siri sauberzumachen oder zu trösten. Regelmäßig sollen die Eltern den hilf- und wehrlosen Säugling geschlagen und malträtiert haben.

Siri sei neben den körperlichen Qualen auch einem "erheblichen seelischen Leid ausgesetzt gewesen", sagte Späth in seiner Anklage. Einmal sei sie aus dem Schlaf gerissen und mindestens 20 Mal in die Luft geworfen worden - auch das wird in einem Video der Eltern gezeigt. Das Baby habe extreme Ängste ausstehen müssen und bitterlich geweint, sagte Späth. Dadurch sei das "Urvertrauen zerstört" worden, sagte ein kinderärztlicher Gutachter.

Viele alte Verletzungen

Wie die Aufnahmen zeigten, sei das kleine Mädchen völlig verängstigt und gestresst gewesen. Am Abend vor ihrem Tod war Siri laut Staatsanwaltschaft von ihrer Mutter oder ihrem Vater an den Füßen gepackt und wuchtig mit dem Kopf auf den Boden oder gegen eine Wand geschleudert worden. Der Staatsanwalt spricht in einer Prozesspause vom "finalen Akt". Siris Vater verständigte am nächsten Morgen einen Notarzt, weil das Baby apathisch im Bett lag. Der Mediziner konnte nur noch den Tod des kleinen Mädchens feststellen.

Eine Obduktion von Siris kleinem Leichnam hatte neben dem Schädelbruch noch eine Vielzahl von anderen älteren Verletzungen zutage gebracht, darunter blaue Flecken und mehrere Knochenbrüche an Armen, Beinen und am Schlüsselbein - typische Folgen von Misshandlungen.

"Hier sind eine Reihe von Verletzungen dabei, die durch einen Unfall unmöglich entstehen können", sagte ein Arzt im Zeugenstand, den die Gerichtsmediziner für die Obduktion hinzugezogen hatten. Die meisten Brüche könnten nur auf Fremdeinwirkung zurückgeführt werden.

Die Ermittlungen wegen unterlassener Hilfeleistung in diesem Fall gegen eine Mitarbeiterin des Wetzlarer Jugendamts dauern nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch an. Die Frau hatte die Familie zweimal in der Wohnung in Wetzlar besucht, nachdem Nachbarn das Jugendamt informiert hatten. Die Mitarbeiterin hatte aber keine Auffälligkeiten festgestellt. dpa

23.01.2009

http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/nachrichten/hessen/?em_cnt=1664290

 

 

 


 

 

 

Presseinformation der Staatsanwaltschaft Stade Nr. 03/08 vom 12.02.2008

Mordanklage nach Familienstreit in Buchholz

Stade/ Buchholz

Die Staatsanwaltschaft Stade hat Anklage gegen einen 59-jährigen Rentner aus Buchholz erhoben. Ihm wird vorgeworfen, am frühen Morgen des 08.12.2007 seinen 29-jährigen schlafenden Sohn mit einem gezielten Stich in die Herzgegend getötet zu haben. Der Tat soll am Abend zuvor ein Streit zwischen Vater und Sohn über die Drogen- und Alkoholprobleme des Sohnes vorausgegangen sein.

Der Angeschuldigte ist geständig. Er befindet sich seit der Tat in Untersuchungshaft. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und den Termin einer eventuellen Hauptverhandlung muss nun die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stade befinden.

 

Kontakt: Dr. Burkhard Vonnahme

E-Mail: burkhard.vonnahme@sta-std.niedersachsen.de

Telefax: (0 41 41) 107 - 381

Durchwahl: (0 41 41) 107 - 451

 

http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C44951987_N37287720_L20_D0_I3749624

 

 


 

 

 

Opernsänger Van der Walt vom Vater erstochen

Bei einem Familiendrama ist am Dienstag der Opernsänger Deon van der Walt (47) getötet worden. Seiner Münchener Agentur zufolge hat der Vater (78) auf der familienbetriebenen Weinfarm nahe Kapstadt zunächst seinen Sohn und dann sich selbst getötet. Der in Kapstadt geborene Sänger zählt zu den bedeutenden lyrischen Tenören. vor allem als Rossini- und Mozartinterpret erlangte er Weltruhm. Van der Walt debütierte 1985 in Covent Garden, sang in Salzburg, an der Scala und der Metropolitan. (dpa)

Berliner Zeitung, 01.12.2005, S. 33

 

 

 


 

 

 

Vier Jahre Haft für tödliche Axthiebe gegen den Sohn.

 

Essen

Nach tödlichen Axthieben gegen ihren eigenen Sohn, ist eine 49-jährige Mutter vom Essener Landgericht zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter Rudolf Esders sagte gestern in seiner Urteilsbegründung, die 49-Jährige habe sich des Totschlags in einem minder schweren Fall schuldig gemacht. Der 27-jährige Sohn hatte nach Überzeugung des Gerichtes unter einer Psychose gelitten und seine Mutter immer wieder - auch am Tatabend - beleidigt und misshandelt. Das Gericht blieb damit deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die eine siebenjährige Haftstrafe beantragt hatte. die Verteidigung hatte einen Freispruch wegen Notwehr verlangt.

aus: "Berliner Morgenpost", 21.04.2004, S. 8

 

 

 


 

 

"Tödliche Kindesvernachlässigungen in der DDR im Zeitraum 1.1.1985 bis 2.10.1990"

R.Vock und U. Meinel in: "Archiv für Kriminologie" 1-2/2000, S. 44-52

 

"Für den Untersuchungszeitraum 1.1.1985 bis 2.10.1990 wurden dem Studienzentrum insgesamt 172 Tötungsdelikte an Opfern unter 18 Jahren mitgeteilt. Davon ließen sich 9 einer tödlichen Kindesvernachlässigung ... zuordnen.

... Allen  10 angeklagten Erziehungspersonen wurde die Täterschaft nachgewiesen (4 x Mutter, 3 x Vater und Mutter)

... Bei den 9 Fällen tödlicher Kindesvernachlässigung handelt es sich um die Mindestzahl." (Dunkelfeld)

 

Anschrift des Verfassers: Prof. Dr. med. Reinhard Vock, c/o Institut für Rechtsmedizin, Johannisallee 28, 04103 Leipzig

 

 


 

 

"Motivationsvielfalt beim Filizid"

 

Joachim Weber

in: "Monatschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform", 1989, Heft 2, S. 169-175

 

 

 


 

 

Landgericht: Urteil gegen Mutter wegen Mordes an ihrem zweijährigen Sohn (PM 44/2004)

Pressemitteilung

Berlin, den 30.09.2004

Die Präsidentin des Kammergerichts

- Justizpressestelle Moabit -

 

Landgericht:

Urteil gegen Mutter wegen Mordes an ihrem zweijährigen Sohn

 

Eine Strafkammer des Landgerichts Berlin hat heute eine Mutter wegen Mordes durch Unterlassen an ihrem zweijährigen Sohn zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt.

Nach den getroffenen Feststellungen hat sie ihren im November 1999 geborenen Sohn im November 2001 allein in der völlig verdreckten und vermüllten Wohnung zurückgelassen, wo das Kind Tage später verdurstete. Erst im Januar 2002 wurde die mumifizierte Kinderleiche von der Feuerwehr gefunden.

Die Strafkammer geht mit dem Geständnis der Angeklagten davon aus, dass sie den qualvollen Tod des Kindes, mit dessen Pflege sie sich überfordert fühlte, wollte oder zumindest in kauf nahm. Da die Angeklagte zur Tatzeit jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht voll schuldfähig gewesen sei – so der Vorsitzende Richter Josef Hoch -, verhängte das Gericht keine lebenslange Freiheitsstrafe, sondern eine zeitlich begrenzte. Ursache für die verminderte Schuldfähigkeit war ein Bündel von Gründen. So leidet die Angeklagte seit frühester Kindheit an einer krankhaften Persönlichkeitsstörung, durch die sie Schuldgefühle und Empathie nicht in normalem Maße empfinden kann. Zur Tatzeit befand sie sich zusätzlich in einer depressiven Phase, konsumierte täglich größere Mengen Cannabis und Kokain und war mit der häuslichen Situation völlig überfordert. Insbesondere die Vermüllung der Wohnung, Suizidgedanken, Schlaflosigkeit und deutliche Gewichtsabnahme hat das Gericht in Übereinstimmung mit dem in der Hauptverhandlung gehörten psychiatrischen Sachverständigen als äußere Zeichen gewertet. 

 

Bei der Strafhöhe hat sich zu Gunsten der Angeklagten ihr umfassendes Geständnis ausgewirkt.

Strafschärfend fiel jedoch insbesondere ins Gewicht, dass sich das zurückgelassene Kleinkind über Tage bis zu seinem Tod in schrecklichsten Verhältnissen befand und das Sterben durch Verdursten extrem schmerzhaft und langwierig ist. Die besondere Schutzbedürftigkeit des Opfers und der Vertrauensbruch im Verhältnis einer Mutter zu ihrem kleinen Kind haben ebenso zu der Strafhöhe geführt wie der Umstand, dass die Angeklagte angebotene Hilfe von Nachbarn und Familie in ihrer damaligen Situation nicht in Anspruch nahm.

Die erneute Hauptverhandlung war notwendig geworden, nachdem der Bundesgerichtshof das frühere Urteil einer anderen Strafkammer des Landgerichts Berlin aufgehoben hatte, durch wel-ches die Angeklagte als voll schuldfähig bezeichnet und eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt worden war.

Da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet haben, ist das Urteil rechtskräftig.

 

 

 

Bei Rückfragen:

Bödeker

Pressesprecher

(Tel.: 9014 - 2280 / -2332 / -2470) 

 

 

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20040930.22545.html

 

 


 

 

 

 

Aktuell :: Aus aller Welt

Der Tagesspiegel

vom 17. Januar 2000

 

Die Totmacher

 

Daniela J. steht vor Gericht - Ihre beiden Söhne sind qualvoll verdurstet

Doch erst der Prozess lässt erahnen, wie tief die Abgründe wirklich sind.

Harald Martenstein

 

Im Frühsommer 1999 werden in Ostdeutschland neun Kleinkinder von ihren Müttern zu Tode gebracht. In Brandenburg sperrt eine Mutter ihr Kind in den Keller und wartet, bis es verhungert. Danach wirft sie die Leiche in den Wald. Es ist Mai. Am 4. Juni werden in Mühltroff in Sachsen drei Babyleichen in einer Kühltruhe entdeckt, eingewickelt in Plastiktüten. In Freital, Sachsen, bringt eine Mutter einen Säugling um, den ihr eigener Vater gezeugt hat. In Gera wirft eine 32-Jährige ihr Baby lebend in den Fluss Weiße Elster. Ein paar Tage später wird bei Plauen ein totes Kind in einer Wohnung gefunden. Die 15-jährige Mutter hat es verhungern und verdursten lassen. Und am 26. Juni nimmt die Polizei in Frankfurt/Oder Daniela J. fest, 23 Jahre alt.

Daniela J. hat am 11. Juni ihre Wohnung im Stadtteil Kleinberesinchen verlassen, nachdem sie sich wieder einmal tagelang mit ihrer eigenen Mutter gestritten hatte, der Oma von Kevin (3) und Tobias (2). Die Thomasiusstraße in Kleinberesinchen - Plattenbau, Alkohol, Arbeitslosigkeit - ist ein Ort, an dem man leicht den Boden unter den Füßen verliert. Daniela geht zu ihrem Freund, einem 39-jährigen Maurer, und bleibt dort zwei Wochen. Man geht spazieren, man besucht Kneipen. Daniela leiht sich Hosen und Hemden des Freundes. Kevin und Tobias sterben währenddessen in der Wohnung einen grausamen Tod.

Für solche Mütter fordern 55 Prozent der Bundesbürger die Todesstrafe. Das hat Emnid ermittelt. Die so genannte Kindsmörderin ist das Böse schlechthin.

Jörg. Der Freund, der Maurer. Bei seinem Auftritt als Zeuge vorm Frankfurter Landgericht, 5. Strafkammer, trägt er enge Lederklamotten. Er ist wortkarg. Mit Daniela will er nichts mehr zu tun haben. Niemand will das. Die Anklage heißt: Totschlag. Damals hat er manchmal zu ihr gesagt: "Es wäre schöner, wenn du keine Kinder hättest." Eines Tages ist Danielas Vater zu Jörg gekommen. Der Vater bat ihn, anzurufen, falls Daniela einmal alleine bei ihm aufkreuzt und längere Zeit bleibt. Damit den Kindern nichts passiert. Sie würde sich nämlich nicht um Kevin und Tobias kümmern.

Eine Plastiktüte mit Wurst

Jörg aber hat nicht angerufen. Daniela sagte zu ihm: "Ich weiß nicht, wo die Kinder sind." Sie log oft, das wusste Jörg. Nach zwei Wochen hatte er dann genug von Daniela, außerdem bekam er wegen der Kinder allmählich ein mulmiges Gefühl. Da warf er sie raus. Sie hat ihm auch mal erzählt, dass ihr Vater sie vergewaltigt hat. Jörg sagt: "Das hat mich nicht interessiert."

Später am Tag tritt Danielas Vater in den Zeugenstand, Beruf: Kraftfahrer. Der Vater, gegen den ein Verfahren wegen Missbrauchs der Tochter läuft, sagt über Daniela: "Kein Mann ist so verrückt, dass er sich zwei Mal von der ficken lässt."

Kevin und Tobias verdursten. Vorher schreien sie tagelang und klopfen gegen die Heizung. Wieder und wieder und wieder. Ein Nachbarmädchen will außerdem beobachtet haben, wie die Jungen mit Fäusten und Löffeln gegen ein Wohnungsfenster trommeln. Sie kämpfen, sie versuchen alles, obwohl sie noch so klein sind. Eine Plastiktüte mit Wurst, die ihre Mutter ihnen in den Flur gestellt hat, wird unberührt gefunden.

Zum Prozess gegen Daniela sind viele Nachbarn gekommen. Meist sind es Frauen, von der Schülerin bis zur Rentnerin. Der Saal ist überfüllt. Man kennt sich. Nicht alle sind nüchtern. Matthias R., Nachbar, schreit und tobt beinahe pausenlos auf dem Flur. Er ist Anfang vierzig, trinkt und nimmt Heroin. Hüftlange Haare, Lederjacke mit Fransen. Matthias und seine Frau haben die sterbenden Kinder tagelang am lautesten brüllen hören, sie waren am nächsten dran. Deswegen musste Matthias extra aus dem Schlafzimmer in das Wohnzimmer umziehen, da war es leiser. Dass Daniela wieder mal weg war, konnte man zumindest ahnen. Frau R., Mitte zwanzig, zum vierten Mal schwanger, sagt: "Das war ja nicht mein Problem." Als ihr Mann zum Zeugenplatz geführt wird, versucht er, sich auf Daniela zu stürzen, er ruft: "Du Arschloch! Du fette geile Sau!"

Was ist Mutterliebe?

Im Flur treffen sich die Zeugen, vor und nach ihrer Aussage, und können einander darüber informieren, was die 5. Strafkammer so alles wissen möchte. Während der Vernehmung ihres Mannes sitzt Frau R. sogar im Saal, anschließend bestätigt oder korrigiert sie seine Aussagen. Das alles entspricht nicht gerade den üblichen Gepflogenheiten, aber darauf kommt es in diesem Fall wohl nicht an. Der Angeklagten schlägt Hass entgegen, eine geschlossene Front des Hasses. Dass Daniela J. eine Pflichtverteidigerin hat, Kerstin Boltz, die tatsächlich versucht, ihre Mandantin zu verteidigen, können die Zuhörer nicht so recht akzeptieren, und das Verhalten der Vorsitzenden Richterin Jutta Hecht scheint die Zuhörer zu bestätigen. Die Richterin fährt der Anwältin auffällig oft über den Mund. Dann applaudiert der Saal. Wenn Zeugen bei den Fragen von Kerstin Boltz ernsthaft ins Schwimmen geraten, hilft ihnen die Richterin. Ein Prozess gegen eine so genannte Kindsmörderin wird fast so geführt wie ein moderner Hexenprozess, jedenfalls in Frankfurt/Oder.

Daniela trägt Fusselpulli, Stretchhosen, Plateausohlen. Ein Kindergesicht. Ein lethargischer Charakter. Ihre Biografie läuft darauf hinaus, dass sie die Dinge treiben lässt und bei Problemen wegläuft, von der Schule, von der Lehre, von den Kindern. Bei Vorwürfen wird sie bockig und sagt gar nichts mehr, wie eine Pubertierende. Sie hat in vier Jahren vier Kinder von vier verschiedenen Männern bekommen. Dass sich diese Männer nicht um die Kinder kümmerten, versteht sich wohl von selbst. Alimente zahlt nur ein einziger. Eines der Kinder, das jüngste, wurde zur Adoption freigegeben. Die älteste, Katharina, lebte bei den Großeltern. Die Söhne wohnten bei Daniela. Aber die Arbeit blieb an ihrer Mutter hängen, an Rosemarie J., 44, die fast jeden Tag kam, nach den Kindern und der Wohnung schaute. Daniela aber kam und ging, wann sie wollte, leerte nicht einmal den Briefkasten. Ihre Freunde waren manchmal erst sechzehn.

Die Mutter machte ihr Vorwürfe. Daniela bockte. Mutter und Tochter bedrohten einander wechselseitig damit, sich Tobias und Kevin wegzunehmen. Ein Machtkampf war im Gang, mit den Kindern als Geiseln.

Am 31. Mai prügelten sich Mutter und Tochter. Danach eskalierte es weiter, und Daniela verschwand für zwei Wochen. Aber Rosemarie wusste ja, wie ihre Tochter Daniela ist. Dass sie sich nicht kümmert. Oft genug hat sie gesagt: "Die Daniela kann sich nicht darauf verlassen, dass ich ständig in ihre Wohnung gehe." Diesmal aber lässt sie es tatsächlich bleiben. Anders als sonst. Will Rosemarie J., wütender denn je, ihre Tochter bestrafen? Will sie ihr endlich mal zeigen, was passiert, wenn man sich nicht um seine Kinder kümmert?

Die Hexe und die Heilige?

Bei den meisten Säugetieren gibt es einen Mutterinstinkt. Besitzen auch wir Menschen etwas in dieser Art? Vor einigen Jahren hat die Französin Elisabeth Badinter, eine Soziologin und Psychologin, ein Buch über die Geschichte der Mutterliebe geschrieben. Sie wurde wegen dieses Buches stark angefeindet. Es heißt darin: "Auf ein allgemeingültiges und naturnotwendiges Verhalten der Mutter sind wir nicht gestoßen. Wir haben im Gegenteil festgestellt, dass ihre Gefühle in Abhängigkeit von ihrer Bildung, ihren Ambitionen oder ihren Frustrationen äußerst wandlungsfähig sind. Man kommt nicht an der vielleicht grausamen Schlussfolgerung vorbei, dass die Mutterliebe nur ein Gefühl und als solches wesentlich von den Umständen abhängig ist."

Rosemarie und Daniela. Ähnliches Gesicht, ähnlicher Haarschnitt, ähnliche Kleidung. Auch Rosemarie beantwortet Fragen, die ihr unangenehm sind, mit Schweigen. Aber sie muss in diesem Prozess nicht oft schweigen. Rosemarie gibt vor Gericht die Mustermutter, das Gegenteil von Daniela. Sie opfert sich auf, sie klagt selten, sie gibt nur und nimmt nie, sie lässt sich sogar ohne Gegenwehr schlagen. Wenn die Tochter eine Hexe ist, dann ist die Mutter ein Engel, und das Gericht scheint ihr diese Version abzukaufen, weil es ja so für alle am bequemsten ist. Falls Rosemarie auch nur halbwegs die Wahrheit sagt, dann ist sie, in diesem Milieu, eine Heilige. Rosemarie belastet vor Gericht ihre Tochter so sehr sie nur kann. Beide schauen einander nicht an. Das letzte Mal haben sie sich bei der Beerdigung von Kevin und Tobias getroffen. Es gab am Grab sogar eine Kapelle. Sie spielte das Lied "Schlafe, mein Prinzchen, schlaf ein".

Angeblich war die Wohnung abgeschlossen, und der Schlüssel steckte von innen. Das sagt Rosemarie, die Hauptzeugin der Anklage. Deswegen sei sie mit ihrem Schlüssel nicht hineingekommen. Daniela sagt, sie habe die Tür nur zugezogen. Der Unterschied zwischen einer zugezogenen und einer von innen verrammelten Tür ist in diesem Fall besonders wichtig. Er kann den Unterschied zwischen dem Urteil "Mord" und dem Urteil "Totschlag" bedeuten.

Fest steht, dass Rosemarie mehrfach zur Wohnung geht, an die Tür, während die Kinder noch leben und so laut schreien, dass alle Nachbarn es hören. Rosemarie sagt, sie sei schwerhörig und hätte ihr Hörgerät nicht angehabt. Auch Danielas Freund Jörg fährt angeblich zu Danielas Eltern, um sich nach den Kindern zu erkundigen, weil die Sache ihm komisch vorkommt. Angeblich trifft er bei den Eltern niemanden an. Dann fährt er angeblich zu Danielas Wohnung, schaut sich vorm Haus um, geht wieder. Rosemarie ihrerseits fährt angeblich zu Danielas Freund Jörg, um zu schauen, ob die Kinder bei ihrer Tochter sind. Auch dort ist niemand zu Hause, und Rosemarie lässt daraufhin die Sache auf sich beruhen.

Während also die Kinder in der leeren Wohnung um ihr Leben kämpfen, läuft draußen eine schlechte Komödie der Irrungen und Wirrungen ab, in der die Akteure einander dauernd verpassen. Alle müssen sie etwas geahnt haben. Und allen ist es, letztlich, egal. Nein, am Tod von Kevin und Tobias sind viele schuld, die einen im strafrechtlichen, die anderen im moralischen Sinne. Vielleicht spüren sie es, diese vielen, obwohl man nicht so leicht etwas spürt in Kleinberesinchen.

Daniela hat aus dem Gefängnis einen Brief geschrieben, an ihren besten Freund, einen jungen, dicken Holzarbeiter. Sie hat ihm geschrieben, dass sie verzweifelt sei. Der dicke Arbeiter erzählt auf dem Gerichtsflur von dem Brief, verächtlich, und sagt: "Wenn ich die in die Finger kriege, schlag' ich sie tot." Während der zwei Wochen, in denen die Kinder starben, hat Daniela den Holzarbeiter zwei Mal besucht. Er wusste, dass sie von zu Hause abgehauen ist. Und bei ihrem ersten Besuch lebten die Kinder wahrscheinlich noch.

Mit Zange und Schraubenzieher

Daniela J. versteckt ihr Gesicht. Sie schweigt an diesem Verhandlungstag. Die Richterin hat sie streng gefragt: "Wie haben sie sich das denn vorgestellt, wie ihre Mutter das mit den Kindern schaffen soll?" Seitdem bockt sie. Wenn sie mit ihren Kindern zusammen war, so berichten Zeugen, sei sie immer liebevoll gewesen. Sobald sie aber die Kinder nicht mehr sah, waren sie sofort vergessen. Im Flur steht ihre Oma, die Uroma von Kevin und Tobias, und weint ins Taschentuch: "Ich hab' ihr immer gesagt, lass dir wenigstens eine Spirale einsetzen!"

Am 25. Juni kehrt die Ausreißerin Daniela nach Hause zurück. Das heißt: zur Mutter. Sie isst, sie schläft. Am nächsten Tag erst gehen die beiden Frauen in die Wohnung der Tochter, nach den Kindern sehen. Sie öffnen die Tür mit einer Zange und einem Schraubenzieher. Beide wissen wohl genau, was sie erwartet. Aber sie spielen ihr Spiel bis zuletzt. Daniela ruft: "Tobias! Kevin!" Dann sieht sie die Kinder. Ihr erster Satz war: "Mutti, ich habe Angst." Rosemarie lächelt, als sie den Gerichtssaal verlässt.

Der Prozess wird fortgesetzt.

 


 

 

 

 

28-jährige Deutsche erwürgte ihr Kleinkind - Psychiatrie

Bad Saarow-Pieskow (dpa) - Eine 28-jährige Frau aus Brandenburg hat am ersten Weihnachtsfeiertag ihren zweieinhalb Jahre alten Sohn erwürgt.
Der Kleine sei am Abend in einem Krankenhaus seinen lebensgefährlichen Verletzungen erlegen, sagte ein Sprecher der Polizei in Frankfurt an der Oder am Sonntag der dpa. Die junge Mutter aus Bad Saarow-Pieskow, die bereits vor der Tat psychiatrisch behandelt wurde, wurde in die geschlossene Abteilung einer Klinik gebracht. Sie war den Angaben zufolge zunächst nicht vernehmungsfähig.

Die 28-Jährige hatte die Polizei am ersten Weihnachtsfeiertag alarmiert und sich dabei selbst bezichtigt, ihr Kind erwürgt zu haben.
Als die Beamten vor Ort eintrafen, lebte der Junge nach Auskunft der Polizei jedoch noch. Das Kind wurde sofort in ein Krankenhaus gebracht, doch die Hilfe kam zu spät.

©dpa

260924 Dez 1999

 

 


 

 

Mutter ließ ihr Kind verhungern: "Schuldig eines grausamen Mordes"

Von Antje Efkes und Christoph Windscheif

Hannover (dpa) - Wegen eines grausamen Mordes an ihrem eigenen Kind muss eine junge Mutter aus Hannover (Niedersachsen) für zehn Jahre ins Gefängnis. Regungslos und mit starrem Blick nahm die 25-Jährige am Donnerstag den Urteilsspruch des Gerichts auf. Für die Richter stand fest: Die junge Frau hat ihre dreijährige Tochter bewusst einen qualvollen Hungertod sterben lassen.

Nach Auffassung des Schwurgerichts starb das Kind, weil die Mutter es einsperrte und ihm wochenlang nichts zu trinken und zu essen gab. Dabei habe sie um das Schicksal ihres verhungernden Kindes gewusst. "Dieses Unterlassen wiegt genau so schwer wie eine aktive Tötungshandlung", erklärte der Vorsitzende Richter. Mehrfach betonte er, dass die Frau sich eines besonders grausamen Mordes schuldig gemacht habe. "Von der Mutter verlassen, muss das Kind neben Krämpfen und Koliken auch fürchterliche Ängste ausgestanden haben", sagte er.

Die 25-Jährige hatte ihre Tochter am 2. Mai dieses Jahres in ihrem Zimmer eingesperrt und die Tür mit einem Wischmopp verbarrikadiert. Dann verließ die Mutter die Wohnung, zog durch Kneipen und kümmerte sich nicht mehr um das kleine Mädchen. Erst am 27. Mai fanden Polizeibeamte die Leiche der Dreijährigen. Einem Gutachten zufolge war sie einen langsamen, qualvollen Hungertod gestorben. Eine Zeit lang muss sich das Mädchen noch von herumliegenden Essens- und Alkoholresten ernährt haben.

Die Mutter entging einer lebenslangen Gefängnisstrafe, weil das Gericht ihr Alkoholsucht und eine Persönlichkeitsstörung als mildernde  Umstände zugute hielt. "Trotzdem muss sie daran gedacht haben, dass ihr Kind allein verhungern und verdursten würde", befand der Richter.

Der Aussage der 25-Jährigen, sie habe ihre Tochter schon beim Verlassen der Wohnung für tot gehalten, glaubte das Schwurgericht nicht.
Dies habe sie sich nur einreden wollen, "weil sie damit besser leben konnte". Gleichzeitig habe sie Freunde und Verwandte mit Ausreden von der Wohnung fern gehalten.

Aus einer "Trotzreaktion" hatte die als unreif beschriebene 25-Jährige jede Hilfe abgelehnt. Ihre Eltern stellten zwischenzeitlich fest, dass die junge Mutter mit ihrem Alltag zunehmend überfordert war und drohten, das Sozialamt einzuschalten. Daraufhin brach die Frau jeden Kontakt zu ihren Verwandten ab. Niemand hatte bemerkt, dass ihre kleine Tochter wochenlang eingesperrt war.

Nicht aus niederen Beweggründen, sondern durch "ein ganzes Motivbündel" habe die 25-Jährige den qualvollen Tod des Kindes verschuldet, folgerte das Gericht. Dennoch habe sie Gelegenheit gehabt, ihn zu verhindern. So sei es "für jede Mutter normal gewesen, Hilfe zu holen oder zum Arzt zu gehen, wenn mit dem Kind etwas nicht stimmt".

©dpa 1999



 

 

Kindermord - Mörderin unschuldig

"Eine Mutter, die ihre drei Kinder getötet hat, wird möglicherweise wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung forderten gestern in dem Mordprozess gegen die 40-jährige Freispruch. Die Staatsanwältin begründete ihr überraschendes Abrücken von der Mordanklage mit der Schuldunfähigkeit der Angeklagten, die ein psychiatrischer Gutachter der schwer depressiven Frau für die Tatzeit attestiert hatte. Als Vertreter des Ex-Mannes forderte hingegen Anwalt Klaus Arnold lebenslange Haft wegen dreifachen Mordes.
...
Die Mutter hatte in der Nacht zum 1.April 1999 ihren zehnjährigen Sohn erwürgt und ihre acht Jahre alten Zwillingstöchter mit einer Axt erschlagen.
...
Verteidiger Eckhard Müller führte die Tag auf eine ´nicht nachvollziehbare´ Grenzsituation> zurück. Als Motive der Frau nannte er das allerdings selbst verschuldete finanzielle Desaster der Angeklagten, das Scheitern ihrer Ehe und die kurz zuvor erfolgte Diagnose eines bösartigen Brusttumors."

aus Flensburger Tageblatt 14.1.2000


 


 

 

 

VON DER MUTTER VERLASSEN

Zweijähriger verhungert in Berliner Wohnung

Es klingt wie eine Horror-Geschichte von Stephen King - ist aber bittere Realität. In Berlin ist ein kleiner Junge verhungert und verdurstet. Die Mutter hatte ihn im November einfach verlassen und war zu ihrem neuen Freund gezogen.

Berlin - Die 21-jährige Frau, die aus Russland stammt, soll wegen Totschlagsverdachts dem Haftrichter vorgeführt werden, berichtet die Polizei am Dienstag. Das Kind hat den Angaben zufolge einen langen Todeskampf hinter sich: Die Frau soll es Ende November allein in ihrer Wohnung im Stadtteil Wilmersdorf zurückgelassen haben.

Erst am vergangenen Sonnabend wurde die Leiche des kleinen Jungen entdeckt. Die Feuerwehr hatte die Wohnung geöffnet. Ein anderer Mieter des Mehrfamilienhauses hatte sich seit längerem an einem unangenehmen Geruch gestört, aber erst jetzt Hilfe herbeigeholt, berichtete die Polizei. Die bereits mumifizierte Leiche des Jungen fanden die Einsatzkräfte zusammengekauert auf dem Fußboden hockend in einem der Zimmer. Die Wohnung sei "in einem stark verwahrlosten Zustand" gewesen, hieß es weiter. Sie sei seit etwa zwei Monaten nicht mehr betreten worden. Es mussten über 1000 Liter Abfall entsorgt werden, darunter auch 200 gebrauchte Windeln.

Die Mutter wurde am Montagabend bei Bekannten in einer Wohnung in Neukölln festgenommen. Sie gab inzwischen zu, dass sie ihren Sohn allein zurückgelassen zu haben, weil sie einen neuen Freund hatte. "Offenbar ahnten weder dieser noch die Eltern der 21-Jährigen etwas von dem Schicksal des Kindes", berichtete die Polizei.

 

08.01.2002

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,175970,00.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Von der Mutter verlassen und ermordet, vom Vater getrennt? Pikant bei dem Fall, die Mutter war vor dem Tod des Jungen in einem Frauenhaus, in dem nach landläufiger Meinung nur arme weibliche Opfer Zuflucht suchen, aber keine Täterinnen. Den Vater des Kindes hat man möglicherweise vorher von Amts wegen nach §1671 BGB oder §1626a BGB ent-sorgt, damit er sich nicht in die bundesverfassungsgerichtlich hochgelobten Mütterrechte einmischt oder gar noch den Tod des Sohnes verhindert hätte.

 

 

 


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