Präsumptivvater


 

 

 

Präsumptivvater

Als Präsumptivvater bezeichnet man den Mann, der der biologische, nicht aber der rechtliche Vater ist, bzw. der angibt oder von sich vermutet, der biologische Vater zu sein.

Der gesetzliche Vater, die Mutter und das Kind können gegen die gesetzlich geltende Vaterschaft klagen. Dem Mann, der von sich meint, der tatsächliche biologische Vater zu sein (Präsumptivvater), wird staatlicherseits eine solche Anfechtung verweigert.

 

So meint z.B. der Bundesgerichtshof:

"Der wirkliche Vater hat kein Recht, die Vaterschaft des Ehemanns anzufechten. Eine Feststellung der Vaterschaft des wirklichen Vater ist nicht zulässig, solange der Ehemann als Vater gilt."

Urteil des BGH vom 20.1.1999 - XII ZR 117/97

ausführlich in "Der Amtsvormund", 4/1999, S. 301

 

Die Klage durchlief die Instanzen des Amtsgerichts Fürth und des OLG Frankfurt am Main. Warum die dortigen Richter nicht gleich das Bundesverfassungsgericht angerufen, um das entsprechende Gesetz auf eine eventuelle Verfassungswidrigkeit untersuchen zu lassen, ist nicht bekannt.

 

 


 

 

 

Sozialbetrug

Bürgermeister kämpfen gegen falsche Väter

Der Berliner Senat ist der Ansicht, Sozialbetrug ist Sache der Bezirke. Die Bürgermeister fordern dagegen eine zentrale Stelle.

Er ist Deutscher und hat kein Geld. Sie ist Ausländerin und hat ein Kind. Damit sie hierbleiben darf, erkennt er die Vaterschaft an, obwohl er nicht der Vater des Kindes ist, und lässt sich dafür bezahlen. In Berlin gibt es hunderte solcher Fälle pro Jahr, die den Steuerzahler Millionen kosten. Damit muss endlich Schluss sein, fordert Neuköllns Vize-Bürgermeisterin Stefanie Vogelsang (CDU). An diesem Donnerstag wird sich der Rat der Bürgermeister wieder mit dem Thema befassen. Die Bürgermeister fordern schon seit längerem eine zentrale Stelle, die gegen diese Fälle kämpft. „Selbst Flächenstaaten haben das, aber wir als Stadtstaat verteilen die Zuständigkeiten auf zwölf Bezirke, mit dem Ergebnis eines totalen Wirrwarrs“, beklagt Vogelsang. Es sei völlig unklar, wer zuständig sei: Der Bezirk, in dem das Kind geboren wurde? Der, in dem es wohnt? In dem der Vater wohnt? Und was ist bei einem Umzug?

Die Schuld sieht sie bei der Linkspartei, denn Innensenator Ehrhart Körting (SPD) war zumindest früher auch für eine Zentralstelle. Heutige Senatsmeinung ist allerdings, dass die Zuständigkeit bei den Bezirken liegt. Es gibt überhaupt erst seit 1. Juli die Möglichkeit, dass der Staat Scheinvaterschaften anficht. Neukölln zählt schon die Fälle; 50 bis 60 Scheinvaterschaften gebe es dort mindestens pro Jahr. Vorher wurde jede Vaterschaftsanerkennung ohne Prüfung akzeptiert. Von dem Trick haben alle etwas, nur der Steuerzahler nicht: Die Frau darf bleiben und bekommt Sozialhilfe, ihr Kind wird sogar deutscher Staatsbürger. Dem Mann drohen keine Unterhaltsansprüche – außer, falls er zu Geld kommt. fk

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 18.12.2008)

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Sozialbetrug;art270,2687386

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Bürgermeister in Berlin kämpfen gegen falsche Väter, Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe kämpfen für falsche Väter. Eigenartig, wenn es, so wie gerade in Berlin, gegen ausländische Mütter geht, ist es dem Staat plötzlich wichtig, eine zweifelhafte Vaterschaft anzufechten, wenn es aber um "deutsche" Mütter geht, bei denen die Vaterschaft des amtlich als Vater festgestellten Mannes, sei es eines Ehemannes oder eines Mannes, der die Vaterschaft mit öffentlicher Beglaubigung anerkannt hat, zweifelhaft ist, tut der selbe deutsche Staat inklusive des Bundesverfassungsgerichtes alles, um eine Aufklärung der tatsächlichen Vaterschaft zu verhindern. So wendet sich die 2. Kammer des 1. Senates des Bundesverfassungsgerichts in übler Weise mit Beschluss vom 13.10.2008 - 1 BvR1548/03 gegen einen Mann, der vorgetragen hatte, Vater eines Kindes zu sein, für das ein anderer Mann bereits die Vaterschaft vor dem Standesamt anerkannt hatte. 

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde des Präsumptivaters nicht zur Entscheidung angenommen. Wie Rechtsanwalt Georg Rixe in "FamRZ 24/2008 mitteilte, ist der rechtliche Vater, der Ehemann der Mutter zwischenzeitlich gestorben. Das Kind wächst somit ohne Vater auf, man darf dem Bundesverfassungsgericht zu seiner kinderfeindlichen und männerfeindlichen Entscheidung gratulieren. Aber ob diese Gratulation beim 2. Kammer des 1. Senates des Bundesverfassungsgericht in der verschlafenen Residenz- und Beamtenstadt Karlsruhe ankommt, erscheint zweifelhaft.

 

 


 

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Donnerstag, 31. Juli 2008 18:15

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: biologischer vaeter

 

Sehr geehrte Damen und Herren

Würde mich freuen, wenn Sie mir in folgenden Situation einen guten Tipp geben könnten.

Ich habe eine Tochter, ein jahr alt. Die Mutter ist verheiratet, lebt seit 3 Jahren von ihrem Ehemann getrennt. Seitdem haben beiden anderen Partner. Die Mutter hat mit diesem Ehemann ... kinder, dazu ausserehelich ein Söhnchen (3), und meine Tochter.

Meine Tochter lebt bei der Mutter. In den ersten Monaten gab es gegenseitigen Besuch, es entwickelte sich eine gute Vater-Kind Beziehung. Mai 2008 habe ich die Vaterschaft beim Standesamt München anerkannt.

Diese ist aber unwirksam, weil die Mutter noch aufs Papier verheiratet ist. Seitdem macht die Mutter dicht, blockt weiteren Kontakt zum Kind ab.

Sie will die Vaterschaftsanerkennung nicht unterschreiben.

Dabei ist in der Familie und Bekanntenkreis allgemein bekannt und akzeptiert, dass ich der biologischer Vater dieses Kindes bin.

Das Amtsgericht München sagte, ich könnte die Vaterschaft anfechten, dies hätte aber bessere Chancen, wenn der Ehemann auch mitzieht.

Dazu ist der Ehemann aber nicht bereit. Warum der Ehemann sich an meinem Kind festklammert, obwohl er weiss, dass es nicht sein Kind ist, weiss ich nicht. Wahrscheinlich gehts um Geld.

An dem Kind hat er keine Interesse gezeigt, das Kind lebt nicht bei ihm.

Die Mutter missbraucht ihre Ehe, weil sie damit ein Instrument in der Hand hat, womit sie den biologischen Vater ihres ausserehelichen Kindes von seinen väterlichen Rechten abhalten kann.

Es ist mir ganz wichtig, dass meine Vaterschaft gerichtlich anerkannt wird. Sonst bin ich für meine Tochter entmündigt, eine würdige Vaterrolle wäre so für mich kaum möglich.

Das ganze empfinde ich als höchst erniedrigend und beleidigend.

Bis die Vaterschaft gerichtlich anerkannt wird, sehe ich kaum einen Sinn, mich weiter um Kontakt zum Tochter zu bemühen. Dies wird sowieso von der Mutter seit 3 Monaten abgeblockt.

Vielleicht wissen Sie, wie am besten weiter zu machen ist.

...

 

Mit freundlichen Grüssen

...

 

 

 


 

 

Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte leiblicher Väter

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht leiblicher, aber rechtlich nicht anerkannter Väter gestärkt, Kontakt zu ihren Kindern zu pflegen. Auch wenn ein Mann vor dem Gesetz nicht als Vater des Kindes gilt - zum Beispiel, weil die Mutter mit einem anderen Mann verheiratet ist - kann er ein Umgangsrecht mit seinem Kind erstreiten.

Voraussetzung ist, dass dies dem Wohl des Kindes dient und der leibliche Vater zumindest eine Zeit lang eine familiäre Beziehung zu seinem Kind unterhalten hat, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. In einem zweiten Fall hat das Gericht leiblichen Vätern in Ausnahmefällen die Feststellung ihrer Vaterschaft erleichtert. (Aktenzeichen: 1 BvR 1493/96 u. 1724/01 - Beschluss vom 9. April 2003)

Nach den Worten des Ersten Senats gilt der Schutz der Familie im Grundgesetz für leibliche Väter, die tatsächlich Verantwortung für das Kind getragen haben. Die Karlsruher Richter gaben damit dem Vater eines inzwischen 14-jährigen Mädchens Recht. Er hatte das Kind mit einer verheirateten Frau gezeugt, es in den ersten drei Lebensjahren regelmäßig betreut und Unterhalt gezahlt. Nach dem Ende der Beziehung kehrte sie zu ihrem Ehemann zurück, der juristisch als Vater gilt, weil die Ehelichkeit des Kindes nicht angefochten wurde. Dem Erzeuger der Tochter untersagte sie jeglichen Kontakt zu dem Kind und ließ ihm sogar gerichtlich den Aufenthalt in der Nähe der Familienwohnung verbieten.

Das Gericht erklärte mit seinem Beschluss eine 1998 neu gefasste Vorschrift für verfassungswidrig, wonach der leibliche, aber rechtlich nicht anerkannte Vater von vornherein vom Kontakt mit seinem Nachwuchs ausgeschlossen ist - anders als etwa die Großeltern. Der Gesetzgeber muss bis zum 30. April 2004 eine Neuregelung erlassen.

Entscheidend für die Gewährung eines Umgangsrechts ist nach den Worten der Richter, dass eine «personelle Verbundenheit» zwischen leiblichem Vater und Kind besteht. «Die Trennung eines Kindes von einer bisherigen elterlichen Bezugsperson nimmt ihm ein wichtiges Stück Orientierung und berührt seine Selbstsicherheit und Selbstgewissheit.» Dies gelte umso mehr, weil ein Kind eine Trennung schnell als endgültig empfinde. Weil jedoch Konflikte mit der neuen Familie entstehen könnten, dürften die Familiengerichte dem Erzeuger nur dann ein Umgangsrecht einräumen, wenn dies dem Kindeswohl diene.

In dem zweiten Fall hat es das Karlsruher Gericht leiblichen Vätern zudem in besonderen Ausnahmefällen erleichtert, eine rechtliche Vaterschaft anzufechten. Dies gelte zum Beispiel dann, wenn ein Mann die Vaterschaft zwar wirksam anerkannt hat, aber nicht mit Mutter und Kind zusammenlebt. Eine Vorschrift, die dem leiblichen Vater jegliches Anfechtungsrecht vorenthält, erklärte das Gericht für verfassungswidrig.

http://www.bverfg.de

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Das Bundesverfassungsgericht hat damit einen längst überfälligen Schritt vollzogen. Die rechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder wird damit etwas verringert. Grundsätzlich bleibt das Bundesverfassungsgericht weiterhin hinter den Vorgaben des Grundgesetzes Artikel 6 zurück. Vielleicht sollte man seitens des Bundesverfassungsgerichtes das Grundgesetz einfach für ungültig erklären, einer näheren Begründung seitens der Richter bedarf es dazu bekanntlich nicht, das wäre wenigstens ehrlich. 

26.03.2007

 

 

 


 

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Montag, 26. März 2007 23:00

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: ungeborenes Kind und Scheinvater...

Wichtigkeit: Hoch

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider habe ich ein großes Problem und ich bitte um eine kleine Information bzw. Hilfe. ich war mit einer Frau zusammen, ist schwanger geworden höchste wahrscheinlich von mir...

Während der Schwangerschaft hat sie absichtlich viele Probleme gemacht und endlich mich verlassen.

Problem ist, sie führt gerade eine Scheinehe bzw. Zweckehe d.h. sie ist verheiratet auf dem Papier. Sie hat ihn gezwungen dass er das Kind akzeptiert. Er will es aber nicht Sie will gar keine Vaterschaftsfeststellung oder keinen Test. Sie sagt mir nur "du kannst alles vergessen verschwinde". 

Wie kann ich in diesem Fall meine Vaterschaft anerkennen lassen.

 

mit freundlichen Grüssen

...

 

 

 

 

 

 

 


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