Müttermacht


 

 

 

Solange wir nicht die Hälfte der Macht in der Welt haben, geben wir kein Stück unser Macht als Mütter ab ! 

(aus Uta König: Wenn Mütter gehen. EMMA Nov/Dez. 1995, S. 42-44)

 "Reihum werden die aktuellsten "Sünden" der Väter aufgezählt. Beate berichtet, Ex-Ehemann Frank habe ihre Sarah ausgerechnet am verkaufsoffenen Samstag mit in den überfüllten und stickigen Baumarkt genommen (nach Ansicht der Mutter wäre ein Spaziergang an der frischen Luft sinnvoller gewesen). Beate: "Und dann hat er sie Nägel in die Wand hauen lassen. Ihr linker Daumen war noch am Montag ganz blau." Die siebenjährige Sarah hat ihrem Vater beim Bilderaufhängen geholfen. Hat sie sich darüber beschwert? "Nein", sagt Beate, "Sarah redet nie schlecht über ihren Vater. Sie ist ein loyales Kind." Vater Peter hat mit seiner Tochter Katharina ein Pipi-Langstrumpf-Video angeschaut, obgleich die Mutter ihm angeraten hatte, ein Buch vorzulesen. In lauter Lächerlichkeiten erschöpfen sich die Beschwerden dieser Mütter über die angebliche Erziehungsunfähigkeit der Väter. Machen die Väter attraktive Ausflüge, dann werden sie als Verwöhn-Papas gegeißelt. Faulenzen sie mit ihren Kindern oder gucken mit ihnen fern, dann sind sie einfallslose und desinteressierte Pädagogen. Wie auch immer: Wer keine stichhaltigen Argumente hat, um einem Elternteil das Recht der gemeinsamen Sorge zu nehmen, veranstaltet diesen Terror, der mürbe machen soll. Vor dem Familienrichter haben die Mütter allemal die besseren Karten. Wenn sie dem väterlichen Antrag auf gemeinsame Sorge nicht zustimmen, dann wird nichts aus der geteilten Verantwortung. Nicht einmal eine Begründung müssen sie dafür liefern, warum sie ihren Ex-Mann bei der Erziehung der Kinder kaltstellen wollen. Denn die gemeinsame Sorge ist seit einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vor 13 Jahren nur erlaubt, wenn die Eltern sich einig sind. Heute bleibt den Vätern meist nur das "Umgangsrecht". Dieser Status macht sie vom guten Willen der Mütter abhängig, wenn sie außerhalb der festgelegten und begrenzten Besuchszeit spontan mit ihren Kindern zusammensein wollen. Nur wenn die Mutter es ausdrücklich erlaubt, darf der umgangsberechtigte Vater sich in Kindergarten oder Schule Auskünfte über sein Kind einholen. Er darf seine Unterschrift nicht mehr unter die Einwilligungserklärung setzen, wenn das Kind operiert werden muß. Für Väter, die im Alltag ihrer Kinder keine Randfiguren waren, ist das bitter.

Was für ein Kampf wird da ausgefochten? Welche Energien werden da verschleudert? Seit einer Stunde höre ich zu - und fühle mich als Mutter meilenweit entfernt von der Runde am Küchentisch. "Geh da mal hin", hatte eine Kollegin gesagt. Ich hatte mich gerade von meinem Mann getrennt und mit der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht für unsere Kinder beantragt.

"Wir sind feministische Mütter", erläuterte mir Ilona am Telefon und las mir gleich die Unverschämtheiten" aus dem neuesten Schriftsatz des Anwalts ihres Ex-Mannes vor. Der weigerte sich nicht etwa den Unterhalt für Marie nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen, der fragte nur zum wiederholten Male an, ob die Mutter wirklich in Maries Interesse handele, wenn sie dem Kind spontane Besuche beim Vater verbiete. Ich fragte erschrocken: "Quält und schlägt er das Kind?" Nein, Marie müsse zur Ruhe kommen. Sie brauche jetzt mehr denn je ihre Mutter. "Du verstehst das doch", sagte Ilona fordernd. Nein, ich kapierte überhaupt nichts. Nun war ich wirklich gespannt auf diese Müttergruppe, die sich feministisch nennt.

Feministisch? Diplom-Pädagogin Beate will mich unverzüglich auf den neusten Stand der Erkenntnis bringen: "Wir wollen die Hälfte der Macht in der Gesellschaft. Aber solange wir die nicht haben, geben wir kein Stück von unserer Macht als Mütter ab." Jetzt habe ich es begriffen: Die Mütter bleiben freiwillig in der alten Mutterschafts-Falle sitzen, sie opfern sich auf für ihre lieben Kleinen, bis ihnen eines Tages - wie aus heiterem Himmel - die Hälfte der Macht in Wirtschaft und Politik zufällt. Dann sind die Mütter auch bereit, einen Teil ihrer privaten Macht abzugeben. Dann dürfen Väter auch nach Trennung und Scheidung mehr sein als Phantomgestalten im Leben der Kinder. Soll die Minderheit von Männern, die sich nicht aus dem Staub machen wollen, hier und heute für die gesellschaftliche Ohnmacht von Frauen bestraft werden und die Kinder gleich mit? Als "neue Männer" wurden mütterliche Väter von Frauen herbeigesehnt und sodann als Exoten bejubelt. Fürsorgliebe Männer waren gefragt. Entlasteten sie doch die Frauen, wenn sie sich gleichberechtigt an Haushalt und Kindererziehung beteiligten. Solange sie in der Familie lebten, durften sie Mutter spielen. Aber mit der Trennung besinnen sich plötzlich und in letzter Zeit immer häufiger die biologischen Mütter auf ihre angebliche Vorrangstellung im Leben der Kinder. Weibliche Rache für ein schwaches Selbstwertgefühl? Das alleinige Sorgerecht - ein Machtinstrument für Frauen, um die Männer zu zwingen, ihnen gesellschaftlich die Macht zu geben, auf die sie Anspruch haben? Nie mehr darf eine dieser Mütter über ihre Doppelbelastung durch Kind und Beruf klagen! Selber Schuld. Sie wollen sich ja nicht entlasten und befreien, werden die Väter schreien. Vielleicht ist es ganz einfach so, daß die neuen Männer, die sich auch für Kinder zuständig fühlen und ihren Erziehungs-Part geleistet haben, von den Müttern so sehr als bedrohliche Konkurrenz empfunden werden, daß sie sich auf den Mythos Mutterliebe zurückziehen müssen. Der Griff in die ideologische Mottenkiste, getarnt als neue feministische Strategie."  

 

Kommentar Väternotruf:

Gott sei Dank sind ja seit 1998 die allerschlimmsten männerfeindlichen Seiten im deutschen Familienrecht überwunden. Geblieben ist der Mütterkult, auch wenn er sich nicht mehr ganz so unverhüllt zeigen darf und die Diskriminierung nichtverheirateter Väter im deutschen Familienrecht.

 

 

 


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