König von Deutschland


 

 

 

"König von Deutschland "

 

Jede Nacht um halb eins, wenn das Fernsehen rauscht

Leg ich mich auf's Bett, und mal mir aus

Wie es wäre, wenn ich nicht der wäre, der ich bin

Sondern Kanzler, Kaiser, König oder Königin

...

 

Auch erschienen auf: "DAS BESTE von Rio Reiser" (1994) und "Unter Geiern" (1997) -

 

 

http://www.mediacube.de/musik/songtexte/koenig_v_dtl_94.shtml

 

 

 

 

Wer wird König von Deutschland im Jahr 2008?

Hartes Kopf-an-Kopf-Rennen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und dem Vorsitzenden am Bundesverfassungsgericht Hans-Jürgen Papier.

Doch lesen Sie selbst:

 

 

 

 

 

 

12.01.2008 

 

Abschuss von entführten Flugzeugen

Verfassungsrichter stellt sich gegen Schäuble

Eine Grundgesetzänderung, die der Innenminister für den Abschuss von entführten Flugzeugen fordert, schließt Hans-Jürgen Papier kategorisch aus.

 

 

 

Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier

Foto: AP

 

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, schließt aus, dass der Abschuss entführter Passagierflugzeuge im Falle eines Terrorangriffs wie am 11. September 2001 doch noch per Grundgesetzänderung erlaubt wird.

Die "Menschenwürdegarantie" könne "selbst durch eine Verfassungsänderung nicht eingeschränkt werden", sagte Papier dem Spiegel.

Papier erteile damit auch Bestrebungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) eine Absage, einen solchen Abschuss als Landesverteidigung zuzulassen.

Zwar habe das Verfassungsgericht in seinem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz die Frage offengelassen, ob bei einem "Angriff", der auf die Beseitigung des Gemeinwesens und der freiheitlichen Rechtsordnung gerichtet ist, "von den Bürgern verlangt werden kann, ihr Leben zu opfern". Der Abschuss einer von Terroristen als Tatwaffe benutzten Passagiermaschine sei aber "kein solcher Fall".

Der Verfassungsgerichtspräsident wandte sich auch gegen Überlegungen Schäubles, Terroristen als "Feinde der Rechtsordnung" teilweise rechtlos zu stellen: Er halte "die ganze Diskussion über einen rechtsfreien Status und eine Feindstellung von Personen für völlig unangebracht".

Die sogenannten Terrorlisten der Vereinten Nationen und der EU bezeichnete Papier als ein "ganz heikles und in meinen Augen ungelöstes Problem". Die auf diesen Listen namentlich aufgeführten Terrorverdächtigen könnten "im Grunde gar nichts mehr machen". Die Betreffenden würden weder vorher angehört noch würden ihnen Beweise mitgeteilt. Sie hätten auch keinen effektiven Rechtsschutz.

 

(dpa/gba)

 

 

http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/495/152111/

 

 


 

 

 

 

Sicherheit: Schäuble greift Verfassungsrichter scharf an

Foto: ap

Wird der Kampf gegen den Terrorismus von Verfassungsrichtern behindert? Innenminister Wolfgang Schäuble findet nicht jeden Rat der Richter sinnvoll. Im Gespräch mit WELT ONLINE setzt er ihrem Mitteilungsdrang Grenzen – und nebenbei gleich noch der "Political Correctness".

 

 

Wolfgang Schäuble (CDU) ist verärgert. In einem Interview hatte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, den Innenminister wissen lassen, dass dessen Bemühungen, ein neues Luftsicherheitsgesetz zu erlassen, in jedem Fall in Karlsruhe scheitern würden. Ein Gespräch über Richter mit zu großem Mitteilungsdrang und den heftigen Landtagswahlkampf in Hessen

 

WELT ONLINE: Herr Schäuble, in der Debatte über Jugendgewalt haben Sie sich bislang zurückgehalten. Halten Sie das Thema für weniger wichtig als Ihr wahlkämpfender Parteikollege Roland Koch?

Wolfgang Schäuble: Überhaupt nicht. Roland Koch artikuliert etwas, was viele Menschen, gerade Ältere, schon lange umtreibt. Viele fragen sich doch, ob die Politik überhaupt noch weiß, wie es wirklich auf den Straßen in unserem Land zugeht. Deshalb ist Herr Koch als demokratische Führungspersönlichkeit besser geeignet als seine Gegner.

WELT ONLINE: Hat er nicht überzogen, als er angeregt hat, Elemente des Jugendstrafrechts auf Kinder anzuwenden?

Schäuble: Hier gab es wohl Missverständnisse und Fehldeutungen. Das ist mir öfter passiert als Roland Koch (lacht). Aber er ist dann ja auch Manns genug, um zu sagen: Nein, da hab’ ich mich nicht klar genug ausgedrückt.

WELT ONLINE: Wenn Sie in der Sache im Großen und Ganzen bei Koch sind – gilt das auch für den Ton? Viele unterstellen ihm Fremdenfeindlichkeit.

Schäuble: Wir können doch nicht anfangen, Notwendiges und Richtiges nicht mehr zu sagen, aus Angst vor den selbst ernannten Gralshütern der Political Correctness. Dann enttäuschen wir die Menschen, die von uns Antworten erwarten. Es zeugt von Unverfrorenheit und einem undemokratischen Grundverständnis, wenn man sagt, bestimmte Themen dürften im Wahlkampf nicht angesprochen werden. Niemand ist gewalttätig, weil er Ausländer ist. Wahr ist aber, dass ein immer größerer Teil der Jugendlichen mit Migrationshintergrund immer schwerer zu integrieren ist.

WELT ONLINE: Die innere Sicherheit wird also auch im kommenden Bundestagwahlkampf eine Rolle spielen?

Schäuble: In Maßen, ja. Wobei es immer am besten ist, wenn nichts passiert und die innere Sicherheit nicht so sehr in den Schlagzeilen steht.

WELT ONLINE: Wieso gelingt es Roland Koch, eine gewaltige Debatte über Jugendkriminalität loszutreten, während Ihr Anliegen, die Menschen auf die Gefahren des Terrorismus aufmerksam zu machen, nicht so recht vorankommt?

Schäuble: Das ist die Macht der Bilder, dieses Video aus der Münchner U-Bahn, bewegt die Menschen. Gott sei Dank ist den islamistischen Terroristen in Deutschland noch kein Terroranschlag gelungen. Aber wir sollten uns nicht täuschen, wir sind in ihrem Fadenkreuz. Denken Sie an die Festgenommenen im Sauerland oder die Kofferbombenattentäter. Wir nehmen das sehr ernst.

WELT ONLINE: Die Frage, was im Kampf gegen den Terror erlaubt ist, zieht sich wie ein roter Faden durch Ihre Amtszeit. Nicht immer sind Sie dabei einer Meinung mit dem Bundesverfassungsgericht. Woran liegt das?

Schäuble: Alle grundrechtlich geschützten Bereiche enden irgendwo. Wo diese Grenzen sind, wie man die gegensätzlichen Interessen abgrenzt, ist Sache des Gesetzgebers. Ich verstehe, dass manche Verfassungsrichter gern Ratschläge geben würden. Dazu sind sie aber nicht demokratisch legitimiert. Sie haben – und das ist genauso wichtig – zu entscheiden, ob rechtliche Regeln eingehalten werden. Wenn sich alle an diese Begrenzungen der Kompetenzen halten, ist es ein fruchtbares Miteinander.

WELT ONLINE: Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat Sie gerade per Interview wissen lassen, dass er jede Änderung des Luftsicherheitsgesetzes, die Sie noch vorbringen wollen, schon vorab für verfassungswidrig hält. Hat er damit seine Kompetenzen überschritten?

Schäuble: Die Repräsentanten der Verfassungsorgane sollten untereinander ein großes Maß an Rücksicht walten lassen, wenn es um die Kommentierung des Handelns anderer Verfassungsorgane geht. Deswegen beteilige ich mich an solchen öffentlichen Debatten mit den Repräsentanten anderer Verfassungsorgane höchst ungern. In Amerika und anderen reifen Demokratien gibt es den Spruch: Richter sprechen durch ihre Urteile.

WELT ONLINE: Das Luftsicherheitsgesetz Ihres Vorgängers Otto Schily ist in Karlsruhe gescheitert. Warum nehmen Sie überhaupt einen neuen Anlauf?

Schäuble: Ich bin nicht für Grauzonen – auch nicht in Notsituationen. In der Verfassung muss schon geregelt sein, wer in einer Notsituation wie einem Angriff nach Muster des 11. September rechtlich handeln darf. Ich halte wenig davon, sich vor der Antwort zu drücken und zu sagen: Wenn es denn mal so weit ist, dann muss halt irgendjemand die Verantwortung übernehmen. Das kann in einem Rechtsstaat so nicht funktionieren.

WELT ONLINE: Wie kann denn der Zweck des Gesetzes doch noch erreicht werden?

Schäuble: Ich glaube, eine rechtlich einwandfreie Lösung des Problems muss klarstellen, dass die alte Unterscheidung zwischen Angriffen von innen und außen heute obsolet ist. Das ist nicht meine Spezialansicht. Das sagt auch der Weltsicherheitsrat, der nach dem 11. September von einem Angriff auf Amerika gesprochen hat. Das Verfassungsgericht hat in seinem Urteil ausdrücklich nicht bestritten, dass es Bedrohungen geben kann, die die Qualität haben, den Verteidigungsfall auszulösen.

WELT ONLINE: Papier sagt, selbst im Verteidigungsfall sei die Menschenwürde nicht abwägbar. Sie gelte absolut.

Schäuble: Die Menschenwürde ist ein Prinzip, auf dem alle Grundrechte beruhen. Daran gibt es keine Zweifel. Aber Karlsruhe selbst hat in seinem Urteil sehr richtig gesagt, dass die Lage im Verteidigungsfall anders ist. Dort gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.

WELT ONLINE: Zu dem aufgeheizten Klima vor den Landtagswahlen tragen Sie dadurch bei, dass Sie Pfarrer abhören wollen.

Schäuble: Ich habe noch nichts entschieden. Auf Fachebene wird in der Tat auch mit dem Justizministerium abgestimmt, ob es unter engen Voraussetzungen wie der unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben die Möglichkeit zur Überwachung von Personen geben soll, die ein Zeugnisverweigerungsrecht haben. Das sind übrigens nicht nur Pfarrer, sondern auch Imame. Das kann man so oder so lösen. Ich habe meine Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen. Dass man dieses Thema aber in einer Phase, wo wir noch auf Fachebene darüber diskutieren, durch gezielte Indiskretionen zu einer politischen Auseinandersetzung missbraucht, ist unanständig.

Welt Online, 20.01.2008

http://news.de.msn.com/politik/Article.aspx?cp-documentid=7296457

 

 

 


 

 

 

ARTIKEL vom 21.01.2008

 

Schäuble attackiert Verfassungsrichter

 

Papier hatte erinnert: Abschuss von entführtem Passagierflugzeug nicht rechtens - Opposition empört

 

 

„Alle grundrechtlich geschützten Bereiche enden irgendwo“, meint Wolfgang Schäuble . (Foto: dpa)

 

Berlin. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat sich eine Einmischung des Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier bei der Formulierung des Luftsicherheitsgesetzes verbeten. „Ich verstehe, dass manche Verfassungsrichter gerne Ratschläge geben würden. Dazu sind sie aber nicht demokratisch legitimiert“, sagte Schäuble der „Welt am Sonntag“. Die Opposition reagierte empört. Papier hatte Schäubles Bestrebungen eine Absage erteilt, den Abschuss eines entführten Passagierflugzeugs im Falle eines Terrorangriffs per Grundgesetzänderung zu ermöglichen. Die „Menschenwürde-Garantie“ könne „selbst durch eine Verfassungsänderung nicht eingeschränkt werden“, so Papier.

Das Gericht hatte 2006 das Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig erklärt, das den Abschuss von Flugzeugen regelte, die von Terroristen entführt wurden. Derzeit arbeitet Schäuble an einer Neufassung. Nach Ansicht Schäubles hat Papier mit seinen Äußerungen Kompetenzen überschritten. „Alle grundrechtlich geschützten Bereiche enden irgendwo“, sagte Schäuble: „Wo diese Grenzen sind, wie man die gegensätzlichen Interessen abgrenzt, ist Sache des Gesetzgebers.“ Er sei nicht „für Grauzonen. „In der Verfassung muss schon geregelt sein, wer in einer Notsituation wie einem Angriff nach Muster des 11. September rechtlich handeln darf“, argumentierte er.

Der frühere FDP-Innenminister Gerhart Baum kritisierte dies scharf: „In der Geschichte der Bundesrepublik hat es einen solchen offenen Angriff des für die Verfassung zuständigen Ministers der Bundesregierung auf das Prinzip der Menschenwürde, auf der die ganze Verfassung ruht, nicht gegeben.“

Die Rechtsexpertin der FDP, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, warf Schäuble vor: „Er verfolgt mit seinen permanenten Forderungen die Absicht, das höchste deutsche Gericht zu schwächen.“ „Diese öffentlichen Maßregelungen sind unangemessen“, sagte FDP-Chef Guido Westerwelle der PNP. Er fordere Schäuble auf, „dies einzustellen. Hier überschreitet er deutlich seine Kompetenzen. Das ist eine Respektlosigkeit gegenüber den obersten Richtern unserer Republik“, so Westerwelle. „Die Exekutive, der auch Herr Schäuble als Minister angehört, hat sich gefälligst daran zu gewöhnen, dass wir unabhängige Richter haben.“

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, erklärte: „Selbstverständlich ist es Aufgabe der Richter, auch die Bedeutung ihrer Urteile zu erklären.“ Nichts anderes habe Papier getan. Die Vizechefin der Linken-Fraktion, Petra Pau, warf Schäuble ein „gestörtes Verhältnis zum Grundgesetz“ vor. - dpa/ah/Kommentar Seite 2

 

 

http://www.pnp.de/nachrichten/artikel.php?cid=29-18617223&Ressort=pol&Ausgabe=a&RessLang=&BNR=0

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Um ehrlich zu sein. Wenn schon einer König von Deutschland werden soll, dann lieber der Herr Wolfgang Schäuble als der Herr Hans-Jürgen Papier, der sich seit der von ihm mitzuverantwortenden männerfeindlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (Urteil des Ersten Senats vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 - Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder)  beim Väternotruf und bei vielen Vätern wirklich keine Freunde gemacht hat.

Die "Menschenwürdegarantie" könne "selbst durch eine Verfassungsänderung nicht eingeschränkt werden", lässt Herr Papier gegenüber dem Spiegel. verlauten. Herr Papier möge sich da hinsichtlich der Menschenwürde einfach mal an die eigene Nase und die seiner Kollegen und Kolleginnen Richter des Ersten Senates fassen, die mit ihrem Beschluss vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 - Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder, die Würde von vielen nichtverheirateten Vätern für unbeachtlich erklärt haben. Ob ein Mensch sich in seiner Würde missachtet fühlt, muss der einzelne Mensch selbst entscheiden. Man braucht daher nur einmal die vielen Tausenden nichtverheirateten Väter fragen, ob sie sich in ihrer Würde missachtet fühlen, wenn der Erste Senat das Bundesverfassungsgerichtes allen Ernstes die sorgerechtliche Diskriminierung dieser Väter für vereinbar mit dem Grundgesetz hält, jenes Grundgesetzes in dem erklärt wird:

 

Artikel 1 Satz 1 Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 3 (Gleichheit vor dem Gesetz)

Artikel 3 Satz 2: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt."

Artikel 3 Satz 3: "Niemand darf wegen seines Geschlechts, ... benachteiligt oder bevorzugt werden."

 

Artikel 6 (Ehe und Familie, nichteheliche Kinder)

Artikel 6 Satz 2: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“

 

 

Was in der Verfassung drin steht oder nicht, bestimmt immer noch der Souverän, das deutsche Volk (was immer das auch sei), so steht es jedenfalls in der Präambel  des Grundgesetzes:

Präambel:

Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deute Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

 

Wenn wir mal den lieben Gott weglassen, den das Bundesverfassungsgericht ja per Beschluss aus den bayerischen Schulen hat abhängen lassen (sogenanntes Kruzifix-Urteil), dann kann das deutsche Volk sich also eine Verfassung geben und diese auch ändern, ob es Herrn Papier nun passt oder nicht. 

Einzig und allein Artikel 21 (Parteien) gibt dem Bundesverfassungsgericht eine Legitimation, eine Partei für verfassungswidrig  zu erklären, die "darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik zu gefährden ...". Meint Herr Papier etwa, die CDU, der Bundesinnenminister Schäuble angehört, stünde im Verdacht verfassungswidrig zu sein und den "Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Eine solche Ansicht wäre doch etwas kühn und würde sicher nicht einmal von der Linkspartei unterstützt werden, die ja in einigen Bundesländern noch vom Verfassungsschutz beobachtet wird..

Herr Papier sollte sich vielleicht mal ein paar Wochen Urlaub nehmen und sich mit der "Kritik des Gothaer Programms" von Karl Marx beschäftigen, in der sich Marx mit Ferdinand Lassalles und seiner "ehernen" Fixierung auseinandersetzt und wie Marx so schön sagt:. "Das Wort ehern ist eine Signatur, woran sich die Rechtgläubigen erkennen.". Man könnte meinen Marx hätte schon geahnt, wer eines Tages in Karlsruhe residieren wird.

Wie auch immer, Lesen bildet und sich zu bilden, das sollte auch ein Richter im Bundesverfassungsgericht nicht vernachlässigen.

 

Karl Marx

Geschrieben von April bis Anfang Mai 1875. E

Erstmalig veröffentlicht in: "Die Neue Zeit", Nr. 18, 1. Band, 1890 - 1891.

 

"Von diesen Grundsätzen ausgehend, erstrebt die deutsche Arbeiterpartei mit allen gesetzlichen Mitteln den freien Staat - und - die sozialistische Gesellschaft; die Aufhebung des Lohnsystems mit dem ehernen Lohngesetz - und - der Ausbeutung in jeder Gestalt; die Beseitigung aller sozialen und politischen Ungleichheit."

Auf den "freien Staat" komme ich später zurück.

Also in Zukunft hat die deutsche Arbeiterpartei an Lassalles "ehernes |25| Lohngesetz" zu glauben! Damit es nicht verlorengeht, begeht man den Unsinn, von "Aufhebung des Lohnsystems" (sollte heißen: System der Lohnarbeit) "mit dem ehernen Lohngesetz" zu sprechen. Hebe ich die Lohnarbeit auf, so hebe ich natürlich auch ihre Gesetze auf, seien sie "ehern" oder schwammig. Aber Lassalles Bekämpfung der Lohnarbeit dreht sich fast nur um dies sog. Gesetz. Um daher zu beweisen, daß die Lassallesche Sekte gesiegt hat, muß das "Lohnsystem mit dem ehernen Lohngesetz" aufgehoben werden und nicht ohne dasselbe.

Von dem "ehernen Lohngesetz" gehört Lassalle bekanntlich nichts als das den Goetheschen "ewigen, ehernen, großen Gesetzen" entlehnte Wort "ehern". Das Wort ehern ist eine Signatur, woran sich die Rechtgläubigen erkennen.

 

http://www.mlwerke.de/me/me19/me19_013.htm

 

 

 

 

Man muss kein politischer Freund des Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble (CDU) und seiner Abschussgedanken sein, um dessen Kernaussage gegen Einmischungsversuche des Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier (Nominiert von der CDU) in die Arbeit des von Schäuble geführten Bundesministeriums zu teilen, auch wenn man über die Frage Flugzeugabschuss ja oder nein, geteilter Meinung sein kann. Wir meinen zu diesem Thema, dass es vollkommen ausreichend wäre, wenn man an der Stadtgrenze von Berlin Fesselballons stationieren würde, die bei einem plötzlichen Terrorangriff aus der Luft die Sicht auf die Hauptstadt versperren würden. Wenn das noch nicht reichen sollte, dann kann man auch - wie zu DDR-Zeiten - künstlichen Nebel (Smog) erzeugen, in den die Hauptstadt für einige Minuten eingehüllt wird, so dass die Terroristen die Orientierung verlieren und entnervte auf Helgoland notlanden und alle als Geisel genommenen Flugzeuginsassen freilassen. 

Rio Reiser hätte das sicher genau so vorgeschlagen wie wir und daher schlagen wir vor, ihn postum als König von Deutschland zu krönen und seinen Sarg in einem noch zu erbauenden Mausoleum in Karlsruhe direkt gegenüber dem Bundesverfassungsgericht aufzustellen, so dass die Bundesverfassungsrichter auf ihrem Weg zu ihrer kräftezehrenden Arbeit am Sarg von Rio Reiser innehalten können und sich über die Folgen möglicher Fehlentscheidungen, wie der von ihnen im Jahr 2003 getroffenen, klar werden.

Herr Papier, der vielen nichtverheirateten Vätern mit dem von ihm mitverantworteten männer- und väterfeindlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (Urteil des Ersten Senats vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 - Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder) in schlechtester Erinnerung bleiben wird, maßt sich an, der Politik schon vorab zu verkünden, welches Gesetz beim Bundesverfassungsgericht durchgehen wird und welches nicht. Diese nicht legitimierte Unart ist an deutschen Gerichten, leider weit verbreitet. Da werden die Verfahrensbeteiligten schon mal vorab darauf hingewiesen wie der Beschluss des Gerichtes ausgehen wird, um sie damit unter Druck zu setzen, ihren Antrag zurückzuziehen, bzw. den Wünschen des Gerichtes zu folgen. Mit Rechtstaatlichkeit hat das alles nicht zu tun. 

 

Last, but not least: 

Wir meinen, Herr Papier sollte möglichst bald seinen Rücktritt einreichen und befähigteren jungen Richtern die Möglichkeit geben, Präsident oder Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes zu werden. 

 

 


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