Gewaltfreie Erziehung


 

 

 

§ 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge

(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.

(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

(3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1631.html

 

 

 


 

 

"Ergebnisse aus der Begleitforschung zum Recht auf gewaltfreie Erziehung"

Prof. Dr. Kai-Detlef Bussmann

in: "Das Jugendamt", 9/2004, S. 400-405

 

 

 


 

 

Berlinerin ohrfeigte Tochter: 250 Euro Buße

BERLIN - Zwei Ohrfeigen sind zwei zu viel, entschied das Amtsgericht Tiergarten. Eine allein erziehende Mutter (35) hatte sie ihrer 12-jährigen Tochter verpasst. "Die Frau hat damit die Grenze der Züchtigung überschritten", sagte der Richter. Sie muss 250 Euro Buße an den Kinderschutzbund zahlen. Das Urteil hat das Aktenzeichen 430- 57/02. Wie das Bürgerliche Gesetzbuch die Rechte der Eltern festlegt und was Berliner Väter und Mütter zur "ausgerutschten Hand" sagen.

 

 

Zwei Ohrfeigen sind zwei zu viel - Mutter muss zahlen

NEUKÖLLN - Kinder können Eltern zur Weißglut bringen: Wenn sie bocken, Pflichten vergessen, bei Ermahnungen auf Durchzug schalten... Und so manchem Erwachsenen brennt dann die Sicherung durch - so wie Cornelia B. (35). Wegen zweier Ohrfeigen stand die allein Erziehende gestern vor dem Amtsgericht.

"Ich bin keine Prügelmutter", erklärte die blonde Friseuse. "Aber meine Tochter ist sehr schwierig." Vor allem lüge sie ziemlich viel.

Hatte die pubertierende Pia (12, Name geändert) vor der Polizei noch von einer Misshandlung mit dem CD-Ständer gesprochen, gab das Mädchen gestern zu: "Die Schläge mit dem CD-Ständer gab es nicht." Der sei lediglich umgefallen, als die Mutter wütend mit dem Arm über den Schreibtisch fuhr. Pia: "Sie hatte mehrmals gesagt, ich solle die leergegessene Müsli-Schale wegräumen." Auch der von dem Mädchen angezeigte Schlag während einer Autofahrt entpuppte sich nun als ein Versehen.

Lediglich zwei Ohrfeigen blieben von der Anklage übrig und die gab Cornelia B. auch zu: "Pia sollte sich beim Müllrunterbringen beeilen. Ich hatte das Mittagessen fertig." Doch nach zwanzig Minuten war die Tochter immer noch nicht zurück. Pia: "Ich hatte einen Kumpel getroffen und mich verquatscht." Cornelia B.: "Als ich im Treppenhaus nach ihr sah, lag da der ganze Müll verteilt." Pia: "Der Beutel war geplatzt." Cornelia B.: "Ich war sauer und habe ihr im Affekt eine geknallt." Pia flüchtete zum Kindernotdienst...

"Schon mit zwei Ohrfeigen ist die Grenze der Züchtigung überschritten", erklärte der Richter, stellte aber das Verfahren gegen die reuige, nicht vorbestrafte Frau trotzdem ein. Allerdings muss sie 250 Euro Buße an den Kinderschutzbund zahlen.

Karin Hendrich

Berliner Kurier, 12.08.2002 

www.berliner-kurier.de

 

 

 


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