Muttersohn

Muttersöhne - Muttersöhnchen


 

 

 

"Madonna degli Alberetti"

Giovanni Bellini (Madonna mit dem Bäumchen) um 1487

 

 

 


 

 

 

Muttersohn

Wer kennt ihn nicht, den sprichwörtlichen Muttersohn. Die Welt steckt voller Muttersöhne. Doch sind nicht unbedingt nur die Muttersöhne, denen man es gleich. Nein, der Macho ist ein typischer Muttersohn und auch die meisten männlichen Gewalttäter sind Muttersöhne.

Muttersöhne, auch wenn sie sich sonst wie autonom und machohaft gebärden, sind in der Bindung zu ihrer Mutter verstrickte Männer. die notwenige Ablösung wurde ihnen von der Mutter nicht erlaubt und aus eigener Kraft haben sie die Ablösung bisher nicht vollzogen. Und da sie spüren, dass sie Muttersöhne sind, setzen sie nach außen alles in Szene, um nicht erkannt zu werden. Sei es dass sie massiv frauenfeindlich auftreten oder, im anderen Extrem "Frauenversteher" pur sind. Der Frauenversteher ist dabei im innersten seines Herzens ein Frauenfeind, nur ist er emotional so abhängig von seiner das Weibliche repräsentierenden Mutter, dass er zu allem was Frauen sagen oder auch nur sagen könnten, ja und amen sagt. So kommt es zu dem Paradox, dass der Frauenversteher, auch männerfeindlich ist, er achtet sich selbst nicht, er verachtet seine Männlichkeit und die der anderen Männer.

Wir leben in Deutschland in einer (un)heimlichen Muttersohndiktatur. Zu den vielen Muttersöhnen kommen noch eine Reihe von Muttertöchtern hinzu, die aber nicht so zahlreich wie die Muttersöhne in Entscheidungsgremien sitzen. Das Bundesverfassungsgericht hat das in seiner peinlichen und skandalösen Entscheidung vom 29.1.03 zum Thema Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder wieder einmal gezeigt.

Aber auch in den anderen Entscheidungsgremien der Bundesrepublik sieht es nicht viel besser aus. Die Muttersöhne haben sich jahrelang nach oben gearbeitet und da sitzen sie nun, und denken im Stillen "Na Mutti, bin ich nicht  ein toller Mutter-Sohn, dass ich es bis hierher geschafft habe, das habe ich alles für Dich gemacht. Und damit du mir das glaubst, haue ich allen Vätern eins auf die Mütze, wenn sie es wagen das Vorrecht der Mutter auf "ihr" Kind in Frage zu stellen.

Der Muttersohn hat eine panische Angst vor Liebesentzug und dem Zorn durch seine Mutter. Daher bedenkt er auch als erwachsener Mann bei allem was er tut, immer mit, was wohl seine Mutter dazu meinen würde. Der Muttersohn kann sich daher gegenüber Frauen nicht konstruktiv abgrenzen. Im Gegenteil, er bemüht sich, es ihnen immer recht zu machen. 

 

Viele Trennungsväter mit Sorgerechts- und Umgangsrechtsproblemen denken, dass eine imaginierte feministische Verschwörung der Grund für ihre teils katastrophale persönliche Situation in Bezug auf ihre Kinder verantwortlich wäre. Die ist aber nicht richtig. Es bedarf gar keiner "feministischen Verschwörung", um die Väter ins Unrecht zu setzen. Dies besorgen die Muttersöhne viel besser. Die bis heute geltenden väterfeindlichen Gesetze sind größtenteils von Männern geschaffen worden. In den Oberlandesgerichten, dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht sitzen überwiegend Männer und auch im Deutschen Bundestag und in den Entscheidungsgremien im Bundesjustizministerium - Männer. Muttersöhne so weit das Auge reicht. Wenn dies nicht so wäre, so hätten wir längst Gesetze, in denen Väter nicht länger diskriminiert werden. 

Wer einmal eine Fachveranstaltung für Mütter besucht hat und erlebt hat, in welch peinlicher Weise und anbiedernd, die eingeladenen männlichen Fachreferenten dem anwesenden weiblichen Publikum nach dem Munde reden, ihr eigenes Geschlecht gnadenlos in die Pfanne hauen und dafür mit reichlich Applaus belohnt werden, weiß, wovon hier gesprochen wird.

 

Aber auch die Trennungsväter, sind häufig Muttersöhne und können daher auch nur in einem verengten Rahmen denken. Sie vermuten projektiv auf Grund ihrer eigenen Muttersohnproblematik, dass ihre Ex-Partnerin der Grund allen Übels wäre. Dabei vergessen sie sich selbst, mit ihrer ungelösten problematischen Mutter-Bindung und sie vergessen die vielen anderen Muttersöhne, die in Deutschland anderen Männern und Vätern das Leben schwer machen.

 

 

 


 

 

 

Vor Gericht nennt er nicht mal ihren Namen

Sohn tötet Mutter brutal mit Messer und Beil

Gerichtsmediziner zählten 48 Verletzungen

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18.01.2021

https://www.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktuell/koblenz-prozess-sohn-soll-mutter-mit-messer-und-beil-erstochen-haben-74933122.bild.html

 

 

 


 

 

 

Muttersohn Tobias Rathjen mordet in Hanau

21.02.2020: "Der mutmaßliche Täter von Hanau war Sportschütze. Er kannte sich mit Waffen aus. Mindestens drei soll er besessen haben – darunter Pistolen, die auch die Polizei nutzt. Tobias R. hatte seit 2013 eine Waffenbesitzkarte, war Mitglied in einem Schützenverein. Die Kreisverwaltung des Main-Kinzig-Kreises in Gelnhausen hatte zuletzt vor einem Jahr die Zuverlässigkeit von Tobias R. auf Weiterbesitz von Waffen überprüft. ..." - https://www.braunschweiger-zeitung.de/politik/article228491001/Wer-in-Deutschland-eine-Schusswaffe-kaufen-und-tragen-darf.html

21.02.2021 - Tagssschau: "Der 43-jährige Tobias R. ... Der mutmaßliche Täter sei Rassist gewesen und habe offenbar an einer psychotischen Krankheit gelitten, so die Ermittler."

Wenn das so stimmt, dann fragt man sich, wieso Psychotiker mit staatlicher Erlaubnis - Kreisverwaltung des Main-Kinzig-Kreises - Waffen besitzen dürfen. Innenminister Seehofer (CSU) fällt da mal wieder nichts besseres ein, als die Polizeipräsenz verstärken zu wollen - Deutschland auf dem Weg zum Polizeistaat, anstatt die logische Folgerung zu ziehen, dass sich private Waffenbesitzer einmal im Jahr vom Psychiater auf eine gesunde Psyche hin untersuchen lassen. Kaum einer stellt offen die Frage nach Gründen jenseits banaler aber leztlich nichts erklärender Terrorismus- und Rassismusvorwürfen. Welche familiären und gesamtgesellschaftlich bedingten Hintergründe gibt es. Warum tötet der "deutsche" Täter seine Mutter, die ja vermutlich keine Frau mit Migrationshintergrund gewesen ist. Von der Generalbundesanwaltschaft, die die Ermittlungen an sich gezogen hat, werden wir mit Sicherheit keine überzeugenden Antworten bekommen, das könnte ja sonst zur Folge haben, dasss man sich dem gesellschaftlichen Problem von Muttersöhnen stellt, die nicht nur morden sondern auch in ehrbaren bürgerlichen Positionen ihr Unwesen treiben. Wir wollen lieber nicht wissen, wie viele Muttersöhne und Muttertöchter allein im Bundestag sitzen. Aber warum mordet ein Muttersohn? Die Antwort kann wohl nur lauten, weil er sich, ohne ein gutes Vaterbild, vor seiner Mutter "beweisen" und gleichzeitig aus ihrer Umklammerung lösen will, daher muss auch die Mutter am Ende des Dramas sterben. Der Muttersohn ist immer auch ein latenter oder manifester Psychotiker, anders kann er der mütterlichen Umklammerung nicht entkommen. Das Finale ist die Explosion nach außen, hier verbunden mit einem Muttermord.

24.02.2026: "Der Vorstand der Hanauer Grünen veröffentlichte dazu am 23. Februar eine Pressemitteilung, in der es heißt, die Behauptungen, „dass der Vater des Täters Mitglied oder gar aktiver Politiker der Grünen sei“ entspreche nicht den Tatsachen. „Hans-Gerd R[…] ist und war kein Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen. Er kandierte 2011 ohne Mitgliedschaft bei den Grünen auf einer Ortsbeiratsliste für Kesselstadt (Anm. d. R.: Ortsteil von Hanau) und wurde nicht gewählt. Nach seiner Kandidatur gab es keinen Kontakt mehr zu Bündnis 90/Die Grünen.“ ... Am 19. Februar gegen 22 Uhr erschoss der 43-jährige Tobias R. laut Generalbundesanwalt in Hanau neun Menschen und verletzte weitere Personen zum Teil schwer. Laut Medienberichten suchte er für seinen Anschlag zwei Shishabars in der Innenstadt auf. Die Behörden sprechen von starken Indizien auf einen rassistischen Anschlag. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung in der Nacht wurden R. und seine 72-jährige Mutter tot aufgefunden. Neben ihm habe seine Schusswaffe gelegen. Sein Vater sei unverletzt gefunden worden. ..." - https://correctiv.org/faktencheck/2020/02/24/nein-der-vater-von-tobias-r-aus-hanau-ist-kein-politiker-oder-gruenen-mitglied

 

 

 


 

 

 

SPD-Populist und Muttersohn Sigmar Gabriel nicht wählbar



Sigmar Gabriel

Sigmar Gabriel (* 12. September 1959 in Goslar) ist ein deutscher Politiker (SPD). Er ist seit dem Jahr 2009 SPD-Parteivorsitzender und seit dem 17. Dezember 2013 Stellvertreter der Bundeskanzlerin sowie Bundesminister für Wirtschaft und Energie im Kabinett Merkel III.

Gabriel wurde als zweites Kind des Beamten Walter Gabriel (1921–2012) und der Krankenschwester Antonie Gabriel (1922–2014)[1] in Goslar geboren. Die Eltern trennten sich, als er drei Jahre alt war.[2] Gabriels ältere Schwester Gudrun blieb bei der Mutter, er selbst wuchs gegen seinen Willen in den ersten zehn Lebensjahren bei seinem Vater und seiner Großmutter Lina Gabriel in einer Wohnsiedlung in Goslar-Jürgenohl auf.[3][4] 1969 erhielt seine Mutter nach mehrjährigen juristischen Auseinandersetzungen das alleinige Sorgerecht, und Gabriel zog zu ihr. ...

https://de.wikipedia.org/wiki/Sigmar_Gabriel






Presseerklärung

27/2016
9.8.2016

VIZEKANZLER GABRIEL MÖCHTE ALLEN VÄTERN UND MÜTTERN MIT UNTERHALTSSCHULDEN DEN FÜHRERSCHEIN WEGNEHMEN

Nürnberg (ISUV) Alle Jahre wieder das gleiche Ritual: Am 8. August meldete sich Vizekanzler Gabriel in der BILD zu Wort: Mütter und Vätern mit Unterhaltsschulden
soll der Führerschein entzogen werden. Unbesehen und ungeprüft spricht er davon, dass 75 Prozent sogenannter alleinerziehender Mütter keinen oder zu wenig
Unterhalt bekommen. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht kritisiert, dass der Vizekanzler Rollenbilder lanciert und propagiert, die der Wirklichkeit nicht
standhalten: böse pflichtvergessene Rabenväter - gute arme alleinerziehende Mütter. Seit Jahren werden im Sommerloch „Zahlen“ über „die“ säumigen Vätern
lanciert. „Kindesunterhalt wird nach wie vor in aller Regel gezahlt, es sind nach meinen Erfahrungen als Rechtsanwalt doch die Ausnahmefälle, die nicht zahlen,
obwohl sie zahlen könnten“, stellt der ISUV-Vorsitzende Ralph Gurk, selbst Fachanwalt für Familienrecht, fest. „Das ist ganz billige Polemik. Gabriel macht
Wahlkampf auf Kosten der Unterhaltszahler/innen“, meint ISUV-Pressesprecher Josef Linsler.

In den USA hat man mit Führerscheinentzug Erfahrungen gemacht, es aber schnell wieder gelassen - warum, weil es ein untaugliches Mittel ist. „Wie sollen Menschen zur
Arbeit kommen? In Zeiten von Leiharbeit und flexiblen Arbeitsverhältnissen ist Mobilität gefragt. Dies lässt sich vielfach nur mit dem Auto erreichen. Bei näherem
Hinsehen stellen wir immer wieder fest, dass viele Väter und Mütter zahlen wollen, aber nicht können, weil sie zu wenig verdienen.“ (Linsler)
Dass Geschiedene mit Kindern in die Armutsfalle tappen liegt nicht an der schlechten Zahlungsmoral der Väter und Mütter, sondern an vielfach immer niedrigeren
Gehältern im Zusammenhang mit dem internationalen Lohndumping. „Schon seit Jahren werden ständig die Unterhaltsbeträge der Düsseldorfer Tabelle angehoben,
aber viel Unterhaltspflichtige verdienen nicht mehr, manchmal gar weniger. Die Folge ist, dass immer öfter nicht oder nur zum Teil der volle Unterhalt gezahlt werden kann.“
(Linsler)
„Der SPD-Chef sollte den sozialen Wandel zur Kenntnis nehmen, dass die sogenannten Alleinerziehenden vielfach nicht alleine, sondern getrennt erziehen.
Immer mehr unterhaltspflichtige Mütter und Väter haben einen großen Anteil an Betreuung übernommen. Sie steuern somit einen großen Anteil an Naturalunterhalt
bei. Im Übrigen sind viele Alleinerziehende sehr ablehnend, wenn es darum geht ein Wechselmodell zu praktizieren, was ihnen die Möglichkeit gibt berufstätig zu sein.


Interessenverband Unterhalt und Familienrecht -ISUV/VDU e. V.
Bundesgeschäftsstelle Nürnberg
Postfach 21 01 07
90119 Nürnberg
Telefon: 0911 550478
Telefax: 0911 533074
E-Mail: info@isuv.de
Internet: www.isuv.de



Kommentar Väternotruf:

Möglicherweise hat Herr Gabriel noch nicht den Rosenkrieg seiner Eltern verarbeitet, in der er - wie der Eintrag bei Wikipedia vermuten lässt - sich auf die Seite seiner Mutter geschlagen hat. Dann sollte er aber besser als Kreissekretär der SPD-Goslar tätig sein und sich in Therapie begeben und sich nicht anmaßen in der politischen Spitze einer im Bundestag vertretenen Partei stellen und diese dann zu guter letzt mit seinen unbedarften Äußerungen noch in den politischen Abgrund reißen.

Protestmails an den SPD-Populisten Herrn Sigmar Gabriel bitte an:

sigmar.gabriel.wk02@bundestag.de

sigmar.gabriel.wk03@bundestag.de

sigmar.gabriel.wk@bundestag.de

sigmar.gabriel@bundestag.de


 

 

Mann mit zwei Gesichtern: Sigmar Gabriel will’s wissen

... 

Politisch aktiv geworden ist der Vorsitzende der ältesten deutschen Partei in der Abgrenzung zum Vater, einem unverbesserlichen Anhänger der Nazis, die ausgerechnet in der alten Kaiserpfalz von Goslar den historischen Stoff für ihren Mythos vom Dritten Reich fanden. Mit der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit war es Mitte der siebziger Jahre ohnehin noch nicht weiter. Empört erinnert sich Sigmar Gabriel noch heute, wie sich ehemalige SS-Leute auf der nahegelegenen Harzburg treffen konnten und der Staatsschutz lieber ihn beobachtete, als er eine Gedenkveranstaltung auf dem Jüdischen Friedhof zur Reichspogromnacht organisierte: "Wir waren die Nestbeschmutzer, nicht die Nazis." ...

Gabriel hat lange gezögert, aus seiner Kindheit zu berichten. Und es gehört zur Tragik seines Politikerlebens, dass ihm, als er doch zu erzählen begann, vor allem eines unterstellt wurde: Taktik. Die Mutter – alleinerziehende Krankenschwester. Der Vater – völkisch bis zum letzten Atemzug und bis zu seinem Tod nicht etwa stolz auf seinen Sohn, als diesen das Talent und der Arbeitseifer mit Wucht nach oben reißt, sondern einer, der ihm zu verstehen gab, dass er sich schämte, ausgerechnet einen Sozen gezeugt zu haben. Wo aber soll einer je ankommen und Ruhe finden, den der Hass des eigenen Vaters stets in die Flucht geschlagen hat? ...

08.08.2016

http://www.badische-zeitung.de/deutschland-1/mann-mit-zwei-gesichtern-sigmar-gabriel-will-s-wissen--125824086.html

 


 

Sigmar Gabriel: SPD will säumigen Unterhaltszahlern Führerschein abnehmen

Erst Schwesig und Maas, nun der SPD-Parteichef: Auch Gabriel plädiert für einen Führerscheinentzug als Strafe, um etwa säumige Unterhaltszahler zu sanktionieren.

9. August 2016

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Das stärkere Druckmittel sieht Gabriel ebenso wie Familienministerin Schwesig im Entzug des Führerscheins. Dies sei neben der bislang angewendeten Lohnpfändung "ein geeignetes Mittel", so der SPD-Chef, der nach eigener Aussage wisse, wovon er rede. "Auch mein Vater hat sich geweigert, meiner Mutter Unterhalt zu zahlen – für meine Schwester und für mich. Das war ein beständiger Kampf, der meine Mutter bis an die Grenzen ihrer Kraft gebracht hat."

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-08/sigmar-gabriel-spd-unterhalt-fuehrerscheinentzug-sanktionen

 

 

 


 

 

22.07.2013

Thüringer Generalstaatsanwaltschaft

Medieninformation der Staatsanwaltschaft Mühlhausen

Sohn erwürgt Mutter - Staatsanwaltschaft Mühlhausen beantragt Unterbringung in psychiatrischer Klinik

Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat bei dem Landgericht Mühlhausen die Unterbringung eines 45-jährigen Mannes aus Nordthüringen in einer psychiatrischen Klinik beantragt.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in den Abendstunden des 30.03.2013 in Sondershausen, seine damals 82-jährige Mutter getötet zu haben.

Gegen 21.00 Uhr des Tattages soll sich der Beschuldigte in das Wohnhaus seiner Mutter begeben haben. Dort griff er sie sofort an, stieß sie zu Boden, zog sie an den Haaren und schlug auf sie ein. Über einen Zeitraum von nahezu drei Stunden misshandelte er seine Mutter, bis sie schließlich leblos am Boden lag. Die rechtsmedizinische Untersuchung hat ergeben, dass die Frau erwürgt wurde.

Zu seinem Motiv hat der Beschuldigte lediglich erklärt, dass ihn seine Mutter am Tattag in seiner Wohnung besucht hat und ihm Süßigkeiten brachte. Bei dieser Gelegenheit soll sie eine Schlafanzughose des Beschuldigten im Badezimmer gesehen haben. Diese Schlafanzughose hatte der Beschuldigte zuvor ausgewaschen, weil sich daran Spermaspuren befanden. Der Beschuldigte fühlte sich von seiner Mutter erwischt“. Die Situation war ihm peinlich.

Wenig später aß er von den Süßigkeiten seiner Mutter und legte sich zu Bett. Als er Geräusche hörte und seine Hoden warm wurden, führte er dies auf die von der Mutter übergebenen Schokoladeneier zurück. Daraufhin entschloss er sich seine Mutter zu töten.

Eine forensische Untersuchung des Beschuldigten hat ergeben, dass er unter einer schweren paranoiden Psychose leidet. Zum Tatzeitpunkt war der Beschuldigte nicht schuldfähig. Da jedoch in Folge seiner psychischen Erkrankung weitere erhebliche Straftaten zu erwarten sind, strebt die Staatsanwaltschaft Mühlhausen mit ihrer Antragsschrift die Unterbringung des Beschuldigten in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung an (Maßregelvollzug).

Derzeit befindet sich der geständige Beschuldigte aufgrund eines Unterbringungsbefehls des Amtsgerichts Mühlhausen in einer psychiatrischen Klinik.

Germerodt

Staatsanwalt

(Pressesprecher)

 

http://www.thueringen.de/th4/thgsta/presse/data/73323/index.aspx

 

 

Kommentar Väternotruf

Scheint mal wieder ein typischer Fall von unabgelöster Muttersohn erschlägt überbehütende Mutter zu sein. Wäre mal interessant zu recherchieren, ob der Mann als Scheidungskind ohne Vater aufgewachsen ist und falls ja, wer hierfür die Verantwortung zu tragen hat.

Die Mutter kann man ja nun nicht mehr befragen, vielleicht kommt wenigstens jemand in der Psychiatrie auf die Idee dies zu tun.

Doch wie auch immer. Zahlen für den voraussichtlich langen Aufenthalt in der Psychiatrie oder im Strafvollzug müssen die Beitragszahler/innen oder die Steuerzahler/innen. Der typische Effekt bei Muttersöhnen und ihren Besitz ergreifenden Müttern. Die Kosten werden auf die Gesellschaft umgelegt.

 

 

 

 


 

Geständnis: Mutter mit Hantelstange erschlagen

Montag, 05. November 2012 11.56 Uhr

Krefeld (dpa/lnw) - Ein 36-jähriger Heizungsmonteur hat vor dem Krefelder Landgericht gestanden, seine Mutter mit einer Hantelstange erschlagen zu haben. Er habe sich über sie geärgert, weil sie ihm nicht wie versprochen eine zweite Frau besorgt habe, erklärte der geschiedene Angeklagte am Montag. Ein Sachverständiger bescheinigte dem Mann, an Schizophrenie zu leiden. Zur Tatzeit soll er seine Medikamente nicht eingenommen haben. Er war bereits 2009 mit einem Messer auf seine Mutter losgegangen und vorübergehend in eine Psychiatrie eingewiesen worden.

Wegen häuslicher Gewalt war er auch mehrfach aus der Wohnung gewiesen worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Totschlag im Zustand der Schuldunfähigkeit vor. Vor dem Landgericht Krefeld wird über seine Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie verhandelt. Vor vier Monaten - Anfang Juli - soll er mit der eisernen Kurzhantelstange seiner 71-jährigen Mutter mit mehreren Hieben den Schädel zertrümmert haben. Die Frau starb im Krankenhaus. Der 36-Jährige hatte sich später der Polizei gestellt.

http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/dpa_ticker/DPA_05118/index.php

 

 


 

 

Richter: Er hat alle Todsünden des Straßenverkehrs begangen“

Für den folgenschweren Unfall des 19-Jährigen aus Friedrichshafen verurteilte ihn das Gericht zu drei Jahren Jugendstrafe.

Friedrichshafen / poi Er hat alle Todsünden des Straßenverkehrs begangen.“ Was Axel Müller, Richter am Amtsgericht in Tettnang, mit diesen Worten zusammengefasst hat, ist die verhängnisvolle Fahrt eines 19-Jährigen aus Friedrichshafen, an dessen Ende eine 17-Jährige ihr Leben lassen musste.

Am Dienstag verkündete der Richter das Urteil: drei Jahre Jugendstrafe wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Die ausführlichere Version des Unfalls sah für den Richter unter anderem nach der Aussage eines Verkehrsgutachters so aus: Der junge Mann schnappte sich am 13. Oktober vergangenen Jahres das Auto eines Freundes und setzte sich betrunken und bekifft, dafür aber ohne Führerschein hinters Lenkrad. Um 20.20 Uhr raste er auf der Allmannsweiler in Richtung Neue-Messe-Straße, überholte mit Tempo 80 bis 90 kurz vor einer scharfen Rechtskurve einen Wagen vor ihm, donnerte geradeaus weiter in die Nebenstraße. Dabei geriet er ins Schleudern, berührte mit dem rechten Hinterrad den Bordstein, drehte sich um 90 Grad und krachte mit einer Geschwindigkeit von 50 bis 65 Kilometern pro Stunde frontal in die 17-jährige Radfahrerin, die auf dem Weg nach Hause war und entgegen kam.

...

Vom 13. Oktober 2011 wollte er nur im Gedächtnis behalten haben, dass er wie üblich nachmittags aufgestanden sei, Geld von den Eltern bekommen, Freunde getroffen, Schnaps getrunken und Haschisch geraucht habe. Ich kann mich noch erinnern, dass ich ins Auto gestiegen bin, dann weiß ich erst wieder, dass es einen Knall gegeben hat.“ Dass ihm, der ohne Schulabschluss, Ausbildung, Arbeit bei und von Mutter und Vater lebt, wegen des angeblich ständigen Alkohol- und Drogenkonsums die Fähigkeit zur Selbstkontrolle abhanden gekommen war, wollte Richter Müller allerdings nicht glauben. Wir haben hier einen voll schuldfähigen Angeklagten.“ Dafür spreche nicht zuletzt die Tatsache, dass er nach dem Unfall aus dem Wagen gekrabbelt sei und der Polizei klar Rede und Antwort gestanden habe.

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http://www.schwaebische.de/region/bodensee/friedrichshafen/stadtnachrichten-friedrichshafen_artikel,-Richter-%E2%80%9EEr-hat-alle-Todsuenden-des-Strassenverkehrs-begangen%E2%80%9C-_arid,5200681.html

 

 


 

 

 

 

Bordellbetreiber wegen Doppelmords vor Gericht

Freitag, 16. Dezember 2011 13.11 Uhr

Eine Yoga-Lehrerin und ihr 83 Jahre alter Vater werden mit Kopfschüssen getötet. ...

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Die Anklage wirft Detlef W. vor, aus Habgier und Heimtücke zwei Menschen getötet zu haben. Der Bordellbetreiber aus Burghaun bei Fulda soll das «schwarze Schaf» der Familie gewesen sein und von seiner Mutter immer wieder Geld bekommen haben. Dann erfuhr der 56-Jährige von seiner Halbschwester, dass die Enterbung vorbereitet werde. «Er bekäme in Zukunft kein Geld mehr», gab Staatsanwalt Matthias Ridder am Freitag wieder. Der Angeklagte soll dann den 23-Jährigen für 3000 Euro als Killer angeheuert haben, um die Tat gemeinsam zu begehen.

Detlef W. chauffierte laut Anklage am Tattag, dem 17. Juni 2010, seinen Komplizen nach Düsseldorf. Als Paketbote getarnt, soll der 23-Jährige in die Wohnung in einem Mehrfamilienhaus eingedrungen sein. Die betagte leibliche Mutter des Auftraggebers wurde in ein Zimmer gesperrt. Mit vorgehaltener Pistole wurden die 39 Jahre alte Halbschwester, eine Yoga-Lehrerin, und ihr Vater (83) gezwungen, sich gegenseitig den Mund zuzukleben.

Vater und Tochter wurden mit Kopfschüssen getötet. ...

http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/dpa_ticker/DPA_161210/index.php

 

 

 


 

 

 

Koblenzer Waffennarr aus Chaos-Wohnung muss in Haft

Hartmut Wagner

Koblenz. Der 45-Jährige hatte nie eine Freundin – seine einzige Bezugsperson ist seine Mutter. Er lebte völlig zurückgezogen. Aber: Er besaß in Deutschland und Tschechien ein illegales Waffenarsenal – Handgranaten, Maschinenpistolen und Sturmgewehre.

In seiner Wohnung in Koblenz-Neuendorf hortete er rund fünf Kilogramm Schwarzpulver und Plastiksprengstoff. Die Chemikalien lagerten unter anderem in der Küche zwischen Gläsern mit eingekochten Früchten. Laut Gutachtern war dies gefährlich – für den Mann selbst, für seine Mutter und die übrigen Bewohner des Mehrfamilienhauses.

Illegales Arsenal des 45-Jährigen war für Nachbarn gefährlich

Jetzt hat das Landgericht Koblenz den nicht vorbestraften Mann wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffen- und das Sprengstoffgesetz zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der Oberstaatsanwalt hatte drei Jahre Haft gefordert, die Verteidigerin des Mannes eine Bewährungsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Montag, 9.15 Uhr: Ein Wachtmeister führt den Angeklagten in Gerichtssaal 108. Der Mann trägt Handschellen, seine Blicke sind schüchtern, seine Schritte unsicher. Er späht von der Anklagebank in den Saal, sucht seine Mutter. Als er sie entdeckt, wirkt er etwas sicherer. Zu Prozessbeginn erklärt seine Anwältin, dass die Anklagevorwürfe zutreffen.

Der Mann kaufte sich zwischen 1989 und 2010 auf Ausstellungen und in Geschäften große Mengen Schwarzpulver und illegale Waffen. Aber warum? Seine Erklärung: „Mir gefällt das. Ich bin Sammler.“ Mit seiner ungewöhnlich hohen Stimme ergänzt er noch: „Waffentechnik und Chemie begeistern mich.“

Der Mann ist völlig auf seine Mutter fixiert. Er lebt seit 45 Jahren mit ihr zusammen. Er hat keinen Schulabschluss, keinen Beruf, verdiente nie eigenes Geld. Er leidet laut dem Direktor des Nette-Guts in Weißenthurm, Wolfram Schumacher-Wandersleb, an einer kombinierten schizoid-abhängigen Persönlichkeitsstörung. Er hat große Schwierigkeiten, Freude, Ärger oder Zuneigung zu zeigen. Und er glaubt, dass über ihm ein Fluch liegt, der sein Leben zerstört hat. Das Gericht stufte den Mann wegen seiner Erkrankung als vermindert schuldfähig ein. Dadurch fiel das Urteil milder aus.

Sprengstoff zwischen Einweckgläsern gelagert

Im Oktober 2010 hatten Polizisten und Feuerwehrleute die 60-Quadratmeter-Wohnung in Neuendorf durchsucht. Das Waffenlager des Mannes war enorm, ebenso das Chaos, in dem er und seine Mutter hausten. Ein Polizeisprecher sagte später: „Alles war von oben bis unten voller Müll.“

Den Großteil der sichergestellten Waffen lagerte der Mann auf einem Bauernhof in Tschechien – darunter vier Panzerabwehrgranaten und ein deutsches Maschinengewehr aus dem Zweiten Weltkrieg.

War der Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit? Gutachter Schumacher-Wandersleb verneint das: „Er ist nicht der Typ, der morgen einen Anschlag vorhat.“

23.08.2011

http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Koblenzer-Waffennarr-aus-Chaos-Wohnung-muss-in-Haft-_arid,294031.html

 

 

 


 

 

 

Jarosław Aleksander Kaczyński

Jarosław Aleksander Kaczyński; * 18. Juni 1949 in Warschau) ist ein konservativer polnischer Politiker, Senator der I. Wahlperiode, Abgeordneter des Sejm in der I., III., IV., V. und VI. Wahlperiode und war von 2006 bis 2007 Ministerpräsident von Polen. Im Oktober 2007 erlitt er eine deutliche Niederlage bei vorgezogenen Wahlen. Er ist Vorsitzender der nationalkonservativen Partei Prawo i Sprawiedliwość (PiS, dt. Recht und Gerechtigkeit). Am 26. April 2010 kündigte Jarosław Kaczyński seine Kandidatur für die Nachfolge seines Bruders bei den Präsidentschaftswahlen im Juni an.[1] Sein 45 Minuten jüngerer Zwillingsbruder Lech war bis zu dessen Tod am 10. April 2010 Präsident des Landes.

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Die Kaczyński-Brüder sind Söhne von Rajmund Kaczyński, einem Ingenieur und Teilnehmer des Warschauer Aufstandes, und Jadwiga Kaczyńska, einer Mitarbeiterin der Polnischen Akademie der Wissenschaften. Als Zwölfjähriger spielte er gemeinsam mit seinem Zwillingsbruder Lech in dem polnischen Kinderfilm O dwóch takich, co ukradli księżyc (dt. Die zwei Monddiebe) von Jan Batory mit, einer Verfilmung des gleichnamigen Romans von Kornel Makuszyński. Der Katzenliebhaber und Junggeselle Jarosław Kaczyński lebt zusammen mit seiner Mutter im nördlichen Warschauer Bezirk Żoliborz.[10] Über die Homosexualität Kaczyńskis wird in den polnischen Medien und der Gesellschaft spekuliert.[10]

http://de.wikipedia.org/wiki/Jaros%C5%82aw_Kaczy%C5%84ski

 

 

POLEN

Im Namen des Vaters

Frank Herold

Sie wollte nicht in die Öffentlichkeit. Und erstaunlicherweise hatten Polens Boulevardzeitungen den Willen von Marta Kaczynska in den vergangenen Jahren auch weitgehend respektiert. Aber dann kam jener schreckliche Tag von Smolensk Anfang April, an dem ihre Eltern Lech und Maria, das polnische Präsidentenpaar, gemeinsam mit 94 weiteren Menschen bei einem Flugzeugabsturz den Tod fanden. Eine Woche lang erschien die junge Frau danach in Schwarz auf den Titelseiten aller Zeitungen. Kniend, betend und weinend. Es war wohl auch das millionenfach verbreitete Bild dieser trauernden Tochter an den Särgen ihrer Eltern, das viele Polen mit ihrem zu Lebzeiten heftigst umstrittenen Präsidenten auszusöhnen vermochte.

Inzwischen ist Polen im Wahlkampf. Jaroslaw Kaczynski will seinem Zwillingsbruder im Präsidentenamt nachfolgen. Er besitzt einiges, was ihn für dieses Amt qualifizieren würde: vor allem politisches Geschick, das seine Gegner Skrupellosigkeit nennen, und den unbedingten Willen zur Macht. Doch etwas Entscheidendes fehlt ihm: emotionale Ausstrahlung und die Fähigkeit, menschliche Wärme zu zeigen. Man konnte Jaroslaw Kaczynski in einigen politischen Rollen erleben und ihn sich in anderen vorstellen, kaum jedoch als Landesvater. Und das lag wahrlich nicht an seinem oft als skurril beschriebenen Leben als Junggeselle, der mit Mutter und Katzen lebt.

Wie verkauft man jemanden als Sympathieträger, der keiner ist? Dieses Defizit soll nach dem Willen der rechtskonservativen Wahlkampfmaschine nun offenbar die 30-jährige Marta beseitigen. Sie erklärte überraschend, sie werde künftig nicht einfach nur wieder Privatperson sein. Aus der Partei "Recht und Gerechtigkeit" (PiS), die Vater und Onkel 2001 gegründet hatten, hieß es, sie wolle den Onkel in seinem Streben nach dem Präsidentenamt nach Kräften unterstützen. Doch der Erklärung folgte ein merkwürdiger Eiertanz. Hilfe für den Onkel, das ja. Aber nicht politisch. Marta werde nicht auf Kundgebungen erscheinen und nicht auf Plakaten abgebildet. Stattdessen erhielten die Medien am vergangenen Wochenende eine Einladung, als sie mit Mann und beiden Kindern mit dem Onkel am Wochenende an der Warschauer Zitadelle einen Sonntagsspaziergang machte. Plötzlich hat Jaroslaw Kaczynski, was er braucht, um gewählt zu werden: eine Familie.

Doch damit nicht genug. Ihr Mann Marchin Dubieniecki, wie Marta ein angesehener Rechtsanwalt, ist bereit, am Parteikarren der PiS mitzuziehen. Er kann sich vorstellen, sich um ein Parlamentsmandat zu bewerben. Was besonders pikant wäre, denn sein Vater ist ein bekannter Politiker der postkommunistischen polnischen Linken, also nach den moralischen Grundsätzen der Kaczynski-Partei alles andere als satisfaktionsfähig. Marta selbst wird auch nach dem Wahlkampf eine öffentliche Rolle spielen. Sie gründet gerade eine Stiftung, die sich für Zivilcourage - das Anliegen ihrer Mutter - und Patriotismus, also die Mission von Vater und Onkel, stark machen soll.

05.05.2010

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2010/0505/seite1/0047/index.html

 

 

 


 

 

Muttersöhnchen erschießt Mutter und sich selbst

Ein Bild aus glücklichen Tagen: Josef W. (m.) feiert mit seiner Mutter Regina (links daneben)

Nach 53 Jahren unter einem Dach Muttersöhnchen erschießt Mutter und sich selbst

08.02.2011

Von C. ATTENBERGER und S. KIENER

Ingolstadt – Sein Leben lang hat Josef W. (53) versucht, von Mama loszukommen. Es ist ihm in 53 Jahren nicht gelungen. Als die Mutter ihn dann für immer verlassen sollte – da hat er lieber sie und sich erschossen.

„Er konnte einfach nicht allein sein“, sagt eine Nachbarin in Münchsmünster (bei Ingolstadt). Zu lange und zu symbiotisch hat Josef mit seiner Mutter Regina (83) gelebt. Der Bub war ja alles, was sie noch hatte, nach dem frühen Tod ihres Mannes.

„Immer war Josef mit der Mutter, er schlief sogar in ihrem Zimmer.“ Eine Frau für Josef fand sich da natürlich nicht. „Er hat ein paar Mal versucht sich von seiner Mutter zu lösen. Doch das hat sie nicht erlaubt“, sagt die Nachbarin. Mechaniker Josef suchte Ablenkung in seinen Basteleien. „Der konnte jeden Fernseher und jedes Radio reparieren“, so ein Bekannter.

Und dann wurde die Mama immer gebrechlicher. Sie war herzkrank, hatte offene Füße. Den Haushalt schaffte sie nicht mehr. „Außerdem hat der Josef mit seiner Werkstatt ein Zimmer nach dem anderen belegt“, sagt die Nachbarin. „Der ganze Haushalt ist verlottert. Das war schlimm.“ Nur um die Mama kümmerte sich der Josef vorbildlich. Jeden Tag fuhr er sie zum Arzt, um ihre Füße verbinden zu lassen. Doch das konnte ihren nahenden Tod nicht aufhalten. Nachts schlief Sie nicht mehr, so sehr plagte sie ihr krankes Herz.

Am Ende schlurfte sie nächtelang in der Küche auf und ab, ruhte nur zwischendurch auf dem Sofa. Dort in der Küche hat ihr Sohn sie erschossen. Nachts mit seiner Pistole. Danach setzte er die Waffe an den eigenen Kopf – und drückte ab.

http://www.bild.de/regional/muenchen/mord/nach-53-jahren-unter-einem-dach-15890552.bild.html

 

 

 


 

 

 

08.04.2010

JUSTIZ: Familientragödie in Rathenow

Mutter (45) soll von ihrem Sohn (19) erdrosselt worden sein / Polizeifahndung

RATHENOW - Bereitschafts- und Kriminalpolizei beendeten am Dienstag die Abendruhe in dem Wohnblock Mühlenstraße 1 in Rathenow. In der Wohnung der Familie N. lag eine tote Frau, ihr Ehemann hatte sie gefunden. Sofort leitete die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein. Gesucht wird, wie gestern zu erfahren war, der 19 Jahre alte Sohn der Familie. Die Staatsanwaltschaft wollte sich dazu später „aus ermittlungstaktischen Gründen“ nicht äußern. „In Rathenow wurde eine leblose Frau gefunden, sie war 45 Jahre alt. Wir gehen von einem Tötungsdelikt aus und ermitteln derzeit in alle Richtungen “, sagte ein Staatsanwalt. Die Deutsche Presseagentur hatte das zu einem früheren Zeitpunkt gestern bereits wesentlich ausführlicher gemeldet: Ein 19-Jähriger steht im Verdacht, seine 45 Jahre alte Mutter getötet zu haben, hieß es bei der Agentur, die sich auf den Bericht einer Boulevard-Zeitung berief.

Das Opfer sei stranguliert worden, es habe mehrere Platzwunden am Kopf gehabt. Der Agentur zufolge fand der Ehemann die Tote am frühen Dienstagabend in der gemeinsamen Wohnung und alarmierte die Polizei. Er sei anschließend mit einem Schock ins Krankenhaus gebracht worden. Der 19 Jahre alte Sohn der Familie sei bereits wegen Betruges und weiterer Straftaten aufgefallen. Im Internet wurde angeblich ein Abschiedsbrief gefunden, den der 19 Jahre alte Sohn verfasst hat. Wie ernst dieses Schreiben zu nehmen ist, war gestern nicht zu klären. Nach dem Sohn, der mit seinem Auto geflüchtet sein soll, wurde bundesweit gefahndet. Nachdem die Polizei die Spuren am Tatort gesichert hatte, wurde die Wohnung amtlich versiegelt.

Derweil wurden weitere Einzelheiten zum Opfer bekannt. Die Getötete soll in einem Einzelhandelsgeschäft in der Berliner Straße im Stadtzentrum gearbeitet haben. Die Eltern des Opfers wohnen ganz in der Nähe des Tatortes. Die Nachbarschaft reagierte entsetzt. In Rathenow hatte sich die Nachricht schnell herumgesprochen, zum Nachmittag trafen Fotografen und Reporter weiterer überregionaler Medien ein.

Das letzte Kapitalverbrechen dieser Art in Rathenow war der Mord an der 18-Jährigen Ulrike W. im Februar 2008. Sie war leblos in ihrer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Berliner Straße aufgefunden worden. Der Täter war der ehemalige Freund des Opfers. (Von Joachim Wilisch)

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11771393/61759/Mutter-soll-von-ihrem-Sohn-erdrosselt-worden-sein.html

 

 

 


 

 

 

"Die Polizeistreife war in Lebensgefahr"

Nach dem Todesschuss ermittelt eine Mordkommission

Lutz Schnedelbach

Nach dem tödlichen Schuss eines Polizisten auf einen 37-jährigen Mann aus Russland am Montagabend in Wedding ermittelt nun eine Mordkommission. Sie soll herausfinden, ob der Waffengebrauch des Polizisten in einer Wohnung an der Swinemünder Straße gerechtfertigt war, oder ob der Angreifer auch mit Pfefferspray hätte gestoppt werden können. Nach derzeitigen Erkenntnissen befanden sich die Polizisten in einer extremen Notwehrsituation und standen mit dem Rücken zur Wand. Der Mann habe skrupellos und wild um sich gestochen, hieß es gestern im Polizeipräsidium. Auch der erste Schuss habe den Mann nicht zum Stehen gebracht. "Die Polizeistreife war in Lebensgefahr", sagte ein Fahnder. Der Polizist des Abschnitts 36 in der Pankstraße hatte aus seiner schwarzen Pistole Sig Sauer zwei Schüsse abgegeben. Einer traf Wladimir K. in die Brust - und dieser war tödlich.

Nach neuesten Informationen hatte die Mutter von Wladimir K. am Montagabend zwei Mal den Polizeinotruf gewählt und gesagt, dass ihr betrunkener Sohn sie bedrohe. Als eine Polizeistreife gegen 18.15 Uhr an der Wohnungstür klingelte, flüchtete der 1,60 Meter große Mann über den Balkon. Die Polizisten fuhren wieder ab. Kurz darauf kehrte der Mann zurück und bedrohte seine Mutter erneut. Der Frau gelang es, die Wohnung zu verlassen. Als wieder eine Streife vorfuhr, übergab die Mutter die Wohnungsschlüssel an die Polizisten. Sie öffneten die Wohnungstür. Im Flur stürzte der Mann dann mit einem Messer auf die Polizisten zu und fuchtelte mit der Waffe wild um sich. Ein Beamter wusste sich nicht anders zu helfen, als zu schießen.

Nach Einschätzung des Geschäftsführers der Gewerkschaft der Polizei in Berlin, Klaus Eisenreich, haben Respektlosigkeit und Gewalt gegen Polizisten stark zugenommen. "Wer Polizisten mit Waffen bedroht, muss damit rechnen, dass er erschossen wird", sagte Eisenreich der Berliner Zeitung.

Fälle, bei denen Polizisten mit ihren Waffen schießen, sind in Berlin selten. Im vergangenen Jahr registrierte die Sicherheitsbehörden zwei solcher Vorfälle. Einer davon endete tödlich. Am 6. Dezember wehrte sich auf dem Forckenbeckplatz in Friedrichshain ein Zivilfahnder mit einem Schuss aus seiner Waffe gegen fünf Schläger. Die Täter, 18 und 19 Jahre alt, hatten auf ihn eingeprügelt, so dass er um sein Leben fürchten musste. Er traf einen der Angreifer im linken Unterschenkel. Am 25. Juni wollten Polizisten in der Joachimstaler Straße unweit vom Bahnhof Zoo einen Straftäter festnehmen. Dabei wurde die Streife heftig attackiert. Der Täter schoss zuerst auf einen der Polizisten. Das Projektil verfehlte sein Ziel. Der Polizist feuerte zurück und traf den Mann in den Oberkörper. Er starb kurz darauf in einer Klinik.

17.03.2010

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2010/0317/berlin/0039/index.html

 

 

 


 

 

Sulz - Prozess um tödliche »Teufelsaustreibung« fortgesetzt

Ein psychisch Kranker wollte den Teufel aus seiner Mutter treiben. Symbolbild: dpa

Sulz/Rottweil - Mit der Befragung weiterer Zeugen ist am Montag vor dem Landgericht Rottweil der Prozess um eine tödliche »Teufelsaustreibung« fortgesetzt worden.

Befragt werden unter anderem die Ärzte des Angeklagten und die Pfleger seiner getöteten Mutter. Der 45 Jahre alte Sohn aus Sulz am Neckar hatte zugegeben, immer wieder mit einer Bibel auf die 87-Jährige eingeschlagen zu haben, allerdings ohne Tötungsabsicht. Der geistig kranke Mann flößte seiner Mutter große Mengen Wasser ein - angeblich um ihren Körper zu reinigen und ihre Seele vor dem Teufel zu retten.

Das führte schließlich zum Tod der pflegebedürftigen Frau, die in ihrem Bett ertrank. Ein Urteil wird am Nachmittag erwartet.

Zum Artikel: Sulz - Teufelsaustreibung endet tödlich

(dpa)

21.12.2009 - aktualisiert am 21.12.2009 11:39

http://www.schwarzwaelder-bote.de/wm?catId=11738079&artId=14531973&offset=4

 

 

 

SULZ A.N.

Sulz - Teufelsaustreibung endet tödlich

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Ein psychisch Kranker wollte den Teufel aus seiner Mutter treiben. Symbolbild: dpa

Sulz - Wegen Totschlags muss sich seit Montag ein 54-Jähriger vor dem Rottweiler Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, im Juni eine Teufelsaustreibung an seiner halbseitig gelähmten Mutter versucht zu haben, an deren Folgen die 87-Jährige verstorben ist.

Der Mann, dem wegen einer psychischen Krankheit Schuldunfähigkeit unterstellt wird, legte am Montag zwar kein umfassendes Geständnis in klassischem Sinne ab, allerdings schilderte er die Tat sehr deutlich – aus seiner Sicht. Und die endet damit, dass er lange nicht wahrhaben wollte, dass die Mutter leblos im Bett liege, wie eine Zeugin berichtete.

Mit Bibel mehrfach auf Pflegebedürftige eingeschlagen

Er gab zu, mit einer Bibel mehrfach auf die Pflegebedürftige eingeschlagen zu haben. Nicht stark, mehr symbolisch, »um den Teufel aus ihr hinaus zu treiben«. Der Rechtsmediziner gab gestern zu Protokoll, dass der Körper der Frau überall Hämatome aufwies. Zahlreiche Rippen waren gebrochen, und auch im Rachenraum habe er starke Veränderungen festgestellt. Auch dazu passen Details aus der Schilderung des in der Psychiatrie untergebrachten Angeklagten. Er habe seiner Mutter Medikamente gegeben, wusste dann nicht mehr welche und wie viele, also habe er sie zum Erbrechen gezwungen.

Und er habe sie auch gezwungen, Flüssigkeit zu sich zu nehmen, was an sich vernünftig wäre, in diesem Fall aber wohl zum Tod geführt hat. Regelrecht ertränkt worden sei die Frau. Das ganze Geschehen ist um so erstaunlicher als das Verhältnis des Frührentners zu seiner Mutter als liebevoll geschildert wird und es bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Anzeichen für Misshandlung gegeben hatte.

Am kommenden Montag wird der Prozess fortgesetzt.

Von Bodo Schnekenburger

15.12.2009 - aktualisiert am 15.12.2009 07:34

http://www.schwarzwaelder-bote.de/wm?catId=7832337&artId=14515369&offset=5

 

 

 


 

 

 

Polizei - Sohn tötet Mutter und begeht Selbstmordversuch

22.11.09 | 15:02 Uhr

Bild: Sohn tötet Mutter und begeht Selbstmordversuch Polizei - Sohn tötet Mutter und begeht Selbstmordversuch

39-Jähriger von der Polizei festgenommen Eine 83 Jahre alte Frau ist im niederbayerischen Wegscheid offenbar von ihrem Sohn getötet worden. Der 39-Jährige verübte anschließend einen Selbstmordversuch, wie die Polizei am Sonntag mitteilte. Er wurde festgenommen.

Am Morgen hatte die Schwester des Tatverdächtigen die Polizei alarmiert. Sie war zuvor zum benachbarten Anwesen der dort allein lebenden Mutter gegangen, um landwirtschaftliche Arbeiten zu verrichten. Dort traf sie nach Informationen der Polizei auf ihren Bruder, der ihr sagte, dass er die Mutter getötet habe und jetzt versuchen werde, sich das Leben zu nehmen. Im Schlafzimmer fand die 49-Jährige die Mutter leblos im Bett.

Während sie über Notruf die Polizei verständigte, legte sich der Bruder neben die Mutter. Als die Rettungskräfte und die Polizei am Tatort eintrafen, stellten sie bei dem Tatverdächtigen erhebliche Schnittverletzungen an Hals und Oberkörper fest. Der Mann wurde notoperiert und war am Nachmittag außer Lebensgefahr.

Nähere Einzelheiten zu dem Fall wollte die Staatsanwaltschaft Passau am Montag mitteilen. Zur Ermittlung der Todesursache der 83-Jährigen sollte eine Obduktion durchgeführt werden. Zum Motiv könnten derzeit noch keinerlei Angaben gemacht werden, hieß es. Auch der genaue Tatzeitpunkt war zunächst unklar. Die Hinterbliebenen wurden psychologisch betreut.

Wegscheid (ddp-bay)

Url zum Artikel: http://www.ad-hoc-news.de/polizei-sohn-toetet-mutter-und-begeht-selbstmordversuch--/de/Regional/Bayern/20730163

 

 


 

 

 

13-jähriger Randalierer: Wohnung der Mutter zerstört

*Aachen.* Ein 13-jähriger Junge hat am Donnerstagnachmittag in der elterlichen Wohnung randaliert und dabei seine Mutter getreten und geschlagen. Darüber hinaus zerstörte das Kind mehrere Möbelstücke.

Die Polizei teilt mit, der Junge sei offenbar psychisch krank. Die Mutter, die leichte Verletzungen davontrug, war daraufhin geflüchtet und hatte die Polizei alarmieren lassen.

Die konnte das Kind nur mit der Androhung, die Wohnungstüre gewaltsam zu öffnen, zur Einstellung der Randale überreden. Bevor dies so weit war, wurden die Beamten zunächst heftig beleidigt und auch verbal bedroht.

Das anschließende Gespräch zwischen den Beamten und dem 13-Jährigen verlief dennoch ruhig, so die Polizisten. Der 13-Jährige gab an, dass er manchmal aggressiv werde und er «dann Lust hat, jemandem auf die Fresse zu hauen».

Er sei seit 2005 in unregelmäßigen Abständen in Behandlung. Auslöser sei jetzt gewesen, dass seine Mutter sein Zimmer aufgeräumt habe, obwohl er dies ausdrücklich verboten habe.

Die Mutter war zwischenzeitlich in ihre teilweise zerstörte Wohnung zurückgekehrt. In Abstimmung mit ihr und dem eingesetzten Notarzt sollte eine Einweisung des Kindes in eine Kinder- und Jugendpsychiatrie veranlasst werden.

Diesem Vorhaben wurde jedoch durch eine Ärztin in einem Aachener Krankenhaus nicht entsprochen. Folglich musste der Junge in die Obhut des Kinder- und Jugendnotdienstes übergeben werden. Von dort wiederum gelangte er in eine Bereitschaftspflegefamilie.

Dort ist er dann kurz nach 20 Uhr ausgebüxt. Er tauchte erst am Freitag wieder auf. Seine Mutter hat ihn wieder bei sich aufgenommen.

15.05.2009

http://www.az-web.de/lokales/aachen-detail-az/903041/13-jaehriger-Randalierer-Wohnung-der-Mutter-zerstoert

 

 

Kommentar Väternotruf:

Vom Vater des Jungen erfahren wir in der Pressemeldung wie so oft nichts. Offenbar ist er abwesen, womöglich, wie so oft, weggebissen von der Mutter, diversen Jugendamtsmitarbeiter/innen, Gutachter/innen, Verfahrenspfleger/innen, Rechtsanwältinnen, Richter/innen und anderen mutterfixierten Problemkindern der Nation.

Der Junge, so die Polizei, "sei offenbar psychisch krank". So einfach werden Kinder stigmatisiert und ausgegrenzt. Verhält sich ein Junge oder eine Mädchen nicht so wie erwartet, dann ist das Kind "offenbar psychisch krank". Die erwachsenen Mütter, Jugendamtsmitarbeiter/innen, Gutachter/innen, Verfahrenspfleger/innen, Rechtsanwältinnen, Richter/innen und andere mutterfixierten Problemkinder der Nation sind selbstverständlich psychisch gesund und bestätigen sich gegenseitig ihre Gesundheit. Pfui Deibel kann man bei so viel Heuchelei nur sagen.

 

 

 

 


 

 

Polizei findet gesuchten Ex-Richter nachts bei seiner Mutter

Donnerstag, 26. März 2009

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Polizei hat in der Nacht zum Donnerstag in Neuss bei Düsseldorf einen per Haftbefehl gesuchten ehemaligen Richter bei seiner Mutter aufgespürt. Der 57-jährige Jurist war wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden und zum Haftantritt nicht erschienen. Daraufhin wurde er per Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof die Revision des Juristen gegen das Urteil abgelehnt.

Der 57-Jährige hatte mit einem kiloschweren Stein in einer Boutique in Neuss auf den Kopf seiner Ex-Frau eingeschlagen. Sie arbeitete dort als Verkäuferin. Drei Passanten hatten die Tat durch das Schaufenster beobachtet. Sie rannten in den Laden und hielten den 57-Jährigen fest. Das Opfer kam mit leichten Verletzungen am Kopf davon. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar viereinhalb Jahre Haft wegen versuchten Totschlags gefordert.

Der inzwischen ins Gefängnis gebrachte Jurist war rund 20 Jahre lang Richter am Duisburger Amtsgericht und arbeitete zuletzt als Rechtsanwalt. Seine Ex-Frau hatte ausgesagt, der Mann habe sie nach der Scheidung immer wieder belästigt und bedroht. Beim Neusser Amtsgericht hatte sie bereits mehrere Einstweilige Verfügungen gegen ihren Ex-Mann erwirkt.

http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_26037/index.php

 

 


 

 

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle

Nr. 62/2009

Zur Dauer des nachehelichen Betreuungsunterhalts

Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erstmals mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem zum 1. Januar 2008 geänderten Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB) zu befassen.

1. Die Parteien streiten um nachehelichen Unterhalt. Die seit Januar 2000 verheirateten und seit September 2003 getrennt lebenden Parteien sind seit April 2006 rechtskräftig geschieden. Ihr im November 2001 geborener Sohn wird von der Klägerin betreut. Er besuchte seit 2005 eine Kindertagesstätte mit Nachmittagsbetreuung und geht seit September 2007 zur Schule und danach bis 16:00 Uhr in einen Hort. Die Klägerin ist verbeamtete Studienrätin und seit August 2002 mit knapp 7/10 einer Vollzeitstelle (18 Wochenstunden) erwerbstätig.

Das Amtsgericht hat den Beklagten für die Zeit ab Januar 2008 zur Zahlung nachehelichen Betreuungs und Aufstockungsunterhalt in Höhe von monatlich 837 € verurteilt. Die Berufung des Beklagten, mit der er eine Herabsetzung des monatlichen Unterhalts auf 416,32 € und eine zeitliche Befristung der Unterhaltszahlungen bis Juni 2009 begehrt, wurde zurückgewiesen.

Auf seine Revision hat der Bundesgerichtshof die angefochtene Entscheidung aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.

2. Der Bundesgerichtshof hatte über die in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Rechtsfragen zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen dem betreuenden Elternteil eines Kindes Betreuungsunterhalt zusteht und ob dieser Anspruch zeitlich befristet werden kann.

Nach § 1570 BGB in der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Fassung kann ein geschiedener Ehegatte von dem anderen wegen der Pflege und Erziehung eines gemeinsamen Kindes für mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen. Die Dauer des Unterhaltsanspruchs verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen. Die Dauer des Anspruchs auf Betreuungsunterhalt verlängert sich darüber hinaus, wenn dies unter Berücksichtigung der Gestaltung von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit in der Ehe sowie der Dauer der Ehe der Billigkeit entspricht.

Mit der Einführung des "Basisunterhalts" hat der Gesetzgeber dem betreuenden Elternteil die Entscheidung überlassen, ob er das Kind in dessen ersten drei Lebensjahren selbst erziehen oder eine andere Betreuungsmöglichkeit in Anspruch nehmen will. Ein gleichwohl während der ersten drei Lebensjahre erzieltes Einkommen ist damit stets überobligatorisch. Der betreuende Elternteil kann deswegen in dieser Zeit auch eine schon bestehende Erwerbstätigkeit wieder aufgeben und sich voll der Erziehung und Betreuung des Kindes widmen. Erzielt er gleichwohl eigene Einkünfte, weil das Kind auf andere Weise betreut wird, ist das überobligatorisch erzielte Einkommen allerdings nicht völlig unberücksichtigt zu lassen, sondern nach den Umständen des Einzelfalles anteilig zu berücksichtigen.

Für die Zeit ab Vollendung des dritten Lebensjahres steht dem betreuenden Elternteil nach der gesetzlichen Neuregelung nur noch ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt aus Billigkeitsgründen zu (s. o.). Damit verlangt die Neuregelung allerdings regelmäßig keinen abrupten Wechsel von der elterlichen Betreuung zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit. Nach Maßgabe der im Gesetz genannten kind- und elternbezogenen Gründe ist auch nach dem neuen Unterhaltsrecht ein gestufter Übergang bis hin zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit möglich.

Im Rahmen der Billigkeitsprüfung haben kindbezogene Verlängerungsgründe das stärkste Gewicht. Vorrangig ist deswegen stets der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Betreuung des Kindes auf andere Weise gesichert ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber mit der Neugestaltung des nachehelichen Betreuungsunterhalts in § 1570 BGB für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres den Vorrang der persönlichen Betreuung durch die Eltern gegenüber einer anderen kindgerechten Betreuung aufgegeben hat. Damit hat der Gesetzgeber auf den zahlreichen sozialstaatlichen Leistungen und Regelungen aufgebaut, die den Eltern dabei behilflich sein sollen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, insbesondere auf den Anspruch des Kindes auf den Besuch einer Tagespflege. In dem Umfang, in dem das Kind nach Vollendung des dritten Lebensjahres eine solche Einrichtung besucht oder unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse besuchen könnte, kann sich der betreuende Elternteil also nicht mehr auf die Notwendigkeit einer persönlichen Betreuung des Kindes berufen.

Soweit demgegenüber in Rechtsprechung und Literatur zu der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Fassung des § 1570 BGB abweichende Auffassungen vertreten werden, die an das frühere Altersphasenmodell anknüpfen und eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts allein vom Kindesalter abhängig machen, sind diese im Hinblick auf den eindeutigen Willen des Gesetzgebers nicht haltbar.

Soweit die Betreuung des Kindes sichergestellt oder auf andere Weise kindgerecht möglich ist, können einer Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils allerdings auch andere Gründe entgegenstehen, insbesondere der Umstand, dass der ihm verbleibende Betreuungsanteil neben der Erwerbstätigkeit zu einer überobligationsmäßigen Belastung führen kann. Hinzu kommen weitere Gründe nachehelicher Solidarität, etwa ein in der Ehe gewachsenes Vertrauen in die vereinbarte und praktizierte Rollenverteilung und die gemeinsame Ausgestaltung der Kinderbetreuung.

3. Diesen gesetzlichen Vorgaben des neuen Unterhaltsrechts trug die angefochtene Entscheidung nicht hinreichend Rechnung. Das Berufungsgericht hat bei der Bemessung der Erwerbspflicht der Klägerin vorrangig auf das Alter des Kindes abgestellt und nicht hinreichend berücksichtigt, dass es nach Beendigung der Schulzeit bis 16.00 Uhr einen Hort aufsucht und seine Betreuung in dieser Zeit auf andere Weise sichergestellt ist. Konkrete gesundheitliche Einschränkungen, die eine zusätzliche persönliche Betreuung in dieser Zeit erfordern, hat das Berufungsgericht nicht festgestellt. Ferner hat das Berufungsgericht auch nicht ermittelt, ob die Klägerin als Lehrerin im Falle einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit (26 Wochenstunden) über 16.00 Uhr hinaus arbeiten müsste. Die Billigkeitsabwägung, ob der Aspekt einer überobligationsmäßigen Beanspruchung durch Erwerbstätigkeit und Kindesbetreuung oder durch andere elternbezogene Gründe zu einer eingeschränkten Erwerbsobliegenheit führt, obliegt grundsätzlich dem Tatrichter und kann vom Bundesgerichtshof nur auf Rechtsfehler überprüft werden. Zwar mag die Entscheidung des Kammergerichts im Ergebnis gerechtfertigt sein. Da es indes an den erforderlichen Feststelllungen und der entsprechenden Billigkeitsabwägung durch das Berufungsgericht fehlt, hat der Bundesgerichtshof das angefochtene Urteil aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen.

4. Die vom Beklagten begehrte Befristung des Betreuungsunterhalts nach § 1578 b BGB scheidet schon deswegen aus, weil § 1570 BGB in der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Fassung eine Sonderregelung für diese Billigkeitsabwägung enthält und insoweit bereits alle Umstände des Einzelfalles abschließend zu berücksichtigen sind.

Das schließt es aber nicht aus, die Höhe des Betreuungsunterhalts in Fällen, in denen keine ehe- oder erziehungsbedingten Nachteile mehr vorliegen, nach Ablauf einer Übergangszeit zu begrenzen. Im Einzelfall kann dann der von einem höheren Einkommen des Unterhaltspflichtigen abgeleitete Unterhaltsanspruch nach den ehelichen Lebensverhältnissen auf einen Unterhaltsanspruch nach der eigenen Lebensstellung des Unterhaltsberechtigten herabgesetzt werden. Diese Voraussetzungen lagen hier indes nicht vor, weshalb der Senat die Entscheidung des Kammergerichts, den Unterhalt nicht zusätzlich zu begrenzen, gebilligt hat.

Urteil vom 18. März 2009 XII ZR 74/08

AG Berlin-Pankow/Weißensee – 20 F 5145/06 – Entscheidung vom 29. August 2007

KG Berlin – 18 UF 160/07 – Entscheidung vom 25. April 2008

Karlsruhe, den 18. März 2009

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-5013

Telefax (0721) 159-5501

http://www.bundesgerichtshof.de/

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Laut Urteil des wohl erstinstanzlich zuständigen Richters am Amtsgericht Pankow/Weißensee Ole Watermann, sollte der Vater eines im November 2001 geborenen Sohnes, der seit September 2007 zur Schule und danach bis 16:00 Uhr in einen Hort geht, der Mutter, einer verbeamtete Studienrätin, die seit August 2002 mit knapp 7/10 einer Vollzeitstelle (18 Wochenstunden) erwerbstätig war, Betreuungs und Aufstockungsunterhalt in Höhe von monatlich 837 € zahlen. Ja so wünschen sich dass manche deutsche Mütter, der Mann soll schuften gehen und Geld ranschaffen, während frau sich der libidinösen Mutter-Sohn-Beziehung und der Selbstfindung widmen kann.

Warum Richter Watermann den Sohn nicht einfach in die Betreuung des Vaters gibt, damit sich die Mutter endlich einmal voll der Erwerbsarbeit widmen kann, so wie das viele Männer jeden Tag ganz selbstverständlich machen, geht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofes nicht hervor. Zumal die Mutter dann endlich auch einmal Zeit hätte, einen neuen Mann kennen zu lernen, mit dem sie noch viele schöne gemeinsame Stunden erleben könnte, anstatt sich der Gefahr auszusetzen, den Sohn über zu behüten und so womöglich ein kleines gruseliges Monster heranzuziehen, das später am Computer Ballerspiele spielt und sich bei der erst besten Gelegenheit, als Radaubruder oder gar schlimmeres erweist.

 

 


 

 

Denise (17) wurde brutal erschlagen

Disco-Mord: Lange Haftstrafe für den Täter - Richter nennt ihn "Muttersöhnchen"

Freunde des Opfers haben in Asche Kerzen für Denise aufgestellt

Freunde des Opfers haben in Asche Kerzen für Denise aufgestellt Foto: DPA

Der Vorsitzende Richter Rolf Traupe mühte sich merklich um einen sachlichen Tonfall. Doch einige Male während der Urteilsbegründung klang der Groll durch, der sich bei der Jugendkammer des Göttinger Landgerichts während des Mord-Prozesses gegen einen Berufsschüler angesammelt zu haben schien.

Er sei ein „verwöhntes Muttersöhnchen“ und habe „nicht den Mumm gehabt“, zu seiner Verantwortung für den gewaltsamen Tod der Schülerin Denise zu stehen, sagte der Richter dem 19-jährigen Angeklagten. Durch ein Geständnis hätte der Berufsschüler den Eltern des Opfers eine fast fünf Monate lange Beweisaufnahme ersparen können.

Nach Überzeugung der Kammer hat der Angeklagte die 17-Jährige nach einer Discoveranstaltung im April vergangenen Jahres in Asche im Kreis Northeim umgebracht. Dafür erhielt er am Montag wegen Totschlags neuneinhalb Jahre Jugendstrafe. Die Kammer folgte damit dem Antrag des Nebenklagevertreters. Der Staatsanwalt, der in seinem Plädoyer aus juristischen Gründen vom ursprünglichen Mordvorwurf abgewichen war, hatte acht Jahre und neun Monate gefordert, der Verteidiger hatte fünf Jahre.

Ob er Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird, ließ der Anwalt zunächst offen. Die Eltern des Mädchens seien – „soweit man das nach einem solchen Verfahren überhaupt kann“ – mit dem Schuldspruch zufrieden, sagte der Anwalt der Familie. Auf eine Entschuldigung oder wenigstens auf einen um Verzeihung bittenden Blick des Angeklagten warteten die Hinterbliebenen allerdings auch am Montag vergebens.

Der 19-Jährige nahm das Urteil ohne äußerlich sichtbare Regung zur Kenntnis und starrte während der knapp einstündigen Urteilsbegründung auf die Tischplatte.

Warum der 19-Jährige die Schülerin getötet hat, sei unklar geblieben, sagte der Vorsitzende Richter. „Es war kein Motiv festzustellen.“ Man könne nur spekulieren. Das Gericht geht davon aus, dass der Täter und sein Opfer die Discoveranstaltung gemeinsam verlassen haben. Vor der Tür sei es zu einem Kampf gekommen. Dabei habe sich Denise gewehrt, sagte Richter Traupe.

Darauf deuteten auch Kratzspuren im Gesicht des 19-Jährigen hin. Die junge Frau habe zu fliehen versucht. Der Angeklagte rannte hinterher, trat ihr in die Hacken und würgte sie. Als die 17-Jährige wehrlos war, habe er sie in einen dunklen Kellereingang geschleift und ihr dann mit einem Stein und einem Terrakotta-Topf „vielfach“ auf den Kopf geschlagen, sagte Traupe.

Nach der Tat ging der 19-Jährige nach Hause, wusch sich, zog einen anderen Pullover über und ließ sich dann noch einmal bei der Discoveranstaltung blicken. Die Leiche von Denise wurde am nächsten Morgen von Anwohnern gefunden.

Im Prozess hatte der Angeklagte gesagt, er könne sich an nichts erinnern, weil er nach reichlich Drogen- und Alkoholkonsum einen Blackout gehabt habe. Das Gericht nahm ihm dies nicht ab. Die angebliche Erinnerungslücke „diente nur dazu, um unbequemen Fragen auszuweichen“, sagte Richter Traupe.

Der 19-Jährige habe wohl einen „mittleren Rauschzustand“ gehabt. Dies habe seine Steuerungsfähigkeit etwas beeinträchtigt. Er sei aber durchaus in der Lage gewesen, gezielt zu handeln, und insofern für seine Tat verantwortlich.

Dass er während des Prozesses die Verantwortung für seine Tat nicht übernommen habe, werde dem Angeklagten wenig nützen, sagte der Vorsitzende Richter. Die Frage nach dem Warum der Tat würden bleiben und ihn sein Leben lang begleiten.

lni

Aktualisiert am 2. März 2009

http://www.abendblatt.de/daten/2009/03/02/1069549.html

 

 


 

 

Sohn legte Brände - die Mutter half

Er legte Brände und hinterließ Bekennerschreiben unter der Bezeichnung "RAF" in Spandau. Die Mutter stand Schmiere, sie wurde von ihrem Sohn dazu gezwungen, wie sie im Prozess aussagte. 

Der Sohn legte Feuer, die Mutter stand Schmiere. Das war bei drei Bränden in Spandau so. Einmal hatte Roswitha K. das Verbrechen ihres Sohnes Simon sogar gefilmt. Der 22-Jährige legte in einer Schule, einer Pizzeria und in einem Mehrfamilienhaus Feuer. „Es ging ihm darum, irgendwie Aufmerksamkeit zu erregen“, sagte sein Anwalt gestern im Prozess um Brandstiftung. Die Mutter sagte, der Sohn habe sie gezwungen mitzugehen.

Simon K., ein Elektriker-Lehrling, hinterließ bei dem Anschlag auf die Pizzeria ein Bekennerschreiben angeblicher Terroristen. Es werde weitere Brände geben, kündigte er unter der Bezeichnung „RAF“ an. „Wollten Sie Angst und Schrecken verbreiten?“, forschte der Richter. „Nein“, versicherte der notorische Zündler. Die Schule wählte er als Anschlagsziel, weil er wohl vor vielen Jahren gehänselte wurde, wenn er dort vorbeiging. Im Keller des Wohnhauses zündete er die Couch eines früheren Nachbarn an, weil ihn der Mann „dauernd terrorisiert“ habe.

Bis zu seiner Festnahme am 21. April lebte Simon K. bei seiner Mutter, die nun wegen Beihilfe mit auf der Anklagebank sitzt. In einer Vernehmung bei der Polizei sagte der Sohn über die 49-jährige Frau, sie interessiere sich nur für Tiere. „Sie sollen auch mit einem Anschlag auf den Eisbären Knut gedroht haben“, hielt ihm der Vorsitzende Richter vor. „Weil er so oft im Fernsehen war und mich das nervte“, meinte der Angeklagte.

Als die Mutter im März und April mitging, als er mit Benzin Brände legten wollte, war das nach ihrer Version nicht freiwillig: „Ich hatte Angst.“ Er habe sie massiv bedroht. Der Sohn im schwarzen Anzug schüttelte den Kopf. Der Prozess wird am Montag fortgesetzt. K. G.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 25.09.2008)

www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Spandau-Brandstiftung;art126,2621888

 

 

 

Kommentar Väternotruf: 

 „Es ging ihm darum, irgendwie Aufmerksamkeit zu erregen“, sagte der Anwalt des Brandstifters und drei mal darf man raten warum. Wie man an der Meldung sieht, scheint der Junge keinen Kontakt zu seinem Vater zu haben, denn sonst wäre von diesem sicher auch die Rede gewesen. 

Jungen, die Brände legen um Aufmerksamkeit zu bekommen, sind in der Regel von ihren Müttern emotional missbraucht worden. Der Vater steht - aus welchen Gründen auch immer im Abseits, doch wen interessiert das schon. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2003 unter Beweis gestellt, dass Väter Menschen zweiter Klasse als betrachtet werden. Man braucht sich dann  nicht zu wundern, wenn das Bundesverfassungsgericht von Vätern nicht mehr ernst genommen wird. 

 

 

 


 

 

 

Freispruch

Mutter, die ihren Sohn tötete, war schuldunfähig

Montag, 15. September 2008

Richter des Landgerichtes Berlin haben eine Frau freigesprochen, die ihren behinderten Sohn getötet hat. Die 61-Jährige war wegen Totschlags angeklagt. Das Gericht kam aber zu der Auffassung, dass sie zur Tatzeit schwer depressiv und deswegen schuldunfähig war.

„Ein Leben ohne Marco ist für mich die größte Strafe“, sagte Eveline G. vor der Urteilsverkündung. „Er fehlt mir so sehr.“ Wirkungsvoller hätte die 61-Jährige die Tragik dieses Prozesses kaum beschreiben können. Denn sie war es ja, die ihren schwerstbehinderten Sohn Marco am 28. Oktober 2007 nach 26 Jahren aufopferungsvoller Pflege tötete. Eine Tat, für die sie aber nicht verantwortlich gemacht werden kann. Ein Moabiter Schwurgericht sprach sie gestern frei.

Dabei bezogen sich die Richter vor allem auf ein Gutachten des forensischen Psychiaters Norbert Konrad, der Eveline G. Schuldunfähigkeit attestierte. Er sprach von „einer schweren depressiven Episode“, die ihre Steuerungsfähigkeit stark beeinträchtigt habe.

Eveline G. hatte ihrem Sohn am 28. Oktober in ihrer gemeinsamen Wohnung in der Freisinger Straße in Schöneberg zunächst ein Gebräu aus starken Schlaf- und Beruhigungsmitteln eingeflößt. Als er schon betäubt war, hatte sie ihm mit einem kleinen Küchenmesser an beiden Handgelenken Schnittverletzungen zugefügt. Anschließend nahm sie eine Überdosis Tabletten und schnitt sich die Pulsadern auf. Sie konnte jedoch noch rechtzeitig gefunden und gerettet werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte Eveline G. wegen Totschlags angeklagt; am Ende der Beweisaufnahme wegen der vom Gutachter festgestellten Schuldunfähigkeit wie die Verteidigung für einen Freispruch plädiert. Das Gericht und auch der Gutachter gingen von einem sogenannten erweiterten Suizidversuch aus. Im Laufe des Verfahrens war von der Kammer zeitweise sogar ein „Töten auf Verlangen“ in Betracht gezogen worden. Dabei bezogen sich Richter und Schöffen auf eine von Eveline G. geschilderte Situation kurz vor Marcos Tod: Beide hätten aneinandergekuschelt im Ehebett gelegen. Sie habe ihm weinend von der verstorbenen Oma erzählt; dass deren Seele jetzt frei sei und sie nicht mehr leiden müsse. „Willst du zu Oma?“, habe sie gefragt. Und Marco, der wegen seiner Behinderung nicht sprechen konnte, habe nach oben geblickt. Das bedeutete: ja.

An das Geschehen danach hatte Eveline G. keine Erinnerung. Der Gutachter hielt diese Amnesie für durchaus nachvollziehbar. Sie könne wegen der Medikamentenüberdosis toxische Ursachen haben, sagte er. Es könne sich aber auch um Verdrängung handeln, um sich nicht quälend erinnern zu müssen.

Kampf mit den Behörden

Marco hatte bei der Geburt unter Sauerstoffmangel gelitten und war seitdem schwerstbehindert. Ursache war ein Ärztefehler. Die Eltern hatten damals eine Entschädigung bekommen. Wenig später kam es zur Scheidung. Seitdem lebte die gelernte Friseurin mit dem Jungen allein. Zeugen beschrieben, dass sie sich selbstlos um Marco gekümmert habe. Es war aber auch aufgefallen, dass sie – vor allem in der letzten Zeit – mit dieser Pflege psychisch überfordert gewesen sei.

Verstärkt hatte sich Eveline G.s Unsicherheit durch das Gefühl, von Ämtern im Stich gelassen zu werden. Sie habe „ständig gegen die Behörden gekämpft“, um Bewilligungen für einen Einzelfallbetreuer, der sich um Marco kümmerte, zu bekommen, sagte die Vorsitzende Richterin. Andere geplante Fördermaßnahmen wurden gänzlich gestrichen. So auch ein Kursus für computergestützte Kommunikation, der Marco hätte helfen können, sich zu verständigen. „Wir waren nur Kostenträger, ich kam mir vor wie eine Bettlerin“, hatte Eveline G. vor Gericht verbittert resümiert.

Anderseits hatte sie aber auch strikt abgelehnt, Marco in ein Heim zu geben. Die Angeklagte habe Angst gehabt, dass ihr Kind dort nicht gut betreut werde, hieß es in der Urteilsbegründung. Zugleich habe sie befürchtet, ihren Lebensinhalt zu verlieren. Im Oktober sei dann noch ein Streit mit ihrem Lebensgefährten dazu gekommen. Dieser drohende Verlust beider Menschen habe ihre Depressionen noch verstärkt.

Eveline G. ist noch immer in psychotherapeutischer Behandlung. Ob ihr das endgültig hilft, bleibt abzuwarten. Der Gutachter hielt es für möglich, dass sie ihr Leben lang depressiv bleiben werde.

Michael Mielke

www.morgenpost.de/berlin/article881424/Mutter_die_ihren_Sohn_toetete_war_schuldunfaehig.html

 

 


 

 

30. Juli 2008 - Pressemitteilung 09/08

Strafprozess gegen Stefan K. wegen vers. Totschlags

Presseerklärung des Landgerichts Passau (9/08)

vom 30. Juli 2008

Am Donnerstag, den 07.08.2008, 09.00 Uhr, beginnt vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts der Strafprozess gegen Stefan K. aus Vilshofen wegen Verdachts des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie der vorsätzlichen Körperverletzung; die Große Jugendkammer ist zuständig, weil der jetzt über 21-jährige Angeklagte zur Tatzeit 20 Jahre und einige Monate alt, also Heranwachsender war.

Die Staatsanwaltschaft geht von folgenden zwei Tatvorwürfen aus:

- Der Angeklagte versetzte am 30.12.2007 gegen 17.45 Uhr seinem damals 30-jährigen Stiefvater Alexander K. in dessen Wohnung in Vilshofen vier Stiche mit einem 20 cm langen Messer, unter anderem in den rechten unteren Rumpf (mit Verletzung des Ischias-Nervs und der rechten Niere) und in den rechten Brustkorb; das Leben des Opfers konnte durch eine Notoperation im Krankenhaus Vilshofen gerettet werden. Grund für die Attacke war, dass der Stiefvater den Angeklagten aufgefordert hatte, die Sachen zu packen und die Wohnung umgehend zu verlassen; außerdem hatte er ihm Vorhaltungen wegen mehrerer, durch SMS ausgestoßener Drohungen gemacht.

- Angeklagt ist weiter ein Vorfall am 20.08.2007 in einer Diskothek in Deggendorf, bei dem der Angeklagte einen Besucher mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte, wodurch dieser eine Platzwunde und ein Hämatom erlitt.

In rechtlicher Hinsicht hat die Staatsanwaltschaft die Verwirklichung eines Mordmerkmals verneint. Sie geht nach dem vorläufigen Gutachten davon aus, dass der Angeklagte bei Begehung des versuchten Tötungsdeliktes wegen einer Polytoxikomanie vermindert schuldfähig war und dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer Erziehungsanstalt vorliegen. Nach Einschätzung der Jugendgerichtshilfe sei der Angeklagte noch einem Jugendlichen gleichzustellen.

Der Angeklagte war zunächst in Untersuchungshaft und wurde dann im Bezirkskrankenhaus Mainkofen untergebracht. Zum Vorfall mit seinem Stiefvater beruft er sich auf Notwehr und will sich nur an zwei Stiche erinnern.

Zur Hauptverhandlung sind – neben den ermittelnden Polizeibeamten – eine Vielzahl von Zeugen geladen, außerdem die Ärzte des Krankenhauses Vilshofen als sach-verständige Zeugen und zwei Sachverständige mit den Fachgebieten Psychiatrie und Psychologie. Gehört werden außerdem die Jugendgerichtshilfe und der Bewährungshelfer des Angeklagten.

Die Hauptverhandlung wird am Freitag, den 08. August 2008 um 09.00 Uhr fortge-setzt.

gez.

Präsident des LG Prof. Dr. Michael Huber

Pressestelle des Landgerichts

 

http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/pa/presse/archiv/2008/01548/

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

"Grund für die Attacke war, dass der Stiefvater den Angeklagten aufgefordert hatte, die Sachen zu packen und die Wohnung umgehend zu verlassen; außerdem hatte er ihm Vorhaltungen wegen mehrerer, durch SMS ausgestoßener Drohungen gemacht.", so die Pressemitteilung des Landgerichts Passau. Grund könnte aber auch gewesen sein, dass Stefan K. ein typischer Muttersohn geworden ist, nachdem er seinen leiblichen Vater aus uns unbekannten Gründen verloren hat.

 

 


 

 

 

Sohn tötet Mutter durch Brandstiftung

Die Staatsanwaltschaft in Görlitz hat im Zusammenhang mit einem tödlichen Familiendrama ein Sicherungsverfahren gegen den 25-jährigen mutmaßlichen Täter beantragt. Ende Februar soll der Mann seine 51-jährige Mutter in der gemeinsamen Wohnung mit Benzin übergossen und dann angezündet haben. Die Frau starb. Doch der 25-Jährige ist anscheinend psychisch Krank und war so nicht in der Lage, sein Handeln zu steuern. Die Staatsanwaltschaft sagt damit aus, dass er zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war.

Die Straftatbestände Mord wurden von dem Mann durch besonders schwerer Brandstiftung und versuchten Mordes in neun Fällen erfüllt, hieß es. Eine Anklage könnte jedoch nur bei schuldhaftem Handeln erfolgen. Ein psychiatrisches Gutachten geht davon aus, dass für die Allgemeinheit eine erhebliche Gefahr von ihm ausgeht. Deswegen kommt für die Staatsanwaltschaft auch nur die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht, die in dem Sicherungsverfahren verhängt werden kann.

Der Mann ist ein ehemaliger Jura-Student. Er hatte vor seiner Tat Benzin an einer Tankstelle gekauft und dann dieses am 27. Februar in der Wohnung ausgegossen und angezündet. Vor ihrem Tod gelang es der Mutter noch den Polizeinotruf zu wählen. Der Mann, der arbeitslos ist wurde schon in die Psychiatrie gebracht.

News vom 03. Juli 2008

http://www.topnews.de/sohn-toetet-mutter-durch-brandstiftung-311375

 

 

 


 

 

 

Der Vampir aus Berlin. Jetzt spricht seine Mutter

Mein Sohn, das Monster. Er will Frauen auffressen

Von FRANK SCHNEIDER und PETER ROSSBERG

Immer wieder hat ihr Sohn zu ihr gesagt: „Ich will Frauen auffressen! Denn ich hasse alle Frauen! Ich hasse Frauen, weil du eine Frau bist, Mutter! Du hast mich ins Heim gesteckt...“

Melja A. (38) stehen die Tränen in den Augen, als sie zugibt: „Mein Sohn wurde zu einem Monster! Doch ich halte zu ihm, ich werde immer für ihn da sein...“

Sie ist die Mutter von Mertino A. (18), dem „Vampir von Karow“.

Der junge Mann steht derzeit vor dem Landgericht Cottbus. Im Juni 2007 fiel er in einem Heim in Berlin-Karow eine Pädagogin an, wollte in ihren Hals beißen, ihr Fleisch essen. Wenig später stach er mit einer Schere auf einen Pädagogen ein – und leckte sein Blut auf (BILD berichtete).

Exklusiv in BILD erzählt die Mutter des Vampirs, wie ihr kleiner süßer Junge zu einem Monster wurde.

Der Vampir aus Berlin. Jetzt spricht seine Mutter

Melja A. (38) hofft, dass ihr Sohn wieder gesund wird

 

Melja A. zieht ein Passfoto aus ihrer Geldbörse: ein siebenjähriger Junge, glattes, pechschwarzes Haar, langer Pony, süßes Lächeln. Sie streichelt über das Foto. „Ich habe ihn immer bei mir“, flüstert sie. „Er ist doch mein Junge! Auch wenn er so was Schreckliches gemacht hat.“

Mertino A. wurde im Kosovo geboren. Im Bürgerkrieg. „Mein Mann und ich flohen nach Deutschland, als Mertino ein Jahr war. Wir lebten hier nur als geduldete Flüchtlinge, durften nicht arbeiten, teilten uns mit zehn Familien eine Dusche.“

Melja A. bekam zwei weitere Söhne, doch Familienglück kannte sie nicht. „Mein Mann hat uns verprügelt. Meistens ging er auf Mertino los.“ Sie haute ab. Doch schnell wuchs ihr alles über den Kopf: drei Kinder, kaum Geld, das fremde Land.

„Das Jugendamt und die Lehrer rieten mir, Mertino für ein paar Monate ins Heim zu geben, bis ich alles geregelt hab. Da war er acht. Doch als er nach Hause kam, war er aggressiv, verprügelte seine Brüder.“

Mertino kam wieder ins Heim. Und wurde noch aggressiver. „Der Leiter sagte zu mir: ‚Wir machen einen tollen jungen Mann aus ihm, er wird eine Ausbildung machen, mit 18 kann er wieder zu Ihnen.‘“ Ihre Stimme wird hart. „Und was ist daraus geworden? Sie haben ihn zum Monster gemacht!“

Mertino hatte seiner Mutter schon vor der Tat von perversen Tagträumen berichtet. „Er sagte mir am Telefon: ‚Ich träume davon, Menschenfleisch zu essen und Menschenblut zu trinken!‘ Und zwar nicht nachts im Schlaf, sondern tagsüber würde er davon träumen. Ich war so schockiert!“

Er erzählte ihr von Horrorfilmen, die ihm darauf „Appetit“ gemacht hätten... „Wie kann das sein, dass Jugendliche in einem Heim solche Filme gucken dürfen?“, klagt die Mutter an.

Und berichtet weiter: „Ich erzählte alles dem Heimleiter, doch der nahm es nicht ernst...“ Wenige Monate später machte ihr Sohn seine Phantasien wahr!

Jetzt ist Mertino A. in einer psychiatrischen Anstalt. Jeden Tag telefoniert sie mit ihm. „Er muss Medikamente nehmen, redet wieder normal. Er bereut die Tat.“ Die Hoffnung einer Mutter, hinter der Bestie wieder ihren Sohn zu finden. 

09.02.2008

http://www.bild.de/BILD/berlin/aktuell/2008/02/09/vampir/mutter-spricht.html

 

 


 

 

 

Mit Feuerlöscher erschlagen: Familie gesteht Mord

29.11.2007 | 13:27 | (DiePresse.com)

Frau, Schwiegermutter und Stiefsohn haben vor Gericht gestanden, einen 41-jährigen Wiener getötet zu haben. Der 17-jährige Stiefsohn erklärte, er hätte für seine Mutter alles getan. 

Die Ehefrau, die Schwiegermutter und der Stiefsohn eines 41-jährigen Mannes hatten, laut Anklage, am 21. März 2007 ein Mordkomplott in Floridsdorf in die Tat umgesetzt. Nun legten sie am Straflandesgericht umfassende Geständnisse ab. Demnach musste der Familienvater sterben, weil seine Frau seine angebliche Vorliebe für außergewöhnliche Sexualpraktiken nicht mehr länger ertrug. Eine Scheidung konnte sie sich nicht vorstellen. 

Frau beschloss ihr Mann müsse „weg“

Wochen vorher beschloss die 35-jährige Frühpensionistin mit ihrer Mutter, ihr Mann müsse "weg". Sie bekannte sich schuldig, ihren ältesten Sohn zu dem Mord angestiftet und sich an der Tat beteiligt zu haben. Ihr Mann soll seit Jahren "ekelhafte Sachen" von ihr verlangt haben. Es sei "immer schlimmer, immer ärger, immer öfter" geworden, hatte die Frau der Polizei erzählt. Zu weiteren Angaben war die Witwe nicht bereit.

Ihr Sohn zeigte sich gesprächiger: Am Frühstückstisch wurde er von seiner Mutter und Großmutter gefragt, ob er sich "zutraue" seinen Steifvater "auf illegale Weise wegzubringen". Unter Kokain-Einfluss wäre dies möglich, meinte der damals 17-Jährige. Seine Oma steckte ihm Bargeld zu. Sie meinte: "Die Mama derblast es nimma." Die Großmutter kaufte bei einem Bekannten eine Pistole – bezahlt wurde diese mit der Kreditkarte des Opfers.

Die Großmutter erklärte in ihrer Zeugenaussage, sie hätte nicht mitansehen können, wie ihre Tochter leidet. Den Ehemann beschrieb sie als "Einsiedler", der "nirgends hingehen" habe wollen. Ihren Enkelsohn habe sie miteinbezogen, weil er ein Bub ist. Nachdem die Staatsanwältin Katja Wallenscheswki meinte, die Frau hätte doch eine Pistole bedienen können und den Burschen aus dem Spiel lassen können, erklärte sie: "Wenn ich jünger gewesen wäre, vielleicht!"

 

Opfer wurde zunächst nur ins Knie geschossen

Am 21. März meinte die Familie: "Heute muss es passieren". Bei der Heimkehr des Mannes trat ihm sein Stiefsohn im Vorzimmer mit der gezückten Pistole gegenüber. "Dann hab ich einfach zwei, drei Mal abgedrückt. Urschnell", berichtete der 18-Jährige dem Gericht. Er traf ihn aber nur ins Knie. Deshalb stürzte er sich auf ihn und schlug mit der Waffe und der Faust auf ihn ein.

"Hilfe! Der will mich umbringen! Hilf mir!", soll das Opfer seiner Ehefrau zugerufen haben, ehe diese ihrem Sohn einen Feuerlöscher brachte. Mit dem schweren Gegenstand schlug der 17-Jährige seinem Stiefvater den Schädel ein. "Er hat noch geröchelt. Da hab ich ihm die Klinge ganz in den Bauch gestochen. Dann war's aus."

 

Sohn wollte sich Zuneigung der Mutter erkaufen

Seiner Darstellung zufolge wollte sich der Sohn mit dem Mord die Zuneigung seiner Mutter erkaufen. Nach dem Scheitern ihrer ersten Ehe hatte sie das Sorgerecht für den Buben und seinen jüngeren Bruder zugesprochen bekommen, trat dieses später jedoch freiwillig ab.

"Ich hab sie zum Geburtstag gesehen und zu Weihnachten einen Anruf gekriegt", erzählte der Jugendliche. Anfang 2007 änderte sich dieser Zustand. In Folge seiner Drogen- und Spielsucht schmiss er seine Lehre hin und zog zu seiner Großmutter mütterlicherseits. Von da an sah er seine Mutter mehrmals wöchentlich.

 

"Ich hätte für meine Mutter alles gemacht"

Auf die Frage, weshalb er sich zum Mord bereit erklärt habe, meinte der Jugendliche: "Ich hätte für meine Mutter alles gemacht. Ich hab mich geborgen gefühlt."

Der Sohn gab an, er habe gehofft, er bzw. sein jüngere Bruder könnten das Zimmer des Stiefvater beziehen. Abschließend machte er klar, dass er sich "benutzt" fühle und daraus seine Lehren fürs spätere Leben ziehen werde: "Ich mach nix mehr für jemand anderen!"

Auch die Großmutter bereut die Tat: "Wenn ich könnte, würde ich es ungeschehen machen."

 

(APA/Red.)

http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/346431/index.do

 

 

 


 

 

 

"Die Hegemonie der `Gutmenschen`. Eine Polemik gegen R. W. Connels Buch `Der gemachte Mann`"

Matthias Stiehler

in: "Switchboard - Zeitschrift für Männer- und Jungenarbeit"

Herbst 2007, S. 18-21

www.maennerzeitung.de

 

 

 


 

 

3sat, Sonntag, 20.05., Spielfilm/Dokumentation 21:15 - 22:35 Uhr

Erstausstrahlung

Söhne ohne Väter

Vom Verlust der Kriegsgeneration Deutschland 2007

Fast ein Drittel der Kinder, die zwischen 1933 und 1945 geboren wurden, wuchs ohne Vater auf. Mit dem Tod des Vaters im Zweiten Weltkrieg verloren vor allem die Jungen ein wichtiges Vorbild. Häufig war der abwesende Vater im Inneren stärker als neue Bezugspersonen im Leben: Stiefväter nahmen den Platz des gefallenen Vaters in der Familie ein, konnten ihn aber nicht ersetzen. Die jung verwitweten Mütter entwickelten zu ihren Söhnen ein besonders inniges, aber oft auch ein erdrückend enges Verhältnis - nicht selten eine Belastung für deren spätere Partnerschaften.

Andreas Fischer setzt in der Gestaltung seines Dokumentarfilms auf Reduktion. Ohne zu inszenieren oder historisches Filmmaterial zu verwenden, montierte der Autor den Film aus insgesamt 60 Stunden Interviewmaterial. Die Äußerungen der acht interviewten Männer bilden durch die Montage einen intensiven Erzählstrom, der auf ungewöhnliche Weise einen Eindruck von der kollektiven Erfahrung der Kriegskindergeneration vermittelt. Während einem Teil der vaterlos aufgewachsenen Männer in den zurückliegenden Lebensjahrzehnten das Fehlen des Vaters schmerzlich bewusst war, haben sich andere dagegen wenig mit ihrer eigenen Geschichte auseinander gesetzt. Erst jetzt, da ihre Berufstätigkeit endet, die Kinder erwachsen sind und das eigene Altern zum Thema wird, entdecken auch sie eine Sehnsucht nach dem nie gekannten Vater. Die Anfang bis Mitte 60-Jährigen scheuen sich nicht, über ihre Gefühle zu sprechen und sich mit dem Leben und Sterben des Vaters zu beschäftigen. Familienalben werden mit neuem Blick betrachtet, Reisen zu den Gräbern der Väter unternommen. Von ihren Erfahrungen berichten unter anderem der Historiker Jürgen Reulecke, der Psychoanalytiker Hartmut Radebold sowie der Fernsehjournalist Peter Voß.

Andreas Fischer, 1961 in Bonn geboren, studierte nach einer Fotografenausbildung von 1984 bis 1992 in Köln und Berlin Filmwissenschaft, Psychologie und Ethnologie. Von 1999 bis 2004 war er künstlerisch-wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Kunsthochschule für Medien Köln im Fachbereich Fernsehen/Film. Seit 2004 lebt er als freier Filmemacher und Produzent in Berlin. Neben zahlreichen kurzen Dokumentar- und Spielfilmen für Kino und Fernsehen realisierte Andreas Fischer mehrere lange Dokumentarfilme, darunter 'Lindenhotel' (1990) und den vielbeachteten Dokumentarfilm 'Contergan - die Eltern' (2003).

 

So 20.05.2007 3sat Söhne ohne Väter - Vom Verlust der Kriegsgeneration 

www.tv-info.de/exe.php3?target=popup&sidnr=46062847

 

 

 


 

 

 

PRESSEMITTEILUNG

(08.09.2006)

Nächtliche Hammerattacke:

Anklage wegen versuchten Totschlags erhoben

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen einen 52-jährigen Mann aus Schwetzingen wegen versuchten Totschlags Anklage zum Landgericht Mannheim erhoben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, Anfang Juni 2006 in Schwetzingen im gemeinsamen Wohnanwesen seiner 86-jährigen Mutter mit einem Hammer mehrfach auf den Kopf geschlagen zu haben, wobei er ihren Tod billigend in Kauf genommen habe. Grund soll ein Streit zwischen beiden gewesen sein, als der Sohn spät nachts wieder einmal alkoholisiert von einer Kneipentour nach Hause kam. Nachbarn, die die Hilfeschreie der Mutter aus dem Hof des Anwesens hörten, alarmierten die Polizei, die das Hoftor aufbrach und das stark blutende Opfer vorfand. Im Haus konnte die Polizei den Beschuldigten festnehmen, der sich seitdem in Untersuchungshaft befindet. Durch eine sofortige Einlieferung in das Kreiskrankenhaus Schwetzingen konnte das Leben der Mutter gerettet werden.

Grossmann

Staatsanwalt (GL)

http://www.stamannheim.de/servlet/PB/menu/1201832/index.html?ROOT=1176041

 

 


 

 

 

Anklage wegen versuchten Totschlags erhoben. Der Tatverdächtige versuchte, im Mai 2006 seine Mutter zu töten.

Datum: 18.08.2006

Kurzbeschreibung:

Die Anklage wirft dem heute 46 Jahre alten Tatverdächtigen aus dem Raum Villingen-Schwenningen versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor. Die Staatsanwaltschaft geht aufgrund der Ermittlungen der Kriminalpolizei Villingen-Schwenningen von folgendem Sachverhalt aus:

Der Angeklagte fasste im Mai 2006 den Entschluss, seine damals 84 Jahre alte, pflegebedürftige Mutter zu töten. Dazu verabreichte er ihr Schlaftabletten. Vom Versuch, seine Mutter dann mit einem Kissen zu ersticken, nahm er nach einigen Minuten Abstand. Am nächsten Morgen fügte er seiner Mutter mehrere Schnittverletzungen zu, verfasste einen Abschiedsbrief und verlies die Wohnung.

Das Opfer konnte aufgrund eines in der Wohnung installierten Notrufgeräts von Sanitätern gerettet und in ein Krankenhaus eingeliefert werden.

Der Tatverdächtige, der sich zunächst mit Suizidgedanken trug, stellte sich einige Tage später der Polizei in Kiel.

Der Tatverdächtige befindet sich in Untersuchungshaft.

Die Hauptverhandlung findet vor dem Schwurgericht des Landgerichts Konstanz statt.

 

Ein Termin ist noch nicht bekannt.

http://www.stakonstanz.de/servlet/PB/menu/1201789/index.html?ROOT=1175878

 

 

 


 

 

Sohn (14) verprügelt seine Mutter

Elmshorn

Ausraster mit Folgen: Am Sonntagmorgen gegen 3 Uhr gerieten in Elmshorn ein 14 Jahre alter Jugendlicher und seine Mutter in Streit. Dabei schlug er seiner Mutter mehrfach mit der flachen Hand ins Gesicht und gegen den Oberkörper. Außerdem bewarf der Sohn die Mutter mit mehreren Gegenständen wie Flaschen und einer Lautsprecherbox. Sie wurde von den Attacken leicht verletzt. Die Hintergründe des Streits sind noch unklar. Der 14-Jährige wurde zunächst bei seinen Großeltern in Obhut gegeben. Das Jugendamt Elmshorn wird von der Polizei über den Vorfall informiert. Außerdem hat die Polizei gegen den jungen Mann ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der gefährlichen Körperverletzung eingeleitet.

man

erschienen am 14. August 2006

 

http://www.abendblatt.de/daten/2006/08/14/597838.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Über den Vater des 14-jährigen Jungen erfahren wir - wie fast immer in solchen Meldungen nichts. Nicht unwahrscheinlich, dass der Vater schon recht früh aus dem Kontakt mit seinem Sohn hinausgedrängt wurde und die Mutter seit dem ihren Sohn als Partnerersatz benutzt hat oder auf andere Weise unangemessen mit ihm umgegangen ist. Warum sollte ein 14-jähriger Sohn sonst seine Mutter schlagen?

 

 

 

 


 

 

 

Wenn Mütter zu sehr "lieben"

oder

Die Geschichte vom traurigen Ende eines Muttersohnes. 

Freitag, 16. April 2004:

Eine Mutter, die ihren Sohn mit einer Axt erschlagen und den Leichnam mit einer Kettensäge zerteilt haben soll, muss sich vor dem Essener Schwurgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die 50-jährige Frau den schlafenden 27-Jährigen in der Nacht auf den 8. Oktober 2003 ermordet hat.

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/20/0,1872,1021108,00.html

 

 

 

27-jährigen Sohn mit Axt erschlagen:

Mutter vor Gericht

50-jährige Angeklagte spricht von Erinnerungslücken

Eine Mutter, die ihren Sohn mit einer Axt erschlagen und den Leichnam mit einer Kettensäge zerteilt haben soll, muss sich vor dem Essener Schwurgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die 50-jährige Frau den schlafenden 27-Jährigen in der Nacht auf den 8. Oktober 2003 in Hattingen in ihrem Wohnzimmer ermordet hat.

 

Zum Prozessauftakt ein halbes Jahr nach der Tat erklärte die Angeklagte, dass sie sich an die Bluttat nicht erinnern könne. Die Axt habe sie in ihrem Schlafzimmer aufbewahrt, um ihrem gewalttätigen Sohn im Notfall drohen zu können.

 

 

"Er fing an durchzudrehen."

 

 

Angeklagte kann sich nicht erinnern

 

Nach eigenen Angaben hatte die Angeklagte in der Tatnacht bereits im Bett gelegen, als ihr Sohn randalierend in ihrem Schlafzimmer erschien. Der 27-Jährige, der damals in derselben Wohnung lebte, habe von ihr verlangt, an einer Tankstelle Alkohol zu kaufen. Da sie sich geweigert habe, sei sie mit Fäusten und mit einem Schrubberstiel geschlagen worden. "Ich bin dann in mein Schlafzimmer gegangen und habe die Axt geholt", sagte die 50-Jährige den Richtern. Ob sie den 27-Jährigen anschließend erschlagen habe, wisse sie allerdings nicht mehr. Geschlafen habe ihr Sohn jedenfalls nicht.

 

Um sich der Leiche des zersägten Sohnes zu entledigen, hat die Angeklagte ihren Bruder um Hilfe gebeten. Weil der nicht zum Mittäter werden wollte, ging er zur Polizei. In der Wohnung der 50-Jährigen fanden die Ermittler die Leiche ihres Sohnes. Er war in der Mitte durchtrennt und in einem Alubehälter sowie einem Koffer verstaut. An das Zerteilen des Leichnams will sich die angeklagte Mutter, die vor ihrer Verhaftung in einem Dortmunder Bordell beschäftigt war, ebenfalls nicht erinnern können. 

 

"Ich hatte Angst vor ihm."

Angeklagte 

 

Sohn angeblich gewalttätig

Ihren Sohn beschrieb die 50-Jährige im Prozess als drogensüchtig und gewalttätig. Außerdem habe er unter Verfolgungswahn gelitten. Wörtlich sagte die Angeklagte im Prozess: "Er fing an durchzudrehen." Er habe überall Leute gesehen, die ihn abhören wollten. Einmal habe er sogar alle Steckdosen aus den Wänden gerissen, weil er dahinter versteckte Mikrofone vermutet habe. Bei seinen Wahnanfällen sei sie dann immer wieder verprügelt und mit dem Tode bedroht worden. Strafverteidiger Marcus Doll spricht von einem Martyrium, das die Angeklagte erlitten habe: "Es kam immer wieder zu Übergriffen. Er hat sie geschlagen, er hat sie beleidigt, er hat sie bedrängt und das am Ende täglich."

 

"Ich hatte Angst vor ihm", sagte die Angeklagte im Prozess. Aus diesem Grund habe sie sich auch die Axt gekauft. Die Idee, ihren Sohn umzubringen, sei ihr allerdings nie gekommen. Auch an eine Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie habe sie nicht gedacht. Nach eigener Aussage wollte sie nicht, dass der 27-Jährige alleine sei. Das Essener Schwurgericht hat für den Mordprozess zunächst noch drei Verhandlungstage bis zum 23. April vorgesehen.

 

 

Mit Material von dpa, ZDF

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Die Mutter muss einem richtig leid tun. Da hat sie der Sohn (typisch Mann) nun gezwungen, dass er bei ihr wohnen kann. Und dann ist er irgendwie drogensüchtig geworden, bestimmt weil sein Vater ein ganz schlechter Mensch ist (typisch Mann wieder einmal). Vielleicht ist dem Vater auch vor Jahren das Sorgerecht vom Familiengericht entzogen worden.

Vielleicht war das damals so:

Auf Grund der Einschätzung der psychologischen Gutachterin, dass der Sohn zur Mutter die stärkeren Bindungen hätte.

Um zu dieser Erkenntnis zu kommen, hätte das Gericht gar keine Begutachtung gebraucht, es hätte sich nur mal daran erinnern müssen, was schon der Führer Adolf Hitler, der seine Mutter innig liebte, und einige Jahre später der Bundesgerichtshof festgestellt hat:

 

Der Führer

Dabei "betonte der Führer (Adolf Hitler) mit aller Entschiedenheit, daß nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind"

zitiert nach Schubert, Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus, 1993, 703,704

 

 

"... zumal die Mutter naturgegeben mit der Geburt die Hauptverantwortung für das Wohl des Kindes trägt."

XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes, 4.April 2001

 

 

Na ist ja auch egal, ob der Führer oder der Bundesgerichtshof hier weltanschauliche Vorleistungen gespielt hat oder nicht, schließlich hat das Gute gesiegt und der Sohn kam wohlverdienterweise zu seiner Mutter.

Die ohnehin schon sehr guten Bindungen wurden dann, vielleicht auf Grund der guten Erziehungsleistungen der Mutter, im Laufe der Jahre noch stärker, so dass die Mutter zum Schluss eine Axt benötigte, um die Bindungen, die nun mittlerweile so stark waren, wie bei den berühmten Magdeburger Halbkugeln, die man selbst mit 12 Pferden nicht auseinanderreißen konnte, zu zerschlagen.

Sohnimatz bekam dann angesichts der starken Bindungen noch Verfolgungswahr, vermutlich sah er sich von lauter bösen Männern verfolgt (das kennt man ja von diesen Kerlen, deshalb ja auch das Gewaltschutzgesetz, der Täter geht, die Geschlagene bleibt).

 

Eigentlich hat die Mutter nur was gutes für ihren Sohn tun wollen. Das frühzeitige Erschlagen des Sohnes hat ihn immerhin daran gehindert weiterhin drogensüchtig zu sein und unter Verfolgungswahn zu leiden. außerdem kann er so keine Kinder in die Welt setzen und sich dann als unzuverlässiger Vater erweisen. Und schliesslich war der Sohn garantiert Sozialhilfeempfänger und nun ist die bundesdeutsche Gemeinschaft einen unnützen Esser (Mann) los. Die freiwerdenden Mittel können nun umgeschichtet werden in die Unterstützung alleinerziehender Mütter und ihrer renitenten pubertierenden Söhne.

 

 


 

 

 

Muttersöhne als Nesthocker 

"2,2, Millionen Jugendliche zwischen 21 und 27 Jahren leben im `Hotel Mama` dabei sind die männlichen `Gäste` mit 1,4 Millionen besonders gut vertreten. ..." 

aus "Berliner Woche", 3.12.03

zugrunde liegt eine Shell-Studie

 

 

 


 

 

Muttersöhnchen

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hatte über eine Unterhaltsklage eines 17-jährigen Jungen, der bei seiner Mutter wohnt zu befinden. Der junge Mann forderte von seinem von ihm getrenntlebenden und über 8.000 DM verdienenden Vater Unterhalt in Höhe von 1330 DM bei einem angegebenen Gesamtbedarf von 2200 DM. Das OLG wies das Ansinnen des jungen Mannes mit Recht zurück.

"Denn jeder Unterhaltsanspruch eines Kindes ist im Wesentlichen durch sein `Kindsein´ geprägt, es hat zwar einen Anspruch auf gute Lebensbedingungen, jedoch keinen Anspruch auf eine Teilhabe am Luxus."

Zum Glück ging die Sache mit diesem Richterspruch so aus, denn sonst wäre der junge Mann wohl größenwahnsinnig geworden und würde sich einbilden im Himmel ist Jahrmarkt und gebratene Tauben fliegen durch die Luft. Größenwahnsinnige Muttersöhne haben wir in Deutschland, auch auf Grund muttersohnfixierter Familienrichter weiß Gott schon genug. Dem OLG Schleswig kann da nur gedankt werden, die Dinge mal wieder vom Kopf auf die Beine gestellt zu haben.

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, 2. Familiensenat, Urteil vom 18.5.01 - 10 UF 163/00 -

veröffentlicht in "Schleswig-Holsteinischer-Anzeiger", 12/2001, S. 286

 

 


 

 

"Muttersöhne"

Volker Elis Pilgrim, Reinbek, Hamburg 1991

 ISBN 3-499-18240-8

In provokanten aber gut nachvollziehbaren biographischen Skizzen zu Männern wie Adolf Hitler, Josef Stalin, Napoleon, aber auch Hölderlin und Nietsche beschreibt Pilgrim die Genese von Muttersöhnen und deren Tendenz auf Grund von Muttergebundenheit und fehlender positiver Vatererfahrung leidend und gewalttätig in der Welt zu sein.

 

 


 

 

 

Muttersohn Adolf Hitler

">In inniger Liebe hing er an seiner Mutter, jede ihrer Bewegungen beobachtend, um rasch ihr kleine Hilfeleistungen angedeihen lassen zu können. Sein sonst traurig in die Ferne blickendes Auge hellte sich auf, wenn die Mutter sich schmerzfrei fühlte.<. Am 23. Dezember 1907, einen Tag vor Heiligabend, läßt Hitler seine Mutter auf dem Friedhof in Leonding neben seinem Vater bestatten. Bloch erinnert sich: >Ich habe in meiner beinahe 40jährigen ärztlichen Tätigkeit nie einen jungen Menschen so schmerzgebrochen und leiderfüllt gesehen, wie es der junge Adolf Hitler gewesen ist.<" 

aus "Adolf Hitler", von Werner Maser, Bechtle-Verlag 1971). 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

Friedrich Wilhelm Nietzsche

 (* 15. Oktober 1844 in Röcken bei Lützen; † 25. August 1900 in Weimar) war ein deutscher Philosoph, Dichter und klassischer Philologe.

1844

15. Oktober: Friedrich Nietzsche wird in Röcken (Preußische Provinz Sachsen) als Sohn eines pietistischen Pfarrers geboren.

1850

Nach dem Tod des Vaters zieht die Familie nach Naumburg um.

 

1844

15. Oktober: Friedrich Nietzsche wird in Röcken (Preußische Provinz Sachsen) als Sohn eines pietistischen Pfarrers geboren.

1850

Nach dem Tod des Vaters zieht die Familie nach Naumburg um.

1870

Als freiwilliger Krankenpfleger nimmt er am Deutsch-Französischen Krieg teil. Wegen einer schweren Erkrankung kehrt er vorzeitig nach Basel zurück.

 

1889

Januar: Nach einem psychischen Zusammenbruch in Turin lebt er unter der Vormundschaft seiner Mutter in Jena und Naumburg.

Sein letztes von ihm noch herausgegebenes Werk, "Götzendämmerung oder Wie man mit dem Hammer philosophirt" erscheint.

 

1894

Seine Schwester gründet das Nietzsche-Archiv, das sich vor allem auf die Herausgabe des Spätwerks konzentriert.

 

1897

Nach dem Tod der Mutter zieht Nietzsche mit seiner Schwester nach Weimar.

 

1900

25. August: Friedrich Nietzsche stirbt in geistiger Umnachtung in Weimar.

 

 

 


 

 

 

 

Mutter und Sohn tot aufgefunden

Todesursache noch unklar

Die Feuerwehr hat am Dienstagmittag in einer Wohnung in der Dieffenbachstraße in Kreuzberg zwei Leichen gefunden. Bei den Toten handelt es sich um die 84-jährige Mieterin Anna L. und ihren 52-jährigen Sohn aus Neukölln. Die Polizei geht von erweitertem Selbstmord aus. Demnach hat der Mann seine Mutter getötet. Anschließend nahm er sich selbst das Leben. "Allerdings", so ein Polizist, "könnte die Rentnerin auch eines natürlichen Todes gestorben sein". Die Todesursache der beiden soll eine Obduktion klären, die von der Staatsanwaltschaft für den Abend angeordnet worden war. Erste Ergebnisse wurden Mittwoch erwartet. Nachbarn berichteten, dass Anna L. pflegebedürftig war und ihr Sohn sich um sie gekümmert habe. "Die hatten ein inniges Verhältnis", sagte eine Anwohnerin. Die Feuerwehrleute wurden von der Ehefrau des 52-Jährigen alarmiert. Sie hatte ihn vermisst und vermutet, dass er seine Mutter besucht. Als niemand öffnete, wählte sie den Notruf 112. (ls.)

 

Berliner Zeitung 24.12.2003

Ressort: Lokales

Autor: Lutz Schnedelbach

Seite: 20

 

 

 

 


 

 

 

"Narziss und Terrorist

Mythos Stammheim und andere Legenden: Warum Andreas Baader im Gefängnis ein Kind zeugen konnte und deutsche Terroristen vor allem deutsch waren

Von Werber van Bebber

Von den Namen Baader, Meinhof, Ensslin geht ein Vierteljahrhundert nach den Suiziden der Staatsfeinde noch immer etwas Beunruhigendes aus. Aus dem Gefühl der Beklommenheit, das den ganzen Baader-Meinhof-Komplex umgibt, ist nun ein Buch geworden, das die Beklommenheit verstärkt – und erklärt. Gerd Koenens Annäherung an einige „Urszenen des deutschen Terrorismus“ zeigt, dass die Radikalen und Extremisten von 1968 den Denkfiguren und Gefühlswelten ihrer von der Nazizeit geprägten Eltern nie entkommen sind.

Das ist weit mehr als ein neuer Beweis der These, dass sich die Extreme berühren, dass linker und rechter Extremismus zur immergleichen Brutalität führen. Das Beklemmende an Koenens Buch hat andere Gründe. Der Autor durchlief, wie der Verlag mitteilt, „das volle Programm des linksradikalen Aktivismus“. Das hat ihn nicht zu einer historisierenden Relativierung des deutschen Linksradikalismus und seiner bewaffneten Eskalation gebracht und schon gar nicht zum Renegatentum, das sich mit dem Ankommen zahlloser 68er in den Institutionen ausgebreitet hat. Vielmehr hat Koenen etwas sehr Seltenes fertig gebracht: Er ist auf großen Abstand zur eigenen biografischen Prägung gegangen, um mit dem Wissen des Zeitgenossen zu erklären, wie eine kleine Gruppe von Frauen und Männern ein Land in eine fast hysterische Stimmung treiben konnte.

Ein scheiternder Schriftsteller, dessen erste große Liebe und deren Traummann haben das bewirkt: Bernward Vesper, Gudrun Ensslin und Andreas Baader. Aber darf man den Terrorismus derart personalisieren, seine Opfer nur am Rand erwähnend – hier vier tote amerikanische Soldaten, dort die toten israelischen Sportler der Olympischen Spiele von 1972, da ein schwer verletzter Universitätsangestellter? Gerd Koenen macht schon auf den ersten Seiten seines Buches klar, dass das Personifizieren nicht aufs Legitimieren hinauslaufen soll und auch nicht aufs Verstehen, um zu verzeihen. Koenen will zeigen, dass in diesen drei Kindern von 1968 etwas geschichtsmächtig geworden ist, das in der Zeit lag. Die, die die Revolution versuchen wollten, blieben Gefangene ihrer Herkunft.

Bernward Vesper, Sohn, Erbe und Gegner des völkischen Dichters Will Vesper, zeigt laut Koenen „im Extrem, was es bedeutet, keine Vorbilder und lebbaren Identifikationen in der Biografie der Eltern und der eigenen Gesellschaft zu finden. Auch die scheinbar so übermächtige Autorität seines Gottvaters Will war ja in Wirklichkeit eine tief erschütterte – wie die Autorität der Gründergeneration der Bundesrepublik insgesamt.“ Gudrun Ensslin, Pastorentochter aus dem Schwäbischen, Vespers Studienfreundin und große Liebe, Mit-Exilantin ins bewegte West-Berlin, Mutter des Sohnes Felix: Für Koenen war sie geprägt von einem Elternhaus, das wie bei Vesper noch im Schatten des Dritten Reiches stand. „Doch statt um aktive politische Verstrickung“ – wie bei Vesper – sei es bei den Ensslins „um passives moralisches Versagen“ gegangen – und dies in Konfrontation mit den hohen Postulaten einer protestantischen Gesinnungsethik“. Wie stark die Nazizeit noch in die frühen 60er hineinwirkte, zeigt Koenen an der Liebesgeschichte Vesper-Ensslin: Als Studenten betätigten sich die beiden als Kleinverleger. Aber nicht linke Literatur war ihr Stoff, sondern der Nachlass des völkischen Antidemokraten Will Vesper. Fast sanft schildert Koenen den Übergang der bewegten 60er Jahre in die Bewegung von 1967/68.

Das Liebespaar, beide Mitte 20, zieht nach West-Berlin, inzwischen „linker“ Gesinnung, aber eher bürgerlich in den Lebensumständen. Berlin in der zweiten Hälfte der 60er, das war alles andere als ein Mythos – grau, proletenhaft und billig. Deshalb setzte der Regierende Bürgermeister Willy Brandt auf Jugend und Kultur, ein bisschen wohl auch auf billige Wohnungen und die so genannten Wehrflüchtigen. So einer war Andreas Baader. Auch ihm, den wohl abweisendsten – um nicht zu sagen: abstoßendsten – Charakter unter den dreien, versucht Koenen, gerecht zu werden. Das macht den Polit-Dandy kaum sympathischer: „Der unter Frauen aufgewachsene Andreas Baader vertritt in dieser Konstellation den Typus desjenigen, der den Leerraum der vaterlosen Gesellschaft mit entgrenzten jugendlichen Omnipotenz-Phantasien auffüllt und dem das Realitätsprinzip als solches (angefangen mit der Straßenverkehrsordnung oder einer beliebigen Schulprüfung) schon eine unerträgliche Kränkung und Repression bedeutete. Was unter anderen Verhältnissen ein Fall bloßer jugendlicher Delinquenz mit besserem oder schlechterem Ausgang gewesen wäre, fand in der Atmosphäre der Jahre 1967/68 ein Spielfeld aufgeputschter Bedeutungen, die etwas völlig anderes daraus machten.“

Das ist das Faszinierende an diesem Buch: Koenen, der mit dem „roten Jahrzehnt“ schon eine Geschichte der deutschen „Kulturrevolution“ zwischen 1967 und 1977 geschrieben hat, bringt in der Dreier-Biografie noch einmal alles zusammen: Die kleinen West-Berliner Freiheiten und die großen Begriffe der Zeit, die auf ihre Theoriesprache so stolz war – von der „vaterlosen Gesellschaft“ bis zu den diversen „Bewegungen“ der späten 60er, die alle der Revolution und der „Selbstverwirklichung“ dienten. Timothy Leary, der SDS, die Schlacht vom Tegeler Weg, Black Power, die italienische Linke, das „Kursbuch“, die Promiskuität und Spaß an schnellen Autos: Vesper, Ensslin und Baader bewegen sich nicht in Kulissen, sie treiben durch eine Zeit, in der – um es wertfrei und ohne Mystifikation zu sagen – viel Aufregendes und Neues geschah.

Es wäre beeindruckend genug, hätte Koenen bloß die drei Charaktere in die Geschichte gestellt und gezeigt, wie sie grausam an ihren Prägungen und Ansprüchen scheiterten. Aber Koenen macht die starken Kräfte noch mal spürbar, die am Ende der 60er Jahre wirkten. Er macht seine Hauptpersonen als Menschen sichtbar, die Entscheidungen trafen. Und das waren erstaunlich viele brutale und harte, daran lässt Koenen keinen Zweifel. Vesper, dann vor allem Ensslin und Baader entschieden sich zur Verachtung aller, die nicht auf ihrer Seite waren. Gudrun Ensslin entschied sich gegen ihren kleinen Sohn und für den Untergrund, wie sich Ulrike Meinhof gegen ihre Kinder entschied. Ihre Entscheidungen lassen Vesper Ensslin Baader als Menschen erscheinen, die ihre Wirkungsmacht spürten. Koenen entschuldigt nichts. Und er macht es ich auch nicht zu einfach mit der Beurteilung dreier sehr deutscher Nachkriegscharaktere."

Gerd Koenen: Vesper Ensslin Baader. Urszenen des deutschen Terrorismus. Kiepenheuer und Witsch, Köln 2003. 365 S., 22,90 Euro

 

 

http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/24.11.2003/853849.asp

 

 

 

 


 

 

 

 

"Zur gemeinsamen elterlichen Sorge nach Scheidung als Regelfall - ein Zwischenruf"

Ludwig Salgo in "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 1996, Heft 8 

 

 

 


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