Mütterrechtsbewegung


 

 

 

Yvonne (Freitag, 30. August 2013 09:37)

Hallo Ihr Lieben! Ich bin so froh, dass endlich ein Verein wie dieser gegründet wurde. Wenn ich nicht vollzeitbeschäftigt und alleinerziehend mit zwei Kindern wäre und mich nicht ständig vor Gericht zerren lassen müsste von dem Erzeuger meines jüngeren Sohnes, hätte ich auch so einen Verein gegründet.

Ich kann nicht mehr. Seit zwei Jahren zerrt mich dieses Schwein mit ungeheuerlichen Anträgen unter massivem Aufhetzen durch seinen unfähigen Anwalt und der ganzen Väternotruf- Väteraufbruch- Väter-SS- Artillerie vor Gericht. Es fing an, dass er hinter meinem Rücken im Juli 2011 das gemeinsame Sorgerecht beantragt hat und dann noch 2 Wochen Ostseeurlaub in einer Villa am Strand auf meine Kosten mit uns verlebt hat ohne einen Ton zu sagen. Als wir zurück kamen, war der Brief vom Amtsgericht im Briefkasten.

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http://www.muetterlobby.de/kommentare-von-m%C3%BCttern/

 

 

 


 

 

„Schließung ist der logische Schluss“

Mütterzentrum Keine Einigung mit Jugendamt Im September soll der Vorhang fallen

Von Sabine Beck | Kempten

Das Mütterzentrum in Kempten steht vor dem endgültigen Aus. Am 30. Juli schließt die Mütterinitiative Allgäu symbolisch „aus Protest“ die Pforten des Mütter-, Familien- und Nachbarschaftszentrums in der Bodmanstraße. Im Klartext: Da es sich um eine symbolische Schließung handelt, bleibt die Einrichtung vorerst noch geöffnet - bis 30. September.

Dann wird das MüZe in Kempten wohl wirklich der Vergangenheit angehören.

„Trennung aus Sicherheitsgründen“ ist das Thema, um das zwischen Jugend- und Sozialreferat und MüZe ein heftiger Streit entbrannt ist. Wie berichtet wirft die Stadt den Verantwortlichen der Einrichtung vor, sich massiv in Dinge einzumischen, die nicht ihre Aufgabe sind - konkret in Trennungsfälle, in denen das Umgangsrecht der Väter mit ihren Kindern boykottiert wird. Der Vorstand der Mütterinitiative glaubt, dass das Jugendamt in manchen Fällen falsch gehandelt habe und das vertuschen wolle. Die Stadt und der Freistaat haben ihre Zuschüsse für das MüZe gestrichen. Auch ein Gespräch zwischen allen Beteiligten Ende April brachte keine Annäherung. Das Resultat: Die Einrichtung macht voraussichtlich zu.

„Für unser Büro wäre ausreichend Geld vorhanden“, betont Gudrun Hausting vom Vorstand der Mütterinitiative. Die Schließung erfolge aus Protest. „Das muss jetzt so sein, denn man kann nicht klein beigeben, wenn es um Menschenrechte geht.“ Das Jugendamt sei auf das MüZe keinen Schritt zugegangen: „In einer Stadt, in der man keine Resonanz bekommt, dass überhaupt nachgedacht wird, können wir nicht weitermachen“, sagt Hausting. Logischer Schluss sei die Schließung.

„Dieser Platz für Familien ist in höchster Gefahr“, macht Hausting deutlich. Wenn die Stadt nicht einlenke, sei am 30. September endgültig Schluss.

Jedoch werde die Mütterinitiative weiter ein Büro in Kempten und Projekte wie den Garten für Kinder südlich der Burghalde betreiben. Zudem will die Initiative ein „Dokumentations- und Archivbüro“ zum Thema „Trennung aus Sicherheitsgründen“ einrichten.

„Gibt kein Patentrezept“

„Den Finger in die Wunde zu legen“, ist grundsätzlich nicht schlecht“, sagt dazu Jugendamtsleiter Matthias Haugg: „Aber es gibt bei diesem Thema kein Patentrezept und genau das hat die Mütterinitiative für sich beansprucht.“

Dass das Zentrum nun geschlossen werden soll, findet er schade - zumal in dem Gespräch im April vereinbart worden sei, dass die Verantwortlichen der Einrichtung sich der Stadt gegenüber äußern, wie es weiter geht.

Allerdings betont Haugg auch, dass das Mütterzentrum einlenken müsse - nicht umgekehrt. Er hoffe dennoch weiter auf ein Signal. Gerade in dieser Woche, da die bayerischen Mütterzentren das „Fest der 102 Luftballons“ feiern. Es sind nur 101, Kempten beteiligt sich nicht. „Aber ich hoffe“, sagt der Jugendamtsleiter, „dass bald auch wieder der 102. Luftballon steigt.“

03.06.2008

www.all-in.de/nachrichten/allgaeu/kempten/Kempten-lok-lok1-mtter;art2760,346479

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wenn man bedenkt, dass es in Deutschland nur ein einziges staatlich subventioniertes Väterzentrum gibt und das in der 3-Millionen  Stadt Berlin, dann kann es einem um die Schließung eines sich zudem militant gebärdenden Mütterzentrums wie dem im Kempten nicht leid tun. Für die Menschenrechte - was auch immer man darunter verstehen mag - kann man auch ohne Staatsknete kämpfen - Alice Schwarzer hat es vorgemacht und darin ist sie den vielen am Subventionstropf des Staates hängenden und um den weil geldbringenden Opferstatus buhlenden Frauenprojekten um Meilen voraus.

 

 

 

 


 

 

Mütterrechtspolitische Forderungen

 

Vielleicht sind Sie ein Trennungsvater und haben auf ihrem Leidensweg durch die deutschen Jugendämter den Eindruck bekommen, dass sie noch nie in ihren Leben so viele mütterrechtsbewegte Menschen erleben durften. Trauen Sie ruhig ihren Eindruck, wahrscheinlich ist er richtig. Fühlen Sie einfach mal in Ruhe nach, wie es Ihnen geht, wenn Sie keiner verstehen will oder Sie gar wie ein Alien behandelt werden. Sie sind hier gewissermassen Fremder im eigenen Land. Und wenn Sie vorher ausländerfeindlich waren, wissen Sie jetzt zur Strafe wenigstens einmal, wie es ausländischen Menschen in Deutschland gehen kann.

Das war eine Satire. Sie haben es sicher gemerkt. In Wirklichkeit ist das natürlich ganz anders - wenn Sie es nicht glauben - besuchen Sie doch einfach mal in den nächsten Tagen ihr örtliches Jugendamt. Aber sagen Sie nicht, Sie hätten von nichts gewußt.

 

 


 

 

 

Folgende mütterrechtliche und steuergeldfinanzierte Dokumentation kann kostenlos bei der Gleichstellungsstelle für Frauen München angefordert werden.

Tel (089) 233-92465, - 92468, Fax (089) 233-24005

Bitte beachten Sie vor dem Lesen: Über Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie ihren Arzt oder ihren Männerbeauftragten.

 

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Landeshauptstadt

München

Gleichstellungsstelle

für Frauen

 

Mutterpflichten -

Vaterrechte:

neues Recht - altes Rollenspiel

 

Fachtagung am 29.11.2000 in der Seidl-ViIla

 

 

Protokoll

 

Gleichstellungsstelle für Frauen

der Landeshauptstadt München

Rathaus/Zimmer 114

80313 München

Telefon <089) 233-92465, -92468

Telefax (089) 233-2 4005

 

 

Vorwort

Frauen leisten in Ehe und Partnerschaft nach wie vor den Großteil der Familienarbeit. Sie tragen auch nach Trennung und Scheidung zu 85 % die Alltagssorge für die Kinder. Bundesweit haben mittlerweile 60 % der Geschiedenen die gemeinsame elterliche Sorge für die Kinder vereinbart. Dennoch leben nach wie vor fast 85 % der Kinder im Haushalt der Mutter.

Die Reform des elterlichen Sorge- uns Umgangsrechts von 1998 macht die gemeinsame elterliche Sorge nach der Scheidung insofern zum Normalfall, als seither ein alleiniges Sorgerecht eines Elternteils beantragt und darüber vom Familiengericht entschieden werden muss.

Wenn sich Eltern einvernehmlich für die gemeinsame Sorge entscheiden, kann dies eine sehr gute Regelung sein. Als pauschales staatliches Reglement und gegen den Willen der Frau bedeutet sie eine fortgesetzte Eingriffsmöglichkeit des geschiedenen Ehemannes in das Leben der Frau: In allen "wichtigen Belangen", die das Kind betreffen, z. B. bei Wohnortwechsel, kann er seine Zustimmung verweigern. Besonders krass ist dieser Einfluss, wenn Frauen sich aus einer Gewaltbeziehung trennen: hier kann der weiterbestehende Zugriff des Mannes auf die Kinder durch Sorge- oder Umgangsrecht erhebliche Gefahren für die Frau und die Kinder mit sich bringen.

Diese Kritik wurde von verschiedenen Verbänden und Frauenvereinigungen - z.B. vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter, den evangelischen und den katholischen Alleinerziehenden, etc. - vorgebracht.

Auf einer Veranstaltung der Frauengleichstellungsstelle 1996 zur damals geplanten Reform versprachen die amtierende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Hanna Wolf, sich dafür einzusetzen, dass die gemeinsame elterliche Sorge nicht automatisch zum Regelfall bei Trennung und Scheidung werden sollte. Dies wurde auch in die Begründung der Gesetzesnovelle 1998 mitaufgenommen.

Dennoch behandeln Gerichte und Sozialdienste vor allem in Süddeutschland die gemeinsame elterliche Sorge als Regel- und die alleinige elterliche Sorge als Ausnahmefall. Für viele Mütter hat dies eine langwierige Prozedur mit mehrmaligen Anhörungen bei Jugendämtern und Sozialdiensten, Gerichtstermine, Inanspruchnahme von Rechtsbeistand Begutachtung ihrer Erziehungsfähigkeit zur Folge.

Ein Alarmsignal für die Zunahme von Problemlagen für Frauen durch das neue Gesetz ist die wachsende Zahl verunsicherter und verzweifelter Mütter, die bei der Gleichstellungsstelle Beratung suchen.

Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des neues Kindschaftsrechts hat die Frauengleichstellungsstelle zusammen mit der Münchner Frauenrechtsschule den Fachtag "Vaterrechte — Mutterpflichten: neues Recht - altes Rollenspiel" veranstaltet, um aus Frauensicht die Erfahrungen mit dem neuen Kindschaftsrecht auszuwerten. Das große Interesse an dieser Veranstaltung von Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlichster Professionen und Arbeitsfelder zeigt den Diskussionsbedarf, das Unbehagen und die Bereitschaft, an besseren Lösungen mitzuwirken.

Ziel dieser Veröffentlichung ist es, diese guten Gedanken und Lösungsvorschläge in die Diskussion zu bringen und eine Reform der Reform auf dem Gesetzeswege und in der sozialen Beratungspraxis zu erreichen.

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Friedel Schreyögg

Frauengleichstellungsstelle München Januar 2001

 

 

 

Mutterpflichten - Vaterrechte: Neues Recht - altes Rollenspiel?

Protokoll der Fachtagung

 

Inhalt

Seite

Vorwort 1

 

Eingangsstatements der Veranstalterinnen

Dr. jur. Lili Kurowski, Münchner Frauenrechtsschule

Von Zauberformeln und Zwang durch Unterlassung — ist das neue Recht verfassungsgemäß

2

 

Cony Lohmeier, Dipl. Psych., Gleichstellungsstelle für Frauen

"Die ernste Gefahr, dass der von der Mutter induzierte Kindeswille zum tatsächlichen Kindeswillen wird" - welches Frauenbild Psychologie und Rechtssprechung verraten

5

 

Hanna Wolf, MdB

Der Wille des Gesetzgebers und der Geist des Gesetzes im Spiegel der Rechtsprechung

11

 

Prof. Dr. Sibylla Flügge, Fachhochschule Frankfurt/M

Recht und Gerechtigkeit. Was heißt Sorge — was berechtigt zum Umgang?

Kurzfassung des Vortrags

13

 

Elke Ostbomk Fischer, Erziehungswissenschaftlerin, Fachhochschule Köln Kindeswohl - Kindeswille - Zwang zum Umgang? Wer entwickelt, wer bestimmt nach welchen Kriterien, was Kinder brauchen?

Kurzfassung des Vortrags

15

 

Ergebnisse der Arbeitsforen 26

 

Zusammenfassung der Zwischenergebnisse der Begleitforschung von Prof. Roland Proksch

33

 

Gesetzestexte und Veränderungsvorschläge 57

 

Pressemitteilung 60

 

 

 

 


 

 

 

"Kann Mediation die ´strukturelle Rücksichtslosigkeit`bei Familienarbeit überwinden?"

Cornelia Werner-Schneider, Rechtsanwältin, Frankfurt/Main

in: "Familie, Partnerschaft, Recht", 01/1996, S. 25-28

 

Zitat: 

"Im Bereich des Sorgerechts für Kinder nach Trennung und Scheidung ist ebenfalls eine Entwicklung zu beobachten, die der weiblichen Autonomie immer mehr Steine in den Weg legt.

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Trennung und Scheidung vom Ehemann ist für eine überwiegenden Teil der Frauen oft der Beginn eines Prozesses der Emanzipation, Entwicklung von mehr Selbstständigkeit, weiblicher Freiheit schlechthin. ...

Die Annahme, Männer würden sich geändert haben und sich längst in bedeutendem Maße einer väterlichen, im Sinne einer fürsorglichen Rolle im Versorgungsalltag von Frauen und Kindern zugewandt haben, hält Nachprüfungen nicht stand. Nichts spricht dafür, daß das gemeinsame Sorgerecht für alle Familien oder wenigstens für einen Großteil die beste Lösung ist..

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Auch die Mütter nichtehelicher Kinder sind einem massiven Angriff der `Väterrechtsbewegung` auf ihre autonome Lebensführung ausgesetzt. Selbst wenn sie mit dem Vater ihres Kindes niemals zusammengelebt haben und eine Beziehung zwischen Vater und Kind zu keinem Zeitpunkt bestand, soll ihnen zukünftig die Entscheidungsbefugnis hinsichtlich von Besuchskontakten durch eine Umkehr der Beweislast in Bezug auf das Kindeswohl genommen werden."

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Viel muss man zu dieser Dame wohl nicht sagen. Man fragt sich allerdings, warum Frauen überhaupt noch heiraten, wenn sie sich dann doch wieder scheiden lassen, um sich zu emanzipieren. Wozu brauchen sie dazu einem Mann, dem sie ein Eheversprechen geben, um es später wieder aufzukündigen. Das ist doch infantil und nicht emanzipativ. 

Über das eigenartige Männerbild von Rechtsanwältin Werner-Schneider zu sprechen, hieße Eulen nach Athen zu tragen, die Frau spricht für sich. Dass die Herausgeber der "Familie, Partnerschaft, Recht" aber dieser Frau eine Plattform bieten, ihre Ideologie der Welt zu verkünden, lässt dann schon die Frage aufkommen, was das für Herausgeber sind, insbesondere deren männliche Vertreter, die sich vielleicht an jedem Morgen von ihrer Frau auspeitschen lassen oder wenn sie keine haben oder sie sich diesem Ansinnen verweigert, es sich gleich selbst besorgen.

 

 

 

 

 

 

 


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