Reinhard Wiesner


 

 

 

Reinhard Wiesner - Ministerialrat Dr. Dr. h.c.

Leiter des Referates Kinder- und Jugendhilferecht, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen, (Männer) und Jugend, Berlin (2005)

 

 


 

 

 

 

 

Implementierung von Ombudschaftlichen Ansätzen in der Jugendhilfe im SGB VIII

Prof. D. Reinhard Wiesner, Februar 2012

Das durch die 'Netzwerkstelle Ombudschaft in der Jugendhilfe' beauftragte Rechtsgutachten soll klären, an welchen Stellen die verschiedenene Aufgaben einer Ombudschaft in der Jugendhilfe gesetzlich verankert werden können.

Der Berliner Rechtshilfefond Jugendhilfe e.V. hat für die Netzwerkstelle Ombudschaft in der Jugendhilfe Prof. D. Wiesner beauftragt, ein Gutachten darüber zu erstellen, ob Ombudschaften in der Jugendhilfe gesetzlich verankert werden können.

 

http://www.ombudschaft-jugendhilfe.de/uploads/media/Rechtsgutachten_2012_05.pdf

 

 


 

 

AGJ verleiht Ehrenpreis der Kinder- und Jugendhilfe an Reinhard Wiesner

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ hat am 28. April auf ihrer Mitgliederversammlung in Hamburg den Ehrenpreis der Kinder- und Jugendhilfe verliehen. Ausgezeichnet wurde der 64-jährige Prof. Dr. Dr. h. c. Reinhard Wiesner für seine besonderen Verdienste um die Kinder- und Jugendhilfe und Jugend(hilfe)politik. Wiesner war zuständig für den Entwurf des 1990 vom Parlament verabschiedeten Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG).

„Er gilt als Vater des KJHG und hat bis heute die Entwicklung dieses modernen Leistungsgesetzes maßgeblich mit begleitet. Dieses und die Tatsache, dass er in den vergangenen 40 Jahren den Fachdiskurs in der Kinder- und Jugendhilfe wesentlich beeinflusst hat, hat die AGJ dazu bewogen, ihm den Ehrenpreis der Kinder- und Jugendhilfe zu verleihen.“ Dies erklärte der Geschäftsführer der AGJ, Peter Klausch.

Mit dem KJHG, das das Jugendwohlfahrtsgesetz von 1961 ablöste, sei ein seit Jahrzehnten geforderter Perspektivenwechsel in der Kinder- und Jugendhilfe vollzogen worden. „Kinder, Jugendliche und ihre Eltern werden seitdem als Subjekte mit subjektiven Rechtsansprüchen und Beteiligungsrechten begriffen“, sagte Klausch. Seit seinem Inkrafttreten – 1990 in den neuen Bundesländern und 1991 in den alten Bundesländern – wurde das Gesetz ca. dreißig Mal geändert. Wiesner hat diesen Prozess stets mit begleitet. Dazu gehört auch die Änderung des KJHG durch das Kinderförderungsgesetz, durch die der Ausbau der Kindertagesbetreuung fortgeführt und beschleunigt werden sollte. Wiesner ist seit 1974 im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend u. a. als Leiter des Referats „Rechtsfragen in der Kinder- und Jugendhilfe“ tätig. „Wir hoffen, dass Prof. Dr. Wiesner auch in den nächsten Jahren den Diskurs in der Kinder- und Jugendhilfe weiterhin mitgestalten wird“, betonte der AGJ Geschäftsführer. Die AGJ hat den Ehrenpreis der Kinder- und Jugendhilfe in diesem Jahr das erste Mal verliehen.

Quelle: Presseinformation der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 28.4.2010

 

 

 


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