Kindesunterhalt

Wohnvorteil


 

 

Sehr geehrtes Väternotruf-Team,

im August 2001 habe ich mich von meiner Lebensgefährtin und unseren beiden gemeinsamen Kindern getrennt. Am 28.02.02 hat das Gericht so entschieden, dass ich weit unter die Grenze des Selbstbehaltes komme und keinen Ausweg mehr finde.

Ich habe von meinen Eltern 1995 ein älteres Haus geerbt, für dieses Haus rechnet man mir einen Wohnvorteil von 1000-, DM an. Ich bin seit Dez.01 arbeitslos habe 1500-, DM Arbeitslosengeld und muss monatlich 616-, DM Unterhalt + Rückzahlung an das Jugendamt 150,00 DM bezahlen. Das Haus lässt sich leider auch nicht so schnell verkaufen, wenn überhaupt. Wenn ich die Nebenkosten berechne, selbst wenn ich Arbeit hätte, bleibt mir nichts zum Leben. Diese Art von Rechnung kann ich nicht verstehn,1500 Arbeitslosengeld+1000-, DM Wohnvorteil, die ich ja nicht habe, aber trotzdem berechnet werden, sind 2500-, DM Einkommen, ich hab aber nur 1500-, DM wovon soll ich leben? Bin ich Opfer eines schlecht gelaunten Richters?

Frage: Ist es üblich, ohne Prüfung meines tatsächlichen Selbstbehaltes einfach 1000,00 DM Wohnvorteil für mietfreies Wohnen zum Einkommen hinzuzurechnen? Mit 500,00 DM könnte ich noch leben - laut meiner Anwältin ist die Festsetzung der Höhe alleiniges Ermessen des Richters. Gibt es da keine konkreten Gesetze - bin ich wirklich der Laune des Richters ausgeliefert?

Laut meiner Anwältin wäre es nicht sinnvoll, in Berufung zu gehen, da ich ja nicht weiss, ob ich beim Oberlandesgericht in Dresden wieder an "so einen" Richter gelange (so wörtlich die Anwältin).

 

Was soll ich jetzt tun? Das Geld, das mir bleibt monatlich, ist zum Leben zu wenig und zum Sterben zuviel.

 

Ich habe das Vertrauen in das Rechtssystem dieses Staates verloren.

Vielleicht können sie mir helfen.

Mit freundlichen Grüssen

T. ...

 

Posteingang 15.3.02

 


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