Justizminister

Bundesjustizministerkonferenz


 

 

 

 

75. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister vom 17. bis 18. Juni 2004 in Bremerhaven

 

 

TOP I.11

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern

 

 

 

Berichterstattung: Berlin und Bundesministerium der Justiz

 

 

Die Konferenz der Justizministerinnen und -minister bittet die Bundesministerin der Justiz, zu prüfen, ob es nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung familienrechtlicher Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 2003 notwendig ist, nicht miteinander verheirateten Eltern, die sich nach dem 1. Juli 1998 getrennt haben, ein gerichtlich begründetes gemeinsames Sorgerecht zu schaffen, wenn sie längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft mit dem Kind gelebt haben und es dem Kindeswohl dient.

 

 

zitiert nach:

DR. PETER KOEPPELRECHTSANWALT

SÜDLICHE AUFFAHRTSALLEE 66 - D-80639 MÜNCHEN

TEL.: +49-89-178 055-0 - FAX: +49-89-178 055-44

www.koeppel-kindschaftsrecht.de

 

 

Kommentar Väternotruf:

Auch wenn mit diesem längst überfälligen Vorstoß der Bundesjustizministerkonferenz lediglich dem Grundgesetz (Diskriminierungsverbot und Pflichtrecht aller Eltern auf Erziehung und Betreuung ihrer Kinder) entsprochen wird, ist es ein erster Schritt zur vollständigen Beseitigung der Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder. Man kann damit rechnen, dass die Bundesregierung in einem ersten Schritt noch in dieser Legislaturperiode ein gerichtliches Antragsrecht zum Gemeinsamen Sorgerecht für nichtverheiratete Väter ermöglicht. Damit holt die Bundesrepublik ein wenig ihren Rückstand zu sorgerechtlich zivilisierteren Ländern wie z.B. Frankreich und Großbritannien auf, ohne ihn jedoch zu verlieren. Deutschland, bzw. die zuständige Priesterkaste in der Bundesregierung und im Bundestag scheint eben nicht nur im Bereich der Bildungspolitik (Pisa-Studie) den Anspruch zu haben, die rote Laterne gewinnen zu wollen.

 

 


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