Mütterlobby


 

 

Der Verein

Der Verein Mütterlobby ist aus einer Facebook Initiative entstanden. Den vielen sog. Vätervereinen stand zum Thema Sorgerechtsauseinandersetzung nicht ein einziger Anlaufpunkt für Mütter gegenüber. Bald merkten die Initiatoren,  dass die Mütter zwar über ähnliche traumatische Erfahrungen im Rahmen von Familienrechtsverfahren berichten konnten: Es ist überwiegend dieselbe Dynamik erkennbar. Sie erkannten aber auch, dass im Hintergrund eine grundsätzliche Frage steht:

 

Welchen Stellenwert hat Mutterschaft in Deutschland tatsächlich?

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http://www.muetterlobby.de/der-verein/

 

 

 

Kommentar:

Welchen Stellenwert hat Mutterschaft in Deutschland tatsächlich, heißt die rhetorische Frage auf der Internetseite von Müllerlobby e.V.

Vermutlich ist der Verein noch in Gründung - was auf der Internetseite allerdings nicht zu erkennen ist.

Die Satzung ist vermutlich fehlerhaft, denn es findet sich keine Bestimmung, wie der Verein im Fall des Falles aufgelöst werden kann und an wen in diesem Fall das noch vorhandene Vermögen fallen soll.

http://www.muetterlobby.de/der-verein/satzung/

 

Gefördert wird der Verein (in Gründung) nach eigenem Bekunden durch den Berliner Senat. Das verwundert nicht, denn der Berliner Senat ist immer zur Stelle, wenn es um die angebliche Benachteiligung von Müttern geht. Die staatliche Diskriminierung von Vätern ist dem Berliner Senat dagegen keinen müden Cent wert. So weit zum Thema Berlin, die Stadt am Arsch der Welt.

21.12.2013

 

 

 


 

 

   

Wider die Doppelresidenz-Gegner

06 Sep  

Muetterlobby-Pamphlet

Replik auf eine Wechselmodell-Schmähschrift der Mütterlobby  

Familie // Doppelresidenz – was ist das? Ganz einfach: Kinder, die nach der Trennung ihrer Eltern im Doppelresidenzmodell aufwachsen, leben nach einem bestimmten, festgelegten oder flexiblen Turnus in zwei Hauptwohnsitzen (nicht melderechtlich, aber de facto), zum einen bei der Mutter, zum anderen beim Vater. Dieses Modell wird auch – etwas ungenauer, aber prägnanter – Wechselmodell genannt. Dem Doppelresidenzmodell gegenüber steht das Residenzmodell, bei dem das Trennungskind nur einen Lebensmittelpunkt hat – mehrheitlich bei der Mutter – und das andere Elternteil deutlich seltener sieht, bisweilen nur an jedem zweiten Wochenende plus Urlaub, in vielen Fällen kaum noch oder überhaupt nicht mehr.  

Im Oktober 2013 hat ein Verein namens Mütterlobby e. V. ein Schriftstück veröffentlicht, das sich mit den Vor- und Nachteilen – vornehmlich den Nachteilen – des Doppelresidenzmodells für Trennungskinder befasst. Es trägt den Titel Das Betreuungswechselmodell – neuer Trend im Familiengericht und zieht das Fazit, das Modell dürfe überhaupt keinen Eingang in die Rechtsprechung bekommen.  

Fachbuch von Hildegund Sünderhauf wird vollständig ignoriert

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https://dienachtderlebendentexte.wordpress.com/2015/09/06/wider-die-doppelresidenz-gegner/

 

 

 


 

 

 

 

Üble Nachrede: "Vaeternotruf ist eine Kinderschänderorganisation"

 

  

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Montag, 2. Mai 2016 02:41

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Vaeternotruf ist eine der Kinderschädlichste Organisation in Deutschland

 

Durch eure Hilfe hat mein Exmann das Sorgerecht für uneseren gemeinsamen Sohn bei Amtsgericht Münchenim Juli 2015 bekommen und was macht er jetzt damit? Er fährt das Kind gegen die Wand nur um mich fertig zu machen. Vaeternotruf ist eine Kinderschänderorganisation!!! 

 

Mein Sohn wuchs von Geburt an bei mir. Er lebte 8 Jahre lang bei mir da ich mich von Kindesvater vor 8 Jahren getrennt habe.  Er war einer der beste Schüler in seiner Klasse. Ein verspieltes, fröhliches Kind. Wir lebten bis April 2015 in NRW. Als ich aus NRW nach München wegen einer Arbeitsstelle umzog, holte Richterin Ulrike Sachenbacher meinen Sohn im Juli 2015 innerhalb 2 Wochen, ohne Gutachten und ohne jeglichen Vorwahrnung, entzog  sie mir das Sorgerecht für unseren Sohn und übergab sie ihn an Kindesvater, mit der Begründung, ich hätte nicht umziehen dürfen (PS.: ich hatte von Geburt an das alleinige Sorgerecht für unseren Sohn, da der Kindesvater mehrmals Gewalttätig war, wurde ihm in NRW das Sorgerecht vom Gericht verwehrt). Unser Sohn hatte in diesen 8 Jahren regelmässigen Umgang zu seinem Vater und habe nie den Umgang in Frage gestellt. Auch nach dem Umzug in München hatte Kindesvater regelmässigen Umgang zu seinem Sohn.

 

Seit ca 9 Monaten lebt unser Sohn bei seinem Vater und was ist aus ihm geworden? Er leidet extrem unter die Trennung von seiner langährigen Bezugsperson. Seit er bei seinem Vater lebt  hat er  Körpererscheinigungen bekommen, Kopfhautekzem, Neurodermitis und er leidet unter schlafstörungen. Er ist innerhalb diesen 9 Monaten kein einziges Zentimeter gewachsen. Er schafft die dritte Klasse nicht, so schlecht sind seine Schulleistungen geworden.

Seit mein Sohn bei seinem Vater lebt, hat Kindesvater schon zum dritten mal vor Gericht den Umgangsausschluss beantragt. Wir hatten schon 4 mal Gerichtsverhandlung wegen Umgang in diesen 9 Monaten. Jetzt versucht Kindesvater mir eins auszuwischen und mich aus dem Leben unseres Sohnes zu verbannen. Er beukotiert den Umgang komplett, mit der Begründung Sohn möchte Mutter nie wieder sehen.

 

Ich frage mich, was ist für euch Kindeswohl? Ist für Sie Kindeswohl, wenn Kinder an gewalttätigen rachesüchtigen Väter übergeben werden? Entspricht es für euch dem Kindeswohl, wenn Kinder ohne Kindeswohlgefährdung aus Familien rausgerießen werden? Ich denke nein, das tut es nicht, im Gegenteil, das traumatisiert die kinder und stürzt es sie in ein Trauma.

 

Ihr gehört verboten zu werden!!!

 

MfG

 

...

 

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]

Gesendet: Montag, 2. Mai 2016 15:00

An: ...

Betreff: AW: Vaeternotruf ist eine der Kinderschädlichste Organisation in Deutschland

 

 

Entscheidungen trifft das Amtsgericht. Beschwerde wird am Oberlandesgericht geführt.

 

Wenn die beiden Gerichte entschieden haben, dass das Kind beim Vater leben soll, dann behaupten Sie also diese beiden Gerichte wären kinderschädliche Organisationen und sollten verboten werden.

 

Überzeugen Sie doch einfach das Gericht, dass das Kind bei Ihnen besser aufgehoben ist, aber machen Sie uns nicht verantwortlich, für Entscheidungen der Gerichte, auf die wir gar keinen Einfluss haben.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Anton

 

 

 


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