Geburtsurkunde


 

 

Zu DDR-Zeiten wurde der nichtverheiratete Vater nicht in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen, wenn die Mutter es nicht wollte. Inzwischen erwachsene Kinder, die ihren Vater nicht kennen, können daher aus solchen alten Urkunden eventuell nicht den Namen des Vaters ersehen. Daher ein Tipp an alle Väter, die vermuten, dass ihr Kind Sie nicht kennt oder nichts von Ihnen weiß, aber eventuell mal den Kontakt aufnehmen möchte. Einfach mal zum Standesamt am Geburtsort des Kindes gehen, nachprüfen ob Sie als Vater in der Urkunde steht und wenn nicht, sich eintragen lassen.

Heute ist diese üble männerfeindliche Regelung zum Glück abgeschafft. Wenn der nichtverheiratete Vater die Vaterschaft beim Jugendamt anerkennt, leitet dieses automatisch eine entsprechende Mitteilung an das Standesamt und der Vater wird in die Geburtsurkunde eingetragen..

 

Sind sie jemand, der seinen Vater sucht, dann können Sie natürlich auch Ihre Geburtsurkunde einsehen und gucken, wer als Ihr Vater eingetragen ist.

 

 


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