Onlineberatung

Väternotruf 

 

 

 

Der diensthabender Hase vom Väternotruf bearbeitet unermüdlich Ihre Zusendungen.

Bitte haben Sie Verständnis, wenn Sie nicht immer innerhalb einer Stunde eine Antwort auf Ihre Mail bekommen, dann schläft der Hase wahrscheinlich. Muss ja auch mal sein.

 

 

 

Familienrichter, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht schlafen oder schicken Sie als Vater in die Warteschleife? Davon hören wir des Öfteren. Wir wollten es erst gar nicht glauben. Doch wir mussten uns leider eines schlechteren belehren lassen. Und - es ist oft noch viel schlimmer als wir dachten.

Doch mit Ärgern ist jetzt Schluss. Verzichten Sie auf die fragwürdige Hilfe steuerfinanzierter Beamter, die den ganzen Tag in ihren Sessel pupen und sich nicht schämen Schindluder mit Vätern und ihren Kindern treiben. 

Väternotruf Deutschland kümmert sich um Ihre Anfrage.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf Grund unseres rein ehrenamtlichen Engagements keine individuelle Fallbegleitung anbieten können. Bei Bedarf nennen wir Ihnen hierfür geeignete Ansprechpartner.

 

 

Kleiner Wunder erledigen wir sofort, große Wunder wie die Berentung der Mitglieder des väterdiskriminierenden Ersten Senat des Bundesverfassungsgericht mit den Richtern

Präsident Prof. Dr. Papier

BVR'in Jaeger

BVR'in Prof. Dr. Haas

BVR Dr. Hömig

BVR Prof. Dr. Steiner

BVR'in Dr. Hohmann-Dennhardt

BVR Prof. Dr. Hoffmann-Riem

BVR Prof. Dr. Bryde

 

(Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01)

 

dauern leider etwas länger.

 

 

 

 

Liebe Väter, liebe Mütter, liebe Interessenten,

wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Internetpräsentation www.vaeternotruf.de, die jährlich von mehr als 1.400..000 Besuchern bei mehr als 4.600.00 Zugriffen (Hits) aufgerufen wird. (Stand 2009). 

Monatlich verzeichnen wir auf unseren über 3.000 thematischen Seiten bis zu 136.385 Besucher (Oktober 2009) mit bis zu 545.000 Seitenabrufen (Hits).

 

 

Neben der Vielzahl an Informationen auf unserer Internetseite, haben Sie die Möglichkeit per Mail Fragen an uns zu stellen oder interessante Informationen an uns zu senden, die uns dabei helfen, unserer Informationsangebot aktuell und informativ zu gestalten..

Auf Grund unserer ehrenamtlichen Tätigkeit für den Väternotruf und der Vielzahl der täglich eingehenden Anfragen aus ganz Deutschland und auch aus dem Ausland, ist es uns nicht möglich eine telefonische oder persönliche Beratung anzubieten. Sie finden daher keine Telefonnummer auf unserer Homepage. 

Wenn Sie möchten, können Sie uns Ihre Fragen zu allen Themen von Vaterschaft  und Familie, Trennung, Umgang, elterliche Sorge etc., möglichst kurz und knapp gestellt, per E-Mail zusenden. Wir schauen dann, ob es uns möglich ist darauf einzugehen oder nicht. Die Angabe Ihres Namens und Adresse ist wünschenswert aber nicht notwendig, Sie können uns Ihre Mail also auch anonym senden.

Bei Interesse und auf ausdrücklichen Wunsch können wir Ihre Anfrage mit Angabe Ihrer Mailadresse (Telefonnummer, Adresse) auch in die nächste Ausgabe unseres Newsletter stellen. die sich für eine Antwort auf Ihre Frage hin per Mail direkt mit Ihnen in Verbindung setzen können. Unseren mehrmals monatlich erscheinenden Newsletter versenden wir zur Zeit an ca. 860 Empfänger. 

 

Ihre Anfragen behandeln wir vertraulich. Der Datenschutz wird gewährleistet.

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir unsere Antworten in der Regel knapp halten. Wenn wir einen umfassenderen oder speziellen Beratungsbedarf vermuten, werden wir Ihnen Empfehlungen für ausgesuchte Spezialisten (Rechtsanwälte, Psychologen, Sozialpädagogen, Gutachter, etc.) oder geeignete Beratungsstellen zu den angefragten Themen geben. 

Streicheleinheiten und Krisenintervention können wir aus Zeitgründen nicht geben. Bei Bedarf dafür bitte an einen Krisendienst, einen Psychotherapeuten oder an die Telefonseelsorge wenden.

 

In der Regel erhalten Sie von uns, je nach Dringlichkeit, innerhalb von 1 bis 7 Tagen per E-Mail eine Rückmeldung oder Antwort. 

Parallel dazu setzen Sie sich bei Bedarf mit einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe, einem Familientherapeuten, einem Psychologen, dem zuständigen Jugendamt, einem Rechtsanwalt, der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder anderen geeigneten Personen oder Institutionen in Verbindung.

 

 

Bei persönlichem Beratungsbedarf und in dringenden Fällen empfehlen wir Ihnen daher eine Kontaktaufnahme mit einer kompetenten Fachkraft oder einer  geeigneten väterfreundlichen Beratungsstelle.

 

Väterberatung (Berlin) - www.kind-vater.de

 

Väterinitiative für engagierte Elternschaft e.V. (München) - www.vaeterinitiative-muenchen.de

 

 

Weitere Beratungsangebote: 

 

DAJEB e.V.  - die derzeit umfassendste Adressübersicht über Beratungsangebote im psychosozialen Bereicht (auch für Männer/Väter) in Deutschland - 14-tägig aktualisiert  

www.dajeb.de/suchmask.htm

 

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF)

www.familientherapie.org

 

 

 

 

Wir helfen Ihnen - Sie helfen uns bei der Verbesserung unserer Arbeit:

 

Sie können uns gerne dabei helfen, unser Informationsangebot auf www.vaeternotruf.de weiter zu verbessern.

 

Könnten Sie bitte dazu - wenn möglich - die folgenden Angaben ergänzen:

 

 

1. Kurzdarstellung der Situation:

 

A) Umgangssache

B) Sorgerechtssache nach § 1671 BGB

C) Sorgerechtssache nach § 1666 BGB

D) Kindesunterhalt

E) Sonstiges

 

 

 

 

2. Angaben zu beteiligten Institutionen und Fachkräften

 

 

Familiensache ...

Geschäftszeichen ...

Amtsgericht ...

Verfahrensführender Richter: ...

 

 

Das Sorgerecht wurde mir nach: 

a) §16712 BGB (verfassungswidriger Sorgerechtsentzug ohne Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung)

b) nach §1666 BGB (verfassungskonformer Sorgerechtsentzug bei Feststellung einer Kindeswohlgefährdung)

 

entzogen von Richter/in   .........  

am:

 

 

 

Ich habe Beschwerde eingereicht beim 

Oberlandesgericht ...

Senat:

Geschäftszeichen:

Vorsitzender Richter:

Richter 2:

Richter 3:

 

 

 

Verfahrenspflegerin ...

Bestellung am ...

durch Richter ...

am Amtsgericht ...

am Oberlandesgericht ...

 

 

Gutachter ...

Beauftragung am ... 

durch Richter ...

am Amtsgericht ...

am Oberlandesgericht ...

 

 

Jugendamt ...

Zuständiger Sachbearbeiter: Herr / Frau ...

 

 

Sonstige Beteiligte:

 

 

 

Bitte auch das Jahr angeben, in denen die betreffenden Personen tätig waren.

 

Gerne können Sie uns vorhandene Beschlüsse des Amtsgerichtes, des Landgerichtes oder des Oberlandesgerichtes als PDF Datei zusenden. 

 

 

 

 

Vielleicht teilen Sie uns mit, in welchem Landkreis oder kreisfreier Stadt Sie leben, so dass wir - unter strikter Beachtung des Datenschutzes - gegebenenfalls einmal bei Ihnen per Mail anfragen können, wenn wir eine Auskunft benötigen, die Ihren Landkreis betrifft.

 

Der Datenschutz bezüglich der uns von Ihnen bekannt gegebenen Informationen zu Ihrer Person ist bei uns gesichert.

 

 

 

Wenn Sie uns schreiben möchten:

info@vaeternotruf.de

 

 


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