Rechtsanwalt
Anwälte - Rechtsanwälte
Familienrecht - Kindschaftsrecht - Unterhaltsrecht - Eherecht
Ein Ehepaar nach längrem Leiden,
fasst den Entschluß und läßt sich scheiden.
Kaum ist die Sache abgemacht,
da hat der Tod ihn hingerafft.
Sein Tod läßt selbst die Witwe kalt,
doch bitter weint der Rechtsanwalt!
Was ist der Unterschied zwischen einem guten und einem sehr guten Anwalt?
Der gute Anwalt kennt das Gesetz.
Der sehr gute Anwalt kennt den Richter.
Disziplinarrecht und Richteramt
...
Der Gesamtzahl der betroffenen Personen von 20.101 Berufsrichtern (458 im Bundesdienst, 19643 im Landesdienst) und 5.122 Staatsanwälten5 ist der große Ansehensverlust für die Justiz bei Verfehlungen dieser Amtsinhaber gegenüberzustellen.
...
5 Quelle: Statistisches Bundesamt Deutschland (Stand 2011/Stichtag 31.12.2008) www.destatis.
de/Weitere Themen/Rechtspflege/Gerichte und Personal/Das richterliche Personal teilt sich auf
die Gerichtsbarkeiten wie folgt auf: ordentliche Gerichtsbarkeit 14.811, Arbeitsgerichtsbarkeit
986, Verwaltungsgerichtsbarkeit 1.928, Finanzgerichtsbarkeit 595, Sozialgerichtsbarkeit 1.638
Richter.
Disziplinarrecht und Richteramt
Claudius Fischer
Lang, Peter, Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften (3. Juli 2012)
11.1 Personal der Rechtspflege
Stichtag jeweils 1.1., Stichtag für Richter/-innen und Staatsanwälte/-anwältinnen 31.12. des Vorjahres.
1 Ohne Anwaltsnotare/-notarinnen.
2 Tätigkeit als Anwalt/Anwältin neben dem Amt des Notars/der Notarin.
Richter/-innen Staatsanwälte/-anwältinnen im Landesdienst
Rechtsanwälte/ -anwältinnen | 1
Anwaltsnotare/ -notarinnen | 2
Hauptberufliche Notare/Notarinnen
Anzahl
1995 21624 3821 65576 8715 1 628
2005 19931 5106 125015 7554 1 616
2009 19643 5122 143647 6730 1 586
2010 19754 5092 146661 6590 1 582
2011 19953 5146 149323 6356 1 561
dar. Frauen 7744 2 127 49 184 688 111
Kommentar Väternotruf:
149.323 Rechtsanwälte überschwemmten im Jahr 2011 die Bundesrepublik Deutschland. Die wollen alle gut verdienen und deswegen ist Deutschland auf dem besten Weg zum Anwaltsstaat.
Wofür in der DDR sich die Stasi Tag und Nacht abplagte, der Überwachungsstaat, ist Dank Anwaltsschwemme im Jahr 2011 traurige Realität in Deutschland geworden.
Noch mehr Anwälte und Deutschland schafft sich selber ab. Anwälte in die Produktion, das ist das humanistische Motto des heutigen Tages. Anwaltszulassungen rigoros kürzen, das gebot der Stunde.
In einem ersten Schritt wäre die Zahl der Anwälte auf unter 100.000 zu drücken. In einem zweiten auf unter 50.000, dann hat der Friede in Deutschland wieder eine Chance.
13.10.2012
Bundesrechtsanwaltskammer
Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis
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Über das nachfolgende Formular können Sie die Datenbank durchsuchen nach allen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, den in Deutschland zugelassenen europäischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, den in Deutschland niedergelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus anderen Staaten gemäß § 206 BRAO sowie nach allen verkammerten Rechtsbeiständen.
...
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Bundesrechtsanwaltsordnung
Die anwaltsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen
§ 113 Ahndung einer Pflichtverletzung
(1) Gegen einen Rechtsanwalt, der schuldhaft gegen Pflichten verstößt, die in diesem Gesetz oder in der Berufsordnung bestimmt sind, wird eine anwaltsgerichtliche Maßnahme verhängt.
(2) Ein außerhalb des Berufs liegendes Verhalten eines Rechtsanwalts, das eine rechtswidrige Tat oder eine mit Geldbuße bedrohte Handlung darstellt, ist eine anwaltsgerichtlich zu ahndende Pflichtverletzung, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, Achtung und Vertrauen der Rechtsuchenden in einer für die Ausübung der Anwaltstätigkeit bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.
(3) Eine anwaltsgerichtliche Maßnahme kann nicht verhängt werden, wenn der Rechtsanwalt zur Zeit der Tat der Anwaltsgerichtsbarkeit nicht unterstand.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 114 Anwaltsgerichtliche Maßnahmen
(1) Anwaltsgerichtliche Maßnahmen sind
1.
Warnung,
2.
Verweis,
3.
Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro,
4.
Verbot, auf bestimmten Rechtsgebieten als Vertreter und Beistand für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren tätig zu werden,
5.
Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft.
(2) Die anwaltsgerichtlichen Maßnahmen des Verweises und der Geldbuße können nebeneinander verhängt werden.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 114a Wirkungen des Vertretungsverbots, Zuwiderhandlungen
(1) Der Rechtsanwalt, gegen den ein Vertretungsverbot (§ 114 Abs. 1 Nr. 4) verhängt ist, darf auf dem ihm untersagten Rechtsgebiet nicht als Vertreter und Beistand in Person oder im schriftlichen Verkehr vor einem Gericht, vor Behörden, vor einem Schiedsgericht oder gegenüber anderen Personen tätig werden oder Vollmachten oder Untervollmachten erteilen. Er darf jedoch die Angelegenheiten seines Ehegatten oder Lebenspartners und seiner minderjährigen Kinder wahrnehmen, soweit nicht eine Vertretung durch Anwälte geboten ist.
(2) Die Wirksamkeit von Rechtshandlungen des Rechtsanwalts wird durch das Vertretungsverbot nicht berührt. Das gleiche gilt für Rechtshandlungen, die ihm gegenüber vorgenommen werden.
(3) Der Rechtsanwalt, der einem gegen ihn ergangenen Vertretungsverbot wissentlich zuwiderhandelt, wird aus der Rechtsanwaltschaft ausgeschlossen, sofern nicht wegen besonderer Umstände eine mildere anwaltsgerichtliche Maßnahme ausreichend erscheint. Gerichte oder Behörden sollen einen Rechtsanwalt, der entgegen einem Vertretungsverbot vor ihnen auftritt, zurückweisen.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 115 Verjährung der Verfolgung einer Pflichtverletzung
(1) Die Verfolgung einer Pflichtverletzung, die nicht eine Maßnahme gemäß § 114 Abs. 1 Nr. 4 oder 5 rechtfertigt, verjährt in fünf Jahren. § 78 Abs. 1, § 78a Satz 1 sowie die §§ 78b und 78c Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches gelten entsprechend.
(2) Ist vor Ablauf der Verjährungsfrist wegen desselben Sachverhalts ein Strafverfahren eingeleitet worden, ist der Ablauf der Verjährungsfrist für die Dauer des Strafverfahrens gehemmt.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 115a Rüge und anwaltsgerichtliche Maßnahme
(1) Der Einleitung eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens gegen einen Rechtsanwalt steht es nicht entgegen, daß der Vorstand der Rechtsanwaltskammer ihm bereits wegen desselben Verhaltens eine Rüge erteilt hat (§ 74). Hat das Anwaltsgericht den Rügebescheid aufgehoben (§ 74a), weil es eine schuldhafte Pflichtverletzung nicht festgestellt hat, so kann ein anwaltsgerichtliches Verfahren wegen desselben Verhaltens nur auf Grund solcher Tatsachen oder Beweismittel eingeleitet werden, die dem Anwaltsgericht bei seiner Entscheidung nicht bekannt waren.
(2) Die Rüge wird mit der Rechtskraft eines anwaltsgerichtlichen Urteils unwirksam, das wegen desselben Verhaltens gegen den Rechtsanwalt ergeht und auf Freispruch oder eine anwaltsgerichtliche Maßnahme lautet. Die Rüge wird auch unwirksam, wenn rechtskräftig die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt ist, weil eine schuldhafte Pflichtverletzung nicht festzustellen ist.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 115b Anderweitige Ahndung
Ist durch ein Gericht oder eine Behörde eine Strafe, eine Disziplinarmaßnahme, eine berufsgerichtliche Maßnahme oder eine Ordnungsmaßnahme verhängt worden, so ist von einer anwaltsgerichtlichen Ahndung wegen desselben Verhaltens abzusehen, wenn nicht eine anwaltsgerichtliche Maßnahme zusätzlich erforderlich ist, um den Rechtsanwalt zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten und das Ansehen der Rechtsanwaltschaft zu wahren. Einer Maßnahme gemäß § 114 Abs. 1 Nr. 4 oder 5 steht eine anderweitig verhängte Strafe oder Maßnahme nicht entgegen.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 115c Vorschriften für Geschäftsführer von Rechtsanwaltsgesellschaften
Die Vorschriften des Sechsten und Siebenten Teils, die §§ 195 bis 199 sowie die Vorschriften des Elften Teils sind entsprechend anzuwenden auf Personen, die nach § 60 Abs. 1 Satz 3 einer Rechtsanwaltskammer angehören. An die Stelle der Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft tritt die Aberkennung der Eignung, eine Rechtsanwaltsgesellschaft zu vertreten und ihre Geschäfte zu führen.
http://www.gesetze-im-internet.de/brao/BJNR005650959.html#BJNR005650959BJNG002001307
Rechtsanwälte im familiengerichtlichen Verfahren
Im familiengerichtlichen Verfahren zur Regelung des Umgangsrechts oder Sorgerechts benötigen Sie keinen Anwalt. In Unterhaltsstreitigkeiten besteht dagegen eine Anwaltspflicht. Offenbar eine staatliche Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die ausufernde Zahl von Rechtsanwälten in der Bundesrepublik Deutschland.
Sie können in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren alle Anträge selbst schreiben und ohne Anwalt zu Anhörungsterminen erscheinen. Darüber hinaus können Sie mit einem Beistand zum Gerichtstermin gehen. Dies kann zum Beispiel ein Bekannter oder ein Freund von Ihnen sein. Naturgemäß haben Sie wenig Erfahrung, wie das ganze Prozedere abläuft, wie das örtliche Jugendamt und Familiengericht arbeitet, welchen Leumund der möglicherweise bestellte Verfahrenspfleger oder Gutachter hat. Dies alles können Sie in Ihrer örtlichen Kontaktstelle des Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de erfahren, einem bundesweit arbeitenden Selbsthilfeverein mit zur Zeit ca. 2000 Mitgliedern. Wenn ihn ihrem Landkreis oder ihrer Stadt noch keine Ortsgruppe des Väteraufbruch existiert, gründen Sie selbst eine, die Bundesgeschäftsstelle des Väteraufbruchs ist Ihnen dabei mit Rat und Tat behilflich. Innerhalb weniger Wochen, nachdem Sie in ihrem Umkreis die ersten Werbeaktionen, z.B. in der Lokalzeitung für ihre Ortsgruppe gestartet haben, haben Sie auch schon die ersten Mitstreiter gewonnen.
Einen Anwalt zu beauftragen kann man dann machen, wenn man selbst Schwierigkeiten hat, kurze knappe und sachliche Anträge oder Darstellungen für das Familiengericht zu verfassen. Auch in den Fällen, wo jemand emotional zu erregt ist, um sich selbst zu vertreten, kann es sinnvoll sein, einen erfahrenen Anwalt damit zu betrauen. Nehmen Sie dann um Gottes willen keinen Anfänger oder jemanden, der noch nie mit Umgang- und Sorgerecht zu tun hatte. Es sei, denn der Anwalt macht seine Arbeit für Sie kostenlos, so wie es z.B. Friseurlehrlinge ja auch machen, die ihre Testkunden kostenlos frisieren.
Wenn es sich um eine rechtliche Vertretung handelt, bei der Sie in Konfrontation mit dem Richter gehen müssen, so z.B. weil dieser schlampig oder unkorrekt arbeitet, so kann es sinnvoll sein, einen bekannten auswärtigen Anwalt zu beauftragen, da dieser im Gegensatz zu ortsansässigen Anwälten, keine falsche Rücksicht gegenüber dem Richter nehmen braucht. Die örtlich ansässigen Rechtsanwälte, so darf man in der Regel annehmen, wollen es sich mit dem Richter, mit dem sie ja des öfteren zu tun haben, für andere folgende Verfahren nicht verderben, und sind von daher dafür anfällig ihrem Mandanten einen faulen Kompromiss aufzuschwatzen, anstatt seine berechtigten Belange notfalls auch mal bis in die Beschwerdeinstanz zu bringen. Eine Hand wäscht die andere, das gilt sicher auch für das Verhältnis von Richtern und Anwälten, auch wenn das offiziell keiner zugeben wird und rechtlich eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit ist.
Wenn es nicht ohne Anwalt geht, dann wenigstens keinen Kampfhund oder Kampfhündin (Dobermann) und auch keinen tollwütigen Anwalt oder Anwältin mit mittleren bis schweren Persönlichkeitsstörungen, oder einen Anwalt, der das Gericht mit "erlauchtes Gericht" tituliert (gibt es alles, man glaubt es kaum), beauftragen, die ihre eigenen Störungen über ihre Mandanten und das Kind ausagieren. Statt dessen einen qualifizierten, sachlichen, kompetenten und durchsetzungsfähigen Rechtsanwälte beauftragen, der die streitenden Eltern und das Kind als ein System begreift, bei dem es nicht darum gehen kann, einen Teil des Systems zu verunglimpfen und zu eliminieren. Und natürlich jemanden, der/die bereit ist, sich auch für Vater-Kind-Beziehungen zu engagieren und bereit ist, sich dafür gegebenenfalls auch mit einem Jugendamtsvertreter oder dem Richter in den Streit zu begeben. Wenn Sie jedoch ihrem Bedürfnis nach Rache und Vergeltung folgen und einen stadtbekannten / stadtbekannte Dobermannanwältin beauftragen, werden Sie für einen kurzen Moment das Gefühl der Genugtuung haben können. Mittelfristig werden Sie dafür im wahrsten Sinne des Wortes teuer bezahlen. Denn durch die fortschreitende Eskalation wird sich das Verfahren in die Länge ziehen und die von Ihnen für den Anwalt aufzubringenden Kosten steigen an. Zum Schluss sind alle beschädigt oder zerstört, Vater, Mutter, Kind. Der lachende Dritte ist ihr Dobermannanwalt oder die Dackelkampfhundanwältin. Vielleicht haben Sie das aber auch gewollt, dann war der Dobermann und die Dackeldame die richtige Wahl.
Übrigens, arme Väter und Mütter kriegen ihren Dobermann übrigens staatlich über Prozesskostenhilfe finanziert. Na wenn das kein schönes Angebot und Einladung zum Beißen ist.
Interessierte, kompetente, deeskalierend und engagiert arbeitende Anwälte, die sich über diese Seite vorstellen wollen, können sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Empfehlungen zu Anwälten, die den obengenannten Kriterien entsprechen und die auch bereit sind, Väter bei rechtlichen Schritten gegen die väterdiskriminierende Gesetzgebung engagiert zu vertreten, nehmen wir ebenfalls entgegen.
Betroffene, die in ihrer Region einen/eine kompetente/n Anwalt/Anwältin suchen, können sich gerne mit Ihrer Nachfrage an uns wenden. Bitte teilen Sie uns nach Möglichkeit mit, für welche Postleitzahlenbereich Sie einen Anwalt suchen. Gegebenenfalls auch den Namen des zuständigen Amtsgerichts.
Post bitte an:
Die Sächsische Zeitung, Regionalausgabe Dresdner Land, berichte am 07.06.2010:
Coswig. Der Coswiger Rechtsanwalt Bert Enzmann steht zusammen mit zwei weiteren Beschuldigten vor dem Landgericht Dresden. Ihm wird Subventionsbetrug und Insolvenzverschleppung vorgeworfen. Die Beschuldigten sollen für das Freitaler Kino Capitol rund 675000 Euro Fördergelder zuviel beantragt haben. Einen Teil des Geldes soll Enzmann für seine Kanzlei verwendet hab…
http://www.jurablogs.com/de/ra-enzmann-coswig
Rentner gesteht Blutbad von Schwalmtal
Ein als psychisch auffällig und aggressiv bekannter Rentner hat das Blutbad von Schwalmtal gestanden. Hintergrund sei der Streit um das zur Zwangsversteigerung anstehende Haus seiner Tochter und deren Ex-Ehemannes gewesen.
Der 71-Jährige hatte am Dienstagnachmittag zwei Rechtsanwälte im Alter von 70 und 38 Jahren sowie einen Gutachter (48) erschossen, berichteten Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwoch in Düsseldorf. Ein zweiter Gutachter (50) konnte sich von zwei Kugeln getroffen aus dem Haus retten. Der Bluttat waren jahrelange Scheidungsquerelen der Tochter des Rentners und ein Streit um das Haus vorangegangen.
Gegen den 71-Jährigen, der aus unmittelbarer Nähe zehn Schüsse auf seine Opfer abfeuerte, erließ ein Richter in Mönchengladbach am Mittwoch Haftbefehl wegen dreifachen Mordes und Mordversuchs. Derzeit gilt der 71-Jährige allerdings als verhandlungsunfähig.
Dem Rentner hatte die Zwangsversteigerung des Hauses seiner Tochter und seines Ex-Schwiegersohnes zu lange gedauert. Er habe «ein Zeichen setzen wollen, dass man so mit ihm und seiner Verwandtschaft nicht umgehen kann», berichteten die Ermittler. Er habe die Personen bestrafen wollen, die aus seiner Sicht für das langwierige Verfahren verantwortlich seien. Der Rentner habe ein «sehr deutliches Weltbild über das, was für ihn Recht und Ordnung ist». Er sei nicht Miteigentümer des Hauses, habe es aber mit großem Einsatz für seine Tochter und deren Familie renoviert und umgebaut.
Der Pistolenschütze war bereits als gewalttätig und psychisch auffällig bekannt. Weil er vor drei Jahren Verwandte mit einem Baseballschläger zusammengeschlagen haben soll, war er wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt worden. Zu einem Prozess kam es aber nicht, weil dem Rentner Verhandlungsunfähigkeit attestiert worden war.
Zu einem Termin, bei dem der Wert des Hauses geschätzt werden sollte, war der Senior schon am Tag vor der Tat mit einer Pistole und 100 Schuss Munition angereist. Bei dem Treffen am Dienstag habe er noch im engen Hausflur ohne Vorwarnung plötzlich das Feuer eröffnet und das Magazin seiner Waffe leer geschossen.
Um sicherzugehen, dass seine Opfer tatsächlich tot sind, habe er die Waffe nachgeladen und erneut drei Schüsse abgefeuert, berichtete Polizeidirektor Jürgen Schneider. Anschließend habe er die Pistole Kaliber Neun Millimeter im Dachgeschoss des Hauses versteckt und später mit einem weißen Hemd am Fenster des Hauses seine Aufgabe signalisiert.
Nachdem er anfänglich behauptet habe, spontan geschossen zu haben, habe er später eingeräumt, die Tat geplant zu haben. In seiner Vernehmung habe der Mann keine Reue gezeigt: «Er glaubt, damit ein Zeichen gesetzt zu haben.» «Mein Ex-Schwiegervater hat mir mehrfach mit Mord gedroht», zitiert die «Westdeutsche Zeitung» den Ex-Ehemann der Tochter des Täters.
Auch die 69-jährige Ehefrau des Rentners, sein Bruder und die Tochter (44) waren zur Tatzeit im Haus. Die Tochter hatte noch per Handy über einen Bekannten die Polizei alarmiert. Die Opfer seien nach derzeitiger Lage sofort tot gewesen.
Die Tochter und die Ehefrau des Rentners wurden als Beschuldigte vernommen. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Frauen von dem Plan des Mannes gewusst haben. Nach der Bluttat war die Polizei am Dienstag zunächst von einem Amoklauf ausgegangen und hatte das Haus mit 200 Polizisten weiträumig abgeriegelt. Als sich der Rentner nach drei Stunden ergab, konnte er festgenommen werden. Im Haus stießen Spezialeinheiten dann auf zwei Leichen, nachdem ein Opfer bereits aus dem Flur vor das Haus gefallen und dort von Polizisten geborgen worden war.
19.08.2009
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 29. September 2008 09:05
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Re: AW: AW: Anwaltssuche für 67240
War bei einem Anwalt in Worms Anwalt P ... im ... , der hat dann Wochenlang nichts getan und nach dem ich dann
diesem das Mandat entzogen habe bekam ich eine Rechnung über 6700 Euro die er dann erfolgreich
in die Zwangsvollstreckung gebracht hat,
ich bin fertig, ehrlich kein Geld und keine Kraft mehr, Umgang mit den Kindern habe ich und da
diese 400 Km entfernt leben bin ich alleine in 2007 etwa 40.000 Km gefahren nun Auto kaputt
und letzte Woche vor dem Familiengericht in Worms meinte der Richter das ich die Fahrten erst
mal beweisen soll und dann könne er beim Ehegattenunterhalt diese Kosten nicht ganz anrechnen
und sollte eben den Umgang reduzieren oder einstellen, im ernst.
Fühle mich von allen Seite so was von verarscht.
Meine noch Frau klagt Unterhalt ein obwohl sie 400 Km zu Ihrem Freund gezogen ist und mit Ihm zusammen
in einem Haus lebt mit den Kindern und das seit Januar 2007. Der Richter meinte das wäre noch keine Verfestigte Beziehung
und somit wäre der Unterhalt noch nicht verwirkt erst ab 2 Jahren gilt es angeblich als Verfestigt.
usw.. habe nichts mehr zu lachen, auch das telefonieren mit den kleinen unterbindet meine noch Frau so gut es geht, sie ist wohl sehr
unzufrieden mit Ihrem gewählten Weg, nur so lasse ich mir das erklären.
Ich kam im Januar 2007 von der Arbeit nach Hause als bereits der GESAMTE Hausstand auf LKW verladen war, sie hatte mich
wochenlang vor die Tür gesetzt und alles durch geplant, sie hat alles mit genommen, selbst die Toilettendeckel waren demontiert.
Für mich ein Anfang bei Null mit Möbeln von der Caritas und so langsam habe ich mich wieder fangen können.
Dennoch bin ich psychisch angeknackst. usw... ein langer Weg....
Pressemitteilung Nr. 21/2007
Anklagen gegen zwei Rechtsanwälte erhoben
Vorwürfe der versuchten Anstiftung zum Meineid und der versuchten Strafvereitelung
Die Staatsanwaltschaft hat gegen eine 43 Jahre alte Rechtsanwältin aus Sulzbach und einen 37 Jahre alten Rechtsanwalt aus Saarbrücken jeweils Anklage zum Schöffengericht beim Amtsgericht Saarbrücken erhoben. Beide haben sich nach Auffassung der Ermittlungsbehörden wegen versuchter Anstiftung zum Meineid, der 37jährige überdies wegen versuchter Strafvereitelung, schuldig gemacht.
Hintergrund beider Anklage ist das gesondert geführte Verfahren gegen den 38 Jahre alten Mario O., der am 5.4.2007 durch das Landgericht Saarbrücken wegen Mordes und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist; diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, weil der Verurteilte beim Bundesgerichtshof Revision eingelegt hat.
Die 43jährige Anwältin, die damals als Verteidigerin des O. im Gespräch war, letztlich aber kein Mandat erhielt, soll Ende Januar/Anfang Februar 2006 zwei aus St. Wendel stammende Zeugen aufgefordert haben, dem Mario O. ein falsches Alibi zu verschaffen. Die Zeugen lehnten dieses Ansinnen aber ab. Unmittelbar zuvor hatten sie sich auch gegenüber der - insoweit ebenfalls wegen versuchter Anstiftung zum Meineid angeklagten 31 Jahre alten Ehefrau des Mario O. - geweigert, im Verfahren gegen O. unrichtige Angaben zu machen.
Der 37jährige Anwalt soll Mitte März 2006 versucht haben, die damalige Freundin des Mario O. zum Schweigen zu bewegen. Diese belastete den O. anschließend aber gegen-über der Polizei und dem Gericht massiv, weshalb er letztlich auch verurteilt wurde. Der 37 Jahre alte Anwalt war zur Tatzeit bereits Verteidiger des O. und wollte nach dem Ergebnis der Ermittlungen mit seinem Handeln dessen Verurteilung verhindern.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft haben beide Angeschuldigte zumindest billigend in Kauf genommen, dass die von ihnen angegangenen Zeugen in der späteren Hauptverhandlung einen Meineid schwören, also ein Verbrechen begehen würden.
Beide Rechtsanwälte haben die Tatvorwürfe bestritten. Die 31 Jahre alte Ehefrau des O. hat sich nicht zur Sache geäußert.
Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.
Weyand
Oberstaatsanwalt
http://www.sta-sb.saarland.de/aktuelles_10801.htm
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:
Gesendet: Donnerstag, 14. Juli 2005 21:11
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Warnung vor dem Anwalt ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
es wundert mich sehr, dass Sie auf Ihrer Website
http://www.vaeternotruf.de/rechtsanwalt.htm ganz öffentlich vor der Beauftragung des Herrn Rechtsanwaltes ... , warnen. Ist das rechtlich eigentlich zulässig oder fällt das unter "böse Nachrede" oder geschäftsschädigend?
Ich wundere mich um so mehr, als mein Vater mit diesem Anwalt außerordentlich gute Erfahrungen gemacht hat, ja, mit Hilfe dieses Anwaltes hat mein Vater meine Mutter und meinen Bruder geradezu zugrunde gerichtet, zumindest vollkommen entrechtet (monatelang keine Unterhaltszahlungen sowohl für geschiedene/getrenntlebende Ehefrau als auch Sohn, Kürzung des Rentenanspruches der Ex-Frau, einseitige Güterteilung und vieles mehr, er hat kein einziges Gerichtsverfahren verloren, sondern allesamt gewonnen).
Ich halte diesen Hinweis auf Ihrer Seite alles andere als gerechtfertigt und kann aus Vätersicht diesen Anwalt nur wärmstens empfehlen.
Mit freundlichen Grüßen,
... .
Hallo Herr ... ,
kennen Sie Pippi Langstrumpf? Wenn nicht, einfach mal lesen, da steht die Antwort auf Ihre Frage drin.
Wie Sie an ihrem eigenen Beispiel schreiben, bestätigen Sie ja geradezu unsere Meinung. Nur hat es in ihrem Bespiel offenbar eben die Mutter erwischt.
Wir sind, auch wenn wir Väternotruf heißen, nicht einseitig väterfreundlich und mutterfeindlich, sondern machen auf besondere Benachteiligungen von Vätern aufmerksam.
Natürlich haben auch Mütter Schwierigkeiten und wir wären die letzten die das nicht ernst nehmen würden.
Unser Standpunkt in dieser speziellen Frage ist der, dass ein guter Anwalt nicht einer ist, der andere Menschen "fertig macht", sondern der, der es schafft die Interessen seiner Mandanten so zu unterstützen, dass dabei die berechtigten Interessen der anderen Seite nicht niedergewalzt werden.
Es mag sein, dass das manche Rechtsanwälte so etwas einfach nicht schaffen, weil sie zu sehr mit dem Ausleben eigener Aggressionen und Neigungen beschäftigt sind, als dass sie sich auch nur für eine Sekunde auch mal empathisch mit der Situation der anderen Seite beschäftigen würden.
Gruß Anton
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Sybille Vosberg
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht
Kanzlei Kreidekreise
August-Bebel-Str. 59
04275 Leipzig
Telefon: (0341) 234 600-10
Telefax: (0341) 234 600-11
E-Mail: mail@kreidekreise.de
Internet: www.kreidekreise.de
Sybille Vosberg - Rechtsanwältin, zugleich Fachanwältin für Familienrecht
Henning M. Hübscher - Rechtsanwalt
Katerina Junold - Rechtsanwältin
30.09.2011: Für die Rechtsanwältin Sybille Vosberg liegt dem Väternotruf eine Empfehlung vor.
Kanzlei Kamloth & Kolln.
07545 Gera, Zschochernstr. 1 - 3
07545 Gera
Tel.: 0365/8326666
Fax: 0365/21283
e-mail: info@kamloth-rechtsanwalt.de
internet: www.kamloth-rechtsanwalt.de
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Berlin
Aktuelle Empfehlungen bitte über www.kind-vater.de erfragen.
Ekkehard von der Aue
Von einer Beauftragung des Rechtsanwaltes Ekkehard von der Aue 13439 Berlin, Dannenwalder Weg 157a durch rechtssuchende Väter wird vom Väternotruf auf Grund vorliegender negativer Rückmeldungen abgeraten.
Dr. Bergner-Pincus
Eine Beauftragung der Rechtsanwältin (und Mediatorin) Dr. Bergner-Pincus 12489 Berlin durch rechtssuchende Väter kann der Väternotruf leider nicht empfehlen.
Stefan Nowak
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Bergmannstr. 103
10961 Berlin
fon: +4930 /611 33 14
mobil: 0177 888 76 03
fax: +4930 / 611 19 05
E-Mail: stefan.nowak@t-online.de
Internet: http://anwalt-nowak.de
16348 Wandlitz
Petra Bremer
Tannhäuser Str. 1, 16348 Wandlitz,
Telefon 033397-22917
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Hamburg
Rembert Müller
Fachanwalt für Familienrecht
D-20354 Hamburg, Neue Raben Straße 6
Tel. +49(40)4132290, Fax +49(40)41322911
E-Mail: kanzlei@raempp.de
Bad Segeberg
Hartmut Krüger
Rechtsanwalt
Burgfeldstr. 4a
23795 Bad Segeberg
Tel. 04551/4711
Fax 04551/91858
auch als Verfahrenspfleger tätig
Rechtsanwalt Krüger ist dem Väternotruf empfohlen worden.(01.05.2007)
Kiel
Flensburg
Dagmar Paape
Fachanwältin für Familienrecht
Engelsbyer Str. 22
24943 Flensburg
Tel. 0461-6055
Cornelia Steinhausen
Rechtsanwältin
Neustadt 13
24939 Flensburg
Aufgrund sehr schlechter Erfahrungen mit Rechtsanwältin Cornelia Steinhausen (juristische Beihilfe zur Elternentfremdung) wird von einer Beauftragung dieser in Flensburg ansässigen Rechtsanwältin dringend abgeraten.
Kappeln (in Schleswig-Holstein)
Anwaltskanzlei Nissen und Wilhelm
24376 Kappeln
Pinneberg
Martina Welzenbacher
Rechtsanwältin
Damm 33
25421 Pinneberg
Tel.: (04101) 40 83 95
Fax: (04101) 51 56 75
Email: mail@RainWelzenbacher.de
Heide Ursula Brunstamp
Rechtsanwältin
Tangstedter Chaussee 2
25462 Rellingen
Tel. 04101 / 511414
Fax 04101 / 511416
Rechtsanwältin Brunstamp ist dem Väternotruf empfohlen worden.(01.05.2007)
Bremen
Friedrich-Wilhelm Heumann
Rechtsanwalt
Straßburger Straße 52
28111 Bremen
Referenzen:
"Das Sachverständigengutachten im familiengerichtlichen Verfahren."
Friedrich-Wilhelm Heumann in: "Familie und Recht" (FuR), 1/2001, S. 16-20
Ein sachkundiger und kritischer Aufsatz zum Thema Gutachten und Sachverständiger im familienrechtlichen Verfahren.
3000 Postleitzahlen
Hannover
Martina Machulla-Notthoff
Fachanwältin für Familienrecht
Martina Machulla-Notthoff (Zweigstelle)
Brabeckstraße 102
30539 Hannover
Tel.: 0511 / 2154195
e-mail: info@machulla-notthoff.de
Internet: www.machulla-notthoff.de
Hannover
Machulla Rechtsanwälte PartGmbB (Zweigstelle)
Georgstr. 38
30159 Hannover
Tel.: 0511 / 2154195
e-mail: info@kanzlei-machulla.de
Internet:
www.machulla-rechtsanwaelte.de
Margarete Fabricius-Brand
Fachanwältin für Familienrecht und Psychologin
Hinüberstraße 8
30175 Hannover
Telefon 0511-30157-0
Rechtsanwalt Christoph und Rechtsanwalt Stöckmann
Rathenaustr. 13
30159 Hannover
Tel.: 0511 - 321512
Rechtsanwälte Boldt, Schwarzkopf & Jäschke
Berliner Allee 7
30175 Hannover
Tel. 0511 - 34 89 90
Fax 0511 - 34 25 39
mailto: info@kanzlei-boldt.de
oder RAJensBoldt@aol.com (privat)
Hildesheim
Rechtsanwaltskanzlei Bitter
Ana-T. Bitter
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Henri-Dunant-Str. 44
31141 Hildesheim
Tel: 05121/2984155
email: kanzlei.bitter@htp-tel.de
11/2006
Hildegard Czwella
Rechtsanwältin
Westring 13
31226 Peine-Schmedenstedt
Tel.: 0 51 71 / 98 88 74
Fax: 0 51 71 / 98 91 54
Handy: 0179 512 60 69
Neustadt am am Rübenberge
Machulla-Notthoff Rechtsanwälte
Martina Machulla-Notthoff
Theodor-Heuss-Straße 27
31535 Neustadt am Rübenberge
Tel.: 05032/94020
FAX: 05032/94429
e-mail: info@machulla-notthoff.de
Springe
Rechtsanwälte Berger & Becker
Zum Niederntor 5
31832 Springe
Tel.: 05041-802114
Fax.: 05041-802115
Email: info@bergerbecker.de
Homepage: www.bergerbecker.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Springe (Deister) können wir aufgrund unserer Erfahrungen im familienrechtlichen Bereich nur dem allgemeinen Tenor der Väter zustimmen, dass den Interessen der Väter an ihren Kindern im Vergleich zu denen der Mütter gerade keine Gleichbehandlung und Gerechtigkeit widerfährt. Die Richter wie auch Richterinnen scheinen sich aus unerfindlichen Gründen nahezu immer auf Seiten der Kindesmütter zu schlagen. Dies beginnt schon bei der Bewertung der Glaubwürdigkeit der Mütter und der Glaubhaftigkeit deren Aussagen. Auch wird dann in den Urteilsgründen allzuleicht die getroffene Entscheidung zu Gunsten der Mutter mit dem Kindeswohl begründet, wobei die Aussage des Kindes nicht ausreichend dahingehend gewürdigt werden, dass dieses unter dem permanenten Einfluss der Kindesmutter steht.
Die gleiche Problematik stellt sich bei den Sachverständigengutachten und den Entscheidungen der Polizei sowie den Gerichten bei den Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz.
Um solchen ungerechten Entscheidungen entgegentreten zu können, bemüht sich unsere Kanzlei den Vätern zu ihrem Recht zu verhelfen, wobei nicht nur eine Durchsetzung der Rechte um jeden Preis, sondern auch ein besonderes Augenmerk auf vernünftige, praktikable Lösungswege gelegt wird. Denn es gilt zu bedenken: Letztlich droht immer eine Entfremdung des Kindes von seinem Vater.
Mit freundlichen Grüßen
Berger
Rechtsanwalt
04.12.2007
Herford
Silvia Söpper
Lutherstraße 20
32049 Herford
Tel. +49(5221)855916, Fax (5221)855917
Minden
Anwaltsgemeinschaft Kaufhold & Drewes
Simeonscarré 2
32427 Minden
Eine Beauftragung dieser Anwaltskanzlei kann der Väternotruf leider nicht empfehlen.
Bielefeld
Georg Rixe
Dr.jur. Joachim Baltes, Rechtsanwalt und.Georg Rixe, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
Hauptstraße 60
33647 Bielefeld
Tel. +49(521)411001, Fax +49(521)411076
Alois Wasser
Concarneaustr. 69
33659 Bielefeld
Tel. +49(521)8750515, Fax +49(521)8750525,
E-Mail: rawasser@gmx.de
Christiane Eichler-Kleinkes
33607 Bielefeld
Helmholtzstraße 15,
Tel. +49(521)177938, Fax +49(521)177938
Northeim
Rechtsanwalt und Notar
Jochen Duderstadt
37154 Northeim
4000 Postleitzahlen
Düsseldorf
Rechtsanwältin Ursula Schröder, c/o RA Dr. V. Nilgen
Heinrich-Heine-Allee 3
40213 Düsseldorf
Alexander Heumann
Fachanwalt für Familienrecht
Tel: 0211-1646068, Fax: 0211-1646069
"Eltern ohne Sorgerecht - Gedanken zu `Familie und Recht`.
Zur rechtspolitischen Bedeutung des Urteils des Bundesverfassungsgericht vom 29.1.2003 zum Sorgerecht für nichteheliche Kinder"
Alexander Heumannn
in: "Familie und Recht", 7/2003, S. 293-298
Der Autor, Fachanwalt für Familienrecht in Düsseldorf, beschäftig sich kritisch mit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht, das die Diskriminierung nichtehelicher Kinder und ihrer Väter für vereinbar mit dem Grundgesetz hält.
Bochum
Rechtsanwälte Hirschmann und Partner
Rechtsanwältin Marion Nowotny, zugleich Fachanwältin für Familienrecht
Konrad-Adenauer-Platz 5-6
44787 Bochum
Tel.: (0234) 36 184 - 0
Fax. (0234) 36 184 - 10
Email: info@rae-hirschmann.de
27.3.03
Rechtsanwalt Windgasse
Massenbergstr. 15-17
44787 Bochum
Telefon: 0234/60875
Greven
Stefanie Schenk
48268 Greven
Marktstraße 45,
Tel. +49(2571)2086 oder 51399, Fax: +49(2571)52599
47798 Krefeld
Rechtsanwalt Dieter Treptow
Westwall 134
47798 Krefeld
Tel.: 02151 / 78 71 71
Fax.: 02151 / 78 71 77
Mönchengladbach
Rechtsanwaltskanzlei Schiemann & Stechern
Kaiserstraße 151
41061 Mönchengladbach
Tel. 02161/928990
Fax:02161/9289919
info@rechtsanwalt-schiemann.de
http://www.rechtsanwalt-schiemann.de
Solingen
Dr. Hans van Els
426.. Solingen
Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz
1. Der Tatbestand des § 1 Abs. 2 Nr. 2 a GewSchG verlangt, dass ein Eindringen in die Wohnung stattgefunden hat.
2. Der Tatbestand des § 1 Abs. 2 Nr. 2 b GewSchG ist nicht erfüllt, wenn der Antragsgegner - ohne dass Wiederholungsgefahr dargelegt ist, innerhalb weniger Minuten zweimal Mails versandt hat, in denen er einmal seine Liebe zur getrennt lebenden Ehefrau zum Ausdruck bringt und einmal Fragen des Umgangs mit der gemeinsamen Tochter anspricht.
Beschluss des Amtsgerichts Flensburg vom 21.1.2004 - 94 Fa 8/04 Gew.
mitgeteilt von Dr. Hans van Els, Solingen an
"Zentralblatt für Jugendrecht", 1/2005, S. 378
Osnabrück
Rechtsanwalt Alexander Alte
Johannisstraße 57, 49074 Osnabrück,
Tel. 0541-35845-0, Telefax 0541-35845-20, Mobiltelefon 0172-5212342
5000 Postleitzahlen
Brühl
Dr. Martin Riemer
Mühlenstr. 73
50321 Brühl
Tel. (02232) 310 253
Fax (02232) 310 254
E.Mail: post@riemer-law.de
Köln
Rechtsanwalt Thomas Grüner
Fachanwalt für Familienrecht
Engelbertstraße 32
50674 Köln
Tel.: 0221 21 11 79
Fax: 0221 23 46 13
E-Mail: kontakt@rechtsanwalt-gruener.de
Internet: www.rechtsanwalt-gruener.de
Helmer Tieben
Rechtsanwalt
Tieben und Partner
Sachsenring 34
50677 Köln
Mail: info@mth-partner.de
Internet: http://www.mth-partner.de
Rechtsberatung im Familienrecht auch in den Sprachen Englisch und Russisch.
Rechtsanwalt Andreas Thiel - Cornelius & Thiel
Köln
Telefon 0221-2570406
Hans-Peter Leuer
50999 Köln
Im Garten 55
Tel. +49(221)9312090
Fax +49(221)316227
Rechtsanwalt Helmut Dittmann
Kalker Hauptstraße 229-231
51103 Köln
Tel.: 0221/9625140
Fax 0221/96251416
mobil 01722900419
E-Mail ra-dittmann@netcologne.de
Rechtsanwalt Jörg Schrewentigges
Laurentiusstraße 14
51465 Bergisch Gladbach
Tel.: 02202 / 940610
Fax: 02202 / 940670
Ingelheim am Rhein
Rechtsanwälte Dr. Gemünden & Brauch
Dr. Jürgen Gemünden
Rotweinstraße 39
55218 Ingelheim am Rhein
Tel.: 06132 - 73 400
Fax.: 06132 - 73 110
Homepage http://ra-dr-gemuenden.de
Auf dieser befindet sich eine Wegbeschreibung und noch einige weitere Infos.
Bernhard Theisen
Fachanwalt für Familienrecht
56812 Cochem
Dr. Knetsch und Partner GbR
Christoph Brandau - Rechtsanwalt
Sandstr. 50
57072 Siegen
Tel: 0271/234700
Fax: 0271/2347030
Rechtsanwälte Kotz
RA Hans Jürgen Kotz
RA Dr. Christian Kotz
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
Telefon: 02732/791079
Telefax: 02732/791078
Mail: info@ra-kotz.de
Von uns nicht empfohlen. da mit dem Väternotruf im Rechtsstreit in Sachen Dr. Martin Horstmann :
Anwaltssozietät Becker - Witzel - Horstmann
Markus A. Becker
Oliver Witzel
Kerstin Horstmann
Kanzlei Köln, Hohenstaufenring 72, 50674 Köln
Kanzlei Koblenz, Neustadt 19, Schlossrondell, 56068 Koblenz
6000 Postleitzahlen
Frankfurt/Main
Rechtsanwalt Dr. Peter Finger, Fachanwalt für Familienrecht, Emil-Sulzbach Str.22, 60486 Frankfurt/Main
Rechtsanwalt und Mediator Werner Schieferstein
Reuterweg 65
60323 Frankfurt am Main
Anwaltskanzlei Bernd Gutschank
Hanauer Str. 3
63505 Langenselbold
Tel: 06184/939600
Fax: 06184/939800
Email: gutschank@t-online.de
Internet: www.rechtsanwalt-gutschank.de
Die Kanzlei bietet Rechtsberatung, Beistand und Prozeßvertretung für Firmen, Handwerksbetriebe, Selbständige und Privatpersonen an.
Zuständig für die nähere Umgebung ist das Landgericht Hanau mit den Amtsgerichten Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern. Schnell erreichen können wir nahezu alle Gerichte im Rhein-Main-Gebiet (Landgerichte: Aschaffenburg, Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Limburg, Mainz, Marburg und Wiesbaden; Oberlandesgericht: Frankfurt am Main mit Außenstelle in Darmstadt).
Wir verstehen uns als Dienstleister rund um das Recht. Und als guter Dienstleister richten wir unser Angebot an den Bedürfnissen unserer Kunden aus. Ein Rechtsanwalt kann dabei sehr viel mehr leisten, als Ihre Interessen "nur" vor Gericht zu vertreten. Wir bieten Ihnen z. B. die Ausarbeitung von Verträgen in den Bereichen Arbeits- und Gesellschaftsrecht, Familienrecht sowie Miet- und Pachtrecht, die Durchführung von Kündigungsverfahren, Forderungsdurchsetzung und Testamentsgestaltung an. Nutzen Sie unsere Kompetenz bei der Vorbereitung, dem Abschluss oder den ersten Anzeichen von Problemen bei der Abwicklung von Geschäften. So können wir Ihre Rechtsposition auf einen festen Boden stellen. Das wird sich für Sie in barer Münze auszahlen, wenn ein schwer zu kalkulierender Rechtsstreit vermieden, bzw. Ihre Rechte im Falle eines Falles von Profis gesichert sind.
Am Anfang jeder zukunftsweisenden unternehmerischen Entscheidung steht ein strategisches Konzept. Wir sehen unsere Aufgabe darin, die Entwicklung eines solchen Konzepts anzustoßen oder zu begleiten und die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen für seine Verwirklichung zu schaffen. Dabei gilt es, die rechtlichen Interessen sowie die wirtschaftlichen und persönlichen Ziele des Mandanten klar zu definieren.
Wir verstehen die gestaltende Rechtsberatung als Instrument für die Umsetzung juristisch abgesicherter und wirtschaftlich sinnvoller Lösungen. Unsere Mandanten bauen auf unsere Fähigkeit, stets zeitnah auf neue Entwicklungen im Unternehmen sowie auf Änderungen der gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu reagieren. Wir wollen unternehmerische Ziele verwirklichen helfen.
Schon bei der Gründung von Unternehmen sehen wir unsere Aufgabe darin, dem Mandanten die zweckmäßige Rechtsform zu empfehlen. Dabei sind die rechtlich einwandfreie Umsetzung der Mandanteninteressen und die Darstellung einer soliden Unternehmensfinanzierung ebenso wichtig wie die Schaffung klarer Strukturen, die dem Unternehmer weitreichende Entscheidungsspielräume eröffnen.
Wir helfen auch bei Umstrukturierungen, wo immer es aus rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen – nicht zuletzt bei Unternehmen in der Krise – notwendig oder sinnvoll ist.
Laufende Rechtsberatung setzt nach unserem Verständnis Parteinahme für den Mandanten voraus: Identifikation mit seinen Interessen bei gleichzeitiger Wahrung der professionellen Sichtweise eines außenstehenden Beraters. Zu unserer Tätigkeit gehört unter anderem die Unterstützung unserer Mandanten bei Vertragsverhandlungen und die Gestaltung von Verträgen aller Art. Unsere tägliche Arbeit erstreckt sich dabei u. a. auf die arbeitsrechtliche Beratung und die Gestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen.
Parteinahme bedeutet für uns zugleich, bei Auseinandersetzungen mit Dritten für den Mandanten im besten Sinne zu streiten auch und gerade in der Prozessvertretung. Selbstverständlich umfasst die gerichtliche und außergerichtliche Interessenwahrnehmung alle unsere Tätigkeitsfelder.
Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht immer der Mandant, auch als Privatperson. Die genaue Erfassung des persönlichen Beratungswunsches des Mandanten und aller Rahmenbedingungen seines individuellen Umfelds ist auch im Privatbereich unerlässlich. Nur so lassen sich in partnerschaftlicher Zusammenarbeit maßgeschneiderte Lösungen für eine wirtschaftlich und persönlich erfolgreiche Zukunft entwickeln.
Eine wichtige Rolle in unserer Tätigkeit für private Mandanten spielt die Beratung bei der optimalen Planung der Nachfolge durch die zweck- und interessengerechte Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, ferner von Vereinbarungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Nicht unerwähnt bleiben soll der Bereich des Familien- und Kindschaftsrechts und des privaten Baurechts.
Darüber hinaus sind wir noch im Betreuungsrecht tätig und Herr Rechtsanwalt Gutschank ist zum Schlichter der Gütestelle der Rechtsanwaltkammer Frankfurt/Main im Bereich der außergerichtlichen Streitschlichtung und in Rechtsanwaltsgebührenangelegenheiten bestellt. Als Berufsträger einer Kanzlei ist er zwangsläufig Mitglied verschiedener berufsständischer und -naher Organisationen. Hierzu zählen neben der Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main u. a. der DeutscheAnwaltVerein (DAV) und seine Arbeitsgemeinschaften, die Anwaltsvereinigung Hanau, die Europäische Anwaltskooperation (EAK) EWIV sowie die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. (DVEV)".
Bettina Wohl
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht
Hanauer Straße 122b
63755 Alzenau
Telefon: 06023 / 5042500
Fax: 06023 / 5042503
E-Mail: info@rain-wohl.de
Internet: http://rain-wohl.de
Empfehlung liegt dem Väternotruf vor.
Anja Friedrich
Langgasse 36
65183 Wiesbaden
Tel 0611-1701-0
Ludwigshafen
Gisela Koziczinski
Kurfürstenstr. 38
67061 Ludwigshafen
Tel. 0621/52643930
e-mail: info@kozic.de
7000 Postleitzahlen
Karlsruhe
Rechtsanwalt Wolfgang Theissen
Stuttgart und Umgebung
Rechtsanwältin Dorle Eberwein
Bahnhofstraße 8, 70372 Stuttgart
Tel 0711-565035
Fax 0711-560697
Rechtsanwalt Thomas Eschle
Rennstr.2
70499 Stuttgart
Tel: 0711-2482446, Fax: 0711-2482448
E-Mail: kanzleieschle@aol.com
Internet: www.rechtsanwalt-eschle.de
Schwerpunkte: Sorgerecht, Umgangsrecht, Scheidungsrecht
Radius 100 km um Stuttgart
Rechtsanwältin Sandra Wagner
Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin
Echterdingerstr. 47
70794 Filderstadt
Tel 0711 / 70887-29
Fax: 0711 / 70887-111
E-Mail: sandra.wagner@adam-kollegen.de
Website: www.adam-kollegen.de
Roland Hoheisel-Gruler
Rechtsanwalt, Mediator
Josefinenstraße 7
72488 Sigmaringen
Tel: 07571-52259
Fax: 07571-50285
Tätigkeitsschwerpunkt: Familienrecht
Doris Morawe
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin (BafM/BM)
Habsburger Straße 105
79104 Freiburg
8000 Postleitzahlen
München
Stephan Balthasar
Rechtsanwalt im Münchener Büro von Linklaters Oppenhoff & Rädler und arbeitet dort im Bereich Prozessführung/Schiedsgerichtsverfahren.
Stand 10.04.2007
Eine lesenswerte kritische Stellungnahme von Stephan Balthasar zum Urteil des 1. Senats des Bundesverfassungsgericht vom 13.2.2007 - 1 BvR 421/05 bezüglich des Recht eines Vaters auf Kenntnis der Abstammung seines Kindes findet man in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht" 2007, Heft 6, S. 448-450. Stephan Balthasars kurzer Aufsatz zeigt auf, auch am Bundesverfassungsgericht ist nicht alles Gold was glänzt.
Auch wenn das einem nach dem skandalösen und männerfeindlichen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Urteil des Ersten Senats vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 - Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder nicht überrascht, ist es ganz gut, dies auch einmal in Deutschland führender Familienrechtszeitschrift zu lesen.
Christoph Blaumer
Rechtsanwalt
Tel 089 / 747224-0
Zenettistr.7
80337 München
Dr. Doris Kloster-Harz
Fachanwältin für Familienrecht, München
Belgradstr. 43, 80796 München
Rechtsanwalt Dr. Peter Koeppel
zu erreichen über die Homepage: www.kindschaftsrecht2010.de
Rechtsanwältin Heide Jantke
Reitmorstraße 52, 80538 München
Tel 089-21579125
Rechtsanwaltskanzlei
Josef A. Mohr
Leonrodstraße 14a
80634 München
Telefon 089 / 13 95 84 00
Telefax 089 / 13 95 84 01
E-Mail mohr@ra-josef-a-mohr.de
Internet www.ra-josef-a-mohr.de
Rechtsanwalt Dr. Manfred Plautz
85748 Garching
Empfehlung in Sachen Abstammungstest,
siehe dazu "Zeitschrift für Rechtspolitik", 2004, Heft 6, S. 215
Rechtsanwältin Dr. Andrea Theurer
86720 Nördlingen
Hendrik Beck
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Anwaltskanzlei Beck
Bodenseestr.121
88682 Salem
Tel.: 07553 / 918 550
Fax.: 07553 / 918 551
web: www.beck-anwaelte.de
mail: beckanwaelte@t-online.de
9000 Postleitzahlen
Regensburg
RA Klein Regensburg (Kanzlei Hellwig, Schmidt ...).
Würzburg
Rechtsanwälte Weß und Kollegen
Ditzel Thomas
Marktplatz 6-8
97070 Würzburg
Tel 09363 995297
Fax 09363 995299
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