Provinzposse


 

 

 

 

Provinzposse im Landkreis Mühldorf 

 

 

Jugendamt Landkreis Mühldorf

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung der vollständigen aktuellen Mitgliederliste des Jugendhilfeausschusses. Auf unsere Anfrage vom 26.03.2013 haben wir bisher leider noch keine Antwort von Ihnen erhalten.

Bitte auch die entsendenden Träger der Freien Jugendhilfe und die Institutionen der Beratenden Mitglieder mit angeben.

Diese konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.

Mit freundlichen Grüßen 

Anton 

www.vaeternotruf.de

15.08.2013

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Geisberger Elfriede ...

Gesendet: Mittwoch, 7. August 2013 08:04

An: 'info@vaeternotruf.de'

Betreff: Jugendhilfeausschuss

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sind auf unserer Internetseite unter "Kreispolitik" abrufbar.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Elfriede Geisberger

Leiterin des Amtes für Jugend und Familie

 

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Töginger Str. 18

84453 Mühldorf a. Inn

Telefon: (08631) 699-770

Fax: (08631) 699-15770

E-Mail: ...

 

 

 

Sehr geehrte Frau Geisberger,

Danke für Ihre Rückmeldung.

Etwas schwer zu finden, aber nun - gottlob - geschafft.

 

Es fehlen allerdings Angaben über die entsendenden Freien Träger. Vielleicht kann das noch ergänzt werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

www.vaeternotruf.de

15.08.2013

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Geisberger Elfriede ...

Gesendet: Donnerstag, 22. August 2013 08:50

An: 'inf@vaeternotruf.de'

Betreff: AW: Jugendhilfeausschuss

Sehr geehrter Herr Anton,

hierzu werden von uns keine Angaben gemacht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Elfriede Geisberger

Leiterin des Amtes für Jugend und Familie

 

 

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Töginger Str. 18

84453 Mühldorf a. Inn

Telefon: (08631) 699-770

Fax: (08631) 699-15770

E-Mail: ...

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Geisberger,

Ihre Antwort ist nicht zielführend. Wir hatten das schon mitbekommen, dass darüber bisher keine Angaben gemacht werden. Deswegen ja auch unsere Bitte, diese Angaben nun zu tätigen.

 

Es gibt doch hoffentlich im Landkeis Mühldorf keinen Grund öffentlich interessierende Informationen zur Besetzung des Jugendhilfeausschusses geheim zu halten?

 

Das Jugendamt ist bekanntlich zweigliedrig.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__71.html

 

Legen Sie daher unsere Anfrage bitte dem Jugendhilfeausschuss vor, der Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft bereitgestellten Mittel, der von ihr erlassenen Satzung und der von ihr gefassten Beschlüsse hat.

 

Wir bitten um Bestätigung der Weiterleitung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

 

 

 

§ 71 Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss

(1) Dem Jugendhilfeausschuss gehören als stimmberechtigte Mitglieder an

1.

mit drei Fünfteln des Anteils der Stimmen Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe oder von ihr gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind,

2.

mit zwei Fünfteln des Anteils der Stimmen Frauen und Männer, die auf Vorschlag der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Vertretungskörperschaft gewählt werden; Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind angemessen zu berücksichtigen.

(2) Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit

1.

der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe,

2.

der Jugendhilfeplanung und

3.

der Förderung der freien Jugendhilfe.

(3) Er hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft bereitgestellten Mittel, der von ihr erlassenen Satzung und der von ihr gefassten Beschlüsse. Er soll vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fragen der Jugendhilfe und vor der Berufung eines Leiters des Jugendamts gehört werden und hat das Recht, an die Vertretungskörperschaft Anträge zu stellen. Er tritt nach Bedarf zusammen und ist auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Stimmberechtigten einzuberufen. Seine Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht das Wohl der Allgemeinheit, berechtigte Interessen einzelner Personen oder schutzbedürftiger Gruppen entgegenstehen.

(4) Dem Landesjugendhilfeausschuss gehören mit zwei Fünfteln des Anteils der Stimmen Frauen und Männer an, die auf Vorschlag der im Bereich des Landesjugendamts wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der obersten Landesjugendbehörde zu berufen sind. Die übrigen Mitglieder werden durch Landesrecht bestimmt. Absatz 2 gilt entsprechend.

(5) Das Nähere regelt das Landesrecht. Es regelt die Zugehörigkeit beratender Mitglieder zum Jugendhilfeausschuss. Es kann bestimmen, dass der Leiter der Verwaltung der Gebietskörperschaft oder der Leiter der Verwaltung des Jugendamts nach Absatz 1 Nummer 1 stimmberechtigt ist.

Fußnote

§ 71 Abs. 3 idF d. Bek. v. 14.12.2006 I 3134: Baden-Württemberg - Abweichung durch § 2 Abs. 1 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG BW) v. 19.4.1996 GBl BW 1996, 457 mWv 1.1.2009 (vgl. BGBl I 2009, 744)

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__71.html

 

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Dienstag, 27. August 2013 12:35

An: 'info@vaeternotruf.de'

Cc: Geisberger Elfriede

Betreff: AW: AW: Jugendhilfeausschuss

Sehr geehrter Herr Anton,

 

zu Ihrer E-Mail-Anfrage vom 22.08.2013 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

 

Der Vorwurf der Geheimhaltung führt ins Leere, da Jugendhilfeausschusssitzungen öffentlich stattfinden und somit jede Person als Zuhörer teilnehmen kann. Zudem sind Namen und Kontaktdaten sämtlicher Auschussmitglieder im Internet öffentlich zugänglich.

 

Dem Wunsch nach Eingabe Ihres Antrags in den Jugendhilfeausschuss kann nicht entsprochen werden, da Sie nach der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisauschuss und die weiteren Auschüsse des Landkreises Mühldorf a. Inn nicht antragsberechtigt sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Rekka Neuer

Geschäftsbereich 2 - Jugend, Familie, Soziales und Gesundheit

 

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Töginger Str. 18

84453 Mühldorf a. Inn

...

 

 

 

Liebe Frau Neuer,

 

ich würde von Geheimniskrämerei sprechen. Wenn es nichts zu verbergen gibt, dann könnten Sie uns problemlos die erbetenen Informationen zusenden.

 

Die Vertreter der Freien Träger sind nicht in ihrer Eigenschaft als natürliche Personen Mitglied im Jugendhilfeausschuss, sondern in Ihrer Eigenschaft als Vertreter dieser Träger. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin festgestellt.

Von daher sind die Namen also auch zu ergänzen um die Namen der Freien Träger.

Was gibt es da geheimzuhalten?

 

Bitte senden Sie mir die Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und die weiteren Ausschüsse des Landkreises Mühldorf a. Inn zu.

 

Bitte teilen Sie netterweise auch Ihre Funktion innerhalb des Jugendamtes mit.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

www.vaeternotruf.de

27.08.2013

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Neuer Rekka ...

Gesendet: Dienstag, 27. August 2013 15:26

An: 'info@vaeternotruf.de'

Cc: Geisberger Elfriede

Betreff: AW: AW: Jugendhilfeausschuss

Sehr geehrter Herr Anton,

nach Rücksprache mit Herrn Landrat Georg Huber teile ich Ihnen mit, dass sich an unserem bisherigen Vorgehen nichts ändern wird.

Ich verweise diesbezüglich auf meine vorangegangene E-Mail.

 

Mit freundlichen Grüßen

Rekka Neuer

Geschäftsbereich 2 - Jugend, Familie, Soziales und Gesundheit

 

 

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Töginger Str. 18

84453 Mühldorf a. Inn

...

 

 

 

 

 

Liebe Frau Neuer,

man könnte meinen, es handle sich hier um eine Provinzposse oder das Phantom der Opfer, wenn man denn nicht gleichzeitig unterstellen kann, dass es auch viele kompetente Menschen im Landkreis Mühlendorf geben dürfte, denen die Informationsfreiheit Herzenssache ist.

 

Wir baten zudem um Zusendung der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und die weiteren Ausschüsse des Landkreises Mühldorf a. Inn. Sollte auch diese einer unerfindlichen Geheimniskrämerei unterliegen, bitten wir um Nachricht, andernfalls bitten wir um Zusendung.

 

 

Bitte teilen Sie wie bereits angefragt netterweise auch Ihre Funktion innerhalb des Jugendamtes mit.

 

Es bleibt zu hoffen, dass den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Mühldorf SGB 8 bekannt ist, nach der bestimmt ist:

 

Er hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft bereitgestellten Mittel, der von ihr erlassenen Satzung und der von ihr gefassten Beschlüsse.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__71.html

 

 

So müsste sich denn wohl erst der Jugendhilfeausschuss mit dem Thema beschäftigen und der Verwaltung des Jugendamtes die dringend notwendig erscheinende Orientierung geben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

www.vaeternotruf.de

27.08.2013

 

 

 

 

 


 

 

 

Goslar

Falsche Frau, falscher Platz

Dienstag, 17.05.2011, 06:11 · von FOCUS-Korrespondent Alexander Wendt (Leipzig)

Als Gleichstellungsbeauftragte von Goslar setzt sich Monika Ebeling auch für Männer ein. Eine unerhörte Provokation, finden altgediente Feministen und Stadträte – und wollen sie aus dem Amt jagen.

Es ist gar nicht so leicht herauszufinden, was Goslars Gleichstellungsbeauftragte Monika Ebeling eigentlich falsch gemacht haben soll. Selbst wenn man ihre Kritiker fragt, die sie unbedingt aus dem Amt werfen wollen, geht es sehr schnell um die großen und grundsätzlichen Dinge: Darf sich eine städtische Gleichstellungsbeauftragte tatsächlich für beide Geschlechter einsetzen? Darf sie sich beispielsweise gegen eine Ausstellung aussprechen, in der Männer grundsätzlich als Gewalttäter dargestellt werden? Darf sie alles anders machen als ihre Vorgängerinnen? Rüdiger Wohltmann, Linkspartei-Fraktionschef im Goslarer Stadtrat, findet: Sie darf nicht. Und brachte einen Abwahlantrag gegen die Wahlbeamtin ein, der am Dienstag entschieden wird.

Gefecht der Traditions-Feministinnen

Obwohl die Linkspartei in Goslar nur eine Minifraktion von zwei Stadträten bildet, fand sich schnell eine Abwahlkoalition von SPD, Grünen, Bürgerfraktion und FDP, die Ebeling tatsächlich aus dem Amt kegeln dürfte. Überregionale Zeitungen und Fernsehen beschäftigen sich seitdem mit dem Provinzstädtchen, in Blogs ist sogar von der „Schlacht um Goslar“ die Rede. In dem kleinen Harz-Ort stürzen sich die traditionellen Feministinnen und ihre Unterstützer ins Gefecht – gegen eine Frau, die ihrerseits Mails und Solidaritätsadressen aus ganz Deutschland erhält.

Als sie vor gut zwei Jahren ihr Amt antrat, dachte Monika Ebeling nicht an Schlacht. Die Kindergärtnerin, seit 20 Jahren SPD-Mitglied, machte sich allerdings Gedanken, ob Gleichstellungsarbeit so praktiziert werden muss wie seit 30 Jahren – also als ausschließliche Lobbyarbeit für Frauen. Muss sie nicht, meinte sie. Als im Landkreis eine Ausstellung über Gewalt in Paarbeziehungen stattfinden sollte, sah Ebeling sich das Konzept an, und fand es „ideologisch und einseitig“. Denn Männer wurden dort generell als Täter, Frauen als Opfer dargestellt. Dem Stand der Geschlechterdebatte entspricht das tatsächlich nicht. Im Jahr 2010 kam eine Studie im Auftrag der Evangelischen Männersozialarbeit zu dem Ergebnis, dass sich gewaltsame Übergriffe in Paarbeziehungen nahezu gleichmäßig auf die beiden Geschlechter verteilen.

Ähnlich kritisch sah sie eine Aktion zur Kinderschutzwoche im September 2010. Auf Brötchentüten beim Bäcker wurde damals der Spruch gedruckt: „Gewalt an Frauen und Kindern kommt nicht in die Tüte.“ Auch bei dieser Kampagne wollte sie nicht mitmachen. „Entweder muss man das geschlechtsneutral formulieren“, fand sie, “oder in der Kinderschutzwoche gleich die Kinder in den Mittelpunkt stellen.“

„Förmlich an die Kehle gesprungen“

Sie habe etwas dagegen, so Ebeling zu FOCUS Online, „wenn Väter nur als Schläger vorkommen.“ Nach ihrer Kritik, erzählt sie, seien ihr die Feministinnen des örtlichen Frauennetzwerkes „förmlich an die Kehle gesprungen“. Nicht mitmachen, so etwas sei unerhört, erregte sich die Leiterin des Goslarer Kinderschutzbundes, Heide Huwald-Poppe: „Die Frau ist einfach nicht teamfähig.“

Für ihrer Gegner bringt die unkonventionelle Gleichstellungsbeauftragte sogar Verständnis auf: „Wenn Leute seit 30 Jahren in bestimmten Bahnen denken, und dann kommt jemand und sagt: ‚Lass uns doch mal überlegen, ob es auch anders geht’, dann fühlen sie sich natürlich provoziert. Das ist menschlich sehr nachvollziehbar.“ Zu Monika Ebelings Sündenregister gehört auch, dass sie mit dem (inzwischen verstorbenen) Soziologen Günter Amendt und der feminismuskritischen Publizistin Astrid von Friesen eine Diskussionsveranstaltung organisierte. Thema: „Ist der Feminismus noch zu retten?“

„Rechtsnationale Propaganda“

Für Ebeling jedenfalls gehört der traditionelle Feminismus mit seinem gepflegten Männerfeindbild zur Vergangenheit. Sie wolle „eine Geschlechterdebatte auf Augenhöhe“, dazu gehöre „ein Minimum an Empathie für Männer“. Wenn eine Gleichstellungsbeauftragte – per Definition ohnehin für beide Geschlechter zuständig – so denkt, dann mögen sich Traditionalisten aufregen. Als handfester Abwahlgrund taugt es kaum.

Im April allerdings verlinkte die ohnehin schon unter argwöhnischer Beobachtung stehende Ebeling ihren Bereich auf der Webseite der Stadt Goslar mit der Seite der Organisation „Väternotruf“, einer Plattform von Scheidungsvätern, die sich im Sorgerechtsstreit systematisch benachteiligt sehen. Weil ein User auf der Väternotruf-Seite in seiner Polemik die Bundesrepublik mit dem Dritten Reich verglichen hatte, verfügten Ebelings Gegner nun auch noch über einen vermeintlich konkreten, wenn auch abenteuerlich zusammengeschusterten Anklagepunkt.

Die Gleichstellungsbeauftragte, tönte der Linkspartei-Fraktionschef, habe „die Stadt Goslar mit rechtsnationaler Propaganda in Verbindung gebracht“. Dass Rechtsnationale kaum einen Vergleich mit dem Dritten Reich bemühen dürften, um etwas zu brandmarken, stört ihn nicht weiter. Logik spielt in der Goslarer Debatte ohnehin keine herausragende Rolle. Die Gleichstellungsbeauftragte habe sich „nur für benachteiligte Männer eingesetzt“, schäumt der Linkspartei-Mann: „Sie ist einfach die falsche Frau am falschen Platz.“

Irgendwelche echten Fehler in der Amtsführung der Gleichstellungsbeauftragten kann die Stadt Goslar von Amts wegen nicht entdecken. „Von Seiten der Verwaltung ist kein Wort des Vorwurfs gegen Frau Ebeling erhoben worden“, bestätigt der Erste Beigeordnete Klaus Germer gegenüber FOCUS Online. Das dürfte der Wahlbeamten in der politischen Realität kaum helfen. Die Abwahlkoalition gegen sie von Linksaußen bis zur FDP steht. Die Stadträte setzten die Entscheidung auch gleich an den Anfang der Tagesordnung – um eine große Debatten zu verhindern.

„Das, was hier in Goslar passiert“, meint Ebeling, „ist exemplarisch.“ Das finden Ebelings Gegner wahrscheinlich auch.

 

http://www.focus.de/politik/deutschland/goslar-falsche-frau-falscher-platz_aid_627967.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wenn man mal von der Verwechslung von Gerhard Amendt und seinem Zwillingsbruder Günter Amendt (bei einem Unfall in Hamburg getötet worden) - http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnter_Amendt - absieht, ein guter Beitrag von FOCUS-Korrespondent Alexander Wendt. Die Partei Die Linke hatte eine Chance im Westen durchaus verdient, doch wenn diese derart schlecht präsentiert wird wie in Goslar, dann dürfte es sich nur noch um ein Auslaufmodell handeln.

Schon längst steht die Piratenpartei als innovative Oppositionskraft nicht nur in Goslar vor den Türen der parlamentarischen Vertretungen. Wozu brauch es da noch altbackener "Linker" die mit der Partei "Die Linke" im Geist der 70-er Jahre des vorigen Jahrhunderts vertrocknete Brötchen an die Bürgerinnen und Bürger bringen wollen.

 

 

 


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