Professionellenkritik


 

 

 

 

Denn die einen sind im Dunkeln

und die anderen sind im Licht

und man sieht die im Lichte,

die im Dunkeln sieht man nicht

 

aus: "Dreigroschenoper" Schluss, Brecht/Weill

 

 

"Am dunkelsten ist es immer unter der Lampe"

altes chinesisches Sprichwort

 

 

 

"In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat." 

Carl von Ossietzky

 

 

Im Dunkeln ist gut munkeln, weiß der Volksmund und das gilt auch für den sensiblen Bereich des Kindschaftsrechtes. Bis zur Verbreitung des Internets gab es kaum eine breitere öffentliche Kontrolle über die Arbeit der Professionellen im Bereich des Familienrechtes und Kindschaftsrechtes. Und so konnten Scharlatane und Schwarze Schafe unter den Professionellen jahrelang auf Staatskosten Schaden anrichten und Menschen in den persönlichen Abgrund treiben. Manche von denen, man mag es kaum glauben, tun es auch heute noch weitgehend unbehelligt. 

Beschlüsse von Familien- und Vormundschaftsgerichten waren in der Regel nur in schwer zugänglichen Fachzeitschriften zu lesen und auch da fand eine Selektion durch die Redaktionen statt. Das hat sich seit der flächendeckenden Verbreitung des Internets inzwischen wesentlich geändert - und das ist auch gut so - mag es auch noch einige abgeschiedene Inseln in Deutschland geben, wo man noch immer so wirtschaftet wie in den sechziger Jahren.

 

Im Allgemeinen wird von professionell mit Kindern und Eltern befassten Sozialarbeiter/innen,  Rechtsanwälten, Richter/innen, Gutachter/innen, Verfahrenspfleger/innen, Staatsanwälten eine gute und engagierte Arbeit geleistet. Mitunter müssen auch zu Recht schwierige und unangenehme Entscheidungen getroffen werden, wie z.B. die Herausnahme eines Kindes aus der Familie und eine anschließende Fremdunterbringung. Die Entscheidung gleicht dabei mitunter einem Spagat. Wird das Kind in der Familie trotz einer bekannten Gefährdung belassen und kommt es dann zu einem schwerwiegenden Vorfall, wird das Jugendamt und das Gericht verantwortlich gemacht. Wird das Kind aus der Familie genommen, heißt es möglicherweise, der Eingriff war ungerechtfertigt und ein unzulässiger Eingriff in grundgesetzlich abgesicherte Rechte der Eltern, bzw. des Kindes.

Andererseits gibt es nicht wenige "schwarze" Schafe und "schlecht arbeitende" Professionelle. Es gibt männerfeindliche Professionelle, frauenfeindliche Professionelle, Müttersöhne und Müttertöchter, die die einschlägigen Amtstuben und Praxen bevölkern.  Mitunter kann man sich nur wundern, wer da so alles auf die Menschheit und auf Kinder losgelassen wird. Jede/r der sein Kind an einer Schule hat, weiß aus eigener Erfahrung. An jeder Schule gibt es Lehrer/innen, die einen schlechten Ruf haben und wo sich viele wundern, warum diese dort noch arbeiten dürfen. Es gibt Alkoholiker/innen, von deren Zustand das halbe Kollegium weiß und trotzdem nichts passiert. Der privilegierte Status des öffentlichen Dienst macht es möglich. Eine Privatschule würde solche Lehrer/innen nach zwei Abmahnungen entlassen.

Was für die Schule gilt, gilt natürlich auch für solche Institutionen wie Jugendämter, Familiengerichte, Familienberatungsstellen und andere öffentliche Behörden. Während das betroffene Kind bei einem sadistischen Lehrer heutzutage wahrscheinlich "nur" eine Phobie gegenüber dem von diesem unterrichteten Fach bekommen wird, sieht das in Trennungskonflikt schon ganz anders aus. Fachlich falsch getroffene Entscheidungen können schwerwiegende Folgen für die betroffenen Kinder und ihre Eltern haben. Mitunter werden die Weichen in Richtung, Krankheit, Suizid und Tod gestellt. Der beteiligte Bürger/Bürgerin oder die Kinder haben es in solchen Fällen schwer, die fachlich falsche Arbeit zu erkennen und aufzuzeigen, da sie einerseits wenig oder kaum über fachliche Kenntnisse verfügen und zum anderen dem Professionellen  der Nimbus des "Immer Recht Habenden" anhaftet, und wenn es gar zwei Professionelle sind, die zu dem selben "Ergebnis" kommen, wird der letzte Zweifel hinweggefegt. Auch eine Beschwerde beim Dienstvorgesetzten oder bei der Gebietskörperschaft oder der zuständigen Volksvertretung (Landesparlament, Bundestag) hat oftmals nicht den notwendigen Erfolg, da in der Behörden nicht selten ein Korpsgeist herrscht, im Volksmund mit dem sinnigen Spruch "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" bezeichnet. Auf der Ebene der Parlamente herrscht  häufig eine weitestehende Ahnungslosigkeit und Kompetenzlosigkeit vor, was nicht verwundert, denn in den Parteien wird in der Regel nicht der mit der meisten Kompetenzen gewählt, sondern der, der am besten Schaum schlagen und den Leuten Honig ums Maul schmieren kann.

 

In dem am Familienkonflikt beteiligten "Helfersystems"  (Jugendamt, Familiengericht, Rechtsanwälte, Gutachter, etc.) boshaft und nicht ganz zu unrecht "Scheidungsindustrie" genannt, besteht nicht selten die Tendenz, sich in den Konflikt verstricken zu lassen oder sogar eskalierend zur Konfliktverschärfung beizutragen. Dies geschieht vor dem Hintergrund mangelhafter kommunikativer Fertigkeiten und Fähigkeiten und der eigenen, nicht aufgearbeiteten Lebensgeschichte der betreffenden Professionellen. Sie haben das sicher im "normalen" Leben schon einmal erlebt, auf der Straße streiten sich zwei Passanten. Sie wollen streitschlichtend helfen, statt aber zur Streitschlichtung beizutragen, sind sie nach 10 Minuten selbst in den Konflikt verwickelt, vielleicht auf Seiten einer Partei, vielleicht aber auch als dritte Partei, die womöglich nun von den beiden anderen vorher zerstrittenen Parteien angegriffen wird. Kommen nun noch andere Personen dazu, so kann aus dem zweipoligen Konflikt ganz schnell ein mehrpoliger Konflikt werden. Sie kennen das aus dem Spielfilm, wenn sich aus dem anfänglichen Zweierkonflikt eine Wirtshausschlägerei entwickelt. Dass nun aber auch die professionellen Helfer die Tendenz zur Konflikteskalation haben, liegt zum einen an ihrer teilweise schlechten Ausbildung und zum anderen an deren traditionellen ideologischen Mutterfixierung, die von vornherein einen "guten" Elternteil (die Mutter) und zum anderen einen "schlechten" (den Vater) postuliert.

Es liegt auf der Hand, dass eine solche Arbeitsweise von Professionellen erhebliche Kosten verursacht, die sich zum einen negativ auf die Gesundheit der Betroffenen, auch der Kinder auswirken und zum anderen gewaltige finanzielle Belastungen für die Betroffenen aber auch für die Staatskasse (Steuerzahler) haben und außerdem die Arbeitskapazitäten der Familiengerichte blockieren. 

Die latente Gefahr von Professionellen, sich einseitig parteiergreifend, in den Streit der Eltern zu verwickeln ist um so höher, je geringer die Reflexionsfähigkeit des/der Professionellen ist, er/sie keine Supervision in Anspruch nimmt oder er/sie vielfältige eigene ungeklärte (psychische) Konflikte hat.

Nicht selten besteht eine starke Tendenz von Professionellen ganz im Sinne von Karl-Eduard von Schnitzler mit seiner Propagandasendung "Der Schwarze Kanal", die streitenden Beteiligten in "gut" und "böse", "schuldig" und "nichtschuldig" einzuteilen, also eine klassische Schwarz-Weiß-Malerei, wie wir sie übrigens auch in der aktuellen politischen Debatte Frauen=Opfer, Männer=Täter finden. 

Vor der Kindschaftsrechtsreform von 1998, maßten sich viele der Professionellen an, herauszufinden, wer der "bessere" Elternteil ist, um diesem das alleinige Sorgerecht zuzuteilen und dem anderen "schlechteren" Elternteil" dieses Recht zu entziehen. Nicht wenige dieser Professionellen sind noch immer in Amt und Würden (mittlerweile aber auf Grund ihres Alters wohl eher im gehobenen Dienst). Oder bei den Familienrichter dürften einige mittlerweile als Richter am Oberlandesgericht ihren Dienst versehen.

Die Einteilung in "gut" und "böse", "schuldig" und "nichtschuldig"  erleichtert dem/der Professionellen die schwierige Situation in der er/sie steckt, wird aber in keiner Weise der Konfliktdynamik gerecht, sondern heizt sie noch zusätzlich an. Unter systemischen Blickwinkel gibt es kein "gut" und "böse", "schuldig" und "nichtschuldig" und systemisch arbeitende Professionelle machen sich auch nicht die vergebliche Mühe dies herausfinden zu wollen, sondern sie werden versuchen mit den Beteiligten eine neue akzeptable Lösung für die Schwierigkeiten des familiären Systems zu finden.

Beteiligten Professionellen fällt es mitunter schwer ihre eigenen fachlichen Kompetenzen realistisch einzuschätzen. Sie versuchen daher über ihre realen Kompetenzen hinaus als Retter/Retterin aufzutreten, verwickeln sich aber, häufig einseitig parteiergreifend, tatsächlich nur in die Konfliktdynamik, so daß sie unter der Täter-Opfer-Perspektive schließlich auch zu "Tätern" oder "Opfern" werden.

Ein fachlich korrekt arbeitender Professioneller wird versuchen realistisch seine Kompetenzen einzuschätzen und Tätigkeiten, für die er nicht ausgebildet ist, an andere zu delegieren (z.B. psychologische Gutachter oder Familientherapeuten). Supervision und Selbstreflexion sollte zum Selbstverständnis seiner/ihrer Arbeit gehören. 

Eine kritische Sicht von "Klienten" auf seine/ihre Arbeit wird der Professionelle nicht als Angriff auf seine Person verstehen, sondern als Anregung, eventuellen eigenen Schwächen nachzugehen und gegebenenfalls Veränderungen in seiner Arbeit vorzunehmen.

Wünschenswert und notwendig ist eine umfangreiche therapeutische Selbsterfahrung von Professionellen, damit sie nicht ihre eigenen ungeklärten Geschichten auf die Klienten übertragen und hier irreversible massive Schäden und Traumatisierungen bei Kindern und Eltern verursachen. 

 

Von Kritik betroffene Professionelle und Behörden verhalten sich oft nach dem Motto "Haltet den Dieb" und haben damit häufig Erfolg, weil die Behörde oder der "Experte" per se im Recht ist und ein ausgeprägter Korpsgeist in der jeweiligen Behörde oder Institution anzutreffen ist. Das war offenbar schon vor 2000 Jahren so wie man an der Metapher "Der Überbringer der schlechten Botschaft wird bestraft." sehen kann:

 

 

Überbringer der schlechten Botschaft

Der Überbringer der schlechten Botschaft wird bestraft. Pausanias, griechischer Schriftsteller aus Kleinasien, schrieb zwischen 160 und 180 n.Chr. einen Reisebericht über Griechenland »Periegesis tes Hellados«

 

Über den Ursprung der Metapher vom Überbringer der schlechten Botschaft, der bestraft wird, gehen die Meinungen auseinander. Oft wird Shakespeare oder ein Bote in der Antike genannt. In Marathon an der Ostküste Attikas siegte Miltiades 490 v.Chr. über die Perser. Die Überlieferung, dass ein Läufer die Nachricht nach Athen brachte und bei seiner Ankunft tot zusammenbrach, ist nicht belegt. Im Mittelalter wurde angeblich der Überbringer einer schlechten Botschaft geköpft. Die erste Erwähnung eines bestraften Nachrichtenübermittlers findet man bei Pausanias II.26,2-8.

Apollon lernte Koronis, die Tochter des Königs Phlegyas von Orchomenos beim Bade im Boibeis-See in Thessalien kennen. Er verliebte sich in sie. Da sie von ihm ein Kind erwartet, sandte er zu ihrer Bewachung einen wunderschönen weißen Singvogel. Koronis wurde Apollon untreu und betrog ihn mit dem sterblichen Arkadier Ischys, Sohn des Elatos. Der Vogel meldete dies sofort seinem Herrn. Apollon wurde wütend und bestrafte den Überbringer dieser schlechten Botschaft. Er veränderte die Farbe des Vogels in Schwarz, verdammte das arme Tier zu krächzen anstatt zu singen und fortan bevorstehendes Unheil anzuzeigen. Seither trägt dieser Vogel auch den Namen der Untreuen: Corvus corone corone – die Rabenkrähe. Michael Grant, John Hazel. Lexikon der antiken Mythen und Gestalten. München 1997.

http://www.gavagai.de/zitat/HHC192.htm

 

 


 

 

 

 

Schmiergeld für Professoren

"Die Spitze des Eisberges"

"Das Institut hat Millionen Umsatz gemacht": Der Münchner Jurist Manuel René Theisen über den Verdacht, dass 100 Hochschullehrer Doktoranden gegen Schmiergeld betreut haben sollen.

Manuel René Theisen - Foto: Promo

 

Herr Theisen, 100 Hochschullehrer stehen im Verdacht, Doktoranden gegen Schmiergeld betreut zu haben. Das Geld floss über ein „Institut für Wissenschaftsberatung“ in Bergisch Gladbach. Erstaunt Sie die hohe Zahl der verstrickten Dozenten?

Nein, das ist nur die Spitze des Eisberges. Dieses Institut kenne ich seit 25 Jahren. Der Geschäftsführer hat geprahlt, er habe 40 Fakultäten unter Vertrag und schon hunderten Kandidaten geholfen. Selbst wenn das übertrieben ist: Das Institut hat Millionen Umsatz gemacht.

Ein Geschäftsführer des Instituts wurde zwar im vergangenen Jahr wegen Bestechung zu anderthalb Jahren Haft und 75 000 Euro Geldstrafe verurteilt. Aber das Institut hatte seit langem einen zweifelhaften Ruf. Warum konnte es so lange ungestraft agieren?

Gute Frage. Ich habe die Staatsanwaltschaft Köln vor 25 Jahren zum ersten Mal darauf aufmerksam gemacht und danach fast jedes Jahr noch einmal. Die Antwort war immer dieselbe: „Ach, das sind doch nur eitle Tröpfe, wir haben Wichtigeres zu tun, wir müssen Mörder jagen.“ Tatsächlich geht es doch aber nicht nur um kleine Eitelkeiten, sondern um Bestechung von Beamten und um den Ruf der Wissenschaft.

Es gibt in Deutschland über ein Dutzend ähnlicher Institute.

Ja, aber der Marktführer ist nun aufgeflogen. Außerdem funktioniert die Masche jetzt in Deutschland sowieso nicht mehr so gut, weil es billiger ist, den Titel in ehemaligen Ostblockländern zu kaufen.

Die Staatsanwaltschaft hat mitgeteilt, sie ermittle jetzt vor allem gegen Honorar- und Vertretungsprofessoren.

Das verstehe ich nicht. Üblicherweise haben Honorarprofessoren nicht die Promotionsberechtigung. Bei Privatdozenten ist das anders. Aber wenn sie eine Lehrstuhlvertretung machen, werden sie auch meist bald berufen.

Warum sind so viele Wissenschaftler bereit, ihre Reputation zu verkaufen?

Auch Professoren haben Geldsorgen – manche müssen ihr Haus abzahlen oder ihre Scheidung finanzieren.

Die betrügenden Doktoranden lassen sich den Titel 20 000 Euro kosten. Sind Arbeitgeber mit Schuld am Titelhandel, wenn sie Doktorierte mit mehr Gehalt belohnen?

Das ist ein Märchen, genau so wie die Behauptung, es sei so schwer, trotz Begabung einen Betreuer für die Dissertation zu finden. Die Kunden, die die Dienste von „Wissenschaftsberatern“ in Anspruch nehmen, sind Leute, die es anders nicht schaffen. Und sie wissen das auch. Wer beim ersten Kontakt mit dem „Berater“ schon 6000 Euro zahlt, weiß doch, dass das nicht der normale Ablauf einer Promotion ist. Sogar wer nicht mit Prädikatsexamen in Jura abgeschlossen hat, kann noch zur Promotion zugelassen werden, wenn er die Professoren überzeugt. Dazu braucht man keinen „Berater“.

In regelmäßigen Abständen fliegen an Unis auch Forscher auf, die Ergebnisse erfinden oder abschreiben. Kümmern sich die Unis zu wenig um Qualitätssicherung?

Diese Fälle sind eine andere Sache und hoffentlich Ausnahmen. Was den Doktor betrifft: Ich habe gemeinsam mit dem Hochschulverband schon vor zwanzig Jahren angeregt, dass die Doktoranden in einer eidesstattlichen Erklärung versichern, dass ihnen keine Firma bei der Arbeit geholfen hat. Damit würde es den „Beratern“ schwerer gemacht zu behaupten, alles sei ganz legal. Nicht alle Fakultäten haben das aber aufgenommen.

Wie soll jemals herauskommen, ob der Promovend seine Dissertation tatsächlich selbst geschrieben hat?

Das ist schwierig. Es hilft aber Sensibilität. Es muss auffallen, wenn ein Professor sehr viele berufstätige Kandidaten promoviert. In den Betrieben sollte jeder aufmerksam werden, wenn der Kollege Doktor ist, obwohl er nicht mal studiert hat.

Offenbar drohen den Professoren keine Haftstrafen, und die von ihnen Doktorierten müssen vor allem um ihre Titel fürchten. Reichen solche Strafen?

Im Einzelfall kann es ja durchaus Haftstrafen geben und die Doktoren können etwa wegen Beihilfe zur Bestechung bestraft werden.

Das Gespräch führte Anja Kühne

 

ZUR PERSON

MANUEL RENÉ THEISEN, Professor für BWL und Steuerrecht an der Uni München, befasst sich seit zwei Jahrzehnten mit dem Thema Titelhandel

 

25.8.2009 0:00 Uhr

http://www.tagesspiegel.de/magazin/wissen/Hochschule-Bestechung;art304,2882140

 

 


 

 

 

 

Kinderklaubehörde

Im Dossier in "Die Zeit" Nr.26 vom 18.06.03 schildert Sabine Rückert den erschütternden Fall einer Familie, der ohne stichhaltige Beweise und aufgrund der Unfähigkeit von Behörden und eines Sachverständigen ihr Kind weggenommen wurde. Ausschlaggebend für das Entziehen des Kindes war das Engagement der Mutter einer Schulfreundin des Kindes. (Mißbrauch von Kindern durch Väter ist offensichtlich eine Anschuldigung, die nicht hinterfragt wird.) Nachzulesen auch unter: http://www.zeit.de/2003/26/Verdacht

 

Lesenswert auch das Interview mit Heribert Giebels, stellvertretender Vorsitzender des Kinderschutzbundes im Saarland, der bestätigt, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt.

 

 


 

 

"Unter den Talaren, Muff von tausend Jahren"

war ein Slogan in der 1968-er Stundentenrevolte. Nun sind schon 34 Jahre vorbei, doch wenn man so manche persönliche Eindrücke betroffener Väter aus Amtsgerichten und Jugendämtern hört, könnte man meinen, die Zeit wäre stehen geblieben. Man kann dann richtig Hoffnung schöpfen, wenn man solche Aufsätze wie den folgenden in die Hand bekommt.

 

 

"Das Verhältnis von Richter und Verfahrensbeteiligten

Überlegungen zur ´Kundenzufriedenheit´ mit der Rechtssprechung.

 

Richter am Sozialgericht Dr. Ulrich Freudenberg, Ratingen

in: "ZRP" 2002, Heft 2, S. 79-83

 

 


 

 

 

Depressive Helfer

<<In verschiedenen Helferberufen und insbesondere bei Arzten finden sich mehrere Hinweise auf eine depressive Persönlichkeitsstruktur. Männer und noch stärker Frauen haben bei direkter Untersuchung deutlich höhere Depressionswerte als sonst in der Bevölkerung [12]. Auch indirekte Depressionshinweise finden sich vermehrt bei Ärzten: Das Risiko bezüglich Alkohol- und Drogenabhängigkeit ist bei Ärzten signifikant erhöht. Die Arbeitssucht von Ärzten ist bekannt und führte, bezogen auf die Familiensituation, bei Kielholz zu der Äußerung "Frauen von Ärzten sind Witwen mit Mann" (zitiert nach [26]). Auch ist die Suizidrate unter Ärzten etwa viermal so hoch wie in anderen Berufsgruppen. Hierbei stehen Psychiater und Psychotherapeuten und dann Anästhesisten und wiederum Frauen an der Spitze [26]. Der Herausgeber des Brit. Med. J. pointierte die Befunde kürzlich mit der Frage "Why are doctors so unhappy?" [35].>>

aus: "Beziehungen des Therapeuten und seines Patienten - Interaktionen und Auswirkungen auf den therapeutischen Prozess"

Peter Müller

in: "Balint", 2002; 3, S. 2

Prof. Dr. med. Peter Müller, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Von-Siebold-Str. 5, 37075 Göttigen

 

 


 

 

 

"Rechtsschutz gegen staatliche Erziehungsfehler: Das Vormundschaftsgericht als Erzieher"

Siegfried Bäuerle / Hans-Martin Pawlowski (Hrsg.). - 1. Aufl. - Baden-Baden : Nomos Verl-Ges., 1996

ISBN 3-7890-4415-6

NE: Bäuerle, Siegfried [Hrsg.]

 

"...(der Fall Binckli) steht bei realistischer Betrachtung exemplarisch für eine unübersehbare, große Anzahl durchaus tragischer Schicksale von Kindern und Jugendlichen, die Opfer der Ignoranz und mangelnden Sensibilität, der subjektiv-ideologischen Borniertheit, des Machtmissbrauchs und der Willkür von Behörden in der Maske der Rechthaberei und Arroganz und der pervertierten Pose einer vorgegebenen Kinderfreundlichkeit wurden. In Wahrheit aber wird diesen Kindern auch heute noch durch verhängnisvolle falsche Sorgerechtsentscheidungen, durch traumatisierende Trennungen und Entwurzelungen im Rahmen notwendiger Interventionen bei schädlicher Fehlerziehung bis hin zur gerichtlich legalisierten Kindesentführung im Zusammenhang mit virulenten Partner- oder Ehekrisen unendliches Leid zugefügt und damit auch der Boden für eine Vielzahl seelischer und sozialer Fehlentwicklungen bereitet." (S.117, 118)

Der Rezensent des Buches Prof. Dr. Werner Bienwald, Hannover ergänzt in "FamRZ 1998, Heft 5: "Mir scheint, daß es an der Zeit ist, auf grobe Verfahrensmängel (unzureichende Aufklärung, §12 FGG; Verletzung von Art. 103 I GG) anders als bisher - verfahrenskonform - zu reagieren, um der Betroffenen willen, die darunter leiden. Artikel 97 I Grundgesetz erteilt der Richterschaft keinen Freibrief. Allein die Lektüre dieses Buches könnte dazu beitragen, sich (immer wieder) bewußt zu machen, was auch vom Gericht `angerichtet` werden kann." 

 

 

 

 

Vorwort

Wissenschaftliche Untersuchungen und Analysen können ihre Wurzeln auch in dem Schicksal einzelner Familien haben. Ausgehend von dem mehrfach in der Presse publizierten Fall Binckli` beschäftigen sich in diesem Sammelband Autoren verschiedener Fachdisziplinen (Juristen, Ärzte, Psychologen, Sozialarbeiter) mit jugendamtlichen und vormundschaftsgerichtlichen Entscheidungen sowie mit ärztlichen, psychiatrischen Gutachten, die diesem Fall zugrunde liegen und auf den wissenschaftlichen Prüfstand gelegt werden sollen.

Es geht um die Frage, inwieweit Entscheidungen von Vormundschaftsgerichten und Jugendämtern in den erzieherischen Rahmen von einzelnen Familien eingreifen dürfen und können, ohne selbst massive Schädigungen bei Kindern auszulösen. Unbestritten ist, daß die Justiz mit ihren vielfältigen Entscheidungen (Strafen u.a.) nicht nur den einzelnen Fall treffen will, sondern auch immer die Wirkung für die große Masse der Nichtangeklagten im Auge hat. Damit wird die Bereitschaft der Mehrheit der Bevölkerung, sich in den rechtlichen Rahmen einbinden zu lassen, gestärkt.

(1)Vgl. die interessanten Ausführugen von Fromm über `Der Staat als Erzieher - Zur Psychologie der Strafjustiz` (Fromm, E.: Gesamtausgabe, Band 1, Analytische Sozialpsychologie. München 1959, S. 7 - 10). Er schreibt: `Die Bedeutung der Strafjustiz liegt durchaus nicht nur darin, daß sie eine Gesellschaft vor dem Verbrecher schützen und diesen bessern soll: eine ihrer wesentlichen Funktionen ist es vielmehr, die Masse in dem von den Herrschenden gewünschten Sinn psychisch zu beeinflussen.“ (Fromm 1989d, S. 10)

 

Bei gerichtlichen Fehlurteilen muß andererseits auch von negativen Einflüssen auf die Bevölkerung ausgegangen werden, die möglicherweise das Ansehen und die Stabilität der Justiz und damit auch der Gesellschaft selbst gefährden. Insofern darf diese Abhandlung nicht nur als die Bearbeitung des `Falles Binckli` angesehen werden, sondern die differenzierte Diskussion über einen einzigen Fall ist notwendig, um möglicherweise größeren Schaden von unserer Gesellschaft fernzuhalten.

Absicht der Autoren ist es, mit der Veröffentlichung des `Falles Binckli` eine breite öffentliche Resonanz auszulösen und eine differenzierte wissenschaftliche Diskussion in Gang zu bringen, was das Spannungsfeld zwischen den individuellen Handlungsweisen von Menschen (in der Familie) und den Reaktionen staatlicher, altehrwürdiger und autoritätsgetragener Institutionen, wie der Justiz, angeht, die von einem immer größeren Teil von aufgeklärten Menschen durchschaut wird.

So kann anhand dieses Beispielfalles diskutiert werden, ob und inwieweit die moderne Justiz den seit Jahrzehnten als überwunden geglaubten Gedanken der Rache heute immer noch pfleglich behandelt und die vor allem psychologischen Überlegungen zu Strafen als ein weitgehend untaugliches Mittel zur Besserung von Tätern in ihr Reaktionsarsenal aufgenommen hat. Auch über den Standard von Gutachten, die von hochrangigen und gut dotierten Psychiatern und Psychotherapeuten dem Gericht vorgelegt werden, kann reflektiert werden.

Prüfkriterium für die Fortschrittlichkeit und damit Glaubwürdigkeit und Effizienz unserer Justiz sind die Erfahrungen in den Gerichtssälen und die Urteile der Gerichtspraxis, nicht aber die der jeweiligen intellektuellen Mode verpflichteten Thesen `fortschrittlicher Juristen auf Kongressen und sich modern gebender Psychoanalytiker auf Fachtagungen.

Beleuchtet man einmal einen konkreten Fall etwas genauer, so können nicht wenige Defizite und Fehler ausfindig gemacht werden. Die Autoren dieses Sammelbandes gehen durchaus nicht von behördlichen Entscheidungen ohne Fehl und Tadel aus. Da wir aber mit fehlbaren Menschen rechnen, müssen Fehler auch korrigiert werden und zwar nicht nur auf der individuellen, sondern auch auf der staatlichen Seite. Nicht bloße Verurteilung von Menschen, sondern gute Problemlösungen beweisen menschliche Vernunft und Größe.

Der Leser möge selbst entscheiden, inwieweit er diese Vernunft und den bloßen Menschenverstand bei den Verantwortlichen des Jugendamts in Freiburg (Breisgau) und bei den mit dem `Fall Binckli´ befaßten Richtern und Gutachtern entdeckt.

Karlsruhe, März 1996

Siegfried Bäuerle

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

Einführung:

Hans-Martin Pawlowski

Kapitel 1: Zum Beispiel `Binckli´

Hans-Martin Pawlowski

Kapitel 2: Zum Schutz gegen fehlerhafte Gutachten

a) System- und prozeßorientiertes Vorgehen aus kinder- und jugend-psychiatrischer Sicht bei zu erwägendem Sorgerechtsentzug wegen Verdacht auf Kindesmißhandlung

Claus Heinemann

 

 

b) Fehlleistungen medizinischer Gutachter

Matthias Winzer

Kapitel 3: Gewalt gegen Kinder

- Zum ´Kindeswohl in psychologischen Gutachten

Siegfried Bäuerle

 

Kapitel 4: Überlegungen aus der Sicht des Jugendamts

Wilhelm Gerber

Kapitel 5: Zur Beschränkung der elterlichen Sorge

- Die Rechtsstellung der Eltern und Verwandten des Kindes bei staatlichen Eingriffen in die Familie -

Volker Lipp

Kapitel 6: Das Vormundschaftsgericht: Gericht oder Verwaltungsbehörde?

- Wie kann man Neutralität und Unparteilichkeit gewährleisten? -

Hans-Martin Pawlowski

 

Menschlicher Epilog eines Psychologen

- Eine Pathographie von institutionellen Strukturen und Entscheidungsprozessen -

Georg Hertel

 

 


 

 

"Lehren und Konsequenzen aus den Wormser Mißbrauchsprozessen."

 

VriLG Hans E. Lorenz in: "Deutsche Richterzeitung" 7/99. Der im Artikel geschilderte Fall ist ein ausgezeichnetes (und tragisches) Beispiel dafür, was passieren kann, wenn sich professionell zuständige auf ihren "gesunden Menschenverstand" und ihre Vorurteile verlassen, statt auf sachgerechte und umfassende Aufklärung. Er zeigt, dass die Berufsbezeichnung  Sozialarbeiter/in, Gutachter/in und Richter/in noch lange keine Gewähr vor verheerenden Fehlurteilen ist.

 


 

 

 

"Wie gut ist das Kindeswohl bei den <Experten> aufgehoben?

Einige Thesen zu unterschiedlichen Praxisformen von Richtern, Gutachtern, Jugendämtern, Rechtsanwälten und Beratern im Scheidungsverfahren."

Helmuth Figdor in: "Familie, Partnerschaft, Recht", 6/1997, S. 282-284

"... Während sich die Familienrichter darauf verlassen können müssen, daß die psychologisch-pädagogischen Fachleute auch tatsächlich das notwendige theoretische Wissen und die Methoden beherrschen, um das familiäre Beziehungsmuster diagnostisch aufzuhellen, besteht jedoch - was diese Fachkompetenz betrifft - meiner Erfahrung nach bei einem großen Teil der Psychologen, Gutachter und - ganz besonders - bei den Mitarbeitern der Jugendämter ein sehr dringlicher Fortbildungsbedarf. ..."

 


 

 

 

Väter im Abseits

"In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, daß gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell mißbraucht zu haben erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestselbstbehalt herabgesetzt werden. Die Dimension solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben."

Zitat von Richter am OLG Harald Schütz, Bamberg, in einem Vortrag am 10.Mai 1997 auf dem 49. Deutschen Anwaltstag, Anwaltsblatt (AnwBl) 8+9/97, Seite 466-468, 1997

 


 

 

"Beihilfe zum ´Kindesweh´ - vom Machtmissbrauch durch juristische Berater und Helfer bei Kampfentscheidungen."

Klosinski, G. (1995)

in: M.Günther (Hrsg.), Täter und Opfer. Aktuelle Probleme der Begutachtung und Behandlung in der gerichtlichen Kinder- und Jugendpsychiatrie (163-168), Bern: Huber

 

 


 

 

"In schlechter Gesellschaft

Leonhardt S. kam als Skinhead von Berlin nach Heidenheim und fand rasch Anschluss. Dann erstach er drei Männer

Von Werner Schmidt

Für die Berliner Polizei ist Leonhardt S. ein unbeschriebenes Blatt, im baden-württembergischen Heidenheim sitzt er jetzt wegen Totschlags an drei jugendlichen Russland-Deutschen in Untersuchungshaft. Wie berichtet, hatte der aus Hermsdorf stammende 17-Jährige die jungen Männer Freitagnacht vor der Heidenheimer Diskothek „Kulturbühne 2“ erstochen. Vermutlich war er wütend, weil ihm der Türsteher den Zutritt zur Diskothek verweigert hatte.

Leinhardt S. lebt seit einem halben Jahr in der Nähe der ostwürttembergischen Kleinstadt, unweit der Grenze zu Bayern. Bereits in Berlin war er in die rechte Szene geraten. Weil seine Eltern – der Vater ist selbstständiger Architekt, die Mutter Lehrbeauftragte für Sonderpädagogik an der Humboldt-Universität – mit ihm nicht mehr fertig wurden, hatten sie ihn zu seinem Onkel geschickt. Sie hofften, dass er dort einen Weg aus der rechten Szene finden würde. Doch offenbar hatte sich ihr Sohn schnell wieder rechten Skins angeschlossen.

Bereits im Oktober gab es eine Prügelei zwischen Skins und Punks vor der Diskothek, bei der Leonhardt S. auf Seiten der Skins mitprügelte und einem Punk eine Flasche auf dem Schädel zerschlug. Deswegen erhielt er in der „Kulturbühne“ Hausverbot. Außerdem ermittelte die Heidenheimer Kripo gegen ihn wegen Körperverletzung. Zudem sei eine Sachbeschädigung aktenkundig, sagte ein Polizeisprecher. Der Jugendliche gilt als Messernarr. Am liebsten sammelte er Butterfly-Messer, die nach dem Waffengesetz verboten sind.

Am Freitag gegen 23 Uhr war Leonhardt S. mit seiner Freundin zur Diskothek gekommen. Als der Türsteher ihn abwies, kam es zu einer Rangelei. Die Polizei wurde gerufen, die Beamten nahmen die Personalien des Jugendlichen auf und erteilten ihm einen Platzverweis.

Leonhardt S. verschwand, kehrte aber gegen 23.30 Uhr mit Freundin und einem Bekannten zurück. Was er in der Zwischenzeit gemacht hat, ist noch weitgehend unklar, denn Leonhardt S. verweigerte bisher die Aussage.

Vor der Diskothek stießen Leonhardt S. und seine Begleiter auf eine Gruppe von acht bis zehn Russland-Deutschen, sagte der Sprecher der Heidenheimer Polizei. Die erkannten Leonhardt S. und riefen Parolen wie „Nazis raus“. Da zog der Jugendliche plötzlich das Messer und stieß es drei 15, 16 und 17 Jahre alten Jugendlichen in die Brust. Zwei seiner Opfer waren auf der Stelle tot, der dritte starb wenig später im Krankenhaus.

Leonhardt S. flüchtete nach der Bluttat. Am Sonnabendmittag stellte er sich der Polizei. Zuvor hatte er seinen Eltern die Tat am Telefon gestanden, diese überredeten ihn offenbar, zur Polizei zu gehen. Die mutmaßliche Tatwaffe brachte er gleich mit."

 

Tagesspiegel 23.12.03

www.tagesspiegel.de

 

 

 


 

 

Gesellschafts-Management Kybernetik (GMK) e.V.

 

Auszug aus der Satzung vom 02.03.1990

§ 2 Zweck des Vereins

Der Verein hat den Zweck, die aus Gesetzen, öffentlich-administrativem Handeln, aus der Jurisdiktion oder allgemein aus der verbindungslosen Isolierung der Fachdisziplinen resultierenden Probleme in der komplex strukturierten Industriegesellschaft in Form von vermeidbaren Friktionen interdisziplinär-wissenschaftlich zu erforschen und auf die zeitliche Gleichrichtung staatlicher Intentionen und tatsächlichem gesellschaftlichem Effekt hinzuwirken. In Erfüllung dieser Aufgaben wird der Verein Kontakte mit Persönlichkeiten der Wissenschaft und Praxis, Parlamenten und zu Regierungen, Gerichten und Medien pflegen und Öffentlichkeitsarbeit leisten

 

 

http://www.wcb-webconsulting.de/gmk/

 


 

 

Und wenn sie nicht gestorben sind - dann leiden sie noch heute

Klaus (Name frei erfunden) ist ein Scheidungskind. 1975, als sich seine Eltern trennten, war er 6 Jahre alt. Heute im Jahr 2002 ist er 33 Jahre alt. Klaus hat nicht geheiratet, den jahrelangen Stress, den er damals zwischen seinen Eltern erleben musste, wollte er nie haben. Das Sorgerecht wurde seinem Vater gleich bei der Scheidung entzogen. Das war damals so üblich, hat Klaus inzwischen erfahren. Mutti hat dann wieder ihren Mädchennamen angenommen.

Als Klaus 8 Jahre war, hat er von sich aus den Kontakt zu seinem Vater abgebrochen. Sein Vater, Herr Rastlos, soll nicht ganz richtig im Kopf gewesen sein, sagte seine Mutter und Unterhalt hat er auch kaum welchen bezahlt. Die Entscheidung zum Kontaktabbruch hat Klaus ganz allein getroffen. Seine Mutter hat immer gesagt, "Du kannst ruhig zu deinen Vater gehen." und dabei hat sie immer ganz traurig geguckt. Da hat Klaus gleich gewusst, er muss zu seiner Mutter stehen, sie braucht ihn. Sie hat ja auch immer zu ihm gesagt, "wenn ich dich nicht hätte, dann hätte ich mir schon lange das Leben genommen". Wie gesagt, es war die freie Entscheidung von Klaus. Nach der Entscheidung von Klaus soll sein Vater mit Mutti vor dem Gericht noch drei Jahre um das Umgangsrecht gestritten haben. Zum Schluß hat der Richter das Umgangsrecht auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Das Kind soll endlich zur Ruhe kommen, außerdem will der Junge ja nicht seinen Vater sehen, das ist doch offensichtlich, meinte der Richter. Die Frau vom Jugendamt hat das auch so gesehen. Auch der Gutachter Dr. Wichtigtu hat das in seinem 10-seitigen Gutachten festgestellt. Und Mutti sowieso, nach all dem was ihr Herr Rastlos angetan hat.  Klaus ist dann tatsächlich zur Ruhe gekommen, das wichtigste war, dass Mutti immer bei ihm war. 

Der Scheidungsrichter von damals soll nun inzwischen schon über 70 Jahre sein. Er wohnt immer noch in dem gut gepflegten Vorort von S., dort wo halt die "besseren" Leute wohnen. Richter sind halt feine Leute. Dort wohnt auch immer noch der Scheidungsanwalt, den die Mutter von Klaus damals hatte. Der Anwalt hatte Biß, sagten die Leute in S. Inzwischen ist der Anwalt schon 80 Jahre und wahrscheinlich hat er inzwischen ein komplettes drittes Gebiß. Als Anwalt hat er schon mit 60 Jahren aufgehört zu arbeiten. Er ist dann in Immobilien tätig gewesen, da konnte man wesentlich mehr verdienen als mit den Scheidungssachen und den Mandanten, die immer meinten, für wenig Geld so eine Art anwaltliche Rundumversorgung zu erhalten. Die haben ja gar keine Ahnung, was so eine Rechtsanwaltskanzlei kostet. Leicht hatte es der ehemalige Anwalt auch nicht. Seine Tochter hat sich mit 40 das Leben genommen. In der Stadt munkelte man so allerlei, der Anwalt soll seine eigene Tochter schwer getriezt haben, dass hat sie dann irgendwie nicht mehr ausgehalten. Na ja, was die Leute so reden, wahrscheinlich sind sie nur neidig auf sein Geld und das schöne Haus vom Anwalt und dass ihnen selber der Biß fehlt.

Mit 14 ist Klaus dann in der Schule auffällig geworden. Er hat immer andere Mitschüler angegriffen. Die Lehrer in der Schule waren plötzlich alle gegen ihn. Die einzige, die zu ihm gehalten hat war Mutti. Sie ist dann auch mit Klaus zum Psychiater gegangen, wegen der nervösen Unruhe. Der Psychiater hat dann dem Klaus Ritalin verschrieben, das hilft gegen Hyperaktivität, hat der Psychiater gesagt. Klaus ging es dann wirklich viel besser. Die Welt wirkte zwar etwas verschwommen, aber das war nicht so schlimm, Hauptsache Mutti war immer in der Nähe von Klaus.

Herr Rastlos, der Vater von Klaus ist dann 1995 gestorben, die Leute sagten, er hätte sich totgesoffen. Zur Beerdigung ist Klaus nicht gegangen, was sollte er auch dort, er hat ja seinen Vater 18 Jahre nicht gesehen. Außerdem ist er zu der Zeit mit Mutti in den Schwarzwald gefahren. Mutti musste wegen ihrer Migräne zur Kur. 

Wie gesagt, Klaus hat wegen dem ganzen Scheidungsärger nicht geheiratet. Als ihm Andrea, eine Bekannte die er nur kurz kannte, sagte, dass sie ein Kind von ihm erwarte, da ist er echt aus allen Wolken gefallen. Sie hat gesagt, sie nimmt die Pille. Und er hatte ihr doch ganz klar gesagt, dass er kein Kind will. Kinder nerven ihn bis heute, er weiß auch nicht warum, aber es ist so. Das war echt hart. Sie wollte nicht abtreiben und hat das Kind ausgetragen. Da ist für Klaus eine Welt zusammengebrochen. Mutti konnte ihm auch nicht helfen, sie war selber wegen psychosomatischer Beschwerden wieder in einer Kurklinik. 

Klaus hat dann wochenlang Depressionen gehabt. Dann kam auch noch so ein Brief vom Jugendamt, Klaus solle sich wegen der Vaterschaftsanerkennung im Jugendamt melden und auch gleich noch den Kindesunterhalt beurkunden lassen. Klaus hat sich dann erst mal nicht dort gemeldet. Die Post im Briefkasten hat er einfach nicht mehr rausgenommen. Dann kam ein Einschreiben Da stand drin, dass gegen ihn eine Vaterschaftsklage erhoben wurde. Klaus ist da einfach nicht zum Termin gegangen. Vier Wochen später stand die Polizei bei ihm vor der Tür. Er solle sich umgehend bei der Polizeidienststelle melden, es liege eine Strafanzeige der Kindesmutter vor, wegen Verletzung der Unterhaltspflicht.

Klaus wird nun seit drei Jahren psychiatrisch behandelt. Er kriegt starke Beruhigungsmittel, die helfen ihm, sagt ihm sein Psychiater, den er schon aus seiner Schulzeit kennt. Klaus soll unter Schizophrenie leiden, die ist unheilbar, hat der Psychiater in seinem Gutachten für das Gericht geschrieben. Seitdem hat auch das Jugendamt  locker gelassen, mit Schizophrenie ist eben nicht zu spaßen. Manchmal besucht Klaus seine Mutti noch. Mutti lebt jetzt im Pflegeheim in S. Auf dem Rückweg von Mutti zu seiner kleinen Wohnung vom "Betreuten Wohnen" kommt Klaus immer am Friedhof vorbei. Dort liegt sein Vater begraben. Klaus geht dann immer schnell daran vorbei. Wer weiß, vielleicht sehen sie sich doch mal, irgendwann, dort auf der anderen Seite, von der es keine Rückkehr geben soll.   

2.4.2002

 


 

 

Rechtsbeugung durch Richter und Staatsanwälte

"Es gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige Richter, denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist."

Dr. Egon Schneider, ehem. Richter am OLG, in "Zeitschrift für anwaltliche Praxis" 6/1999 vom 24.3.1999, S. 266

 

 

 


 

 

 

"Lernen durch erlebte Einsicht. Psychoanalyse für andere Berufsgruppen, am Beispiel der Balintgruppenarbeit mit Familienrichtern, Vormundschaftsrichtern und Rechtsanwälten"

 Angelika Köhler-Weisker, in: "psychosozial", III/2000, s. 29-40

 

Ein ausgezeichneter Artikel zur Balintarbeit mit Familienrichtern und Rechtsanwälten, um den sich in der Praxis aber wahrscheinlich wenige Professionelle bemühen werden. Zum Schaden von Kindern und Eltern.

Balintarbeit ist eine berufsreflektierende Gruppenarbeit von Professionellen, z.B. Ärzten, mit einem psychologisch oder therapeutisch geschulten Gruppenleiter.

Die Balintarbeit (benannt nach dem 1970 gestorbenen ungarischen Arzt und Psychoanalytiker Michael Balint) hilft den Beteiligten, eigene Übertragungen, Gegenübertragungen, Verstrickungen, Identifizierungen mit Klienten zu erkennen und sich daraus zu befreien. Beispiel: Psychotische Mutter und der "normale" Vater streiten im familiengerichtlichen Verfahren um das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Der traditionelle Richter gibt der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht, weil ihm die Mutter leid tut und er sie mit dem Kind psychisch stützen will (was auf Beteiligung am Kindesmissbrauch hinausläuft). In der Balintarbeit erkennt der Richter seine Motive und wird dadurch in die Lage versetzt fachlich statt gefühlsmässig zu entscheiden.

Die Zeitschrift kann bezogen werden über:

Psychosozialverlag: Tel 0641-77819

eMail: info@psychosozial-verlag.de

eMail: hans-juergen.wirth@psychosozialverlag.de

 

 

 

 

 


zurück