Väternotruf informiert zum Thema
Jugendamt Landkreis Vechta
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.
Landkreis Vechta
Ravensberger Str. 20
49377 Vechta
Telefon: 04441 / 898-0
Fax: 04441 / 898-1037
E-Mail: info@landkreis-vechta.de
Internet: https://www.landkreis-vechta.de
Internetauftritt des Landkreis Vechta (03/2025)
Visuelle Gestaltung: akzeptabel
Nutzerfreundlichkeit: akzeptabel
Informationsgehalt: mangelhaft
Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: mangelhaft
Der Landkreis Vechta ist ein Landkreis im Westen von Niedersachsen. Der Landkreis liegt im Oldenburgischen Münsterland. Der Kreis grenzt im Nordwesten an den Landkreis Cloppenburg, im Norden an den Landkreis Oldenburg, im Osten an den Landkreis Diepholz und im Süden und Westen an den Landkreis Osnabrück.
Bundesland Niedersachsen
Städte und Gemeinden:
(Einwohner am 30. Juni 2007)
Einheitsgemeinden
* Bakum (5.747)
* Damme, Stadt (16.318)
* Dinklage, Stadt (12.959)
* Goldenstedt (9.959)
* Holdorf (6.498)
* Lohne (Oldenburg), Stadt (25.534)
* Neuenkirchen-Vörden (8.006)
* Steinfeld (Oldenburg) (9.407)
* Vechta, Stadt (33.729)
* Visbek (9.565)
Jugendamt Vechta
Kreisjugendamt
Ravensberger Str. 20
49377 Vechta
Tel: 04441 / 898-0
Fax: 04441 / 898-1040
E-Mail: jugendamt@landkreis-vechta.de
http://www.landkreis-vechta.de/0800/index2.html
Jugendhilfeausschuss des Landkreis Vechta
2012: unvollständig
Zuständiges Amtsgericht:
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Amtsleitung:
Herbert Kucklick - Leiter Jugendamt Landkreis Vechta (ab , ..., 2012)
Martina Riemann-Wulf - stellvertretende Leiterin Jugendamt Landkreis Vechta (ab , ..., 2012)
Jugendamtsmitarbeiter/innen:
Frau Brinkmann - Jugendamt Landkreis Vechta (ab , ..., 2011)
Frau Kolbasi - Jugendamt Landkreis Vechta (ab , ..., 2011)
Herr Lammers - Diplom-Sozialpädagoge / Jugendamt Landkreis Vechta (ab , ..., 2008)
Jugendhilfeausschuss des Landkreis Vechta:
Mitgliederliste mit Stand vom 31.03.2025 unvollständig, es fehlen die stellvertretenden beratenden Mitglieder
Name Mitgliedschaft Art der Mitarbeit Funktion
Anwesend:
Jürgen
Averbeck Stimmberechtigte zugewählte Vertreter von Organisationen (freie
Jugendhilfe)
Robert Blömer CDU Vorsitz
Jana Bröker SPD Ordentliches
Mitglied
Ingo Buß Beratende zugewählte Vertreter von Organisationen
(beratendes Mitglied, Jugendschutzbeauftragter Polizeiinspektion Clp/Vec)
Anne Ellmann CDU Stellvertretender Vorsitz
Dietmar Fangmann Stimmberechtigte
zugewählte Vertreter von Organisationen (Diakonisches Werk,
Landescaritasverband)
Jens Frye FDP Grundmandat (Grundmandat)
Claudia
Grabber Beratende zugewählte Vertreter von Organisationen (beratendes Mitglied,
Leiterin einer Kindertagesstätte)
Volker Hülsmann Beratende zugewählte
Vertreter von Organisationen (Beratendes Mitglied, Bischöflich Münster.
Offizialat)
Michael Imsieke Beratende zugewählte Vertreter von Organisationen
(beratendes Mitglied, Lehrkraft; von der Schulbehörde vorgeschlagen)
Josef
Kruse AfD Grundmandat
Frank Lawicka Beratende zugewählte Vertreter von
Organisationen (Beratendes Mitglied, Kreisjugendpfleger)
Uwe Lienesch
Beratende zugewählte Vertreter von Organisationen (beratendes Mitglied)
Dirk
Lübbe CDU Ordentliches Mitglied
Uwe Meyer Die LINKE. Grundmandat
Anna
Nies Stimmberechtigte zugewählte Vertreter von Organisationen
Robin Pahl
Beratende zugewählte Vertreter von Organisationen (beratendes Mitglied,
Kreissportbund Vechta)
Kathrin Prüllage Beratende zugewählte Vertreter von
Organisationen (beratendes Mitglied, kommunale Frauenbeauftragte)
Paul
Sandmann CDU Ordentliches Mitglied
Petra Sieve Beratende zugewählte
Vertreter von Organisationen (beratendes Mitglied, Landescaritasverband)
Henrike Theilen CDU Ordentliches Mitglied
Elisabeth Vodde-Börgerding
Stimmberechtigte zugewählte Vertreter von Organisationen (Verein Zukunft für
Jugend Holdorf e. V.)
Stefan Wagner Bündnis 90/Die Grünen Grundmandat
Mitgliedschaft beendet:
Name Mitgliedschaft Art der Mitarbeit von bis
Funktion
Thorben Andres Beratende zugewählte Vertreter von Organisationen
12.12.2024 (beratendes Mitglied, Ev.-Luth. Kirchenkreis Oldenburger Münsterland)
Heiko Bertelt FDP (Fraktionsvorsitzender) Grundmandat 30.06.2024 (Grundmandat)
Jan Philip Brese Die LINKE. Grundmandat 22.12.2022
Boris Büssing CDU
Ordentliches Mitglied 20.06.2024
Daniela Lange Stimmberechtigte zugewählte
Vertreter von Organisationen 12.10.2023 (APG e. V.)
Thomas Meyer
Stimmberechtigte zugewählte Vertreter von Organisationen 26.09.2024 (VSL e.V.)
Ulrich Suhr Beratende zugewählte Vertreter von Organisationen 14.12.2023
(beratendes Mitglied, Jugendschutzbeauftragter Polizeiinspektion Clp/Vec)
https://kreistagsinfo.landkreis-vechta.de/bi/kp0040.asp?__kgrnr=7&
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Familienberatung Cloppenburg
überregionale Beratung
http://familienberatung-cloppenburg.de
Familienberatung Sulingen
überregionale Beratung
http://familienberatung-sulingen.de
Familienberatung Syke
überregionale Beratung
http://familienberatung-syke.de
Familienberatung Vechta
überregionale Beratung
http://familienberatung-vechta.de
Familienberatung Wildeshausen
überregionale Beratung
http://familienberatung-wildeshausen.de
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen
Ehe-, Familien- und Lebensberatung Caritas Sozialwerk St. Elisabeth
Münsterstraße 32
49377 Vechta
Telefon: 04441 / 7066
E-Mail: efl.vechta@caritas-sozialwerk.de
Internet: http://www.caritas-sozialwerk.de
Träger: Caritas Sozialwerk St. Elisabeth
Angebote: Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebensberatung (einschl.
Beratung bei Trennung und Scheidung), gemeinsam und getrennt
erziehender
Väter und Mütter, Gruppenarbeit, Partnerschaftsberatung, Telefonische
Beratung, Sexualberatung, Psychische Erkrankungen, Frauen (Hilfe und Beratung)
und hoffentlich auch für Männer, sonst würden
wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten
Erziehungsberatungsstelle Vechta für Eltern, Kinder und Jugendliche
Neuer Markt 30
49377 Vechta
Telefon: 04441 8707-690
E-Mail: beratungsstelle@caritas-sozialwerk.de
Internet: http://www.caritas-sozialwerk.de
Träger: Caritas-Sozialwerk St. Elisabeth
Angebote: Jugendberatung, Krisenintervention, gemeinsam und getrennt
erziehender
Väter und Mütter, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche
und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Online-Beratung
(anonym und verschlüsselt), Gruppenarbeit, Telefonische Beratung,
Familienberatung
außerdem: Fachberatung Paragraph 8a und 8b SGB VIII,
Beratung von Kindern 0 bis 4 Jahre
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Allgemeiner Sozialer Dienst Jugendamt
Ravensbergerstraße 20
49377 Vechta
Telefon: 04441 898-2100
E-Mail: 2100@landkreis-vechta.de
Internet: http://www.landkreis-vechta.de
Träger: Landkreis
Angebote: Jugendberatung, Kinder und Jugendliche, Krisenintervention, gemeinsam und getrennt
erziehender
Väter und Mütter, Schwangerenberatung, Gewalt (Opfer jeglicher Gewalt),
Gruppenarbeit, Telefonische Beratung, Frauen (Hilfe und Beratung)
und hoffentlich auch für Männer, sonst müssten
wir vor dem Jugendamt Vechta eine Demonstration gegen Sexismus veranstalten
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle für den Landkreis Vechta
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus im Landkreis Vechta
28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html
Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?
Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.
Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.
Was sollten Sie mit bringen?
Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch
Krankenkassenkarte
Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein
Wohnungsschlüssel
Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus im Landkreis Vechta
Frauen- und Kinderschutzhaus
49377 Vechta
Telefon: 04441 83838
E-Mail: frauenhaus@skf-vechta.de
Internet: http://www.skf-vechta.de
Träger: Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
Angebote: Krisenintervention, Frauenhaus, Telefonische Beratung, Frauen
(Hilfe und Beratung)
Geschlossene intensivtherapeutische Wohngruppe
Von-Stauffenberg-Str. 14
49393 Lohne
Telefon: +49 4442 9341644
Funk: 01520 899 5399
E-Mail: blanke@caritas-sozialwerk.de
Internet: https://www.caritas-sozialwerk.de/kinder-jugendhilfe/unsere-tages-und-wohngruppen/gitw
Mitarbeit - 2025: Julian Blanke - Erziehungsleitung / Aufnamemanagement
"Geschlossene intensivtherapeutische Wohngruppe in Lohne. Für Jungen im Alter
von 10-14 Jahren.
Die geschlossene Intensivtherapeutische Wohngruppe (im
Folgenden GITW) in Lohne ist eine Wohngruppe für dissoziale und oder
hochdelinquente männliche Kinder und Jugendliche im Aufnahmealter von 10 bis 14
Jahren und verfügt über sieben geschlossene vollstationäre Plätze. Rechtliche
Grundlage für die Aufnahme ist ein bestehender familienrichterlicher Beschluss
nach §1631b BGB. Handlungsleitend für uns ist bei der Unterbringung der Jungen
stets der Grundsatz: "So wenig Freiheitsentzug wie möglich - so viel wie nötig."
Wir sind überdies Mitglied im Arbeitskreis GU14+ und richten uns nach den dort
definierten Qualitätsstandards (
https://www.gu14plus.de/). Für die Betreuung der 7 Jungen stehen 12,7
pädagogische Fachkräfte zur Verfügung. Eng begleitet wird das Team vom internen
Therapeutischen Dienst, welchem für die Arbeit in der GITW einen Stellenumfang
von 1,0 zur Verfügung steht. Mindeststandard im Gruppenalltag ist die
Anwesenheit von zwei Kollegen. ..." -
https://www.caritas-sozialwerk.de/kinder-jugendhilfe/unsere-tages-und-wohngruppen/gitw
Jurist über geschlossene Jugendheime „Freiheit darf man
nicht präventiv entziehen“
Eine längerfristige, geplante
geschlossene Unterbringung von Jugendlichen hält Sozial- und
Rechtswissenschaftler Thomas Trenczek für nicht zulässig.
1.4.2025
10:10 Uhr
Ein Ballplatz umringt von hohen Betonmauern.
Wie
im Gefängnis: Hof einer geschlossenen Unterbringung für Jugendliche in Lohne im
Landkreis Vechta Foto: Friso Gentsch/dpa
Interview von Kaija Kutter
taz: Herr Trenczek, wann ist geschlossene Unterbringung (GU) in Jugendheimen
verboten?
Thomas Trenczek: Nicht ausreichend sind zum Beispiel
Eigentumsdelikte oder insbesondere jugendtypisches delinquentes Verhalten. Die
in der Praxis dokumentierten Anlässe wie Delinquenz, Schulabsenz, Weglaufen oder
auch Aggressivität, Erziehungsprobleme, Alkohol- und Drogengefährdung
legitimieren als solche keine freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Kinder- und
Jugendhilfe, weil diese gerade nicht im Gesetz stehen.
taz: Sie
publizierten 2024 in der Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe
einen Fachaufsatz, in dem es heißt, Freiheitsentzug zur Erziehung sei
unzulässig.
Trenczek: Genau. Das ist weder nach den Normen des
Sozialgesetzbuchs VIII (SGB VIII) noch nach dem häufig zitierten Paragraf 1631b
des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zulässig. Auch eine sogenannte geschlossene
Unterbringung zum Zweck der Sanktionierung lässt das SGB VIII oder das BGB nicht
zu. Das ginge nur bei einer Entscheidung nach Jugendstrafrecht, die allerdings
nicht „zur Erziehung“ verhängt wird.
...
https://taz.de/Jurist-ueber-geschlossene-Jugendheime/!6078119/
Jugendhilfeausschuss des Landkreis Vechta:
Mitgliederliste Stand 2012: unvollständig
Name Partei Art der Mitarbeit Funktion
Dr. med. Ludger Kampsen CDU Vorsitz (Vorsitzender)
Heiko Bertelt FDP Grundmandat (KTA)
Siegfried Böckmann SPD Ordentliches Mitglied (KTA)
Anna Ellmann CDU Stellvertretender Vorsitz (Stellvertretende Vorsitzende)
Jürgen Hillen GRÜNE Ordentliches Mitglied (KTA)
Roland Krapp CDU Ordentliches Mitglied (KTA)
Heinrich Luhr UWG Grundmandat (KTA)
Matthias Warnking CDU Ordentliches Mitglied (KTA)
Johannes Klostermann FDP Grundmandat (KTA)
http://kreistagsinfo.landkreis-vechta.de/sessionnet/bi/kp0040.php?__kgrnr=7&
Ex-Freundin mit Axthieben und Messerstichen getötet
03.09.2008
Wegen grausamen Mordes und versuchten Mordes muss sich seit Dienstag ein 37 Jahre alter Mann aus Bakum (Landkreis Vechta) vor der Oldenburger Schwurgerichtskammer verantworten. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 11. März in Dinklage seine Ex-Freundin mit Beilhieben und Messerstichen ins Herz getötet und seine Schwester mit einer Axt schwer verletzt zu haben. ...
Vor sieben Jahren dann die Kehrtwende: Er lernte das spätere Opfer kennen.
„Ich habe diese Frau bis zum geht nicht mehr geliebt“, sagte er gestern. Sein
größter Stolz sei die gemeinsame Tochter gewesen. Dann aber habe sich seine
Freundin von ihm getrennt und den Kontakt zu seiner Tochter unterbunden.
Wochen vor seinem Geburtstag sei ihm versprochen worden, dass die „Kleine“ ihn
anrufen dürfe. Der Tattag war der Geburtstag, das Kind hatte nicht angerufen.
Die Ex-Freundin hielt sich an diesem Tag bei der Schwester des Angeklagten auf.
...
Tödlicher Sorgerechtsstreit: Langjährige Strafe verhängt
Oldenburg (ddp-nrd). Wegen Totschlags und versuchten Totschlags hat das Landgericht Oldenburg am Dienstag einen 37-Jährigen aus Bakum (Kreis Vechta) zu einer Haftstrafe von 13 Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Gericht sah es nach eigenen Angaben als erwiesen an, dass der Mann im März 2008 mit einem Beil und einem Klappmesser bewaffnet in die Wohnung seiner Schwester eindrang und sowohl sie als auch seine getrennt von ihm lebende Ehefrau attackierte. Die Ehefrau erlag den Verletzungen.
Der Tat war den Angaben zufolge ein monatelanger Streit um das Sorgerecht für das gemeinsame Kind vorangegangen. In dem Glauben, seine Frau und seine Schwester wollten ihm den Kontakt zu seiner Tochter verbieten, griff der 37-Jährige am Tatabend zunächst seine Schwester an und schlug ihr das Beil bis auf den Knochen in den Oberarm. Anschließend stach er mit dem Messer 16 Mal auf seine Frau ein. Er ließ erst ab, als einer der Hunde des Opfers ihn ins Bein biss. Anschließend lief er aus der Wohnung und forderte einen Nachbarn auf, einen Rettungswagen zu rufen.
www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=90334