Kindesmisshandlung


 

 

"Die Heilige Jungfrau züchtigt das Jesuskind vor drei Zeugen: A.B., P.E. und dem Maler", Max Ernst: , 1926 Öl, 195 x 130 cm. Sammlung Madame Krebs, Brüssel"

 

 

 

 

Haben Sie sich gerade geärgert, als Sie dieses Seite öffneten. Anstatt etwas über "Nur Väter - sind Täter" zu erfahren, nun das. Mütter, die schlagen und ihre Kinder misshandeln. Dabei schlagen Mütter ihre Kinder nicht - so der Mythos - das tun nur Väter und wenn sie es tun, weiß die Mutter nichts davon oder sie wird auch geschlagen. Ja so sind sie, die guten Mütter - Opfer, und die bösen Männer - Täter. Und wer es nicht glaubt, frage im Bundesfamilienministerium nach. Die Ministerin wird Sie schon überzeugen, wenn Sie lange genug hinhören. Und wenn Sie es dann immer noch nicht glauben, dann muss man ihnen wohl ein wenig nachhelfen - sie verstocktes böses Kind.

 

 

 


 

 

 

Mutter übergießt Tochter (4) mit heißem Wasser — Tod

21.02.2023

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Zur Bestrafung soll eine Mutter ihre vierjährige Tochter mit heißem Wasser übergossen haben, so dass diese lebensbedrohliche Verbrühungen erlitt. Zwölf Tage nach der Tat starb das Mädchen. Seit Dienstag muss sich die 25 Jahre alte Frau vor dem Landgericht Verden wegen Totschlags durch Unterlassen verantworten.

Bestrafung, weil das Kind in die Windel machte

Der Vorsitzende Richter Volker Stronczyk sagte zum Prozessauftakt, dass möglicherweise auch eine Verurteilung wegen Mordes durch Unterlassen in Betracht komme. Als Mordmerkmale seien Habgier, Grausamkeit und die Verdeckung einer Straftat möglich.

Die Staatsanwaltschaft wirft der in Deutschland geborenen Kosovarin vor, im August 2022 in Grasberg bei Bremen das Mädchen zur Bestrafung mit mindestens 55 Grad heißem Wasser übergossen zu haben — weil es in die Windeln gekotet hatte. 35 Prozent der Körperoberfläche hätten starke Verbrennungen erlitten.

Nach der Tat wurde kein Arzt aufgesucht

In den folgenden Tagen habe das Kind immer wieder das Bewusstsein verloren, sagte Staatsanwältin Annette Marquardt. Obwohl das Mädchen unter erheblichen Schmerzen gelitten habe, sei kein Arzt aufgesucht worden. Die Mutter soll den Tod des Kindes billigend in Kauf genommen haben, um „Kosten und Schulden“ durch eine ärztliche Behandlung zu vermeiden. Die Verbrennungen seien lediglich mit Wund– und Brandsalben behandelt worden.

Erst zwölf Tage später soll die Frau, die noch zwei weitere kleine Kinder hat, das Mädchen in eine Klinik gebracht haben. Dort starb es noch am selben Tag.
Angeklagt ist auch ein 17–Jähriger

Die Verteidigung kündigte für den nächsten Verhandlungstag am 6. März eine umfangreiche schriftliche Einlassung der Angeklagten an. Diese sitzt seit August in Untersuchungshaft. Die Angeklagte lebte zur Tatzeit vom Vater der Kinder getrennt, er tritt als Nebenkläger vor Gericht auf.

Zur Verantwortung gezogen werden soll auch ein Bekannter der Frau. Der 17–Jährige ist vor dem Amtsgericht Osterholz–Scharmbeck wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt. Er soll regelmäßig allein auf die drei Kinder aufgepasst haben und an Bestrafungsaktionen beteiligt gewesen sein.

https://www.nordkurier.de/panorama/mutter-uebergiesst-tochter-4-mit-heissem-wasser-tod-1411488






 

 

"Kindesmisshandlung" - Schmerzensgeld wegen offenbar falscher Diagnose

Urteil des Landgerichts München - 9 O 20622/06 - vom 07.01.2009: 

 

Dr. Thomas Steiner (Jg. 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht München I / 9. Zivilkammer (ab 01.12.1999, ..., 2009) - Urteil des Landgerichts München - 9 O 20622/06 - vom 07.01.2009: "Kindesmisshandlung" - Schmerzensgeld wegen offenbar falscher Diagnose

Oliver Dopheide (Jg. 1971) - Richter am Landgericht München I / 9. Zivilkammer (ab 01.07.2002, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf & Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 aufgeführt. Urteil des Landgerichts München - 9 O 20622/06 - vom 07.01.2009: "Kindesmisshandlung" - Schmerzensgeld wegen offenbar falscher Diagnose

Wolfram Schütz (Jg. 1974) - Richter am Landgericht München I / 9. Zivilkammer (ab , ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.10.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Passau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 10.04.2003 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Urteil des Landgerichts München - 9 O 20622/06 - vom 07.01.2009: "Kindesmisshandlung" - Schmerzensgeld wegen offenbar falscher Diagnose

 

 

Vorgeschichte:

Das Kind wurde auf Grund der angeblichen Kindesmisshandlung vom Jugendamt in Obhut genommen und am 14.02.2006 in ein Kinderheim verbracht. Das Amtsgericht München hat am 15.02.2006 im Wege der einstweiligen Verfügung das Sorgerrecht der Eltern eingeschränkt.

 

 

 

 

Gutachter ist "entsetzt über so viele Fehler"

Haunersche Kinderklinik diagnostizierte fälschlich Misshandlung eines Mädchens: Eltern klagen mit Erfolg

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Die Haunersche Kinderklinik wird dazu verurteilt, einer Münchner Familie Schmerzensgeld und Schadenersatz zu bezahlen. Daran hat das Landgericht München in der mündlichen Verhandlung am Mittwoch keine Zweifel gelassen - formal soll der Richterspruch aber erst am heutigen Donnerstag verkündet werden. Grund der Verurteilung: Die Kinderschutzgruppe dieser Uni-Klinik glaubte sich irrtümlich einer Kindesmisshandlung auf der Spur und hatte offenbar überreagiert - eine intakte Familie wurde dadurch sehr schwer belastet.

In Februar 2006 war ein damals viereinhalb Jahre altes Mädchen mit dick geschwollenem blauem Auge und einer leichten Gehirnerschütterung ins Klinikum Dritter Orden gebracht worden. Die Kleine sei beim Spielen gegen eine offene Tür gestürzt, erklärten die Eltern den Ärzten. Nach einer ambulanten Behandlung brachte die Mutter ihre Tochter einige Tage danach wieder in den Kindergarten. Eine zufällig dort anwesende Sozialarbeiterin des Jugendamtes sah das lädierte Mädchen und veranlasste umgehend, dass die Kleine zur stationären Beobachtung in die Haunersche Kinderklinik gebracht wurde.

Dort war kurz zuvor eine Kinderschutzgruppe eingerichtet worden. Umgehend trat nun eine "Helferkonferenz" aus Ärzten, Sozialpädagogen und Psychologen zusammen. Sie kam zu dem Schluss, dass den Eltern kurzfristig das Sorgerecht entzogen und das Kind in ein Heim gebracht werden müsse. Denn der Kommission war bekannt geworden, dass diese Kleine rund fünf Monate zuvor aus einem Fenster im ersten Stock der Wohnung gefallen war, ohne aber bleibende Schäden zu erleiden.

Doch etwa einen Monat später stellte dieselbe Rechtsmedizinerin, die anfänglich der Kinderschutzgruppe versichert hatte, dass die Kleine durch Fausthiebe verletzt worden sein müsse, was sie auf Fotos erkannt haben wollte, nun das Gegenteil fest: In Zusammenarbeit mit ihrem Chef, Professor Wolfgang Eisenmenger, kam sie jetzt zu dem Ergebnis, dass es doch keinerlei Hinweise auf eine Misshandlung gebe. Die Strafermittlungen wurden daraufhin sofort eingestellt und das Kind der Familie zurückgegeben.

Für die von dem gesamten Geschehen völlig überraschten Eltern, ein wirtschaftlich wohlsituiertes türkisches Ehepaar mit insgesamt drei Kindern, war damals ihre bis dahin heile Welt zusammengebrochen - das Familiengefüge kam zeitweilig auf sehr dramatische Weise völlig durcheinander. Später erhoben die Eltern beim Landgericht München I Schmerzensgeldklage über 20 000 Euro gegen die Uni-Klinik. Die Richter der 9. Zivilkammer ließen den gesamten Vorgang durch einen Experten begutachten.

Und auch der kam nun zu der Feststellung, dass trotz des zweifellos guten Willens durch das Klinik-Team "so viele Fehler gemacht" worden seien, dass er darüber "entsetzt" sei. "Ich bin Vater von neun Kindern", sagte der Gutachter. "Wenn bei all ihren alterstypischen Verletzungen solche Maßstäbe angelegt worden wären, hätte man auch mir das Sorgerecht entziehen müssen", erklärte er sehr plastisch seine Einschätzung. Der Anwalt der Klinik versicherte, dass es allen damals Beteiligen sehr leid tue, was der Familie geschehen sei- aus damaliger Sicht habe man jedoch geglaubt, das Richtige zu tun.

Das Gericht erklärte, dass man der Klage der Familie stattgeben werde, auch in der geforderten Höhe. Ob die Klinik dagegen Rechtsmittel einlegen wird, ist noch offen. (Kommentar)

08.01.2009

http://www.sueddeutsche.de/159386/904/2704265/Gutachter-ist-entsetzt-ueber-so-viele-Fehler.html

 

 

 


 

 

 

Splitternacktes Kind bei elf Grad auf dem Fahrrad unterwegs

Von Christoph Wenzel 18. Oktober 2008

Juristin ließ ihre Tochter unbekleidet, weil sie sich nicht anziehen lassen wollte

München - Bei nur elf Grad Celsius und schneidend kaltem Herbstwind ist eine 32-jährige Juristin mit ihrer völlig nackten, eineinhalbjährigen Tochter durch die Münchner Innenstadt geradelt. Die Begründung, die die Schwabinger Rechtsanwältin dafür anführte, ist bizarr.

Die junge Frau auf dem Fahrrad fuhr an einem Streifenwagen der Münchner Polizei vorbei. Sie hatte fast schon die Streife passiert, als den beiden Beamten plötzlich das splitternackte Kind auf dem Kindersitz auffiel. Das digitale Thermometer des Streifenwagens zeigte elf Grad an. Die Beamten stoppten daraufhin am 29. September die junge Frau, die Polizei teilte den Fall aber erst jetzt mit. Das kleine Mädchen habe "erbärmlich gefroren", die Nase sei dem Kind "bis zu den Lippen" gelaufen, und die Mundwinkel waren "bläulich verfärbt" - die Münchner Polizisten waren bei diesem Anblick "völlig perplex", sagte Polizeisprecher Gottfried Schlicht.

Ebenso ungewöhnlich wie der Vorgang war auch die Erklärung, die die junge Frau den Polizisten präsentierte: Das Kind habe sich nicht anziehen lassen wollen. Und weil das kleine Mädchen "seine eigenen Persönlichkeitsrechte" habe, wie die Rechtsanwältin erklärte, habe sie diese Weigerung respektiert. Also habe sie ihre Tochter nackt in den Kindersitz gesetzt.

"Diese Erklärung setzt dem ganzen die Krone auf", sagte Polizeisprecher Schlicht. Zumal die Mutter sogar Kleidung für das Kind dabeihatte. Nach Aufforderung durch die Beamten habe sie schließlich ihre Tochter angezogen, berichtet Schlicht. Die Frau durfte weiterradeln. Einer Anzeige wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen konnte die Rechtsanwältin aber nicht entgehen: Jugend- und Gesundheitsamt wurden informiert, die Frau wurde von der Kriminalpolizei vernommen, die Staatsanwaltschaft ermittelt.

"Ich kann das alles gar nicht fassen", sagte Heidrun Kaspar, seit 1999 Vorsitzende des Kinderschutzbundes München. "Die Frau hat nicht realisiert, dass das Kind nicht selbst einschätzen kann, was passiert, wenn es sich nicht anziehen lässt." Kaspar kann sich an einen vergleichbaren Fall nicht erinnern: "Die Frau hat völlig unter ihrem Niveau gehandelt. Sie hat ihrem Kind nicht den notwendigen Schutz gegeben. Das ist Dummheit - bei allen intellektuellen Fähigkeiten, die sie als Anwältin haben muss."

www.welt.de/welt_print/article2593352/Splitternacktes-Kind-bei-elf-Grad-auf-dem-Fahrrad-unterwegs.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Recht hat sie womöglich, die Schwabinger Mutter und Rechtsanwältin, folgt man einer verdrehten Auffassung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Das Persönlichkeitsrecht des Kindes verbietet nicht nur, wie Frau Zypries meint, dass heimlich vom Vater eingeholte Abstammungsgutachten vor Gericht verwertet werden, sondern es verbietet - so meinen wir - auch, dass Kinder gegen ihren Willen von der Mutter angezogen werden. Für ihre bahnbrechenden Leistungen zum Persönlichkeitsrecht des Kindes sollte man Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) für den alternativen Nobelpreis der Republik Lesotho vorschlagen und die Schwabinger Rechtsanwältin sollte von der SPD umgehend zur stellvertretenden Bundesjustizministerin vorgeschlagen werden. 

Doch nun im Ernst. Wer jahrelang wie der Frankfurter Juraprofessor Ludwig Salgo die Bedeutung des Kindeswillen für den Ausgang familiengerichtlicher Verfahren in den Himmel lobt, muss sich nicht wundern, wenn andere JuristInnen, wie die Schwabinger Rechtsanwältin und Mutter, die von Herrn Salgo jahrelang gedrehte Gebetsmühle wörtlich nehmen und ein eineinhalbjähriges Kind bei elf Grad nackt mit dem Fahrrad durch München fahren, weil, laut Zeitungsmeldung:

"Das Kind habe sich nicht anziehen lassen wollen. Und weil das kleine Mädchen "seine eigenen Persönlichkeitsrechte" habe, wie die Rechtsanwältin erklärte, habe sie diese Weigerung respektiert. Also habe sie ihre Tochter nackt in den Kindersitz gesetzt."

Im übrigen propagiert auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) gebetsmühlenartig die Persönlichkeitsrechte des Kindes, die nach Meinung selbiger Ministerin so weit gehen sollten, dass der rechtliche Vater des Kindes keinen Abstammungstest ohne die Zustimmung der Mutter machen darf, denn das würde angeblich in das Persönlichkeitsrecht des Kindes eingreifen. Nächsten empfehlen uns Salgo und Zypries noch, dass Mitglied des Bundestages und Professor nur noch Kinder unter 14 Jahren werden dürfen. Das hätte wenigstens ein gutes, Salgo und Zypries müssten dann ihre Plätze räumen, was für Deutschland sicher keine all zu schlimmen Folgen hätte.

Solche Propagandisten hätte man sich in der DDR gewünscht, dann wäre es wenigstens gelungen, auf dem Papier aus der maroden DDR ein blühendes Wirtschaftswunderland herbeizureden.

 

 

 


 

 

Familienrechtler über Kindesmisshandlung

"Wir brauchen mehr Kontrollen"

Um Kindesmisshandlungen zu verhindern, muss es mehr und verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen geben, sagt der Familienrechtler Ludwig Salgo. Und weniger Fehler seitens der Jugendämter.

 

"Nicht alle Fälle sind so eindeutig wie bei Kevin oder Lea-Sophie". Foto: ap

taz: Herr Salgo, nach dem jüngsten Fall von Kindesmisshandlung in Schwerin wird gefordert, bisher freiwillige Vorsorgeuntersuchungen zur Pflicht zu machen. Ist das denn sinnvoll?

 

LUDWIG SALGO, Jahrgang 1946, lehrt Jura am Fachbereich soziale Arbeit und Gesundheit an der Fachhochschule Frankfurt/Main und an der juristischen Fakultät der Frankfurter Universität. Der Familienrechtler befasst sich vor allem mit den Rechten von Kindern. Mehr Informationen zum Thema und eine Publikationsliste des Autors finden sich bei der Arbeitsgemeinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie, www.agsp.de

 

Ludwig Salgo: So, wie die Untersuchungen U 1 bis U 9 derzeit aussehen, bringt eine Verpflichtung nicht viel. Den Kinderärzten fehlt die Zeit und die Kompetenz, um Kindeswohlgefährdungen zu erkennen. Nicht alle Fälle sind so eindeutig wie die Fälle Kevin oder Lea-Sophie. Die Untersuchungen müssten um psychosoziale Aspekte erweitert - und dann verpflichtend werden.

 

Welche Sanktionen für Eltern sind denkbar, die ihre Kinder den Untersuchungen entzögen?

Eltern sind verpflichtet, an der Aufklärung und Vermeidung von Gefährdungsrisiken mitzuwirken. Wenn sie das nicht tun, können sie dazu gezwungen werden. Hessen erarbeitet gerade ein entsprechendes Gesetz: Demnach müssen Ärzte alle durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen melden. Eltern, die Untersuchungen unterlassen, werden zentral erfasst und an ihre Teilnahmepflicht erinnert. Reagieren sie nicht, wird das Jugendamt eingeschaltet. Führen auch dessen Aktivitäten zu nichts, wird das Familiengericht informiert; dieses kann die Eltern zur Teilnahme zwingen. Dann sind auch Beschränkungen im Sorgerecht möglich.

 

Die Jugendämter würden stark in Familien eingreifen. Wie verhindert man Missbrauch?

Wir brauchen in den Jugendämtern Mitarbeiter, die erfahren und gut ausgebildet sind, auch im Umgang mit schwierigen Klienten und im Umgang mit Zwangskontexten. Die Jugendämter brauchen Zeit, Gelassenheit, sie müssen externe Experten wie Psychologen und Psychiater hinzuziehen. Die Jugendämter müssen sich öffnen. In den Ämtern gibt es weniger ein Ressourcenproblem als eines der Haltungen und Einstellungen: mangelnder Mut, Opportunismus und ein nicht adäquates Methodenrepertoire. Auch fehlt es oft an einer rechtlichen Beratung der Fachkräfte.

 

Ein anderes Konzept setzt auf Hilfsangebote. In Dormagen oder Potsdam zum Beispiel besuchen Sozialarbeiter Familien mit Neugeborenen mit Einwilligung der Eltern. Eine gute Idee?

Alles, was mehr Vertrauen in Ämter und Hilfsstrukturen schafft, ist gut. In Deutschland wird die Verantwortung für Kinder nicht so selbstverständlich als eine gesellschaftliche verstanden wie in anderen Ländern. Da haben wir noch viel an den Schatten der Vergangenheit zu arbeiten.

 

Erreicht man mit solchen Beratungsangeboten die Kinder, die es brauchen?

Wenn durch sie ein Unterstützungsnetzwerk entstünde und Neugeborene in großer Zahl erreicht würden, wäre das gut. Bei einem Teil der Eltern, die etwa suchtmittelabhängig oder psychisch krank sind, werden wir ohne gerichtliche Auflagen oder sogar Sorgerechtsbeschränkungen nicht auskommen. Justiz, Jugendhilfe und Gesundheitsdienste müssen weit mehr als bisher kooperieren. Kontrollmaßnahmen sind unvermeidbar. Es gibt kein perfektes System, das alle Katastrophen verhindern kann. Derzeit begegnen wir indes leicht vermeidbaren Fehlern.

 

Sind Fälle wie Lea in Schwerin oder Kevin in Bremen Einzelfälle?

Nein, die Jugendämter leisten jährlich in über 600.000 Fällen die sogenannte Hilfe zur Erziehung. Etwa ein Drittel dieser Kinder kann als erheblich gefährdet gelten. Bei diesen Leistungen der Jugendämter schwingt schon das staatliche Wächteramt mit, obwohl die Eltern sie freiwillig in Anspruch nehmen. Die Jugendämter sind damit auch sehr erfolgreich. Doch müssen Hinweise auf Gefährdung des Kindeswohls in Zukunft noch sorgfältiger überprüft werden: Geschwisterkinder müssen mit angesehen werden, und wenn ein Kind bei Hausbesuchen wiederholt nicht da ist, ist dies ein Warnsignal. Die staatlichen Institutionen und die freien Träger müssen mehr zusammenarbeiten; Polizei, Justiz und Psychiatrie dürfen nicht dämonisiert werden. Wir werden künftig auch mehr Kinder sehen, die aufgrund einer richterlichen Anordnung in eine Kita oder andere Einrichtung gehen.

 

Gibt es also eine Bewegung weg von den Eltern hin zu mehr Kinderrechten?

Bei einer oberflächlichen Betrachtung könnte das so aussehen, die Wirklichkeit ist sehr widersprüchlich. Wir sehen eine paradoxe Entwicklung. Es gibt die Idee: Wir werten die Elternrechte weiter auf und machen sie somit stärker. Es fehlt die Einsicht, dass es eine ziemlich geringe Anzahl von Eltern gibt, die es nicht schaffen, auch wenn sie Hilfe bekommen.

 

Welche Verantwortung trägt das soziale Umfeld - Großeltern, Nachbarn - gegenüber verwahrlosten Kindern?

Bei Eltern, die mit ihren Kindern überfordert sind und sich Hilfen verschließen, sind auch Großeltern und Nachbarn hilflos. Ihnen bleibt nur übrig, sich mit ihren Sorgen ans nächste Jugendamt zu wenden. Dort könnten sie leider auf Mitarbeiter stoßen, die bei ihnen, den sogenannten Fremdmeldern, das Problem sehen und nicht bei den Eltern, die sie "denunzieren". Sicher wird es Fälle von Fehlalarm geben. Aber lieber einmal zu viel kontrolliert, als ein Kind zu übersehen. Die meisten Eltern werden dafür Verständnis haben.

 

INTERVIEW: HEIKE HOLDINGHAUSEN

 

http://www.taz.de/1/leben/alltag/artikel/1/wir-brauchen-mehr-kontrollen-der-eltern/?src=ST&cHash=071fa2423b

 

Posteingang 05.12.2007

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

So einfach ist das. Man braucht nur mehr Kontrollen einzurichten und schon wird es allen gut gehen. Aber das hatten wir doch schon mal in der DDR. Das da keine Kinder zu schaden gekommen wären, ist allerdings ein Irrglaube, dem womöglich auch der Frankfurter Ludwig Salgo anhängt. Es läßt sich ja auch gut verkaufen, das dumme Volk dürstet nach einfachen Lösungen und beschert sich hinterher auf infantile Art, dass sie von bösen Führern verführt worden wären.

Die DDR ist tot, es lebe die DDR. Man könnte die neue Superjugendamtsüberwachungsbehörde in der Berliner Normannenstraße  einquartieren. Dort hatte früher die DDR-Staatssicherheit unter ihrem Minister Erich Mielke ihren Sitz. so käme der olle Bau wenigstens wieder zu allen Ehren.

Wenn Margot Honecker die Reise aus dem fernen Chile zu weit sein sollet, dann laden wir eben Ludwig Salgo aus Frankfurt am Main ein. Der kommt ja gewissermaßen auch aus dem Osten, aus Ungarn. Vielleicht stößt auch noch sein alter Vater mit dazu, der könnte dann man eben erzählen, wie er es früher mit dem Kinderschutz gehalten hat.

Dann installiere man noch in jedem Wohnhaus einen Jugendamtsblockwart. Wie sagte doch der Frankfurter Ludwig Salgo: "Sicher wird es Fälle von Fehlalarm geben. Aber lieber einmal zu viel kontrolliert, als ein Kind zu übersehen. Die meisten Eltern werden dafür Verständnis haben."

Zur Einweihung der neuen Überwachungsbehörde wird dann aus Chile DDR Ex-Bildungs- und Jugendministerin Margot Honecker eingeflogen, die dann gleich mal erzählen kann, wie gut das früher in der DDR funktioniert hat und wie dumm Helmut Kohl 1989 war, als er sie nicht gleich in seine CDU-Regierungsmannschaft aufgenommen hat. Dass hätte manche Frustrationen im Osten erspart und wir müssten heute nicht darüber diskutieren, wie dringend wir mehr Überwachung von Eltern und Familien benötigen

 

 


 

 

 

Vierjähriger mit Gürtel verprügelt

Junge beim Kindernotdienst

Mit einem Gürtel hat gestern eine Mutter in einem Neuköllner Supermarkt ihren vierjährigen Sohn ins Gesicht geschlagen. Das Kind hatte zuvor eine Kindermilchschnitte in die Jacke gesteckt. Eine Mitarbeiterin hatte das bemerkt und die 37-jährige Mutter angesprochen. Daraufhin holte die Frau den Gürtel aus dem Kinderwagen ihrer einjährigen Tochter hervor und schlug los. Das Personal ging dazwischen und verhinderte weitere Schläge. Die Polizei wurde alarmiert. Währenddessen schrie die Frau ihr Kind an und drohte mit weiteren Schlägen. Polizisten brachten den verstörten Jungen zum Kindernotdienst. Gegen die Frau wird wegen Kindesmisshandlung ermittelt. Ob sie ihren Sohn wiederbekommt, ist unklar. (ls.)

Berliner Zeitung, 22.02.2008

 

 


 

 

 

Prozess

Kind gefesselt, gedemütigt und verprügelt

Von Michael Mielke

Ein Elternpaar musste sich vor einem Berliner Schöffengericht wegen gemeinschaftlicher Misshandlung von Schutzbefohlenen verantworten. Vater und Mutter folterten ihre Tochter physisch und psychisch, so die Richterin in dem Prozess. Das Urteil für die Misshandlungen: Bewährungsstrafen.

 

Die Richterin sagte unmissverständlich, worum es in diesem Strafprozess geht: „Das war Folter, was ihr Kind ertragen musste.“ Die Angesprochenen senkten die Köpfe: Silke R., 40 Jahre, gelernte Friseurin, seit vielen Jahren Hausfrau. Und ihr Mann Michael R., Elektroinstallateur, seit zwei Jahren arbeitslos. Beide erhielten von einem Moabiter Schöffengericht wegen „gemeinschaftlicher Misshandlung von Schutzbefohlenen“ zweijährige Bewährungsstrafen. Ihr Opfer war die heute zwölf Jahre alte Franziska (Name geändert). Sie ist das fünfte von acht Kindern des Ehepaars aus dem Berliner Stadtteil Tempelhof. Aber sie war ganz offenbar anstrengender, als die anderen Kinder, nervöser, unruhiger, aggressiver. So schilderten es vor Gericht zumindest Silke und Michael R.

 

Den Kopf mit Klebeband umwickelt

Im Anklagesatz wurde nüchtern geschildert, wie Franziska geprügelt wurde: mit der flachen Hand, oft auch mal mit einem Kochlöffel oder einem Staubsaugerrohr. Einmal schlug die Mutter dem Kind beim Waschen mit dem Duschkopf derartig kräftig gegen die Scheide, dass sie zu bluten begann. In einem anderen Fall knallte der Vater dem im Bett liegenden Kind unvermittelt den Kopf gegen das Auge. Am nächsten Morgen war das Auge blau angeschwollen.

 

Nicht selten musste Franziska nach der Schule stundenlang in ihrem Bett bleiben und durfte es – selbst wenn sie auf die Toilette musste – nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis der Mutter verlassen. Das Mädchen wurde an Armen und Beinen gefesselt, einmal sogar am Kopf mit Klebestreifen aus Plastik umwickelt, so dass nur eine Öffnung für den Mund blieb. Und auch die Ernährung geriet zur Tortur. Im Anklagesatz ist von in Wasser eingeweichten Cornflakes die Rede. Dieser Fraß wurde dem Kind vorgesetzt, verbunden mit dem Kommentar: „Friss oder stirb!“

Man müsse davon ausgehen, dass die jetzt verhandelten Vorwürfe „nur die Spitze des Eisberges“ sind, sagte eine Vertreterin der Nebenklage. Franziska sei letztlich seit ihrer Geburt in der Familie das schwarze Schaf gewesen. Die Anklage indes beschränkte sich auf den nachweisbaren Zeitraum von Anfang Juni bis zum 4. Juli 2003. Die siebenjährige Franziska war damals zur Zeugnisausgabe in der Schule nicht erschienen. Lehrer, die von Problemen in dieser Familie schon wussten, wurden aufmerksam und informierten das Jugendamt. So kam es zu einem plötzlichen Kontrollbesuch, der für das Mädchen die Erlösung bedeutete.

Der Körper des verstörten Kindes war mit Hämatomen übersät. Franziska verbrachte zwei Wochen im Krankenhaus. Anschließend wurde sie in eine Einrichtung der Jugendhilfe gegeben. Auch mit Einwilligung ihrer Eltern, die am 13. August 2003 in einem Brief an das Bezirksamt noch alle Vorwürfe bestritten und kühl mitteilten, dass es besser sei, Franziska kehre nicht in die Familie zurück. Wochen später gab es noch ein entlarvendes Telefongespräch. Da sagte Silke R. zur verängstigten Tochter, dass sie selbst Schuld habe an allem. „Keiner kann dich mehr leiden!“ Vor Gericht gestand das Ehepaar, die Tochter gequält und gedemütigt zu haben. Diese Aussagen verhalfen ihnen zu der milden Strafe, weil Franziska dadurch die Aussage erspart wurde.

Er habe damals noch gearbeitet und sei oft erst nach zwölf Stunden nach Hause gekommen, sagte Michael R. Die Familie lebe bis heute in einer nur 77 Quadratmeter großen Wohnung. Damals mit zehn Personen. Da sei er schon mal in Wut geraten, wenn Franziska Probleme bereitete. „Wir haben Fehler gemacht“, bekannte er. „Wir waren überfordert.“ Silke R. berichtete, dass auch sie als Kind geschlagen worden sei. Wenn sie mit schlechten Noten nach Hause kam, habe ihr Vater sie mit einer Hundepeitsche malträtiert, erzählte sie unter Tränen. Ob sie an diese schlimmen Erlebnisse auch gedacht habe, wenn sie die eigene Tochter quälte, wollte die Richterin wissen. Silke R. schüttelte den Kopf.

 

Das Kind gilt als seelisch behindert

Franziska lebt jetzt in einer Pflegefamilie. Sie habe sich gut eingelebt und entwickele „langsam eine eigene Identität“, berichtete die als Zeugin geladene Pflegemutter Karin S. Das Mädchen zeige „kaum noch Verhaltensauffälligkeiten“, treffe sich mit Freundinnen, treibe Sport in einer Akrobatikgruppe, zeichne und bastle sehr gern. In der Schule erziele sie „durchschnittliche Leistungen“. Die Misshandlungen durch die leiblichen Eltern habe Franziska trotz aller Fürsorge bis heute nicht verwunden, sagte die 45 Jahre alte Erzieherin. Sie leide noch immer unter Albträumen und befinde sich nach wie vor in therapeutischer Behandlung. Franziska werde vermutlich ihr Leben lang mit den Folgen zu tun haben, resümierte Karin S. „Das Kind gilt als seelisch behindert.“

 

http://www.welt.de/berlin/article1406482/Kind_gefesselt_gedemuetigt_und_verpruegelt.html

 

27. November 2007

 

 


 

 

 

Donnerstag, 5. Juli 2007

Kinder geschlagen und misshandelt

Hunderttausende betroffen

Hunderttausende Kinder in Deutschland werden nach einer Studie von ihren Eltern brutal geschlagen, misshandelt oder vernachlässigt. "Das sind mindestens 30.000 Jungen und Mädchen eines Jahrgangs", sagte der Leiter der Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universitätsklinik Ulm, Jörg Fegert. Dies gehe aus Zahlen einer bundesweiten Kindergesundheitsuntersuchung des Robert Koch Instituts hervor.

Nur selten dringt das Leiden der Kleinen an die Öffentlichkeit. "Frühe Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern beschränkt sich nicht auf spektakuläre Einzelfälle wie etwa im Fall "Kevin"", mahnte Fegert. Gewalt gegen Kinder sei vielmehr "eine gesellschaftliche Herausforderung". Mit dem Modellprojekt "Guter Start ins Kinderleben" wollen Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Thüringen nun verstärkt dagegen angehen.

 

Viele Mütter seien einfach überfordert. "Probleme kann es vor allem geben, wenn sie sehr jung, psychisch krank, drogen- oder alkoholabhängig sind", sagte Fegert. Hilfsangebote werden nicht oft angenommen. Aus Angst vor Konsequenzen scheuten psychisch kranke Eltern den Kontakt zu Jugendämtern. Nach Ansicht des Experten müssten Behörden künftig in gezielten Untersuchungen Risikogruppen ermitteln. "Ein Problem in Deutschland ist, dass wir in der Praxis wissenschaftlich fundierte Checklisten oder Kriterienkataloge nicht mögen." Derzeit beruhten Diagnosen oft ausschließlich auf dem Gefühl des Mitarbeiters beim Jugendamt.

 

"Auch Jugendhilfe und Gesundheitswesen oder andere Partner wie Polizei und Familiengerichte sind nicht ausreichend vernetzt", sagte Fegert. Das sei wichtig, um Vernachlässigungen frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken.

Quelle: http://www.n-tv.de/823414.html

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Warum in der Meldung nicht auch davon gesprochen wird, dass auch viele Väter überfordert seien, wird nicht deutlich. Möglicherweise hat Herr Fegert darauf nicht hingewiesen oder der Sender hat es einfach weggelassen, weil es nicht in das gesellschaftlich herrschende Klischee von den überforderten und damit nicht verantwortlichen Müttern und von den gewalttätigen und zu bestrafenden Vätern passt.

Der finanziell öffentlich geförderte Berliner Kindernotdienst - www.kindernotdienst.de macht es in seiner Werbung vor. Väter werden hier als schlagende Täter präsentiert, Mütter dagegen als Opfer, die Tabletten schlucken und vom Kind getröstet werden.

 

 

 


 

 

 

 

 

Kind gequält: Haft für Mutter und ihren Freund

Der Oberschenkel war gebrochen. Brandwunden zeugten davon, dass drei Mal Zigaretten fest auf den nackten Körper gedrückt worden waren. Auch Bisswunden ließen erahnen, was der knapp zwei Jahre alte Junge in der Obhut seiner Mutter und ihres Lebensgefährten über Wochen an Schmerzen aushalten musste. Am Freitag ahndete das Berliner Landgericht die Misshandlungen mit Haftstrafen. Nach dem Urteil muss die 20 Jahre alte Mutter für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis, ihr gleichaltriger Freund für drei Jahre und sechs Monate.

Die Vorsitzende Richterin Gabriele Eschenhagen sprach in der Urteilsbegründung von einem erschreckenden Fall gefühllosen Verhaltens. Die Angeklagten hätten kaum ein Wort des Bedauerns geäußert, sondern alle Geschehnisse stets heruntergespielt. Das Kind habe seit vergangenem Dezember große Schmerzen leiden müssen, bis es mit dem gebrochenen Bein Ende Januar in eine Klinik kam.

Das Paar lebte seit Ende November 2006 in einem Zimmer in der Wohnung der Mutter des arbeitslosen Angeklagten in den Tag hinein. Der Mann hatte nach Feststellung des Gerichts weitgehend die Erziehung des Jungen übernommen. Er habe das Kind gewickelt und gefüttert. Manchmal sei er liebevoll gewesen. Aber er habe brutal zugeschlagen, wenn der Junge etwas tat, was ihm nicht gefiel. Die Mutter habe nichts gegen die Quälereien unternommen. Die Beziehung zu dem Mann sei der 20-Jährigen wichtiger gewesen als das Wohl des Kindes, befand das Gericht.

Der Junge lebt inzwischen in einer Pflegefamilie. Er muss demnächst am Bein operiert werden. Nicht auszuschließen ist, dass ein Auge erblindet. Eine Netzhaut hatte sich gelöst. Das Kind muss stark geschüttelt worden sein. Das Gericht konnte nicht klären, ob die Mutter oder ihr Freund diese Verletzung verursachten.

http://www.morgenpost.de/content/2007/06/09/berlin/904338.html

 

 


 

 

 

Mutter und Stiefvater missbrauchen 13-jährigen Sohn

(dpa/lnw) | 29.03.2007, 15:40

Eschweiler/Aachen. Wegen sexuellen Missbrauchs ihres 13 Jahre alten Sohns ist eine Mutter aus Eschweiler vom Landgericht Aachen zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Ihr Ex-Mann muss wegen sexuellen Missbrauchs und körperlichen Misshandlungen eine Haftstrafe von acht Jahren verbüßen.

Er habe die Szenen im Bett gefilmt und den Schüler mit zahllosen Schlägen und Tritten gegen Kopf und Rumpf gequält, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag das Urteil mit.

Der Junge sei mehrfach zur Mutter ins Bett zitiert worden. Dort habe er Alkohol trinken müssen, um danach den Anweisungen des Stiefvaters zu folgen. Der 50-Jährige habe den Jungen unter Todesdrohungen zum Schweigen gezwungen, hieß es in dem Urteil.

Wenn der Junge den Anweisungen nicht folgte, habe der Mann ihn kopfüber aus einem Dachfenster gehalten, ihn Treppenstufen heruntergestoßen, mit Nietengürteln geschlagen und durch die Wohnung geschleift.

Beide Angeklagten hatten die Taten vor Gericht gestanden. Die Misshandlungen waren bekannt geworden, als sich die Schwester des Jungen ihrer Pflegefamilie anvertraute. Der schwer traumatisierte Junge hatte vor den Taten vier Jahre in einem Heim gelebt.

 

 


 

 

 

 

Kindesmisshandlung

Quälerei ohne Motiv

Mandy N. hat ihr Kind verprügelt, verbrüht und vergiftet. Am Freitag erwartet sie das Urteil vor dem Rostocker Landgericht. Der Hintergrund der grausamen Misshandlung eines Kleinkindes mit Säure bleibt auch zum Prozessende offen. (11.01.2007, 16:41 Uhr)

Rostock - Dem Umgang mit gefährlichen Reinigungsmitteln ist in der Ausbildung von Hauswirtschaftern ein ganzes Kapitel gewidmet. Mandy N. als gelernte Hauswirtschafterin hätte es also wissen müssen. Warum sie ihrem Baby, einem Wunschkind übrigens, Essigreiniger und Kalklöser einflößte, sie verbrühte und verprügelte, wird ihr schreckliches Geheimnis bleiben.

Die 27-Jährige ist zwar unterdurchschnittlich intelligent, aber nicht dumm. Sie schaffte die Hauptschule und die Lehre, in Prüfungssituationen aber versagte sie. Sie lernte schnell, auf eigenen Beinen zu stehen, heiratete "ihre große Liebe" Tilo, wurde im November 2001 Mutter. Im Alter von einem halben Jahr muss Lea-Marie zum ersten Mal wegen unstillbaren Erbrechens und Auffälligkeiten im Mundbereich im Krankenhaus behandelt werden. Ob Mandy N. ihr bereits damals Essigreiniger einflößte, konnte im Prozess nicht bewiesen werden. Laut Gutachten ähneln sich jedoch seitdem die Symptome in insgesamt 27 Arztberichten, 26 davon wurden nach einer stationären Behandlung des Mädchens angefertigt.

Angst vor dem Erinnern

Je älter Lea-Marie wurde, desto mehr wehrte sie sich gegen die Misshandlungen. Desto schlimmer wurden aber auch ihre Verletzungen. Die ätzende Flüssigkeit blieb länger im Mund, weil sich das Mädchen heftig weigerte zu schlucken. Die Schleimhäute des gesamten Hals-, Nasen- und Rachenraumes sowie die Augen wurden angegriffen. Nach der letzten Misshandlung im Sommer 2006 zeigte Lea-Marie im Krankenhaus einer Psychologin an einem Teddy, wie sich die Mutter über den Oberkörper des Mädchens gelegt hatte, um ihren Widerstand zu brechen. Das würde sie heute nicht mehr erzählen. Sie habe Angst, sich zu erinnern, berichtete die Medizinerin vor Gericht.

Die Speiseröhre des Mädchens war zum Schluss noch so dünn wie ein Strohhalm, bei normal entwickelten Kind hat sie im Durchmesser 16 Millimeter, bei Lea-Marie nur noch fünf Millimeter. Alle zwei Wochen muss die Speiseröhre unter Vollnarkose gedehnt werden. Sie habe eine panische Angst auch vor kleinen Schmerzen wie Blutabnehmen, erzählte ein Arzt. Nicht nur die Berichte der Ärzte schockten das Gericht, auch die Fotos von den äußerlichen Wunden. Tiefe Vernarbungen hat das Mädchen an beiden Oberschenkeln von einer Verbrennung, die Mandy N. ihrem Kind im Alter von 15 Monaten angetan hat. Für eine Versicherungssumme von 864 Euro goss sie einen vollen, mit siedend heißem Wasser gefüllten Wasserkocher über das in der Wanne sitzende Kind.

"Wahnsinn was ich meiner Tochter angetan habe"

Das Kind habe damals geschrieen wie am Spieß, erzählte Mandy N. der Polizei. "Wahnsinn, was ich meiner Tochter angetan habe", meinte sie vor Gericht. Mehr zu ihren Motiven konnte sie nicht sagen. Das machte es für Gutachter auch so schwer, ein Bild vom Seelenleben der jungen Frau zu zeichnen. Sie hörte sich alle Ausführungen interessiert an, Regungen zeigte sie nur beim Schlusswort. Es tue ihr "unendlich Leid", sagte sie, dann rutscht ihr die Stimme weg.

Ihre Familie, Nachbarn, Erzieher aus dem Kindergarten der Tochter und Betreuer vom Jugendamt sind ratlos, ob sie diese Tat hätten verhindern können. Trotz vieler Telefonate mit ihrer Schwägerin und regelmäßiger Treffen mit einem Freund ahnte niemand vom Martyrium der Tochter und von der Zerrissenheit der Mutter. Hätte sie nicht umfassend vor Gericht gestanden, wäre es womöglich nicht einmal zu einer Anklage gekommen, sagte ein Jurist. Gegen solche Fälle sei man einfach nicht gewappnet, betonte eine Sprecherin des Jugendamtes. Ein schwacher Trost für Lea-Marie, die jetzt bei einer Pflegemutter lebt. Laut Einigung zwischen Anklage und Verteidigung stehen ihr 30.000 Euro Schmerzensgeld zu, die Mandy N. ihrer Tochter zahlen muss. (Katrin Schüler, ddp)

11.01.2007

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/nachrichten/prozesse/87886.asp

 

 

 

 

Kindesmisshandlung

Motive bleiben unklar

Mandy N. muss für neun Jahre ins Gefängnis, weil sie ihrer kleinen Tochter über Jahre hinweg ätzende Essigessenz und Kalkreiniger eingeflößt hat. Damit blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. (12.01.2007, 16:47 Uhr)

Rostock - Weil sie ihrer kleinen Tochter jahrelang ätzende Essigessenz und Kalkreiniger eingeflößt hat, muss eine Mutter aus Teterow (Mecklenburg-Vorpommern) neun Jahre ins Gefängnis. Nach Überzeugung des Rostocker Landgerichts hat die Frau die heute fünfjährige Lea-Marie 24 Mal gezwungen, die Substanzen in steigender Dosierung zu trinken. Die 27-Jährige hatte zu Prozessbeginn gestanden. Sie hatte auch zugegeben, das Mädchen mit kochendem Wasser übergossen zu haben, um die Unfallversicherung zu betrügen. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft gefordert, der Verteidiger sechs Jahre und drei Monate.

In seinem Urteilsspruch warf der Richter der Mutter vor, sie habe sich ihrem wehrlosen Kind gegenüber brutal, kaltblütig und hinterlistig verhalten. Sie und der Vater des Kindes, dem keine Beteiligung oder Kenntnis an den Taten nachgewiesen werden konnte, stünden vor den Trümmern ihres eigenen Lebens. Der Vater wurde zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil er das Kind mit einem Teppichklopfer geschlagen haben soll. Er betritt dies im Prozess. Sein Anwalt kündigte an, Rechtsmittel einzulegen.

War Geldgier das Motiv?

Der Richter machte deutlich, dass der Prozess nicht spurlos an ihm vorbeiging: "Es fällt schwer, zu einer sachgerechten Entscheidung zu kommen, denn auch auf der Richterbank sitzen Väter und Mütter." Das Gericht habe besonders das Bild des Mädchens verfolgt, das im Alter von 15 Monaten nichts ahnend in der Badewanne saß, als sie von ihrer eigenen Mutter aus "verabscheuungswürdigen Motiven" mit kochendem Wasser verbrüht wurde. Der Mutter, die die Urteilsverkündung weitgehend regungslos anhörte, rechnete er vor, dass Lea-Marie fast ein Fünftel ihres jungen Lebens im Krankenhaus zubringen musste.

 

 

 

Zum Thema

 

Kindesmisshandlung: Quälerei ohne Motiv

Doch auch nach dem Urteilsspruch bleiben Fragen offen. Die wichtigste lautet wohl: Wie konnte eine Mutter ihrem eigenen Kind solche Qualen zufügen? Sie selbst konnte die Frage im Prozess nicht beantworten. Lea-Marie sei ein anstrengendes Kind gewesen, sagte sie. Das Gericht schloss daraus, dass sie das Mädchen immer wieder verätzte, damit es für einige Zeit ins Krankenhaus kam und die Mutter ihre Ruhe hatte. Der psychiatrische Gutachter hatte jedoch ausgesagt, Lea-Marie sei ein völlig unauffälliges Kind - kein Anzeichen also für eine angebliche Überforderung der Mutter.

Das Motiv für die Verbrühung Lea-Maries nannte die Mutter dagegen: Sie erhoffte sich von der Versicherung 1000 Euro als Ausgleich für die furchtbaren Schmerzen, die sie ihrem Kind zufügte. Lea-Marie mussten große Hautpartien transplantiert werden. Die Anklage verfolgte im Laufe des Prozesses nicht weiter, ob die regelrechte Folter mit Essigessenz und Kalkreiniger auch Versicherungsbetrug zum Ziel gehabt haben könnte. Im Falle einer dauerhaften Invalidität Lea- Maries hätte die Versicherung 150.000 Euro gezahlt.

Kinderärztin bemerkte nichts

Offen bleibt auch, warum das vier Jahre dauernde Martyrium Lea- Maries erst nach knapp 30 Krankenhausaufenthalten entdeckt wurde. Zuvor waren bei dem gemarterten Kind fälschlich unter anderem Angina, Lungenentzündung und Lebensmittelvergiftung diagnostiziert worden. Die niedergelassene Kinderärztin, die das Mädchen über Jahre hinweg behandelte, bemerkte ihrer Aussage zufolge nichts von dem Leiden Lea- Maries. Dabei hatte ihr ein Krankenhaus mitgeteilt, dass das Kind ängstlich, verstört und verwahrlost sei. Doch nichts passierte.

Auch die Nachbarn taten nichts, obwohl mindestens eine Zeugin immer wieder Geschrei und auch das Geräusch von Schlägen hörte. Ihre mehrfach zu Besuch weilende Mutter war drauf und dran, die Hausverwaltung zu informieren - allerdings nicht aus Sorge um Lea- Marie, sondern wegen des störenden Lärms.

Der Verteidiger der Verurteilten stellte in seinem Plädoyer fest, seine Mandantin sei von niemandem an ihrem Tun gehindert worden. Auch der Richter sagte am Ende: "Lea-Maries Leidensweg hätte abgekürzt werden können, wenn diejenigen, die davon hätten erfahren können, ja müssen, gehandelt hätten." Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob den behandelnden Ärzten oder dem Jugendamt fahrlässige Körperverletzung oder unterlassene Hilfeleistung vorzuwerfen ist. 

"Der Tagesspiegel", 12.01.2007

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/nachrichten/prozesse-kinder-urteile/88028.asp

 

 

 

 

 

 


 

 

 

"Dreijähriger Junge von den Eltern zu Tode geprügelt"

so titelt der Berliner Tagesspiegel am 1. 2. 2002 über den Fall des zu Tode misshandelten dreijährigen Jungen aus Berlin-Köpenick.

Die Bild-Zeitung setzt dem mit der Titelüberschrift "Das Doppelleben des Folter-Vaters" noch eins drauf.

Beide Nachrichten sind falsch. Denn nicht der Vater hat sich an der Misshandlung des Sohnes beteiligt, sondern der neue Lebensgefährte der Mutter. Über den richtigen Vater des Jungen erfährt man bedauerlicherweise nichts. Hier hätte eine journalistische Recherche möglicherweise interessante Ergebnisse geliefert.

Pikant an dem tragischen Ereignis, der 19-jährige Lebensgefährte der Mutter scheint Student an der Fachhochschule für Sozialwesen in Berlin-Buch gewesen zu sein und ein Praktikum in einem Berliner Kindergarten absolviert zu haben, bei dem man ihm bescheinigte, er "konnte gut mit Kindern umgehen." Hier bleibt für sozialpädagogische Ausbildungsstätten einiges innerhalb der eigenen Einrichtung zu tun, um zu verhindern, dass Frauen und Männer mit starken neurotischen Störungen pädagogische Berufe ergreifen können.

 

 

 


 

 

 

Kindesmisshandlungen und Täter/innen

Rund 1,3, Millionen Jungen und Mädchen werden jährlich  in der Bundesrepublik nach einer Aussage des Bundesfamilienministeriums (in: ZfJ 8/2000) körperlich misshandelt. 

Die offiziellen Statistiken über Kindesmisshandlungen schweigen sich (außer beim sexuellen Missbrauch) weitestgehend aus über das Geschlecht der Täter und Täterinnen. Wenn die Täter überwiegend männlich wären, so kann man davon ausgehen, dass das in der Frauenbewegung hinlänglich thematisiert worden wäre. Da dies aber entgegen den sonstigen Gepflogenheiten (Stichwort: "Jede dritte Frau ist Opfer von Gewalt in Ehe und Familie") nicht erfolgt, liegt der Umkehrschluss nahe, dass die meisten Täter/innen weiblichen Geschlechts sind. Das heißt deswegen nicht, dass Männer die besseren Menschen wären, sondern spiegelt zum Teil sicher die einfache Tatsache wieder, dass Frauen auch heute noch in den meisten Fällen die Erziehung und Betreuung der Kinder übernehmen. 

 

Kindesmisshandlung hat viele Gesichter. Der böse Triebtäter, der hinter der Ecke auf ein Kind lauert und anschließend medienwirksam vorgeführt wird, ist die große Ausnahme. Kindesmisshandlung passiert überwiegend im familiären und sozialen Nahraum. Täter/innen sind Mütter, Väter, Tanten, Onkel, Großmütter, Großväter und andere Familienangehörige. übertrieben gesagt, müsste man vor jede Haustür einer Familie ein Schild stellen mit der Aufschrift: Achtung hier wohnt eine Familie. Betreten für Kinder auf eigene Gefahr.

 

 

Die Definitionen von Kindesmisshandlung sind historisch bedingt und auch heute (verständlicherweise) nicht einheitlich. In der Broschüre: "Kindesmisshandlung, Erkennen und Helfen",  Kinderschutz Zentrum Berlin e.V., 2000, wird Kindesmisshandlung so definiert:

"Kindesmisshandlung 

- ist ein das Wohl und die Rechte eines Kindes (nach Maßgabe gesellschaftlich geltender Normen und begründeter professioneller Einschätzung) 

- beeinträchtigendes Verhalten oder Handeln bzw. ein Unterlassen einer angemessenen Sorge

- durch Eltern oder andere Personen

- in Familien oder Institutionen

 

das zu nicht-zufälligen, erheblichen Verletzungen,

zu körperlichen und seelischen Schädigungen

- und/oder Entwicklungsgefährdungen

 

eines Kindes führt,

 

- die die Hilfe und eventuell das Eingreifen

- von Jugendhilfe-Einrichtungen

- in die Rechte der Inhaber der elterlichen Sorge

 

- im Interesse der Sicherung der Bedürfnisse und des Wohls eines Kindes notwendig macht."

 

 

Dass auch diese Definition unvollständig ist, zeigt das Beispiel eines Täters, der mit dem Kind in keinem familiären Verhältnis steht und es z.B. entführt oder sexuell missbraucht. Es käme sicher keiner auf die Idee, hier nicht auch von Kindesmisshandlung zu sprechen.

 

Weiter heißt es: 

 

"Wir unterscheiden: 

1. Körperliche Misshandlung

2. Vernachlässigung

3. Emotionale Misshandlung

4. Sexuelle Misshandlung"

 

"Kindesmisshandlung, Erkennen und Helfen"

Hg. Kinderschutzzentrum Berlin, Berlin 2000, 8. überarbeitete Auflage, 156 Seiten, ISBN 3-00-006109-6 , gefördert durch das Bundesfamilienminsterium, kostenlos erhältlich, www.kinderschutz-zentrum-berlin.de

 


 

 

 

Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2000

 

Das Bundeskriminalamt erstellt jährlich die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Diese ist seit dem Jahr 1997 auf der Homepage des Bundeskriminalamtes unter www.bka.de veröffentlicht. Unter Ziffer 2.1.5 finden sich eine genaue Aufschlüsselung der Opfer nach Alter und Geschlecht, ebenso wie unter Ziffer 2.3 die Tatverdächtigen nach Alter und Geschlecht aufgeschlüsselt sind.

Infos zum Thema kann man unter mail@bka.de erhalten

 

Körperverletzung §§ 223-227, 229, 231 StGB

männliche Tatverdächtige 314.636

weibliche Tatverdächtige 53.945

Immerhin jede fast jede siebte angezeigte, tatverdächtige Person, also ca. 14 Prozent der angezeigten Tatverdächtigen sind Frauen

 

 

darunter Misshandlung von Kindern

männliche Tatverdächtige 1.318

weibliche Tatverdächtige 859

 

Hier sind ca. 40 Prozent der angezeigten Tatverdächtigen Frauen. Wahrscheinlich ist die Rate jedoch höher, da Frauen oft einen weitestgehend unkontrollierten Zugang zu den eigenen Kindern haben, insbesondere dann, wenn sie alleinerziehend sind.

 

Ein großes  Manko der PKS, Tatverdächtige und Geschädigte (Opfer) werden hinsichtlich des Geschlechts nicht in Relation zueinander gesetzt. Dadurch ist es z.B. nicht möglich bei Körperverletzungen zuzuordnen wieviel weiblichen Tatverdächtigen männliche Opfer (Jungen) zuzuordnen sind und umgekehrt.

Es gibt also noch einiges zu tun in Wiesbaden.

 


 

 

 

 

 

 

... NZZ Online vom 27.08.2001:

Mitschuld an Kindstötung bestritten

 http://www.nzz.ch/2001/08/27/zh/page-newzzCQW9YDBA-12.html

 

... Gemäss Anklageschrift war Thiago systematisch und massiv gequält worden. Die Pflegemutter ließ den Knaben nächtelang in der leeren Badewanne oder in einem leeren Farbeimer sitzen. Sie drückte ihn auch mit dem Kopf bis zu 20 Sekunden ins Badewannenwasser, duschte ihn eiskalt oder verbrühte ihm die Hände mit heißem Wasser. Nicht zuletzt zwang sie das Kind auch, seinen eigenen Kot zu essen. ... 

Süddeutsche Zeitung vom 21.08.2001

Neugeborenes in Badewanne ertränkt

<http://szonnet.diz-muenchen.de/REGIS_A12851913

 

20-Jährige wegen Totschlags vor Gericht 

http://www.orf.at/orfon/ticker/49822.html?tmp=4818

 

 

 

 

 


 

 

 

Broschüre zum Thema: So schützen Sie Ihr Kind.

Herausgeber: Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, Zentrale Geschäftstelle Taubenheimstrasse 85, 70372 
Stuttgart


Leider kein Herausgabedatum dabei. Offensichtlich aber eine aktuelle Broschüre.

Weitere Infos im Internet: www.polizei.propk.de

 


"Die Opfer

Opfer von Kindesmisshandlung werden Mädchen und Jungen in etwa gleich häufig. Eltern-Kind-Gewalt als körperliche Gewalt und als Vernachlässigung richtet sich überwiegend gegen Kinder in den ersten Lebensjahren. Säuglinge und Kleinkinder, aber auch unerwünschte, ungeliebte oder ,,schwierige", nicht selten behinderte Kinder und solche, die den Erwartungen der Eltern nicht entsprechen, sind besonders gefährdet, misshandelt zu werden.

Bei Kindesmisshandlung treten Frauen und Männer etwa gleich häufig als Täter auf. Sie entstammen allen sozialen Schichten. Oft entsteht die Tat aus einer Überforderungssituation heraus: Auch die Täter und Täterinnen bedürfen dringend der Hilfe von außen. Die seelischen und körperlichen Schäden aller Formen der Kindesmisshandlung prägen diese Kinder häufig ein Leben lang. Suchtanfälligkeit und Gewaltbereitschaft sind nur zwei mögliche Folgen, die den Bedrängnis- und Gewaltkreislauf von Generation zu Generation fortsetzen können.

Zwar erzeugt Gewalt gegen Kinder nicht notwendig wieder Gewalt - aber die Biografien von jungen (und erwachsenen) Gewalttätern bestätigen den Zusammenhang: Sie haben in ihrer Kindheit Gewalt erfahren.

 

 


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