PAS - Kritik


 

 

 

 

 

"Das missverstandene PAS - wie Sorgerechtsentzug und Geschwisterkoppelung das Wohl der Kinder gefährden."

 

Lore Maria Peschel-Gutzeit in: "Familie, Partnerschaft, Recht", 2003, Heft 6, S. 271-276

 

Es kreißte der Berg und gebar eine Maus oder Viel hilft nicht immer viel, könnte man den Aufsatz von Frau Peschel-Gutzeit untertiteln.

Wer gehofft hatte von ihr neues zum Thema Elternentfremdung  und PAS zu erfahren, wird enttäuscht sein. Statt dessen auf sechse Seiten in epischer Breite eine Kritik eines Beschlusses des Amtsgericht Pirna und des OLG Dresden vom 29.8.2002.

Nun mag dahin gestellt sein, ob das OLG seinen Beschluss ausreichend fachlich untersetzt hat. Wir können das von hier aus nicht beurteilen.

 

Ob Frau Peschel-Gutzeit hier aber der große Wurf gelungen ist, daran haben wir unsere Zweifel.

Der Mutter wird von Frau Peschel-Gutzeit erst einmal der Gutmenschenstatus bescheinigt: "... Zwar zeigt der Verlauf des vorbezeichneten Konflikts, dass die Mutter viel Kraft und Initiative darauf verwandt hat, alle Kinder bei sich zu haben und zu behalten. Womöglich hatte sie dafür aus ihrer Sicht aber gute Gründe. Sie war es, die aus der ehelichen Wohnung ausgezogen ist, sie ist im November 2000 mit den Kindern ins Frauenhaus gezogen und hat gegen den Herausgabeanspruch des Vaters geltend gemacht, die Kinder seien beim dem Vater wegen dessen körperlicher Misshandlungen gefährdet. Sie hat schließlich den Vater und dessen Vater im Februar und März 2001 wegen Körperverletzung der Kinder und körperlicher, vermutlich auch sexueller Misshandlung angezeigt. ..."

Na, wenn das nicht schon wenigstens für einmal Lebenslänglich für den Vater ausreicht. So viele Verdachtsmomente, wer wollte da mit dem Einsperren zögern.

Angesichts der Ruchlosigkeit des OLG Dresdens, der armen treusorgenden und selbstlosen Mutter das Sorgerecht zu entziehen, kommen einen fast die Tränen. Pfui, schämt euch ihr doofen Sachsen.

 

Dann bringt Frau Peschel-Gutzeit den systemischen Ansatz im Familienrecht auch noch mit dem Namen von Joseph Salzgeber von der GWG in München in Verbindung. Gott allein mag wissen, wie sie auf diese Assoziation gekommen ist. Vielleicht hätte sie statt der vielen abendlichen Salzgeber-Lektüre auch mal in Bergmann, Jopt, Rexilius 2002 gucken sollen.

 

Dann kommt der Kindeswille ins Spiel. Eigenartiger Weise spielt der in anderen Fällen häufig gar keine Rolle, doch hier ist das anders. Hier ist der Kindeswille plötzlich eine heilige Kuh. So wie die Heilige Mutter Maria mit dem Jesuskind. Werft Euch in den Staub ihr Ungläubigen und betet. 

 

Fazit: Verfahrenspfleger, Sachverständiger, Amtsgericht Pirna und OLG Dresden, seid bitte so nett und nehmt ein paar Nachhilfestunden bei Frau Peschel-Gutzeit. Oder besser noch, helft ihr dabei Justizministerin in Sachsen zu werden, auf dass solche mütterunfreundlichen Beschlüsse wie der Eurige der Vergangenheit angehören mögen.

 

 


 

"Parental Alienation oder Parentel Accusation Syndrome?

Die Frage der Suggestibilität, Beeinflussung und Induktion in Umgangsrechtsgutachten"

Jörg M. Fegert in: "Kind-Prax 1/2001, S. 3-6 

 

Fegert stellt sich im vorliegenden Aufsatz kritisch zum PAS-Konzept. Zum Teil kann ihm dabei zugestimmt werden, ist es inzwischen doch teilweise in Betroffenenkreisen (überwiegend Väter) zu einer inflationären Übernahme des PAS-Begriffs für jede Störung von Umgangskontakten gekommen. Auch nicht jede Fachveröffentlichung ist unkritisch zu lesen. Dabei schränkt selbst Prof. Uwe Jopt, der wohl derzeit profilierteste Vertreter der PAS-Konzeption, die Entstehung von PAS auf die Altersgruppe 8 bis 12 Jahre ein. 

Richtig ist, dass das für das Problem dass hinter dem PAS-Konzept, bzw. schweren Fällen von Umgangsvereitelung infolge von einseitiger Parteinahme der Kinder bisher noch einige Antworten wissenschaftlicher und praktischer Art ausstehen. Fegert selber gibt da aber keine Antworten, die über das hinausgehen, was bisher schon bekannt war.

Fegert gibt im Text noch einen kleinen Seitenhieb gegen die Väterbewegung ab, wenn er schreibt: "... vielmehr wird nicht selten unter der Formulierung `Leuchtturm-Entscheidungen´ auf den Homepages von Organisationen der sogenannten Väterbewegung auf einschlägige OLG-Entscheidungen hingewiesen."

Fegert zitiert auch gleich die aktuell veröffentlichte Kurzfassung der Wallerstein-Studie, um zu "beweisen", dass "erzwungene" Umgangskontakte" in jedem Fall dem Kind schaden.

Fegert behauptet abschliessend, dass der Begleitete Umgang als scheinbar problemlose Lösung vieler Konflikte propagiert wird. Welche Fachartikel er da gelesen hat, wird von ihm nicht angegeben.

 

Lieber Herr  Fegert, lassen sie das "sogenannte" vor "Väterbewegung" weg, dann stimmts, was die Väterbewegung betrifft, ansonsten schreiben wir hier in gleicher Diktion "Jörg M.Fegert ist Direktor des `sogenannten´ Zentrums für Nervenheilkunde der Medizinischen Fakultät der Universität Rostock"

 

 

"Parental Alienation oder Parentel Accusation Syndrome? (Teil 2)

Die Frage der Suggestibilität, Beeinflussung und Induktion in Umgangsrechtsgutachten"

von Jörg M. Fegert, 

"Kind-Prax" 2/2001, S. 39-42

Auch dieser Beitrag kann nicht überzeugen. Insbesondere findet überhaupt keine Auseinandersetzung mit Prof. Uwe Jopt statt, dem wohl zum Thema PAS bisher am überzeugendsten auftretenden Fachmann.

 

Jörg M.Fegert ist Direktor des Zentrums für Nervenheilkunde der Medizinischen Fakultät der Universität Rostock


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