Mütter die töten

Mord - Totschlag - Versuchter Totschlag


 

 

 

 

Magda Goebbels, Ehefrau von Joseph Goebbels in einem Gespräch mit ihrer Freundin Eleonore Quandt Anfang März 1945:

"Und was uns betrifft, die wir zur Spitze des ´Dritten Reiches´ gehörten, so müssen wir die Konsequenzen ziehen. Wir haben von dem deutschen Volk Unerhörtes verlangt und können uns nun nicht feige drücken. Alle anderen haben das Recht weiter zu leben - wir haben dieses Recht nicht mehr."

EQ: "Und die Kinder?"

MG: "Wir werden sie mitnehmen, weil sie zu schön und zu gut sind für die Welt, die kommt. ... Nein, nein, ich muß auch die Kinder mitnehmen, ich muß! ... Es ist schon alles vorbereitet. Sie werden ein starkes Schlafmittel bekommen, wenn es so weit ist ... und hinterher, ich meine, wenn sie fest schlafen ... dann wird eine Evipan-Spritze genügen, ..."

 

Zitiert nach:

"Du kannst mich ruhig ` Frau Hitler` nennen." Frauen als Schmuck und Tarnung der NS-Herrschaft

Volker Elis Pilgrim; Reinbek bei Hamburg, 1994, S.38

 

 

 


 

 

Mannheim

13 Jahre Haft für Mutter nach Mord an ihren Kindern

22.12.2023

...

Das Landgericht Mannheim hat eine Mutter für den Mord an ihren beiden Kindern zu 13 Jahren Haft verurteilt. Das teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Frau im April ihre ahnungslosen Kinder mit Medikamenten sedierte und auf unbekannte Art und Weise erstickte. Anschließend versuchte sie, sich selbst zu töten.

Die Staatsanwaltschaft ging in ihrer Anklage davon aus, dass die Frau zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig gewesen sein könnte. 2005 erlitt sie eine Hirnblutung, die zu einer Persönlichkeitsstörung führte. 2013 heiratete sie, aus der Ehe gingen zwei 2013 und 2015 geborene Kinder hervor. Seit 2018 lebte das Paar getrennt.

Einen Tag nach der Tat meldete sich die Frau bei der Polizei

Krankheitsbedingt setzte sich bei der Frau die Überzeugung fest, dass ihre Kinder wegen angeblicher psychischer und körperlicher Misshandlungen durch ihren Vater existenziell gefährdet seien. Im April 2023 kam sie dann zu dem Entschluss, dass der einzige Ausweg aus dieser Gefährdung die Tötung ihrer Kinder und ihr eigener Tod sei. ...


https://www.welt.de/vermischtes/kriminalitaet/article249204580/Mannheim-13-Jahre-Haft-fuer-Mutter-nach-Mord-an-ihren-Kindern.html


 

 


 

 

 

Kinder-Doppelmord an Ostern

Tötete SIE ihre Söhne, weil sie beide verlieren sollte?

Haftbefehl erlassen, Desiree A. steht unter Mordverdacht

11.04.2023

Am Ostersonntag entdeckte die Polizei die Leichen zweier Brüder (7 und 9) in einer Wohnung in Hockenheim (Baden-Württemberg). Unter Tatverdacht: Mutter Desiree A. (43)! Sie soll die Kinder getötet haben und sitzt in U-Haft.

Warum die Nachbarn einen Streit ums Sorgerecht als Tatmotiv vermuten, lesen Sie mit BILDplus.

https://www.bild.de/bild-plus/regional/frankfurt/frankfurt-aktuell/tote-kinder-von-hockenheim-toetete-sie-ihre-soehne-weil-sie-diese-verlieren-soll-83511898.bild.html

 

 

 

Zwei Geschwisterkinder tot in Wohnung gefunden – Angehörige festgenommen

09.04.2023

Wegen des Verdachts eines Tötungsdeliktes ist in Baden-Württemberg eine 43 Jahre alte Frau festgenommen worden. Zwei sieben und neun Jahre alte Kinder waren in Hockenheim zuvor tot in einer Wohnung entdeckt worden.

Im baden-württembergischen Hockenheim sind am Ostersonntag zwei Geschwister tot in einer Wohnung entdeckt worden. Die Kinder waren sieben und neun Jahre alt, wie die Staatsanwaltschaft und die Polizei Mannheim am Sonntagabend mitteilten. Eine 43 Jahre alte „Angehörige“ sei wegen des Verdachts eines Tötungsdeliktes am Tatort festgenommen worden.

In welcher Beziehung sie zu den Kindern stand – also ob es die Mutter war – wollte ein Polizeisprecher auf Nachfrage nicht sagen. Die Leichen der Geschwister sollen seinen Angaben zufolge am Dienstag obduziert werden. Über die Kinder wurden noch keine weiteren Details mitgeteilt.

In der Mitteilung hieß es, die Staatsanwaltschaft Mannheim und das Dezernat für Kapitalverbrechen des Kriminalkommissariats Mannheim hätten die weiteren Ermittlungen gegen die 43-Jährige aufgenommen. Auch die Zentrale Kriminaltechnik der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg und das Institut für Rechtsmedizin der Universität Heidelberg seien involviert.

Weitere Informationen über das mutmaßliche Tötungsdelikt in Hockenheim (Rhein-Neckar-Kreis) gaben die Ermittler am Ostersonntag zunächst nicht heraus.

https://www.welt.de/vermischtes/kriminalitaet/article244719144/Hockenheim-Zwei-Geschwisterkinder-tot-in-Wohnung-gefunden.html

 

 

 


 

 

 

Mord an fünf Kindern: Mutter schweigt beim Prozessauftakt

14.06.2021

Beim Beginn des Prozesses wegen Mordes an fünf kleinen Kindern in Solingen hat sich die angeklagte Mutter der Kinder am Wuppertaler Landgericht in Schweigen gehüllt. Sie werde weder zur Sache, noch zu ihrer Person aussagen, teilten ihre Verteidiger am Montag mit.

...

Der Gutachter hatte in einer vorläufigen Stellungnahme keine psychischen Erkrankungen bei der 28-jährigen Mutter festgestellt. Der Deutschen droht lebenslange Haft.

Laut Staatsanwalt Heribert Kaune-Gebhardt hatte sie ihren Kindern «hohe Dosen» eines Gemischs aus drei Medikamenten verabreicht und bei ihnen so «gezielt einen Dämmerzustand herbeigeführt», um ihre Gegenwehr zu mindern.

Nacheinander habe sie ihre Kinder dann ins Badezimmer gebracht und in der Badewanne erwürgt, erstickt oder ertränkt. Anschließend habe sie jedes Kind in Handtücher gewickelt und in jeweils ein Kinderbett gelegt.

Die Leichen der Kinder waren am 3. September vergangenen Jahres entdeckt worden: Melina (1), Leonie (2), Sophie (3), Timo (6) und Luca (8). Ihre Mutter hatte sich nach der Tat im Düsseldorfer Hauptbahnhof vor einen Zug geworfen, aber überlebt. Ihr ältester Sohn überlebte unverletzt. Seine Mutter hatte ihn zur Großmutter an den Niederrhein geschickt.

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https://www.welt.de/regionales/nrw/article231816953/Mord-an-fuenf-Kindern-Mutter-schweigt-beim-Prozessauftakt.html

 

 

Kommentar:

Kein Aufschrei im profemimistischen Antifablock und bei ähnlich Gestörten. Gewalt von Frauen gegen die eigenen Kinder, kein Thema. Sollen doch die Mütter morden wie sie wollen, wir schreien nur auf, wenn Väter morden, denn wir sind Müttersöhne und Müttertöchter, einen Vater hatten wir nie, den hat die treusorgende Mutter weggebissen, der deutsche Staat hat dabei  bereitweillig geholfen.

 

 


 

 

 

Mehr Mut zum Reden - Von misshandelten Frauen und ihren Kindern

Mi 24.01.2007

Sie richtet sich auch an die anderen Beteiligten am Gewaltgeschehen und an alle, die mit misshandelten Müttern und ihren Kindern in Kontakt kommen. Die Broschüre geht auf einen Text von Barbro Metell zurück, die in Schweden viele Jahre in einer Spezialberatungsstelle für Kinder und Mütter, die misshandelt wurden, gearbeitet hat. Er wurde von BIG e. V. überarbeitet und auf deutsche Verhältnisse zugeschnitten.

Broschüre des Bundesfamilienministerium

www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-23602-Broschure-Mehr-Mut-zum-Reden,property=pdf,bereich=,sprache=de,rwb=true.pdf

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wann gibt das sogenannte Bundesfamilienministerium - jahrzehntelang in der Hand der männer- und väterfeindlichen SPD - eigentlich mal eine Broschüre mit dem Titel:. "Mehr Mut zum Reden - Von misshandelnden Frauen und den von ihnen misshandelten Kindern" heraus. 

Zeit wird es doch allemal, dass man sich auch im sogenannten Bundesfamilienministerium, über diese Thematik ernsthaft Gedankten macht, anstatt immer nur die ausgeleierte Klaviatur von den gewalttätigen und verantwortungslosen Vätern zu bespielen

 

 

 


 

 

 

"Das Überleben des ältesten Kindes wirft wesentliche Fragen auf"

Andreas Marneros war als forensischer Gutachter in zahlreichen Gerichtsprozessen tätig. Hier spricht er darüber, wie es zu Taten wie nun in Solingen kommen kann.

05.09.2020

SPIEGEL: Herr Marneros, in Solingen soll eine 27-Jährige fünf ihrer sechs Kinder getötet haben. Den ältesten Sohn, elf Jahre alt, nahm sie offenbar mit zum Düsseldorfer Bahnhof. Später warf sie sich dort vor die S-Bahn. Als Arzt und Gerichtsgutachter haben Sie sich lange mit Vätern und Müttern beschäftigt, die ihre Kinder töten, und dazu ein Buch veröffentlicht ("Schlaf gut, mein Schatz: Eltern, die ihre Kinder töten", 2003 im Fischer Verlag). ...

https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/solingen-warum-toeten-eltern-ihre-kinder-a-4fd1063d-b6c1-41bc-b4de-b39998e6c309

 

 


Mutter unter Tatverdacht

Fünf tote Kinder in Wohnung in Solingen gefunden

In Solingen sind fünf tote Kinder in einem Mehrfamilienhaus gefunden worden. Tatverdächtig ist die 27-jährige Mutter. Nur ihr ältester Sohn ist noch am Leben. Die Frau selbst hat sich nach der Tat vor einen Zug geworfen und schwer verletzt überlebt.

Eine Mutter aus Solingen soll fünf ihrer sechs Kinder getötet haben. Die Kinder wurden am Donnerstag in einer Wohnung in der Stadt im Bergischen Land gefunden, ...

03.09.2020

https://www.welt.de/vermischtes/article214979580/Solingen-Fuenf-tote-Kinder-in-Wohnung-gefunden-Mutter-unter-Tatverdacht.html?wtrid=kooperation.reco.taboola.free.welt.desktop

 

 

 


 

 

14.11.2012

Familientragödie in Freising

Nach dem Drama: Ein Tag, der an die Grenzen ging

Freising - Am Mittwoch wurde der furchtbare Verdacht zur Gewissheit: Bianca T. (38) aus Freising hatte ihre drei kleinen Kinder bereits getötet, bevor sie auf der Autobahn verunglückte.

An der Paul-Gerhardt-Schule , wo die Älteste (6) in die erste Klasse ging, mussten am Mittwoch Kinder psychologisch betreut werden.

Ich war geschockt als ich in der Früh erfuhr, dass eine Schülerin von uns ums Leben gekommen ist“, berichtete am Mittwoch im Rahmen einer Pressekonferenz die Konrektorin Juliane Dorfmüller (50): Die Polizei hatte mich über den tragischen Fall informiert.“ Sofort habe sie Schulpsychologin Martina Schneider (42) und Schulsozialarbeiter Michael Büttner (48) alarmiert. Auch der Chef des Kriseninterventionsteams Erding-Freising (KIT), Klaus Hippe (57), sei wenig später vor Ort gewesen: Die Kinder wurden keinen Augenblick mit der Situation alleingelassen“, versicherte er: Die psychologische Betreuung startete von der ersten Minute an.“

Im Laufe des Mittwoch war bekannt geworden, dass die Mutter ihre drei Kinder getötet hatte, bevor sie auf die Autobahn A 92 fuhr, wo sie offenbar absichtlich einen schweren Unfall verursachte. Die Frau wurde von der Polizei erstmals vernommen, die Kinder obduziert - ausführlicher Bericht im Bayernteil.

In Freising herrschte an der Paul-Gerhard-Schule eine Ausnahmesituation: Wir haben selbstverständlich keinen regulären Unterricht mit den betroffenen Erstklässlern gemacht“, betonte Juliane Dorfmüller: Gleich zu Anfang wurde ein Stuhlkreis gebildet, und eine speziell geschulte Polizistin in Zivil erklärte dann den 18 Erstklässlern kindgerecht, dass ihre Mitschülerin bei einem Unfall ums Leben gekommen ist.“

Danach führten die Klassenleiterin, die Psychologen und der KIT-Chef mit den Kindern Gespräche rund um den Fall, es wurde auch gemeinsam gemalt. Bei einem Spaziergang loteten wir schließlich aus, inwieweit die Kinder den ganzen Fall verkraftet haben“, schilderte KIT-Chef Hippe. Und da habe es bei einigen Kindern schon alarmierende Reaktionen gegeben: Einige haben angefangen zu weinen, andere klammerten sich ganz fest an ihre Begleiter“, ergänzte Juliane Dorfmüller: Da wurden von uns sofort die Eltern informiert, die ihre Kinder im Anschluss abholten.“

Die Aufarbeitung der Tragödie geht an der Paul-Gerhardt-Schule weiter. Es gibt einen eigens eingerichteten Trauerraum mit Bild, Blumenschmuck und Kondolenzbuch, in dem alle unsere Schüler Abschied nehmen können“, merkte Juliane Dorfmüller an. Auch die Schulpsychologin Martina Schneider und ihr Kollege Michael Büttner werden weiter vor Ort sein. Wir sind ab sofort für alle Eltern telefonisch erreichbar, die unsere Hilfe brauchen.“

http://www.merkur-online.de/lokales/freising/nach-drama-tag-grenzen-ging-2616662.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

In Freising scheint das Töten von Kindern durch ihre Eltern offenbar eine Art Volkssport zu sein. Schon im Jahr 2010 gab es einen ähnlichen Fall. So ist das eben, wenn alles so ordentlich aufgeräumt scheint, hinter den Kulissen tobt der Krieg. Um so heiler die Welt draußen scheint, um so schlimmer die verdrängten Kriege daheim. 

 

 

 


 

 

 

Ermittlungen nach Messerattacke in Ihlow

Nach der blutigen Messerattacke einer Mutter auf ihre zwei Kinder in Ihlow (Landkreis Aurich) prüfen die Behörden die Hintergründe der Gewalttat. Die Frau hatte am Sonntagmorgen mit einem Messer auf ihre beiden im Bett liegenden Kinder eingestochen und dabei schwer verletzt. Der 11-jährige Junge und das 16-jährige Mädchen konnten mit zahlreichen Stichwunden aus dem Haus fliehen, wie die Polizei mitteilte. Sie würden jetzt medizinisch und psychisch versorgt, sagte ein Sprecher des Jugendamts in Aurich.

Motiv noch völlig unklar

Was die Frau zu der Tat getrieben haben könnte, ist nach wie vor unklar. Die Staatsanwaltschaft Aurich hat die Ermittlungen aufgenommen. Einzelheiten könne sie aber noch nicht nennen, sagte Sprecherin Annette Hüfner. Fest stehe bisher nur, dass die 45-Jährige am frühen Morgen ohne Vorwarnung mit einem Küchenmesser auf ihre Kinder losgegangen sei.

45-Jährige in der Psychiatrie

Die Frau ist bisher nicht vernehmungsfähig und wird zurzeit in einer psychiatrischen Einrichtung betreut. Die Behörden untersuchen jetzt die Vorgeschichte der Familie und müssen dann entscheiden, wo die Kinder in Zukunft leben werden.

Nachbarn überwältigen Mutter

Die ältere Tochter hatte nach dem Angriff den getrennt von der Familie lebenden Vater alarmiert. Als dieser am Wohnhaus eintraf, kamen ihm seine Kinder bereits auf der Straße entgegengelaufen, wie NDR 1 Niedersachsen berichtete. Er konnte sie in sein Auto setzen. Die Mutter, die sich zwischenzeitlich noch selbst Verletzungen mit dem Messer zugefügt hatte, ging schließlich auf das Auto zu und versuchte, die Kinder erneut zu attackieren. Nachbarn gelang es jedoch, die Frau zu überwältigen.

31.10.2011

http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/oldenburg/angriff107.html

 

 


 

 


Drei Tote bei Familiendrama in Arnsberg

Mutter und zwei Töchter am Sonntag (07.05.2017) tot aufgefunden

Obduktion bestätigt tödliche Injektion

Mutter hatte Zugang zu Medikamenten

Die Staatsanwaltschaft Arnsberg geht davon aus, dass die 44-jährige Frau zunächst ihre sechs und sieben Jahre alten Töchter umgebracht hat, "mit Giftinjektionen", so Staatsanwalt Klaus Neulken, und dann sich selbst.

Eine Spritze und Einstiche

Die Obduktion bestätigte die tödlichen Injektionen. In den Ellenbeugen der Leichen sind Einstiche festgestellt worden, und am Tatort fanden die Ermittler eine Spritze. Die Mutter arbeitete im medizinischen Bereich und hatte Zugang zu Medikamenten. Um welches Gift es sich handelt, muss noch geklärt werden.

Ein Verwandter der Mutter hatte sich Sorgen gemacht, weil er die Familie nicht erreichen konnte, und die Polizei benachrichtigt. "Die Beamten fanden drei Leichen auf dem Fußboden", so Neulken. Als Motiv für die Tat vermutet der Staatsanwalt einen Streit um das Sorgerecht für die beiden Mädchen. Die Mutter habe Angst davor gehabt, man könnte ihr die Kinder wegnehmen.

Stand: 08.05.2017, 17:39

https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/familiendrama-arnsberg-kinder-100.html


Kommentar Väternotruf:

Das sind offenbar auch Folgen des verfassungswidrigen §1671 BGB, mit dem Eltern das Sorgerecht entzogen werden kann, ohne dass ursprünglich eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

Man kann davon ausgehen, dass jedes Jahr Kinder in Folge der Drohungen dieses Schandparagrafen sterben müssen.

Lieber das Kind in den Tod befördern, als das Sorgerecht nach § 1671 BGB entzogen zu bekommen, so die Devise der tötenden Mütter und Väter.

Die Politik und das Bundesjustizministerium halten weiterhin an dem verfassungswidrigen §1671 BGB fest und auch das Bundesverfassungsgericht erweist sich in dieser Hinsicht als vollblinde Instanz, der es nicht gelingen will, das Grundgesetz Artikel 6 wirklich zu verstehen.

Armes Deutschland, arme Kinder, die bis zur Abschaffung dieses Schandparagrafen von ihren in Panik befindlichen Eltern noch getötet werden.

 

 

 


 

 

Bei Goslar sind zwei tote Kinder im Alter von vier Monaten und fünf Jahren entdeckt worden. Die beiden Mädchen hatten Schnittverletzungen.

Ein vier Monate altes Mädchen und seine fünfjährige Schwester sind in Langelsheim bei Goslar tot gefunden worden. Polizei und Rettungskräfte entdeckten die Kinder am Dienstagmorgen in einem Einfamilienhaus. Die beiden kleinen Mädchen wiesen Schnittverletzungen auf. Die alleinerziehende Mutter hielt sich am Tatort auf. Gegen die 34 Jahre alte Frau konzentrierten sich derzeit die Ermittlungen, teilte die Polizei mit.

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13.04.2011

http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article13153082/Zwei-tote-Kinder-nahe-Goslar-gefunden.html

 

 

Der ausführliche Bericht liegt dem Väternotruf vor.

 

 


 

 

Mutter wirft Neugeborenes aus dem Fenster

Von Jörn Hasselmann

27.12.2010 17:49 Uhr

Eine 20-Jährige hat in Charlottenburg ihr Baby unmittelbar nach der Geburt aus dem Fenster geworfen. Nachbarn entdeckten den Jungen im Schnee, Ärzte konnten ihn nicht retten. Die Mutter gestand die Tat bei der Polizei.

Eine 20-Jährige hat in Charlottenburg ihr Baby unmittelbar nach der Geburt aus dem Fenster geworfen. Das Kind starb später im Krankenhaus. Ein Mieter des Hauses an der Kaiser-Friedrich-Straße hatte das Schreien am Abend des zweiten Weihnachtsfeiertages gehört und um 17.45 Uhr die Polizei alarmiert. Aufgrund fehlender Spuren im Schnee rund um den Fundort des Jungen war den Ermittlern sofort klar gewesen, dass das Kind aus einem Fenster geworfen worden sein musste. Im ersten Stock trafen sie schließlich auf die aus Rumänien stammende Adriana B. Diese gestand, das Baby alleine geboren und aus dem Fenster geworfen zu haben. Die Frau wurde am Montagabend einem Haftrichter wegen Totschlags vorgeführt.

Es hatte ein besinnlicher zweiter Weihnachtsfeiertag werden sollen, den Mariola M. bei ihrem Freund Tadeusz K. in dessen kleiner Wohnung in der Kaiser-Friedrich-Straße verbringen wollte. Gerade hatte die 50-jährige Polin ihren Sohn in England angerufen, als sie aus dem Garten hinter dem Hinterhaus Schreie hörte. „Erst dachte ich, da wäre eine Katze vom Fensterbrett in den Schnee gefallen und hätte sich dabei verletzt“, sagt die gelernte Krankenschwester, die erst im Juni aus Polen nach Berlin zog. Als sie mit ihrem Freund in den Garten lief, fand das Paar im Schnee an der Kellertreppe das Baby, „es war ganz nackt“. Das Paar reagierte schnell: In der Küchenzeile ihrer Parterrewohnung frottierten sie den schreienden Säugling, wickelten ihn in warme Decken, wenig später war der Notarzt da.

Im Haus scheint niemand die junge Mutter oder auch nur die Mieter der Wohnung im ersten Obergeschoss zu kennen: „Seit zwei Jahren steht kein Name an der Klingel, ständig sind da neue Leute“, erzählt eine Mieterin, die im Haus lebt. Von anderen ist zu hören, dass man im Hof oder im Treppenhaus nie bewusst eine „Hochschwangere oder auch nur eine mit Bäuchlein“ gesehen habe. Die Tat erfüllt alle mit Entsetzen: „Ich lebe seit zehn Jahren in diesem Kiez, aber so etwas erlebe ich zum ersten Mal“, sagt Arif Bayar, der im Vorderhaus die Kneipe „Red House“ betreibt. „Es gibt doch Babyklappen“, ergänzt sein Gast Bernd Kiefer. „Was in solchen Leuten vorgeht, das kann niemand nachvollziehen.“ Ein anderer Gast sagt: „So viele Menschen können kein Baby bekommen und hier schmeißen sie es aus dem Fenster.“

Vier Babyklappen gibt es in Berlin, allerdings befanden sich die beiden nächsten viele Kilometer entfernt in Tempelhof oder Spandau. Dort hätte die Mutter ihr Kind anonym abgeben können. Dies wäre keine Straftat gewesen. Dagegen muss Adriana B. mit einer Haftstrafe rechnen, auf Totschlag stehen mindestens fünf Jahre. Die strafmindernde Privilegierung von Müttern nicht-ehelicher Kinder wegen der „psychischen Zwangslage“ bei Taten kurz nach der Geburt ist vom Gesetzgeber 1998 abgeschafft worden.

Anders als in Brandenburg hat es in Berlin in den vergangenen Jahren nur wenige getötete Neugeborene gegeben. Der letzte Fall im März 2009 verursachte öffentlich Entsetzen. Wenige Tage, nachdem ein toter Säugling in einem Altkleidercontainer in Wilmersdorf gefunden worden war, konnte die Mutter ermittelt werden, es war ihr achtes Kind gewesen. Wie sich herausstellte, war sie vorbestraft wegen Kindesaussetzung, weil sie 1998 ihr siebtes Kind in einem Keller versteckt hatte. Zwei Tage später erst wurde das Mädchen gefunden – Lisa überlebte die Tortur ohne Nahrung. 2002 hatte ein mit 15 Messerstichen getötetes Baby in der Babyklappe des Zehlendorfer Krankenhauses Waldfriede gelegen. Der Fall wurde nicht aufgeklärt.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/mutter-wirft-neugeborenes-aus-dem-fenster/3682476.html

 

 


 

 

 

Frau leidet unter Wahnvorstellungen

Kind getötet: Mutter muss in Klinik

VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 17.12.2010 - 16:39

Düsseldorf (RP) Unter dem Einfluss von Wahnvorstellungen hatte eine 25-jährige Hausfrau im Juni ihre fast dreijährige Tochter getötet. Am Freitag hat das Landgericht die psychisch kranke Frau, die als gemeingefährlich gilt, wegen des Totschlags dauerhaft in eine geschlossene Psychiatrie-Klinik eingewiesen.

Sie fühlte sich vom Geheimdienst ihrer palästinensischen Heimat permanent verfolgt. Um ihrer zwei Jahre und acht Monaten alten Tochter dieses Schicksal zu ersparen, hat eine 25-jährige Mutter in der Ehewohnung an der Lichtstraße vor sechs Monaten ihr Kind unter dem Einfluss dieser Wahnvorstellung mit einem Küchenmesser getötet. ...

...

Für Landgericht, Staatsanwältin und Verteidiger war klar, dass von der 25-Jährigen auch künftig Straftaten zu befürchten wären - wenn sie jetzt nicht in einer Psychiatrie-Klinik untergebracht wird. Die Entscheidung der Richter fiel daher schon nach wenigen Prozessstunden und ist rechtskräftig.

http://www.rp-online.de/duesseldorf/duesseldorf-stadt/nachrichten/Kind-getoetet-Mutter-muss-in-Klinik_aid_943472.html

 

 

Die vollständige Pressemeldung liegt dem Väternotruf vor.

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Die Frau scheint nicht die einzige zu sein, die angeblich oder tatsächlich einen Verfolgungswahn hat. Einige Tausend Mütter in Deutschland gehen mit ähnliche Störungen hausieren. Nur das sie zum Glück nicht alle die eigenen Kinder töten. Es geht ja auch eine Nummer kleiner, in dem diese Frauen die Kinder ihren Vätern entfremden und dabei oftmals noch tatkräftig von Jugendämtern und Familiengerichten unterstützt werden. Wer es nicht glaubt, lese nur einmal hier.

Die Behauptung der Mutter, sie hätte ihre Tochter getötet um ihr die angebliche Verfolgung durch den palästinensischen Geheimdienst zu ersparen, erscheint als bloße Schutzbehauptung, denn was hätte es einfacheres für die Mutter geben können, als das Kind in die Obhut der deutschen Behörden zu geben. Statt dessen tötet die Mutter das eigene Kind. 

Was besseres als Unterbringung in einer Psychiatrie-Klinik hätte der Frau aber anschließend nicht passieren können. Psychiatrie-Klinik ist alle Male gemütlicher als Knast. Jeden Tag an der Medikamentenausgabe die verordneten Drogen abholen und kostenlos konsumieren, das würde sich so mancher Junkie wünschen. Kein Wunder, dass sich da der Strafverteidiger der Frau mit dem Gericht und der Staatsanwältin einig war. Die Tochter macht das allerdings nicht wieder lebendig. Was würde diese wohl zu der Einmütigkeit von Strafverteidiger Gericht und Staatsanwältin sagen?

 

 

 


 

 

Regionales

Großvoigtsberg: Mutter wollte sich und ihr Kind töten

Traktorfahrer rettet Frau und Säugling aus brennendem Auto

Großvoigtsberg. Ein 60-jähriger Traktorfahrer hat am Dienstag im Zellwald bei Großvoigtsberg eine 38-jährige Mutter und ihr gerade viereinhalb Monate altes Baby aus einem brennenden Auto gerettet. Das hat die Staatsanwaltschaft Chemnitz am Mittwoch mitgeteilt. Der Mann hatte den Wagen beim Schneeräumen auf einem Waldweg entdeckt. Beim Blick in den Innenraum bemerkte er, dass das Auto völlig verraucht war. Der Mann öffnete das Fahrzeug und zog die Frau sowie ihr Kind aus dem jetzt brennenden Pkw. Beide waren bei Bewusstsein.

Der Traktorfahrer rief zwei in der Nähe arbeitende Forstmitarbeiter um Hilfe, die die Feuerwehr alarmierten. Wehren aus Siebenlehn und Großvoigtsberg löschten den Wagen, der vollständig ausbrannte. Der Rettungsdienst brachte den Jungen und seine Mutter in ein Krankenhaus, Lebensgefahr bestand nicht.

Nach ersten Erkenntnissen hat die Frau das Auto selbst angezündet. Die Kriminalpolizei ermittelt wegen versuchten Totschlags. Durch die Staatsanwaltschaft Chemnitz wurde Antrag auf Haftbefehl gestellt. Der Ermittlungsrichter gab dem Antrag statt und ordnete die Unterbringung der offensichtlich unter Depressionen leidenden Frau im Haftkrankenhaus Leipzig an.

Dem Kind geht es den Umständen entsprechend gut. (fp)

Erschienen am 01.12.2010

http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/REGIONALES/7538401.php

 

 

 


 

 

 

Lörrach: Amokschützin schlug Sohn bewusstlos und erstickte ihn

Lörrach (dpa) - Nach dem Amoklauf in Lörrach hat die Obduktion der Leichen grausige Details ans Licht gebracht: Die Sportschützin schlug ihren fünfjährigen Sohn am Sonntag erst bewusstlos und erstickte ihn dann mit einer Plastiktüte. Die 41-Jährige wurde schließlich von der Polizei erschossen.

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Der Obduktion zufolge tötete Sabine R. ihren Mann in ihrer Wohnung, in der sie auch ihre Anwaltskanzlei hatte, mit zwei Schüssen in Kopf und Hals. Die Frau lebte seit Juni getrennt von dem 44- Jährigen. Das Kind wohnte beim Vater und war am Sonntag bei der Mutter zu Besuch. Als der Vater das Kind abholen wollte, kam es zu der tödlichen Gewalt. Anschließend legte Sabine R. mit Brandbeschleunigern Feuer. Vater und Sohn wurden nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa aus Polizeikreisen nebeneinanderliegend auf dem Bett gefunden.

Weiter unklar ist, warum Sabine R. danach ins gegenüberliegende St. Elisabethenkrankenhaus lief und ob es einen Zusammenhang mit einer Fehlgeburt gibt, die sie dort 2004 erlitt. Auf dem Weg in die Klinik verletzte sie zwei Passanten. Zeugenangaben zufolge schoss sie auch noch auf weitere Menschen auf der Straße. Ein Fußgänger ging demnach sofort in Deckung. Zudem soll Sabine R. auf eine etwa 70 Jahre alte Frau mit einer Gehhilfe, ein vorbeifahrendes Auto und einen Mann mit einem Kind gezielt haben. Sie wurden nicht getroffen. Die Polizei sucht dringend Zeugen.

Im Krankenhaus erschoss sie einen 56 Jahre alten OP-Pfleger, den sie laut Polizei nicht persönlich kannte. Ihn trafen drei Schüsse in Kopf und Hals. Außerdem fügte die Täterin ihm mehrere Stiche in den Oberkörper zu. Einen Polizisten verletzte sie schwer. Die Frau galt zuletzt als psychisch stark angespannt und hatte offenbar die Trennung von Mann und Kind nicht verkraftet.

In zwei Tresoren in Wohnung und Kanzlei der Amokläuferin entdeckten die Ermittler keine neuen Hinweise auf die Hintergründe der Tat. «Wir haben nichts gefunden, was von Bedeutung wäre für den Fall», sagte ein Polizeisprecher. Die Ermittler hatten gehofft, darin möglicherweise Hinweise auf das Motiv sowie auf Probleme und die Persönlichkeit von Sabine R. zu finden.

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http://de.news.yahoo.com/26/20100921/twl-amokschtzin-schlug-sohn-bewusstlos-u-0af634d.html

 

 

 

 

 

Das Blutbad in Lörrach 

Das ist die Amok-Läuferin

Es berichten A. BACHNER, S. BAUMANN, J. WOLLBRETT, M. SCHOLZ, B. STREHLAU, F. ERNST, U. REINHARDT, S. WINDHOFF, M. KLEBL (Texte) und D. ROSSBACH, M. HAHN (Fotos)

Wer war die Frau, die ihre Familie auslöschte, drei Menschen tötete?

BILD ging auf Spurensuche: Die Kanzlei und Wohnung von Sabine R. († 41) in der Innenstadt von Lörrach ist ausgebrannt, zertrümmert von einer gewaltigen Explosion, die die Täterin selbst ausgelöst hatte. Hier lebte die Anwältin zuletzt. Sie hatte sich erst im Sommer von ihrem Mann getrennt, war ins 30 Kilometer entfernte Lörrach gezogen. Vor acht Wochen mietete sie die Erdgeschosswohnung direkt gegenüber dem St. Elisabethen-Krankenhaus.

Warum wurde die Anwältin zur Killerin?

Bis vor Kurzem schien die Familie noch glücklich. Sabine R. lebte mit ihrem Mann Wolfgang († 44, Schreiner) und Söhnchen Roman († 5) im idyllischen Schwarzwalddörfchen Häg-Ehrsberg. Vor zwei Jahren erst hatte das Paar das Einfamilienhaus gekauft, liebevoll renoviert.

An den Fenstern im ersten Stock kleben rote Herzen. Im Garten steht eine Schaukel, daneben ein Klettergerüst. Das Paar war im Musikverein, fuhr oft mit dem Wohnwagen an den Lago Maggiore, der kleine Roman hatte viele Freunde im Ort. Geldsorgen gab es nicht.

Doch vor wenigen Monaten zerbrach die Ehe, im Juni trennte sich das Paar.

Eine Nachbarin: „Wolfgang R. hatte eine neue Freundin.“ Der Ehemann blieb im Haus wohnen, behielt den Sohn bei sich. Oberstaatsanwalt Dieter Inhofer: „Das Kind lebte beim Vater. Ein Sorgerechtsstreit war nicht anhängig. Am Wochenende war der Junge bei der Mutter zu Besuch.“

Die Nachbarin über die Amokläuferin: „Sie kam offenbar nicht darüber hinweg, dass der Sohn beim Vater lebte. Sie hatte alles verloren: Mann, Kind, Haus. Aber dass sie zu so was fähig ist, hätte ich nie im Leben gedacht.“

Sabine R. besorgte sich mehrere Kanister Nitroverdünner, 300 Schuss Munition. Sie war Sportschützin, besaß legal mehrere Waffen.

Plante sie gezielt einen Anschlag auf ihre Familie, die sich von ihr getrennt hatte? Und auf das Krankenhaus, an das sie nach der Fehlgeburt so schreckliche Erinnerungen hatte?

Die Tagesmutter, die regelmäßig den kleinen Roman betreute, sagt: „Ich hab in dem Krankenhaus gerade ein Baby auf die Welt gebracht. Sabine fragte mich vorwurfsvoll, wie ich in diesem Krankenhaus entbinden könne ...“

Am Wochenende bekam Sabine R. Besuch von ihrem kleinen Sohn. Sie verbrachten die letzten Stunden miteinander.

Als der Vater den Sohn abholen wollte, lief er in die tödliche Falle. Die Polizei fand bei einer Hausdurchsuchung vier weitere Waffen der Sportschützin.

21.09.2010

http://www.bild.de/BILD/news/2010/09/21/amoklauf-loerrach-taeterin/das-ist-die-amok-laeuferin.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Häg-Ehrsberg - http://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%A4g-Ehrsberg

Die Gemeinde Häg-Ehrsberg liegt im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Schönau. Für Familiensachen aus dem Bezirk des Amtsgerichts Schönau ist das Amtsgericht Bad Säckingen zuständig. Das Amtsgericht Bad Säckingen wäre im Fall eines Antrages auf Zuweisung des alleinigen Sorgerechtes durch Sabine Rademacher zuständig gewesen. Wenn Frau Rademacher dort einen guten Eindruck hinterlassen hätte, wäre womöglich dem von ihr am 19.09.2019 getöteten Vater des gemeinsamen Sohnes das Sorgerecht nach §1671 BGB entzogen worden. Doch auf das Familiengericht wollte sich Frau Rademacher zur Abstrafung des Vaters möglicherweise nicht verlassen - die Familienrichter haben heutzutage ja auch immer weniger Lust als Büttel des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung den Schandparagraphen §1671 BGB zur Anwendung zu bringen und rigide Elternentsorgung zu betreiben. Und so zog Frau Rademacher dann wohl als selbsternannte Strafrichterin zu Felde. Die Politiker - die nicht müde werden, den Schandparagrafen §1671 BGB zu verteidigen, mit dem noch immer so viele Eltern entsorgt werden, weinen Krokodilstränen, die Blumen an den Hinrichtungsstätten verwelken und in drei Monaten geht alles seinen gewohnten Trott.

 

 

Bluttat von Lörrach: 300 Schuss Munition dabei Wie viele Menschen wollte die Amokläuferin noch töten?

Rache für Fehlgeburt?

20.09.2010 - 16:36 UHR

Lörrach – Amokläuferin Sabine R. († 41) hatte nach Angaben der Polizei 300 Schuss Munition dabei, als sie in das Elisabethen-Krankenhaus in Lörrach stürmte. Wie viele Menschen wollte die Anwältin noch töten?

Die Einsatzkräfte in Lörrach waren nach dem Amoklauf von Winnenden speziell geschult

Sabine R. benutzte eine Kleinkaliberwaffe vom Typ Walther Longrifle 22 mm. Mit dieser Waffe erschoss sie zunächst ihren Ehemann, von dem sie getrennt lebte. Ihr Sohn kam auf andere Art zu Tode, sein Körper wies „stumpfe Einwirkung von Gewalt auf“.

Nachdem sie ihr Wohnhaus in Brand gesteckt hatte, stürmte die Frau zum Krankenhaus, schoss auf dem Weg dorthin auf mehrere Passanten.

Die Polizei bestätigte, dass Sabine R. Sportschützin war und legal eine Waffe besaß.

Sabine R. brachte 300 Schuss Munition mit ins Krankenhaus!

Die Ermittler fanden später über 100 Patronenhülsen allein auf dem Boden der Geburtsstation. Die herbeigeeilten Polizeibeamten hatten sich ein regelrechtes Feuergefecht mit der Todesschützin geliefert.

Die Amokläuferin verschanzte sich in einer Nische und feuerte immer wieder auf ein Patientenzimmer, in dem sich eine Frau und sechs Besucher befanden.

Schließlich wurde sie von der Polizei erschossen. „Die Beamten mussten das Leben der Patienten schützen“, so der Staatsanwalt.

Dem schnellen Einsatz der Polizei ist es zu verdanken, dass nicht noch mehr Menschen dem Amoklauf von Sabine R. zum Opfer fielen.

Das Einsatzkonzept wurde nach dem Amoklauf von Winnenden entwickelt. Die Polizisten haben eine spezielle Schulung durchlaufen, um Amokläufer im Ernstfall sofort außer Gefecht setzen zu können.

RACHE FÜR FEHLGEBURT?

Machte die Anwältin das Krankenhaus für eine Fehlgeburt vor sechs Jahren verantwortlich und wollte Rache nehmen?

Die Ermittler gaben auf der Pressekonferenz am Montag bekannt, dass Sabine R. im Jahr 2004 eine Fehlgeburt erlitten hatte – im Elisabethen-Krankenhaus.

Das würde auch erklären, warum Sabine R. ausgerechnet in die Geburtsstation der Klinik lief und dort um sich schoss!

Die 41-Jährige war ohne Umwege dorthin hingelaufen, nachdem sie bereits vor der Klinik mehrere Passanten angeschossen hatte.

„Ob die Fehlgeburt der Grund war, dass sie sich dort hinwandte, wissen wir nicht”, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Dieter Inhofer.

KANNTE DIE AMOKLÄUFERIN DEN PFLEGER?

Auf der Geburtstation tötete Sabine R. einen Krankenpfleger (56), der bei der Essensausgabe war. Sie stach mehrfach auf den Mann ein, schoss ihm außerdem mehrmals in den Kopf! Augenzeugen berichteten, dass die Amokläuferin gar nicht mehr von dem Mann ablassen wollte.

Dennoch gehen die Ermittler bislang von einem Zufallsopfer aus. „Wir haben bisher keinerlei Querverbindungen gefunden. Wir gehen davon aus, dass der Pfleger ihr zufällig über den Weg lief.“ 

http://www.bild.de/BILD/news/2010/09/20/loerrach-amoklauf-fehlgeburt/motiv-fuer-klinik-stuermung.html

 

 

 

 

Amoklauf

Die Todesnacht von Lörrach

Von Julia Jüttner

Sabine R. hat das beschauliche Lörrach in Angst und Schrecken versetzt: Die Anwältin und Sportschützin tötete ihren fünfjährigen Sohn, ihren Mann und einen Pfleger. 18 Menschen wurden bei der Amoktat verletzt - was trieb die Frau bloß, fragen sich die Nachbarn.

Hamburg - Das Ehepaar S. sitzt in seinem Wohnzimmer in der Markus-Pflüger-Straße im baden-württembergischen Lörrach, als am Sonntag, kurz nach 18.30 Uhr, ein lauter Knall das Haus erschüttert. "Ich dachte, da kommt ein Flugzeug runter", erinnert sich Gerlinde S. Sie blickt aus dem Fenster und sieht, wie "Gegenstände und Glassplitter durch die Luft fliegen", wie Anwohner aus dem Nachbargebäude rennen. Sie glaubt an eine Gasexplosion, schlüpft eilig in ihre Schuhe und läuft mit ihrem Mann aus dem Haus.

Auf der Straße lautes Geschrei, es wimmelt vor Feuerwehrleuten und Polizisten, es herrscht Chaos. "Bringen Sie sich in Sicherheit, hier rennt jemand mit einer Maschinenpistole herum!", ruft ein Beamter dem Ehepaar zu. Gerlinde und Hans-Peter S. verharren einen Moment lang, da kommt eine Frau aus dem gegenüberliegenden St. Elisabethen-Krankenhaus gelaufen und ruft: "Die Person befindet sich in Zimmer 107!"

Erst langsam begreifen Gerlinde und Hans-Peter S., dass sie Augenzeugen eines Amoklaufs sind. Mitten in ihrem beschaulichen 48.000-Einwohner-Städtchen. Die Markus-Pflüger-Straße, keine fünf Gehminuten vom Zentrum entfernt, ist Kulisse für Blaulicht und Sirenengeheul, Tod und Zerstörung. Das Erdgeschoss in Hausnummer 22 ist total verwüstet.

Lörrach: Die Taschen voller Munition

Gerhard R., ein anderer Nachbar, ist bei Verwandten, zwei Straßen entfernt. "Selbst dort hat man die Detonation gespürt. Ich dachte, das ist ein Erdbeben, die Türen haben im Rahmen gewackelt", erinnert er sich. Nach Hause, zurück in seine Wohnung, darf er zunächst nicht. Inzwischen sind rund 300 Polizisten und Rettungskräfte im Einsatz.

Das Ehepaar S. kommt bei seiner Tochter in der Nähe unter. Gegen 22 Uhr dürfen sie wieder zurück in ihre Wohnung, längst wissen sie, was sich im Nachbarhaus zugetragen hat: Sabine R. lief Amok. Zuerst tötet sie in ihrer Wohnung in der Hausnummer 22 ihren Ehemann, der sich vor mehreren Wochen von ihr getrennt haben soll, und den gemeinsamen fünf Jahre alten Sohn.

Der Pfleger in der Gynäkologie - ein "Zufallsopfer"

Anschließend stürmt Sabine R. nach Polizeiangaben über die Straße zum St. Elisabethen-Krankenhaus - bewaffnet mit einem Messer und einer kleinkalibrigen Pistole .22, wie sie Sportschützen benutzen. Als solche hatte sich Sabine R. ausbilden lassen, besaß nach Angaben von dpa legal mehrere Waffen.

Vor der Klinik schießt sie um sich, trifft zwei Passanten. "Eine Person wurde durch einen Kopfstreifschuss, eine weitere im Rücken getroffen und schwer verletzt", sagte ein Polizeisprecher.

"Gezielt" sei Sabine R. danach in die gynäkologische Abteilung im ersten Stock des Krankenhauses gelaufen. Dort sei sie auf einen Pfleger losgegangen, der gerade die Tabletts vom Abendessen in einen Wagen schob. Ihn habe sie mit einem Messer attackiert und mehrmals in den Kopf geschossen, der 56-Jährige starb. Laut Staatsanwaltschaft kannte Sabine R. ihr Opfer nicht.

Die Polizei hat die 41-Jährige inzwischen orten können. Im ersten Stock kommt es zu einem heftigen Schusswechsel zwischen Sabine R. und Polizeibeamten. Einer von ihnen wird schwer am Knie verletzt. Die 41-Jährige wird von den Beamten tödlich getroffen, sie stirbt nach Angaben der Staatsanwaltschaft auf dem Klinikflur im ersten Stock. Warum sie gezielt diesen Bereich des Krankenhauses aufgesucht hatte, sei bislang nicht geklärt, so der Polizeisprecher.

Ebenso unklar ist, ob ein Sorgerechtsstreit Auslöser der Bluttat war. Das werde derzeit geprüft, sagte der Sprecher.

Geklärt ist hingegen, dass Sabine R. ihren Ehemann und den gemeinsamen Sohn vor der Explosion tötete. Demnach erschoss sie den 44-Jährigen mit der Sportwaffe. Wie der Sohn zu Tode kam, ist noch unbekannt. Die Leichen der beiden waren nach dem Brand in den Räumen der Kanzlei gefunden worden, nachdem das Feuer dort gelöscht worden war. Eine Nachbarin will drei Schüsse gehört haben, danach den lauten Knall der Explosion.

"Regelmäßig gab es bei der Übergabe Streit im Hausflur"

"Die Explosion in dem Mehrfamilienhaus wurde höchstwahrscheinlich durch einen Brandbeschleuniger ausgelöst", sagte Oberstaatsanwalt Dieter Inhofer SPIEGEL ONLINE. Entsprechende Kanister seien im Büroraum der Wohnung sichergestellt worden. Sachverständige des Landeskriminalamtes untersuchen die Details.

Die Detonation war so heftig, dass eine Wand aus dem Haus herausgerissen wurde. 15 Personen wurden durch Rauchgasvergiftungen verletzt. Im vierten Stock standen Bewohner auf den Balkonen: "Das Treppenhaus ist total verqualmt, wir können nicht über den Hausflur nach unten", hätten sie gerufen, erinnert sich Gerlinde S. Sie seien schließlich über das rückwärtige Gebäude mit Hilfe einer Drehleiter gerettet worden. Die Feuerwehr rettete aus dem brennenden Haus sechs Erwachsene und ein Kind.

Sabine R. war erst vor wenigen Wochen in eine Erdgeschosswohnung in der Markus-Pflüger-Straße 22 gezogen, hatte an der Außenwand ihr Büroschild für ihre Kanzlei anbringen lassen. Laut Bundesrechtsanwaltskammer war sie erst seit Dezember 2009 als Rechtsanwältin tätig.

Hans-Peter S., ein Bewohner aus Hausnummer 20, lernte die Juristin kennen, als er vor Wochen am Garagentor hantierte. Höflich habe sie gefragt, ob sie sich ihm vorstellen dürfe. "Eine aufgeschlossene, sympathische Frau", erinnert sich auch Karl A. Auch ihm habe sich die 41-Jährige vorgestellt. "Keine Selbstverständlichkeit in einem drei Häuser großen Wohnblock mit insgesamt 52 Wohnungen."

Das Kind lebte beim Vater, den Nachbarn erzählte Sabine R. das Gegenteil

Sie habe auch erzählt, dass sie mit ihrem Sohn allein lebe. Ihre Kanzlei habe sie deshalb direkt bei ihrer Wohnung, um als alleinerziehende Mutter die Betreuung besser zu koordinieren. "Nach unserer Erkenntnis lebte der Sohn bei seinem Vater und war am Sonntag nur zu Besuch bei seiner Mutter", sagte Oberstaatsanwalt Inhofer. Das Motiv für die Tat sieht er im "persönlichen Bereich".

Direkte Nachbarn wollen mehrfach lautstarke Auseinandersetzungen zwischen Sabine R. und dem von ihr getrennt lebenden Ehemann gehört haben. "Regelmäßig gab es bei der Übergabe des Kindes Streit im Hausflur", sagten mehrere Bewohner SPIEGEL ONLINE.

Inwieweit hatte Sabine R. die Tat geplant? Woher stammten die Waffen? Warum tötete die Juristin den Pfleger? Weitere Einzelheiten zu der Tat und zu den Ermittlungen wollen Polizei und Staatsanwaltschaft am Montagnachmittag bekanntgeben.

Der Tatort, speziell die gynäkologische Abteilung sowie die Wohnung und Kanzlei der Juristin, bleibt auch am Montag abgesperrt. Ein Kriseninterventionsteam des Roten Kreuzes, Seelsorger und Psychologen sind vor Ort.

"Wir sind schockiert über diese Schreckenstat", sagt Gerlinde S. "Und gleichzeitig überlegen wir, was noch alles hätte passieren können. Hier spielen so viele Kinder, hier leben so viele Menschen."

Lörrach sei "fassungslos", sagte auch Oberbürgermeisterin Gudrun Heute-Bluhm bestürzt über die Tat. Die Einsatzkräfte hätten Schlimmeres verhindern können. Auch die erfahrenen unter den Helfern und Beamten zeigten sich von dem Amoklauf aufgewühlt. "Wir konnten Schlimmeres verhindern, ja, aber der Pfleger ist dennoch gestorben", sagt ein Polizeisprecher. "Der geht morgens zur Arbeit, um zu helfen wie wir, und kommt einfach nimmer heim."

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,718403,00.html

 

 


 

 

 

Drama in Oranienburg

Mutter erdrosselt Kinder, erhängt sich

08. Juni 2010 19.23 Uhr, B.Z.

Warum erdrosselte die Polizistin Diana R. (32) ihre zwei Kinder (5, 10) und tötete sich dann selbst?

Erschütterndes Familiendrama in Oranienburg. Eine Mutter, Polizeibeamtin, tötet ihre Kinder, nimmt sich schließlich selbst das Leben. Und wieder bleibt nur eine durchdringende Frage: Warum?

Verzweifelt hatten Verwandte am Montagmittag an die Wohnungstür der alleinerziehenden Mutter geklopft, geschrien, gefleht, sie möge öffnen. Schließlich versuchten sie sogar selbst, diese einzutreten. Die Angst um die Polizeibeamtin aus Oranienburg, die an diesem Montag nicht zur Arbeit in ihrer Dienstelle erschienen war, war zu groß. Alarmierte Feuerwehrmänner, die schließlich die Tür der 4-Zimmer-Wohnung in der Kösener Straße aufbrachen, fanden die böse Ahnung der Familie grausam bestätigt.

Kein Abschiedsbrief

Diana R. (32), ihre zehnjährige Tochter Anna und der kleine Sohn Max (5) lagen leblos in der Dachgeschosswohnung. Die Obduktion ergab, dass die junge Frau zunächst ihre beiden Kinder erdrosselte und sich dann erhängt hatte. Allein das Motiv der Tat ist jedoch völlig unklar. Es wurde kein Abschiedsbrief gefunden. Auch soll Diana R. die Tat nicht angekündigt haben. „Es handelt sich um eine persönliche Tragödie“, so Staatsanwalt Andreas Pelzer. Auch Anhaltspunkte, die Tat könnte dienstliche Hintergründe haben, lägen bislang nicht vor.

Als möglicher Grund gilt bei Bekannten die wenige Monate zurückliegende Trennung vom Ehemann und Vater der Kinder. Er ist, wie auch der Vater von Diana R., ebenfalls Polizist in Oranienburg. Auch deshalb werden die Ermittlungen von der Kripo im benachbarten Schutzbereich Ostprignitz-Ruppin geleitet.

Die genaue Todesursache soll nun eine Obduktion klären. Warum Diana R., die so sehr an ihren Kindern hing, Max und Anna mit in den Tod nahm, wird wohl ihr trauriges Geheimnis bleiben.

http://www.bz-berlin.de/bezirk/umland/mutter-erdrosselt-kinder-erhaengt-sich-article872872.html

 

 


 

 

 

Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2010 » Pressemitteilung Nr. 176/10 vom 16.9.2010

Siehe auch: Beschluss des 2. Strafsenats vom 8.9.2010 - 2 StR 316/10 -

 

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle

Nr. 176/2010

Urteil wegen Ermordung eines Säuglings durch Kindesmutter ist rechtskräftig

Das Landgericht Kassel hatte im ersten Rechtsgang die Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hatte der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24. November 2008 das landgerichtliche Urteil wegen einer nicht fehlerfreien Beweiswürdigung aufgehoben und die Sache zur näheren Prüfung des Vorliegens eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes an das Landgericht Kassel zurückverwiesen.

Auf Grund der neuen Verhandlung hat das Landgericht mit Urteil vom 12. Februar 2010 die Angeklagte wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Nach den Feststellungen des Gerichts entschloss sich die Angeklagte schon während der Schwangerschaft, die sie vor ihrem Lebensgefährten und ihrer Familie geheim hielt, das Kind nach der Geburt zu töten, da es sie bei der Ausübung ihrer Hobbys stören würde und ein Kind nicht zu ihrer Lebensplanung passte. Am 13.10.2007 brachte die Angeklagte im Krankenhaus Fritzlar – wo sie falsche Personaldaten angab – durch Kaiserschnitt einen gesunden Säugling zur Welt. Am nächsten Morgen verließ sie gegen ärztlichen Rat unter einem Vorwand mit dem Kind das Krankenhaus. Kurz danach erstickte sie auf eine vom Landgericht nicht mehr aufklärbare Weise den Säugling, legte ihn in einen Pappkarton und steckte den Karton in einen Müllsack, den sie im Kofferraum ihres PKW ablegte.

Das Landgericht hat dies als Mord aus niedrigen Beweggründen bewertet, da die Angeklagte sich mit der Tötung des Kindes die unbeeinträchtigte Verfolgung ihrer Freizeitinteressen, insbesondere der Hundezucht und der Jagd, ermöglichen wollte.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die Sachrüge gestützte Revision der Angeklagten als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu deren Nachteil ergeben hat. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 8. September 2010 – 2 StR 316/10

LG Kassel – Urteil vom 12. Februar 2010 – 1 (6) Ks 2630 Js 37956/07

Karlsruhe, den 16. September 2010

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-5013

Telefax (0721) 159-5501

 

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0176/10

 

 


 

 

 

Oberpfalz

Zweijährige stirbt wegen Vernachlässigung

Tirschenreuth. Die kleine Lea wurde nur zwei Jahre alt. Ihre Mutter ließ sie im oberpfälzischen Tirschenreuth verhungern und verdursten. Dafür sitzt die 21 Jahre alte Frau jetzt in Untersuchungshaft. Wie die Staatsanwaltschaft in Weiden am Dienstag mitteilte, erließ das Amtsgericht Regensburg Haftbefehl gegen sie. Der Vorwurf: Totschlag durch Unterlassung. Auch das zuständige Jugendamt geriet in die Kritik. Auf besorgte Hinweise von Nachbarn hatte die Behörde nicht reagiert.

Lea war am Samstag tot in ihrem Bett gefunden worden. Die Obduktion ergab: Das Mädchen starb an Vernachlässigung, war verhungert und verdurstet. Am Dienstag wurde bekannt, dass das zuständige Jugendamt bereits vor einem halben Jahr Informationen darüber hatte, dass es in der Familie möglicherweise massive Probleme gebe.

Nachbarn hatten bei der Behörde angerufen, weil die beiden Kinder der 21 Jahre alten Mutter - Lea hat einen älteren Bruder - nicht mehr im Garten spielten, sondern aus dem Fenster winkten. "Die zuständige Fachkraft des Jugendamtes fasste diese Schilderung nicht als eine Meldung einer akuten Gefährdung der Kinder auf", teilte der Landkreis Tirschenreuth mit. Schließlich habe sich der Großvater der Kinder, der in der Nähe wohnte, nach Angaben der Nachbarn oft um sie gekümmert.

"Heute nicht mehr nachvollziehbar - leider"

Warum nach dem besorgten Hinweis der Nachbarn kein Hausbesuch des Jugendamtes veranlasst und warum der Fall auch später nicht mehr aufgegriffen wurde, sei "heute nicht mehr nachvollziehbar - leider", sagte Landkreissprecher Josef Hecht. Klar ist aber: Der qualvolle Tod des kleinen Mädchens hätte möglicherweise verhindert werden können, wenn das Jugendamt dem Hinweis der Nachbarn nachgegangen wäre.

"Unsere Fachkräfte haben schon Vorgaben, wie sie auf derartige Hinweise reagieren müssen", sagte Hecht. "Und diese Hinweise wurden nicht als gravierend eingestuft." Das Jugendamt habe keinen Kontakt zu der Familie aufgenommen. "Das Jugendamt kannte die Familie nicht." Nach dem Tod des Mädchens wird das Umfeld der Familie jetzt genau unter die Lupe genommen. "Die Mutter ist nicht erwerbstätig", sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Gerd Schäfer in Weiden. "Wir vernehmen weiter Zeugen". Auch der Vater des toten Mädchens werde befragt, der von der Mutter getrennt lebt. Er kümmert sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft jetzt um seinen kleinen Sohn, der unversehrt ist.

"Nach allem, was wir wissen, geht es ihm gut", sagte Schäfer und betonte: "Es gibt keine Erkenntnisse, dass der Vater sich nicht um das Kind kümmern wollte".

Der tragische Tod der kleinen Lea ist nicht der erste Fall dieser Art in Bayern. Vor einem Dreivierteljahr starb die dreijährige Sarah im mittelfränkischen Thalmässing. Sie war unter den Augen ihrer Eltern verhungert. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seitdem gegen die Eltern wegen gemeinschaftlichen Totschlags durch Unterlassung. Auch gegen das zuständige Jugendamt wurden Ermittlungen aufgenommen.

Gegen den Landkreis Tirschenreuth und das Jugendamt werde noch nicht ermittelt, sagte Schäfer. "Es gibt im Moment keine konkreten Ermittlungen, aber wir gehen allen Hinweisen nach." (dpa)

Erscheinungsdatum 30.03.2010

http://www.fr-online.de/in_und_ausland/panorama/2484908_Oberpfalz-Zweijaehrige-stirbt-wegen-Vernachlaessigung.html

 

 

 


 

 

 

Innsbruck

26.03.2010

Zwillingsmord, der für die Täterin keiner war

Es war ein grausamer Tod: Mit einem Polster wurden die siebenjährigen Zwillinge Celine und Mario im Bett erstickt. Die Mörderin: Eine Tirolerin.

Von Jan Hetfleisch

Innsbruck/Zürich – Was zunächst nach einem Einbruchsmord aussah, entpuppte sich schnell als ein kaltblütiger Mord der Mutter: Er passierte in der Nacht auf den 24. Dezember 2007 in einer 5-Zimmer-Wohnung in der Gemeinde Horgen in der Nähe von Zürich.

Bianca B. weckte gegen zwei Uhr Früh ihren Mann. Doch es war kein sanftes Wecken. Die gebürtige Tirolerin rüttelte Franz B. aus dem Schlaf. Sie stand beunruhigt vor ihm. Franz B. bemerkte, dass etwas nicht stimmte, denn die Schlafzimmertüre, die sonst immer weit offen stand, war geschlossen.

Franz B. stand auf, um nach dem Rechten zu sehen. Doch was er dann erlebte, war der blanke Albtraum.

„Ich habe meine Kinder nicht getötet“

Franz B. und Bianca B. sitzen beide im Gerichtsaal in Zürich. Doch nicht auf der gleichen Seite. Die 36-jährige Tirolerin nimmt auf der Anklagebank Platz. Franz B. befindet sich als Zeuge im Saal. Noch immer kann er die Tat nicht fassen. Noch immer kann er nicht glauben, dass seine langjährige Freundin und Frau seine beiden Kinder umgebracht haben soll. „Sie ist nicht mehr die Bianca, die ich kannte“, sagt der selbständige Baggerfahrer, der Bianca B. immer noch „meine Frau“ nennt, obwohl sie schon geschieden sind.

Die Staatsanwaltschaft warf der Tirolerin zweifachen Mord vor. In der besagten Nacht soll Bianca B. aufgestanden sein. Soll Geschenke für die Kinder unter den Tannenbaum gelegt haben. Dann ging sie in die Zimmer von Celine und Mario. „Dort erstickte die Angeklagte die beiden Kinder nacheinander in nicht mehr genau festzulegender Reihenfolge, indem sie einige Minuten lang mit massiver Gewalt auf den Oberkörper, den Hals und die Atemwege der Kinder drückte, indem sie ein Kissen oder einen anderen weichen Gegenstand wie eine Decke oder ein Tuch auf den Gesichtern der Kinder fixierte, wobei sie gleichzeitig die Kinder festhielt und sie so am Atmen hinderte“ – führte die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift aus.

„Ich habe meine Kinder nicht umgebracht, ich könnte so was nicht. Ich war eine fürsorgliche Mutter“, erklärte die 36-Jährige bei der Einvernahme. Vielmehr glaubte sie, dass ihr Ex-Mann der Täter sei, den sie im Gerichtsaal „Herr B.“ nennt.

Doch Franz B. der zu Beginn der Untersuchungen im Jahr 2007 auch zu den Hauptverdächtigen zählte, konnte nach 16 Einvernahmen, 200 befragten Personen und 16 Stunden psychiatrischer Untersuchung wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Ein Grund für diesen Schritt war auch, dass sich die Tatvorwürfe gegen Bianca B. erhärteten.

Eine lange Nacht

Franz B. ging in der besagten Nacht, nachdem er von seiner Frau geweckt worden war, sofort in das Zimmer von Mario. „Es war furchtbar. Er hatte ein Kissen auf dem Gesicht. Er war eiskalt“, schilderte der Mann im Zeugenstand und führte weiter aus, „In der ganzen Wohnung war es kalt. Ich ging in die Küche, wo das Fenster weit offen stand und schloss dieses.“ Dann ging Franz B. in das Zimmer von Celine. „Sie lag gleich da wie Mario – mit einem Kissen vor dem Gesicht. Auch sie war eiskalt.“ Er ging vollkommen geschockt aus der Wohnung und rief die Polizei. „Es war eine extreme Angst da, die totale Überforderung.“

Als Franz B. zurückging, saß Bianca im Stiegenhaus und weinte. Kurz darauf traf die erste Polizeistreife ein. Er führte einen Beamten in das Zimmer von Mario. „Der Bub lag in einem hellblauen Pyjama auf dem Bett, das Gesicht zur Wand gedreht. Im linken Arm ein Plüschtier“, war in der Niederschrift des Polizisten zu lesen. „Ein Puls war nicht mehr spürbar“. Das gleiche Bild bot sich dem Beamten auch in Celines Zimmer.

Eine Stunde später liefen die Ermittlungen in Richtung Einbruch und Mord an. Fußspuren und Fingerabdrücke wurden gesichert. Doch die Auswertung ergab: keine fremde Person hatte sich in der Wohnung befunden. Auch Einbruchsspuren fehlten. Somit fiel der Verdacht auf die beiden Eltern.

Noch in der Nacht wurde Bianca B. zum ersten Mal befragt. Der Verdacht erhärtete sich gegen die Mutter, denn sie verstrickte sich in den weiteren 18 Einvernahmen immer mehr in Widersprüchen. Während einer Befragung erzählte sie von einem Traum, in dem sie Geschenke unter den Tannenbaum legte und dann in die Kinderzimmer ging. „Ich kann nicht ausschließen, dass ich Kinder getötet habe, ich kann mich nicht erinnern.“

„Instabiler Realitätsbezug“

Diese Aussage passte zu dem psychiatrischen Gutachten. Der Psychiater Frank Urbaniok bezeichnete den Fall der 36-Jährigen als „sehr komplex. Eine Persönlichkeitsstörung, nicht näher bezeichnet“. In dem 250 Seiten langen Gutachten wird diese Störung, die einige zwanghafte Züge, sowie einen instabilen Realitätsbezug beinhaltet, genau beschrieben. Urbaniok kommt zum Schluss: „Ihre Wirklichkeiten sind beliebig austauschbar. Ideen, die andere nicht zulassen, sind für sie umsetzbar“. Dennoch attestierte der Psychiater der 36-Jährigen eine nur leicht verminderte Schuldfähigkeit.

Am Freitagvormittag ging der zweiwöchige Indizienprozess gegen die 36-jährige Tirolerin zu Ende. Das Geschworenengericht sah es als erwiesen, dass Bianca B. ihre beiden Kinder ermordet hat. Der Richter fällte das Urteil: lebenslange Haft mit einer Therapie. Zudem muss sie ihrem Ex-Mann eine Wiedergutmachung von 150.000 Franken (105.042 Euro) sowie einen Schadenersatz von rund 15.000 Franken bezahlen.

http://www.tt.com/csp/cms/sites/tt/Tirol/497639-2/zwillingsmord-der-f%C3%BCr-die-t%C3%A4terin-keiner-war.csp

 

 


 

 

 

Familiendrama in Lünen

Mutter tötet Kinder und erhängt sich an Strommast

23. März 2010, 10:21 Uhr

Einen Tag nach dem Familiendrama in Lünen (NRW) mit zwei toten Kindern haben Spaziergänger eine Frauenleiche gefunden. Die Frau hat sich offensichtlich an einem Strommast erhängt. Es spreche einiges dafür, dass es die Mutter der getöteten sieben und zwölf Jahre alten Kinder ist.

Zwei tote Kinder in Lünen

Nach dem Familiendrama in Lünen mit zwei toten Kindern hat sich die Mutter offenbar selbst getötet.

Zweieinhalb Kilometer von der Wohnung der Familie entfernt fanden Spaziergänger die Leiche einer Frau. Sie stießen auf eine Frau, die sich an einem Strommast erhängt hatte, teilte eine Sprecherin der Dortmunder Staatsanwaltschaft mit

Es spreche einiges dafür, dass es die Mutter der getöteten sieben und zwölf Jahre alten Kinder ist, sagte Staatsanwältin Ina Holznagel. Die von ihrem Mann getrenntlebende 39-Jährige hatte die Kinder nach ersten Befunden erstickt. Genaueres soll eine Kohlenmonoxid-Untersuchung an den Kinderleichen ergeben.

Die Frau hatte in einem Abschiedsbrief über ihre verzweifelte Situation geklagt. Genauere Angaben zum Tatmotiv und zum Ablauf der Tat gab es zunächst nicht. Der Vater hatte die toten Kinder im Schlafzimmer der Mutter entdeckt. Nachbarn berichteten, sie hätten einen beißenden Geruch aus dem Zimmer wahrgenommen. Nach der Tat standen die Fenster zum Lüften stundenlang weit offen.

Die nach der Tat zunächst vermisste Frau soll sich an einem Seil von einem etwa 25 Meter hohen Strommast in den Tod gestürzt haben, wie auch die „Bild- Zeitung“ berichtete. Sie wurde noch am Vormittag geborgen und sollte obduziert werden.

Die Nachbarn im Lünener Wohnviertel trauerten um die Familie. Mitschüler und Bekannte steckten vor dem Doppelhaus Kerzen an und legten Blumen und Stofftiere ab. Der zwölf Jahre alte Luca hatte die sechste Klasse eines nahe gelegenen Gymnasiums besucht, die siebenjährige Zoe ging zur Grundschule.

http://www.welt.de/vermischtes/article6892114/Mutter-toetet-Kinder-und-erhaengt-sich-an-Strommast.html

 

 

 

 

Familiendrama in Lünen

Vater findet seine Kinder tot im Schlafzimmer

23. März 2010, 07:48 Uhr

Eine Mutter hat in Lünen bei Dortmund offenbar ihre zwei Kinder getötet und ist dann verschwunden. Die 39-Jährige lebt getrennt von ihrem Ehemann und hat einen Abschiedsbrief hinterlassen. Der Vater hatte den zwölfjährigen Sohn und die sieben Jahre alte Tochter tot im Schlafzimmer gefunden.

Eine verzweifelte Mutter hat in Lünen bei Dortmund vermutlich ihre zwei Kinder umgebracht.

Die 39- Jährige, von der zunächst jede Spur fehlte, hinterließ einen Abschiedsbrief. „Die getrennt von ihrem Mann lebende Frau hat darin ihre Verzweiflung ausgedrückt. Es ist aber in dem Brief nicht die Rede davon, dass sie ihre Kinder oder sich selbst umbringen wollte“, sagte die Dortmunder Staatsanwältin Ina Holznagel.

Der 40 Jahre alte Vater fand die Leichen des 12 Jahre alten Sohnes und der 7 Jahre alten Tochter in der Doppelhaushälfte im Schlafzimmer der Frau. Der Nachbar alarmierte die Rettungskräfte. Als die Feuerwehr eintraf, waren die Kinder schon mehrere Stunden tot.

Obwohl die Leichen äußerlich keine Anzeichen von Gewalt aufwiesen, gehen die Ermittler davon aus, dass sie getötet wurden.

Der Junge und das Mädchen sollen jetzt bei der Obduktion vor allem auf eine Vergiftung hin untersucht werden. Tabletten oder auch eine Gasvergiftung sind nicht auszuschließen. Dass die Geschwister mit einem Kissen erstickt wurden, nimmt die Polizei nicht an. Dazu sei der Junge vermutlich auch zu kräftig gewesen.

Die Polizei suchte stundenlang die Umgebung vergeblich nach der Mutter ab. Auch der Einsatz von Suchhunden brachte keinen Erfolg. Die Polizei hat eine Mordkommission eingerichtet.

http://www.welt.de/vermischtes/article6890348/Vater-findet-seine-Kinder-tot-im-Schlafzimmer.html

 

 

 

 


 

 

Biesenthal

Studentin aus Gefängnis entlassen

Untersuchungshaft im Prozess wegen zweifacher Kindstötung ausgesetzt: Zu allen künftigen Terminen ihres Prozesses kann die angeklagte Franziska S. von der elterlichen Wohnung in Biesenthal anreisen.

Von Claus-Dieter Steyer

5.11.2009 0:00 Uhr

Frankfurt (Oder) - Zu allen künftigen Terminen ihres Prozesses kann die der zweifachen Kindstötung angeklagte Franziska S. von der elterlichen Wohnung in Biesenthal anreisen. Die Strafkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) hat den Haftbefehl gegen die 22-jährige Studentin ausgesetzt. Sie konnte das Gefängnis in Duben-Luckau verlassen, in dem sie seit der Entdeckung der Tat im März in Untersuchungshaft gesessen hatte.

„Die Angeklagte hat sich zum Prozessauftakt am Dienstag weitgehend zum Tod des ersten Zwillings geäußert und angegeben, sich an das Schicksal des zweiten Kindes nicht erinnern zu können“, sagte der Pressesprecher des Landgerichts, Peter Körner, „daher sah die Strafkammer keine ausreichenden Gründe mehr für eine Untersuchungshaft, die ohnehin schon mehr als sechs Monate dauerte.“ Die Juristen haben genau abgewogen, ob eine weitere Untersuchungshaft angemessen sei. Nach der Erklärung der Angeklagten hatte die Strafkammer daher keine Verdunkelungs- oder auch Fluchtgefahr erkannt.

Wie berichtet, hatte die des zweifachen Totschlags angeklagte Lehramtsstudentin zum Prozessauftakt am Dienstag von ihrem Anwalt eine Erklärung verlesen lassen. Darin gab sie zu, dass sie die Schwangerschaft verdrängt und vor ihren Eltern verschwiegen hatte. „Sie passte nicht in meine egoistische Lebensplanung“, hieß es. Sie gab an, das erste Kind in die Toilettenschüssel hinein geboren zu haben. Als es sich bewegte und röchelte, hatte Franziska S. den Säugling fest an sich gedrückt. Die schlafenden Eltern sollten nichts bemerken. Das tote Kind wickelte sie in eine Decke und versteckte diese unter der Bettcouch. Als sie versucht habe, das zweite Kind aus ihrem Körper zu ziehen, sei sie in Ohnmacht gefallen und erst wieder im Krankenhaus aufgewacht. Dort wurde der zweite Zwilling per Kaiserschnitt entbunden. Er war durch Schläge gegen den Kopf im Mutterleib getötet worden.

Nach Angaben des Anwalts Mirko Röder hat die Angeklagte in der Haft etwa 15 Kilogramm abgenommen. Sie sei zum Tatzeitpunkt viel stämmiger gewesen und habe weite Kleidung getragen. Deshalb sei die Schwangerschaft offenbar niemandem aufgefallen.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 05.11.2009)

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Brandenburg-Kindstoetung-Biesenthal;art128,2941454

 

 


 

 

 

Gerichtsbericht

Getötetes Baby: Anklage fordert zehn Jahre Haft für die Mutter

Carmen B. hatte ihren Sohn erstickt und in einem Kleidercontainer abgelegt. Jetzt steht sie vor Gericht. Aus Sicht des Gutachters war sie voll schuldfähig.

Von Kerstin Gehrke

30.10.2009 16:29 Uhr

Es gab für die Mutter viele Möglichkeiten zur Umkehr. Carmen B. hatte die Schwangerschaft nicht verdrängt. Sie wusste auch, was es heißt, ein Kind zur Adoption freizugeben. "Es war keine Kindstötung in einer Ausnahmesituation nach der Geburt", sagte der Ankläger. Er plädierte gestern auf zehn Jahre Haft wegen Totschlags gegen die Mutter, die ihr Baby im Keller ihres Wohnhauses erstickt und in einem Wilmersdorfer Altkleidercontainer abgelegt hatte.

Carmen B., eine bleiche Frau mit trotzigem Blick, gibt Rätsel auf. Auf einen Psychiater, der mit der Inhaftierten ausführlich sprach, wirkte sie "selbstbewusst, zum Teil sehr barsch und gereizt". Drastisch hatte ein Polizist seinen Eindruck bei einer Vernehmung beschrieben: "Sie war kalt wie Hundeschnauze." Sie hatte kurz nach ihrer Festnahme von einer Totgeburt gesprochen, die Tat dann aber gestanden. Am Vormittag 7. März hatte sie dem am Vortag geborenen Jungen Mund und Nase zugehalten. "Bis er sich nicht mehr rührte", erklärte sie im Prozess. Das Kind sei "ungelegen" gekommen.

Die 42-jährige Frau hat insgesamt acht Kinder zur Welt gebracht. Sieben Jungen und Mädchen, heute elf bis 22 Jahre alt, wurden zur Adoption freigegeben oder kamen schon vor Jahren in Pflegefamilien. Was die Mutter im März tat, ähnelt auf beklemmende Weise dem, was bereits vor elf Jahren in einem Mietshaus in Weißensee geschehen war. Carmen B. hatte auch ihr siebtes Kind kurz nach der Geburt in einen Karton gepackt und im Keller versteckt. Für das Mädchen aber wurde ein Nachbar die Rettung. Zwei Tage lag Lisa bereits in dem Verschlag, als er sie halb verhungert entdeckte.

Für Carmen B. gab es damals Milde. Wegen versuchten Totschlags wurde sie im Januar 1999 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Man wolle "den Kindern nicht die Mutter nehmen", begründete das Gericht. Die Persönlichkeit der Angeklagten rechtfertige die Annahme, "dass sie künftig ein Leben ohne Straftaten führen wird", waren die damaligen Richter überzeugt. Alles ein Irrtum. Carmen B. kümmerte sich immer weniger um die drei Kinder, die Ende der 90-er Jahre noch bei ihr lebten. Hilfsangebote gab es zur Genüge. Bewährungshelfer und Mitarbeiter des Jugendamtes liefen ihr hinterher. "Sie entzog sich", sagte nun der psychiatrische Gutachter.

Was hat die Frau so kalt werden lassen? Die Frage steht im Raum. Plausible Antworten gab es nicht. Sie ist in schwierigen, teils katastrophalen Verhältnissen aufgewachsen. Der Gutachter sprach von einem "feinseligen Familienmilieu". Sie wurde ein trotziges und aggressives Kind. In einem Heim aber habe sich das Mädchen Carmen recht gut entwickelt. "Doch die aggressiven Aspekte blieben bestehen", sagte der Sachverständige. Auch in ihren Beziehungen. Als Opfer und von den jeweiligen Männern nicht beachtet habe sie sich gefühlt. "Ich habe nur noch Wut auf ihn, den Vater des Kindes", erklärte sie auch im Prozess. Die Zeitungsausträgerin hatte seit 2005 mit dem Mann zusammengelebt.

Vor zehn Jahren kam ein Psychiater zu dem Schluss, dass Carmen B. bei der Tat vermindert schuldfähig war. Das ist nun anders. Nach dem jetzigen Gutachten ist sie im vollen Umfang verantwortlich. Dem schloss sich der Staatsanwalt an. Der Verteidiger plädierte auf eine Strafe unter zehn Jahren. Carmen B. räusperte sich. Sie, die im Prozess oft verschlossen und gleichmütig wirkte, wollte den Richtern noch etwas mit in die Beratung geben. "Was passiert ist mit meinem Sohn und das vor zehn Jahren ist unverzeihlich." Das Urteil wird am Freitag erwartet.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Totschlag-Gericht;art126,2937182

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Während in Deutschland jedes Jahr Tausende Väter durch die Familiengerichte nach §1671 BGB entsorgt und ausgegrenzt werden, lässt die Berliner Justiz im Fall einer gewalttätigen Mutter Milde walten, auf dass das nächste Kind dann von ihr erstickt wird.

"Für Carmen B. gab es damals Milde. Wegen versuchten Totschlags wurde sie im Januar 1999 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Man wolle "den Kindern nicht die Mutter nehmen", begründete das Gericht. Die Persönlichkeit der Angeklagten rechtfertige die Annahme, "dass sie künftig ein Leben ohne Straftaten führen wird", waren die damaligen Richter überzeugt."

Pfui Deibel Deutschland

 

 

 


 

 

Familientragödie in Schönefeld

Kinder verbrannten bei lebendigem Leib

Die drei Kinder, die gemeinsam mit ihrer Mutter am vergangenen Donnerstag im Auto der Familie verbrannten, sind vorher vermutlich mit Medikamenten betäubt worden.

Sandra Dassler

Schönefeld/Potsdam - Die drei Kinder, die gemeinsam mit ihrer Mutter am vergangenen Donnerstag im Auto der Familie verbrannten, sind vorher vermutlich mit Medikamenten betäubt worden. Alles spreche bisher dafür, dass die Mutter ihre Kinder mit in den Tod nehmen wollte, sagte der Sprecher der Potsdamer Staatsanwaltschaft, Rolf Roggenbuck, am Montag dem Tagesspiegel: „In den Mägen der Kinder wurden Tabletten entdeckt, wir können aber noch nicht sagen, um welche es sich genau handelt. Der Magen der Mutter enthielt keine Tabletten.“

Bisher gehen die Ermittler davon aus, dass die 48-jährige Frau aus Altglienicke ihre Kinder am Abend vor der Tat möglicherweise mit Schlaftabletten betäubte und sie dann ins Auto trug. Dann soll sie mit dem Wagen nach Schönefeld gefahren sein und das Fahrzeug dort angezündet haben.

„Zu diesem Zeitpunkt haben die Kinder möglicherweise geschlafen oder waren betäubt – aber sie haben mit Sicherheit noch gelebt“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft: „Wir haben nämlich in ihren Lungen Substanzen festgestellt, die von dem im Auto verwendeten Brandbeschleuniger stammen, also von den Kindern noch eingeatmet wurden.“ Auch in der Lunge der Mutter hätten sich diese Substanzen befunden

Die zwölfjährige Tochter sowie die elf und sechs Jahre alten Söhne saßen auf der Rückbank, wo die Ermittler auch Reste eines Benzinkanisters fanden. Ob die Frau sich und ihre Kinder mit dem Benzin überschüttete oder es auf den Boden laufen ließ und dann entzündete, sei noch unklar.

Hinweise auf eine fünfte Person, die möglichwerweise an der Tat beteiligt war, hätten sich bislang nicht ergeben, hieß es bei der Staatsanwaltschaft. So gäbe es keinerlei Spuren eines Kampfes oder entsprechende Verletzungen der Frau. Auch gegen den ebenfalls 48-jährigen Ehemann und Vater besteht kein Verdacht. Vielmehr deute alles, besonders ein Abschiedsbrief der Frau, darauf hin, dass sie unter schweren Depressionen litt. Nach Tagesspiegel-Informationen hatte die 48-Jährige, die als Sekretärin bei der Katholischen Kirchengemeinde Christus König arbeitete, erst kurz vor der Tat einen Arzt aufgesucht.

Ihr Ehemann hatte nach eigenen Angaben am Morgen des 24. September bemerkt, dass seine Frau und seine Kinder nicht da waren, und die Polizei alarmiert.

In der nur wenige Kilometer entfernten Randstraße in Schönefeld hatte etwa zwei Stunden zuvor eine Anwohnerin ein brennendes Auto bemerkt, in dem die Feuerwehr nach dem Löschen die Leichen der Frau und der Kinder fand. Anhand des Berliner Autokennzeichens stellten die Beamten schnell eine Verbindung zum Berliner Vermisstenfall her.

Die vorläufige Obduktion bestätigte diesen Verdacht. Der Ehemann hatte in einer Befragung ausgesagt, er habe sich Sorgen gemacht, weil die Frau eine Nachricht auf den Antwortbeantworter hinterlassen hätte. Darin soll sie gesagt haben, dass sie „nicht mehr könne“ und dass „alles nicht seine Schuld sei“. Die Staatsanwaltschaft bestätigt zwar, dass der Anrufbeantworter untersucht wurde, konnte aber auch gestern noch nichts darüber sagen, ob eine solche Nachricht darauf enthalten ist. Sandra Dassler

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 29.09.2009)

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Brandenburg-Familientragoedie;art128,2911183

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

"Alles spreche bisher dafür, dass die Mutter ihre Kinder mit in den Tod nehmen wollte, ließ der Sprecher der Potsdamer Staatsanwaltschaft, Rolf Roggenbuck euphemistisch verlauten. Richtig scheint indes, dass die Mutter die drei Kinder töten wollte, in der staatlich geförderten Ansicht, sie hätte als Mutter das Recht die Kinder nach ihrem Gusto zu behandeln oder auch zu töten. Denn, wie meinte schon Adolf Hitler. Zitat: Dabei "betonte der Führer (Adolf Hitler) mit aller Entschiedenheit, daß nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind", zitiert nach Schubert, Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus, 1993, 703,704

Wenn eine deutsche Mutter also beschließt, sich selbst zu töten, so Adolf Hitler und seine ideologischen Nachfolger von heute, dann hat sie auch das Recht, ihre Kinder zu töten.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Besitzansprüche von Müttern auf ihre Kinder mit seinem skandalösen Beschluss der Befürwortung der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter im Jahr 2003 bestätigt. Was sollen wir uns da noch über eine Mutter wundern, der nicht nur das Leben ihrer Kinder egal ist, sondern die auch noch den Vater seiner Kinder beraubt, wie es selbst das Bundesverfassungsgericht, das mit seinem Beschluss die Würde und die Rechte von nichtverheirateten Vater in eklatanter Weise verletzt hat, so noch nicht getan hat.

Pfui Deibel

 

 

 

Schönefeld

Berlinerin und ihre drei Kinder verbrennen in Auto

In der Nähe des Flughafens Schönefeld hat sich eine Familientragödie ereignet: Bei einem Autobrand kam eine Mutter aus Altglienicke mit ihren drei Kindern ums Leben. Ermittler glauben an einen Suizid.

Sandra Dassler, Jörn Hasselmann und Claus-Dieter Steyer

Schönefeld - Eine Berlinerin und ihre drei Kinder im Alter zwischen sechs und elf Jahren sind in der Nacht zu Donnerstag in Schönefeld in ihrem Auto verbrannt. Noch ist unklar, ob der Brand des Opel Zafira ein schreckliches Unglück, ein sogenannter erweiterter Suizid oder sogar ein brutales Tötungsverbrechen war. Bei den Toten handelt es sich nach Tagesspiegel-Recherchen um eine 48-jährige Sekretärin der Katholischen Kirchengemeinde Christus König, die in Altglienicke wohnte, ihre 11-jährige Tochter sowie die beiden zehn und sechs Jahre alten Söhne. Der ebenfalls 48-jährige Ehemann hatte, so der Frankfurter Polizeisprecher Peter Salender in der Nacht zu Donnerstag bei einer Berliner Polizeidienststelle das Verschwinden seiner Frau und seiner Kinder gemeldet.

In der rund wenige Kilometer entfernten Randstraße in Schönefeld hatte einige Zeit zuvor eine Anwohnerin ein brennendes Auto bemerkt, in dem die Feuerwehr nach dem Löschen die verkohlten Leichen der Frau und der Kinder fand. Anhand des Berliner Autokennzeichens stellten die Beamten schnell eine Verbindung zum Berliner Vermisstenfall her.

Ehemann wurde als Zeuge befragt

Der Ehemann und Vater der Kinder soll einen schweren Schock erlitten haben, er wurde als Zeuge befragt, aber nicht als Beschuldigter, wie die Polizei betonte. „Wir haben keinen Tatverdächtigen“, sagte der Polizeisprecher des Landkreises Dahme-Spreewald, Jens Quitschke: „Zwar ist die Mordkommission aus Cottbus vor Ort, aber sie ermittelt auch bei Suizid oder erweiterter Suizid. Was wir aber definitiv ausschließen können, ist ein Verkehrsunfall.“

Die Bergung der Leichen aus dem völlig ausgebrannten Pkw gestaltete sich äußerst schwierig. Polizei und Feuerwehr brauchten mehrere Stunden. Nach Polizeiangaben hatten die drei Kinder auf den hinteren Plätzen des Autos gesessen. Für die Ermittlungen der Polizei sei es unerheblich, auf welchem Platz sich die Frau beim Brand aufgehalten habe. „Bei- oder Fahrersitz spielt keine Rolle“, meinte der Polizeisprecher. Sie könne schließlich zunächst den Wagen auf die Seitenstraße von der Autobahn zum Flughafen Schönefeld gesteuert haben und sich zum Zeitpunkt des Suizids auf den Beifahrersitz begeben haben.

Eine fünfte Person soll sich nach den bisherigen Erkenntnissen der Polizei zum Zeitpunkt des Brandes nicht im Auto aufgehalten haben. Vieles deute darauf hin, dass die drei Kinder – der jüngste Sohn wurde gerade eingeschult – vorher ruhig gestellt, betäubt oder gar getötet worden seien, hieß es. Sonst hätten sie sich mit Sicherheit gewehrt. Die vier Leichen wurden am Mittag in die Gerichtsmedizin zur Obduktion gebracht. Der Tatort an der Straße Nördlicher Randgraben liegt etwas 800 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt. Ganz in der Nähe verlaufen die Autobahn und die Eisenbahnlinie nach Schönefeld. Die Frau könnte also für ihren Suizid gezielt nach einem abgelegenen Platz gesucht und in an der Abfahrt Schönefeld-Nord gefunden haben.

24.9.2009

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Brandenburg-Schoenefeld;art128,2907506

 

 

 


 

 

Familiendrama in Schorndorf

Zwei Kleinkinder tot

Schorndorf - In einer Doppelhaushälfte im Schorndorfer Stadtteil Miedelsbach (Rems-Murr-Kreis) entdeckten Polizeibeamte am Samstagnachmittag die Leichen zweier Kinder. Die Polizei war vom getrennt lebenden Vater gerufen worden, weil dieser seine Kinder abholen wollte und niemand die Tür öffnete. Nachdem die Beamten mit Hilfe eines Schlüsseldienstes, in Begleitung von Angehörigen, in das Haus gelangten, machten sie eine grausame Entdeckung. Sie fanden das fünf Jahre alte Mädchen und den vier Jahre alten Sohn tot auf.

Die 42-jährige Mutter war schwer verletzt und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Momentan deutet alles auf ein Familiendrama hin. Die Waiblinger Kripo ermittelt derzeit. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart und eine Vertreterin der Gerichtsmedizin sind in die Ermittlungen eingeschaltet. Nähere Erkenntnisse ergeben sich vermutlich aus der Obduktion, die erst am Montag sein wird.

09.05.2009 - aktualisiert: 10.05.2009 10:03 Uhr

http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/2020766

 

 


 

 

17. September 2009 - Pressemitteilung 26/09

Mutter von Sarah sagt als Beschuldigte aus

In den frühen Morgenstunden des 10.08 2009 war ein 3-jähriges Mädchen aus Thalmässing wegen Mangel- bzw. Unterernährung verstorben. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat gegen die Eltern Ermittlungsverfahren wegen Totschlags durch Unterlassen eingeleitet und Haftbefehle erwirkt. Die 26-jährige Mutter des Kindes hat sich nun erstmals als Beschuldigte zu den Tatvorwürfen geäußert.

Das Amtsgericht Nürnberg hatte am 11.08.2009 gegen die Eltern des Kindes Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Totschlages erlassen. Während der Vater sich seither in Untersuchungshaft befindet, mußte die 26-jährige Mutter aufgrund einer schweren Krebserkrankung seit dem Tod ihres Kindes in verschiedenen Kliniken ärztlich behandelt werden. Am 15.09.2009 wurde sie nun in einem Nürnberger Krankenhaus von der Polizei als Beschuldigte vernommen. Sie gab dabei an, dass sie zum Jahreswechsel 2008/2009 beschlossen habe, abzunehmen. Anfangs seien es nur ein paar Kilo gewesen, später aber habe sie sehr schnell sehr viel Gewicht verloren. Sie habe schließlich – möglicherweise auch wegen ihrer Krebserkrankung - nichts mehr gegessen. Zum Schluß habe sie mit einer Art „Tunnelblick“ nur noch sich selbst gesehen und versucht, „alles hinzukriegen“, aber den Rest ausgeblendet. Auch habe sie Angst gehabt, das Jugendamt werde ihr die Kinder wegnehmen, wenn der Zustand von Sarah bekannt wird.

Die Beschuldigte wird wegen ihrer aktuellen Erkrankung voraussichtlich noch einige Zeit in einem Klinikum verbleiben müssen. Sie wird dort weiterhin von Mitarbeitern der Justizvollzugsanstalt bewacht.

Im Übrigen dauern die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth - die sich, wie bereits berichtet, nun auch gegen Verantwortliche des Jugendamts Roth richten - an. Insbesondere erwägt die Staatswanwaltschaft zur weiteren Tataufklärung die Erholung medizinischer und psychiatrischer Sachverständigengutachten.

Koch

Richter am Oberlandesgericht

 

http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/archiv/2009/02222/index.php

 

 


 

 

Stuttgart

Mutter gesteht Tötung ihrer beiden Kinder

Eine 42-Jährige hat am Freitag vor dem Stuttgarter Landgericht gestanden, im Mai ihre beiden Kinder in der Badewanne ertränkt zu haben. Die fünfjährige Tochter und der vierjährige Sohn seien schnell tot gewesen, es habe höchstens eine Minute gedauert, sagte die Frau.

Gerichtszeichnung

"Ich bin zu ihnen in die Wanne gegangen. Dort habe ich sie in die Arme genommen und bin mit ihnen untergetaucht", sagte die Mutter zu dem Drama in Schorndorf (Rems-Murr-Kreis). Mit der Tat habe sie die Kinder vor Misshandlungen durch den Vater schützen wollen. Er lebte von der Familie getrennt und wollte die Kinder am nächsten Tag abholen. Nach der Tat wollte sich die Mutter selbst töten, indem sie sich Schnittwunden am Handgelenk zufügte.

Sie sei in einem psychischen Ausnahmezustand gewesen, sagte die Frau. Am Tattag habe sie wiederholt die Stimme ihres toten Vaters gehört, der sie und die Kinder gerufen habe. Ein Rechtsstreit der Eltern ging der Tat voraus. Die Angeklagte hatte nach eigenen Angaben Angst, das Sorgerecht für ihre Kinder zu verlieren.

Die Frau ist derzeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Zum Prozessauftakt hatte die Angeklagte noch erklärt, sich nicht an das Geschehen erinnern zu können.

Nervenzusammenbruch vor Aussage des Gutachters

Bevor sich ein Gutachter dazu äußern konnte, ob er die Angeklagte für voll schuldfähig hält, erlitt die Frau einen Nervenzusammenbruch und die Verhandlung musste vertagt werden. Für den Prozess hat die zuständige 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts bis 22. September insgesamt sieben Verhandlungstage eingeplant. Der Vater der Kinder tritt in dem Verfahren als Nebenkläger auf.

Familienangehörige hatten am Tag nach der Tat die Polizei informiert, weil die Frau dem getrennt von ihr lebenden Vater der Kinder die Tür nicht öffnete. Die Beamten fanden daraufhin die Kinder tot in der Badewanne und die Mutter mit Schnittverletzungen im Bett der getöteten Tochter.

(SWR-Nachrichten vom 11.09.2009)

http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=5354350/1ys4v44/index.html

 

 

 

 

Mordprozess um ertränkte Kinder

"Sie hat überall nur Feinde gesehen"

Thomas Schwarz, veröffentlicht am 30.08.2009

Vor der 1. Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts muss sich die 42-jährige Angeklagte wegen Mordes an ihren beiden vier und fünf Jahre alten Kindern verantworten.

Foto: dpa

Stuttgart - "Die katastrophale Verfassung der Kinder war von der Mutter verursacht", heißt es im Gutachten eines Kinder- und Jugendpsychiaters, das im Auftrag des Amtsgerichts angefertigt worden war. Untersucht hatte der Gutachter die Familie der 42-jährigen Angeklagten, die sich vor der 1. Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts wegen Mordes an ihren beiden vier und fünf Jahre alten Kindern verantworten muss.

Sie soll ihren Sohn und ihre Tochter am 8. Mai in der Badewanne ertränkt haben, bevor sie versuchte, sich selbst zu töten. Mit katastrophaler Verfassung war dabei nicht der physische Zustand der Kinder gemeint, sondern der psychische Druck, unter dem beide standen. Die Mutter, die sich vom Vater der Kinder im Frühjahr 2008 getrennt hatte und nach Schorndorf-Miedelsbach gezogen war, versuchte mit aller Macht, ihn von den Kindern fernzuhalten.

Zu diesem Ergebnis kam auch ein Verfahrenspfleger, der im Auftrag des Amtsgerichts die Interessen der Kinder in dem Sorgerechtsverfahren vertreten sollte. Er hatte den Eindruck, die Frau "dämonisiere" ihren Ehemann vor den Kindern. In einer eidesstattlichen Erklärung, die wie das Gutachten am Freitag im Gericht verlesen wurde, zeichnet die 42-Jährige von ihrem Mann ein Bild in düstersten Farben. "Ich schreibe dies mit letzter Kraft, um die Kinder zu retten", schließt der Brief, mit dem sie beim Amtsgericht Schorndorf das alleinige Sorgerecht beantragt hatte.

Sie brauchte professionelle Hilfe

Dass sie versucht hat, ihren Mann auszugrenzen, war nicht nur der Eindruck, den der Verfahrenspfleger und der Psychiater gewonnen hatten. Auch der 40-jährige Bruder der Angeklagten, der am Freitag als Zeuge aussagte, gab an, seine Schwester habe nur noch den Sorgerechtsstreit im Kopf gehabt. "Sie hatte ein psychisches Problem. Jeden Tag hat sie unsere Mutter angerufen, vor allem, nachdem sie das Gutachten erhalten hatte." Dieses habe seine Schwester so interpretiert, dass man ihr in nächster Zeit die Kinder wegnehmen werde. Dabei steht in dem Gutachten explizit, dass beide Eltern das Sorgerecht weiter ausüben sollten. "Ich hab das anders als sie gesehen und das auch zu ihr gesagt." Doch das habe nichts genutzt. "Sie hat überall nur Feinde gesehen", erklärt der Bruder.

"Ihrer Schwester ging es doch eigentlich gut", sagt der Vorsitzende Richter Wolfgang Pross. "Sie war von ihrem Mann getrennt, was sie ja wollte, war finanziell abgesichert, wohnte in einem Haus. Nur alle zwei Wochen sollte sie die Kinder dem Vater überlassen." So sehe er das auch, antwortet der Bruder. Wenn man ein psychisches Problem habe, sei aber vieles wohl anders. Er und seine Frau seien zu dem Schluss gekommen, seine Schwester brauche professionelle Hilfe. "Ich habe sie darauf angesprochen und einen Termin beim Psychologen ausgemacht", berichtet die Schwägerin. Dadurch habe sie sofort das Misstrauen der 42-Jährigen auf sich gelenkt. "Dabei wollte ich doch nur helfen."

"Es ist ein Hin und Her zwischen Mitleid und Hass"

Den vom Amtsgericht bestellten psychiatrischen Gutachter und den Amtsrichter hatte die Angeklagte im Verdacht, von ihrem Ehemann bestochen worden zu sein, führt der Vorsitzende Richter aus. Das Gutachten habe auf die Frau regelrecht vernichtend gewirkt, sogar einzelne harmlose Formulierungen habe sie als persönliche Angriffe des Gutachters auf sich bezogen, berichtet der Bruder.

"Hatten Sie mal das Gefühl, dass sie einen an der Klatsche hat", fragt Peter Winckler, der psychiatrische Gutachter in dem Mordprozess, den Verfahrenspfleger schließlich ziemlich direkt. Dieser hat einen sogenannten begleiteten Umgang des Vaters mit den Kindern erlebt. Bei der Gelegenheit konnte der Sozialpädagoge beobachten, dass die Kinder mit ihrem Vater nach anfänglichem Zögern einen sehr glücklichen Eindruck machten. Befremdlich fand er nur einen Satz, den der vierjährige Sohn hinterher zur Mutter sagte: "Der Papa hat überhaupt nicht geschrieen."

Trotz der Tat hält die Familie Kontakt zu der Frau, die im Zentrum für Psychiatrie Weissenau bei Ravensburg untergebracht ist. "Es ist ein Hin und Her zwischen Mitleid und Hass", sagt der Bruder, der seine Schwester regelmäßig besucht.

http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2178795_0_2245_-mordprozess-um-ertraenkte-kinder-sie-hat-ueberall-nur-feinde-gesehen-.html

 

 

 

Badewannenmord

Kein Hinweis auf Verzweiflungstat

Thomas Schwarz, veröffentlicht am 04.09.2009

Eine Mutter hat ihre beiden kleinen Kinder ertränkt und sich anschließende selbst verletzt. Foto: dpa

Stuttgart - "Sie war angespannt, aber sie machte einen kämpferischen Eindruck." Die 36-jährige Erzieherin, die am Donnerstag in dem Mordprozess um zwei ertränkte Kinder ausgesagt hat, ist eine der letzten Menschen gewesen, die den vierjährigen Jungen und das fünfjährige Mädchen lebend sahen. Am Nachmittag des 7. Mai war die Pädagogin, die der 42-jährigen Mutter vom Jugendamt als Familientherapeutin zur Seite gestellt worden war, bei der Familie in dem Haus in Schorndorf-Miedelsbach. "Die Kinder wollten, dass ich noch zum Abendessen dableibe", sagt die Erzieherin, die ihrer Aufgabe zwar mit professioneller Objektivität, aber auch mit Gefühl und Einfühlungsvermögen nachgegangen ist.

"Die Kinder wollten, dass ich noch zum Abendessen dableibe."

Zeugin im Mordprozess

"Als ich ging, hat sie mich nochmals gebeten, ihr die Adresse einer Rechtsanwältin zu geben", sagt die Zeugin weiter aus. Nichts habe darauf hingedeutet, dass sich eine Verzweiflungstat anbahnte, die nicht nur die beiden Kinder das Leben kostete, sondern der auch beinahe die Täterin zum Opfer gefallen wäre. Laut Anklageschrift soll die 42-Jährige ihre Kinder wenig später in der Badewanne ertränkt und versucht haben, sich selbst mit Schnitten in den Arm und in den Hals zu töten.

Sie wollte das Sorgerecht erstreiten

Auf die Zeugin hatte die Angeklagte den Eindruck gemacht, sie wolle alles daransetzen, vor Gericht um das Sorgerecht für ihre Kinder zu streiten. Als Beleg dafür nahm die amtliche Betreuerin auch die Frage nach einem anderen Anwalt. Sie selbst habe diese Frage der Frau als ersten kleinen Schritt auf sich zu bewertet, erklärt die Erzieherin. "Sie war mir gegenüber negativ eingestellt und dachte, ich sei gegen sie." Zum ersten Mal habe die 42-Jährige, die in der ständigen Furcht lebte, ihr Mann wolle ihr die Kinder wegnehmen, so etwas wie Vertrauen ihr gegenüber gezeigt, sagt die 36-jährige Zeugin.

Sie hatte bereits im Auftrag des Amtsgerichts die betreuten Begegnungen zwischen den Kindern und dem Vater begleitet. Die 42-Jährige hatte ihn im Mai 2008 völlig überraschend verlassen. Als dieser seine neue Arbeitsstelle in Bremen angetreten hatte, war die gebürtige Fellbacherin quasi über Nacht aus dem Haus in Köln ausgezogen. Erst ein halbes Jahr später konnte der Vater seine Kinder wieder sehen. Dabei hätten die Kinder geweint und schrien, solange die Mutter anwesend war. Als sie mit dem Vater allein waren, habe sich ihr Verhalten schlagartig geändert. "Ich hatte das Gefühl, sie durften nicht sagen, dass sie ihren Vater lieben."

Die Kinder durften den Vater nicht lieben

Die Fünfjährige habe sich dabei heftiger gebärdet als ihr jüngerer Bruder. "Ich liebe nur Mama", habe sie bei einer Begegnung gerufen, die abgebrochen werden musste. "Sie hat das immer wieder geschrien, fast wie ein Mantra." Nur einmal habe der Vierjährige zugelassen, dass ihn sein Vater mit einem Kuss verabschiedete. "Ich hatte den Eindruck, dass sie sich vor der Mutter nicht vom Vater verabschieden wollten." Der Prozess wird am Montag fortgesetzt.

http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2185153_0_9223_-badewannenmord-kein-hinweis-auf-verzweiflungstat.html

 

 

 

Prozess um ertränkte Kinder – Mutter gesteht Ich nahm sie in die Arme, tauchte mit ihnen unter

11.09.2009 - 13:14 UHR

Anfangs hatte sie noch alles abgestritten. Sie könne sich nicht erinnern und sich nicht vorstellen, dass sie ihre beiden Kinder Max († 4) und Annabel († 5) in der Badewanne ertränkt hat.

Doch am Freitag legte Sabine R. (42) vor dem Landgericht Stuttgart ein Geständnis ab: „Ich bin zu ihnen in die Wanne gegangen. Ich habe sie in die Arme genommen und bin mit ihnen untergetaucht. Sie waren sofort tot.“

 

Annabel († 5) und Max († 4)

Worte, die erschaudern lassen.

Doch anders als Sabine R. dem Gericht weismachen wollte, dauerte der Todeskampf von Max und Annabel offenbar länger und war qualvoller. Vor der Badewanne wurde Erbrochenes gefunden. Das deutet darauf hin, das eines der Kinder auftauchte, sich erbrach und dann wieder unter das Wasser gedrückt wurde.

Mindestens eine Minute, vielleicht auch länger, müssen die Kinder um ihr Leben gekämpft haben.

Der Grund für die Tat: Sie sei an dem Tag in einem psychischen Ausnahmestand gewesen, sagte die Horror-Mutter aus. Sie habe immer wieder die Stimme ihres toten Vaters gehört, der sie und die Kinder gerufen habe. Die Frau ist derzeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.

Das Haus in Schorndorf: Hinter diesen Mauern geschah das Verbrechen

Nachdem die Kinder tot waren, versuchte die Industriekauffrau, sich das Leben zu nehmen, schnitt sich die Pulsadern auf. Doch der Selbstmordversuch schlug fehl: Ihr Mann, der die Kinder am folgenden Tag, am 9. Mai abholen wollte, fand sie verletzt auf dem Bett der Tochter liegend.

Das Paar lebte getrennt. Sie habe ihre Kinder über alles geliebt, doch ihr Mann, so Sabine R., sei ein Despot gewesen, der die Kinder missbraucht und sie selbst bedroht habe. Sie gab ihm eine Mitschuld am Tod der Kinder: „Ich wollte sie immer retten und vor ihrem Vater schützen, der ihnen so Schlimmes getan hat.“

Nach der Tat war Sabine R. zunächst in U-Haft gekommen, wurde dann in einer psychiatrischen Klinik in Weissenau untergebracht. Auch dort wollte sie sich mit Tabletten das Leben nehmen. Das Personal fand die Medikamente aber rechtzeitig.

Das Urteil wird für den 22. September erwartet.

http://www.bild.de/BILD/news/2009/09/11/mutter-ertraenkt-kinder/in-der-badewanne-prozess.html

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Ja, ja; so etwas hätte es früher nicht gegeben. Der Vater der ermordeten Kinder wäre von Jugendamt und Gericht rechtzeitig ordnungsgemäß entsorgte worden und die Mutter hätte auf diese Weise das alleinige Sorgerecht bekommen, getreu dem Leitsatz von Adolf Hitler, Zitat: Dabei "betonte der Führer (Adolf Hitler) mit aller Entschiedenheit, daß nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind" - zitiert nach Schubert, Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus, 1993, 703,704. 

Ja, ja, so war das in der guten alten Zeit, als das Primat der Mutter den Gesetzgeber bis in die Federspitze leitete. Nun weicht alles auf, Homosexuelle dürfen heiraten und trotz der tapferen Gegenwehr der Richterschaft am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe unter ihrem, dem Ansturm der nichtverheirateten Kinder tapfer trotzenden Präsidenten Papier, wird demnächst wohl auch noch die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder abgeschafft. Wo soll das alles noch hinführen, womöglich noch in den Rechtsstaat, jenem bundesdeutschen Phantasiegebilde, von dem viele sprechen, das aber bisher noch nie real gesehen wurde.

 

 


 

 

 

VERZWEIFLUNGSTAT

Mutter erhängt sich und ihr Kind

Familiendrama in Bayern: Eine junge Türkin erhängte zuerst ihren 18 Monate alten Sohn und anschließend sich selbst. In einem Abschiedsbrief erklärte die 23-Jährige die Gründe für ihre Verzweiflungstat.

Ebersberg - Aus Überforderung mit ihrer Situation als Türkin und junge Mutter in Deutschland hat eine 23-Jährige im bayerischen Ebersberg ihr Kind und danach sich selbst erhängt. Das Motiv für die Tat geht aus einem Abschiedsbrief hervor, den die Frau nach Mitteilung der Polizei vom Donnerstag hinterlassen hat.

Die Leichen der mit einem Türken verheirateten jungen Frau und des 18 Monate alten gemeinsamen Sohnes waren am Mittwoch auf dem Speicher eines Mehrfamilienhauses entdeckt worden.

Die Obduktion der Toten habe zweifelsfrei ergeben, dass die Mutter das Kleinkind erhängte und sich anschließend auf dieselbe Weise das Leben nahm, teilte das Polizeipräsidium Oberbayern Nord in Ingolstadt mit. Über den genauen Inhalt des Abschiedsbriefes wurde offiziell nichts mitgeteilt. Wie es hieß, deutete die Frau darin aber an, dass sie als Türkin mit dem Leben in Deutschland nicht zurechtkam.

23.04.2009

jjc/dpa http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,620786,00.html#ref=rss

 

 


 

 

Zwei tote Kinder in Mössingen gefunden

Tübingen (ddp-bwb). Im baden-württembergischen Mössingen (Landkreis Tübingen) hat die Polizei am frühen Freitagabend in einer Wohnung zwei Kinderleichen gefunden. Die 37-jährige Mutter der 7 Jahre und 14 Monate alten Mädchen wurde unter dringendem Tatverdacht festgenommen. Sie war kurz vor 17.00 Uhr in apathischem Zustand zu einer Nachbarin, wie die Polizei in Tübingen mitteilte. Nähere Einzelheiten zu den Todesumständen wurden zunächst nicht bekannt. Auch liege das Motiv der Tat derzeit noch im Dunkeln, es dürfte jedoch den Polizeiangaben zufolge im persönlichen Bereich zu suchen sein. Näheren Aufschluss über die Todesursache werde von einer Obduktion der beiden Kinderleichen erwartet. (ddp)

21.03.2009

http://www.pr-inside.com/de/zwei-tote-kinder-in-moessingen-gefunden-r1130710.htm

 

 

Kommentar Väternotruf:

"Mehr Mut zum Reden - Von misshandelten Frauen und ihren Kindern", heißt der Titel einer Broschüre des sogenannten Bundesfamilienministerium (Selbstbezeichnung auch als sogenanntes Frauenministerium) vom 24.01.2007. Warum nicht auch mal eine Broschüre mit dem Namen "Mehr Mut zum Reden - Von misshandelnden Frauen und ihren Kindern", das wäre doch endlich mal was neues und nicht das ewige Ministeriumsgesülze von den armen Frauen und den bösen Männern. 

 

 


 

 

 

Mutter des toten Babys verhaftet

Für die Polizei ist die 41-Jährige keine Unbekannte - sie setzte 1998 ein Neugeborenes aus

VON ANDREAS KOPIETZ

Die Mutter des toten Babys, das in einem Wilmersdorfer Kleidercontainer gefunden wurde, ist gefasst. Nach Informationen der Berliner Zeitung handelt es sich um die 41-jährige Carmen B. Insgesamt gebar sie bereits acht Kinder. Im Jahr 1998 setzte sie ein Neugeborenes aus. Das Kind wäre fast gestorben. Für die Tat wurde Carmen B. im Januar 1999 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen versuchten Totschlags verurteilt.

Am Donnerstagabend nahmen Polizisten die Frau in ihrer Wohnung in Wilmersdorf fest. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei hatte sie ihre jüngste Schwangerschaft vor ihrem Lebensgefährten geheim gehalten. Am 6. März brachte sie dann ohne fremde Hilfe in ihrer Wohnung einen gesunden Jungen zur Welt. Am nächsten Tag erstickte sie das Kind. Die Leiche wurde in einem Kleidercontainer an der Güntzelstraße gefunden. Ermittler gehen davon aus, dass die Mutter sie hier "entsorgte".

Tipp kam von Nachbarn

Zwei Tage nach der Tötung des Kindes, am vergangenen Montag, fand ein Mitarbeiter einer für das DRK tätigen Transportfirma die Babyleiche, als er den Container leerte. Das Kind war unter anderem mit einem Handtuch und einem Kopfkissenbezug in einer Plastiktüte in dem Container abgelegt worden.

Hinweise von Nachbarn führten die Ermittler der 6. Mordkommission auf die Spur der 41-jährigen Frau, die in der Nähe des Fundortes wohnt. Sie hatten eine breite Öffentlichkeitsfahndung gestartet und unter anderem Bilder des Handtuchs und des Kopfkissenbezuges veröffentlicht, in die das Baby eingewickelt war. Die Ermittler befragten die Nachbarn, ob jemand eine Frau bemerkt hatte, die erst schwanger und dann ohne Kind war. Sie waren sich von Anfang an sicher, dass die Mutter im Umkreis des Fundortes wohnen musste. "Mütter, die ihr Kind töten, befinden sich in der Regel in Ausnahmesituationen und fahren nicht erst durch die ganze Stadt, um die Leiche loszuwerden", so ein Ermittler.

Am Freitag erließ das Amtsgericht Tiergarten gegen Carmen B. Haftbefehl wegen Totschlags. Die Mutter, die sich beim Ermittlungsrichter nicht zur Sache äußerte, kam in Untersuchungshaft. "Die weiteren Hintergründe der Tat sind noch Gegenstand der Ermittlungen", sagte Justizsprecher Michael Grunwald am Freitag.

Ob Carmen B. unter Betreuung des Jugendamtes beziehungsweise des Gesundheitsamtes stand, ist bislang unklar. Grund dafür hätten die Behörden gehabt, angesichts der Tat, für die sie vor zehn Jahren verurteilt worden war. Mehrere Kinder der Frau sollen in Pflegefamilien leben.

Mit 14 Jahren war Carmen B. zum ersten Mal schwanger. Ihr siebentes Kind setzte sie in einem Kellerverschlag ihres damaligen Wohnhauses in Weißensee aus. Nach drei Tagen fand zufällig ein Nachbar, der ein schwaches Wimmern hörte, das Baby unter einem Sack Lumpen. Das Mädchen war dehydriert und fast verhungert. Ärzte und Krankenschwestern gaben dem Kind den Namen Lisa.

Der damalige Lebensgefährte der Frau hatte angeblich nichts von einer Schwangerschaft bemerkt. Vor Gericht kam heraus, dass Carmen B. ihre älteste Tochter an jenem Tag vor zehn Jahren noch zur Schule geschickt hatte. Dann schloss sie sich ins Badezimmer ein, wo sie das Mädchen zur Welt brachte. Dem Richter erzählte sie später, dass sie das Baby zuerst auf die Badematte und dann in ihr Bett gelegt und zugedeckt habe. Als ihr Lebensgefährte von der Frühschicht kam, fürchtete sie, dass er das Kind entdecken würde. In Panik habe sie es in den Keller gebracht und auf einem Bündel alter Kleider abgelegt.

Auf die Frage des Richters, warum sie das Neugeborene nicht in einem Krankenhaus abgegeben und zur Adoption freigegeben habe, antwortete sie: "Ich weiß es nicht."

14.03.2009

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2009/0314/berlin/0045/index.html

 

 


 

 

Psychische Probleme

Mutter stürzte sich und Kind von Balkon

Wetter, 11.02.2009, Thilo Wagner

Wetter. Erst warf die Mutter ihren einjährigen Jungen vom Balkon im zweiten Stock, dann sprang die 33-jährige Frau hinterher: Wohl aus Angst vor der Einweisung in eine psychiatrische Klinik wollte eine Volmarsteinerin am Mittwoch um 13.48 Uhr mit ihrem kleinen Kind aus dem Leben scheiden.

Vom Balkon im zweiten Stock stürzten Mutter und Kind auf ein Gebüsch. Foto: Ingrid Breker

Mutter und Kind wohnen in einer kleinen Wohnung an der Hauptstraße in Volmarstein. „Die Frau hat psychische Probleme, war bereits in Behandlung”, sagen die Nachbarn. Eine gesetzliche Betreuerin kümmerte sich regelmäßig um Mutter und Kind, sie war auch am Mittwoch zur fraglichen Zeit in der Wohnung.

Da die 33-Jährige sich auffällig verhielt, rief sie Rettungswagen und die Feuerwehr. Als der Löschzug Grundschöttel/Volmarstein vor Ort eintraf, stand die Mutter mit ihrem Kind bereits von außen auf dem Balkon im zweiten Stock. Sie war über das Geländer geklettert. Außerhalb ihrer Sichtweite bereiteten die Feuerwehrmänner ein Luftkissen vor. Als sie mit diesem Kissen um die Ecke bogen, muss die Volmarstein in Panik geraten sein: Sie ließ erst den kleinen Jungen fallen, dann sprang sie hinterher. Beide stürzten auf eine Terrasse im Erdgeschoss des Vier-Parteien-Wohnhauses.

Wiederholungstat

Ende Mai vergangenen Jahres hatte die Mutter bereits damit gedroht, sich mit ihrem Säugling das Leben zu nehmen. Polizei und Feuerwehr konnten sie damals durch gutes Zureden von der Tat abhalten, die Frau kehrte mit ihrem Sohn in die Volmarsteiner Wohnung zurück. Dafür war es am Mittwoch jedoch zu spät. Mit schweren Verletzungen wurde die Frau in eine Bochumer Spezialklinik geflogen, der Junge kam mit dem Rettungswagen ins Allgemeine Krankenhaus nach Hagen. Beide ringen mit dem Tod.

Diskussion auf dem Dorfplatz. Foto: Ingrid Breker

„Die Frau lebte sehr ruhig und zurückgezogen, sie hatte so gut wie keine Kontakte”, wird die 33-Jährige von ihren Nachbarn beschrieben. Sie hat bereits einen achtjährigen Sohn aus einer früheren Beziehung, der die Mutter oft besuchte. „Noch am letzten Sonntag war der Junge hier”, erinnert sich eine Nachbarin. Der Vater des zweiten Kindes lebt bei Wuppertal, auch er hatte regelmäßig Kontakt zu Frau und Kind.

„Warum hat das Jugendamt nach der ersten Selbstmordandrohung nicht eingegriffen und das Kind in Sicherheit gebracht?”, lautete am Mittwoch die Frage der Nachbarn. „Warum musste erst Schlimmes passieren? Die Frau hatte doch Probleme.”

Keine Stellungnahme vom Amt

Beim Jugendamt ist die Volmarsteinerin bekannt. Dennoch wollte die Stadt am Mittwoch keine Stellungnahme zu dem Unglück abgeben. „Wir untersuchen den Fall in allen Einzelheiten”, so Pressesprecher Kay Obergfell. Auch die Kripo nahm unverzüglich ihre Ermittlungen auf.

http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/wetter/2009/2/11/news-110701227/detail.html

 

 

 

 

Der kleine Josua überlebte Sturz unverletzt

Für Mutter gab es Netz der Betreuung

Wetter, 12.02.2009, Thilo Wagner

Der kleine Josua hatte wohl mehr als nur einen Schutzengel: Beim Sturz vom Balkon am Mittwoch blieb das Kleinkind unverletzt, die Ärzte konnten bislang keine Verletzungen feststellen.

Dagegen erlitt die Mutter, die zuerst ihr Kind vom Balkon im zweiten Stock warf und dann ebenfalls in die Tiefe sprang, mehrere Brüche. Sie wurde ins künstliche Koma versetzt, Lebensgefahr besteht jedoch nicht.

Foto: Ingrid Breker Stadt, Jugendamt und Feuerwehr nahmen Stellung zum Balkonsturz von Mutter und Kind in Volmarstein. v.li. Presse, Einsatzleiter

Feuerwehr Burkhard Thier, Feuerwehrchef Detlef Fuge, Margot Wiese vom Jugendamt, Pressesprecher Kai Obergfell, Bürgermeister Frank Hasenberg.

Für das Jugendamt, so Leiterin Margot Wiese gestern in einer Pressekonferenz, ist die Volmarsteinerin (33) keine Unbekannte. Im Rathaus hat eine Arbeitsgruppe unter Führung von Bürgermeister Frank Hasenberg die Hintergründe des Unglücks aufgearbeitet. Die junge Mutter leidet unter einer psychischen Erkrankung, bei der es zu krankheitsbedingten Schüben kommen kann. Zuletzt, so Margot Wiese, habe die Frau aber ein „normales Leben geführt”. Das Jugendamt sah daher „keine Veranlassung, Mutter und Kind zu trennen.” Beide lebten in einer „stabilen Situation”. Seit Ausbruch ihrer Erkrankung stehen der Frau als Hilfesystem eine gesetzliche Betreuerin - bestellt vom Amtsgericht -, der Verein „Wetterleuchten” sowie eine sozialpädagogische Familienhilfe zur Seite. Auftraggeber hier: das Jugendamt.

Ein erster Kontakt zum Fachdienst Jugend ergab sich im Oktober 2006: Ergebnis eines Familienrechtsverfahren war, dass ein erstes Kind der Volmarsteinerin (heute 8) seinen Lebensmittelpunkt beim Vater haben sollte. Der kleine Josua wurde im Januar 2008 geboren. Mutter, der neue Partner (28) und das Kind lebten gemeinsam an der Hauptstraße in Volmarstein. Die Trennung des Paares im Mai löste Auffälligkeiten im Verhalten der Mutter aus. Sie drohte an, mit ihrem Kind vom Balkon zu springen. „Die gesetzliche Betreuerin”, so das Jugendamt, „veranlasste die Einweisung in die Psychiatrie des Herdecker Krankenhauses.” Derweil kümmerte sich die Oma um den kleinen Josua. Nach längerer Zeit in der Klinik bescheinigten die Ärzte eine „stabile Situation der Patientin”.

Die schwer verletzte Mutter wurde mit einem Hubschrauber ins Krankenhaus geflogen.

Bis die Betreuerin am Montag dem Jugendamt mitteilte, dass sich die psychische Verfassung der Frau verschlechtert habe und sie zeitweise an Wahnvorstellungen leide. Dem Vater ihres Kindes warf sie vor, den Sohn missbraucht zu haben. „Es konnten jedoch keine Hinweise auf Verletzungen festgestellt werden”, so Margot Wiese. Dann eskalierte die Lage: Da die Frau weiter unter Wahnvorstellungen litt, wollte eine Hagener Krankenhaus sie zum Ende der Woche aufnehmen - allerdings ohne den Sohn, weil der bereites älter als zwölf Monate ist. Josua sollte zum Vater. Diese Nachricht scheint der Auslöser zu sein, dass die Mutter sich und ihrem Kind das Leben nehmen.

http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/wetter/2009/2/12/news-110857111/detail.html

 

 

 


 

 

 

Ehedrama in Augsburg: Polizist offenbar von eigener Frau erschlagen

Augsburg (ddp). Bei einem Ehedrama ist ein 46 Jahre alter Augsburger Polizist offenbar von seiner 13 Jahre jüngeren Ehefrau erschlagen worden. Wie die Polizei heute bekanntgab, wurde die Leiche des Mannes am Samstag auf einem Feldweg im Kreis Augsburg von einem Passanten gefunden. Dem Mann waren beide Beine abgetrennt worden. Diese fand die Polizei etwa 600 Meter entfernt in einem Plastiksack. Die 33 Jahre alte Ehefrau wurde wenig später festgenommen.

Angaben der Polizei zufolge herrschten zwischen dem Ehepaar «bereits langanhaltende Spannungen». Am Freitag meldete sich die Frau bei der Polizei und teilte mit, ihr Mann habe das Haus zu Fuß, ohne Angabe von Gründen und ohne bekanntes Ziel verlassen. An der anschließenden Suche nach dem Mann waren zahlreiche Funkstreifenbesatzungen, Diensthundeführer und ein Polizeihubschrauber beteiligt.

Verdacht aufgrund von Zeugenaussagen

Als die Leiche gefunden wurde, befragten die Ermittler Personen aus dem Umfeld des Toten. Daraus ergab sich den Beamten zufolge der Tatverdacht gegen die Ehefrau.

Der genaue Ablauf und die Hintergründe der Tat stehen laut Polizei derzeit noch nicht eindeutig fest. Nach ersten Erkenntnissen starb der 46-Jährige durch massive Gewalteinwirkung auf den Kopf. Das Ehepaar hat zwei Kinder im Alter von eineinhalb und vier Jahren. Diese befinden sich in der Obhut der Großeltern.

25.01.2009 Ta

http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=93200

 

 

 


 

 

 

Erschütternder Tod einer Vierjährigen

Mutter sitzt in Untersuchungshaft - Keine Alarmzeichen wahrgenommen

UNTERTÜRKHEIM - Nach Erklärungen für die furchtbare Tat wird das Gericht suchen müssen: Eine 33-jährige Frau hat am vergangenen Freitag an der Schleuse Untertürkheim ihre vierjährige Tochter ins Wasser gestoßen. Der Körper des Mädchens wurde am späten Nachmittag entdeckt und geborgen. Laut Obduktionsbericht der Polizei ist es ertrunken. Die Mutter stellte sich in der Nacht der Polizei.

Sie gab als Motiv an, mit der Erziehung des Kindes überfordert gewesen zu sein. Alarmierende Anzeichen dafür hat aber offenbar niemand wahrgenommen, auch nicht ihre eigene Familie, mit der sie in geregelten Verhältnissen lebte. Die Polizei ermittelt jetzt. Die Frau sitzt in Untersuchungshaft und soll auch psychologisch untersucht werden.

Inzwischen wurde bekannt, dass die Frau mit ihrer Tochter in diesem Jahr mehrfach mit der Abteilung Kinder- und Jugendgesundheit des städtischen Gesundheitsamtes Kontakt hatte. Dort sei aber zu keiner Zeit eine Gefährdung des Kindes erkennbar gewesen, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. Die Familie war außerdem nach der Geburt des Mädchens vor vier Jahren zur Beratung beim Jugendamt, allerdings nur für einen Monat. Dann sei der Fall "mit guter Perspektive für Mutter und Kind" abgeschlossen worden. An ihre damaligen Berater habe sie sich jetzt nicht gewandt, sagt der Jugendamtsleiter Bruno Pfeifle.

Gabriele Müller-Trimbusch, Bürgermeisterin für Soziales, Jugend und Gesundheit, zeigte sich durch den Tod des Mädchens erschüttert. Sie weist in diesem Zusammenhang auf die zahlreichen städtischen Anlaufstellen für Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Stadt hin.

So böten in allen Stadtteilen die sogenannten "Beratungszentren Jugend und Familie" Hilfe und Unterstützung für Mütter, Väter und junge Menschen an.

Hilfesuchende könnten sich direkt mit dem jeweiligen Beratungszentrum vor Ort in Verbindung setzen. Dort würden sie über weitere Hilfen informiert oder bekämen Tipps, an wen sie sich gegebenenfalls wenden sollten. Weitere Informationen und Ansprechpartner für die jeweiligen Stuttgarter Stadtbezirke unter http://www.stuttgart.de.

18.12.2008

http://www.stuttgarter-wochenblatt.de/stw/page/detail.php/1903188

 

 


 

 

 

Mutter stieß Tochter von Brücke

Vierjähriges Mädchen starb durch Ertrinken

15. Dezember 2008

Die in der vergangenen Woche von ihrer Mutter in den Neckar gestoßene Vierjährige aus Stuttgart ist durch Ertrinken gestorben. Wie die Polizei am Montag mitteilte, ergab dies die Obduktion des Leichnams. Hinweise auf frühere Misshandlungen oder Vernachlässigungen des Mädchens fanden sich bei den Untersuchungen nicht.

Bekannt wurde, dass die festgenommene Mutter möglicherweise vorhatte, gemeinsam mit ihrer Tochter aus dem Leben zu scheiden. Bei ihrer Vernehmung habe die 33-Jährige Suizidabsichten angegeben, sagte eine Polizeisprecherin auf ddp-Anfrage.

Die Leiche des Mädchens war am Freitagabend von einem Schleusenwärter in Stuttgart-Untertürkheim im Neckar entdeckt worden. Wenige Stunden später stellte sich die Mutter des Kindes der Polizei und gestand, ihre Tochter absichtlich in den Fluss gestoßen zu haben. Als Motiv für die Tat gab die 33-Jährige an, seit der Geburt des Kindes mit der Erziehung überfordert gewesen zu sein. Gegen die verheiratete Frau, die keine weiteren Kinder hat, wurde am Wochenende Haftbefehl wegen Mordes erlassen.

Weil an der Mädchenleiche ältere Brandnarben zu sehen waren, hatten die Ermittler zunächst nicht ausgeschlossen, dass das Kind auch Opfer von Misshandlungen wurde. Bei der Obduktion seien aber keine Anzeichen dafür festgestellt worden, hieß es.

Die Brandnarben stammen der Polizeisprecherin zufolge vermutlich von einem häuslichen Unfall mit heißer Flüssigkeit im Kleinkindalter. Die Überprüfungen dazu dauerten noch an. Fest stehe aber, dass es sich um ein „gepflegtes Kind“ ohne blaue Flecken oder andere Hinweise auf mögliche Gewalt gehandelt habe.

Der Sprecherin zufolge befindet sich die 33-jährige Mutter inzwischen im Frauengefängnis in Schwäbisch Gmünd in Untersuchungshaft. Bei den Ermittlungen würden nun vor allem Menschen aus dem persönlichen Umfeld der Frau über deren Lebenssituation und mögliche psychische Probleme befragt.

Die Frau lebte nach außen hin in geordneten Verhältnissen als Mutter und Hausfrau. Seit der Geburt der Tochter war sie nicht mehr berufstätig. Unterstützung für die Erziehung ihrer Tochter soll sie nie beantragt haben. Es habe keinen Kontakt zu Behörden gegeben, sagte die Polizeisprecherin.

http://www.welt.de/vermischtes/article2881536/Vierjaehriges-Maedchen-starb-durch-Ertrinken.html#reqNL

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Das Ertränken von Kindern scheint nicht nur bei Stuttgarter Müttern recht beliebt zu sein (siehe auch den nachfolgenden Fall). Ob das Jugendamt der Stadt Stuttgart einen speziellen Kurs "Wie ertränke ich als Mutter am besten mein Kind" angeboten hat, um überforderten Müttern aus ihrer schwierigen Situation zu helfen, wissen wir nicht. Aber dies würde einiges erklären und man dürfte erwarten, dass in Kürze das nächste von seiner Mutter ermordete Kind in einer Badewanne oder im Neckar aufgefunden wird.

 

 

 


 

 

Prozess

Sohn ertränkt - in "guter Absicht"

Erst ertränkt die Mutter ihren achtjährigen Sohn in der Badewanne, dann will sie sich selbst umbringen - und scheitert. Jetzt soll sie für neun Jahre ins Gefängnis gehen.

14.11.2008

Lübeck - Aus Verzweiflung über ihre schlechte finanzielle Lage hat eine Mutter ihren achtjährigen Jungen in der Badewanne ertränkt. Nun soll sie nach dem Willen der Anklage neun Jahre ins Gefängnis. Die Staatsanwältin forderte am Freitag vor dem Lübecker Landgericht eine Verurteilung wegen Totschlags. Die 46 Jahre alte Angeklagte hatte bereits zu Prozessbeginn Ende Oktober gestanden, ihren Sohn wegen Geldsorgen getötet zu haben. Nach Aussage eines psychiatrischen Sachverständigen leidet die Mutter unter einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung und war zur Tatzeit nur bedingt schuldfähig. Ursprünglich lautete die Anklage auf heimtückischen Mord.

"Ich habe meinem Kind durch meine Tat die Möglichkeit genommen, ein eigenes Leben nach seinen Vorstellungen zu führen. Ich wünschte, ich könnte das Rad zurückdrehen und es ungeschehen machen", sagte die Angeklagte in ihrem Schlusswort. Nach ihren eigenen Aussagen hatte sie ihren Sohn am 26. Mai dieses Jahres mit Beruhigungsmitteln betäubt und zunächst versucht, ihn mit einem Kissen zu ersticken. Als das fehlschlug, legte sie ihn in die gefüllte Badewanne und drückte ihn so lange unter Wasser, bis er kein Lebenszeichen mehr von sich gab. Anschließend versuchte sie, sich mit großen Mengen Schlaf- und Beruhigungsmitteln das Leben zu nehmen, wurde aber noch rechtzeitig gefunden.

Totschlag, nicht Mord

Das für eine Verurteilung wegen Mordes erforderliche Merkmal der Heimtücke sei in diesem Fall nicht gegeben, argumentierte die Staatsanwältin Stefanie Gropp in ihrem Plädoyer. Die Mutter habe aus ihrer Sicht in guter Absicht gehandelt. "Sie sah keinen anderen Ausweg, als sich selbst umzubringen und ihr Kind mit in den Tod zu nehmen, um es nicht unversorgt zurückzulassen", sagte Gropp. Die Verteidigung fordert eine Verurteilung wegen Totschlags in einem minderschweren Fall und beantragte eine Haftstrafe im unteren Bereich des gesetzlichen Rahmens. Der liegt bei Totschlag im minderschweren Fall zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Die schlimmste Strafe habe die Angeklagte schließlich schon bekommen, nämlich das Wissen, dass sie ihren geliebten Sohn getötet habe, sagte der Verteidiger. (bai/dpa)

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Kriminalitaet-Totschlag;art1117,2661318

 

 

 

 

 

Prozess

Achtjähriger wegen Schulden ertränkt

Mittwoch, 29. Oktober 2008

Mit einem erschütternden Geständnis hat gestern vor dem Lübecker Landgericht der Mordprozess gegen eine Frau begonnen, die ihren achtjährigen Sohn im Mai in der Badewanne ertränkt hat.

Die 46-Jährige sagte aus, sie habe wegen hoher Schulden keinen Ausweg gesehen. Zunächst habe sie den Jungen mit Schlaftabletten betäubt und mit einem Kissen ersticken wollen. Ihr Sohn habe sich aber gewehrt und das Kissen weggeschoben. Dann trug sie ihn zur Wanne und drückte ihn unter Wasser, bis seine Gegenwehr aufhörte. "Ich habe nur gedacht, ich muss es zu Ende bringen", sagte sie schluchzend. Anschließend versuchte sie, sich mit Schmerz- und Schlafmitteln das Leben zu nehmen.

Im August 2005 war die Angeklagte mit ihrem Sohn von Stuttgart nach Lübeck gezogen. Sie habe hier einen beruflichen Neuanfang wagen wollen und sich als Ernährungsberaterin selbstständig gemacht, berichtete die 46-Jährige. Bis dahin hatte sich die alleinerziehende Mutter mit verschiedenen Jobs und befristeten Arbeitsverträgen durchgeschlagen. "Ich war häufig krank, hatte immer wieder psychische Zusammenbrüche", schilderte die Frau. Auch die Lübecker Praxis entwickelte sich nicht wie erhofft. Die Angeklagte machte rund 100 000 Euro Schulden und musste Insolvenz anmelden. Eine Bekannte der Frau hat nach der Tat schwere Vorwürfe gegen eine Polizistin erhoben, die ihren Hinweisen auf eine mögliche Gefährdung des Jungen nicht nachgegangen sein soll. Gegen die Beamtin wird wegen Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung ermittelt.

http://www.morgenpost.de/printarchiv/panorama/article966420/Achtjaehriger_wegen_Schulden_ertraenkt.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Vom Vater des ermordeten Jungen erfahren wir - wie fast immer - nichts. Man darf sich daher seine Gedanken machen, wieso der Sohn bei seiner gewalttätigen Mutter leben musste und nicht bei seinem Vater. Wurde der Vater - wo so oft - von Jugendamt und Familiengericht - weggemobbt und entsorgt? Wir werden es wohl nicht erfahren, es sei denn der Vater meldet sich noch zu Wort.

Womöglich weiß der Vater gar nicht, dass sein Sohn von der Mutter ermordet wurde, dem kann man abhelfen. Einfach Strafanzeige gegen den unbekannten Vater wegen des Verdachts der Verletzung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht stellen, dann muss die Staatsanwalt den Vater suchen und mit dem Vorwurf konfrontierten. Wer hat Zeit dafür?

 

 

 

 

Wegen 100.000 Euro Schulden

Mutter gesteht Ertränken ihres achtjährigen Sohnes

(47)

28. Oktober 2008, 12:58 Uhr

Mit einem erschütternden Geständnis hat am Lübecker Landgericht der Prozess gegen eine Frau begonnen, die ihren achtjährigen Sohn in der Badewanne ertränkt hat. Die 46-Jährige gab als Motiv ihre hohen Schulden an. Irgendwann sei ihr "alles zuviel geworden". Schließlich schmiedete sie ihren Mordplan.

Eine wegen Ertränkens ihres achtjährigen Sohnes angeklagte Lübeckerin hat die Tat zum Prozessauftakt gestanden. Die 46-Jährige schilderte vor dem Lübecker Landgericht mit tränenerstickter Stimme, wie sie den Jungen im Mai in der Badewanne ertränkte. Sie habe ihn unter Wasser gedrückt, bis er sich nicht mehr wehrte. Danach habe sie versucht, sich mit Schlaftabletten und einer Plastiktüte das Leben zu nehmen.

Eine Bekannte von ihr hatte am Tattag, dem 27. Mai, die Polizei angerufen und erklärt, sie befürchte einen Selbstmord der Frau und sehe auch große Gefahr für deren Sohn. Nachdem das Kind am nächsten Tag nicht in der Schule erschienen war, suchten Polizisten die Wohnung auf und fanden den Jungen tot in der Badewanne vor. Dessen Mutter war auf dem Sofa und nicht ansprechbar.

„Ich hatte schon in der Vergangenheit immer mal wieder Selbstmordgedanken, doch am 26. Mai dieses Jahres war mir klar, dass ich nur noch sterben wollte“, sagte sie unter Tränen. Bis zuletzt sei sie unentschlossen gewesen, was mit ihrem Sohn geschehen sollte, habe noch eine Bekannte um Hilfe gebeten, die sie aber recht rüde „runtergeputzt“ habe. „Als er dann aus der Schule nach Hause kam, habe ich ihn umarmt und beschlossen, ihn mit in den Tod zu nehmen“, sagte sie. „Es war einfach nichts mehr da. Nur noch der Gedanke, uns beide aus dieser Welt aus diesem Leben zu erlösen“, schilderte sie ihren Gefühlszustand.

Sie habe ihrem Sohn an jenem Montagabend ein Glas Cola mit darin aufgelösten Beruhigungsmitteln gegeben und zunächst versucht, den Schlafenden mit einem Kissen zu ersticken. Er habe das Kissen aber weggestoßen. Danach habe sie Wasser in die Badewanne einlaufen lassen und ihren Sohn hineingelegt. Er sei aber aufgewacht und habe sich mit Armen und Beinen gewehrt. Da habe sie ihn mit aller Kraft an den Schultern unter Wasser gedrückt.

„Ich weiß nicht, woher die ganze Gewalt in mir kam“, sagte die Angeklagte sichtlich bewegt. Sie habe nur einen Gedanken gehabt: „Ich muss es für ihn zu Ende bringen. Ich muss durchhalten.“

Die Mutter wurde nach ihrer Festnahme in einer Fachklinik untergebracht. Sie hatte keine Angaben zum Motiv gemacht. Vor Gericht sprach sie nun zum einen von wirtschaftlichen Problemen: Die diplomierte Ernährungswissenschaftlerin war mit einer eigenen Praxis gescheitert und hatte ihrer Aussage zufolge rund 100.000 Euro Schulden. Zum anderen habe sie in der Zeit vor der Tat wieder häufiger Alkohol getrunken: „Es war einfach alles weggebrochen.“ 

Zu ihrem Lebenslauf sagte sie, ihre Mutter sei mit den sechs Kindern überfordert gewesen, der Vater sei Alkoholiker gewesen und habe Frau und Kinder geschlagen. Sie selbst sei als Kind von einem alten Mann aus der Nachbarschaft sexuell missbraucht worden. Es folgten mehrere Therapien. Der Vater ihres Sohnes sei eine Silvesterbekanntschaft gewesen, der sich nicht gekümmert habe. Sie habe ihren Sohn immer gewollt, aber zeitweise „ist mir alles zu viel geworden“, sagte sie.

Für den Prozess wurden zunächst fünf Verhandlungstermine bis Mitte November angesetzt. Eine Bekannte der Frau hat nach der Tat schwere Vorwürfe gegen eine Polizistin erhoben, die ihren Hinweisen auf eine mögliche Gefährdung des Jungen nicht nachgegangen sein soll. Gegen die Beamtin wird wegen Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung ermittelt. Der Prozess wird an diesem Donnerstag fortgesetzt.

http://www.welt.de/vermischtes/article2638906/Mutter-gesteht-Ertraenken-ihres-achtjaehrigen-Sohnes.html#reqNL

 

 


 

 

JUSTIZ: Junge Mutter tötete ihr Baby

18-jährige Schülerin muss ins Gefängnis

COTTBUS - Eine 18-Jährige, die ihr Baby nach eigenem Geständnis erdrosselt hat, ist gestern in Cottbus wegen Totschlags zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts Cottbus mit. Die junge Frau habe „diese kalte Tat mit hoher krimineller Energie und Vorsatz“ begangen, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft gefordert, die Verteidigung zwei Jahre zur Bewährung. Die 18-Jährige hatte zugegeben, am 5. Dezember 2007 in der elterlichen Wohnung einen gesunden Jungen geboren und ihn mit einem Strumpf getötet zu haben.

Die Öffentlichkeit war in dem Prozess nicht zugelassen, weil die Schülerin aus Schwarzheide (Oberspreewald-Lausitz) zum Tatzeitpunkt minderjährig war.

In der Urteilsbegründung wies die Jugendkammer den Angaben zufolge darauf hin, dass die Angeklagte voll schuldfähig sei. Den entsprechenden Plan habe sie während der Schwangerschaft entwickelt, weil das Kind nicht in ihre Lebensplanung passte. Die Kammer habe allerdings die Aussage der 18-Jährigen nicht widerlegen können, nach der das Kind aus einer Vergewaltigung stammt. Polizeibeamte hatten die Leiche fünf Tage nach der Geburt im Zimmer der Schülerin in einer Kunststoffbox unter dem Schreibtisch gefunden.

Die junge Frau hatte im Juli vor Gericht erklärt, sie sei im März 2007 vergewaltigt worden. Als sie später ihre Schwangerschaft bemerkte, habe sie angenommen, diese stamme aus der Vergewaltigung.

Seit ihrer Festnahme ist die Angeklagte mit Haftbefehl in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht. Dort soll sie den Angaben zufolge solange bleiben, bis das Urteil rechtskräftig ist. Im Anschluss muss sie ins Gefängnis. (dpa)

18.11.2008

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11363774/62249/%C2%A0-jaehrige-Schuelerin-muss-ins-Gefaengnis-Junge-Mutter.html

 

 

 


 

 

Mutter gesteht Tötung ihres Babys Das Landgericht Cottbus verhandelt seit gestern gegen eine 23-Jährige

Lübben - Die junge Frau, die gestern Vormittag aus der Untersuchungshaft in Handschellen in den Schwurgerichtssaal des Cottbuser Landgerichts geführt wird, will von den Fotografen nicht abgelichtet werden. Sie trägt eine gestreifte Hose, die knapp bis zur Hüfte reicht. Das helle Shirt endet kurz oberhalb des weißen Gürtels. Mehr ist zunächst von Bianca Sch. nicht zu sehen. Kopf und Oberkörper versteckt sie unter einer Kapuzenjacke, die sie erst ablegt, als die Fotografen den Saal verlassen.

Als Staatsanwalt Tobias Pinder dann die nur wenige Sätze umfassende Anklageschrift verliest, wird das ohnehin schon blasse Gesicht von Bianca Sch. noch bleicher. Doch sie bleibt gefasst. Der Ankläger wirft ihr vor, dass sie in der Nacht zum 13. Februar 2008 in ihrer Wohnung ihr gerade geborenes Baby in der Badewanne ertränkt hat. Totschlag sei das gewesen, sagt der Staatsanwalt.

Es fällt der Angeklagten schwer, in dem vollen Gerichtssaal von sich aus über die Tat zu sprechen. Sie bittet den Richter, Fragen zu stellen. Und dann gesteht sie ihre Tat. Stockend erzählt die junge Frau, wie nachts, nach der Rückkehr von der Arbeit in einem Spielkasino in der Wohnung die Wehen einsetzten. Wie sie vom Wohnzimmer ins Bad ging, dort das kleine Mädchen gebar. Wie sie mit dem Säugling an der Nabelschnur in die mit Wasser gefüllte Wanne stieg, das Neugeborene unter Wasser drückte. Wie sie den kurze Zeit später leblosen kleinen Körper in ein Handtuch wickelte und in die Küche trug, ihn dort abnabelte.

Drei Tage lang ging sie noch einkaufen und zur Arbeit. Schließlich nahm sie wahllos Tabletten, trug den toten Säugling aus der Küche ins Schlafzimmer, schnitt sich die Pulsadern auf. Der Selbstmordversuch misslang. Der Zwillingsbruder und ihre Mutter fanden Bianca Sch. am 16. Februar.

Vor der Tat war die zierliche Frau aus der Spreewaldstadt schon einmal schwanger. Der Kindsvater wollte sich aber nicht zu ihr bekennen. Er hatte, so erklärte Bianca Sch. gestern, damals noch eine andere Freundin. Obwohl die Mutter und ihre Brüder sie überzeugen wollten, dass sie das Ungeborene austragen solle, entschloss sie sich aber zum Abbruch der Schwangerschaft.

Nach außen hin schien es damals, als hätte sie den Abbruch gut verarbeitet. Das sagt die Mutter nun als Zeugin. Bianca Sch. hingegen räumt ein, dass sie ihn psychisch nicht verkraftet hat. Deshalb sei eine erneute Abtreibung nicht in Frage gekommen, als ein Schwangerschaftstest im Mai 2007 erneut positiv war.

Der Vater war damals ein anderer Mann, mit dem sie nach eigenen Worten nichts verband. Deshalb wollte sie das Kind nicht, sagt sie. Die Freigabe für eine Adoption habe sie zwar erwogen, auch, es in einer Babyklappe abzulegen – unternommen habe sie dafür allerdings nichts. Warum nicht, blieb gestern unklar. Der Prozess wird am kommenden Montag fortgesetzt. Wolfgang Swat

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 19.06.2008)

www.tagesspiegel.de/berlin/;art270,2554055

 

 

 


 

 

 

Freispruch

Mutter, die ihren Sohn tötete, war schuldunfähig

Montag, 15. September 2008

Richter des Landgerichtes Berlin haben eine Frau freigesprochen, die ihren behinderten Sohn getötet hat. Die 61-Jährige war wegen Totschlags angeklagt. Das Gericht kam aber zu der Auffassung, dass sie zur Tatzeit schwer depressiv und deswegen schuldunfähig war.

„Ein Leben ohne Marco ist für mich die größte Strafe“, sagte Eveline G. vor der Urteilsverkündung. „Er fehlt mir so sehr.“ Wirkungsvoller hätte die 61-Jährige die Tragik dieses Prozesses kaum beschreiben können. Denn sie war es ja, die ihren schwerstbehinderten Sohn Marco am 28. Oktober 2007 nach 26 Jahren aufopferungsvoller Pflege tötete. Eine Tat, für die sie aber nicht verantwortlich gemacht werden kann. Ein Moabiter Schwurgericht sprach sie gestern frei.

Dabei bezogen sich die Richter vor allem auf ein Gutachten des forensischen Psychiaters Norbert Konrad, der Eveline G. Schuldunfähigkeit attestierte. Er sprach von „einer schweren depressiven Episode“, die ihre Steuerungsfähigkeit stark beeinträchtigt habe.

Eveline G. hatte ihrem Sohn am 28. Oktober in ihrer gemeinsamen Wohnung in der Freisinger Straße in Schöneberg zunächst ein Gebräu aus starken Schlaf- und Beruhigungsmitteln eingeflößt. Als er schon betäubt war, hatte sie ihm mit einem kleinen Küchenmesser an beiden Handgelenken Schnittverletzungen zugefügt. Anschließend nahm sie eine Überdosis Tabletten und schnitt sich die Pulsadern auf. Sie konnte jedoch noch rechtzeitig gefunden und gerettet werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte Eveline G. wegen Totschlags angeklagt; am Ende der Beweisaufnahme wegen der vom Gutachter festgestellten Schuldunfähigkeit wie die Verteidigung für einen Freispruch plädiert. Das Gericht und auch der Gutachter gingen von einem sogenannten erweiterten Suizidversuch aus. Im Laufe des Verfahrens war von der Kammer zeitweise sogar ein „Töten auf Verlangen“ in Betracht gezogen worden. Dabei bezogen sich Richter und Schöffen auf eine von Eveline G. geschilderte Situation kurz vor Marcos Tod: Beide hätten aneinandergekuschelt im Ehebett gelegen. Sie habe ihm weinend von der verstorbenen Oma erzählt; dass deren Seele jetzt frei sei und sie nicht mehr leiden müsse. „Willst du zu Oma?“, habe sie gefragt. Und Marco, der wegen seiner Behinderung nicht sprechen konnte, habe nach oben geblickt. Das bedeutete: ja.

An das Geschehen danach hatte Eveline G. keine Erinnerung. Der Gutachter hielt diese Amnesie für durchaus nachvollziehbar. Sie könne wegen der Medikamentenüberdosis toxische Ursachen haben, sagte er. Es könne sich aber auch um Verdrängung handeln, um sich nicht quälend erinnern zu müssen.

Kampf mit den Behörden

Marco hatte bei der Geburt unter Sauerstoffmangel gelitten und war seitdem schwerstbehindert. Ursache war ein Ärztefehler. Die Eltern hatten damals eine Entschädigung bekommen. Wenig später kam es zur Scheidung. Seitdem lebte die gelernte Friseurin mit dem Jungen allein. Zeugen beschrieben, dass sie sich selbstlos um Marco gekümmert habe. Es war aber auch aufgefallen, dass sie – vor allem in der letzten Zeit – mit dieser Pflege psychisch überfordert gewesen sei.

Verstärkt hatte sich Eveline G.s Unsicherheit durch das Gefühl, von Ämtern im Stich gelassen zu werden. Sie habe „ständig gegen die Behörden gekämpft“, um Bewilligungen für einen Einzelfallbetreuer, der sich um Marco kümmerte, zu bekommen, sagte die Vorsitzende Richterin. Andere geplante Fördermaßnahmen wurden gänzlich gestrichen. So auch ein Kursus für computergestützte Kommunikation, der Marco hätte helfen können, sich zu verständigen. „Wir waren nur Kostenträger, ich kam mir vor wie eine Bettlerin“, hatte Eveline G. vor Gericht verbittert resümiert.

Anderseits hatte sie aber auch strikt abgelehnt, Marco in ein Heim zu geben. Die Angeklagte habe Angst gehabt, dass ihr Kind dort nicht gut betreut werde, hieß es in der Urteilsbegründung. Zugleich habe sie befürchtet, ihren Lebensinhalt zu verlieren. Im Oktober sei dann noch ein Streit mit ihrem Lebensgefährten dazu gekommen. Dieser drohende Verlust beider Menschen habe ihre Depressionen noch verstärkt.

Eveline G. ist noch immer in psychotherapeutischer Behandlung. Ob ihr das endgültig hilft, bleibt abzuwarten. Der Gutachter hielt es für möglich, dass sie ihr Leben lang depressiv bleiben werde.

Michael Mielke

www.morgenpost.de/berlin/article881424/Mutter_die_ihren_Sohn_toetete_war_schuldunfaehig.html

 

 


 

 

Doppelmord an Kindern: Mutter vor Gericht

MÖNCHENGLADBACH Eine 37-jährige Mutter muss sich ab Dienstag wegen Doppelmordes an ihren beiden Kindern vor dem Landgericht in Mönchengladbach verantworten. Die Leichen der zweijährigen Jasmina und des achtjährigen Souhail waren vor sieben Monaten in der Wohnung der Frau entdeckt worden.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hat die Frau am Karnevalswochenende ihre Kinder aus Wut und wegen verschmähter Liebe getötet. Wie es in der Anklage heißt, wollte sie ihrem Mann die gemeinsamen Kinder durch den Mord für „immer entziehen“. Deshalb habe sie die zweijährige Tochter und den achtjährigen Sohn mit Schlafmitteln betäubt und beide dann in ihren Kinderbetten erwürgt.

Angehörige meldeten sich bei der Polizei

Die Tat war erst am nächsten Tag aufgefallen. Besorgte Angehörige hatten sich bei der Polizei gemeldet, weil die Frau am Telefon damit gedroht hatte, sich und die Kinder umzubringen. Die Beamten hatten daraufhin in der Wohnung nach dem Rechten sehen wollen und fanden die Leichen der beiden Kinder.

Motiv war verschmähte Liebe

Auslöser für die Tat soll gewesen sein, dass der Ehemann der Frau eine neue Beziehung begonnen hatte und wieder heiraten wollte. Nach Angaben der Polizei hatte die 37-Jährige zuvor mit allen Mitteln versucht, den Mann zurückzugewinnen. Unter anderem hatte sie den aus Düsseldorf stammenden Buchhalter noch einmal zu einem gemeinsamen Familienurlaub überredet und sich auch Schönheitsoperationen unterzogen.

Selbstmordversuch

Als die Ehe vor dem endgültigen Aus stand, soll es zu dem Doppelmord gekommen sein. Für den Prozess hat das Landgericht Mönchengladbach sechs Verhandlungstage angesetzt. Die Angeklagte ist derzeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht, nachdem sie in der Untersuchungshaft einen Selbstmordversuch unternommen hatte. Der 37-Jährigen droht eine lebenslange Haftstrafe.

02.09.2008

www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/nrw/art1544,347798

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Eigenartig, hier sprechen die Medien von Doppelmord und bei den von ihrer Mutter fünf getöteten Kindern in Dary soll es nach Ansicht der Staatsanwaltschaft in Kiel so eine Art psychischer Notstand gewesen sein, in der die Mutter sich befand und die Staatsanwaltschaft Kiel daher meint, die Frau wäre nicht schuldfähig. Dumm gelaufen für die Mutter aus Mönchengladbach, dass sie zum Zeitpunkt der Tat nicht in Schleswig-Holstein wohnte. Aber vielleicht könnte man das Kieler Modell auch in Mönchengladbach übernehmen, das würde eine Menge Haftkosten sparen und dafür die Psychiatrien besser auslasten und damit deren Existenzberechtigung beweisen.

 

 


 

 

 

Kindstötung

Vergrabener toter Säugling - 21-Jährige festgenommen

Nach dem Fund einer Babyleiche im sachsen-anhaltinischen Bräsen ist die 21-jährige Mutter festgenommen worden. Der Säugling war nach einem Hinweis von der Polizei auf einem Grundstück in der Gemeinde gefunden worden.

Bräsen - Die junge Frau soll das neugeborene Mädchen getötet und anschließend vergraben haben, wie Staatsanwaltschaft und Polizei am Donnerstag mitteilten. Am Mittwoch hatten Kriminalbeamte nach einem Hinweis auf einem Grundstück in der Gemeinde Bräsen die Leiche des Säuglings gefunden. Das tote Mädchen war in Laken eingewickelt vergraben worden. Laut Obduktionsergebnis hat das Mädchen nach seiner Geburt gelebt. Die Mutter des Kindes sollte noch am Donnerstag dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden. (imo/ddp)

21.08.2008

www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Kindstoetung-Sachsen-Anhalt;art1117,2598036

 

 


 

 

Mutter aus Darry tötete fünf Kinder im Wahn

7. August 2008, 14:32 Uhr

Sieben Monate nachdem eine Mutter in Darry ihre fünf Kinder getötet hat, steht die 32-Jährige vor Gericht. Ein Gutachter bescheinigt der Frau nun eine schwere psychische Störung. Der Fall hatte Ende 2007 für Entsetzen gesorgt, weil die Behörden von dem Zustand der fünffachen Mutter wussten.

Prozess um getötete Kinder von Darry beginnt

Der Prozess gegen die Mutter von Darry läuft: Michael K., der Vater von drei der fünf getöteten Kinder, erhebt schwere Vorwürfe gegen die Psychologen, die seine Frau behandelt haben.

Die 32-jährige Mutter aus Darry hat ihre fünf Söhne nach Ansicht eines Gutachters im Wahn getötet. Sie habe eine paranoide Schizophrenie und zum Tatzeitpunkt sei ihre Einsichtsfähigkeit aufgehoben gewesen, sagte der Psychiater Wolf-Rüdiger Jonas vor dem Landgericht Kiel. Im Sinne des Gesetzes habe Steffi K. eine krankhafte Störung und leidet unter paranoider Schizophrenie. Wenn sie aufgrund einer Behandlung irgendwann erkennen könnte, was sie getan habe, würde sie in ein „tiefes Loch“ fallen, prognostizierte der Experte.

Die 32-Jährige soll Anfang Dezember 2007 ihre fünf Söhne im Alter von drei bis neun Jahren in dem Haus der Familie mit Schlafmitteln betäubt, ihnen Tüten über den Kopf gezogen und sie erstickt haben. „Aus meiner Sicht ist sie zu diesem Zeitpunkt eindeutig krank und behandlungsdürftig gewesen“, sagte Jonas.

Auch nach dem Tod der Jungen will die Mutter noch immer in Kontakt zu ihnen stehen. Sie zeichne Spielpläne für die Söhne. Über eine verstorbene Großmutter wolle sie erfahren haben, dass der älteste Sohn Justin ihr mittlerweile verziehen habe.

Der Gutacher führte aus, dass K. mindestens seit Anfang 2006 und vermutlich schon seit mindestens 2000 in einem Wahnsystem lebte. Sie habe nach eigenen Angaben zunehmend Stimmen aus dem Jenseits gehört, die ihre Kinder bedroht hätten. „Diese Wahnsysteme sind sehr hartnäckig und sie wachsen“, erklärte Jonas. Auch seien sie für die Betroffenen nicht „diskutabel“.

K. habe die Rettung nach eigenen Angaben nur darin gesehen, ihre Kinder „im Jenseits in Sicherheit zu bringen“. So habe sie den Plan gefasst, sie zu töten und etwa drei Wochen zuvor begonnen, den Plan auch umzusetzen. „Das Traurige ist, dass die Konsequenz eine zutiefst altruistische gewesen ist“, sagte der Psychiater und weiter: „Es ging immer um den Wunsch, die Kinder zu befreien.“

Zuvor hatte das Gericht den Psychologen aus Preetz befragt, der die Angeklagte bereits 2006 und 2007 behandelte. Wenige Monate vor der Tragödie, hatte der Mann einen akuten Handlungsbedarf gesehen. „Das war eine akute Schizophrenie paranoiden Charakters“, sagte der Psychologe. Eine stationäre Behandlung habe die Frau abgelehnt, wollte aber Medikamente nehmen und sich auf eine ambulante Behandlung einlassen. Er habe auf die positiven Erfahrungen aus dem Vorjahr vertraut.

Gut eine Woche vor der Familientragödie war die 32-Jährige noch einmal in der Ambulanz des Preetzer Krankenhauses erschienen und hatte von Schlafstörungen und Alpträumen berichtet. Von Stimmen und Dämonen habe sie zu diesem Zeitpunkt jedoch nichts erwähnt, sagte der Psychologe.

Die Tat hatte im vergangenen Dezember bundesweit Entsetzen ausgelöst. Nach einem Hinweis der Mutter fand die Polizei in einem Einfamilienhaus in dem nahe der Ostseeküste gelegenen Örtchen Darry die fünf toten Jungen. Die Mutter versuchte nach der Tat offenbar, sich das Leben zu nehmen. Mit schweren Schnittverletzungen an beiden Armen fuhr sie zu der psychiatrischen Klinik, wo sie als Patientin bekannt war, und gestand dort einem Arzt die Tat.

Seit Ende Juni läuft das sogenannte Sicherungsverfahren in Kiel. Die Staatsanwaltschaft will K. dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik unterbringen. Für den Nachmittag waren die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung geplant.

http://www.welt.de/vermischtes/article2283114/Mutter-aus-Darry-toetete-fuenf-Kinder-im-Wahn.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Was macht frau, um sie sich nicht mit ihrer Schuld am Tod der eigenen Kinder auseinandersetzen will? Sie bleibt im Wahn. Das ist bequem und vermeidet einen Schuldspruch und langjährige Gefängnishaft. Richter, Staatsanwälte, Psychiater, alle sind zufrieden. Klappe zu, Affe tot.

 


 

 

Fall Darry bleibt ohne Konsequenzen

Psychisch kranke Mutter erstickte ihre fünf Kinder, Staatsanwalt will keine Klage erheben / Amt: Hilfsnetz hat funktioniert

23.2.2008 0:00 Uhr

Von Steffen Kraft, Darry

 

Dort, wo sie die Kinder gefunden haben, sieht man jetzt zwei dunkle Flecken. Einen kleinen, nicht größer als ein Kinderkopf, und einen längeren, vielleicht einen halben Meter, als hätte jemand ein Glas Wasser verkippt. „Hier hat sie den letzten Schritt getan“, sagt Michael Kitzmuller. Er ist der Vater von drei der fünf Kinder, die Anfang Dezember von ihrer psychisch kranken Mutter Steffi im schleswig-holsteinischen Dorf Darry zuerst mit Schlafmittel betäubt und dann mit Plastiktüten erstickt worden sein sollen. Kitzmuller, 35, besucht das Haus in Darry, den Raum mit dem blauen Teppich, in dem er bis zum 4. Dezember 2007 wohnte – dem Tag, an dem seine Frau ihn hinausbugsierte und dann zur Tat schritt.

Michael Kitzmuller sucht die Nähe der Kleider und Spielsachen, er nimmt einen gelben Stoffbär, drückt ihn an sich. Dann sagt er: „Die Erinnerungen geben mir Kraft.“ Er braucht sie, denn es sieht so aus, als würde der Tod seiner Kinder kaum Konsequenzen haben. Die Staatsanwaltschaft Kiel wird keine Anklage erheben, wie ein Sprecher am Freitag sagte. Wegen der Schizophrenie der Mutter werde die Behörde lediglich die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt beantragen. Petra Ochel, die Leiterin des sozialpsychiatrischen Dienstes, ist immer noch im Amt – ebenso wie der Psychiater, der Steffi, 31, vor der Tat behandelt hatte.

Die Vernetzung der Behörden habe im „Fall Darry“ funktioniert, teilt die Kreisverwaltung auf Anfrage des Tagesspiegels mit. Michael Kitzmuller hatte die Behörden Monate vor der Tat um Hilfe gebeten und den Ärzten sogar ein Tonband gegeben, auf dem Steffi davon sprach, die Kinder seien von Dämonen besessen. Die Ärzte sahen darin offenbar keine Gefahr für die Kinder. Für Michael Dettling, Leiter der sozialpsychiatrischen Abteilung an der Berliner Charité, ist das zumindest fragwürdig: „Der sozialpsychiatrische Dienst und der behandelnde Psychiater hätten die Frau mit ihren Wahnvorstellungen konfrontieren müssen.“

Michael Kitzmuller steigt die Treppen bis in den ersten Stock hinauf. Dort soll seine Frau Steffi die Kinder betäubt haben, bevor sie sie zum Sterben nach unten trug. In dem Raum liegt eine Matratze, davor steht ein Fernseher. Seine Lautsprecher sehen aus wie die Ohren von Mickey Maus, daneben liegt ein Heidi-Zeichentrickfilm. „Vielleicht haben die Kinder das als Letztes gesehen“, sagt Kitzmuller.

Im Nebenzimmer, auf dem Bett, das einst Steffi gehörte, liegt eine Schachtel mit Medikamenten. „Zolpidem“ steht darauf, laut Beipackzettel dient es normalerweise zur „Behandlung von Schlafstörungen“. Im Zimmer findet sich auch die Quittung über eine Anzahlung bei einem Reisebüro im nahen Lütjenburg. „Sie hatte mir für Silvester eine Reise nach Irland gebucht“, sagt Kitzmuller. Er glaubt, dass Steffi die Tat lange geplant hatte.

Auf einer Kommode neben der Tür liegt ein buntes Büchlein. Es ist das Schwangerschaftstagebuch, das Steffi vor der Geburt ihres ersten Kindes führte. Auf Seite 90 steht: „Weißt du, früher hatte ich immer Angst, die Welt könnte irgendwann kaputtgehen und ich müsste sterben – aber jetzt sehe ich es anders.“

 

 

— „Spiegel-TV-Magazin“ zeigt Michael Kitzmullers Besuch in Darry am Sonntag um 22 Uhr 25 auf RTL.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 23.02.2008)

www.tagesspiegel.de/weltspiegel/;art1117,2481997

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wer nicht angeklagt wird, kann weder frei noch schuldig gesprochen werden, das ist doch ganz praktisch. Man sollte das auf alle Mörder und Totschläger/innen ausdehnen, dann würden sich die Steuerzahler/innen eine Menge Geld für Gefängnisplätze sparen und der Wilde Westen hätte fortan Konjunktur in Deutschland.

Während man im Neuköllner Fall "Vierjähriger mit Gürtel verprügelt" (Berliner Zeitung, 22.02.2008) gegen die Mutter noch ermittelt, sieht es so aus, als ob die Staatsanwaltschaft in Kiel, die fünffache Kindesmörderin nicht weiter strafrechtlich belästigen möchte und daran statt dessen darüber nachdenkt, die Mutter in einer psychiatrischen Anstalt unterzubringen, wobei doch von ihr keine Wiederholungsgefahr ausgehen dürfte, da ja nun alle ihre Kinder schon tot sind.

 

"Die Staatsanwaltschaft Kiel wird "einen Antrag auf Unterbringung in eine psychiatrische Anstalt stellen", wie der Leitende Oberstaatsanwalt Uwe Wick den Reportern mitteilte. Steffis Anwalt, Hans-Joachim Liebe, wollte sich dazu auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE nicht äußern. Es gelte, das erforderliche Sachverständigengutachten abzuwarten, sagte er."

www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,537147,00.html - 22. Februar 2008

 

Wir meinen, die gute Mutter sollte unverzüglich freigelassen werden und für die Zeit, die sie unschuldig im Gefängnis oder sonstwo sitzen musste, entschädigt werden. Anschließend sollte man ihr eine Stelle im Bundesfamilienministerium Abteilung "Mutterschaft und geistiges Heilen" anbieten. So könnte sie ihre persönlichen Erfahrungen einbringen, wie schwer es in Deutschland ist, Mutter zu sein und wie leicht es ist, die unnützen Blagen wieder loszuwerden.

Die beiden Väter der fünf toten Kinder sollte man aber mal genau unter die Lupe nehmen. Wir wissen ja, Väter sind potentiell Gewalttäter und Kinderschänder und gehören als solche vorsorglich weggesperrt, was ja in Deutschland auch schon ganz gut klappt, wenngleich sich das Bundesfamilienministerium da noch um weitere Verbesserungen bemüht, wie die folgende Broschüre zeigt:

 

 


 

 

Prozessauftakt

Fünf tote Kinder - die Ämter sind auch ein Fall

An diesem Freitag beginnt der Prozess um den Tod von fünf Kindern aus dem schleswig-holsteinischen Darry. Die Mutter soll sie umgebracht haben - im Wahn. Die psychisch kranke Frau steht nicht allein im Zentrum des Prozesses.

Kiel - Die Wut ist immer noch da. Sie hat Michael Kitzmuller seit jenem verhängnisvollen Tag im vergangenen Dezember nicht verlassen. Ebenso wie die Trauer um seine Söhne. Inzwischen ist aber noch ein anderes Gefühl hinzugekommen, sagt er: Es ist eine Sorge. Michael Kitzmuller weiß nicht, ob er sich wird beherrschen können.

Am Freitag wird er seine Frau Steffi im Kieler Landgericht treffen – zum ersten Mal seitdem ihre fünf Kinder mit Plastiktüten über den Köpfen in dem gemeinsamen Wohnhaus im schleswig-holsteinischen Dorf Darry gefunden wurden. Die psychisch kranke Frau soll die Jungs im Alter von drei bis neun Jahren umgebracht haben, weil sie glaubte, die Kinder seien von Dämonen besessen.

Michael Kitzmuller muss ruhig bleiben. Er weiß das. Er will das. Doch schon wenn er von den bevorstehenden Gerichtsterminen spricht, zittert seine Stimme. In dem Prozess tritt der Vater von drei der getöteten Söhne als Nebenkläger auf. Er will genau prüfen, ob seine Frau wegen ihrer Krankheit wirklich „absolut schuldunfähig“ ist, wovon die Staatsanwaltschaft ausgeht. „Sie hat diese Tat lange geplant und mir sogar ein Bahnticket gekauft, um mich aus dem Haus zu bekommen“, sagt er.

Während des Prozesses wird Kitzmuller nicht allein seine Frau treffen. Er wird auch den Vertreter der Behörden ins Gesicht sehen, die er schon Monate vor der Tat um Hilfe bat und die nun alle Schuld von sich weisen.

Da ist zum Beispiel Petra Ochel, die Leiterin des sozialpsychiatrischen Dienstes des Landkreises Plön. Ihr hatte Kitzmuller im August ein Tonband gegeben, auf dem Steffi ihre Kinder als von Dämonen besessen bezeichnet. „Das war mein Beweis. Wenn andere Menschen dabei waren, konnte Steffi blitzschnell umschalten“, sagt er. Die Ärztin Ochel hörte sich das Band aber nicht an, sondern gab es einem Psychiater, der Steffi schon früher einmal behandelt hatte. Der wiederum gab es Steffi K. zurück, ohne es angehört zu haben.

Nach der Tat kritisierten mehrere Psychiater dieses Verhalten als unprofessionell. Die Ärzte hätten die Kranke zumindest mit ihren Fantasien konfrontieren müssen, um das Ausmaß der Gefahr einschätzen zu können. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde veröffentlichte eine eigene Stellungnahme zu Kindstötungen. Darin heißt es, dass „schützende Eingriffe“ der Behörden zum Beispiel dann nötig werden, wenn Kinder „für wahnhaft besessen und gefährlich gehalten werden.“

Diese Kritik weist man beim Landkreis Plön zurück. „Alles in der jeweiligen Situation erkennbar Notwendige wurde veranlasst“, heißt es in der Zusammenfassung der Selbstüberprüfung, die der Landkreis nach der Tat anstellte.

Wie die Behörde allerdings zu dieser Einschätzung kommt, kann Opfervater Michael Kitzmuller bisher nicht nachprüfen. Denn bisher ist lediglich eine Zusammenfassung des Berichts veröffentlicht. Darin ist von einer Konfrontation der Frau mit ihren Fantasien an keiner Stelle die Rede. Im Februar schon hat Kitzmuller einen Antrag gestellt, um den kompletten 27 Seiten umfassenden Prüfbericht einsehen zu können. Laut Gesetz müssen Behörden diesem Ansinnen innerhalb eines Monats nachkommen. Bis heute hat Kitzmuller den Bericht jedoch nicht erhalten. Auf Anfrage teilte ein Kreissprecher am Donnerstag mit, das Amt habe ihn nach einem Gespräch mit einem Anwalt Kitzmullers für erledigt gehalten. Dieser Anwalt erklärte dem Tagesspiegel, der Antrag, den Prüfbericht zu bekommen, sei nicht zurückgenommen worden.

Weniger zurückhaltend scheint das Amt gegenüber seinen Kritikern zu sein. So drohte der Landkreis etwa dem Leiter der Forensischen Psychiatrie an der Berliner Charité, Hans-Ludwig Kröber, mit „rechtlichen Schritten“, sollte er seine Kritik an der Behörde wiederholen – nach Auskunft von Kröber jedoch bisher vergeblich. Kröber hatte nach der Tat gesagt, dass der Tod der Kinder vielleicht vermeidbar gewesen wäre, „wenn man Steffi K. für 14 Tage zwangsweise untergebracht hätte“. Nach den Vorwürfen sagte Kröber: „Eigentlich wäre zu wünschen, dass man in Plön Kritik anhört, um aus der Katastrophe zu lernen, statt den Versuch zu unternehmen, Kritik zu unterdrücken.“ 

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 27.06.2008)

www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Kindstod;art1117,2559862

 

 


 

 

Landgericht Berlin: Mord an Amani - Mutter im psychiatrischen Krankenhaus untergebracht (PM 26/2008)

Pressemitteilung Nr. 26/2008 vom 24.06.2008

Die Präsidentin des Kammergerichts

- Pressestelle der Berliner Strafgerichte -

 

Eine Schwurgerichtskammer des Landgerichts Berlin hat heute die Mutter der getöteten achtjährigen Amani vom Vorwurf des heimtückischen Mordes wegen nicht auszuschließender Schuldunfähigkeit freigesprochen. Zugleich ordnete das Gericht die Unterbringung der heute 33 Jahre alten Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Das kleine Mädchen war am Vormittag des 5. Mai 2007 in einer Grünanlage in Berlin- Schmargendorf von einer Spaziergängerin mit durchschnittener Kehle tot aufgefunden worden. Am Abend des 6. Mai 2007 war die Mutter des Kindes unter dringendem Tatverdacht festgenommen worden.

Die Angeklagte hatte von Beginn an zum Tatvorwurf geschwiegen; Tatzeugen waren nicht ermittelt worden. In der Hauptverhandlung hatte ihre Verteidigerin für sie eine Erklärung abgegeben, in der die Angeklagte die Liebe zu ihrem Kind beschwor und zugleich auf Erinnerungslücken die Tatzeit betreffend verwies. Sie könne sich aber nicht vorstellen, ihre Tochter getötet zu haben.

Zur Überzeugung der 32. großen Strafkammer des Landgerichts Berlin ist aber genau dies der Fall:

Richtig sei zwar, dass es keine unmittelbaren Beweismittel gebe. Eine Gesamtschau aller Indizien im Zusammenspiel mit richterlicher Überzeugungsbildung führe aber zu dem Schluss, dass es letztlich nur die Mutter gewesen sein konnte, die Amani getötet habe.

Ein „enges Zeitfenster“ und die Tatsache, dass Amani sich nie ohne ihre Mutter außerhalb des Geländes des Wohnheims aufgehalten habe, in dem beide zuletzt gelebt hatten, wiesen auf die Täterschaft der Angeklagten hin. Zeugen hatten das Mädchen zunächst alleine vor dem Haus gesehen. Die Kammer ging davon aus, dass sie- wie gewöhnlich- dort auf ihre Mutter gewartet habe. Wenig später habe ein weiterer Zeuge den noch leeren Tatort wahrgenommen. Wiederum nur kurze Zeit darauf habe eine Zeugin das getötete Mädchen aufgefunden.

Eine erhebliche Gegenwehr des Kindes habe es nach dem Gutachten der Gerichtsmedizin zudem nicht gegeben, dies spreche dafür, dass das Kind Vertrauen zu der Person gehabt habe, die es getötet habe. Blutanhaftungen an der Unterseite der Handtasche der Mutter seien des Weiteren Indiz für deren Täterschaft. Es sei wahrscheinlich, dass die Angeklagte die Tasche noch am Tatort in die Blutlache gestellt habe. Im Rückenbereich der Kleidung des Kindes waren zudem Fasern der Kleidung der Mutter gesichert worden, die sich auch in deren Wohnung und Tasche gefunden hatten. Die Reise der Angeklagten nach Hamburg bleibe rätselhaft, sei aber auch Indiz für deren Täterschaft. Die Angeklagte war erst rund 36 Stunden nach der Tat wieder an ihrer Wohnanschrift erschienen. Dazwischen hatte sie sich ausweislich bei ihr aufgefundener Fahrkarten in Hamburg aufgehalten. Sie war dabei im Besitz ihrer Wohnungsschlüssel und hätte ihre Tochter völlig unbeaufsichtigt zurückgelassen, wenn diese noch am Leben gewesen wäre.

Die Ermittlungen hätten weder die Tatwaffe zutage gebracht noch ein echtes Motiv ergründet, erklärte der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer im Rahmen der mündlichen Urteilsbegründung. Dieses sei wohl in der psychischen Störung zu sehen, unter der die Angeklagte leide. Freunde und Bekannte der Angeklagten hatten während der Beweisaufnahme als Zeugen ausgesagt und bekundet, dass diese in den letzten Jahren psychisch auffällig gewesen sei, so habe sie u.a. erzählt, dass sie vergiftet und ihre Tochter von einem Menschenhändlerring missbraucht werde.

Eine Bestrafung der Angeklagten scheide aber aus, da diese nach dem Gutachten einer psychiatrischen Sachverständigen etwa seit dem Jahre 2005 unter Verfolgungswahn leide, der im Gegensatz zu einer Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis nicht auf den ersten Blick zu erkennen gewesen sei. Die Angeklagte habe es im Rahmen einer Art „doppelten Buchführung“ vermocht, ihre Ängste und Verfolgungsideen weitgehend zu verbergen. Dem Gutachten einer weiteren psychiatrischen Sachverständigen, die eine Täterschaft der Angeklagten ausgeschlossen habe, war die Kammer nicht gefolgt. Dieses sei „wertlos“, denn die Sachverständige habe sich dazu verstiegen, ihr Fachwissen mit der Frage zu verknüpfen, ob eine bestimmte Person als Täter in Frage komme.

Die Angeklagte sei in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen, da von ihr weitere erhebliche Taten zu erwarten seien; ihr Wahnsystem beziehe sich nicht nur auf ihre Tochter, sondern weitere Personen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof angegriffen werden.

 

Iris Berger

Pressesprecherin

 

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/index.html

 

 


 

 

 

 

Mutter gesteht Tötung ihres Babys Das Landgericht Cottbus verhandelt seit gestern gegen eine 23-Jährige

Lübben - Die junge Frau, die gestern Vormittag aus der Untersuchungshaft in Handschellen in den Schwurgerichtssaal des Cottbuser Landgerichts geführt wird, will von den Fotografen nicht abgelichtet werden. Sie trägt eine gestreifte Hose, die knapp bis zur Hüfte reicht. Das helle Shirt endet kurz oberhalb des weißen Gürtels. Mehr ist zunächst von Bianca Sch. nicht zu sehen. Kopf und Oberkörper versteckt sie unter einer Kapuzenjacke, die sie erst ablegt, als die Fotografen den Saal verlassen.

Als Staatsanwalt Tobias Pinder dann die nur wenige Sätze umfassende Anklageschrift verliest, wird das ohnehin schon blasse Gesicht von Bianca Sch. noch bleicher. Doch sie bleibt gefasst. Der Ankläger wirft ihr vor, dass sie in der Nacht zum 13. Februar 2008 in ihrer Wohnung ihr gerade geborenes Baby in der Badewanne ertränkt hat. Totschlag sei das gewesen, sagt der Staatsanwalt.

Es fällt der Angeklagten schwer, in dem vollen Gerichtssaal von sich aus über die Tat zu sprechen. Sie bittet den Richter, Fragen zu stellen. Und dann gesteht sie ihre Tat. Stockend erzählt die junge Frau, wie nachts, nach der Rückkehr von der Arbeit in einem Spielkasino in der Wohnung die Wehen einsetzten. Wie sie vom Wohnzimmer ins Bad ging, dort das kleine Mädchen gebar. Wie sie mit dem Säugling an der Nabelschnur in die mit Wasser gefüllte Wanne stieg, das Neugeborene unter Wasser drückte. Wie sie den kurze Zeit später leblosen kleinen Körper in ein Handtuch wickelte und in die Küche trug, ihn dort abnabelte.

Drei Tage lang ging sie noch einkaufen und zur Arbeit. Schließlich nahm sie wahllos Tabletten, trug den toten Säugling aus der Küche ins Schlafzimmer, schnitt sich die Pulsadern auf. Der Selbstmordversuch misslang. Der Zwillingsbruder und ihre Mutter fanden Bianca Sch. am 16. Februar.

Vor der Tat war die zierliche Frau aus der Spreewaldstadt schon einmal schwanger. Der Kindsvater wollte sich aber nicht zu ihr bekennen. Er hatte, so erklärte Bianca Sch. gestern, damals noch eine andere Freundin. Obwohl die Mutter und ihre Brüder sie überzeugen wollten, dass sie das Ungeborene austragen solle, entschloss sie sich aber zum Abbruch der Schwangerschaft.

Nach außen hin schien es damals, als hätte sie den Abbruch gut verarbeitet. Das sagt die Mutter nun als Zeugin. Bianca Sch. hingegen räumt ein, dass sie ihn psychisch nicht verkraftet hat. Deshalb sei eine erneute Abtreibung nicht in Frage gekommen, als ein Schwangerschaftstest im Mai 2007 erneut positiv war.

Der Vater war damals ein anderer Mann, mit dem sie nach eigenen Worten nichts verband. Deshalb wollte sie das Kind nicht, sagt sie. Die Freigabe für eine Adoption habe sie zwar erwogen, auch, es in einer Babyklappe abzulegen – unternommen habe sie dafür allerdings nichts. Warum nicht, blieb gestern unklar. Der Prozess wird am kommenden Montag fortgesetzt. Wolfgang Swat

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 19.06.2008)

www.tagesspiegel.de/berlin/;art270,2554055

 

 

 


 

 

Mutter wollte Kleinkind mit Spritze töten Bakterien lösten Blutvergiftung aus

Die Polizei hat am Montag eine 39-Jährige festgenommen, die versucht haben soll, ihr Kind durch eine Blutvergiftung zu töten. Die in Reinickendorf lebende Deutsche soll im Oktober und November 2007 mehrfach versucht haben, ihren damals etwa 18 Monate alten Sohn durch Spritzen, die mit Darmbakterien verunreinigt waren, ums Leben zu bringen. Ein Richter erließ Haftbefehl wegen versuchten Mordes aus niedrigen Beweggründen. Als Motiv soll die Frau angegeben haben, dass ihr das Kind angesichts einer eigenen psychischen Erkrankung „zu viel“ sei, und sie es sich „nicht leisten“ könne.

Der heute zweijährige Junge befand sich seit Anfang September 2007 wegen einer Virusinfektion stationär in einer Kinderklinik in Behandlung. Die Mutter betreute ihn dabei im Krankenhaus, beide schliefen im selben Zimmer. Im Laufe dieses Krankenhausaufenthaltes musste das Kind ab Oktober 2007 mehrfach wegen wiederkehrender fiebriger Blutvergiftungen durch Darmbakterien behandelt werden, wobei nach Angaben der Polizei teilweise lebensbedrohliche Krankheitssymptome auftraten. Als das Kind im November während einer neuerlichen lebensbedrohlichen Situation auf die Intensivstation verlegt wurde, fanden Schwestern bei der Mutter gebrauchte Einwegkanülen. Die Klinik informierte sofort die Behörden. Wegen des Verdachts, dass sie selbst dem Kind die Darmbakterien beigebracht habe, handelte das Jugendamt sofort und nahm der Mutter das Kind weg. Es lebt heute bei Pflegeeltern. Nachdem Analysen nachgewiesen haben, dass die Bakterien tatsächlich von der Mutter stammten, wurde die Frau festgenommen. Trotz der psychischen Erkrankung gilt die 39-Jährige als schuldfähig. Über den Vater ist nichts bekannt. Ha

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 27.05.2008)

www.tagesspiegel.de/berlin/;art270,2538486

 

 


 

 

 

Urteil des Landgerichts Stendal wegen dreifacher Kindestötung

Stendal, den 15. Mai 2008

(LG SDL) Urteil des Landgerichts Stendal wegen dreifacher Kindestötung in Neuendorf am Damm rechtskräftig - Bundesgerichtshof bestätigt Entscheidung des Landgerichts Stendal

Wegen Totschlags in drei Fällen hat die Große Strafkammer 2 – Schwurgericht – des Landgerichts Stendal am 18.10.2007 Ines S. aus Neuendorf am Damm (Altmarkkreis Salzwedel) zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.

Das Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass die Mutter im Zeitraum zwischen Januar 2001 und März 2003 einen männlichen und einen weiblichen lebenden Säugling und im Zeitraum zwischen Juni und Dezember 2005 einen weiteren männlichen lebenden Säugling unmittelbar nach der Niederkunft tötete und die Leichen auf dem Dachboden ihres Hauses verwahrte.

Wie jetzt bekannt wurde, hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bereits am 08.05.2008 die Revision der heute 38-jährigen Angeklagten verworfen. Zur Begründung führte der Strafsenat aus, dass die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsbegründung keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben habe.

Die Staatsanwaltschaft Stendal, die zunächst ebenfalls Rechtsmittel gegen das Urteil des Landgerichts Stendal eingelegt hatte, hatte ihre Revision bereits nach Zustellung des schriftlich begründeten Urteils des Landgerichts Stendal zurückgenommen.

Das Urteil vom 18.10.2007 der Großen Strafkammer 2 – Schwurgericht – des Landgerichts Stendal ist damit rechtskräftig. Die Verurteilte verbüßt die Freiheitsstrafe in einer Frauenhaftanstalt. Eine vorzeitige Entlassung kommt bei guter Führung frühestens nach 2/3 der Haftzeit in Betracht.

 

 

Impressum:

Landgericht Stendal

Pressestelle

Am Dom 19

39576 Stendal

Tel: (03931) 58 13 14

Fax: (03931) 58 11 11, 58 12 27

Mail: pressestelle@lg-sdl.justiz.lsa-net.de

 

 

 


 

 

Selbstmord

Todessprung: Polizei gibt Versäumnisse zu

Das Jugendamt erfuhr nichts vom ersten Suizidversuch einer Mutter, die sich am Montag mit ihrer dreijährigen Tochter in den Tod stürzte. Demnächst sollen solche Fälle gemeldet werden.

Von Henri Kramer

7.5.2008

Potsdam - Nachdem sich eine Mutter mit ihrer dreijährigen Tochter am Montag in den Tod gestürzt hat, gestand die Potsdamer Polizei gestern Versäumnisse ein. Auf einer Pressekonferenz sagte Matthias Tänzer von der Führungsstelle des Potsdamer Polizeischutzbereichs, dass ein erster Suizidversuch der Mutter mit ihrem Kind am 1. August 2007 nicht an das Jugendamt der Stadt gemeldet worden sei. Die Beamten hätten damals keine Kindswohlgefährdung gesehen, begründete Tänzer. „Im Nachhinein hätte ich mir ein anderes Vorgehen gewünscht.“ Demnächst sollten solche Fälle aber gemeldet werden. Potsdams Jugendamtschef Norbert Schweers sagte: „Ich hoffe, dass wir in Zukunft solche Informationen bekommen.“

Wie berichtet hatte sich die 36-jährige Beate J. am Montag mit ihrer Tochter aus dem 14. Stock eines Wohnhauses im Plattenbaugebiet am Schlaatz in den Tod gestürzt. Im selben Haus war sie schon bei ihrem ersten Suizidversuch im August von Polizisten getroffen worden. Damals konnte die Frau per Handy-Ortung gefunden werden, weil sie ihren Selbstmordabsicht ihrem Ehemann per SMS angekündigt hatte.

Dass die damals eingesetzten Beamten den Vorfall nicht beim Jugendamt meldeten, begründete Tänzer mit der Situation vor Ort: Beate J. sei bereits wieder unten im Hausflur angetroffen worden und „hatte ihre Suizidabsicht schon aufgegeben“. Zudem habe das Kind seinem Vater übergeben werden können, die Mutter habe sich anschließend in der Psychatrie des Klinikums „Ernst von Bergmann“ stationär behandeln lassen. Nicht klären konnte Tänzer den Widerspruch, dass die Polizei im August noch gemeldet hatte, die Frau sei „wohlbehalten von einer Balkonbrüstung im oberen Bereich des Hauses“ geholt worden. Die anderslautende Information, die Frau sei bereits im Hausflur angetroffen worden, hätten ihm die damals eingesetzten Beamten gegeben, sagte er gestern.

Aber auch das Jugendamt der Stadt wusste von der Suizidgefährdung der Frau – wenn auch erst seit Anfang April dieses Jahres. Am 26. März hatte sich Beate J. erneut in die Psychiatrie einweisen lassen – und von dort ging ein Schreiben an das Jugendamt. In der Folge kam es nach Darstellung der Verwaltung am 8. April zu einem zweistündigen Gespräch, dass Beate J. in einem „stabilen Zustand“ gezeigt habe. Sie habe auf Hilfsangebote reagiert; eine laut Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) „erfahrene“ Mitarbeiterin des Jugendamts habe keine Anzeichen der Kindswohlgefährdung bemerkt – auch wegen der gefestigten familiären Situation. Allerdings war der Vater der Dreijährigen wegen eines Jobs in Dresden inzwischen wesentlich seltener bei seiner Familie in Potsdam als noch zur Zeit des ersten Suizidversuchs. Dies sei dem Jugendamt auch bekannt gewesen, hieß es gestern. Ob es daraus Schlüsse gezogen hat, blieb gestern ungeklärt.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 07.05.2008)

 

 


 

 

Mutter stürzte sich mit Tochter in den Tod

36-Jährige sprang mit ihrem dreijährigem Kind von Hochhaus in Potsdam Oberbürgermeister will klären, ob die Familie vom Jugendamt betreut wurde

Von Henri Kramer und Sabine Schicketanz

Familientragödie in Potsdam: Eine 36-jährige Frau hat sich gestern Morgen im Wohngebiet Schlaatz mit ihrer dreijährigen Tochter aus einem Hochhaus gestürzt. Die Frau war sofort tot. Das Kind wurde von einem Notarzt reanimiert, starb jedoch wenig später ebenfalls.

Nach Angaben der Polizei war die 36-Jährige am Morgen mit ihrer Tochter von ihrer Wohnung im Stadtteil Waldstadt in die Straße Schilfhof am Schlaatz gefahren. Von einem Balkon im 14. Stock eines der beiden 15-stöckigen Hochhäuser sprang sie mit dem Kind in die Tiefe. Eine Zeugin hatte den Sturz der beiden Menschen auf ein kleines Vordach gesehen und kurz nach acht Uhr Polizei und Rettungskräfte alarmiert, die mit mehreren Einsatzwagen an dem Hochhaus vorfuhren. Doch für Mutter und Tochter kam jede Hilfe zu spät.

Die 36-jährige, verheiratete Frau habe einen Abschiedsbrief hinterlassen, sagte Polizeisprecherin Angelika Christen. Zum Inhalt machte sie keine Angaben. Die Potsdamerin sei der Polizei aber bereits von einem Suizidversuch im August 2007 bekannt gewesen. Damals soll sie mit ihrer Tochter im Auto losgefahren sein und ihrem Mann per SMS angekündigt haben, von einem Hochhaus zu springen. Polizisten konnten sie damals jedoch in einer der oberen Etagen eines Hauses orten und die Tat in letzter Minute verhindern. Nach dem Selbstmordversuch sei die 36-Jährige in psychiatrischer Behandlung gewesen. Offenbar litt sie unter Depressionen.

Ob das Potsdamer Jugendamt über den ersten Suizidversuch informiert worden ist und die Familie betreut hat, soll „kurzfristig geprüft werden“, sagte Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD). Er habe veranlasst, dass untersucht werde, ob die Familie in der Verwaltung bekannt gewesen sei und „wenn ja, ob es Hilfsangebote gegeben hat“.

Nach Informationen des Tagesspiegels hatte die Frau keine weiteren Kinder. Jakobs drückte sein „größtes Bedauern“ aus, den Angehörigen gelte sein tiefstes Mitgefühl. Er hoffe, dass die Staatsanwaltschaft anhand ihrer Ermittlungen die Hintergründe schnell aufklären kann. Nach Angaben der Polizei werde zunächst die Kriminalpolizei ein Ermittlungsverfahren zum Todesfall einleiten.

Am Ort des tragischen Geschehens kamen gestern Nachmittag immer wieder Bewohner der umliegenden Häusern zusammen. Oft wurde gefragt, ob die Frau und das Kind aus der Nachbarschaft kamen. Am Vordach des Hochhauses hat die Wucht des Aufpralls der beiden eine tiefe Delle hinterlassen. „Das ist jetzt schon das dritte Mal hier passiert“, sagte ein Anwohner – und er wohne erst wenige Jahre in einem der zwei hohen Gebäude. In die beiden Häuser zu gelangen, ist offenbar nicht schwierig. Zudem sind die Türen ungesichert, die zu den gemeinschaftlich genutzten Balkonen auf jeder Etage führen. Von einem dieser Balkone soll gestern auch die 36-Jährige gesprungen sein.

Im Jahr 2006 haben sich in Potsdam laut dem jüngsten Statistischen Jahresbericht der Stadtverwaltung zehn Menschen das Leben genommen – sieben Männer und drei Frauen. Die Zahlen variieren jedoch von Jahr zu Jahr stark. So töteten sich im Jahr 2005 laut Statistik 21 Potsdamer selbst, 2003 waren es sogar 28 – im Gegensatz zu zwölf Menschen im Jahr 2001. Vor allem Männer wählten den Freitod. Deutschlandweit liegt die Selbsttötungsrate laut statistischem Bundesamt bei 14 Personen je 100 000 Einwohner – damit liegt Potsdam über dem Durchschnitt. Generell gilt die Selbstmordrate in den neuen Bundesländern als deutlich höher im Vergleich zum Gebiet der alten Bundesrepublik.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 06.05.2008)

 

 

Kommentar Väternotruf:

Schon wieder eine Mutter, die verzweifelt über die böse Welt und insbesondere über die bösen Männer und Väter mit ihrem Kind in die Freiheit des lieben Gottes gesprungen ist.

 

Vielleicht bietet man auf Grund der guten Erfahrungen mit der preisgünstigen Entsorgung von Kindern im Jugendamt Potsdam Kurse für Mütter an.

Lektion 1: Exkursion zu verschiedenen Hochhäusern in Potsdam

Lektion 2: Kletterübungen ohne Kind am Balkon (Sozialarbeiterin vom Jugendamt sichert mir Seil)

Lektion 3: Kletterübung mit Kind am Balkon (Sozialarbeiterin vom Jugendamt sichert mir Seil)

Lektion 4: Probespringen ohne Kind aus der 1. Etage (drei Sozialarbeiterin vom Jugendamt fangen auf)

Lektion 5: Probespringen mit Kind aus der 1. Etage (fünf Sozialarbeiterin vom Jugendamt fangen auf)

Lektion 6: Vorbereitung der Beerdigungsformalitäten, einschließlich Aussuche eines passenden Kindersarges.

Lektion 7: Erhöhung des Schwierigkeitsgrades. Springen mit und ohne Kind aus der zweiten Etage (Sozialarbeiterin vom Jugendamt springt mit)

Lektion 8: Springen mit und ohne Kind aus der zweiten Etage ohne Begleitung der Sozialarbeiterin

Finale: Springen mit Kind aus der 14. Etage des Hochhauses (Sozialarbeiterin vom Jugendamt filmt den Flug für die Hinterbliebenen und zur Falldokumentation für den Landungsrechnungshof)

 

Nachbereitung 1: Einsammeln der Reste von Mutter und Kind durch das Potsdamer Grünflächenamt

Nachbereitung 2: Kostenrechung an nichtsorgeberechtigten Vater zur Begleichung der Kosten für die Fachleistung des Jugendamtes und der Beerdigung von Mutter und Kind auf dem Waldfriedhof von Kleinmachnow

 

 

 


 

 

Mutter ließ Babys sterben - neun Jahre Haft

Eine Mutter, die drei neugeborene Babys nicht versorgte und sterben ließ, ist zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Die Leichen waren im Januar 2007 in einer Garage in Thüringen gefunden worden.

Erfurt - Das Landgericht Erfurt entschied am Mittwoch zum Ende des nichtöffentlichen Prozesses auf dreifachen Totschlag. Die Anklage hatte zweifachen Mord und einmal Totschlag gesehen und dafür die Höchststrafe von zehn Jahren Jugendhaft gefordert. Im Januar vergangenen Jahres waren in einer Garage in Thörey (Thüringen) die drei Leichen gefunden worden.

Die heute 22 Jahre alte Frau hatte gestanden, im Alter von 16, 17 und 19 Jahren die Kinder bekommen zu haben. Sie seien aber tot geboren worden. Die Anklage hatte dies als extrem unwahrscheinlich bezeichnet.

(mfa/dpa) 7.5.2008

 

 

Kommentar Väternotruf:

Warum muss diese Mutter auch in Thüringen wohnen und nicht im Zuständigkeitsbereich des Landgerichtes Kiel, wo man sicher herausgefunden hätte, dass sie nicht schuldfähig ist (fünffacher Kindermord von Darry).

Aber es kann ja auch Vorteile haben, für neun Jahre in den Frauenknast zu gehen, statt lebenslänglich in die Psychiatrie. So gesehen ist die Mutter aus Thüringen ein echter Glückspilz. Wir gratulieren.

 

 

 


 

 

 

Da waren die drei anderen Kinder möglicherweise einfach zu viel

 

 

Expertin: Auch mordende Mütter haben Müttergefühle

05.05.2008

Hamburg/München (dpa) - Wenn Mütter ihre Neugeborenen töten, ist selten Hass auf das Baby der Grund - auch diese Frauen haben durchaus Muttergefühle.

«Viele Frauen, die ungewollt schwanger werden, wünschen sich das Kind, sehen sich aber nicht in der Lage, es auch großzuziehen», sagte Annegret Wiese, Diplom-Psychologin und Anwältin für Familienrecht, in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa. Viele Frauen verdrängten die Schwangerschaft, anstatt sich damit auseinanderzusetzen und nach Auswegen zu suchen. «Eine Abtreibung widerspricht oft dem eigenen Bild.»

Wenn das Kind dann kommt, geraten die Frauen in Panik. «Nachdem die Schwangerschaft schon keinen Platz im Leben hatte, hat ein Baby dann erst recht keinen», sagt Wiese. Als einziger Ausweg erscheine diesen Frauen häufig nur der Tod des Neugeborenen. Ganz auf das Baby wollen die verzweifelten Frauen dann aber doch nicht verzichten. «Deswegen verstecken sie die Leichen in ihrer Nähe, wie in dem aktuellen Fall in der Tiefkühltruhe im eigenen Keller oder in anderen Fällen im Blumenkasten auf dem Balkon», sagte die Psychologin. In einer Tiefkühltruhe werde das Kind sogar noch «konserviert», also erhalten.

Zerrüttete Lebensumstände und psychische Erkrankungen der Mutter als Gründe für Kindstötungen anzuführen, hält Wiese für zu einfach. «Es sind meistens viele verschiedene Faktoren, die zusammenkommen.» Das können übersteigerte Erwartungen an sich oder das Kind sein, Probleme in der Partnerschaft oder einfach ein unpassender Zeitpunkt für ein Kind.

Dies könnte auch bei der Familie im nordrhein-westfälischen Wenden der Fall gewesen sein. Dort sollen die drei toten Babys etwa 20 Jahre in der Tiefkühltruhe gelegen haben, also wären sie zu einer Zeit geboren, als die beschuldigte Mutter auch die drei anderen Kinder im Alter von heute 18 bis 24 Jahre bekommen hat. «Da waren die drei anderen Kinder möglicherweise einfach zu viel», sagte Wiese

 


 

 

 

Kinderleichen in Wenden

Die wegen Totschlags ihrer zwei neugeborenen Kinder angeklagte Mutter ist am 01.12.2008 wegen Totschlags durch Unterlassen in zwei minderschweren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten verurteilt worden.

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04.12.2008

http://www.sta-siegen.nrw.de/presse/Aktuelle_Pressemitteilungen/Kinderleichen_Wenden.pdf

 

 


 

 

07.05.2008 | 16:09 Uhr

POL-OE: Zweite Pressekonferenz zur Auffindung der Kinderleichen

Wenden (ots) - Olpe, den 07.05.2008

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Siegen, der Mordkommission Hagen und der Polizei Olpe

Heute wurden im Gerichtsmedizinischen Institut in Dortmund auch die anderen beiden Kinderleichen obduziert, die am Samstag in einer Kühltruhe in Wenden-Möllmicke gefunden wurden.

Die Staatsanwaltschaft Siegen, die Mordkommission Hagen und die Polizei Olpe informierten hierzu heute in einer weiteren Pressekonferenz.

Wesentliches Ergebnis der heutigen Obduktionen war:

Wie schon bei dem gestern obduzierten Mädchen, ist bei den beiden Mädchen heute festgestellt worden, dass sie gelebt haben, lebensfähig waren und keine Missbildungen aufwiesen, die ihren Tod erklären könnten.

Beide Babys waren in einem Zustand wie unmittelbar nach der Geburt - insbesondere war die Nabelschnur bei beiden noch vorhanden.

Bei der ersten Kinderleiche haben gewisse, noch klärungsbedürftige Anzeichen für Fremdeinwirkung vorgelegen. Das zweite Kind hat richtungsweisende äußere Anzeichen von Gewalt aufgewiesen, die vorbehaltlich weiterer Untersuchungen als todesursächlich angesehen werden können. Die weiteren Untersuchungen in allen drei Fällen werden mindestens noch eine Woche in Anspruch nehmen.

Die Staatsanwaltschaft und die Polizei bitten um Verständnis, dass zu Details aus den Obduktionen und dem Zustand der Leichen aus ermittlungstaktischen Gründen keine ausführlichen Antworten gegeben werden können. Die Beschuldigte ist noch nicht vernommen worden und auch noch nicht vernehmungsfähig. Ihre Einlassung kann nur durch Abgleich mit solchen Details auf die Richtigkeit überprüft werden.

Weitere Erkenntnisse sind nicht vor Ablauf einer Woche zu erwarten.

Johannes Daheim Oberstaatsanwalt Staatsanwaltschaft Siegen

Kreispolizeibehörde Olpe

Pressestelle

Tel.: 02761/9269-2200

Fax: 02761/9269-2290

 

http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/65852/1186826/kreispolizeibehoerde_olpe

 

 


 

 

 

Grausiger Fund

Drei Babyleichen in Kühltruhe entdeckt

© Federico Gambarini/DPA

Das Haus in Wenden, in dem drei Kinderleichen gefunden worden sind

Grausiger Fund im nordrhein-westfälischen Wenden: Die Polizei hat drei Babyleichen in einer Kühltruhe in einem Einfamilienhaus entdeckt. Sie lagen dort vermutlich bereits seit Ende der 80er Jahre. Gegen die 44 Jahre alte Mutter wurde Haftbefehl wegen Totschlags erlassen.

Drei tote Säuglinge in der Tiefkühltruhe: Wegen des dringenden Verdachts der Kindstötung ist im sauerländischen Wenden bei Olpe eine 44-jährige Frau verhaftet worden. Sie steht im Verdacht, in den 80er Jahren die Babys zur Welt gebracht, in Plastiktüten verpackt und eingefroren zu haben, wie Polizeisprecher mitteilten. Es bestehe in einem Fall Verdacht auf Totschlag, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Siegen. Bei den beiden anderen Fällen sei offen, ob die Taten möglicherweise verjährt seien.

Der Polizei zufolge hatten zwei der drei älteren Kinder der Familie bereits am Samstag den grausigen Fund gemacht, als sie nach einer Tiefkühlpizza suchten. Dem 18-jährigen Sohn sei aufgefallen, dass bei zahlreichen Lebensmitteln das Haltbarkeitsdatum abgelaufen sei, berichtete der Leiter der Mordkommission Hagen, Herbert Fingerhut. Der junge Mann habe die Truhe aufräumen wollen und sich dabei "bis nach unten" durchgekämpft. Dabei sei er auf eine Plastiktüte gestoßen, in der einer der drei Leichname verpackt war. Das Geschwisterpaar habe die Eltern später zur Rede gestellt. Die 44-Jährige habe sich dann in Begleitung ihres Ehemanns, einem 47-jährigen Elektriker, und der ältesten, 24-jährigen Tochter bei der Polizei gemeldet.

Die tatverdächtige Mutter habe sichtlich unter Schock gestanden. Sie befindet sich inzwischen in psychiatrischer Behandlung. Die Frau fühle sich "sehr schuldig", sagte Ermittler Martin Feldmann.

Aus einer Tüte schauten Kopf und Arm eines toten Babys heraus

Fahnder durchsuchten später das Haus. In der Tiefkühltruhe entdeckten sie unter den zum Teil bereits in den 90-er Jahren abgelaufenen Lebensmitteln drei Tüten. Aus einer schauten der Kopf und ein Arm eines toten Babys hervor. Das Neugeborene sei zudem in ein Handtuch gewickelt worden. Auch in zwei anderen Tüten lagen tote Babys. Bei einem der Körper fanden die Beamten zudem eine Zeitung aus dem Dezember 1988. Es sei möglich, dass dies auch dem Tatzeitpunkt entspreche.

Die Ermittler gehen von einem Verbrechen aus. Die Kinder seien wahrscheinlich lebend zur Welt gekommen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Siegen, Johanns Daheim. Angaben zur Todesursache konnte die Polizei zunächst nicht machen, da vor der Obduktion die Leichen aufgetaut werden mussten.

 

Es handele sich um eine "ganz normale, gutbürgerliche Familie", sagte der Sprecher der Hagener Mordkommission. Die Familie lebe seit vielen Jahren in Wenden und sei gut in die Dorfgemeinschaft integriert.

Die Familie war gut integriert

Der Bürgermeister der 20.000-Einwohner-Gemeinde Wenden, Peter Brüser, zeigte sich entsetzt über die Ereignisse. "Ich bin jetzt 14 Jahre Bürgermeister, und das ist bestimmt der schlimmste Tag, den ich erleben musste", sagte er. "Wir werden hier lange brauchen, das zu verarbeiten." Die Familie sei gut ins Dorfleben integriert, hilfsbereit und unauffällig gewesen. "Niemand hätte sich im entferntesten vorstellen können, dass da noch etwas anderes ist." Die Menschen im Dorf stünden unter Schock: "Man hat immer wieder gelesen, dass so etwas passiert in der Welt. Aber das war ganz weit weg, und jetzt ist es mitten in der Gemeinschaft", sagte der Bürgermeister.

Eine 47-jährige Nachbarin sagte: "Das ist unfassbar - vor allem, dass keiner gemerkt hat, dass sie schwanger ist." Nachbarin Alexandra Stracke berichtete: "Das war eine nette freundliche Frau." Sie selbst habe in ihrer Kindheit gelegentlich in deren Haus gespielt. "Das war immer gutbürgerlich, nichts Besonderes." Möglicherweise seien die Schwangerschaften nicht aufgefallen, da die Frau schon immer korpulent gewesen sei.

Der Polizei liegen keine Hinweise vor, dass der Familienvater etwas von den Schwangerschaften gemerkt hat. Dies sei durchaus möglich, so ein Ermittler. Es handele sich bei der 44-jährigen Hausfrau um eine "stabile bis korpulente Frau". In der Kriminalgeschichte habe es immer wieder Fälle gegeben, in denen Kinder unbemerkt auch von engen Angehörigen der Mütter zur Welt gebracht worden seien.

Spektakuläre Fälle von Kindstötungen durch die eigenen Eltern haben in letzter Zeit immer wieder Schlagzeilen gemacht. Erst im vergangenen Monat war eine 42-Jährige vom Landgericht Frankfurt (Oder) zu 15 Jahren Haft wegen Totschlags durch Unterlassen verurteilt worden, die neun Neugeborene hatte unversorgt sterben lassen. Im April vergangenen Jahres fand ein 15-Jähriger im Tiefkühlschrank der Wohnung seiner Mutter in Erfurt zwei Babyleichen. Die 35-Jährige gestand, die Kinder nach der Geburt in Müllsäcke verpackt in die Tiefkühltruhe gelegt zu haben. Das Landgericht Erfurt verurteilte sie wegen zweifachen Totschlags zu zwölf Jahren Haft. Im Januar 2007 wurden im thüringischen Thörey bei Abrissarbeiten die Überreste von drei Babyleichen in der Zwischendecke einer Garage entdeckt. Eine 21-jährige Frau aus Erfurt gestand, mit 16 Jahren einen Jungen und später zwei weitere Kinder kurz nach der Geburt dort versteckt zu haben.

05.05.2008

DPA/AP/Reuters

http://www.stern.de/panorama/:Grausiger-Fund-Drei-Babyleichen-K%FChltruhe/619280.html

 

 


 

 

18. Februar 2008 - Pressemitteilung 04/08

Tötung eines 15-jährigen Mädchens in Nürnberg: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen die Mutter wegen Mordes

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat gegen eine 42 Jahre alte Maschinenarbeiterin Anklage wegen Mordes erhoben. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist die Frau dringend verdächtig, am frühen Morgen des 12. August 2007 ihre zu diesem Zeitpunkt 15 Jahre alte Tochter in der gemeinsamen Wohnung in Nürnberg im Schlaf erstochen zu haben.

Die aus Unterfranken stammende Frau lebte allein mit ihrer Tochter in einer Wohnung in der Nürnberger Südstadt. Dabei soll es zunehmend zu Überforderungssituationen gekommen sein. In diesem Zusammenhang soll die Maschinenarbeiterin schließlich am frühen Morgen des 12. August 2007 ihrer noch schlafenden Tochter ein Messer gezielt in die Brust gestoßen und sie dadurch getötet haben.

Die Anklagebehörde geht davon aus, dass die 42-jährige Frau den Umstand, dass ihre Tochter noch schlief und deshalb keine Möglichkeit zur Gegenwehr hatte, gezielt für ihr Vorhaben ausgenutzt hat. Sie wirft ihr deshalb eine heimtückisch begangene Tötung und damit Mord vor. Im Ermittlungsverfahren haben sich bei der Maschinenarbeiterin Hinweise auf eine krankheitsbedingte Einschränkung der Schuldfähigkeit ergeben.

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth wird zunächst darüber zu entscheiden haben, ob sie die erhobene Anklage zur Hauptverhandlung zulässt. Die Staatsanwaltschaft hat zum Nachweis der von ihr erhobenen Vorwürfe 16 Zeugen und drei Sachverständige angeboten.

 

Dr. Andreas Quentin

Richter am Oberlandesgericht

 

www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/archiv/2008/01206/

 

 


 

 

 

Toter Säugling

Mutter ertränkte Baby in Badewanne

Der Tod des am Samstag in Lübben gefundenen Säuglings scheint aufgeklärt: Die junge Mutter soll das Baby bereits kurz nach der Geburt getötet haben. Zuvor hatte die 22-Jährige das Kind zu Hause ohne fremde Hilfe zur Welt gebracht.

17.2.2008 

BERLIN - Wie die Staatsanwaltschaft Cottbus am Sonntag mitteilte, gestand die 22-jährige Frau, das Mädchen am vergangenen Mittwoch im brandenburgischen Lübben selbst ohne Hilfe entbunden und anschließend in der Badewanne ertränkt zu haben. Der Säugling habe zunächst gelebt und Laute von sich gegeben. Die Frau wurde unter dem dringenden Verdacht des Totschlages festgenommen und soll am Montag dem Haftrichter vorgeführt werden.

Der tote Säugling war laut Staatsanwaltschaft am Samstagmorgen von einem Verwandten der 22-Jährigen in deren Schlafzimmer auf dem Bett aufgefunden worden. Angaben zum Vater des Kindes machte die Frau nicht. Im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen wurden auch keine weiteren Details bekannt gegeben. Laut Polizei hatte sich die Mutter am Wochenende in stationärer ärztlicher Behandlung befunden.

Erst am Mittwoch war in einer Wohnung in Frankfurt an der Oder die Leiche eines sechs Monate alten Jungen gefunden worden. Dieses Kind war laut Obduktionsbericht verhungert. 

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Brandenburg-Toter-Saeugling;art128,2478494

 

 

 


 

 

 

Babyleiche

Ungewollt, ungeliebt, getötet

Plüschtiere säumen den Eingang des Hauses, in dem der kleine Florian, wie am Freitag bekannt wurde, verhungern musste. Aber damit nicht genug: In Brandenburg wurde erneut die Leiche eines Babys gefunden. Es ist der dritte Fall in zehn Tagen.

Sandra Dassler

17.2.2008 0:00 Uhr

LÜBBEN/FRANKFURT (ODER) - Schon wieder wurde in Brandenburg ein toter Säugling entdeckt: Zehn Tage nach dem Fund einer Babyleiche in Nauen und nur einen Tag, nachdem bekannt wurde, dass der sechs Monate alte Florian in Frankfurt (Oder) verhungern musste, kam die traurige Nachricht diesmal aus der Spreewaldstadt Lübben. Ein Notarzt hatte gestern Vormittag die Polizei darüber informiert, dass er in einer Wohnung in der Hartmannsdorfer Straße eine junge Frau angetroffen habe, die offensichtlich vor ein, zwei Tagen entbunden hatte. Das Neugeborene, ein Mädchen, war tot.

Die Hartmannsdorfer Straße liegt idyllisch am Ortsrand von Lübben: Hinter hübsch sanierten fünfgeschossigen Wohnblocks aus den 60er Jahren beginnen schmucke Kleingartenanlagen, denen sich Spreewaldfließe und Kiefernwälder anschließen. Hier wohnt die 22-Jährige, die nach ersten Erkenntnissen der Ermittler offenbar ihre Schwangerschaft verheimlicht hatte. Ein Verwandter besuchte sie gestern und rief den Notarzt.

Wenig später trafen die Kollegen der Mordkommission sowie die Kriminaltechniker des Polizeipräsidiums Frankfurt in der Wohnung ein. Das Baby wird zur Feststellung der Todesursache obduziert. Weitere Aussagen wollte ein Polizeisprecher aus ermittlungstaktischen Gründen nicht machen. Die Frau kam in stationäre Behandlung in eine Lübbener Klinik, wo sie auch psychiatrisch betreut wird. Vernommen werden konnte sie daher trotz eingeleiteter Ermittlungen nicht.

Die 19-jährige Mutter des in Frankfurt verhungerten Florian hat unterdessen zugegeben, dass sie den Jungen „nicht ausreichend mit Essen versorgt hat“, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte. Die Obduktion habe ergeben, dass der sechs Monate alte Junge bei seinem Tod weniger gewogen habe als bei der Geburt. Wie berichtet hatte der 22-jährige Vater von Florian das Kind in der Nacht zu Mittwoch leblos in seinem Bett entdeckt.

Eine Woche zuvor war im westlich von Berlin gelegenen Nauen eine Babyleiche gefunden worden. Wenig später nahm die Polizei eine 22-jährige Frau fest. Sie gestand, den Jungen nach seiner Geburt in eine Plastiktüte gepackt und in einen Schrank gelegt zu haben. Erst als das Kind kein Lebenszeichen mehr von sich gab, habe sie es herausgeholt und versteckt.

Bei allen Fällen handelte es sich um relativ junge Mütter, die ihre Kinder entweder nicht wollten oder mit ihnen überfordert waren, sagte gestern der Oberbürgermeister von Frankfurt, Martin Patzelt. „Das bestärkt mich in meiner Auffassung, dass wir uns diesen jungen Frauen viel mehr zuwenden müssen als bisher.“

Der CDU-Politiker hatte im vergangenen Jahr seinen 60. Geburtstag gefeiert und die Gäste gebeten, statt ihn zu beschenken Geld für ein Mütterbegegnungszentrum in Frankfurt zu spenden. „Ich hoffe sehr, dass wir das Zentrum noch in diesem Jahr eröffnen können“, sagte Patzelt, der sich außerdem für ein kommunales Elterngeld starkmacht. „Das würde zusätzlich zum staatlichen Elterngeld nur gezahlt, wenn die vorgeschriebenen Arztbesuche mit den Kindern nachgewiesen werden“, erklärt er. Rechtlich sei das nach Ansicht von Experten möglich, allerdings benötige man in Frankfurt dafür rund 100 000 Euro pro Jahr. „Das wird bei einer jährlichen Neuverschuldung von gut 20 Millionen Euro schwierig“, sagte Patzelt.

Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Wolfgang Bauch, forderte, Sozialleistungen generell an das Kindeswohl zu koppeln.

Dem gestern gefundenen Baby in Lübben hätte das wahrscheinlich auch nicht das Leben gerettet. Seine Mutter befand sich offenbar in einer für sie so auswegslosen Lage, dass sie – so erzählte man sich gestern in der Hartmannsdorfer Straße – angeblich erst ihr Kind sterben ließ und dann versuchte, sich selbst zu töten.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 17.02.2008)

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Brandenburg-Babyleiche-Brandenburg;art128,2478330

 

 

 

 


 

 

Jugendhilfe-Ausschuss stellt sich nach Kindstötung hinter Jugendamt

Lüneburg (ddp-nrd). Eineinhalb Wochen nach dem gewaltsamen Tod eines Neugeborenen hat sich der Jugendhilfe-Ausschuss der Stadt Lüneburg am Donnerstag hinter die Mitarbeiter des Jugendamtes gestellt. Die Schwester der 17 Jahre alten mutmaßlichen Täterin hatte den Mitarbeitern des Amtes unterstellt, sich trotz Hinweisen nicht um die Notlage des Mädchens gekümmert zu haben. Der Ausschuss vertrat hingegen einstimmig die Meinung, «dass die verantwortungsvolle und oft schwierige Arbeit der Fachkräfte im Jugendamt trotz aller Bemühungen solche tragischen Fälle leider nie gänzlich wird ausschließen können».

Lüneburgs Oberbürgermeister Ulrich Mädge (SPD) hatte nach dem Fund der Kinderleiche Ende Januar eine Überprüfung der Vorgänge im Jugendamt durch das Deutsche Jugendinstitut in München angekündigt. Der Fachbereichsleiter der Stadt Lüneburg für Familie und Bildung, Eckhard Rödenbeck, sagte, man habe bereits auch eine Rückmeldung aus München erhalten. «Wir werden kurzfristig nach München fahren und besprechen, welche Unterlagen benötigt werden und wann Mitarbeiter nach Lüneburg kommen können», sagte er. Das Münchner Institut wird laut Rödenbeck «eine fallbezogene Schwachstellen-Analyse» erstellen, in der Risikofaktoren aufgezeigt und Empfehlungen gegeben werden.

Die Obduktion der Babyleiche hatte ergeben, dass das Mädchen mit einem Kissen oder einer Decke erstickt wurde. Anschließend soll die 17-Jährige die Leiche wochenlang in einer Plastiktüte unter dem Bett versteckt haben. In ihrer Vernehmung gab die tatverdächtige Mutter an, überfordert gewesen zu sein.

08.02.2008

http://news.abacho.de/vermischtes/artikel_anzeigen/index.html?news_id=45128

 

 

 


 

 

Mönchengladbach

Machte Trennungsschmerz Mutter zur Mörderin?

Bei dem brutalen Mord an zwei Kindern in Mönchengladbach steht für die Polizei fest: Die Mutter ist die Täterin. Aber hätte das Drama vielleicht verhindert werden können? Was wusste das Jugendamt über die Zustände in der Familie?

Blumen, Kerzen und Briefe liegen am Dienstag in Moenchengladbach vor dem Haus, in dem am Montag zwei Kinderleichen entdeckt wurden. - Foto: ddp

MÖNCHENGLADBACH - "Für uns besteht kein vernünftiger Zweifel daran, dass die Mutter die beiden Kinder umgebracht hat", erklärte der Leiter der zuständigen Mordkommission, Friedhelm Schultz. Die Tante der toten Kinder hatte sich am Rosenmontag bei der Polizei gemeldet und erklärt, sie habe Angst, dass die 36-jährige Mutter sich und den Kleinen etwas antun könnte.

Polizei und Staatsanwaltschaft gehen davon aus, die 36-jährige Hausfrau habe die Trennung von ihrem Ehemann nicht verkraftet und ihre beiden Kinder umgebracht. Das Paar lebt seit Monaten getrennt, sie wollte ihn immer wieder zurückgewinnen: "Unter anderem hat sie Schönheitsoperationen machen lassen, um attraktiver zu wirken." Als letztes Druckmittel habe sie damit gedroht, sich und den Kindern etwas anzutun. "Im Familienkreis hat das aber wohl keiner richtig ernst genommen."

Inzwischen sei die Frau in die Psychiatrie nach Viersen eingewiesen worden. "Sie macht einen eigenartigen Eindruck, geprägt von starken Stimmungsschwankungen. Zudem scheint sie suizidgefährdet", erklärte Friedhelm Schultz.

Schuldfähigkeit der Mutter wird in Frage gestellt

Unklar ist, was das Jugendamt der Stadt Mönchengladbach über die Situation in der Familie wusste. Laut Polizei war das Jugendamt in der Wohnung bereits vorstellig geworden, genauere Angaben konnten die Ermittler dazu noch nicht machen. Für eine Stellungnahme war von Seiten der Stadt niemand zu erreichen.

Die Mutter muss unter dem Verdacht des zweifachen Mordes angesichts ihres psychisch labilen Zustandes vorerst in der Psychiatrie bleiben und dort behandelt werden. "Ihre Schuldfähigkeit ist in Frage gestellt", sagte der zuständige Oberstaatsanwalt Lothar Gathen. Der Ehemann der Frau wurde von der Polizei über den Tod seiner Kinder informiert. Der aus Düsseldorf stammende Buchhalter erlitt den Angaben zufolge einen Zusammenbruch.

05.02.2008

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Kindermord;art1117,2470633

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

"Machte Trennungsschmerz Mutter zur Mörderin?", titelt der Berliner Tagesspiegel, grad so, als ob es nicht die Mutter selbst gewesen wäre, die die beiden Kinder tötete, sondern der "Trennungsschmerz". Nun ist ein Trennungsschmerz keine Person, die man wegen Mordes anklagen könnte. Wenn es aber der "Trennungsschmerz" war, der die beiden Kinder tötete, dann muss man die Mutter natürlich freisprechen, denn sie hat die Kinder ja nicht umgebracht, sondern der "Trennungsschmerz". 

Der zuständige Oberstaatsanwalt Lothar Gathen deutet es ja schon an: "Ihre Schuldfähigkeit ist in Frage gestellt", sagt er laut Zeitungsbericht. Genau so ist es auch, denn nicht die Mutter hat die Kinder umgebracht, sondern der Trennungsschmerz. Wer das anders sieht, gehört ins Gefängnis bei verschärften Arrest

Denkbar wäre es dann höchstens noch, die Mutter wegen Beihilfe zum Mord zu verurteilen, denn sie hat ja schließlich den Befehl des "Trennungsschmerzes" ausgeführt. Der "Trennungsschmerz" selbst ist aber unschuldig, denn er ist ja keine juristische Person, kann also nicht angeklagt werden.

So wäre wieder einmal alles in Ordnung. Gute Mutter, die große Sorgen hat, tötet im Auftrag des "Trennungsschmerzes" zwei Kinder. Wir meinen, die Frau hat das Bundesverdienstkreuz verdient oder sollte Leiterin des Frauenhauses Mönchengladbach werden, eine Stelle als Aufseherin im KZ Ravensbrück kann sie ja nicht mehr bekommen, da dort nur noch ein Museum eingerichtet ist, dass an den Tod von Tausenden von Frauen, Kindern und Jugendlichen erinnern.

 

 

 

 

Schuldunfähigkeit

Schuldunfähigkeit (früher auch Zurechnungsunfähigkeit genannt) ist der wichtigste Schuldausschließungsgrund, den das Strafgesetzbuch kennt. Das deutsche Strafrecht beruht in Übereinstimmung mit dem Menschenbild des Grundgesetzes auf dem Schuld- und Verantwortungsprinzip. Wer ohne Schuld handelt kann deshalb nicht bestraft werden („nulla poena sine culpa“). Im deutschen Strafgesetzbuch wird die Schuldunfähigkeit in den §§ 19, 20 und 21 geregelt. Schuldunfähigkeit ist nicht mit Deliktsunfähigkeit aus dem Zivilrecht gleichzusetzen, obwohl häufig beide Voraussetzungen vorliegen.

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldunf%C3%A4higkeit

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Ein bei Staatsanwälten und Strafrichtern beliebter Trick, tötende Mütter vor dem Strafrecht zu bewahren ist die Behauptung einer sogenannten Schuldunfähigkeit im Tatzeitraum. Nur, im Tatzeitraum war gar kein Staatsanwalt oder Richter anwesend, sonst wäre die Tat sicher auch nicht passiert. Woher will der Staatsanwalt oder Richter dann aber wissen, dass die tötende Mutter im Tatzeitraum schuldunfähig war? Für dieses astrologische Wunderwerk benötigt die Justiz einen sogenannten Sachverständigen. Sachverständige sind Menschen, die von sich behaupten, sie könnten in die Vergangenheit sehen, wie es da wirklich war. "Sachverständige" sind also Hellseher, die in unserem wissenschaftsgläubigen Zeitalter in die Kristallkugel blicken und dabei nach hinten schauen. Während sie so in die Vergangenheit schauen, erblicken sie mit ihrem astrologischen Blick die Schuldunfähigkeit der Mutter und schon am nächsten Tag teilen sie das dem Staatsanwalt mit, der auf diese Nachricht schon hoffnungsvoll gewartet hat, denn nun kann er weitere Ermittlungen einstellen und braucht keine Anklage erheben. Das spart der Justiz Zeit und ein schlechtes Gewissen, denn schließlich will man einer tötenden Mutter nicht zu nahe treten, denn sie ist ja schon genug bestraft, dass ihr Kind nun tot ist und sie an diesem ihre Neurose nicht mehr abarbeiten kann.

 

 

 


 

 

Familientragödie

Kindermord am Rosenmontag

Roland Weihrauch

Vor der Eingangstür der des Familienwohnhauses legten Nachbarn Blumen und Andenken nieder

Von Frank Gerstenberg, Mönchengladbach

Einen Tag nach dem rätselhaften Tod von zwei Kindern in Mönchengladbach hat die Polizei die Mutter festgenommen. Die Frau soll ihre zweijährige Tochter und ihren achtjährigen Sohn ermordet haben. Der Vater steht unter Schock.

Die zierliche Frau mit den langen schwarzen Haaren scheint sichtlich besorgt, als sie am Rosenmontag gegen Mittag die Polizeiwache in Mönchengladbach-Rheydt betritt: "Meine Schwester hat gedroht, sich und die Kinder umzubringen", berichtet die 34-Jährige. Es war nicht das erste Mal. Seit Tuvik E. (33) nach fast zehn Jahren Ehe seine drei Jahre ältere Frau Karima E. vor rund sechs Monaten verlassen hatte, häuften sich die Drohungen. Jetzt spitzte sich die Situation offenbar zu: Karima hatte angeblich erfahren, dass ihr (Noch)-Ehemann eine neue Freundin hat.

Ihre Schwester versucht am Rosenmontag mehrfach, Karima in ihrer Wohnung an der Myllondonker Straße im Mönchengladbacher Stadtteil Lürrip zu erreichen - vergeblich. Im niederrheinischen Mönchengladbach wird zur gleichen Zeit heftig Karneval gefeiert. Doch an einen Scherz glaubt auf der Polizeiwache in Rheydt niemand. "Da stimmt etwas nicht, ich mache mir Sorgen um die Kinder", gibt die Schwester zu Protokoll. "Die Frau machte einen glaubhaften Eindruck", so Polizeipressesprecher Willy Theveßen.

Polizisten kommen zu spät

Gegen 13.30 Uhr stehen am Rosenmontag zwei Polizeibeamte vor der Wohnung der Familie E., die seit drei Jahren in dem braun geklinkerten Sieben-Familien-Haus wohnt. Karima E. reagiert zunächst nicht. Als die Polizei sich nicht abwimmeln lässt, öffnet sich plötzlich die Tür. Ihre Schwester "spinnt", sagt die 36-jährige gelernte Bürokauffrau, die in Deutschland aufgewachsen ist und bis vor kurzem noch im Qualitäts-Management eines KFZ-Zulieferbetriebes gearbeitet hat. Die Kinder schliefen, es ginge ihnen "gut".

Den Polizisten fällt auf, dass Karima E. einen verwirrten Eindruck macht. Als sie darauf bestehen, die Wohnung betreten zu dürfen, wird die Frau wütend: "Hausfriedensbruch", schimpft sie. Wenige Sekunden später stehen die Polizisten vor der Katastrophe. Im Kinderzimmer liegen die leblosen Yasmina (2) und Souheil (8), der eine Mönchengladbacher Grundschule besuchte. Der Notarzt kann nur noch den Tod feststellen. Die Mutter der Kinder bricht zusammen und wird wegen Suizidgefahr in das Landeskrankenhaus Süchteln gebracht.

"Es besteht nach den bisherigen Ermittlungen kein Zweifel daran, dass die Mutter die Täterin ist", sagt der Mönchengladbacher Oberstaatsanwalt Lothar Gathen. Die Frau soll ihre Kinder "heimtückisch" und aus "niederen Beweggründen" in der Nacht zu Rosenmontag ermordet haben. Entgegen anders lautenden Meldungen hatte das Amtsgericht zunächst keinen Anlass, an der Schuldfähigkeit der Frau zu zweifeln und erließ daher am späten Dienstagnachmittag Haftbefehl wegen Mordes. Parallel wird die Frau in den kommenden Wochen in der Psychiatrie behandelt. Über das Motiv der Frau und die näheren Umstände des Todes der Kinder hielten sich Polizei und Staatsanwalt noch bedeckt. "Wir wollen keine Einzelheiten veröffentlichen, die nur der Täter wissen kann und die dann vor Gericht nicht mehr verwertbar wären", sagt der Leiter der Mordkommission, Friedhelm Schultz.

Der Vater brach zusammen

Der Vater der beiden Kinder, Tuvik E., der sich über die Karnevalstage im Raum Düsseldorf-Aachen aufhielt, erfuhr erst Montagnachmittag von der Polizei, dass seine beiden Kinder tot sind. "Er ist auf der Wache zusammengebrochen", sagt Polizeipressesprecher Theveßen.

Die Familie E. hat in der Nachbarschaft offensichtlich einen widersprüchlichen Eindruck hinterlassen. Die Vermieterin Maria Boos (46), die im Erdgeschoss des Hauses an der Myllendonkstraße eine Bäckerei betreibt, weiß nur Gutes zu berichten: "Eine adrette Familie. Gestern habe ich die Kinder noch gesehen. Am Nachmittag kamen sie nach Hause, sind dann nach oben in die Wohnung gegangen. An so etwas Furchtbares dachte niemand." Eine andere Nachbarin will weniger positive Beobachtungen gemacht haben: Sie habe die kleine Yasmina vor einigen Tagen ohne Schuhe nur auf Socken auf der Straße aufgelesen. Ihre Mutter sei in einem Jogginganzug schreiend einem Mann hinterhergelaufen.

Fest steht für die Polizei nach den Aussagen der Schwester, dass Karima E. ihren Mann unbedingt zurück haben wollte. Sie sei sogar ohne Einverständnis ihres Mannes zum zweiten Mal schwanger geworden. Sogar mehrerer Schönheits-Operationen habe sie sich unterzogen, nur um Tuvik E. zu halten. Sie stellte laut Polizeiinformationen ihrem Mann nach, suchte bei Freunden und in Kneipen nach ihm und ließ dabei ihre Kinder allein zu Hause. Doch der Ehemann, ein Buchhalter, wollte schon länger nichts mehr von seiner Frau wissen. Auf offener Straße kam es sogar zu Handgreiflichkeiten zwischen den Eheleuten. Nach einem Tritt ans Schienbein zeigte der Ehemann im Januar seine rabiate (Noch)-Ehefrau wegen Körperverletzung an. Die Drohungen seiner Frau, dass sie sich und die Kinder umbringen wolle, habe er nicht ernst genommen, sagte er bei der Polizei aus.

05.02.2008

www.stern.de/politik/panorama/:Familientrag%F6die-Kindermord-Rosenmontag/610008.html?nv=rss

 

 

 


 

 

 

29. Januar 2008

LEICHENFUND

17-Jährige tötet Neugeborenes und versteckt es unterm Bett

Sie war überfordert, hat die Schwangerschaft verheimlicht, das Kind alleine zur Welt gebracht - und anschließend getötet. 23 Tage versteckte eine junge Frau aus Lüneburg die Leiche ihres Neugeborenen unter ihrem Bett. Nun entdeckte ihre Mutter den Säugling beim Aufräumen.

Lüneburg - Die Mutter der 17-Jährigen fand die Leiche des Säuglings gestern Nachmittag in einer Plastiktüte und verständigte die Polizei. Eine Obduktion habe ergeben, dass das Baby erdrosselt oder erstickt worden sei, teilte die Staatsanwaltschaft Lüneburg mit. Die 17-Jährige habe eingeräumt, das Kind nach seiner Geburt am 5. Januar mit einer Decke erstickt zu haben und sei vorläufig festgenommen worden. Sie habe das Kind Anfang Januar allein zur Welt gebracht und es kurze Zeit später getötet. "Es hat nicht lange gelebt, es ist noch am Tag der Geburt ums Leben gekommen", sagte der Lüneburger Oberstaatsanwalt Manfred Warnecke.

Die 17-Jährige hatte versucht ihre Schwangerschaft zu verheimlichen und sei mit der Situation der Geburt offenbar überfordert gewesen, sagte Staatsanwältin Angelika Klee. "Sie hat nicht so recht erklären können, wie es zu der Tat kam." Die Jugendliche befindet sich freiwillig in stationärer ärztlicher Behandlung. Das Jugendamt wurde eingeschaltet. Sie bleibt zunächst auf freiem Fuß.

"Die Familie galt als belastet, aber als soweit intakt. Wenn Beratung oder Hilfe nötig war, hat die Familie diese in der Vergangenheit aktiv angefragt und auch bereitwillig angenommen", sagte Lüneburgs Sozialdezernent Peter Koch. Mitarbeiter der Stadt hätten aus einem Gespräch mit einem Familienmitglied von der Schwangerschaft gewusst. Es habe für sie aber keinen Anlass gegeben, "weitergehenden Unterstützungsbedarf" zu vermuten.

Die 17-Jährige selbst galt Koch zufolge als unauffällig, lebte zu Hause bei der Mutter und deren Lebensgefährten und besuchte regelmäßig eine Lüneburger Schule. "Ihrer Mutter gegenüber hatte die junge Frau allerdings bestritten, in anderen Umständen zu sein." Die Mutter habe mitgeteilt, die Familie habe keinen Druck ausgeübt, ein Enkelkind wäre akzeptiert worden.

Misshandeltes Mädchen aus Rhede

Indes schwebt ein 22 Monate altes Mädchen aus dem münsterländischen Rhede weiter in Lebensgefahr. Das Kleinkind war vermutlich vom Freund seiner Mutter schwer misshandelt und dabei lebensgefährlich verletzt worden. Der 22 Jahre alte Mann war gestern in Untersuchungshaft genommen worden. Der Mann selbst hatte am Donnerstag vergangener Woche den Notarzt gerufen und angegeben, das Kind sei aus dem Bett gefallen. Nach Angaben des behandelnden Arztes sind die schweren inneren Verletzungen des Kindes nicht mit der Unfallschilderung des 22-Jährigen in Einklang zu bringen.

Die Münsteraner Staatsanwaltschaft erklärte heute, das Kind liege im künstlichen Koma und sei bereits dreimal operiert worden. Ein vierter Eingriff stehe möglicherweise bevor.

 

 


 

 

Zwei tote Kinder in Mönchengladbach entdeckt

Ein zweijähriges Mädchen und ein achtjähriger Junge sind am Montag tot aufgefunden worden. Sie wurden offenbar Opfer einer Familientragödie. Die Mutter steht unter Schock.

MÖNCHENGLADBACH - Bei den Kindern konnten bislang keine äußeren Verletzungen festgestellt werden. Angaben zur Todesursache könnten daher erst nach einer gerichtsmedizinischen Untersuchung gemacht werden.

Die 36-jährige Mutter der Kinder wurde ebenfalls in der Wohnung im Stadtteil Lürrip angetroffen. Sie steht unter schwerem Schock und konnte bislang nicht vernommen werden. Die Frau lebt getrennt von dem Vater der Kinder.

Die Kinderleichen wurden nach dem Hinweis einer Verwandten in der Wohnung von einer Streifenwagenbesatzung gefunden. Weitere Einzelheiten sind noch nicht bekannt.

 

Tagesspiegel, 4.2.2008

 

 


 

 

 

Mönchengladbach

Machte Trennungsschmerz Mutter zur Mörderin?

Bei dem brutalen Mord an zwei Kindern in Mönchengladbach steht für die Polizei fest: Die Mutter ist die Täterin. Aber hätte das Drama vielleicht verhindert werden können? Was wusste das Jugendamt über die Zustände in der Familie?

 

MÖNCHENGLADBACH - "Für uns besteht kein vernünftiger Zweifel daran, dass die Mutter die beiden Kinder umgebracht hat", erklärte der Leiter der zuständigen Mordkommission, Friedhelm Schultz. Die Tante der toten Kinder hatte sich am Rosenmontag bei der Polizei gemeldet und erklärt, sie habe Angst, dass die 36-jährige Mutter sich und den Kleinen etwas antun könnte.

Polizei und Staatsanwaltschaft gehen davon aus, die 36-jährige Hausfrau habe die Trennung von ihrem Ehemann nicht verkraftet und ihre beiden Kinder umgebracht. Das Paar lebt seit Monaten getrennt, sie wollte ihn immer wieder zurückgewinnen: "Unter anderem hat sie Schönheitsoperationen machen lassen, um attraktiver zu wirken." Als letztes Druckmittel habe sie damit gedroht, sich und den Kindern etwas anzutun. "Im Familienkreis hat das aber wohl keiner richtig ernst genommen."

Inzwischen sei die Frau in die Psychiatrie nach Viersen eingewiesen worden. "Sie macht einen eigenartigen Eindruck, geprägt von starken Stimmungsschwankungen. Zudem scheint sie suizidgefährdet", erklärte Friedhelm Schultz.

Schuldfähigkeit der Mutter wird in Frage gestellt

Unklar ist, was das Jugendamt der Stadt Mönchengladbach über die Situation in der Familie wusste. Laut Polizei war das Jugendamt in der Wohnung bereits vorstellig geworden, genauere Angaben konnten die Ermittler dazu noch nicht machen. Für eine Stellungnahme war von Seiten der Stadt niemand zu erreichen.

Die Mutter muss unter dem Verdacht des zweifachen Mordes angesichts ihres psychisch labilen Zustandes vorerst in der Psychiatrie bleiben und dort behandelt werden. "Ihre Schuldfähigkeit ist in Frage gestellt", sagte der zuständige Oberstaatsanwalt Lothar Gathen. Der Ehemann der Frau wurde von der Polizei über den Tod seiner Kinder informiert. Der aus Düsseldorf stammende Buchhalter erlitt den Angaben zufolge einen Zusammenbruch.

05.02.2008

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Kindermord;art1117,2470633

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

"Machte Trennungsschmerz Mutter zur Mörderin?", titelt der Berliner Tagesspiegel, grad so, als ob es nicht die Mutter selbst gewesen wäre, die die beiden Kinder tötete, sondern der "Trennungsschmerz". Nun ist ein Trennungsschmerz keine Person, die man wegen Mordes anklagen könnte. Wenn es aber der "Trennungsschmerz" war, der die beiden Kinder tötete, dann muss man die Mutter natürlich freisprechen, denn sie hat die Kinder ja nicht umgebracht, sondern der "Trennungsschmerz". 

Der zuständige Oberstaatsanwalt Lothar Gathen deutet es ja schon an: "Ihre Schuldfähigkeit ist in Frage gestellt", sagt er laut Zeitungsbericht. Genau so ist es auch, denn nicht die Mutter hat die Kinder umgebracht, sondern der Trennungsschmerz. Wer das anders sieht, gehört ins Gefängnis bei verschärften Arrest.

Denkbar wäre es dann höchstens noch, die Mutter wegen Beihilfe zum Mord zu verurteilen, denn sie hat ja schließlich den Befehl des "Trennungsschmerzes" ausgeführt. Der "Trennungsschmerz" selbst ist aber unschuldig, denn er ist ja keine juristische Person, kann also nicht angeklagt werden.

 

So wäre wieder einmal alles in Ordnung. Gute Mutter, die große Sorgen hat, tötet im Auftrag des "Trennungsschmerzes" zwei Kinder. Wir meinen, die Frau hat das Bundesverdienstkreuz verdient oder sollte Leiterin des Frauenhauses Mönchengladbach werden, eine Stelle als Aufseherin im KZ Ravensbrück kann sie ja nicht mehr bekommen, da dort nur noch ein Museum eingerichtet ist, in dem an den Tod von Tausenden von Frauen, Kindern und Jugendlichen und die Täterinnen und Täter erinnert wird .

 

 

 

Heinrich Himmler besuchte mehrmals Ravensbrück, das zentrale Ausbildungslager für SS-Aufseherinnen;

Foto aus dem SS-Fotoalbum

Quelle: http://www.ravensbrueck.de/

 

 

 


 

 

 

Ungeklärte Tragödie

Mutter ließ Robin vor seinem Tod tagelang allein

So elend starb der zweijährige Robin aus Kirchberg bei Zwickau: Die Mutter gab nun vor dem Richter zu, ihren Sohn kurz vor Weihnachten 2007 drei Tage lang in der Wohnung krank zurückgelassen zu haben.

ZWICKAU - Die heute 24-Jährige hat zudem eingeräumt, dass ihr Sohn in dieser Zeit bereits leicht erkrankt war. Warum sie ihr krankes Kind ohne Versorgung allein zu Hause ließ, bleibt laut Staatsanwaltschaft auch nach der jüngsten Vernehmung unklar.

Die Frau hat zugegeben, dass sie vom Morgen des 22. Dezember bis zum Abend des 24. Dezember zusammen mit ihrem älteren Sohn Lukas Bekannte in Mecklenburg-Vorpommern besucht hat. Dies hatten Zeugen bereits in den vergangenen Wochen den Ermittlern gesagt. Als die Mutter Heiligabend nach Hause kam, habe ihr Sohn Robin noch gelebt, sagte die Frau laut Staatsanwaltschaft aus. Der Junge sei zwar sehr schwach gewesen, aber sie habe daran geglaubt, ihn selbst wieder gesund pflegen zu können.

Robin war am 26. Dezember tot in der Wohnung der Familie in Kirchberg gefunden worden. Er war verdurstet und verhungert, obwohl zuvor niemand Hinweise auf eine Unterernährung festgestellt haben will. Eine Infektion mit dem Noro-Virus konnte mittlerweile als Todesursache ausgeschlossen werden, die genauen Umstände des Todes sind aber nach wie vor unklar.

5.2.2008

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Robin-Zwickau;art1117,2470475

 

 

 


 

 

 

Zweijähriger verhungert in Sachsen

ERSTELLT 27.12.2007, 18:01h

Die Bilder gleichen sich: Brennende Kerzen, Blumen und Stofftiere nach dem Familiendrama mit fünf toten Jungen im schleswig-holsteinischen Darry (Archiv).

Zwickau - Ein zweijähriger Junge ist im sächsischen Kirchberg vermutlich verhungert und verdurstet. Die 23 Jahre alte Mutter wurde am Donnerstag festgenommen, teilte die Polizei in Zwickau mit.

Der Junge, der obduziert wurde, war stark untergewichtig und erheblich ausgetrocknet. Anzeichen äußerer Gewalteinwirkung waren nach Polizeiangaben nicht zu erkennen. Die arbeitslose Frau hatte am Nachmittag des zweiten Weihnachtsfeiertages den Notarzt gerufen, der nur noch Tod des Kindes feststellen konnte.

Der Frau wird laut Polizei vorgeworfen, am Tod ihres zweijährigen Kindes schuld zu sein. Mordkommission und Staatsanwaltschaft ermitteln wegen des Verdachts des Totschlages durch Unterlassen, hieß es. Die Frau, die allein lebe und weitere zwei Kinder hat, soll den Angaben zufolge an diesem Freitag dem Haftrichter vorgeführt werden.

Nach Angaben des Jugendamts wurde die Frau bis zum Herbst von Mitarbeitern betreut. Zu den Gründen konnte der Leiter des Jugendamtes des Kreises Zwickauer Land, Gerd Drechsler, zunächst nichts sagen. Ein sechsjähriger Sohn der Frau lebe bereits seit geraumer Zeit in einem Heim. Mit der Mutter seien Gespräche geführt worden, um das Kind in einer Pflegefamilie unterzubringen oder zur Adoption freizugeben. Der Vater des Sechsjährigen sei unbekannt.

Ein weiterer vierjähriger Sohn sei nach dem Tod seines Bruders in einem Heim untergebracht worden, sagte der Leiter des Jugendamtes. Bei dem Jungen seien keine Anzeichen von Unterernährung festgestellt worden. Der Vater der beiden jüngeren Kinder, der auch der Lebensgefährte der Frau sei, sitze in Haft. Laut Drechsler sollte für die Langzeitarbeitslose im Januar eine Weiterbildung beginnen. (dpa)

 

 

Kommentar Väternotruf:

Alle Jahre wieder, kommt das Christus Kind, heißt es in einem Weihnachtslied. Im Landkreis Zwickau Land hat sich das Christkind offenbar nicht zu recht gefunden, sonst würde der zweijährige Junge sicher noch leben.

Aber der Junge hat ja auch Glück gehabt, immerhin ist er bei seiner Mutter verhungert. Besser als wenn er bei seinem Vater verhungert wäre, denn wir wissen aus dreißig Jahren Frauenhausarbeit, dass Mütter einfach die besseren Menschen sind, dies gilt auch für den Fall, dass sie mal ihr eigenes Kind getötet haben, denn der schönste Tod, den man nun einmal haben kann ist der den einem die eigene Mutter schenkt. 

Oder sind Sie da anderer Meinung? Dann wird es höchste Zeit, dass Sie sich noch schnell bei der Tagung "Kinderschutz und Kindeswohl im Sorge- und Umgangsrecht" der "Autonomen Frauenhäuser", die vom 18.-19.01.2008 stattfindet, anmelden. Da können Sie nämlich alles über gute Mütter und böse Väter erfahren. 

Und wenn Ihnen diese Aufklärung noch nicht reicht, dann gehen Sie einfach in einen Werkzeugladen, kaufen sich einen Hammer und lassen sich drei Mal von Ihrer Frau oder Mutter (wenn diese noch lebt) auf den Kopf schlagen, dann wissen Sie endlich wie schön es ist, die unendliche Liebe einer Frau zu erfahren.

 

 


 

 

Familiendrama: Mutter wollte sich in JVA das Leben nehmen

Die 37 Jahre alte Mutter, die am ersten Weihnachtsfeiertag in Beratzhausen (Landkreis Regensburg) ihre beiden zwei und drei Jahre alten Söhne getötet hat, unternahm am Donnerstag in der JVA Regensburg einen Selbstmordversuch. Nach Auskunft des Leitenden Oberstaatsanwalts Günther Ruckdäschel wollte sich die 37-Jährige mit einer Schlafanzughose selbst erdrosseln, Aufseher griffen jedoch noch rechtzeitig ein.

Nach Angaben Ruckdäschels trug sich die psychisch kranke Frau bereits seit mehreren Wochen mit dem Gedanken, ihre Kinder bei einer Geisterfahrt zu töten. Die Mordabsichten der Frau waren laut Ruckdäschel für das Umfeld der Frau nicht erkennbar, es hätte keinerlei Anzeichen für die Tat gegeben.

Die Frau begründete die Tötung ihrer Kinder mit ihrer Angst, aufgrund psychischer Probleme ins Bezirksklinikum Regensburg eingewiesen zu werden und der damit einhergehenden Befürchtung, dass ihre Kinder ohne sie aufwachsen müssten. Schließlich kam sie zu dem Entschluss, „dass es so für die Kinder am besten ist“, zitierte Ruckdäschel die Frau.

Die Polizei sieht die psychischen Probleme der Frau, die seit Jahren in fachärztlicher Behandlung ist, als Grund für die Tat. Der behandelnde Facharzt war bis zum Donnerstagnachmittag für nähere Auskünfte nicht von der Staatsanwaltschaft zu erreichen.

Eine Gerichtspsychologin soll nun feststellen, ob die Frau ins Bezirksklinikum Regensburg überstellt, oder in die psychiatrische Abteilung der JVA nach Würzburg eingewiesen wird.

Im Bereich der Polizeidirektion Regensburg gab es seit 1994 insgesamt drei Fälle, in denen Mütter oder Väter ihre Kinder ermordeten.

Im Gemeindebereich Beratzhausen tötete 1994 ein 30-Jähriger seine vier und sechs Jahre alten Söhne sowie sich selbst mit Autoabgasen.

!995 erstickte in Neumarkt eine 30-Jährige Mutter ihre drei und vier Jahre alten Buben.

27.12.2007

http://www.mittelbayerische.de/top_themen/artikel/familiendrama_mutter_versuchte/175655/familiendrama_mutter_versuchte.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Ausgerechnet im Landkreis Regensburg, in dem Mitarbeiterinnen des Frauenhaus Regensburg sich wortstark dafür einsetzen, "gewalttätigen Vätern" den Kontakt zu ihren Kindern zu verbieten, tötet eine sorgeberechtigte Mutter am ersten Weihnachtsfeiertag unbehelligt vom Jugendamt oder gar den Mitarbeiterinnen des Frauenhauses ihre beiden Söhne. Über den Vater der beiden Jungen erfahren wir in dem Zeitungsberichts nicht. Gut möglich, dass man ihm in altbewährter Manier schon Monate vorher beim Amtsgericht das Sorgerecht nach §1671 BGB entzogen hat, auf dass die Mutter sich ungestörter um die beiden Jungen kümmern kann. Wenn das so wäre, dann kann man den Behörden nur zu dieser gelungenen Aktion gratulieren- frei nach dem Motto: Operation gelungen! Patient tot.

Wir warten nun nur noch auf die nächste Frauenhausdemo unter dem Titel. Kein Sorgerecht für gewalttätige Mütter. Das wäre doch mal was wirklich neues im Regensburger Land..

 

 

 


 

 

06.12.2007

Schleswig Holstein

Psychisch Kranke tötet offenbar fünf Söhne

Tragödie in Schleswig-Holstein: Eine psychisch kranke Frau hat anscheinend ihre Kinder im Alter von drei bis neun Jahren umgebracht. Die 31-Jährige wurde in die geschlossene Psychiatrie gebracht.

In diesem Haus wurden die Kinder getötet

Die Polizei fand die fünf Kinderleichen am Mittwochnachmittag in einem Einfamilienhaus in der Gemeinde Darry im Kreis Plön. Die Jungen sind Opfer einer Gewalttat geworden, wie die Polizei in Kiel am Abend mitteilte. Der Tat dringend verdächtig sei die 31-jährige Mutter der Kinder, die sich mittlerweile in einem psychiatrischen Krankenhaus befinde. Nach derzeitigem Erkenntnisstand dürfte das Motiv in einer psychischen Erkrankung der Frau zu suchen sein.

Zum Auffinden der fünf Kinderleichen wollte die Polizei keine Angaben machen. Die Mutter habe „selbst auf den Tod hingewiesen“, sagte ein Polizeisprecher. Die Spurensicherung war am Abend in dem Haus angelaufen und sollte noch mehrere Stunden dauern. Die Leichen der Kinder wurden gegen 23.30 Uhr aus dem Haus abtransportiert.

Mutter in künstlichen Schlaf versetzt

Die Frau wohnte mit den Kindern alleine dort. Medienberichten zufolge soll sie vor der Tat die Kinder mit Tabletten betäubt und erstickt haben. Dies wollte der Kieler Oberstaatsanwalt Uwe Wick zunächst nicht bestätigen. Am Donnerstagmorgen sollten alle Leichen obduziert werden, vorher wolle er zu den Umständen des Todes keine Angaben machen, betonte er.

Nach Informationen der ARD-„Tagesthemen“ wurde die 31-Jährige in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik in einen künstlichen Schlaf versetzt. Sie soll sich am Nachmittag zunächst einem Arzt anvertraut und ihm die Tat berichtet haben. Nach Angaben von Nachbarn war die Mutter erst vor einigen Monaten in den Ort gezogen.

Lehrern der örtlichen Grundschule soll ein verwahrloster Zustand der beiden älteren Kinder aufgefallen sein. Nach Angaben des Bürgermeisters von Darry, Olaf Arnold, stand die Familie unter der Betreuung des Jugendamtes. Nach ARD-Angaben hatten Mitarbeiter des Jugendamtes am Mittwoch an der Tür geklingelt, weil die Kinder in der Schule gefehlt hätten. Es habe aber niemand geöffnet. Die fünf Kinder sollen von zwei verschiedenen Vätern stammen. Der Vater von dreien der Kinder lebe in Berlin, der Vater der beiden anderen wohne in Schleswig-Holstein.

Mit Trauer und Betroffenheit reagierte die Landesregierung auf die Familientragödie. „Die furchtbare Tat wirft viele Fragen auf, die wir zurzeit nicht beantworten können. Wir stehen mit Fassungslosigkeit vor fünf jungen Menschen, die jetzt tot sind“, sagten Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) und Innenminister Ralf Stegner (SPD) in Kiel. Erst die Untersuchungen der nächsten Tage könnten die Hintergründe des furchtbaren Ereignisses erhellen.

im/dpa/ddp

http://www.focus.de/panorama/welt/schleswig-holstein_aid_228442.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wenn eine Mutter ihre Kinder tötet, wird sie als psychisch krank bezeichnet. Wenn ein Vater seine Kinder tötet, dann nennt man ihn kriminell.

Was ist das für eine mutterkranke Gesellschaft, die Frauen gegenüber Männern für die gleiche Tat mildernde Umstände zubilligt?

Was ist das für eine Gesellschaft in der ein Zusammenschluss "Autonomer Frauenhäuser" "kein Umgangs- und Sorgerecht für gewalttätige Männer" fordern und gleichzeitige  wegschauen, wenn Mütter ihre Kinder misshandeln oder töten?

Siehe hierzu: http://www.autonome-frauenhaeuser-zif.de/pdf/aktuelles/kongress_2008.pdf

 

Man bräuchte sich bei einer so kranken Gesellschaft nicht wundern, wenn den beiden Vätern der von der Mutter ermordeten Jungen vorab vom Geicht nach §1671 BGB das Sorgerecht entzogen wurde, weil dies dies angeblich dem Kindeswohl am besten dienen sollte.

Im Jugendamt Plön wird man da wohl genaueres wissen - und sich in Schweigen hüllen.

 

 


 

 

 

Klagen eines Vaters

Darry, 5.12.: Fünf Kinder werden tot gefunden. Eine Woche hat Michael Kitzmuller geschwiegen, jetzt erhebt er schwere Vorwürfe. Die Mutter habe diese Tat geplant – und die Behörden hätten seine Warnungen ignoriert

Es ist wieder eine Stunde vergangen. Man hört das, weil die elektronische Uhr, die Michael Kitzmuller am Handgelenk trägt, jede Stunde einen hellen Piepton von sich gibt. Der Ton ist eine Erinnerung daran, dass Zeit vergangen ist. Dass sich der Abstand vergrößert hat zu dem Moment, in dem seine Kinder starben. Michael Kitzmullers Frau hat sie in der vergangenen Woche umgebracht. Vielleicht ist Michael Kitzmuller einfach ein starker Mann, weil er es aushält, dass dieser Ton ihm regelmäßig sagt, dass das Leben seitdem weitergeht. Vielleicht ist der Ton auch eine Notwendigkeit, um überhaupt noch etwas anderes zu bemerken als den Schmerz. Wahrscheinlich ist beides wahr.

Michael Kitzmuller ist der Ehemann von Steffi K., der psychisch kranken Mutter aus Darry in Schleswig-Holstein, die in der vergangenen Woche ihre fünf Kinder zuerst mit Medikamenten betäubt und dann erstickt haben soll: Aidan, 3, Ronan, 5, Liam, 6, Jonas, 8, und Justin, 9. Die beiden Ältesten stammen von einem anderen Mann. Trotzdem, sagt Kitzmuller, gehörten in dem Haus in Darry alle gleichermaßen zur Familie.

Michael Kitzmuller will etwas korrigieren. Es ist nicht wenig. Denn andere haben in den vergangenen Tagen viel geredet – über seine Kinder, über ihn und darüber, was angeblich geschehen ist, seitdem er sich am 15. August an den ärztlichen Bereitschaftsdienst des Landkreises Plön wandte und um Hilfe bat. Von dem, was in den vergangenen Tagen so gesagt wurde, war einiges falsch, und einiges – das ist ihm noch wichtiger – kam bisher gar nicht zur Sprache. Er will das ändern. Es könnte Leute in Schwierigkeiten bringen.

Es ist ein verregneter Abend in Berlin. Kitzmuller sitzt auf einem Sofa in einer kleinen Wohnung, irgendwo in Berlin-Mitte. Er hat bei Freunden Unterschlupf gefunden. Genaueres soll nicht bekannt werden. „Ich will keine Fernsehkameras“, sagt Kitzmuller. Er ist hier seit Mittwoch, dem 5. Dezember, dem Tag an dem Polizisten die Leichen seiner Kinder fanden. Kitzmuller spricht mit amerikanischem Akzent. Er wurde vor 34 Jahren in Kansas City geboren. Kennengelernt hat er Steffi K. über das Internet.

Meist spricht er so leise, dass man sich nach vorne beugen muss, wenn man ihn verstehen will. Und dann wieder schnell zurück, weil seine Stimme plötzlich ganz fest wird, wenn die Sprache auf „diese Frau“ kommt, mit der er seit mehr als sieben Jahren verheiratet ist, deren Namen er aber seit einer Woche nicht mehr in den Mund nimmt.

Kitzmuller sagt, dass er die Wahnvorstellungen „dieser Frau“ auf einer Mini-Kassette aufgenommen hat und sie im August der Leiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Landkreises, Petra Ochel, gab. Er habe sich nicht anders zu helfen gewusst. Steffi K. habe sich ja schon seit einiger Zeit mit Kartenlegen und Pendeln beschäftigt, doch in diesem Jahr sei das, was die Behörden jetzt „religiöse Fantasien“ nennen, übermächtig geworden. „Sie sprach davon, dass sie ein Medium sei, dass sie mit Toten sprechen kann. Und mit Gott. Und sie hat gesagt, dass die Kinder von Dämonen besessen sind.“ Es machte ihm Sorgen, sagt er. „Sie hatte schon einmal gemeint, dass sie sich umbringen muss, weil Gott sonst die Kinder töten würde.“ Damals, so sagt Kitzmuller, läuft sie für den Selbstmord hinaus auf ein Feld. Er ruft die Polizei. Als Nachbarn Steffi K. zurückbringen, wirkt sie wieder völlig normal. „Sobald andere Leute dazu kamen, konnte sie blitzschnell umschalten.“

Und so, sagt Michael Kitzmuller, drückt er heimlich auf die Aufnahmetaste eines Diktiergeräts, als seine Frau von den Dämonen anfängt, die sich in den Kindern eingenistet haben sollen. Als Petra Ochel am 16. August das Haus in Darry besucht, gibt er ihr die Aufnahme, erzählt ihr von den Dämonen-Fantasien seiner Frau und flüstert: Sie solle die Kassette bitte Steffi K.s Psychiater, John L., im Krankenhaus Preetz geben. Eine Gefahr für die Kinder erkennt Ochel zu diesem Zeitpunkt nicht. Das Band hört sie allerdings nicht ab. Sie sei fest davon ausgegangen, „dass sie dieses Band nur als ,Botin’ an den aufzusuchenden Klinikarzt übergeben sollte“, wie es beim Landkreis Plön heißt.

Doch auch der Psychiater John L. hört sich das Band nicht an, wie sein Krankenhaus bestätigt. Der Grund laut Kliniksprecher: Er habe kein Wiedergabegerät, mit dem er die Mini-Kassette abhören kann. Petra Ochel habe dem Psychiater L. aber von den Fantasien Steffi K.s berichtet. Außerdem, so der Kliniksprecher, zähle für einen Therapeuten lediglich das direkte Gespräch, keine Aufnahmen aus der Vergangenheit.

Am nächsten Tag, dem 17. August, trifft der Psychiater Steffi K. persönlich, dann sagt auch er: keine Gefahr. „Die haben die Aufnahme meiner Frau einfach zurückgegeben – und das war’s“, sagt Kitzmuller. Auch nach dem Tod der Kinder scheinen sowohl der Psychiater L. als auch Ochel von der Unwichtigkeit von Michael Kitzmullers Band überzeugt. Der Verwaltungsleitung sei die Existenz des Tonbands erst durch die Anfrage des Tagesspiegels bekannt geworden, teilt ein Sprecher des Landkreises mit.

Im Wohnzimmer in Berlin piept die Uhr. Eine weitere Stunde ist vergangen. Michael Kitzmuller sitzt immer noch auf dem Sofa. Er trägt einen blauen Baumwollpullover, Jeans und schwarze Schuhe mit tiefem Profil. Er trägt die Sachen schon seit ein paar Tagen. Denn für seinen Besuch in Berlin hatte er nur Wäsche für drei Tage mitgebracht: noch einen schwarzen Pulli, zwei Paar Socken, ein bisschen Unterwäsche. Er wollte nur kurz fort sein, als er sich am Dienstag letzter Woche nach Berlin aufmachte. „Ich bin nicht ausgezogen“, sagt er.

Allerdings nähren nun die Umstände seiner Abfahrt nach Berlin in ihm einen Verdacht. Sollte er sich bewahrheiten würde es das ohnehin Schreckliche noch schrecklicher machen. Es ist der Verdacht, dass Steffi K. schon seit einiger Zeit plante, die Kinder zu töten. Michael Kitzmuller hat Hinweise darauf.

Einer liegt in der Schrankwand der Freunde, bei denen Kitzmuller in Berlin untergekommen ist. Es ist das Bahnticket für die Fahrt nach Berlin. Steffi K. hat es ihm gekauft. „Ich hatte ihr schon vor einiger Zeit gesagt, dass ich ausgepowert bin, dass ich ein bisschen Zeit für mich brauche. Damit ich wieder volltanken kann, damit ich wieder Kraft habe – für meine Kinder“, sagt er. Immerhin habe er sich wegen ihrer psychischen Probleme über Monate allein um den Haushalt kümmern müssen.

Michael Kitzmuller denkt allerdings gar nicht sofort an einen Urlaub in Berlin, sagt er. Eher daran, dass er jeden Tag ein paar Stunden für sich hat, einen Kaffee mit Kumpels trinken kann. Doch Steffi K. drängt, er solle wegfahren. So schildern er und seine Berliner Freunde es. Demnach ruft Steffi K. – auch ohne das Wissen ihres Mannes – regelmäßig in Berlin an. In den letzten Wochen kommen die Anrufe manchmal im Zehn-Minuten-Takt. Es gibt Streit, doch schließlich einigen sich alle darauf, dass Michael in den nächsten Tagen vorbeikommen könne.

Am 4. Dezember geht Steffi K. eine Fahrkarte kaufen, während er sich um die Kinder kümmert. Gegen 17 Uhr ist sie zurück. „Was ich nicht wusste, war, dass sie mir eine Fahrkarte für einen Zug kaufte, der in einer Stunde ging“, sagt Kitzmuller. Er will sie nicht mit den Kindern allein lassen. Sie aber behauptet, dass zwei Freundinnen aus ihrer Heimatstadt Halle zu Besuch kämen, um sie zu unterstützen. „Sie sagte: Die Freundinnen seien schon unterwegs.“ Dann gibt sie ihm 200 Euro. Die habe sie gespart. Das alles sollte eine Überraschung sein. Kitzmuller glaubte es. In der Tat hatten sie schon früher einmal darüber gesprochen, dass Freundinnen Steffi K. unterstützen könnten, wenn er einmal wegfahren wollte. Warum sollte sie diesmal lügen?

Der Zug geht kurz nach 18 Uhr. Als er in Eutin ist, ruft sie zum ersten Mal an. Sie will wissen, wo er ist. Als er in Lübeck ist, ruft sie wieder an. Dann in Hamburg. Er fragt, ob alles in Ordnung ist. Sie sagt: „Ja.“ Das letzte Mal, sagt Kitzmuller, spricht er mit ihr an diesem Tag gegen 22 Uhr. Da sitzt er gerade im Zug von Hamburg nach Berlin. „Sie hat gesagt: Die Kinder sind alle oben eingeschlafen.“ Michael Kitzmuller hat keinen Grund zur Sorge.

Das ändert sich erst am nächsten Morgen. Auf Steffi K.s Handy meldet sich niemand. Gegen elf ruft der Vater der beiden älteren Söhne – Justin und Jonas – bei Kitzmuller an. In Darry mache niemand die Tür auf. Kitzmuller schlägt Alarm, schickt den anderen Mann an alle Plätze, wo die Kinder und Steffi K. zu dieser Zeit sein könnten. Vergebens. Gegen 19 Uhr dann stehen zwei Polizisten und eine Seelsorgerin vor der Tür der Berliner Freunde. Es dauert, so sagen sie, mindestens 30 Minuten, bis die Polizisten den Amerikaner soweit beruhigen können, dass er nicht mehr „What about my babies? What about my angels?“ ruft.

Jetzt, eine gute Woche später, piept bei Michael Kitzmuller wieder die Uhr. Noch eine Stunde mehr vorbei, seit dem Moment, an dem er das Wichtigste in seinem Leben verloren hat. Und noch mehr – so scheint es zumindest an diesem verregneten Abend in Berlin. Denn Steffi K. hat nicht nur seine Kinder um-, sondern auch ihn, den fürsorglichen Vater Michael, um einen Lebensinhalt gebracht. „Ich war ein Papa“, sagt Kitzmuller, „und jetzt? Jetzt bin ich nichts mehr. Sie. Hat. Alles. Kaputt. Gemacht.“ Die letzten Worte spricht er einzeln. Sein rechter Fuß beginnt zu wippen, in den Kopf schießt Blut.

Michael Kitzmuller hat gehört, dass die Staatsanwälte Steffi K. wegen ihrer Schizophrenie für „absolut schuldunfähig“ halten. Das würde eine Einweisung in die Psychiatrie bedeuten, aber keine Haft. Es ist möglich, dass Kitzmuller auch deshalb betont, dass Steffi K. den Tod der Kinder geplant habe. Kann ein Mensch unzurechnungsfähig sein, wenn er einen solchen Plan fasst?

Der Hass, das mag Michael Kitzmuller ahnen, wird ihm seine Kinder nicht zurückgeben. Die Wut auf die anderen aber, das spürt er, hilft ihm auch. Denn auf manche Fragen, die er sich stellt, gibt es keine befriedigende Antwort. Eine davon ist: Warum hat er nicht schon vor Monaten mit den Kindern seine Frau verlassen?

Gründe, zumindest Seltsames, hätte es ja gegeben. Über mehrere Jahre hatte Steffi K. behauptet, dass sie früher einen Bruder gehabt habe, der Michael zum Verwechseln ähnlich sehe – der Bruder allerdings hatte nie existiert. Und dann gab es da diese Telefonrechnung über mehrere tausend Euro, aufgelaufen in Gesprächen mit Astrologen-Hotlines. Es sind alles keine Vorzeichen für einen Mord. Die Frage nach der eigenen Schuld nagt trotzdem an ihm. Denn es gibt da auch eine Episode. Ein Freund, Wolfgang, habe ihm vor ein paar Wochen gesagt: „Komm, nimm die Kinder, hau ab. Ich helfe dir.“ Kitzmuller kann dem Gedanken etwas abgewinnen. Doch als er nach Hause kommt, scheint seine Frau etwas zu ahnen. „Sie hat gesagt: Wenn du die Kinder mitnimmst, verklage ich dich wegen Entführung“, sagt er. Kitzmuller, ausgelaugt von den Belastungen monatelanger Familienarbeit, kommt nicht auf den Gedanken, dass eine psychisch Kranke kaum das Sorgerecht bekäme.

Manchmal nun werden die Schuldgefühle übermächtig. „Dann denke ich: Hätte ich damals nur die Kinder geschnappt – und weg. Hätte ich mich doch nicht auf die Fahrt eingelassen. Hätte, hätte, hätte …“, sagt er. Er weiß, dass er keine Schuld hat. Sein Fuß wippt trotzdem wieder, er nimmt die Brille ab, das Gesicht glüht. Dann sieht Michael Kitzmuller auf die Uhr.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 14.12.2007)

http://www.tagesspiegel.de/zeitung/Die-Dritte-Seite;art705,2438955

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wäre Vater Michael Kitzmuller mit den fünf Kinder aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, dann hätte das Familiengericht in Plön sicher dafür gesorgt, dass die Kinder wieder in den rechtmäßigen Besitz ihrer Mutter zurückgekommen wären und sie so ihren Wahnideen hätte weiter nachgehen können.

Innerdeutsche Kindesentführung werden gerichtlich nur dann geduldet, wenn sie von Müttern ausgeübt werden. Das Mütter ihre Kinder entführen kommt in Deutschland jährlich einige Tausend Mal vor, ohne dass ein einziger deutscher Strafrichter darauf je mit einer Verurteilung reagiert hätte. Verurteilt werden in Deutschland nur Väter. 

Wenn man bedenkt, dass die vom Bundesverfassungsgericht befürwortete diskriminierende Sorgerechtsregelung in §1626a BGB in der Praxis jährlich in Tausenden Fällen dazu führt, dass die Gerichte Kinder lieber bei psychisch kranken Müttern belassen, statt den in vielen Fällen besser sorgebefähigten Vater, dann kann man sich nur an den Kopf fassen, bei so viel höchstrichterlich abgesegneter Dummheit und ideologischen Verblendung des Gesetzgebers. Pfui Deibel kann man da nur sagen.

 

 


 

 

Mutter zu elf Jahren Haft verurteilt

Nach Familiendrama in Esslingen

Aus Verzweiflung und aus Angst vor ihrem Ehemann hatte eine 33-jährige Frau ihre beiden Söhne erstochen. Die Richter stellten verminderte Schuldfähigkeit fest.

Die Angeklagte vor dem Landgericht Stuttgart. Wegen zweifachen Mordes an ihren Kindern wurde die 33-Jährige zu elf Jahren Haft verurteilt. (Foto: dpa)

Eine 33-jährige Mutter aus Esslingen muss für elf Jahre ins Gefängnis, weil sie ihre beiden Söhne erstochen hat. Das Landgericht Stuttgart erkannte am Freitag auf Totschlag in zwei Fällen, stellte aber auch verminderte Schuldfähigkeit fest. Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von zwölf Jahren Haft.

Die Frau hatte bereits am zweiten Prozesstag gestanden, ihre beiden acht und zwölf Jahre alten Söhne erst mit einem Antennenkabel gewürgt und dann mit einem Messer erstochen zu haben.

Ein anschließender Selbstmordversuch in einem Waldstück nahe des Tatorts scheiterte. Das Motiv sei Furcht vor dem Ehemann gewesen, dem sie durch Selbstmord habe entkommen wollen, ohne ihm aber die Kinder zu überlassen. Ein Psychiater erklärte im Prozess, dass die Frau zum Zeitpunkt der Tat von der Idee verblendet war, sie handele zum Besten der Kinder.

Der Vorsitzende Richter Wolfgang Pross sprach in der Begründung des Urteils von einem "Schwanken des Gerichts zwischen Mitleid mit der Angeklagten und Unverständnis über die Tat". Die Angeklagte sei intelligent und hätte eine Flucht vor ihrem Ehemann auch ohne Tötung der Kinder angehen können, etwa über ein Frauenhaus oder die Polizei.

Gleichwohl sei die Tat aus selbstlosen Motiven und ohne feindselige Einstellung gegen die Kinder begangen worden - das schließe eine Verurteilung der Angeklagten wegen Mordes aus.

26.10.2007

http://www.sueddeutsche.de/panorama/859/422620/text/

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wenn eine Mutter ihre beiden Kinder ersticht, dann nicht etwa aus Feindseligkeit gegen die Kinder, sondern "Verzweiflung und aus Angst vor ihrem Ehemann", ja, vielleicht sogar aus Liebe. Das könnte man jedenfalls glauben, wenn man die obenstehenden Pressemeldung liest.

Womöglich hat auch Adolf Hitler aus Verzweiflung und aus Angst vor dem Weltuntergang die Juden nach Auschwitz transportieren lassen?. Wundern würde es vielleicht nicht, denn immerhin war Hitler Vegetarier und Hundefreund und wie man weiß, sind Vegetarier und Hundefreund im Allgemeinen sehr liebe Menschen von denen man sich für gewöhnlich nicht vorstellen kann, dass sie Juden aus Feindseligkeit töten. Hitler hat, wie man heute in gewissen Kreisen vermutet, aus reiner Menschenliebe das Euthanasieprogramm betrieben, denn er konnte das Leiden der Behinderten nicht mit ansehen und wollte sie daher töten, so wie die Mutter der beiden getöteten Kinder nicht mit ansehen konnte, dass ihre Kinder in einer so bösen Welt aufwachsen sollten, wo so böse Männer wie der Vater der Kinder frei herumlaufen dürfen.

 

 


 

 

 

22.08.2007 - Pressemitteilung 30/2007

Tod eines vier Monate alten Säuglings

 

Strafverfahren wegen des Todes eines vier Monate alten Säuglings in Nürnberg: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Mordes

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat gegen eine 37 Jahre alte Hausfrau aus Nürnberg Anklage wegen Mordes erhoben. Die gelernte Bürokauffrau soll am 03. Juli 2006 ihren vier Monate alten Sohn aus niedrigen Beweggründen getötet haben. Zuvor soll ihr der kleine Junge aus dem Arm geglitten und zu Boden gefallen sein.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen wollte die aus Nürnberg stammende Frau ihren kleinen Sohn am Vormittag des 03. Juli 2006 in den Garten tragen. Dabei soll ihr der kleine Junge aus ungeklärter Ursache aus dem Arm geglitten und auf eine Treppenstufe gefallen sein. Daraufhin soll die 37-Jährige Mutter ihr Kind wieder aufgehoben und schließlich durch mehrfache massive Gewaltanwendung gegen den Kopf gezielt getötet haben.

Nach Auffassung der Anklagebehörde hat die Frau ihren Sohn getötet, weil sie glaubte, er sei durch den Sturz so schwer verletzt worden, dass er schwerstbehindert bleiben würde oder sein Leben im Wachkoma verbringen müsse. Diese Situation habe sie sich, ihrem einzigen Kind und der übrigen Familie ersparen wollen. Für die Staatsanwaltschaft stellt diese Motivation einen niedrigen Beweggrund dar, der den Vorwurf des Mordes rechtfertigt.

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth wird zunächst zu prüfen haben, ob sie die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt und das Hauptverfahren eröffnet. Die Staatsanwaltschaft hat für den Tatnachweis 12 Zeugen, drei sachverständige Zeugen und fünf Sachverständige benannt.

 

Dr. Andreas Quentin

Richter am Oberlandesgericht

Leiter der Justizpressestelle

http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/archiv/2007/00771/

 

 

 


 

 

 

Nürnberg

Wurde 15-Jährige von Mutter erstochen?

Nürnberg (RPO). Ein 15 Jahre altes Mädchen ist am Sonntag in Nürnberg erstochen aufgefunden worden. Die Mutter steht unter Verdacht ihre Tochter getötet zu haben. Die 42-Jährige hatte blutverschmiert im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses vor ihrer Wohnung gesessen und um Hilfe gerufen.

Die Nachbarin ist schockiert. Nie habe es irgendwelche Auffälligkeiten gegeben, betont die 58-Jährige. "Es war immer alles ganz ruhig, damit hätte ja keiner gerechnet." Die Familientragödie hatte sich einen Stock unter ihrer Wohnung in ereignet.

Am Morgen gegen 7.30 Uhr habe sie blutverschmiert im Treppenhaus vor ihrer Wohnung in der dritten Etage gesessen und um Hilfe gerufen. Gegenüber einer anderen Hausbewohnerin, die herbeieilte, gab sie den Angaben zufolge an, dass sie ihre Tochter erstochen habe. Die Frau alarmierte daraufhin Polizei und Rettungskräfte. Sie fanden das Mädchen tot im Wohnzimmer. Ein Küchenmesser, das vermutlich die Tatwaffe war, wurde sichergestellt.

"Zuerst habe ich gar nichts mitbekommen. Erst als Polizei- und Krankenwagen vor dem Haus standen", sagt die 58-jährige Nachbarin betroffen. Mit der Mutter des Mädchens habe sie nicht näher in Kontakt gestanden. "Wir haben uns im Flur gegrüßt."

Da die 42-jährige Tatverdächtige selbst leichte Schnittwunden hatte, wurde sie am Sonntag zunächst in einem Krankenhaus ambulant behandelt und dann festgenommen. Woher die Verletzungen stammten, müsse noch geklärt werden, sagte der Polizeisprecher. Die Frau sei zunächst nicht vernehmungsfähig gewesen. Am Nachmittag wurde sie dann erstmals befragt. Vermutlich am Montag soll sie dem Haftrichter vorgeführt werden.

Die Frau lebte den Polizeiinformationen zufolge allein mit dem Kind in der Wohnung. Von dem Vater der Tochter war sie getrennt. Gerichtsmedizinische Untersuchungen sollen nun die genauen Todesumstände des Mädchens klären. Der Leichnam wird in den kommenden Tagen obduziert. Über das Motiv und ob es zuvor eine Auseinandersetzung zwischen Mutter und Kind gab, könnten noch keine Angaben gemacht werden, sagte der Sprecher

http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/panorama/deutschland/467918

 

Posteingang 13.08.2007

 

 


 

 

USA

Mutter und drei Töchter in Schrank erhängt

In einem Wohnwagenpark in Hudson Oaks im US- Bundesstaat Texas sind eine Mutter und ihre drei kleinen Töchter erhängt aufgefunden worden. Die Schwester der 23-jährigen Mutter machte den grausigen Fund. Das vierte Kind überlebte.

Im US-Bundesstaat Texas sind in einem Schrank eine Frau und deren drei kleine Töchter an einer Kleiderstange erhängt aufgefunden worden. Das ebenfalls aufgehängte vierte Kind – ein acht Monate altes Mädchen – habe noch geatmet, als die Schwester der Frau den grausigen Fund gemacht habe, sagte der Sheriff des texanischen Bezirks Parker, Larry Fowler. Die Schwester habe das schreiende und um Luft ringende Baby gehört, sei in den Wohnwagen eingedrungen und habe das Kind befreit

Das Baby habe den Vorfall überlebt, der sich in einer Wohnwagensiedlung nahe der Stadt Fort Worth ereignet habe. Die getöteten Mädchen seien zwei, drei und fünf Jahre alt gewesen, ihr Mutter 23.

Die Leichen hätten nicht an Stricken, sondern an verschiedenen Textilien gehangen, „Dingen, die man im Haushalt findet“, sagte Fowler. Auf den ersten Blick scheine es sich um Mord an den Kindern und Selbstmord der Mutter zu handeln, er schließe aber auch einen anderen Hergang nicht aus, betonte der Sheriff. Die Tür des Wohnwagens sei von innen verriegelt gewesen. E. Es sei deshalb wahrscheinlich, dass die Mutter zuerst ihre Kinder und danach sich selbst tötete. Die junge Frau soll nach Angaben ihrer Schwester unter Depressionen gelitten haben.

Der Ex-Mann der toten Mutter werde verhört, gelte aber zunächst nicht als tatverdächtig. Die Leichen wurden Fowler zufolge Dienstagfrüh (Ortszeit) entdeckt, nachdem die Mutter nicht zur Arbeit in einem Café erschienen war.

29.05.2007

http://www.welt.de/vermischtes/article904881/Mutter_und_drei_Toechter_in_Schrank_erhaengt.html

 

 


 

 

15. Mai 2007 - Pressemitteilung 17/07

Tod eines neun Monate alten Mädchens in Nürnberg-Schweinau

Nürnberg, den 10.05.2007

Tod eines neun Monate alten Mädchens in Nürnberg-Schweinau: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen beide Eltern.

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat am 16. April 2007 Anklage gegen eine 21 Jahre alte Frau aus Nürnberg und ihren 27-jährigen Lebensgefährten erhoben. Der Hausfrau wird zur Last gelegt, am frühen Morgen des 23. Juni 2006 ihre neun Monate alte Tochter getötet zu haben. Ihrem Lebensgefährten wird vorgeworfen, untätig geblieben zu sein, obgleich er bemerkt hatte, dass seine Tochter schwer verletzt war. Zu Beginn der Ermittlungen waren die Ermittlungsbehörden noch davon ausgegangen, dass der Vater dem Kind die tödlichen Verletzungen zugefügt hatte.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll die zu diesem Zeitpunkt noch 20 Jahre alte Hausfrau in den Morgenstunden des 23. Juni 2006 ihre neun Monate alte Tochter erheblich misshandelt haben. Ihr Lebensgefährte soll erst zu einem späteren Zeitpunkt auf das Geschehen aufmerksam geworden sein, gleichwohl aber nichts zur Rettung seiner lebensbedrohlich verletzten Tochter unternommen haben. Das kleine Mädchen verstarb noch am selben Tag an den erlittenen Kopfverletzungen. Die Staatsanwaltschaft nimmt an, dass die junge Mutter bei der Misshandlung ihres Kindes dessen späteren Tod in Kauf genommen hat. Ihr wird deshalb Totschlag vorgeworfen. Hinsichtlich des Vaters geht die Anklagebehörde davon aus, dass er die bestehende Lebensgefahr für seine Tochter erkannt hatte, aber aus Gleichgültigkeit untätig blieb. Da nicht sicher festgestellt werden kann, ob der Tod des Kindes durch sofortige Rettungsmaßnahmen noch vermieden worden wäre, wirft die Staatsanwaltschaft ihm nur versuchten Totschlag durch Unterlassen vor.

Für alle weiteren Entscheidungen ist die Jugendkammer des Landgerichtes Nürnberg-Fürth zuständig, weil die Mutter des Tatopfers im Zeitpunkt des Vorfalls das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.

Bei einem Schuldspruch kann bei der Mutter je nach Reifegrad Jugendstrafrecht oder aber Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommen. Im Falle einer Ahndung nach Jugendstrafrecht könnte Jugendstrafe bis zu 10 Jahren verhängt werden. Sollte Erwachsenenstrafrecht angewendet werden, ist bei einem Schuldspruch wegen Totschlags die Verhängung einer Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren möglich. Auf den Kindsvater ist bei einer Verurteilung zwingend Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Bei einem Schuldspruch wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen kann der allgemeine Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren herabgesetzt werden. Einen Totschlag durch Unterlassen begeht, wer es bewusst unterlässt, den drohenden Tod eines Menschen abzuwenden, für dessen Wohl er einzustehen hat. Eltern müssen alles ihnen Zumutbare unternehmen, um ihre Kinder vor dem drohenden Tod zu bewahren.

 

Dr. Andreas Quentin

Richter am Oberlandesgericht

Leiter der Justizpressestelle

http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/archiv/2007/00579/

 

 

 


 

 

Polizistin tötet eigene Tochter

Es ist ein Fall, der den Zuhörern im Aachener Landgericht Schauer über den Rücken laufen lässt. Weil sie angeblich in ihrer Tochter «die Verkörperung des Teufels» sah, soll eine niederländische Polizistin das zwei Jahre alte Mädchen im Haus ihrer Großtante in Jülich ermordet haben. Das Verfahren begann heute mit einem Geständnis.

Wegen verschärfter Sicherheitsvorkehrungen wurden alle Zuschauer kontrolliert. Sie mussten ebenso wie Pressevertreter in gebührendem Abstand zur Angeklagten Platz nehmen. Der Richter hatte die ersten vier Zuschauerreihen räumen lassen, um mögliche Zwischenfälle auszuschließen. Laut Anklage hat die 34-jährige Polizistin aus Kerkrade ihre Tochter Rachel getötet, weil sie von Gott dazu «eine Anweisung» erhalten haben will.

«Morgens um 4.00 Uhr bekam ich am Tattag im November letzten Jahres von Gott den Hinweis, dass meine Tochter vom Teufel besessen sei», erklärte die Angeklagte in ihrem umfassenden Geständnis. «Daraufhin habe ich sie getötet.» Die Frau sagte, sie habe ihre Tochter geopfert, um das Böse zu vertreiben. «Ich wollte mich danach selbst töten, habe dann aber gemerkt, dass der Teufel durch die Ermordung von Rachel verschwunden ist», gab die 34-Jährige zu Protokoll. Die Tochter wurde zunächst mit dem Kopf gegen die Zimmerwand geschlagen, dann soll die Angeklagte sie erwürgt haben.

Ihr Ehemann verfolgte das Geständnis unter Tränen. Er ist vor Gericht als Nebenkläger dabei. Das Paar hatte sich zwei Monate vor der Tat getrennt, seitdem war die Polizistin mit ihrer Tochter auf der Flucht. Unter anderem fühlte sie sich von ihrem Mann, aber auch von den holländischen und belgischen Behörden verfolgt. Sie habe letztlich einen Unterschlupf im Haus ihrer Großtante in Jülich gefunden. Hier sei sie immer wieder in einen nahe gelegenen Wald gegangen, um dort «Anweisungen von Gott» zu erhalten.

Nach eigenen Angaben war sie bereits als Jugendliche mit Geisterjägern, Dämonen und schwarzer Magie in Kontakt gekommen. Ihre als Künstlerin arbeitende Mutter habe in diesen Bereichen Hilfe gesucht, um ihren Ehemann loszuwerden. Er soll sie und auch die jetzt angeklagte Tochter immer wieder geschlagen haben.

«Dieser Hang zu Übersinnlichem hat meine Mandantin offenbar im November letzten Jahres in den Wahnsinn getrieben», sagte der Verteidiger der 34-Jährigen am Rande des Verfahrens. Heute wisse die Frau, dass sie ein Verbrechen begangen habe. In ihrem Geständnis erklärte sie, ihr tue alles sehr Leid, sie würde gerne alles ungeschehen machen. Mit ihrer Tochter Rachel habe sie das Liebste verloren.

Das Aachener Landgericht hat für den Prozess vier Verhandlungstage angesetzt. Laut Staatsanwaltschaft hat die Frau im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt. Sie will beantragen, die Frau dauerhaft in einer geschlossenen Anstalt unterzubringen. Damit soll ausgeschlossen werden, dass sie eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen kann. Das Urteil im Verfahren wird am 4. Mai erwartet.

25.04.2007 Sab

http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=81341

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

So ein Unsinn und eine Augenauswischerei. Eine Mutter die ihre zweijährige Tochter tötet, ist keine Gefahr für die Allgemeinheit, sondern eine Mörderin ihres Kindes. Mord wird nach dem Strafgesetzbuch mit Gefängnis bestraft, das wollte aber am Landgericht Aachen wohl niemand. Es ist wohl viel einfacher eine Mutter für schuldunfähig zu erklären und dann in die Klapse einzusperren, denn Mütter die töten, können ja gar nicht schuldfähig sein, weil Mütter von Staats wegen geschützt werden, egal was sie tun.

 

 

 


 

 

 

Tötung eines Säuglings in Morbach; Haftbefehl erlassen

Die Staatsanwaltschaft Trier führt wegen der Tötung eines etwa 4 ½ Monate alten Säuglings am Vormittag des 06.02.2007 ein Ermittlungsverfahren wegen Totschlags.

Dringend tatverdächtig ist allein die 26-jährige Mutter des Kindes. Nach ihrer auch vor der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Trier bestätigten Einlassung hat sie das Kind in der Badewanne der ehelichen Wohnung ertränkt. Dies entspricht auch dem Ergebnis der inzwischen durchgeführten Obduktion. Die Tatverdächtige hatte selbst noch die Rettungswache verständigt. Wiederbelebungsversuche des herbeigerufenen Rettungsdienstes waren jedoch erfolglos. Nach Angaben der Tatverdächtigen liegt das Tatmotiv in einer schwierigen familiären Situation.

Das Amtsgericht hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier Haftbefehl wegen Totschlags erlassen. Die Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen dauern an.

gez. ( Bewernick )

Oberstaatsanwalt

Datum: 07.02.2007

Herausgeber: Staatsanwaltschaft Trier

 

http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/634/634b8378-d698-11d4-a73d-0050045687ab,2d011f43-e2c9-0113-3e2d-c6169740b3ca,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

 

 

 


 

 

Kindstötung

Sechs Jahre Haft für 20-Jährige

Das Landgericht Dessau hat eine 20 Jahre alte Mutter zu sechs Jahren Haft verurteilt, weil sie ihr Neugeborenes mit einem Handtuch erstickt hat. Die Frau wurde wegen Totschlags schuldig gesprochen. (24.01.2007, 13:53 Uhr)

Dessau - Das Gericht ging damit über die Forderung der Anklage hinaus, die viereinhalb Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidigung der 20-Jährigen aus Klieken (Sachsen-Anhalt) hatte eine zweijährige Jugendhaftstrafe auf Bewährung verlangt. Sie kündigte nach der Urteilsverkündung Revision an.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 20-Jährige das heimlich im Elternhaus entbundene Mädchen im Juli 2006 erstickt hat. Die Auszubildende hatte bestritten, dass sie das Mädchen habe töten wollen. Sie habe das nach der Geburt weinende Baby mit einem Badetuch an sich gepresst, um es zu beruhigen, hatte die Frau gesagt. Die Angeklagte sei sich aber bewusst gewesen, dass das Kind dabei zu Tode kommen würde, urteilte das Gericht.

"Sie hat keinen Ausweg genutzt"

Das Gericht stellte in seiner Urteilsbegründung fest, dass die Frau nach der Geburt des Kindes in einer vergleichsweise günstigen Ausgangsposition war, um das Kind großzuziehen. "Sie ist selbst schuld, sie hat sich in die Lage gebracht, es gab bis zuletzt tausend Auswege. Sie hat keinen davon genutzt", sagte der Richter. Das Gericht stellte sich hinter die Aussage eines Gutachters, wonach das Kind nach der Geburt längere Zeit gelebt hatte.

Laut rechtsmedizinischem Gutachter war das Baby gesund zur Welt gekommen. Es habe mindestens eine Stunde gelebt. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte gesagt, die Frau sei aus Angst vor Entdeckung der heimlichen Geburt in einer extremen Belastungssituation gewesen.

"Der Tagesspiegel", 26.01.2007

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/nachrichten/kindtsoetung-dessau/89507.asp

 

 


 

 

 

Doppelmord bleibt ungestraft

Familiendrama: Mutter erstach ihre Kinder. Warum sie dennoch auf freiem Fuß bleibt

Von Ulf B. Christen

Lübeck/Geesthacht -

Die Mutter, die ihre beiden Kinder kurz vor Weihnachten 2003 in Geesthacht erstochen hat, wird nicht bestraft. "Wir haben das Verfahren wegen Totschlags eingestellt", sagte der Lübecker Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Schultz dem Hamburger Abendblatt. Die Rechtslage lasse nicht zu, dass die Frau ins Gefängnis oder in eine psychiatrische Klinik komme.

Die 32-Jährige hatte am 10. Dezember 2003 in der Wohnung ihrer Mutter im Hoogezand-Sappemeer-Ring ein Blutbad angerichtet. Mit einem Tranchiermesser metzelte sie ihre Tochter (15 Monate) und ihren Sohn (sechs Jahre) nieder. Danach rammte sie sich selbst mehrfach das Messer in die Brust. Ihr Bruder kam Minuten später in die Wohnung und alarmierte die Polizei. Die Frau überlebte und lag mehrere Tage im Koma.

Wie es zum Familiendrama kam, wurde erst acht Wochen später klar, als die Polizei die Täterin in der Klinik vernehmen konnte. Die Frau, die mit Mann und Kindern bei Lübeck lebte, war nach einem Ehekrach zu ihrer Mutter geflüchtet. Grund des Streits war das ständige Misstrauen der Frau. Die Eifersucht hatte nach Einschätzung von Gutachtern "krankhafte Züge". Psychologen halten es für möglich, dass die Frau im Rachewahn zum Messer griff, um ihren Mann bis an sein Lebensende zu bestrafen.

Die psychiatrischen Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass bei der Frau zur Tatzeit eine schwere Persönlichkeitsstörung vorlag. Das Strafgesetzbuch lässt der Staatsanwaltschaft hier keine Wahl: "Ohne Schuld handelt, wer . . . wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tief greifenden Bewusstseinsstörung . . . unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln." In solchen Fällen sei ein Täter "schuldunfähig", muss also weder Strafprozess noch Gefängnis fürchten. So kranken Tätern droht dafür eine Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt.

Einen solchen "Wegschluss" hat die Staatsanwaltschaft verworfen, weil die wichtigste Voraussetzung dafür fehle: Die Frau sei keine Gefahr für die Allgemeinheit. Die Gutachter glauben, dass bei dieser Form der Eifersuchtskrankheit nur die eigenen Kinder als Opfer in Betracht kommen. Es gebe keine Wiederholungsgefahr.

"Für die Staatsanwaltschaft ist der Fall abgeschlossen", sagte Schultz. Die Angehörigen der Kinder können aber Rechtsmittel gegen die Einstellung des Verfahrens einlegen und so möglicherweise doch noch einen Prozess erzwingen. Die Täterin lässt sich derzeit psychiatrisch behandeln - ambulant und freiwillig.

erschienen am 3. September 2004

http://www.abendblatt.de/daten/2004/09/03/336614.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Eine Frau ersticht ihre beiden Kinder, ein Gutachter, der die Frau zum Tatzeitpunkt gar nicht kennen gelernt hat, behauptet, die Frau hätte "zur zur Tatzeit eine schwere Persönlichkeitsstörung" gehabt. Woher will der Gutachter das wissen, wenn er, wie gesagt, zum Tatzeitpunkt gar nicht bei ihr war? Oder ist d er Gutachter etwa der Ehemann der tötenden Mutter und hat dabei zugesehen, als sie die Kinder abstach?

"Die Frau sei keine Gefahr für die Allgemeinheit. Die Gutachter glauben, dass bei dieser Form der Eifersuchtskrankheit nur die eigenen Kinder als Opfer in Betracht kommen. Es gebe keine Wiederholungsgefahr." - Das ist ja nun der größte Unsinn. Eine Frau, die ihre beiden Kinder absticht und die ihre Persönlichkeitsstruktur beibehält, ist immer in Gefahr der Wiederholungstat. Bekanntlich geht das bei einer Frau recht leicht, sie muss nur schwanger werden und dann das nächste Kind abstechen. Was sind denn dass für inkompetente Gutachter, die einen solch einfachen Zusammenhang nicht erkennen können. Oder ist die Mutter gleich nach der Tat sterilisiert worden, so dass eine Wiederholungsgefahr an den eigenen Kindern ausgeschlossen ist?

Die ganze Sache stinkt zum Himmel. Jeder andere, der weniger Tötungsabsicht als diese Mutter hatte, wird angeklagt, so etwa wegen fahrlässiger Tötung:

 

 

Strafprozess um Eishalleneinsturz in Bad Reichenhall hat begonnen

Traunstein (dpa) - Zwei Jahre nach dem Eishalleneinsturz in Bad Reichenhall hat vor dem Landgericht Traunstein der Strafprozess um die Schuldfrage begonnen. Bei dem Unfall waren 15 Menschen ums Leben gekommen. Zwei Architekten und zwei Bauingenieure sind wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, der Prozess gegen einen Angeklagten wurde aber abgetrennt. Die Ermittlungen ergaben, dass Luftfeuchtigkeit und Regenwasser die fehlerhaft geplante Dachkonstruktion aus Holz beschädigt hatten.

"Die Welt", 28.01.2008

 

Wenn sogar "Zwei Architekten und zwei Bauingenieure" angeklagt werden können, die im Gegensatz zu der Mutter mit Sicherheit nicht die Absicht hatten, andere Menschen zu töten, dann fragt man sich, warum das nicht auch bei der tötenden Mutter der Fall ist. Wenigstens eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung wäre zu erheben, hat es doch die Mutter mit Sicherheit unterlassen, sich rechtzeitig professionelle Hilfe bei der Bewältigung ihrer Lebensprobleme zu holen, durch die der Tötung der zwei Kinder hätte verhindert werden können.

Aber das hieße ja, eine Frau als verantwortlich anzusehen und gerade das ist gesellschaftlich bis hin in die männlich dominierten Staatsanwaltschaften noch lange keine Selbstverständlichkeit. Dort geht man häufig noch immer unausgesprochen davon aus, dass Frauen eigentlich doch nicht so recht bei Verstand wären, von daher wären sie - so wie Kinder - logischerweise auch nicht strafmündig.

Vielleicht hat man bei der zuständigen Staatsanwaltschaft auch gedacht, die Mutter wäre schon genug damit gestraft, dass sie ihre eigenen Kinder abgestochen hat. Wenn dem so wäre, müsste man nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz auch tötende Väter nach vollzogener Tat in die Freiheit entlassen. Uns ist aber kein einziger Fall bekannt, wo dies einmal geschehen ist, denn welcher Staatsanwalt will schon eine Demonstration vom örtlichen Frauenhaus vor seinem Fenster haben.

 

 

 


 

 

Fall Pervin

Gutachter halten Geständnis für glaubwürdig

MAIKE SCHULTE - zuletzt aktualisiert: 18.01.2006

Düsseldorf (RPO) Düsseldorf (dto). Am sechsten Verhandlungstag um den Tod der kleinen Pervin haben sich erstmals zwei psychologische Gutachter über die des Mordes angeklagte Mutter geäußert. Ihnen gegenüber hatte die 27-jährige Mandy K eingeräumt, ihrer Tochter ärztliche Hilfe verweigert haben, obwohl sie wusste, dass die Dreijährige sterben würde. Anschließend zerstückelte sie das Kind und deponierte es mehr als zwei Jahre auf dem Balkon. Die Schilderungen seien glaubhaft, so die Einschätzung der Gutachter, denen übereinstimmend die geringe emotionale Beteiligung der Angeklagten auffiel. Vor Gericht hatte Mandy K. ihr polizeiliches Geständnis zurückgezogen und geschwiegen. Mittlerweile sei eine Aussage aber nicht mehr ausgeschlossen, verkündete der Vorsitzende Richter.

Zwei psychologische Sachverständige äußerten sich am sechsten Verhandlungstag über die Mutter der toten Pervin. Foto: ddp

Pervin und ihre jüngere Schwester seien ‚Unfälle’ gewesen, hatte die aus Sachsen-Anhalt stammende Mandy K. der Kölner Psychiaterin Konstanze Jankowski erzählt. Häufig kümmerten sich die Schwiegereltern um das Kind, zum Missfallen der Angeklagten, die glaubte, dass es dort zu sehr verwöhnt wurde. Vor ihrem Tod habe ihre Tochter monatelang wenig getrunken und gegessen. „Nur ein Reiskorn oder eine Nudel“, nach den Worten der Angeklagten.

Obwohl ihr klar war, dass ihre Tochter in Lebensgefahr schwebte, habe sie am Todestag der kleinen Pervin keinen Notarzt gerufen, weil sie keine Krankenversicherung hatte. „Es war ein Schock“, als sie das Kind am 16. Oktober 2002 tot in seinem Bettchen fand, hatte sie der Sachverständigen erzählt. Einer der wenigen Momente, in denen sie bei ihrer Schilderung Gefühle zeigte, berichtete die Düsseldorfer Psychologin Beate Daber.

Nach dem Tod des Kindes habe die 27-Jährige zwei Tage lang darauf gewartet, „dass es wieder aufsteht“, ließ darum den Deckel der Box offen, in dem sie die Leiche unter ihrem Bett deponiert hatte, so die Psychiaterin Jankowski. Auch wie sie das Kind anschließend zerstückelt und in einer Kiste auf dem Balkon deponierte, schilderte ihr die Angeklagte ausführlich. Nachbarn hätten sich anschließend zwar über den Gestank auf dem Balkon gewundert, „aber angesprochen hat mich niemand“, erzählte Mandy K.

Auch sie selbst versuchte, die makabre Kiste zu verdrängen. „Ich habe den Leichnam vermieden“, erklärte sie. Und weiter: „Der Körper in der Kiste war für mich nicht mehr Pervin, sie war in meinem Kopf“. Erst als es wegen Mietschulden zur Zwangsräumung der Wohnung kam, flog die Tat auf. „Ich fand’s gut, dass alles herausgekommen ist“, kommentierte die Angeklagte. Die Schauspielerei sei „sehr stressig“ gewesen. Ihren Ehemann enthob sie jeder Schuld. „Er hat nichts gewusst“, berichtete sie. Fast täglich soll er nach Pervin gefragt haben, sie habe ihn mit ständig neuen Ausreden abgefertigt, nach der Trennung im November 2003 mit Kindesentzug gedroht.

http://www.rp-online.de/duesseldorf/duesseldorf-stadt/nachrichten/duesseldorf/Gutachter-halten-Gestaendnis-fuer-glaubwuerdig_aid_172106.html

 

 


 

 

 

Sohn erwürgt, Töchter erschlagen

"Eine Mutter, die ihre drei Kinder getötet hat, wird möglicherweise wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung forderten gestern in dem Mordprozess gegen die 40-jährige Freispruch. Die Staatsanwältin begründete ihr überraschendes Abrücken von der Mordanklage mit der Schuldunfähigkeit der Angeklagten, die ein psychiatrischer Gutachter der schwer depressiven Frau für die Tatzeit attestiert hatte. Als Vertreter des Ex-Mannes forderte hingegen Anwalt Klaus Arnold lebenslange Haft wegen dreifachen Mordes.

...

Die Mutter hatte in der Nacht zum 1.April 1999 ihren zehnjährigen Sohn erwürgt und ihre acht Jahre alten Zwillingstöchter mit einer Axt erschlagen. 

...

Verteidiger Eckhard Müller führte die Tag auf eine ´nicht nachvollziehbare´ Grenzsituation> zurück. Als Motive der Frau nannte er das allerdings selbst verschuldete finanzielle Desaster der Angeklagten, das Scheitern ihrer Ehe und die kurz zuvor erfolgte Diagnose eines bösartigen Brusttumors."

Flensburger Tageblatt 14.01.2000

 


 

 

Selbstverschuldete Katastrophe

"Meine als Mutter selbstverschuldete Katastrophe begann ...

... Meine Tochter ... überlebte diesen sog.erweiterten Suizidversuch nicht, ich hingegen ja. Ich schämte u.verurteilte mich bis zum heutigen Tag für diese unüberlegte Tat, wurde vom Landgericht Braunschweig zu 4,6 Jahren Gefängnis verurteilt, wovon ich 4,2 Jahre im Gefängnis verbringen musste, ..."

aus dem Bericht einer Mutter an den Väternotruf - 06.01.2011

 

 

 


 

 

 

 

Landgericht: Urteil gegen Mutter wegen Mordes an ihrem zweijährigen Sohn (PM 44/2004)

Pressemitteilung

Berlin, den 30.09.2004

Die Präsidentin des Kammergerichts

- Justizpressestelle Moabit -

 

Landgericht:

Urteil gegen Mutter wegen Mordes an ihrem zweijährigen Sohn

Eine Strafkammer des Landgerichts Berlin hat heute eine Mutter wegen Mordes durch Unterlassen an ihrem zweijährigen Sohn zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt.

Nach den getroffenen Feststellungen hat sie ihren im November 1999 geborenen Sohn im November 2001 allein in der völlig verdreckten und vermüllten Wohnung zurückgelassen, wo das Kind Tage später verdurstete. Erst im Januar 2002 wurde die mumifizierte Kinderleiche von der Feuerwehr gefunden.

Die Strafkammer geht mit dem Geständnis der Angeklagten davon aus, dass sie den qualvollen Tod des Kindes, mit dessen Pflege sie sich überfordert fühlte, wollte oder zumindest in kauf nahm. Da die Angeklagte zur Tatzeit jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht voll schuldfähig gewesen sei – so der Vorsitzende Richter Josef Hoch -, verhängte das Gericht keine lebenslange Freiheitsstrafe, sondern eine zeitlich begrenzte. Ursache für die verminderte Schuldfähigkeit war ein Bündel von Gründen. So leidet die Angeklagte seit frühester Kindheit an einer krankhaften Persönlichkeitsstörung, durch die sie Schuldgefühle und Empathie nicht in normalem Maße empfinden kann. Zur Tatzeit befand sie sich zusätzlich in einer depressiven Phase, konsumierte täglich größere Mengen Cannabis und Kokain und war mit der häuslichen Situation völlig überfordert. Insbesondere die Vermüllung der Wohnung, Suizidgedanken, Schlaflosigkeit und deutliche Gewichtsabnahme hat das Gericht in Übereinstimmung mit dem in der Hauptverhandlung gehörten psychiatrischen Sachverständigen als äußere Zeichen gewertet. 

Bei der Strafhöhe hat sich zu Gunsten der Angeklagten ihr umfassendes Geständnis ausgewirkt.

Strafschärfend fiel jedoch insbesondere ins Gewicht, dass sich das zurückgelassene Kleinkind über Tage bis zu seinem Tod in schrecklichsten Verhältnissen befand und das Sterben durch Verdursten extrem schmerzhaft und langwierig ist. Die besondere Schutzbedürftigkeit des Opfers und der Vertrauensbruch im Verhältnis einer Mutter zu ihrem kleinen Kind haben ebenso zu der Strafhöhe geführt wie der Umstand, dass die Angeklagte angebotene Hilfe von Nachbarn und Familie in ihrer damaligen Situation nicht in Anspruch nahm.

Die erneute Hauptverhandlung war notwendig geworden, nachdem der Bundesgerichtshof das frühere Urteil einer anderen Strafkammer des Landgerichts Berlin aufgehoben hatte, durch wel-ches die Angeklagte als voll schuldfähig bezeichnet und eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt worden war.

Da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet haben, ist das Urteil rechtskräftig.

 

Bei Rückfragen:

Bödeker

Pressesprecher

(Tel.: 9014 - 2280 / -2332 / -2470) 

 

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20040930.22545.html

 

 


 

 

Aus dem neunten Stock eines Wiesbadener Hochhauses:

23-Jährige sprang mit zwei Kindern in den Tod

Wiesbaden - Eine 23-jährige Frau ist am Mittwoch in Wiesbaden mit ihren zwei und vier Jahre alten Kleinkindern von einem neunstöckigen Hochhaus gesprungen. Alle drei seien tot, sagte ein Polizeisprecher. Das Motiv war zunächst völlig unklar. "Wir rätseln auch, warum sie für die Tat nach Wiesbaden gefahren ist."

Die Polizei konnte die Frau aus Frankfurt erst nach Stunden auf Grund persönlicher Habseligkeiten identifizieren, die sie im neunten Stock zurückgelassen hatte. Nun werde mit Hochdruck nach den Hintergründen der Tat gefahndet, sagte der Sprecher. Ein Abschiedsbrief war ihm zufolge zunächst nicht gefunden worden.

26.06.2002

http://rhein-zeitung.de/on/02/06/26/topnews/wiesbaden1.html

 

 

 


 

 

 

NRZ Essen:

Lebensgefährten im Streit mit Stich ins Herz getötet

KRIMINALITÄT. 21-Jährige aus Stoppenberg in Untersuchungshaft. Zwei Kinder kamen in Obhut.

Ein Streit mit seiner Lebensgefährtin endete für einen 29-Jährigen am späten Samstagabend tödlich: Die 21-jährige Mutter zweier Kinder griff in der gemeinsamen Stoppenberger Wohnung zu einem Fleischmesser und stach es dem Mann in die Brust. Die Klinge verletzte das Herz des Opfers. Dies habe eine Obduktion ergeben, nachdem der 29-Jährige kurz nach der Attacke im Krankenhaus gestorben war, so die Polizei gestern. Seine Lebensgefährtin wurde noch am Samstag in der Wohnung festgenommen und einem Richter vorgeführt, der Haftbefehl wegen Totschlags erließ. Die zwei und fünf Jahre alten Kinder des Paares kamen in die Obhut von Verwandten, berichtete die Polizei auf Nachfrage. Nach bisherigen Ermittlungen hatten die zwei Erwachsenen Alkohol getrunken, bevor der zunächst verbale Streit eskalierte. Der Mann fasste der Frau an den Hals. Als sie zum Messer griff, hatte er bereits wieder von ihr abgelassen, so die Kriminalpolizei, die eine Mordkommission einrichtete. (j.m.)

29.07.2007  http://www.nrz.de/nrz/nrz.essen.volltext.php?kennung=on2nrzPOLStaEssen39290&zulieferer=nrz&kategorie=POL&rubrik=Stadt&region=Essen&auftritt=NRZ&dbserver=1

 

 


 

 

 

Der Todesengel aus Schmargendorf

 

August 2001: 

Aus Angst vor der Zwangsräumung kommt es in einer Fünf-Zimmer-Wohnung in Schmargendorf zu einem Familiendrama. Die Mieter der Parterrewohnung in der Ahrweiler Straße hatten rund 15 000 Euro Mietrückstand. Michaela M. mixt ihrem Mann und ihren drei Töchtern Schlaftabletten in den Apfelsaft. Als sie schlafen, versucht die Hausfrau, ihnen die Pulsadern aufzuschneiden. Die Kinder werden gerettet. Der Ehemann stirbt.

 

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/501374.html?2005-11-18

 

 

aus "Berliner Zeitung"

Freitag, 18. November 2005

 

 


 

 

Von der Mutter verlassen

Zweijähriger verhungert in Berliner Wohnung

Es klingt wie eine Horror-Geschichte von Stephen King - ist aber bittere Realität. In Berlin ist ein kleiner Junge verhungert und verdurstet. Die Mutter hatte ihn im November einfach verlassen und war zu ihrem neuen Freund gezogen.

Berlin - Die 21-jährige Frau, die aus Russland stammt, soll wegen Totschlagsverdachts dem Haftrichter vorgeführt werden, berichtet die Polizei am Dienstag. Das Kind hat den Angaben zufolge einen langen Todeskampf hinter sich: Die Frau soll es Ende November allein in ihrer Wohnung im Stadtteil Wilmersdorf zurückgelassen haben.

Erst am vergangenen Sonnabend wurde die Leiche des kleinen Jungen entdeckt. Die Feuerwehr hatte die Wohnung geöffnet. Ein anderer Mieter des Mehrfamilienhauses hatte sich seit längerem an einem unangenehmen Geruch gestört, aber erst jetzt Hilfe herbeigeholt, berichtete die Polizei. Die bereits mumifizierte Leiche des Jungen fanden die Einsatzkräfte zusammengekauert auf dem Fußboden hockend in einem der Zimmer. Die Wohnung sei "in einem stark verwahrlosten Zustand" gewesen, hieß es weiter. Sie sei seit etwa zwei Monaten nicht mehr betreten worden. Es mussten über 1000 Liter Abfall entsorgt werden, darunter auch 200 gebrauchte Windeln.

Die Mutter wurde am Montagabend bei Bekannten in einer Wohnung in Neukölln festgenommen. Sie gab inzwischen zu, dass sie ihren Sohn allein zurückgelassen zu haben, weil sie einen neuen Freund hatte. "Offenbar ahnten weder dieser noch die Eltern der 21-Jährigen etwas von dem Schicksal des Kindes", berichtete die Polizei.

08.01.2002

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,175970,00.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Pikant bei dem Fall, die Mutter war vor dem Tod des Jungen in einem Frauenhaus, in dem nach landläufiger Meinung nur arme weibliche Opfer Zuflucht suchen, aber keine Täterinnen.

 

 


 

 

 

 

Folgenden kleinen Einspalter brachte das "Wiesbadener Tagesblatt" am 30. August 2001:

FRAU TÖTETE AUS GELDNOT

Geldnot war die Ursache für das tödliche Familiendrama in Butzbach (Wetteraukreis), bei dem eine 46 Jahre alte Mutter am Montag ihren sechsjährigen Sohn getötet hatte. Zu diesem Ergebnis ist die Staatsanwaltschaft Gießen gekommen. Die Krankenpflegerin habe sich wegen hoher Schulden in einer ausweglosen Situation befunden, sagte ein Behördensprecher. Zwei Pflegeheime der Frau seien Pleite gegangen. ----

Tja, wer mag ihr da noch einen Vorwurf machen?

Arne

 

 

 


 

 

Mutter tötet ihren sechs Jahre alten Sohn

BUTZBACH. Bei einer Familientragödie im hessischen Butzbach hat eine Mutter ihren sechsjährigen Sohn getötet. Der Junge sei vermutlich erstickt worden, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Außerdem habe die 46 Jahre alte Frau versucht, ihre elfjährige Tochter in der Badewanne zu ertränken. Die geistig verwirrte Mutter flüchtete zunächst, wurde aber später festgenommen.

 (dpa) ORF ON News vom 28.08.2001

 http://www.berlinonline.de/aktuelles/berliner_zeitung/vermischtes/.html/69493.html

 

 


 

 

"Papa tot, Mama in Haft! Was wird aus diesen Mädchen?

Sie spielte Schicksal, macht sich damit zur Mörderin: Michaela M. (38)- die Frau, die ihre Familie vergiftete - und allen zudem noch die Pulsadern aufschnitt. Ehemann Manfred (40) starb, die Kinder Cynthia (8), Vanessa (12), Janine (14) überlebten. Weil eine Gerichtsvollzieher ihre Wohnung räumen wollte, hatte Michaela M. beschlossen, dass das Leben der Familie keinen Sinn mehr hat. Und auch die Kinder sterben müssten... (BILD berichtete).

Jetzt ist die Putzfrau aus der Ahrweilerstraße (Wilmersdorf) tatsächlich raus aus ihrer Wohnung - und nach Lichtenberg "umgezogen". In die Justizvollzugsanstalt. Dort wartet sie auf ihren Prozess. Die Ermittlungen der Polizei sind fast abgeschlossen. Denn Michaela M. hat ein Geständnis abgelegt.

Traurig ist das alles vor allem für die Kinder: Cynthia, Vanessa und Janine haben jetzt weder Vater noch Mutter. Psychologen kümmern sich um sie; die drei brauchen dringend psychologische Hilfe. Das Jugendamt wurde schon eingeschaltet; vielleicht können sie bei Verwandten untergebracht werden - denn ein Zurück zur Mutter gibt‘s nicht."

aus: "Bild - Berlin", 4.8.2001

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wie der Berliner Tagespiegel am 7.8.2001 berichtet, soll der Mutter das Sorgerecht nicht entzogen werden, auch könne sich das Jugendamt vorstellen, das die Kinder ihre Mutter besuchen können. So weit so - aus psychologischer Sicht wohl begründbar.

Der Skandal liegt woanders. Noch immer werden Zehntausende von Vätern nichtehelicher Kinder, die sich nichts zu schulde haben kommen lassen, staatlicherseits aus der Wahrnehmung der elterlichen Sorge ausgesperrt, wird auch heute noch ca. 40 Prozent aller Väter nach einer Scheidung das Sorgerecht entzogen und auf der anderen Seite behält eine Mutter die den Vater der gemeinsamen Töchter umbringt und deren Töchter nur wie durch ein Wunder den Mordanschlag überstehen, wie selbstverständlich das Sorgerecht.

Wie heißt es doch schon in Shakespeares Hamlet: "Da ist etwas faul im Staate Dänemark"

 

 


 

 

Die letzte Kandidatin

Die Guillotine hatte ein neues Messer, der Henker war ausgesucht. Im Frühjahr 1949 wartete Irma S. in der Zelle auf ihre Hinrichtung. Die Verabschiedung des Grundgesetzes rettete der Doppelmörderin den Kopf. Nun ist Irma S. gestorben - im Pflegeheim.

1947 ... Wegen des Mordes an ihrem fünfjährigen Sohn Günther und ihrer 19 Monate alten Tochter Karin wird die 27-jährige "zweifach zum Tode" verurteilt. Die folgenden gut 600 Tage gerinnen zum bizarren Wettlauf um ihren Kopf. ...

"Der Tagesspiegel", 9.12.2000

 

Ein ganzseitiger Artikel von Ludger Fittkau und Friedrich Küppersbusch zur Geschichte der Irma S. und der Geschichte der Todestrafe in (West)Deutschland.

 


 

 

 

"Die Kindesmörderinnen. Warum töten vor allem Hausfrauen ihre Kinder und was tun eigentlich die Väter?"

von Cornelia Filter in: "Emma", 11-12/2000, S. 58-64

Ein interessanter und informativer Aufsatz zum Thema mordende Mütter. Negativ am Aufsatz: Mordende Mütter sind eigentlich nicht verantwortlich, da sie eine schwere Kindheit hatten. Verantwortlich sind die Behörden, die Nachbarn, der Ehemann und natürlich die Väter, die im Einzelfall noch nicht einmal von der Schwangerschaft gewusst haben. "Emma" bleibt damit ihrer Grundlinie treu, von gewalttätigen Männern, misshandelnden Vätern Übernahme von Verantwortung zu verlangen und bei Frauen deren Opfererfahrung zur Entschuldigung heranzuziehen.

 

 

Kommentar Väternotruf:

Warum töten vor allem Hausfrauen ihre Kinder, na das ist doch klar, die haben dafür die meiste Zeit. Und was tun eigentlich die Väter, na die sind mit staatlicher Hilfe weggebissen oder entsorgt worden. Und was hat Emma damit zu tun. Die Antwort liegt auf der Hand.

 

 


 

 

Kind totgeschüttelt

"Sechs Jahre Haft für 22-jährige Mutter Grund: Sie hat Ihr Kind totgeschüttelt. Zu sechs Jahren Haft hat das Kölner Landgericht gestern eine 22-jährige Kölnerin verurteilt, die im Mai ihren sechs Monate alten Säugling totgeschüttelt hatte. Die Richter verurteilten die Mutter wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Nach eigenem Geständnis hatte die Mutter ihr Kind aus Wut mißhandelt, weil es wie am "Spieß" geschrien habe. Das Baby hatte den brutalen Übergriff der Mutter zwar zunächst überlebt, war jedoch acht Tage nach der Tat in einem Kölner an einem sogenannten Schütteltrauma gestorben. Das Gericht ging davon aus, daß die Mutter dem Kind auch einen Schädelbasisbruch durch einen Schlag auf den Kopf zugefügt hatte. Die 22-jährige hatte eingestanden, den Säugling auch geschlagen zu haben. Erheblich strafverschärfend wertete die Strafkammer, daß es sich um eine Wiederholungstat gehandelt hatte. Der Säugling war kurz vor der Tat in einem Kölner Krankenhaus wegen dringendem Verdacht auf ein Schütteltrauma zehn Wochen lang stationär versorgt worden. Dennoch hatte das Kölner Jugendamt entschieden, den Säugling bei den Eltern zu lassen. Die Richter attesttierten der Mutter eine "erhebliche Neigung zu Aggressionen". Für die Tat sei sie allerdings strafrechtlich im vollen Umfang verantwortlich. Das Urteil entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft." (Zitat Ende)

Recklinghäuser Zeitung vom 25.11.2000

 

Anmerkung Väternotruf:

Ein Vater wäre im gleichen Fall nicht wegen Körperverletzung mit Todesfolge, sondern wegen Mord belangt und zu lebenslänglich verurteilt worden, wovon er bei guter Führung 14 Jahre absitzen müßte. Obendrein hätte bei einem Vater das Kölner Jugendamt garantiert jeden Kontakt zu dem Baby verhindert. 

 

 


 

 

Säugling Sandra starb durch die Hand der eigenen Mutter

34-jährige Kinderpflegerin wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor dem Landgericht / Zwei Jahre auf Bewährung 

Die kleine Sandra war ein Wunschkind. Dennoch starb sie im Alter von neun Monaten durch die Hand ihrer Mutter. Im Februar 1998 misshandelte die 34 Jahre alte Frau das Kind so massiv, dass es - neben vielen anderen Verletzungen - einen tödlichen Leberriss erlitt. Gestern, zweieinhalb Jahre danach, befasste sich das Landgericht mit dem Fall. Die 1. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Elke Folkerts verurteilte die gelernte Kinderpflegerin zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren, allerdings mit strengen Auflagen. Bleich und aufgeregt sitzt die nur 1,34 Meter große Frau auf der Anklagebank. Ihre Kleinwüchsigkeit, so erzählt sie, habe ihr Leben von Jugend an geprägt. Nach dem Realschulabschluss wollte sie Arzthelferin werden oder bei einem Anwalt arbeiten. Doch sie stieß auf Ablehnung und war sich sicher, dass das an ihrer geringen Körpergröße lag. Sie fand dann einen Ausbildungsplatz als Kinderpflegerin, später jedoch keinen Job. Mit 25 Jahren heiratet sie, ein Jahr später wird das erste Kind, ein Sohn, geboren. Der Ehemann ist Schichtarbeiter. Wenn er Nachtdienst hat, will er tagsüber in Ruhe schlafen und dafür hat seine Frau zu sorgen. Die Beziehung bekommt erste Risse, die sich vertiefen, als der junge Vater an Depressionen erkrankt und 1997 die kleine Sandra geboren wird. Das Baby ist zwar kerngesund, aber es treibt seine Mutter durch häufiges Schreien und Luftanhalten zur Verzweiflung. Nach einem Selbstmordversuch wird der Ehemann der Angeklagten stationär in eine Psychiatrie eingeliefert. Erste Hinweise darauf, dass die Mutter mit ihren Kindern nicht klar kam, erhielt das Jugendamt Ende 1997. Damals besuchte eine Sozialpädagogin nach Voranmeldung die 34-Jährige und hatte den besten Eindruck. Eine ordentliche, "kindgerechte" Wohnung, muntere, gepflegte Sprösslinge und eine Frau, die zwar über ihre Eheprobleme klagte, ansonsten jedoch den Anschein erweckte, nach kleinen Ausrutschern wieder bestens mit den Kleinen zurechtzukommen. Wie es im Einzelnen zu den schrecklichen Verletzungen des Säuglings kam, kann die Angeklagte nicht mehr rekonstruieren. Pauschal räumt sie die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ein, wie oft, wie lange, wie heftig sie auf das schreiende Kind eingeschlagen hat, weiß sie nicht mehr. Die Ergebnisse der Obduktion sind eindeutig: Blutergüsse am ganzen Körper, mehrere gebrochene Rippen, ein gebrochener Arm, die Leber zerrissen. Als die Angeklagte bemerkte, dass das Kind nicht mehr atmete, rief sie entsetzt den Notarzt, aber da war es zu spät. Der Ehemann war zu jener Zeit noch in der Klinik. Die 34-Jährige kam nie in Untersuchungshaft. Sie trennte sich von ihrem Mann, lernte einen anderen kennen, von dem sie vor sieben Monaten ein Kind bekam. Auch ihr älterer Sohn lebt inzwischen wieder bei der Mutter und deren Freund. Das Jugendamt, das die Familie intensiv betreut, sieht keinen Anlass zur Besorgnis. Sowohl Staatsanwalt Stephan Ullrich als auch Verteidiger Ekkart Hinney beantragten eine zweijährige Bewährungsstrafe. Die Angeklagte erhielt vom Gericht die Weisung, intensiven Kontakt zum Jugendamt zu halten und sich einer psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen. eh

http://www.mamo.de/aktuell/lokales_und_region/mannheim/20001026_sandra.html

 

 


 

 

Säugling lag tot im Abfalleimer: Mutter festgenommen

Hünfelden-Dauborn. Unter dem Verdacht, ihren neugeborenen Säugling getötet zu haben, hat die Polizei gestern eine 40 Jahre alte Frau aus Hünfelden festgenommen. Sie wurde am Nachmittag im Amtsgericht Limburg dem Haftrichter vorgeführt, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen Totschlags erließ. Die von ihrem Mann getrennt lebende Frau hatte nach Angaben der Limburger Staatsanwaltschaft am frühen Dienstagmorgen, zwischen 5 und 6 Uhr, im Badezimmer ihrer Wohnung in Dauborn ihr Kind, einen Jungen, zur Welt gebracht und es auch abgenabelt. Etwa fünf Minuten später war der Säugling tot. Die Frau wickelte das Kind in Handtücher und steckte es noch in zwei Plastiktüten, ehe sie die Leiche in den Abfalleimer im Badezimmer steckte. Nach Angaben von Staatsanwalt Joachim Herrchen wurde die Leiche des Kindes gestern obduziert. Wie sich dabei herausgestellt habe, sei der männliche Säugling nach neunmonatiger Schwangerschaft ausgereift und lebensfähig gewesen und habe nach der Geburt auch noch gelebt.

Frankfurter Neue Presse, 01.09.2000

http://www.rhein-main.net/Cgi-bin/framekeeper.pl?SetName=nachrichten&FileName=http%3A//www.rhein- main.net/FNP-Online/Zeitung/lokalnnp-54.html

 


 

 

Kindermord - Mörderin unschuldig

"Eine Mutter, die ihre drei Kinder getötet hat, wird möglicherweise wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung forderten gestern in dem Mordprozess gegen die 40-jährige Freispruch. Die Staatsanwältin begründete ihr überraschendes Abrücken von der Mordanklage mit der Schuldunfähigkeit der Angeklagten, die ein psychiatrischer Gutachter der schwer depressiven Frau für die Tatzeit attestiert hatte. Als Vertreter des Ex-Mannes forderte hingegen Anwalt Klaus Arnold lebenslange Haft wegen dreifachen Mordes.
...
Die Mutter hatte in der Nacht zum 1.April 1999 ihren zehnjährigen Sohn erwürgt und ihre acht Jahre alten Zwillingstöchter mit einer Axt erschlagen.
...
Verteidiger Eckhard Müller führte die Tag auf eine ´nicht nachvollziehbare´ Grenzsituation> zurück. Als Motive der Frau nannte er das allerdings selbst verschuldete finanzielle Desaster der Angeklagten, das Scheitern ihrer Ehe und die kurz zuvor erfolgte Diagnose eines bösartigen Brusttumors."

aus Flensburger Tageblatt 14.1.2000


 


 

 

"1999: Ein Sozialarbeiter wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt - Ein Kurzbericht über einen Aufsehen erregenden Fall."

 

Gerhard Fiesler in: "SOZIALEXTRA" 7-8/2000, S. 12-23

 

Der Artikel beleuchtet die speziellen Pflichten, die ein Jugendamtsmitarbeiter hat, um Schaden von den ihn anvertrauten Kindern abzuwenden.

Beschreiben wird der Fall einer alleinerziehenden Mutter, die gemeinsam mit anderen Beteiligten die dreijährige Tochter schwer misshandeln und diese daraufhin stirbt. 

"Es beginnt eine qualvolle Zeit für Jenifer: Sie wird von ihrer Mutter geschlagen, getreten und gegen Wände geworfen."

 

Über den Vater des Mädchens erfährt man nichts in den Artikel. Auch nicht, ob er gegebenenfalls die Betreuung des Mädchens an Stelle der Mutter hätte übernehmen können. Obwohl das zuständige Jugendamt über die Gefährdung des Kindes informiert war, hat es keinen Sorgerechtsentzug für die Mutter beim Gericht beantragt. Eine Praxis, die andererseits der bundesdeutsche Staat, pauschal und ungeniert nach 1626a BGB allen Vätern nichtehelicher Kinder "angedeihen" lässt, wenn die alleinsorgeberechtigte Mutter diesen aus der elterlichen Sorge heraushalten will. 

Makaber die Darstellung des Autors anhand eines fiktiven Falls, dass ein sorgeberechtigter Vater, der nichts tut, um sein in ein Schwimmbecken gefallenes Kind vor dem Ertrinken zu retten, sich auf Grund seiner "Garantenstellung", der vorsätzlichen Tötung schuldig macht. Ein nichtsorgeberechtigter Vater, der zufällig zur selben Zeit wie sein Kind im Schwimmbad ist, würde sich dagegen allenfalls wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen, genau so wie die anderen Badegäste. 

 


 

 

 


 

 

Medea in Northeim

09.04.1979

SPIEGEL-Reporter Gerhard Mauz zum Urteil im dritten und letzten Prozeß gegen Helga Nixdorff

Man leidet mit ihr, doch man leidet auch an ihr. Man wendet sich ihr zu und fühlt sich im gleichen Augenblick abgestoßen. Man wehrt sich gegen sie, wie man sich wohl gegen das Ertrinken wehren würde.

Helga Nixdorff, 35, hat ihre drei Kinder Susanne, 6, Peter, 4. und Jutta, 3, am späten Nachmittag des 29. Januar 1974 in Northeim in der Badewanne ertränkt. Schon zweimal hat sie deswegen vor Gericht gestanden. Im November 1975 wurde sie in Göttingen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob dieses Urteil auf.

Im März 1977 erkannte ein Gericht in Göttingen auf Freispruch. Auch dieses Urteil akzeptierte der BGH im Juli 1978 nicht. Er hob es auf und verwies "die Sache", wie es unter Juristen heißt, an das Schwurgericht in Braunschweig zurück. Wenn der Strick riß, hat man in weniger aufgeklärten Jahrhunderten dem zum Tode Verurteilten das Leben geschenkt.

...

*Stehend, von links: Schöffe Scheibe. Richter Schrader, Protokollführer Frick, Richter Hausmann, Schöffe Bothe. Sitzend: vorsitzender Richter Flotho.

...

 

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-40350491.html

 

 


 

 

Auszug aus der Festschrift anlässlich des 100-jährigen Bestehens des Amtsgerichts Lampertheim im Jahre 2005

Die Justiz in Lampertheim hat weit in die Vergangenheit reichende Wurzeln. Bereits in der fränkischen Zeit oblag die Rechtsprechung vom Volk gewählten Richtern. Jene reisten von Gerichtstätte zu Gerichtsstätte und hielten unter freiem Himmel und an besonderen Plätzen Gericht.

Aus dieser Tradition entwickelten sich zunächst die Grafschaftsgerichte mit dem Gaugrafen als Vorsitzendem. Die Unterbezirke stellten die Zentgerichte, deren eines der bedeutendsten auf dem Landberg bei Heppenheim angesiedelt war. Zu jenem Zentgericht gehörten insgesamt 33 Orte, darunter auch Biblis und Bürstadt. Lampertheim gehörte ebenso wie Viernheim auf Grund der durch die Pfandschaft von 1386 bestehenden pfälzischen Zuständigkeiten zum Schriesheimer Zentgericht. Urkundlich belegt ist diese Zuständigkeit mind. seit 1430.

Dem Zentgericht oblag unter Vorsitz eines von dem Landesherrn bestellten Zentgrafen ausschließlich die Blutgerichtsbarkeit (Hochgericht). Es saß über Kapitalverbrechen und konnte in dieser Eigenschaft sowohl Todes- als auch Verstümmelungsstrafen verhängen. Die Tätigkeit der Zentgerichte lässt sich bis in das 19. Jahrhundert belegen. Noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts verurteilte das Beerfelder Zentgericht eine Zigeunerin wegen Diebstahls einiger Brote und Hühner zum Tod durch den Strang; die Hinrichtung erfolgte sofort nach dem Urteilsspruch. Eine am Beerfelder Galgen angebrachte Tafel kündet auch heute noch von diesem harten Urteil.

 

...

 

Ebenso wie für das Zentgericht Beerfelden war auch in Lampertheim als Zeichen der Hohen Gerichtsbarkeit ein Galgen errichtet worden; er befand sich in unmittelbarer Nähe der Straße Frankfurt – Mannheim und der Ladenburg – Lampertheim – Wormser Straße. Ursprünglich bestand ein Galgen der damaligen Zeit aus einer aufrechten Säule, an deren oberen Ende ein Balken rechtwinklig eingriff. Bekannt sind auch mehrere Pfosten mit darüber gelegten Verbindungsbalken oder gemauerte, kreisförmige Erhöhungen, auf der drei Säulen oder Pfeiler die Querbalken trugen. Am Galgen erhängt zu werden war seit dem Mittelalter gegenüber der Enthauptung eine schimpflichere Strafe, welche vorwiegend gegen Diebe und Delinquenten niederer Stände verhängt wurde.

Der Galgen wurde 1871 durch § 13 StGB durch die Volllzugsart der Enthauptung abgeschafft, im Zuge der national-sozialistischen Gewaltherrschaft vorübergehend wieder eingeführt und nach deren Ende dauerhaft abgeschafft.

Für das Lampertheimer Zentgericht sind insgesamt lediglich 2 Hinrichtungen an dieser Hinrichtungsstätte urkundlich belegt. In beiden Fällen waren Frauen betroffen, die ihre nichtehelichen Kinder getötet hatten.

...

 

http://www.ag-lampertheim.justiz.hessen.de/irj/AMG_Lampertheim_Internet?cid=e379b9a223548d22f981931384621448

 

 


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