Gesundheitszeugnis


 

 

 

Strafgesetzbuch 

§ 277 Fälschung von Gesundheitszeugnissen

Wer unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine andere approbierte Medizinalperson oder unberechtigt unter dem Namen solcher Personen ein Zeugnis über seinen oder eines anderen Gesundheitszustand ausstellt oder ein derartiges echtes Zeugnis verfälscht und davon zur Täuschung von Behörden oder Versicherungsgesellschaften Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__277.html

 

 

 

Strafgesetzbuch 

§ 278 Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse

Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__278.html

 

 

 

Strafgesetzbuch 

§ 279 Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse

Wer, um eine Behörde oder eine Versicherungsgesellschaft über seinen oder eines anderen Gesundheitszustand zu täuschen, von einem Zeugnis der in den §§ 277 und 278 bezeichneten Art Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__279.html

 

 


 

 

Pressemitteilung Nr. 19/2007

Weitere Anklage gegen Mediziner aus Homburg

Vorwurf des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse

Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen 47 Jahre alten Arzt aus Homburg eine weitere Anklage zur Großen Strafkammer beim Landgericht Saarbrücken erhoben. Die Ermittlungsbehörde wirft dem Angeschuldigten vor, in mindestens zwölf Fällen unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt zu haben.

Der Angeschuldigte soll zwischen Ende 2001 bis Mitte Mai 2003 für verschiedene Personen inhaltlich falsche Gutachten erstellt haben. Diese - ebenfalls gesondert strafrechtlich verfolgten - Personen haben die Expertisen nach dem Ergebnis der Ermittlungen anschließend im Zusammenhang mit Anträgen auf Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis benutzt. Der Angeschuldigte soll den Betroffenen wahrheitswidrig deren Drogen- oder Alkoholabstinenz bestätigt haben, z.B. durch die Bescheinigung unzutreffender günstiger Blut- oder Leberwerte.

Die Staatsanwaltschaft strebt eine gemeinsame Verhandlung der neuen Anklage mit der bereits im April 2007 wegen vielfacher Untreue bzw. Betruges erhobenen Anklage an. Auf die Pressemitteilung Nr. 7/2007 wird insoweit verwiesen.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.

 

Weyand

Oberstaatsanwalt

 

http://www.sta-sb.saarland.de/aktuelles_10801.htm

 

 


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