Piratenpartei


 

 

 

Gemeinsames Sorgerecht - keine Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder

 

Die Piratenpartei nimmt die folgenden Grundsätze in ihr Programm auf:

 

Allen Eltern, unabhängig ob verheiratet oder nicht verheiratet, steht gemäß Artikel 6 Grundgesetz die elterliche Sorge für ihr Kind zu.

 

Die elterliche Sorge ist laut Grundgesetz Artikel 6 ein sogenanntes Pflichtrecht, aus dem kein Elternteil entlassen oder ausgegrenzt werden darf.

 

Alle Kinder unabhängig davon, ob frei oder in einer bürgerlichen Ehe geboren, haben das Recht auf elterliche Sorge durch Mutter und Vater.

 

Nichtverheirateten Vätern wird mit der rechtlichen Anerkennung ihrer Vaterschaft automatisch die Inhaberschaft der elterlichen Sorge von Amts wegen kostenlos beurkundet, die sie gemäß § 1627 BGB in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen mit der Mutter des gemeinsamen Kindes wahrnehmen.

...

https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/2222.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

Die Piratenpartei Deutschland und die FDP, dies sind im Moment die beiden einzigen Parteien in denen es ernsthafte Bemühungen gibt, die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder ohne Wenn und Aber zu beenden. CDU, SPD, Grüne und Linke beharren nach wie vor auf der Beibehaltung der sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder: Kosmetische Reformvorschläge wie der von der Langweilerpartei SPD taugen bestenfalls als Klopapier, mit dem man sich den Arsch abwischen kann. Da nimmt man dann doch als Mensch mit Charakter lieber das echte Klopapier von der Drogeriekette DM.

Mehr zum Thema Piratenpartei unter 

http://www.piratenpartei.de

 

 

 

 


 

 

 

 

PIRATEN fordern: Leistungsschutzrecht stoppen!

14.06.2012 Pressemitteilung:

http://www.piratenpartei.de/2012/06/14/piraten-fordern-leistungsschutzrecht-stoppen/

"Die Piratenpartei Deutschland lehnt die geplante Einführung eines Leistungsschutzrechtes ab. Laut eines vorliegenden Referentenentwurfs für eine Gesetzesinitiative sollen Suchmaschinen, automatisierte Nachrichtensammlungen und Blogbetreiber in Zukunft Geld für Inhalte zahlen, die zuvor freiwillig und kostenlos ins Netz gestellt wurden. Nach Ansicht der PIRATEN bevorteilt das bereits am 3. Juni beschlossene Gesetzesvorhaben Presse- und Zeitschriftenverlage in einem nicht akzeptablem Maße. Darüber hinaus gefährdet die Gesetzesinitiative auch in der vorliegenden Version die freie Bloggerszene, da eine Unterscheidung zwischen kleingewerblichen und nichtgewerblichen Blogs faktisch nicht möglich ist.

»Das Leistungsschutzrecht ist ein Wahlgeschenk der liberal-konservativen Koalition an die großen und einflussreichen Verlagsgesellschaften. Es ist schlichtweg ein weiteres Wertschöpfungsinstrument der großen Verwerterkonzerne zu Ungunsten einer freien Netzwelt«, kommentiert Bruno Kramm, Urheberrechtsbeauftragter der Piratenpartei Deutschland.

Dem Gesetzesentwurf folgend sollen Verlage für ein Jahr das ausschließliche Recht erhalten, ihre Presseerzeugnisse öffentlich zugänglich zu machen. Damit können sie nach Ansicht der PIRATEN ihre Monopolstellung in der Informationswirtschaft verfestigen und weiter ausbauen. Das Grundproblem wird damit, führt Kramm weiter aus, nicht gelöst. So haben es viele Presse- und Zeitschriftenverlage versäumt, eigene Geschäftsmodelle für das Internet und die heutigen Informationsbedürfnisse vieler Bürger zu entwickeln.

Benedikt Schmidt, Pirat und ehemaliger Medienberater einer Tageszeitung, kommentiert die Lage wie folgt: »Presse- und Zeitschriftenverlage benehmen sich hier wie ein Restaurant, das den Taxifahrer zur Kasse bittet, weil er ihm Gäste bringt. Anstatt sich an das digitale Zeitalter anzupassen und Unternehmertum zu zeigen, flüchten sie sich in den Schoß des Staates. Das ist absurd!«

Mit dem Vorhaben könnten in Zukunft sogar kleingewerbliche Blogs zur Kasse gebeten werden. Damit leistet der Gesetzesentwurf neuen Abmahnwellen Vorschub. Nach Auffassung der PIRATEN greift die Regierung damit in nicht akzeptabler Weise in die Meinungsvielfalt eines freien Internets ein und beeinträchtigt die Entstehung einer vernetzten Wissens- und Informationsgesellschaft.

In den kommenden Tagen werden die PIRATEN mit der in der Partei vorhandenen Fachkompetenz den Referentenentwurf einer genauen Analyse unterziehen."

 

 

 

 


 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]

Gesendet: Montag, 9. März 2015 23:33

An: Poststelle, AG Forchheim

Betreff: Amtsgericht Forcheim - Geschäftsverteilungsplan  

 

Amtsgericht Forchheim

Kapellenstraße 15

91301 Forchheim

 

Telefon: 09191 / 710-0

Fax: 09191 / 710-101

 

E-Mail: poststelle@ag-fo.bayern.de

Internet: http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/fo/

     

 

Amtsgericht Forchheim - Geschäftsverteilungsplan  

 

Sehr geehrte Damen und Herren,  

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.  

Mit freundlichen Grüßen  

 

Anton

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Poststelle, AG Forchheim [mailto:poststelle@ag-fo.bayern.de]
Gesendet: Dienstag, 10. März 2015 07:58
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Amtsgericht Forcheim - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Zusendung des Geschäftsverteilungsplanes des Amtsgerichts Forchheim ist aus Datenschutzgründen  leider nicht möglich.

 

Mit freundlichen Grüßen  

 

Jürgen Humm

Rechtspflegeamtsrat

Amtsgericht Forchheim

- Geschäftlsleiter -

Tel.: 09191/710-112

Fax: 09191/710-101

e-mail: ...

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Montag, 6. April 2015 20:33
An: 'Poststelle, AG Forchheim'
Cc: 'poststelle@datenschutz-bayern.de'; 'info@piratenpartei-bayern.de'
Betreff: AW: Amtsgericht Forcheim - Geschäftsverteilungsplan

 

Lieber Herr Humm,  

so eine absurde Ausrede haben wir bei noch keinen deutschen Gericht bekommen, die wir wegen des Geschäftsverteilungsplanes angeschrieben haben.  

Forchheim liegt doch nicht etwa neuerdings in Nordkorea?  

Es gibt keine Datenschutzgründe, die die Versendung des Geschäftsverteilungsplanes untersagen würden.  

Falls man an Ihrem Gericht das noch nicht weiß, kontaktieren Sie bitte den Landesdatenschutzbeauftragten Bayern

https://www.datenschutz-bayern.de

 

Leiten Sie bitte unsere Anfrage an den Direktor des Amtsgerichts weiter, vermutlich hat dieser mehr Befugnisse als Sie.  

 

Mit freundlichen Grüßen  

 

Anton

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Truppei, Franz [mailto:Franz.Truppei@ag-fo.bayern.de]
Gesendet: Dienstag, 7. April 2015 12:34
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: WG: Amtsgericht Forcheim - Geschäftsverteilungsplan
 

Sehr geehrter Herr Anton,  

vielen Dank für Ihr Interesse am Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Forchheim. Dieser kann bei Bedarf beim Amtsgericht Forchheim während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Eine anlassunabhängige Versendung erfolgt generell nicht, wofür ich um Verständnis bitte.  

Ich bedaure, Ihnen hier nicht weiter behilflich sein zu können.

 

Mit freundlichen Grüßen  

Franz Truppei

Direktor des Amtsgerichts

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 9. Juli 2015 16:30
An: 'Truppei, Franz'
Cc: 'poststelle@datenschutz-bayern.de'; 'info@piratenpartei-bayern.de'; 'poststelle@ag-fo.bayern.de'
Betreff: AW: Amtsgericht Forcheim - Geschäftsverteilungsplan
 

 

Lieber Herr Truppei,

nett, dass Sie uns persönlich Ihre wertvolle Zeit widmen und Ihr Bedauern zum Ausdruck bringen, was sicher nicht ernst gemeint ist.  

Ein Verständnis für Ihren Vortrag: "Eine anlassunabhängige Versendung erfolgt generell nicht,..." können Sie freilich nicht von uns erwarten, denn wir leben in einer modernen Gesellschaft und nicht mehr im Mittelalter. Auch Bayern gehört zur Bundesrepublik Deutschland und ist kein Königreich mehr.  

Mitunter spricht man heute auch vom Informationszeitalter, das auch am Amtsgericht Forchheim zeitnah einziehen sollte. Von daher bitten wir nochmals um unbürokratische Zusendung des Geschäftsverteilungsplanes oder auch um Einstellung des Geschäftsverteilungsplans auf die Internetseite des Amtsgerichtes, wie es an vielen deutschen Gerichten üblich ist.  

www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm

 

Mit freundlichen Grüßen  

Anton  

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Piratenpartei LV Bayern Vorstand [mailto:vorstand@piratenpartei-bayern.de]
Gesendet: Samstag, 1. August 2015 09:50
An: franz.truppei@ag-fo.bayern.de
Cc: poststelle@ag-fo.bayern.de; info@vaeternotruf.de
Betreff: Re: AW: Amtsgericht Forcheim - Geschäftsverteilungsplan [PBY#1000000095]

 

Sehr geehrter Herr Truppei,  

können Sie mir bitte mitteilen auf welcher Rechtsgrundlage Sie bzw. das Amtsgericht die Versendung des Geschäftsverteilungsplans verweigert?  

Wolfgang Grunsky spricht in Zivilprozessrecht 12. (neu bearbeitete Auflage 2006, Luchterhand Verlag. Rn. 19) davon, dass »Der Zweck eines Geschäftsverteilungsplans der Gerichte ist der Schutz des Bürgers vor Manipulation und zur Aufrechterhaltung der Unabhängigkeit der Gerichte vor allem gegenüber der Exekutive und der Justizverwaltung.«  

Die Weigerung der Versendung - also der Veröffentlichung - des Geschäftsverteilungsplans, würde gerade diesem Zweck widersprechen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

David Krcek

stellv. politischer Geschäftsführer

 

Piratenpartei Deutschland, Landesverband Bayern

 

Schopenhauerstraße 71

80807 München

Tel: 089 / 38 164 693-0

Fax: 089 / 38 164 693-9 od. 089 / 255513-4944 http://piratenpartei-bayern.de/ 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Krcek,  

Danke für Ihre Engagement.  

Üblicherweise behilft man sich an den informationsverweigernden Gerichten mit einem billigen Trick und erklärt, der interessierte Bürger könne ja auf der Geschäftstelle des Amtsgerichts erscheinen und dort Einblick in den Geschäftsverteilungsplan nehmen. Offenbar hat die Bayerische Justiz von Bürgernähe noch nichts gehört oder denkt, der Bürger ist ein Depp, den man den größten Blödsinn zumuten kann.  

Leider ist es bei den Bayerisch-Königlichen Amtsgerichten weit verbreitet, den Geschäftsverteilungsplan wie ein Geheimpapier zu behandeln. Das es anders geht, zeigt z.B. das Bundesland Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Berlin und sogar Mecklenburg-Vorpommern.  

Siehe hierzu unsere Übersicht auf  

www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm    

Offenbar gehen jetzt nicht mehr in Mecklenburg die Uhren hundert Jahre nach, sondern in Bayern, so zumindest bei der dortigen Justiz, die vermutlich zu lange unter CSU-Regentschaft gestanden hat, so dass ein politischer Wechsel dringend notwendig scheint.    

 

Mit freundlichen Grüßen  

 

Anton

 

 

 


 

Massive Angriffe der FDP/CDU Regierungskoalition auf die Informationsfreiheit

Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:

...Das Problem wird in der Weise gelöst, dass eine bloße Verlinkung selbstverständlich nicht das Leistungsschutzrecht tangiert. Wenn hingegen ein News-Aggregator auch nur kleine Teile eines Presseerzeugnisses ins Netz stellt, wäre das von dem neuen Leistungsschutzrecht erfasst, mit der gerade schon genannten Folge, dass entweder das Unterlassen begehrt werden kann oder aber, was wir als wahrscheinlicher ansehen, die Beteiligten sich über eine finanzielle Vergütung einigen."

13.06.2012 Plenarprotokoll, S.21805 B:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17183.pdf

 

 

Kommentar Väternotruf:

CDU und FDP setzen sich für die Profitinteressen großer Medienunternehmen auf Kosten der Informationsfreiheit ein. Wer diese beiden reaktionären Parteien wählt, ist selbst dran schuld, wenn die bürgerlichen Freiheiten in Deutschland weiter eingeschränkt werden und der Überwachungsstaat weiter ausgebaut wird.

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: hamburg-presseverteiler-bounces@lists.piratenpartei.de [mailto:hamburg-presseverteiler-bounces@lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von Presseverteiler Hamburg

Gesendet: Dienstag, 12. Juni 2012 08:50

An: Presseverteiler

Betreff: [Pressemitteilung] Hamburg bekommt das modernste TransparenzgesetzDeutschlands

Pressemitteilung: Hamburg bekommt das modernste Transparenzgesetz Deutschlands

Hamburg, 12. Juni 2012 - Im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz im Rathaus haben heute Vertreter aller Bürgerschaftsfraktionen und der Initiative "Transparenz schafft Vertrauen" einen Gesetzesentwurf für ein Hamburger Transparenzgesetz vorgestellt. Dieses geplante Gesetz wird das bisherige Informationsfreiheitsgesetz ersetzen und Hamburg auf diesem Gebiet in eine Vorreiterrolle auf Bundesebene bringen. So sollen zukünftig Verträge der Stadt mit privaten Unternehmen, sowie Gutachten, Beschlüsse und zahlreiche weitere Dokumente öffentlichen Interesses den Bürgern und Steuerzahlern der Stadt, den Medien und sonstigen Interessierten über eine Internetplattform antragslos und kostenfrei zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden. Die Piratenpartei Hamburg begrüßt die Entscheidung des Senats und der Bürgerschaftsfraktionen, die Gesetzesinitiative des Bündnisses von Mehr Demokratie, Transparency International, Chaos Computer Club Hamburg, der Piratenpartei Hamburg und weiteren Organisationen zu diesem Zweck zu übernehmen. Die Initiative hatte im vergangenen Herbst die Unterschriften von über 15.000 Hamburger Bürgerinnen und Bürgern gesammelt.

Die Piratenpartei Hamburg hat das Bündnis vom ersten Tag an personell, finanziell und organisatorisch mit getragen und an der Entwicklung des Gesetzestextes mitgewirkt, und damit auf Landesebene ein komplettes Kapitel des Parteiprogramms weitgehend umgesetzt.

In Laufe der vergangenen Woche einigten sich die Vertreter der Rathausfraktionen darauf, einen zuvor von Vertretern der SPD und des Bündnisses "Transparenz schafft Vertrauen" ausgehandelten Kompromissentwurf gemeinsam in die Bürgerschaft einzubringen und noch vor der Sommerpause zu verabschieden. Bis zuletzt musste die Initiative gegenüber den Senatsvertretern in vielen Punkten Überzeugungsarbeit leisten, konnte sich aber letztendlich mit ihren Vorstellungen weitestgehend durchsetzen.

Anne Alter, Vorsitzende der Hamburger Piraten, erklärt dazu: "Ich freue mich, dass eines der wichtigsten Anliegen unserer Partei, der transparente Staat, im Zentrum des politischen Diskurses angekommen ist, so dass sogar bei der etablierten Volkspartei SPD ein Umdenken stattfindet. Es ist das erste Mal, dass in Deutschland ein unter maßgeblicher Mitarbeit von Mitgliedern der Piratenpartei entstandener Entwurf Gesetzeskraft erlangt, und das bevor wir überhaupt in der Bürgerschaft vertreten sind. Dieser Erfolg motiviert uns, unsere Ziele weiterhin konsequent zu verfolgen, auch und besonders in der neuen PIRATEN-Fraktion in der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte."

Burkhard Masseida, Vorstandsmitglied der Piratenpartei Hamburg und Vertreter im Bündnis für das Transparenzgesetz, sagt: "Das Transparenzgesetz wird den Bürgern ganz neue Möglichkeiten eröffnen, sich über die Tätigkeiten und Entscheidungen der gewählten Volksvertreter und ihrer Beauftragten zu informieren. Da es uns gelungen ist, diesen Erfolg sogar im Konsens mit der amtierenden Regierung zu erzielen, erwarten wir eine schnelle und unproblematische Umsetzung. Wir sind zuversichtlich, dass sich die überschaubaren Änderungen, auf denen die SPD bestanden hat, in der Praxis nicht negativ auswirken."

 

Presseteam der Piratenpartei Hamburg

Telefon: 040 / 22 81 37 80

Fax: 040 / 537997209

presse@piratenpartei-hamburg.de

Piratenpartei Deutschland

Landesverband Hamburg

Postfach 113532

20435 Hamburg

Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) beschäftigt sich mit den entscheidenden Themen des 21. Jahrhunderts. Das Recht auf Privatsphäre, eine transparente Verwaltung, eine Modernisierung des Urheberrechtes, freie Kultur, freies Wissen und freie Kommunikation sind die grundlegenden Ziele der PIRATEN.

Bei der Bundestagswahl im September 2009 erreichte die Piratenpartei aus dem Stand 2,0 Prozent bzw. 845.904 Stimmen. Im Vergleich zur Europawahl im Juni 2009 (0,9 Prozent, 229.464 Stimmen) konnten die Piraten die Zahl ihrer Stimmen sogar fast vervierfachen.

Die Piratenpartei ist in Hamburg in den Bezirksversammlungen Mitte und Bergedorf vertreten und erreichte bei der Bürgerschaftswahl 2011 2,1 Prozent der Stimmen.

 

 


 

 

 

Netzpolitik Piratenpartei fordert Autonomie fürs Internet

Das Netz braucht andere Regeln meint die Piratenpartei und stellt eigene Thesen auf. Die 14 Thesen des Bundesinnenministers zur Netzpolitik würden eine politische Klasse vertreten, die sich in der Informationsgesellschaft nicht wohl fühle.

Die Piratenpartei will das Internet als einen autonomen Bereich der Gesellschaft verankern. Die Partei, die bei der Bundestagswahl 2009 einen Stimmenanteil von 2,0 Prozent erzielte, stellte am Dienstag in Berlin zehn Thesen zur Netzpolitik vor. Diese beschreiben das Netz als eine eigenständige Welt, die „andere Regeln“ brauche.

Die „Piraten“ kritisierten die im Juni vorgestellten 14 Thesen des Bundesinnenministeriums zur Netzpolitik. Bundesinnenminister Thomas de Maizière vertrete eine politische Klasse, die „sich in der Komplexität einer Informationsgesellschaft nicht wohl fühlt und das Rad am liebsten zurückdrehen würde“, sagte der Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland, Christopher Lauer.

„Das Netz spiegelt die reale Welt, doch es ist von anderer Natur“, lautet die vierte These der „Piraten“. „Gesetze der realen Welt dürfen nicht einfach auf das Netz angewendet werden.“ Der Staat dürfe nicht zerstörerisch einwirken, sagte Lauer. Zwar müsse Kriminalität im Internet bekämpft werden. Es gebe aber keinen Grund für neue Straf- und Sicherheitsgesetze. „Netzpolitik gehört in die Hand der Netzbürger“, heißt es zur dritten These. Nur wer im Netz lebe, könne die passenden Regeln dafür machen.

Allerdings verlangt die Partei, das Internet müsse „oberste politische Priorität“ haben. Dazu gehöre es auch, ein „Recht auf Netzzugang“ als Menschenrecht zu verankern und in die Verfassung aufzunehmen. Lauer forderte, dass es endlich eine flächendeckende Versorgung mit schnellen Breitband-Zugängen geben müsse. Auch Hartz-IV-Empfänger sollen nach dem Willen der Partei Anspruch auf einen PC mit Internet-Zugang haben.

Das Internet und die Zukunft der digitalen Gesellschaft sind auch Gegenstand von Beratungen einer Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags. Die jeweils 17 Abgeordneten und Sachverständigen der Kommission sollen bis Sommer 2012 Ergebnisse und Handlungsempfehlungen vorlegen. Dpa

21.07.2010 13:49 Uhr

http://www.tagesspiegel.de/medien/digitale-welt/piratenpartei-fordert-autonomie-fuers-internet/1888014.html;jsessionid=F51E8F82BCF37CCC15AF1CA01720C0F1

 

 


 

 

INTERNETSZENE

Kollektiver Aufschrei

Piratenpartei, Chaos-Computer-Club und andere Netzaktivisten spüren Aufwind. Ihre Gegner sind die etablierten Politiker, denen sie einen Schuss vor den Bug geben wollen.

VON MONIKA ERMERT

Ein Büro gibt es noch nicht. Aber der Wahlkampf ist in vollem Gang. „Ein Vollzeitjob“, sagt Ralph Hunderlach, Programmierer und Systemadministrator von Beruf und zugleich bayerischer Bundestagskandidat der Piratenpartei. Bei der letzten Bundestagswahl habe er zu den Politikverdrossenen gehört. Keine Partei war in Sicht, von der sich der Pfälzer, der in München lebt, vertreten fühlte. „Einfach hinsetzen und alles ignorieren ist aber nicht mein Stil“, sagt der Neu-Wahlkämpfer und legt fast verschämt den Werbeflyer mit der Parole „Klarmachen zum Ändern!“ auf das Kaffeehaustischchen.

Ändern will Hunderlach insbesondere eine Reihe vom Bundestag erlassener Gesetze zur Kontrolle des Internets, die inzwischen Hunderttausende Deutsche auf virtuelle Diskussionsplattformen, aber auch auf die Straßen und in die höchsten Gerichtssäle gebracht haben: das Zugangserschwerungsgesetz zu Kinderpornografie von Familienministerin Ursula von der Leyen vor allem, aber auch das Gesetz zur heimlichen Online-Durchsuchung persönlicher Computer und das Gesetz zur Speicherung aller Kommunikationsvorgänge deutscher Nutzer einschließlich der durchs Mobiltelefon ermittelbaren Bewegungsprofile.

Kern der Piratenideologie ist zudem ein anderes Urheberrecht, das privates Kopieren der Inhalte im Netz legalisiert und auf anderer Ebene einen Ausgleich zwischen Konsumenten und Kreativen organisiert. Im Winter planen die Piraten dazu öffentliche Gespräche zwischen den verschiedenen Interessengruppen, sagt Hunderlach, und das klingt fast schon staatstragend.

Mit jedem neuen Gesetz wurde der Protest im Netz lauter und die Schlange der Demonstranten länger. Soziologen und Wahlforscher diskutieren inzwischen über die digitale Bürgerrechtsbewegung und rätseln: Können die politisch unerfahrenen Piraten auf deren Bugwelle tatsächlich in den Bundestag segeln? Hunderlach bleibt Realist. „Wir wollen Aufmerksamkeit für unsere Themen und wollen diese in die Politik hineinbringen.“ Im ersten Anlauf müsse man „versuchen, den anderen Parteien Stimmen wegzunehmen, damit die merken, dass sie was falsch machen“.

Einen Schuss vor den Bug könne die Piratenpartei den etablierten Parteien durchaus verpassen, glaubt Constanze Kurz, Informatikerin an der TU Berlin und prominentes Mitglied des Chaos-Computer-Clubs (CCC). Nicht nur Wähler unter 25 Jahren seien die natürliche Klientel einer digitalen Bürgerrechtspartei, sagt Kurz. „Es geht um Wähler bis 45.“ Sie persönlich kenne niemanden mehr in diesem Alter, der keinen Rechner habe. Ein großer Kreis von potenziellen Wählern also, die sich ärgern über „Laiengesetze, die sich nicht um die Verfassung scheren“.

Es mag ein Zeichen für den Aufwind der digitalen Bürgerrechtler sein, dass der früher misstrauisch beäugte Hackerklub bei der Bewertung landes- und bundespolitischer Gesetze zum Internet längst zum gesuchten Experten geworden ist. Das Bundesverfassungsgericht lud den CCC zu Stellungnahmen in Sachen Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung ein. Sich politisch zu engagieren sei heute auch für den Einzelnen trotz Job und Familien viel leichter, sagt Kurz. Abends zwei Stunden am Computer aktiv sein und sich einmischen in die öffentliche Debatte: Für politisches Engagement nähmen sich Nutzer heute eher Zeit als zum Beispiel für den Austausch privater Katzenbilder.

Vielleicht bedurfte es der „Piraten“ als Warnschuss für die traditionellen Parteien und die Aufmerksamkeit einer größeren Öffentlichkeit. Die digitale Bürgerrechtsbewegung aber gibt es schon länger, und einige ihrer Protagonisten hoffen, dass ihre Sorgen um die Informationsgesellschaft – nach Ansicht der Aktivisten die künftige Gesellschaft schlechthin – nun auch ernst genommen werden.

 

Der Stuttgarter Mediendesigner Alvar Freude stand 2003 vor dem Landgericht in Stuttgart, weil er sich erlaubt hatte, die erste Debatte um Internetsperren auf seiner Webseite zu dokumentieren. 2001 – lange vor dem politischen Aufstieg der Ursula von der Leyen – hatte der Düsseldorfer Regierungspräsident Jürgen Büssow Sperrverfügungen gegen drei Websites erlassen. Dem SPD-Politiker ging es um Nazi-Propaganda und „geschmacklose“ Seiten aus dem Ausland, die er, mindestens bei den Providern in seinem Bundesland, nicht dulden wollte.

Beschäftigt hat diese Internetzensur-Debatte 1.0 zunächst nur eine kleine Gemeinde von Medienrechtsexperten, dann digitale Bürgerrechtler wie Freude und schlussendlich die Gerichte. Diese entschieden damals, dass die Sperrung einzelner Seiten in Ordnung gehe, längere Listen dagegen nicht ohne weiteres geblockt werden dürften. Freude musste sich dafür verantworten, dass er die Debatte dokumentiert und die von Büssow zur Sperrung ausgeschriebenen Seiten verlinkt hatte.

Erst in zweiter Instanz wurde Freude vom Vorwurf der Verbreitung nationalsozialistischer Propaganda freigesprochen. Heute ist der Vater einer dreijährigen Tochter einer der Köpfe des Arbeitskreises Zensur, der immerhin 134.000 Unterschriften gegen das Zugangserschwerungsgesetz von Ursula von der Leyen gesammelt hat. „Es gab in den letzten Jahren so viele Gesetzgebungsverfahren, bei denen man sich machtlos fühlte, die nichts für das angestrebte Ziel bringen und nur die Bürgerrechte beeinträchtigen“, beschreibt Freude, wie der Unmut Einzelner sich in einen kollektiven Aufschrei verwandelte. Da habe sich einiges angestaut, und das von der Leyensche Gesetz habe letztlich für eine Explosion gesorgt. Dass die Familienministerin in der Debatte mit „brutalst vergewaltigten Kleinkindern“ argumentiert habe, habe viele Leute bewegt.

Die Gegner des Gesetzes wie Freude, Kurz, Hunderlach oder andere digitale Bewegte warnen bis heute, dass die Sperrlisten wirkungslos sind, weil sie von Pädophilen leicht ausgeschaltet werden können. Vor allem aber werde Kindesmissbrauch nur verborgen und nicht verhindert. Die Aktivisten fürchten, dass eine Sperrinfrastruktur auch zur Zensur missbraucht werden könnte. Beteuerungen aus der Politik, dass das nicht das Ziel sei, beäugen alle Aktivisten mit großer Skepsis, weil sie in so vielen Kämpfen in den vergangenen Jahren am Ende den Kürzeren gezogen haben.

Erst das Verfassungsgericht, so Freude, habe etwa im Fall des Einsatzes von Wahlcomputern die Reißleine gezogen. „Man muss sich vorstellen, alle Computerexperten waren gegen Wahlcomputer“, erinnert er sich. Sie hätten Wählen am Computer einfach nicht für sicher genug gehalten, um Manipulationen zu verhindern. Bundestagsabgeordnete aber hätten ausgerechnet den technisch versierten Experten Technikfeindlichkeit vorgeworfen. „Wenn all diese Freaks gegen Computer sind, da müsste man doch mal zuhören“, sagt Freude. „Aber es ist, als renne man gegen eine Wand.“

Das klingt frustriert, aber das ist Freude keineswegs. Ganz im Gegenteil. Er setzt auf den Eindruck, den die wachsenden Zahlen netzpolitisch Engagierter auf die etablierte Politik machen werden. Über 40 Organisationen unterstützen die für den 12. September geplante Neuauflage der Demonstration unter dem Motto „Freiheit statt Angst“ in Berlin. Auch jüngere Mitglieder der klassischen Parteien könne man vielleicht noch für eine andere Politik gewinnen.

 

Ist die Debatte rund um digitale Bürgerrechte, um Piraten und das freie Netz Vorbote eines Generationenkonflikts? „Die alten Herren mit den schwarzen Kugelschreibern“ müssten abtreten, formuliert es der Netzkünstler und -aktivist Padeluun vom FoeBuD, dem „Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs“. Der FoeBuD gehört aber eigentlich selbst schon zum „alten Eisen“ der digitalen Bürgerrechtsbewegung, denn seine Geschichte reicht bis in die späten 1980er-Jahre zurück.

Damals realisierte man bei der Organisation eigene Mailboxsysteme und erkannte, so berichtet FoeBuD-Mitgründerin Rena Tangens, die Datenschutzprobleme der wachsenden elektronischen Kommunikation. Von 1991 an half der Verein, mittels eines Systems zum Austausch elektronischer Mails die Kommunikation zwischen Friedensgruppen in den vom Krieg zerrütteten exjugoslawischen Teilrepubliken aufrechtzuerhalten.

 

Bis 1996 bot man Menschen im eingeschlossenen Sarajevo die Chance, über den Server in Bielefeld überhaupt noch mit der Welt zu kommunizieren. „5000 Nutzer hatten wir damals“, sagt Tangens. Durch den Betrieb des Servers für die Eingeschlossenen habe man nachvollzogen, wie sensibel die Daten seien. „Immerhin konnten wir auf die private Kommunikation aller Teilnehmer zugreifen. Wir wissen also, was passieren kann.“

Zwei politische Schlussfolgerungen zog man beim FoebuD aus diesen frühen Erfahrungen: Maßnahmen zum Schutz des Einzelnen, der sich im Netz bewegt, sollten bereits in die Entwicklung der Systeme einfließen. Weil das Prinzip „Datenschutz durch Netzdesign“ das Rennen aber verlor, stürzte man sich beim FoeBuD auf das Aufdecken von Missständen. Seit 2000 verleiht die Organisation den „Big Brother Award“ an die schlimmsten Missetäter in Politik und Wirtschaft: Metro wurde wegen seiner heimlich auslesbaren RFID-Chipkarten ausgewählt, die Deutsche Bahn und Lidl, weil sie ihre Mitarbeiter bespitzelten. In beiden Fällen führte das Aufdecken der Praktiken zu einem Aufschrei in der Öffentlichkeit.

Tangens und Padeluun blicken mit einigem Optimismus auf die aktuelle Bewegung für digitale Bürgerrechte. Tatsächlich kennen sie neben den alten Herren mit den schwarzen Kugelschreibern alte Damen, die in Bielefeld durch die Straßen tourten, um die Gefahren der Vorratsdatenspeicherung zu erklären. Spätestens bei der Vorratsdatenspeicherung hätten viele Leute erkannt, dass solche Datensammelaktionen sie persönlich betreffen.

„Die Duldungsstarre ist überwunden“, so Padeluun, der sogar hofft, dass sich mit dem Schwung der neuen Bewegung manches schlechte Gesetz wieder zurückdrehen lässt. „Man kann Guantánamo auch schließen“, bemüht er einen drastischen Vergleich. Das Netz, die fünfte Macht im Staat, wie die FoeBuD-Aktivisten es bezeichnen, könne dabei nur hilfreich sein. Denn es mache die wechselnden Zusammenschlüsse von alten und neuen Online-Aktivisten leicht. Hinzutreten könnten Gruppen, die inzwischen die Gefahren mangelnder Absicherung der Bürgerrechte in der digitalisierten Welt sähen – etwa Ärzte oder Journalisten.

Ganz sicher dürfe man nicht nur in der digitalen Welt kämpfen, „denn die ist nur virtuell, aber wir müssen auch in die reale Welt“, sagt Padeluun. Man müsse raus aus der eigenen Blase, sagt Freude. „Ihr werdet euch noch wünschen, wir wären politikverdrossen“, zitiert er eine Nachricht, die kürzlich einer der zahllosen Aktivisten den Parteipolitikern ins Stammbuch schrieb. Ganz standesgemäß natürlich: per Kurznachricht auf Twitter.

Rheinischer Merkur Nr. 34, 20.08.2009

http://www.merkur.de/2009_34_Kollektiver_Aufsc.36516.0.html

 

 

 


 

 

Piraten segeln ins Europaparlament

Nach einem Wahlkampf, den die etablierten Parteien routiniert gelangweilt führten, sind die Stimmen ausgezählt und die großen sowie die kleinen Sieger gekürt. Zum ersten Mal trat die Piratenpartei bundesweit an; mit beachtlichem Erfolg!

Mit 0,9% der Stimmen erreichte die Piratenpartei das beste Wahl-Ergebnis ihrer jungen Geschichte und konnte 229.117 Wähler für sich gewinnen.

In Deutschland, wo die Mitgliederzahl der Piratenpartei sich während des Wahlkampfes von 900 auf etwa 1200 steigerte, wurden 0.9% der abgegebenen Stimmen erreicht. Spitzenkandidat Andreas Popp freute sich über das Ergebnis: "Wir traten zum ersten Mal zu einer Europawahl an. Und obwohl wir bei vielen Wählern noch kaum bekannt waren, haben wir ein solches Ergebnis erzielt. Das zeigt uns, dass sich viele Bürger mit unseren Zielen identifizieren." Popp weiter: "Ganz besonders möchte ich allen Leuten danken, die uns unterstützt haben! Ohne sie wäre dieser Erfolg nicht möglich gewesen. Unser Minimalziel von 0,5% haben wir mehr als erreicht. Jetzt geht es erst richtig los."

Das gute Ergebnis der Piraten zeigt, dass Bürgerrechte, Datenschutz und ein faires Verständnis von Patent- und Urheberrechten moderne Themen sind, die mobilisieren.

In Schweden, dem Stammland der Piratenpartei, knackte die Piratpartiet mit ihrem Spitzenkandidaten, dem 54-jährigen Informatiker Christian Engström die 5% Hürde mit einem Ergebnis von 7,1 %. Damit ziehen zum ersten Mal PIRATEN in das Europäische Parlament ein. "Mit Christian Engström und den Schweden haben wir aktive Freibeuter direkt vor Ort, davon werden auch die deutschen PIRATEN profitieren", freut sich Ralph Hunderlach, Kandidat der deutschen PIRATEN.

Die Piratenpartei Deutschland gratuliert Herrn Engström zu seinem Erfolg. Dass die Piratenpartei Schwedens in das Europaparlament einzieht ist ein weiterer Schritt zur politischen Mitbestimmung der Informationsgesellschaft auf politischen Ebenen.

Derzeit sammelt die Piratenpartei Deutschland Unterstützungsunterschriften um zur Bundestagswahl antreten zu können.

http://www.piratenpartei.de/presse/Piraten_segeln_ins_Europaparlament

 

 

08.06.2009

 

 


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