Hochstapler


 

 

 Wolfgang Seibert vor Gericht:

Der Falschspieler

Als Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde Pinneberg suchte Wolfgang Seibert Anschluss an die linke Szene. Seine jüdische Identität hatte er erfunden. Nun stand er vor Gericht.

09.12.2023

Es ist gut fünf Jahre her, dass der damalige Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Pinneberg, Wolfgang Seibert, nach öffentlichem Druck von seinem Amt zurücktrat. Der Spiegel hatte aufgedeckt, dass viele Elemente von Seiberts vorgeblicher Biografie erfunden waren – dazu zählte die Erzählung, seine Großeltern seien Auschwitz-Überlebende gewesen und sein Großvater habe auf Seiten der Republik im Spanischen Bürgerkrieg gekämpft.

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Mit der nun erfolgten Verurteilung von Wolfgang Seibert durch das Amtsgericht Itzehoe wegen Untreue in 173 Fällen gerät ein anderer Aspekt in den Vordergrund: Geld. Zur Verhandlung stand die Veruntreuung von 19.342,57 Euro in den Jahren 2016 bis 2019. Dabei handelt es sich um Finanzmittel, die der Gemeinde zur Verfügung gestanden hätten. Abseits eines Verfahrens wegen des falschen Tragens eines Doktortitels ist dies der erste öffentliche Prozess, der Seiberts Fälschungen zum Thema hat.

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Nun stellt sich vor Gericht die Frage, ob Seibert selbst in diesen Jahren nicht nur symbolischen, sondern auch materiellen Schaden angerichtet hat. Am Donnerstag wurde vor dem Landgericht Itzehoe über die Veruntreuung aus der Gemeindekasse verhandelt. Die ursprüngliche Klage lautete sogar auf einen sechsstelligen Betrag, den die Staatsanwaltschaft jedoch nur in Teilen als erwiesen ansah.

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https://taz.de/Wolfgang-Seibert-vor-Gericht/!5976665/

 

 

 



 

 

 

Hochstapler in Weiß

Hochstapler nutzen den Mangel an Medizinern und schleichen sich in Kliniken ein. Jedes Jahr fliegen solche Blender auf. Nun steht eine Frau vor Gericht, deren Betrug fünf Menschen das Leben gekostet haben soll. An diesem Verhandlungstag konnte es Richter Volker Mütze offenbar selbst kaum fassen. Er griff in die Mappe vor sich, zog ein mit dem bunten rheinland-pfälzischen Landeswappen bedrucktes Blatt hervor. Dann hielt er die offensichtlich plump gefälschte Approbationsurkunde hoch. „Kam Ihnen die Urkunde nicht auffällig vor?“, fragte der Richter den Zeugen vor ein paar Tagen. Thomas F. aus der Ostseeklinik Schönberg-Holm zuckte mit den Schultern. Er habe keine Ahnung, warum die Angeklagte sich als Ärztin ausgeben konnte, obwohl sie keine ist. Er wisse auch nicht, warum niemand das bemerkte. Mütze legte das Dokument wieder zurück und schüttelte den Kopf. So lächerlich einfach ist es also, als Arzt aufzutreten und einen Job in einem Krankenhaus zu bekommen. ...

23.03.2021 

https://www.welt.de/politik/deutschland/plus228803577/Falsche-Aerzte-Hochstapler-in-Weiss.html

 

 

 

 

Kreis Birkenfeld

Dank Kampfgeist und Hartnäckigkeit: Mutter brachte falschen Psychologen zu Fall

Kurt Knaudt 26.02.2018, 15:03 Uhraktualisiert: 26.02.2018, 15:12 Uhr

Ein falscher Psychologe hat über Jahre hinweg Gutachten erstellt – mit gravierenden Folgen für Betroffene: Marion Handschuh wurde beispielsweise das Sorgerecht für ihre Tochter entzogen. Doch die 52-Jährige kämpfte. Und ihrer Hartnäckigkeit ist es zu verdanken, dass der über Jahre unentdeckte Schwindel doch aufflog.

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https://www.rhein-zeitung.de/region/lokales/bad-kreuznach_artikel,-dank-kampfgeist-und-hartnaeckigkeit-mutter-brachte-falschen-psychologen-zu-fall-_arid,1777494.html

 

 

 

Familienrichter bestellen jahrelang Hochstapler als Gutachter

Dass an deutschen Gerichten Hochstapler als Gutachter beauftragt werden, hat sich inzwischen herumgesprochen. Die Richter an deutschen Amtsgerichten und Oberlandesgerichten, die Hochstapler als Gutachter beauftragen oder diesen bescheinigen, dass sie ein überzeugendes Gutachten vorgelegt haben, werden allerdings für ihre Fehlleistungen nicht belangt, denn der deutsche Richter genießt weitestgehende Narrenfreiheit und das nicht nur zur Karnevalszeit. Und so kommt es, dass Richter Bruno Kremer nur den Hochstapler verurteilt, nicht aber die Richter, die den Hochstapler als Gutachter beauftragt haben, frei nach dem Motto: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.


"Drei Jahre Haft für Hochstapler, der 175 Gutachten erstellte Falscher Psychologe nahm Eltern ihre Kinder weg!

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Der unfassbare Fall vorm Landgericht Bad Kreuznach

175 Gutachten erstellte Andreas S. (44) für Familiengerichte in Rheinland-Pfalz. Als Diplom-Psychologe.

Problem: Dieses Diplom hatte er nie erworben. Nicht mal das entsprechende Studium absolviert. Nur ein Fernstudium, das ihn lediglich zum „nichtärztlichen Psychotherapeuten“ machte.
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Bruno Kremer, Vorsitzender Richter der 2. Strafkammer: „Der Angeklagte ist schuldig des gewerbsmäßigen Betruges in 175 Fällen und in sieben Fällen uneidlicher Falschaussage. Er wird zu drei Jahren Haft verurteilt.“

Kremer in seiner Begründung: „Er ist von Anfang an betrügerisch aufgetreten. Hatte auch ein entsprechendes Türschild, bevor er mit der Justiz in Kontakt kam. Es entstand nicht nur ein Vertrauensschaden bei der Justiz, sondern vor allem bei den betroffenen Familien.“

Der Richter: „Man kann sich sehr gut vorstellen, wie sich eine Mutter oder ein Vater fühlen, denen aufgrund der Aussage eines Scharlatans das Kind entzogen wurde. Alles unter drei Jahren wäre nicht vertretbar gewesen.“"

22.02.2018

http://www.bild.de/regional/frankfurt/hochstapler/falscher-psychologe-nimmt-eltern-kinder-weg-54894638.bild.html

 

 

Anmerkung Väternotruf:

Im Beitrag der BILD-Zeitung wird der Hochstapler als Andreas S. bezeichnet, möglicherweise ist der richtige Name allerdings Andreas H. Oder aber der Hochstapler, der unter dem Namen Andreas H. auftrat heißt in Wirklichkeit Andreas S.. Doch egal wie dem auch sei, Fakt ist offenbar, dass etliche Familienrichter diesen Hochstapler als Gutachter beauftragt haben, man darf hoffen, dass dies dienstrechtliche Konsequenzen für die betreffenden Richter nach sich zieht, wenn nicht, beweist sich der Glaube an den sogenannten "Rechtsstaat", einmal mehr als ein naiver Traum.

 

 

 

Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 2. Kalenderwoche 2018
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Dienstag, 09.01.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 44 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein gewerbsmäßigen Betrug in 175 Fällen sowie Falschaussage in sieben Fällen vor.

Nach der Anklageschrift soll der Angeklagte, dem nach dem erfolgreichen Abschluss zum psychologischen Berater IAPP durch Bescheid der zuständigen Behörde die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde als nichtärztlicher Psychotherapeut erteilt worden sei, seit 2005 den akademischen Grad eines Diplom-Psychologen geführt haben, ohne das hierfür erforderliche Universitätsstudium absolviert zu haben. Mit einer Zeugin, die davon ausgegangen sei, dass der Angeklagte tatsächlich Diplom-Psychologe sei, habe er in Idar-Oberstein ein Institut für angewandte Psychologie und Bildung Supervision + Coaching gegründet.

Zwischen November 2009 und April 2014 soll er in 175 Fällen von Familienrichtern der Amtsgerichte des Bezirks des Landgerichts Bad Kreuznach, aber auch der Amtsgerichte Kusel, Rockenhausen, Kaiserslautern, Trier, Bitburg, Andernach und Viersen mit der Erstattung psychologischer Gutachten beauftragt worden sein. Hierbei seien die zuständigen Familienrichter davon ausgegangen, dass der Angeklagte, wie er durch entsprechende Unterzeichnung seiner Schriftstücke vorgegeben habe, tatsächlich studierter Diplom-Psychologe sei. Seine schriftlichen Gutachten und ergänzenden Stellungnahmen habe der Angeklagte unterschrieben, indem er seinem Namen jeweils die Bezeichnung „Diplom-Psychologe“ oder „Dipl.-Psych.“ hinzugefügt habe.

Bei der Abrechnung seiner Tätigkeit als Gutachter habe die Mitinhaberin des Instituts gegenüber den Amtsgerichten gutgläubig erklärt, dass der Angeklagte seine gutachterliche Tätigkeit ordnungsgemäß erbracht habe und ihm ein Vergütungsanspruch in der geltend gemachten Höhe gegen die Staatskasse zustehe. Tatsächlich habe dem Angeklagten jedoch keine Vergütung zugestanden, da sein Vergütungsanspruch durch das Führen eines falschen Titels verwirkt gewesen sei. Dies habe der Angeklagte billigend in Kauf genommen.

In sieben Fällen habe der Angeklagte vor Gericht falsch ausgesagt, da er bei seiner Vernehmung zur Person bewusst wahrheitswidrig angegeben habe, er sei Diplom-Psychologe.

Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren nicht eindeutig zum Tatvorwurf eingelassen.

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https://lgkh.justiz.rlp.de/de/presse-aktuelles/detail/news/detail/News/hauptverhandlungen-vor-den-strafkammern-des-landgerichts-bad-kreuznach-in-der-2-kalenderwoche-2018/

 

 

11.10.2014, 03:27 Uhr | aktualisiert: 12.10.2014, 09:48 Uhr

Ohne Diplom als Gutachter bei Gericht? Staatsanwalt ermittelt  

Kreis Birkenfeld. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach ermittelt gegen einen Psychologen aus dem Kreis Birkenfeld. Ihm wird vorgeworfen, dass er den Titel "Diplom-Psychologe" über viele Jahren hinweg getragen hat, obwohl er eigentlich kein entsprechendes Studium mit einem Diplom-Abschluss nachweisen kann. Vielmehr habe der Mann lediglich eine Erlaubnis zur Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz.  

Von unserer Redakteurin Vera Müller  

Einer Mitarbeiterin der Kreisverwaltung Birkenfeld war aufgefallen, dass die Diplom-Urkunde des Mannes Formfehler enthält. Sie leitete ihren Verdacht weiter. Zu den Hauptaufgabengebieten des Beschuldigten gehörte in den vergangenen Jahren das Erstellen von familienpsychologischen Gutachten für Familiengerichte. Er war in ganz Rheinland-Pfalz und auch häufig für das Idar-Obersteiner Amtsgericht tätig. "Aktuell allerdings nicht", wie Hans-Walter Rienhardt, Direktor des Amtsgerichts, betont. Die Staatsanwaltschaft geht von einem hinreichenden Tatverdacht aus, die Ermittlungen werden wohl aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Es seien noch Fragen zu klären: Wo ist er als Diplom-Psychologe aufgetreten? Wie hoch ist der Schaden? Sofern Anklage erhoben werde, gehe es um gewerbemäßigen Betrug, der mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden kann.  

Der Psychologe habe sein Handwerk offenbar recht gut verstanden, betonen jene, die mit ihm zu tun hatten - rückblickend mit leichtem Zynismus. In manchen Fällen seien die richterlichen Entscheidungen, die auf Grundlage der Gutachten getroffen worden seien, sicherlich gerechtfertigt gewesen. In anderen möglicherweise nicht: Da hätte man durchaus genauer hinschauen müssen, sind einige Juristen im Kreis überzeugt. Weder die Gerichte noch die Anwälte hätten wohl einen Gutachter, der kein Diplom-Psychologe ist, zugelassen.  

In zwei Fällen sind bereits juristische Schritte angekündigt  

So sei es durchaus möglich, dass - sofern es zu Anklage und Urteil kommt - einige Verfahren neu aufgerollt werden und auf Schadensersatz geklagt werde. Der NZ sind zwei Fälle bekannt, in denen betroffene Mütter bereits angekündigt haben, juristische Schritte einleiten zu wollen.

Der Psychologe erstellte unter anderem Persönlichkeitsprofile und -diagnostiken für Erwachsene, auf deren Grundlage Kinder aus Familien herausgeholt wurden. Das sind auf allen Ebenen emotional und sozial folgenschwere Entscheidungen. Gutachter an Familiengerichten können bekanntlich über die Zukunft ganzer Familien entscheiden - über die Frage, ob ein Kind beim Vater oder der Mutter lebt, wie oft ein Elternteil es sehen darf oder ob es sogar in einem Heim leben muss.  

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http://www.rhein-zeitung.de/region/lokales/nahe_artikel,-Ohne-Diplom-als-Gutachter-bei-Gericht-Staatsanwalt-ermittelt-_arid,1218077.html#.VHooXDjegYo

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Der Artikel leidet an wesentlichen Mängeln. Entweder der Mann ist "Psychologe" oder er ist es nicht. Der Titel "Psychologe" ist gesetzlich geschützt, daher handelt jeder, der unter diesem Titel auftritt ohne den Titel rechtmäßig erworben zu haben, rechtswidrig.

Ob seine Gutachten wie im Fall des Hochstaplers Gerd Postel gut oder schlecht waren, spielt dabei keine Rolle.

Am Amtsgericht Idar-Oberstein hat vermutlich niemand geprüft, ob der als "Psychologe" auftretende Mann überhaupt eine entsprechende Qualifikation hatte. Wie immer hat aber der Richter recht und der Bürger unrecht. Daher wird mit Sicherheit am Amtsgericht Idar-Oberstein und auch am Amtsgericht Rockenhausen niemand zur Verantwortung gezogen, der dafür Verantwortung getragen hat, dass der als "Psychologe" auftretende Mann unter diesem Titel am Amtsgericht Idar-Oberstein seiner Neigung zur Hochstapelei offenbar ungehindert nachgehen konnte. Das ganze nennt Bundespräsident Gauck dann den "Rechtsstaat", bekanntlich hat dort immer der Recht, dem Recht gegeben wird, das ist in der Regel nicht der Bürger, sondern der in der Bürokratie tätige Bürokrat. So kann man den sogenannten "Rechtsstaat" als Bürokratenstaat bezeichnen, was sicher zutreffender ist, als die Vision, die unser Bundespräsident als gläubiger Christ hat.

Der Name des am Amtsgericht Idar-Oberstein tätig gewesenen mutmaßlichen Hochstaplers ist dem Väternotruf bekannt!

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 30. Dezember 2019 07:25
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Hochstapler

Hallo

Ich kenne die Familie recht gut G.... Halberstadt ist eine reale Person die damalige Frau von Herrn Halberstadt die könnte mittlerweile wieder ihren ersten Namen S.... oder ihren Mädchen Namen St.... tragen.

Herr Halberstadt hat den Namen seiner zweiten Ehefrau Spr... angenommen so sind Andreas Halberstadt und Andreas Spr... ein und die selbe Person.

...

Betroffen bin ich von dem Fall nur in soweit das ich mit Herrn und auch Frau Halberstadt im Rahmen einer Erziehungsbeistandschaft und Hilfe für junge Erwachsene zu tun hatte und sein erster Fall in Idar-Oberstein war.

 

Namensgleichheit mit: Andreas Sprawe - http://www.vaterlos.eu/andreas-halberstadt/

 

 

 


 

 

 

Hochstaplerin unterrichtete auch in Berlin und Brandenburg - "Falsche Lehrerin" wegen Betrugs verurteilt  

Sie hatte weder Hochschulabschluss noch Staatsexamina, selbst das Abiturzeugnis war gefälscht. Trotzdem arbeitete eine heute 50-jährige Frau aus Wismar jahrelang als Lehrerin, unter anderem in Berlin und Brandenburg. Wenn es brenzlig wurde, zog sie weiter. Jetzt wurde die Frau verurteilt.  

Eine "falsche Lehrerin", die in mehreren Bundesländern jahrelang mit gefälschten Zeugnissen unterrichtet hat, ist wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.  

Die Richterin am Amtsgericht Kiel sah es als erwiesen an, dass die 50-Jährige aus Wismar (Mecklenburg-Vorpommern) zunächst ihr Lehrerdiplom in Deutsch und Staatskunde, das sie noch in der DDR erhalten hatte, manipuliert hatte, um als Lehrerin arbeiten zu können. In den folgenden Jahren hatte sie dann immer wieder Urkunden mit Abschlüssen gefälscht, die sie nie erhalten hatte, um weiter in dem Beruf tätig sein zu können. Die Richterin bescheinigte der 50-Jährigen eine hohe kriminelle Energie.  

Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwalt hatten Bewährungsstrafen gefordert.

Wenn sie aufzufliegen drohte, zog sie weiter  

Die Frau hatte vor Gericht eingeräumt, für ihre Staatsexamina und andere Urkunden über 20 amtliche Stempel gefälscht zu haben, um ihren Papieren den Anschein von Echtheit zu geben. Nach der Wende habe sie ihre Vita aus Angst vor Arbeitslosigkeit geschönt.  

Ihren Aussagen zufolge gab es bereits an ihrer ersten Station als Lehrerin in Wolgast (Mecklenburg-Vorpommern) Verdachtsmomente gegen sie. Daraufhin wechselte sie nach Brandenburg. Von dort zog sie weiter nach Berlin, wo sie im Zusammenhang mit einem Disziplinarverfahren aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen wurde.  

Das wiederum hinderte die Frau nicht daran, ab 2008 mit falschen Papieren an einem Gymnasium in Mölln (Schleswig-Holstein) als Studienrätin tätig zu werden. 2010 wurde die Schulleitung misstrauisch. Ende 2012 wurde die Hochstaplerin suspendiert, Anfang 2013 aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Danach arbeitete sie noch an zwei weiteren Schulen bei Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern).

Stand vom 17.06.2015  

https://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2015/06/Bewaehrungsstrafe-fuer-falsche-Lehrerin-Wismar-Berlin-Brandenburg.html

 

 

 


 

 

 

Prozess-Auftakt vor dem Landgericht Hannover Falscher Arzt vor Gericht

Er hält sich aufrecht und lächelt milde in die Runde. Perfekt beherrscht der Angeklagte die Rolle des vertrauenswürdigen Mediziners. Mit dieser Masche soll der 31-Jährige in Hannover kranke Menschen getäuscht und abgezockt haben.

Von Michael Zgoll

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten insgesamt 64 Straftaten vor, unter anderem Betrug und das unerlaubte Führen eines Doktortitels.

Hannover. Ein falscher Arzt, der offenbar mit falschem Namen hausieren geht, muss sich seit gestern vor dem Landgericht Hannover verantworten. Angeklagt ist Marcel R. alias Marcel Roéniké“ wegen des Missbrauchs von akademischen Titeln und Berufsbezeichnungen, wegen Betrugs zulasten von Krankenkassen und Patienten, wegen Verstößen gegen das Heilpraktikergesetz sowie Körperverletzung und Fahrens ohne Führerschein. Der Fächer der Delikte ist weit, und auch die Zahl der angeklagten Fälle ist hoch: Sie beläuft sich auf 64.

Allerdings wurde das Verfahren vor der 3. Großen Strafkammer gestern nach zwei Stunden ausgesetzt, es beginnt am 25. April von vorn. Der Angeklagte wollte plötzlich nicht mehr von seinem bisherigen Anwalt vertreten werden: Dieser habe ihm zu einem Geständnis geraten und keine Anzeige gegen zwei Nebenklägerinnen wegen Falschaussage erstatten wollen. Nur mit Mühe fand das Gericht unter Vorsitz von Renata Bürgel mit einem neuen Verteidiger neue Termine.

Bekannt geworden war R. im vergangenen Jahr, weil er angeblich ein Kindertageshospiz namens Schatzinsel“ gründen wollte und dafür Spendengeld einsammelte. Im Herbst flog der Schwindel auf, der 31-Jährige wurde verhaftet. Das Hospiz sollte in der nördlichen List angesiedelt sein, über Pflegeeinrichtungen hatte der falsche Arzt mit Eltern schwerkranker Kinder Kontakt aufgenommen und ihnen Hoffnung gemacht. Gegenüber Förderern gab sich R. als Juniorprofessor Dr. med. Univ. mag. Psych., Facharzt für Allgemeinmedizin, Palliativmedizin, klinischer Psychologe, Transfusionsverantwortlicher und Systemtherapeutischer Trauerbegleiter“ aus ein Mix von Tätigkeitsfeldern, der eigentlich eher Miss- denn Vertrauen signalisiert. Aufgrund seiner Überredungskünste und seines generösen Gebarens schaffte es der Mann aber trotzdem, etliche Mitmenschen über seine wahren Absichten zu täuschen darunter einen Notar, etliche Geschäftsleute sowie Mitarbeiter der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Zudem soll der mehrfach vorbestrafte Betrüger von der Agentur für Arbeit Leistungen bezogen haben.

Sieht man den kleingewachsenen, zierlichen 31-Jährigen auf der Anklagebank, mag man kaum glauben, dass er so vielen Menschen Sand in die Augen streuen konnte. Dem Mann mit dünnem Bart, fülligem blonden Haar und dandyhaftem Gang haftet etwas Jugendliches an, nur sein Schweizer Akzent verbreitet einen Hauch von großer weiter Welt. Die meisten seiner falschen ärztlichen Leistungen, die die Anklage auflistet, waren psychologische Beratungsgespräche, oft mit Eltern und Kindern, abgerechnet mit 78 Euro pro Stunde. Doch auch Infusion und Wundbehandlung zählten zum Repertoire des Hochstaplers. Die AOK beglich für Krankenpflegeleistungen 11300 Euro, bei der AWO kassierte er für Referat und Elternberatung mehr als tausend Euro.

Zwei Sozialpädagoginnen zog R. so sehr in seinen Bann, dass sie Vorstandsmitglieder im Verein Schatzinsel“ wurden. Auch privat kam man sich näher. Doch bald gab es in der Kleefelder Wohngemeinschaft der drei Hospiz-Vorstände derartige Verwerfungen, dass die Zwillingsschwestern nun als Nebenklägerinnen auftreten. Der Angeklagte soll der einen ein Glas an den Kopf geworfen und sie geschlagen haben, die andere an den Haaren aus dem Bett gezogen oder ihr ein Knie ins Gesicht gestoßen haben. Möglich, dass Dr. med. Marcel Roéniké“ in manchen Momenten die Contenance verloren hat.

06.03.2014

http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Prozess-Auftakt-vor-dem-Landgericht-Hannover

 

 


 

 

 

30-Jähriger in U-Haft Ein falscher Arzt im Kinderhospiz

Unter falschen Namen soll ein 30-Jähriger sich als promovierter Arzt ausgegeben haben. Er soll Behandlungen durchgeführt und gewerbsmäßig Leistungen abgerechnet haben ohne medizinische Ausbildung. In Hannover hat er das erste Kindertageshospiz "Schatzinsel" initiiert. Jetzt sitzt er in Untersuchungshaft.

Von Jens Heitmann

Artikel veröffentlicht: Dienstag, 17.09.2013 19:55 Uhr

Hannover. Der Schatz, das sind die Kinder und die Insel ist der Ort der Begegnung.“ Mit solch salbungsvollen Worten hat der Initiator des ersten Kindertageshospiz in Hannover für sein Projekt geworben. Die Schatzinsel“ sollte als Tageseinrichtung Eltern von der Pflege ihrer todkranken Kinder entlasten. Seine Pläne kann Marcel Roenike nun nicht mehr weiterverfolgen er sitzt in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen gewerbsmäßigen Betruges in Tateinheit mit dem unbefugten Tragen akademischer Titel gegen den 30-Jährigen. Er ist bereits einschlägig vorbestraft“, sagte Staatsanwalt Oliver Eisenhauer.

Die Anklagebehörde wirft dem Beschuldigten vor, in einem Fall ein Kind behandelt zu haben, ohne dafür qualifiziert zu sein. Darüber hinaus soll er in acht Fällen Leistungen mit einer Krankenkasse abgerechnet haben, die er nie erbracht hat und auch nicht erbringen durfte in weiteren sechs Fällen habe es einen entsprechenden Versuch gegeben, sagte Eisenhauer. Die Schadenssumme belaufe sich im ersten Fall auf etwa 11.000 Euro, im zweiten wären noch einmal rund 5000 Euro hinzugekommen. Die Krankenkasse schöpfte jedoch Verdacht und stellte Strafanzeige.

Gegenüber Förderern der Schatzinsel“ gab sich Roenike als Juniorprofessor Dr. med Univ. mag Psych, Facharzt für Allgemeinmedizin, Palliativmedizin, klinischer Psychologe, Transfusionsverantwortlicher und Systemtherapeutischer Trauerbegleiter“ aus. Nach Einschätzung der Ermittler trägt der Beschuldigte keinen dieser Titel zu Recht er habe nicht einmal eine medizinische Ausbildung, hieß es.

Auch sonst gibt es hinter der Biographie viele Fragezeichen. Als gesichert gilt lediglich, das Roenike 1982 in Halberstadt geboren wurde und über mehrere Anlaufadressen“ in Österreich und der Schweiz verfügt. Sein Strafregister sei lang, heißt es. Es reicht vom Tankbetrug in Magdeburg bis zur Amtsanmaßung und Urkundenfälschung in Salzburg dort wurde eine Freiheitsstrafe mit drei Jahren Bewährung verhängt.

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http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Ein-falscher-Arzt-im-Kinderhospiz

 

 

 


 

 

Als falscher Arzt behandelte er über 160 Patienten Dr. Google“ zu fast 4 Jahren Haft verurteilt

Seine Approbation lud er im Internet runter

Falscher Arzt!: Seine Zulassung zog er aus dem Internet

Statt Mediziner ist Sascha S. im Knast Vorarbeiter in der Qualitätskontrolle

20.05.2011 19:26 Uhr

Stuttgart Als Dr. Sascha Schenk“ behandelte er mehr als 160 Patienten, spritzte Narkosemittel, legte Infusionen und entnahm Blut. Doch seine Zulassung als Arzt war nur geklaut runtergeladen im Internet! Jetzt muss der falsche Arzt Sascha S. (27) für mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Stuttgart verurteilte Dr. Google“ am Freitag zu 3 Jahren und 9 Monaten Haft.

Das Gericht sah die Anklagepunkte Betrug, Urkundenfälschung und gefährliche Körperverletzung als erwiesen an und schickt den 27-Jährigen für mehrere Jahre ins Gefängnis.

Insgesamt 161 Patienten in München und Horb (Kreis Freudenstadt) behandelte der falsche Arzt obwohl er nur einen Hauptschulabschluss hat!

Am ersten Prozesstag hatte Sascha S. verraten, wie frech er seinen Lebenslauf und die Approbationsurkunde als Dr. Sascha Schenk“ fälschte.

Der Angeklagte: War ganz einfach. Habe bei Google die Urkunde runtergeladen und den Namen eingefügt. Auch den Vordruck für den Lebenslauf gab's im Internet.“

Da wurde der Dachdecker-Vater zum Polizei-Oberrat, die Friseusen-Mutter zur Oberärztin am Katharinenhospital.

Das Medizin-Studium hatte Dr. Schenk“ an der Eberhard Karls-Universität Tübingen mit cum laude“ (mit Lob, d. Red.) abgeschlossen.

Woher er den Prägestempel auf der Approbations-Urkunde hatte, wollte Sascha S. allerdings nicht verraten.

Zum Motiv sagte der Angeklagte: Geld war nicht der Hauptgrund. Vielmehr die Arbeit am Menschen hat mich fasziniert. Der Beruf hat mich schon als Kind angezogen. Als Arzt bekam ich Bestätigung von überall her. Das war eine eigene Welt für sich.“

Während seiner Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter am Freitag: Das Verfahren fiel aus zweierlei Gründen aus dem Rahmen, einmal was die Materie und was die Person des Angeklagten angeht.“

Das Gericht ist mit dem Strafmaß von 3 Jahren und 9 Monaten der übereinstimmenden Forderung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gefolgt.

http://www.bild.de/news/inland/betrug/urteil-gegen-dr-google-falscher-arzt-17998112.bild.html

 

 

 


 

 

 

08.01.2010

Wahnsinn in Weiß: Falscher Arzt narrt Klinikum

Erlangen - Als falscher Arzt foppte er ein ganzes Klinikum nun verhöhnt der verurteilte Betrüger Christian E. (30) in einem satirischen Tatsachen-Roman“ auch noch seine ehemaligen Kollegen!

Mit Realschul-Bildung zum Oxford-Diplom, vom Bankschalter an den Operationstisch, vom Knasti zum Bestseller-Autor: Die Karriere von Christian E. ist wirklich atemberaubend. Am PC bastelte er sich Abi-Zeugnis und Uni-Urkunden, medizinisches Halbwissen saugte er im Zivildienst bei den Maltesern auf. Sein Ziel: den drögen Bank-Job an den Nagel hängen, sich als Halbgott in Weiß beweisen. Die Professoren am Uni-Klinikum Erlangen ließen sich vom Fabel-Lebenslauf des vermeintlichen Überfliegers nur zu gerne täuschen sie übersahen sogar krasse Rechtschreibfehler in den vorgelegten Diplomen wie Franlfurt“ statt Frankfurt oder Doktor medicnae“ statt doctor medicinae“.

Die irrsten wahren Geschichten

196 Mal assistierte E. von Ende 2006 bis Anfang 2008 bei Operationen, war sogar bei Organ-Transplantationen dabei und begleitete ADAC-Rettungsflüge. Bis er durch einen anonymen Hinweis aufflog. Er saß vier Monate in U-Haft, wurde im vergangenen August in zweiter Instanz zu dreieinhalb Jahren Haft wegen Betruges, Urkundenfälschung und Missbrauchs von Titeln verurteilt.

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http://www.merkur-online.de/aktuelles/bayern/wahnsinn-weiss-falscher-arzt-narrt-uniklinikum-erlangen-584864.html

 

 

 


 

 

 

Großkanzlei stellte Examensschwindler ein

Dienstag, 07. Dezember 2010 14.32 Uhr

Düsseldorf (dpa/lnw) - Eine internationale Großkanzlei ist in Düsseldorf monatelang auf einen Examensschwindler hereingefallen. Der Jurist hatte seine Examensnote «ausreichend» nach vielen vergeblichen Bewerbungen auf ein «voll befriedigend» frisiert, was bei den Juristen als Prädikatsexamen gilt. Prompt öffneten sich für den 32- Jährigen die Türen der renommierten Kanzlei und ihm gelang der Berufseinstieg mit 100 000 Euro Jahressalär.

Allerdings fiel der Nachwuchsanwalt durch derart schlechte Arbeit und schlechtes Englisch auf, dass seine Chefs nach einigen Monaten argwöhnisch wurden. Eine Nachfrage beim Prüfungsamt der Universität Rostock wurde mit einer Gegenfrage beantwortet: «Wären sie bereit, in einem Strafverfahren als Zeuge auszusagen?» In der Kanzlei war man dazu bereit und am Dienstag wurde der 32-Jährige vom Düsseldorfer Amtsgericht zu zehn Monaten Haft auf Bewährung wegen Betruges verurteilt.

Inzwischen bewerbe er sich nur noch mit seinem echten Zeugnis, beteuerte der Angeklagte. Das Ergebnis ist allerdings entsprechend: Er lebt von Hartz IV. Per Aufhebungsvertrag hatte ihn die Großkanzlei noch verpflichtet, die in neun Monaten bezogenen 75 000 Euro Gehalt zurückzuzahlen.

http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_07122/index.php

 

 

 



 

 

Zweifel am Staatsanwalt

Wussten Sie schon, dass man neuerdings auch Staatsanwalt werden kann, ohne je ein juristisches Seminar besucht zu haben? Von Politikern ist das ja schon bekannt, dass diese sich auch ohne ein abgeschlossenes Studium bis in den Rang von Ministern hocharbeiten können. Auch von Eltern wird bisher noch nicht verlangt, dass diese vor Ausübung ihres Berufes als Mutter oder Vater studieren müssen. Dies gilt allerdings nicht für nichtverheiratete Väter. Diese stehen in Deutschland unter dem Vorbehalt des staatlichen Apartheidparagraphen §1626a BGB. Nach dem Willen unserer Apartheidregierung dürfen diese Väter daher nur dann den Beruf des Vaters ausüben, wenn ihnen dies gnädigerweise von der Mutter des gemeinsamen Kindes gestattet wird.

Na ja wie auch immer. Selten kann mal so richtig schadenfroh über den real existierenden staatlichen Bürokratieapparat sein, wie in den Fällen, wo es Hochstaplern wie Gert Postel oder Ma... Müller (vollständiger Namen ist dem Väternotruf bekannt) gelungen ist, in diesen einzudringen und dort nicht weiter aufzufallen. Das kann uns einiges über die Qualitäten der Hochstapler sagen oder über die Qualität ihrer zeitweiligen Kollegen, die auf dem offiziell vorgeschriebenen Weg auf ihre Posten gelangten.

 

 

31.10.2005

Zweifel am Ankläger

Ein 30-jähriger Hochstapler forderte als Staatsanwalt milde Strafen – er hat nie Jura studiert

Von Stephanie Lamprecht, Itzehoe

Er trug die Robe des Staatsanwalts im Gerichtssaal, stellte Strafanträge, schrieb Anklagen – ohne je ein juristisches Seminar besucht zu haben. Der Hamburger Ma... Müller (vollständiger Namen ist dem Väternotruf bekannt) narrte monatelang die Staatsanwaltschaft Itzehoe in Schleswig-Holstein. Was keiner ahnte: Der vermeintliche Topjurist ist ein mehrfach vorbestrafter Hochstapler. Mit Hauptschulabschluss.

Smart sieht er aus, Gel im Haar, zart gebräunt, er könnte locker als Jura-Student durchgehen. Geschmeidiges Auftreten und hervorragendes Zeugnis – kein Wunder, dass die Staatsanwaltschaft in Itzehoe den Bewerber im April 2005 mit Kusshand als Referendar akzeptierte. Wer kommt denn darauf, dass sein Erstes Staatsexamen nicht vom Justizprüfungsamt Mecklenburg-Vorpommern stammte, sondern aus dem heimischen Computer? Und dass der angebliche Prädikatsstudent in Wahrheit unter Bewährung steht? Der falsche Ankläger war erst im September 2004 wegen Urkundenfälschung und gewerbsmäßigen Betruges in 14 Fällen zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden; unter anderem, weil er sich als Hauptschüler ein Abi-Zeugnis gefälscht und im Internet Waren bestellt hatte, ohne zu bezahlen. Auch wegen Beleidigung und Bedrohung wurde Müller bereits bestraft.

Wieso schleicht sich ein notorischer Kleinkrimineller ausgerechnet bei der Staatsanwaltschaft ein? „Ich war sauer auf die Justiz“, grinst Müller „ich dachte, denen zeig ich es mal“. Also schaltete er Anfang 2005 im Namen einer fiktiven Rechtsanwaltskanzlei Stellenanzeigen – und behielt die eingesandten Bewerbungsmappen einfach ein. Aus den Examen der „echten“ Jurastudenten fertigte er dann Fälschungen mit seinem eigenen Namen. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe fiel darauf herein.

Ma... Müller, nach seinen eigenen Angaben ist er der Sohn eines Bundesverwaltungsrichters, vertrat die Anklage an den Amtsgerichten Pinneberg und Itzehoe: Ladendiebe, Trunkenheitsfahrer, Schläger – alle standen vor dem Betrüger in der schwarzen Robe. „Ich habe meist milde Strafen gefordert“, sagt er, stolz auf seinen großen Bluff.

Müssen die Verfahren des Pseudo- Referendars alle neu aufgerollt werden? „Nein“, sagt Friedrich Wieduwilt von der Staatsanwaltschaft Itzehoe, „er stellte ja nur Anträge, die zuvor mit dem Ausbilder abgestimmt waren“.

Wie alle Hochstapler prahlt Müller gerne mit seinem Täuschungstalent. „Was ich wusste, hatte ich mir meist erst am Abend zuvor angelesen. Trotzdem bekam ich von meinem Ausbilder ein Prädikatszeugnis.“ In Planspielen probten die Referendare die Praxis im Gerichtssaal. Seine Prozessvorbereitung: „Ein bisschen im Strafrecht blättern.“ Nebenher, so behauptet der Schwindel-Jurist, habe er einen Monat lang an der Uni Hamburg als Korrekturassistent gejobbt: „Ich habe immer zu gute Noten gegeben, da wurde mir nahe gelegt, den Job aufzugeben.“

Das Lügengebäude stürzte ein, als Müller sich im September 2005 bei der Universität Hamburg um eine Doktorandenstelle bewarb. Er reichte ein Zeugnis ein, frisch gefälscht – allerdings nicht dasselbe, mit dem er sich auf die Korrekturstelle beworben hatte. Das Personalamt stutzte und stellte fest: Der Mann hat nie ein Staatsexamen abgelegt, seine Matrikelnummer existiert gar nicht. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen den vermeintlichen Kollegen. Hat er nach dem Auffliegen seiner Lügengeschichte Zukunftspläne? „Ich habe bald ein Casting. Für eine Gerichtsshow.“

http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/31.10.2005/2146447.asp

 

 

 

 

Dr. Hellmuth Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Bundesverwaltungsgericht (ab 01.02.1994, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.02.1994 als Richter am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt. Pressemitteilung Nr. 62/2011 vom 01.08.2011: "Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Hellmuth Müller im Ruhestand. Mit Ablauf des Monats Juli 2011 ist Herr Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Hellmuth Müller nach 38-jähriger Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst und über 17-jähriger Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht in den Ruhestand getreten. Herr Dr. Müller wurde 1946 in Wernigerode/Harz geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Marburg und Freiburg. 1976 promovierte ihn die Philipps-Universität Marburg mit einer Dissertation zum Thema "Die Rechte und Pflichten der Reservisten aus staatsbürgerlicher und wehrrechtlicher Sicht" zum Doktor der Rechte. Nach Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung begann Herr Dr. Müller im März 1978 seine berufliche Laufbahn am Verwaltungsgericht Kassel. Im August 1987 wurde er zum Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof ernannt. Im Juni 1992 folgte eine Abordnung an das Kreisgericht Erfurt und anschließend an das Thüringer Justizministerium. Mit seiner Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht im Februar 1994 gehörte Herr Dr. Müller zunächst dem zum damaligen Zeitpunkt u.a. für das Reisekosten-, Umzugskosten- und Trennungsgeldrecht zuständigen 10. Revisionssenat und dem für die Beamtendisziplinarsachen zuständigen 1. Disziplinarsenat an. Ab Januar 2000 war er zusätzlich dem 2. Disziplinarsenat und zeitweise den Wehrdienstsenaten zugewiesen. Seit Januar 2004 gehörte er dem - dann einzigen - Disziplinarsenat an, dessen stellvertretenden Vorsitz er im April 2005 übernahm. Zudem war Herr Dr. Müller von Januar 2004 bis Mai 2008 dem für das Recht des öffentlichen Dienstes zuständigen 2. Revisionssenat, ab Juni 2008 dem für Verfahren nach der Wehrdisziplinarordnung zuständigen 2. Wehrdienstsenat zugewiesen, dessen stellvertretender Vorsitzender er ab Oktober 2009 war. Darüber hinaus war Herr Dr. Müller über viele Jahre stellvertretendes Mitglied des Hessischen Staatsgerichtshofs und seit 2007 nichtständiger Beisitzer des Dienstgerichts des Bundes. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung hat Herr Dr. Müller die Rechtsprechung auf den Gebieten, in denen er tätig war, wesentlich geprägt und mit gestaltet. Der Fachöffentlichkeit ist er als Autor eines Werkes zum Disziplinarrecht bekannt.". Namensgleichheit mit: 31.10.2005: ... Ein 30-jähriger Hochstapler forderte als Staatsanwalt milde Strafen – er hat nie Jura studiert. Er trug die Robe des Staatsanwalts im Gerichtssaal, stellte Strafanträge, schrieb Anklagen – ohne je ein juristisches Seminar besucht zu haben. Der Hamburger Ma... Müller (vollständiger Namen ist dem Väternotruf bekannt) narrte monatelang die Staatsanwaltschaft Itzehoe in Schleswig-Holstein. Was keiner ahnte: Der vermeintliche Topjurist ist ein mehrfach vorbestrafter Hochstapler. Mit Hauptschulabschluss. ... Ma... Müller, nach seinen eigenen Angaben ist er der Sohn eines Bundesverwaltungsrichters, vertrat die Anklage an den Amtsgerichten Pinneberg und Itzehoe: ..." - http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/31.10.2005/2146447.asp 

Oswin Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1939) - Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht (ab 08.01.1998, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 08.01.1998 als Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt. Pressemitteilung Nr. 9/2004 vom 02.02.2004: "Vorsitzender Richter Dr. Oswin Müller im Ruhestand. Mit Ablauf des Monats Januar ist der Vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Oswin M ü l l e r wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand getreten. Herr Dr. Müller, gebürtiger Rheinland-Pfälzer, begann seine berufliche Laufbahn im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften, zweiter juristischer Staatsprüfung und Promotion wurde er 1971 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zum Regierungsassessor ernannt und dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz als wissenschaftlicher Mitarbeiter zugewiesen. Dem schloss sich im selben Jahr die Versetzung an das Ministerium der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz an, wo Herr Dr. Müller u.a. als persönlicher Referent des Ministers und Leiter des Ministerbüros eingesetzt war. Zuletzt bekleidete Herr Dr. Müller dort das Amt eines Ministerialrats. Ab Mai 1976 war Herr Dr. Müller unter Berufung in das Richterverhältnis kraft Auftrags für ein Jahr an das Verwaltungsgericht Koblenz abgeordnet. Im Juni 1978 wurde er unter Berufung in das Richterverhältnis auf Lebenszeit zum Präsidenten des Verwaltungsgerichts Koblenz ernannt. Im Juni 1980 folgte die Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht. Herr Dr. Müller gehörte zunächst dem für das Recht des öffentlichen Dienstes zuständigen 2. Revisionssenat an. Mit der Ernennung zum Vorsitzenden Richter im Januar 1998 übernahm er den Vorsitz des 8. Revisionssenats, der sich u.a. mit dem Kommunalrecht und dem Recht der offenen Vermögensfragen zu befassen hat.
Neben seiner richterlichen Tätigkeit war Herr Dr. Müller ab 1992 Vertreter der nichtständigen Beisitzer des Dienstgerichts des Bundes und ab 1997 zusätzlich nichtständiges ordentliches Mitglied des Bundespersonalausschusses für Angelegenheiten der Richter im Bundesdienst. Ferner war Herr Dr. Müller viele Jahre in der Juristenausbildung des Landes Rheinland-Pfalz und seit 1994 als nebenamtliches Mitglied des Justizprüfungsamtes des Landes Brandenburg tätig. In der 11. Legislaturperiode des Bundestages gehörte er dem Beirat für Naturschutz und Landschaftspflege beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit an. Außerdem hat er sich seit vielen Jahren in der Stiftung Gesellschaft für Rechtspolitik (Veranstalter der Bitburger Gespräche) in leitender Funktion engagiert." - http://www.bverwg.de/pm/2004/9. Namensgleichheit mit: 31.10.2005: ... Ein 30-jähriger Hochstapler forderte als Staatsanwalt milde Strafen – er hat nie Jura studiert. Er trug die Robe des Staatsanwalts im Gerichtssaal, stellte Strafanträge, schrieb Anklagen – ohne je ein juristisches Seminar besucht zu haben. Der Hamburger Ma... Müller (vollständiger Namen ist dem Väternotruf bekannt) narrte monatelang die Staatsanwaltschaft Itzehoe in Schleswig-Holstein. Was keiner ahnte: Der vermeintliche Topjurist ist ein mehrfach vorbestrafter Hochstapler. Mit Hauptschulabschluss. ... Ma... Müller, nach seinen eigenen Angaben ist er der Sohn eines Bundesverwaltungsrichters, vertrat die Anklage an den Amtsgerichten Pinneberg und Itzehoe: ..." - http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/31.10.2005/2146447.asp
  

 

 

 


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