Väternotruf informiert zum Thema

Jugendamt Landkreis Vechta

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. 

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.  


 

 

Landkreis Vechta

Ravensberger Str. 20

49377 Vechta

 

Telefon: 04441 / 898-0

Fax: 04441 / 898-1037

 

E-Mail: info@landkreis-vechta.de

Internet: https://www.landkreis-vechta.de

 

 

Internetauftritt des Landkreis Vechta (03/2025)

Visuelle Gestaltung: akzeptabel

Nutzerfreundlichkeit: akzeptabel

Informationsgehalt: mangelhaft

Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: mangelhaft

 

 

Der Landkreis Vechta ist ein Landkreis im Westen von Niedersachsen. Der Landkreis liegt im Oldenburgischen Münsterland. Der Kreis grenzt im Nordwesten an den Landkreis Cloppenburg, im Norden an den Landkreis Oldenburg, im Osten an den Landkreis Diepholz und im Süden und Westen an den Landkreis Osnabrück.

 

Bundesland Niedersachsen

Städte und Gemeinden: 

(Einwohner am 30. Juni 2007)

Einheitsgemeinden

* Bakum (5.747)

* Damme, Stadt (16.318)

* Dinklage, Stadt (12.959)

* Goldenstedt (9.959)

* Holdorf (6.498)

* Lohne (Oldenburg), Stadt (25.534)

* Neuenkirchen-Vörden (8.006)

* Steinfeld (Oldenburg) (9.407)

* Vechta, Stadt (33.729)

* Visbek (9.565)

 

 

Jugendamt Vechta

Kreisjugendamt

Ravensberger Str. 20

49377 Vechta

Tel: 04441 / 898-0

Fax: 04441 / 898-1040

E-Mail: jugendamt@landkreis-vechta.de

http://www.landkreis-vechta.de/0800/index2.html

 

 

Jugendhilfeausschuss des Landkreis Vechta

2012: unvollständig

 

 

 

Zuständiges Amtsgericht:

Amtsgericht Vechta

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Amtsleitung:

Herbert Kucklick - Leiter Jugendamt Landkreis Vechta (ab , ..., 2012)

Martina Riemann-Wulf - stellvertretende Leiterin Jugendamt Landkreis Vechta (ab , ..., 2012)

 

 

Jugendamtsmitarbeiter/innen:

Frau Brinkmann - Jugendamt Landkreis Vechta (ab , ..., 2011)

Frau Kolbasi - Jugendamt Landkreis Vechta (ab , ..., 2011)

Herr Lammers - Diplom-Sozialpädagoge / Jugendamt Landkreis Vechta (ab , ..., 2008)

 

 

 

Jugendhilfeausschuss des Landkreis Vechta:

Mitgliederliste mit Stand vom 31.03.2025 unvollständig, es fehlen die stellvertretenden beratenden Mitglieder

Name Mitgliedschaft Art der Mitarbeit Funktion
Anwesend:
Jürgen Averbeck Stimmberechtigte zugewählte Vertreter von Organisationen (freie Jugendhilfe)
Robert Blömer CDU Vorsitz
Jana Bröker SPD Ordentliches Mitglied
Ingo Buß Beratende zugewählte Vertreter von Organisationen (beratendes Mitglied, Jugendschutzbeauftragter Polizeiinspektion Clp/Vec)
Anne Ellmann CDU Stellvertretender Vorsitz
Dietmar Fangmann Stimmberechtigte zugewählte Vertreter von Organisationen (Diakonisches Werk, Landescaritasverband)
Jens Frye FDP Grundmandat (Grundmandat)
Claudia Grabber Beratende zugewählte Vertreter von Organisationen (beratendes Mitglied, Leiterin einer Kindertagesstätte)
Volker Hülsmann Beratende zugewählte Vertreter von Organisationen (Beratendes Mitglied, Bischöflich Münster. Offizialat)
Michael Imsieke Beratende zugewählte Vertreter von Organisationen (beratendes Mitglied, Lehrkraft; von der Schulbehörde vorgeschlagen)
Josef Kruse AfD Grundmandat
Frank Lawicka Beratende zugewählte Vertreter von Organisationen (Beratendes Mitglied, Kreisjugendpfleger)
Uwe Lienesch Beratende zugewählte Vertreter von Organisationen (beratendes Mitglied)
Dirk Lübbe CDU Ordentliches Mitglied
Uwe Meyer Die LINKE. Grundmandat
Anna Nies Stimmberechtigte zugewählte Vertreter von Organisationen
Robin Pahl Beratende zugewählte Vertreter von Organisationen (beratendes Mitglied, Kreissportbund Vechta)
Kathrin Prüllage Beratende zugewählte Vertreter von Organisationen (beratendes Mitglied, kommunale Frauenbeauftragte)
Paul Sandmann CDU Ordentliches Mitglied
Petra Sieve Beratende zugewählte Vertreter von Organisationen (beratendes Mitglied, Landescaritasverband)
Henrike Theilen CDU Ordentliches Mitglied
Elisabeth Vodde-Börgerding Stimmberechtigte zugewählte Vertreter von Organisationen (Verein Zukunft für Jugend Holdorf e. V.)
Stefan Wagner Bündnis 90/Die Grünen Grundmandat
Mitgliedschaft beendet:
Name Mitgliedschaft Art der Mitarbeit von bis Funktion
Thorben Andres Beratende zugewählte Vertreter von Organisationen 12.12.2024 (beratendes Mitglied, Ev.-Luth. Kirchenkreis Oldenburger Münsterland)
Heiko Bertelt FDP (Fraktionsvorsitzender) Grundmandat 30.06.2024 (Grundmandat)
Jan Philip Brese Die LINKE. Grundmandat 22.12.2022
Boris Büssing CDU Ordentliches Mitglied 20.06.2024
Daniela Lange Stimmberechtigte zugewählte Vertreter von Organisationen 12.10.2023 (APG e. V.)
Thomas Meyer Stimmberechtigte zugewählte Vertreter von Organisationen 26.09.2024 (VSL e.V.)
Ulrich Suhr Beratende zugewählte Vertreter von Organisationen 14.12.2023 (beratendes Mitglied, Jugendschutzbeauftragter Polizeiinspektion Clp/Vec)

https://kreistagsinfo.landkreis-vechta.de/bi/kp0040.asp?__kgrnr=7&

 

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

  

Familienberatung Cloppenburg

überregionale Beratung

http://familienberatung-cloppenburg.de

 

 

Familienberatung Sulingen

überregionale Beratung

http://familienberatung-sulingen.de

 

 

Familienberatung Syke

überregionale Beratung

http://familienberatung-syke.de

 

 

Familienberatung Vechta

überregionale Beratung

http://familienberatung-vechta.de

 

 

Familienberatung Wildeshausen

überregionale Beratung

http://familienberatung-wildeshausen.de

 

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

Ehe-, Familien- und Lebensberatung Caritas Sozialwerk St. Elisabeth

Münsterstraße 32

49377 Vechta

Telefon: 04441 / 7066

E-Mail: efl.vechta@caritas-sozialwerk.de

Internet: http://www.caritas-sozialwerk.de

Träger: Caritas Sozialwerk St. Elisabeth

Angebote: Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Gruppenarbeit, Partnerschaftsberatung, Telefonische Beratung, Sexualberatung, Psychische Erkrankungen, Frauen (Hilfe und Beratung) und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten

 

Erziehungsberatungsstelle Vechta für Eltern, Kinder und Jugendliche

Neuer Markt 30

49377 Vechta

Telefon: 04441 8707-690

E-Mail: beratungsstelle@caritas-sozialwerk.de

Internet: http://www.caritas-sozialwerk.de

Träger: Caritas-Sozialwerk St. Elisabeth

Angebote: Jugendberatung, Krisenintervention, gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Online-Beratung (anonym und verschlüsselt), Gruppenarbeit, Telefonische Beratung, Familienberatung
außerdem: Fachberatung Paragraph 8a und 8b SGB VIII, Beratung von Kindern 0 bis 4 Jahre


 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Allgemeiner Sozialer Dienst Jugendamt

Ravensbergerstraße 20

49377 Vechta

Telefon: 04441 898-2100

E-Mail: 2100@landkreis-vechta.de

Internet: http://www.landkreis-vechta.de

Träger: Landkreis

Angebote: Jugendberatung, Kinder und Jugendliche, Krisenintervention,  gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Schwangerenberatung, Gewalt (Opfer jeglicher Gewalt), Gruppenarbeit, Telefonische Beratung, Frauen (Hilfe und Beratung) und hoffentlich auch für Männer, sonst müssten wir vor dem Jugendamt Vechta eine Demonstration gegen Sexismus veranstalten

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle für den Landkreis Vechta

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus im Landkreis Vechta

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html 

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus im Landkreis Vechta

 

Frauen- und Kinderschutzhaus

49377 Vechta

Telefon: 04441 83838

E-Mail: frauenhaus@skf-vechta.de

Internet: http://www.skf-vechta.de

Träger: Sozialdienst katholischer Frauen e.V.

Angebote: Krisenintervention, Frauenhaus, Telefonische Beratung, Frauen (Hilfe und Beratung)

 

 

Geschlossene intensivtherapeutische Wohngruppe

Von-Stauffenberg-Str. 14

49393 Lohne

Telefon: +49 4442 9341644

Funk: 01520 899 5399

E-Mail: blanke@caritas-sozialwerk.de

Internet: https://www.caritas-sozialwerk.de/kinder-jugendhilfe/unsere-tages-und-wohngruppen/gitw

Mitarbeit - 2025: Julian Blanke - Erziehungsleitung / Aufnamemanagement

"Geschlossene intensivtherapeutische Wohngruppe in Lohne. Für Jungen im Alter von 10-14 Jahren.
Die geschlossene Intensivtherapeutische Wohngruppe (im Folgenden GITW) in Lohne ist eine Wohngruppe für dissoziale und oder hochdelinquente männliche Kinder und Jugendliche im Aufnahmealter von 10 bis 14 Jahren und verfügt über sieben geschlossene vollstationäre Plätze. Rechtliche Grundlage für die Aufnahme ist ein bestehender familienrichterlicher Beschluss nach §1631b BGB. Handlungsleitend für uns ist bei der Unterbringung der Jungen stets der Grundsatz: "So wenig Freiheitsentzug wie möglich - so viel wie nötig." Wir sind überdies Mitglied im Arbeitskreis GU14+ und richten uns nach den dort definierten Qualitätsstandards ( https://www.gu14plus.de/). Für die Betreuung der 7 Jungen stehen 12,7 pädagogische Fachkräfte zur Verfügung. Eng begleitet wird das Team vom internen Therapeutischen Dienst, welchem für die Arbeit in der GITW einen Stellenumfang von 1,0 zur Verfügung steht. Mindeststandard im Gruppenalltag ist die Anwesenheit von zwei Kollegen. ..." - https://www.caritas-sozialwerk.de/kinder-jugendhilfe/unsere-tages-und-wohngruppen/gitw

 

 

 


 




Jurist über geschlossene Jugendheime „Freiheit darf man nicht präventiv entziehen“


Eine längerfristige, geplante geschlossene Unterbringung von Jugendlichen hält Sozial- und Rechtswissenschaftler Thomas Trenczek für nicht zulässig.

1.4.2025
10:10 Uhr
Ein Ballplatz umringt von hohen Betonmauern.
Wie im Gefängnis: Hof einer geschlossenen Unterbringung für Jugendliche in Lohne im Landkreis Vechta Foto: Friso Gentsch/dpa

Interview von Kaija Kutter

taz: Herr Trenczek, wann ist geschlossene Unterbringung (GU) in Jugendheimen verboten?

Thomas Trenczek: Nicht ausreichend sind zum Beispiel Eigentumsdelikte oder insbesondere jugendtypisches delinquentes Verhalten. Die in der Praxis dokumentierten Anlässe wie Delinquenz, Schulabsenz, Weglaufen oder auch Aggressivität, Erziehungsprobleme, Alkohol- und Drogengefährdung legitimieren als solche keine freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe, weil diese gerade nicht im Gesetz stehen.

taz: Sie publizierten 2024 in der Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe einen Fachaufsatz, in dem es heißt, Freiheitsentzug zur Erziehung sei unzulässig.

Trenczek: Genau. Das ist weder nach den Normen des Sozialgesetzbuchs VIII (SGB VIII) noch nach dem häufig zitierten Paragraf 1631b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zulässig. Auch eine sogenannte geschlossene Unterbringung zum Zweck der Sanktionierung lässt das SGB VIII oder das BGB nicht zu. Das ginge nur bei einer Entscheidung nach Jugendstrafrecht, die allerdings nicht „zur Erziehung“ verhängt wird.

...

 

https://taz.de/Jurist-ueber-geschlossene-Jugendheime/!6078119/

 

 

 


 

 

 

Jugendhilfeausschuss des Landkreis Vechta:

Mitgliederliste Stand 2012: unvollständig

Name Partei Art der Mitarbeit Funktion

Dr. med. Ludger Kampsen CDU Vorsitz (Vorsitzender)

Heiko Bertelt FDP Grundmandat (KTA)

Siegfried Böckmann SPD Ordentliches Mitglied (KTA)

Anna Ellmann CDU Stellvertretender Vorsitz (Stellvertretende Vorsitzende)

Jürgen Hillen GRÜNE Ordentliches Mitglied (KTA)

Roland Krapp CDU Ordentliches Mitglied (KTA)

Heinrich Luhr UWG Grundmandat (KTA)

Matthias Warnking CDU Ordentliches Mitglied (KTA)

Johannes Klostermann FDP Grundmandat (KTA)

http://kreistagsinfo.landkreis-vechta.de/sessionnet/bi/kp0040.php?__kgrnr=7&

 

 

 


 

 

 

Ex-Freundin mit Axthieben und Messerstichen getötet

03.09.2008

Wegen grausamen Mordes und versuchten Mordes muss sich seit Dienstag ein 37 Jahre alter Mann aus Bakum (Landkreis Vechta) vor der Oldenburger Schwurgerichtskammer verantworten. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 11. März in Dinklage seine Ex-Freundin mit Beilhieben und Messerstichen ins Herz getötet und seine Schwester mit einer Axt schwer verletzt zu haben. ...

Vor sieben Jahren dann die Kehrtwende: Er lernte das spätere Opfer kennen. „Ich habe diese Frau bis zum geht nicht mehr geliebt“, sagte er gestern. Sein größter Stolz sei die gemeinsame Tochter gewesen. Dann aber habe sich seine Freundin von ihm getrennt und den Kontakt zu seiner Tochter unterbunden.

Wochen vor seinem Geburtstag sei ihm versprochen worden, dass die „Kleine“ ihn anrufen dürfe. Der Tattag war der Geburtstag, das Kind hatte nicht angerufen. Die Ex-Freundin hielt sich an diesem Tag bei der Schwester des Angeklagten auf. ...

https://www.nwzonline.de/blaulicht/oldenburg-bakum-dinklage-prozess-ex-freundin-mit-axthieben-und-messerstichen-getoetet_a_3,0,3567130052.html

 

 

 

Tödlicher Sorgerechtsstreit: Langjährige Strafe verhängt

Oldenburg (ddp-nrd). Wegen Totschlags und versuchten Totschlags hat das Landgericht Oldenburg am Dienstag einen 37-Jährigen aus Bakum (Kreis Vechta) zu einer Haftstrafe von 13 Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Gericht sah es nach eigenen Angaben als erwiesen an, dass der Mann im März 2008 mit einem Beil und einem Klappmesser bewaffnet in die Wohnung seiner Schwester eindrang und sowohl sie als auch seine getrennt von ihm lebende Ehefrau attackierte. Die Ehefrau erlag den Verletzungen.

Der Tat war den Angaben zufolge ein monatelanger Streit um das Sorgerecht für das gemeinsame Kind vorangegangen. In dem Glauben, seine Frau und seine Schwester wollten ihm den Kontakt zu seiner Tochter verbieten, griff der 37-Jährige am Tatabend zunächst seine Schwester an und schlug ihr das Beil bis auf den Knochen in den Oberarm. Anschließend stach er mit dem Messer 16 Mal auf seine Frau ein. Er ließ erst ab, als einer der Hunde des Opfers ihn ins Bein biss. Anschließend lief er aus der Wohnung und forderte einen Nachbarn auf, einen Rettungswagen zu rufen.

www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=90334

 

 

 

 


zurück